Nr. 149 Drittes Blatt 155. Jahrgang Erscheint V-ttH mit VuSnahm« deS SonmagS. Die „Siebener AamNienblatter- roerben dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegl Der •Wflldli Landwirt" erscheint monatlich einmal Notationsdruck und Verlag der Brühl Ich« Universitätsdruckerei R. Lange, Gieß«» Redaktton, Expedition ».Druckerei: Schulstr.K» Tel Nr. 6L Telegr^-Adr. i Anzeiger Gieße» ------v __a Mittwoch Ä8. Juni 1905 Giehener Anzeiger General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. ■ ■■■■ ■ ■■ ■ —..... 1 ——ggSWH Millionen Dollars angegeben. Der König von England hat von seinem (Selbe etwa 5 Millionen Dollars in 2(merifa angelegt. Die amerikanischen Werte der Könige von Italien, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien und Portugal sollen eine Höhe von 10 Millionen Dollars erreichen, wovon allein auf die spanische Königsfamilie 2 Millionen entfallen. * Humoristisches. Aus der Schaffner-Praxis: „Habe ich noch Zeit, meiner Frau Audieu zu sagen?" — „Da kommts darauf an, wie lange Sie verheiratet sind." Anfangs- tu Schlußkurse. Schluß sehr fest. Märkte. 5 B, V usverkauf! 1 206.— 237.62 139.75 249.50 211.25 Der Bezirkszuchtverein Alsfeld schreibt unsX Gelegentlich des in Alsfeld (Oberhessen) stattsindenden Kirsch en m a r k t e s (12. Juli) wird der Bezirkszuchtverein Alsfeld wieder einen Zuchtviehmarkt von SimmentalerZucht- Heren abhalten. Es werden zum Verkauf nur Bullen, Rinder und Kühe vorgeführt, welche entweder schon in das Herdbuch eingetragen sind ober väterlicher- und mütterlicherseits von Herd-- buchtieren stammen. Der Markt wird ein Bilb von bem Fortschritte der Zucht des Simmentaler Rinbes im Kreise Alsfeld geben. JBe- sonbers werden auch eine größere Anzahl vorzügliche, sprungfähige Bullen zum Verkaufe kommen. Die Gemeinden haben hier Gelegenheit sich gutes Bullenmaterial zu beschaffen. In Verbindung mit diesem Markt wird der Verein auch die für die vom 14.—18. September dieses Jahres in Mainz stattsindenden landwirtschaftlichen Ausstellung ausgewählten Tiere — eine große Sammlung bestehend aus 15 Stück reinen Simmentaler Tieren darunter 6 Kühe, 6 Rinder und 3 Bullen — vorführen. Interessenten werden auf diese Vorführung noch besonders aufmerksam gemacht. § H erch enh ain, 27. Juni. Gestern und heute fand unfex auf zwei Tage reduzierter „Io hanimarkt" statt. Der gestrige Schweinemarkt war gut befahren, die Preise ziemlich hoch, ^echs Wochen alte Ferkel kosteten pro Paar un Durchschnitte 45-50 Mk., 8 Wochen alte 60-70 Mk., 10 Wochen alte (sogenannte Einleger) 90-100 Mk. Fette Schweine waren nicht aufgetrieben. Der heutige Krämermarkt ist unbedeutend. Die Ziehung H. Klaffe der 6. Hessisch-Thüringischen Staatslotterie findet am 4. und 5. Juli d. I. statt. Aus die Notwendigkeit rechtzeitiger Losernenerung wird aufmerksam gemacht. ______________________________ . 205.90 . 237.— . 139.25 . 250.50 Privat-Diskont 2% Prozent. Oest. Kredit . . . Deutsche Bank . ♦ Darmstädter Bank . Bochumer Guß . . f Urgroßmutter, Großmutter und mutter verwenden Werner Breuer’8 Cale-Surrogat. Die wachsende Generation bleibe dem Urtheil der Vorfahren treu! j Jas Spiel in außeryesstschen Lotterien. Die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfes über das Spiel kn außerhessischen Lotterien an die zweite Kammer ist eine Folge des Abschlusses des Staatsvertrages zwischen den hessisch-thüringischen Staaten und Preußen. Mer nicht allein um deswillen mußten die bestehenden Bestimmungen . einer eingehenden Revision unterzogen werden, sondern auch weil jene Bestimmungen des Polizeistrafgesetzbuches nicht mehr vollständig den heutigen Rechtsanschauungen entsprechen, und peinlichste Übereinstimmung der Strafgesetzgebung der Vertrag schließenden Staaten bietet die Gewähr, daß eine Benachteiligung volkswirtschaftlicher Interessen fern geh alten wird. Der Art. 1 des Entwurfs bringt gegenüber unserem früheren Lotteriegesetz insofern eine Milderung, als die beim Spielen in verbotenen Lotterien zu verhängende Geldstrafe. (im Maximalbetrage 600 Mk.), nicht mehr bei Uneinbringlichkeit in Gefängnisstrafe, sondern in eine Haftstrafe umzuwandeln ist. Alle sonstigen, im Entwürfe vorgesehenen Geldstrafen werden gemäß Ar. 8 bei der Umwandlung im Falle der Uneinbringlichkeit nach den Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches (die überhaupt Anwendung finden, soweit nicht besondere Mweichungen vorgesehen sind) behandelt. Der Art. 2 unterscheidet (nach preuß. Muster) zwischen einem Täter oder Teilnehmer, der sich gelegentlich einmal dem Verkauf eines verbotenen Loses üsw. unterzogen oder ein dahin gerichtetes Geschäft als Mittelsperson befördert hat, und einem solchen, bei dem Man nach seinem Berufe oder den Umständen des Falles' einen größeren Umfang des verbotenen Losevertriebes und daher eine besondere Hartnäckigkeit bei seiner unerlaubten Handlungsweise voraussetzen kann. Dem Losehändler sind seine gewerblichen Gehilfen gleichgestellt, um den bekannten Schiebungen vorzubeugen. Für den gelegentlichen Verkauf eines Loses ist die Minimalstrafe eine geringere wie seither (3 Mk. gegen 25 Gulden), bei gewerbsmäßigen Vergehen aber höher (100 Mk. gegen 25 Gulden). Die Maximalstrafe ist merklich erhöbt worden, 1000 bzw. 1500 Mk. Eine Beschlagnahme der Gewinne soll nicht mehr stattfinden. Von besonderer Wichtigkeit ist fürderhin die Neuerung, daß jede einzelne Verkaufs- oder Vertriebshandlung als besonderes selbständiges Vergehen bestraft werden soll, M'ch wenn die einzelnen Handlungen zusammen'hängen und auf Men einheitlichen Vorsatz des Tätevs oder Teilnehmers zurückMführen sind. Dadurch wird die Wirksamkeit der Strafbestimmung wesentlich erhöht und die Vergehen werden sehr viel „teuere, als bischer, wo auf Grund des Begriffes vom „fortgesetzten Delikt" vielfach sehr summarisch verfahren wurde. Es ist Mit dieser Bestimmung den Machenschaften der Kollekteure ein recht starker Riegel vorgeschoben. Die Art. 3—5 haben den sog. Rückfall zum Gegenstände. IM Gegensatz zuj § 244 R.-S-tr.-G.-B. ist die rechtskräftige Verurteilung als die für den Rückfall entscheidende Tatsache angenommen worden. Als Beispiel diente hier unser jetziges Forst- und Feldstrafgesetzbuch. Die Frist für den Ausschluß der RückfaNstrafe soll 3 Jähre betragen. (Art. 5.) Man hat davon abgesehen, für den ferneren Rückfall Freiheitsstrafe anzudrohen, wie seither in Art. 234 des Pol.-Str.-G.-B. Dagegen sind die Geldstrafen erhöht worden, sie bewegen sich in verschiedenen Rahmen zwischen 100 und 3000 Mk. Nach Art. 6 ist in Zukunft auch die Bero.fent- lichung von Gewinnergebnissen verbotener Lo tterien unter Strafe (50—600 Mk.) gestellt. Selbst die Veröffentl ichun g einzelner Gewinnergebnisse (z. B. des Hauptgewinnes) soll strafbar ftm. Das aber geht denn doch allzu weit! Dann könnte ja schließlich auch die Veröffentlichung das Publikum interessierender Mitteilungen über Gewinne und Verluste, wie Erbschaften, Konkurse usw., von Personen im Auslande unter Strafe gestellt werden! , , M .. . Gemäß Art. 7 sind den außerhessifchen Lotterien alle /iußerhalb Hessens öffentlich veranstalteten Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Gegenstände gleichzuachten, doch soll Art. 1 dann keine Anwendung finden, wenn der Preis des einzelnen Loses 3 Mk. (ernsa)lreßlrch des ^erch^- stEpels) nicht übersteigt. Damit ist Rücksicht ffen*n auf die an der Landesgrenze wohnmden Hessen, die mel- fach in die Sage kommen, über der Grenze in Halsest verbotene Lose zu erwerben. Nur daun soll diese Rücksicht schwinden, wenn bei solchen in Hessen verbotenen Lotter,en Ijofie Werte in Betracht kommen. Diese werden vorausgesetzt, wenn der Preis des Loses mehr als 3 Mk. betragt. VerinUchtes. ' Automobil-Löschzüge für das Land. In einem sehr interessanten Artikel über die Feuerlöschgernein- chast auf dem Lande macht in der vortrefflichen Zeitschrift ; „Die Landindnstrie" Oberstleutnant a. D. Herzog im , Anschluß an eine Broschüre deS neuen Berliner Branddirektors Reichel auf eine Erfindung dieses Fachmannes aufmerksam, die besonders auch für das Feuerlöschwesen auf dem Lande eine große Bedeutung hat. Reichel hat in seinem früheren Amte in Hannover als Erster einen Automobil-Löschzug aufgestellt, der sich so bewährt hat, daß eine ganze Anzahl Städte jetzt seinem Beispiel folgen. Als Beispiel für die Leistungsfähigkeit eines automobilen Löschzuges beim Ueber- landfahren wird die Tatsache erwähnt, daß die Dampfspritze eines Tages die Strecke Hannover—Nienburg a. Weser, 100 Kilometer, in 4 Stunden 44 Minuten durchfuhr, also dnrch- chnittlich 21,2 Kilometer pro Stunde, und zwar bei stürmischem Gegenwind, anhaltendem Regen und daher schlüpfrigen Straßen, wobei sehr erhebliche Steigungen genommen werden mußten; sie trat dann in Nienburg in Gegenwart der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sofort in Tätigkeit. Der Zweck der Uebung war, zu beweisen, daß es möglich ist, Automobildampsspritzen zur Hülfeleistung und war zur sofortigen wirklichen Löschhülfe nach Orten, die bis 25 Kilometer entfernt sind, zu senden; und zugleich sollte die Fahrt Anhaltspunkte geben für die Konstruktion eines an die Spritze anzuhängenden Tenders für Wasser und Brennstoff- material, der es ermöglicht, daß die Spritze, nach ohne Aufenthalt zurückgelegten 25 Kilometern noch ungefähr eine Stunde lang ohne Unterbrechung Wasser geben kann. Dabei stellen sich die Kosten für den Löschzug, der aus drei Fahrzeugen, einer Gasspritze, einem Hydrantenwagen (beide elektrisch angetrieben) und einer Autoinobildarnpffpritze besteht, wesentlich geringer als bei Pferdebespannung; bei letzterer erforbern drei Fahrzeuge jährlich 12 000 Mk bei Automobil, betrieb betrugen die gesamten Ausgaben tm Jahre 1902/03 nur 1926.80 Mk. und 1903/04 1508.33 Mk.; eme Betriebsstörung hat in dieser Zeit nicht stattgefunden. Der Brand- direktor befürwortet daher, „in beniemgen Ortschaften mner- ba(b einer Provinz, welche über ein geordnetes Löfchwesen verfügen und die nicht weiter als 50 Kilometer auseinander [ieqen Automobildampfspritzenzüge, bestehend aus se einer Dampfspritze mit Tender zu stationieren.- , . a.n Frauenkleidern. Von einem raffinierten Schwindlerpaar, das in den südlichen Vororten Berlins feit ungefähr einem halben Jahre Herren aus die geriebenste Weife zu plündern verstand, gelang es endlich, den einen der Verbrecher zu verhaften, während der Komplize entkam. Das Paar „arbeitete" teils gemeinschaftlich, indem es als em lebenslustiges Freundinnenpaar in den Tanzlokalen der Vororte Herrenbekanntschaften suchte und dabei stets m auffallender Damenkleidung auftrat, teils ging es auch getrennt auf bClt ?!®etrön8te Häupter als amerikanische Aktiv- näre Auch Fürsten beteiligen sich mit ihrem (Selbe an Unternehmungen aller Art und ziehen dadurch guten Ge° roinn Kaiser Wilhelm zum Beispiel hat nach Angabe einer'amerikanischen Bankzeitschrift von seinem Prwatver-mogen etwa drei Millionen Dollars ,n amerikanischen Werten angelegt und erhält hieraus pro. Jahr rund 150 000 Dollars Zinsen. Zumeist sind es Papiere, die ganz vorzüglich stehen, wie Union- unb Southern-Paeifie, M'ssoun Zentral Illinois unb so weiter. Die Kaiserin hat für i, sm Ul ton Dollars amerikanische Papiere, unb er K onprinz, Prinz Heinrich, Prinz Leopolb slir etwa 7 •/» Millionen Dollars. Dem Kaiser,ö?n 9' ,6 anb bringen bie amerikanischen Papiere alljährlich i/ MMon Dollars Zinsen? ihr Wert wird mit rund sechs Handwerkskammer und Keneralunterneßmerlum. Wir erhalten von der Hess. Handwerkskammer folgend^ Zusch Schädigungen, welche sAAefttzt bald hier bald dort dem Handwerk zugefügt werden, rst Vie Vergebung von Arbeiten und «cieferungen an Generalun lerne hm er. Seit dem Bestehen der Handwerkskammer hat diese ihr besonderes.^enmerk da - ans gerichtet, diese Schädigungen möglichst hm t au zu hat r n und 9otif eine Arbeitsverteitnng in Lose derart hrnzuwrrken, x r rf\ hpr ffeitte Meister sich mit Angeboten beteiligen Ä « ,n«6 'ml® S'« »«6 ««« St,”' mebeJU eiälm ?“ YSSSSÄS sei, und bemgema6 erWn gar W g b selbst- Temperatnr der Lahn und der Lnft am 28. Juni 1905. Nach Recmmur gemessen mittags zwischen 12 und 1 Uhr. Wasser 161/?, Lust 18° R. M ü l l e r'sche Bade- und Schwimmanstalt. Die Gesellschaft zur Verbreitung russischen. Petroleums in Deutschland hatte bei der russischen Eisenbahnverwaltung die Herabsetzung des Tarifs aus ein hundertstel Kopeke für das Pud Werst beantragt, um dem stetig wachsenden Wettbewerb des galizischen Petroleums in Ostdeutschland begegnen zu können. Das Gesuch wurde indessen abgelehnt mit der Begründung, die Herabsetzung wie sie gefordert werde, mässe eine solche auch für die Waren, die über die Ostseehäfen ausgesührt werden, nach sich ziehen. Pari?, 27. Juni. Die Börse eröffnete auf beffere Auffassung der äußeren politischen Lage sehr fest, es wurden Deckungskäufe vorgenommen. Im weiteren Verlaufe wurden Realisierungen vorgenommen. Das Geschäft war sehr ruhig. In letzter Stunde zeigte die Börse ausgezeichnete Haltung, da sich das Gerücht erhielt, daß die Marokko-Konferenz beschlossene Sache sei. hierdurch gelangen, auch finanzielle Schädigungen zu verzeichnen. Wie leicht ließen sich seitens der Behörden diese das Handwerk treffenden Schädigungen vermeiden! An jedem elbst kleinere:: Platze finden wir heute tüchtige, leistungs- ähige Meister, die wohl in der Lage gewesen wären, bei erfolgter Arbeitsteilung mit konkurrieren zu können, die als Steuerkraft geschätzt, als Arbeitskraft aber zurückgesetzt werden. Der Handwerksmeister, als selbständiger Unternehmer berücksichtigt, wird sein Möglichstes leisten für Lieferung guter Arbeit, als Arbeitskraft des Unternehmers dagegen wird es ihm nur darauf ankommen, daß die Arbeit getan ist. Wir wollen hierbei aber auch hervorheben, daß im großen und ganzen die Bestimmungen über das Verding- ungswesen im Großherzogtum Hessen die erwünschte Berück- ichtigung des einheimischen Gewerbes vorsehen, und )aß mit den für das Staatsbauwesen giltigen Vorschriften der Handwerkerstand soweit zufrieden sein darf. Aber viele Beschwerden würden unterbleiben, wenü auch alle anderen Behörden, seien es Reichs- oder Bahnbaubehörden, seien es Provinz-, Kreis- oder Gemeindebehörden, sich möglichst die für die hessischen Staatsbauten geltenden Vorschriften voll zu eigen machten. Sie würden neben Berücksichtigung der Interessen des selbständigen Handwerks auch ihr eigenes Jüteresse währnehmen; der einzelne Meister würde seinen Stolz einsetzen, nur die beste Arbeit zu liefern, und etwaige ,ür schlechte Arbeit bekannten Meister kann die Behörde alsdann ausschalten. Zu wiederholten Malen, insbesondere auch in der letzten Zeit hat die Kammer Veranlassung nehmen müssen, bei den verschiedensten Behörden wegen der Vergebung von Arbeiten und Lieferungen an Generalunternehmer vorstellig zu werden. Möchten alle in Betracht kommenden Stellen erkennen, daß eine Berücksichtigung des einheimischen Handwerks erforderlich ist, um den Handwerkerstand zuftieden , und damit auch leistungsfähig zu erhalten. Die Baubehörden selbst werden den größten Nutzen daraus ziehen. Wegen Verlegung meines Geschäftes von Neustadt 19 nach Marktplatz 11 verkauft ich sämtliche Waren bestehend m Uhren-, Gold- und Silberwaren zu bedeutend herabgesetzten Preisen. 2963 $. taint«, Nditt md Hin*. Harpener Bergbau . . 211.25 Tendenz: Fest. Kunst nnd Wissenschaft. — Der Umbau des kgl. Schauspielhauses in Berlin. Di« Kosten des Umbaus waren auf rund 1900000 Mark veranschlagt, von denen rund 600 000 Mark auf die Krone fielen, während rund 1300 000 Mark vom Staat zu tragen waren. Diese Summe ist vom Landtag bewilligt worden. Jetzt hat sich 'herausgestellt, daß die Kosten des Umbaues die veranschlagte Summe um rund 2,4 Millionen Mark überschritten haben. Aber das Schauspielhaus wird n och t eur e r werden. Der Kaiser hatte den Umbau der Jnnenräume des Schauspielhauses im Stil Ludwig XVI. gewünscht, und er hegte dann deir weiteren Wunsch, das erneuerte Haus vor Antritt seiner Reise in das Mittelmeer einznweihen. So kam es, daß der Umbau ohne den Einsvruch der Sachverständigen in seinen letzten Teilen außerordentlich beschleunigt wurde. Diese Beschleunigung beginnt sich jetzt bitter zu rächen. Schon haben sich in einzelnen der umgebauten Teile die Dielen geworfen, nnd es ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, da auch im Parkett eine solche Werfung des hölzernen Bodenbelags ein- tritt, daß dieser Raum abermals erneuert werden muß. Kandel vrb KerKel'r. Volkswirtschaft. Berliner Börse vom 27. Juni 1905. (Mitqeteilt von der Bank für Handel und Industrie, Gießen.) Ausverkauf in reichen, grösstenteils neuen Sortimenten sämtlicher Kurzwaren, Besatzartikel, Bänder i. Spitzen ---- — _ ----== fUr Kleiderzwecke wegen Aufgabe derselben. Der Verkauf erfolgt nur gegen bar zu sehr billigen, teilweise zu und unter Einkaufspreisen. - Günstige Emkanffsgetegenheit für Schneiderinnen und Wiederverkäufer. . 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