Kr. 243 Erscheint tÄglld) außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Familien» blätter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Unwers^Buch-u. Stein- druckeret. R. Lange. Redaktion. Spedition und Druckerei: Schul st raße 7, Redaktion 112 Verlag u.Exped.^^bl Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. Erstes Blatt 156. Jahrgang Dienstag 16. Oktober 1906 Gietzener Anzeiger General-Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gehen Bezugspreis, monatIich7bPf.,viertel- jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 6o Ps.; durch die Post Alt. 2.— viertel- jübrl. aukschl. Bestellg. Annahnie von Anzeige« für die Tagesnlunmer bis vormittags 10 Uhr. ZeilenpreiS: lokal 12 Pf^ auswärts 20 Pig. Verantwortlich für den polit. und allgem. Teil: P. Witiko: für .Stadt und 2anb" und ^Gerichisfaal": Ernst Heß; für den Anzeigenteil: HanS Beck. Iie heutige Wummer umfaßt 8 Seiten. Aie christtich-nationateu Arbeiter. Ueber Köln kommt die Kunde von einer energievollen Bewegung unter den christlich - nationalen Arbeitern. Die Verbände der katholischen Arbeitervereine Westund Süddeutschlands und die Gesamtverbände der evangelischen Arbeitervereine und der christlichen Gewerkschaften Deutschlands haben einen Aufruf an alle christlichen Arbeiter erlassen, in welchem unter Hinweis auf das riesige Anwachsen der sozialdem. Bewegung zum engen Zusammenschluß aufgeforturt wird. Man will anscheinend der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung eine christliche Arbeiterbewegung gegenüberstellen unter spezieller Betonung deS christlichen Gedankens: .Mitglieder der christlichen Stonfejfionen, tretet in di« Arbeitervereine, in die christlichen Gewerkschaften! Durch die Zugehörigkett zu den konsefsionellen Vereinen, zu den christlichen Gewerkschaften verbrüdert Ihr Euer kulturelles Streben im eigenen, wie im Interesse des Standes und der nationalen Wohlfahrt 1* Da- wird zweifellos sehr schön empfunden. Aber wie bisher alle derartigen Schritte der christlichen Gewerkschaften, der konfessionellen Arbeitervereine nur lokale Erfolge zeitigen konnten, und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen — man denke cm die Vorbedingungen im Ruhrgebiet! — so wird auch die neuerliche Anstrengung wohl ziemlich erfolglos bleiben. Eine christliche Arbeiterpartei als Gegengewicht für die Sozialdemokratie — der Gedanke ist unter den gegebenen Verhältnissen nicht zu verwirklichen, so gut es die leitenden Geister auch meinen mögen. Denn einmal haben wir im Ehristentum zwei Konfessionen — leider! Und bei den Gegensätzen zwischen diesen beiden Konfessionen, die noch immer künstlich geschürt werden, ist ein Zusammengehen dieser beiden Konfessionen auf dem Gebiet der Arbeiterpolitik ein Ding der Unmöglichkeit. Das ist freilich im Interesse der Sache bedauerlich, und man möchte sich fragen, wo hier die Schuld liegt. Aber wir befassen uns nicht mit den konfessionellen Gegensätzen, sondern mit den Tatsachen, soweit diese auf die Arbeiterpolitik Bezug haben. Nun ist es noch möglich, größere katholische Gewerkschaftsbewegungen ins Leben zu rufen. Es war möglich, katholische Arbeitervereine in Süd- und in Westdeutschland zu schaffen, die schon .inen Faktor im sozialen Leben darstellen. Das ist begreiflich, denn diese katholischen Arbeitervereine haben eine starke politische Partei hinter sich. Wenn das Zentrum auch nicht unter allen Umständen eine arbeiterfceundliche Politik machen kann — eS hat ja auch agrarische Interessen und darf der Industrie und dem Handel nicht zu nahe treten, Dinge, die eine extreme Sozialpolitik ausschließen, so haben die katholischen Vereine doch immerhin einen wesentlichen Rückhalt an der Partei. Das ist bei den evangelischen Verbänden dieser Art nicht der Fall. Ihnen fehlt die Interessenvertretung im Reichstag. Wer soll sie vertreten? Die Nationalliberalen und die Freisinnigen sind als politische Gebilde zu klein, um erfolgreich in diesem arbeiterfreundlichen Sinne tätig sein zu können, wenn sie auch viel für die Arbeiter übrig haben. Es fehlt aber den evangelischen Arbeiteroerbänden der politische Rückhalt, und darum sind sie heute machtlos und werden es. auch morgen sein. Es mag nun wohl der Fall sein, daß die Leute, denen eine christlich-nationale Arbeitervereinigung am Herzen liegt, eine Art Verbrüderung zwischen den katholischen und den evangelischen Arbeitern anstreben. Dazu wird eS unter den obwaltenden Verhältnissen leider auf keinen Fall kommen können. Denn wenn auch von Zentrumsseite — man denke an Dr. Bachems Wort „Heraus aus dem Zentrumssturm!" — vielleicht die Hand zu einem politischen Zusammengehen im nationalen Sinne auch dem evangelischen Teil der Bevölkerung geboten würde — dieser evangelische Teil der deutschen Bevölkerung steht solchen Angeboten mit Mißtrauen gegenüber. Man hat es ja jüngst definitiv abgelehnt, in nationalen Dingen mit dem Zentrum zusammenzugehen, unter schroffen Worten, die man sich auf der anderen Seite merken wird. Und so werden wir im deutschen Reiche auch in Zukunft eine katholische und eine protestantische Arbeiterpolitik haben — ein Unsinn, über den man im Ausland sich nicht genug wird wundern können! Wir können also dem Gedanken eines Zusammenschlußes aller christlichen Arbeiter Deutschlands kein gutes Prognoslikon stellen, denn die kulturellen und die konfessionellen Mißver- hältniffe sprechen dagegen. Und daß ein kümmerliches Gebilde, das sich vielleicht herausdestillieren läßt, etwa der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung Abbruch tun könnte, das ist ausgeschloffen. Die sozialdemokratische Gewerkschaftsbewegung — das ist trotz aller Meinungsverschiedenheiten die sozialdemokratische Bewegung überhaupt. Die Sozialdemokratie ist die Arbeiterbewegung, und dagegen läßt sich bei der Zerfahrenheit, die leider in den beiden christlichen Lagern herrscht, nichts tun. Man mag sehen, waS man auSrichten kann, aber unsere Hoffnung ist schwach, schon weil auf der christlichen Seite jener Opfermut fehlt, den man den Sozialdemokraten nicht abstreiten kann. Oder sollte er doch vorhanden sein? Politische Cagesschar». Der Großherzog und Eißnert. Durch die Bestätigung deS Sozialdemokraten Eißnert als Beigeordneten in Offenbach hat unser Großherzog natürlich von neuem den Widerspruch aller konservativen Kreise wachgerufen, und es wird m d"r „^reuzztg.", der „Deutschen Tagesztg.", der „Post", dem „Reich", der „Tägl. Rundschau" u. a., der kraffe Vorwurf erhoben, daß er durch diese Maßregel der Monarchie und den Reichsintereffen großen Schaden zugefügt habe. Dagegen schreibt das nat.-lib. „Leipz. Tageblatt" folgende sehr verständige Worte dazu: Der Großherzog dokumentiert damit, daß er volle Rechts- gleichheit walten lassen will im Geiste der Verfassung, und daß er somit über den Parteien zu stehen trachtet, daß er bei einer derartigen Bestätigung nicht nach der Parteizugehörigkeit des Gewählten fragt. Konservative Zeitungen bringen darüber aufgeregte Artikel, und vielleicht erleben wir es noch, daß Herr v. Oldenburg eine preußische Bundesaktion gegen das rote Großherzogtum verlangt. Wir meinen, wenn der Großherzog als Monarch seines Landes keinen Anstoß daran nimmt, daß em antimonarchisch gerichteter Beigeordneter funktioniert, so ist wenig Anlaß dazu vorhanden, großherzoglicher sein zu wollen als der Großherzog. In der klerikalen „Köln. VolkSztg." wird behauptet, das Ministerium des Innern habe seit Monaten der Bestätigung entschieden widersprochen; der Großherzog aber habe seinen Willen durchgesetzt. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Regierung mit der neuen Tatsache absinden werde. — Wir glauben indes nicht an einen Zwiespalt in den Anschauungen unseres Großherzogs und des Ministeriums. * Von einer Verbrüderung der Nationalliberalen und des Zentrums in Hessen will ein Wormser Mitarbeiter der klerikalen „Köln. Volksztg." nichts wissen. Allerdings habe das Wormser Zentrumsblatt über die auch von uns kurz erwähnte Versammlung des Herrn v. Heyl in Viernheim „etwas sehr heylssreundlich berichtet", aber selbst dieses Blatt versichert, die nationalliberal - ultramontane Verbrüderung sei ein Phantasiegebilde. Das Zentrum, so sagt der Wormser Korrespondent, muffe bei Kämpfen zwischen Liberalen und Sozialdemokraten seine Entscheidung von Fall zu Fall, je nach der persönlichen Stellungnahme der Kandidatur, einrichten. Fürst Bülow. Nach den neuesten Dispositionen reist Reichskanzler Fürst Bülow heute (Dienstag) abend von Homburg nach Berlin ab. Nach einer Mwesenheit von fast einem halben Jahre kehrt Fürst Bülow nach Berlin zurück, wie es heißt: neu- gestärkt, frisch und jeglichem Maß von Tätigkeit gewachsen. Wenigstens ist das des öfteren von Besuchern des Fürsten versichert worden. Die entscheidende Probe auf die völlige Wiederherstellung konnte aber erst sein Auftreten im Reichstag erbringen, denn es ist etwas anderes, mit einem Parlamentarier eine private Unterhaltung zu führen, oder in einer leidenschaftlich bewegten parlamentarischen Diskussion für die Regierung das Wort zu ergreifen und Erklärungen von großer Tragweite abzugeben. Uno heftig bewegt, wie selten, werden in diesem Jahre gleich die Etatsdebatten im Reichstag werden. Da sind die Vorgänge im Kolonialamt, die Tippe lskirch-, die Po - bielskr -Erörterungen, die Verhaftung unb Enthaftung des Majors Fischer — als einen politischen Fehler bezeichnet die „Kreuzztg." die Verhaftung des „durch leicht- sertigesGeschw ätz Verdächtigten — die Fleis ch- n o t und die Grenzsperre, die B ö r s e n r e f o r m, der sozialdemokratische, der nationalliberale Parteitag und nicht zuletzt die Hohenlohe-Denkwürdigkeiten. Bei jedem dieser Themen wird man Wert darauf legen, vom Reichskanzler persönlich Antwort zu erlangen. Ob Fürst Bülow dieser Aufregung und' Anstrengung sich aussetzen kann und darf, läßt sich einfiweifen nicht absehen. Vermutlich haben auch die Aerzte des Reichskanzlers darüber^ noch keine Entscheidung getroffen. Graf Posadowsky in den „Memoiren". Einer der vielen interessanten Abschnitte in den Memoiren des Fürsten Hohenlohe behandelt die „Entdeckung des Grafen Posadowsky tief unten $n Posen durch den Kaiser. Wir können aus eigener Kenntnis der Dinge hinzufügen, daß der Kaiser gelegentlich eines Besuches in Posen durch höhere Offiziere vom Sttom* mando des fünften Korps aus das ungewöhnliche Wissen, den eisernen Fleiß und die Rednergabe des damaligen Posener Landeshauptmanns'Grafen Posadowsky auftnerksam gemacht worden ist. Bei? dem lebhaften persönlichen Verkehr zwischen den leitenden Regierungsbeamten und Offizieren in der einsamen Ostmart, bei geselligen Veranstaltungen usw. fiiib diese Eigenschaften des Grafen Posa- Cirr Verbrecher. Schauspiel in fünf Akten von Sven Lange. Einzig berechtigte Uebersetzung ans dem Dänischen von Gertrud Jngeborg Klett. (Buchverlag von Mbert Langen in München.) Vor fünf Jahren erschien Bet Albert Langen in München, der, ein Schwiegersohn Björnsons, um die Verbreitung beachtenswerter Werke der skandinavischen und dänischen Literatur in Deutschland sich recht verdient macht, ein seltsamer Roman des Dänen Sven Lange, „Hertha Junker" betitelt. Da zeigte sich der Däne als ein scharfäugiger Beobachter und aller beschönigenden und vertuschenden Tünche abholder Schilderer der sittlich verkommenden Gesellschaft seiner etwas sodomitisch angehauchten Landeshauptstadt. Die weitaus originellste Figur des Romans war nicht sowohl die zarte und liebenswerte Titelgeberin, als vielmehr deren Geliebter, ein junger Dichter, Fries mit Namen, ein physisch und psychisch nicht ganz normaler übler Unmann, der, int Grunde ein feiner, schüchterner Mensch, jedes menschlichen Kraftbewußtseins bar sich mit der ganzen unnatürlichen Sinnlichkeit, die Leuten seines Schlages eigentümlich ist, an ein unangenehmes, gefühlloses, von niederer Gesinnung erfülltes Weib hängt, das in anderer Weise als er abnormen Trieben sröhnt und ihn auf die jämmerlichste Weise knechtet. Und er — hat seine Freude dran ... So bot denn dieser, literarischer Qualitäten keineswegs entbehrende, aber doch höchst unerquickliche Roman das peinliche Schauspiel einer perversen Ehesklaverei. In dem Drama Langes, das wir gestern durch das Gastspiel einer Berliner Gesellschaft kennen lernten, trägt der „Keld", der Prokurist Hausen, gewisse jenem ähnliche Züge. Freilich das Hauptcharakteristiton des Dichters Fries, das Masochistische, besiüt dieser „Verbrecher" angenehmer Weise nicht Seine Schwester, eine zweite Auslage der sympathischen Hertha, nennt ihn „ganz mittelmäßig begabt und eigentlich von Natur schwach." Man könnte ihn indes sehr wohl auch für geistig minderwertig halten. Auch rhn, den Gutmütigen, Zartfühlenden, Selbstlosen, stillen, floßt uiib »errt, knechtet und tnutet das Leben, sodach er irre an fich und den anderen wird, und alles oas, was ihn plackt und plagt,, zertritt vollkonrmen seine Menschenwürde. Auch er lebt in trauriger Ehe. Jeden Wunsch aber, den seine Gattin nur andeutet, erfüllt er, über seine Mittel hinaus. Und doch bereitet sie ihm kein Glück. Ihr kommt alles zu Hause schäbig vor. Sie möchte in Glanz und Gold sich tauchen. Wendet er ein, er könne „kein Geld vom Mond herunterhexen", so erhält er zur Antwort: „Dann hättest Du nicht heiraten sollen." Dieses „Dann" wirst klare Lichter auf die Psyche der Frau, um die er sich härmt und für die er schuftet tagaus lagern. Dieses Jammerleben treibt ihn schließlich zu einem fürchterlichen Verbrechen. Und doch sind die Frau und der reiche Schwager, Lerche, dem der vornehm Gesinnte zuwider ist, die eigentlichen Schuldigen, sie, die ihn, den Unschuldigen, in Schulden stürzen. „Von morgen ab — so sagt dieser Schwager — bin ich der Herr im Hause hier . . . Und Du wirst gehorchen! Ich dulde keinen Muck, keinen Laut! Jeden ersten des Monats bringst Du mir Dein Gehalt. Ich gebe Dir, was Dir zukommt. Du legst mir Rechenschaft über alle Deine Ausgaben, und wenn's eine Schachtel voll Streichhölzer ist! . . Und er schließt mit eisigem Zynismus, daß es nur den Ausweg für Hansen gibt: „Daß Du hingehst und Engström eins auf den Schädel haust und den Wechsel ein» steckst." Und so geschieht es. Mit einem Strick in der Tasche, unter der dunkeln, halb unbewußten Wirkung dieser Worte, geht Hansen zu dem Wucherer Engström, dem er 1000 Kronen schuldet. Er ist wie vor den Kopf geschlagen — und schlügt dem Wucherer den Kopf ein. Dann irrt er in strömendem Regen umher und steht plötzlich vor dem Hause seiner Schwester, die ihm an Güte gleicht, aber, wie Hertha Junker, eine ungleich kräftigere, klarere Natur ist. Jammernd kann sie, wie die Hertha des Romans, nicht begreifen, was die Umgebung aus chm gemacht hat. Hatte sie doch von ihm, dem einzigen Bruder, geglaubt, daß er bester, unschuldiger sei als alle anderen. Aengstlich wartet sie darauf, daß sie ihn sich selber treu, ihr selber würdig finde. Sie, die das ganze Schuldgefühl mit der Tiefe ihrer reinen, starken Seele, dem schwachen und flachen Zauderer abnimmt, fühlt sich schließlich geradezu glücklich, als er langsam begreift, dag er nicht der Knechtschaft Zeines Schwagers verfallen darf und daß Unschuldige nicht für ihn leiden dürfen. Und er geht hin und zeigt sich an. Die Anlehnung des Dänen an des Russen Dostojewski berühmten Roman „Raskolnikofs"*) ist so offenbar, daß darüber kein Wort zu verlieren ist. Auch von Tolstois Moralkritik zeigt sich Sven Lange stark beeinflußt, doch besitzt fein Drama weder die suggestive Macht von Dostojewski, noch das Verführerische der Tolstoischen Ethik. Die Satire auf geschmacklose, rohe, beschämende Verwandten- Wohltateil ist gewiß sehr berechtigt. Daß ein Mord dadurch sich nicht rechtfertigt, versteht sich von selbst. Aber des Dichters Absicht war ja natürlich keine sittliche, sondern eine seelische Rechtfertigung. Freilich, man sollte denken, um einen harmlosen, gutmütigen Menschen zum Morde zu treiben, dazu gehörte gewöhnlich mehr als die unerfüllbaren Bedürfnisse einer Frau, die ihr Paradies in lächerlichem Toilettenkrimskram, etwa in knisternden seidenen Unterröcken, einer Straußenfederboa und bergt sieh-t; mehr als ein Schwager, der nicht leihen will und mehr ckls ein Wechsel, der protestiert werden soll. Gewöhnlich ja. Darum liegt der Wert dieses Stückes nicht so sehr in der Fabel, als vielmehr in seiner eigenartigen, subtilen Psychologie, in dem manchmal starke Lebensweisheit sich entringenden Dialog („Du bist ein Verbrecher wie die meisten. Du hast zufällig Gelegenheit gehabt, Dein Verbrechen zu begehen, was die meisten nicht haben . . . Strafe hilft nid)t" rc. 2aj und in den lockenden Ausgaben, d,ie damit dem Schauspieler gestellt werden. Die gestrige Ausführung zeigte denn auch, daß dieses dramatische Seelengemälde theatralischer ist, als Langes „Stille Stuben", die vor ein paar Jahren in Frankfurt zur Ausführung kamen, in deren Kern nur feine und für grobe Theaterwirkung unfaßbare Motive wurzelten, die damals dem Frankfurter Publikum nicht recht klar wurden. *) Im Verlage von Herrn. Hillger in Berlin W. 9 ist eine gute billige deutsche Ausgabe dieses wohl bedeutendsten russischen Romans unlängst erschienen. Eine Novelle von Dostojewski hat übrigens soeben Otto Julius Bierbaum unter dem Komödientitel „Ter Bräutigam wider Willen" dieser Tage in Leipzig aus die Bretter gebraü)t, ohne indes sonderlichen Erfolg zu erringen. bvwsv) ausgefallen. Ein Wagnis war "es gleichwohl, ihn fäh-lings an hie Spitze eines Ressorts wie das 'Reichsschatzamt zu stellen, aber es ist geglückt, wie selten eines. Diese beiläufige Bemerkung zu den Hohenloheschen Memoiren dürfte dartun, daß der Fürst w-ohlin formiert war, wenn ihm auch vieles von dem, was er niederschrieb, erst von dritter Seite berichtet tourbe. * Eine Novelle zur Krankenversicherung wird dem Reichstag höchstwahrscheinlich in der bevvrstehen- den Session zugehen, denn die Regierung hält nach einer halbamtlichen Kündigung für wünschenswert, daß erst diese Novelle unter Dach und Fach gebracht werde, ehe die Vereinheitlichung der Arbeitcrversicherungsorganisation praktisch wird. Es handelt sich um die Erweiterung der Krankenversicherungspflicht, d. fy. die Ausdehnung aus landwirtschaftliche Arbeiter, D i e n st - boten, Heimarbeiter usw., also um eine materielle Aenderung, die zweckmäßig einer so tiefgreifenden formalen Aenderung, wie sie die geplante Vereinheitlichung der gesamten Arbeitcrversicherung darstellt, vorauszugehen hätte. Diese letztere darf vor dem Frühjahr 1907 nicht erwartet werden, d. h. im Entwurf. Der Reichstag hat also hinreichend Zeit für die Durcharbeitung der Novelle zur Krankenversicherung, die langwierige Kommissionsberatungen mit sich bringen wird, aber ein erfreulicher neuer Beweis dafür sein würde, daß es im Reichsamt des Innern aus dem Gebiet der sozialen Fürsorge einen Stillstand nicht gibt._____________ ^eer und Flotte. — Der mit der Führung der 25. (Großh. Hess.) Division beauftragte Generalmajor v. Strantz, bisher Kommandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Brigade, ist 1853 geboren.. Beim Ausbruch des Krieges gegen Frankreich wurde er aus dem Kadettenkorps dem Leib-Grenadicr- Regiment Nr. 8 als Fähnrich überwiesen und während des Feldzuges, in dem er das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt, zum Leutnant befördert. Später war er Bataillons- und nach dem Besuch der Kriegsakademie Regiments-Adjutant, nach einjähriger Dienstleistung beim Großen Generalstab von 1883 bis 1888 Adjutant der 27. Infanterie-Brigade und hierauf Hauptmann und Kompagniechef im 1. Garde- Regiment zu Fuß, bis er im März 1891 unter Beförderung zum Major in den Generalstab versetzt wurde. Zwei Jahre später kehrte Major v. Strantz als Bataillons-Kommandeur in sein altes Frankfurter Regiment zurück und kam im März 1897 als Oberstleutnant wieder in das 1. Garde-Regiment. Von Mai 1899 bis April 1900 war er Kommandeur des Landwehrbezirks 3 Berlin und befehligte dann, nachdem er inzwischen zum Obersten aufgerückt war, bis Januar 1903 das 2. Garde-Regiment zu Fuß, woraus er zu den Offizieren von der Armee versetzt wurde. Am 18. April 1903 erhielt er seine Beförderung zum Generalmajor und einen Monat später die Ernennung zum Kommandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Brigade in Berlin, Aas Studium der Yechtswissenschaftün Kessen. In der Verordnung vom 21. Avril 1906, durch die für die ^^wffung zur Immatrikulation in der juristischen und philo- WPYischen Fakultät der Landesuniversität Gießen, sowie zu den Prüfungen für den Staatsdienst im höheren Justiz- und Verwalt- ungsfach, tm höheren Forstfach und im höheren Lehramt, soweit nicht bereits geschehen, die Reifezeugnisse der Gymnasien, Real- ghmnasien mid Oberrealschulen einander gleichgestellt werden, sind die näheren Vorschriften ü6ct die Durchführung dieses Grundsatzes den Verordnungen über die Vorbereitung für die genannten Vwnge des höheren Staatsdienstes Vorbehalten worden. Die zur Ergänzung der Vorschriften über die Vorbereitung im Justiz- und Verwaltungsfache notwendigen Bestimmungen sind in der nachstehenden, von S. K. 5). dem Großherzoge am 6. Oktober 1906 vollzogenen Verordnung enthalten: _ § 1. Der 8 2 Abs. 2 der Verordnung vom 30. April 1879 erhält folgende Fassung t . Der • ersten Prüfung muß "?in dreiundeinyalb- 7ahriges Studium der Rechts-, Staats - und Finanzwissenschaft auf einer Universität vorausgehen: von diesem Zeitraum sind mindestens vier halbe Entwicklung und Lösung sind hier klarer und konsequenter, aber das Peinliche des Stoffes macht doch so befangen, daß dte psychologische Entwicklung nicht zu reiner Wirkung gelangte. Um so weniger, als die beiden Franenrollen — .Vollmond" (siehe Zettel) mar gestern abend nicht zu sehen — eine gar zu schablonemnäßige Darstellung erfuhren. Namentlich verlangt die tapfere Marie Hansen, dieses Musterbild schwesterlicher Güte — man könnte die ganze Dichtung für ein Hoheslied der Geschwisterlie be erklären — eine Darstellerin von geistiger Ueberlegenheit und tiefer innerlicher Wärme. Herr Dr. Ferdinand, der Leiter des Ensembles, verlieb dem Prokuristen Hansen, dem Mörder, der im Grunde nichts ist als eine Waschlappenfigur, die schwesterliche Liebe 511 besonderen, Edelmute fälschlich verklärt, den ganzen Abend über einen gewissen pathologischen Zug und erhöhte so das Interesse für diesen inaktiven Charakter. Er spielte mit viel feiner Nuancierung, die in den drei ersten Akten auch durchaus angebracht war. Die beiden Schlußakte aber hätten zeigen müssen, daß dieser kurzköpfige Dutzendmensch und Dutzendverbrecher durch die Absolution, die ihm seine Schwester erteilt, von allem Uebel sich befreit dünkt, daß, um mit dem Dichter zu reden, .an ihm alles abläuft, wie das Wasser an einer Ente". Bemerkt doch seine Schwester, welche Nuhc und Erleichterung sie ihm verschafft hat, und leidet sie selber doch unter dieser ihr nur mühsam verständlichen oberflächlichen Sorglosigkeit des Schwachbegabten. Herr Dr. F. dagegen stellte einen ganz anderen, einen geistig Unnormalen dar, vielleicht, um nicht durch die Vorführung eines höchst gewöhnlichen Sterblichen bei den schwachen Leistungen der Damen alle Aufmerksamkeit des Publikums an dem Stücke einbüßen zu lassen. Recht konsequent, mit der ganzen nötigen schnodderigen Rücksichtslosigkeit führte Herr Lang seinen Markus Lerche durch. Freilich hat der Dichter es unterlaßen, das grausame Tun dieses bösen Schwagers genügend zu motivieren. Den Wucherer Engström (nicht zu verwechseln mit dem neuesten Simplicissimus-Zeichner Engström) gab Herr Golz mit trefflichem Naturalismus. So haben wir denn Gelegenheit gehabt, eine fesselnde nordische Dichtung und drei recht tüchtige Berliner Darsteller kennen zu lernen, während die beiden Damen Berliner Bühnen wohl niemals geschaut haben. Die Aufnahme der Gäste war sehr freundlich, das Haus (der Neue Sa al bau) schwach besucht; um so intensiver war der Beifall. — Heute abend findet eine Wiederholung statt. p. W. Jähre dem Studium auf einer deutschen Universität zu widmen. § 2. Ms § 2a und § 2b werden folgende Bestimmungen eingeschaltet: § 2a. Zum Studium der Rechtswissenschaft auf Unserer Landesuniversität Gießen darf nur zugelassen werden, wer das Zeugnis der Reife von einem deutschen Gymnasium oder Realgymnasium oder einer hessischen Oberrealschule besitzt. Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, int Einvernehmen mit den Ministerien der Justiz und der Finanzen das Reifezeugnis einer außerhessischen deutschen Oberrealschule dem Reifezeugnis einer hessischen Oberrealschule gleichzustellen, wenn in dem anderen deutschen Staate den Reifezeugnissen hessischer Oberrealschulen die gleichmäßige Berecbtiaung zuerkannt ist. § 2 b'. Die Studierenden der Rechtswissenschaft, die nur ein Reifezeugnis eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule (§ 2 a) besitzen, haben den Nachweis zu erbringen, daß sie sich die für ein gründliches Verständnis der Quellen des römischen Rechtes erforderlichen sprachlichen und sachlichen Vorkenntnisse ungeeignet haben. Das Gleiche gilt von solchen Studierenden der Rechtswissenschaft, deren Gymnasialreifezeugnis int Lateinischen nicht mindestens die Note „genügend" aufweist. Dem Ministerium des Innern bleibt Vorbehalten, im Einvernehmen mit den Ministerien der Justiz und der Finanzen das Nähere über Inhalt, Form und Zeit jenes Nachweises zu bestimmen. § 3. Studierende der Rechtswissenschaft, die zur ersten Prüfung bei der juristischen Fakultät der Landesuniversität Gießen zugelassen werden wollen, müssen die Voraussetzungen erfüllt haben, die in den 2 a, 2 b für die Zulassung zum Nechtsstudium und für dieses Studium selbst vorgeschrieben sind. § 4. Die Vorschriften des § 3 finden Feine Anwendung auf solche Studierende der Rechtswissenschaft, die im Besitze eines Reifezeugnisses von einem deutschen Gymnasium sich befinden und zur Zeit des Inkrafttretens der gegenwärtigen Verordnung das Rechtsstudium an einer deutschen Universität bereits begonnen hatten. § 5. Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit den Ministern der Justiz und der Finanzen in einzelnen Fällen aus besonderen Gründen Befreiung von den Vorschriften der gegenwärtigen Verordnung ein treten zu lassen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Zur Erläuterung der Verordnung wird folgendes bemerkt: Der § 1 setzt an die Stell: des int § 2 der Verordnung vom 30. April 1879 geforderten dreijährigen Studiums der Rechtswissenschaft ein dreiundeinhalbjähriges Studium der Rechts-, Staats nnb Finanzwissenschaft. Zu einer Verlängerung der Studienzeit drängten zunächst die in den anderen deutschen Staaten bestehenden Einrichtungen. Preußen verlangt dreijähriges Rechtsstudium und vierjährige Vorbereitungszeit im praktischen Dienste; Bayern vierjähriges Studium an einer deutschen Universität, wovon das erste Jahr dem philosophischen Studium oder dem Rechtsstudium gewidmet sein kann, die übrigen drei Jahre dem Rechtsstudium gewidmet sein müssen, und dreijährige Vorbereitungszeit im vraktischen Dienste; das Königreich Sachsen dreijähriges Universitätsstudium und einen Vorbereitungsdienst von 31Z2 Jahren, wenn der Referendar 7 Halbjahre oder länger auf der Universität die Rechtswissenschaft studiert hatte, sonst einen Vorbereitungsdienst von vier Jahren; Württemberg 31/2 jähriges Studium der Rechtswissenschaft und dreijährigen Vorbereitungsdienst; Baden ebenfalls 3'/s jähriges Studium der Rechtswissenschaft und einen praktischen Vorbereitungsdienst von 31/0 Jahren. Berücksichtigt man, daß im Groß Herzogtum zurzeit nur dreijähriges Nechtsstudium und dreijährige praktische Vorbereitung verlangt werden, so kann man sich der Befürchtung nicht verschließen, daß demnächst die Auffassung entstehen könne, der hessische Juristenstand stehe nicht mehr auf gleicher Höhe mit dem Juristenstande der übrigen deutschen Staaten, und daß dadurch nicht bloß das Ansehen der hessischen Juristen geschädigt, sondern auch das Fortkommen hessischer Juristen außerhalb des Großherzogtums beeinträchtigt und erschwert werde. Einer Verlängerung der praktischen Vorbereitungszeit wird von keiner Seite das Wort gesprochen, wohl aber ist von verschiedenen Stellen, die die Anforderungen, die gegenwärtig an die jungen Juristen zu stellen sind, wohl zu beurteilen wissen, eine Verlängerung der Studienzeit warm befürwortet worden. Für die Verlängerung der Studienzeit läßt sich eine Reihe von sachlichen Gründen ansühren. Vor allem darf nicht unbeachtet bleiben, daß die Fülle des Gesamtstofses, welcher von den Studierenden der Rechtswissenschaft zu bewältigen ist, seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze erheblich gewachsen ist. Es kommt hinzu, daß eine bessere theoretische Ausbildung der Studierenden auf den Gebieten der Staats- Wissenschaft sowie der Finanzwissenschast unbedingt geboten erscheint, und zwar nicht bloß um deswillen, weil aus den Studierenden der Rechtswissenschaft die Kandidaten für das höhere Verwaltungs- und Finanzfach hervorgehen, sondern auch deshalb, weil das öffentliche Recht, insonderheit das Verwaltungsrecht, so sehr an Bedeutung gewonnen hat, daß auch der Richtcr- stand, wenn er sich von einer für die Rechtspflege nachteiligen Einseitigkeit frei halten will, eingehende Kenntnisse auf diesem Gebiete besitzen muß. Die Studienzeit muß aber auch so bemessen fein, daß den Studierenden der Rechtswissenschaft noch Zeit übrig bleibt, sich Fächern zuzuwenden, die, wie die gerichtliche Psychiatrie und Psychologie, mit den eigentlichen fach- wissenschaftlichen Disziplinen mehr oder weniger in Zusammenhang stehen, oder die, wie etwa Philosophie oder Geschichte, eine Erweiterung der allgemein wissenschaftlichen Ausbildung fördern. Denn je umfassender und allgemeiner die Ausbildung eines Verwaltungsbeamten oder Richters ist, um so leichter wird es ihm fallen, in allen Zweigen seines ausgedehnten Dienstes Ersprießliches zu leisten. Nach § 2a der Verordnung berechtigen die Reifezeugnisse deutscher Gymnasien und Realgymnasien sowie hessischer Oberrealschulen zum Studium der Rechtswissenschaft auf der Landesuniversität Gießen. Die Gleichstellung der Reifezeugnisse aller deutschen Gymnasien und Realgymnasien beruht auf dem Uebereinkommen der deutschen Staatsregierungen, betreffend die gegenseitige Anerkennung der von den Gymnasien, beziehungsweise Realgymnasien (Realschulen 1. Ordnung^ ausgestellten Reifezeugnisse, das für Hessen am 1. März 1889 in Kraft getreten ist (Reg. Bl. v. 1889 S. 47Die Bestimmung, welche bereits in der Verordnung vom 21. April ds. Js. enthalten ist, ist der Vollständigkeit halber hier wiederholt worden. Die Reifezeugnisse außerhessischer deutscher Obeircalschulen werden nach der Verordnung den Reifezeugnissen hessischer Oberrealschulen gleichgestellt, wenn in dem anderen deutschen Staat den Reifezeugnissen hessischer Oberrealschulen die gleichmäßige Berechtigung zuerkannt ist. Der § 2b der Verordnung legt in Anlehnung an die in Preußen bestehenden Vorschriften den Studierenden der Rechtswissenschaft, die nur ein Reifezeugnis eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule besitzen, die Verpflichtung zur Erbringung des Nachweises auf, daß sie sich die für ein gründliches Verständnis der Quellen des römischen Rechts erforderlichen sprachlichen und fachlichen Vorkenntnisse angeeignet haben; das gleiche soll auch von solchen Studierenden der Rechtswissenschaft gelten, deren Gymnasialreifezeugnis im Lateinischen nicht mindestens die Note „genügend" ausweist. Das Nähere über Inhalt, Form und Zeit des Nachweises wird aus praktischen Gründen in die juristische Fakultätsprüfungsordnung ausgenommen. Die juristische Prüfungskommission in Gießen hat bereits zu diesem Zweck folgende Vorschläge gemacht: ^,a) Die im § 2b der Verordnung genannten Studierenden haben dem Gesuche uni Zulassung zur Faküktätsprüfung Arbeiten beizulegen, welche sie innerhalb der beiden ersten Studiensemester in einer exegetischen Uebung im römischen Recht und in den späteren Studiensemestern in einer zweiten exegetischen Uebung im römischen Recht angefertigt haben. Die Arbeiten müssen vom Leiter der Uebung mit einer schriftlichen Beurteilung versehen sein, aus der sich ergibt, daß die Arbeiten mit dem Kandidaten besprochen worden sind. Auch ist ein Gesamtzeugnis einzureichen, welches dartut, daß der Kandidat mit Fleiß und Erfolg an der Uebung teilgenommen hat. b) Der eigenen Verantwortung der genannten Studierenden bleibt es überlassen, sich die zum erfolgreichen Besuche der Uebungen erforderlichen sprachlichen Vorkenntnisfe anzu- eignen. • Von der Einführung eines Kursus in der griechischen Sprache soll abgesehen werden." Die Ministerien sind zur Zeit mit einer Prüfling dieser Vorschläge befaßt. Der 8 3 der Verordnung enthalt die entsprechenden Vorschriften für diejenigen Studierenden der Rechtswissenschaft, die, ohne an der Landesuniversität studiert zu haben, zur ersten Prüfung bei der juristischen Fakultät daselbst zugelassen werden wollen. Diese müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen, die von denen gefordert werden, welche zum Studium der Rechtswissenschaft an der Landesuniversität zugelassen werden wollen. Dies gilt insbesondere von der Vorlegung von Arbeiten, welche die Kandidaten in exegetischen Uebungen im römischen Recht gefertigt haben, weil sonst befürchtet werden muß, daß der Strom hessischer Realabiturienten von der hessischen Landesuniversität ab nach solchen Universitäten gelenkt wird, wo der Nachweis der Vorkenntnisse an einfachere Formen geknüpft ist. Der 8 4 enthält eine Uebergangsvorschrift zugunsten der bereits studierenden Gymnasialabiturienten, die namentlich im Hinblick auf die Bestimmung des 8 2b Abs. 1 Satz 2 am Platze ist. Um mögliche Härten, die sich in einzelnen Fällen aus der neuen Regelung ergeben, beseitigen zu können, ist dem Ministerium des Innern die Befugnis ein geräumt, aus besonderen Gründen eine Befreiung von der Einhaltung der gegebenen Vorschriften eintreten zu lassen. Es soll hiernach beim Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe auch von dem Besuche des siebenten Semesters oder von dem Nachweise der sprachlichen Vorkenntnisse Befreiung gewährt werden können. Die Bestimmung wird namentlich während der Uebergangszeit von Bedeutung sein._____________ vermischtes. • Zu dem Eisenbahnunglück bei Epernon (Frankreich) wird noch berichtet: Eine ganze aus fünf Mitgliedern bestehende Familie wurde schwer verletzt. Ein Mädchen verschwand durch ein Loch unter dem Wagen, während der Vater aus ein Nebengeleise geschleudert wurde. Unter den Toten befindet sich der Präsident des Justizpalastes, Flau et, welcher aus allen Mordprozessen der jüngsten Zeit bekannt ist, unter den Verletzten der radikalsoziale Deputierte Janet. Der Staatsanwalt von Chartres hat die Verhaftung des Lokomotivführers angeordnet. * Vesuv und Aetna sind ihrer Umgebung gefährlich geworden. Von ihren Gipfeln her brach am Montag ein furchtbarer Sturm los, der in der Gegend von Neapel wie von Messina viel Unheil anrichtete. In dem neapolitanischen Oertchen Torre del Greco warf er ein HauS um, das einen Bauern und zwei Frauen begrub. Im Hafen von Messina sank ein Segelschiff und mehrere Dampfer wurden arg beschädigt. Im sizilianischen Dorfe Ritiro wurden zwei Bauern vom Blitz erschlagen. * Kleine Tageschronik. In Gleiwitz erschoß der Gendarm Hein seine Frau aus Unvorsichtigkeit mit seinem Revolver; er hatte die Masse geputzt, die sich dabei entlud. Ter Schuß traf die Frau so schwer, daß sie sofort verstarb. — Bei dem am 13. Okt. ausgebrochenen Großfcuer in der vogtl. Ortschaft L i e b e n g r ü n bei Ziegenrück sind insgesamt 21 Wohnhäuser und 32 Scheunen niedergebranut. Es wird angenommen, daß der Brand von Kindern verursacht wurde. — Beim Sortieren von altem Eisen explodierte in Vigo (Spanien) eine Bombe, die sich unter dem Eisen befand und riß einen Arbeiter in Stücke. — In Frankenthal entsprangen zwei Verbrecher aus dem Gerichts» gesäugnis, wurden aber alsbald in Ludwigshafen in der Wohnung eines Komplizen verhaftet. Der Gesangenenwärter Valentin Glaß, der bereits festgenommen worden ist, soll bei der Flucht behilflich gewesen sein. — Im Hafen von Qnenstown (Nordamerika) lief der griechische Dampfer „Peruviana" ein, mit 2 Toten u. 4 Schwerkranken an Bord. Die Natur der Krankheit ist noch nicht festge» stellt, doch liegt Verdacht aus Cholera vor. NttiverMäts-Nachrichten. W Eine Universität in Johannesburg. In der „Empire Review" findet sich ein interessanter Artikel von Humbert Neade über die geplante Neugründung einer Universität in Johannesburg, für die Alfred Beit testamentarisch eine Summe von vier Millionen Mark den Unterrichtsbehörden von Johannesburg vermacht hat. Das Uuiversttätsgebäude soll in Frankenwald, einer Besitzung, die Beit der Stadt Johannesburg hinterlasien hat, errichtet und mit der Stadt durch eine Straßenlinie verbunden werden. Tas Legat verfällt, falls die Vorbereitungen nicht innerhalb zehn Jahren abgeschlossen sind. Reade glaubt, daß die Universität für Südafrika die berufenen Führer erziehen wird, und hofft, daß andere reiche Leute des Kaplandes dem Beispiele Beils folgen werden. Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch- und Brotpreise am 15. Oktober 1906. Höchste Schlachtviehpreise in F r a n k f u r t a. M. Fleischpreise in Gießen Ochsen Kälber Schweine 50 Kg. Schlachtgewicht 85—89 Mk. V, Kg.Schlachtgew.100 -106 Pf. V, „ 76-77 „ V, Kg. 82-88 Pfg. '/, , 84—90 , V, „ 90-100 „ Getreidepreise in Mannheim Brotpreise in Gießen Weizen 100 Kg. 19.00-00.00 Alk. Roggen (neuer) 100 Kg. 17.00-17.25 Mk. Weißbrot 2 Kg. 54 Pfg. Schwarzbrot 2 Kg. 50 Pfg. Um angestrengt arbeiten zu können’ muss man gute, kräftige Nahrung zu sich nehmen. Unter allen Nahrungsmitteln nimmt Quaker Oats den ersten Rang ein, denn neben seiner Leichtverdaulichkeit besitzt es alle Bestandteile, die den Körper kräftigen und die Gehirnthätigkeit unterstützen. Mittwoch 17. Okt, abends 8 Uhr im Festsaal (Cafd Leib) zu Giessen des blinden Tonkünstlers Rudolf ThieS (Flöte) imb Herrn H. Gies (Klavier). hvll/10 Eintrittskarten: Loge ä, 2 Mk., Caal erste Hälite ä 1.50 -weile Halste ä 1 Mk., Gallerte 50 Pfg. sowie Programnr an der Abendkasse und Büsset zu baden, Kon-ertpiano W. Rudolvü. ^xeschäftsii^erEBfiafiime. Mß innigsten Dank. 6324 HIIWST*PpiM in Feinheit des Aromas, Ausgiebig* HMÖU ülUm Leit und ISilligkeit ist Gustav Walter, Mäusburg 13. 10 Mäusburg 10. Darmstädter Pferde - Lotterie Ziehung am 17. Oktober. 1 Los nur 1 Mark von und alle Loseverkaufsstelleu. hvti/t Gehr. Berdux von Bahnhofstraße 27 Der Vorstand. Lindenplatz 12 Größtes Tee-W-GesPft m Platz Ter Großhrrzo ui i . ngskonlinissär: B16, X M Für die vielen Beweise herzlichster Teilnahme bei dem uns betroffenen schweren Verluste sagt .fö ZeöeSaitssraillveiß es das; Feueranmachcn mittels Petroleum lebensgefährlich ist. Großer Kabliau ohne Kopf per Pfund 28 Pfg., im Ausschnitt 32 Pfg. a16A» cic/in v16Ao Im Namen der trauernden Hinterbliebenen Frau Wilh. Veite Witwe. Mittwoch erste Sendung bis zum Freitag täglich frisch cintresfend. ^^5 Nur prima blutfrische Fische Llätenhclter,tiiscIll>s.Nordfee-Kabliau per Pfund 25 Pfg. verhüten jedes Petroleum-Unglück u. sind ausgezeichnete Felrcrungs- mitlel. 1 Paket enth. 10 Stück und kostet nur 25 Psg. (5909 August Kröll, Seltersweg 12. Bekanntmachung. Betr.: Wie oben. In der Zeit vom 16. Oktober l. I. bis einschließlich 29. Oktober l. Zs. liegen auf dem Blireau der Großh. Bürgermeisterei Gießen die Arbeiten des III. Abschnitts (I. Teil) und der infolge Grenzregulierung aus den Gemarkungen Launsbach, Wißmar und Wieseck zugezogenen Grundstücke, nämlich: A. Bezüglich Gemarkung Gießen (links der Lahn). 1. die Zuteilungskarten, 2. die Gütergeschosse, 3. das Zuteilungsverzcichnis, 4. das Obstdaumverzeichnis, 5. das Obstbaumgcjchoß, 6. das Protokollbuch. 1. die Zuteilungskarte, 2. das Gütergejchoß, 3. das Zuteilungsoerzeichnis. D. Bezüglich der infolge Grcnzregulierung mit Wieseck zugezogenen Grundstücke: 1. die Zuteilungstärten, 2. das Gütergeschoß, 3. das Zuteilungsoerzeichnis, 4. das Besitzstandsverzeichnis. E. Ein Geldausgleichungsverzeichnis über dieZuteilungindenvorbezeichnetenGemarkungs- t eilen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt: Dienstag, den 30. Oktober l. Js., vormittags von 10*/3 — W/2 Uhr, auf dem Bureail der Großh. Bürgermeisterei Gießen, wozu ich die Beteiligten unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Eimvendungen sind schriftlich abzufassen, zu begründen und auf Papier in Aktengröße (mindestens V, Bogen) einzureichen. Friedberg, den 10. Oktober 1906. 1 eleganter Wagen, Zweispänner mit 2 Pferden unb kompl. Geschirr im Wert von ca. Mk. 6000. 1 Reit- od. Wagen- ob. 2 Arbeitspferde i. W. v. ca. Mk. 2000. 1 Stnhl'.vagen mit 1 Pferd u. Geschirr i. W. v. ca. Mk. 1700. 17 Pferde oder Fohlen int Gesamtwerte von Mk. 10 300. 535 andere Gewinne im Gesamtwerte von Mk. 5000. Lose ä, 1 Mk., 11 Lose für 10 Mk. (Liste u. Porto 25 Pfg.) dtirch L. F. Ohuacker, Darmstadt GchWftsmKrd-«.W!ttrkWiik Die diesjährige Hauptversammlung findet ani 23. Oktober, abends S1/2 Uhr, im Hotel .Großherzog von Hessen" statt. Tagesordnung: Vorstandswahl. Nechnungsablage. Winter-Programm. Verschiedenes. Der Vorstand. Bekanntmachung Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen, links der Lahn; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts (l.Tcil) einschl. der zur Grenzregulierung ziigezogenen Teile au§ den Gemarkungen Launsbach, Wißmar und Wieseck. Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 15. Oktober 1906. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum. MAGGI B. Bezüglich des Gemarkungstciles Wißmar: 1. die Zuteilungskarte, 2. das Gütecgeschoß, 3. das Zuteilungsoerzeichnis, 4. das Obstbaumverzeichnis, 5. das Obslbauntgeschoß. C. Bezüglich des G cmarkungsteiles Launsbach: in grösster Auswahl zu halligsten Preisen Hermann Katz Todes-Anzeige. Hierdurch die traurige Mitteilung, dass meine innigstgeliebte Gattin, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante 6323 Frau Emma Meyer geb. Stern heute nacht 3 Uhr sanft entschlafen ist. Grossen-Linden, den 16. Oktober 1906. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen Samuel Meyer. Die Beerdigung findet Mittwoch, den 17. Oktober, naclim. 4 Uhr, statt. gez.: Sp amc r, Kreisamtmann. I» Krankenpflege Nachtwachen, Massage, Tamps- u. Heißluftbädcr, Nagel- u. Hühuer- augenjchueiden cmpsehlen sich L. Kratz und Frau 05844| Diezstraße 7, Part. bestes Präparat zurr Einreden von SchuhzLü$; macht halrbat, wa_ ,e. dy-h 'däugrhäfh;- Uhdtzrall Lu haben. Fabrikant. Ga'rl Genf fier,"Göppingen. hmaschinen verbesserte „Volldampf“. M Wringmaschinen, Mangclmaschinen. 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