Nr-. 98 Mittwoch, 27. April 1904 154. Jahrg Giehener Anzeiger Erscheint tiglld) mtf Ausnahme befi Sonntags. 91.. General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen »e Obligationen. 136.6 die daZ Börsengesetz böte. '858 . Aktie”: itf. iK 1H W*' (fohl' ■ Ifi 102.20 96 50 96.50 96.50 Rebaftton. (fc^peNtton u. Druckerei: Gchulstt.?. t«L Nr. 61. Letegr^Ldr. r Anzeiger Vietze» 9 Jahre 1900 wurde leider Versuchung zu groß, bo?. tk.50 5.IL100 Ilr. 100 Dr. 60 RstationSbruck and fterfaQ bet VrOhlletze» UnweTlttQtiBörucfeTeL 8L Bangt, Vietze«. .866 . . nm. 0.1811 ar r. 102..... omburg r. 103. . . . graf....... garant. v. Jranlfurt . . 105....... 102....... 101....... zineliche Loie. r. 100 r. 102 . . ian! . . , 101- 102.70 99.70 100.70 £6.20 100.60 94^0 . 99.80 95.60 301.60 im Jt. spiel, durch Benutzung der Einwände, hintanhalten würden. Bei dem starken Kursrückgang im für weite, auch geschäftliche Kreise die 216- 915" 101.50 110230 8ub«rui L 3 . . . 53 . . . 1 . . • hl Pfandbr. 4 L.fl.25O iO ■ • • 100.- 102.- Die „Glefjenet Lamtttendlötter- werden den ote-nw wöchentlich beigelegt Dc »heim Land fr» * erschein monatlich einmal r249f \1\< > 95’50 109.7) 101.. 126.10 ' 24'5." |IH ™ . 410-7 1I7.'1' 236- 9U660 l'lS? \ 259.50 ; 175 — . . . 1101.10 ... 99.70 . . . 101.70 . . .10330 64 . . ■ 66 . . . «aab-0raj do. irnbtschknik i10230 98.75 97.2) 98.- 10120 101.50 102.— 10230 102.8) 96.50 97.8) 297 5?| . fl- 7! Ur-20; Ar. 101 K- -3r.l51 Liu IvO '• Litt 45! Litt 10! .Rr.1017 r.st.iooL s.fl.ioo!^ c- 119-82 uni. 5, iqqa ' mmunat ... • I&öln) €. lunt b. 1904 Str. 2. 01 ®«- 5 uni. b. 1909 °. Str. 6 ml. b. 19H ">• Stt.Tunl. b. 1913 101 ®*r. 3 unt. b. 1905 l0- 6er. 4 uni. b. 1907 u. p. »,400|^ Fl.400 ' &®s„ Litt 30! enin*liche Lose. ?«-6 ’ ' • it . . . riffl . . . . Ilr. 100 jl4550 . . Ur. 100 163- „tq ... 3. |L 100 139.5' Bautin. I . - Ur. 100 121.5 U tk. 1001 —- Es folgt die erste Beratung der Novelle zum Börsengesetz. Dieselbe bezieht sich nur auf den vierten 'Abschnitt des Gesetzes, der den Börsenterminhandel betrifft. Die Hauptbcstimmungcn der Novelle sind, daß erstens der Kreis der Personen, denen die Berustmg auf ihre Nichteintragung ins Börscnregister bei Erhebung des Termincinwands versagt sein soll, wesentlich erweitert wird, zweitens wird die Eintragungsgebühr bedeutend herabgesetzt (von 160 auf 20 Ml.), drittens wird die Definition des Börscntermingeschäfts nach der negativen Seite erweitert, indem bestimmt wird, daß als Börsengeschäft nicht gilt der Kauf oder die sonstige Anschaffung von Waren, wenn der Abschluß nach Geschäftsbedingungen erfolgt, welche der Bundesrat genehmigt hat, und wenn es sich um Geschäfte zwischen Erzeugern, Verarbeitern und Kindlern handelt, zu deren Geschäftsbetrieben der Kauf oder Verkauf von Waren der bezeichneten Art gehört. Außerdem wird die Frist zur Anfechtung von Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften auf 6 Monate beschränkt, und es ist endlich noch unter gewissen Umständen die Möglichkeit der Kompensation von Verlusten gegen Gewinn aus Börscntermingeschäftcn zugelasscn worden. Entsprechend der Rechtsprechung des Reichsgerichis wird im übrigen ausdrücklich bestimmt, daß die Erfüllung einer Verbindlichkeit aus einem verbotenen Termingeschäft verweigert werden kann. Ein Antrag K a e m p f f sfreis. 23p.), die Beratung der Börsennovelle mit der der Stempelsteuernovelle zu verbinden, stößt auf Widerspruch seitens der National-Liberalen (Sprecher Graf Crio(a) und des Zentrums (Sprecher Kirsch) und wird — gegen die Stimmen der Linken — abgelehnt. Handelsminister Möller leitet die Beratung der Vorlage ein mit einem Rückblick auf die Vorgeschichte der Novelle und des Börsengesetzes von 1896, das abgeändert werden soll. Er verweist auf die Vorgänge, die weite Kreise des Volkes zu der Forderung emes Börsengesetzes geführt haben, auf die Börsenenquetc mit den Bergen von Drucksachen, die sic gezeitigt hat, und schildert, wie dann aus diesem Wust von Material das Gesetz von 1896 herausgearbeitet ist, welches neben der von der Regierung damals borge« schlagenen Einführung des Börsenregisters das Verbot des Termin- Handels brachte und damit die gewaltige Opposition in den von dem Gesetz betroffenen Kreisen hervorrief. Der Minister erinnert an den Entrüstungssturm in den Kreisen der Börsenkaufleute über das Börsenregister, das sie als eine Deklassierung betrachteten, die Nichtwiederwahl von Frentzel und Mendelssohn in das Berliner Aeltestenkollegium, und an die Opposition gehen das Verbot des Terminhandels, die Auswanderung der Berliner Produktenbörse und die Beseitigung der Getreidenotierung, die zu einer schweren Schädigung aller beteiligten Kreise des Handels und der Produzenten geführt hat. Nach langen Verhandlungen ist es dann bekanntlich zu der Wiedereinführung eines Zeitgeschäftes an der Produktenbörse gekommen, das dann zu den Angriffen von anderer Seite auf die Regierung führte. Der Minister erklärt: Ich bin aber der Ueberzeugung, daß die Wiederherstellung eines Zeitgeschäftes für Produkte, insbesondere für Getreide, eine Notwendigkeit war und daß auch die weitesten Kreise der Landwirtschaft damit einverstanden gewesen sind. Ebenso trat für den Effektenhandel das Bedürfnis hervor, neue Formen für ein Zeitgeschäft zu finden. Ich verweise dabei auf das, was in den Motiven nach dieser Richtung hin gesagt ist: „Ter Versuch, durch Einführung neuer Geschäftsformen den Vorschriften über das Börsenregister zu entgehen, fmtrbe auf mehrere Arten gemacht. Die einen hielten an dem firen Charakter des Lieferungstermins fest, änderten aber die vom Börsenvorstande festgesetzten Bedingungen in einigen mehr oder minder erheblichen Punkten ab und legten die so veränderten Bedingungen ihren Geschäftsabschlüssen zu Grunde. Andere hielten es für ratsam, auch den firen Charakter des Geschäfts zu ändern, wobei sie die im Falle nicht rechtzeitiger Lieferung zu bewilligende Nachfrist im voraus fest begrenzten — sogenannte handelsrechtliche Lieferungsgeschäfte nach den Bedingungen der Darmstädter Bank —. Wieder andere kleideten die Geschästsabschlüsie in die Form von Cassageschästen, bei denen durch Nebenabrede vereinbart wurde, daß die Lieferung der Stücke und die Zahlung des Kaufpreises bis zum jeweiligen Monatsende ausgesetzt sein solle — Cassalieferungsgcschäfte, Cassakontokurrentgcschäfte, Kontohandcl —. Diese neuen Geschäftsformen verdrängten im Effektenhandel das nach den offiziellen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vör- sentermingeschäft, sie wurden auch im Handel mit Wertpapieren angewendet, in denen der Börsenterminhandel untersagt ist, und die Beteiligten glaubten, daß ein solcher Zeithandel mit Effekten den Vorschriften des Börsengesehes entrückt sei. In der- Periode des glänzenden Aufschwunges, der sich in der Zeit, als das Börsengesetz in Kraft trat, fast auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens entwickelte und bis aum Frühjahr 1900 andauerte, gewann es denn auch vorübergehend Den Anschein, als ob die Klagen des Handelsstandes über das Börsengesetz allmählich verstummen würden. Tas Reichsgericht erkannte aber die Rechtswirksamkeit von Geschäften der in Frage stehenden Art nicht an. Durch das in der Anlage abgedruckte Urteil vom 12. Oktober 1898 unterwarf es Zeitgeschäfte über Wertpapiere, die von den offiziellen Geschäftsbedingungen für Börsentermingeschäfte nicht nur in Nebenpunkten, sondern in erheblichem Maße abwichen, aber auf einen festbestimmten Lieferungstermm lauteten, den Vorschriften für Börsentermingeschäfte" und ich glaube — das läßt sich sehr wohl vertreten —, daß das Börsengesetz in seinen Hauptbestimmungen nicht im Zusammenhang stand und nicht den Aufschwung hat hindern können. Der sich kurz nach Erlaß des Gesetzes vollzog. Die Kraft der wirtschaftlichen Verhält- nisie gerade in jener Zeit von 1896 bis 1900 war so stark, daß auch die Schädigungen, die das Vörsengesetz der geschäftlichen Entwicklung brachte, dagegen verschwanden, insoweit sie den Effektenhandel betrafen. Man muß sich die gewaltigen Kräfte vergegenwärtigen, die in jener Periode in Wirksamkeit gewesen sind. Wie ich im Eingang meiner Rede schon sagte, haben wir seit dem ersten Drittel der siebziger Jahre nicht wieder einen so großen Aufschwung gehabt, der zu wirklich schweren Krisen geführt hätte. Der lange Stillstand in vielen wirtschaftlichen Zweigen, vor allen Dingen die Tatsache, daß wir unsere Eisenbahnen Ende der siebziger Jahre verstaatlicht haben, daß der Ausbau unseres Eisenbahnnetzes in streng geregelten und vergleichsweise engen Grenzen gehalten war, das; unser Eisenbahnnetz in jener Zeit nicht in dem Maße entwickelt wurde, wie es in manchen anderen Ländern geschah, — das hat dazu geführt, daß insbesondere das Bedürfnis nach dem Ausbau von Kleinbahnen für Jahre, ja für anderthalb Jahrzehnte aufgeschoben war. Durch Erlaß des Klcinbahngesetzes wurde der erste Anstoß gegeben, daß auch dieser Zweig der Verkehrsentwicklung in Deutschland in Schwung kam, und nach meiner Auffassung sind einmal der Erlaß des Klcinhahngesctzcs und zweitens die erheblichen Ersparnisrücksichten, die man anfangs der neunziger Jahre bei der Weiterentwicklung des preußischen Staatsbahunetzcs hatte eintreten lasten. Parlamentarische Perlranalunqen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. 76. Sitzung vom 26. April, 1 Uhr. Das Haus ist schwach besetzt. Am Bundesratstisch: Bei Beginn der Sitzung nur Kommissare. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Beratung des internationalen Abkommens für Privat- recht. In der Generaldiskussion schließt sich Abg. Kirsch sZentt.) den anerkennenden Worten an, die in der ersten Lesung gefallen sind. Wenn auch noch einige Bedenken vor- lägen, so stelle das Abkommen doch einen Fortschritt dar. Abänderungsanträge könnten nicht gestellt werden, da der Reichstag bei internationalen Verträgen nur das Recht habe, die Vorlagen an- zunchmen oder abzulehnen. Hoffentlich würde das internationale Privattecht noch weiter ausgcbaut, namentlich auf dem Gebiete des Wechselrechts. Tas Wort wird Wetter nicht verlangt, das Abkommen wird definitiv im einzelnen und in der Gesamtabstimmung genehmigt. Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Krankenfürsorge für Seeleute. Dieses Gesetz bestimmt, daß § 69 der Seemannsordnung und § 653 des Handelsgesetzbuches dahin abge- andert wird, daß die Seeleute anstatt 13 Wochen 26 Wochen Krankengeld erhalten. Tie Abgg. Auer sSoz.) und Gen. beanttagen zum § 59 einen Zusatz, daß das Krankengeld auch bei Erkrankungen innerhalb 8 Wochen nach der Abmusterung bezahlt wird. Ferner beantragen sie, den § 61 Abs. 2 der Seemannsordnung, der die Besttmmungen über die Unterstützung der Famttie der Seeleute enthält, folgende Fastung zu geben: Für die Tauer des Aufenthalts in einer Krankenanstalt gebührt dem Schiffsmann keine Heuer. Hat er Frau ober Kinder, so ist diesen ein Viertel der Heuer zu zahlen. Ist dieser Betrag niedriger als der Mindestanspruch, den die Familien gegen Krankheit versicherter Arbeiter haben, so ist ein Bettag in Höhe von einem Viertel des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter deS OrteS, in welchem die Familie ihren Wohnsitz hat, zu zahlen. Hat er keine Frau oder Kinder, aber Verwandte aufsteigender Linie oder elternlose Enkel, deren Lebensunterhalt er ganz oder überwiegend bestritten hat, so ist diesen der Bettag zu zahlen, auf welchen Frau oder Kinder Anspruch haben. Außerdem beanttagen sie noch folgende Resolution-: Ten Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch Personen, die auf deutschen Schiffen beschäftigt werden, soweit sic nicht dem Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 unterliegen, gegen Krankheit versichert werden, mit der Maßgabe, daß nach Beendigung des Dienstverhältnisses das Recht auf Weiterversiche- rung^ fortbesteht, und mit der ferneren Maßgabe, daß auch für die Seeleute das Prinzip der Selbstverwaltung in gleicher Weise zur Anerkennung gelangt, wie für die übrigen Der Krankenversicherung unterstellten Personen. Abg. Molkenbuhr sSoz.) begründet die sozialdemokratischen Anttäge. Dieselben stellten kein Novum dar, sondern bewegten sich ganz auf dem Boden des Krankenversicherungsgesetzes und verfolgten nur den Zweck, die Seeleute mit den anderen Arbeitern gleich zu stellen. Der Norddeutsche Lloyd zahle aus freien Stücken schon seinen Seeleuten auch nach der Abmusterung das Krankengeld. Geheimrat JonqutöreS spricht sich gegen Dte sozialdemokratischen Anttäge aus. Der erste Antrag sei ganz unannehmbar. Abg. Patzi.7 (natl.): Nach der eben gehörten Erklärung des Re- gierungSvertteters erübrigt es sich, auf die sozialdemokratischen Anträge einzugehen. Wtt sind ja ohnehin nicht am Ende der Revisionstätigkeit. Die ganze Krankenversicherung soll ja noch revidiert werden. Bei dieser Gelegenheit lassen sich diese Wünsche noch anbringen. Abg. Borgmann sfreis. 23p.) erklärt sich gleichfalls gegen die sozialdemokratischen Abänderungsanttäge, so sehr er mit dem Prinzip derselben einverstanden ist. Abg. Schwartz sSoz.) befürwortet die Annahme der sozialdemokratischen Anttäge. Er empfiehlt dem Geheimrat v. Jon- quiereS, doch drei Monate lang Dienst auf einem Dampfer zu tun, bann würbe er wissen, was den Leuten dort not täte. Abg. Kirsch sZentt.) erklärt, daß seine Freunde für die unveränderte Annahme der Regierungsvorlage und gegen alle sozialdemokratischen Anträge stimmen würden. Der Abg. Schwartz habe dem Geheimrat v. Jonguieres empfohlen, drei Monate lang auf einem Dampfer zu arbeiten, vielleicht habe er dies im Hinblick auf Herrn Göhre getan, der ja bekanntlich 3 Monate als Fabrikarbeiter gearbeitet hätte und trotzdem nachher nicht der Ehre gewürdigt worden sei. sozialbemokrattscher Reichstagskandidat zu werben. (Große Heiterkeit.) Ober habe er dies im Hinblick auf zwei andere Parteigenossen getan, die ihre Studien im Asyl für Obdachlose gemacht hätten? sGroße Heiterkeit.) Abg. Molkenbuhr sSoz.) ertoibert bem Abg. Kirsch, man sei es ja von den bürgerlichen Parteien gewohnt, daß sie mit bem Fall Göhre kämen, wenn sic sonst nichts gegen die Sozialdemokraten zu sagen wüßten. Abg. Tr. Mugban sfreis. 23p.) beantragt für Den Fall Der Annahme des ersten sozialdemokratischen Anttages den Zusatz hinter die Worte „3 Wochen" zu setzen „ohne angemustert zu sein ober ohne eine ttankenversicherungspflichtige Stelle angetreten zu haben". Abg. Patzig (natl.) erklärt sich gegen den Anttag Magdan. Jetzt sei nicht der richtige Zeitpunkt, Gelegenheitsgesetze zu machen. Hierauf wird der erste sozialdemokratische Antrag abgelebnt, desgl der Antrag Mugdan. Abg. Molkenbuhr sSoz.) begründet hierauf den zweiten sozialdemokratischen Anttag. Geheimrat v. JonquiercS erklärt, die Regierung stehe dem Prinzip dieses Anttags, der Verwandtenuntersttitzung sympathisch gegenüber. Aber die mechanische Art und Weise der in dem An- tragc vorgeschlagenen Regelung mache ihn unannehmbar. Dbg. Kirsch sZentt.) lehnt den Antrag aus den 6om Geheimrat JonquiereS angegebenen Gründen ab. Auch Der zweite sozialdemokratische Anttag wird abgelehnt. Tie Vorlage wirb unverändert angenommen. Als Zeitpunkt für daS Inkrafttreten des Gesetzes wird auf Antrag Rettich an Stelle des, tn der Regierungsvorlage in Aussicht genommenen, inzwischen aber verflossenen 1. April Der 16. M a i bestimmt. Abg. Molkenbuhr sSoz.) begründet hierauf die von seiner Fraktion eingebrachte, oben mitgeteilte Resolution. Die Resolution wird ebenfalls abgelehnt« . . Fr. 80 Fr. 100 48.8 . Ilr. 100 135.* . Conv.M. 6. jl. 500lW. ' ' Ilr. 40 -- (O.M.100 - altft.S5I.100 - S.fi.150 . ö.P50i was das Börscngcsetz von 1896 konstttuiert hatte, zu erzwingen. Ich glaube aber, an die üblen Nebenwirkungen, die diese Bestimmungen gehabt haben, hat damals Die große Mehrzahl derjenigen, die bas Börsengesetz auch erlaßen haben, nicht gedacht. Tie Statistik über die Verluste von damals ist unvollkommen, auch die Statistik über die Anwendung bet vom Börsengesetz gegebenen Einwänbe. In den Motiven sind die Zahlen der bei den Berliner Landgerichten geltend gemachten Rechtsftreittgketten aufgeführt. Es handelt sich dabei im ganzen um etwas über 2 Millionen Mark, aber auch diese große Summe steht noch wett hinter bem zurück, was tatsächlich beansprucht ist, benn die große Mehrzahl der Ansprüche ist durch Vergleich erledigt worden; die großen Banken vermeiden den Prozeßweg. Auf Veranlassung meines Vorgänger- Haben damals durch die Aeltesten der Kaufmannschaft Umfragen stattgefunden, es haben aber von 806 befragten Firmen nur 101 Firmen 301 Fälle mitgeteilt. Von 586 Firmen ist überhaupt keine Antwort eingegangen und nur 119 Firmen teilten mit, sie könnten keine Auskunft geben, weil bei ihnen solche Fälle nicht vorgekommen seien. Die Mehrzahl der Firmen hat also aus bem Bedürfnis, Ihren Krebit nicht zu schäbigen, nicht nur auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichtet, sondern sich überhaupt dazu zu bekennen, daß bei ihnen derartige Fälle vorgekommen seien. Au§ der Geltendmachung dieser Ansprüche entstand aber eine große, allgemeine wirtschaftliche Gefahr. Es stand die Gefahr gewaltiger Zusammenbrüche bevor, und es ist ein Glück, daß wir davor bewahrt blieben. Ich verweise auf die damaligen häßlichen Erscheinungen, auf die Annoncen von Spezialisten für Vertretung von Ansprüchen aus den Handhaben des BörscngesetzeS, von Ansprüchen, Die doch mit dem Willen der Erfüllung eingegangen mären. Aber eins ist mir doch erfreulich gewesen, daß nämlich ttotz allen den erheblichen Fällen, die vorgekommen sind und in denen Treu und Glauben von im geschäftlichen Leben stehenden Leuten gebrochen worden ist. Die große Menge der geschäftlichen Kreise Treu und Glauben gehalten Ijaben (Sehr richtig! rechts), und daß sie ehrlich das bezahlt haben, was sie verloren hatten und Dem sie sich hätten entziehen können, und baS ist für mich eine der erfreulichsten Seiten dieser ganzen Sache. Leider muß man allerdings sagen, und daS hat die Statiftif, soweit wir sie aufgefühtt haben, auch ergeben, daß Die Mehrzahl Derjenigen, Die von Den Einwendungen des Börsengesetzes Gebrauch gemacht haben, Geschäftsleute, ja sogar Bankier? in vielen Fällen waren. Die sich so etwas nicht hätten zu SdjuIDen kommen lassen Dürfen. (Sehr richtig I rechts.) Mit Dieser Bewegung war aber Die Gefayr, in Der wir schwebten, für weite Kreise erkannt unD Damit war auch Die NotwenDigkcit gegeben, in eine Revision Des Gesetzes einzutteten. So wurde im Jintt 1901 Der Börsenausschuß berufen und ich habe meinerseits im September 1901 eine zweite Konferenz mit etwas veränderter Zusammensetzung stattfinden lasten, wo unter Den Teilnehmern eine ^eihe von Herren aus Diesem hohen Hause waren. TaS, was in jenen VerhanDlungen zu Tage getreten, ist im wesentlichen auch nur Die GrunDlage Dessen, was wir heute Ihnen bringen Ich mache die Ursachen zu dem mächtigen Aufschwung gewesen, den wtt in der letzten Hälfte der neunziger Jahre gesehen haben. Dazu kam weiter die gewaltige Entwicklung der Elektrizität und alles besten, waS bamit zusammenhängt, weiterhin mit ber Gewöhnung weiter VolkS- tteise an sanitäre Bebürfnisie etne gewaltige Expansion aller städtischen bauten, ber Kanalisation, ber Wasserleitung unb auch ber Straßenbahnen, nebenher mit der Entwicklung unb Verbesserung ber Dampfschiffe, bie gewaltige Expansion unserer Reederei, dazu mit bem steigenden Wohlstand, mit den steigenden Einnahmen ber Arbeiter ein gewaltiges Bedürfnis für die weitesten Volkskreise in allen industriellen Bezirken, sich in ihren Wohnungsverhältnistcn zu verbessern, unb die Notwenbigkett, für die sämtlichen unS zuwachsen- den Einwohner, die 800 OOO im Jahre betrugen, neue Wohnungen zu schassen. Meine Herren, alle? bie? zusammcngenommen war von ehtet 'solch gewaltigen wirtschaftlichen Kraft, daß dagegen die Wirkungen des Börsengesetzes nicht aufkommen konnten, baß e? unnatürlich gewesen wäre, wenn ein Gesetz von ber Bedeutung de? Börsen« geschcs eine hemmende Wirkung auf diese Entwicklung hätte au?« üben wollen. Ich bin also der Auffassung, daß der Weitergang der Entwicklung Ende der neunziger Jabre kein Beweis dagegen gewesen ist, daß das Börsengesetz als foldje? nicht schädlich gewirkt hätte. , Tie Folge dieser gewaltigen wirtschaftlichen Entwicklung war eine Jndusttieentwicklung ohne gleichen. Es entstanden gewaltige Gründungen, gewaltige Vermehrungen aller Aktienpapiere, ein großes Anwachsen Der Krcditbedürfnisse unb ein unendliches Anwachsen der Banken. Das Ende dieser Periode war natürlich, baß man in den geschaffenen Anlagewerten weit über das hinauSging, was an Ersparnissen in der Nation vorhanden war. Aus dieser Tatsache heraus kam als notwendige Folge Der Rückschlag im Jahre 1900. Aber Dieser Rückschlag war nicht von Der Art, wie 1873/74. Tarnals lag eine Ueberspannung der ganzen Privattätigkett vor, diesmal war es in erster Linie eine Ueberspannung ber kommunalen, der staatlichen unb bertoanbten, durchaus solventen Unternehmer, und nur die Folge der getoaliigen Ansprüche, bie wieder nur eine Folgeerscheinung der industriellen und geschäftlichen Entwicklung waren. Darum habe ich es von Anfang an so aufgefatzt. unb bin auch heute noch der Auffastung, daß der Rückschlag, der im Jahre 1900 erfolgt ist, sich keineswegs vergleichen läßt mtt den gewaltigen Rückschlägen, die ton in den siebziger Jahren unb die toir beispielsweise im Jahre 1857 bei uns in Deutschland gehabt haben. Tic Grundlagen unserer Gesamtwirtschaft sind noch durchaus gesunde, das Bedürfnis nach Neuanlagen besteht in weitem Umfange fort; Sie sehen jetzt unsere inländische Wirtschaft durchaus neu erstarkt und gesundet wieder erstehen, und es kommt jetzt Darauf an. Die Hindernisse zu beseitigen, die einer neuen glückliches Entwicklung entgegenstehen. Tas Börsengesetz ist bis dahin als wenig schädlich erschienen mit Ausnahme der Produktenbörse, bie immer nebenher gegangen ist und Die ich besonders behandelt habe. Erst Die Eriennttnsse des Reichsgerichts, Die schon während Der AufschwungsperioDe zu Ende Der neunziger Jahre erschienen, waren wie ein Wetterleuchten für Die Gefahren, in Die sich Die Kreise Der Börse gestürzt hatten, indem sie gegen Bestimmungen DeS Börsengesetzes verstoßen hatten, aber verstoßen hatten, wie sie glaubten, in Der Erfüllung Durchaus berechtigter wirtschaftlicher BeDürfniffc. Ich erinnere mich Die Herren hier im Hause noch an eine Rede, Die unser verstorbener Kollege Georg v. Siemens hier gehalten hat, wenn ich mich nicht: irre: im Jahre 1900. Er wies zuerst Darauf hin, welche unmoralischen Folgen Das Börsengesetz haben könne. Er führte Damals aus — unD er hatte wenig gläubige Zuhörer —, oaß sich durch das Börsengesetz der Zustand entwickeln würde, daß Leute Gewinne cinheimsen würden, aber auf Grund deS BörsengesetzeS alle Verluste, in Die sie etwa verfallen sollten bei ihrem Börsen- 18 uni. b M' x UN. b. 1912. |23un . 6.1912.L» @ !’ UN. b. 1905. 7 X' 18 unt. b. 19m Wim uni. b. 19qo '1 .'2?' bo- unt. b. 1907 '' 00,60 ab3(R. BnL b-1911. 905 u. v » ‘ • 1907 . ^.NAtfchb. n-ltt-ei' ' • • . io. > . . , l0- r. 1251 in itooinjial.garant, ■8t Scr.Iu.nunt 1909 999) mal Str iu.n unt. 19091 99% .....102.30 frt KG.H.K.U.L. 99.70 . , M. N. P. . . 1 99 9anbhtb..8nfi. unt. 1906110230 ausdrücklich darauf aufmerksam, daß em erheblicher Teil der Bestimmungen, die heute vielfach angegriffen werden, damals teils von landwirtschaftlichen Vertretern, die zur Konferenz berufen waren, direkt herrührte, teils von ihnen gebilligt toar. Meine Herren l In der Vorlage sind die beiden markantesten Punkte dieser ganzen Bewegung, gegen die — wie ich im Anfang ausgeführt habe — sich hauptsächlich die Opposition der Börsenkreise richtete, das Börsenregister und das Terminhandclsverbot verblieben, man hat nicht an diesen beiden Grundpfeilern des Gesches von 1896 gerüttelt. Was man nur geglaubt ha:, tun zu müssen, ist, daß man dem Bruch von Treu und Glauben entgegentritt, und ein weiteres bezweckt das Gesetz nicht. Ich darf nach dieser Richtung hier kurz auf das verweisen, was auf Seite 9 der Motive gesagt ist. Meine Herren! Den tatsächlichen Inhalt der Gesetzesvorlage darf ich nur ganz kurz skizzieren. Für die nicht im Börsenverkehr stehenden, für die Außenstehenden, für die hauptsächlich der Schutz des Börsengesetzes bestimmt lvar, wird nichts anderes verlangt, als daß sie ihre Schulden aus Börsengeschäften ausdrücklich schriftlich anerkannt haben und zweitens, daß, wenn sie eine Sicker- heitsstellung, eine Kaufton für Geschäfte im voraus gewähren, die Effekten bestimmt mich zu oezcichnen sind, und drittens, daß Aufrechnung von Forderungen aus entgegenstehcndcn Geschäften möglich sein soll. Daneben ist mich für alle gülftg eine Vorschrift des Bürgerlichen Gesetz-Buches eingeschränkt, wonach Ansprüche, die jetzt erst in 30 Jahren verjähren, auf eine sechsmonatliche Verjährungsfrist eingc schränkt werden sollen. Auch das erscheint als eine unbedingt notwendige Bestimmung, um unerträgliche Unsicherheiten des Verkehrs zu beseitigen. Für die kaufmännischen Kreise ist dann weiterhin noch der Registereinwand beschnitten worden, einmal für diejenigen Kaufleute, die ins Handelsregister eingetragen sind, dann für die regelmäßigen Börsenbesucher und für solche, die Börsengeschäfte berufsmäßig betreiben, aber, darauf kommt es wesentlich an, alles dieses nur gegenüber solchen Kontrahenten, die ihrerseits inSBörscn- register eingetragen sind. So stellt sich dieses Gesetz tatsächlich dar als eine Verstärkung *c8 Druckes, sich ins Börsenregister eintragen zu lassen, und ick zweifle nicht bar an, daß die Folge dieses Gesetzes auch sein wird, daß das Börsenregistcr in erheblicherer Weise zur Durchführung und Geltung kommen wird, als es seither der Fall toar. Der Zeit- Handel mit Produtten, der meiner Auffassung nach für die weitesten Kreise unentbehrlich ist, soll wieder ermöglicht werden, wenn es sich handelt um Geschäfte zwischen Erzeugern, Verarbeitern, Händlern, die mit diesen Waren sich beschäftigen und die ins Handelsregister eingetragen sind, und mit Genossenschaften dieser Interessenten. Auch hier bleibt das im Börsengesetz bestehen, worauf man früher den größten Wert gelegt hat und warum man meines Erachtens überhaupt das Gesetz gemacht hat: für die Outsiders der Börse bleibt das Börsengesetz im wesentlichen wie früher bestehen. Die Bedingungen, die zur Zeit hier an der Börse bestehen für bas Zeitgeschäft mit Produkten, sind unter erheblicher Mitwirkung landwirtschaftlicher Vertreter entstanden, und ich habe die Auf- sassung, daß dieses Geschäft im wesentlichen den Bedürfnissen entspricht Aber es ist eine große Rechtsunsicherheit vorhanden; man befürchtet in den Kreisen der Produktenbörse, daß durch Erkenntnisse des Reichsgeftchts mich hier eine andere Auflassung platz greifen konnte, und daher erscheint es dringend geboten, hier eine Klarstellung zu schoflen, die die Gefahr misschließt, daß Nichftgkeits- klagen auch aus berartigen Zeitgeschäften entstehen. Nun finb in der öffentlichen Diskussion erhebliche Einwendungen dagegen gemacht worden, daß die Bedingungen, unter denen ein solches Geschäft zugelassen werden soll, vom Bundesrat genehmigt werden sollen. Es war kaum anders möglich, als den Bundesrat hier hin- zustellen als die genehmigende Behörde. Für Berlin hätte ja die preußische Staatsregierung, der preußischeHandelsminister cbentueH genügt. Mer der Bundesrat ist für dies hier als Reichsgeseh die einzig mögliche Stelle, um als Genehmigungsbehörde zu dienen, und der Bundesrat gibt meines Erachtens auch den der Börse nicht fleundlich Gesinnten erheblich weitere Garantien, als ein einzelnes Ressort. Die Aufrechterhaltung oder Sicherstellung eines Zeitgeschäfts in Produtten, speziell in Getreide, ist aber meines Erachtens em dringendes Bedürfnis nickt nur für den Handel, sondern speziell auch für die Landwirte. Ich meine daher, es ist nicht mit Unrecht in der Presse behauptet worden, daß die schleckten Resultate vieler Komhausgenosienschasten Aum großen Teil darauf zurück - zu führen finb, baß biefe Genossenschaften einen erheblichen Teil bes Risikos bes Zeitgeschäfts auf sich nehmen müssen, ben sie verständigerweise abwälzen können auf eine Börse, in bet ein angemessenes Zeitgeschäft etabliert ist. Auch Müller unb anbere geschäftliche .Kreise haben bas größte Interesse baran, gerabe wenn sie solibe bleiben wollen, sich in einem angemessenen Zeitgeschäfte gegen das Risiko decken zu können, das sie gegen die Konjunkturen laufen müssen. Aus die nähere juristtsche Begründung der Vorlage verzichte ick setzt, sie mag berufenerem Munde Vorbehalten bleiben, und kann auch in der Kommission erfolgen. Nur eins muß ich noch erwähnen, daß im Artikel 2 der Vorlage eine beschränkte rückwirkende Kraft gewährt wird für die dort genannten Bestimmungen, und dies scheint mir auch unbedingt geboten, um für die Verjährung die notwendige geschäftliche Sicherheit zu gewähren. Ich gehöre nickt zu denjenigen, die die vielen Uebeljtänbe, die an den Börsen entstanden sind, irgendwie bestreiten wollen. Mer die Börse al? solche ist eine absolute Notwendigkeit für unsere gesamte Volkswirtschaft. Die Börse muß, um gut und voll zu funktionieren, ein Markt fein, an dem man jederzeit jedes Quantum laufen und verkaufen kann. Das ist aber nur möglich, wenn die Börse in erheblichem Maße spekulative Elemente enthält. Diese spekulativen Elemente müssen die Verantwortting au sich nehmen, die der von Natur ruhige Geschäftsmann nicht kaufen kann. Ich bin einverstanden damit, daß Leute, die nichts mit der Börse zu tun haben, tunlichst von ihr ferne gehalten werden sollen, aber weite geschäftliche Kreise sind notwendig, die die Spekulationsgefahren, btc heute die Weltmärkte mit sich bringen, aufnebmen. Eine mächtige Börse, mögen wir das nicht verkennen, ist ein ganz gewaltiger politischer Mackttattor. den wir mebt entbehren können. Durch die Form, die die Geschäfte auch bei und jetzt angenommen haben, durch die Form als Kassagesckäfte sind erhebliche Geldmittel feftgelcgt worden. Hunderte von Millionen fremden Geldes, die früher lohnend an unserer Börse gearbeitet haben, sind aus dem. Lande getrieben, sind zurückgegangen gegenüber den Gefahren, die das Börsengesetz in Deutschland bot. Eine weit größere Zahl von Millionen, wie mir von Sachverständigen gesagt ist, sind an ausländische Börsen gewandert, um dort fruktifiziert zu werden. Mes zusammengerechnet, bedeutet diese Bewegung eine gang gewaltige Schwächung unserer gesamten finanziellen Kräfte, unb das müsien wir uns klar macken, eine Sckwäckung unserer finanziellen Kräfte bedeutet auch eine Schwächung unserer politischen Kraft, denn schon zu Montecueulis Zeiten ist Geld und Geld und toteber Geld der maßgebende Faktor gewesen, um politische Macht in Kraft umzusetzen, und die furchtbaren Schäden, die der Kapitalismus hervor-' zurufen zweifellos imstande ist, dürfen uns nicht abhalten, zu erkennen, daß eine kräftige Börse uns' notwendig ist, um den Wirtschaftlichen Kampf, ben wir heute nun einmal mit der ganzen Wett zu führen haben, zu führen. In den letzten Jahrzehnten haben sick nach dieser Richtung hin die Verhältnisse so gewaltig verschoben, sind die Rückwirkungen in der ganzen Welt so viel großartiger und ge- walfiger geworden, als früher, daß wir hier in_ erheblichem Maße Rücksichten nehmen müssen, und daß ftrir die Kämpfe, in denen tn der Welt die Kapitalsmacht entscheidet, nicht unterschätzen dürfen Die Absicht des Börsengesetzes vom Jahre 1896, dem Borsenipiel zu Steuern, war durchaus berechtigt. In den Mitteln aber, die man ergriffen bat, um weitere private Kreise, die nicht an die Börse gehören, vom Börsensviel abzuhalten, bat man sich meines Erachtens vergriffen. Die Einschränttingen, welche man durch die Nichtigkeitserklärung von Ansprüchen aus Börsentermingeschaften erzwingen wollte, zeigt schon einen moralischen Defekt in weiten Kreisen des Volkes, dessen Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Ich will Ihnen aus der SRegiftratur, die im Jahre 1891 über die Verhandlungen im Handelsministerium aufaestellt ist, durch einen dort publizierten Brief noch einmal ins Gedächtnis zurückrufen, w,e wett d,e Begriffe von geschäftlicher Ehre fick verwirrt hatten. Ein rheinischer Bankier schrieb an eine Berliner Firma: „Nm 27. Februar 1899 kaufte ich von Ihrer Filiale in Essen einen Kux Wildberg zu 8200 Mk. — abzunehmen täglich, spätestens am 1. Mai 1899. Da nun diese Termingeschäfte gesetzlich verboten sind, so ersuche ich Sie, mir den Kaufpreis mit 8200 Mark einsenden zu wollen, wogegen ich Ihnen einen Kux Wildberg nebst Zession zur Verfügung stelle. Es wird Ihnen wohl bekannt fein, daß ein derartiger Prozeß in Berlin geschwebt hat unb schließlich beim Reichsgericht sein Ende erreicht hat. Das Reichsgericht hat babin erkannt, daß derartige Termingeschäfte nichtig sind unb des- halb keine Verbinblichkeit erzeugen, unb baß bas Geleistete zuruck- erstattet werden muß. Wenn Sie sich nun Kosten sparen wollen, bann senden Sie mir ben Bettag umgehenb ein, anbernfalls ich leiber Klage gegen Sie einlegen muß. Es wird Ihnen wohl bekannt sein, daß die Hasper Bank in einem ähnlichen Fall freigesprochen tft.e Dabei wirb hier in ber Registratur hinzugefügt, bezeichnet sei, baß ber Schreiber ben Kux zu 8200 Mk. tatsächlich abgenommen unb bezahlt habe, daß ber Kurs im Laufe besIahres 1900 von 8200 auf 20 000 Mark gestiegen sei, baß aber im August 1901, also ehe ber Brief geschrieben warb, ber Kurs toicber auf 1000 Mk. gefallen fei. So wurde das Börfengesetz von 1896 gemißbraucht zu einer geradezu frivolen Entziehung von durchaus rechtlich bestehenden Verpflichtungen. Dagegen muß ich als der berufene Vertreter deS Handelsstandes strenge Verwahrung einlegen, daß derartige Handlungen überhaupt im Handelsstande vorkommen sollen. Meine Pflicht ist es, mit dahinzuarbeiten, daß Treu und Glauben vor allen Dingen im Handelsstande herrschen, und daß solche Fälle, wenn sie auch nur in der Minderheit vorgekommen sind, tunlichst unmöglich werden. Auf der Stellung des Handelsstandes in Deutschland, in ber ganzen Welt beruht zum erheblichen Teil unsere wirtschaftliche Kraft Wenn Sie in überseeische Orte gehen, so werden Sie finden, daß dort zum großen Teil die deutschen Häuser die ersten sind, und wo nicht deutsche Firmen die ersten sind, doch in den ersten Firmen anderer Nationen zum erheblichen Teil Deutsche die Führer sind, 'llles das beruht darauf, daß der deutsche Kaufmann im hohen Rufe steht der Ehrlichkeit, daneben der Tüchtigkeit und von vielem Wissen. Das aufrechtzuerhalten ist meine Aufgabe, und an einem Stück hiervon mitzuwirken ist meine Pflicht bei diesem Gesetz. Ich bitte Sie dringend, helfen Sie mir, daß dies Gesetz zu Stande kommt, unb daß der schmähliche Mißbrauch, der mit diesem Gesetz getrieben wird, für die Zukunft unmöglich gemacht wirb. Noch eins! Ich bitte bringenb, mit bahin zu arbeiten, daß die Fertigstellung dieses Gesetzes sich nicht zu sehr in die Länge zieht, daß wir tunlichst noch in dieser Session das Gesetz fertigstellen. Wir haben lange Zeit zögern können mtt der Einbringung des Gesetzes, weil wir uns in einer Niedergangsperiode befanden, tn welcher der Versucher nickt an die Leute heran trat, aus dem Gesetz daS zu mißbrauchen, was zu mißbrauchen war. Wir sind aber jetzt in eine neue Periode vergleichsweisen wirtschaftlichen Wohlbefindens ein» getreten, unb bie Tage beS 9. Februar unb bes 20. Februar biefeS Jahres sind ein Warnungszeichen dafür gewesen, daß auch mal wieder Katastrophen eintreten können, die uns schweren Schaben bringen Ich bitte nochmals bringend: helfen Sie, was Sie können, damit dies Gesetz baldigst zu Stande kommt! Graf Kanitz skons.j: Es dürfte sonst noch nie oorgekommen sein, daß ein Erwerbsstand sich einfach einem Gesetz nicht unterwirft und daß die Regierung sick da? einfach gefallen läßt und einlentt. Das hebt die Autorität der Regierung nicht. Der Rückgang ber Geschäfte unb der Stemveleinnahmen ist durch das Börsengesetz und die Erhöhimg des Börsenstempel? nicht verursacht. In England hat der Börsenstempel im Jahre 1903 opne solche Gesetze 18 Millionen Mark weniger eingebracht als im Jahre vorher (Hört! bortl) Wäre die Revisionstätigkeit eine schärfere, dann wären auch die Einnahmen höher. So gab eS nach der „Köln. VolkSztg.", der ich die Verantwortung überlasse, in Preußen i. I. 1901 2556 revisionS- pflichtige Bankiers, davon wurden nur 522 revidiert sHört! hört! reckt?), bei denen 1365 Defraudationen fcftgcftcHt wurden. sHört! ! hört', reckts.s In anderen Bundesstaaten ist es ähnlich. Die Kon- fcls sind in den anderen Staaten, z. B in Frankreich, an dem I berühmten 8. unb 9. Februar noch stärker gefallen, als unsere Staatsanleihen; unsere Börse ist also widersiandsfähiger, offenbar unter bem Schutz des Börsengesetzes von 1896. (Heiterkeit rechts.) Ein Kursrückgano von Indiifttiepavieren, z. B. ber Hibernia, um meinetwegen 10 Droz, schädigt den Volkswohlstand nickt; eS wird fein Zentner Koble weniger gefördert, es wird lediglick bet Dumme gefebäbigt, der fick verleiten läßt, feine Aktien billig loszu» schlagen. (Sehr wahr! rechts.) Nun soll ber Abschnitt 4 bes Bcr- sengesetzes abgeänbert werden. Dann würde vom Börsengeseh so gut wie nickt? übrig bleiben; nur der Börsenausschuß unb bet Staatskommissar. (Sehr richtig! rechts.) Im Börsenausschuß haben wir mit 11 von 35 Stimmen — denn der Bundesrat ist ja s'o frcunblidj, sein Hineinwahlreckt lediglick auf Dörsenkreise zu br- ziehen — eine Revision des Börsengesetzes für noch zu früh erklärt. Aber da sie dock erfolgen soll, haben wir wohlwollend mtt- gearbeitet und unsere Vorschläge gemacht. Sie beziehen sich v- der Hauptsache darauf, die Disvarität der Bestimmungen über. Spiel und Wette mit den Grundsätzen des bürgerlichen Gesetzbuch? zu beseitigen. Nun gebt aber die Vorlage ja noch erheblich weiter als die Beschlüsse des Bundesrats vor drei Jahren. Ter Bundesrat soll die Veftignis erhalten zum Erlaß von Bestimmungen über ein legales Zeitgeschäft. Das heißt nichts andere? als auf Umwegen den Getreideterminhandel wiederherzustellen. sHört! hört! reckts.) In der Begründung der Regienmgsvorlage wird ja ausdrücklich gesagt, daß gewisse legale Zeitgeschäfte an der Berliner Börse stillschweigend von ber preußischen Regierung geduldet seien. Tas klingt sehr verdächtig und zeigt mir die Neigung der preußischen Regierung zu weitgehendem Entgegenkommen. Heißt eS ja doch auch in den Motiven, daß einer bestimmten Art von Geschäften durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts der Rechtsboden entzogen sei. Nein, sie haben überhaupt keinen Rechtsboden gehabt (Lebhafter Beifall rechts) und ick rufe: Bravo, Reichsgericht! (Stürmischer Beifall rechts.) Alle Gründe, die uns vor acht Jahren zum Verbot deS Terminhandels führten, gelten auch heute noch und alle Börsen, soweit sie von der Berliner Börse unabhängig sind, sind damit ganz zuftieden. Geh. Rat Diffene in Mannheim spricht ausdrücklich von einer Verschärfung der Preisbildung durch den Terminhandel. Graf Kanitz verliest unter der Heiterkeit der Rechten aus den Protokollen ber Börsenenquete Aussprüche von Verttetern des .Handel' nid der Mühlenindufttie über ben Terminhandel in Getreide. Heiterkeit erreicht ihren Höhepuntt, als er zitiert: An der Börse ic.iin man Geld verlieren, das man gar nicht besitzt; an der Spielbank ist das nicht möglich unb da bekommt man wenigstens das Reisegeld. Der Terminhandel bedeutet nickt immer billiges Getreide. Es wird an der Berliner Börse nickt immer nach demSchema Cohn undNosenberg operiert, sondern es geht auch unter Umständen ä la Ritter und Blumenfeld, wo auf einem Brett zehn Millionen verdient werden. In Amerika wird das Geschäft von den Leitern, Armour usw., ä la hausse gemacht; und denken Sie nur an die neuesten Vorgänge auf dem Baumwollenmarkt. Ta muß man die Lehre von dem Segen des TerminhandelS doch mit einiger Vorsicht auffassen. Die Rücksichten auf die Mobilmachung soll man unS auch nicht anführen. Es ist zu einem großen Teil das Termingetteidc ein Blankohandel, und mit Papiergetreide werden Sie unsere Truppen nicht satt machen. (Heiterkeit.) Und das Termingetteide, das herangeschafft wird, wird nicht billiger sein, sondern der Terminhandel wird zu einer ungeheuren Verteuerung der Armeeverpflegung führen, lieber den Termin handel in Montanpapieren brauche ich nur die „Rhein.-Wesfl. §tg." zu zitieren. Gewiß, eine Verbesserung der Bestimmungen ist wünschenswert, nämlich die Hineinsetzung der nötigen scharfen Strafbestimmungen. (Beifall rechts.) Nun das Börsenregister l Frentzel und Mendelsohn haben sick für dieses ausgesprochen, wenn auch nur für die Börse. Wenn da? Börsengeschäft vottswirflchastlich nützlich ist, dann braucht sich nie- mand dieses Geschäfts zu schämen, dann kann sich jeder in das Register eintragen lassen. (Beifall rechts.) Mer die Herren von der Berliner Börse haben eS ja ein Spielerregister genannt. (Hört! hört! recht?.) Schade, daß in den Motiven nicht Die Namen der 500 in das Berliner Börsenregister eingetragenen Personen genannt sind, es würde sich zeigen, daß e5 eine durchaus anständige Gesellschaft ist. Nun soll ja das Handelsregister dem Dörsen- regifter gleichgestellt werden; welchen Zweck hat dann noch das Börsenregister? In anderen Ländern, wo bie Börse eine hohe Stellung einnimmt, gilt der Einwand gegen das Spielgeschäft ganz unbedingt, z. B. in England und Amerika. Auch ich verurteile den Tifferenzeinwand auf das Allerschärfste, auch ich halte den, der ihn erhebt, für einen Schurken. Ich habe im vorigen Jahre hier den Vorschlag gemacht, solche Leute einfach von der Börse auszuschließen. Damals erwiderte die Börsenpresse, das seien nicht regelmäßige Börsenbesucher, aber die Motive zur Vorlage geben mir reckt. Also möge man diese Leute einfach aus ber Börse ausscklicßen unb ihre Namen in ein schwarzes Register eintragen. (Heiterkeit rechts.) Ich habe schwere Bebenken gegen bie Vorlage. Einzelnen ihrer Besttmmungen würbe ich zusttmmen, wenn es sich um ihretwegen lohnen würbe, ein besonderes Gesetz zu machen. Die Börse ist nicht um ihretwegen selbst da, sie hat nicht allein da? Recht, die Preise zu bestimmen. Wir wollen keine künstliche Steigerung deS Angebots durch Blankoware, ber Nachfrage burch Abschieben ber Ware; baS Börsengeseh, baS wir 1896 mit vieler Mühe zu stanbc gebracht haben, will eine natürliche Preisregelung durch Angebot unb Nachfrage. Daß eS diese Aufgabe nicht erfüllt habe, hat nie» manb nachgewiesen. Das Börsengesetz ist ein zivilisatorisches Werk (Lachen links, Beifall rechts.) Staatskommissar Geh. Rat Wendelstndt: Der Vorredner wirb sich überzeugen, baß bie preußische Regierung gar nicht baran benkt, den Getteideterminhandel auf Umwegen toicber einzuführen. Wenn ber Minister ber Ansicht gewesen wäre, baß bie hiesigen Kaufleute gegen bas Gesetz renitent seien, bann hätte er sich nickt auf Verhandlungen eingelassen. Sie glaubten, ihr gute? Recht zu vertreten, als sie sich im Feenpalast konstituierten. Darauf vertagt sich daS HauS. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Wahlprüfungen, u. a. Dr. Braun und Blumenthal. Sodann Fortsetzung ber Börsenbebatte unb Stempelsteuernovelle Schluß 5 Uhr. TT, Acne Aussichten für die Wal).rechlsvorlage! R. B. D a r m st a d t, 26. Apo il. Der Sonderausschuß der zweiten Kammer für die Wahlrechtsvorlage hat heute wieder zwei Sitzungen abgehalten. Der ssiachmittagssitzung wohnte auch Staatsminister Dr. Rothe bei, der die verschiedenartigen Vorschläge und Versuche zu einer definitiven Verständigung mtt anhörte, ohne zunächst die Anschauung der Großh. Regierung darüber darzulcgen. Ter eigentliche Kernpunkt der heutigen Verhandlungen drehte sich um die Frage der von der Regierung in der Vorlage im Interesse einer aus- gleichenden Gerechtigkeit verlangten Vermehrung der städtischen Landtagsmandate von 1U auf 15. Da jedoch hierfür bekanntlich eme Mehrheit im Plenum der Kammer nicht zu erhalten sein wird, so machte Abg. Dr. Gutfleisch den Vermittlungsvorschlag, neben den städtischen auch die ländlichen Sitze um fünf zu vermehren, 'sodaß also die Zahl der Abgeordneten der zweiten Kammer von 50 auf 66 erhöht werden würde. Ueber diesen neuen Vorschlag wurde heute noch nicht ab- yestimmt, doch dürfte sich namentlich dann eine Mehrheit im Ausschuß damit befreunden, wenn im Ausfluß an dttfe Vermehrung noch die weitere Bestimmung zum Beschluß erhoben wurde, daß die drei Mandate ber ilernen ^rnb^ Friedberg, Alsfeld und Bingen wie bisher beibehalteu würden. Damit glaubt man wiederum einen A..sg... , in dem Verhältnis zwischen den städtischen u..j üe.i i Mandaten finden zu. können. Stacu.m .. :r hielt sich diesen Vorschlägen gegenüber reserviert, stellte aber eine Entschließung "ber Großh. Regierung darüber in baldige Aussicht. Die weitere Verhandlung des Ausschusses wurde aus Dienstag nächster Woche vertagt. Kommt es alsdann — wie man .im Ausschuß stark zu hoffen scheint — zu definitiven Beschlüssen, so würde der Aus- scyußreferent seinen umfassenden Bericht in ca. 14 Tagen fertig stellen und drucken lassen können; dann würde also in drei Wochen die Vorlage spruchreif und die zweite Kammer in der Lage sein, sich Ende Mai im Plenum abermals mit der Beratung der Wahlrechtsfrage zu befassen. Hin niiur Anschlag gcg n den (panischen MiuisierprasidcnttN. Madrid, 26. April. Ministerpräsident Manra traf hier heute vormittag ein. Auf der Fahrt hierher wurde zwischen Alicante und Laencina gegen den Eisenbahnwagen, in dem Mama saß, em Schuß abgefeuert. Die Kugel, die in die Decke des Waggons eindrang, richtete keinen Schaden an. 'Jiad) einer Mitteilung des Ministers des Innern an die offiziöse „i'i. ■•i-.cia Fabra" gab em Trupp von Personen zwischen den Stationen Alicante unb San Vicente gegen den Ei en ; g, in bc.n Mimiierpian' ml Mama saß, Schüsse ab Je ci g. ,cn ' Iben. Die zur Be- Zuge t .che Gen armerie erwiderte die Schüsse. Maura blieb unversehrt. Kein Passagier ist verletzt. Zwei Personen wurden verhaftet. __ Aus Ztabl unb Laub. Gießen, 27. April 1904. •* Gelände-Er werb. Witwe Rothenberger erwarb zu einem Lagerplatz an der neuen Straße nach Krofdorf 9UU0 Quadratmeter Gelände zum Preise von 80 Pfg- pro Quadratmeter. k. ö. Darmstadt, 26. April. Die im Rhein bei St. Goarshausen aufgefundene Leiche des flüchtigen Bankiers Schade ist gestern von dem dorthin gereisten Sohn und dem behördlichen Vertreter als die Schade's rekognosziert und heute nachmittag dort in aller Stille beerdigt worden. In den Taschen des Selbstmörders befanden )ich 65 Psg- In reief rau: . 1 fen Zunm-.n waren bie Schraiike erbr m, W* Wer.g'gea^.iN . unb em große G-T inief “ ..... «Mtt einer Ax -ia)lagcn- vermischte». ♦ Petersburg, 26. April. Als der Generalleutnant Stranomann gestern nachmittag von einem Spaziergänge nach Hause zurücktehrte, ,aub er |ci Gattin unb den Kammerbiener ermordet v -