Nr. 147 General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen gemeinen Weisen flüge an bare Umgebung starte beigegeben. «fester SÄ? Montag 26. Juni 1905 RotatUmSdruck und Verlag 6er BrühlNHsa UntverfttätSdruckeret. fft Lauge, Dteß«, Redaktion, Expedttüm ».Druckerei: Vchulstr.». teU Nr. 6L LeLegr^Ädr. i Ruzetga Vietze» bestimmungen. Danach ist an und für sich die Anwendung von Giftstoffen und Schlingen zur Ausübung der Jagd untersagt, durch Verordnung soll aber die Benutzung noch „anderer Gegenstände" untersagt werden können, damit der Art. 6 „leichter, je nach den vorhandenen Bedürfnissen geändert oder ergänzt werden könne". — Abgesehen von Katzenfallen kann jede Falle Menschen gefährlich werden, aber schließlich ist der Jäger zum Fange von Raubzeug gerade auf diese angewiesen und eS kann ihm also durch eine ev. Verordnung der Schutz seines Wildes erschwert werden. Man könnte vielleicht bester nur verlangen, daß durch ev. Aufschriften ausdrücklich vor Fallen gewarnt wird. Der Art. 7 stellt den Jagdbeständer, der Wild während der Schonzeit erlegt, unter Strafe bis zu 60 Mark oder 14 Tagen Hast. Die gleiche Strafe gilt nach Art. 8 für den Verkauf des Wildes innerhalb der Schonzeit, es sei denn, daß der Nachweis erbracht wird, daß das Wild auS dem Reichsauslande kommt oder außerhalb der für den Ort der Herkunft konimenden Hegzeit erlegt worden ist. Auch ist die Einziehung dieses WildeS gestattet. Hier ließe sich eine Bestimmung über die Art der Versendung des Wildes einfügen. Für Rot- und Rehwild muß verlangt werden, daß der Versandt nur unverpackt und in ganzen Stücken, so, daß jederzeit die Geschlechtsteile erkenntlich sind, erfolgen darf. Das ist die einzige Möglichkeit, die Kontrolle über die Einhaltung der Schonzeit zu erleichtern. Wie unendlich viele weibliche Tiere werden, wenn sie aus gemeiner Habsucht zur Erhöhung der Jagderträgniste geschossen sind, zum Bock zurecht geschnitten und so auf den Wildmarkt gebracht. Alle besonderen Merkmale werden entfernt und dann ist es für den Laien schwer, das Wild auf Pickeln das Geschlecht anzusprechen. Gar manchem „Schießer" könnte durch eine solche Bestimmung gründlich das Handwerk zum mindesten erschwert werden. Der Art. 9 soll die Bestimmungen über die Der« Wendung von Hunden innerhalb der gesetzlichen Hegzeit verschärfen, aber auch hier ist der Erlaß besonderer Verordnung Vorbehalten. U. E. muß indes jeder Jayd- beständer mit seinen Hunde machen können, was er will. Führt die Verwendung des Hundes zur Tötung von Wild, so ist ja der Hundebesitzer so wie so strafbar, schädigt er die Jagd, so „jagt er eben in seinem eigenen Walde". Der Art. 10 stellt das vorsätzliche Umherjagen und Beunruhigen von Wild in einem Parke unter Strafe. Äehnliches könnte man auch für die freie Wildbahn gelten lassen, denn oft genug kommen dort Störungen durch dritte Personen vor, ohne daß auf Grund der bestehenden Bestimmungen diesen Personen etwas anzuhaben ist. Die Bestrafung von Zerstörungen von Parkanlagen, das Uebersteigen 2c. ist gerecht. Hierin sind die früheren Bestimmungen beibehalten worden. Aus Stadt und Amlß. Gießen, 26. Juni 1906. ** Pensionierung. Der oberste Richter des Groß- herzogtums, Obcrlaniiesgerichtspräsident Wirkt. Geheimrat Friedrich Franz Conradi, ist auf sein Nach- suchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen und vorzüglichen Dienste mit Wirkung vom 15. Juli 1905 in den Ruhestand versetzt und ihm die Krone zum Komturkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen worden. Zu seinem Nachfolger wurde der Präsident des Landgerichts der Provinz Rheinhessen Adolf Lipp old ernannt, und an dessen Stelle tritt der Landgerichtsdirektor am Landgericht der Provinz Rheinhessen, Dr. Philipp Hangen. *» Die Gefangenenaufseher zu Darmstadt, Mamz und Gießen haben an die zweite Kammer die Bitte gerichtet, sie möge dahin wirken, daß die Unterschiede in den Bezügen der Gefangenen-Aufscher auf die eine oder andere Weise ausgeglichen werden. Vielleicht wäre es angängig, durch Gewährung einer entsprechenden Wohnungsvergütung oder durch Erbauung von Dienstwohnungen den Unterschied auszugleichen. ** EinRhein-Maini scherVerband fürVolks- Vorlesungen und verwandte Bestrebungen" hat sich unlängst mit dem Sitze in Frankfurt a. M. gebildet. Er beabsichtigt zum Zwecke der Volksbelehrung gemeinverständliche Einzelvorträge, öffentliche Reihenvorttäge (aus zwei und mehr zusammenhängenden Vorträgen bestehend) und Lehrgänge in den verschiedenen Gebieten menschlichen Wissens sowie wissenschaftliche Führungen durch Museen und durch die Heimat zu veranstalten. Die Einzelvorträge sollen sich hauptsächlich über solche Gebiete des Wissens verbreiten, die mit Zeitereignissen im Zusammenhang stehen. So sind geographisch« Belehrungen im Anschluß an Kriegs- ereiqnisse, naturkundÄche mit Bezugnahme aus außergewöhnliche Naturereignisse- Würdigung hervorragender Menschen in Verbindung mit ihren Gedenktagen, Aufschlüsse über Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung auf den verschiedensten Wissensgebieten durch Einzclvorträge in fruchtbarer Weise begehrt. Auch die Vermittlung praktisch verwertbarer Kenntnisse, wie z. B. zur Gesundheltspflege, zu Erwerbsfragen, zur Rechtsbelehrung -c. sind beabsichtigt, ebenso ethische, ästhetische und volkswirtschaftliche An- regungen und dgl. Die Reihenvorttäge sollen der gründ- lichercii Bcbandlung eines Gegenstandes in mehr als einem Vorträge, Lehrgänge eigentlicher Lernarbeit in kleinerem, geschlossenem Hörcrkrcise mit umfassenderer Stundenzahl dienen Die künstlerischen Darbietungen — in Form von Rezitationen, Gelang und Jnstrumental-Musik — sollen m Wiesbaden, Schlangenbad, Lang en schwalb ach und Umgebungen, Band 76 von Griebens Reiseführern ist soeben in 7. vollständig! neubearb. Aufl. bei Albert Goldschmidt in Berlin W., 62 Kurfürstenstr. 125, erschienen und empfiehlt sich allen Badegästen und Touristen. Neben allgemeinen, praktischen, wissenswerten Ratschlägen und Winken enthält der handliche Führer Kapitel über die Kur selbst, über.Unterhaltungen usw. Hieran schließen sich Rundgänge durch die verschiedenen! Stadteile, Spaziergänge in den prachtvollen Wäldern und Ausflüge an den nahen Rhein, sowie Wegweiser durch Schlangenbad und Langenschwalbach an. Dem Führer ist noch ehr recht übersichtlicher mehrfarbiger Stadtplan sowie eine hübsche und sehr brauche Hierdurch teile ihnen mit, dass ich über die Seife meine grösste Zufriedenheit ausspeechen mims: ich hatte einen leichten Hautausscblag’, in 10 Tagen war ders. von Olvrrue ers Herba-Seife gehellt Augusta Brückner, Freiburg i. B. Z. b. 1. u. Apoth., Drog. u. Part. p. St 50 Pfg. u. 1 Mk. Obcrmcyer & Co, iUnau. Der ßntwurf eines hessischen Iagdpolizeissrafgesehes fst kürzlich zur Beratung und Beschlußfassung bem Landtage zugegangen. Seine Grundtendenz scheint uns eine größere Berück- stchtigung humaner Grundsätze zu sein, als sie das alte Jagdpolizeigesetz vorsieht. Im Nachstehenden geben wir einer Zuschrift ausJäger- kreisen Raum: Mit der Vorlage de§ Entwurfes eines Jagdpolizeistraf- ^efetzeS hat die Regierung den zweiten Schritt zur Neuregelung des hesiischen JagdrechteS getan. Notwendig war er, ob er aber besonders glücklich ist, bleibt abzuwarten. Ist schon der Entwurf des Gesetzes, betr. die Ausübung der Jagd, in dem Ausschuffe der zweiten Kammer mancherlei Schwierigkeiten begegnet, so daß man sogar davon spricht, man wolle die Regierung um eine Umarbeitung de§ Entwurfes ersuchen, so wird eS dem Entwürfe des Jagdpolizeistrafgesetzes kaum anders ergehen, denn auch er läßt in manchen Beziehungen Klarheit vermisien. Das liegt zum großen Teile daran, daß zu oft für besondere, noch zu gebende Verordnungen Raum gelassen ist und der Entwurf sich nur darauf beschränkt, für diese Verordnungen bestimmte Direktiven zu geben, oder das Strafmaß zu bestimmen. Die angestrebte Einheitlichkeit der verschiedensten Bestimmungen wird durch derartige Blankett- gesetze nicht erreicht und der breite Raum für besondere Verordnungen ist geeignet, die dereinstige Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen zu erschweren und es dem Laien schwer verständlich zu machen. Daß eine enge Anpasiung an das Reichsstrafrecht erstrebt würde, war ein Ding der Notwendigkeit. Vielleicht wäre es aber, —Aauch im Interesse der Uebersichtlichkeit — besser gewesen, die reichsgesetzlichen Bestimmungen etwa als Anmerkungen direkt in den Entwurf aufzunehmen und nicht abzuwarten, bis dereinst eine kommentierte Ausgabe des Gesetzes unter Anschluß dieser reichsgesetzlichen Bestimmungen erscheint. Es wäre wünschenswert, wenn die spätere amtliche Handausgabe in diesem Sinne redigiert würde. Da — wie oben angedeutet — zunächst da§ baldige Zustandekommen des Gesetzes, betr.die Ausübung der Jagd, in Frage gestellt ist, so läßt sich einstweilen über die Gestaltung des Jagdpolizeistrafgesetzes, das naturgemäß in engstem Zusammenhänge mit dem erstgenannten Gesetze steht, nicht allzuviel sagen. Die Art. 1 bis 3 beziehen sich auf die Ausübung der Jagd, bezw. auf die strafrechtlichen Folgen bei Nichtbeobachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Den zurzeit bestehenden Gesetzesnormen gegenüber sind sie klarer und ^strikter gefaßt. Von größerer Wichtigkeit ist der Art. 4, welcher die , wildernden Hunde" betrifft. Hier ist die Erwartung der hessischen Iägerwelt getäuscht worden. Allgemein hat man seither angenommen, daß in absehbarer Zeit das Töten wildernder Hunde gestattet werden würde, wie es auch in einer ganzen Reihe deutscher Bundesstaaten bereits erlaubt ist. Doch hat sich die hesi. Regierung nicht dazu entschließen können. Nur in Wildparken soll das Töten erlaubt sein, sofern durch lokalpolizeiliche Anordnung (an den Parktoren veröffentlicht) das freie Umherlaufen der Hunde innerhalb des Parkes verboten ist. Hier darf man sagen: „Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig", zumal den Hunden das Eindringen in den Wildpark durch ordnungsgemäße Umfriedigung wesentlich erschwert, wenn nicht fast unmöglich gemacht wird. Welchen Schaden wildernde Hunde, besonders im Frühjahre, an der Niederjagd anrichten, ist oft kaum zu ermessen, und zur Schadloshaltung könnte wohl dem Jagdbeständer das Recht der Selbsthilfe gegeben werden, Die Regierung hat insofern allerdings sehr berechtigte Bedenken, als die Erlaubnis zum Töten wildernder Hunde leicht zu Mißbräuchen und Uebergriffen führen könnte. Aber das Recht zum Töten brauchte ja kein bedingungsloses zu fein, sondern vielleicht erst nach zwei- bis dreimaliger Anzeige des betr. Hundebesitzers gestattet werden. Bei der Straffestsetzung müßte auf die Folgen der zweiten, bezw. dritten Bestrafung hingewiesen werden, und damit hätte es der betr. Hunde- besi'tzer selbst in der Hand, sich vor dem event. Verluste seines Hundes zu schützen und gleichzeitig würde dem Töten besonders wertvoller Hunde bis zu einem gewissen Grade vorgebeugt. Auch jetzt greift der Jagdbeständer vielfach zur Selbsthilfe, und gar vielen Hunden wird die Rückkehr zu ihrem Herrn unmöglich gemacht. Es heißt einfach: „Man hängt /einen, ehe man ihn hat." Sobald aber die Hundebesitzer wissen, daß die Jäger — unter gewissen Bedingungen — das Recht haben, ihre Hunde zu töten, werden sie auch mehr auf ihrer Hut sein. Nach Art. 4 soll auch das Töten von Katzen ge- Aftttet sein, sofern sie sich mehr als 500 Meter vom nächsten bewohnten Hause befinden. Auch hier wäre wohl größere Präzision angebracht. 500 Meter scheint eine zu große Strecke denn 6 Minuten (i/2 Kilometer) ist ein Abstand, bis zu dem eine Katze nicht auf den Mäusefang geht In der Brutzeit der Fasanen i.nd Hühner ist die Gefahr für diese durch die Katzen sehr groß. Eine Verringerung der Entfernung um 200 Meter würde sicher nut Freuden begrüßt werden. Die Hauskatze gehört ins-Haus und nicht m das Feld. Die in das Feld gehenden Katzen sind niemals bc» °9lrt?6ÖCfon das Ausnehmen von Nestern -agdb arenFederwildeS grundsätzlich v«b°t°n ein* abgesehen von Ausnahmefällen, über die event das Ministerium zu beschließen hat. Anderen Personen soll nur das Ausheben der Nester von Raubvögeln gestattet werden Art. 6 ist eine von den oben erwähnten Blankett- einheitlich gestalteten Programmen gegeben werden, die sich etwa — in geeigneten Fällen unter Heranziehung eines Redners — die Behandlung eines Dichters, Komponisten, einer Komponisten-Gruppe, einer musikalischen Kunstsorm (wie der Ouvertüre, des Männergesanges, des Volksliedes 20.) zur Aufgabe setzen oder einen ethischen Gedanken, eme Stimmung rc. durch Dichtung, Vortrag und Musik zum Ausdruck bringen (wie etwa die Ehre der Arbeit, die Treue, der Wald 2C.). Im allgemeinen sollen die aus diese Weise zu gestaltenden musikalischen und VolksunterhaltungS- abende so eingerichtet werden, daß sie neben ästhetischem Genüsse auch einen intellektuellen und ethischen Gewinn ergeben. Zur Methode der musikalischen Kunsterziehung sei bemerkt, daß die Auswahl der Darbietungen vor allem auf das einfache Kunstempfinden der Hörerschaft Rücksicht nehmen will. Es wird erstrebt, die Hörerschaft nach und nach zur künstlerischen Aufnahmefähigkeit zu erziehen. Alle Verbands- Mitglieder beziehen das literarische Organ des Verbandes, die „Gemeinnützigen Blätter für Hessen und Nassau". Wir wünschen den vortrefflichen gemeinnützigen Zielen dieses Verbandes besten Erfolg. p. Niederbiel Lahn, 24. Juni. Innerhalb weniger Tage haben sich hier zwei Unglücksfälle ereignet, die zur Vorsicht mahnen. Der Fuhrmann W. Wagner verunglückte beim Eisensteinsahren. Die Räder gingen über ihn und mußte er eines Beinbruchs wegen in die Klinik zu Gießen verbracht werden. — Ein junges Mädchen hatte eine Wunde am Fuße durch einen kleinen Unfall davongetragen. Durch das Absärben der Strumpfwolle zog sich die Bedauernswerte eine Blutvergiftung zu. sj Marburg, 25. Juni. Durch Festgottesdienst in der reformierten Kirche und Festversammlung im Museum begingen heute hier die Jungfrauen-Ver eine Oberhessens ihr Jahresfest. Etwa 15 Jungfrauen-Vereine mit zirka 500 Mitgliedern nahmen daran teil. Festansprachen hielten die Pfarrer Merzyn-Kassel, Heermann und Scheffer-Marburg, sowie Landau- Fron- hausen.______________________________________ * Kleine Tayes'chrvnik. Im Landkreise Beuthen sind nach amtlicher Feststellung vvm 15. bis 22. Juni 12 Personen an Genickstarre erkrankt und 5 gestorben. Die Gesamtzahl der Erkrankungen beträgt 476, die der Todesfälle 282. In ärztlicher Behandlung sind noch 92. Im Kreise Zabrze sind vom 11. bis 17. Juni 100 Fälle vorgekommen. — In Brüssel verunglückte der 18jährige Sohn des Barons Rothschild durch einen Sturz mit dem Pferde. Sein Zustand ist besorgniserregend. — Zwei Anstreicher, welche im Vorort Char- tveuse der belgischen Stadt Lüttich beschäftigt waren, Mauers mit flüssigem Teer zu bestreichen, warfen aus Unvorsichtigkeit ein Gefäß um, welches explodierte und die Kleidung der Arbeiter in Brand setzte. Sie stürzten sich in ihrer Not in ein! großes Becken, worin sie Wasser vermuteten, tatsächlich enthielt dieses aber Petroleum. Erft nach vieler Mühe gelang es, die Opfer zu befreien: sie ftarben jedoch nach kurzer Zeit. — In der Nacht wurden zwischen Brüssel und Antwerpen drei Wag» gons eines Güterzuges, worin sich wertvolle Kvllis befanden, von Dieben gänzlich ausgeraubt. Bisher ift es nicht gelungen, den Dieben auf die Spitt zu kommen. — Wie französische Mütter aus Lyon melden, stießen dort während eines Kavalleriemanövers zwei Eskadrons zusammen. Ein Unteroffizier wurde gelötet und zwanzig Soldaten verletzt. Zwanzig Pferde wurden getötet. , Zweites Blatt. 155. Jahrgang •tföetai Mzllch mit Ausnahme de» Sonntags. d Die Fletzen« LamwenMtter- werden dem fl fr > 1 Hi i Alt O Air »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der MW W K ST UM M U U U' U Ja Bä M g fig Urtwfct* erscheint momrtüch einmal. W XF S H V W V ▼V ■ V g V V WÄ W" W* Landwirtschaft. — Die landwirtschaftliche Landes- und Jubiläums-Ausstellung in Mainz vom 14. bis 18. September d. I. wird, so schreibt uns der hessische Landwirtschaftsrat, auch von Ausstellern von weinbaulichen Maschinen und Geräten stark beschickt werden. Ueberhaupt ist die Beteiligung von Maschinensabrikanten bereits sehr rege. Nachdem der Plan für die Ausstellung nunmehr festgesetzt ift und die Ausstellung auf dem Gelände zu beiden Ufern des Rheins ftattfinden wird, ift auf dem linksrheinischen Territorium, ein Eingang von Mainz her, und auf dem rechtsrheinischen einer von Castel und einer von K'ostheim-Gustavsburg vorgesehen. Durch 'den für Castel bestimmen Eintgang wird ein großer Teil des Transports von! dem dortigen Güterbahnhof erfolgen. Temperatur der Lahn und der Luft am 26. Juni 1905. Nach Reaumur gemessen mittags zwischen 12 und 1 Uhr. Wasser 16°, Lust 130 R. Mülle r'sche Bade- und Schwimmanstalt. Hunderte von blühenden Kindern sterbe« in jedem Sommer an Brechdurchfällen. Emen Schutz gegen diese Krankheit bildet eine rationelle Ernährung des Säuglings, wie sie am besten durch Kufeke's Kindermehl mit Milch erreicht wird. Kufeke's Kindermehl macht die Milch im Magen des Kindes leichter verdaulich und bildet, weil es die Gährungen im Darme vermindert, einen ungünstigen Nährboden für Krankheitskeime. Ueberhaupt macht das Kuseke-Krndermehl durch seinen Gehalt an Nährstoffen den gesamten Organismus und damtt auch den Magen und Darm des Kinde» widerstandssähiger gegen die Krankhettskeime. Tie meisten Brechdurchfälle betreffen Kinder mit ungenügender oder nicht rationeller Ernährung. m8/. Günstigste Einkaufsgelegenhelt»Brautleute Grosser zu enorm billigen Preisen. v W l.iw e' ^aeKj 'UK' D il KT4S M Abteilung: — la Cretonne mit do. » Feinfadige Ware do. » Ferner grössere Rest-Bestände in reich garnierten Hemden weit unter Preis. Beinkleider. 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Ängebotsformulare können bei dem Unterzeichneten zum Selbstkostenpreis bezogen werden. Angebote sind verschlossen, postfrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis Dienstag, 4. Juli l. Js., vormittags 10 Uhr bei dem Unterzeichneten einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. Alsfeld, den 23. Juni 1905. Der Großherzogliche Kreisbauiuspektor: Lellariu 8. 04230] Ein 2-räderiger Stoßkarre« zu verk. Kreuzplatz 9. der vereinigten Männergesangvereine im Cafö Leib. Iwirdelkalhkll jeden Dienstag, Donnerstag und SamStag von V29 Uhr ab. Bäcker Schomber Walltorstraße 61. 3400 Die Geburt einer Tochter zeigen an Oberlehrer Dr. Beutler* und Frau Miny, geb. Berger. d. Mw Handelskammer-Wahl. rx Furch Generalversammlungs-Beschluß ist an Stelle des verstorbenen Herrn Ernst Baller unser langjährig bewährtes Vorstandsmitglied Herr Aug. Woll, Kaufmann wordm"Ed^ 5Ur ^vorstehenden Ergänzungswahl der Handelskammer aufgestellt r. Als Ersatz für den verstorbenen Herrn A. Katz halten wir die Wahl eines Mitgliedes der Getreide-Branche für wünschenswert und empfehlen daher die Wahl des von sämtlichen Inhabern der hiesigen Getreidefirmen und Mühlen aufgestellten Drkti UMax, .____________________Der Vorstand des Detailliften-Bereins. . ------ Statt Karten. Selma Cantor Hugo Kessler Bekanntmachung. Die unterm 19. Mai l. Js. angeordnete Sperre der Ostanlage zwischen Moltke- und Landgrafenstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, am 26. Juni 1905. Großh. Volizeiamt Gießen. Herbe r g. izenoen, die V Brandt Verehrte Hausfrauen seid vorsichtig beim Einkaut Das Beste für die Wäsche ist in Vorschlag zu bringest. Der in der Stadt Gießen aufstrebende Getreidehandel sowie die Mühteuindustrie war bisher stets in der Kammer durch einen ihrer Vertreter in der Lage, bei vielen Fragen, welche insbesondere ben Getreidehandel direkt betreffen, die Mitglieder der Kammer sachkundig zu informieren. Der Zweig des Handels, den wir vertreten, bedarf ganz besonders im hiesigen Handelskammerbezirk eines mit den Verhältnissen vertranten ManneD in der Handelskammer, wenn nicht erhebliche Nachteile der weiteren Entwickelung des in unserer Stadt so bedeutenden Getreide- und Mehlhandels hemmend in den Weg treten sollen. Auch für die Beratungen der Mitglieder der Handelskammer ist es öott Wichtigkeit, in den vielen an die Kammer herantretenden Fragen, welche die Getreidebranche betreffen,' sich direkt bei einem Kollegen aus der Branche informieren zu können. Nicht persönliche Motive, sondern Gründe rein sachlicher Art bilden für die Unterzeichneten die Veranlassung an das Solidaritätsgefühl des Kanfmannstandes in der Stadt Gießen zu appellieren und sie zu bitten, bei der bevorstehenden Hondelskammerwahl unserm Kandidaten Herrn Max Friedberger b'e Stimme zu geben. Wir vertrauen der Einsicht und dem Gerechtigkeitssinn der Wähler, daß diese bei der bevorstehenden Wahl, im Interesse der Erhaltung und Förderung eines aufstrebenden und bedeutenden Zweiges des Handels, wie ihn der Getreidehandel und die Mnhlenmdustrre in unserer Stadt Gießen bildet, wieder einen Vertreter der Branche zu einem Platz in der Handelskammer verhelfen werden. , t Die Interessenten des Getreidehandels und der Muhlentndustrte: Bär & Wetterhahn, Heinrich Bingel, Ferd. Burk, Kunstmühle, Goldenberg & MarcuS, Hermann Katz, Heinrich Möser, Mühlenbesitzer, K. C. Pfeiffer, Gebr. Rosenbaum, M. Rosenthal, Nathan Rosenthal, Moritz Rotzmann, Max Stahlberg.3410 3it imitlsäiMittiill werden als die berechtigsten Vertreter die Herren Zur HandelskammeMahl. In mehreren Annoncen der letzten Tage betreffend die Handelskammerwahl trat man dafür ein, einen Vertreter des Bergbaues als Mitglied in die Handelskammer zu wählen. Mit Zahlen hat man zu beweisen gesucht, wie wichtig der Bergbau im Handelskammerbezirk ist, und behauptet, daß die Getreidebranche nicht mehr so bedeutend in der Stadt Gießen sei. Die Wichtigkeit des Bergbaues für Überhessen wird Niemand bestreiten, aber die Interessen dieses Zweiges des Erwerbslebens sind auch jetzt schon in der Handelskammer durch einen kompetenten Kenner der Verhältnisse des Berg- und Hüttenwesens, durch Herrn Direktor Steinecke, Lollar, vertreten. Jeder die Verhältnisse gerecht abwiegende Kaufmann wird einen zweiten Vertreter aus bergmännischen Kreisen in der Handelskammer für nicht notwendig halten, dagegen es für durchaus billig und gerecht erachten, daß die Interessen des Getreidehandels und der Mühlenindustrie in der Stadt Gießen in der Kammer wie bisher durch ein Mitglied dieser Branche vertreten werden. Da die Bedeutung des Getreidehandels in unserer Stadt öffentlich herunterzusetzen versucht worden ^ist, dürften folgende Zahlen aus der Verkehrsstatistik oes Eisenbahndirektionsbezirks Frankfurt a. M. für 1903 allgemein interessieren: Der Frachtumschlag für 1903 beträgt in Getreide und Mühlenprodukte für die Station Gießen: 33 893 000 kg, Hanau: 17 380 000 „ Offenbach: 4 841 000 „ Aus diesen Zahlen geht deutlich hervor, wie lebhaft gerade in der Stadt Gießen der volkswirtschaftlich so wichtige Getreidehandel pulsiert, und wie nötig es auch im Interesse einer ersprießlichen Tätigkeit der Handelskammer selbst sein muß, daß diese Branche durch ein Mitglied in der Körperschaft vertreten ist. Heute, Montag den 26. Juni, abends 9 Uhr: v2% Cresanntprobe Giessen Verlobte. Osnabrück e4243 Töchterchens D cm. 3399 Bekanntmachung, die Holzabfuhr im Gießener Stadtwald betreffend. Die Steigerer von Stamm- und Stangenholz aus den Waldungen der Stadt Gießen werden hiermit aufgefordert, '.hr ersteigertes Holz — soweit noch nicht geschehen — spätestens bis 10. Juli 1905 aus dem Wald bei Meidung forstgerichtllcher Anzeige abfahren zu laffen. Gießen, den 22. Juni 1905. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. CT Statt jeder besonderen Anzeige. W 1 PmiuMlrMim Dr. L. HirsW nnü Frau | Adele, geb. Schwab zeigen hocherfreut die glückliche Geburt eines gesunden W Krrfchen-Verftergerung. Mittwoch, den 28. Juni 1905, abends 6 Uhr soll bie Krrschcnerntc vom Trieb in 6 Abteilungen meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist an der Wirtschaft .Zur ©er» mania". Gießen, den 26. Juni 1905. B*> Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. * Mecum. Jir bkmßchkOks 5 gestatten sich die unterzeichneten Interessenten der Getreide- und Mühlenbranche als geeigneten Nachfolger des jüngst verstorbenen Handelskammer-Mitgliedes Herrn A. Katz den Herrn handekkammer-wahl. Die ErgänznngSwahlen zur Handelskammer haben in Nr. 144 d-S Gießener Anzeigers eine Beleuchtung erfahren, der man nm zustimmen kann. Es kommt nicht so sehr darauf an, daß in der Kammer j'ede einzelne Branche vertreten ist, als daß vielmehr Vertreter gewählt werden, welche befähigt sind, die gesamte Lage des Handels und Wandels Überblicken und richtig beurteilen zu können. Findet man derartige Vertreter in einem Zweige des geschäftlichen Lebens/ der für den Bezirk der Kammer von besonderer Bedeutung ist, dann um so bester. So dürste die Kandidatur des Herrn Bergdirektor Münker lebhaft zu begrüßen sein. Wenn wir uns einen weiteren Vorschlag den Wählern zu unterbreiten erlauben, so haben wir im Auge, der Kammer nicht nur einen geeigneten Vertreter der Gesamtinteresten des Handelskammerbezirkes zuzuführen, sondern auch einem der wichtigsten Industriezweige des Bezirks eine verstärkte Vosftion in der Kammer einzuräumen, was im Hinblick auf die drohende Aendemng der Tabakbesteuerung die Zustimmung aller weitblickenden Kaufleute finden muß. Wahlberechtigte! Gebt Eure Stimme 04241 Herrn Zigarrenfabrikanten Gustav Mueller Als würdige und empfehlenswerte Handelskammer-! Mitglieder schlagen wir allen Detail-Händlern die Herren M AiißsM und pljltr Welche Eigenschaften muß ein Kaufmann, der in die Handelskammer gewählt fein will, habens Zuerst verlangt man von einem solchen Mann, daß er sich als tüchtiger, umsichtiger Kaufmann bewährt hat, daß er eine geachtete Stellung unter seinen Berufsgenossen einnimmt und die Interessen des Groß- und Kleinhandels zu beurteilen versteht. Diese Eigenschaften besitzen die in der Stadt Gießen bekannten Herren Wrikmt Adolf Klingspor MMlWlll Max Friedberger vor. Mar MildkM f ä 04281 - '•>»; >■$ , ' GilM freie Geschäftsleute. Beide kennen die Bedürfnisse des Handels in unserer Stadt und, Provinz und darüber hinaus, darum müßen wir dieselben zum' Mitglied der Kammer wählen.___________________________8406 In der Handelskammer ist die Tabak- und Ziyarrenindustrie durch drei Aabrikarrterr vertreten, nämlich durch die Herren Schwall, Schirmer _ Rinn. ES wird nun der Vorschlag gemacht, um die berechtigte Vertretung anderer Branchen des Handels aus der Handelskammer zu verdrängen, als vierte« Vertreter der Zigarrenbranche Zur Handelskammer-WahB schlagen wir 3393 L)errn August Noll II. und L)errn Adolf Nlingfpor vor, die durch ihre Charaktereigenschaften dem hiesigen Handelsstand gewährleisten, daß sie nicht nur die Interessen einzelner Branchen, sondern die des gesamten Handels zu wahren wissen. Mehrere Vertreter des Detail-Handels. Wahl zur Handelskammer 3407 steht bevor! Wir können nur Männer gebrauchen, welche einen weitsshenden Blick und ein warmes Herz auch für den kleinen Geschäftsmann haben, aber auch eine angesehene und geachtete Stellung in Handels- kreisen einnehmen. Wir handeln ohne Ansehen der Person und wollen niemand zu nahe treten, die Interessen unseres Standes sind allein für uns maßgebend. Nur diese Gründe veranlaffen uns aus vollster Ueberzeugung nachstehende Herren zur Wahl zu empfehlen: Hem Mrikmt Adolf Klingspor .„b Hem BeHireN« August Münker. Aufgebot. Nachdem die Erben des zu Londorf am 2. Juni 1905 verstorbenen GemeindseinnehmerS Heinrich Konrad Schmidt Aufgebot der Nachlaß gläubig er gemäß § 1970 BGB. beantragt haben, werden die Gläubiger des verstorbenen Heinrich Konrad Schmidt aufgesordert, binnen 6 Wochen ihre Forderungen bei dem zum Nachlaßverwalter ernannten Lehrer Leonhard Stöhr in Londorf anzumelden, widrigenfalls sie bei der Verwaltung und der Berichtigung der Nachlaßverbindlich- keiten nicht berücksichtigt werden. Die Nachlaßoerwaltung über das Vermögen wird gemäß § 1975 BGB. angeordnet. Grünberg, den 21. Juni 1905. Großberroal. Amtsgericht Grün berg. Herrn Adolf Mingspor in die Handelskammer zu wählen. Es ist sicher nicht anzunehmen, daß dieser Vorschlag aus bet Mitte der Interessenten der betreffenden Industrie gekommen ist.' Wir halten eine weitere Vertretung der Tabakindustrie in der Kammer außer durch die drei seitherigen Vertreter für nicht erforderlich, ja nach Lage der Sache gegen ba§ Gesamlinteresse des Handels in unserer Stadt gerichtet, weil durch eine eventuelle Wahl des Herrn Klingspor einer anderen Branche des Handels ein Mandat in der Handelskammer verloren gehen würde, worauf sie ihrer Anzahl nach berechtigten Anspruch hat. 3409 _________Mehrere Wähler. Wer dem Hernr Max Friedberger seine Stimme bei der Handeskammerwahl giebt, schreibe dessen 3408 Vornamen aus. Zettel mit M. Friedberger sind uirgiltig. Welskamml-UW. Geeignete Kandidaten für. die Wahl zur Handelskammer sind die Herren: Emil Horst - August Noll II. denen jeder Wähler seine Stimme geben möge. 3321 *Knegerverein Giessen) Monatsversammknng verbunden mit der RbschiedSfeier zu Ehren des Kameraden Herrn Kanzleirat Keller Mittwoch, de» 28. L Mto,, abends Uhr im DereinLlokal (Feidel.)