Nr. 116 Zweites Blatt. 154. Jahrgang Donnerstag 19. Mai 1904 Erscheint tSgllch mit Ausnahme des Sonntags. Die „Siebener FamiNenblStter" werden dem „Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der »Hessische Landwirt- erscheint monatlich einmal. Gießener Anzeiger Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitätsdruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition «.Druckerei: Schulstr.7. Tel. Nr. 61. Telegr.-Adr.: Anzeiger Dießen. General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt ffit den Kreis Siehe». Nie heutige Nummer umfaßt 8 Seiten. Zur hessischen Wahlreform. Durch die DienStags-Versammlung der oberhessischen Abgeordneten in Darmstadt ist, wie wir schon gestern erwähnten, da an eine Zweidrittelmehrheit kaum mehr zu denken ist, das Schicksal der Wahlrechts-Vorlage so gut wie besiegelt, und zwar sehr zur Freude deS Frhrn. v. Heyl, der, obwohl bekanntlich nominell Nationalliberaler, doch von vornherein ein geschworener Feind der Wahlrechtsreform war, welchen Standpunkt auch gerade in letzter Zeit wieder mit besonderer Schärfe die „Wormser Ztg." verficht. In der Tat sind es neben den ausgesprochenen Bauernbündlern, die ja eo ipso einer Vermehrung der städtischen Abgeordneten feindlich gegenüberstehen, gerade die „Nationalliberalen" Heyl'scher Observanz, die gegen die reformfreundliche Vereinigung der freisinnigen, sozialdemokratischen und Zentrumspartei das Schicksal der Vorlage entscheiden werden. Zwar wird es innerhalb der nationalliberalen Partei ohne schwere Kämpfe nicht abgehen, und ein Teil von ihr, vor allem die städtischen Abgeordneten, wird für die Vorlage stimmen, aber er wird diese nicht retten und nicht verhindern können, daß infolge der reformfeindlichett Haltung derer um Heyl das Nichtzustandekommen des Gesetzes der „nationalliberalen" Agrarier-Partei in die Schuhe geschoben wird. r»DaS Richtigste wäre es, die Herren v. Heyl und Genossen entschlössen sich, nach dem Vorgänge des Herrn Menck in Preußen, sich fortan nicht mehr nationalliberal zu nennen, sondern, wie es ihnen zukommt, agrarische Reichsparteiler. Den Herren Bauernbündlern vom Schlage des Herrn Hirschel und Konsorten liest übrigens just heute ein Leser der „Wormser Ztg.", der sich nicht zu deren speziellen Parteifreunden rechnet, recht kräftig die Leviten wegen ihrer unausgesetzten Verdrehungen in Bezug auf die Vertretung von Stadt und Land in der Zweiten Kammer. Der Artikelschreiber richtet sich zwar direkt gegen die Freisinnigen, trifft aber schärfer als diese die Bauernbündler. Er schreibt u. a. folgendes: In unserer zweiten Kammer besteht bekannllich ein äußerst starker Gegensatz zwischen den städtischen und den ländlichen Interessen, der vor allem darin wurzelt, daß die Städte des Landes zurzeit eine völlig unzureichende Vertretung in der gesetzgebenden Körperschaft haben. Heute repräsentieren die fünf größten Städte über die Hälfte der gesamten Steuerkraft des Landes, d. h. sie haben von den 12y* Millionen direkter Einkommens- und VermögenK- steuer mehr als 6 Millionen zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse auszubringen. Dagegen besitzen sie von den 50 Mandaten im Landtag nur 7, sage sie ben Sitze, die drei kleinen Städte Bingen, Friedberg und Alsfeld haben meist nur ländliche Interessen zu vertreten. . . . Nach den neuesten amtlichen Publikationen beträgt die Gesamtzahl der Einwohner Hessens 1119 893 Köpfe. Im Falle einer gleichmäßigen Verteilung der Wahlkreise würde somit bei 150 Kammermitgliedern auf je 22 398 Seelen, bei 60 Mandaten auf je 18 665 Seelen ein Abgeordneter kommen. Zurzeit hat aber Worms mit 42 000 Einwohnern nur einen, Mainz mit 86 000 Einwohnern zwei Abgeordnete, ebenso Darmstadt mit 76 000. Genau dasselbe Recht, wie Worms mit 42 000 oder Mainz mit zweimal 43 000 Einwohnern besitzen aber auch die Städte Alsfeld mit 4300, Friedberg mit 6800 und Bingen mit 9600 Seelen, sodaß also tatsächlich die Stimme eines Alsfelder Wählers zehnmal soviel Gewicht besitzt, als die eines Wormser ober Mainzer Wählers; Friedberg wählt mit etwa einem Siebentel, Bingen mit einem Fünftel der Einwohner seinen Abgeordneten. Wäre es da nicht das allergeringste Maß von Entgegenkommen gewesen, wenn man der bescheidenen Anforderung von je einem weiteren Abgeordneten für die großen Städte glatt zugestimmt hätte? Im weiteren polemisiert der Artikelschreiber gegen den von der Mehrheit der oberhessischen Abgeordneten bereits zu Falle gebrachten Antrag des Dr. Gutfleisch und plaidiert für die Vermehrung der Zahl der Abgeordneten der stärker bewohnten Provinzen Rheinhessen und Starkenburg. Volitische Tagesschau. Der Frauenkongreß in Berlin. Aus Berlin, 18. Mai, wird uns geschrieben: Das .Programm für den Internationalen Frauenkon- .greß, der vom 13. bis 18. Juni in Berlin stattfindet, wird soeben veröffentlicht. Eine internationale Frauenstimmrechtskonferenz in den Tagen des 3. und 4. Juni geht voraus; sie soll einen Weltbund für Frauen st immrecht ins Leben rufen. Ein kräftiger Auftakt zum Frauenkongreß! Was dieser letztere sich alles vorgenommen hat, in den Bereich seiner Erörterung zu ziehen — in Abteilungen —, das übertrifft an Ausdehnung und Vielseitigkeit jegliches dagewesene Programm eines Männerkongresses. Hoffentlich ist auch darin das „schwächere" Geschlecht dem „starken"" Merlegen, daß die Vorsätze zur Ausführung gelangen und niclft schließlich dem Erholungsbedürfnis der Kongreßbesucher zum Opfer gebracht werden. Die ungewöhnlich zahlreichen Aufgaben, die bereits jetzt der Frau im öffentlichen Leben zusallen, können eine gründliche Behandlung wohl beanspruchen. Da handelt es sich z. B. um die Frau in der Armen- und Waisenpflege, in kommunalen Aemtern, in Handel und Industrie, in der Landwirtschaft, in der Gefangenenfürsorge, der Alkohol-Bekämpfung, nicht zu vergessen der Tätigkeit der Frau in Volks-, Fortbildungs- und höheren Schulen. Es kommen ferner die wissenschaftlichen und künst- l er i f ch e n Neigungen der Frau in Betracht, Bestrebungen, denen noch immer manches Hindernis sich entgegenstellt, und endlich wird die rechtliche Stellung der Frau, die ja durch das Bürgerliche- Gesetzbuch eine größere Bedeutung and Anerkennung erlangt hat, obschon auch auf diesem Gebiete manches zu tun übrig bleibt, zu Vergleichen mit dem Auslande Anlaß geben. Alle diese Fragen haben in dem Programm des Internationalen Frauenkongresses Aufnahme gefunden. Die geplanten großen öffentlichen Versammlungen befassen sich mit Themen von allgemeinem Interesse: Frauenlöhne usw. Auch das Frauenstimmrecht ist der Diskussion einer öffentlichen Versammlung Vorbehalten. Die meiste Anziehungskraft dürfte die aus den 16. Juni angesetzte Versammlung ausüb^n mit der Tagesordnung: „Das Verhältnis der Frauenbewegung zu den politischen und konfessionellen Parteien. Da wirb wohl scharfe Musterung gehalten werden über das Maß von Unterstützung, das unsere Parteien der Frauenbewegung gewähren! Dr. Spahn ein „kommender Mann"? Unser Berliner parlamentarischer Mitarbeiter schreibt ünterm 18. Mai: An dem Gerücht, der preußische Justizminister Schön- st e d t werde aus demAmte scheiden, ist nichts neues, oenn Herrn Schönshedt wurde schon mehrfach Sehnsucht nach dem Privatleben nachgesagt. Festgestellt sei deshalb lediglich, daß der Minister, obwohl er oie Schwelle des biblischen Alters überschritten hat, körperlich und geistig sich vollkommen frisch fühlt. Interessant ist ab^er, daß man in politischen Kreisen bereits eine bestimmte Persönlichkeit als für die zukünftige Leitung des preußischen Justizministeriums in Betracht kommend im Auge hat. Es ist kein Anderer als der Zentrumsfübrer Dr. Spahn, zurzeit Reichsgerichtsrat in Leipzig, oem dergestalt eine Belohnung für die der Regierung geleisteten wertvollen politischen Dienste „signalisiert" wird. W^nn Herr Möller preußischer Handelsminister geworden ist, warum sollte Herrn Spahn das Justizportefeuille versagt bleiben? Auch wir glauben nicht, daß der „Reichsgerichtsrat"" die letzte Staffel im Berufsleben Dr. Spahns darstellt, sind aber der Meinung, daß die Regierung für die nächste Reichstagssession mit den Handelsverträgen und der Militär- vorlage den vielgewandten Herrn Spahn noch an der Spitze der Zentrumsfiaktion sehen möchte. Dann erst dürfte Herr Spahn für die „Exeellenz" reif sein. Eine notleidende Seestadt. Man schreibt uns aus Berlin, 18. Mai: Die Möglichkeit, über den russischen Handelsvertrag Authentisches zu erfahren, bietet sich bei der am 27. Mai in Anwesenheit des Kaisers erfolgenden Ein- wei hung des neuen Handelshafens in Danzig, von dem ein Aufschwung in der wirtschaftlichen Entwicklung erhofft wird. Dieser ist Mer wesentlich bedingt durch vertragsmäßig geordnete Handelsbeziehungen zu Rußland, denn das große russische Hinterland kommt für den Handel Danzigs mehr in Betracht, Ms der schmMe deutsche Landstrich die Weichsel aufwärts. Es ist nicht ausgeschlossen, oaß der Kaiser bei der Einweihungsfeier Veranlassung nimmt, die Danziger in ihren Hoffnungen durch eine zuversichtliche Mußerung über den russischen Handelsvertrag ru bestärken. Der Seehafen Westpreußens erfieut sich bei den dortigen Agrariern freilich derselben Unbeliebtheit, wie der Handelsvertrag mit Rußland, weil Danzig in der Hauptsache Holz, Zucker und Getreide aus Rußland exportiert. Es ist auch anzunehmen, daß durch Eröffnung eines neuen Handelshafens in Danzig die Möglichkeit der Jn- dustrialisierunb des Ostens den Agrariern nähergerückt erscheint, der sie aufs äußerste widerstreben, weil sie von ifyr eine Verschärfung der Leutenot befürchten. Der Irankfurter Raubmord vor dem Schwurgericht. hl Frankfurt, 18. Mai. Die Beiweisaufnahme bringt heute, wie wir der „Frkf. Ztg." entnehmen, zunächst noch die Feststellung einer Unwahrheit des Groß. Er hatte behauptet, Stafforst habe ihm in der Nähe des Friedhofs Mk. 300 gegeben und Arbeiter in der Nähe hätten das gesehen. Vors.: Wollen Sie denn das aufrecht erhalten? — Groß: Es war so. Er bat mir natürlich das Geld nicht offen gegeben. Aber es sind Leute gewesen, die haben im Feld gearbeitet u'üd haben gesehen, daß Stafforst auch Mutig am Ueber- zieher war. Nun wird der Schutzmann Heusohn vorgerufen, der darüber eingehende Untersuchungen angestelll und eine ganze Anzahl von Personen befragt hat. Er konnte aber nicht das Geringste darüber feststellen. Auch dafür, daß Groß das Geld in den Main geworfen hat, wie er behauptet, fanden sich keinerlei Anhaltspuntte. Untersuchungsrichter, Landrichter Dr. Cäsar, tritt darauf an den Zeugentisch. Vors.: Wollen Sie sich zunächst über den E i n d r u ck äußern, den die A n g e k l a g t e n auf Sie gemacht haben? Zeuge: Stafforst war sichtlich bemüht, in jeder Beziehung die Wahrhett zu sagen. Als ich ihn zuerst vernahm, wußte ich nur aus den Zeitungen, was Stafforst gestanden haben sollte. Als ich dann die Akten über das Hamburger Geständnis las, war es mir höchst interessant, daß der Inhalt fast wörtlich über- einstimmte mit dem, was er vor mir ausgesaat hatte. Nur eine einzige Verschiedenheit ergab sich, die ohne Bedeutung war. Stafforst hat seine Aussagen fließend gemacht und oft fünf Minuten gesprochen, ohne daß ich ihn unterbrach. Solange ich Untersuchungsrichter bin, ist mir noch keine Untersuchung so leicht geworden. Sein Geständnis war begleitet von Zeichen offenbarer Reue. Er sagt, er habe eine, gewisse Angst vor Groß gehabt, der ihm schon in Leipzig mit Erschießen gedroht habe. — Vors.: Ist Ihnen nicht ausgefallen, daß er mit einem Menschen, der ihn mit Erschießen bedrohte, ttotzdem immer noch weiter verkehrte? — Zeuge: Er sagte, er sei immer wieder von Groß bestürmt und zur Tat überredet worden. Deshalb ist ja auch der Plan geändert worden. Er sagte: Ich bin bereit zur Tat, wenn ich auch unter einem gewissen Druck stand, well ich den Groß als gefährlichen Menschen kannte, der mir schon fiüher mll Erschießen gedroht hatte, und den ich in gewisser Beziehung fürchtete. — Vors.: Haben Sie ihn gefragt, ob er mit Ueberlegung gehandelt hat? — Zeuge: Ja, und er hat diese Frage direkt bejaht. Er sagte, er habe mit voller Ueberlegung gehandelt. Er habe den Plan so ausgeführt, wie sie ihn besprochen haben. Er sei auch vollständig nüchtern getoefen, denn er habe nur zwei Kognaks eine Stunde vor der Tat getrunken., Er hoffte freilich, daß etwas dazwischen kommen könnte. — Vors.: Das widerspricht sich doch. — Zeuge: Ich lann nur seine Worte anführen. Ich habe ihn ausdrücklich gefragt: Warum sind Sie immer wieder zu Groß hingegangen? — Vors.: Darauf weiß er auch hier nichts zu erwidern. Der Verteidiger Dr. Heß weist darauf hin, daß in der Vor- »nng wiederholt von der „Angst vor den Drohungen des ; aber der Zeuge erwidert, daß Stafforst auch Untersuchung wiederh Groß" die Rede ist; _ „ ... gesagt habe, das Geld habe ihn gelockt, und anderersells habe ihn die Not, die Angst vor der Landstraße getrieben. VonGroß sagt der Untersuchungsrichter: Groß hat einen ungemein großen Einfluß auf Stafforst gehabt. Das bat sich schon in Leipzig gezeigt. Als ich mir von Stafforst sein Vorleben erzählen ließ, wie er auf die Landstraße, auf die Walze gekommen sei, sagte er zum Schluß: So bin ich dem Groß in die Hände gefallen! Der Groß war sich seines Einflusses auf Stafforst auch bewußt. Nicht umsonst verlangte er nach der kurzen Gegenüberstellung: Könnte ich nicht den Stafforst sehen, damll man sich aussprechen könnte? In der Untersuchung trat Groß zuerst mit unerhörter Sicherhell auf. Als ihm Direktor Zieger sagte, er habe ihn zusammen mit einem Manne gesehen, erwiderte er in geradezu dreister Weise, das müsse ein Irrtum sein. Er verlangte, daß sein Bild in den Zeitungen veröffentlicht würde, dann werde sich der Irrtum aufklären. Als mir mllgeteill wurde, er habe am Montag morgen Salmiak gekauft, sagte er zunächst: Ja, den habe ich im Auftrage meiner Braut gekauft, well sie ihn zum Ausbürsten ihrer Kleider haben wollte. — Vors.: Gestern sagte er. Sie hätten von Fleckenseife gesprochen. — Zeuge: Der Ausdruck Fleckenseife ist mir gänzlich fremd. Am Nachmittag änderte Groß seine erste Angabe wieder ab. Nach der Festnahme des Stafforst schwand die Sicherhell des Groß. Er muß im Lauf der Untersuchung erfahren haben, daß man seinem Mitschuldigen auf der Spur war. Kommissar Busjäger hatte chn nach dem Mann gefragt, mit dem er im Caf6 Bostel verkehrt habe. Ferner war er stärker gefesselt und ins Polizeigefängnis übergeführt worden. Als nun Stafforst verhaftet war, legte ich dem Groß die Frage vor: Haben Sie mir noch etwas mitzuteilen? Darauf sagte er: „Ich weiß, wer der Täter ist, er heißt Stafforst. Wo er jetzt ist, weiß ich nicht." Er gab dann zu, Augenzeuge der Tat gewesen zu fein, versuchte sich aber im Lauf der weiteren Untersuchung immer mehr um die Sache herumzudrücken. Er sagte, er fei mllgegangen aus Angst vor Stafforst, der habe ihn mit Erschießen bedroht. Ms ich fragte: Wie denn? antwortete er: Er hat gesagt: Du bist wert, daß ich Dich auch erschieße. — Vors.: Wie war denn die Gegenüberstellung? — Zeuge: Die Gegenüberstellung hat nur einen ganz kurzen Augenblick gedauert. Ich hatte vorher das Geständnis des Stafforst entgegengenommen und mußte befürchten, daß er unter dem Eindruck des Groß seine Aussage ändern würde. Ich durfte es also zu einer Aussprache nicht kommen lassen. Es kam nur darauf an, den Schlag gegen Groß zu führen. Es war deshalb verabredet, daß ich hinausgehen und mit Stafforst wieder hereinkommen wollte. Mit Stafforst war ausgemacht, daß er die Worte sprechen sollte: „Bruno, gefteh's! Wir sind's gewesen." Ob Groß diese Worte verstanden hat, weiß ich nicht. Denn er sprach sie gleichzeitig, während ich sagte: „Groß, hier steht Ihr Mittäter"''. Als Groß kein besonderes Zeichen der Erregung zu erkennen gab, ließ ich den Stafforst sofort wieder abführen. Im wetteren Verlauf der Vernehmungen hat dann Groß das Geständnis, das er unter dem ersten Eindruck abgelegt hatte, immer mehr abgeschwächt. Das Zeugenverhör ist um 11 Uhr beendet. Nun kommen die Sachverständigen zum Wort, und zunächst häll der Gerichtsarzt Dr. Roth seinen Vorirag. Der Tod erffolgte nicht sofort durch die Schädelverletzungen, sein Eintritt wurde beschleunigt durch den starken Blutverlust und die starke Umschnürung des Halses. Diese erfolgte aber erst nach der Schädelzer- trümmerung. — Vors.: Der Groß erzählt, dem Stafforst sei Gehirnmasse in den Mund gespritzt und er habe gerufen: Schmeckt das bitter! ,— Dr. Roth: Das Gehirn ist aus dem Schädel gar nicht ausgetreten. — Auch, daß Stafforst, wie Groß behauptet, mit einem Klavierstuhl auf Lichten stfin eingeschlagen hat, bezeichnet der Sachverständige als unwahrscheinlich. Als der Gerichtsarzt sein Gutachten beendet hat, sagt Groß: Ich will über die Sache mit dem Schlagen hier noch gründlicher sprechen. Der Stafforst soll erst einmal erzählen, wie der Mord zugegangen ist. Vors.: Das hat er ja erzählt. — In gewaltigem Redefluß sucht nun Groß die Darstellung des Stafforst zu entkräften: „Er sagt, während ich den Mann erschlagen hätte, wäre er nach der Tür gegangen"", so beginnt er, und sucht die Unwahrscheinlichkeit verschiedener Einzelhetten darzutun. — Vors.: Ich kann nicht begreifen, wie Sie auf solche Nebenpunkte kommen. Die vielen anderen Verdachtsgründe, die außer dem Geständnis des Stafforst vorliegen, sind die Hauptsache. — Aber Groß läßt sich nicht beruhigen. „Guck mir ins Gesicht!" ruft er dem vor ihm sitzenden Stafforst zu, und gehorsam dreht sich dieser um. „Wer hat den Mann erschlagen? Jetzt rede die Wahrheit!" — Stafforst: Ich habe die Wahrheit gesagt. — Groß: Hier stehe ich gerade wie Du. Wir haben es zusammen gemacht. Aber die Wahrhett soll an den Tag kommen. — Stafforst: Ich habe die Wahrheit gesagt. — Groß: Ist Dir nicht das Blut in den Mund gespritzt? (Jetzt spricht er nämlich plötzlich von Blut, da die Gehirnmasse nach dem Gutachten des Gerichtsarztes nicht mehr ins Feld geführt werden kann.) — Stafforst: Nein. — Groß: War nicht Dein Ueberzieher voller Blut? — Stafforst: Das werden die Sachverständigen sagen. In dieser Weise geht der Redekampf noch einige Zeit weiter, bis ihm der Staatsanwalt ein Ende macht durch die Bemerkung: Groß hat also jetzt selbst erllärt: Wir haben es zusammen getan. — Vors.: i Das hat ja auch Stafforst gesagt, sie hätten es zusammen getan. — Stafforst (mit tränenerstickter Stimme): Ja, wir haben es zusammen getan. Aber ich hätte es nicht getan, wenn er mich nicht Nitt dem Revolver bedroht hätte. — Groß: Er spricht immer davon, ich habe ihn dazu gezwungen. Er will unter einem gewissen Drucke von mir gestanden haben. (Genau dieselben Worte hatte kurz vorher ber Untersuchungsrichter gebraucht.) Der Vorsitzende macht schließlich diesen Zwiegesprächen ein Ende und geht zur Vernehmung des zweiten Sachverständigen, Dr. Fromm, über, der mit Dr. Roth zusammen die Untersuchung der Leiche vorgenommen hat. Seine Ausführungen stimmen mtt denen von Dr. Roth überein. Von besonderer Wichtigkeit ist das nun folgende Gutachten des Gerichtschemikers Dr. Popp. Wir heben daraus folgendes hervor: Groß hatte drei Anzüge, einen dunklen, den er bei ber Verhandlung an hat, und zwei blaugraue, die sich sehr ähnlich sehen. Nur ist der eine neuer, ber andere bereits abgetragen. Der neuere Anzug, ben Groß bei bem Morbtag getragen haben will, zeigte keinerlei Blutspuren. Dagegen fanben sich zahlreiche Blutflecke an dem älteren Anzug. Der Anzug ist mit Fleckenwasser gereinigt unb bie Blutflecken sinb nur zu sehen, wenn man ben Rock burch ein sog. Lichtfalter betrachtet. Besonders viel Blut sand sich am linken Aermel, außerdem an Hosen, namentlich an ben Knien unb in ber Nähe ber Stiefel. Die Ausrede des Groß, das Blut rühre vom Nasenbluten her, ist ebenso hinfällig, wie bie Behauptung, es stamme von seinem früheren Gewerbe als Metzger. An den Kleidern des Stafforst fand sich Blut nur in zwei kleinen Flecken am Ueberzieher. Der Ueberzieher des Groß war zunächst nicht näher untersucht worden. Dr. Popp hat ihn aber gestern noch genau untersucht unb trotz ber sorgfältigen Reinigung durch Groß festgestelll, daß sich an beiden Aermeln größere Blutflecke befinden. Die Stiefel hat sich Groß nach der Angabe be-> Stafforst an dem Handtuch des Lichtenstein abgewischt, und diese Angabe wird durch ben Sachverstänbigen bestätigt. Denn er legt bie blutigen Handtücher vor und aergt, daß sich an einem von ihnen Spuren von Schuhcreme befinden, und mit Schuhcreme sind die schwarzen Boxcalf-Stiefel des Groß bestrichen gewesen. Ist es schon nach den Befunden an den Kleidern wahrschein- äch, daß sich beide Angeklagte an der Mordtat beteiligt haben, so geht dies klar aus den aufgefundenen Fingerabdrücken hervor. Beioe Angeklagte haben gleich große Hände, aber sehr verschiedene Papillenzeichnungen an den Fingerspitzen. Es befand sich nun auf dem Umlegekragen des Ermordeten auf der linken vorderen Ecke eine blutige Fingerspur, die während der Tat entstanden sein rnuß, und dieser Abdruck stimmt mit der Fingerzeichnung des rechten Ringsingers des Groß überein. Groß muß also den Hals des Opfers in gebückter oder liegender Stellung vom Kopf und von hinten her bearbeitet haben. Ein Fingerabdruck auf der Hemdenbrust des Lichtenstein kann gleichfalls von Groß stammen, doch ist der Nachweis hier nicht so sicher gelungen. Dagegen fand sich noch ein anderer Beweis für die Beteiligung des Groß. An den blutigen Handtüchern entdeckte man die Abdrücke einer Hand, die derjenigen des Groß entspricht, und mit Blut angeklebt drei Haare, zwei Haare von den Augenbrauen und ein Kopfhaar. Diese Haare rühren von Groß her und es ist . damit bewiesen, daß er sich nach der Tat vom Blut gereinigt hat. Ein zweiter Handabdruck auf dem Handtuche rührt von Stafforst her. Ebenso stammt der blutige Fingerabdruck auf einem der Papiere von dem linken Daumen des Stafforst. An dem mehrfach erwähnten Klavierstuhl, von welchem Groß behauptet, Stafforst habe damit zugeschlagen, fand sich allerdings die Spur eines blutigen Grisis, der aber ebensogut von Lichtenstein als von Stafforst herrühren kann. Endlich fanden sich auf den vor dem Kassenschrank liegenden Papieren drei kreisrunde Abdrücke, welche zuerst für Stiefelabsätze gehalten wurden, aber sich als Abdrücke des Gewichtsteins darstellten. Die Mordwaffe ist somit nach der Tat in das vordere Zimmer mitgenommen worden. Damit ist uim iy2 Uhr die Beweisaufnahme beendet. Die den Geschworenen vorgelegten Fragen lauten: 1. Ist der Angeklagte Groß (Stafforst) schuldig, zu Frankfurt am 26. Februar 1904 gemeinschaftlich mit dem AngeUagten Stafforst (Groß) den Klavierhändler H. Lichtenstein, einen Menschen, vorsätzlich getötet und die Tötung mit Ueberlegung ausgeführt zu haben? 2. Ist der Angeklagte Groß (Stafforst) schuldig, durch dieselbe Handlung gemeinschaftlich mit Stafforst (Groß) mit Gewalt gegen die Person des Lichtenstein demselben einen Geldbetrag von >ungefähr 800 Mark, eine goldene Uhr nebst Kette und Medaillon und einen goldenen Bleistift, fremde bewegliche Sachen in der Absicht weggenommen zu haben, sich dieselben rechtswidrig zuzueignen, und zwar, indem durch die dabei gegen Lichtenstein verübte Gewalt dessen Tod herbeigeführt wurde? Der Verteidiger des Groß, Dr. Stulz, läßt für diesen noch eine Frage auf Beihilfe zum Mord stellen. Aber während sich das Gericht zur Stellung dieser Frage zurückzieht, muß Stafforst aus dem Saale geführt werden. Er ist von heftigem Nasenbluten befallen worden. Der Gefängnisarzt Dr. Fromm begleitet ihn mit Kriminalkommissar Wieland in die Zelle. Eine Viertelstunde später läßt sich auch Groß, der während der Pause mit vorgebeugtem Kopfe, verschränkten Armen und stierem Blick zwischen seinen Wärtern gesessen hat, auf kurze Zeit hinausführen. Um zwei Uhr erscheint Stafforst wieder — er bat in der Zelle Kaffee zur Stärkung erhalten — und die Verhandlung über die Fassung der Hilfsftage nimmt ihren Fortgang. Groß zieht sein Taschentuch und weint heftig vor sich hin. Um 21/4 Uhr tritt eine- halbstündige Pause ein zur ander- weftigen Formulierung der Fragen. Nachmittags wurde nach der „Frkf. Ztg." der Andrang zum Zuschauerraum, als die Verhandlung dem Ende zuging, geradezu beängstigend. Um i/24 Uhr verliest der Vorsitzende noch einmal die Fragen, drei gegen Groß, zwei gegen Stafforst. Dann ergreift der Erste Staatsanwalt Geh. Justizrat v. Reden das Wort, wobei er u. a. wörtlich sagte: M. H. Geschworenen! Sie haben drei Tage hindurch mit dankenswerter Aufmerksamkeit den Verhandlungen gefolgt, und «ich kann mir nach 'Sage der Beweisaufnahme kaum denken, daß Ihnen die Entscheidung, auf die jetzt Tausende warten, schwer werden wird, wenn Sie es nicht an dem Mannesmut fehlen lassen, und auch da Ihrer Ueberzeugung Ausdruck geben, wo Sie denken, daß Ihr Wahrspruch von den denkbar schwersten Folgen begleitet sein werde, wo es sich um eine Strafe handelt, wie sie schwerer von Menschen gegen Menschen nach Gottes Willen nicht verhängt werden kann. Aber die Untersuchung mußte lange dauern, um Gericht und Staatsanwaltschaft in die Lage zu setzen, gewappnet zu sein gegenüber dem Lügengewebe des Angeklagten Groß, der, obgleich er zugestehen mußte, Mitwisser und Zeuge der Tat gewesen zu sein, doch sich nicht scheute, selbst zur Polizei zu gehen und mit ftecher Stirn zu fragen: Was will man von mir? Ich bitte Sie nun, Ihre Aufmerksamkeit meinem Vertreter zuzuwenden. Er hat vom ersten Augenblick an neben der umfassenden Voruntersuchung und der ersprießlichen Tätigkeit der Polizeibehörden diejenigen Geschäfte mit mir erledigt, die der Staatsanwaltschaft in dem Strafverfahren obliegen. Staatsanwalt Dr. Bluhme gibt ebenfalls zunächst dem Abscheu über die Mörder Ausdruck, die, nur um ihrer Habgier zu fröhnen, den ahnungslosen Mann aus einem glücklichen Familien- und Berufsleben herausgerissen, die ihn hingeschlachtet haben, wie man es einem Stück Vieh gegenüber die empörende Roheit bezeichnen muß. Ich habe — fährt Dr. Bluhme fort — selbst vor dem noch warmen Leichnam des Ermordeten gestanden, habe seine verzerrten Züge betrachtet und einige Minuten später die Witwe ohnmächtig zusammenbrechen sehen. Sie wollte an jenem Tage mit ihrem Manne ihren Verlobungstag feiern und er hatte ihr noch Blumen gesandt. Ich habe ferner den Bruder an der Leiche weinen sehen. Das sind Eindrücke, die man sein Leben lang nicht los wird. Aber so lange ich lebe, wird auch die Empörung nicht von mir weichen, die mich damals beseelte angesichts dieses Abgrunds menschlicher Verworfenheit. Ihr Amt, m. H., ist ein schweres, aber Ihre Verantwortung wird durch die Sachlage bei dieser Tat erheblich gemindert. Es ist keine Tat, bei der man Mitleid mit den Tätern haben kann: sie ist aufgeklärt in allen Einzelheiten und hinsichtlich der Persönlichkeit der Täter ist jeder Zweifel beseitigt. Beide sind mit dem Blute des Ermordeten bespritzt, und außerdem haben Sie das Geständnis des einen Angeklagten. Das gilt sonst als genügendes Beweismittel. Hier war eine weitere Beweisaufnahme nötig mit Rücksicht auf den zweiten Täter, der sich zu einem Geständnis nicht herablassen wollte. Aber schon das Geständnis des Stafforst allein, das Sie mit mir für glaubhaft halten werden, wäre ausreichend zur Uebersührung des Mitangeklagten. Der Staatsanwalt gibt hierauf an der Hand der Beweisaufnahme ein genaueres Bild des Verbrechens. Beide haben auf Veranlassung des Groß gemeinschaftlich den Plan gefaßt, den Lichtenstein zu ermorden, um ihn dann zu berauben. Sie hatten es auf sein Geld abgesehen, und um dieses Geld zu erhalten, mußten sie ihn töten. Sie haben auch mit Ueberlegung gehandelt. Eine überlegtere Ausführung ist kaum denkbar. Sie haben ihr Opfer umschlichen und umstellt, wie der Jäger das Wild, sie haben die Waffen verteilt und die Rollen. A u ch S t a f- f o r st hat mit Ueberlegung gehandelt. Er wußte, daß Lichtenstein getötet werden sollte, er ging mit Groß, kaufte die Mord- gegenstände und tat den ersten Schlag. Er hielt dann mit dem Revolver die Wache an der Tür, und wenn die ersten Zeugen etwas früher gekommen wären, so hätten wir noch eine zweite Mordtat erlebt' Auf das Maß der Beteiligung kommt es nicht an. Wenn Groß nichts weiter getan hätte, als was er im Anfang zugegeben bat, so wäre er schon Mittäter. Von Beihilfe kann bei ihm keine Rede sein, ganz abgesehen davon, daß er im Falle der Beihilfe nur zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt werden könnte, während ein alter Einbrecher schon 12 Jahre bekommen kann. Wenn Sie zu der Ueberzeugung kommen, daß hier ein Raubmord vorliegt, dann darf Sie die Rücksicht, daß die Strafe vielleicht zu hart erscheint, nicht von der Bejahung der Schuldfrage abhalten. Ich bemerke das wegen der Persönlichkeit des Stafforst, der ein Geständnis abgelegt und auch nn Gerichtssaal einen besseren Eindruck gemacht hat als Groß, dem die Bestialität auch hier noch aus den Augen leuchtet. Aber er ist „ein Raubmörder nach seinem Geständnis und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme: deshalb muß er des Mordes schuldig gesprochen werden. Jedes Todesurteil muß ja dem Könige unterbreitet werden, damit er sich entscheidet, ob er von seinem Begnadigungsrechte Gebrauch machen will. Das ist die Instanz, von der diese Frage geprüft werden muß und mit peinlichster Sorgfalt geprüft werden wird. Hier ist ein Fall, wo die mancherlei vermißte Uebereinstimmung des Volksbewußtseins mit der Rechtspflege vorhanden ist. Ich habe keinen gefunden, der nicht diese Raub- und Meuchelmörder erbarmungslos verurteilt hätte; ja, ich habe die Aeußerung gehört, es wäre gut, wenn wir für solche Buben noch geschärftere Strafen hätten. Ich habe mich auch gewundert über die „Rückblicke" in den Zeitungen, die den Anschein erweckten, als sei die Anklageschrift auf die Redaktionstische geflattert; aber ich sehe daraus, wie einig man auch in der Presse und im ganzen Volke in der Bejahung der Schuldfrage ist. Eine unnachsichtliche Bestrafung ist nicht nur nötig als Sühne dieser Tat, die zum Himmel schreit, sondern auch zur Aifferhaltung der Rechtsordnung. Es laufen leider im Deutschen Reiche noch mehr Leute herum, die zu ähnlichen Taten geneigt sind. Diesen muß gezeigt werden, daß die Gerechtigkeit auch heute noch im stände ist, ein scharfes Schwcrt zu schwingen. Krönen Sie das Gebäude dieser außerordentlich erfolgreichen Untersuchung durch einen Wahrspruch, wie er dem Rechte entspricht, wie ihn das Rechtsbewußtsein des Volkes als den einzig richtigen empfindet, wie ihn die Rücksicht auf die Rechtsordnung und die Sicherheit Ihrer Mitbürger dringend verlangt. Bejahen Sie die beiden Hauptfragen; sprechen Sie die Angeklagten des Raubmordes schuldig! Rechtsanwalt Dr. Stulz, derVertei diger desGroß, betont, daß die Verteidigung in Uebereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft der Ansicht sei, hier könne von Milde keine Rede sein. Bei der umfassenden Beweisaufnahme ist für die Verteidigung eine außerordentlich schmale Kost übrig geblieben, und man könnte fragen, wozu ist überhaupt noch ein Verteidiger nötig? Aber das Gesetz verlangt, daß dem Angeklagten ein Verteidiger zur Seite gestellt wird, der alles tut, was innerhalb der gesetzlichen Grenzen für ihn geschehen kann. Daraus ergibt sich auch die Grenze der Verteidigung, und darum bin ich nicht in der Lage, viel für den Angeklagten Groß zu tun. Er war an dem Raub beteiligt und ich halte nur seine Mittäterschaft beim Morde nicht völlig erwiesen. Der Schwerpunkt liegt hier darin, ob er mit draufgeschlagen hat, und ob der Beweis dafür erbracht ist, möchte ich Ihrer Erwägung anheimstellen. Auf das Geständnis des Stas- forst bitte ich kein Gewicht zu legen. Bereits in der Presse hat man den Stafforst beinahe idealisiert, aber wenn Sie sich den Stafforst ansehen, werden Sie sagen: das ist kein Mensch, der Reue hat, sondern ein Mensch, der zusammenknickt, weil der Häscher ihn am Kragen hat, ein Mensch, der eine Art Komödie spielt. Nach der Tat hat er keine Reue gezeigt; erst als er gefaßt wurde, mit der Kette an seiner schuldbeladenen Brust, als das Leugnen nichts mehr half, hat er gestanden. Er hat vor Ihnen den reumütigen Sünder gespielt, so daß ein darstellender Künstler von ihm lernen könnte, wie man reumütiger Sünder zu spielen hat; aber ich kann an diese Reue, die geheuchelt wird, nicht glauben. Mag auch der Groß verwegener erscheinen; mir imponiert er mehr, weil er aufrecht bleibt und kühn der Tat ins Auge schaut, als der weinerliche Stafforst. Wenn Sie sich also Ihr Urteil bilden, dann bilden Sie es nicht auf Grund der Aussagen des Stafforst. Dr. Heß, der Verteidiger des Stafforst: Mein Klient sagt, daß er die Todesstrafe verdient hat. Aber wir selbst müssen die Tatsachen prüfen und ihre rechtlichen Anwendungen. Da ist der Angeklagte Stafforst nicht kompetent. Was hat Stafforst getan? Nach dieser Richtung können Zweifel nicht entstehen. Die einzige Frage ist: wem glauben wir mehr, Groß oder Stafforst? Die Beweisaufnahme spricht eine gewaltige Sprache, auf Einzelnheiten braucht man nicht einzugehen. Nirgends hat sich Stafforst in Widersprüche verwickelt, im Gegensatz zu Groß. Als charakteristisches Beispiel seien die angeblich geraubten Brillantknöpfe erwähnt, von denen Groß in der Zeitung las, während sie in Wirklichkeit nicht gestohlen waren. Stafforst hat die Wahrheit gesagt. Nun die rechtliche Seite. Stafforst ist nur da nicht kompetent, wenn er sagt, daß er mit Ueberlegung gehandelt hat, nämlich mit der Ueberlegung im Sinne des Gesetzes. Groß hat fortgesetzt auf Stafforst eingewirkt. Aus dem Hamburger Geständnis geht klar hervor, daß Stafforst gleich von Anfang an die Uebermacht von Groß gespürt hat. An unwiderstehliche Gewalt glaube ich nicht, den § 52 halte ich nicht für anwendbar. Aber psychologisch ist dem fortgesetzten Drängen des Groß und feinen Drohungen eine Bedeutung beizulegen. Stafforst hat nicht frei den Willen selbst bestimmt, er war beherrscht von den Drohungen des Groß. Er hat nicht mehr als freier Mensch seine Taten selbst bestimmt, nicht mit der Ueberlegung des § 211. lieber dem Bewußtsein seines Seelenlebens liegt ein Schleier. Er ist kein Mörder, er ist ein Totschläger. Stafforst's Leichtsinn ist unbegreiflich. Er trägt z. B. die Kette Lichtensteins weiter, obgleich sie, wie er wußte, in den Zeitungen abgebildet war. Das ist keine Frechheit, das ist Leichtsinn. Der Verteidiger legt im einzelnen nochmals dar, daß Stafforst zwar mitgeplant hat, daß aber die furchtbaren Drohungen des Groß ihn dazu geführt haben. Der Verteidiger bemerkt zum Schluß in rechtlicher Beziehung, daß nach der Beantwortung der Fragen in seinem Sinn die Möglichkeit gegeben ist, Stafforst auf Lebenszeit ins Zuchthaus zu schicken. Das ist für ihn die richtigere Strafe, als die Todesstrafe. Es sprechen noch kurz Staatsanwalt Dr. Bluhme und Dr. Heß. Der Angeklagte Groß bemerkt: „Ich kann nur sagen, daß ich nicht gewollt habe, daß der Mann umkommt und daß ich auch die Tat nicht gewollt habe." Stafforst spricht mit leiser Stimme: „Ich kann nur sagen, daß es die Wahrheit ist, was ich gesagt habe". Es folgt die Rechtsbelehrung der Geschworenen durch den Vorsitzenden. Um 6'/« Uhr ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Die Geschworenen sprachen mit mehr als 7 Stimmen die Angeklagten Groß und Stafforst des Raubmords schuldig. Die Angeklagten wurden zum Tode und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Das Urteil, das den Tätern vorgelesen wurde, lautet wörtlich: Die Angeklagten sind nach dem Wahrspruch der Herren Geschworenen des Mordes in einheitlichem Zusammentreffen mit schwerem. Raube schuldig und nach den gesetzlichen Bestimmungen mit demjenigen Strafmaße zu bestrafen, mit dem das schwere Verbrechen bedroht ist, nämlich mit dem Tode. Zugleich ist auf dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt worden; auch waren den Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Dann hielt der Vorsitzende eine Schlußrede, in der er u. a. zu den Angeklagten sagte: „Ihnen, den Angeklagten, möchte ich ans Herz legen, nicht etwa darauf zu bauen, daß etwa eine Revision erfolgen könnte, oder daß die Milde unseres allergnädigsten Königs Ihnen die Todesstrafe in lebenslängliche Freiheitsstrafe umwandeln wird. Schließen Sie Ihre Rechnung auf Erden ab, bereuen Sie Ihre Tat, und bitten Sie diejenigen, die Sie so schwer gekränkt haben, die hinterlassene Witwe und die Kinder des Ermordeten demütig und wieder bemütig um Verzeihung! Die Sitzung ist geschlossen!" Ruhig hat Groß das Todesurteil angehört. Aber man sah ihm doch den qualvollen seelischen Kampf an. Der Blick starrte ins Weite, die Hände gruben sich krampfhaft in das Taschentuch, immerfort bewegte er leise den Kopf, als ob er die Schreckens»- botschaft gar nicht fassen könnte. Rechts und links von ihm standen zwei stämmige Kriminalschutzleute, ganz dicht, gleich zum Eingreifen bereit. Aber es kam nicht dazu. Groß ließ sich geduldig fesseln. Im Fortgehen flüsterte er seinem Verteidiger leise zu, er wolle ihn bald sprechen. Dann ward er weggeschafft, gleich hinter ihm Stafforst. Er war nach Verkündigung des Schuldspruchs ohnmächtig geworden. Der Gerichtsarzt trat hinzu und hielt ihm ein Stärkungsmittel unter die Nase. Fast eine Leiche ward Stafforst aus dem Saal weggeführt. Aus Stadt und Land. Gießen, den 19. Mai 1904. * * Das Regierungsblatt Nr. 14 Hut folgenden Inhalt: Bekanntmachung, ben Bau und Betrieb einer elektrischen Straßenbahn in Mainz bett. Verordnung, den Verkehr mit Automobilen betr. * • Aus dem Militär-Wochenblatt. Zu tfcomp.« Chefs ernannt: Die Hauptleute v. Eick sie di im 1. Großh. Hess. Jnf.-(Leibgarde-)Rgt. Nr. 115, Schneider, Kort e - garn im Jnf.-Leib-Rgt. Großherzogin (3. Großh. Hess.) Nr. 117. — Friederichs, St. d. Res. des 4. Großh. Heff. Jnf.-Rgts. (Prinz Carl) Nr. 118, kommandiert zur Dienstleistung beim 4. hannov. Jnf.-Rgt. Nr. 164, als St. im letztgenannten Rgt. angestellt. — Zum Oberlt. befördert: St. v. Hoffbauer im 1. Großh. Hess. Feldart.-Rgt. Nr. 25. — Aus der Armee ausgeschieden und in der Ostasiat. Be- satzungs-Brig. angestellt: o. Kayser, Hauptm. u. Battr.- Chef im 2. Großh. Hess. Feldart.-Rgt. Nr. 61, als Führer der Ostasiat, (fahr.) Batterie. — Ernannt zum Rgts.-Arzt unter Beförderung zum Oberstabsarzt: Dr. Papenhausen, Stabs- und Batls.-Arzt des 3. Batls. 1. Großh. Hess. Jnf.- (Seibgarde-)Ngts. Nr. 115, bei dem Ulan.-Rgt. Großherzog Friedrich von Baden (Rhein.) Nr. 7; -um Batls.-Arzt unter Beförderung zum Stabsarzt: Dr. Bach beim 2. Nassau. Feldart.-Rgt. Nr. 63 Frankfurt, bei dem 3. Bat. 1. Großh. Hess. Jnf.-(Seibgarde-)Rgts. Nr. 115. — Der Abschied bewilligt : Ten Stabsärzten der Sandw. 2. Aufgebots: S o e n g e n- Mainz, Dr. Si o r (I Darmstadt); dem Oberarzt der Sandw. 2. Aufgebots: Dr. Göring (I Darmstadt); dem Assist.-Arzt der Sandw. 2. Aufgebots: Dr. Eichenberg (Friedberg). ** Vom Gesangswettstreit. Die Festschrift, die zum Nationalen Gesangswettstreit eigens hergestellt rourbe, enthält u. a. einen kleinen Aufsatz von Wigand Gernhardt, worin sich dieser über die Berechtigung der „Gesangswett- ftreite" ausläßt. Er meint darin, daß diese Wettstreite den größten Wert wohl für Vereine hätten, die vom großen Konzert- und Musikleben der Mittel- und Großstädte abgeschlossen ihr bescheidenes Dasein auf dem Lande und in den kleineren Städten leben. Verbände könnten da wohl schon viel Gutes wirken, aber es wurden dadurch doch auch immer nur gleichartige Vereine zusammengeführt. Gut singen zu lernen wird nur durch das Konkurrenz-Sin gen ermöglicht. Und gut Singen zu lernen ist die Hauptsache, ob man preisgekrönt wird oder nicht. Für das Publikum, die Zuhörer, kommt insofern oft viel dabei heraus, als man durch die verschiedenen Vereine immer wieder auf neue, interessante Stellen des betr. Preischorstückes aufmerksam wird. • • Kindesmord zu Eb erstadt. Zu der gestern mitgeteilten Anfrage an die Regierung bittet uns der Sand- tagsabg. Köhler-Sangsdorf , davon Notiz zu nehmen, daß der Schlußsatz feiner Anfrage folgendermaßen heißen müsse: . . . „und auch . . . Prof. Dr. Pfannenstiel von der Schuld der Minna Görlach nicht absolut überzeugt zu sein scheint. Die „Hungener Sandpost" hatte den von uns ihr gestern entlehnten Wortlaut gebracht. H. Reichelsheim, 18. Mai. In der Nacht vorn Dienstag auf Mittwoch wurde, wie schon kurz gemeldet ist, in dem hiesigen Stationsgebäude ein Einbruchs- diebstahl verübt, bei welchem den Einbrechern an Bargeld zwar nur 8 Mk. 95 Pfennige in die Hände fielen, aus dessen begleitenden Nebenumständen aber einerseits der Rückschluß gezogen werden kann, daß Kenner gearbeitet haben, andererseits aber erhellt, daß mindestens zwei Personen beteiligt gewesen sein müssen. Vor Bewerkstelligung des Einbruches setzten sich die Individuen in den Besitz des zu solchen Operationen notwendigen Handwerkszeuges, welches sie unschwer in dem in der Nähe des Bahnhofes gelegenen Dulsteinfchen Steinmetzgeschäft finden konnten. Der Einstieg erfolgte durch das nach dem Bahnsteige hin gelegene Fenster beS Dienstzimmers und zwar wurde an der Außenseite des Fensters der Kitt entfernt, die Scheibe mit Schmierseife bestrichen, das Fenster eingedrückt und von innen geöffnet. Die Einbrecher schleppten den sehr schweren eisernen Kasten, in welchem sich Wert- P apiere 2C. befanden, ca. 600 Meter weit in die Wiesen, wo sie die gewaltsame Oeffnung vornahmen. Den Rettungskasten schlossen sie ebenfalls auf, ohne auS ihm etwas zu entwenden. An dem Tatort wurde ein ca. 50 Pfund schweres Stemmeisen gefunden, sowie ein dicker Weidenstock, aus dessen Vorhandensein man den Schluß zog, daß Korbflechter, welche sich gestern hier aufhielten, die Tat verübt haben. Obwohl durch die Gendarmerie auS Echzell und Niederflorstadt die Verhaftung obengenannter Personen vorgenommen wurde, konnte bis jetzt nichts Belastendes gegen diese Seute geltend gemacht werden, zumal die Verhafteten einen guten Ruf in der hiesigen Gegend genießen. In dem benachbarten Weckesheim hat in derselben Nacht ebenfalls ein Einbruchsdiebstahl in dem Stationsgebäude stattgefunden, und man wird wohl gut tun, wenn man in maßgebenden Kreisen bet Erwägung näher tritt, auf die eine oder andere Weise eine Schutzvorrichtung an den Fenstern zu treffen, deren Vorhandensein derartige Einbruchsdiebstähle von vornherein ausschließen. Marburg, 18. Mai. „Zum Br o tf r ieg in Mar« bürg" betitelt sich ein Flugblatt für Marburg und Umgegend, das seit gestern verteilt wurde. Darin wirb Stell- urtg gegen das bekannte Verhalten ber Bäckerinnung genommen und gesagt, daß sich der Verein auf eine Unterbietung mit ben Bäckermeistern nicht einlassen würde. Tie Preise für Backwaren beim Verein seien: Weißbrot äSaib 42 Pfg., Schwarzbrot 40 Pfg., Brötchen vier Stück 10 Pfg. (Hess. Landesztg.) Biedenkopf, 19. Mai. Am Sonntag fand unter sehr starker Beteiligung der Frühjahrs-Gau Verbands- schützen tag statt. Der Verband zählt jetzt 17 Vereine. Bei der Neuwahl des Gauausschusses wurden gewählt: W. Seibert-Wetzlar, Giebrich-Wetzlar, C. Dietrich-Marburg, H. Wießler-Butzbach, Henning-Weilburg, Weyel-Haiger, Montanus-Siegen. Der Jahresbeitrag wurde auf 20 Pfg. pro Mitglied festgesetzt. Das diesjährige Gaufest findet im Juli hier statt. Fulda, 19. Mai. Das Malerheim in Kleinsassen in der Rhön ist umgeb'aut worden. Der Besitzer v. Kreyfeld hat einen geschmackvollen Bau errichten lassen, dessen innere Einrichtung durch seinen künstlerischen Schmuck eine Sehenswürdigkeit bildet. Homburg, 18. Mai. Nach einer Mitteilung des hiesigen Magistrats an die Stadtverordneten hat der Magistrat bezüglich des Bäder-Bahnprojekts, wonach Nauheim, Homburg, Cronberg, Soden, Hos- heim, Eppstein, Erbenheim und Wiesbaden durch eine Bahn mit einander verbunden werden sollen, beschlossen, für dieses Projekt nichts zu tun, da für Homburg hieraus fern Vorteil zu erhoffen wäre. Hingegen soll das Projekt, Homburg über Rödelheim und Höchst mit Wiesbaden zu verbinden, für das sich auch der Kaiser interessierte, festgehalten und dessen Verwirklichung angestrebt werden. Die Schwierigkeiten, welche diesem Projekt seitens Frankfurt entgegengestellt würden, wären nicht unüberwindlich. Evangelischer Kirchengesangverein. R. B. Darmstadt, 16. Mai. In Verbindung mit dem Evangelischen Kirchengesangverein für Hessen hielt heute vormittag der Zentralausschuß der Eva n- belischen Ki r ch e n g e s a n g v e r e i n e für Deutschland ;eine Jahressitzung ab. Nach einer herzlichen Begrünung der Vertreter der verschiedenen Vereinigungen aus Rheinpreußen, Westfalen, Bayern, Baden, Württemberg usw. durch den Vorsitzenden Geh. Kirchenrat Dr. K ö st l i n und einer kurzen Ueber- sicht über die Ereignisse des letzten Jahres erstattete Ober- konsistorialrat Dr. F l ö r i n g den Kassenbericht, aus welchem zstl «imekmen ist, daß die Gesamteinnahmen 1372 Mark, die Gesamtausgaben 1269 Mark betrugen. In dem darauf vom Vorsitzenden zum Vortrag gebrachten Jahresbericht wurde insbesondere der hohen Verdienste des verstorbenen Geh. Staatsrat Hallwachs und des Prof. Theophil Becker gedacht, zu deren ehrendem Gedächtnis der Vorstand am Grabe Kränze niederlegte. Die Zahl der Landes- und Provinzialvereine beträgt z. Z. 22 und nahezu 60 000 aktiven und 16 000 inaktiven Mitgliedern. Der Jahresbericht bespricht auch den ungünsttgen Stand des „Korrespondenzblattes" und fordert zu regerer Unterstützung dafür auf. Von den vom Vorstand zur Beratung gestellten Anträgen ist zu erwähnen, daß die Satzungen der Ludwig Hallwachs-Stiftung gutgeheißen wurden, auch soll die Stiftung für die nächste Zeit ihren Sitz in Darmstadt beibehalten. Des Weiteren beschäftigte sich _ der Ausschuß mit einer Reihe von Statutenänderungen, und setzte nähere Bestimmungen für die Herausgabe der Vereinszeftschrift fest, auch eine Skala für die Beiträge der Vereine beim Bezug der Zeitschrift. Von einer Neuwahl des Vorstandes in diesem Jahre wurde Abstand genommen, eine solche soll erst im nächsten Jahre stattsinden. Als Ort der nächsten Tagung des 18. Evang. Kirchengesangvereinstages für Deutschland wurde Rothenburg a. d. Tauber bestimmt, von wo eine herzliche Einladung dazu erfolgt war. Die F e st v e r s a m m l u na , die zusammen mit der diesjährigen Hauptversammlung stattfand, begann um 10r/r Uhr und war äußerst zahlreich besucht. Ihr wohnten bei Oberkon- sistorialpräsident Dr. Buchner, Prälat Dr. Walz und mehrere Oberkonsiftorialräte, ferner als Regierungsvertreter die Ministerialräte Dr. Eisenhuth und B e st, Oberbürgermeister Morneweg u. a. Aus Gießen waren dazu seitens des Ev. Kirchengesangvereins die Herren Univ. Musikdirektor Trautmann, Dr. Heuser und Pfarrer D. Schlosser, außerdem die Leiter der Chorschulen, die Herren Lehrer Otto G ö r l a ch und Habicht entsandt worden. Ministerialrat Ewald eröffnete die Versammlung mit einer kurzen Begrüßung, worauf namens des verhinderten Staatsministers Dr. Rothe Ministerialrat B e st für die freundliche Einladung dankte und der Versammlung die herzlichsten Glückwünsche des Großh. Ministeriums aussprach. Seit der Begründung des Vereins sei in außerordentlicher Weise das ethische Empfinden und der religiöse Sinn unseres Volkes gestärkt worden, und er sei sicher, daß der Verein auch in Zukunft in diesem Sinne segensreich weiter wirken werde. Prälat Dr. Walz begrüßte die Versammlung namens des Großh. Ober» konsistoriums, Oberbürgermeister Morneweg namens der Residenzstadt, wybei er die hohe Bedeutung der Kirchengesangvereine für die Pflege und Erhaltung des religiösen Lebens betonte, das eines der wertvollsten Fundamente des Staates bilde. Für den deutschen Gesamtverein sprach Geh. Kirchenrat Dr. Köstlin ebenfalls herzliche Glückwünsche aus, und namens der badischen Vereine und der Geistlichkeit tat dasselbe Oberkonsistorialpräsi- dent Dr. H e l b i n g - Karlsruhe, der gleichzeittg einen hochinteressanten Rückblick auf die Ausbildung des Kirchengesanges und die Entfaltung der Vereine in Baden und Hessen warf. Stadt- vfarrer Abel-Schwäbisch-Gemünd überbrachte die Glückwünsche oer Württemberger, Prof. Hilscher- Schwelm die der Westfalen u. s. f. Nachdem der Vorsitzende allen Rednern für ihre Sympathiebezeugungen wärmsten Dank ausgedrückt, erstattete er noch einen ausführlichen Bericht über die 25 jährige Entwickelung des Vereins. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde, da im nächsten Jahr die 18. Jahresversammlung möglichst in Oberhessen stattfinden soll, vorläufig Friedberg in Aussicht ge- genommen. Dann endete die Sitzung nach weiteren Ansprachen des Herrn Dr. F l ö r i n g, Prof. Weimar- Darmstadt, Pfarrer Diehl-Hirschhorn, Pfarrer Zimmermann-Wiesbaden, Pfr. D. S chlosser - Gießen, (der die Herausgabe eines Heftes mit Bach'schen Choralsätzen und geistlichen Volksliedern für erwünscht erklärte), und Munk-Mainz mit einem Schluß- und Dankes- roort des Vorsitzenden. Um 2 Uhr sand ein allgemeines Mittag- essen int Saalbau statt und abends 6 Uhr hatten die Festtell- nehmer und viele Gäste noch den hohen Kunstgenuß, in der Stadtkirche die 3 Kantaten von Joh. Seb. Bach „Gott führet aus mit Jauchzen", „Wie schön leuchtet der Morgenstern" (auch in Gießen bereits aufgeführt), und „O ewiges Feuer, o Ursprung der Liebe" zu genießen, die der Ev. Kirchengesangverein in der Stadtkirche unter Leitung seines hochverdienten Dirigenten Kirchenmusikmeister Prof. Arnold Mendelssohn in herzerhebender Weise zur Aufführung brachte. Dieser Aufführung wohnte der Großherzog, die Prinzessin von Battenberg und die Fürstin Erbach-Schönberg bet vermischter. • Dortmund, 18. Mai. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde gestern der Arzt Dr. Grüne in Unna verhaftet. Man bringt den Haftbefehl mit dem kürzlich erfolgten Tode seiner Tochter in Verbindung. * Elberfeld, 18. Mai. Nachmittags erschoß ein Bettler, der verhaftet werden sollte, an der Grenze zwischen Elberfeld und Barmen einen 2 0jährigen Mann, der ihn aufhalten wollte, und verletzte einen Polizeibeamten durch drei Revolverschüsfe. Der Täter wurde verhaftet. • Nordhausen, 18. Mai. Der Stadtsekretär Münch und der Polizeisergeant Drüsedau aus Benneckenstein flüchteten nach Unterschlagung von Geldern aus der Vergnügungssteuer. * Radeberg, 18. Mai. In Lomnitz bei Radeberg wurden vergangene Nacht durch Brandstiftung drei Anwesen eingeäschert. Ein 84jähriger Greis, ein fünfjähriges Kind und viel Vieh sind in den Flammen um- gekommen. * Zwickau, 18. Mai. Im Stadtteil Mariental wurde eine alleinstehende Frau namens Wutzlar in ihrer Wohnung durch Hammerschläge ermordet aufgefunden. * Vom Simplontunnel. Dem „Sortiere della Sera" zufolge sind neue Schwierigkeiten bei der Durch- bohrung des Simplons eingetreten. Auf der Nordseite verhindert eine heiße Quelle das Fortschreiten der Arbeft, die noch übrig bleibenden 950 Meter werden mindestens noch 6 Monate Arbeit erfordern. • Newyork, 18. Mai. Der Burengeneral Pearson und der holländische Journalist van der Hoeft wurden wegen eines angeblichen Erpressungs- versuchs gegen den früheren Hilfsstaatssekretär Webster Davis verhaftet. Sie beschuldigten ihn, über Burengelder in Höhe von 20 0 000 Dollars nicht Rechnung gelegt zu haben. Davis besuchte Südafrika während des Burenkrieges und kehrte als begeisterter Anhänger der Burensache zurück. Bald nachher legte er viel Geld in Grund- besih an. (Franks. Ztg.) Hpieiptan der vereinigten Frankfurter Stadttheater. Opernhaus. Donnerstag den 19. Mai *): „Ton Juan." Freitag den 20. Mai geschlossen. Samstag den 21. Mai: „Der Herr Kapellmeister." Hierauf: „Der Bajazzo." Sonntag den 22. Mai, abends halb 71khr: „Rienzi." Montag den 23. Mai:,,Carmen." Dienstag den 24. Mai: „Das Nachtlager von Granada." Hieraus: „Cavalleria rusticana-“ Schauspielhaus. Donnerstag den 19. Mai, abends halb 8 Uhr: „Salome." Hierauf: „Wann mir altern." Zum Schluß: „Die Empfehlung." Freitag den 20. Mai: „Salome. Hierauf: „Wann wir altern." Zum Schluß: „Tie Empfehlung." Samstag den 21. Mai: „Gespenster." Sonntag den 22. Mai, nachmittags halb 4 Uhr: „Zapfenstreich." Abends 7 Uhr: „Lumpaci Vagabundus." Montag den 23. Akai, nachmittags halb 4 Uhr: „Salome." Hieraus: „Wann wir altern." Zum Schluß: „Die Empfehlung." Abends 7 Uhr: „Im bunten Rock." Dienstag den 24. Akai: „Lumpaci Vagabundus." * ) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends unt 7 Uhr. Kandel und Verkehr. Volkswirtschaft. Märkte. Limburg a. d. L., 18. Akai. Fruchtmarkt. Durchschnittspreise pro Malter. Roter Weizen 14.22 Mk., weißer Weizen 00.00 Akk., Korn 10.00 Mk., Gerste 0.00 Mk., Hafer 6.45 Akk., Erbsen 0.00 Mk., Kartoffeln 00.0 Mk. ftm^nervorragend lül i bewährt bei IT Darmkatarrh. Diarrhoe Brechdurchfall etc. Poet oder durch den Buchhandel. Tägliches Erscheinen. Monatlich 50 Pfennig. Reicher, interessanter Stoff. Probenumm. grat. Losung: Freiheit dem Rade. Im Briefkasten Auskunft über alle, auch juristische Fragen. Bestellungen durch die Rad-Welt, Berlin. Linden - Strasse 16/17. O -3; P: S' ; o er n: 2^5’ — er o »«EL •fScr'^r. ° ss 2. «SU 12 5 rt P d K co oco S» •5* e L> R ■ S CD ass- er o Z S 'S» 2 3 GUnST" 3 3 3- erco ?cS 3 2 g er co er 3 5 «v o. ZsU Zs O q O Vs" oS'ä’ S't» 2. 2.« S 3co O ZU tot-.tr JZ1.CO d er o. h er <^3 H C* 2 S.öcS G 3 s 5. £3 AH R3 3 e . g «U O * °2.6 - ro £-2 o y NS" ^2 n.5 2 O 13 r-- O » & a & - 3 co A 2. UZ 3 ——n afS ö *"*" 3 »» CO o p 3 ö o> 2 « *t 2 rr 2 x. s g CT re 3 Z.A S-s* ■»» oZeSg r " rt r>, O ' er —r> ä FS" er» « 2.3* 5$ CP s 3» s S ** er (Q n c (Q 3 R 10 i r* Ö Ti > m > Z5 — co ‘Cn "O CU co © 4- n « ru "CT ro 3 ro"5' S CT SZ CTtr % ? co ct> r= o 2^* 3 g iS <:a Zrr S-ä 3 2to5-ft I P.-ZR2.Q O' ro O q* 2 I S "CT 3 O , «e et r» o o 5 o ■ s CT- O <5 o 2 3 =* O -c «0 CO _ o ,'5 nu Mat der Kg > C rSn den '-k Vic ^nb Technisches Baiiaiibidu Kompendium der gesummten Baukunde. Wegweiser durch Technik und Industrie des Hoch- und Tiefbau- wesens, sowie verwandte Gebiete in Reihenfolge der Bauausführung. Preis komplett gebunden in Bänden 15 Mk. ÖV Zahlungsbedingungen nach Vereinbarung. Auf Wunsch in Wochen- oder Monats-Raten. “30® Alsbald zu beziehen von dem Kommissionslager für das neu erschienene Werk „Technisches Bauhandbuch" Georg ÜCurtz jr*., Alsfeld, Buchhandlung. Zur Anschaffung besonders empfohlen für alle staatlichen, Kreis- und städtischen Baubehörden, für die Herren Architekten, Bauingenieure, Bauunternehmer, Techniker usw., allen Meistern des Bauhandwerks, Privatleuten, welche zu bauen beabsichtigen, ebenso Baugenossenschaften, Bau- und Gewerbevereinen, Bauschulen und den Baugewerbeschülern.___________ 4350 Emma Senling 45 Wetzstein ltraßc 45. Billigste Slusuahmepreise für la. Wcißblech-Gießkauncu, blank u. lackiert in allen Größen, la verzinkte Waschtöpfe. Wäscheleinen, 10 Meter von 18 Pfg. an. 4362 MV Wäscheklammern. jVlefal kPu tzti »MW „FULMENOt (£ esß.fzJ. geSchülzfe-)^' FutzialleMefalle sofort spiegelblank ,'sch m i e vV -.nicht, greifenichkan und i shsehr' "sparsam. ~. 2830 Möbel Modernes MeiaiiputaiÜB Macco-Hemden Unterjacken Unterhosen Strümpfe Socken Handschuhe Shäipse Herrenwäsche etc. 4476 empfiehlt billigst Julius Schulze Kreuzplatz. von höchster Vollendung Einmal probiert, i mrner wiedergeuommeu! Flaschen ä, 20, 30 u. 50 Pfg. 1 Literflasche 1.50 Mk. Leere Flaschen werden zurückgenommen. Alleiniger Fabrikant: W. KHbinger Inhaber der Lowen-lIBrosgerie Giessen. 4466 ® $it $t*ofl scheu Mmisterrates wie überaus gespp und Frankreich gesta ausgeschlossen galt, ASchkett zu rüj SJ "lcht fürchtet t.yn'; ^mmerfjir Aspiratoren der 1 Val und Vive- Mo»ttag den 23. Mai Vormittags 6 Uhr: Weckruf. „ 8—9 „ Empfang der Sänger an der Bahn. Kettelten. Strohhalmen für Herren, Knaben und Kinder. Sommermüben in weiss und farbig. Grösste Auswahl, billigste Preise. Rudolf Richter. Hutmadiernieister, Marktstr. 26. M. ÄÄen Äf ’S»“'“« lag ^r.8ucfru'®l< jlnuw y g(jnö Lsr •rxÄ Aamilienkartc nebst einer Beikarte (zivei Personen) Mk. 3.—, int Vorverkauf Mk. 2.70. Weitere Beikarten 50 Pfg. Gültig zu allen Veranstalttingen. Kinder haben unter Begleitung Erwachsener freien Eintritt. Söhne über 17 Zahre haben besondere Karte zu lösen. — Einzel-Dauerkarte für alle Veranstaltungen Mk. 2.—, im Vorverkauf Mk. 1.80. — Tageskarte Alk. 1.—. Einmaliger Eintritt am 21. Mai 20 Pfg., am 22., 23. und 24. Mai 50 Pfg. — Saal-Karte zum Klassen- und zum Ehrenpreis-Singen je Mk. 1.—. Hierzu haben Kinder keinen Zutritt. ♦ Fraukfurterstraße: Adolf Lenhard, Kolonialwarenhandlung; H. Hettler, Konditorei. — Seltersweg: in den Zigarrenhandlungen H. Aubel, Wilh. Semmler. — Mäusburg: Ernst XwlDlLIIIiII Buchhandlung. — Marktplatz: Ehr. Walleniels, Kolonialwarenhandlung. — Kirchenplatz: PH. Weiler, Zigarrenhandlung. Louis Lind, Zigarrengeschäst. — Lindenplatz: ♦ Daniel Heil Nachf. — Walltor: L. Althoff. — Neustadt: PH. Mootz, Zigarrenhandlung, Ehr. Bieker, Kolonialwarenhandlung. — Bahnhofstraße: C. G. Kleinhenn, Delikatessenhandlung, Gebr. Berdux, Kolontalwarenhandliing. — Neuenweg: Ernst Challier, Musikallenhandlling. — Schutstratze: Gustav Sonntag, Zigarrenhandlung. — Ludwigsplatz: I. Seibel, Kolonialwarenhandlung. — Lubwigstraße: Fr. Kühnhold, Wirt und Kolonialwarenhandlung. — Asterweg: Friseur Insel. 4343 Regelmäßige Omnibus-Verbindung zwischen Bahnhof und Feftplatz. Großer Brillant - Feuerwerk auf dem Festplatze. Die Musik wird auSgeführt von der ganzen Kapelle des 2. Großh. Hess. Jnfaut.-Regiments Kaiser Wilhelm Nr. 116 unter persönlicher Leitung des Großh. Musikdirektors Herrn Krautze. la. Kochkäse und Thüringer Handkäfe (große per Stück 6 Pfg.) empfiehlt [4469 Ph. Herrmann. Seltersweg 33. Telephon 257. Für bevorstehende Festtage empfehle alle Sorten frische Fluß- nub LttSsihc, Wustgkßjigel, Wildprkt, löilbgtflügd Delikatessen, Konserven, Südfrüchte, Dessert in großer Auswahl In- und ausländ. Weitz-, Rot-, Südweine und Champagner Spirituosen, Liköre aller Art. Cigarren, Import und inland. Fabrikate, in allen Preislagen Sämtliche bessere Käse. Gütige Aufträge erbitte der sorgsälttgen Ausführung wegen möglichst frühzeitig. — Prompter Versandt nach auswärts, da nur 4 Minuten vom Hauptpostamt und den Bahnhöfen. Hochachtungsvoll C. G. Kleinhenn Bahnhofstraße 59. Gießen. Telephon 66. Spezialität: Lieferung für Gesellschafts-Essen. Aeltelles Geschäft dieser Branche am Platze. Anerkannt leistungsfähig und unbedingt zuverlässig. Alleiniges Honig-Depot des Oberh. Bienenzüchter-Vereins. Größtes Depot für Goldfische, Schildkröten, Zierfische rc. am Platze. Sctt: Meuuier & Co., Chatel-St.-Germain. Vertretung für Gießen und Umgegend. Sett: ,»Michael Oppmaun", Würzburg 4503 Alleinige Vertretung für Gießen und Umgegend. Perle des Odenwalds. MiMkt EMotftls Hotel Odenwald, Besitzer A. Vogel. Erstes und grösstes Hotel am Platze. Elektr. Licht. Volle Pension 4 Mk. Telephon 9. Schöne Säle für grössere Gesellschaften, angenehmstes Absteigequartier für Touristen. Kuranstalt Pension Schlossberg Physik.-diätet. Heilverfahren. Prospekt. Gemütlich.Familien- heim. 3.50 Mk. volle Pension. Inhaber: Dr. med. Schmitt. f Emil Fischbach.