155* Jahrg. Dienstag, 7. Februar 1905 Nr* 32 Seneral-Anzeigrr, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sieben. einer Brüige Frachten bieten aber nur schäft ist auf, billige abi Uhr. Dr. Stue - Beratung des der Lebens- Wyk- *Ü AnSnaha» tat KsVÜiordlLUrr^ Derdeu ben* n*e*mc «vücheutltch b-tgelegt. De jlt^ >< ist ert*«rkbttir «tamM 'i riameMarnche 'l*er!iaiiöhnmen. Ztachdruck sh«« B-r-inbaruik, «tcht g-stattet. Aeutlcker Reichstag. güter, deren sie .. ... 3U machen allerdings diejenigen, welche an hohen Getreidevreisen ein überwiegendes Interesse haben. Diesrst aber, wie allgemein bekannt, nur em kleiner Teil der lonDwrrl- 134. Sitzung vom 6. Februar, 1 Das Haus ist schwach beseht Am Bundesratstisch: Graf Posadowsky, bel, Frhr. ü. Stengel u. a. Auf der Tagesordnung steht zunächst bie dritte - zweiten Nachtragsetats für 1904 für S u!»w e st a s r i k a. Der Nachtragsetat wird ohne Debatte im einzelnen und im ganzen definitiv angenommen. Nur die Sozialdemo- Men3nher%%"ilaiion der Abgg. Dr. Ablatz und Gen. sfreis. 93p.): Y „Welche Stellung nimmt der Reichskanzler em gegenuoei der im preußischen Abgeordnetenhause beantragten und von dem Vertreter der preußischen Negierung gebilligten Einführung von Gebühren auf den natürlichen Binnenschifsahrtsstragen. Auf die Frage des Präsidenten, ob und wann der Reichskanzler die Interpellation beantworten werde, erwidert Staatssekretär Graf Posadowsky: Ich bin bereit, die Jrfter- imb 1. Dezember 1904 erklärt: „Die preußische Regierung hat die Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit der Abgabenerhebung auf den Strömen. Sie hat auch den Willen, dieser Ueberzeugung sobald als möglich durch Erlaß entsprechender Tarife praktischen Ausdruck zu geben. Sie muß andererseits, aber auch mit der Tatsache rechnen, daß im Reichstag und bei den beteiligten fremden Regierungen Meinungsverschiedenheiten darüber , bestehen, ob eine Abgabenerhebung mit dem Art. 54 der Reichsverfassung und mit den in Betracht kommenden internationalen Verträgen vereinbar sei." Und dieser feiner persönlichen Aeußerung vom 9. November fügte er am 1. Dezember 1904 in der Kanalkommission hinzu, daß nimmehr ein Staatsministerialbeschluß vorliege des Inhalts: daß die Staatsregierung bereit sei, die geeigneten Schritte zu tun, um die hinsichtlich der Abgabenerhebung bestehenden Ungleichheiten zwischen den Kanälen und kanalisierten Flüssen einerseits und den natürlichen Wasserstraßen andererseits zu beseitigen und..dieser Maßregel etwa entgegenstehende, aus der fetzigen Lage des öffentlichen Rechts entstehende Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Nun aber hat vor einigen wenigen Tagen der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten im preußischen Abgeordnetenhause er- Hart, daß die der Schiffahrt freundlich gegenüberstehenden Kreise der Bevölkerung für die Einführung von Schiffahrtsabgaben eintreten, daß aber die preußische Staatsregierrmg niemals daran gedacht habe und auch nicht daran denken werde, die Reichsverfassung zu verletzen. Nicht hinzugefügt aber hat er, ob es die preußische Staatsregierung mit der Verfassung vereinbar erachte, in Verfolg jenes vom preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten der Reichsverfasiung unterstellten Grundgedankens auf den natürlichen Wasserstraßen ohne Aenderung der Verfassung Schifffahrtsabgaben einzuführen. Daß damit die Frage der Einführung von Schiffahrtsabgaben eine Frage von größter Aktualität geworden war, konnte nunmehr nicht geleugnet werden, und es ist erklärlich, toeun sich von neuem weiter Kreise eine große Beunruhigung bemächtigte. Zerlegt man den Artikel 54 der Reichsverfassung in seine beiden Teile, so bestimmt er erstens für die natürlichen Wasser ft ratzen, daß für deren Befahrung Abgaben überhaupt nicht und für Benutzung befonbercr Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs dienen, nur insoweit erhoben werden dürfen, als sie die zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen, und zweitens • für die natürlichen Wasserstraßen, daß, für deren Befahrung Abgaben erhoben werden dürfen, aber sie dürfen nicht übersteigen die Kosten, die erforderlich sind zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung der Anstalten und Anlagen. Es wird also ein Unter- Unterhaltungskosten aufgewendet worden. Welche Stellung nun der Herr Reichskanzler zu den hier in Betracht kommenden Fragen einnimmt, ist aus dem Beschluß des preußischen Staatsministeriums, an besten Spitze der Herr Reichskanzler als Ministerpräsident steht, nicht ganz ersichtlich. Aus den bisher bekannt gewordenen Aeußerungen der in Betracht kommenden Bundesstaaten und des Auslandes ist zu entnehmen, daß sich die Ansichten der preußischen Staatsregierung mit den Anschauungen der in Betracht kommenden Bundesstaaten und der ausländischen Regierungen nicht im Einklang befinden. In Betracht kommen von ausländischen Staaten Oesterreich-Ungarn für die Elbe, Holland für den Rhein, von den deutschen Bundesstaaten Sachsen, Bayern, Württemberg, Hessen und Baden. Seitens Oesterreich- Ungarns liegt eine authentische Erklärung nicht vor. Durch die Zeitungen ist die Nachricht gegangen, daß die Handelsvertragsverhandlungen benutzt werden würden, um Oesterreich-Dstgarn zu einer Aenderung der Elbschifsahrtsakte zu bewegen. Dagegen hat der holländische Minister des Auswärtigen in der holländischen zweiten Kammer gesagt: „Offiziell wissen wir von der Absicht, Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein einzuführen, nichts. Aus diesem Grunde ist bisher keine Veranlassung gewesen, in dieser Sache einen amtlichen Schritt bei der preußischen Regierung zu tun, Ziimal wir durch die Rheinschiffahrtsakte in dieser Hinsicht vollkommen geschützt sind, da eine Aenderung des gegenwärtigen Zustandes auf dem Rhein nicht ohne Zustimmung von Holland stattfinden kann." Es wurde mich in der Debatte darauf lnngewiesen, daß in Deutschland die einzelnen Staaten nicht das Recht besitzen, derartige Abgaben innerhalb ihrer Grenzen zu erheben, ohne daß die Reichs- versassung abgeändert werde, sodaß zwei große Hindernisse für diejenigen wegzuräutnen sind, die den Zustand auf dem Rhern verändern wollen, erstens Abänderung der deutschen Reichsverfastung und zweitens Abänderung der Rheinschiffahrtsakte. Bei den deutschen Bundesstaaten, die in Betracht kommen, liegt aus Württemberg keine Aeußerung vor. In Bayern hat die Regierung selbst nichts verlautbart, dagegen hat nach Zeitungsnachricht- richten der Prinz Ludwig in der Kammer der Rerchsräte sich gegen die Schiffahrtsabgaben ausgesprochen. Was Hesten anlangt, so hat der qroßherzoglich-hestische Staatsminister Rothe am 29. Dezember 1904 in der ersten hessischen Kammer die Erklärung abgegeben, er könne, wie er dies seinerzeit in der Zweiten Kammer getan, mich hier die Versicherung aussprechen, daß bte großherzogliche Regierung beabsichtige, an dem Grundsätze der Abgabenfiecheit in der Weise und in dem Umfange, wie sie bitrcb bie be3eid)neten öeftinl.nnmge^ der Reichsverfastung und der RheiiischiffalEakte gewährleistet sei, festzuhalten Insbesondere seien nach Ansicht der Großherzogllchen Reaieruna die bisherigen Korrektionsarbeften und Werke zugunsten be?^Verbesten:ng desOFahrwassers des Rheins nach Beschaffenheit imd Umfang nicht als solche besonderen Anstalten zu betrachten, für von der Ladung erhoben werden darf. Im Hinblick aut diese Rechtslage könnte auf den ichifibareu natürlichen Wasserstraßen, die für das Großherzogtum in Betracht kommen, die Erhebung von Schiffahrtsabgaben nur erfolgen, wenn zu vor die gedachten Vorschriften der Reichsverfastung und der Rheinschiffahrtsafte abqeänbert würden. Eine derartige Maßnahme würde nach Ansicht der großherzoglichen Regierung wesentlichen und grundsätzlichen Bedenken unterliegen. Die groh- herzogliche Regierung ist der Ansicht, daß an diesem Grundsatz der Abgabenfreiheft auch in Zukunft festzuhalten sein wird. In letzterer Erklärung tritt neben der rechtlichen Seite tet Frage auch die wirtschaftliche in den Vordergrund. Da muß ich mich zunächst gegen den Satz wenden, der häufig ausgesprochen worden ist, daß nämlich die Einführung von SchissahrtsabH