Nr« L78 Zweites Wlatt. Freitag ZA. November 1904 l i l Redaktion, Expedition ».Druckerei: Schulftr.A, Tel. Nr. 61. Lelegr.-Adr. i Anzeiger Gieß«, 184. Jahrgang Erscheint t8glt(3) mit Ausnahme des Sonntags. Die „Siebener §ami!ienbl8tter- werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der »Hessische Landwirt erscheint monatlich einmal. jx* RotattonSdruck und Verlag der Brühl'schar Unwersitätsdruckeret. R. Lange, Gießen, General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen. Hessischer Landtag. R. B. Darmstadt, 24. November. Am Ministertisch: Finanzminister Gnauth, Ministerial- eat Braun, Oberregierungsrat Dr. Holzinger, Geheimer Medizinalrat Lorenz. Das HauS setzt die Beratung des Gesetzentwurfs über die staatliche Schlachtviehverficheruug oei Art. 2 fort. Der Ausschuß hat sich zu folgender Fassung dieses Artikels entschlossen: Versicherung unterliegt das im Großherzogtum zur Schlachtung kommende Mudvieh im Mter von mehr als drei Monaten, wenn 1. die Schlachtung eilte gewerbliche ist, 2. das Trer infolge eines Unglücksfalles sofort getötet werden mußte. Als gewerbliche Schlachtungen im Sinne des Absatzes 1, Ziffer 1, gelten dre im Gewerbebetrieb der Metzger, Fleischhändler, Gast- Saiank- oder Speisewirte zur gewerbsmäßigen Verwendung des Fleisches ausgeführten Schlachtungen. Von der Versicherung sind ausgeschlossen: L Trere, die dem Reich oder einem Bundesstaat angehören, 2. Trere, die bereits nach ihrem Zustand vor der Schlachtung als zum Genüsse für Menschen ungeeignet anzusehen sind, 3. Tiere, die innerhalb eines Monats vor der Schlachtung aus einem anderen Staat eingeführt sind. Ter Ausschluß tritt nicht ein für Tiere, die aus dem Großherzogtum stammen und innerhalb der letzten zehn Tage vor der Schlachtung zum Verkauf in einem nicht hessischen Ort und von da wieder nach dem Großherzogtum zurückgebracht worden waren. Dieser Antrag wird nach kurzer unwesentlicher Debatte angenommen. Die Art. 3—5 handeln von der Entschädigung als welche der Schlachtwert nach Abzug des tatsächlichen Werts der verwendbaren Teile des geschlachteten Tieres zu gewähren ist. Art. 6 bestimmt die Fälle, in denen die Entschädigung wegfällt. Abg. Wolf ist nicht damit einverstanden, daß eine so lange Frist von 9 Monaten vor der Schlachtung für tuberkulöse Tiere festgesetzt wird. Abg. Weidner stellt den Antrag, diese Frist auf 3 resp. 5 Monate herabzusetzen. Geh. Medizinalrat Lorenz erklärt, die Frist von neun Monaten solle die Einschleppung der Tuberkulose in Hessen verhüten, die besonders für die weitausgedehnte hessische Milchwirtschaft sehr schädliche Folgen haben würde. Abg. Brauer erklärt sich für die Regierungsvorlage. Abg. Wolf bleibt bei seiner Anschauung. Art. 6 wird darauf nach der Regierungsvorlage angenommen. Der Antrag Weidner also ab gelehnt. Die Art. 7—9 und 13—16 werden ohne Debatte genehmigt, die Art. 10—12, die von der Notschlachtung handeln, gestrichen. Bei Art. 17, welcher den Schätzungsausschuß sestsetzt, beantragt Abg. Wolf die Streichung zweier Schätzer neben dem Bürgermeister und dem Tierarzt. Das Haus lehnt den Antrag ab und genehmigt daraus den Rest der Vorlage ohne wesentliche Debatte nach den Ausschußanträgen. Es folgt die Beratung des Antrags Erk und Brauer, betr. die Sonntagsruhe und Nachtruhe in Mühlen. Die Antragsteller wollen die Regierung ersuchen, beim Bundesrat dahin zu wirken, daß die Bestimmungen über Sonntagsruhe und Nachtarbeit nur auf Dampjmühlen, nicht aber auf Mühlen, die durch unregelmäßige Wasserkraft betrieben werden und drei oder weniger Arbeiter beschäftigen, zur Anwendung kommen. Ter vierte Ausschuß beantragt einstimmig, den Antrag Erk und Brauer in der vorliegenden Form abzulehnen, dagegen einen Eventualantrag Erk an-unehmen: „Tie Ver- waltungsümter zu ersuchen, in Fällen, wo solche Mißstände in bezeichneten Mühlen vorkommen, die Gewerbeinspektoren anzuweisen, eine gewisse Milde walten, zu lassen. Abg. Erk begründet zunächst eingehend seinen Antrag und bemerkt u. a., durch die Bestimmungen des Bundesrats über die Sonntagsruhe würden die kleinen Mühlenbetriebe zum Ruin gebracht. Abg. Wolf unterstützt im allgemeinen den Antrag. Ministerialrat Braun legt dar, daß die Großh. Regierung nicht auf den Antrag einZehen könne, da er sich mit den Bestimmungen der Reichsgesetzgebung über die Sonntagsruhe im Widerspruch befinde. Abg. Brauer wendet sich gegen die ablehnende Haltung des Negierungsvertreters und wirst der Regierung in heftigen Worten vor, sie handle illoyal und kenne die Verhältnisse in den kleinen Mühlen nicht, lasse es überhaupt an der erforderlichen Rücksicht auf das Kleingewerbe fehlen. Bei Großbetrieben würden alle Anträge berücksichtigt, für das Handwerk und den Kleinbetrieb habe man aber nur Worte, keine Taten. Man verstehe sich sogar dazu, Arbeiteraufhetzung zu treiben. (Unruhe.) Gehe das so weiter, so werde die Negierung schließlich nur noch Mit den Sozialdemokraten regieren können. Hessen sei ja auch der einzige Staat, der Hossozialdemokraten besitze. (Aba. Ulrich lacht Knut, Abg. v. Brentano ruft: Sehr richtig!) Erst würden die kleinen Mühlen ruiniert, dann kämen die mittleren an die Reihe; schließlich blieben nur noch die Riefenbetriebe übrig, und das Ende vom Liede seien die Syndikate. Dann werde die Regierung dasitzen und nicht weiter können, wie sich das ja auch schon auf anderen Gebieten zeige. (Die scharfen Ausführungen des Redners erregen allgemeine Bewegung im Hause.) Nach einer kurzen J-rühstückspause referiert zunächst Abg. Dr. Gut fleisch über die Regierungsvorlage, /etr * die Verlängerung der Geltungsdauer des Gssetzes über die G e in et n d e n in l a g e n vom 30. MärH 1901. Dasselbe bestimmt, daß das alte Gesetz „bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes" in (Giltigkeit bleiben solle! Der 'Finanzausschuß schlagt vor, in dem Gesetz zu sagen biS 1 April 1906"; er hofft und iorll jedenfalls versuchen, 8ie außerordentlich schwierige Materie so schnell erledigen Vi können, daß das Gesetz bis zu diesem Termin terttg- gestellt werden kann. Finanzminister Dr. Gnauth nimmt darauf das Wort zur Ueberrelchung des neuen Haushalts-Etats für 1905: Meine Herren! Nach dem Abschluß des Hauptvoranschlags war im ersten Teil „Für die Verwaltung" ein Fehlbetrag wiederum nicht zu vermeiden! Immerhin ist derselbe von rund 1070 000 Mark im lausenden Voranschlag auf rund 758000 Mark im neuen Entwurf zurückgegangen, während gleichzeitig die — hauptsächlich aus Heber» schussen der Etsenbahngemeinschast erfolgende — Abführung an den „Ausgleichsfonds" von 150 000 Mk. im laufenden Voranschlag auf 680 000 Mk. im neuen Entwurf erhöht werden konnte. Auch der Abschluß der Rechnung des Jahres 1903/04 zeigt eine wesentliche Besserung: einem Rückgang des zu 2360000 Mk. veranschlagten Fehlbetrags auf tatsächlich nur 1189 000 Mk. steht zur Seite eine erstmalige Abführung an den Ausgleichsonds von 1140 000 Mk. Diese Ermäßigung der Fehlbeträge hat weiterhin auch zur Folge, daß die verfüabaren .Vermögensreste früherer Jahre, aus denen jene Fehlbeträge gedeckt werden, langsamer als erwartet zusammenschmelzen, sodaß sie auch nach Deckung des für 1905 veranschlagten Fehlbetrages immerhin noch rund li/2 Millionen Mark betragen werden, während gleichzeitig der AusgleichBfonds aus rund 2 Mill. Mark an gewachsen sein wird. Alles in allem kann ich darrach bei Hebergabe des neuen Hauptvora.nsch.la.gs von unserer Finanzlage wohl sagen: Sie ist noch nicht gut, aber sie ist doch wiederum erheblich besser gewor- oen. (Allseitiger Beifall.) Das Haus setzt darauf die Beratung über den Antrag Erk-Brauer fort. Staatsnunister Dr. Rothe erklärt, daß er mit aller Entschiedenheit die gegen die Regierung gerichteten Vorwürfe zurückweisen müsse. Der Antrag, auf dessen Details Ministerialrat Braun näher eingehen werde, enthalte eine durchaus unerfüllbare Forderung. Ministerialrat Braun wendet sich darauf in längeren scharfen Ausführungen gegen die Beschuldigungen des Abg. Brauer. Wenn derselbe meine, daß von der Regierung für das kleine Handwerk nichts geschehe, so sei das absolut unzutreffend und auch gegen den Vorwurf, daß die Negierung bei der Durchführung der Gewerbeaufsicht Volksaufhetzung treibe, müsse er entschieden Protest einlegen. Daß die Regierung nicht aus das Materielle des Antrages eingehe, komme daher, weil es ihr nicht zukomme, eine reichsgesetzliche Bestimmung in den Kreis ihrer Beurteilung zu ziehen. Die Antragsteller seien über die in Betracht tom- menden Vorschriften nicht im geringsten unterrichtet. Die Erhebungen haben jahrelang auch in Hessen stattgesunden und wenn Herr Brauer behaupte, daß er nichts davon wisse--nun, er, Redner, habe ja die Pflicht, von einem Abgeordneten alles zu glauben- und darum sage er nichts weiter dazu. Der Abgeordnete dürfte jedenfalls keine Behauptungen aufstellen, denen jede tatsächliche Unterlage fehlt. Ter Abgeordnete habe es für richtig gehalten, ihn zu apostrophieren wegen seiner Ausführungen bei der Tagung des Vereins für Sozialreform in Mainz. Er habe den Ausdruck gebraucht, daß wir das, was wir auf dem Gebiet der Sozialpolitik leisten, als ein gutes Recht des Volkes und des Arbeiters ansehen. Wenn die Regierung die Arbeiter auch als Menschen ansehe, und auch im Interesse der Mühlenarbeiter nach dem Rechten sehe, dann komme der Abgeordnete und sage, chir treiben Bolks- verhetzung; er protestiere ganz entschieden da- gegen. Er tue seine Pflicht, und so lange er das.Vertrauen besitze, das lihn aus seinen Posten berufen habe, werde er dafür sorgen, daß das Maß von Recht nicht verschwinden we^de gegen Ausführungen, die aller und jeder Grundlage entbehren. Das waren Ausführungen, die Redner, wenn es außerhalb des Hauses wäre, mit einem Ausdruck bezeichnen würde, den hier zu gebrauchen die parlamentarische Sitte verbiete. Das ganze Haus möge darüber Richter fein, auf wessen Seite hier das Recht sei. Die Vorwürfe Brauers fielen ganz auf ihn selber zurück, und toenn er, Redner, in seiner Antwort etwas scharf geworden sei, so möge der Abgeordnete an das Sprichwort denken, daß auf einen groben Klotz ein grober Keil gehöre. Es -$ebe auch noch ein anderes Wort dafür. (Heiterkeit und Beifall.) Abg. Ulrich führt aus, daß er sich über diese Antwort vom Regierungstisch gar nicht wundere, der „grobe Keil" sei ganz am Platze. Wenn der Antrag angenommen würde, so würde das ein Totenseil der Sozialpolitik sein, denn dann hätten auch alle anderen Berufe dasselbe zu fordern. Redner geht dann auf die soziale Frage im allgemeinen ein und meint, daß das „bischen Sozialpolitik" noch viel mehr ausgedehnt werden müsse; sie müsse zu einer Lösung der Masse vom Druck des Kapitals führen. Die Bezeichnung als „Hofsozialdemokraten" betrachte er nicht als Beleidigung, er freue sich, auch mal der Ansicht der Regierung oder des Hofes zustimmen zu können. Abg. v. Brentano gibt zu, daß in dem Antrag viel Berechtrgung liege. Tie Regierung könne sich freuen, daß in der Kammer keine anderen „Volksaufhetzer" seien, als Herr Brauer. Nachdem Abg. Erk nochmals seinen Standpunkt präzisiert, dankt Abg. Brauer dem Abg. v. Brentano für seine wohlwollenden Ausführungen (Rufe: Aha!) und verteidigt sich dann gegen die Ausführungen vom Regierungstische. Er habe nicht von „.VolksVerhetzung", sondern von Arbeiterverhetzung gesprochen und dies Wort aus einem Zwischenruf des Abg. Ulrich entnommen und weitergegeben; er fyabe eigentlich „Arbeiteraufklärung" sagen wollen. Er nehme daher das Wort „Ar beiter Verhetzung" sofort zurück. Ob er ein Volksverhetzer sei, überlasse er der Beurteilung des Hauses. Er sei im Gegenteil stets für die Interessen der Regierung eingetreten und es sei daher nicht richtig, aus einer kleinen Entgleisung, sine Waffe gegen ihn zu schmieden. Inzwischen haben die Avgg. Erk und Brauer einen neuen Antrag eingebracht: „Unter Zurückziehung des jetzigen Antrages die Regierung -u ersuchen, in eine Prüfung der Frage einzutreten, iS welcher Weise sich die Härten der bestehenden Gesetzgebung in Bezug auf den Mühlenbetrieb mit unregelmäßigem Wasser beseitigen lassen." Abg. Molthan wendet sich gegen den Antrag und polemisiert gegen die Sozialdemokratie, worauf Abg. Adelung erwidert. Abg. Leun spricht über Arbeiterversicherung re. und stimmt im Allgemeinen dem Antrag zu. Abg. Dr. Frenay ist gegen den Antrag. Abg. Ulrich erklärt sich namens seiner Freunde auch entschieden gegen die neue Fassung. Abg. Reinhart erklärt, er habe den Antrag nichtunterschrieben, weil nach seiner Ansicht die Erörterung der ganzen Frage in den Reichstag gehöre und nicht hierher. Der neue Antrag Erk-Brauer wird daraus an» genommen. Ministerialrat Braun erklärt, daß er in der Tätigkeit des Herrn Brauer keine Volksverhetzung erblicke. Auf Antrag des Abg. Dr. Gutfleisch wird noch der Antrag des Finanzausschusses über die A bänder ung der Regierungvorlage, betr. die Verlängerung des Gemeindeumlagengesetzes nach dem Ausschuß- antrag angenommen. Präsident Haas beraumt darauf die nächste Sitzung auf Nachmittags 3 x/2 Uhr an, um in der nächsten Woche dem Finanzausschuß Zeit zur Vorberatung des Etats zu geben. Schluß der Sitzung 1 s/4 Uhr. ♦ Nachmittags-Sitzung. Präsident Haas eröffnet die Sitzung vor sehr schwach besetztem Hanse. Zu der Vorstellung des Heinrich Heil IV. zu Crumstadt gegen die Dienstsührung des Bürgermeisters Strohauer daselbst beantragt der vierte Ausschuß, die Vorstellung für erledigt zu erklären. Abg. Wolf unterstützt die Vorstellung und wünscht Prüfung derselben seitens der Regierung. Abg. Sensfelder meint, daß hier nur Gehässigkeit gegen den Bürgermeister vorliege. Abg. Weidner konstatiert, daß die Regierung in dieser Sache vollkommen korrekt gehandelt habe. DerAusschuß- antrag wird darauf genehmigt. Die Vorstellungen der Feldschützen der Kreise Darm»- stadt und Bensheim, des Kreises Gießen und des Kreises Dieburg werden nach dem Ausschußantrag für erledigt erklärt. Die Punkte 5 bis 10 der Tagesordnung, welche bete KreiSgeometer wesen und die Kreisvermessungsämter betreffen, werden auf Antrag Weidner de§ schwach besetzten Hauses wegen von der Tagesordnung ab gefetzt. Die Regierungsvorlage, betr. die Forst Verwaltung im Großherzogtum, beantragt Abg. Bähr ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen. Das Haus beschließt jedoch die sofortige Beratung. Eine Generaldebatte findet nicht statt. Artikel 1 und 2 werden ohne Debatte genehmigt. Bei Art. 3 bezweifelt Abg. Bähr mehrmals die Beschlußfähigkeit des Hauses. Da die Auszählung die Anwesenheit von nur 24 Mitgliedern ergibt, muß die Beratung abgebrochen werden. Der Präsident beraumt die nächste Sitzung auf Dienstag vormittag 10 Uhr an, nach Schluß derselben teilt der Präsident jedoch mit, daß er die nächste Sitzung erst Mitte! Dezember stattfinden lassen werde. lU'"”..!.1. ■!■■■' .■ i. ■■! ............... . i„ i..i UolUische Tagesschau. Die Schiffahrtsabgabeu kommen tatsächlich! Tie „Tagesztg." macht ausführliche! Mitteilung von einer Unterredung, welche der Direktor Ott mit dem preußischen Verkehrsminister v. Budde gehabt hat. Als einen „Akt ausgleichender Gerechtigkeit" bezeichnet der Minister die Schiffahrtsabgabeu: Ter reiche Westen müsse leisten, was der arme Osten schon lauge geleistet habe. Wir wissen nicht, wie weit der Bericht genau ist. Sollte die Gegenüberstellung des reichen Westens und des ai*men Ostens erfolgt sein, so würden wir diese Parallele nicht für glücklich halten. Nach demselben Bericht habe .Herr v. Budde gesagt, sowohl die Abgaben wie das Sckleppnrono-ol seien der Regierung auf gedrungen worden, und diese habe sie akzeptiert, um die Kanalvorlage durchzubringen. In dieser Hinsicht scheint eine offiziöse Erklärung oder Richtigstellung hoch' wohl ersorderlich. ♦ Eiu Feind des deutschen Kaufmanns. Die „Deutsche Export-Revue" legte unlängst in einem be* merkenswerten Artikel, von dessen wesentlichen Teilen wir unseren! Lesern Kenntnis gaben, dar, daß gegenüber der Frage: „Sym- pathietl für Rußland rfccr Japan?" die Antwort der deutschen Kaufinannschast nur lauten könne: „Rußland gilt uns mehr als I a p a n". Es wurde, mic wohl noch erinnerlich, aus- einairdergesetzt, wie einerseits Japan dem deutschen Spart ein gefährlicher Feind sei und wie andererseits die englische und amerikanische Konkurrenz darauf hinarbeiteten, Deutschland mit Rußland zu verfeinden, um die deutsche Ausfuhr nach dem Osten vollerrds lnach zu legen. Bekräftigt und in der Begründung ergänzt wird diese Auffassung durch das Urteil eines ans Oftasien z u r ü ck g e ke hr t e n Regierungs-Baumeisters, das dieser in einem Vortrag vor der Mteilung Berlkr der Teutschen Kvlonialgesellschaft abgab. Er erinnerte zunächst daran, daß bald nach AuSbruch des Krieges der japanrsck?e Han- delsminisür die VeNreter der Handelskammern nach Kobe berufen und sie ermahnt habe, ohne Zögern den Spuren der Soldaten zu folgen und sich in den eroberten Gebieten sesdzusetzen. Ter Vortragende meinte aber, den Japanern er(d)cinc das kulturell hochstehende Schantung ein geeignetere^ Geschäfts gebiet als Korea und die Mandschurei. Ter Japaner beherrsche kaufinännisch schon heute das Jmrere Schanümgs, imb die mit deutschem Gelde erbaute Eisenbahn erleichtere ihm das Eindringen ins Hinterland der Provinz. Tie javauische Ware sei zwar minderwertig, aber billig, und finde insolgedessen leicht Absatz. Auch arbeite der Japaner auf dem asiatischen Festland« ohne Zwischenhändler — meist Chinesen . auf bte der Europäer angewiesen sei. Schließlich htbc der Japaner, weil ier eigenes Ge lckäNL-l «eLabren unsolide sei, bk entschiedenste Abu ei g- un - negen di i e deutschen, oft die solidesten unter den europäischen Kaufleuten. Tiefe Charakterisierung der den deutschen Ausfuhrhandel fce- drohenden gelben Gkffllrr nmcht die von der „Teutschen Export- Netme" erteilte Warnung höchst beherzigenswert. Geschäftlich kann Deutschland seine S t e l In u g int fernen Osten nur behaupten in Anlehnung au R n hl and. TeSwegen ist die Erneuerung be-s Handelsvertrages mit letzterem von ber größten Bedeutung Ter militärischen Tätigkeit ber Japaner braucht auch der Tcutffhe seine Anerkenn u u g nicht zu versagen, aber wo cS sich um seine wirtschaftlichen Interessen sandelt, muh er Stellung nehmen gegen daö Inselvolk des OstenS. ♦ Entwurf eines MilitärpensionSgefeheS Die „Äb(n. Ata/ veröfsentlicht den Entwurf eines Militär- veiisionS-GesctzeS, ivic er von dem Bundeürate am 17. November angenommen worben ist. Der Entwurf betrifft die Pensionierung von C.1 fixeren und SanitätL-Osfizieren deS ReichsheereS, der Dtarine und der Grfmtjtruppen. Die Pension beträgt bei voflenbeter lOjähriger oder kürzerer Dienstzeit jährlich und steigt imeb vollendetem 10. Dienstjahre mit jedem weiteren Dienstjahre nm ' 'R0 bis auf des zuletzt bezogenen pensionsfähigen Tienffcni- kommens. Sdieidet ein Offizier und) vollendeter 10jädriger Dienstzeit wegen Dienftunfähigkelt ohne Pensionsberechtigung and, jo kann ihm bei vorhandener Unfähigkeit für die Dauer und nach dem Grade derselben die Pension bis Ainn Betrage von ’7ao deS zuletzt bezogenen pensionsfähigen 'Diensteil,konnnenö ge,vährt,yerben. Die Pension derjenigen Olffziere, welche in den int Militär- oder Marineetat für pensionierte Offiziere vorgesehene Stellen verwendet sind, steigt bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 10 Jahren mit jedem weiteren Dienstjahre um 1 'fl0 bis auf 63/ft0 deS der Pensionsberechtigung zugrundeliegenden D,ensteinkominenS. In gleicher Weife erhöht sich Die Pension für die auS Veranlassung einer Viobil- machung zum aktiven Militärdienst oder zum Dienste in der Militär- und Marineverwaltimg wieder eingezogenen pensionierten Offiziere. Hat die Verwendung mindestens 60 Tage gedauert, tritt eine Erhöhung der Pension nm 7»» deS der Pensionsberechtigung zugrunde liegenden TiensteinkommenS ein, auch wenn durch die Zeit der Verwendung ein weiteres Dienstjahr nicht vollendet war. Weitere Bestimmungen betreffen daS pensionSfähi^e Diensteinkommen, verschiedene ServiSklasien, ferner die VerstnmmelnngS- und KriegS- zulagen, AlterSzulagen, Anrechnung der Dienstzeit fomic and) daß Erlöschen und das Ruhen deS Ned)teS auf den Bezug der PensionS- flebürniffc. Das hessische Kemeindesicuergesch. Wir hab.rn bereits gemeldet, bah ber zweiten Kammer unserer Lanbstänbc ber Entwurf eines Gesetzes über die Gemeiudeumlageu »uaegangen ist. Ter En timt rs enthält zunächst die Bestimmung, dan die Gemeinden im Bedarfsfälle direkte Steuern (Ge- mrindeumlagen) vom Grundbesitz und vom Gewerbebetrieb sowie vom Einkommen und vom Kapitalvermögen der Steuerpflichtigen erheben. — Ter Steuer vom Grundbesitz sind in einer Gemeinde unterworfen: 1. die in der Ofaruirfung der Gemeinde gelegenen Grundstücke und Gebäude nebst demjenigen, waö als ihr Zubehör im Sinne des Gesetzes, die Vermögenssteuer betr., vom 12. August 1899 auzufehen ist; 2. bao BergwerkSeigeutum an in der Gemarkung ber Gemeinde gelegenen Grundstücken; 3. die Rechte, mit denen in ber OKmarknng der Gemeinde gelegene Grundstücke oder Gebäude belastet find, mit Ausnahme ber Hypotheken. Grund- und Rentenschulden, sowie derjenigen Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstücke oder Gebäude verbunden sind. Ii Besteuerung von Grundstücken, welche katastermähig zur EKmarkimg einer anderen Gemeinde gehören, ist auf Eintrag her bezugsberechtigten Gemeinde abzulösen. Tic Ablösungssumme besteht in dem 25sachen deS nach vvn Bestimmungen >i/^ > (Gesetzes im ?snIrr * der Ablösung zu entrichtenden Grundsteuerbetrags. Tie Steuer wird nach dem gemeinen Werte der einzelnen ihr unterliegenden Gegenstände und Rechte erhoben, wie er für die staatliche Vermögenssteuer nach den für diese geltenden Bestimmungen sestgestellt wirb oder sestzustellen wäre, wenn diese Gegenstände und Rechte der staatlichen Vermögenssteuer unterliegen würden. Ein Abzug von Schulden oder sonstigen persönlichen Lasten findet nicht statt. Tinglichc Lasten kommen inson»eit in 2lbzug, als sie der Steuer vom Grundbesitz unterworfen sind. Ter Steuer vom Gewerbebe trieb in einer Ge« mein de sind unterworsen die sämtlichen 1. einem stehenden Oktperbe, 2. einem bergbaulichen Betriebe, 3. einem land- und forstwirtschaftlicl>en Betriebe einschliehlich der Viehzucht, des Wein-, Obst- und Gartenbaues, dauernd gewidmeten oder ihm bienenden Gegenstände und Rechte, die einen in Geld abschätzbaren Wert haben. Tie Steuer vom Otaucrbebetricb wird in derjenigen Gemeinde erhoben, in der das (bewerbe betrieben wird, sofern in derselben BetriebSanlagen irgend loelcher Art vorhanden sind. Ter Steuer vom Gewerbebetrieb unterliegt nicht der steuer- Pslichtige Grundbesitz. Tie Steuer nnrb nach dem mittleren Iahressatz des in dem Betriebe innerhalb der (Gemeinde arbeitenden Anlage- und Betriebskapitals erhoben, wie es nach den für die staatliche Vermögenssteuer geltenden Bestimmungen festgestellt wird oder feft* Zufällen wäre, locnn der Betrieb der staatlichen Vermögenssteuer unterliegen würde. Ter Steuer vom Kapitalvermögen uuterliegen alle ber staatliclwn Vermögenssteuer unterworfenen Vermögensteile, die nicht ivr Steuer vom Gewerbebetrieb unterliegen Ausgenommen von der Steuer vom Kapitalvermögen sind Vrtrttii und Geschäft Santeile jeder Art von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossensck^aften in dem Verhältnis, in dem diese in den Gemeinden deS Grostherzog- tumS zur Gewerbesteuer veranlagt sind. Tie Steuer ist dem Eigentümer in Ansatz zu bringen und in derjenigen OWmeinbe zu entrichten, in ber ber Pflichtige seinen Wolmsitz oder Sitz hat. Taü Kapitalvermögen einer Person mit meln-fachem Wohnsitz im Gro scher zog tum nnrb an deren Hauptwvhusitz zur Wenieiiibc- ftcuer herauaezogeu. wenn nicht zwischen den beteiligten Gemeinden und dem^Steuerpflichtigen ein anderes vereinbart ist. Ter Steuer vom Einkommen in einer Gemeinde sind unterworfen: 1. Tic der staatlichen Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen : a) die im Grostl>erzogtum ihren Wohnsitz ober Sitz haben, b) die int Grostlinnzogtuin nvar keinen Wohnsitz oder Sitz Ixiben, aber aus dem EKostherAogtuin Einkommen auS Grundbesitz ober Gewerbebetrieb beziehen; 2. folgende ber staatlichen Einkommensteuer nicht unterliegende Personen: a) die Reich-bank, h) Personen, deren steuerbares Einkommen den B e t r a a v o n 5 0 0 M a r k nicht erreicht, unter den in Ziffer 1 a und b angegebenen Voraussetzungen, c) Personen, die nur um deswillen von der staatlichen Einkommensteuer befreit sind, iveil die Bestimmungen dcü ReichSgesetz,^ wegen Beseitigung der Tappel-Be- steuerung vom 13. Mai 1870 ihre Heranziehung zur staatlichen Einkommensteuer im Grosth rwgtuui verbieten. Tie .»eranz-ehnng zur Steuer erfolgt mH dem Einkommen, mit b« in di Pflichtigen zur staatlichen Einkommensteuer herau fl-\ugfn und und keiniiau neben sein würben, wenn sie nicht Tabösch. 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November c., nachmittags 4 ühr im Caf6 Leih (Giessener Festsaal) hier, Waltterstrasse:' Vortrag unseres Mitgliedes, des Herrn Oberbergrat Professor Dr. Cbelia* in Darmstadt über: den Erzbergbau in Oberheesen in Beziehung zur LahnkanalisationJ Interessenten sind freundlichst eingeladen. \ 5ür die Baü=$ai|oii empfehle ich entzückende MNeuhettenM in bestickten srcmzöstfchen WW Chiffons dar Meter von Ml. s.70 bis Mi. 10.—. Lari Nowack Modewaretthavr. — khrWeschelllllgderKleillkilldtt-BeVchlllHalt Weihnachten rückt heran! Am 4. Advent-Sonntag, den 18. Dezember d. I., soll die Ehrtstbefchcrung für die Kinder unserer Anstalt stattstnden. Wir haben für 240 Kinder die Bescherung herzurichten und den Weihnachtstisch mit Gaben zu decken. Um dies zu können, wenden wir uns wieder an die Liebe und den wohlwollenden Sinn der Freunde unserer Anstalt und ihrer Kinder. Wir bitten, uns Gaben an Kleidungsstücken, Stoffen, Garn und dergleichen, besonders aber auch (Seldgabeu, die uns die gleichmäßigste Bejcherung für unsere Kleinen ermöglichen, zuwenden zu wollen. (Line Liste zur Erhebung von Beiträgen wird nicht herumgegeben. Vielmehr bitten wir, die uns zugedachten Gaben recht bald an eine der nachbenannten Vorstandsdamen gelangen zu lassen: Frau Rechtsanwalt Grünewald, Liebtgstraße 21; Frau Johanna HaaS, Ostanlage 31- Frau Kommerzienrat Heyligen- staedt, Kiebtgstraße 49: Frau Rechnungsrat Kaibfteifch, Ludwtg- straße 7; Frau Professor Leist, Moltkestraße 30; Frau Pfarrer Naumann, Südanlage 8; Frau Luise OtteuS, Bismarckstraße 11; Frau Lina SchmaU, Ostanlage 36; Fräulein Luise Wortmauu, Dammstraße 32. Auch die Schwestern unserer Anstalt sind bereih Gaben anzunehmen; man wolle freundlichst beachten, daß es die Klein- kinderjchulschwestern sind Dtezstratze 15. Gießen, den 11. November 1904. t^/ Der Vorstand der Kleinkinder-Bewahranstalt. Dr. Naumann. iMtor' Adler..... beste und billigste. Heinrich ISoii, Gieße» Papierhandlung Telephon 292. ManSburg 7. Unterricht wird erteilt. 8045 Fcchtveilianv tSleücu-Layr Verein). Sonntaa bett 2 7. November, nachmittags 31/, Uhr, bet Mitglied Meuser hu Rappen: v22/u General-Bersammlung. Tagesordnung: Rechnungsablage. Bericht über eine große Vereinssrage betr. Lahr, evtl. Vereinsumtaufe. Vorstandswahl. Verschiedenes. „ m Der Vorstand. (Ke wird dringend um allgem.Beteilig. gebeten, da sehr wichtige Besprech. Sonntags-Ierein für Mädchen. Die Vereinigung junger Mädchen am Sonntag soll für das Winterhalbjahr am nächsten Sonntag den 27. November wieder ihren Anfang nehmen. Die Verewigung findet statt an jedem Sonntag zwischen 2 und 7 Uhr nachmittags im Saale der Kleinkinderfchule; die Mädchen können zu jeder Zett kommen und gehen. Von 4 bis 5 Uhr findet gemeinsame Unterhaltung statt nut Gesang, Ansprache, Borträgen. Gute, unterhaltende Bücher und Spiele sind in großer Zahl vorhanden. EröffnungSseier am Sonutag, dem 27. November d. I., nachmittags 4 Uhr. Wir laden tue Mädchen zu zahlreicher Beteiligung ein und bitten Eltern, Herrschaften und Geschäftsinhaber, ihre Mädchen auf den Sonntagsverein Hinweisen und denselben die Teilnahme gestatten zu wollen. Gießen, den 21. November 1904. v31/u Für den Vorstand: Dr. Naumann, Pfarrer.