Nr. 120 Zweites Blatt. 154. Jahrgang Mittwoch 25. Mai 1904 Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die „Gießener KamllienblStter" werden dem „Anzeiger viermal wöchentlich beigelegl. Der »hesfische Lauvwttt*' erscheint monatlich einmal. Eichener Anzeiger Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitätsdruckerei. R. Lange. Gießen. Redaktion. Expedttion ».Druckerei: Schulstr.7. Tel. Nr. 61. Telegr.-Adr. r Anzeiger Gießen. General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Are heutige Kummer umfaßt 8 Seiten. Bekanntmachung. Die Kreisstraße von Großeu-Linden bis zur Landes- greuze gegen Hörnsheim wird vom 27. ds. Mts. ab wegen vorzunehmender Neuchaussierungen und Walzarbeiten bis auf weiteres für den Fuhrwerksoerkehr gesperrt. Gießen, den 25. Mai 1904. Großherzogliches Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. Kra n z b ü h ler. Aechtsgruud und ßMenzgrundlage der Aeichs- verfaffung. Der frühere badische Gesandte in Berlin, Dr. E. v. Ia g e- mann, bekleidet seit kurzem eine Honorarprofessur der Rechte an der Universität Heidelberg. In dieser Eigenschaft als Hochschullehrer hat er jüngst in einer wissenschaftlichen Vorlesung, und ferner auch in einem wissenschaftlichen Werke über die Reichsverfassung die Rechtsauffafsung ausgesprochen, daß das deutsche Reich durch den übereinstimmenden Willen der Bundesregierungen aufgelöst werden könne. Die Argumentation Jagemanns lautet im Wesentlichen: „Der Bund ist die Voraussetzung der Verfassung." — ,^Zeder Vertrag kann durch den übereinstimmenden Willen aller derer, die ibn geschlossen haben, wieder aufgehoben werden." — „Wenn der Bund aufgelöst wird, so ist es auch das Reich, welches . . . damit identisch, und so entfällt auch die Reichsverfassung, da ihre Voraussetzung weggefallen wäre." — „Die Möglichkeit, wenn Versassungseinrichlungen nicht mehr fungieren, dürft) einstimmige Aushebung des einen Bundes und Schließung eines neuen, die Lebensfähigkeit frisch zu gewinnen, erscheint nicht als nationale Schädigung." Gegen diese Auffassung haben sofort Politiker und Juristen ihre Stimmen erhoben, und es ist ein heftiger Zeitungskrieg gegen Prof. v. Jagemann entbrannt. Den Schlußfolgerungen v. Jagemanns gegenüber ist zunächst cinzuwenden, daß die verschiedenen Begriffe, welche der Sprachgebrauch und wohl auch die Eingangsformel der Reichsverfassung mit dem Worte „Bund" verknüpfen, nicht streng auseinander gehalten sind. Das Wort Bund bedeutet em Bündnis, einen Vertrag, also das Verbindende; dann aber auch die verbündeten Staaten als Gesamtheit, also das Verbundene; und endlich den Zu stand des Verbundenseins. Wenn aber das anfänglich Verbindende aufgelöst wird, so folgt daraus nicht ohne Weiteres, daß auch der Zustand des Verbundenseins oder gar das Verbundene selbst wegfällt, zumal wenn dieses Verbundene ein Organismus ist, der sich fortbildet und wächst. Neben dem ursprünglich Bindenden kann, so führt Dr. Gerard in der „N. Bad. LandeSztg." auL, im Laufe der Entwicklung ein neues Bindendes entstanden, es kann ein faktisches und rechtliches Zusammenwachsen erfolgt sein. Und daß das deutsche Reich ein im ständigem Wachstum begriffener Organismus ist, gibt Herr v. Jagemann in der Einleitung seines Buches selbst zu. Sodann ist es nicht ohne weiteres zulässig, einen Grundsatz des Privatre chts einfach auf das öffentliche Recht zu übertragen. Beide Rechtsgebiete hängen zwar zusammen, sind aber wesentlich verschieden. Für das Privatrecht gilt z. B. als Rege! der Satz: Jure suo uti nemo cogitur — niemand ist gezwungen, fein Recht auszuüben. Im öffentlichen Rechte gilt als Regel der entgegengesetzte Satz, daß Recht zugleich Pflicht ist. Beim öffentlichen Recht kommt in erster Linie das Interesse der Gesamtheit, 'beim Privatrecht das Interesse der sinzelnen Individuen in Betracht. Wenn also die Einzelpersonen, die aus die Ausübung ihrer Rechte nach Willkür verzichten können, auch berechtigt sind, einen Vertrag durch übereinstimmenden Willen derer, die ihn geschlossen, wieder auszuheben, so folgt daraus noch nicht, daß die Glieder eines Reiches, die ihre öffentlichen Rechte als öffentliche Pflichten zu betrachten haben, nach Willkür diese Rechte und Pflichten durch Auflösung de^ Ewigen" Bünonis-Ver- ttags von sich abschütteln dürfen. Wenn übrigens ein privatrechtlicher Vertrag die Schaffung einer neuen Rechtspersönlichkeit zur Folge gehabt, so können die Vertragschließenden nicht durch übereinstimmenden Millen den Vertrag nachträglich wieder auslösen und diese Rechtspersönlichkeit zum Erlöschen bringen. Soll letztere rechtsgiltig aufgelöst werden, so muß dies in der Regel nach Maßgabe ihrer Satzungen und der allgemeinen Rechtsnormen durch ihre eigenen Organe ge- schehen. Eine Aktiengesellschaft z. B. kann nicht durch den übereinstimmenden Willen derjenigen, die den Gesell- schastsvertrag geschlossen, wieder aufgelöst werden, sondern nur durch die berufenen Organe der Aktiengesellschaft selbst und im Rahmen ihrer Satzungen und des Gesetzes. Daß aber durch den Bündnis-Vertrag der deutschen Einzelstaaten eine neue Rechtspersönlichkeit geschaffen wurde, hat Herr v. Jagemann an verschiedenen Stellen seines Buches ausdrücklich betont. Wäre es also zulässig, derartige privatrechtliche Grundsätze einfach auf öffentlich rechtliche Verhältnisse zu übertragen, so müßte auch bet der Auflösung des Deutschen Reiches eine Beschlußfassung seiner eigenen gesetzgebenden Organe gemäß seinen Satzungen, d. h. nach Maßgabe der Reichsverfassung gefordert werden. Herr v. Jagemann läßt ferner bei seiner Beweisführung doch wohl außer Betracht, wer denn eigentlich die Bündnisverträge geschlossen. Es geschah doch nicht durch die Regierungen allein, sondern mit Genehmigung der Volksvertretungen durch die Staaten und zwar durch Hessen, Baden, Bayern, Württemberg und den Norddeutschen Bund! Selbst wenn man annehmen wollte, daß Die süddeutschen Staaten noch heute über ihre ungeminderte Souveränität verfügten wie im Jahre 1870, so bliebe doch die Tatsache, daß der Norddeutsche Bund nicht mehr existiert und sein Rechtsnachfolger nach Jagemanns eigener Ansicht das — Deutsche Reich ist! Demnacb wäre schon aus diesem Grunde zu einem übereinstimmenden Auflösungswillen die Zustimmung der gesetzgebenden Faktoren des Deutschen Reiches notwendig. Schließlich habe aber Herr v. Jagemann bei seiner Argumentation anscheinend auch die sehr wichtige Tatsache nicht genügend berücrsichfigt, daß die in den Bündnis-Verträgen vereinbarte, am 1. Januar 1871 in Kraft getretene Reichs- Verfassung überhaupt nicht mehr in Geltung ist. Sie wurde durch Reichsgesetz vom 16. April 1871 ausdrücklich ausgehoben nnd durch die neue Verfassung ersetzt, welche u. a. das Bundespräsidium in die Kaiserwürde umwandelte. Den Rechtsgrund dieser Verfassung bilden die übereinstimmenden Beschlüsse der gesetzgebenden Organe des Deutschen Reichs, welche hierbei innerhalb ihrer Zuständigkeit und in durchaus versassungsmäßiger Form handelten. Also: Es ist zum mindesten zweifelhaft, ob die Pacis- eenten berechtigt sind, die Bündnis-Verträge lediglich durch übereinstimmenden Willen aufzuheben. Selbst wenn sie dazu berechtigt wären, wäre die Zustimmung der gesetzgebenden Organe des Reichs als Rechtsnachfolger des Norddeutschen Bundes unbedingt notwendig. Selbst wenn diese Zustimm- mung erfolgte, wäre mit der Auflösung der Bündnisverträge noch nicht die Reichsverfassung aufgehoben oder erloschen und noch nicht ihre Existenzgrundlage: das Reich aufgelöst; denn dieses bliebe eine Rechtspersönlichkeit, ein lebendiger Organismus auch" nach Wegfall des anfänglich Bindenden. Eine Aufhebung der jetzigen Reichsverfassung könnte nur durch die gesetzgebenden Organe des Reiches und unter Berücksichtigung ihrer eigenen Rechtsnormen erfolgen. Geschähe eine solche Beseitigung durch andere Instanzen oder auf einem andern als dem verfassungsmäßigen Wege, so wäre das unter allen Umständen ein Rechtsbruch. * Auf einen Artikel des ordentl. Professors der Rechte an der Universität Heidelberg, Dr. Anschütz, in der „Tägl. Rundschau" erwidert jetzt Geheimrat Prof. v. Jagemann u. a. folgendes: „Herrn Anschütz's Aufsatz wäre vollständiger, hätte der Verfasser mein praktisches Ziel mitgeteilt. Bei dieser Lücke werde ich unrichtig vorgestellt. Statt meines Ringens um eine patriotische Frage, an der einmal Macht und Größe unseres Reiches hängen kann, vermutet der Leser anderes. Wenn — wie die „Voss. Ztg." vom 20. d. M. berick>tet — Fürst Bismarck einst mit meinem Theorem „ähnlichen Gedanken spielte", so bin ich in einer Gesellschaft, die auch Herr Anschütz nicht schlecht finben wird; und wenn, wie ebenda gesagt, Windt horst bis an sein Ende die Besorgnis vor der Verwirklichung der Idee nicht los ward, so muß doch etwas darin stecken. Gleich Herrn Anschütz von einer über den Wechsel von Formen erhabenen, unendlichen Dauer von Kaiser und Reich erfüllt, handelt es sich mir materiell gewiß nicht um eine Abschaffung, sondern bonun, wie die Lebensfähigkeit unseres Gemeinwesens wiederzugew inn en sei, wenn einmal die Verfassungseinrichtungen nicht mehr fungieren würden, also wo wirkliche Staatsnotwendigkeiten zufolge siegreicher Ob- struktion im Parlament unerfüllbar werden. Gegen solchen Verfassungsbruch durch Parlamentsstreich, welcher das Reich als Staat lähmt, handlungsunfähig macht, tatsächlich ausschaltet, bietet die Verfassung kein durchgreifendes Mittel. Aber die Ge- samtheit der deutschen Fürsten und Städte, der Bund, ist unberührt und kann durch eine Rekonstruktion dem Ganzen die Lebensfähig kett, dem Reich den sonst fehlenden Rechtsschutz geben und die Volksgesamtheit von der angemaßten Tyrannei einer Minderheit befreien. Dies Theorem trögt in sich selbst den Schutz, daß es überhaupt nicht angewendet zu werden braucht, solange seine nächste Wirkung vorhält. Nämlich äußerste Aus- jdjreitungen der Sozialdemokratie zu verhüten, weil sie das Gegenmittel zu fürchten hat. Solange wird es in der Schublade liegen. Was soll aber beim Sieg einer Obstruktion in Lebensfragen der Nation geschehen? Etwa Duldung der Gewaltherrschaft einer politische Tagesschau. Die Kieler Begegnung. Aus Berlin, 24. Mai, wird uns geschrieben: Alle Welk ist sich darüber klar, daß die Begegnung Kaiser Wilhelms mit König Eduard zurzeit der Kieler Woche eine weitergreisende Bedeutung hat als die des Zusammentreffens zweier hochgestellter Freunde des Sports. Die Wirkung dieser Begegnung wird aber nicht nur aus politischem, sondern auch und vielleicht zunächst auf handelspolitischem Gebiet zu finden sein. Den überaus wichtigen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und England liegt bekanntlich ein wiederholt verlängertes Vertragsprovisorium zu Grunde, über das ja im Reichstag im Dezember v. I. interessante Debatten sich entspannen. Soweit aus der Ferne beurteilt werden kann, hat aus der wirtschaftlichen Gährung, die Chamberlain mit seiner Zoll- agitation in England erzeugte, ein programmatisches Gebilde sich noch nicht krystallisiert, auf Grund dessen die Londoner Regierung in Handelsvertragsverhandlungen eintreten konnte. Ja, es läßt sich zurzeit nicht einmal absehen, ob das Kabinett Balfour zur Führung der Verhandlungen berufen fein wird. Kaiser Wilhelm dürfte von dem Wunsch geleitet sein, auch über diese für sein Land so bedeutungsvollen Fragen mit König Eduard Aussprache zu halten. Denn Deutschland hat seinen Zolltarif ausgearbeitet, damit er möglichst bald in Kraft tritt. Je früher das Provisorium durch einen neuen Handelsvertrag abgelöst wird, um so besser. Der Aufstand in Aeutsch-SüdwestafriLa. Langsam und mit Vorsicht rückt die Abteilung des Majors v. Estorfs dem nach dem Waterbergdistrikt abziehenden Feinde nach. Er ist nunmehr schon bis auf etwa 90 Kilometer an dieses Gebirgsland herangerückt. Inzwischen naht auch der Zeitpunkt, zu dem die an der Bahn zurückgehaltene Hauptabteilung verwendungsbereit sein sollte. Ob Oberst Leulwein sie Ende Mai, wie geplant war, ins Feld ziehen lassen oder mit Rücksicht auf die neu herauskommenden Verstärkungen seine Absichten ändern wird, ist vorläufig noch nicht bekannt beworben. Er meldet vom 24. d. M. aus Windhuk: U. Estorfs rückte am 21. Mai von Okjeonyu iauf Okamatangara vor. Dabei wurde von Oberleutnant Bottlin eine Hererowerst überrascht und ihnen Vieh und ein Teil der Mässen abgenommen. Okamantangara liegt etwa 90 Km. nordöstlich von Owikokoreo und ungefähr ebenso weit südöstlich von Woter- berg. — Ein Mißgeschick, das einem Offizier begegnet ist, schildert folgendes Kabeltelegramm: Windhuk, 23. Mai. Der bei Ovikokoreo zweimal verwundete Marine-Oberleutnant Herrmann hat am Freitag das hiesige Lazarett verlassen, um sich im Erholungsheim Ababis bei Karibib zu kräftigen. Während der Bahnfahrt nach Karibib bestieg am Samstag auf der Station Wilhelmstal der italienische Bahnarbeiter Simon Antonia den offenen, mit einem Sonnendach überspannten Waggon, welchen Herrmann mit noch einigen Rekonvaleszenten benutzte. Ein Kilometer vor Karibib gab plötzlich der irrsinnig gewordene Antonia ohne jegliche Veranlassung mehrere Revolverschüsse aus die übrig e n I n s a s s e n ab, sprang dann während der Fahrt aus dem Waggon und verschwand in dem Busch. Herrmann hat eine leichte Verwundung am rechten Unterschenkel erhalten, der Seesoldat Kiseling von der vierten Kompagnie einen Schuß in den Rücken, ein eingeborener Bremser einen Schuß in den Kopf. Trotz aller Nachforschungen konnte Antonia bisher nicht gefaßt werden. Das Befinden der Verletzten, die in das Lazarett von Kari- bib gebracht wurden, ist gut. Airche und Kchule. Marburg, 24. Mai. Zum Herbst d. I. ist der Oberlehrer am Kgl. Gymnasium, Dr. Euler, auf seinen Antrag an das Gymnasium zu Weilburg versetzt. Karl Euler, geboren zu Schlitz im Großherzogtum Hessen 1858, studierte in Gießen und Leipzig klassische Philologie und Philosophie. Seit 1888 mar er ordentlicher Lehrer am hiesigen Gymnasium, seit 1898 Stadtverordneter. hm. Marburg, 24. Mai. Der Deutsche Gymnasialverein hielt heute unter dem Vorsitz des .Geh. Rat O. Jäger (Bonn) seine 13. Hauptversammlung hier ab. Zur Vertretung der Interessen des humanistischen Gymnasiums 1890 gegründet, zählt er gegenwärtig nahezu 2200 Mitglieder; unter diesen befinden sich auch eine Anzahl Angehöriger außerdeutscher Staaten, s> von Oesterreich, der Schweiz, der drei skandinavischen Länder, Holland, Nordamerika, Rußland und Griechenland. In einleitenden Worten weist der Vorsitzende darauf hin, daß die schwierige Lage, in der das humanistische Gymnasium sich befinde, sich in dem letzten Jahre kaum gebessert habe.' Er meint, die Verteidigung des Humanismus sei angrifis- weise zu führen. Er hebt hervor, daß man sich über oen den Realanstalten ermöglichten Wettbewerb in der Vorbereitung zu akademischen' Studien freuen könnte, seine Erfolge aber allerdings erst ab warten müßte. Von dem Reformgymnasium scheide die ckeberzeugung, daß das Lateinische früh und als erste Fremdsprache in den Unterricht eintreten müsse, wenn es seine zur Wissenschaft erziehende Kraft bewähren solle. Daran schloß sich der Vortrag des Professors der Archäologie an der Universität v. S ybel über Pflege des Kunstsinnes imGym- n asialun ter richt. Er verlangt Vertiefung der dem Gymnasium obliegenden humanistischen Erzieh- u ng nach der ästhetischen Seite durch Verwertung auch' der bildenden Kunst. Dabei kommt es nicht so sehr auf Kunstgeschichte an, als aus ästhetischeStimmung; nicht so sehr aus viele Bilder, als auf Versenkung in ein ausgewähltes Kunstwerk. Auch die Zeichenstunde soll der Pflege des Kunstsinns dienen. Klassizismus im engeren Sinne wünscht er vermieden; wer für alte Kunst, für Kunst überhaupt Verständnis sucht, muß auch ein Verhältnis haben zum zeitgenössischen künstlerischen Schaffen. Sodann sprach Gymnasialdirektor Alp (Marburg) über „Die Bedeutung Ciceros für das humanistische Gymnasium". Er erklärte auch in Zukunft Cicero für den wichtigsten lateinischen Schulschrift- steller, seine Werke vielfach für Jugenoschriften ersten Ranges. An Stelle des durch Krankheit ferngehaltenen Geheimrat Uhlig erstattete Direktor Paul Cauer (Düsseldorf) Bericht über den gegenwärtigen Stand der schulpolitischen Bewegung. Redner besprach die wichtigeren Vorkommnisse des letzten Jahres, u. a. die Verhandlungen des Kongresses für Schulhygiene in Nürnberg, und verweilte länger bei der für die Sache des Gymnasiums beunruhigenden Tatsache, daß Direktor Dr. Reinhardt von Frankfurt als vortragender Rat insKultus- minifterium berufen ist. Er betonte den Widerspruch zwischen dieser Maßregel und den dem alten Gymnasium günstigen Erklärungen, die der Minister noch vor wenigen Wochen im preuß. Abgeordnetenhause abgegeben hat, begründete dann aber die Vermutung, daß der tatsächliche Rückschlag, den der Eifer für das Resormgymnasium neuerdings erlitten hat, durch Reinhardts Eintritt in die Regierung eher verstärkt als aufgehalten werden würde. Königsberg i. Pr., 24. Mai. Ter Zentralvorstand des preußischen Lehrer Vereins nahm einstimmig folgende Resolution an: Der Vorstand des über 68 000 Lehrer zählenden Vereins erklärt angesichts des von den Abgeordneten eingebraa)ten Antrags betreffend die konfessionelle Volksschule, daß für die Einrichtung der Schulen in erster Linie pädagogische Grundsätze maßgebend sein müssen, und bekämpft alle Bestrebungen, die daraus hinzielen, lediglich konfessionelle Einflüsse mächtig werden zu lassen. Stuttgart 24. Mai. Heute ist der Deutsche Verein für wissenschaftliche Pädagogik zu seiner stark besuchten 36. Generalversammlung zusammengetreten. Aus Alaöl und gmiik Gießen, den 25. Mai 1904. •* Goldenes Dienstjubiläum. Gestern beging der Geh. Forstrat Oberförster Theodor Heyer hier sein 50jähriges Dienstjubiläum. Namens des Forstwirtschaftsrats beglückwünschte ihn aus diesem Anlaß Forstmeister Weigand und 4 4619 4467] und billigen Patent-Konservegläser 4603 B-rba«d Es ladet ergebens!. ein Albert Rübsamen Wasser der Lahn 14 Grad. 4528 neten erhältlich) spätestens bis Contentia 2. eine Geburtsurkunde, 3. 4. 5. 6. Der Vorstand. Gießen, den 26. Mai 1904. 4610 Huk- iiii 8) 9) Zum Einsetzen von Gemüse und Obst jeder Art offeriere ich meine bewährten 1) 2) 3) 4) b) v) Christoph Biecker, Neustadt 55. Carl Eichmann, Ederstraße 1. Julius Hoos, Bahnhofstraße 41. Ottmar Kähler Wwe., Lindenplatz 5. Wilhelm Klee, Marktstraße 2. Friedrich Kühnhold, Ludwigstraßc 55. Adolf Lenhard, Klinikstraße 22. Wilhelm Möser, Seltersweg 63. Rudolf Schlabach Nachf., Ludwigsplatz 4. Anfang punkt 9'/, Uhr. (Wohltätigteits- Verein.) Aezirkssparkasse Kietzen (vorper Spar- und LeiyKasse Hießen). Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Verkauf der Marken unserer Pfennigsparkasse am hiesigen Platze an folgenden Stellen stattfindet: das Prüfungszeugnis über die Gesellenprüfung, oder der Nachweis darüber, daß der Gesuchsteller die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nach § 129 der Gewerbeordnung sich erworben hat, der Nachweis über eine mindestens 3jährige Tätigkeit als Geselle, die Zeugnisse über etwaigen Besuch gewerblicher Unterrichtsanstalten, ertrank heute nachmittag der etwa 26 Jahre alte Bier, kutscher Bender aus Hachborn. ** Eine Reihe sehr hübscher hessischer Sin* sichtspo st karten ist auf Anregung des Vereins zur Erlangung von Sommerwohnungen im Vogelsberg und Odenwald von der Lichtdruckanstalt Zedler und Vogel in Darmstadt hergestellt worden. Wir sehen da überraschend hübsche Landschaften oder architektonisch reizvolle Partien aus den Gegenden von Büdingen, Romrod, Schlitz, Alsfeld, Herchenhaiu, Michelbach, Nidda, dem Schwalmgrund usw., ferner aus Beerfelden und Michelstadt i. O. Einzelne Dieter Ansichten nehmen sich aus wie wohlgelungene Reproduktionen unserer ersten modernen Meister aus dem Gebiete der Landschaftsmalerei, und die Städtebilder, die prächtigen alten Rathausbauten, b;e malerischen Partien von den Herrschaftshäusern der oberhessischen Standesherren haben etwas Anheimelndes und zugleich sollendes. Jeder Käufer und Empfänger dieser Karten wird an ihnen seine rechte Freude haben. Handwerkskammer zu Darmstadt, Waldstraße l1/,, eine Prüfungsgebühr von 25 Mark einzuzahlen. Eine Quittung hierüber ist dem Gesuche beizulegen. Die Meister-Prüfungskommission für die Provinz Oberhesseu Traber, Vorsitzender. Großherzvgliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Die Westan Zahminterfühning nähme von Kana^ weiteres für den # Gießen, am Großher Gießen, am 21. Mai 1904. Der Direktor der Bezirkssparkaffe Gießen. Wiener. überreichte ein prachtvolles Blumen-Arrangement. Die dem Jubilar unterstellten Beamten sprachen ihm ebenfalls ihre Glückwünsche aus. •• Vom Sängerfest. Gestern nachmittag und abend waren der Fest- und Juxplatz ganz außerordentlich gut besucht, und man konnte konstatieren, daß die Gießener allerdings derartige Gelegenheiten nicht vorübergehen lassen, sich zu amüsieren. Es sind aber auch Unterhaltungen im umfassendsten Maße aufgeboten gewesen. In der schönen Festhalle war Konzert, und bei dem günstigen Wetter vergnügten sich Tausende im Rundgang über den Festplatz und im bunten Festjubel des Juxplatzes, der durch ein ungewöhnlich prächtiges Dampfkarussell ein noch etwas bewegteres Leben entfaltete. Von ganz besonderem Reiz waren in der Festhalle die turnerischen Spiele. Es war in der Tat bewundernswert, was man da auf der hübsch zu diesen Veranstaltungen hergerichteten Sängertribüne zu sehen bekam. Besonders am Reck zeigten einige Turner großartige Leistungen. Schön waren auch die an die „Jkarischen Spiele" des Zirkus Lorch erinnernden Gruppendarstellungen, die mit besonderen Lichteffekten begleitet wurden. In der Festhalle war kein Platz mehr zu bekommen. Aber auch die übrigen Wirtschaftszelte waren sehr gut besucht. Als die Dunkelheit hereinbrach, war die Spannung auf das in der Mitte des Festplatzes vorbereitete Feuerwerk allgemein. Gegen 11 Uhr nahm es mit dem Aufsteigen von Raketen und Feuerwerkskörpern seinen Anfang. Sehr hübsch waren besonders die wie Fangbälle ausgeworfenen und sich kreuzenden Feuerkugeln, deren Bahnen durch weiße, gleichfalls effektvolle Rauchlinien sichtbar wurden. Den Schluß bildete sinnig eine in verschiedenen Farben glühende Lyra. Das festliche Treiben setzte sich bis in die Nacht hinein fort, so lange die Musik unter Herrn Krauße spielte und so lange die elektrischen Bogenlampen (von der Firma Fertsch hergerichtet) ihre Tageshelle spendeten, — und sie versagten überhaupt nicht! Auch sonst ist das Fest ganz ohne Störung und Mißklang verlaufen, und die Sanitätswache, deren Eifer und Dienstbereitschaft nicht angefochten werden soll, hatte es nicht schwer. — Vom Wettstreit selbst ist noch zu berichten, daß beide Vereine aus Lollar eine lobende Erwähnung erhalten haben, und zwar ,Liedertafel" in der dritten Stadtklasse und „Germania" in der ersten Land klasse. •• Schußprämie. Der unter dem Protektorat Sr. Majestät des Kaisers stehende Verband Deutscher Brieftauben- Vereine hat für das Abschießen und Fangen von Wanderfalken, Hühnerhabichten und Sperberweibchen auch in diesem Jahre wieder 3000 Mk. zu Prämien bestimmt, welche Anfang Dezember zur Verteilung kommen. Für jedes Paar Wanderfalkenfänge wird als Zusatzprämie der Betrag von 1 Mk. vorab bezahlt. Wegen des näheren können sich die Interessenten an die Vorstände dec Brieftauben-Vereine ihres Bezirks wenden. (Für Gießen und Umgebung erteilt Auskunft Weißbindermeister Neuling, Vorsitzender des Brief- tauben-Klubs Gießen). •• Lahnkanal isation. Die Königliche Wasserbau- Inspektion in Diez ist amtlich aufgefordert worden, sich bis Rübsamen’sche Dt MHmum-AnM ist eröffnet. Die Wagen raerfB- und Ki-ß-n, d" Großhl Die diesjährigen Prüjungen zur Erlangung des Meistertitels werden innerhalb des Monats ein polizeiliches Führungszeugnis. Vor der Anmeldung zur Prüfung ist an das Sekretariat der Aus meiner Abteilung für Glas und Porzellan empfehle ich für bevorstehende und gegenwärtige Saison Obst o. Dessertservice, und Kirschenteller. in allen gebräuchlichen Grössen. Seltersweg-Plockstrasse. Häuteipflüge empfiehlt billigst M. Rosenthal. SanbroirÄ“wK Jill. IM Hoflieferant Meister-WsuMN siir Hackverker in der Provinz Oberhessen. Zwanzig Pfennige ruiniert, das ist das Resultat des Einkaufs eines billigen Waschpulvers, welches oft Soda, wenn nicht noch schärfere Stoffe wie Chlor u. s. w. enthält. Die Sparsamkeit liegt im Erhalten der Wäsche, und dies kann nur durch Anwendung eines wirklich guten Seifenpulvers geschehen, wie Gioth's gemahlene Kernseise nut Salmiak und Terpentin, für deren Güte der Fabrikant I. Gioth, Hanau, garantiert. Breis ver Paket 15 Big. 3668 Bekanntmachung. SamStag den 28. Mai, vormittags 11 Uhr, wird im Bürgermelstereigebäude die Grasnutzung von den Schneisen und Waldwegeii des (Siebener Stadtwaldes öffentlich meistbietend versteigert. Gießen, den 21. Mai 1904. 4599 Grotzheczvgttche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. llntet dem P ^ballen m Seiten J.Ä durch ntef/^u le fJpr hne f. fern ‘ Jbj»? «««, »Ml« d° ' VNie 9tNntt Samstag, den 28. ds. Mts. findet bei Mitglied Wigand die statutgemäße Generalversammlung statt. 4540 Tagesordnung: 1. Vierteljahrsabrechnung. 2. Beschlußfassung über § 1 der Statuten rc. 3. Verschiedenes. M 1 roetb&fd}tn £aflm SÄTsi druckt ’S«*« (§ 133 der Gewerbeordnung) August d. I. abgehalten. Die Gesilche um Ziilassung Vollkommenster Gesundheits-Saug-Apparat der Gegenwart, ohne Naht D.-R.-P. 146 323 „Hera“. Verhütet das Einsaugen von Luft seitens des Säuglings, daher kein Unbehagen, keine Blähungen, keine Leibschmerzen. Grösste Bequemlichkeit für Mutter und Kind. Preis der vollständigen Sangflasche 75 Pfennig. 4381 Einzelne Teile sind stets vorrätig. Carl Äug. Faber. M Krieg X Vo Dschifu, 25. einoeftoffene Dschu am 21. Mai 600( Pitzeivo würden 1 geschifft. Auf den jaMischen Transp syrische Kcrsernemei nur kleine Zusatr tung entlang gem Mukden, 2k Gerüchte um, daß zwischen den russis an der Eisenbahn schlagen worden sich kleine japanis aber in beträchtlick feindliche Trappen Petersbur rals Kuropatki 3n der &efamtlagi Me des Golfes Do ckngetreten. lieber gmdes sestgestellt-. ' Mmm japanischerf vier Linienregimenj japanischer Truppe jan vor. Der langsam und dem lmken User i ven, nämlich 300C Eskadrons Garbek Mhmg zwischen nach Siujar '-Gegner auch von Unterlaufe des T M M-ilm W $«jOng' A.GKdrvn sti Ssiuj» W' die l L Außerdem «m« Md eine "n9 am 22. $ai B» dm ^awsapudsa, ^ufben, 2 , v M zur Meisterprüfung sind unter Benutzmig des vorgeschriebenen Formulars (bei dem Unterzeichneten erhältlich) spätestens bis ziim 25. Juli d. I. an die unterzeichnete Prüsniigskommission zu richten. Beizufügen sind nach § 2 Der Meisterprüfungs-Ordnung folgende Unterlagen: 1. ein kurzer, eigenhändig geschriebener Lebenslauf, zum 1. August d. I. über das vorliegende Kanalprojekt der Lahn und dessen Kosten gutachtlich zu äußern. Damit beginnt das Projekt greifbare Gestalt anzunehmen. 1. Lich, 26. Mai. Die Trauung Ihrer Durchl. der Prinzessin Karoline zu Solms-Hohensolms-Lich mit Sr. Hoh» dem Prinzen Chlodwig von Hessen wird am 26. Mai ds. Js. wegen der tiefen Trauer des fürstlichen Hauses um die verewigte Fürstin Hermann in aller Stille im fürstlichen Schlosse zu Lich stattfinden. Außer dem Fürsten und seinen Geschwistern wird nur die hohe Mutter des Bräutigams, Ihre Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Hefien, und der Bruder desselben, Prinz Christian, anwesend sein. Bad-Nauheim, 24. Mai. Folgende Unterhaltungen finden in dieser Woche statt: Donnerstag nachmittag und abends auf der Terrasse Konzert der Kurkapelle. Abends 8 Uhr Theatervorstellung „Der Herr Senator." Freitag nachmittag von 4,/2—6’/a Uhr und abends von 8—10 Uhr auf der Terrasse Konzert der Kurkapelle. Abends von 8—10 Uhr im Saale Tanz. Samstag nachmittag und abends auf der Terrasse Konzert der Kurkapelle. Abends 8 Uhr Theatervorstellung „Die Zähmung der Widerspenstigen". Sonntag den 29. Mai Konzert der Kapelle des 5. Großh. Hess. Infanterie-Regiments Nr. 168 aus Offenbach a. M. Abends von 8—91/, Uhr im Saale Symphonie-Konzert der Kurkapelle unter Mitwirkung der Konzertsängerin Frau Greta Oske-Fröhlich aus Berlin. d. Mainz, 24. Mai. Der 37jährige frühere Schlosser und Proviantamtsarbeiter Dinges von hier, der von seiner Frau getrennt lebt und bei einem Taglöhner in der Welschnonnengasse logierte, hat vorgestern nachmittag an der 12jäh- rigen Tochter seines Logisgebers ein Sittlichkeitsoerbrechen verübt. D., der wegen eines ähnlichen Verbrechens vorbestraft ist, wurde verhaftet und in das Arrestlokal des dritten Polizeibezirks verbracht, wo er sich an seinen Hosenträgern erhängte. Er wurde sofort abgeschnitten, und es gelang den Bemühungen der Beamten, ihn wieder zu sich zu bringen. Der Verhaftete kam zuerst in das Rochushospital und dann in das Provinzialarresthaus. — Ein unbekannter etwa 40—45jähriger gut gekleideter Mann sprang am Sonntag nachmittag von der neuen Kaiserbrücke in den Rhein und ertrank. hc. Darmstadt, 24. Mai. Der Oberlehrer an dem Realgymnasium und der Realschule in Mainz, Dr. phil. Wilhelm Schottler ist zum Landesgeologen ander geologischen Landesanstalt ernannt worden. Schottler ist 1869 zu Mainz geboren und studierte in Gießen Mineralogie und Geologie bei Streng und Geographie bei Sievers. 1892 bestand er das Examen und war an verschiedenen Anstalten tätig und an der Landwirtschaftsschule zu Groß-Umstadt. 1897 promovierte er bei R. Brauns in Gießen. Als Mitarbeiter ,dcr geologischen Landesanstalt war er im Vogelsberg beschäftigt und setzte die Arbeiten Strengs in Gießen fort. Schottler wurde die neugegründete dritte Landesgeologenstelle übertragen. s) Marburg, 24. Mai. Beim Baden in der Lahn Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur Kenntnis der Beteiligten mit dem Anfügen, daß etwaige Reklamationen bis zum 23. August 1904 bei Großherzoglicher Bürgermeisterei Rüddingshausen geltend gemacht werden können. Gießen, den 20. Mai 1904. TVissfellung Düsseldorf 1902: Goldene Medaille und Staafsmedaille Hauptniederlage bei Jean Weisel. Telephon No. 235. Nächste grosse Ziehungen 1. und 15. Juni Vereinigung zum Erwerb von gesetzlich überall erlaubten Serien-Losen. KehSnge’n6 °üt 20 garant. sicheren Treffern KX Mk- 2.80, Mk. 5.- Oder Mk. 10— 500,000,255,000,180,000 ck lrn ungünstigsten Falle ca. 40°/o der Beträge zurück. Mitgliedsdauer nur 1 Jahr. — Hierzu Gratis-Beteiligung an zwei gesetzlich erlaubten Fnrkpn Prc T nenn 6 Ziehungen pro Jahr. Mchste 1 Ul Keil 1UU ILb. kosen. ziehung am 1. Juni. — Insgesamt ährlich 24 Ziehungen. — Prospekte versendet gratis und franko W. F. Fetersen, Lübeck A 15, Geninerstr. 24a. 4550 Vermischte». * Berlin, 24. Mai. Aus einem Eisenbahnzug gesprungen und schwer verwundet ist heute eine junge Russin, die 24 Jahre alte Ofsizierstochter Hulda Mintz. Tie junge Dame ist tiefsinnig geworden, weil ihr Vater in den Krieg gegen Japan ausrüclte. Ihre Mutter wollte daher mit ihr Ver- ivandte in Berlin besuchen, um sie auf andere Gedanken zu bringen. In der Nähe von Köpenick sprang die Kranke aus dem Speisewagen und zog sich außer anderen Verletzungen einen Bruch beider Beine zu. Sic wurde nach Anlegung eines Verbandes mit dem Zuge nach dem Bahnhof Friedrichstraße und von dort nach einer Klinik gebracht. * Weinheim, 24. Mai. Während der Pfingsttagung de» polytechnisch enSCS wurde ein BraunschweigerStu- d e n t auf Anzeige eines kleinen Mädchens wegen angeblichen Sittlichkeitsverbrechens in Untersuchungshaft genommen. Am nächsten Morgen wurde er im Gefängnis t o t aufgefunden. * Paris, 24. Mai. In den letzten Tagen sind 18 Personen nach dem Genüsse von Backwaren an Vergiftungserscheinungen erkrankt. Eine derselben ist bereits gestorben. Wien, 24. Mai. Einer der populärsten östreichischen Herrenreiter Oberleutnant Josef Folberch stürzte bei dem gestrigen Offiziers-Rennen, brach das Genick und war auf der Stelle tot. Sandel und Verkehr. Vallu-wirtschasi. Finanzen der deutschen Staaten. Wie gemeldet wird, ist bestimmt zu erwarten, daß der Reichskanzler für das laufende Etatsjahr von der ihm durch den Reichstag erteilten Befugnis, die ErhebungderMatrikularb ei träge, falls deren Gesamtsumme 219 650 000 Mk. übersteigt, bis zum Schluß des Etatsjahres auszusetzen, mit Rücksicht auf die schwierige Finanzlage einzelner Bundesstaaten Gebrauch machen wird. Eine derartige Maßnahme kann nur willkommen geheißen werden, zumal die Regierungen einiger Staaten auf die diesmalige Erhöhung der Matrckularbeiträge nicht gefaßt gewesen waren. Würde ihnen der Auffchub nicht bewilligt, so wären sie genötigt, ihren Kredit durch neue Anleihen, für deren Deckung der eigene diesjährige Etat nicht Vorsorge treffen konnte, zu schädigen. Bekanntmachung, die Offenlegung der Resultate der Flurvermeffung in der Gemarkung Rüddingshausen betreffend. Die Grundbesitzer in der Gemarkung Rüddingshausen werden benachrichtigt, daß die Flurkarten nebst der Uebersicht des Flächengehaltes der einzelnen Fluren auf dem Gemeindehaufe zu Rüddiugs- hausen offengelegt worden sind. Die Grundbesitzer werden eingeladen, die Resultate zu prüfen, /mb ihre etwaigen Bemerkungen, nach Vorschrift des Art 33 im Katastergesetz vom 13. April 1824, innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten bei dem Ortsvorstande zur Weiterbeförderung abzugeben. Die Offenlegungsfrist von 3 Monaten geht mit dem 23. August 1904 zu Ende und nach Ablauf derselben kann keine Reklamation mehr angenommen werden. Darmstadt, den 16. Mai 1904. Großherzogliches Katasteramt. gez. Dr. Lauer.