Nr. US Samstag, 14. Mai 1904 154. Jahrg. Erscheint «glich mit vnSmchme M Sonntag». Die »Sietzener FamilienblLclter- werden der eSngetru otentw wöchentilrch beigelegt. De »heißl^ b taufe tri4 erschein! monatlich einmal Giehener Anzeiger Rutaftonfinwf and vertag der VnOht^ch« UnwerfttLlSdMkrrei. 9L Senat. Gießen. Redaktion. Expedition u. Druckerei; Tchulstr.?. Tel. Nr. KL. Tete«r.-Adr.: La-etg« Gieße» General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen. Parlamentarische PerhanSlnnge». Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. 80. Sitzung vom 18. Mai. 1 Uhr. Das Haus ist äußerst schwach besetzt. Am Tische des BundeSrats: Staatssekretär Dr. Nieber- ding, Frhr. v. Stengel u. a. Auf der Tagesordnung steht als erster Gegenstand die dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, über die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. In der Generaldebatte erklärt Abg. Thiele (Soz.): Seine Partei werde gegen das Gesetz stimmen; sie könne den Standpunkt des Zentrums nicht teilen, daß oer Sperling in der Hand besser sei als die Taube auf dem Dache. Die Haltung des Zentrums in dieser Frage sei volitisch unehrlich. Es werde der Anschein erweckt, als ob das Gesetz, oas die Negierung vorgelegt habe, einen mächtigen sozialen Fortschritt bedeute. Seine Partei könne nach Ablehnung aller Verbesserungsanträge nicht dem Gesetz die Zustimmung erteilen. Abg. Dr. Müller-Sagan (freis. Vp.): Meine Freunde werden trotz der schweren Bedenken, die wir ausführlich bei der zweiten Lesung vorgetragen haben, für das Gesetz stimmen, weil das Gesetz eine Wohlrat für das deutsche Volk bedeutet. Damit schließt die Generaldebatte. In der Spezialdebatte wird das Gesetz nach den Beschlüssen der zweiten Lesung mit einigen nur redaktionellen Aende- rungen angenommen. In der G e s a m t a b st i m m u n g wird das Gesetz gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen; ebenso die von der Kommission beantragte Resolution: „die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in den einzelnen Bundesstaaten dafür Sorge zu tragen, daß aus den bereit gestellten Mitteln denjenigen im stacüsanwaltschaftlichen Ermittelungsverfahren unschuldig Verhafteten, welchen nach diesem Gesetze ein Entschädigungsanspruch nicht zusteht, unter Anwendung der Grundsätze dieses Gesetzes nach Billigkeitsrücksichten eine gleichwertige Entschädigung gewährt werde, sowie bei der bevorstehenden Reform der Strafprozeßordnung darauf Bedacht zu nehmen, daß die Entschädigungspflicbt des Staates auch auf die vorbezeichneten Verhafteten ausgedehnt werde." Es folgt die Fortsetzung Der dritten Lesung des Etats und zwar beim Reichsjustizamt. Dazu liegt die Resolution Auer u. Gen. (Soz.) vor: „den Reichskanzler zu ersuchen — unbeschadet der Vorlegung eines Rcichsstrafvollzugsgesetzcs —, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, 1. daß in den Gefängniffen und Strafanstalten schleunigst Maßnahmen getroffen werden, welche geeignet sind, die rechtzeitige Feststellung von körperlichen und geistigen Erkrankungen der Gefangenen sowie die Hilfsleistung in Erkrankungsfällen zu sichern; 2. daß die Verhängung von schweren Disziplinarstrafen unter Rechtsgarantien gestellt wird; 3. daß dem Reichstage jährlich eine Uebersicht über Zahl, Art und Anlaß der in den Gefängniffen und Strafanstalten verhängten Disziplinarstrafen vorgelegt wird." Abg. Dr. Gradnauer (Soz.) begründet die Resolution. Obgleich der Reichstag schon wiederholt die Dringlichkeit einer Reform des Strafvollzugs anerkannt hat, haben die verbündeten Regierungen nichts getan, um diese Frage einer Lösung näher zu bringen. Das Reich hat sich bis jetzt um den Strafvollzug überhaupt nicht gekümmert- es hat sich damit begnügt, zu verurteilen; was mit den Verurteilten geschah, dos war nicht [eine Sache. Das wurde alles den Einzelstaaten überlassen. Und doch herrschen gerade auf dem Gebiet des Strafvollzugs unglaubliche, heillose Zustände. Gerade in der letzten Zeit sind verschiedene Fälle durch die Presse gegangen, die ein grelles Schlaglicht auf diese Mißstände werfen. Ein zu- sammenfaffendes Bild der ganzen Trostlosigkeit bietet das im Verlag von Johannes Raede in Berlin erschienene Buch „Aus dem Zuchthause" von Hans Leuß. Durch tue schlechte Behandlung sind Gefangene schwer erkankt, sogar wahnsinnig geworden. Leuß führt da einige Fälle von abnormer Scheußlichkeit an. Und die Wahrheit seiner Mitteilungen ist nicht zu bezweifeln. Dazu kommen die Veröffentlichungen in der „Zeit am Montag'' und im „Vorwärts" über eine Anzahl Falle von der Art des Strafvollzugs in Plötzensee. Selbst anständige Menschen, die das beste wollen, werden als Gefängnisdirektoren durch das System selbst zu Unmenschlichkeiten verleitet. Besonders zwei Kategorien von Strafen verdienen es, inß Zuge gefaßt zu werden: es sind dies die Disziplanarstrafen, sowie die Behandlung von Kranken, insbesondere von Geisteskranken. Redner bringt eine Anzahl von Einzelfällen schwerer Mißhandlungen Gefangener, zum Teil mit tätlichem Ausgang vor, besonders in den Strafanstalten Brandenburg, Plötzensee und Celle. Es werden geradezu leichtfertig Menschenleben aufs Spiel gesetzt, in verbrecherischer Weise werden Menschenleben hingeopfert 1 In den Gefängniffen stecken viele arme Menschen, deren Geistesgestörthett weit offensichtlicher ist als die des Prinzen Arenberg, die aber doch in den Strafanstalten festgehalten und mit den schwersten Disziplinarstrafen belegt werden. Ist c5 nicht fürchterlich, daß Menschen, die in ein Krankenhaus, in ein Irrenhaus gehören, die grausamsten Qualen erleiden müssen? Muß man denn reich fetn, muß man hohe Verwandte haben, um ein ärztliches Attest zu bekommen, daß man geisteskrank ist? Auch die öffentliche Sicherheit wird gefährdet, wenn man Geisteskranke, statt sie in Irrenanstalten zu überführen, ihre „Strafe" verbüßen und dann frei läßt. So hat sich bei Halle der Fall ereignet, daß ein solcher Geisteskranker nachher tasächlich zum Mörder einer alten Frau wurde. (Hört, hort!) Mir fehlen die Worte, um solche Zustände zu charakterisieren. Sie gemahnen an die dunkelsten Zeiten des Mittelalters. Und all diese Fälle sind nur durch Zufall ans Tageslicht gekommen, weil ein Schreiber die Akten sich abgeschrieben und in die Oeffentttchkeit gebracht hat. Was mag aber noch alles verborgen sein! Der Zweck unserer Resolution ist, daß künftig diese Zustande der Kontrolle der Oeffentlichkeit unterworfen lverden. Es liegt uns fern, einzelne Personen verantwortlich zu machen. Wir verstehen alles aus dem sozialen Milieu heraus. Nicht die Bestrafung einzelner Personen liegt uns am Herzen, sondern die Prophylaxe. Der Grundfehler liegt in der falschen Auffassung des Begriffs „23etbre. Station Jamai wurde .Petersburg 1 .p°uer raun MS Äh. dWL Metern a >kten. Kunden SM it Hi*' M >. 14. ? N5? fe‘«tsC«U( U:«, 1