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Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem bessischen Landwirt die Gießener Familien« blätter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck il Verlag der B rü hl'scheu Univers.-Buch-u. Steindruckerei. R. Lange. Redaktion, Erpedition und Druckerei: Schul st raße 7. Redaktion 112 Verlag u.Exped.^^51 Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. Bezugspreis» monatlich7bPs., viertel- iäbrlich Mk. 2.20; durch Aohole- u. Zweigstellen rnonatlich 6r> Ps.; durch die Post Alk. 2.— viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnunnner bis vormittags 10 Uhr. ZeilenpreiS: lokal 12Ps^ auswärts 20 Psg. Verantwortlich für den polit. und allgem. Teil: P. Wittko: für .Stadt und Lmid^ und .Gerichtssaal": Ernst Heß; für den Anzeigenteil: HanS SBecL Sozialdemokratie und Staatsöetneöe. In der bayerischen Ständekammer ist Abg. v. Bokl- strar mit dem VerkehrLminister aneinandergeraten. Herr v. Frauendorfer hatte nämlich inbezug auf die ihn interessierenden Betriebe in der Kammer ungefähr geäußert: „Wer streikt, der fliegt!", und darüber hat man sich natürlich soMldemHkraLischerseits nicht gefreut. Man spricht von einer Beschneidung des Koalitionsrechtes in den Staatsbetrieben, von einer Aufhetzung des Ministers durch die Führer der christlichen Arbeiterverbände gegen die Sozialdemokraten, und hat Herrn v. Frauendorfer den harten Kampf bis aufs Messer an gedroht. „Wir wollen einmal sehen, wer fliegt!", sagte Herr v. Boklmar dem Minister. Daß den staatlichen Arbeitern ihr Koalitionsrecht unter allen Umständen gewahrt bleiben muß, das versteht sich solange von selbst, als nicht ein wichtigeres Moment, ein Interesse de > ganzen Volkes und unserer Gesellschaftsordnung durch die Aufrechterhaltung des Koalitionsrechtes beeinträchtigt wird. Niemand wird beispielsweise den Ar- beitern in den Eisenbahnwerkstätten verbieten können, sich zu organisieren — sie sind sa zum größten Teil auch organisiert. Anders aber steht es in Betrieben, wo es sich um die Sicherheit der Verkehrseinrichtungen handelt, bei der Post und bei der Bahn. Hier ist die Organisation ein zweischneidiges Schwert, das man am besten nicht aus der Hand gibt, denn hier steht zu wichtiges auf dem Spiel. Niemand kann den Arbeitern der P-ost und der Bahn, niemand kann den niederen Beamten eine politische Gesinnung vorschreiben, und welche Wahlzettel die Leute abgebcn, muß dem Staat und dem Reich völlig gleichgiltig sein. Aber das Zusammenschließen zu einer Organisation, die eventuell durch einen allgemeinen Ausstand eine Pression auf den Arbeitgeber Staat ausüben soll, ist ein Ding, das im Volksinteresse nicht gestattet werden kann, so bedauerlich es ist, daß die Koalitionsfreiheit in dieser Richtung durchlöchert werden muß. * Wir haben wiederholt in Italien und in lehter Zeit in Oesterreich gesehen, wie sich ein Eis enb ahn er streik auswachsen kann. Die italienischen Streiks, die passive Resistenz in Oesterreich haben den beiden Ländern einen ganz bedeutenden Schaden gebracht; Millionen an Nattonailver- mögen sind verloren gegangen, weil eben die Regierung nicht vorsichtig genug war, und die Stteiklnöglichkeit von Anfang an unterband, indem sie den Zusammenschluß zu Stteikzwecken unmöglich machte. Das ist aber nicht das Gefährlichste. Wohl ist eine Einbuße am Nationalvermögen in Verbindung mit der Verkehrsstörung, unter der ungezählte Millionen schwer zu leiden haben,bedanerlich und kann sich zur Katastrophe auswachsen. Was aber muß erst geschehen, wenn im Kriegsfälle die Eisenbahner plötzlich streiken würden? Man wird uns entgegenhallen: das gibt es nicht, ein deutscher Eisenbahner w ird das nie tun! Gut, wenn dem so ist, und wenn das nationale Empfinden in unseren Eisenbahnern allgemein so hoch steht. Aber die Möglichkell...! Man hat es ja gehört, dem selbstbewußten englischen Sozialisten Bernhard Shgw ist die deutsche Soziüldemo- kratte viel zu spießbürgerlich-reaktionär. Aber die Gefahr für den Staat liegt in diesem Fall nicht in der mehr oder weniger revolutionären Tendenz der sozialdemokratischen Partei, als vielmehr um die Abgabe der Gewalt an eine mächtige Körperschaft, die dem Staat über den Kopf wachsen kann. Das Machtgefühl ist schon oft die Triebfeder zu Handlungen gewesen, die man für unmöglich gehalten hätte, und wenn wir heute eine sozialdemokratisch organisierte Eisenbahnerschaft traben, ist die Gefahr eben leider nicht ausgeschlossen, daß die Macht, die in dieser Organisation liegt, eines schönen Tages erprobt wird. Der frühere Minister Budde hat sehr wohl gewußt, warum er mit aller Energie gegen die sozialdelnokratischen Eisenbahnerverbände vorging. Es handelt sich hier nicht um die Bekämpfung einer politischen Pattei, sondern um die Macht, die man nicht aus der Hand geben will, weil sie zum Schaden der bestehenden Staatseinrichtungen und des deutschen Volkes mißbraucht werden könnte. Hier steht das allgemeine Interesse höher, als das Koalitionsrecht der Arbeiter, und darnach muß gehandelt werden. Der bayerische Verkehrsminister hat sich etwas drastisch ausgedrückt, aber vom Standpunkt der Regierung aus, hat er vollständig recht — er darf gar nicht anders handeln, wenn wir nicht eines schönen Tages mit österreichischen Zustanden zu rechnen haben wollen. Daß dem Staate aus der Verweigerung des Koalitionsrechtes auch Pflichten erwachsen gegen seine Unterbeamten auf Post und Bahn, versteht sich von selbst. Denn, wenn diesen Unterbeamten, das eine große Mittel zur Erzwingung angemessener Gehälter und menschenwürdiger Löhne genommen wird, so muß man den Beamten und Arbeitern diese menschenwürdigen Gehälter und Löhne eben aus eigenem Antrieb zahlen, und hierin hat noch manches zu geschehen. Es ist ein außerordentlicher verantwortungsvoller Dienst, den z. B. die Eisenbahner haben, und der Staat verlangt viel. Man zahle die Leute aus diesem Grunde, wie es sich gehört, und wie das ein Privater auch tun müßte, und sie werden das Re-cht des Zusammenschlusses zum Kampfe gar nicht vermissen 1 Die Anarchisten in Rheinland-Westfalen. Das Berliner Anarchistenblatt beschäftigt sich in einem langen Artikel mit der anarchistischen „Seiuegung" in Rheinland und Westfalen. Es find aus Berlin eine Anzahl Agitatoren dorthin entsandt worden und sie scheinen in ihren Berichten von großen Erfolgen erzählt zu haben. Die Nichtbeteiligten werden dieser Darstellung wohl etwas skeptisch gegenüber stehen. Rheinland und Westfalen waren noch nie ein Feld für den Anarchismus, nicht einmal in dem beschränkten Sinne, wie man dies von Berlin oder Magdeburg sagen kann. Als Hasselmann, damals Redakteur in Elberfeld, das sozialdemokratische Banner mit dem anarchistischen vertauschte, da war es mit seiner Herrlichkeit vorbei; er ging dann nach Amerika und sing eine Bierwirtschaft untersten Ranges an. Vor einem Dutzend Jahren war eine Handvoll Anarchisten im Ruhrgebiet bekannt. Es waren Leute, denen die Sozialdemokraten nicht kräftig genug auf die Pfaffen schimpften, und sie gehörten bezeichnenderweise nicht der Ich arbeitenden Klasse an. Sie sind jetzt teils gestorben, teils räsonieren sie weiter. Die moderne Freizügigkeit hat bann wohl noch vorübergehend den einen oder anderen Anarchisten ins Jndustrierevier gebracht; wir nennen nur den einstigen Berliner Stadtverordneten Hein- dorff; sie sind wieder verschwunden, ohne Spuren ihrer „Wirksamkeit" zu hinterlaffen. Wenn jetzt eine „Schar" von Berliner anarchistischen Agitatoren nach Rheinland-Westfalen losgelassen worden ist, so bedeutet das an sich nicht viel und braucht niemanden gruselig zu machen. Diese Agitatoren (eigentlich müßte das Wort auch in Anführungsstrichen stehen) flattern hierhin und dorthin; so suchte der Schriftsetzer, spätere Redakteur Albert Weidner schon im vorigen Jahre den Ober- und Mittelrhein ab und berichtete darüber in dem Blatt „Der freie Arbeiter" mit so überschwänglichen, ruhmredigen Phrasen, als ob die halbe Einwohnerschaft von Mannheim, Frankfurt usw. den Versammlungen zugeströmt wäre und sich zum anarchistischen Evangelium bekannt hätte. Und doch hat sich in den Städten am Mittelrhein seitdem nichts geändert. Diesmal hatte man besondere Hoffnungen auf den Verbreitungsbezirk des Dortmunder sozialdemokratischen Blattes gesetzt, weil dieses noch unlängst geschrieben hatte: im Ruhrbezirk sei für revisionistische Leisetreter kein Feld; denn hier sei die Arbeiterbewegung radikal, ja, stehe im Ruf des halben Anarchismus. Herr Lange und Genoffen witterten einen fetten Braten und eilten hin. In Dortmund wurde eine Versammlung abgchalten und es kam zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen Anarchisten und lokalen sozialdemokratischen Führern. Beide Teile behaupten, „gesiegt" zu haben. Das Anarchistenblatt schimpft aber jetzt auf das Dortmunder Sozialistenorgan, weil seine Leute den {einigen entgegengetreten sind und weil es obendrein die Aufnahme der Versammlungsannoncen verweigert hat. Das ist alles. Aus Stu-t und Lund. Gießen, den 8. Aug. 1906. ** Auszeichnung. Die Klinik für psychische und nervöse Krankheiten hat ein Ehrendiplom erhalten für ihre Beteiligung an der Ausstellung der deutschen medizinischen Universitätsanstalten auf der Weltausstellung in St. Louis. •* Für Markensammler. Außer Kurs gesetzte Postwertzeichen (wütttembergische) werden von den wütttemberg. Postanstallen auf Verlangen an das Publikum zum Nennwerte abgegeben. Matten im Werte von 2 bis 20 Psg. werden vor der Aushändigung von den Postanstalten mit dem Tagesstempel entwertet, während die Freimarken der höheren Wette auch unentwertet abgegeben werden. Vorrätig sind sämtliche Gattungen der am 1. April 1902 außer Kurs gesetzten Wertzeichen und von den vor dem 1. April 1902 außer Kurs gesetzten Postkatten und Postanweisungskarten. Weiter kommen Wertzeichen für den amtlichen Verkehr der Staatsbehörden und für den amtlichen Bezirksoerkehr zu 2, 3, 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50, 100 Psg. in Betracht, sowie Postkarten zu 2 und 5 Pfg., Postanweisungsumschläge zu 20 Pfg. und Briefumschläge zu 5 Pfg. ** Waisengelder. Im Jahre 1905/06 sind aus 70 Gemeinden des Kreises Gießen an Waisenbüchsengeldern 440.50 Mk. gesammelt worden, davon entfallen auf die Stadt Gießen 119,20 Mk., auf Lich 23 Mk., Klein- Linden 22.20 Mk., Ober-Hörgern 20.30 Mk., Grünberg 20 Mk., Steinheim 16.70 Mk. und Annerod 14.40 Mk. *• Ohne Schulbildung war von den 3876 hessischen Staatsangehörigen, die im Ersatzjahr 1905 bei der hessischen Division eingestellt wurden, nur ein Mann. In den letzten 20 Jahren waren im ganzen 24 Eingestellte ohne Schulbildung. Eingestellt wurden im vergangenen Jahr in Starkenburg 1683, Oberhessen 1186 und Rheinhessen 1007 Leute. Von den als Einjährig-Freiwilligen bei hessischen Regimentern dienenden 235 hessischen Staatsangehörigen stammten 99 aus Starkenburg, 78 aus Oberhessen und 58 aus Rheinhessen. — Für Radfahrer. In Wetzlar wurde das eine Zeit lang versuchsweise aufgehobene Radfahrverbot wieder emgeführt. Ausgenommen von diesem Verbote ist die Hauser- gcrsse von dem Friedelschen Hause an, die Langgaffe von dem Jllian'schen Hause und die Neustadt von dem G. F. Münch- ,chen Hause. Ebenso wird das Radfahren gestattet auf der Goethe-, Promenaden-, Frankfurter-, Brühlsbacher-, Mühlgraben-, Nauborner- und Silhösertorstraße, sowie auf dec Bahnhof-, Sophien-, Schleusen- und Haarbachstraße. Zuwiderhandlungen unterliegen einer Geldstrafe bis zu 9 Mark oder einer verhältnismäßigen Haft. 4- Steinbach, 7. Aug. Für manches Haus unserer Gemeinde ist ein vor demselben gepflanzter Weinstock eine schöne Zierde und ein angenehmer Schutz gegen die jetzige Hitze. Die Stöcke weisen jedes Jahr einen ziemlich guten Ertrag auf. Dieses Jahr ist jedoch leider die von dem Pilze „Oidium Tuckeri“ verursachte Traubenkrankheit aus- gebrochen, welche, wenn nicht sofort die Behandlung mit Schwefelblüte begonnen wird, beträchtlichen Schaden, zumal an den feinen, wlderstandsunfähigen Sotten — anrichten kann. sm. Mücke, 7. Aug. DaZ Eingesandt „Mücke" im „Gieß. Anz." vom 2. d. M. hat bereits erfreuliche Resultate erzielt. Von feiten der zuständigen Inspektion sind Anordnungen bei der Bauleitung getroffen, den bestehenden Mißständen bezüglich der Zugangsstraße auf der Vogelsberger Seite des Mücker Bahnhofs abzuhelfen. Burkhardsfelden, 5. Aug. Heute wurde hier ein Mission sf est gefeiert, das bei günstigem Wetter einen schönen Verlauf nahm. Der Festplatz unter den vier großen Linden mitten im Orte war von der Gemeinde und von auswärtigen Missionsfreunden dicht besetzt. Festprediger war Pfarrer Gußmann aus Kirchberg, welcher über Eo.Joh. 4, 35, 36 redete. Aus der Mission in Indien erzählte Missionar Vogt, der in diesem Sommer in Marburg studierte und im Spätherbst wieder nach Indien zurückkehren wird. Die in Anbetracht der Größe der Gemeinde sehr ansehnliche Kollekte betrug 130 Mark. Außerdem wurden für über 10 Mark Missionsschriften verkauft. △ Ettingshausen, 7. Aug. Beim Getreidemähen mit der Mähmaschine verunglückte der Landwirt PH. Keil dadurch, daß ihn die Zinken der Maschine am Bein faßten und ihm dasselbe schwer verletzten. l. Bad-Nauheim, 7. Aug. Eine Ausstellung der Volkskunst findet gegenwättig hier statt im Sinne der Heimatspflege- und Volksbildungsbestrebungen. Die Ausstellung ist im Saalburg-Restaurant untergebracht. Neben modernen und klassischen Bildern sind solche aus dem Verlag Teubner und Voigtländer ausgestellt, darunter viele, die Land und Leute in ihren Beschäftigungen und Sitten darstellen. § Aus der Wetterau, 7. Aug. Schießübungen mit scharfer Munition begannen gestern in dem Gelände nördlich von Vilbel bei Dortelweil und Maffenheim. Es dauert bis zum 27. August. Beteiligt sind die Regimenter 80 (Homburg), 81 (Frankfurt) und 168 (Offenbach). h. Frankfurt a. M., 7. Aug. Zum Bierkrieg ist zu melden: Morgen früh (Mittwoch) soll den Wirten ein Zirkular vorgelegt werden, auf dem sie sich durch Unterschttft verpflichten, den erhöhten Bierpreis zu zahlen. Wer das Zirkular nicht unterschreibt, erhält fein Bier mehr. Da die Witte bereits am letzten Mittwoch einstimmig beschloffen haben, keinen erhöhten Bierpreis zu zahlen, so werden die Brauereien morgen früh ihr Bier größtenteils wieder mit nach Hause nehmen muffen. fc Frankfurt a. M., 7. August. In der Nähe von Bürgel in Rumpenheirner Gemarkung wurden heute morgen die Leichen des 32jährigen Herrschaftsdieners Albert Kugler unb des 23jährigen Dienstmädchens Ftteda Kautzmann, die beide hier in Stellung waren, aus dem Main gelandet. Sie hielten sich fest umschlungen. Einen Grund zur Tat geben sie in einem hinterlassenen Briefe nicht an. Sie bestimmen darin, daß beider Vermögen auf ihr imehelicheS Kind übergehen solle, das in Bockenheim in Pflege sei. Kugler stammte aus dem Wütttembergischen, die Kautzmann aus Sindolsheim in Baden. Wie man hott, hätten der Eingehung der Ehe keine Hindernisse im Wege gestanden. ic Aus dem Taunus, 7. August. In Niederlibbach ereignete sich am Sonntag em schwerer Unglucks- sall. Der Witt Zehner fuhr den Pfarrer nebst Frau nach Heringen zum Gustav Adolf-Fest. Auf der Straße von Limbach nach Hühnerkirche kam plötzlich im schnellsten Tempo ein Automobil um die Ecke und rannte gegen den Wagen des Witts. Der Pfarrer erlitt bei dem Zusammenstoß einen Beinbruch, feine Frau einen Armbruch und andere Verletzungen. -s- Krofdorf, 6. Aug. Mit Genehmigung des Regierungspräsidenten zu Koblenz soll für die Otte der Bürgermeisterei Launsbach eine Gemeindekrankenkaffe gegründet werden. Zur weiteren Beratung ist auf Donnerstag, den 19. August, nachmittags 4 x/2 Uhr, in dem Moosschen Saale hierselbst eine öffentliche Versammlung anberaumt worden. — Biedenkopf, 6. Aug. Der Verein Nassauischer Land- und Forstwirte hält am 3. und 4. September dieses Jahres hier feine Generalversammlung, verbunden mit Preisvetteilung, ab. Bei letzterer werden besonders landwirt- schastliche Dienstboten für langjährige treue Dienste bedacht und sind dafür nachstehende Preise vorgesehen: 1. Vier Preise aus dem Luisenslist zu je 45 Mk., 2. vier Preise aus der Blumbergschen Stiftung zu 45, 25, und zwei mal 10 Mark, 3. aus der Vereinskaffe kommen gleichfalls sieben Preise im Betrage von 10 bis 20 Mk. zur Verteilung. Sodann findet Dienstag, den 4. September, die ZeNtralvieh- schau, verbunden mit Preisverteilung für besonders verdienstlich-landwirtschaftliche Leistungen statt. 7. Sitzung der Großh. .Handelskammer Gießen für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach. Protokoll- Auszug. Gießen, 27. Juli 1906. Anwesend die Herren: Kommerzienrat Kvch, Vorsitzender: Kommerzienrat Heichelheim, Friedberger, Grünewald, Hoos. Kling- svor, Rinn, Röhr, Kommerzienrat Schirmer, Schmall, Stammler, Wallach, Zurbuch, sowie der Syndikus Dr. Knipper. 1. Abänderung des § 63 des Handelsgesetzbuchs. Rach Absatz 1 des § 63 des Handelsgesetzbuchs behält der Handlungsgehilfe, wenn er durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert wird, seinen Anspruch auf Gehalt und Unterhalt bis zur Dauer von sechs Wochen: Ws. 2 bestimmt, daß der Handlungsgehilfe nicht verpflichtet ist, sich den Betrag anrechnen zu lassen, der ihm für die Zeit der Behinderung aus einer Kranken- oder Unfallversicherung zukommt und daß eine Vereinbarung, welche dieser Vorschrift zuwiderläuft, nichtig ist. Der § 63 hat in seiner jetzigen Fassung durch die Rechtsprechung eine verschiedene Auslegung erfahren, indem die Gerichte die Vorschrift des Abs. 1 zum Teil als durch Vertrag abändcrungs- fähig, zum Teil dagegen für zwingendes Recht erklärt haben. Zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit, die hieraus entstanden ist, hat der Wgeordnete Bassermann im Reichstage einen Initiativantrag eingebracht, nach welchem, in Uebercinstimmung mit den aus den .Kreisen der Handlungsgehilfen geäußerten Wünschen. im Gesetz ausdrücklich ausgesprochen werden soll, daß die Vorschrift des Ws. 1, ebenso wie die de? Ws. 2, eine zwingende sei. Eine gleiche Regelung soU nach dem Anträge auch für die technischen Angestellten erfolgen. Die mit der Vorberatung dieses Antrags betraute Kommission des Reichstags hat den Vorschlägen einstimmig zugestimmt. Die Handelskammer ist zwar der Ansicht, daß Abs. 1 des § 63 dispositives Recht, Ws. 2 dagegen zwingendes Recht darstellt, hält aber zur Beseitigung der jetzt vorhandenen Rechtsunsicherheit eine Gesetzesänderung für wünschenswert. Die Durchführung des Wtrags Bassermann hält sie dagegen für bedenklich, denn es ist zu befürchten, daß die Aussicht auf den gleichzeitigen Bezug des Gehalts und des Krankengeldes in Krankheitsfällen das Simulantentum in den Kreisen der Angestellten geradezu begünstigt. Auch liegt eine unbillige Belastung der Prinzipale vor, wenn diese gezwungen werden, in Krankheitsfällen das volle Gehalt weiterzuzahlen, obwohl die Versicherung zum Teil auf ihre Kosten geschieht. Die Handelskammer beschloß vielmehr, eine dahingehende Aenderung des 8 63 zu befürworten, daß Abs. 1 zwingenden Charakter erhält, daß Ws. 2 dagegen in der Weise abgeändert wird, daß sich der Handlungsgehilfe auf das ihm für die Dauer von sechs Wochen zu zahlende Gehalt die Beträge anrechnen lassen muß, die ihm für die in Frage stehende Zeit aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommen. In Uebercinstimmung hiermit hielt die Kammer eine gleichartige Regelung der Angelegenheit für die technischen Angestellten durch entsprechende Wanderung der Gewerbeordnung für angebracht. 2. Verlängerung der Beschäftigungszeit im Handelsgewerbe am Sonntage vor Ostern. Rach der hessischen Ausführungsanweisung zu § 105 b Ws. 2 der Gewerbeordnung kommen als Sonntage, an denen wegen gesteigerten Geschäftsverkehrs eine Vermehrung der Beschäftigungs- oauer im Handelsgewerbc bis auf 10 Stunden zulässig ist, die vier Sonntage vor Weihnachten, die Kirchweih- und Markttage, insofern sie auf Sonntage fallen und in manchen Gegenden zwei Sonntage vor Pfingsten in Betracht. Es sind Zweifel darüber laut geworden, ob hiernach die Bewilligung von Ausnahmesonntagen vor Ostern zulässig ist und ob für solche Sonntage vor Ostern ein Bedürfnis vorliegt. Die Handelskammer hat durch Erkundigungen in ihrem Bezirk festgestellt, daß infolge der Verlegung der Konfirmationen auf die Osterzeit auch in protestantischen Gegenden jder Geschäftsverkehr an den Sonntagen vor Ostern zugenommen hat und mit der weiteren Verlegung der Konfirmationen in diese Zeit sich noch mehr verstärken wird. Es liegt daher auch in protestantischen Gegenden ein Bedürfnis für die Bewilligung eines oder mehrerer Wsnahmesonntage vor Ostern vor. Die Handelskammer beschloß, das Großh. Ministerium des Innern zu bitten, eine längere Beschäftigungszeit im Handelsgewerbe an einem oder mehreren Sonntagen vor Ostern, nötigenfalls durch Abänderung des § 37 der Ausführungsanweisung zur Gewerbeordnung, zuzulassen. 3. Errichtung eines G e w e r b e g er i ch ts für die Landgemeinden des Kreises Gießen. Es ist die Errichtung eines Gewerbegerichts für die größeren Landgemeinden des Kreises Gießen, in denen sich industrielle Betriebe befinden, in Anregung gebracht worden. Um ein Urteil über die Bedürfnisfrage und die Wgrenzung des Bezirks des zu errichtenden Gewerbegerichts zu gewinnen, hat die Handelskammer bei den wichtigsten industriellen Firmen in den betreffenden Landgemeinden eine dahingehende Umfrage veranstaltet. Auf Grund der ihr zugegangenen Mitteilungen hat die Handelskammer die Ueberzeugung gewonnen, daß ein Bedürfnis für die Errichtung eines besonderen Gewerbegerichts für die Landgemeinden des Kreises Gießen nicht vorliegt. Insbesondere ist in den Lehrverträgen der Gießener Zigarrenindustriellen das Gewerbegericht Gießen schon jetzt als zuständig für Streitigkeiten zwischen den Lehrherren und den Lehrlingen bezeichnet. Die Handelskammer beschloß daher, sich gegen die Errichtung eines besonderen Gewerbegerichts für die größeren Landgemeinden des Kreises Gießen auszusprechen und lediglich die Einbeziehung der in der Umgegend der Stadt Gießen gelegenen Landgemeinden mit gewerblicher Arbefterbevölkerung in die Zuständigkeit des Gewerbegerichts der Stadt Gießen zu befürworten. 4. Erlaß von Vorschriften zur Bekämpfung der Vergiftungsgefahr in Bleiweißhandlungen. Durch eine Verordnung des Bundesrats vom 27. Juni 1905 ist vom 1. Januar 1906 ab das Anreiben von Bleiweiß mit Oel oder Firnis mit der Hand wegen der damit verbundenen Vergiftungsgefahr in Betrieben, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackiererarbeiten ausgeführt werden, verboten worden. Von mehreren Seften ist vorgeschlagen worden, diese Verordnung noch dahin zu erweitern, daß der Handel mit trockenem Bleiweiß in Deutschland überhaupt verboten werden solle, da infolge des jetzt noch gestatteten Anreibens von Bleiweiß in Farbenhandlungen immer noch eine Vergiftungsgefahr vorhanden sei. Rach diesen Vorschlägen soll das Anreiben von Bleiweiß, abgesehen von einigen Ausnahmefällen, nur in den Bleiweißfabri^en selbst erfolgen dürfen. Die Handelskammer hält eine solche Erweiterung der Bundesratsverordnung vom 27. Juni 1905 im sanitären Interesse der Angestellten nicht für erforderlich. Die größeren Bleiweißhändler haben ihre Betriebe den Vorschriften des Bundesrats vom 26. Mai 1903 gemäß ausgestaltet. Sie haben zur Herstellung von Bleiweiß in Oel besondere Maschinen angeschafft und unterstehen der Gewerbeaufsicht und der Aufsicht der Berufsgenossenschaft. Die Beschränkung des Anreübens von Meiweiß auf die Bleiweißfabriken würde jene maschinellen Anlagen, durch die die Vergiftungsgefahr nach Möglichkeit vermindert wird, wertlos und eine Entschädigung der Bleiweißhandlungen erforderlich machen. Dazu kommen wirtschaftliche Bedenken, die sich einer solchen Erweiterung der Bnndesratsverordnung entgegenstellen. Ein Verbot des Handels mit trockenem Bleiweiß für das deutsche Reich würde die Einfuhr von trockenem Bleiweiß unmöglich machen und bei den relativ hohen Einfuhrzöllen für Meiweiß in Oel den deutschen Bleiweiß- fabrikanten, die znm größten Teil in dem Bleiweiß-Verkaufskontor zusammengeschlossen sind, eine Monopolstellung auf dem deutschen Markte geben. Die Handelskammer ist der Ansicht, daß die Be- kämbftmg der in Bleiweißhandlungen etwa noch vorhandenen Vergiftungsgefahr nur durch Anbringung weiterer Schutzmaßregeln für die Arbeiter, soweit solche noch nicht vorhanden sind, geschehen kann und beschloß, gegen "bte weitergehenden Vorschläge bei den Reichs- und Landesbehörden vorstellig zu werden. 5. Errichtung einer Haltestelle am Nordende der Stadt Gießen. Auf Veranlassung der Handelskammer hatten die Herren Kommerzienrat Koch, Friedberger und Kommerzienrat Schirmer eine Besprechung mit dem betreffenden Dezernenten der Eisenbahn- direktiou Frankfurt a. M. wegen Errichtung einer Haltestelle am Nordende der Stadt Gießen. Von dem Vertreter,der Eisenbahn- vcrwaltung wurde mitgeteilt, daß die Direktion nicht beabsichtige, von sich aus dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten ein solches Projekt vorzulegen, daß sie aber in eine genaue Prüfung der Anlage- und Betriebskosten eintreten würde, wenn die Stadt Gießen sich bereit erkläre, die Anlagekosten zu übernehmen. Die Handelskammer beschloß, der Verwaltung der Stadt Gießen von dem Resultat der Besprechung Kenntnis zu geben und sie zu bitten, die weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung des im Interesse des nördlichen Teiles der Stadt Gießen gelegenen Projekts zu treffen. 6. Erstattung eines Gutachtens an ein Gericbt. Von einem Amtsgerichte war die Handelskammer um eine gutachtliche Acußerung darüber ersucht worden, ob üblicherweise ein Reisender, falls er nicht genügende Leistungen aufweise, von seiner Firma zurückgerufen werden könne und ob er in diesem Falle keinen Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses für die Reise habe. Die Handelskammer beschloß, den ersten Teil der Anftage zu bejahen, zum zweiten Telle dagegen sich dahin zu äußern, daß die Firma bei Rückberusung des Reisenden verpflichtet sei, diesem einen hinreichenden Vorschuß zur Bestreitung der Reise zu gewähren. Die Weigerung des Reisenden zum Antritt der Rückreise wegen unzureichenden Borvorschusses sei kein Grund zu seiner sofortigen Entlassung. 7. Eingänge: a) Von der Eisenbahnverwaltung wird aus btc regelmäßig starke Zunahme des Eisenbahngüterverkehrs in den Herb st monatcn hingewiesen und zur Vermeidung von Störungen des Verkehrs empfohlen, den Bedarf an Kohlen usw. für den Winter schon jetzt zu beziehen und diese Bezüge nicht auf die Zeit der Rübenernte zu verschieben, ferner die Versendungen von Düngemitteln gleichmäßiger auf das ganze Jahr, oder einen längeren Zeitraum zu verteilen, bei Wagenladungen das Ladegewicht möglichst auszunutzen und die gestellten Wagen mit tunlichster Beschleunigung zu be- oder entladen. b) Der Handelskammer ist eine Mitteilung über neue wirtschaftliche Unter nehmunoen in Japan zuae- gangen. * Der Berichterstattung ist änzufügen, daß der unterzeichnete Vorsitzende an Herrn Dr. Knipper aus Anlaß seines baldigen Wegzugs einen innigen Scheidegruß, in Würdigung seiner vielfachen Verdienste richtete. Er führte aus, daß er einem einmütigen Empfinden der Herren Kollegen entspreche, indem er den scheidenden Beamten, der sich stets als besonders pflichtgetreu erwiesen und ihnen Allen so persönlich sympathisch sei, an der Stätte seiner gemeinsamen Tätigkeit für seine zielbewußte und von so manchen schönen Erfolgen begleitete Mitarbeit der dankbaren Anerkennung der Handelskammer versichere. Der Unterzeichnete gab dem gemeinsamen Bedauern Ausdruck, den seitherigen Syndikus aus seiner ersprießlichen Tätigkeit scheiden zu sehen und sprach ihm anläßlich seines bevorstehenden Eintritts in das volkswirtschaftliche Sekretariat der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin die besten Wünsche für seine fernere Laufbahn aus. Koch. Gute Worte über den Mittelstand und die Landwirtschaft. lieber den Vorzug des Landbaus für ein Volk schreibt Wilhelm von Humboldt in Schillers Thalia vom Jahre 1792: „Wie sehr zeichnet sich nicht, um ein Beispiel zu wählen, in der Geschichte der Charakter aus, welchen der ungestörte Landbau in einem Volke bildet. Die Arbeit, welche es dem Boden widmet, und te Ernte, womit derselbe es wieder belohnt, fesseln es süß an seinen Acker und seinen Herd: Teilnahme der fegenvollen Mühe und gemeinschaftlicher Genuß des Gewonnenen schlingen ein liebevolles Band um jede Familie, in dem selbst der mitarbeitende Stier nicht ganz ausgeschlossen wird. Die Frucht, die gesät und geerntet werden muß, aber alljährlich wiederkehrt und nur selten die Hoffnung täuscht, macht geduldig, vertrauend und sparsam: das unmittelbare Empfangen aus der Hand der Natur, das immer sich aufdrängende Gefühl: daß^. wenngleich die Hand des Menschen den Samen ausstreuen muß, doch nicht sie es ist, von welcher Wachstum und Gedeihen kommt: die ewige Abhängigkeit von günstiger und ungünstiger Witterung flößt den Gemütern bald schauderhafte, bald frohe Ahnungen höherer Wesen, wechselweis Furcht und Hoffnung ein, und führt zu Gebet und Donk: das lebendige Bild der einfachsten Erhabenheit, der ungestörtesten Ordnung und der mildesten Güte bildet die Seelen einfach, groß, sanft und der Sitte und dem Gesetz froh unterworfen. Immer gewohnt hervorzubringen, nie zu zerstören, ist der Ackerbau friedlich und von Beleidigung und Rache fern, aber erfüllt von dem Gefühl der Ungerechtigkeit eines ungereizten Angriffs und gegen jeden Störer seines Friedens mit unerschrockenem Mut beseelt." Goethe hat folgende prächtigen Worte über die Notwendigkeit deS Landvolks geschrieben: „Unser Landvolk hot sich fteilich fortwährend in guter Kraft erhalten und wird hoffentlich noch lange imstande sein, uns nicht allein tüchtige Reiter zu liefern, sondern uns auch vor gänzlichem Verfall und Verderben zu sichern. Es ist als ein Depot zu bettachten, aus dem sich die Kräfte der sinkenden Menschheit immer wieder ergänzen und erftischen." Dem tüchtigen Mittelstände widmet der Dichter Immermann nachstehende Sätze: „Rede ich aber von dem Volke in dieser Beziehung, so meine ich die besten unter d en freien Bürgern und den ehrwürdigen, tätigen, wissenden, arbeitsamen Mittelstand. Aus ihnen aber und aus dieser ganzen Masse haucht es mich wie der Duft der ausgerissenen schwarzen Ackerscholle im Frühling an, und ich empfinde die Hoffnung ewigen Keimens, Wachsens, Gedeihens aus dem dunkeln segenbrütenden Schoße. In ihm gebiert sich immer neu der wahre Ruhm, die Macht und die Herrlichkeit der Nation, die es ja nur ist durch ihre Sitte, durch den Hort ihres Gedankens und ihrer Kunst, und dann durch den sprungweise hervorttetenden Heldenmut, wenn die Dinge einmal wieder an den abschüssigen Rand des Verderbens getrieben worden sind." Schließlich verdient das verbreitet und bekannt zu werden, was der hervorragende Volkswirtschaftslehrer AdolfWagner über den sogenannten neuen Mittelstand schreibt: ,Zch kann in solchen, von einzelnen großklchitalistischen Unternehmern oder Erwerbsgesellschaften abhängigen Leuten, wenn sie auch ein höheres Einkommen beziehen, die wirtschaftlichen Merkmale eines wahren Mittelstandes kaum, die sozialen und politischen fast ga.rnicht finden." Vermischte». • Hamburg, 7. August. Ein grausamer Mord wurde heute nacht an dem 72jährigen Gemeindevorsteher von Moorfleet bei Hamburg bedangen. Vier frühere Knechte riefen den Gemeindevorsteher unter dem Vorwande, seine Pferde hätten die Kolik bekommen, in den Stall, fesselten ihn und schnitten ihm den Hals durch. Die Frau wurde ebenfalls herbeigelockt und ermordet, ebenso das Dienstmädchen. Die Mörder warfen die Leichen in eine Ecke und flüchteten unter Mitnahme von 1200 Mark Gemeindegeld. ' „Der Sumpfs in Chicago von Sinclair wird in zehn fremde Sprachen übersetzt. In den Vereinigten Staaten sind bisher 65 000 Exemplare des Romans verkauft worden. Der Autor ist gegenwärtig an der Arbeit, ein „Drama" daraus zu machen, ein amerikanisches natürlich: der erste Akt wird ein großes Schlachthaus in voller Tätigkeit zeigen und lebendes Vieh wird .mitspielen". Ob das etwa zubereitete Eornedbeef brühwarm im Zuschauerraum zur Verteilung gelangt, ist nicht gesagt. • Die böse Bismarcksäule. Kürzlich ist das Kaliwerk Asse, wie schon gemeldet, voll Wasier gelaufen, es ist „ersoffen*, wie der technische Ausdruck lautet. Den Grund dafür zu entdecken, ist jedoch der welsischen „Vaterländ. Volksztg." vorbehalten geblieben. Ein Mitarbeiter des Blattes ergießt sein Welfenherz in den folgenden Betrachtungen: „Als ich seinerzeit von der Installierung eines Bergwerkes an der Asie zwecks Gewinnung von Kali hörte, habe ich zu meinen Bekannten gesagt (ich kann ein Dutzend namhaft machen): „Bei der Geschichte ist kein Segen — die Feuersäule steht zu nah! (Gen,eint ist die auf der Höhe der Asse errichtete Bismarcksäule.) — Unseres Herrgotts Mühlen mahlen langsam — aber sie mahlen!" Es wundert uns nur, daß der gute welfische Herr nicht den Vorschlag gemacht hat, die Bismarcksäule wieder abzubrechen. Vielleicht würde dann das Wasser wieder austrocknen. * Der geplatzte Ochse. Ein Bauer in Wingerode (Eichsfeld) hatte einen Ochsen nach auswärts verkauft. Vor dem Transport hatte man das Tier frischen Klee fressen und es dann saufen lassen. Diese unvorsichtige Mahlzeit sollte dem stattlichen Ochsen zur Henkersmahlzeit werden. Als der Ocbse im nächsten Dorfe angekommen war, stellten sich so bedenkliche Symptome bei ihm ein, daß er schleunigst geschlachtet und portionsweise zu 50 Pfg. für das Pfund verkauft wurde. Der Besitzer erleidet einen nicht geringen Schaden. Gerichtssaal. — Schöfsengericht Gießen. Eine wohlempfindliche Strafe ver« bangte am Freitag das Großh. Schöffengericht gegen den Arbeiter H. F. dahier wegen Betrugs und Untersclilagung. Der bereits wegen Unterschlagung mit einem Monat Gefängnis vorbestrafte Angcklagt hatte schon seit Jahren Taglohnarbeiten bei zwei älteren Damen verrichtet und sich verschiedentlich Vertrauensbrüche zu schulden kommen lassen. Bor einiger Zeit verminte nun die eine Dame einen 100 Mark- Schein und eS wurde festgestellt, daß F. den Schein an sich gebracht und innerhalb einiger Tage in loser Gesellschaft durchgebracht hatte. Seinen Angaben er habe von der altersschwachen Dame, die nicht mehr vernehmungsfähig war. den Schein geschenkt erhalten, konnte das Gericht Glauben nicht bcimcsscn, zumal der Beschuldigte früher andere Aussagen gemocht hatte und er erhielt deshalb wegen Unterschlagung des 100 Mark- Scheins 6 Monate und wegen eines anderen kleinen Betrugs 1 Monat Gefängnis. F. erkannte das Urteil an und trat sofort die Strafverbüßung an. s. Marburg, 7. Aug. Die Ferienkammer des Landgerichts verurteilte heute den Kaufmann Popp ans Aachen, der einem Krämer in Birkenbringhausen den Bestellzettel auf Hustenbonbons so fälschte, daß diesem anstatt der bestellten 2 Kilo 26 zugesandt wurden, wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu 2 Monaten Gefängnis. Meineidige Soldaten. Vor dem Kriegsgericht der 25. Division in Darmstadt standen heute drei Soldaten unter der Anklage des Meineids. In der Sitzung vom 5. Juli d. I. wurde ein Regimentsschneider des Feldartillerie-Regts. Rr. 61 in Darmstadt wegen vorschriftswidriger Behandlung Untergebener zu drei Tagen gelinden Arrest verurteilt und zwar auf Grund von eidlichen Aussagen, die drei Soldaten seines Regiments machten, und zwar der Oekonomiehnndwerker Sebastian Heinrich aus Wenig-Umstadt, der Oekonomiehandwerker Jos. Schneider aus Siebertsdorf i. Bayern und der Kanonier Karl Pommer aus Bönstadt von der 4. Komp, des Rcgts. Die drei beschworen, daß der erwähnte Regimentsschneider, ein Unteroffizier R., dem Schneider bei einer Stubenrevision besohlen habe, die unter ben Betten liegenden unreinen Stiefel des Heinrich und Pommer in den Kehrichtkasten zu werfen, daß dies auch geschehen sei. Dil drei Soldaten hatten bei ihrer ersten Vernehmung so ausgesagt, und vor der erwähnten Kriegsgerichtsverhandlung machten sie aus, daß sie bei dieser Aussage auch unter ihrem Eid bleiben wollten. Nach der Verhandlung forderten sie sogar von dem Unteroffizier den Ersatz der Stiefel, obwohl diese wieder in ihren Besitz gelangt waren, denn Schneider hatte sie nur in den Keller gestellt. In der heuttgen Verhandlung erklärten die drei wegen Meineids Angeklagten, daß sie aus Furcht vor Strafe bei ihrer ersten Aussage geblieben seien, dann wollten sie auch den Unter- ofsizier einmal hineinfallen lassen. Am meisten belastet ist Hein, rich. Er wurde wegen Meineids, Betrugsversuchs, Belügen eines Vorgesetzten zu 1 Jahr 7 Monaten Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre, ferner zur Entfernung aus dem Heere verurteilt. Pommer, der das Opfer seiner an Einfalt grenzenden Gutmütigkeit geworden zu sein scheint, erhielt 6 Monate 10 Tage, Schneider 6 Monate 3 Tage Gefängnis. Sie nahmen alle die Strafen an. ICuttft ititfc Wissenschaft. hc. Der Straßburger Botaniker Professor Dr. Hermann G r a f z u S o l m s - L a u b a ch ist zum Vorstandsmitgliede der Fachsektion für Botanik der Kaisers. Leopoldinisch - Carolinischen Deutschen'Akademie der Naturforscher zu Halle a. d. Saale gewählt worden. Handel uitfc Verkehr, Volkswirtschaft. Reichsbank. Am 15. August wird in Ahlen (Wests.' eine von der Reichsbankstelle in Hamm abhängige Reichsbank-- Nebenstelle mit Kafieneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden. Märkte. [] Kirchhain, 7. Aug. Aus dein heutigen Rindviehmarkt betrug der Austrieb etwa 300 Kübe und Rinder. Frischmelkende Kühe wurden gesucht und auch gut bezahlt. — Aus dem Schweinemarkt ging der Handel etwas flau. Saugferkel kosteten 32 bis 34 Mk., Läufer 40—50 Mk. und Schlachtschweine 90—100 Mk., je nach Größe und Qualität. Die Zufuhr betrug rund 600 Stück. fc. Frankfurt a. M., 7. Aug. Leu- und Strohmarkt. Man notierte: Heu Mk. 3.10 bis 3.40. Stroh war nicht angefahren. Tendenz in Heu: fest. Kahloyss. Nervenarzt. Hofhelm im Taunus. ■ig .Sommerkur für SSt Nerven — (Geisteskranke ausgeschlossen.) Behaglich eingerichtete kleine Anstalt (Dis 30 Patienten). Kühler schattiger Park- Sorgsame ® Behandlung und Verpflegung. Diätkuren. (Dependance für Minderbemittelte.) Prospekte franko. Ist es Denn möM — die Weber singt im Kucknzert? y'jjrx Und heute früh hatte sie keinen Ton in der Kehle! Total heißer, sag ich Ihnen! — Kunststück! — Die Weber weiß eben, was gut ist und wa4 ihr nützt: sie gebraucht nur Fays ächte Sodener Mineral-Pastillen und die haben ihr auch jetzt wieder in ein paar Stunden die Kehle frei ge- macht. Man kauft Fays achte Sodener für 85 Psg. per w Schachtel in jeder Apotheke, Drogen- ober Mineralwasser- Handlung. Die einzige hygienisch vollkommene, in Anlage und Betrieb billigste ist die verbesserte Zentral-Luftheizung. In jedes, auch alte Haus leicht einzubauen. Prospekte gratis und franko durch Schwarzhaupt Spiecker &. Co. 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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, sowie für die zahlreichen Blumenspenden bei dem schweren Verluste unseres lieben Gatten, Vaters, Bruders und Schwagers 4796 Herrn BCae*B Hofmann Postschaffner sagen innigsten Dank Frau Katharine Hofmann und Kinder. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Nord, anlage zwischen Steinstraße und Neustadt vom 9. l. MtS. an bis auf Weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt. Die unterm 21. Juli ds. Js. angeordncte Sperre des Eichweges wird hiermit aufgehoben. Die unterm 26. Juli ds. Js. angeordnete Sperre der Südanlage zwischen Garten- und Bismarckstraße wird hiermit aufgehoben. Die unterm 19. Juli d. I. angeordnete Sperre der Plockstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 8. August 1906. Großh. Poltzeiamr Gießen. I. Roth. SMischer ArbtitsNchnieis Giehe«. Gartenstraße Rr. 2, Zimmer Nr. 2. Bitte um ^efl. Besichtigung meiner elf Schaufenster Billigste Bedienung. Frachtfreie Lieferung. Langjährige Garantie. Versteigerung. 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Joseph Ruckstuhl von Gießen ist als Wieger sür die Wage am Rcustädtertor ernannt und verpflichtet ivorden. Gießen, den 6. August 1906. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Allen Teilnehmenden hiermit die tieftraurige Nachricht, daß es Gott dem Herrn gefallen hat, unfern geliebten Gatten, Vater, Sohn, Bruder, Schwiegersohn, Schwager und Onkel 4797 Herrn Unterzahlmeister Hans Müller plötzlich und unerwartet aus dem Leben scheiden zu lassen. Die tieftrauernden Hinterbliebenen I. d. N.: Karoline Müller, geb. Helfenbein, und Kind. Gießen (Marburger Straße 82), Alsfeld, Lauterbach und Madrid. T odes-Anzeige. Heute vormittag verschied plötzlich mein lieber Bruder, unser guter Schwager und Onkel Herr Klinikenverwalter Wilhelm Schneider Vergebung von Kanalisations- uud Wasserleitungs-Arbeiten. Die bei Erweiterung des Landeszuchthauses Marienschloß vorkommenden Wasserleitungs- und Kanalarbeiten sollen auf Grund des Ministerialerlaffes vom 16. Ium 1893 in öffentlichem Wettbewerb vergeben werden: I. Wafferleitungsarbeiten. Rd. 440 m gußeiserne Röhren zu liefern und zu verlegen, 109 m dcsgl. Abfallröhren; 200 m galvanisierte Röhren desgl., rd. 50 Stück Abstell- und Zapfhähne, 9 Spülbecken, 7 Wandbrunnen. II. Kanalarbeiten. 330 m vorhandenen Tonrohrkanal umzulegen; 660 m Tonrohre zu liefern und zu verlegen; 13 Schachtdeckel, 8 Hofsinkkasten; 22 cbm Backsteinmauerwerk der Revisionsschächte. Die Angebotsunterlagen können bei uns eingesehen und gegen Erstattung der Selbstkosten bezogen werden. Die Eröffnung der verschloffen, portofrei und mit entsprechender Aufschrift einzuretchenden Angebote erfolgt in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber Mittwoch, den 22. August I. Js., vormittags 10 Uhr. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Bekanntmachung. Ter Bauunternehmer H. W. Rinn zu Gießen ist zur Ausführung von Entwässerungsanlagen gemäß § 16 der Volizei- verordnuna, die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städtische Kanalisation in der Provinzialhauptstadt Gixßen betreffend vom 1. August 1904 zugelaffen worden. Rach § 16 der genannten Polizeiverordnung dürfen Ent- wässerungsanlagen im Anschluß an die städtische Kanalisation nur durch die hierfür zugelassenen Unternehmer ausgesührt werden. Gießen, den 4. August 1906. LV- Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. M e c n m. ES können eingestellt werden: 2 landwirtsch. Arbeiter, 1 landwirtsch. Magd, Ziegeleiarbeiter, 2 Steinbrucharbeiter, 5 Schlößer, 7 Schreiner, 1 Schumacher, zwei Glaser, Erdarbeiter, 1 Küchenmädchen, 1 Kutscher (für Arzt), 2 Dienstmädchen, 4 Lauffrauen, 2 Laufmädchen. Lehrlinge: 2 Schlosser, 1 Elektromonteur, 1 Schreiner, 1 Kellner gegen Vergütung. Es suchen Arbeit: B®/e 1 Maschinist oder Heizer, 1 Buchbinder, 1 Schreiner, 2 Wasch- nnd Putzfrauen, 1 Flickfrau, 2 Installateure, 1 Kaufmann, 1 Ausläufer, 1 Kassierer oder Bureaudiener. Vergebung von Bauarbeiten. Die zur Erbauung eines Kohlenkellers im botanischen Garten zn Gießeir nötigen Erd- und Maurerarbeiten darunter 230 cbm Erdaushub, 18,50 cbm Mauerwerk aus Ringofensteinen, 86,00 qm Zementstrich 2c., werden hiermit unter Zugrundelegung des Ministerialerlasses vom 16. Juni 1893 zur Vergebung ausgeschrieben. Angebotsunterlagen können auf unterfertigtem Amte eingesehen, Angebotsformulare von dorther bezogen werden. Angebote mit entsprechender Aufschrift sind bis zum Eröffnungstermin, Samstag, den 11. August 1906, vormittags 11 Uhr bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist 8 Tage. Gießen, den 3. August 1906. Großherzogliches Hochbauamt Gießen. I. V.: Heyer. B4/8 Wanzentod absolut sicher wirksam, Fasche50H Adler-Drogerie Seltersweg 39 ________Otto Schaaf. 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