die Rede Bödeckers zu er« Der Regent erkrankt. Aus Kassel kommt folgende überraschende Meld- Lippe, Ordnung gerufen wurde, keine Gelegenheit nahm, auf Widern. in einem hiesigen Hotel ab. Der Graf-Regent, dem eine hochgradige Erregung schon auf dem Bahnhof anzumerken war, begab sich sofort in dem Hotel auf seine Zimmer, die er auch am Tage darauf infolge einer wohl anläßlich der heftigen Erregung eingetretenen leichten Erkrankung nicht verließ. Die beabsichtigte Reise des Grasregenten nach Rotenburg an der Fulda, zum Besuche seiner Schwiegermutter und seines Schwagers, ist nun infolge dieser Unpäßlichkeit bis auf weiteres verschoben worden. nng: Ter gegenwärtige Regent des Fürstentums Graf Leopold zur Lippe-Biesterfeld, traf hier am 8.'d. Mts. abends mit dem Berliner Schnellzug ein und stieg n ö°,. gegen gute öürglchüit0011 fablet per bald L Cptrttn unter stritt tu, ltlt " . Abg. Schemmel als eine große Lüge, wofür er zur Es fiel auf, daß Schemmel Nrtttische Tagesschau. Das angebliche landwirtschaftliche Programm des Reichskanzler-. Das „Leipziger Tagebl." hatte aus Berlin, wie es sagtet von durchaus unterrichteter Seite, erfahren, daß Herr von Eonrad, der neue Unterstaatssekretär im preuß. Lan-d^ Wirtschaftsministerium) der Träger eines landwärtschast», lichen Programms sei, dessen Durchführung Herrn v. Bülows! schon lange am Herzen liege, und das sich in das Schlagworts Intensivierung der Landwirtschaft" zusammenfassen lasse. Jetzt wird in dem genannten Blatt, offenbar von derselben Seite, dieser Begriff näher erläutert^ Die Landwirtschaft müsse, um ihre Produktion zu steigern/ intensiver arbeiten, mehr Arbeit, Kapital und Intelligenz^ aufwenden. Der Staat müsse helfen durch Anstellung von Enaueten über den Erfolg rationeller Land-' wirtschaftsmetyoden, durch Berufung von Landwirte schaftslehrern, planvollem Ausbau des Wegenetzes, Verbilligung der Frachten, Flüssigmachung weiteren Kredits, innere Kolonisation usw. Diese Intensivierung der Landwirtschaft müsse als eine staatliche. Sonderausgabe aufgefaßt werden. Etwas anderes sei e34 ob, wie bislang, nebenher und vereinzelt dies und jerres! stark geregnet — kur zünd gut, die blutige Tat blieb in geheimTriS volles Dunkel gehüllt, aber Sie wurden freigesprochen/^ „Ja — wegen mangelnder Beweise!" „Ihr gutes Gewissen wird Sie trösten." „Richt eher, als ich den Mörder entdeckt habe!" „Bleien wir ruhig, lieber Freund. Wen halten Sie für den Mörder?" „Bertha Wüllbrandt oder deren Komplizen." „^chte, sachte lieber Groller! Sie behaupten da eine Tatsache, für welche Sie nicht den geringsten Beweis haben. Angenommen, Bertha Wüllbrandt habe Ihren Bruder ersessen, wie sollte sie das bewerkstelligt haben? Tas Mädchen hat mit Ihnen zu Abend gegessen; sie ist laut der Aussage des Küchen- Personals bis 10 Uhr m der Küche beschäftigt gewesen, dann hat sie sich auf ihr Stmmer zurückgezogen. Sie selbst haben sie in dem Zimmer noch lange auf und ab gehen gehört. Am andern Morgen fünf Uhr ist sie in der Küche erschienen, ruhig und gefaßt wie- immer. Die ^at könnte von ihr nur in dem Zeitraum von Mitternacht bis 4 Uhr früh vollführt fein. Sie behauptet, sie habe in dieser Zeit geschlafen, niemand kann ihr beweisen, daß sie es nicht getan hat, niemand hat sie während dieser Stunden gesehem Ter Fall liegt bei ihr ebenso nrie bei Ihnen, nur noch günstiger für das Mädchen, dem man schwere einen Mord zutraut, al# Ewern M arme. Wie sollte sie auch drs verschlossene Haus verlassen haben? Ten einen Schlüssel hatten Sie, den andern der Hofmeister, der deS Morgens vier Uhr die Dienerschaft im Hause n*edfte, nachdem er die Haustür von außen aufgrschlossen. Welche Müglick)- reit hatte Bertha Wüllbrandt, das Haus ungesehen zu verlassend „Ich weiß es nicht." „Run — sehen Sie? Ick) fürchte, wir kommen mit Ihrem Verdackst nickst weiter." „Aber die beiden Ringe?" _ „Ja, die Ringe' Wenn fiueu vuu Ira ule in Wüllbrandt gesprochen?^ (Fortsetzung folgt.) Der StrNt um Lippe. Der Landtag. Itt der in der Turnhalle zu Lage am' 10. d. M. ab- aehaltenen Sitzung des L i p pe s ch e n L an d t a g e s waren sämtliche Abgeordnete sowie Staatsminister Gevekot an» ivesend. Der Präsident verlas zunächst die (unfern Lesern bekannte) Eingabe der Volksversammlung vom Sonntag und die Regierungsvorlage betreffend die Nichtanerkennung der Regentschaft durch den Kaiser und die Regelung des Thronstreites. Die Kommission stellt hierzu folgenden Antrag: 1. Ohne zu der Begründung der Vorlage von 1898 im einzelnen Stellung zu nehmen, weist der Landtag alle Versuche, die dem Staate Lippe als Einzelstaate des deutschen Reiches zustebenden Rechte zu schmälern, zurück. 2. Der Landtag beschließt, an den hohen Bundesrat das dringende Ersuchen zu richten, dahin wirken zu wollen, daß die baldige end- giiltige richterliche Entscheidung der Lippeschen Thron- fvl.gestreitigkeiten durch ein ordentliches oder Schiedsgericht in die W-^ge geleitet werde. Der Landtag nahm schließlich Punkst 1 und! 2 des Kommissionsantrages nach 2H? stündiger Debatte einstimmig an. Die Vorlage von 1879, betreffend die Dauer der Regentschaft des Grafen Leopold, wurde an die Kommission zurückverwiesen, weil diese die Umänderung des Regent- schaftsgesetzes von 1895 vorgeschlagen hat, wozu die Regierung noch keine Stellung nehmen kann. Der betreffende, von der Kommission vorgeschlagene Zusatz, lautete: „Sollte diese (Verhandlung über die Thronfolge) ein Jahr nach dem Mleben des Fürsten Mexander nicht erledigt sein, so ist betreffs der Fortsetzung der Regentschaft wieder nach dem Regentschaftsgesetze vom 24. April 1895 zu verfahren." Die nächste Sitzung ist noch nicht angesetzt. Ein dramatischer Zwischenfall ereignete sich während der leidenschaftlichen Besprechungen des Kommissionsantrages. Ref. Schemmel sieht in dem Telegramm des Kaisers keine Nichtachtung der Lippeschen Landesgesetze und sucht dies in längerer Rede zu begründen. Er nimmt auf einen Artikel einer Berliner Zeitung Bezug, in welchem gesagt war, daß der verstorbene Staatsminister von Wolfgram auf unnatürliche Weise aus dem Leben geschieden sei und zwar weil der Erlaß d e s Fü r st e n Wa l d e m a r, durch welchen Prinz Adolf von Schaumburg-Lippe zur Regentschaft berufen wurde, unecht sein sollte und weil der Minister sich geweigert hatte, diesen Erlaß dem Landtage zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Schemmel erklärt diese Darstellung des Todes des Ministers für eine heuchlerische Lüge. Darauf nahm der Abg. Bödecke r mit hoch erhobener Stimme Veranlassung, folgendes zu erklären: Im Jahre 1895 gelegentlich der Beratung des Regentschaftsgesetzes stellte der verstorbene Abg. Iuskizrat Asemissen den Antrag, daß der den Prinzen Adolf von Schaumburg-Lippe zur Regentschaft berufende Erlaß des Fürsten Woldemar dem Landtage vorgelegt werden solle. Als der Minister sich weigerte, den Erlaß vorzulegen, erklärte Asemissen, daß unter diesen Umständen er an der Echtheit zweifle. Auf diese Aeußerung habe der Minister mit keinem Worte geantwortet. Bödecker erklärte schließlich die Aeußerung des und 2 Nächte auf ihrer (Sammer gehalten, mit denselben in ein Bette gangen und aufgestanden, und also mein Hauß beschimpfet, dessen sie durch lebendige Zeuge, so ihr dabeh behülfslich gewesen, noch allezeit überführen kon, wie solches ohnedem der von Wesb- phalen gegen verschiedene selbsten bereits eingestanden, wird auch ninnahlen in Mrehde sehn, daß er dergleichen lüderlichcn Umgang mit der von Friesenhausen gepflogen, überdem hat sie meinem Sohn durch listige, Arth in ihre Netze gezogen und verführet, denselben gegen seine Eltern angehetzet, und um selbige zu narren und des kindlichen Gehorsams zu entziehen, allerhand gefäl-rlichie menäes zur Hand genommen, dessen sie durch ihre eigenhändige Briefe überzeugen kau". Ms aber der Gemahl der Gräfin Tvrothea, der wegen Blödsinns entmündigt war, starb, fügte sich die Schwiegermutter in ihr Schicksal. Das frühere Fräulein v. Friesen Hausen erhielt Titel und Namen des Heiligen römischen Reiches Gräfin, gleich als wenn sie von Gebührt aus und zwar von ihren vier Ahnen. . . eine gebohrene ReichK- gräfin wäre". Tie Sch^aumburger, die heute die Ehe mit einer Modeste v. Unruh als nicht ebenbürtig anerkennen wollen, vertraten damals den Standpunkt, daß die Agnaten kein Recht haben, einem lippeschen Grafen aus der Ehe mit einer Dame, die nicht hohen Adels ist, die Erbfolge zu bestreiten: „Wenn also Seine Kaffer!. .Majestät der rittorbürtigen Gemahlin eines Reichsgrafen Titel, Ehre und Würde einer Reichsgräfin erteilen, so wird der aus dieser Ehe erzielten Deszendenz kein neues Recht zur Sukzession beigelegt, sondern nur aus kaiserlicher Machtvollkommenheit dasjenige Recht zur Erbfolge noch mehr bestärket, welches dieselbe an und für sich schon hatte." Sachsen-Meiningen. Auch die Thronfolge in S a ch s en-M e iningew wird durch den Streit um Lippe tierüfyrt. Wird Grafregent.' Leopold, weil einer unebenbürtigen Ehe entstammend, nichtz für thronberechtigt angesehen, so können auch die Kinder seiner ältesten Schwester nicht als ebenbürtig betrachtet werden. Diese älteste Schwester des Grafregenten Leopold,- Adelheid, ist seit 1889 vermählt mit dem Prinzen Friedrichs von Sachsen-Meiningen. Der Herzog Georg von Sachsen- Meiningen ist 78 Jahre alt. Der Erbprinz Bernhard ist verheiratet mit der Schwester des Kaisers, Charlotte. AuS dieser Ehe entstammt nur eine Tochter Feodora. Als Nach- folger desgegenwärtigen Erbprinzen Bernhard kommt alsp für die Thronfolge in Sachsen-Meiningen sein Bruder Prinz Friedrich in Betracht. Dessen Söhne aber würden; als sukzessionsunfähig anzusehen sein, falls die Biesterfelder als unebenbürtig betrachtet werden. Die gegenwärtig regierende Linie in Meiningen würde also erlöschen mit; dem Tode des zweiten Sohnes des gegenwärtigen HerzpgA Georg. Demgegenüber wird indes bemerkt, daß durch meiningi- sches Landesgesetz vom 9. März 1896 der männlichen Des- cendenz des Prinzen Friedrich die Erbfolge gesichert wurde- Ein Einspruch der Agnaten hiergegen ist nicht erfolgt urch würde erst in Frage kommen bei dem Regierungsantritt? des jetzt 12 Jahre alten Prinzen Georg, Sohn deö Prin^est Friedrich; aber gegenüber dem Zwischen der Krone und! der Landesvertretung vereinbarten Gesetz des unabhängigen! meiningischen Staatswesens gegenstmtdslos sein, umsomehr, als die weitere Erbfolge im Hause Sachsen dadurch nicht berührt wird. Aer Mng. Kriminal-Roman von O. Elster. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) „Gut. Tas alles wissen wir. Wir wissen auch, daß Ihr Bruder oft auf die Jagd ging. Er streifte viel allein im Walde umher. Am 15. Juli wollte er abends auf den Anstand gehen; Sie begleiteten ihn durch den Park bis zum Saum des Waldes, darauf kehrten Sie in das Haus zurück. Sie sahen Ihren Bruder lebend nicht wieder. Als Sie am anderen Morgen ausstanden, Durde Ihnen genrekdet, daß Ihr Bruder noch nicht zurückgekehrt H Sie warteten bis Mittag, da Sie keinerlei Besorgnis hegten. Tann suchten Sie nach ihm, schickten einige Leute aus, welche i>ie Leiche ^hrcs Bruders im Walde fanden. " „Ja, so war es." „ „Ihr Bruder war erschossen. Zuerst glaubte man an einen Äelbftmord ober an einen Unfall. Tie näheren Umstände ergaben, M diese Annahme nickst ausrecht zu erhalten war. Ter Platz, auf b^m Ihr Bruder auf dem Anstande gesessen, zeigte Lpuren von einem IcrT-ten Kampfe. Der Jagdstock, auf dem Ihr Bruder gei-ffm, stak n"ch in der Erde, er selbst lag neben diesem Jagdstock, das Sstwehr, mit einem abgeschossenen Lauf, der mit Rehposten grfab'n gerneien war, neben ihm. Er war mit einem Armec-Re- »olver erschossen. , rinn' solchm R vckver besaßen auch ete. t>i Sie Katwllerie- ülststrvei-sezier sind. Tann sand man Eindröcke am Boden, als habe i em and nehm dem Erschossenen gekniet, vielleicht sich über iln arb ugf. um zu sehen, ob er t"t sei Fußspuren leiteten in den rotb hinein, doch der feuchte Moosboden ließ keine deutliche “pnr er! im n. — Habe ich die Umstände der Tat richtig dargc- iiiü?/z „Ja — voltkomnun." „Lassen Sic weiter sehen. Man vermutete, daß Wilddiebe Habtbtn, rotldje W ftnb. In gut. i. fctemür. 13. \n ÄM 7835 uen nimmt tut* „erei«1* 7*S'» MtzM Lvricchischcn; uf die Sieise- ymuasinmS io* ugöprüfuugcn. überlebter i.P., 'stoße 81 von heute ab ibt 12 ag Loders hol). i|, Osensktzec. iMsM 1 gr. räkle»- L zu DtrfQUiill. WeutnMut 11. Der Reichskanzler. Der Reichskanzler Graf B ü l n w hat am 5. b. M. an den Vizepräsidenten desLippeschenLandtags, Kommerzienrat Hoffmann, das nachstehende Schreiben gerichtet: „Geehrter Herr Kornrnerziewrat! Sie haben mich heute mündlich um vine anthentiscne Interpretation des Tele- gram m e s S. M. des K a i s er s und Königs vom 26. v. M. gebeten. Ich bin gern bereit, Ihnen meine Antwort schriftlich zu bestätigen, und ermächtige Sie, unter Berufung auf mich öffentlich zu erklären, daß S. M. der Kaiser mit diesem Telegramm lediglich bezweckt hat, die vorläufige Nichtvereidigung der Tnippen für den Regenten und den Grund derselben mit* zuteilen. Mit der ?luffassung des Bundesrats, daß die Rechtslage noch ungeklärt sei, konnte Seine Majestät sich nicht in Widerspruch setzen. Jeder Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte des Fürstentums hat Seiner Majestät dem Kaiser selb ft verständlich ‘fern gelegen und insbesondere liegt es außerhalb allerhöchst seiner Absicht, der derzeitigen Ausübung der Regentschaft in dem Fürstentum durch den Herrn Grafen Leopold zur Lippe irgend welches' Hindernis zu bereiten. Wie stets im Reiche wird auch im vorliegenden Falle der Rechtsboden nicht verlassen werden und die lippesche Frage wird ihre Erledigung ausschließlich nach "Rechtsgrundsätzen finden. Ich hoffe, daß es unter den Auspizien des Bundesrats bald gelingen wird, aüf schiedsrichterlichem Wege zum Wohle des lippeschen Landes zu einer endgültigen Lösung der Frage zu gelangen, und ich werde das Meinige tun, um dieses Ziel in möglichst kurzer Zeit zu erreichen. In vorzüglicher Hochachtung gez. Graf v. Bülow, Reichskanzler." Die „Nordd. Allg. Ztg." bringt diese Erklärung an der Spitze zum Abdruck. Der „Reichsanz." bleibt' seiner Haltung treu und nimmt von dieser Kundgebung ebensowenig Notiz, wie er von dem Telegramm Notiz genommen hat. Für jemand, der etwa allein den „Reichsanz." als Zeitungslektnre studiert, existiert also diese ganze lebhafte Bewegung nicht. Daß der Kanzler sich veranlaßt sieht, durch Veröffentlichung seiner ErNärung Oel auf die hochgehenden Wogen zu gießen, ist wohl ein Beweis dafür, daß an leitender Stelle die Protestbeschlüsse in Lippe nicht unterschätzt werden. Man muß den Eindruck bedenken, den solche Beschlüsse im Auslande Hervorrufen können. Daß man in der Sache mannhaft und bestimmt auftreten kann, ohne den Respekt vor dem Oberhaupt des Reiches zu verletzen, das hat der Berliner Rechtslehrer, Professor Kahl in der Darlegung seiner Auffassung gezeigt. Die Blatter geben der Hoffnung Ausdruck, daß die Ei Närung des Reichskanzlers Hern Konflikt die Spitze nehmen und zur Beruhigung der Gemüter beitragen werde. Insbesondere erscheint von Wert die Ankündigung, die Frage solle in möglichst kurzer Jurist auf schiedsgerichtlühemWege zur Lösung gelangen. Die Ahnfrau. lieber die Ebenbürtigkeit der Ahnfrau der Biester- feTber, Modeste v. Unrubj streiten sich die Schaumburger mit den Biesterseldern. Tie Schaumburger aber haben, wie in der „Voff. Ztg." hervorgehoben wird, auch eine Ahnfrau, die unzweifelhaft dem hohen Adel nicht angehört. Tie Schaumbnrger stammen, nach der „Vo-ff. Ztg.", allesamt ab von einem Fraulein P hil ippin e Elisabeth v. Friesenhansen, der Tochter eine# kurpfalzisch-en Oberstallmeisters. Fräulein v. Friesenhaufen war Hofdame bei der Stammmutter der späteren Schaumburger, der Gräfin Dorothea Amalie von Lippe-Alvertissen. In das Hoffraulein verliebte sich der Sohn der Gräfin, Erbgras Friedrich Ernst. Die Mutter aber erhob Einspruch gegen die Heirat, weil, so heißt es in einem Schreiben an den Landgrafen von Hessen vom 17. Juni 1722, „die von Friesenhausen 1. eine listige und lüderliche Weibs Persohn ist, welche, wie landkündig, sich verschiedenen Versöhnen lüderlich auf* und ein ärgerliches Leben und Wandel gesüh-ret, auch selbsten unser hiesiges H a u ß g e s ch i m p f e t". Ter junge Erbgras kümmerte sich um die üble Konduite seiner Braut nicht, sondern ließ sich außer Landes trauen. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen verwandte sich für das junge Paar. Tie Gräfin Dorothea Amalie von Lippe aber forderte den König auf, „daß die Friesenhausen zur verdienten Strafe gezogen und von dem Sohn separiert werden möge". Sie erklärte, dem König untertänigft melden zu müssen, „wie besagte v. Friedelhausen unter andern wie sie vor wenig Jal>ren bev mir ashier in Diensten gestanden, sich ohne mein Vorwissen mit einem in Frantzösischen Diensten stehenden Lieutenant von Westphalen lüderlich gehalten, da sie unter andern einestnahls heimlicher Weise diesen Lieutenant zu ff cf)1 auf mein Haus albier kommen lassen, und denselben 3 Tage ihn erschossen. Aber c3’ war lein Wilddieb in der ganzen Umgegend zu entdecken, auch war es sehr unwahrscheinlich, daß sich ein Wilddieb so nah bei Ihrem Hause herumtreiben sollte. Kurz, der Verdacht mußte fallen gelassen werden. Es wurde nach anderen Verdächtigen geforscht, — der Mord konnte aus Rack>e, im Streit, oder um den Toten zu berauben, da er stets Wertsachen bei sich führte, vollbracht fein. Es wurde nichts gefunden. Ihr Brilder war bei Ihren Leuten und den Dorfbewohnern sehr beliebt, er tat manches Gute und schenkte reichlich. Ein Lieves- verbaltnis unterhielt er in Wendessen — soweit wir wenigstens wissen^— auch nicht. Ein Raubmord lag nicht vor, denn die mit einer größeren Summe gefüllte Börse fand sich bei dem Toten, ebenso seine Uhr und feine Ringe. Ein zufällig entstandener Streit wäre möglich; aber man ermittelte niemanden, der m-t jenem Abend im Walde gewesen war. Ta fiel der Verdacht auf Sie, da Sie der einzige Mensch waren, welcher Vorteil von dem Tode Ihres Bruders hatte. e>ie waren fein Erbe, und man wußte, daß Ihre Verhältnisse nicht allzu glänzend waren." „Ja", stieß Ferdinand hervor, indem er erblaßte, „und dieser VerdaM lastet noch immer auf mir und vergällt mir das Leben!" „Nun, nun", begütigte der Anwalt. „Sie sind freigesprochen. niemand darf Sie der Tat bezickstigen. Sie konnten Jlw Alibi nachweisen, besonders da Fräulein Wüllbrandt, welche das Zimmer über Ihrem Schlafzimmer bewohnt, beschwor, Sie hätten während der NaM Ihr Zimmer nicht verlassen können, ohne daß He es bemerkt haben mürbe. Sie habe jedoch nichts gebärt. Am frühen Morgen hat man Sie aber in vollkommen ruhiger Gemütsverfassung Ihr Zimmer verlassen^fehen. Sie sind an Ihre tägliche Arbeit wie sonst gegangen, eäe haben auch nicht nach Ihrem Bruder gefragt, da Sre annahmen, er schliefe noch. Ist es nickt so?" „Ja „Man nahm an, daß Sie aus dem Fenster Ihres Scbslas- iimmer5 gesprungen seien, um die Tat zu vollführen. Man fand jedoch keine Spuren — allerdings h-atto es gegen Morgen General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen. Sir. 239 Zweites ME. Erscheint LLgNch mit Ausnahme des Sonntags. Die „Gietzener §amUienblätter" werden dem ^Anzeiger Dtermal wöchentlich beigelegt. Der »yejstiche Landwirt" erscheint monaUich einmal. 154. Jahrgang Dienstag I I. Oktober 1904 r Rotationsdruck und Verlag der BrÜhlffcheih UnwersUäiSdruckerei. SL Lange, Gieße», Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.^ TeU Nr. 6L Telegr^Adr. t Anzeiger Gieß«» ♦ toitfc in der ,.Berl. Storr." folgeiibc‘5 bekannt gegeben: Der Bundesrat hat in der Sitzung vorn 5. Mai b. I. den *ioi* „den Landesregierungen die Befugnis bcizu- Vereinfachung der Ta g e b n cb f ü hr u n g in öffent- aeschehe, um die landwirtschaftlickw Produktion zu starken, oder ob dieses Ziel mit Fra kt Urschrift als eine der wesentlichsten Aufgaben des nächsten Jahrzehnts bezeichnet werde. Einer Politik wie hier angedeutet müßte das Eigengewicht einer lmchrpast aufgellärten mobernen StaatSgesinnung entbrechen. Dann wäre die Unterstüpung der Liberalen möglich. * Zur Ausführung be8 FleNckbefchaugesetzeS Beschluß geiastt: legen, eine 83erci.o........ liehen Schlacht Höfen, an denen ein oder mehrere Tierärzte tätig sind, dabin eintreten zu lassen, baß bei Beanstandung einzelner Teile, insbesondere innerer Organe der Tiere, 1. falls solche aus dem gleichen Grunde erfolgt, diese Tiere täglich zusammengefaf-t, aber nach den einzelnen Schlachttierarten geordnet, eingetragen werden, und 2. in den anderen Fällen in Spalte 2 brö Tagebuchs die Angabe^nx-itcrer Erkenn- nngönrerkmale neben Art und Geschlecht der Tiere unterbleiben darf." Anlaß zu diesem Beschlüsse hat die Beobachtung über eine zu starke Belastung der Scklacktboftierärtte mit Schreibwerk, namentlich in denjenigen Fällen gegeben, in denen innere Organe sehr häufig wegen dcösellwn Grundes beanstandet zu werden pflegen. Ties gilt z. B. für die Durchtränkung der Lungen von Schweinen nrrt Brühwasser, welcher Beanstandungsgrund in manchen Schlachthäusern bei mehr als der frälftc der geschlachteten Schweine vorkommt. Es ist ferner erwogen worden, das; der im Tagebuchformular enthaltene Vermerk („Bei Beanstandung Angabe weiterer Gr* kennungsmerkmale^ keinen fanitätS- oder vetcrinärtcchnischen Zweck verfolgt, fonbern nur die Identifizierung beanstandeter Tiere sicherstellen will, letztere aber von praktischem Wert bei Bagatellbeanstandungen gewöhnlich nicht ist. Auf Grund des vorbezeichneten Bundesratsbeschlusses sind daher die zuständigen Verwaltungsorgane ermächtigt, die nach jenem Beschlüsse zulässigen Erleichterungen in der Tagebuchsührung an öffentlichen Schlachthäusern nach Maßgabe des Bedürfnisses zu gewähren. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß die summarische Nachweisung der Tiere iedenfalls getrennt nach denjenigen Tiergattungen erfolgen muß, die im Tagebuchformular (Bemerkung! I zu Spalte 2^ bezeichnet sind, und daß es sich ferner nicht empfiehlt, die Erleichterungen eintreten zu lassen, wenn erheblichere Teile des Fleisches beanstandet werden. Weiter wird darauf bingewiesen, daß vom chemisck>en Standpunkt aus die doppelt-kohlensauren Salze (Bikarbonate) zweifellos unter die nach der Bekanntmackimg vom 18. Februar 1902 als Zusatzstoffe zu Fleisch verbotenen Alkali- und Sodalkali- karbonate fallen und ebenso, wie die Karbonate, zu den Stoffen gehören, die eine minderwertige Beschaffen beit der Ware zu verdecken geeignet flnd. Hiernach sind die mit der Durchführung des Fleischbeschaugesetzes betrauten Behörden, einschließlich der Beschaustellen für ausländisches Fleisch, angewiesen, im Falle der Feststellung des Zusatzes von Stoffen der bezeichneten Art die strafrechtliche Verfolgung der Schuldiger! zu veranlaffen und bei der Untersuchung ausländischen Fleisches nach den bevorstehenden Vorschriften zu verfahren. Kirche und Schule. — „Der evangelische Christ in den sozialen Kämpfen der Gegenwart", so lautet, wie man uns schreibt, das Thema einer Predigt, die Prof. Tr. D r e w s am 5. Juni d. I. in der Mattbäikirche zu Leipzig bei Gelegenheit einer Versammlung der Sächsischen evang. ckwistl.-sozialen Vcr- cinigung über Matth. 16, 26 gehalten hat und nun im Buch- lrandel erschienen ist. Selten ist wohl von einer evangelischen Kanzel diese brennendste aller Fragen so klar und scharf, so nüchr fern und besonnen und doch so warm und eindringlich behandelt worben, wie in dieser trefflichen Predigt. Sie beantwortet auf Grund des tiefernsten JesuSwvrtes die beiden Fragen: 1. Welches ist die rechte Stellung, und 2. Welches find die praktischen Ausgaben des evangelischen Christen gegenüber den sozialen Kämpfen der Gegenwart. Als Christen, so führt der Prediger aus, haben wir es nicht mit wirtschaftlichen Fragen zu tun — die haben ihre eigenen Gesetze und gehen ihren eigenen Weg —, sondern mit der Frage der Seele nach Gott. Aber deshalb können wir doch nicht gleichgilttg an diesen Kämpfen, die so tief in daS sittliche Leben unseres Volkes eingreifen, vorübergehen, wir können es nicht glauben, daß unser Gott nicht auch „unter tausenden Maschinen und dampfenden Schornsteinen" wohne. Daraus ergeben sich biej?üifgabcn, die uns in den sozialen Kämpfen gestellt sind: wir müssen den Jammer, der auf tausenden liegt, lebendig mitsühlen und das Mitgefühl dafür wachrufen: wir muffen freimütig darauf Hinweisen, wo unser wirtschaftliches Leben das sittliche Leben unseres Volkes gefährdet: wir müssen darauf bringen, daß der Kamps mit gerechten Mitteln geführt wird: wir müssen endlich den Vorurteilen gegen untere christliche Frömmigkeit mit allen Mitteln entgegen arbeiten. Möchten diese trefflichen Worte und Mahnungen recht fleißig gelesen werden und in weiten Kreisen Gehör finden ! Tie Predigt kostet nur 25 Psg., und niemand, der sich mit diesen Tingen beschäftigt, sollte versäumen, fie sich an- zuschatfen. Tr. Schl. Gin entmenschtes Weib vor den Geschworenen. Ein Prozeß, der in den Annalen der Kriminal-Justiz kaum seines Gleichen findet, gelangte in diesen Tagen vor dem Schwurgericht zu Hamburg zur Verhandlung. Fünf Kinder ermordet. In Hamburger Zeitungen erschienen von Zeit zu Zeit Anzeigen, in denen Dienstmädchen, Kinderfräuleins usw. ihre unehelich geborenen Kinder gegen Zahlung von Kostgeld zur Pflege anbieten. Auf solche Anzeigen meldete sich vielfach eine Frau W i e s e. Sie erbot sich, die Kinder gegen Zahlung von Kostgeld rn Pflege^ zu nehmen. Sobald sie aber bermutete, die Mädchen befinden sich im Besitz von größeren Geldbeträgen, dann machte sie ihnen entweder sogleich oder nach einiger Zeit den Vorschlag, iiw eine einmalige größere Abfindungssumme zu geben. Sie werde nach London, Manchester, Wien, Berlin oder anderen Orten mhren, da sie in Erfahrung gebracht habe, daß dort eine Grafenoder Fürstenfamilie ein Kind zu adoptieren wünsche. In mehreren Fällen erklärten sich die Mädchen bereit, sich von ihren Lieblingen lu- 8,11 tr^mn, zumal sie ja bann von der Bezahlung des Kostgeldes berreit waren. Nach einiger Zeit gewann jedoch der den menten Mädchen die Mutterliebe wieder die Oberhand, ^verlangten mm, ber Wiese, den Aufenthalt ihrer Kinder zu ttsahren. D"e Wre^ gab den Mädchen die Versicherung, die rtmrben tn Leibe gebettet. Sie befänden sich in einem gräflichen oder fürstlichen Schloß, es fehle ihnen nichts weiter als dos Simm-lreick, eia? Weitere Auskunft könne sie ihnen nicht geben, -tte Madien gaben sich aber damit nicht zufrieden, um so weniger, als he die Wiese im Verdacht hatten, es sei ihr nur um Erlangung Vr Abfindungssumme zu tun gewesen, und der ihr übergebenen Krnder Hobe sie fick in verbrecherisck-er Weise entledigt. Tie Mädchen machten schließlich der Polizei Anzeige Letztere schritt sofort ein, zumal der Wiese aus Anlaß ihrer vielen Vorstrafen von der Polizei untersagt war, Kostkinder in Pflege zu nehmen. Benachbarte Hausbewohner hegttn schon längst Verdacht, daß Frau Wiese die „Engel m a cher e i", b. h. den .Kindermordgewerbsmäßig betreibe, ja verschiedene Vorkommnisse führten zu der Vermutung, daß Frau Wiese die fleinen Wesen verbrenne. Sie hat bisweilen so stark geheizt, daß die Herdplatten zersprangen. Außerdem ist ein fürchterlicher Geruch wahrgenommen worden. Es wurde^ auch behauptet, Frau Wiche sei beola^g * worden, als sie am Spätabend mit einem schweren Paket noch inen Spaziergang nach den Ufern der Elbe gemacht habe und ■mf' Paket zurückgekehrt war. Ferner wurde ermittelt, beß b'i 'nn Wiese einmal eine schwindsüchtige Tänzerin ge- rrnfmt s T-eh hatte sich auf Grund eines ärztlichen Rezepts von Fran & i i-' Morphium besorgen lassen. Tie Tänzerin ist nach einiger Zeit von Hamburg nach Berlin über gefiedelt und dort gestorben. Das' Rezept soll aber im Vchitz der Miese ge- blicben und darauf soll he sich Morphium beschafft haben. Endlich meldeten sich Zeugen, die beobarftfet haben wollen, daß Frau Wiese da-.' uneheliche Kind ihrer Tochter sofort nach der Geburt getötet habe. .Aus diesem Anlaß schritt schließlich die Polizei zur Verhaftung der Wiese. Versuchter Gattenrnord. Frau Wiese mar einst die glückliche Gattin des K 'selschmieds Heinrich Wiese. In den letzten Jahren hat jedoch t,.rs eheliche Verhältnis eine arge Trübung erfahren. Der Eh" mnn Wiese hegte Verdacht, daß seine Gattin ihm nach dem L locn trachte. Er besaß ein kleines Vermögen. Fran Wiese hat ‘h Nachbarsleuten geäußert: ihr Mann erfreue sich nicht der b st en Gesundheit. W'nn er sterben solle und fie den Witwensck/eier an le gen müßte, dann würde sie das von ihrem Mann lnnt rlassene Vermögen, das ihr alsdann zusiele, über den herben Verlust sehr bald zu trösten vermögen. Dieser Herzensrvuusck f'iner liebenswürdigen Gattin war dem Manne zu Ohren gekommen. Von Sttlwde ab wurde er mißtrauisch, imb zwar umso mehr, da ver- schie-dene Speisen und Getränke, die ihm seine Gattin zubereitet hatte, ihm verdächtig erschienen. Es wurde ihm häufig nach dem Essen unwohl: er mußte sich erbrechen und bekam einen starken Hustenreiz, sodaß ihm das Mut aus der Nase quoll. Einmal war der Kaffee in seiner Kaffeeflasche ganz bitter und hatte einen fauligen Geschmack. Als er nach Hause kam. sagte er zu seiner Frau: „Ich glaube. Tu willst mich vergiften, ich werde den Kaffee untersuchen lassen." Frau Wiese riß dem Mann die Kaffeeflasche, ams der Hand und goß den Inhalt aus. Wb er Fran Wiese hat nickt bloß den Versuch) gemacht, ihren Gatten bürd') Gift vom Leben zum Tode zu beförbem, sie hat auch wiederholt den Versuch unternommen, ihrem Manne d e s n a ck t s , wahrend er schlief ,mit einem Rasiermesser den Hals zu durchsckneiden. Ties Vorhaben wurde nur dadurch vereitelt, daß der Mann Verbäckst schöpfte und die ganze Nacht wach blieb. Schwere Kuppelei. Fran Wiese hatte eine außerehelich geborene, sehr hübsche Tochter, Namens Paula Berkefeld. Das Geschäft des Kindermordens mag wohl bisweilen gestockt haben, die Megäre war daher bemüht, ihre junge, bildschöne Tockster in die Arme des Lasters zu treiben, um sich auch dadurch eine Erwerbsquelle $u verschaffen. Sie erließ in verschiedenen Zeitungen Annoncen folgenden Inhalts: „Eine iungc Tarne bittet einen edeldenkenden Herrn um 30 Mk. Unterstützung gegen banfbare Rückzahlung." Anfänglich wurde die volle Adresse, später nur die Chiffre hin zugefügt. Infolge dieser Annonce meldeten sich Herren, die sich unter gewissen Umständen bereit erklärten, die gewünschte Unterstützung zu zahlen. Frau Wiese stellte ihre Tochter als die hilfsbedürftige junge Tarne vor. Letztere sträubte fick, sich dem Laster binzugeben. Frau Wiese wußte aber durch furchtbare Schläge mit dem Pantoffel und anderen Gegenständen den Widertzond des Mädchens zu breckvn. Wenn selbst das nichts half, bann riet die Megäre den Männern, gegen das Mädchen Gewalt anzuwenden. Das Sündengeld strick selbstverständlich die Wiese ein. Paula Berktield wurde aber auch durch Schläge und Hunger gezwungen, sich der Straßenprostitution zu ergeben. Brachte das Mäochen kein ober nicht genügend Geld nach Hause, dann wurde es von dem entmenschten Weibe mißhandelt. Dieses Leben bekam jedoch Paula Berkefeld schließlich satt. Sie entfernte sich eines Tages heimlich ans dem Mutterhause^, entkam nach London und trat dort bei einer deutschen Herrschaft in Stellung, wo sie sich nod> heute befindet. Verleitung zum Meineid. Endlich wurde Frml Wiese vom Schicksal ereilt. Sie wurde, wie bereits erwähnt, in Untersuchunttshaft genommen. Noch ehe dies aber geschah, suchte sie eine Frau Jürgens, die vorübergehend bei ihr gewohnt hatte, durch Versprechen von Geldgeschenken usw. zu bewegen, event. vor Gerick)kt zu beschwören: sie habe gesehen, wie die verschwundenen Kinder von seinen Damen abgeholt wurden, das Gegenteil könne ja niemand beweisen. Denselben Versuch machte Frau Wiese bei einer Mitgefangenen, die sie im Untersuchungsgefängnis bei den gemeinsamen Spaziergängen Fennen gelernt hatte. Die Behörde auf der Su che nach den verschwundenen Kindern. Sett fast zwei Jahren ist die Behörde durch Ausschreibung von hohen Belohnrrngen in den Zeitungen und Fachblättern des Irr- und Auslandes bemüht, den Verbleib der verschwundenen Kinder zu ermitteln, es ist aber bisher nicht die leiseste Spur entdeckt worden. Die Anklage. Die Wiese, die sich seit fast zivei Jahren in Untersuchungshaft befand, bestritt mit großer Entschiedenheit olle gegen sie erhobenen Beschuldigungen. Das Belastungsmaterial war aber dessen ungeachtet derartig, bar, Anklage gegen sie erhoben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde. Die ehemalige Hebamme Wiese hatte sich daher wegen fünf vollendeter, eines versuchten Mordes, schwerer Kuppelei und versuck/ter Verleitung zum Meineid in zwei Fallen auf Grund der §8 211, 43, 181, Ziffer 2 und 159 des Strafgesetzbuches vor eingangs bezeichnetem Gerichtshof zu verantworten. Die Personalien der Angeklagten. Die Angellagte heißt mit Vornamen Elisabeth. Sie ist eine geborene Berkefeld. Sie ist am 1. Juli 1853 zu Bilshausen geboren, katholischer Konfession und bereits wegen Mstiftung zum Diebstahl, Hehlerei, Urkundenfälschung. Vetmsges, VetrugsversuckiS und Kuppelei mit Gefängnis und Ehrverlust bestraft. lieber die mehrtägigen Verhandlungen haben wir wegen Raummangels leider nicht berichten können. Das Plaidoper des Staatsanwalts faßt indes alles wesentliche zusammen, und so geben wir es denn hier wieder: Das Plaidvyer des Staatsanwalts. Staatsanwalt Dr. Holländer: Meine Herren Geschwo- renen! Ter gegenwärtige Prozeß hat überall großes' Auffehen erregt, einmal mit Rücksicht auf die Persönlichkeit der Angeklagten, dann durch die Menge der ungeheuerlichsten Verbrechen, die von dieser begangen worden sind ^und schließlich durch das^ mpstische Dunkel, das über der ganzen Sache lagert. Ein kaum erdenklicher, unglaublicher Fall ist es, daß einer Frau solck^ ungeheuerlichen Verbrechen zur Last liegen. Fünf vollendete Morde, ein versuchter Gottenmord, schwere Kuppelei und Verleitung zum Meineid sind der Angenagten nicht nur zur Last gelegt, sondern durch die Beweisaufnahme auch erwiesen. Eine fast zweijährige Voruntersuchung war angesichts des fortgesetzten frechen Leugnens der Angeklagten nötig, um das Dunkel, das über dieser ganzen 3acbe lag, zu lüften, einigermaßen zu lüften, denn die völlige .Klarheit bat auch die viertägige Verhandlung nickt bringen können. Wir sind deshalb zum grüßen Teile auf Indizien angewiesen. Das Gesetz läßt einen Indizienbeweis nun durchaus zu, und im vorliegenden Falle erscheint der gegen die Angeklagte geführte Indizienbeweis in Verbindimg mit den Bekundungen des umfangreichen Zeugenmaterials in vollstem Maße schlüssig. Man habe gehört, daß die Angeklagte ihre Jugend bei ihrem sogen. „Onkel" Oettinghausen in Ofer verbracht, der sie in ihrem 15. Lebensjahre verführt und sie dann nach Harburg gebracht habe, wo die Angeklagte mit der Paula Berkefeld niedergekommen sei. 1888 habe sie dann den Kesselschmied Wiese geheiratet, einen fleißigen, ordentlichen Mann, der sick ein kleines Verncögen erspart und der Frau stets einen Teil seines Verdienstes abgegeben habe. Das sei aber der von einer unersättlichen Geldgier beseelten Angeklagten nickit genug gewesen und so habe sie schließlich auf das Verderben des Mannes gesonnen, umsomehr, als sie schon sehr bald nach ihrer Heirat mit anderen Männern in Verkehr getreten sei. In ihrem Mord- Gelüst s-i sie nicht davor zurückaeschreckt, ihre Tochter in ihre Absichten einzuweihen und sie sogar aufzufordem, ihr giftige Gewächse mitzubringen, damit sie diese auskochen unb ihrem Mann in das lassen schütten konnte, dlls dann aber bie Tötungs- ersuche den Verbackt des Mannes erregten, sei die Angellagte dazu übergeagngrn, die eigene Tochter ihrer schmutzigen Geldgier zum Opfer zu bringen Schon vorher hatte sie dis damals hraßrig • Mädchen jinn Diebstahl eines Sparkassenbuches verleitet, dcffen über 300 Mark laute üben Betrag der alte Schröder auf 3000 Mk. fälschen mußte. Glücklicherweise sei der Schwindel rechtzeitig entdeckt und die ganze Gesellschaft auf längere Zeit cin- gesperrt worden. Nach der Haftentlassung habe sick dann die Tockter der Unzuckt hingeben müssen. Es könne nun kein Zweifel darüber bestehen, daß die Paula Berkefeld ein willensschwachcS, ein geschüchtertes junges Mädchen sei, das völlig unter dem Einfluß und dem Zwange seiner rohen verbrecherischen Mutter gestanden habe. Die Verhandlung habe ergeben, wie schwer es dem armen Mädchen geworden sei, sick den schamlosen Wünschen der Mutter zu fügen und sich den Männern hinzugeben, die auf die Inserate der Angeklagten kamen. Nach drei bis vier Monaten der gemeinsten Mißhandlungen sei das Mädchen dann nach London geschickt worden, offenbar weil die Mgeklagte eine Strafverfügung fürchtete. Der Beweis für das Verbrechen der schweren .Kuppelei sei durch das Zeugnis der Tochter erbracht, allein die Geschworenen seien auf dieses Zeugnis nicht ettoa ausschließlich angewiesen, sie könnten es fgoar ganz ansschallen, denn die Angeklagte sei außerdem durch die Aussagen der Logierhcrren und derjenigen Persönlichkeiten überführt, die mit der Tochter verkehrt hatten. Ein Beweis, welcher Niedertracht die Angellagte fähig sei, sei hierbei die Tatsache, daß sie das nach London abgeschobene Mädchen vorher noch bei ihrem Ehemmme des Diebstahls verdächtigte, sodaß das Mädchen bei dem Vater keinen Schutz vor seiner Mutter sucken konnte. Nach etwa neun Monaten kam die Berkefeld von London zurück, weil ihre Herrschaft ihren schwangeren Zustand bemerkt hatte. Die Angellagte führte ihre Tochter nun zu dem alten Schröder und hier ist sie von einem lebenden Knaben entbunden worden. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Kind die Frucht der Beziehungen des Mädchens war, die cs auf Betreiben ihrer Mutter in Homburg unterhalten hatte. Also muß auch angenommen werden, daß da-s Kind bei seiner Geburt lebensfähig war. Dl i e f e s K i n d hot dann die Angeklagte sofort ermordet, indem sie es in einen Eimer voll Wasser steckte und ertränkte. Auch für diese Tat kommt in erster Linie bad Zeugnis der Tochter in Frage. Man könnte nun einwenden, warum denn das Mädchen den Mord nicht verhindert oder zur Anzeige gebracht habe, worum sie ferner ihre Mutter in ihren Briesen auch noch weiterhin mit: „Siebe, süße Mama!" anredete und Verkehr mit ihr unterhielt. Gewiß, das sei etwas befremdend: allein, man dürfe doch den Zustand des Mädchens nicht außer Betracht lassen und auch nicht vergessen, daß das Mädchen einen Strich unter die Ermordung ihres Kindes gemacht hatte. Sie sei deshalb kein psychologisches Rätsel, sondern eine dnrchcnlS llare und einwandsfreie Zeugin. Er frage: Hat die Tochter Anspruch auf unser Mitleid und auf unsere Glaubwürdigkeit? Und er beantworte diese Frage mit ja. Wir haben sie hier vor uns gesehen und wir haben auch gesehen, wie allmählich aus einem Willensschwächen ein willensstarkes Mädchen geworden ist, das mit Energie erklärte: Mit dieser Mutter verbindet mich nichts mehr, ich stehe ihr so fremd gegenüber wie irgend einem anderen Menschen. Wir wissen außerdem, daß sie sich nicht 311 ihrer Aussage gedrängt, sondern erst gesprochen hat, als man sie als Mitverdächtigte vernahm. Dann hat sie aber auch alsbald in vollem Umfange der Wahrheit die Ehre gegeben, und sie hat sich im Laufe der ganzen Untersuchung auch nicht einmal widersprochen. Von diesem Standpunkt aus müssen alle ihre Mlssagcn gewertet werden. Aber auch in dem Falle der Ermordung ihres Kindes sind wir nicht allein auf ihr Zeugnis angewiesen. Wir wissen, datz der alte Schröder den Ruf der Mutter gehört hat: „Mach' es tot!" Er hat ferner bekundet, daß die Angellagte die ganze Nacht um das Mädchen beschäftigt war, während diese selbst jede Anwesenheit zurzeit des ^burtsaktes bestreitet und behauptet, überhaupt nickt in der Schröderschen Wohnung gewesen zu sein. Wir wissen schließlich, daß die Angellagte vÄuckt hat, die Kindesleiche in das Klosett zu stecken und dann, afe ihr dies nicht gelang, mit einem verdeckten Henkellorbe davon geaangen ist Wo ist die Leicke geblieben? Tas weiß kein Mensch. Wohl aber wissen wir, daß die Angellagte auch zu diesem Morde getrieben wurde von ihrem Geiz, der sie die Kosten für das Kind scheuen ließ. Der Staatsanwalt erörterte hieraus die Art und Weise, wie die Angeklagte mit Vorsatz und Ueberlegimg an die einzelnen Mordtaten herangegangen sei. Sie müsse schon Anfang 1902 mit dem Plane, ihren Mann und die Kinder zu vergiften, umgegangen seiu. Darauf lasse die Ansammlungder Morphiumtrovfen seitens der Wiese schließen. Der Besitz des Morphiums setzte bte Wiese in den Stand, ihre langgehegten Absichten auSzufuhren. Auch hier habe die Berkefeld angeführt, daß die Angellagte sie benutzt habe, um hilfreiche Hand zu leisten imb dem Stiefvater Gift inü Esten zu tun. Rach alledem sei wohl anzunehmen, daß die Angeklagte zunächst im Falle ihre« Ehemannes einen Mord beabsichtigt und nur durch die eigene Vorsicht des Ehemannes an dem Erfolg ihres Anschlages gehindert wurde. So sei auch hier der Indizienbeweis gegen die Angeklagte erbracht. DaS Bild, so sührte der Staatsanwalt weiter aus, das er bisher entrollt, sei grau in grau gemalt gewesen, was aber jetzt zu schildern sei, wäre noch furchtbarer. Die Angeklagte habe sich in den ersten Fällen nur mit Menschen befaßt, die sich schließlich noch ihrer Laut wehren konnten, in den folgenden Fällen aber habe sie sich an unmündige Wesen herangemacht, die sie ihrem Geiz und ihrer schmutzigen Geldgier opferte. Sie nahm die Kinder auf, um nur die Abfindungssumme einzuheimsen, an der Zukunft der Kinder lag ihr nichts und sie suchte Mittel und Wege, sich ihrer zu entledigen. Teilweise gab sie die Kinder anderen Frauen und als sie keine Zahlung leistete und die armen Geschöpfe wieder zurück erhielt, brachte sie sie bei Seite. Durch einen Kassiber suchte sie zlmächst in schlauer Weise eine Mithilfeschast ihres Mannes zn konstruieren und gab an, der Zettel sei ihr auf dem Korridor des Gerichts zugesteckt worden. Aber der Schutzmann wie der Ehemann Wiese haben das entschieden in Abrede gestellt und nach den Aussagen der Gefängnisbeamten habe die Angeklagte eS direkt darauf abgesehen, daß sie entdeckt wurde. Es handelt sich hier um bewußte, mit voller Ueberlegung abgegebene unwahre Behauptungen, die Angeklagte tft sich ißret Schuld völlig bewußt. Man habe sich nun die ^rage vorzulegen, ob aus der Beweisaufnahme notwendig der Schluß gezogen werden muß, daß die Angeklagte die Kinder, well sie mcht aufzufinden sind, getötet habe. Durch das Verhalten der Angeklagten selbst käme man zu diesem Resultate, denn es sprechen eine Unmenge von Momenten dafür, die die Angeklagte schwer belasten. Die Angeklagte hat zugegeben, von dem Tode von drei Kindern zu wisten. Ein wich- liges Moment für die Beweisführung sei, daß die Angeklagte schoit Zeuginnen gegenüber geäußert, man verdächtige sie, daß sie Kinder umgebracht habe, als ihr der Vorwurf von der Behörde noch gar nicht gemacht worden war. Der geführte Indizienbeweis ist schlüssig, die Kette ist nicht zu sprengen. Wenn Sie mit mir nach bestem Wissen und Gewissen der Meinung sind, daß die Angeklagte schuldig ist, wenn Fluten, wie mir, der Wehrus einer Zeugin in den Ohren klingt: Mein armes Kind, keine Macht der Erde kann es mir tütebergeben! dann werden Sie mit mir ein Gefühl ber Genugtuung empfinden, wenn dttrch Ihr Verdikt die aufs schwerste ve-- letzte Rechtsordnung wieder hergestellt wird nach dem alten, starken Gesetz: Auge um Flügel Zahn um Zahn! Die Wiese wurde zum Tode, sechs Jahren Zuchthaus und lebcuSlängltchem Ehrverlust verurteilt. Ans Slaitt und Land. Gießen, den 11. Oktober 1904. ** Zur Dhilippsseier. Zum 400. Ekburtstage Landgraf Philipps des Großmütigen, der bekanntlich int November d. I. festlich begangen wird, gibt, wie man und mitteilt, der Historische Verein für das 0>roß- herzogtum Hessen eine Festschrift heraus unter dem Titel: „Pl)iltpp der Großmütige, Bilder und Geschichten aus seinem Leben und seiner Heimatt'. Eine auch nur einigermaßen genügende Biographie des größten Fürsten Hessens fehlt noch. Sie wird voraussichtlich auch in der nächsten Zeit nicht geschrieben werden und geschrieben iverden können. Die Festschrift, ein stattlicher Qttartband im Umfang von 30 Bogen, sucht deshalb in 24 Einzelarbeiten möglichst alle Seiten der Wirksamkeit Philipps des Großmütigen ku umfassen und so ein lebensvolles, auf archivalischem, 'um Teil seither unbekanntem und unbenutztem Quellen- Material sich ausbauendes Bild seines Lebens und seiner Beit SU geben. Dem reichen Inhalt entsprechend wird der Band prächtig und des Gegenstandes würdig ausgestattet werden. Der Druck wird in einet Antiquaschrist auf Bütten- wpier in Quartformat ausgeführt werden. Die Aus- tattung (Initialen, Vignetten, Titelbordüren) in Renais- ance wird dem Stile der Zeit angepaßt sein. Zu beson- rerem Schmuck gereichen dem stattlichen Band mehrere Porträts in Lichtdruck. Außerdem werden einige 'Abhandlungen illustriert sein und Notenbeilagen eingeführt wer- b«1-— S. K. H. der Großherzog hat über die für Sonntag, 13. November, in Darmstadt geplante volkstümliche Feier des 400. Geburtstages Philipps des Großmütigen das Protektorat übernommen. — Das Großh. Hess. Oberkonsistorium hat ein Ausschreiben an die et). Pfarrämter erlassen, worin empfohlen wird, daß am 24. Sonntag nach Trinitatis, in der Predigt auf die Bedeutung des Tages hmgewiesen werde und in passender Weise auch durch reichere Ausgestaltung der Liturgie (Gebet und Chorgesang, wo dies letztere angeht) etwas geschehen kann. ** Der Meistertitel im Handwerk. Be- ranntlich werden zurzeit die Karten für die Mreßbücher ausgefüllt. Es ist deshalb von Interesse, darauf hinzuweisen, daß häufig auch solche Handwerker, welche nicht besagt sind, den „Meistertitel in Verbindung mit ihrem Handwerk zu führen, sich in die Mreßbücher als Schlossermeister, Schreinermeister usw. eintragen lassen. Diese unberechtigte Beilegung des Meistertitels ist nach dem Gesetz strafbar. Da seit einigen Jahren sowohl durch die Polizeiämter als auch in anderer Weise hierauf aufmerksam gemacht wurde, auch die Gelegenheit gegeben ist für jeden, der den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen zu können glaubt, sich der Meisterprüfung zu unterziehen, so soll von nun an seitens der Behörden streng darauf geachtet werden, daß die gesetzlichen Bestimmungen respektiert werden. Sorge also jeder, dem dies angeht, daß er nicht mit dem § 148 der Gewerbeordnung verfällt, nach welchem „mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder 4 Wochen Haft bestraft wird, wer unbefugt den Meistertitel führt." ** Massive Majolikadecken. Im Anzeiger ftir Architektur, Kunsthandwerk und Bauindustrie hat Reg. und Gaurat Hasak eine Abhandlung über massive Herstellung oon Gebäuden veröffentlicht, in der er auch darauf aufmerksam macht, daß massive Decken aus Ziegeln auf Eisenträgern nicht nur schwammsicher sind, sondern daß bei deren Herstellung es auch nicht nötig sei, den ftemden Völkern für teures Geld Hölzer äbzukaufen, anstatt es ur Unterstützung des deutschen Kohlen- und Eisenbergbaues Mzuwenden. Der sBerfasser führt dann weiter aus, daß is in unserem Lande des Ziegeltons nahe liege, die Ge- ivölbe-Decke nicht unter einer Hülle von vergänglichem Ltuck zu verbergen, sondern die Wölbsteine selbst zu den Lrägern der Kunstformen zu machen und bemerkt, daß ir bereits vor zwölf Jahren bei der Erweiterung der Reichs- jcmt zu Berlin derartige Deckensteine angewendet habe, vobei die einzelnen Stücke (von iBiileroy u. Boch in Merzig) zu 60 Zentimeter im Geviert groß sind. Leider habe dieses Vorbild keine Nachahmung gesunden, augenblicklich werde beim Bau der Reichsbank zu Danzig wieder ein Teil der Räume mit Majolikaplatten überwölbt werden. Die Gelegenheit sei dort für eine solche Ausführung besonders günstig, da in der Ziegelei des Kaisers zu (Sabinen Majoliken her gestellt werden und sich S. Maj. für die Anwendung solcher Decken interessiere. Es sei zu hoffen, daß nunmehr massive Docken, bei denen Majoliken auf Eisenträgern zur Anwendung kommen, häufiger ausgeführt werden. Notwendig sei es allerdings, daß die Beltener Töpfereien oder schlesischen Werblendsteinwerke sich dieser Fabrikation bemächtigen, damit die Herstellung, namentlich für Berlin, billiger werde. Die Deutsche Töpfer- und Ziegler- Zeitung in Berlin bemerkt hierzu, daß es hoch erfreulich sei, daß einzelne Baübeamte Anstrengungen machen, die Stuckdecken durch monumentale Decken aus gebrannten Tonsteinen zu ersetzen. Die Weltener Töpfereien und schlesischen« Verblendsteinwerke, sowie überhaupt alle deutschen Verblend- steinwerke (gewiß auch unsere hiesige Herrn Kommerzienrat Gail gehörende Berblendsteinfabrik) wären bereit, derartige Deckensteine anzufertigen, es sei nur Sache der Architekten, solche zu bestellen. Die genannte Zeitung schließt ihren Aufsatz damit, daß es viel wünschenswerter sei, auch dafür einzutreten, daß der Stuck am Aeußeren der Monumentalbauten nicht mehr an gewendet werde, wo er noch viel weniger hingehöre, als in das Innere des Bauwerks. R. B. Darmstadt, 10. Oft. Die Anti-Duell- Liga hält am nächsten Sonntag im städtischen Saalbau ihre Generalversammlung ab. Cs dürfte bekannt sein, daß die Zahl der Mitglieder der A.-D.-L. im letzten Jahre er-» heblich zugenommen und daß neben vielen anderen Ortsgruppen sich auch eine solche für Hessen mit dem Sitz in Darmstadt gebildet hat. Die Generalversammlung kann ein besonderes Interesse beanspruchen, da praktische Vorschläge zur Verhandlung kommen, die das Duell auch in jenen Kreisen entbehrlich erscheinen lassen sollen, welche bisher» noch daran festhalten zu müssen glaubten. — In den ersten Tagen des Oktober fand auf Veranlassung und Einladung des Fürsten Karl Löwenstein in dessen Schloß zu Kleinheubach a. M. eine Konferenz hervorragender Juristen statt, um eine Eingabe an die Reichsjustizkommission zu entwerfen, die 1. Berbesserungsvorschläge der Strafgesetze zum Schutze der Ehre, insbesondere der Familienehre, 2. eine Abänderung der Strafgesetzparagraphen bezüglich des Zweikampfes und 3. die Einsetzung staatlicher Ehrengerichte beantragt. Das Ergebnis dieser Besprechung soll am nächsten Sonntag zur Erörterung und Beschlußfassung vorgelegt werden. Es werden deshalb alle Mitglieder, sowie die Freunde und Gönner der A.-D.-L., überhaupt alle Gegner des Duells, dringend eingeladen, an der Generalversammlung teilzunehmen. Amversttäts-Wachrichlen. New-Port, 9. Oft. Die Vereinigung alter deutscher Studenten gab heute in der Arionhalle den deutschen und den englischen Gelehrten, die von dein in St. Louis abgehaltenen Kongresse kamen, einen F e st - kommers. Dr. Beck hieß die Gäste willkommen. Er verlas einen Bries des Präsidenten Roosevelt, der sein Bedauern aussprach, daß er, selber alter Student, nicyt persönlich teilnehmen könne, und allen seine Grüße übermittelte. Redner schloß mit einem Hoch auf Amerika und auf alle Nationen, die zu seiner Entwickelung beitrugen. Prof. Dr. H a r n a ck-Berlin ividmete seinen ^rmstpruch seinem alten Freunde, dem früheren Botschafter White, ferner sprachen Prost Lamprecht-- Leipzig, der den Gedanken ausdruckte, die amerikanische Kultur werde einstmals diejenige Europas überflügeln; Prof. S o m b a r t-Breslau, der den amerikanischen Idealismus rühmte. Krieskasten der Redaktion. (Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.) A. K. Wenden Sie sich an das Amtsgericht Erfurt, das Bor^ mimdschaftsgericht über alle in seinem Bezirke wohnenden unehelichen Kinder ist uni) als solches auch über dem Vormund steht. Es hat den Vormund aiizuweisen, Ihnen die erforderlichen NaH- richten zu erteilen. Wenn das Kind gestorben wäre, hätte man den Vater jedenfalls wegen der Begräbnißkosten in Anspruch genommen. Uebrlgens wird der uneheliche Vater sofort etwas von dein Kiiid hören, sobald er die Zahlmig der Alimentationsbeträge einstellt. taWTSKÄ WO Um deutliche Angabe des Namens und Adresse wird höfl. gebeten. ABTEILUNG: E. T- THE AMERBCAN OEREAL COMPANY, Kaiser Wilhelmstrasse 82, Hamburg. Quaker Oats wird am besten und Vorteil’n öftesten in einem Quaker Oats Kocher zubereitet. Wir sentäesi Gratis emer» Quaker Oats Kocher an jede beliebige Adresse in Deutschland falls uns die unten angegebene Anzahl [r~ Schutzmarken, die aus der Vorderseite der Packete zu schneiden sind *]L und so aussehen, franCO in einer Send- ung und vor dem 31. Dezember 1905 * zugehen. EO Schutzmarken von 1 Pfd. Packeten oder W KM M WA i M M M •X* Vö (5) CD O rf* SB SS o — c e> a CD ost o a a & o 53 -D Ztco £> ra CO - <$» 3 03» 3 2 ‘St® C5 CP er „.co =3 er 72 2* 3 r* * r* <*5 <6 o O (»VH. - *><=£. 4JW <-» — ♦ <~t» •—* O cp er /> o CD AQ o 2. er 5 Z3 2.0" Ute rt" 2 2. er 0 tc a — CT* -- » A' o- o ^7, er W c o 5 3 C ” ÖB O y Z& o § c ® n s r ffi ■& o c K er o 2 <-* CD Q 5 er 3* 2 2 - 5 <1 n 3 Q ° 0 Q — o er 5 o o o O xso er 2 3 3 5 ■CP ©S H - O '<0 ,9 H O* -or = g CT — a <1 P: er 33 u§ Ox - O CP a cp a 2 © 58 o er cd G? a 2 ^9 er

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