Nr. 140 Zweites Blatt. 155. Jahrgang (Mtotid Ei-llch mtl Au»nahm» bei Sonntag!. Dis »Sieben« tfemnienblStter** werden dem ^Anzeiger viermal wöchenUtch betgelegt. Der M^espichtz Quttvttt- «jcheüu monatUch einmal. Samstag 17. Juni 1005 Rotationsdruck and Vertag »er Vrü-richea UnwerfttLttdruckeret. 5L Sange, Dtttzea. Redaktion. Expedition a. Druckerei? Sck>ukftr.A, Tsl. 9U, 6L Tetegr^Ldr. t vn-eig« Srstzs» General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen. Kessilcher Landtag. Zweite Kammer. R. B. Darmstadt, 16. Juni. Nachdem die Sitzung um 9i/2 Uhr eröffnet, setzt die Kammer die Generaldebatte über die Gemeiudesteuerresorm fort Abg. Molth an betont zunächst, er könne sich mit seinen Parteifreunden nicht mit allen Bestimmungen der Vorlage einverstanden erklären und werde die Beanstandungen bei der Einzelberatung näher darlegen. Trotzdem aber werde seine Partei für die Annahme der Vorlage votieren, denn sie enthalte doch gegen die früheren Geineindesteuerprinzipien eine entschiedene Verbesserung; man würde auch nichts beffered an die Stelle der Regierungsvorlage zu setzen haben. Er hege auch das Zutrauen zur Regierung, daß sie etwa in der praktischen Handhabung des Gesetzes sich herausstellende Mängel durch entsprechende Abänderungsvorschläge zu beseitigen bereit sein werde. Den Grundsatz der Vorlage, bei der Gemeindebesteuerung daß gemischte System der Leistungsfähigkeit des Einzelnen und der Gemeindeleistung und Gegenleistung zur Anwendung zu bringen, habe er im Gegensatz zu Herrn Ulrich mit Freuden begrüßt. Redner wendet sich dann gegen verschiedene Ausführungen des Abg. Ulrich. Von den in der Vorlage enthaltenen vier Bcsteuerungsarten halte er die Grundsteuer für die stabilste und gerechteste, die übrigen Steuern seien mehr oder weniger erheblichen Schwankungen unterworfen, die Grundsteuer, nach dem reinen Wert berechnet, biete eine gesunde Basis für die Gemeindebesteuerung. Der verschuldete Grundbesitz stelle genau dieselben Anforderungen an die Gemeinde, wie der Unverschuldete, und deshalb dürfe auch in der Stcucrheranziehung kein Unterschied gemacht werden. Im Gewerbebetrieb werde die Steuer von dem darin arbeitenden Betriebskapital abhängig gemacht, und diese Bestimmung könne man akzeptieren, weil nach den Bestimmungen des Art. 11 entsprechende Ausnahmebestimmungen zur Anwendung kommen können für besondere, eigenartige Verhältnisse, dre es den einzelnen Gemeinden freistellen, die Abgabe auch nach dem Ertrag des Gewerbebetriebs zu bemessen. Daß den Genossenschaften eine bedingte Steuerfreiheit gewährt werde, sei als gerecht anzuerkennen; die Genossenschaften mit offenen Verkaufsstellen müßten dagegen zur Besteuerung herangezogen werden. Er habe bereits einen diesbezüglichen Antrag zu Art. 6 gestellt. Bei Bemessung der Kaprtalsteuer müsse darauf Bedacht genommen werden, daß die Rentner nicht durch ungewöhnlich hohe Besteuerung zum Verlassen des Landes veranlaßt werden; hier würde auch die Frage des Schuldenabzugs wohl in Erwägung zu ziehen sein. Er erkläre, daß er bei einer Geneigtheit des Hauses, in der Spezi alb er atrmg auf den Vorschlag des Schuldcnabzugs bei der Kapitalsteuer einzugehen, gleichfalls dafür stimmen würde. Jedenfalls spreche er die Hoffnung aus, daß die Kammer recht bald eine Verständigung über die strittigen Punkte erreichen fund so das Reformwerk noch in dieser Tagung zum guten Abschluß gebracht werden möge. (Beifall.) Abg. Windecker erklärt, er und seine politischen Freunde ständen auf dem Boden der Vorlage, wie sie aus dem Ausschuß hervorgegangen sei, abgesehen von einzelnen noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten. Die Reform der Gemeindesteuer sei eine Notwendigkeit gewesen nicht nur infolge der Staatssteuerreform von 1899, sondern vor allem auch wegen der völlig veralteten Bestimmungen über die Gemeindeumlagen. Redner beleuchtet dann eingehend die Frage des Schuldenabzugs. Bei Zulassung desselben würden viele Gemeinden in große Schwierigkeiten geraten; was solle z. B. die Gemeinde mit 70 Proz. Schuldenlast anfangen, um das entstehende große Defizit im Gemeindesäckel wieder herauszuwirtschaften? Wenn man bei der Kapitalsteuer, die doch überhaupt nur zur Hälfte herangezogen wird, auch noch den Schuldenabzug zulassen würde, so würde das doch durch nichts gerechtfertigt sein und eine ganz ungewöhnliche Bevorzugung des Kapitalisten bedeuten. Nachdem Redner dann noch auf verschiedene Einzelheiten der Vorlage näher ein gegangen, wendet er sich besonders gegen die gestrige Rede des Abg. Ulrich und dessen Angriffe aus den Frhrn. v. Heyl. Er, Redner, fei nicht mit allen Ansichten des Herrn von Hehl einverstanden, und es sei auch nicht zu beanstanden, daß Herr Ulrich dem Herrn v. Heyl nach dessen Bemerkungen in der ersten Kammer antwortete, eine Erwiderung sei sein gutes Recht. Aber als Parteifreund des Frhrn' v. Heyl, der sich in diesem Hause nicht verteidigen könne, halte er es für seine Pflicht, ihn gegen die persönlichen Angriffe Ulrichs in Schutz zu nehmen. Das Leitmotiv der Rede Ulrichs war, daß der Patriotismus des Herrn v. Heyl da aufhört, wo sein Geldbeutel anfüngt. (Sehr richtig' bei den Sozialdemokraten. Oho! und Unruhe auf der anderen Seite.) Ich muß diese Verdächtigung als eine ungerechtfertigte, ungerechte und völlig unbegründete Insinuation entschieden zurückwersen, die von Serrn Ulrich ohne jede Spur einer materiellen Unterlage vorgetraaen wurde. Es ist bekannt, daß Herr v. Heyl bereits im ^ahre 1885 in der ersten Kammer den Antrag stellte, alle Einkommen unter 900 Mk. nicht zur Staatssteuer heranzuziehen, daß er Tausende und Hunderttausende für Wohlfahrtseiurichtungen seiner Arbeiter verausgabte, da§ er im letzten Bergarbciterstreik für bie Interessen der Streikenden eingetreten ist (Oho! bei den Sozialdemokraten) und daß er ein ganz hervorragender Verfechter erner gesunden Sozialpolitik ist, — ein solcher Mann sollte doch gefeit sein gegen den Vorwurf solch niedriger Motive, wie sie ihm Herr Ulrich unterschiebt! (Beifall.) Walter memt Herr Ulrich, daß Frhr. v. Heyl durch ferne Erklärungen in der 1. Kammer das monarchische Bewußtsein untergrabt — nein, Herr Ulrich, nicht Herr v. Hehl, sondern Sie.und Ihre Genossen untergraben das monarchische Bewußtsein im Volke, Sie sind die Totengräber des monarchischen Gedankens in Deutschland. (Lebhafte Zustimmung und Bewegung im Hause. Abg. Ulrich ruft erregt: Bum! Bum!) Ihr Vorgehen wird ja dem deutschen Vaterlande zum Gluct nicht viel schaden, beim es bricht sich ja immer mehr im Volke der Gedanke Bahn, daß alle monarchisch gesinnten Vaterlandsfreunde sich zusammenschließen müssen und zusammenstehen wollen im Kampfe gegen die Sozialdemokratie. (Rufe bei den Sozialdemokraten.) Und dann wird auch die Macht und Herrlichkeit der sogenannten Millionenpartei zu Ende gehen. (Lebhafter Beifall, die Sozialdemokraten rufen: Oho, Hurra, Bum! Bum! Abg. Ulrich wird als der lauteste Schreier vom Präsidenten zur Ordnung gerufen.) Finanzminister Dr. Gnauth spricht zunächst seine Be- ftiedigung darüber aus, daß die Vorlage im Ausschuß eine so große Mehrheit und besonders auch Verständnis gefunden habe. Er wolle sich heute nur eingehender mit den Einwendungen der Ausschußminderheit beschäftigen. Der Minister wendet sich nun besonders gegen das Verlangen nach Einführung des Schuldenabzugs. Dieselbe würde sich in jeder Hinsicht als ein sehr zweischneidiges Schwert erweisen. Man habe bisher in keinem deutschen Staat den Schritt gewagt, wie eS jetzt in Heffen geschehe, die Realsteuern nach dem Ertrag zu ersetzen, durch die Besteuerung deS Brutto- vermögenSwerteS in Verbindung rpit einer Berücksichtigung der besonderen Leistungen der Gemeinden für die Steuerzahler. Herr Ulrich habe selbst in seinem Projekt so viel Ausnahmebestimmungen anbringen müßen, daß dieselben in ihrer Gesamtwirkung sich doch wieder den Prinzipien der Regierungsvorlage annähern würden. Der Finanzminister geht auf Ulrichs Vorschläge ausführlich ein und widerlegt dieselben, ebenso die vorliegenden schriftlichen Ausführungen deS Abg. Schönberger. Er schließt mit dem Wunsche, daß sich im Hause eine ebenso große Mehrheit von Freunden der Vorlage sinden werde, wie im Ausschuß. Mit der Annahme der Vorlage werde man dem Lande einen Dienst erweisen! Ruhegehälter. Rach der üblichen Pause erledigte da8 HauS zunächst einige Vorstellungen, die des hessischen Landeslehrerve rein S um Erhöhung der Pensionsbezüge der vor dem 1. April 1900 in Ruhestand getretenen Vo'ksschullehrer, die der pensionierten Beamten um Aufbefferung ihrer Pensionsbezüge, die der vor 1897 in Ruhestand getretenen Beamten Oberhessens um Erhöhung ihrer Pension und die der vor 1897 in Ruhestand getretenen Staatsbeamten bezüglich ihrer RuhegehaltSverhältmffe. Abg. Dr. Gutsleisch referiert mündlich darüber und stellt namenS deS Ausschußes den Antrag, im nächsten StaatSvoranschlag Mittel für Bedürfnisfälle bereit zu halten zur Aufbefferung der Bezüge der vor dem 1. April 1897 pensionierten Beamten und deren Hinterbliebenen, sowie der provisorisch Angestellten, die vor 1899 pensioniert wurden und endlich der vor dem 1. April 1900 in den Ruhestand getretenen Volksschullehrer. Der Redner bemerkt, daß für diese Besserstellung eine Summe von 80—33 000 Mk. erforderlich sein wird. Nachdem Finanzminister Dr. Gnauth die Bereitwilligkeit der Regierung erklärt hat, dem Antrag zu entsprechen, beantragt Abg. Reinhardt die Vertagung der ganzen Angelegenheit und Drucklegung deS AuSschußberichts. Das HauS stimmt dem Antrag zu. Darauf entspinnt sich eine lange GeschäftSordnungSdeSatte über die weitere Abhaltung der Plenarsitzungen. Nachdem das Haus die Abhaltung einer Sitzung am Samstag und Montag abgelehnt hat, wird beschloffen, in der nächsten Woche am Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag Sitzung abzuhalten. Bei Fortsetzung der Generaldebatte über die Gemeindeumlagen bespricht Abg. Häusel die Ausschußbeschlüffe und empfiehlt möglichst einmütige Annahme der Vorlage. Er würde es für sehr bedauerlich halten, wenn dieselbe in diesem Landtag nicht mehr zur Erledigung gelangte. Abg. Schönberger legt darauf in breiten Ausführungen seine ablehnende Stellung zu der Vorlage dar und wiederholt im wesentlichen seine bereits im Druck vorliegenden Einwendungen, welche mit den Sätzen schließen: Die kommunale Steuergesetzgebung ist der Schlußstem einer großen, mustergiltig begonnenen Steuerreform. Es wäre sehr zu bedauern, wenn durch Abgehen von seither bewährten und durch Zurückkehren zu veralteten Grundsätzen das so glänzend angefangene Reformwerk in seinem Abschluß noch mißglückte. Angesichts der Tatsache, daß die Regierungsvorlage eine erkennbar wesentlich bessere Situation des Gemeindesteuerwesens gegen den seitherigen Zustand nicht herbeizuführen vermag, dürfte es sich nicht empfehlen, einer Vorlage zu- zustimmen, durch deren Erhebung zum Gesetz die Aussicht aus gründliche Reform des Gemeindesteuerwesens auf Jahrzehnte hinaus vernichtet wird. Die Debatte wird darauf um MMMMW MWWWMW» WWU Taschentücher Weisse Tücher, la. leinen Schuss . Dutzend Mk. 3.00 u. 4. Echt Madeira.............Stück 90 Pfg. Ferner nie dagewesener Preis Bielefelder Battist-Tücher, verbürgt rein Leinen, mit handgestickten Buchstaben . . 1/2 Dutzend im Karton nur Mk. 2.50 Ilemsientaiche Ausnahme-Offerte. Coupon von 10 Meter............Mk. do. 20 Meter la. Ware........Mk. 8.50 do. 20 Meter schwerstes Hanstuch . . Mk. 9-75 Letztere Qualität bei Abnahme eines ganzen Stückes pr. Mtr. 4S Pfg. * McLwno Handtücher (abgepassl) Hübsche Drell-Ware........Vz Dutzend Mk. ^-4V3 Extra la. 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