Nr. 214 •rffttint täglich außer bonntagL. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem kesstschen Landwirt die Siebener Zamilien- llätler viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck il Verlag der Brühl 'schen Untverj.-Buch-u. Stein» druckerei. 9L Bange, Redaktion, Erveditton und Druckerei: Schulstratze 7. iThrefU M- 'TV->»<*•••* Erstes Blatt. 154. Jahrgang Montag 12 September 1904 GietzenerAnzeiger General-Anzeiger v uttN fiii* Aon iftwe VezugSprei-r monatlich7bPf., otertel« jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- il Zweigstellen monatlich 65 Ps.; durch oiePost SHL2.—viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen füt die TageSnummer bis vormtttagS 10 Uhr. ßetlenprei«: lokal 12 LuSwärtS 20 Pfg. verantwortlich fflt den poltt und allgem. Teil P. Wittko: füt .Stadt und Land^ und ^Gerichtssaaf: August Goetz, für den Anzeigenteil: banS Beck. reS aus der Mandschurei. Kreisblatt w de« Kreis Siegelt. __________________Gießener Anzeiger.__________________ Nr. 123 10. September 1004 Betr.: Die Herbstübungen her Großh. Hess. (25.) Division; hier: Abschätzung der Flurschäden. Gießen, 22. August 1904. Das GroMerzogliche Kreismnt Gießen on die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Die Herbstübungen der Großh. Hessischen (25.) Division finden in der Zeit vom 26. August bis 24. September l. I. statt. Aus diesem Anlaß wollen Sie das Ihnen unterstellte Polizei- und Fcldschutzpersonal anweisen, gemeinsam mit den den Truppen zugeteilten Gendarmerie-Patrouillen dahin zu wirken, daß Flurschäden durch das Publikum auf den Uebungsfeldern und namentlich in der Nähe der Biwack- plätze verhiitdert werden. Unter Hinweis aus § 14 der Verordnung zur Außsühr- Ung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden (Reichsaesetzblatt 1898 Seite 934) beauftragen wir Sie, die Grundbesitzer alsbald nach Beendigung der Uebung in Ihrer Gemarküng durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden aufzufordenr. Die Annteldungen sind von Ihnen enlgegen- zunehmen und nach Flur- und ParzellenNummern geordnet in das vorgeschriebene Formular (Reichsgesetzblatt 1898 S. 969, Beilage E) einzutragen. Die auf dem Formular gegebenen Anmerkungen sind genau zu beachten. Die Spalten 1—5 sind mit Tinte, die Spalten 6 und 7 mit Bleistift auszufülten. Die Spalte 6 a (Forderung des Beschädigten) ist nur auszufüllen, wenn der Beschädigte tatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt. Bei Ausfüllung der Spalte" 7 empfiehlt sich Angabe des Verlustes in Zentnern. Das vorgeschriebene Formular wird Ihnen auf Ansuchen von amtd übersandt werden. Sie wollen dasselbe, sobald Schadensanmeldungen in Ihrer Gemarkung zu erwarten sind, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbitten. Eine vollständige und genaue Ausfüllung der Formulare erleichtert das Abschätzungsgeschäft wesentlich und liegt daher nicht minder in Ihrem Interesse, als in dem der Beschädigten. Unmittelbar nach eingetretener Beschädigung haben die Beteiligten Ihre Entscheidung darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Letztere ist von Ihnen nur anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehett würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung zweier unparteiischer und unbeteiligter Ortseingesessenen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, die Menge und die Güte der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter), nicht aber die Höhe der E n t s ch ä d i g u n g s s u m in e festzustellen; insbesondere ist bei derartigen einstweiligen Schadenfeststellungen Angabe darüber erforderlich, wie groß die von den Truppen betretene Fläche ist, ob auf dieser Fläche die Ernte gänzlich oder teilweise beschädigt oder vernichtet ist, ob an dem Uebungstag nasses oder trockenes Wetter war, welche Truppengattung (Infanterie, Kavallerie, Artillerie) den Schaden verübt hat, Ivie viele geschlossene Durchmärsche von Fußtrnppen oder Reitern oder wie viele Geschützgeleise durch den bctr. Acker führen und ob die Stellung der Früchte (z. B. bei Dickwurz) eng oder weit war. Vorabschätzungen, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, können keine Berücksichtigung finden. Von der Anordnung der Abernt- Mg der Felder nebst vorläufiger Feststellung des Schadensumfanges darf nur in den Fällen Gebrauch gemacht werden, in welchen dies zur Verhütung eines höheren Schadens unbedingt nötig erscheint. Ueber den Bekund ist ein kurzes Protokoll auszunehmen, von Ihnen utto den Mgezogenen beiden Ortseingesessenen zu unter- fchreiben und der Nachweisung (Beilage E) anzuscüließen> in welcher das Ergebnis der einstweiligen Schadenseststell- ung in Spalte 10 einzutragen ist. Für ihre Tätigkeit in Flurschadenangelegenheiten beziehen die Großh. Bürgermeister keine Vergütung. Die Teilnahme bei der Abschätzung gehört zu ihren Pflichtgeschäften. Eine Heranziehung der Feldgeschworenen zur vorläufigen Abschätzung findet nicht mehr statt. Die vorschriftsmäßig ausgefüllten Nachweisungen' (Beilage E) sind tunlichst bald, spätestens bis zum 2 6. September l. I., vormittags 10 Uhr, an den vom Großh. Ministerium deS Innern zum Regierungs- konrinissar bei der Flurschadenabschätzungskommission A (Kreis Gießen und Kreis Friedberg) bestellten Großh, Kreisamtmann Dr. Kranzbühler unter der Bezeichnung „Militaria" mit Beidruck des Dienstsiegels einzusenden. Sollte bis zu dem genannten Zeitpunkt die Zusammenstellung noch nicht beendet sein, so ist jedenfalls eine Anzeige darüber einzusenden, in welchem Um - fang etwa Flurschäden zur Anmeldung ge- komme n sind. Der Zeitpunkt des Eintreftens der Kommission wird Ihnen seinerzeit mitgeteilt werden. Die Geschädigten sind alsdann in ortsüblicher Weise zur Teilnahme bei der Abschätzung aufzufordern. I. V.: Dr. Kranzbühler. Ktlranntmachung. Betr.: Rotlauf zu Garbenteich. Die bei einem Schweine des Heinrich Wallbott IV. tu Garbenteich s. Zt. sestgestellte Rotlausseuche ist erloschen. Die Gehöftsperre ist aufgehoben. Gießen, den 9. September 1904. Großherzogi imeS Kreisamt Gießen. __________________I. V.: Hechler._________________ WuumNmillMg. Betr.: Die Deutsche Feuer-VersicherungS-Aktien-Gesell- schaft in Berlin. Der Deutschen Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Berlin ist die Erlaubnis zum Betriebe der Verstcherung gegen Einbruchsdiebstahl im Großherzogtum erteilt worden. Gießen, den 8. September 1904. Groß: e •• • hyH aut Gießen. ____________________I. V.: Hechler.___________________. Kekanntnmchung. Betr.: Die Londoner Phönix Feuer-Assecuranz-Socität in London. Der Londoner Phönix Feuer-Assecuranz-Soeietät in London ist die Erlaubnis zur Ausnahme des Betrieqes der Versicherung von Waren in Kühlhäusern gegen Entwertung, welche infolge der Zerstörung oder Beschädigung der Eismaschine und Kühlanlagen durch Feuer, Blitzschlag oder Dampskesselexplosionen eintritt, erteilt worden. Gießen, den 8. September 1904. Grvßherzogl:ch.'s Kreisamt Gießen. I. V.: Hechler. 1. Sept. Ein Telegramm des Generals en Kaiser meldet: Am 10. September unbedeutenden Zusammenstößen zwischen uns verlustlos waren, keine kriegerischen 'pt. Aus Mulden wird telegraphiert, datz nsen Front vollkommene Ruhe und nor- .sche. Von den Japanern sei nichts zu ch keineGeschütze an dieJapaner Donnerstag nacht ging ein furchtbar r. Die im Freien biwakierenden Truppen -rgen in bedauernswertem Zustand. Tie Kniet wird dem Mangel an Straßen in bett Der japanische Vormarsch hat im Osten aufgehört und die russischen ■ Mittwoch ganz ungehindert. Obwohl deten nach Norden geschickt sind, arbeitet reuzcs" bei Mukden noch Tag und Nacht, mitten alle Dörfer in der Umfang nieder und ließen kein Stü gel zurück. ept. Russischen amtlichen Depeschen, tte bitt in Petersburg eingegangen sind, ent- weß", daß die Lage der russischen schlimm sei, als man geglaubt habe, es günstigeren Zustandes sei der Erfolg 30 Mann 12 Meilen südlich von Mulden 'mit Kuroki in Schach hält. Kurokis erster ,'s Streitkräfte erfolge am Mittwoch, wurde Verlusten für die Japaner zu- "eitdem haben noch weitere erfolgtofe An- cnzwischen sei über die Hälfte der russi- ler Bagage sicher nach Mukden gelangt, ch noch 12 000 Russen südlich von Mukden a sie durch die unaufhörlichen Kämpfe bei >nd -bet letzten fünf Tage erschöpft seien, ) sie zur Hauptarmee werden gelangen dorffs Korps fortfahre, Kuroki in Schach Tieling keine Schlacht angeboten, scmderm en nach Eharbin fortgesetzt werden. Port Arthur. ept. Depeschen aus Tschifu berichten tret* Kämpfe bei Port Arthur. In der Nacht .en die russischen Scheinwerfer die japa- ' o t s f l o t t i l l e , die ein Minen l e - Nierte. Das letztere wurde von den.Küsten- rund gebohrt. Am 1. September sah Geschwader von vier Schlachtschiffen und Kap Ehinyen. ept. Aus Tsch-ifu wird gemeldet, daß ein, ftern aus Dalny abgereister Japaner mit* 'türm, der gestern erwartet wurde, sei auH erschoben worden: ein weiterer Aufschub lpaner jede mögliche Vorbereitung treffen neder auf die erschöpfte Garnison werfen, n bei den letzten Kämpfen vier Forts, der räumen. Die Russen stellten üße darin auf. Sie trafen en-rgifche 'wehr des nächsten Sturmes, für den die vione berichten, umfaffende Vorbereitungen Vorkehrungen. Sept. Die Ostseeflotte ist unter Ad- heute, nachmittags 2 Uhr, nach Ostasien .1. Sept. Der Kaiser hat die Reserve- 22 Kreisen der zum Militärbezirk Odessa mts Eherson, Bessarabien, Jekaterinoslaw ganzen Reiche eine Kategorie der Reserve- en einberufen. Für die Seebunkerung der nach Ostaffen Ostseeflotte charterte Rußland auf längere »mpfer aus den deutschen Ostseehäfen. Jrrfinnige Krieger. .ept. Hier sind neuerdings 40 irrsinnige 'chauplatze eingetroffen. Sie wurden jn t. ulsches Reich. ot. Der Kaiser hat dem Kardinal- in Köln auf ein von diesem anläßlich s Kronprinzen an den Kaiser ge- ^legramm die folgende Antwort zugehen Eminenz bestens für die warmen Glück- ' Kaiserin und mir zur Verlobung des Kron-' hrer Diözesanen dargebracht haben. Das ' dem Gebet treuer Untertanen' rgt am besten c, I. R/ eine glückliche Zukunft für 'inz Hai einem in Hamburg wohnenden von früher her bekannt war, auf dessen olgendeS Telegramm gesandt: ^Tausend iier dankbar, eine so entzückende empfangen und hvch. ehren werden. Der Eharakter Ihrer Schwester verbürgt mir bestimmt das Glück meins Sohnes und damit meines Hauffs und Vaterlandes. Z u kr i e g e risch e m Tun sind wir h i e r h e r g e k o m m e n. aD darf ich wohl die Erinnerung darauf zurücklenken, daß es wiederholt eine Auszeichnung meiner Garde gewesen ist, unter den Augen des hoch- selig''N Kais rs von Ihrem hochseligen Großvater geführt zu werden. Ich hoffe, daß bte Garde auch vor Aren Augen Gnade finden werden, und das Hiersein dieser Truppen die innigen Beziehungen zwischen unseren Völkern kräftigen und erhalten werde. Die Beziehungen un- ffr-r Häu' r und Lan-d-r sind so iunig fest und althergebracht, daß ick nich' anders kann, als mein Glas auf die Fortdauer zu erheb'-n Ich bitte, daß Gottes Segen ruhen möge auf Eurer königlü len .^oln-it ind auf der Großherzogin und auf ihrem Haus' und 9-^nde. Da- großherzoaliche Haus Hurra!" flirntp- verlieh zahlreiche Orden. lichen Armeen bei den letzten zehn Schlachttagen werden nunmehr auf 70 000 Mann veranschlagt. Bon 300 Grenzsoldaten, welche einen exponierten Poften zu verteidigen hatten, und die von den Japanern umzingelt wurden, sind nur 90 mit dem Leben davon gekommen, lvelche sich mit dem Bajonett einen Durchgang erfochten. .Viele Leichen befinden sich noch im livlhm Grase, die erst a u f g e f u n b c n werden können, wenn das Gras gemäht wird. Es fehlt auch an Leuten, die nach Leichen ffsch««. T o ki o, 11. Sept. GeneralMatsunaga gibt an. daß während der Schlaffsten in der Umgebung von Liaujang von den Russen sffstuarz migestrichenc Balken auf chinesiscku: Balm-' lowrieS aufgestellt tvvrden tvären, die die Japaner glaubm machen sollten, eS tvären Geschütze. Bei einer anderen Gelegenbit legten sie auf brn Rändern der Hügelketten Strohpuppen hin, die Sffvützenlinien darfteNen sollten. Jhr-e Gefechts weise war durchweg veraltet, öfters sogar kindlich zu nennen. Brant mein eigen nennen zrt Kronprinz.* — Ueber da? Befinden des Fürsten gerben BiSmarck sind von einem Geraer Blatt sehr bennruhigende Mitteilungen gemacht worden: der Fürst sei sehr schwer magenkrank und liege hoffnungslos darnieder; Professor Schweuiuger fei fortgesetzt um den Kranken bemüht. Die „Deutsch. Tageßztg." erfährt nii« zuverlässigster Quelle, daß diese Zeitungsnachricht übertrieben nnd seit gestern atzend eine Besserung eingetreten ist. Professor Schweninger befindet sich überdies seit den letzten Tagen in Berlin. Kiel, 11. Sept. Die „Hohenzollern" mit dem Kaiser und dem Prinzen Heinrich von Preußen an Bord tkf am Vormittag in den hieffgen Hasen ein. Dann sand an Bord der „Hohenzollern^ Gottesdienst statt. $m kstachmittay begab sich der Kaiser von der »Hohenzollern^ nach dem Das neueste und vollkommenste Waschmittel. Kochgeschirre in nur prima Qualität. Garantie für Haltbarkeit. Vulcanus Emaille, Diamant- und inoxidierta Gusswaren sämtliche Kefen, Kerbe, Forterie-Aauguß der Main-Weser-Pütte, sowie Germania-Oefen ber offeri^bMigft^^' II. Geissler VI^ Lollar. Mm Handelsschule Landau (Pfalz.) - **' Beytnn 4. Uchuljahre»; 18. Oktober 1O<> 1 | M Keunnfiuihm« iu »11c tdnv.cu n. Kurse. 1 Wi L Zwei Vorborcitunff»kl***cu für Knaben im - > Alt* vc»n 11—1* J»l»rcu. I K ,’ x 1L Zwei FnctiUlr »en fflr JihiRhnjo j A v. 15-20 Jahren. Eüij. Kiunon. I Ti. 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KeNannlmachnng, die Anlage und Benutzung von Tprengstofflagern betreffend. AuS dem Regierungsblatt Nr. 26 vom 22. August 1904. In Ausführung der §§ 31 und 33 der Verordnung vom 21. Dezember 1893, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend (Regierungsblatt 1894 Seite 1 u. ff.), iverden für die Anlage und Benutzung der daselbst genannten Sprengstosf- lager folgende Vorschriften erlassen: I. Arten der Sprengstofflager. 8 1. Es werden zwei Arten von Sprengstosslagern unterschieden : 1) VorratSmagaz ine, in tvelchen die Sprengstoffe nur in ganzen Kisten oder Tonnen ein- und ausgehen, und in denen eine Oeffnuug der Spreng- stofsbehälter nicht stattsinden darf. 2) Verbrauchs Magazine, in denen die Oeffnung der fabrikmäßigen Verpackung stattfindet, und welche zur Entnahme des täglichen Bedarfs bestimmt sind. Dieselben dürfen in der Regel nicht mehr als 250 Kgr. Sprengstoffe enthalten. Ausnahmsweise kann eine Lagerung bis zu 500 Kgr. zugelassen werden. Bet Sprenastofsniederlagen an der Verbrauchsstätte, die nur vorübergehend für kurze Zeit benutzt werden, kann für Vorräte von yöchstenS 5 Kgr. von der Anlage eines Ver- brauchSmaga^ins abgesehen werden, tuciin in anderer Weise für genügende Sicherheit gegen Diebstahl und für Schutz der Umgebung gesorgt wird. II. Lage. Bet der Anlage von Sprenastoffmagazinen müssen, sofern nicht sie unter g 3 fallen over die besonderen örtlichen Verhältnisse eine Ausnahme gestatten, folgende Mindestentfernungen von frei und ungedeckt liegenden Wohnstätten, Eisenbahnen, öffentlichen. Wegen halten werden: der einem Sprengstoffinhalt bis // ü6cr 8 3. Für Vervrauchsmagazine von höchstens 50 Kgr. Inhalt genügt etne Ältsernung von 50 Meter von der ?lr- beitSstätte. Direkte Schußlinien nach den Arbeitsstätten und Aufent- baltSräumen mimen — erforderlichenfalls durch Erricht urng von Schutzdämmen — verinieden werden. An den Zugängen zu den Arbeitsstätten, sowie innerhalb noch betriebener Steinbrüche dürfen Sprengstoffmagazine nicht errichtet werden. 8 4. Die Zufuhrwege zu Sprengstoffmaaazlnen müssen stets Io in Ordnung gehalten werden, daß sich die Sprengstoffe icher ttansporttercn lassen. III, Bauart., 8 6. Die Magazine sind a. entweder im festen Gestein als einbruchsichere Nischen auszuarbeiten, b. oder freistehend mit massiven Minden in Zementmauerwerk von etwa l1/» Stein (38 Htm.) Stärke einbruchsicher aufzuführen, t. oder in den gewachsenen Erdboden mit einbruch- sicheriem Mauerwerk ganz oder teilweise zu verdenken und mit einer stein freien Erdanschüttung zu bedecken, Das Mauerwerk ist in den Fällen zu ß) und duM und Landsttaßen eingc- 50 Kgr.: 100 Meter, 250 „ 250 „ 1000 „ 500 „ 1000 „ 1000 „ Isolierschichten (Asphaltpappe rc.) gegen Feuchtigkeit zu schützen. Das Gestein über der Nische oder die Erdanschüttung muß genügende Stärke haben. 8 6. Magazine für mehr als 50 Kgr. Sprengstoff sind, ivenn sie nicht ganz im festen Gestein angelegt oder in gewachsenes Erdreich ein gegraben werden können, massiv aus Bimssandsteinen (Schwemmsteinen), leichten Tuffsteinen oder Kies- beton von mindestens 38 Etm. Stärke aufzuführen. Zur Herstellung des Kiesbetons soll Kies von höchstensi 2 Etrn!. Korngröße verwendet werden. Tie Verwendung von Hoch- ofenschlackensteinen ist nur für die Außenwände oberhalßi des Sockels zulässig. Daö Dach [oll ans möglichst leichtem Material (Holz, Zement- oder Beton bohlen oder Gipsdielen bis zu 7 Etm. Stärke) hergcstellt sein. Dasselbe ist mit Asphaltpappe oder präpariertem Segeltuch zu bekleiden, jedoch nichit mit Steinen zu beschweren. Bei Pulvermagazinen von mehr als 250 Kgr. Inhalt ist auch eine gewölbte Schwemm stein decke mit glattem Innenverputz, bei Magazinen für andere Sprengstoffe eins gewölbte Decke aus Kiesbeton zulässig, deren Stärke mindesten 38 Etm. betragen und deren Kappengewölbe allmählich um die nach unten stärker werdenden Seitenwände übergehen soll. Zwischendecken und Unterkellerungen! sind an Magazinen unzulässig. Zur Lagerung von Pulver sind in besonderen Fällen auch leichte Wellblechhäuschen von Zink mit hölzerner, glatter Jnnenverschalung und einer die Wärme schlecht leitenden Isolierschicht zwischen der äußeren und inneren Wand zulässig. Zur Abführung von Traustvasser ist bei freistehenden Magazinen ringsum ein Tranfpslaster von Zementestrich anzubringen. Dachrinnen sind entbehrlich. Außenwände und Dach sind an oberirdischen Magazinen mit Kalv ober lueißer Oelfarbe anzustreichen. 8 7. Magazine für mehr als 50 Kgr. Sprengstoff sind, sofern« nicht die örtlickxu Verhältnisse eine Ausnahme gestatten, ringsum mit einem Wall zn versehen. Ter Wall mutz bei einer Kronenbreite von einem Meter ein» bis ändert-, Halbsache Böschung haben. Bei Magazinen bis zu 250 Kgr. soll der Wall bis zur Höhe ber Dachfirst, bei größeren ntinbestens noch 0,50 Meter darüber hinausreichen. Der Wall muß mit Nasen bedeckt ober durch Reisig- flechlwerk gefestigt fein. Zwischen Wall und Gebäude ifl ringsum ein 1 Meter breiter Nauru frei von Rasen und von brennbaren Stoffen zu halten. Der Zugang zum Magazin durch den Wall ist in gebrochener Xiiiiic anzulegen. 8 b. Vorratsmagazine, welche nicht unter ständiger Aussicht stehen, oder bei Denen nicht in anderer Weise für Sicherheit gegen Diebstahl gesorgt ist, müssen mit einer mtn- destenS 2,25 Meter hohen einbruchsichieren Umfriedigmrg versehen sein. Ä Die Umfriedigung ist an den äußeren Fuß des Walles zu setzen, mit Stacheldraht zu sichern und mit einer verschließbaren Tür zu versehen. Freistehende Magazine ^ür mehr als 50 Kgr. Sprengstoff sind mit einem Blitzableiter zu versehen Die Blitz- schichvorrichtimg svll das Gebäude, umuciltlich das mit metallische» X'eihmgcn niöglichst allseitig umspaimetl und gute Erdverbinduugen erhalteii. Bet Gebäuden mit Ivenigcr als 26 Quadratmetee ubtw bau ter Fläche ist der Blitzableiter nach dem Pmmp des Faradayschen Kafigschutzes anzulcgeii, deraestalt, baß ort freistehenden metallischen Säulen über dem Dach des Magazins ein Drahtnetz gespannt hrirb, dessen Maschen, Mite nicht grösser ist als 0,25 Quadratmeter und dessen Höhe über Dach mindestens 2 Meter beträgt Diese AuSsühriltigsari ist auch für Gebäude init nieh« als 75 Quadratinetcr überbauter Grundfläche zu wählen, sofern nicht durch die besondere Konstruktion des Gebälwm eine andere Anssührung nach fctw Urteile von Sachller- ständigen als zweckmässiger erscheint Um den Blitz?- ableiter dauernd in gutem Zustande zu erhalten, ist de^ Ms ti, Zeitabschchittzn von zlves M zivsi Jahre» durch Beqimi bei Unterrichts in allen we /oroü Munft ar beites, Brand»« lerei, Lcderplaftik u.f.ro. Wrr bitten dringend, «»cignatyisaroeiirii recht frühzeitig zu beginnen. 7187 Donnerstag den 15. September 1904. ■ Äett.2rr'/,M. 9Ud)tDa(f.23etraqrct. Preisl.gratis. S.eirf*lirro,ftipn84u. RS I d'/„ ____ Als vorteilhafteste Bezugsquelle für alle Baumaterialien empfiehlt eich die Baaartikel-Fabrlk und -Handlnnc von Telephon 226. Emil HOPSt, GieSSCn. Liebigstr. 51-Riegelpfad. PreiHßekrönt aal allen beschickten Auaetelliungcue