Nr. 137 Ötiaeiel tdßtie ftufeer SonnMgO. Dem Wietzene, Anzeiger «verden tm Wechsel mit dem Vesfiichen Landwirt die Siebener Familien- Giwn viermal in der Woche beigelegt. ÄototU>n8brud tt Ber» lag der Brüh l'ichen m ri. Buch-n. Vlern» btudcrtL A, Sange» Sdvdattton. »rvebütae tmb Tniaevet: Dchalstrstze 7. Kldresle für Depefchenr Anzeiger (Stehe». Ferniprcchanichluß 4tr 51. Erstes Blatt. 155. Jahrgang Mittwoch 14. Jnni 1905 Gietzener Anzeiger w Eeneral-Anzeiger v Amts- Md Anzeigeblatt fit den Rrsis GiLMR Vez«a»prei», monatlich 75 irf^ viertel» läbriich Vtt. LZV. durch Abhole- it Zweigstelle« monathcf) 65 Pfdurch diePost Mk.ö.—viertel- jährl. auSfchl. Beslellg. Annahme van Hrt)d *<■ iit die 1< sr'ittntti 'S vomillt rgs J 1 Jit. Zc 'enmeiS: jfiiX2 ait^wärti ,r4 J'j. Verantwo^fl'ch |ihr den poltt und (J ,& i» Teil U Wittlo: für »Stadl und LanhE und .GerichtSfaaf: A ua ust Goetz, für den An- »efaenteil HanS SB ect Ale Leulige Kummer „Mfatzt 1V Kelten. Ale yeMchc Kemeindeumkagen-Arform. R. B. Darmstadt, 13. Juni. In dem Gesetzentwurf über die Gemeindesteuerreform Hat keine Frage zu so scharfen Differenzen und Kritiken Ver- anlaffung gegeben, wie der Streit um den Schulden - abzu g. Bei der Regelung des Staatssteuerwesens im Jahre 1899 brachte eS daS auf dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit basierende Prinzip mit sich, daß die Schulden des Steuerzahlers, aus denen er ja kein Erträgnis hat, bei der Feststellung deS steuerpflichtigen Kapitals in Abzug gebracht wurden. Der Staat konnte dies um so eher, als sich der hierdurch verursachte Ausfall mit Hilfe anderer DeckungS- mittet wieder wettmachen lieft, auch die in einzelnen LandeS- teilen vorhandene starke Verschuldung durch anderwärts bestehende günstigere Verhältniffe wieder ausgeglichen wurde. Diese Umstände treffen aber in den Grenzen, innerhalb deren die Umlagen der einzelnen Gemeinden festzustellen sind, nicht zu, auch sind andere DeckungSmittel nur in den wenigsten Gemeinden vorhanden. Man befürchtet besonders den großen Ausfall, der z. B. bei Einführung einer Nettovermögenssteuer, also ohne Schuldenabzug, entstehen würde, wenn man nicht den Einheitssatz der Vermögenssteuer auf einen aufter- ordentlich hohen Betrag steigern will. Ein Ausgleich zwischen stärkerer und geringerer Verschuldung wäre innerhalb der einzelnen Gemeinden naturgemäß nicht möglich und eS würde somit nach Ansicht der Regierung nichts anderes übrig bleiben, als den Steuersatz für die in Betracht kommenden Objekte so hoch zu halten, daß für den verschuldeten Steuerpflichtigen die durch den Schuldenabzug eintretende Entlastung wenigstens teilweise wieder aufgehoben, für den unverschuldeten Pflichtigen die Steuerlast aber zu einer in vielen Fällen unerträglichen gestaltet würde; besondere Erwägung verdient hierbei auch der Umstand, daß mit dem in wenigen Jahren erfolgenden Fortfall der Oktroi-Erhebung die direkten Gemeindeumlagen nicht unerheblich gesteigert werden dürsten. Wie eine von der Regierung ausgestellte Tabelle beweist, stellt sich die durchschnittliche Verschuldung im ganzen Lande aus 13.79 Proz., sie steigt in den einzelnen Bezirken auf 22 Proz. im andern noch höher und beläuft sich in einer Gemeinde gar auf 70 Proz. Um nun die Gemeinden vor schweren finanziellen Bedrängniffen, die Gemeindesteuerpflichtigen aber vor allzu starker Verschiebung in der Steuerbelastung zu bewahren, erschien eine einfache Uebernahme der CtaatSsteuer- gvundsätze und besonders eine Berücksichtigung der den Steuerpflichtigen belastenden Schulden, wie sie bei der staatlichen Besteuerung erfolgte, nach Ansicht der Regierung unmöglich. Eine besondere Schwierigkeit hätte auch die große Anzahl der Fälle geboten, in denen Steuerobjekte, die demselben Steuerpflichtigen gehören, für die Besteuerung in verschiedenen Gemeinden in Betracht kommen, wie dies namentlich häufig bei dem zersplitterten Grundbesitz vorkommt. In dem Sonderausschuß hatte sich zuerst eine starke Strömung auf Einführung des Schuwenabzugs geltend gemacht, nach den klaren und eingehenden Darlegungen des Herrn Finanzministers erkannte jedoch, die Aus'schußmehr- heit (gegen die Stimmen der Mgg. Schönberger und Ulrich) die Gründe der Regierung als berechtigt an und beschloß bei allen Steuerarten den Ausschluß des Schulden- a b z u g s. Rach dem vom Ausschuß genehmigten Gesetzentwurf sind der Steuer vom Grundbesitz in einer Gemeinde unterworfen 1) die in ihrer Gemarkung gelegenen Grundstücke und Gebäude mit ihrem Zubehör im Sinne des Gesetzes, betr. die Vermögenssteuer vom J^ahr 1899, 2) das Bergwerkseigentum an in der Gemarkung gelegenen Grundstücke, 3) die Rechte, mit denen in der Gemarkung gelegene Grundstücke oder Gebäude belastet sind, mit Ausnahme der Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, sowie derjenigen Rechte, die mit dem Eigentum verbunden sind; die Steuer wird nach dem gemeinen Wert der einzelnen ihr unterliegenden Gegenstände und Rechte erhoben, wie er für die staatliche Vermögenssteuer sestgestellt ist. Der Ausschuß hat hier eine bemerkenswerte Ergänzung hinzugefügt, nach welcher auch die Jagd- und Fischereirechte, sowie die Ortsbürgernutzungen zur Grundsteuer heran- ge-ogen werden sollen. Der Ausschußbericht gibt hierzu bekannt, daß die Summe der den Ortsbürgern zusaNenden Nutzungen nach dem reinen Wert in 465 Gemeinden 1300 000 Mark beträgt und die steuerliche Heranziehung dieser-Brträge eine ansehnliche Summe, resp. eine beachtenswerte Herabsetzung des seitherigen Steuerkoefsizienten bedeuten wird. Zu Art 3, Steuerbefreiung, betont der Ausschuß, daß nach Ziffer 1 die zu Zwecken der Hofhaltung benutzten Schlösser usw des Großherzogs, sowie das Hoftheater von der Steuer befreit sind, daß aber der sonstige Besitz des Landesherrn gleich dem Privatbesitz der Besteuerung unterliegt. Auf Wunsch einiger Ausschußmitglieder konstatiert der Bericht ausdrücklich, daß auch der staatliche Eisenbahnbesitz an Grundstücken und Gebäuden und alle sonstigen Grundstücke usw. des Landes und Großh. Familienergentums der Grundsteuer unterworfen sind. Von besonderem Interesse sind die Bemerkungen dek Ausschusses über den Ausschluß des Sch u l d en a b zu g s, der in Art. 4 ausgesprochen wird. Es heißt da: Die Mehrheit betont, daß cm'cl schon die seitherige Grundsteuer vom fixierten Bruttoertrag der Grundstücke berechnet wurde und daß es für die Leistung, die der Grundbesitz von der Gemeinde fordert, und die Vorteile, die er von der Gemeinde hat, gleichgiltig ist, ob er mit Schulden belastet ist oder nicht. Es wurde das Beispiel eines Mannes angeführt, der ein Haus für 20 000 Mk. an kau st und 18 000 Mk. als Schuld stehen läßt, da er nur 2000 Mk. anzahlen kann. Hier sei es doch unbillig, dem Mann, der im Grundeigentum tatsächlich nur 2000 Mk. angelegt habe, die Steuer von 20 000 Mk. aufzuerlegen. Hierauf wurde erwidert, daß die Kosten, die dieses Haus der Gemeinde für Anlegung und Unterhaltung der Ortsstraße, für Kanalisation usw. verursacht, so groß sind, wie wenn das Haus ganz ausbezahlt wäre. Wird es demnächst bei der durch die Gemeindeeinrich- tungen gesteigerten Preislage mit 2000 Mk. Gewinn zu 22 000 Mk. weiterverkauft, so erlangt auch diesen Gewinn der verschuldete, wie der unverschuldete Eigentümer, ja der Gewinn stellt für den Eigentümer, der nur 2000 Mk. angezahlt hat, eine Verdoppelung dieser Anzahlung dar. Der Schuldenabzug würde eine steuerliche Prämie gewähren für die vielfach mit fremdem und keineswegs aus derselben Gemeinde stammendem Kapitale arbeitende Bodenspekulation. . . Als Beispiele für die seitherige Unzulänglichkeit der Grundsteuer werden noch die Tatsachen angeführt, daß ein großer Grundbesitz in Darmstadt im Werte von 200 000 Mk. seither nur 75 Mk. Eirund steuer zahlte, ein Grundbesitz in Mainz, der 76 Mk. Steuer zahlte, zu 164 000 Mk. und darauf zu 1200 000 Mk. bewertet wurde. Der Ausschuß ist der Meinung, daß der Ertrag der Grundstücke nicht als Maßgabe für die Besteuerung dienen dürfe: es würde auch im Lande nicht verstanden werden, wenn vielleicht ein verschuldeter Grundbesitzer von 100 Morgen weniger bezahlte, als ein kleiner Bauer mit unverschuldeten 10 'Morgen. Den schwierigsten Punkt der ganzen Vorlage bildet die Steuer vom gewerblichen Vermögen. Hierüber wird im wesentlichen bestimmt: Der Steuer sind unterworfen die sämtlichen 1) einem stehenden Gewerbe, 2) einem bergbaulichen Betriebe, 3) einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich der Viehzucht, des Wein-, Obstund Gartenbaues dauernd gewidmeten oder ihm dienenden Gegenstände und Rechte, die einen in Geld abschätzbaren Wert haben. — Die Steuer wird in derjenigen Gemeinde erhoben, in der das Gewerbe betrieben wird, sofern in derselben Betriebsanlagen irgend welcher Art vorhanden sind. Der Steuer vom Gewerbebetrieb unterliegt nicht der steuerpflichtige Grundbesitz. Nach Art. 9 wird die Steuer nach dem mittleren Jak-resstcmd >e§ in dem Betriebe innerhalb der Gemeinde arbeitenden Anlage- und Betriebskapitals erhoben, wie es nach den für die staatliche Vermögenssteuer geltenden Bestimmungen festgestellt wird. Die Art. 10—16 enthalten noch nähere Festsetzungen über den Besteuerungsmaßstab, Steuererklürungspflicht usw. (Ein Schlußartikel folgt.) In Krrvarjung des Krisdens. Am internationalen Wirtschaftsmarkt gewinnt angesichts der Geneigtheit Rußlands und Japans zu Friedensverhandlungen eine optimistische Strömung die Oberhand. Man sieht speziell für die Industrie eine günstigere Konjunktur kommen, weil man der Meinung ist, daß sowohl Rußland und Japan wie auch die anderen Mächte nun erst recht bestrebt fein werden, ihre Kriegsbereitschaft auf sichere Grundlagen zu stellen. Diese Auffassung erscheint nicht unberechtigt, obgleich andererseits eine erneute Störung des Weltfriedens wohl für einige Zeit als ausgeschlossen" gelten darf. Ter Satz, daß, wer den Frieden will, zum Kriege rüsten muß, gilt nun einmal als ün- umstößlich und ist durch den Krieg in Ostasien in gewissem Sinne bestätigt worden. Denn es fragt sich, ob Japan den Waffengang gewagt hätte, wenn Rußland militärisch leistungsfähiger gewesen wäre. Was nun die erwarteten Neubestellungen auf Kriegsmaterial betrifft, so hat die deutsche Industrie solche allenfalls von Rußland zu erwarten. Japan hält e5 mit England, und wenn in Zukunft noch einem anderen Lande Lieferungsaufträge aus Tokio erteilt werden sollten, dann sind dies die Vereinigten Staaten. * So rasch, wie die frohlockenden Telegramme aus Washington, mit bengalischer Beleuchtung Roosevelts, des friedlichen Maklers, plauben machen wollen, werden sich die Verhandlungen zwischen Rußland und Jvpan wohl kaum vollziehen. Oder in schnellem Zeitmaß nur bann, wenn der Umfang der japanischen Forderungen Rußland von jeder weiteren Erörterung zurückschreckt. Japan will zu Bedingungen den Frieden, die, nach der offiziellen Antwort aus Tokio an Präsident Roosevelt, „die Dauer des Friedens durchaus gewährleisten". Auf den ersten Blick macht dieser Wunsch einen überraschend friedensfreundlichen, saft friedenssehnsüchtigen Eindruck. Aber schärfer betrachtet, deutet der Satz auf daS Be str e b en Japans hin, Nu ß- land für eine möglichst lange Zeit jeden Gedanken an Revanche zu benehmen. In Japan hat man die russischen Stimmen sehr gut vernommen, die zur Beendigung der Feindseligkeiten rieten, mit dem Vorbehalt, daß in fünf oder zehn Jahren ein besser gerüstetes Rußland dem „frechenFeind"die Beutewieder entreißen solle. Diesen Vorsatz kann Japan nur vereiteln, wenn es Rußlands Kraft im fernen Osten vollständig bricht, d. h. Rußland aller Möglichkeiten beraubt, sich in Ostasien militärische und Flottenstützpunkte $u schaffen. Kurzum, eS handelt sich um nicht mehr und nicht weniaer als um die Ausschaltung Rußlands, soweit Die japanische und, möglicherweise obendrein, die chinesische Interessensphäre reicht. China wird, nachdem es inzwischen Japan nähcrgetreten ist, kaum mit der einfachen Rückgal ' der Mandschurei sich begnügen, sondern auch im stillen oder offenen Einverständnis mit Jcttmn, gewisse „Sicherungen" aegen die Wiederholung solcher kühnen Aneignungen fordern, lieber die Kriegsentschädigung — nach dem Tokioer Korrespondenten deS „Matin" ist Japan in dieser Hinsicht „unerbittlich" — würde Rußland ja hinwegkommen, die Börse richtet sich bereits auf eine entsprechende Anleihe ein; wenn aber Rußland durch Japan systematisch die Aussicht, Verlorenes wiederzuerlangen, gesperrt wrd, dann ist es doch einigermaßen zweifelhaft, ob sich der Zar auf solche Bedingunoe^ einläßt, die Rußland zur dauernden Ohnmacht in Ostasien verurteilen. ♦ Die Petersb. Tel.-Ag. teilt mit: Aus verschiedenen üneTten sind in der letzten Zeit Gerüchte über den O r t deS Zusammentreffens der russischen uud javanischen Bevollmächtigten aufgetaucht, wobei bald Washington, bald Tokio, Haag odev Paris genannt wurden. Da bis jetzt die Frage über den Ort deS Zusammentreffens nicht einmal aufgeworfen wurde, beruhe^ alle diese Meldungen auf grundlosen, frei erfundenen Konve binationen. Der Regierrmg zu W a s h i n g t o n ist, wie jetzt offiziös mitgeteilt wird, die Antwort Rußlands auf die Note deS Präsidenten Roosevelt zugegangen. Sie stimmt überein mit deii mündlichen Mitteilungen, die Graf Cassini machte. Auf Bm> schlag der beiden Kriegführenden, wonach die Veröffentlichung! der Antworten zur Zeit unerwünscht ist, beschloß.Roosevelt, sie nicht zu veröffentlichen, aber offiziell wird versichert, daß die nicht amtlichen Mitteilungen, die über den Inhalt brt Antworten bereits gemacht wurden, zutreffend und im flanjat erschövfend seien. Roosevelt hot seine Ferienreise auf den 29. dS. verschoben, weil er hofst, daß inzwischen alle Vorbereitungen für den Zusammentritt der Friedens-Konferenz beendet fein werden. Der „Neuen Fr. Vr." wird aus Paris telegraphiert: Au- Petersburg liege die Meldimg vor, Witte sei nach Amerika abgereist. Man bringe diese Reise in Zusammenhang mit bod Verhandlungen zum Abschluß des Friedens. Der Petersburger Korrespondent des „Daily Telegraph' hatle mit einer hochgestellten Persönlichkeit eine Unterredung über die et)ent. japanischenVedcngungen. Die Persönlichkeit sagte ihm, es handle sich nicht darum, ob die japanischen Bedingungen zu hort sein werden. Wenn sie zu hart sind, könne von Friede^ keine Rede sein. Die Japaner seien noch nicht kriegSmüde und könnten den Krieg sortsetzen. Von anderer Seite erfährt derselbe Korrespondent, daß man in der Umgebung deS Zaren bereit sei, lieber zwei Milliarden für die Kriegführung auszugeben, bevor diese Summe als Entschädigung an Japan gezahlt werde. Ebenso» sei die Schleifung' der Festungswerke von Wladiwostok schlossen. c Die Frage der Kriegsentschädigung wird erst m letzter Linie beraten werden, da sie von dem Ergebnis der Verhandlungen über die anderen Punkte abhängt. Alls angeblich zuverlässiger Quelle erfährt das D. T. au- Petersburg, daß die Wendung zum Frieden dort, auf zwei Momente zurückgeführt werde. Der Finanzminister erstattete einen Bericht, in dem er jede Verantwortung ablehnt, im Falle einer Fortsetzung des Krieges, und Linewitsch sah sich gezwungen!, eine erhebliche Anzahl Soldaten und Osfiziera erschießen zu lassen, die meuterten imd eine offene Propaganda gegen den Krieg angesichts des Feindes betrieben. Nach aus russischer und japanischer Quelle in London etrt» getroffenen Nachrichten ist man aber doch noch verzweifelt weit vom Friedensschluß entfernt. Nach einer offiziösen Verlautbarung vom Petersburger auswärtigen Amt sollen die niss. Bevollmächtigten Japans Entschlüsse nur entgegennehmen und ihrer Regierung mitteilen, ohne aber selber über bat Frieden zu verhandeln, worauf aber die Japaner kaum eingeheni Ersten. Uederhaupt fürchtet man in Tokio, durch einen Waffenstillstand die Früchte des Togoschen Sieges und Oyamas Aufsichten auf tu eitere Erfolge zu gefährden. Weitere kriegerische Ereigniffe. Tokio, 13. Juni. (Amtlich.) Eine aus gemischten Streik kräften bestehende russische Truppenabteilung macht« am Sonntag in den Gegenden von Vingescheng, Erhschihlipao und Schusangtai Angriffe auf die Japaner, nmrde aber überall zu- rückgeschlagen. Die Verluste sind noch nicht festgestellt. Petersburg, 13. Juni. (Petersb. Tel.-Ag.) General Linewitsch berichtet in einem Telegramm an den Kaiser vom 12. Juni: Truppen der japanischen Vorhut gingen aut 9. dS. zum Angriff vor. Eine Kolonne, br'ste^eno au8 Infanterie und Kavallerie, rückte mit Gebirgsartillerie und Revol- verkanonen auf der Mandarinrnstraße heran; eine andere Kolonne, aus Infanterie und Kavallerie bestehend, ging im Tale östlich der Mandarinenstra^e vor und besetzte einen Hügel auf dem rechten Ufer deS Klwhe, im Norden der Dörfer Liauchuitschen und Handaohe. ,, , , , Paris, 13. Juni. Petersbrirger Nachrichten lassen befürch^ ten, daß der Beginn einer S ch l a ch t in der Mandschurei unmittelbar bevorsteht, sodaß, ehe die Bevollmächtigite^ für die Friedens-Verhandlungen ernannt sind, noch an das Krieasglück appelliert wird. KeirvesfallS habe Japan die Dev- Pflichtung eines Waffenstillstandes übernommen. Tokio, 13. Juni. Von dem deutschen Dampfes „Industrie", der kürzlich von den Japanern weg- genommen und als Prise erllärt wurde, weil er im Verdacht stand, gegen die japanische Flotte Spionage getrieben zn haben, wurde jetzt die Mannschaft entlassen, ebenso der Kapitän gegen sein Ehrenwort, keine militärischen Geheimnisse zu verraten. Nach hier eingegangenen Meldungen liegen im Hafen von Wladiwostok noch 18 russische Schiffe, darunter mehrere Torpedoboote. London, 13. Juni. LlovdS Institut meldet: Der russ. Hilfskreuzer „Dniepr" hielt auf der Höhe von Diamond» point in der Malakkastraße den holländischen Dampfer „Flores" an und übergab ihm 41 chinesische Mannschaften und die Post von dem englischen Dampfer „St. Kilda", den der „Dniep?^ in der Chinesischen See aufgebracht und 8imt Sinken gebracht hatte, weil er K o n t r e h a n d e an Bord ^atte. Die europäischen Schiffsoffiziere und Maschinisten des englischen Dampfers^ wirrden^ an V-ard des „Dnievr" zurückbehalten. König OSkar an die norwegische Bolt-vertretnng. Ein Stockhollner Blatt veröffentlicht ein Schreiben de- KöniaS Oskar an den Präsidenten des norwegischen Stor- thing. Der König erklärt darin, daß der Eid es ifrn zur königlichen Pflicht mache, es nicht dabei berufen zu lassen, waS der norwegische StaatSrat "^filich ber Weigerung des Königs, daS K'ousulatsgesetz zu sanllioniinm, aussprach. Der König von Norwegen mutz stets den § 1 der norwegischen Verfassung vor Augen haben, welcher laute: „Das Königreich Norwegen ist ein kreieS, selbständiges, unteilbares, unabhängiges Reich."..... Eine- der Hauptprinzipien der Verfassung ist, daß Norwegen eine konstitutionelle Monarchie sein soll. Hiermit lasse eS sich nicht vereinigen, daß der König zu einem willenlosen Werkzeug in der Hand des Staatsratcs herabsinke. Sollten indessen die Mitglieder des' Staatsrats durch die Weigerung gegen- ^uzeichnen, die Durchführung Les königlichen Beschlusses hindern können, so wäre der norwegische König von derTeilnabme an der Staatsgewalt abgeschnitten....., Wenn daS norwegische Volk das Recht verlangte, den König zu zwingen, einen Beschluß zu fassen, der nach der Meinung,des Königs den Pflichten als Unionskönig widerstreite, kann dies nur dadurch durchgeführt werden, daß der König der Union, damit auch Schwedens in seinen Entscheidungen ganz und gar von dem Willen des norwegischen Volkes, dessen Storthing und dessen Staatsratcs, abhängig wird. Eine solche Stellung filr die Königsmacht muß ich als unvereinbar mit der durch die Reichsakte fe-gesetzten Vereinigung der Reiche bezeichnen. . . . . Das Gesetz, ans das ich den Eid abgelegt habe und die Rücksicht auf das Wohl der vereinigten Reiche bestimmte meinen Beschluß betreffend die Entscheidung in der, Konsulatsfrage, aber die Antwort hierauf war nicht nur eine Weigerung des norwegischen Staatsrates, sondern es waren zugleich die Abschiedsgesuche der Mitglieder desselben. Auf die Erklärung, es sei mir klar, daß jetzt keine andere Regierung gebildet werden könne, ich stimme den Mschiedsgesuchen der Staatsräte nicht zu, erklärte der Staatsrat drohend, daß der Norweger, welcher bei der Durchführung des Beschlusses mitwirken würde, in demselben Augenblick ohne Vaterland sein würde. Es wurde mir also folgende Situation vorgestellt: Entweder selbst die Reichsakte brechen zu müssen, auf welche ich den Eid abgelegt, oder mich dem auszusetzen, daß ich ohne Ratgeber dastehe. Nachdem die Staatsräte im Storthing ihre Aemter niedergelegt hatten, hieß auch das Storthing den Bruch der Verfassung gut und erklärte durch, eine revolutionäre Handlung, Laß der gesetzliche König Norwegens aufgehört habe zu regieren, sowie daß die Union zwischen den vereinigten Reichen aufgelöst, sei. Es steht jetzt Schweden und mir als König der Union zu, zu entscheiden, ob der Angriff Norwegens auf die bestehende ihnen führen soll. Die Gegenwart und die Nachwelt möge 'wischen mir und dem norwegischen Volke richten. Die sozialdemokratische Parteileitung in Stockholm teilte der norwegischen Arbeiterpartei telegraphisch mit, daß sie in einem Manifest an die schwedischen Arbeiter in voller Würdigung des Selbstbestimmungsrechts des nor= wegischen Volkes eine friedliche Verständigung mit Norwegen fordern werde. Aus allen Gegenden Norwegens laufen Meldungen über die Feierlichkeiten bei der Verlesung der Bekanntmachung des Storthings in den Kirchen ein. An vielen Orten betonen die Prediger die freundlichen Gefühle Norwegens für seine bisherigen Unionsgenosscn und den betagetn König. Zahlreiche Prediger verrichteten besondere Gebete um einen glücklichen Lebensabend des Königs Oskar. Ein politischer Mord. In Athen, der Hauptstadt Griechenlands, ist am 13. Juni der Ministerpräsident Delyannis ermordet worden. Heber da§ fluchwürdige Verbrechen liegt folgende Meldung des W. T.-B. vor: Athen, 13. Juni. Als Ministerpräsident Delyannis heute Segen 5 Uhr am Eingang Les Parlaments seinen Wagen verließ, versetzte ihm ein Mann mittleren Alters einen Messerstich in den Unterleib. Gegen 7 Uhr verstarb Delyannis. Der Mörder wurde verhaftet; er gibt an, Konstantin Gerakaris zu heißen. Delyannis, geb. 1826 in Kalavryta im PeloponneS, trat nach Vollendung seiner juristischen Studien 1843 als Super- uumerarius im Ministerium des Innern in den Staatsdienst. 1859 wurde er Generalsekretär im Ministerium. 186*2 wurde er Mitglied der Kammer, später Gesandter in Paris und 1878 war er Vertreter Griechenlands auf dem Berliner Kongreß. Delyannis war von 1863 bis zu seinem Tode wiederholt Minister des Aeußeren, der Finanzen und des Kultus und Ministerpräsident. Im Frühjahr 1885 siegte die von ihm gegen Tritjapis geleitete Opposition, worauf er am 1. Mai das Ministerium bildete, das für Griecheulcmd eine ungünstige Entwicklung nahm. Delyannis ließ sich damals zu einer Mobilisierung der Armee hinreißen und da die Mächte ihn vergebens aufforderten, abzurüsten, wurden die griechischen Küsten durch ein Geschwader der Großmächte blockiert. Die Erregung der Nation wuchs und Delyannis reichte darauf schon am 9. Mai 1886 fein Demissionsgesuch ein. Die folgenden Wahlen ergaben aber fi'ir ihn eine große Mehrheit, und so trat er 1890 wieder ans Staatsruder. 1892 mußte auch das neue Kabinett aus dem Amte scheiden. Es folgten darauf Neuwahlen, die für Delyannis ein sehr ungünstiges Ergebnis hatten. 1895 wurde trotzdem Delyannis abermals Ministerpräsident. 1897 verwickelte er Griechenland, allerdings mehr Lurch Einfluß der im Lande herrschenden Stimmung in einen Krieg mit der Türkei. Schon nach den ersten Niederlagen in diesem für Griechenland unglücklichen Kriege mußte Delyannis mit dem ganzen Ministerium zurücktreten. In der letzten Zeit war es hauptsächlich die Kretafrage, die dem ^rnifte^ Hum Delyannis Sorgen machte. Deutsches Reich. Berlin, 13. Juni. Der Kaiser hat an den Polizeipräsidenten v. Borries folgenden Erlaß gerichtet: „Wenn die mit der Vermählung Sr. Kaiser!, und Königl. Hoh. des Kronprinzen und mit dem Einzüge meiner erlauchten Schwiegertochter verbundenen festlichen Veranstaltungen ohne jeden Mißklang verlaufen sind, so ist dies nicht zum wenigsten das Verdienst der Getroffenen polizeilichen Maßnahmen und des umsichtigen und taktvollen Verhaltens der Schutzmannschait. Sie hat sich überall der schwierigen Aufgabe gewachsen gezeigt, den aufs höchste gesteigerten Verkehr in die richtigen Bahnen zu lenken und dem Publikum die Anteilnahme an der Feier nach Möglichkeit zu erleichtern. Es gereicht mir zur Freude, der braven Berliner Schutzmannschaft meine volle Anerkennung für die hervorragende Leistung aussprechen zu können. Ich beauftrage Sie, diesen Erlaß der Schuh- maunschall bekannt zu geben, gez. Wilhelm, I. R." — Der Ches der französischen Mission, die zur Hochzeit des Kronprinzen nach Berlin entsandt war, General de Laerois, hat die Photographie des Kaisers vom Monarchen zum Geschenk erhalten. — Heute fand in der katholischen Hedwigskirche eine Trauerfeier für den verstorbenen Fürsten von Hohen- zollern statt. Außer dem Fürsten Wilhelm von Hohen- zollern und den Mitgliedern des Fürstenhauses nahmen an der Feier teil: Der Kaiser und die Kaiserin, die hier und in Potsdam anwesenden Prinzen und Prinzessinnen, der Reichskanzler re. Kattowih, 13. Juni. Der von der Vertrauensmänner- Versammlung des Wahlvereins der vereinigten Liberalen als Kandidat aufgestellte Pfarrer Naumann-Berlin hat es auf die an ihn ergangene Anfrage ab gelehnt, zu kandidieren. Jena, 13. Juni. Die Konferenz der anarchistischen Föderation Deutschlands hat trotz Verbots und eifrigster Nachstellungen durch Polizei und Gendarmen Psingsten in der hiesigen Gegend stattgefunden. Das offizielle Protokoll soll dem Bezirksdirektor zugestellt und gegen das Verbot Beschwerde geführt werden. Ausland. Paris, 18. Juni. General Lacrois ist gestern von Loubet und vom Kabinettschef Rouvier empfangen worden. Er berichtete über das Ergebnis seiner Mission in Berlin. Der General teilte alle Einzelheiten über die Herzlichkeit des Empfanges seitens des Kaisers und der kaiserlichen Familie mit. Auch gab er seiner Meinung Ausdruck über die Gesinnung, welche an hoher und höchster Stelle in Berlin Frankreich gegenüber herrsche. Der Präsident beglückwünschte ihn zu der guten Durchführung seiner Mission und drückte seine Befriedigung aus über die zahlreichen Aufmerksamkeiten, deren Gegenstand der General und seine Begleitung in Berlin seitens des Kaisers geworden seien. Dem deutschen Militär-Attacho Oberst v. Hugo drückte der Präsident ebenfalls seine Befriedigung aus und dankte ihm für seine Bemühungen mit dem Bemerken, es sei ihm zu danken, daß den Mitgliedern der Mission ein solcher Empfang zuteil geworden sei und daß es den Mitgliedern der Mission in Berlin an nichts gefehlt habe. Oberst Hugo dankte seinerseits dem Präsidenten. Wien, 13. Juni. Erzherzog Josef von Oesterreich ist heute in seiner Villa in Fiume gestorben. Er mar 1833 geboren. 1864 schloß er eine Ehe mit der Prinzessin Klothilde von Sachfen-Koburg und Gotha, der ein Sohn, Erzherzog Joseph August und vier Töchter entsprossen. Zu seinen Schwiegersöhnen gehören der Herzog Philipp von Orleans und der Fürst zu Tbitrn und Taxis. Sein Sohn vermählte sich mit der Prinzessin Auguste von Bayern. Der verstorbene Erzherzog mar nächst dem Kaiser Franz Josef das älteste Mitglied des österreichischen Kaiserhauses. Er bekleidete die Würde eines Oberkommandanten der Landwehr der ungarischen Krone; gleichzeitig war er Ches des preußischen Ülanenregiments (2. Hann.) Nr. 14. Budapest, 13. Juni. Unter dem Vorsitz des Barons Fei erv ary als Ministerpräsident wurde das neue un - mit dem Schrecken davon und konnte den Weg nach Halise fortsetzen. Befragt, ob ihm etwas weh tue, antwortete er: „©in Kännche Branntwein macht's wieder gut." — Nod heiin a. d. Bieber, 13. Juni. Wie wir erfahren, sollen für die Folge im Kirchspiel Nodheim- Fellingshausen die Konfirmationen auf einen früheren Termin als Pfingsten, etwa den Sonntag vor oder nach Ostern verlegt werden. Dadurch wird der Jugend die Möglichkeit gewährt, rechtzeitig in einen erwählten Beruf einzutreten. Mainz, 13. Juni. Der neue Bahnhof Wiesbaden-Mainz ist am Sonntag eröffnet worden. — Ein blutiges Familiendrama ereignete sich am Nachmittag des Pfingstsonntag in dem Hause Löhrstraße Nr. 4. Dort wohnt im vierten Stock der 34 Jahre alte Tüncher Philipp Koch mit seiner 31jährigen Frau. Der Mann kam betrunken nach Haus und fing mit seiner Frau Streit an. Als sie ihm dann das Essen brachte, das ihm nicht schmeckte, stieß er der Frau das Messer mit großer Gewalt in den Leib. Die lebensgefährlich Verletzte wurde durch die herbeigeholte Polizei sofort in das Nochusspital gebracht, der Mann kam in Haft. Für den 14jährigen Sohn war dieser Pfingstabschluß um so schwerer, als er gestern konsirmiert wurde. Worms, 13. Juni. Wie nach einer Notiz der „Worms. Ztg." verlautet, sind gegenwärtig Verhandlungen im Gange, die die Aufnahme des früheren Dompropstes Malzi in eine Irrenanstalt bezwecken. Bekanntlieh kommt dessen Revisionsprozeß anfangs Oktober vor dem Reichsgerichte in Leipzig zur Verhandlung. Marburg, 13. Juni. Jetzt schon haben die Antisemiten Dr. Karl Böhme aus Berlin als Kandidaten für die nächste ReiehstagZ wahl proklamiert, der bereits gegen ein Dutzend Versammlungen im Wahlkreise abgehalten hat. Dr. Böhme bekennt sich als Liebermannscher Antisemit. vrießencr Landwirtschaftlicher Wetterdienst. garische Ministerium endlich gebildet. Aus Stad! unÄ Kauö. Gießen, 14. Juni 1905. Personalien. S. K. H. der Großherzog haben den Amtsgerichtsdiener in Michelstadt Stroh zum Amts- gerichtsdiener in Dieburg, den Amtsgerichtsdiener in Offenbach F a u st zum Amtsgerichtsdiener in Michelstadt ernannt. ** Hoftrauer. S. K. H. der Großherzog hat wegen des Ablebens S. K. H. des Fürsten Leopold von Hohenzollern eine Hoftrauer vom 8. bis einschließlich den 15. Juni angeordnet. *• Gießener Konzertverein. Wir wollen auch an dieser Stelle darauf Hinweisen, daß das zweite Chorkonzert und hiermit das letzte Konzert des Konzertjahres 1904 05 am 21. ds. Mts., nachmittags 5 1J4 Uhr, in der Turnhalle des alten Turnvereins an der Nordanlage stattfindet. Am Tage vorher findet, so schreibt man uns, um dieselbe Zeit die Hauptprobe statt, deren Besuch ganz besonders auch allen denen empfohlen wird, die sich mit dem hier unseres Wissens noch nicht aufgesührten Werke näher vertraut machen wollen, als dies durchschnittlich bei bloß einmaligem Anhören möglich ist. Das Werk verdient die allerregste Anteilnahme. Aber auch der Konzertverein und alle an • dieser schönen Aufgabe Mitwirkenden sollten der Unterstützung weiter Kreise sicher sein. Wenn der Konzertverein insbes. dem Charakter Gießens als Universitätsstadt Rechnung dadurch trägt, daß er auch im Sommersemester eine große Choraufführung veranstaltet, so verdient er damit Dank, der nicht besser zum Ausdruck gebracht werden kann, als durch zahlreichen Besuch der Hauptprobe und der Ausführung. Denn solche Aufführung erheischt nicht nur die größte Hingabe aller Mitwirkenden, sie legt dem Konzertverein auch pekuniäre Aufwendungen auf, die weit über das Maß anderer Konzerte hinausgehen; denn die Anforderungen, die dies Werk insbes. an das Orchester stellt, können nur durch außerordentliche Bemühungen bewältigt werden. Daß aber unser Orchester zur Bewältigung solcher Aufgaben befähigt ist, hat es im letzten Orchesterkonzert durch die Ausführung von R. Strauß'ß „Tod und Verklärung" bewiesen. Es gehört dazu allerdings eine nahezu verdoppelte Mühewaltung insbes. des Dirigenten, der durch Teilung bet Proben für die einzelnen Instrumentalgruppen die siegreiche Durchführung der Aufgabe ermöglicht. Ein außerordentlich zahlreicher Besuch möge den Beweis erbringen, daß solche Hingabe gewürdigt wird. ** Neber die Hess.-thüringische Staatslotterie hatten die „Franks. N. Nachr." eine verdächtigende Notiz gebracht, worin angedeutet worden war, es seien einem Herrn aus Offenbach eine Reihe bestimmter Los-Nummern von dem Kollekteur nicht verkauft worden, die nachher (es handelt sich um 88 Nummern!) sämtlich mit Gewinnen gezogen worden seien! Diese Nachricht erscheint doch auf den ersten Blick als höchst unglaubhaft. Wir erhalten nun folgende D r a h t m e l d u n g: sd. Darmstadt, 14. Juni. Aus Veranlassung der Lottcrie- direklion hat das F i n a n z nr i n i st e r i u in gegen d i e V e r - fass er und Verbreiter der in beit „F. N. N." enthaltenen, die hefs.-thür. Staatslotterie betreffenden verleumderischen Mitteilungen, die geeignet sind, das ganze Lotteriewesen zu schädigen, die geeigneten Schritte getan. ** Das Projekt der Lahnkanalisierung. Im Anschluß an die Tagung der leitenden Wafferbaubeamten des Rheins wird am 21. Juni zur Vorbereitung der Lahnkanalisation und Beratung mit der hessischen Negierung eine Bereisung der schwierigsten Baustrecke von Weilburg bis Limburg durch Geh. Baurat Röder-Berlin, Vaurat Nasch-Wiesbaden, Bau rat Schmidt-Gießen und Baurat Lühming-Diez vorgenommen. ** Beschlagnahmte Milch. Auf Ersuchen der Dampfmolkerei Gießen Jac. Persyn tragen wir unserer Mitteilung in der gestrigen Nummer bezüglich der 180 Liter polizeilich beschlagnahmten Milch nach, daß die polizeiliche Untersuchung von der Dampfmolkerei Gießen als Empfängerin erbeten worden war. •* Der Alkohol „macht'? wieder gut". Ein bei einem hiesigen Landwirt beschäftigter Dienstknecht fuhr im angetrunkenen Zustande ein Faß Jauche auf das Feld. Er fuhr hierbei so ungeschickt, daß der Wagen umfiel und er unter das Faß zu liegen kam. Es gelang in der Nähe arbeitenden Leuten, den Mann aus seiner schlimmen Lage zu befreien. Außer einigen kleinen Hautabschürfungen kam er Vaeairssichtliche Witterung in Hoffen für Donnerstag, den 15. Juni 1905: Zeitweise wolkig, ein wenig kühler, be- sonders nacbts.■ u3BsuamxL*/^Mi^'vn>TTii>'jcu,’*M}!&'n,WDV3>B£ira9nnvMMBnBnaRnMBflraBmo>BSDK3ESKV ^etterSweg8xgr?L6elnteller mit Lager z> v. vorn 1. Juli an. WWWM Emma Seuling -wetzsteiustratze 45. Billigste Auduahmepreife für: la. WcißdlchHieglliillea blank u. lackiert, in all. Größen, la. verMkle WssGöM, Wanne« re. 2688 Zoinmr- ziMSK als Levkoye«, Astern, Seadiosen, Phlox re. in kräftige« Pflanzen empfiehlt Friedrich Georg, Kunst- und Hcmdelsgärtner, Selter-weg 41. 3074 Tm uermicten 50—100 Ctr. 3165 Roggeustroh verkauft August Frensdorf. Photographischer Apparat, 13x18, gebraucht, gut erhallen, billig abzugeben. 03968 Christ & Herr, Kirchstraße OSWaldSgarte«. 2867] Zwei Znmner mitKabinett zu vermieten Neustadt 78. | Verschiedene | Mtoltkestr. Ä ist eine elegante Etage per 1. 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