15(5. Jahrgang Akr. 5591 Zweites Blarr vrfchetnl V§N- mit Ausnahme deS Sonntags. General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sieben Die wfilc6entr Samfltenbiatter* werden dem ,Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^rfftfch« tcübetzr erfchcMl monallrch einmal. Dienstag 11. Dezember 1906 Rotationsdruck und Verlag der UnwersitätSdruckeret. 8L Laag«, Oietze», Redaktion, Expedition n.Druckerei» TchuNr K, v Tel. Nr. BL relegr.-Adr. r An^etga ivtetzM. habe sich der 2lngcklagte sagen müssen, welche Konsequenzen seine Handlung haben werde. Statt seine Schuld zu mindern, fabe er, als Geilsus sich gemeldet, neue Beleidigungen den altew hinzugcsügr. Die Gegner hätten verstanden, die vsscntliche Meinung direkt zu vergiften: nicht nur eine Fälschung, sondern auch eine Verleitung zum Meineid werde ihm zur Last gelegt Er habe es auch noch nicht erlebt, daß ein Rechtsverständiger, wie Justizrat Med, in der Weise, wie geschehen, vorgegangen wäre. Was seine Stellung zum Duell anbelange, so falte er es für notig, in gewissen schweren, durch gerichtliche '^fabung nicht sühnbaren Fällen: bei Kränkung der Familie, insbesondere der Frau und des ehelichen Verhältnisses, nicht dagegen bet konventionellen Streitigkeiten, Verleumdungen der geschäftlichen und beruflichen Ehre; auf diesem selben Standpunkt stände auch das Gros, namentlich dann, roemi er praktisch würde. Das Korps habe er geliebt und liebe es; denn man könne es auch lieben, wenn sämtliche Mitglieder einem entfremdet waren; „Korps" sei eben ein abstratter Begriff. Er sei aufs schwerste gekränkt worden, und mit ihm bie ihm nahe Stehenden; ec habe geglaubt, in der Rufa des gestrigen Sonntags tonfix. der Angeklagte doch noch den Weg der Verständigung finden, der Angeklagte habe aber trohdem seinen Borwurf aufrecht erhalten. Damit habe er auch beu Maßstab für die Strasart gegeben, er verlange die Sühne, die ihm gebühre. (Das Publikum gibt am Schluß der 21/2ftünbigen Siebe seinem Beifall Ausdruck.) R.-A. Fischer hat den tatsächlichen Ausführungen des Privatklägers noch einiges hinzuzufügen, insbesondere übt er Kritik an den Sachverständigen, von denen er Dr. Popp den Vertreter der Wissenschaft, Grabow den der Pseudo-Wissenschaft und Pähler deii des gesunden Menschenverstandes nennt. Besonders übt er herbe Kritik an Grabow, weil sie der Ansicht gewesen, daß Herr Grabow sich blamieren müsse so gut er könne, hätten sie ihren Ablehnungsantrag zurückgezogen. Grabow fabe den Einwendungen des Dr. Popp geradezu kindliches Verständnis entgegengebracht. Sein System sei zwar Unsinn, aber auch methodisch, nämlich methodischer Unsinn. Als, er bei den Einwendungen der anderen Sachverständigen die Kosten der Diskussion aus eigenen Mitteln nicht mefa fabe bestreiten können, habe er schließlich gesunden, daß er Schnnpsenfieber habe; ein F-au- wnzer sei er allerdings nicht, er habe gut gearbeitet er falte lieber nötigenfalls noch mehr Gutachten geliefert Der ganzen Richtung der Beweisausnahme sei man im Publikum mit Lachen begegnet, er verstehe das. Was das Strafmaß anlange, so erinnere er daran, daß Verleumdung schärfer schneide als das Schwert. Das Ergebnis der Verhandlung sei seines Erachtens das, daß die Gegner nur sich geschädigt falten, des Privat- k^ägers Ansehen dagegen nicht geschädigt, sondern nur erhöht hätten. Privatkläger habe der Hydra der Verleumdung den Kopf zertreten. Er beantrage auf Grund der §§ 185, 186, 187, 2U0 Str.-G.-B. und § 2U des Preßgesetzes eine angemessene Gefängnisstrafe, ferner dem Angeklagten die Kosten nebst den notwendigen Auslagen deS Privatklügers auszulegen und dcmj Privatkläger ausgiebige Publikationsbesugnis zuzusprechen. Es erhält nunmehr der Angeklagte, R.-A. Metz, das Wort ,Die maßlosen Angriffe der Gegenseite träfen nicht ihn, nicht seinen Bruder, nicht dessen Familie, sie prallten auf die Schützen zurück; sie seien Versuche von untauglichen Subjekten mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt. Den Wahrheitsbeweis habe er geführt, wenn er nachweise, das der Prioatkläger bie Eiviskarte geschrieben ober sie gemeinschaftlich mit dem Zeugen Geilfus in die Welt gesetzt, oder daß er Geilfus dazu angcftiitet oder ihn als Werkzeug benutzt habe. Geilfus' Zeugnis, obwohl beeidigt, verdiene keinen Glauben; denn er fabe das beim Eintritt ins Korps einft gegebene Ehrenwort gebrochen, sein Benehmen in der ganzen Sache, die Behauptung, daß er die Karte an Guttnann nicht geschrieben fabe, und der Umstand, daß es ihm an Motiven fehle, und daß er sich statt an ihn an den Privatkläger gewandt fabe, um Schonung zu erlangen,, sprächen für seine Unglaubwürdigkeit. Charakteristisch bliebe, daß der Privatkläger ihn verhindert habe, zu ihnen zu kommen. Hinzu komme Geilfus' Auftreten, ehe er sich bei Gericht als Täter bezichtigte. Pähler gehe nicht objektiv vor, er frage sich, wie et selbst gesagt, vorher, wie man einen Prozeß vermeiden könne; hinzu komme sein Benehmen in der Hauptverfandlung, in der er seiner persönlichen Wut gegenüber dem Angeklagten Ausdruck gegeben habe. Dr. Popp fabe ihm sehr gut gefallen, er fabe insbesondere hervorgehoben, daß der Privatkcäger eine außerordentliche Fähigkeit besitze, andere Schriftsormen nachzuahmen (hier unterbricht der Vorsitzende den Angeklagten mit erregter Stimme; das habe Dr. Popp nicht gesagt!-. Durch die Gutachten sei die Täterschaft des Geilfus in keiner Weise bargetan, es könne mindestens ebensogut auch der Privatkläger gewesen sein. Grabow habe ausdrücklich die Täterschaft des Privatklügers ausgesprochen; er sei eine erste Autorität, am Samstag abend aber schwer unwohl gewesen. Ob der Beweis der Wahrheit, daß Privatkläger die Karte geschrieben habe, erbracht sei vom rechtlichen Staubpunkt aus, überlasse er dem Gericht zu beurteilen, vom menschlichen Standpunkt aus und nach seiner Ueberzeugung sei er geführt. Dafür, daß Grünewald mitgewirkt haben müsse, sprächen auch die Beziehungen des Privatkiägers zum Korps, zur Familie Metz, zu Gutmann, Rübsamen und andere Umstände. Dazu komme das Verhalten des Privatklägers bis zur Hauptverfandlung, fein Schriftwechsel mit Geilfus und sein persönlicher Verkehr mit diesem. Als der Angeklagte bie Wendung gebraucht, „das mache man nur, wenn man selber Dreck am Stecken fabe", bittet der Pribatkläger um den Schutz des Gerichts gegen Insulten des Angeklagten. Was ferner seines Erachtens hinsichtlich der Persönlichkeit des Privatklägers festgestellt sei, lasse ihn zu Handlungen wie der in Frage stehenden fähig erscheinen. (Der Vorsitzende bittet hier den Angeklagten, sein Plaidoyer auf Sachen zu beschränken, die Gegenstand der Stognition des Gerichts gewesen seien.) Als der Angeklagte dann außer auf die beeidigte Aussage des Dr. Kipper und die in der Familie Pascoe bestehende allgemeine Ansicht über den Privatkläder niemals gelingen werde, Eindruck auf das Gericht zu macyen, unterbricht ifa der Vorsitzende abermals mit erregter Stimme und erhärt, , daß er bei der nächsten Gelegenheit eine Ordnungsstrafe über den Angeklagten verhängen werde. Der Angeklagte führt dann weiter aus, daß ihm der Schutz fas § 193 Str.-G.-B. in weitestem Maße zuteil werden müsse und daß er ans diesem Grunde, weil er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe. Er weist dann nach auf bie Suggestionskrast hin, bie vom Privatkläger ausgehe auf den, der in seine Nähe komme, und schließt mit dem Zitat: „Wer die Wahrheit kennet und saget sie nicht, der bleibet fürwahr ein erbärmlicher Wicht!" Nach einer einstündigen Pause verkündet der Vorsitzende sitzende die Hauptverfandlung um 8/45 Uhr nachmittags. Nach einer halbstündigen Pause verkündet der Vorsitzende sodann das Urteil, laut dessen der Angeklagte wegen Beleidigung im Sinn der §§ 185, 186, 200 Str.-G.-B und Veihilfe dazu in je einem Fall zu einer Geldstrafe von 70 ü M a r k — eventuell 70 Tagen Gefängnis — und zue Prägung der Kosten des Verfahrens einschließlia- der dem Privat- l'läger entstandenen notwendigen Auslagen verurteilt und dem Privatiiägcr die Befugnis zugesprochen wird, das Urteil auf Kosten d.s Angeklagten je einmal im „Gießener Anzeiger" der „Frankfurter Zeitung" und dem „Frankfurter General-Anzeiaer" zu veröffentlichen. a politische Sage»scharr. Südwestafrika und Reichstagsaustösung. Aus Berlin wirb uns geschrieben: stkttionallrberalen Kreisen wird die Annahme zugeschrie- Len, daß eine Reichstagscmslösung ernstlich in Frage komme, wenn der Reichstag die Forderungen des Nachtragsetats für das sübwestasr. Schutzgebiet nicht in dem Maße bewilligen werde, wie es die 'Regierung für notwendig erachte. Wir möchten bie nationalliberalen Kreise kennen, die an solche Möglichkeiten glauben! Für derart kurzsichtig wird man bie Negierung doch wohl nirgends halten, daß sie sich Erfolg verspräche von einer Wahlparole „Für Südwestafrika". Woher sollte da wohl der Enthusiasmus kommen? Mit dreimaligem Hurra bewilligt keiner die Riesensummen, die Südwestafrika beansprucht. Es kann sich nur darum handeln, ob eine zwingende Notwendigkeit vorliegt, der Regierung die vollen Mittel für bie Nieber- wersung des Aufstandcw zu gewähren, ober ob die Forderungen unverhältnismäßig hoch sind, und demzufolge Abstriche gemacht werben können. Die Regierung will dauernd 5000 Mann int Schutzgebiet haben und beruft sich auf die militärischen Sacl)verständigen. Das Zentrum hat sich aber auch von Sachverständigen unterrichten lassen, den Brüdern Francois, die in Südwestafrika höhere Ossiziere gewesen sind. Nach den Brüdern Fran-ois werde der Reichstag es „nie verantworten können", wenn er zustimme, baß mehr als 2500 Mann in Sübwestafrika stationiert würden. Demgemäß stellt das Zentrum den Antrag, ab 1. April 1907 bie Truppenzahl ans 2500 Plann herabzusetzen. So ist bie augenblickliche Situation. Aber es ist vom Zentrum bekannt, baß es oft genug ein Nein an ein Ja verwanbelt hat. Einstweilen will wohl das Zentrum die Regierung seine trotz ber Dernburgschen Enthüllungen noch immer ungeschwächte Macht empfinben lassen. Späterhin wirb sich das Zentrum schon herbeilassen, bie Gegen gründe der Regierung zu prüfen. Beispielsweise, von allem anderen abgesehen, ist es technisch unmöglich, in der verlangten kurzen Zeit so große Truppenmassen zurückzuziehen. Daß man in Sübwestafrika „unverzüglich", d. h. Hals über Kopf, Frieden schließen solle mit den Aufständigen, ist leichter gesagt als getan. Ein so dringlich angebotener Friede, selbst wenn er zustande käme, würde schwerlich von Dauer sein. Das alles wird das Zentrum selbst emsehen und es darüber nicht zu einem Konflikt mit ber Regierung kommen lassen. Jebenfalls ist in Regierungskreisen eine Rei chs tag sau flö s ung bisher nicht erörtert worden. Ein BclcidigungSprozeß zwischen zwei Rechtsanwälten. Gießen, den 10. Dezember. (Schluß.) Nachdem der Angeklagte die Benennung einer neuen Sachverständigen im Ablehnungsfälle in Aussicht gestellt, wird der Ab- lehnungsantrag wieder zurückgezogen. Nunmehr erstattet Dr. P o p p sein Gutachten. Er gibt zunächst allgemeine Ausführungen. Er habe sich, führt er dann fort, hauptsächlich mit den Details der Schrift beschäftigt, auf die Formen sich dagegen weniger eingelassen. Er verbreitet sich dann insbesondere über die räumliche Anordnung, den sogen. Schrift- und den Halterwmkel. Dr. Popp faßt fein Gutachten dahin zusammen: Nach der Qualität der Schrift des Privatklägers, nach der Schreibfertigkeit und Schreibgewohnheit, tue aus seinen Schriften hervorleuchtet, ist zu erkennen, daß er die manuelle Fertigkeit besitzt, eine derartige Schrift, wie sie in der anonymen Karte vorliegt, zu leisten; nach der Verschiedenheit kleiner, aber auch in Betracht zu ziehender Unterschiede niuß sich jedoch die Wage zu Gunsten des Privat- klagerä und zu Ungunsten deS Herrn Geilfus senken. SDleiit sub- jcktioe's Urteil geht dahin, daß Herr Geilfus die Karte geschrieben hat. Kanzleirat Pähler hält es für sehr unwahrscheinlich, daß der Schreiber der Briese and) der der Karten war. Er ist au§- gesprochener Gegner der sogen. Deckunastheorie, die auf der Gegenüberstellung der Formen beruht. Nur eigenartige Formen könne man venoertcn, bie Schrist als solche, das Schrislbild fei es, das er einer Prüfung unterziehe. Stuf Winkelmessungen gebe er nichts. Pähler zieht folgendes Resümee: Ich halte es für absolut ausgeschlossen, daß die Schrist der beiden Karten von der Hand des Privatklügers möchte herrühren, ich Halle es sür zweifellos, baß Geilfus diese Karten geschrieben. Nun erhebt sich Schulrak Grabow, lieber die Brille hinweg- blickend, mit stets lächelndem Gesicht will and) er eine .kleine" Vorrede halten über die Zuverlässigkeit der Schristexpertisen. Er wendcl sich dabei nicht an das Gericht, nein, diesem dreht er meist den Rücken zil und spricht zum Publikum, wie der Lehrer zu seinen Schülern. Er belehrt seine aulmerksainen Zuhörer. über Fcder- und Armhaltung, über Stricharten u. s. w. imb erklärt schließlich, daß man bisher den Normalschristwinkel auf 45 Gr. angenommen habe, was aber nicht richtig sei; der Norinalwinkel betrage vielmehr 58 Gr. und .diesen Winkel von 58 Gr. habe ich entdeckt!" (Große Heiterkeit.) Er erklärt dann einen von ihm erfundenen Apparat und kommt endlid) zum speziellen Teil seines Giitachtens, das er mit unterdrückter Stimme, über den Nid)tertisd) gebeugt, dem Gerichtshof an der Hand feiner Apparate vorlrägt. Während dessen erhebt sich eine allgemeine Unterhaltung unter den Zuhörern. Dr. Popp benutzt die Muße und mißt mit einem Zcntimetcrmaß verschiedene Dimensionen am Apparat des Herrn Schulrats. Zwischendurch hört man and) vorn Nichtertisch die Stimme des Herrn Vorsitzenden: .Mir ist es jetzt nicht gelungen, Herr Schulrat, und vorhin nid)t gelungen, die Feststellungen zu treffen, die Sie getroffen haben wollen V* Grabow: „Sollte das nicht anerkannt werden, dann muß ich mich eben darein finden." Der Sadiverständige wendet sich dann auch inal wieder zum Publikum und stellt Vergleiche an zwijcheii .halbblinden Malern und luchsäugigen Indianern", und komnil schließlich aus das Wort Faulenzer" zu sprechen, — es ist in der einen Karle falsd) geschrieben — ui seiner etymologischen Entwicklung: .es hängt nut „lengissen" zusnmmen, lang werden; Faulenzer ist also em Lenz (will jagen Mensch), der sich lang hinstreckt". (Schallende Heiterkeit unter den Zuhörern.) Ter Vorsitzende bittet entsd)icden um Ruhe. Herr Grabow schließt: Ich habe 34 Schreibgewohnheiten, in denen die Karlen mit der Schrift des Privatklügers überenr- ftimmen, gefunden. Die Schrift der Karten rührt vom Privat- klüger her. * Ter Vorsitzende macht den Sachverständigen darauf auf- merksam, daß die Karlen dann m Anlehnung an die Schrift des Zeiigeii Geilfus g.’fdjvieben fern müssten, und wendet sich dann an die Parteien: „Sonst noch cme Frage?" Grünewald: Nicht eine einzige I Auf eine Frage des Angeklagten erklärt ber Sachverständige : ES sei mit mathematischer Sicherheit fest- : gestellt, daß der Privatkläger die Karten geschrieben bade, daß . Herr GeilfnS die Sache ans sich genommen habe, und daß seine, ■ Geilsus Behauptung, er habe die Karten geschriebeii, unwahr sei. Auf eine weitere Anfrage des Angeklagten erwidert Grabow: Ich bin der einzige Sadiverständige im Lemgoer Kracht- Prozeß gewesen, der nut positiver Sicherheit behauptet hat, Frau Kracht fei die Schreiberin gewesen; sie ist auch verurteilt worden. Dr. P o p p : Ten ui a t h e rn a k r s d; e n Beweis halte ich für nicht geführt; ich halte das für eine falsche Schluß- iolgcruiiß, denn 1. ist die Winkelmessung des Herrn Grabow eilte unsichere, der Apparat ist dazu vollkommen u n t a u g - 11 d); 2. bietet die zahlenmäßige Feststellung der Schristeigentum- lichkeiten in den einzelnen Kleinigkeiten kerne Grundlage. Knnzleirat Pähler: Tie Grundanschanungen des Herrn Grabow in Bezug auf Schrift fcheinen irrtümlich zu fein. Nicht einzelne Formen dürfen verglichen werden, sondern das ganze Bild. Herr Grabow rechiiet auch nicljt mit dem Tempo. Es wird darauf der Zeuge G e 11 f il s f c n. vorgerufen. Der Vorsitzende ma?t ihn zunächst auf die Ausführungen der Sachverständigen atlfmerksani. Ter Zeuge bleibt dabei, daß er tue Karte an Gutmann nicht geschrieben habe, er habe keine Erinnerung daran; die Karle an ’Dlüüer habe er geschrieben, ebenso die Eiviskarte und zivar ohne Wissen und ohne jeglichen Einfluß seitens des Privatklägers. Ter Vorsitzende macht darauf den Zeugen embringlid) auf die Bedeutung des Eides aufmerksam, worauf dieser den Eid leistet. Der Beeidigung deS Zeugen Justizrat Metz widerspricht R.-A. Fischer, weil er Bruder des 'Angeklagten und Mittäter sei. Tas Gericht beschließt dementsprechend. Nachdem burd) den Zeugen Bnreanvorstefar Rühl scst- gestellt ist, daß der früher erwähnte mysteriöse, „weiße Kopf" der des Bücherrevisors Cohen aus Aachen gewesen sei, der am sraglicyen 22. Oktober d. I., wie er sestgestellt, bis zum Abend im Zimmer des Herrn Grünewald gearbeitet fabe, werden noch verschiedene Schreiben verlesen, darunter die Anzeig: des Herrn Gutmann gegen den Privatkläger aus dem November 190-1, in dem u. a. von Grabows als dem „bedeutendsten Schreibsachver- sländigen Deutschlands" die Rede ist. Bevor sodann der Vorsitzende dem Privatkläger das Wort sunt Platdofar erteilt, erklärt er, er falte zunächst für seine Pflicht, jetzt an die Parteien mit einem Vergleichsvorschlag farcrnzulreten; vorher jedoch frage er den Angeklagten, ber früher versichert fabe, daß er fest an die Täterschaft des Privatklügers geglaubt fabe, ob er auch jetzt noch diesen Glauben fabe. Angell.: Ja! Vors.: Dann falte ich einen Vergleich lür ausgeschlossen! In wohlgesetzter, wiederholt vom Publikum mit Beifalls- bejeugungen unterbrochener Rede äußert sich dann R.-A. Grünewald zu den tatsächlichen Feststellungen, die rechtlichen Aus- iüfaungen dem R.-A. Fischer überlassend. Seine Darstellung vom ersten Verfandlungstage über das, was er zur Sache wisse, fabe sich von Etappe zu Etappe bewahrheitet. Es sei festgestellt worden, daß er weder Kenntnis vom Bevorftchen des Duells gefabt habe, noch vom Vollzüge desselben. Die , Behauptung, er habe ein verdächtiges Verhalten gezeigt, sei ebensowenig durch bie Beweisaufnahme bestätigt worden wie die, daß man allgemein ihn für den Schreiber der Karte gehalten habe. Zu bedauern sei die ' Fehlsicht der Verwaltungsbehörde, die ihm die Einsicht der Karte verweigert habe. Was ihn veranlasse, Herrn Gailsns mit verhältnismäßiger Milde ent- gegenzukommen, sei der Umstand gewesen, daß Gailfus stets ein „braver Kerl" und sicherlich nur eine Ausregung singulärer 'Natur an seiner Handlung schuld gewesen. Was er von dem Gutachten eines Phantasten wie Grabow zu halten gefabt. fabe ar gewußt. Daß er Geilfus den Rat gegeben, zu einem Anwalt zu gehen und sich diesem zu ossenbaren, halte er auch heute noch für das einzig Richtige, und was sein nachträgliches Verhalten zu Gailfus anlange, so wäre es sicherlich nach außen hin ausgefallen, wenn er mit Geilfus schon im Juli gebrochen hätte, andernfalls fabe er auch Geilfus nicht bockbeinig machen wollen, sonst hatte dieser sein Zeugnis verweigert. Auf die Mitteilung von dem Inhalt der Gutachten habe er schon Amtsrichrer Schnitzspahn erklärt, wenn die Sachverständigen so etwas behaupteten, würden sie sich vor ganz Europa blamieren; er behaupte, faß ber Sachverständige Grabow sich am Samstag abend vor ganz Europa blamiert habe. Der Verteidiger dürfe wohl eine stärkere Mitwirkung bei den Ermittelungen entwickeln, aber nicht unzulässig auf die Beweismittel cinwirken; diesen Vorwurs aber habe er der Gegenseite zu machen. Man habe ihn überwacht und allerlei Märchen ersonnen, man denke nur an die mysteriöse Geschichte von dem weißen Kops — beinahe wie die Leiche im Kofser! Es hat sick farausgestellt, es war ber Herr Cohen, ein kleiner Herr, ein kleiner Cohen, wenn auch kein kleiner Cohn. Er stehe heute mit einem Gefühl hoher Befriedigung vor dem Gericht, faß das Gewebe endlich zerrissen sei. Der Beschluß vom 30. Mai 1905, in dem der C. C. seine Meinung geändert und ihm die Farben des Korps entzogen, sei konstitutionswidrig. Ob der Angeklagte erkläre, er fabe mit der Nichteinlabung zum Salzfauser Kommers die Absicht einer Beleidigung nicht gehabt, sei gleichgültig; seine Gesinnungsweise und ber Grad seiner Schuld bemesse sich auch nach seinem, des Angeklagten, Verhalten im vorigen Jahr. Eine große Anzahl Zeugen hätten weit weggewiesen, faß sie ihn einer solchen Handlung für fähig hielten; er selbst würde Gleiches von Metz nie geglaubt haben: „Was ich selbst nicht denke und nicht tu, fas trau' i ch.auch nicht andern zu". (Beifall im Zuhörerraum.) Er könne nur sagen, faß er, wie Herr Dernburg sagt, eine weiße Weste fabe. Wie möge aus seine Freunde eingewirkt worden sein; er entgelte ihnen alles mit dem Tankesgesühl, das er für sie hege. Die alten Korpsstudenten wie die heutigen sollten ja noch ritterliche Tendenzen pflegen, dazu gehöre aber, daß man nicht überfalle, ohne vorher Fehde anzusagen; hier aber sei man heimlich vorgegangen. Dr. Kipper sei ein Fanatiker, seine Verwandten aber falten den Fehler gemacht, faß sie alle jene Dinge aus der Familie hinausgetragen hätten; er erinnere an den Wiedehopf, es solle niemand sein eigenes Nest beschmutzen. Herr Grabow fabe ihm auch zwei von den Postkarten über das Hundegecell zugerechnet; es wäre bedo -rlich, wenn es anders wäre, ebenso mit der Behauptung de raoow, der alles beweise, er fabe die anonymen Liebesfal und Gedichte an Frau Gutmann geschrieben; er habe schon»» ^nge keine Liebesbriefe mehr geschrieben. Wenn Dr. Kipper feine Meinung über ihn mit ins Grab nehmen wolle, so hoffe er, faß es noch lange dauere, bis es dazu komme, seiner Ueberzeugung nach sei diese Meinung dort aber am besten ausgehoben. Grabow sei am Samstag für die Menschheit unschädlich gemacht worden; er glaube, was hier passiert sei, höre auch Fran Kracht in ihrem Gefängnis in Lemgo. Der Angeklagte fabe die Stelle mißbraucht, wo sie als Anwälte ihre edelste Betätigung ausübten, und zwar dazu, um seinem Haß Ausdruck zu verleihen. Der Grab ber Schuld bemesse sich nach der Wirkung in der Oeffent- lichkeit; sicherlich wäre seine Existenz gesellschasttich und amvalt- lich vernichtet gewesen, und damit hätte auch ber Korpsbeschluß seine Rechtfertigung erhalten. Wie man die Schuld fas Geilsus charakterisiere, verschäcse man auch bie Schuld des Angeklagten. Dieser habe aua) erkennen müssen, faß er es mit Leuten von mäßiger Intelligenz zu tun hatte; Beweis dafür sei der Eindruck, den die Zeugen selbst gemacht hätten. Als Anwalt Jo H. Fuhr Sonnenstrasse 25 Sonnenstrasse 25 Große Auswahl 6826 Puppsrr-Sportwagen Puppen-Wagen Puppen - Heilanstalt Musikwerke Gietzen Bahnhofstraße 54 Bahnhofstraße 54 Goerz Trieder-Binocles, Operngläser, Feldstecher l>7. CrsdxlRt nur diesmal! Bitte autbewabren! 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