Montag SL. ArtgnMSOS ISS. Jahrgang Erstes Blatt Pie heutige Kummer umfaßt 8 Seiten, Ebenso Die Duma muß mindestens! 4 und darf höchstens Artikel 4. die Dauer der Artikel 5. teilungen. Artikel 6. 8 Abteilungen 20 Mitgliedern tarisch regierten Völker zu stellen, war natürlich dem Zaren nicht möglich. Auch diese neue Verfassung wird den Volkswillen nicht über sondern noch ziemlich tief unter den Willen des „Selbstherrschers" stellen. Aber Fortschritte, ungeahnte Fortschritte sind mit der neuen Einrichtung ins russische Land gegangen. Wenn es nicht zu spät ist. Wir haben in den letzten Tagen gehört, daß das russische Volk, oder vielmehr seine revolutionär gesinnten Führer (auch Maxim Gorki) den Frieden mit Japan nicht will! Weil es glaubt, auf diesem Wege, mit Hilfe der Schwierigkeiten, die von außen an den Zaren herantreten, seine Ziele im Innern erreichen zu können. Und diese sind, wie wir wissen, sehr weit gesteckt, zu weit wohl, als das Volk chre Erfüllung vertragen würde. Die neue Volksvertretung, das ist das Wesentliche, soll mitberatende Stimme neben dem Reichs- rat haben. Aber ist damit nicht schon sehr viel erreicht? Können diese Rechte nicht allmählich weiter fortgebildet werden, bis die unheilvolle Allmacht der höchsten Beamten gebrochen, und auch ein fortgeschritteneres Wahlrecht als das jetzt vorgesehene geschaffen sein wird? Auf die jetzt erreichte Grundlage der Verfassung werden wir noch näher einzugehen haben. Die Friedensverhandlangen in Portsmouth zwischen Rußland und Japan sind noch in vollem Gange. Von russischer Seite hatte man zunächst strengste Geheimhaltung der Verhandlungen verlangt, dann wiederum Veröffentlichung der Protokolle gefordert; das erste sagten die Japaner, die sich aufS Geheimhalten verstehen, wie nur irgend einer, zu, und dabei blieben sie, unbekümmert um die Versuche von russischer Seite, sie deswegen zu verdächtigen. Allerdings sickerte doch so viel durch, daß Tag für Tag wenigstens gemeldet werden konnte, womit sich die Bevollmächtigten in den verschiedenen Tagessitzungen beschäftigt hatten. Die ,.schweren Brocken", deren Unverdaulichkeit Rußland immer wieder betont hatte: die Abtretung von Sachalin und die Kriegsentschädigung wurden an da§ Ende des Speisezettels gesetzt; zunächst kam die vergleichsweise leichtere Kost an die Reihe, wie die Stellung Japans zu Korea. Japan erkennt die Souveränität des Kaisers von Korea an, behält ttorefie für Devescheu: Anzeiger Gießer». ArrnsprrchanIchlußNr 51. aber seinen politischen Einfluß, während Korea ganz aus dem russischen Einflußbereich ausscheidet. Dagegen bleibt Korea wirtschaftlich allen Nationen ohne Bevorzugung einer einzelnen geöffnet. Die Mandschurei soll ganz und unverkürzt wieder unter chinesische Verwaltung kommen, ohne daß Japan oder Rußland dort etwas zu sagen haben. Nachdem man sich hierüber geeinigt hatte, fingen die Schwierigkeiten an. Obwohl Rußland in der Mandschurei nichts mehr verloren hat, oder besser gesagt, weil es hinauSgedrängt ist, wollte es auch Japan von Port Arthur und Dalnp ferngehalten wiffen. Davon konnte aber natürlich nicht die Rede sein. Ebenso Nr. INS •neetet teetie außer Sonntag«. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Sesßscheil Landwirt die üteßener Kamillen« tzMIer viermal in der Woche beigelcgt. Aotationsdruck n. Vertag der Brühl'schen ymvers^Buch-n. Stet»- btndtttL 9L Sauge. sträubte Rußland sich vergebens gegen die Abtretung der ostchinesischen Eisenbahn, jener Abzweigung von der großen Bahn nach Wladiwostok bis Chardin südwärts. Auch die Ueberlaffung von Fischereirechten an Japan an der russischsibirischen Küste mußte Rußland geschehen lasten. Das Wichtigste fehlt noch, und ob eine Einigung in allen Fragen und damit der Friede, wirklich erreicht wird, steht noch dahin. Wir in Deutschland sind auch des Krieges müde, insbesondere der ewigen Kämpfe in den Kolonien. ES muß wohl, so meinte die „Köln.Ztg/ mit Recht, etwas an unserer deutschen Organisation in Deutsch-Afrika nicht richtig sein, sonst hätten wir nicht so viel Aufstände. Nach einem am SamStag eingegangenen Telegramm deS Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika hat sich die Lage im Schutzgebiet verschlimmert. Fünf Angehörige der bayerischen Benediktiner- Mission, nämlich der Bischof Cassian Spiß, die Brüder Andreas Scholzen und Gabriel Sonntag und die Schwestern Felizitas Hiltner und Cordula Ebert sind zwischen Kilwa und Liwale ermordet worden, lieber die näheren Umstände des Ueberfalls, denen die Missionsangehörigen zum Opfer gefallen sind, insbesondere die Zahl und Stammesangehörigkeit der Eingeborenen, die dabei beteiligt waren, ist noch nichts bekannt. Aus den vorliegenden Nachrichten ergibt sich leider, daß die Unruhen sich auf weitere Gebiete ausgedehnt haben, als nach den früheren Telegrammen des Gouverneurs anzu- nehmen war. Glücklicherweise sind keinerlei Vorkommniste zu verzeichnen, die auf eine Verbindung zwischen aufsässigen Eingeborenen in verschiedenen Landschaften schließen lasten. Aber die heroorgetretenen Anzeichen schwerer Unbotmäßigkeit sind ernst genug, um es begreiflich erscheinen zu lasten, daß der Gouverneur eine schleunige Verstärkung der ihm zur Verfügung stehenden Machtmittel beantragt hat. Wie die „Nordd. Allg. Ztg.^ hört, ist auf Befehl des Kaisers die Entsendung eines weiteren Kreuzers bereits in die Wege ge- leitet worden. Ale russische Wertassung. • Das Manifest des Kaisers. Petersburg, 19. Aug. Der Kaiser hat folgendes Manifest erlassen: c , ,. Das russische Reich ist gebildet und gefestigt durch die unerschütterliche Solidarität des Kaisers mit dem Volke und des Volkes mit dem Kaiser. Eintracht und Einigkeit des Kaisers und des Volkes sind die große moralische Kraft, die Rußland im Laufe der Jahrhunderte geschaffen und es m allen Unglücksfällen und gegen alle Angriffe beschützt hat und so bis zum heutigen Tage ein Unterpfand der EmiA- Volitische Wochenschau. Gießen, 21. Aug. Die politischen Bewegungen waren auch in dieser Woche, sowohl im Deutschen Reiche wie im AuSlande, außerordentlich lebhaft. Schon daß der Reichskanzler Fürst Bülow seinen Urlaub unterbrochen und sich zum Kaiser nach Wilhelmshöhe begeben hat, legt äußerlich davon Zeugnis ab. Welche polt- tischen Ereignisse der Hauptgegenstand der Unterredungen zwischen Ka i serundKanzler gewesen sein mögen, darüber kann man nur Mutmaßungen anstellen. Die innerpolitischen Vorgänge dieser Tage sind so wichtig wie die äußeren. Zunächst find die Fl risch notklag en noch nicht verstummt. Der Reichskanzler, an den diese Tage zwar in vieler Hinsicht große Anforderungen stellen, hat der Welt ein bedauerliches Zeichen seiner Schwäche kundgetan. Auf eine Eingabe von Vertretern oberschlesischer Städte in der Fleischnotfrage hat er keinerlei bestimmte Haltung eingenommen, vielmehr erklärt, daß er zu seinem größten Bedauern in dieser Sache nichts tun könne, da sie ins Restort deS LandwirtschastSministers gehöre. Und dieser hatte kurz zuvor in einer öffentlichen Rede eS ausgesprochen, daß ein preußischer Landwirtschaftsminister nur für die Landwirtschaft kämpfe! Es liegt nun auf der Hand, daß die höchst ungenügende Auslastung deS Kanzlers gerade den Kreisen wieder neues und willkommenes Material zu Ausschlachtungen giebt, denen die ,Nordd. Allgem. Ztg.* dieser Tage eine so treffende Abfuhr für ihre Machenschaften auf dem Gebiete der äußeren Politik erteilen konnte. In der Tat, eS waren nicht landwirtschaftliche Kreise, die mit einer Bitte an den Grafen Bülow herangetreten waren. Er mußte entweder seinen Minister-Kollegen PodbielSki unterstützen oder sich der Sache selbst kräftig annehmen. Wenn die Fleischteuerung, die allenthalben herrscht und schon an vielen Orten Hilferufe veranlaßt hat, noch lange anhalten sollte, werden Maßnahmen, über die der Kanzler sich hätte äußern können, gar nicht zu umgehen sein. Wenn sie auch nur vorübergehend sind, um der augenblicklichen Not zu steuern. Einen bemerkenswerten Triumph hat das Großherzogtum Heffen in dieser Woche auf dem Gebiete der inneren Politik gehabt. Sein Vertreter auf dem internationalen Kongreß des Verbandes zum Studium der Verhältnisse des Mittelstandes in Lüttich durfte es der Welt bartun, daß wir mit unseren Einrichtungen für Handwerk und Gewerbe allen anderen Staaten voran stehen. Das ist höchst erfreulich! Wäre von HestenS landwirtschaftlichen Bemühungen die Rede gewesen, so wäre auch nur sehr Vorteilhaftes zu Tage getreten. Hier blüht das Unterrichts- und Aufklärungswesen wie auf dem Felde deS Handwerks und des Gewerbes. Möchte insbesondere die eifrige Tätigkeit deS hessischen Landwirtschaftsrates vor der nahen großen Mainzer Ausstellung reiche Früchte tragen! Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für unser Volksleben find auch solche Veranstaltungen, wie fie unter dem Schutze unseres Großherzogs zur Zeit in unserer hessischen Residenz stattfinden. Wir meinen die große ©artenbau* Ausstellung, die Viele von auswärts ins Heffenland hineinlockt. Kann man sich etwas Erhebenderes denken, das zur Liebe zu Natur und Heimat führt, als gerade den Gartenbau? Ihm wohnt zweifellos eine wirtschaftlich und sittlich aufrichtende Tendenz inne, und zwar für alle Volkskreise. Zunächst ist eS der Städter, dem ja in der letzten Zeit vielfach verwandte Bestrebungen, baukünstlerische Fragen, näher gerückt worden sind, der mit Interesse die Früchte studieren sollte, die die Darmstädter Ausstellung gezeitigt hat. Mit Recht hat Bürgermeister Glässing in Darmstadt auSge- führt, daß der Gartenbau auch nach seiner speziell künstlerischen Seite zu seinem Rechte kommen soll. Wieviel läßt sich da mit einfachen Mitteln in Städten und Dörfern machen! Die Mittel der Gartenkunst sind weit ergiebiger als die der Baukunst, die zu sehr nach praktischen Zwecken sich leiten taffen muß. Bringen wir mehr Natur und natürliche Anmut auch in die Städte, und beachten wir dabei, daß es mit dem Sammeln und Nebeneinanderstellen der Bäiime und Sträucher nicht getan ist. Wie häufig gehen wir an derartigen Pflanzungen interesselos vorbei, während andererseits ein einziger Baum an der rechten Stelle uns sofort auffällt und überrascht. Charakteristische Gegensätze, die anfänglich von harmlosen Gemütern als zu kühn empfunden werden mögen, sind viel ausdrucksvoller, lebendiger und befriedigender als flaches Einerlei oder Vielerlei. Unsere Straße sollte Nicht nur zum Dahingehen eingerichtet sein .... Während wir uns in der Heimat nachdrücklich nut der Hebung und Besserung unserer wirtschaftlichen und kulturellen öuftänbe beschäftigen können, fällt unser Blick mit spannendem Interesse auf Rußland, das große Umwälzungen außen wie im Innern zu erwarten hat. Dieses Land wird noch viel durchzumachen haben müssen, bis sein Herrscher seinem Volke friedlich näher getreten sein wird. Am Samstag ist die große Nachricht zu uns gedrungen, daß der Zar seinen Untertanen eine Verfassung gegeben habe, eine Volksvertretung, die ziemlich weitgehende Befugnisse haben soll. Wir teilen den Erlaß des Kaisers und die Bestimmungen der Verfassung an anderer Stelle -üL Ganz plötzlich Rußland in die Reche der parlamen- feit, der Unabhängigkeit, der Integrität, des materiellen Wohlstandes und der geistigen Entwicklung für Gegenwart und Zukunft bildet. Durch unser Manifest vom 26. Februar 1903 haben wir alle getreuen Söhne des Vaterlandes zu innigem Zusammenhalten aufgerufen, unt die Organisation des Staates dadurch zu vervollkommnen, daß wir das innere Leben auf eine solide Grundlage stellten. Sodann haben wir uns bemüht, die durch öffentliche Wahl geschaffenen Einrichtungen mit den bestehenden Regierungsbehörden in Einklang zu bringen und die zwischen ihnen bestehende Nichtübereinstimmung zu beseitigen, die auf den normalen Gang des Staatslebens in so verhängnisvoller Weise zurückwirkte. Die selbstherrlichen Kaiser, unsere Vorfahren, hatten beständig an dieses Ziel gedacht. Die Zeit ist nunmehr gekommen, ihren guten Absichten nachzugehen unti die Abgeordneten des ganzen russischen Reiches einzuberufen, welche an der beständigen und tätigen Ausarbeitung der Gesetze teilnehmen sollen. Zu diesem Zweck wird den höheren staatlichen Behörden eine besondere beratende Körperschaft zur Seite gestellt werden, welche die Aufgabe hat, die Gesetzesvorschläge vorläufig auszuarbeiten und zu beraten und das Staatsbudget zu prüfen. Aus diesem Grunde haben wir für gut befunden, unterWa hr- ung des Grundgesetzes betreffend die selbstherrliche Gewalt, eine Reichsduma einzusetzen und das Reglement für die Wahlen zu dieser Duma zu genehmigen, indem wir die Giltigkeit dieser Gesetze über das ganze Reich ausdehnten, mit einigen Ausnahmen, welche für einzelne Gegenden, für die außergewöhnliche Verhältnisse in Frage kommen, notwendig erschienen. Was die Teilnahme der Mgeordneten des Großherzob« tums Finnland an den Arbeiten der Gossudarstwennaja Duma für die Fragen anbetrifft, die das Kaiserreich im allgemeinen und jenes Land im besonderen betreffen, werden wir besondere Maßnahmen anordnen. Zu gleicher Zeit haben wir dem Minister des Innern befohlen, uns sofort das Wahlreglement zu den Wahlen für die Gossudarstwen- naja Duma vorzulegen, sodaß die Abgeordneten der 50 Gouvernements und der Militärprovinz am Don sich spätestens Mitte Januar 1906 versammeln können. Wir behalten uns vor, dafür zu sorgen, daß die Organisation der Gossudarstwennaja Duma vervollkommnet werde, und wenn im Laufe ihres Bestehens sich die Notwendigkeit zeigen sollte, Abänderungen vorzunehmen, wie sie den Anforderungen der Zeit und dem Wohle des Reiches entsprechen, so werden wir nicht verfehlen, zu gegebener Zeit die nötigen Anweisungen zu erteilen. Wir hegen die Ueberzeugung, daß die Gewählten, die! durch das Vertrauen des ganzen Volkes dazu berufen sind, an den gesetzgeberischen Arbeiten der Regierung teilzunehmen, sich vor ganz Rußland des kaiserlichen Vertrauens würdig zeigen werden, durch das sie zur Mitarbeit an diesem großen Werke eingeladen worden sind, und daß sie in vollkommenem Einvernehmen mit den anderen Institutionen und Behörden des Kaiserreiches, die durch uns eingerichtet sind, in nutzbringender Weise und mit Eifer an unseren Arbeiten zum Wohle Rußlands, unserer gemeinsamen Mutter, zur Stärkung der Einigkeit, Sicherheit und Größe des Kaiserreiches, sowie zur Beruhigung und zum Gedeihen des Volkes teilnehmen werden. Wir rufen den Segen des Herrn auf die Arbeiten der von uns geschaffenen Einrichtung herab, und vertrauen unerschütterlich auf die Gnade Gottes und auf die Unfehlbarkeit der hohen geschichtlichen Bestimmungen, die durch die göttliche Vorsehimg unserem teuren Vaterlande Vorbehalten sind. Wir hoffen zuversichtlich, daß mit des allmächtigen Gottes Hilfe und durch die vereinten Anstrengungen aller seiner Söhne Rußland siegreich aus den schweren Prüfungen hervorgehen wird, die es gegenwärtig durchzumachen hat, und daß es als Macht in der Größe und dem Ruhme seiner tausendjährigen Geschichte würdig neu erstehen wird. Gegeben Peterhof, 19. August, im Jahre des Hem» 1905 und dem elften Jahre unserer Regierung. Bestimmungen der rusfischen Verfassung. Petersburg, Samstag 19. August. Die Hauptpunkte des Gesetzes über die Einftihrung der Gossudarstwennaja Duma, gleichbedeutend mit StaatÄuma, sind fatgenbe: Artikel 1. Die Gossudarstwennaja Duma wird eingesetzt, um in vorläufiger Beratung Gesetzentwürfe durchzuarbeiten, die gemäß den bestehenden Grundgesetzen durch den Reichsrat gehen und der B e st ä t i g u n g durch den Kaiser unterworfen finb. Artikel 2. Die Gossudarstwennaja Duma setzt sich auS Mitgliedern der Bevölkerung des Kaiserreichs zusammen, die gemäß der Sondervorschrift für die Wahlen zur Duma nach bert darin enthaltenen Bestimmungen auf einen Zeitraum von fünf Eichener Anzeigerm " GemM-Anzeiger uäÄ w den poltt und tJjiUlU Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MW v v zeigenteil: HanS Deck' enthalten. Jede Abteilung muß aus mindestens zusammengese^'t sein. Die genaue Zahl ihrer Ab- teilungen und deren Mitglieder setzt die Duma selbst fest. Artikel 7. Um den Beschlüssen der Duma Gesetzeskraft zu verleihen, ist es unumgänglich nötig, daß bei im Plenum ab- gehaltenen Sitzungcm ein Drittel, bei solchen, die in Abteilungen: abgehalten werden, die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Artikel 8. Dre durch beir Unterhalt der Duma erwachsendes Ausgaben werden aus dem Staatsschätze gedeckt. Artikel 9. Der Präsident und der Vizepräsident der Duma werden durch diese aus der Zahl ihrer Mitglieder für die Dauer eines Jahres g e w ä h l t. Nach Mlaus dieses Zeitraumes können dieselben Personen wiedergewäHft werden. Jahren gewählt werden. Artikel 3. Durch Kaiserlichen Ukas kann die Duma vor Ablauf ihrer flrnfjährigen Amtszeit aufgelöst werden; durch denselben Ukas muß auch der Zeitpunkt für die Abhaltung bet neuenl Wahlen festgesetzt werden. Die Dauer der jährlichen Sitzungsperioden, sowie Ferien werden durch Kaiserlichen Ukas festgesetzt. Die Duma arbeitet im Plenum und in Ab-, jl Wi brr 1905. svtz befindlichen Reit« leitet und im Geschirr, fierten Pferde. ii „Prinz Karl'. ir-Kliaik. 5 Mi a Tierspital letemäranstalt). (Bei Leinenwasche Kaum u unteracheiM tQck. iusburg 11; 0. Stein- - Julius Hoos, Bata- ieking, Seitenweg o ch bei A. Weickhardt “SÄ* 277 an Ruvo'i ,r Hest-Anlage i*110 NW >get-M Jjähr. Garantie, 1881 aftbetrieb \ ^nges fenstern ichtunjen er,er,i9 ausgestellt. Kaufzwang, ilisten "Sendet , Artikel 10. Der Präsident der Duma hat dem Kaiser tcnte Beriete über die ?lrbeiten der Duma zu überreichen. Artikel 12. Fragen allgemeiner Art, die die Geschäftsführung fet Duma betreffen, werden in einer besonderen Kommission betraten, die aus dem Vizepräsidenten der Duma, den Mteilungs- Äväsidenten, dem Sekretär und Vizcsekrctär der Duma.unter idem Vorsitze des Präsidenten der Duma zusammengesetzt ist. Artikel 13. Bei der Uebcrnahme ihrer Obliegenheiten leisten die Mitglieder der Duma einen feierlichen Eid nach der vor- tzeschricbenen Formel. Artikel 14. Die Mitglieder der Duma besitzen unumschränkte Meinungs- und Redefreiheit in allen ihrer Machtvollkommenheit unterworfenen Fragen. Artikel 15. Die Mitglieder der Duma können ihre Frei- Heit nur durch richterlichen Beschluß ein büßen und Ehmen wegen Schulden nicht verhaftet werden. Artikel 17. Jedes Mitglied der Duma geht seines Amtes in 'folgenden Fallen verlustig: 1. bei Verlust der btirgerlichen Rechte: 2. bei Eintritt in den akttvcn Militärdienst oder in ein Staatsamt, mit dem eine feste Besoldung verbunden ist; 3. bei Verlust des Zensus, der das Recht zur Teilnahme an der Wahl gibt. Artikel 20. Die Mitglieder der Duma sind verantwortlich für Vergehen, die begangen wurden während oder in Verbindung mit der Ausübung ihres Amtes als Mttgliedcr in derselben Weise und auf derselben Grundlage wie die Mitglieder des Staatsrats. Artikel 23. Die Mitglieder der Duma erhalten aus dem Staatsschätze täglich 10 Rubel wahrend der Dauer der . Sitzungen, außerdem zweimal jährlich als Reisekosten von ihrem 'Wohnsitz nach Petersburg und zurück die Summe von 5 Kopeken pro Werst. Artikel 24. Minister und Ressort chefs können nicht Mitglieder der Duma werden, doch ist es ihnen gestattet, den Sitzungen beizuwohnen und in Angelegenheiten, die ihre Dienstzweige betreffen, Auftlärungen entweder persönlich oder durch andere Beamte abzugeben. Artikel 25. Wenn die im Plenum tagende Duma oder eine Abteilung derselben es für nötig erachtet, von den M i n i st e r u oder Ressortchefs Aufklärungen zu verlangen, so sind diese verpflichtet, über die verlangten Punkte Erklärungen abzu- geben. Artikel 33. Der Machtvollkommenheit der Duma werden unterstellt: 1. Alle Fragen, die sich auf die Vorlage neuer Gesetze, sowie die Abänderung, Erweiterung, zeitweise Aufhebung oder gänzliche Abschaffung von bestehenden Gesetzen beziehen. Ferner die Einsetzung, Einschränkung oder Abschaffung Don Behörden mit ihren Budgets. 2. Die Budgets der Ministerien und ihrer Ressorts, das Budget des Kaiserreichs, sowie jede Art von Zahlungsanweisungen, die durch ihre Budgets nicht vorgesehen sind. 3. Der Bericht des Kontrvllressorts über die Durchführung des Staatsbudgets. ~ 4. Alle Fragen, die Veräußerung eines Teiles der Staatseinkünfte, welcher Art sic auch sein mögen, betreffen. 5. Staatsgüter: 6. Bau von Eisenbahnen durch den Staat: 7. Gründung von Aktiengesellschaften fiir den Fall, daß die Gründer den Ausschluß irgend eines der zur Zeit bestehenden Gesetze verlangen; 8. Fragen, die durch Kaiserliche Spezialerlasse der Duma porgelegt werden. Artikel 34. Die Duma hat das Recht, zu veranlassen und auszugeben Gesetzentwürfe, betreffend Abschaffung oder Umänderung der bestehenden oder Ausgabe neuer Gesetze. Diese Gesetzentwürfe dürfen aber nicht die Grundlagen der Staatsordnung verletzen, die durch die bestehenden sbtaatsgrundgesetze festgelegt sind. Artikel 35. Die Duma hat das Recht, sich cm' die Minister and Chefs der verschiedenen Ressorts zu wenden, um Auskünfte imb Erläuterungen zu fordern über Amtshandlungen von kBeamten, von denen die Duma glaubt, daß sie die bestehenden Gesetze verletzt haben. Arttkcl 36. Angelegenheiten, die bestimmt sind, von der Duma beraten zu werden, werden ihr von den Ministern, den Chefs der verschiedenen Ressorts und dem Staatssekretär unterbreitet. Arttkel 37. Die Vorlagen werden zuerst von den einzelnen Abteilungen und dann in einer Plenarsitzung beraten. Artikel 38. In den Plenarsitzungen entscheidet der Präsident der Duma, in den Sitzungen der einzelnen Abteilungen entscheiden ibre Vorstände, ob dieselben öffentlichoder geheim gehalten sein sollen. Artikel 39. Der Präsiden! der Duma hat das Recht, ein Mitglied der Duma, das die Ordnung stört oder die dem Gesetz schuldige Achtung verletzt, zu unterbrechen: der Präsident hebt die Sitzung für eine Zeit auf oder schließt sie. Artikel 40. In dem Fall, daß ein Mitglied der Duma die Geschäftsordnung verletzt, kann es von der Sitzung entfernt oder vorübergehend von der Duma ausgeschlossen werden. Dieses Mitglied der Duma wird von der Duma entfernt durch einen Sektionsbeschluß oder in der Mcnarsitzung: von der Sitzung für eine gewisse Zeit wird das Mitglied durch einen Beschluß in der Plenarsitzung ausgeschlossen. Artikel 41. Von solchen Sitzungen der Duma und der Abteilungen ist die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Artikel 42. Der Präsident der Duma hat das Recht, den Mitgliedern der Presse, aber nicht mehr als einem Vertreter eines Blattes, zu erlauben, den gemeinsamen Sitzungen beizu- wohnen, ausgenommen, wenn dieselben bei geschlossenen Türen stattsinden. Artikel 43. Ter Ausschluß der Oeffentlichkeit wird von der Menarversammlung oder dem Präsidenten der Duma angeordnet. Es steht dem letzteren das Recht zu, die Oeffentlichkeit in der Mcnarsitzung in dem Falle auszuschließen, daß der Minister, dessen Machtbefugnis die besprochene Angelegenheit unterstellt ist, erklärt, daß diese Angelegenheit ein Staatsgeheimnis in sich schließt. Artikel 44. Die Rechenschaftsberichte aller Menarsitzungen pev Duma werden durch vereidigte Stenographen versaßt und können mit Genehmigung des Präsidenten in den Zeitungen veröffentlicht werden. Ausgenommen sind die- senigen von Sitzungen, die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefundcn haben. Artikel 46. Ein Minister oder Ressortchef kann eine von ihm der Duma unterbreitete Angelegenheit zu jeder Zeit während ihrer Beratung zmtickziehen. Zur Beratung stehende Angelegenheiten, welche aus der Initiative der Duma hervorgegangen sind, können von Ministern oder Ressortchess nur zurückgezogen werden, wenn die Duma in einer Plenarsitzung dem zugesttmmt hat. Artikel 47. Als Beschluß der Duma ist die von der Mehrheit der Mitglieder in einer Plenarsitzung kundgegebene Meinung anzusehen. Artikel 48. Gesetzesvorlagen, welche von der Duma beraten worden sind, 1 verben mit dem Beschlüsse derselben dem Re ich s- r a t eingereicht und nach der Beratung durch diesen mit beiden Entscheidungen dem Kaiser unterbreitet, mit Ausnahme des in Artikel 49 angeführten Falles. Arttkel 49 Gesetzesvorlagen, welche mit Zweidrittelmehrheit rn Menarsitzungen der Duma und des Reichsrats abgelehnt worden sind, gehen an den z u st ä n d i g e n M i n i ft e r zurück, um einer ergänzenden Beratung unterzogen und sodann von neuem unter Zustimmung des Kaisers zur legislativen Beschlußtaffung gestellt zu werden. „ , , , ,, Artikel 50. Sollte der Reichsrat erneut Beschlüsse oer Duma nicht zu st int men können, so kann die in Frage stehende Angelegenheit vermöge einer Entscheidung einer Plenarsitzung des Reichsrats einer besonderen Kommission unterbreitet werden, die sich aus der gleichen Zahl von Mitgliedern der Duma und des Reichsrats zusammmsetzt. Diese Mügli^er werden in Menarsitzungen der beiden Körperschaften gewählt. Die Kommiffion, die unter dem Vorsitz des Präsidenten des Reichsrats oder der Präsidenten einer der Abteilungen des Reichsrats tagt, hat den Zweck, eine Uebercinstimmung zwischen der Ansicht des Reichsrats und dem Beschluß der Duma zu erzielen. Artikel 51. Das von der Kommission ausgearbeitete Abkommen wird zunächst einer Plenarsitzung der Duma, dann einer Plenarsitzung des Reichsrats unterbreitet. Wenn eine Einigung nicht erreicht werden kann, würde die Angelegenheit wieder einer Plenarsitzung des Reichsrats unterbreitet werden. Artikel 52. In dem Fall, daß eine Dumasitzung nicht abgehalten werden karm, weil eine ausreichende Zahl von Mitgliedern nicht zugegen ist, wird die Beratung^ der zur Diskussion gestellten Angelegenheit auf eine nächste Sitzung verschoben, welche spätestens nach zwei Wochen stattfinden muß. Wenn nach Ablauf dieses Termins die Angelegenheit wegen ungenügender Anzahl der anwesenden Dumamitglieder abermals nicht erörtert werden kann, ist der Minister dazu berechtigt, die Angelegenheit dem Reichsrat zu unterbreiten, ohne daß ein Dumabeschluß notwendig ist. Artikel 53. Wenn der Kaiser findet, daß die Erörterung der der Duma unterbreiteten Angelegenheit zu langsam vor sich geht, hat der Reichsrat einen äußersten Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Beschluß der Duma formuliert fein muß. Wenn die Duma bis zu dem bestimmten Zeitpunkt ihren Beschluß nicht mitgeteilt hat. kann der Reichsrat die Angelegenheit beraten, ohne daß ein Dumabeschluß vorliegen muß. Artikel 57. Wenn ein Minister anderer Ansicht ist, die Sektion der Duma und bann auch bic Plenarversammlung derselben, jedoch mit Zweibrittel-Mehrheit, bem Anträge zustimmt, so muß die Angelegenheit durch den Präsidenten der Duma dem Rcichsrat zugestellt werden, welcher sie dem Kaiser vorlegt. Falls dieser nnorSnet, daß die Angelegenheit auf gesetzgeberischem Wege erledigt werden soll, wird der zuständige Minister oder Ressortchef mit der ent)gütigen Ausarbeitung der Vorlage beauftragt. Artikel 58. Eine Interpellation, die auf einer Mitteilung oder Ausführung von Tatsachen beruht, nach denen die Minister oder R c s s o r t ch e f s ober bie ihnen unterstellten Bc- hörben bie bestehenden Gesetze verletzt zu haben scheinen, muß durch die Mitglieder der Duma ihrem Präsidenten vorgelegt werden. Es muß darin angegeben sein, welches Gesetz und in welcher Beziehung dieses verletzt zu sein scheine. Wenn diese Interpellation durch mindestens 30 Mitglieder unterzeichnet ist, so legt sie der Präsident zur Berattrng im Plenum vor. Artikel 59. Wenn die Interpellation von der Duma mit Stimmenmehrheit angenommen wird, so wird sie bem betreffcnben Minister ober Ressortchef mitgetcilt. Arttkel 60. Die Minister oder Ressortchess haben spätestens einen Monat nach Mitteilung der Jnterpellatton der Duma ihre Erklärungen ober Ausführungen vorzulegen oder mitzutcilen, aus welchem Grunbe Ausfi'ihrungen ober Mitteilungen unmöglich sinb. Artikel 61. Wenn die Mehrheit der Duma, zwei Drittel der Plenarsitzungsstärke, durch die Mitteilung des Ministers oder Ressortchess nicht befriedigt ist, so ist die Angelegenheit durch den Staatsrat Seiner Majestät dem Kaiser vorzulegen. Artikel 62. Einzelheiten der inneren Organisation der Duma werden durch diese selbst bestimmt. Reglement für die Wahlen zur Reichsduma. Die Wahlen zur Reichsduma finden statt: erstens in den Provinzen und Territorien, zweitens in folgenden Städten: Petersburg, Moskau, Baku, Astrachan, Warschau, Wilna, Woronesch, Jekaterinoslaw, Irkutsk, Kasan, Kiew, Kischinew, Kursk, Lodz, Nischnh-Nowgorod, Odessa, Orel, Riga, Rostow am Don, Samara, Saratow, Taschkent, Tillis, Tula, Charkow und Jaros- law. In Polen, Sibirien, Kaukasien, Turkestan und einigen Provinzen werden die Wahlen auf Grund von besonderen Reglements stattfinden. Die Anzahl der Dumamitglieder für jedes Gouvernement, jede Provinz und jede Stadt ist in einer besonderen Tabelle verzeichnet. Die G c s a m t z a hl beträgt 412 M i t- glieder, von denen 28 durch die Städte gewählt werden. Die Wahl der Dumamitglieder in den Provinzen und Territorien wird von einer Provinzial-WählerversammluNg vollzogen, welche zusammengesetzt ist aus: Erstens den Grundeigentümern der betreffenden Bezirke, zweitens den städttfchen Wählern, drittens den Bevollmächtigten der Amtsbezirke und Stanizen. Die Gesamtzahl der Wähler in jeder Provinz ist in einer besonderen Tabelle verzeichnet, die Wählerversammlungen zählen 160 Mitglieder in den beiden Hauptstäbten, 80 Mitglieder in ben übrigen vorher erwähnten Städten. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Frauen und bie Männer unter 25 Jahren, die Zöglinge der militärischen Unterrichtsanstalten, aktive Angehörige des .Heeres und der Marine, ebenso sind N.o m a d c n und fremde Untertanen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Personen, welche wegen KonkurÄvergehcn oder Desertion verurteilt worden sind, nehmen an den Wahlen nicht teil, ebenso die Gouverneure, Vize- goubemeure und Polizeipräfekten mit ihren Beigeordneten in den Orten, in welchen sic ihr Amt ausüben. Die Frauen dürfen im Auftrage ihrer Gatten und Söhne wählen, Väter können das Recht zu wählen an ihre Söhne abtreten, welche das Recht haben, an den Wählcrversammlungen der Grundbesitzer der Bezirke teilzunehmen. An ben städtischen Wähler-Ver- sa mailungen nehmen teil: Die Personen, welche städtische Immobilien im Werte von 1500 Rubeln besitzen, sowie die Industriellen der ersten Kategorie. Niemand darf mehr als eine Stimme abgeben. Die Wahl findet vermittels geheimer Abstimmung durch'Kugeln statt. Zivilbeamte dürfen eine Wahl nur dann annehmen, wenn sie auf ihr Amt verzichten. Zu Mitgliedern der Duma können ferner nur Personen gewählt werden, die der russischen Sprache mächtig sind. Hruppcnnachschub für Südwestafrika. Die „Nordd. Allg. Ztg." gibt folgende ergänzenden Feststellungen zu der Darlegung vom 17. d. M.: Erstens: Die bisher durch die genehmigten Etats für den Feldzug ausgeworfenen Kredite und deren Inanspruchnahme. Bewilligt sind für die Etatsjahre 1903, 1904 und 1905 insgesamt 185 940950 Mark. Davon sind nach den Verbuchungen bis Ende Juli rund 137 Millionen Mark verausgabt worden, sodaß ein Restkredit von etwa 48,9 Mill. Mark verfügbar bleibt, Wenn nun ausgeführt wird, die Zusammenwersung zweier Etats sei unzulässig, es müsse vielmehr jedes Etatsjahr für sich getrennt betrachtet werden, so ist das zwar im Prinzip richtig, in der Praxis aber solange unausfuhrbar, als nur Anhaltspunkte für die effektiv verausgabten Summen, aber noch keine Abrechnungen für die einzelnen Etatsjahre vorliegen. Daß bei den schwierigen Verhältnissen im Schutzgebiet die Abrechnung für das Etatsjahr 1904 in den seit dessen Ablauf verflossenen 4V2 Monaten noch nicht abgeschlossen ist, dürfte wohl begreiflich und entschuldbar sein. Im übrigen hatte die Angabe über die nach den Buchungen noch verfügbaren Mittel lediglich den Zweck, ein Bild von der bisherigen Gestaltung, von den Gesamtbewilligungen und den Gesamtausgaben zu geben und zu zeigen, daß sich die budgetrechtliche Situation wesentlich von derjenigen des Sommers 1904 unterscheidet, in dem die gesamten bewilligten Mittel und darüber hinaus noch ein vielfaches derselben zur Verausgabung hatte gelangen müssen. Zweitens: Sollstärke, Iststärke und Ersatztransporte. Die Sollstärke ist diejenige Kopfzahl, für welche die genehmigten Etats die Mittel zur Besoldung usw. zur Verfügung stellen. Wenn im dritten Nachtragsetat für 1904 gesagt ist, daß mit den Verstärkungen unter Berücksichtigung eines Abgangs von 700 Köpfen durch Tod und Heimsendung die Schutztruppe auf 13 400 Köpfe anwachse, so ist das eine Angabe nicht über die Sollstärke, sondern für die durch die damals ausaesendeten Verstärkungen tatsächlich zurzeit der Aufstellung dieses Nachtragsetats erreichte Iststärke: denn die Mittel wurden im Etat für die vollen Verstärkungen ohne Abschlag für die auf 700 Mann angenommenen Abgänge ausgcworfen. Der Soll- bestand für das Rechnungsjahr 1905 berechnet sich nicht nach dem Etat und dem Nachtragsetat für das Rechnungsjahr 1904, sondern nach demjenigen für 1905. Auf Grund dieser ergibt sich für die Sollstärke zu Beginn des Etatsjahres 1905: A) 11. Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet für 1905. Fortdauernde Ausgaben, Kap. 2, Tit. 1, „für europäische Angehörige der Schutztruppe" (d. i. sogen, „alte Schutztruppe", die als normaler Bestand unter den fortdauernden Ausgaben weitergcführt wirdy 609 Köpfe. II. Einmalige Ausgaben, Kap. 2, Tit. 1. „Ausgaben infolge Verstärkung der Schutztruppe zur Niederwerfung des Einge- geborenenaufltandes", a) Verstärkungen 3346, b) zurückbehaltene Mannschaften 443 Köpfe, B) Nachtragsetat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1905. II. Einmalige Ausgaben Kap. 2, Tit. 1, „für europäische Angehörige der Schutztruppe", Erläuterungen la), „Verstärkungen und besondere Ersatztransporte" 5606, zusammen 14 004 Köpfe. Außer für diese Grundstärke von 14 004 Köpfen werfen die bewilligten Etats die Mittel für die periodischen Ersatztransporte aus. An solchen sind in den Nachtragsetat für 1905 vorgesehen zweimonatliche Raten von je 250 Mann. Die Besoldung für diese „periodischen Ersatztransporte", die zu der für das volle Jahr ausgeworfenen Besoldung für eine Grundstärke in Höhe von 14 004 Köpfen hinzutritt, ist nur zur Hälfte in den Etat eingestellt und zwar in der Erwägung, daß die andere Hälfte der für die periodischen Ersatztransporte erforderlichen Besoldungen usw. durch gleichzeitige Abgänge gedeckt werde. Die Sachlage ist also die: Tic genehmigten Etats stellen der Regierung die Mittel zur Verfügung für einen Soll- bestand in der Grundstärke von 14 004 Köpfen: darüber hinaus für einen zweimonatlichen Zuwachs von je 125 Köpfen. Ergeben sich im Laufe des Jahres höhere Abaänge, als bei der Aufstellung des Etats angenommen wurde, so müssen selbstverständlich die Ersatztransporte entsprechend verstärkt werden. Aus der Höhe des Nachschubs läßt silch kein Anhalt herleiten, ob die Regierung innerhalb des Rahmens der Bewilligungen bleibt oder nicht, sondern nur aus der Vergleichung der durch! Nachschub und Abgang bedingtet! Iststärke der Truppe mit der aus dem Etat sich ergebenden Sollstärke. In den Ausführungen vom 17. d. M. waren die bis zu diesem Zeitpunkte erfolgten Abgänge auf 1828 Köpfe beziffert. Diese Zahl wird angefochten unter dem Hinweis, daß frühere Angaben wesentlich niedriger waren. Die erhebliche Steigerung auf 1828 Köpfe erscheine nicht ganz erklärlich. Bei dieser Frage ist zu unterscheiden zwischen Llbgängen in physischem Sinne — Toten, Verwundeten und Kranken — und Abgängen im budgetären Sinne — das sind diejenigen Offiziere und Mannschaften, die nicht mehr aus der für die Besoldung der Schutztruppe veranschlagten Mitteln besoldet werden. Die Gesamtzahl der bis Mitte August erfolgten Abgänge von 1828 Köpfen ist zusammengesetzt aus 865 Toten rmd 963 Hcimgescndeten. Bei der Vergleichung mit früheren Angaben ist zu berücksichtigen, daß sich die inr 3. Nachtragsetat für 1904 veranschlagte Zahl von 700 Av- gängen an Toten und Heimsendungen auf die Zeit der Aufstellung dieses Nachtragsetats (Januar 1905) bezog, und daß die Angaben des Oberkommandos in der Budgetkommission vom 13. Januar 1905 nur die Toten und Verwundeten umfaßten. Köln, 20. Aug. Die „Köln. Ztg." meldet aus Berlin vom 19. August: Anläßlich des 'Aufstandes in Ostafrika ist die Entsendung von 150 Mann Marineinfanterie und mehreren Maschinengewehren beschlossen worden. Außerdem begaben sich der kleine Kreuzer „Seeadler" und ein aus Ostasien kommender Kreuzer nach Ostafrika. Diese Sendung entspricht den Anträgen, welche der Gouverneur Gras Götzen gestellt hat. Berlin, 19. Aug. lieber die Unruhen in Deutsch- Ostafrika wird folgendes gemeldet: In den Matumbi- Bergen haben die dorthin entsandten Schutztruppenabteilung und das Detachement vom .Kreuzer „Bussard" die Aufftändischen versprengt. Nach einem Bericht des Majors Johannes fangen die Matumbileute an, sich zu unter* wefen. Berlin, 19. Aug. Ein Telegramm aus Windhuk meldet: Sergeant Williams Stolzenhain geb. zu Schleswig, früher Dragonerregiment Nr. 18, am 17. d. M. im Lazarett Gobabis an Blinddarm- und Bauchfell-Entzündung gestorben. Reiter August Cramer, geb. am 2. 'April 1882 zu Leina, früher Garde-Grenadierregiment Nr. 3, am 17. d .M. beim Gewehrreinigen durch Unvorsichtigkeit eines Kameraden durch Schuß in den Unterleib schwer verwundet und abends im Lazarett Windhuk gestorben. . Der englische Flottenbesuch an der Ostsee gibt der „Nordd. Allg. Ztg." Anlaß zu einer Warnung vor Unhöflichkeit von deutscher Seite. Bemeffenswert ist, daß die Norddeutsche von der „Festigung der Achtung" (nicht, wie es sonst immer heißt, der freundschaftlichen Beziehungen) zwischen Deutschland und England spricht. Das Blatt schreibt: Ein Teil der englischen Kanalflotte trat eine seit längerer Zeit angekündigte Fahrt nach der Ostsee an, sie beabsichtigt einen Aufenthalt in verschiedenen ausländischen Seehafen und auch deutschen Häfen. Das Erscheinen des englischen Geschwaders stellt eine Erwiderung wiederholter Besuche deutscher Kriegsschiffe in englischen Häfen dar. Die Bevölkerung jener Seestädte begegnete jederzeit unseren Offizieren und Mannschaften mit Ächtung und Freundlichkeit. Die englischen Behörden waren bemüht, den Aufenthalt ihnen angenehm zu machen im Einklang mit den Verkehrsformen, die feststehender Brauch gesitteter Nationen sind und fortwährend geübt werden, in den Häfen, die von fremden Schiffen berührt werden. Es ist nicht bloß der Wunsch amt- licher Kreise in England und Deutschland, sondern auch aller ruhig denkenden Briten und Deutschen, daß der Besuch des englischen Geschwaders beitrage zur Festigung der Achtung zwischen beiden großen Kulturvölkern. Wer dieser Absicht, in welcher Form auch immer, entgegenarbeite, begibt sich in den Dienst von Bestrebungen, die weder in Uebereinstimmung mit den Anforderungen des Gastrechtes noch mit der Stellung einer mächtigen Nation sind. S's» -^echnefL°N. rut das Euch c 1905. Kuungs, beginn Z^nd S4tof >" 'i? euro- LÄ *£“■<6 J“' di- iu kt st? «je Sri, Wtait, i|t nilI °"d°r ErivigL durch gleichzeitige M^rn Etats stellen M für einen Soll- Men: darüber wacns vm je 125 re’ böhere Wgänge, kommen tumbe, so ransporte ent- hohe des Nachschubs ob die Regierung willigungen bleibt gleichung der durch rrke der Truppe mit Sollstärke. In den bis zu diesem Zeit- -öpfe beziffert. Diese Meis, daß frühere e erhebliche Steigererklärlich. Bei dieser Mgen in physischem tonten - und Ab- sind diejenigen Offi- chr aus der für die gten Mitteln besoldet ie August erfolgten nmengesetzt aus 865 )er Vergleichung mit en, daß sich die ir ? Fichl bon 700 D r auf bic ßeit bet ir 1M) Wk Md m bet Budget- die Toten und Ber- " meldet aus Berlin istandes in Ostafrikü n Marineinfan- hren beschlossen tvor- leine Kreuzer „See- nender Kreuzer nach en Anträgen, welche hat. uhen in Deutschen den Matumbr- Schutztrrippenabteil- ;er „Bussard du Bericht des Majors ;e an, sich p * nun aus Windhuk zenharn geb. z Nr 18, am ^aiment M. a,.urt über Konkursordnung, Manifestantenliste und Rechtsicherheit gegenüber säumigen Schuldnern, Bureauvorstcher Müller-Magdeburg über Privatbeamtcnfürsorge, Kaufmann Beythien-Hannove'r über Entlastung des mus- und Grundbesitzes und Abänderung des Komm alabgabengesetzes. SchreinMneister Fobbe-Köln über Befähigungsnachweis, Meistertitel, Handwerkergerichte usw. und Obermeister Ra- hardt-Berlrn über die Belastung des Mittelstandes durch ne sozialpolitische Gesetzgebung, Schuh der Arbeitswilligen Und Ausbau der Fach- und Fortbildungsschulen. Des weiteren werden Anträge von Ortsgruppen und wirtschaft- ichen Verbänden beraten werden, darunter einer aus Ein- uhrung einer einheitlichen Sonntagsruhe m Stadt und Land. — Die Versammlung findet im Hippodrom zu Frank- iirt statt. ” Hessische Hinrichtungs-Statistik. Nachdem der Großherzog von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, wird Hudde voraussichtlich der neunte Raubmörder sein, der in den letzten 25 Jahren im Groß- terzogtum Hessen hingerichtet wird. Ludwig III. machte von einem Begnadigungsrecht regelmäßig Gebrauch, so daß unter einer Regierung keine Hinrichtung stattfand. In Darmstadt wurde als erster unter Ludwig IV. Psaff hingerichtet, dann olgte 1881 Wettmann, 1889 Müller in Bessungen, 1892 luhmichel und 1893 als letzter Kramm, dessen Genosse Schreck ich im Gefängnis erhängte. In Gießen wurden Hingerichtei Kretschmer, Seb. Schneider und Ermer und in Mainz im letzten Jahre Detroit. Die verwendeten Guillotinen in Gießen und Darmstadt wurden s. Zt. nett erbaut, da der Transport der in Mainz befindlichen schon aus alten Zeiten stammenden Hinrichtungsmaschine zu umständlich ist. ** Eine nicht alltägliche Ferienreise, die mit einer Wette in Verbindung steht, hat einer unserer Musensöhne angetreten. Der Studiosus hat sich anheischig ge macht, binnen 24 Tagen den Weg von Gießen bis Wien (cti. 1000 Kilometer) zu Fuß zurückzulegen und hat sich bereits, marschmäßig und mit Kartenmaterial ausgerüstet, auf die Wanderung begeben. Täglich langen mit der Post Grußkarten von dem Reisenden hier ein, die in einem hiesigen Restaurant abgegeben werden, wo die an der Wette Beteiligten sich einfinden, nm auf der Landkarte mit wachsen« dem Interesse die zurückgelegte Marschroute zu verfolgen. Der Verlierer der Wette bezahlt ein Festessen, dessen auserlesene Speisefolge mit den dazu gehörigen Weinen bereits bestimmt ist und zu dem sämtliche Zeugen des Abschlusses der Wette, deren Zahl nicht sehr klein ist, eingeladen werden. (Ein so weiter Weg um ein Festessen? Der Preis hätte etwas teurer sein dürfen! D. Red.) *• Eine väterliche Ermahnung. Als der später in Berlin als Obermedizinalrat und Professor lebende Dr. Rieß von der Universitätsstadt Jena aus an seinen Vater die Berechnung der Promotionskosten, darunter eine Champagnerrechnung von 80 Thaler vom sogen. Doktorschmaus sandte, schrieb dieser, ein Hamburger Bäckermeister, sofort an den Sohn zurück: „Hochedelgeborener, hochgeehrter Herr Doktor; hochgelehrtester Herr Sohn! Meinst Du, vermaledeites Champagnergesicht, daß mir das Geld vom Bannte fällt? Ich und Deine Mutter winken Dünnbier bei Tische, und abends im Ratskeller trinke ich den Wein nicht höher als zu 14 Schillinge, und Du, Gelbschnabel, säufst Champagner? — Wenn Du, Bursche, in den vier Wochen, die Du zur Einrichtung Deiner Angelegenheiten noch dort bleiben willst, noch einen solchen Schmaus gibst, drehe ich Dir den Hals um, wenn Du nach Hause kommst. Uebrigens verbleibe ich mit schuldiger Hochachtung Ew. Hochedelgeborener, Meines hochgeehrten Herrn Sohnes und Doktors gehorsamster Diener und Vater. Rieß, Bäckermeister." ** Münzwesen. Im Monat Juli 1905 sind nach amtlichen Bekanntmachungen in den deutschen Münzstätten an Goldmünzen Mk. 9 215 680 Doppelkronen und Mk. 703 420 Kronen, an Silbermünzen Mk. 852 376 Zweimarkstücke, Mk. 2 170 830 Einmarkstücke und Mk. 1 339 779.50 Fünfzigpfennigstücke ausgeprägt worden. An Nickelmünzen wurden Mk. 157 878.10 Zehnpfennigstücke und Mk. 114 951.50 Fünfpfennigstücke, an Kupfermünzen Mk. 58 982.72 Zweipfennigstücke und Mk. 16 571 98 Einpfennigstücke geprägt. Davon wurden in der sächsischen Münze Mk. 3 370 880 Doppelkronen, Mk. 300 000 Einmarkstücke, Mk. 20 000 Fünfpfennigstücke und Mk. 5548.08 Zweipfennigstücke hergestellt. Von der Gesamtausprägtmg seit dem Bestehen der Reichsgoldwährung sind noch in Umlauf Mk. 4 078 223 020 Goldmünzen, Mk. 766 002 633 Silbermünzen, Mk. 73 204 792.50 Zehn- und Fünfpfennigstücke, sowie Mk. 17 081 176.29 Zwei- und Einpfennigstücke. R.-B, Darmstadt, 20. Ang. Die gestern eröffnete große Gartenbau-Ausstellung im Orangeriegarten erfreute sich trotz des teilweise regnerischen Wetters schon eines recht zahlreichen Besuches. Gestern abend fand im Hauptrestaurant der Ausstellung ein allgemeines Eröffnungs-Festessen statt. Bürgermeister Dr. Glässing hielt die Festrede. Er dankte darin mit warmen Worten den an der Ausstellung beteiligten Künstlern, insbesondere Prof. Olbrich, der Großh. Hofgärtnerei unter Lettung des Herrn Göbel und allen anderen, und brachte zum Schluß dem hohen Protektor der Ausstellung, Großherzog Ernst Ludwig, ein dreimaliges Lebehoch dar. Namens aller Künstler, Aussteller und Gäste sprach Geheime- rat Braun Bürgermeister Dr. Glässing für seine lange, rastlose Mühewaltung den herzlichsten Dank atls, der mit einem dreimaligen freudigen Hoch bekräftigt wurde. Der Besuch der Ausstellung verspricht auch von auswärts sehr stark zu werden. Es haben sich für die nächste Woche schon zahlreiche Schulen und Vereine angemeldet. fc. Mainz, 20. Aug. Der 24jährige Matrose I. Krug aus Gießen fiel auf der Talfahrt von seinem Schiffe in den Rhein und ertrank. — In der Frauenlobstraße ließ der achtjährige Hans Schlink einen Drachen steigen. In dem Augenblicke nur, als er beim Vorwärtsspringen einmal nach dem Drachen zurücksah, stieß er mit dem linken Auge gegen die Deichsel eines Handwagens und zwar mit solcher Wucht, daß das Auge sofort auslief. Mainz, 19. Aug. Ein junges Mädchen hat durch die Fälschung einer Unterschrift auf einer öffentlichen Kasse 4800 Mark, das Eigentum eines nahen Verwandten des Mädchens, erhoben. Das Geld hat das Mädchen teils verjubelt und auch teilweise verschenkt. Mit dem Rest des Geldes hat das Mädchen eine Reise angetreten, deren Ziel bis jetzt noch nicht ermittelt werden konnte. ■— Von einem zu Tal fahrenden Schleppbotzuge fiel gestern abend gegen 6 Uhr ein Matrose in den Rhein; trotzdem sofort drei Mann mit einem Nachen bei der Hand waren, konnte der Mann nicht mehr gerettet werden. — Ueber die Fleisch- not wird voraussichtlich am 80. August eine Stadtverordnetensitzung abgehalten werden. Im Laufe dieser Woche wird die Schlachthausdeputation darüber gehört. Groß-Gerau, 18. Aug. Aus traurige Weise kam gestern der Tünchergeselle Philipp Gernandt ums Leben. Er war im Auftrage seines Meisters mit dem Anstreichen des Innern eines Kessels mit Lackfarbe beschäftigt, dabei entwickelten sich Dünste, durch welche Gernandt erstickte, be- ziehungsw. eine Vergiftung erlitten haben muß. Der Verlebte hinterläßt eine kränkliche Frau und 3 Kinder. Infolge der Schreckensnachricht erkrankte die bedauernswerte Frau so sehr, daß sie ins Krankenhaus aufgenonnnen werden mußte. Gernandt war erst 33 Jahre alt. Hahnheim, 18. Aug. In dem von der Reblaus befallenen Weinbau di strikt sind seit Montag, 14. l. MtS., weitere verseuchte Stöcke nicht gesunden worden, so daß der bis jetzt aufgefundene Herd vorerst als abgegrenzt angesehen werden kann. Heute wurden die Untersuchungen auf der Südwestseite der verseuchten und seucheverdächtigen Parzellen begonnen, die zeigen werden, ob etwa noch ein anderer, und zwar älterer Seuchenherd vorhanden ist. Vielleicht bringen sie, sowie die demnächstigen Untersuchungen der sog. verwandten Parzellen Aufklärung über den Ursprung der Infektion, über den sich bis jetzt immer noch nichts Sicheres hat feststellen lassen. (D. Ztg.) Wetzlar, 19. Aug. Nach mehrwöchigem Leiden ist Lehrer Philipp Bender im noch nicht vollendeten 60. Lebensjahre sanft entschlafen. Beinahe 4 Jahrzehnte, von Juli des Jahres 1867 an, hat der 1846 zu Krofdorf geborene nunmehr Verblichene mit unermüdlichem Fleiße im Schuldienste der Stadt Wetzlar gewirkt. Außer in seinem Hauptberufe hat der Entschlafene auch noch an einer Reihe anderer Anstalten mit großem Erfolge seine Lehrtätigkeit ausgeübt. Dem Lehrerkollegium der Bergvor- und Steigerschule gehörte er seit Begründung der Anstalt an; an der gewerblichen Fortbildungsschule war er bis jetzt eine der leitenden Kräfte und auch die Schüler der landwirtschaftlichen Winterschule verehren in dem Heimgegangenen einen geschätzten und erfolgreichen Lehrer. Mit dieser vielseitigen Tätigkeit war die Arbeitslust und -Liebe Lehrer Benders aber noch nicht erschöpft. Lange Jahre hat er als Vorsitzender des Wetzlarer Lehrervereins für die Interessen seines Berufs und feiner Angehörigen gewirkt und der Verein für vereinfachte Stenographie betrauert in feinem verstorbenen Ehrenvorsitzenden einen ebenso uneigennützigen wie erfolgreichen Förderer und Freund. Ueberhaupt war der Verstorbene für jedes wirklich ernste gemeinnützige Werk stets gern zu haben. Weite Kreise in Stadt und Land werden dem Verblichenen ein ehrendes Andenken bewahren. Wetzl. Anz. p. Ehringshausen, 20. Aug. Langfinger haben einer hiesigen Familie Wäsche re. entwendet, die über Nacht im Freien gelassen worden war. Noch ist nicht erwiesen, wer der Dieb, resp. die Diebe sind. Man darf wohl annehmen, daß sogen. „Dippler^, deren viele unsere Landstraße passieren, die Sachen haben mitgehen heißen. [] Marburg, 20. Aug. Die Polizei verhaftete hier eine junge Dam e, die von Mainz aus wegen bedeutender Veruntreuungen verfolgt wurde. Die Verhaftete reifte in Begleitung eines Polizeibeamten nach Mainz zurück. — Der Lehrer Mengel aus Wiesenfeld, der dort im Juni das 14jährige Mädchen tötete, ist nach einer sechswöchigen Beobachtung in der Landesheilanstalt gestern wieder ins Untersuchungsgefängnis überführt worden. Neuwied, 20. Aug. Die Königin von Rumänien ist heute nachmittag hier eingetroffen. * Oschatz, 19. 9(ug. Der „Oschatzer Gemeinnützige" meldet: Ein im hiesigen Hotel „Bürgerhof" bediensteter etwa 20jähriger Kellner unterhielt mit der Ehefrau Rauschenbach ein Liebesverhältnis. Als deren Ehemann heute mittag nach Hause kam, fand er seine Frau und den Kellner an einem Lampenhaken erhängt, zwei seiner Kinder erschossen, bezw. erstochen, das dritte lebensgefährlich verletzt. * London, 19. Aug. Nach Zeitungsmeldungen aus Plymouth ist dort der brasilianische Kreuzer „Benjamin Constant" im Hafen in Brand geraten. DaS Feuer kam im Schiffsraum aus und griff immer mehr um sich. Nach zweistündigem Brande wurde das Feuer auf dem Kreuzer gelöscht. Kunst und Wissenschaft, Lar0chelle, 20. Aua. Der Maler Bouguereau ist in der vergangenen Nacht g e st 0 r b e n. Rröeiterbewcqung. Münden, 19. Aug. Wie die Abendblätter berichten, sind die Differenzen im Baugewerbe durch Vereinbarung eines neuen Lohntarifes nach 13'/z-stündiger Verhandlung vor dem Kewcrbegericht beendigt worden. Die Arbeiter erhalten Durchschnitts- und MiirdestlNhne, welche am 1. April 1906 und 1907 erhöht werden. Der bereits zwei Monate dauernde Streik ist damit beendet. Der Rheinisch Westfälische Effektenmarkt. Mülheim a. d. Ruhr, 19. August 1905. Der Kohlenkuxen markt liegt ruhig und sind auf diesem Gebiete die melften Kurse rückgängig. Einige Umsätze fanden statt in Augusta Victoria und Dahlhauser Siefbau. Etwas gebessert sind Constantin der Große und Mont Cenis. — Das Geschäft am Kalikuxenmarkte war auch heute ziemlich ruhig. Das Angebot blieb in schweren und Mittelwerten vorherrschend. Von kleinen Werten Emilienhall, Verden Oel, Margarethenhall, Carlshall und Schlaegel und Eisen mehrfach umgesetzt. — Von Erzkuxen Victoria Erz im Kurse weiter nachgebend, die übrigen Werteste unverändert. Die Entwöhnung der Kinder hn Sommer ist schwieriger als in anderer Jahreszeit, da die Kinder sehr oft durch die Darreichung von Kichmilch an Magen- mid Darmstörungen erkranken. Man giebt die Kuhmilch deshalb lieber zuerst vermischt mit einer dünnen Suppe von Knseke's Kinderrnebl, welches die Kuhmilch leichter verdaulich macht und den Nährwert derselben erhöht. Man erzielt auf diese Weise eine geregelte Verdauung, den besten Schutz gegen die sogenannten Sommererkrankimgen. «*/„ Gesicbtsausscbiag Bezeuge Ihnen hierdurch gerne, dass ich durch den Gebrauch Ihrer Obef- meyers Herba-Seife, nach verhältnismässig kurzer Zeit, von einem lästigen Gc- sichtsausschlag befreit wurde. Josef Bastine, Schirmfabr., Mainz. Z. h. L a. Apoth., Drog. u. Pari. p. St, 50 P. ,1 Mk. 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