General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Eichen ' Kupferberg Gold zeichnet fidi durch erltklaHige Qualität, vorzüglichen Gelchmack, durch leine leichte Art und grohe Bekömmlichkeit aus. Dadi unterem erfahrenen Urteil muh es als das bette deuttche Erzeugnis an« getehen werden. Politische Tagesschau, Zur Eröffnung des preußischen Landtags. Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck. Rotationsdruck und Verlag der Brü h l'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen. Entscheidungen int preußischen Parlament werden auch auf die Reichspolitil, auf das Verhältnis zwischen Parieren und Regierung, zurückwirken. e f KUPFERBERC GOLD Aus Stadl uni Kaud. Gießen, den 16. Januar 1904. spricht: — „Seid mutig, in dem Kampfe — und weicht dem Feinde nicht!" — Im Sturm mit hurrahrufen — gings längs der Bahn hinan, — man brach, gefärbt vom Mule, — sich durch die Feinde Bahn. — Tie Reiter wie die Jäger, — vom Feind in £au| bedroht, — sie Haden sest ge,.anden — und nicht gescheut den Lod. — Ter Oberst sprach: „Soldaten — Ihr habt Luch kühn gewehrt, — chnst wären wir gefangen — vom Feinde fortgeführt." — So haben wir geschlagen — uns durch mit großem Mut, — doch mancher war gefallen, — sein Leichnam schwamm in Mut. — Mit Briare ists ein Lude. — Wohl dem, der es nicht kennt. — Viel dtot hat da gelitten — das zweite Regiment." _ n. Ul fa, 14. Jan. Einen beachtenswerten Beschluß, der Nachahmung veroient, hat der hiesige Gemeinderat gefaßt; es wurden bei einer Darmstädter y-itma 200 Nist« kästen, namentlich für Meisen, begcHt die beim Beginn des Frühjahrs an den Obstbaumen der Gemarkung aufgehängt werden sollen. Bewuhrt sich der Versuch, so sollen noch weitere Kcchen an den Bäumen angebracht werden. Groß-Zimmern, 13. Jan. Das tragische Ende eines 88jährigen Greises w.rd gegenwärtig in unserer Gemeinde Übhast besprochen. Ter alle Mann war Flur- schütze, konnte aber wegen seines sehr hohen Alters feinen Dienstobliegenheiten nicht mehr nachkommen und sollte daher nach einem Beschlüsse des Ortsvorstandes seines Postens enthoben werden. Tiefen B'fchluß scheint sich der alte Mann gar sehr zu Herzen genommen zu haben. Man fand ihn vorgestern morgen e r h än g t in seiner Behausung. (D. Tgbl.) will vor der Welt seiner Frau gleichwertig werden, schreibt Tag und Nacht, ein deutscher Jürgen Tesman, an seiner „Ge- chichte der Langoborden" und lebt fast wie ein Junggeselle. Allabendlich verzehrt er entweder in seinem engen Studier- stübchen, das ihm von der großen Wohnung seine Frau gütigst einzuräumen geruhte, oder am „häuslichen Herde", d. h. in der Küche, oder im Atelier seiner Gemahlin emsam fein Restaurationsessen — Kalbsbraten mit schalem Bier — während seine Frau mit irgend einem Verehrer auf irgend einem Balle weilt. So verbringt er solo feine Abende im Schoße feiner Familie l Sein treues Weib sucht hinter seinem Rücken durch Vermittelung eines viel vermögenden Anbeters die Berufung ihres Gatten zu einer ordentlichen Professur durchzusetzen. Der junge Historiker erhält die Professur auch, erfährt aber, daß seine Frau hinter seinem Rücken Beziehungen zu jenem einflußreichen Herrn unterhält. Es kommt zu einer heftigen Szene. Frau Melanie erklärt, daß diese geheimen Beziehungen nur den Zweck hatten, seine Ernennung zum Profesior zu bewirken. Er der seine Professur eigener Arbeit zu verdanken glaubte, füllt aus allen Himmeln, es kommt zum Bruche, beider räumen das Feld und — bei dem lieben alten Sanitätsrat Liebenau finden sie sich wieder. Hier im „Hotel Liebenau", wie der alte Doktor sein Haus scherzhaft nennt, unter der traulichen Hängelampe am runden Tisch, wo sie sich einst lieben lernten, schließen sie einen neuen Bund, an dessen Dauerhaftigkeit wir glauben sollen. Nebenher geht eine hübsche kleine Liebesgeschichte zwischen des alten Sanüätsrats Töchterchen und einem Freunde des Gelehrten. , Man sieht, das Stück ist „recht nett"; huusbaerene Dinge, gelegentlich auch hausbackene Wahrheiten werden mit hausbackenem Humor von hausbackenen Leuten hausbacken vorgetragen. Anfangs verspricht man sich vielleicht noch etwas mehr von der Lösung der aufgeworfenen Fragen, aber man iü schließlich zufrieden, daß man sich ganz gut unterhalten hat an dieser sanftmütigen Verurteilung des wilden Jagens nach Namen und Erwerb und diesem billigen Loblieds auf das stille Glück am häuslichen Herd m dieses Wortes übertragener Bedeutung. Tie Aufführung war gut vorbereitet und gelang im allgemeinen nach Wunsch. Tas Ehepaar, di-s Malerm und der Gelehrte, wurden von rZrl. Hohl und Herrn Direktor Steingötter gegeben. Frl. Hohl individualtjierte den Charakter der Malerin nach ihrer Weste. Man glaubte unbedingt dieser glünzenoeu Tarne ihren Ehrgeiz, ihre Sucht nach der Sonne des Ruhms, nach der Spiegelung tm Strahlenden und Blendenden. Taß ;re im Grunde ihres Herzens die Sehnsucht nach einem stillen Glück tragt, das die Lübe zu einrni ^dlen Alaune darbietet, war weniger einleuchtend wohl aber durfte man glauben, daß mit einem guten und klugen Manne gemütlich, ungeniert und vertäut zuweilen zu verkehren, ihr als eine ganz an- I S und erwünschte Abwechslung erscheinen mochte. : wollte wohl- eine große, gefeierte Kunlun gestalten, Gießener Stadttyealer. Die wilde Jagd. Lustspiel in 4 Akten von Ludwig Fulda. Während man sich in Berlin vorbereitet zur Premiere der neuesten Dichtung Fuldas, „Novella d'Andrea" *), eines Bologneser Schauspiels aus dem 14. Jahrhundert Jioocüa ist die Tochter eines Bologneser Rechtsprofesfors — fand das ältere Lustspiel Fuldas „Die wilde Jagd" bei uns am Freitag eine freundliche Aufnahme. Dieser Titel, aber nur er allein, erinnert an ein Gemälde des Malers Karl Ludwig: lieber einer öden Felsenwüste, die durch einen wilden Sturzbach unterbrochen wird, rast durch die Lüfte die wilde Jagd. Was ist gegen die starre Erhabenheit der Hochgebirgsnatur, wie sie Karl Ludwig schildert, das blasse Bühnenbild Ludwig Fuldas! Wie einst die niederländischen Genremaler mit Landschaftern zusammenarbeiteten, d. h. die Landschaften mit Staffage versahen, so associieren sich bekanntlich seit ein paar Jahrzehnten vielfach die Bühnenschriftsteller mit praktischen Theatermännern bei dem Verfassen eines Bühnenstückes. Auch Fuldas „Wilde Jagd" ist eine Kompamearbeit, nur sind die stillen Teilhaber nicht genannt, weil sie nicht direkt, fonbern nUr indirekt an dem Stücke mitschufen. Die Sentimentalität lieferte zu Fuldas Lustspiel der alte L'Arronge, das Witzige Blumenthal. Der einst von Wilhelm Jordan gewarnte Fulda, er möge nicht „berlinisch verkümmern" und nicht „der kranien Weltankläger Unkenrufe nachwinseln", sondern „nach Hause kommen" und, wie einst, „eigene saubere Pfade" aus dem Varnaß wandern, entsagte allerdings schon nach kurzem mißglücktem Versiich („Die Sklavin") dem hypernaturali,tischen Jünqsterfusel". Er kehrte zwar nicht nach seiner Heimatstadt Frankfurt zurück, schloß sich in Berlin aber auch nicht der nun längst bankerotten Dramatikerschule der Johannes Schlaf, Hirschfeld und Konsorten an, sondern ging, was der knorrige alte Nibelungen-Jordan wohl am wenigsten von seinem einst so „viel verheißenden" eifrigen Jünger envartet haben mochte, zu den Berliner Altmeistern des schwächlichen Schwankes heimlich in die Schule und eignete sich das eine und das andere von ihnen an. So verfertigte er m ferner melden Jagd" ein Bühnenbild, das an Staffagen ä la L'Arronge und Blumenthal fo reich ist, daß man jeden dieser beiden ebenso gut wie Fulda für den intellektuellen Urheber des Ganzen halten könnte. ... ■ Hwei Liebende stehen im Vordergründe des Bühnenbildes, eine berühmte Malerin und ein noch unberühmter Gelehrter. Sie heiraten, um dann ihre „wilde Jagd" um bezw. nach Ruhm getrennt von einander fortzusetzen Die Malerm vergißt, daß sie einen Mann hat, und widmet sich f I schließlich ihrer Kunst und ihren oder deren Bewunderen, er •) Als Buch bereits in 3. Auflage bei Cotta in (Stuttgart erschienen. Aus Berlin, 14. Januar, wird uns geschrieben: Auch das preußische Abgeordnetenhaus, dessen Eröffnung bevorsteht, wird seine „großen Tage" haben. Täuscht nicht alles, so verlegen die vereinigten Agrarier dorthin das Kampfseld für ihre Forderungen und Bestrebungen. Im Reichstag läßt sich nicht viel ausrichten. Die Land- : Wirtschaft findet, falls sie den Bogen überspannt, Opposition auch am Dundesratstisch. Speziell die süddeutschen Regierungen sind wachsen auf 1 dem Posten. Im preuß. Abgeordnetenhause beherrschen die konservativen Parteien, allein für sich fast die Mehrheit bildend, die Situation. Tie Regierung sieht sich genötigt, auf diese Stützen Rücksicht zu nehmen, um nicht auch bei harmlosen Vorlagen Schwierigkeiten heraufzubeschworen. Menn man jemand braucht, ist es nicht rätlich, ihn vor den Kopf zu stoßen. Und diesmal bedarf es der^konjervativen Mitwirkung und Unterstützung mehr denn je. Die wass erwirtschaft l ich en Entwürfe fallen allzumal ms Wasser, wenn die Konservativen sich in den Schmollwinkel setzen. Tagegen hilft am Ende auch kein Kanalkompromiß. Tenn vorläuftg sind bei diesen Abmachungen mit der Regierung nur etliche Führer beteiligt. Gelingt es diesen nicht, ihre politischen Freunde von der Zweckmäßigkeit der vereinbarten Mittel und Wege zu überzeugen, dann steht die Sache auf dem alten Fleck. Taß kürzlich der in der konservativen Partei sehr einflußreiche Graf Kanitz urplötzlich ein neues Gesetz zum Schutz der Arbeitswilligen zur Vorbedingung für die Bewilligung der Kanalpläne machte, ist ein Aamungszeichen, das der Regierung zu wissen gibt, sie möge nicht etwa glauben, daß sie schon über den Berg ei mit der hauptsächlichen Vorlage der kommenden Session. Graf Kanitz, der nun einmal zu den unbelehrbaren Kanalgegnern gehört, hegt die Hoffnung, daß noch manches da- zwiichen kommen wird. Solche Steine des Anstoßes sind z B: die Weigerung der Reichsregierung, zur Kündigung der Handelsverträge zu schreiten, oder die Weigerung der preußischen Regierung, den Forderungen in Bezug aus den konfessionellen Charakter der Volksschule Rechnung zu tragen, oder bie enbgiltige ’ Ablehnung der von den Konservativen lebhaft befürworteten Schiffahrtsabgaben auf freien Strömen. Kon- fliktsstoff liegt genug in der Luft, zumal auch das Zentrum, nach der Artikelserie der „Germania" zu schließen, noch viele Slanatgegner in seinen Reihen zählt. Eine abermalige Verwerfung der Kanalvorlage könnte aber von der Regierung nicht ruhig hiugenornrnen werden. Die Aus- lofuna des Abgeordnetenhauses wäre die einzig mögliche Antwort. Tas Parlament der kritischen Tage wird also das Abgeordnetenhaus sein; hieran wird sich, fast noch mehr als auf den Reichstag, der Blick des Politikers in den nächsten Monaten zu richten haben. Tie Vorgänge und die, eine Königin des Salons, in ihrem Wesen einen Schatz von Herzenswärme mit dem Temperament des Genies vereint, diese Toppeluatur hat er aber selber nicht zu« einer geschlossenen Persönlichkeit gemacht, und so blieb denn auch Frl. Hohl bei dem, allerdings sehr hübschen Versuche der Vermenschlichung dieser äußerliche bestechenden Buhnen- figur. Herr Tirektor Steingötter gab den Privatdozenten und späteren Professor Weiprecht mit bekannter jovialer Frische, aber er unterließ es leider, ihm em Spurcherr von der versonnenen deutschen Gelehrsamkeit zu geben. Seiner Selbstironisieruug hastete zu viel Behagliches, Frohgemutes an, es war ihm damit niemals recht ernst,_ er überjat) das Elend seiner Situation und betonte zu sehr deren lächerliche Seite. „Tie Geschichte der Longobarden von Tr. Meitprecht-Steingötter dürfte nichts als eine flüchtige Plauderei fein, die zu einer Professur nur durch Hintertüren führen kann. Wenn vielleicht Frl. Ho^l noch ein winziges Gran von Einsachheit mehr in der Sprache su wünschen gewesen wäre, so wäre Herrn Steingotter geringere Leichtflüssigkeit der gleichmütig saloppen Rede, an- zurateu gewesen. Besondere dankbare Szenen, die Applaus in stärkerem Maße heraussordern, hat der Autor bet feinem Mvhloefallen au bequemer Mittelmäßigkeit und Alltäglichkeit beiden Figuren versagt. Dennoch war der Beifall, der Frl. Hohl und Herrn Steingotter zuteil wurde, lebhaft Eine sehr gute, wirkungs- und lebensvolle Figur machte Sierr Conradi aus dem Sanitätsrat, der die streitenden, am Karrierefieber krankenden Eheleute wieder zur Genesung bringt. Tas muntere junge Liebesparchen wurde roii Fil H e l. b e r g. luu Hm. Tamke m launiger Mise sehr nett gegeoen. Namentlich Herr Tamke war in ersten Liebesrausche recht heiter. Ter unmögliche Struve sand in Herrn Haag einen maßvollen ^aijMer, dagegen übertrieb Herr Gronert als Vergnugungswelt- reijenber Tr. Dary (Fulda hat hier den Mmien eines^angesehenen Franlfurter Arztes mißbraucht). Diese Figur übrigens und mehr noch der alte Doktor Liebenau gleichen nvei Gestalten in Blumenthals „Großstadtluft? wie eine &ier anderen. Tie Damen Keller mann und Großmüller und die Herren Linz en und P teilet vervoUständigten das Ensemble nach Kräften. Ware aber nicht Herr Sandorff in der einen ober anderen führenden Iiolle besser verwendbar gewesen? Herr Tirettor Steingotter hatte das Stuck nut Sorgfalt inszeniert und auch für em wchttges Zu,ammen- ■rici gesorcu, sodaß der Oeftall nach allen Akischlufsen be- Ästuar la» «teßer einer «Watam b.e ber- bienten Rulunes >ich erbeut, die eine öd)uterin der alten Keiner tit unb («™ne Uoelle?) tzekwr« Lb.chied malt macht freilich bra; wohl einen etwas anberen, „tto;|i|cg umgebenen Eindruck als das, zu dem die Regie ',o große Niühe sich gegeben hatte. r. W. Weimar, 15. Jan. Ter Komponist nnb General- Musikdirektor Eduard Lasten ist nach längere Leide«. , gestorben. ** Ter Hessen Erinnerung an Briare. Wir teilten gestern bereits mit, daß am 14. d. M. des Tages ; von Briare vom hiesigen Regiment durch eine kleine Feierlichkeit gedacht wurde. Heute nun legt uns ein verehrter Gießener Kriegsveteran ein paar vergilbte Blätter vor, die ein Gedicht von Joh. Mai aus Stockheim bei Nidda fragen. Mai gehörte 1870/71 als Musketier der 8. Kom- :agnie des 2. Infanterieregiments an und hat die V.rje in seiner G e f a n g e n s ch a f t auf der Festung Bl oye bei Bordeaux niedergefchrieben. Er erzählt in schlichter, treuherziger Form darin, wie ein kleines Reiterkorps, 6 Geschütze und das 2. Infanterie-Regiment nad) Briare gesandt wurden. „Am zweiten Weihuachlstage — zog ein bie kleine Schar. — Wir kamen auf Feldwache — hinaus an die Loire. — Tem stolzen Loirestrome — bedeckt mit starkem Eis, — naht schon nach einer Stunde — der Zeind sich sacht und leis." — Tie SckMdwack)e bemerkte und meldete sofort das Heranrücken der französischen Truppen. „Ter Leutnant schickt Patrouillen — hin durch die ganze Nacht. — Bei Sturm und biß'ger Kälte — stand an der Loire die Wacht. — So ging es viele Tage. — Tas neue Jahr brach an. — Da zog der Feind von Bonny — mit großer Macht heran. — An dem Sylvesterabend — ging es vor B-riare los — und mancher unsrer Streiter — frei, als bas Jahr man schloß. — Am Neujahrstag ruckt wieder — der Feind vom Wald daher, — fein Plan war: uns umringen; — doch täuschte er sich sehr. Wir taten ruhig halten, — bis die Bagag' war fort, — dann eilten wir nach Gien — imb fanden Stellung dort. — Tie Straße war gesperret — durch eine Barrikad', — daß sicher man tonnt' schießen, — im Fall der Feind fia} nicht — Mr mußten ständig wachsen, — gar oft Patrouillen gehn — hinauf auf die Landstraße — und auf M nahen Löh'n. — Tie Reiter patrouillierten — die Strag nach Briare hin, — sie sahen nach drei Tagen — den Feind zurück sich ziehn. — Nachdem man das vernommen, — oing's schnell aus Gien fort, — wir kamen gegen abend — zurück zum alten Ort. — Jetzt gab es Wach' auf Mache, — man kam in große Not, — gar mancher unsrer Streiter — der fand dort seinen Tod. — Des Feindes FranLtireure — durch strichen oft den Wald, — sie machten viel Gefangne — und manchen Krieger kalt. — Am 14. Tage — im Monat Januar — erscholl der Ruf: „Ihr Bruder! — Eilt schnell, es droht Gefahr! — Ter Femd . hat schon umgangen - uns bis an dre Loire. - Auf, Brüder, nun zum Streite — durchbrechet die Gefahr! — Mit festen stolzen Worcen — Herr Leutnant Wagner Nr. 13 Drittes Blatt. 154. Jahrgang Samstag 16. Jannar 1904 Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. ’s! 4b AA Dic „Gießener Zamilienbliilter" werden dem M WX V g 1 R B 0 ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der JS Lj ® ^ljesfische Landwirt" erscheint monatlich einmal. Bekanntmachung. Betr.: Tas Gesetz, die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben betr. vom 30. März 1003. Unter Be zu stua firne ans das vorgenannte Gesetz vom 30. März 1003, die Dollzuesverordnung vom 12. Tezember 1903 und die Ausfühuunasanweisung vom 16. Tezember 1903 nebmen wir Veranlassung, die Interessenten auf die nachstehenden Bestimmungen, die am 1. Januar 1904 in Kraft getreten sind, hinzuweisen. I. Ms Kinder im Sinne des Gesetzes gelten Knaben und Mädchen unter 13 Jahren, sowie"solche Knaben und Mädchen über 13 Jahre, welche noch zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind. II. Als eigene Kinder gelten a) Kinder, die mit demjenigen, welcher sie beschäftigt, oder mit dessen Ehegatten bis zum dritten Grade verwandt sind, b) Kinder, die von demjenigen, welcher sie beschäftigt, oder dessen Ehegatten an Kindesstatt angenommen oder bevormundet sind, c) Kinder, die demjenigen, welcher sie zugleich mit Kindern der unter a < und b) bezeichneten Art beschäftigt, zur gesetzlichen Zwangserziehung • (Fürsorgeerziehung^ überwiesen sind, sofern öie Kinder zu dem Haus stände desjenigen gehören, welcher sie beschäftigt. Wesentlich ist dabei, daß die K.n- der bei dem Veschäftiger wohnen und von ihm verpflegt werden. III. Ms fremde Kinder gelten die Kinder, die nach den vorstehenden Ausführungen unter II. nicht als eigene Kinder anzusehen sind. „Fremde Kinder" sind hiernach insbesondere alle Kinder, die nicht zum Hausstand des Beschäftigers gehören, unter dieser Voraussetzung auch die dem Dcschäfciger nahe verwandten, z. B. auch seine Enkel, ferner alle Nach dem Reichsgesetz vom 30. März 1903 ist Kinder, die zwar zum Hausstände des Beschäftigers gehören, zu ihm aber in keinem der vorstehend in Ziffer II a bis c bezeichneten Verhältnisse stehen (z. B. die ihm in Pflege gegebenen Waisenkinder, teuer die ihm zur Zwangser'iehung überwiesenen Kinder, wenn sie nicht zugleich mit eigenen beschäftigt werden, dann sonstige Ziehkinder, Kost- kinder). IV. Wenn Kinder, welche in der Wohnung oder Werkstätte einer Person, zu der sie in einem der vorstelend unter II. bezeichneten Verhältnisse stehen und zu deren Hausstande sie gehören, für Tritte beschäftigt werden (wenn z. B. die Arbeit des Kindes mit dem B.'ruse des Vaters in keinem Zusammenhänge steht, sondern für den Betrieb eines Tritten geleistet wird, mag auch der Vater dem Kind die fragliäse Arbeit vermittelt haben), finden die Dorsch nfi en über die Beschäftigung eigener Kinder Anwendung mit der Einsch änkung, daß K nder unter 12 Jahren nicht beschäfiigt werden dürfen. V. Dollen eigene Kinder von Eltern usw. beim Austragen von Waren für Tritte oder fremde Kinder überhaupt beschäftigt werden, so hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung der OrLs- polizeibehörde des Beschäftigungsortes eine schriftliche Anzeige zu machen. Ortspolizeibehörden sind in Gießen das Groß- herzogliche Polizeamt, in den übrigen Orten des Kreises die Großherzooljchen Bürgermeistereien. Tie Anzeige soll enthalten: 1. Vorname und Zuname des Kindes; 2. Tag und Jahr der Geburt des Kindes; 3. Letzter dauernder Aufenthaltsort des Kindes; 4. Art des Betriebs des Arbeitgebers; 5. Beschäftigungsart des Kindes. VI Fremde Kinder dürfen nicht beschäftigt werden, bevor dem Arbeitgeber einer Arbeitskarte des Kindes eingehändigt ist. Zusammenstellung. Beschäftigung A. fremder Kinder (s. oben unter III) VH. Tie Bestimmungen unter V. und VI. finden keine Anwendung auf eine bloße gelegentliche Beschäftigung mit einzelnen Tienstleistungen, wobei zu beachten ist, d-ß eine regelmäßig, wenn auch nur in Zwischenräumen, wiederkehrende Beschäftigung nicht unter den vorstebenden Begriff der ge- lebentlichen Beschäftigung fällt. VIII. Tie Arbeitskarten werden auf Antrag ober mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch d'e Ortspolizeibehörde (s. oben unter V.) des letzten dauernden Aufenthaltsorts (nicht des Beschüf.i nmgsorts) des Kindes kosten- und stemfielfrei ausgestellt. Ter Antrag hat zu enthalten: 1. Vorname und Zuname des Kindes; 2. Tag und Jahr Der Geburt des Kindes; 3. Name, Stand und letzter Wohnort des gesetzlichen Vertreters des Kindes. IX. Tie Ausstellung der Arbeitskarte erfolgt ein für allemal; es ist also nicht nötig, jedesmal bei Gn- gehen eines neuen Arbeitsverhältnisses eine neue Karte zu lösen. X. Ter Arbeitgeber hat die Arbeitskarte zu verwahren, auf amtliches Verlangen vorzulegen und nach recht- mäßiger Auflösung des Arbeitsverhältnjsses dem gesetzlichen Vertreter des Kindes wieder auszuhändigen. Ist die Wohnung des gesetzlichen Vertreters nicht zu ermitteln, folgt die Aushändigung der Arbeitskarte an die Ortspolizeibehörde des Ortes, an dein das Kind zuletzt seinen dauernden Aufenthaltsort hatte. XI. Tie Zulässigkeit der Beschäftigung von Kindern zu den verschiedenen Zeiten und in ben verschiedene^ Betrieben ist der nachstehenden Zusammenstellung zu entnehmen. Gießen, 12. Januar 1904. Groß»; . r isamt Gießen. I. V.: Tr. Wagner. 1. bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebenen Brüche und Gruben, ans welche die Bestimmungen der §§ 134 bis 139b der Gewerbeordnung feine Anwendung finden und der in dem unten (s. Erläuterung 2) abgedruclten Verzeichnis aukgeiührten Werkstätten, sowie beim Steinklop'en, im Schornsteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäft verbundenen Fuhr- Werksbetriebe, beim Mischen und Malen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien, Wochentags unter 12 Jahren über 12 Jahre Knaben Mädchen verboten verboten verboten Sonn»- und Festtags verboten verboten verboten 2. im Betriebe von Werkstätten, die nicht vorstehend unter 1 genannt sind, im Handelsgewerbe (105 b Abs. 2, 3 der Gewerbeordnung), m Verkehrsgeiverben (105 i Abj. 1 der Gewerbeordnung), Wochentags verboten verboten zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten vor dem Vormittagsunterricht, verboten am Nachmittag vor Ablauf einer Stunde nach beendetem Unterricht, verboten länger als 3 Stunden oder während der von der zuständigen Behörde bestimmten Schulferien länger als vier Stunden täglich, um Mittag ist eine mindestens 2stündige Pause zu gewähren, Sonn» und Festtags verboten verboten verboten 3. bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schaustellungen, Wochentags verboten / Bei Vorstellungen und Schatistellungen, bei denen ein höheres Interesse der 1 Kunst oder Wissenschaft obwaltet, föimen Ausnahmen zugelassen werden. Sonn- und Festtags 1. im Betriebe von Gast- und von Schankwirtschaften, Wochentags verboten wie oben unter 2 verboten bei der Bedienung der Gäste, sonst wie oben unter 2 Sonn- und Festtags verboten verboten verboten 6. beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen in den oben unter Wochentags verboten wie oben unter 2 wie oben unter 2 1—4 bezeichneten und anderen gewerblichen Betrieben, Sonn- uiid Festtags verboten verboten zwischen 8 Uhr abends^und 8 Uhr morgens, verboten in der letzten halben Stunde vor Begimi des Haupt- gottesdienstes Und während desselben, verboten länger als 2 Stunden und nach 1 Uhr nachmittags. B. eigener Kinder (s. vorstehend unter II) 6. bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebenen Brüche und Gruben, au? welche die Bestmunungen der §§ 134 bis 139b der Gewerbeordnung keine Anwendung finden und der in dem "unten (s. Erläuterung 2) abgedruckten Verzeichnis ausgesührten Werkstätten, sowie beim Steinklopsen, im Schornsteilnegergewerbe, in dem nut dem Speditionsgeschäfte verbundenen Fnhr- werksbetriebe, beim Mischen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien, unter 12 Jahren über 12 Jahre Knaben Mädchen Wochentags verboten verboten verboten sowie in Werkstätten, in welchen durch elementare Krast (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Lust, Elektrizität u. s. w. bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergebend zur Verioendung kommen, Sonn- und Festtags verboten verboten verboten 7. im Betriebe von Werkstätten, die nicht vorstehend unter 6 genannt sind, im Haiidelsgewerbe, in Verkehrsgewerben, Wochentags unter 10 Jahren verboten, über 10 Jahren wie bei den Kindern über 12 Jahre gestattet (L a. vorstehend u. IV) verboten zwischeii 8 Uhr nvends und 8 Uhr morgens, verboten vor denr Vormittagsunterricht, verboten am Nachmtiag vor Ablauf einer Stunde nach beendetem Unterricht, um Mittag ist eine mindestens 2sti",ndige Panse zu gewähren, Soin»- und Festtags verboten verboten verboten 8. bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schau- stellungeii, Wochentags Sonn- lind Festtags 9. im Betriebe von Gast- uiid von Schankwirljchasten, Wochentags verboten verboten zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten vor bem Vormittags- unterrtcht, verboten bei der Bedienung der Gäste verboten zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten vor dem Vormittags- Sonn- uiid Festtags verboten am Nachmittag vor Ablauf einer Stiinde nach beendetem Unterricht, um Mittag ist eine mindestens 2stündige Pause zu gewähren. unterricht verboten am Nachmittag vor Ab- mu einer Stunde nach beendetem Unterricht, um Mittag ist eine mindestens 2ftünbige Pause zu gewähren 10. beim Aiistragen von n hingen, Milch und Backwaren, wenn die Kinder für Drule beschäftigt werden, Wochentags verboten verboten zwischen 8 Uhr abeiids und 8 Uhr morgend, verboten vor dem Vormittags»,literricht, verboten am Nachmittag vor Ablauf einer Stunde nach beendeten' Unterricht _ verboten länger al? 3 Stunden oder während der von der zuständigen Behörde beftimmteit Schulferien länger als vier Stunden täglich, um Mittag ist eine mindestens 2stündige Pause zu gewähren. Soiin- und Festtags verboten vervoten zwischen 8 Uhr abend? und 8 Uhr morgend, verboten in der letzten halben Stunde vor Beginn des Haupt- gottesdienstes und^während desselben, verboten länger als 2 Stunden und nach 1 Uhr nachmittags. 11. beim Aiistragen von Waren und bei sonstiaen Botengängen mit Ausnahme der unter 10 angegebenen tfdlle, Wochentaas Sonn- und Festtags ) uyuu jeuc kiuiicyrmuung zuiaing Erläuterungen. 1. Ms Werkstätten gelten neben den Werkstätten im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit verrichtet wird, sowie rm Freien gelegene gewerbliche Arbeitsstellen. 2. Verzeichnis derjenigen Werkstätten, in deren Verrieb, abgesehen vom Austragen von Waren und von sonstigen Botengängen, Kinder n i cht b e s ch ä f r i g t w e r d e n dürfen. Werkstätten zur Anfertigung von Schieserwaren, Schiefertafeln und Gaffeln, mit Ausnahme von Werkstätten, in denen lediglich das Färben, Bemalen und Vetteben sowie die Verpackung von Griffeln und das Färben, Liniieren und Ein rahmen von Sa^esertafeln erfolgt. Werkstätten der Steinmetzen, Steinyauer. Werkstätten der Steinbohrcr, -schleis er oder -Polierer. Kaltvreunere.en, G.psbrcnnerrien. Werkssttten der Töp.er. Werkstätten der G.asblä.er, -ätzer, -schleiser oder -matnerer, mit Ausnahmen der Werkftälleil der Glasb.ü.er, in denen aussu/ckestAch vor der Lampe geblasen witö. Spiegelbelegere.en. Wertstätten, in denen Gegenstände auf galvanischem Wege dura) Vergolden, Versilbern, Vernickeln und dergleichen mit Mela.lüberzügen versehen fverdcn oder in dellen Gegenstände auf galoano- plani-chem Wege hergestellt werden. Wertstätten, in denen Blei- und Zinnsfstelwaren bemalt werden. Blei-, Zink-, sstnn-, Rot- mio Gelbgießerelen und sonstige Metall- meßereien Werkstätten der GWkler und Bronzeure. Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen diejer MetaNe bearbeitet oder verarbeitet werden, mit Ausnahme von Werkstätten, in denen ausschließlich eigene Kinder und dlese lediglich mit Sortieren und Zufammen- jetzon von Uhrenbestandteilen beschäftigt werden. Metall- jchleifereicn und -polierereien. Feilenhauereien. Harnisch- machereien, Bleiankuripfereien. Werkstätten, in denen Quecksilber verwandt wird. Werkstätten zur Herstellung von Ervchsivstoffen, Feuerwerkskörpern, Zündhölzern und ^itoiuaien. Abdeckereien. Werkstätten, in denen Ge pinste, Gewebe und dergleichen mittels chemischer Aoentien gebleicht werden. F-äcbereien. Lumpensorttcre- rean. Felrcinsaizereien, Gerbereien. Werkstätten zur Verfertigung von Gummi-, Guttapercha- und Kautschukw-aren. ertigung von Polsterwaren. riioßHaarjpinnereien. Wert- uätieTi der sterlmutterverarbeitung. Haar- und Borsten- zurichtereien. Bürsten- und Pinselmachereien, sofern mit auotandi,ck>em tierifchen Materiale geaiveitet wird. Fleischereien s en h aar f ckinei d er e i en. Bettfedernreiniguugs-Äu- statten. Chemist)« Waschan>. allen. Werkstätten der Maler und Anstreicher. Gießen, den 14. Januar 1904. Betr.: Die Einsendung der für die Landes-Waisenanslalt zu erhebenden Kollekten und Büchsengelder. Tos Groscherzogliche Kreisaml Gies',en ae ote (Srvsth. Bürgermeistereien des KretieS. rr.ller ^ounvels auf un,er Aus>ct.)l'?iven uum iu. u'-uLiinc 1877 (Amtsblatt 9!r. 3) eiiipfehlen mir Ihnen, am 31. d. Mts. die unter Ihrem und eines Gemcinderatsmitglieds Verschluß stehenden Waisenbüchscn zu öffnen und deren Inhalt bis längstens 31. März durch eine Kosten nicht verursachende Gelegenheit an uns abzuliefern. I. V.: Dr. Heinrichs. Kcluinnkmachung. Betr.: Die Bauschätzcr für den KreiS Gießen. An Stelle des seitherigen Bauschätzers, Architekt Gustar. Hamann dahier, ist der Techniker Konrad Johannes ilÜentzel in Lang-Göns seitens der Großherzoglichen Brandoersicherungskauuner zum stellvertrctcnden Bauschätzer für den II. Bezirk des Kreises Gießen ernannt worden. Gießen, den 12. Januar 1904., Großlstrzoglicpes Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Kranzbühler. Bekanntmachung. Für die das Reichsgebiet umiagende Straßen- und Klein-Bahn-Bcrufsgenossenschast ist seit dem 1. Januar 1904 der Ingenieur Joh. Friedrich Gundcrloch, mit seinem Amtswohnsitz Berlin, Krcuzbergerstr. 16/20, als technischer Aiifsichtsbeamter angestellt worden. Tie Tätigkeit des Technischen Aiifsichtsbeamten erstreckt sich auf das Gebiet des deutschen Reiches. Gießen, den 14. Januar 1904. Großlsti.-ogstusts Kixisamt Gießen. I. V.: Dr. W a g n e r. ü® Wllon-Kapsefe je 2 Portionen in Kapseln zu 10 nnd 15 Pfg. Wan achte genau auf den Varn n Kunst-AussteUung Edgar Bormann Telephon 298. 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