Nr. 55 General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Suchen 1. 2. 3. 14 geude Löwin.“ ringe und des chaft u* Erscheint tSgllch mit Ausnahme deS Sonntags. Die „Gießener Zamilienblätter" werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der «hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal. Samstag 5. März 1804 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitätsdruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.7. Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen. unvermeidbar. An und für sich ist auch die Ausübung der Jagd unter Anwendung von Fallen und Schwingen untersagt bei einer Strafe von 8,60 Mk. bis 17,20 Alk. Eine Ausnahme hiervon bildet die Anwendung von Fallen auf Raubzeug, sofern sie für diesen Zweck gebraucht zu werden pflegen; auch darf der Jäger im Walde Schlingen au/ sogenannte Schneiß- vögel und Waldschnepfen stellen (§ 28). Während der allgemeinen Heegzeit dürfen Hunde nicht zur Jagd verwendet werden, es sei denn ' zum Verfolgen von angeschossenem Schwarz-, Edel-, Dam- oder Rehwild, aus Raubzeug, jedoch nicht, um solches durch Hunde über der Erde aussuchen und jagen zu lassen, mit Ausnahme des Fischotters, nach rvelchem auch während der allgemeinen Heegzeit am Ufer der Bäche und sonstigen Gewässern gejagt werden darf, zu der Jagd auf Sumpf- und Wnsservögel inner» halb der hierfür offenen Zeit, jedoch nur an solchen Oertlichkeiten, wo diese Wildarten sich naturgemäß Schiffsnachrichtcn. Red Star Linie, Vertreter Carl Retter Gießen, Bleichstr. 8. Der Postdampier .Finland" der Red Star Linie in Antwerpen, ist laut Telegramm am 1. März wohlbehalten in New- Warnung! Die meiaten Nachahmungen von Dr. llommel« Haematogen werden, um das D. K. P. No. öl,301 zu umgeheu, mit Zuhilfenahme von Aelher bereitet, ein Zusatz, der insbesondere für Kinder und Nervöse direkt schädlich ist. Um sicher zu sein, das aetherfreie Original-Präparat zu erhalten, verlange man stets ausdrücklich Dr. Hoinmel’ß Haematogen und achte auf die Schutzmarke wSäu- Feuilleton. Heim atschutz. Seit den letzten zehn Jahren wächst ör immer weiteren Kreisen die Ueberzeugung, daß das äu.ßere Bild unserer deutschen Heimat in einer Weise nutzest a l t e t wird, die die lebhafte Besorgnis des Vater- lavrdsfreundes wachrusen muß. Aus der einen Seite zer- siOrt eine weit über das wünschenswerte Maß hinaus genriebene Fremdenindustrie mit ihren „ErsckMeß- uwgen" und sonstigen Zurüstungen jegliche Ursprünglichkeit der angeblich „verschönerten" Landschaft; auf der anderen Seite sorgen ein vielfach eingebildetes Verkehrs- beidürfnis und eine schablonenhafte, von der ört- Wen Ueberlieferung völlig losgelöste Bauweise dafür, das selbst in den kleinsten Städten und Dörfern retz- voolleDentmälerunserer Vergangenheit leicht ten Herzens hingeopsert werden, während öder Kasernen- und „Villen" - Stil ihren Platz ausfüllt. Er- jlLulicherweise wird der Wille, diese und verwandte Er- slh änungen zu bekämpfen, in neuerer Zeit von einzelnen »mutten und aus einzelnen Gebieten bereits ui die Tat miigesetzt. Die Maßnahmen sür Denkmalschutz, der beW. Verein sür Volts tun de usw. geben davon Zeug- M Allein Mangel am Verständnis und Gleichgiliigkeit letzen den Bestrebung^ der genannnten Art und den Be- niLhungen einzelner Personen noch einen so starken Wider- aufhalten. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit 8,60 Mk. bis 51,50 Mk. geahndet. Als unbefugte Verwendung von Hunden zur Jagd erscheint auch die Dressur von Hühnerhunden zur Suche nach Hasen und Hühnern, auch wenn dabei die Absicht auf Erlegung des Wildes nicht vorhanden ist. (Entsch. Gr. O.-L.-G. v. 13. April 1883.) Schnepfen können in der allgemeinen Heegzeit mit Hunden und Treibern gejagt werden, d. h. soweit nicht für die Schnepfen eine besondere Heegzeit bestimmt ist. (Entsch. Gr. O.-L.-G. v. 24. Juni 1880.) Die Jagd aus Übung ist ferner zeitlich insofern beschränkt, als nach Art. 229 des Pol.-Str.-G.-B., bezw. § 366 Pos. 1 R.-Str.-G.-B. an Sonn- und Feiertagen Treibjagden untersagt sind. Was im eigentlichen Sinne unter „Treibjagd" zu verstehen ist, sagt das Gesetz nichi, doch sind nach der herrschenden Meinung immer darunter solche Jagden zu verstehen, bei welchen durch hierfür bezahlte, nicht zur Jagd ausgerüstete Leute den Schützen das Wild zu getrieben wird. Im übrigen ist der Begriff „Treibjagd" von Fall zu Fall festzustellen. Nebenbei sei noch aus § 367, pos. 10 R.-St.-G.-B. aufmerksam gemacht, wonach derjenige mit Strafe bedroht ist, welcher ohne polizeiliche Erlaubnis an von Menschen besuchten Orten Selbstgesckwsse, Schlageisen als Fußangeln legt, oder an solcken Orten mit Feuergewehr oder modernem Schließwerkzeuge schießt. . . Für die Erteilung der Erlaubnis im Sinne dieses Paragraphen ist, das Kreisamt, in Städten mit eigenem Polizeramt, dieses zuständig. Zum Schlüsse sei noch daran erinnert, daß der Jagdberechtigte unter einem erhöhten strafrechtlichen Schutze steht. In den hierher gehörenden Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches genießt der Jagdberechtigte eine Art Beamtenqualität, d. h. er wird den Forst- und Jagd- beamten gleichgestellt, sofern er sich in der rechtmäßigen Ausübung seines Rechtes, d. h. Jagdrechtes, befindet. Es kommen daher zum Teil die Bestimmungen über den Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Anwendung. (§ 117—119 R.-St.-G.-B.) Außerdem kann sich übrigens der Jagdberechtigte aus den Forstschutz vereidigen lassen, so daß er dadurch gewisse polizeiliche Rechte und Pflichten erhält, deren Ausübung Iagdausüßung nach htsstschem Iagdrechl- (Original-Artikel des „Gieß. Anz.") Ter Begriff „Jagdausübung" ist derartig vielseitig, daß sich eine umfassende klare Definition kaum geben laßt. Der Inhalt der Jaadausübung ist j^enfalls der aus die Besitzergreifung des Wildes gerichtete Wille und die.er Wille kenn sowohl befugt wie unbefugt betätigt werden. Jn,osern isl Jagdausübung die Vornahme der dem Jagdberechtigten in bezug auf die Olkiipation des Wildes zustehenden Jagd- bcfugnifse. „ r Während naturgemäß die unbefugte Fagdausubung Wilddieberei genannt — überhaupt untersagt und im Reichs- jwasgesetzbuch, mit Strafe bedroht ist, kann auch die be- lugte Jagdausübung nur innerhalb bestimmter Grenzen n folgen. Der Jagdberechtigte ist also bei Ausübung feines Achtes gewissen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Es mag hier der Begriff „Jagdausübung" dem Bear iffe „auf die Jagd gehen" gleichgestellt werden, da dies jo der allgemeinen Auffassung entspricht; auch mag un Folgenden unter „Iüge r" der „Jagdberechtigte" ver- iumben werden. . .. Der Jäger bedarf zunächst eines Jagdwasfenpasses, bLniger zum „auf die Jagd gehen" als, um überhaupt außerhalb seines Wohnortes mit dem Gewehr erscheinen zr. dürfen. (Vgl. Hess. Verordg. v. 27. Aug. 1874 mit Nach? tioig v. 21. Nov. 1879.) Diese Vorschxist ist rein polizeilicher Natur und hat zrm wesentlichen Inhalte das Erfordernis einer Stempel- al gabe (25 Mk.) an den Staat. Nacks § 5 äfiit Ver. sind zur Erteilung von Waffenpässen an Personen, welche im Großherzogtum wohnen, nur die Kreisämter des Domizils desselben, zur Erteilung von Wasfenpässen an Personen, die außerhalb des Großherzog- wms wohnen, dagegen sämtliche Kreisämter befugt. Der Kreis der Personen, welchen Wassenpässe ausgestellt werden dürfen, ist nur in zwei Richtungen beschränkt, nach §« ist die Erteilung zu versagen 1, denjenigen, von welchen eine unvorsichtige Führung des Schießgewehres oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen ist; 2. denjenigen, welche im Lause der letztvergangenen fünf Jahre wegen Jagdvergehen Strafe erlitten haben. Der Jagdwasfenpaß ist regelmäßig auf ein Jahr gütig, bfei&t es auch sür diese Dauer, selbst wenn der Inhaber lv--gen Jagdsrevels bestraft wird; sür die Erteilung emes pkiaen Passes kommt ja § 8 Pos. 2 in Betracht, selbst wenn dc.c Betreuende Jagdpächter oder Jagdeigentümer ist. Außer ndarmerie, Forst- und Polizeibeamten sind auch die Ge- inc-indevorsteher, Feldschützen und Jagdhüter, sowie die mit dell Aussicht wegen der iuMretten Auslagen beauftragten Personen zur Kontrolle des Jagdwassenpußwesens verpflichtet. S!9.) Wer leinen Wasfenpaß besitzt, ver,ällt imBetretungs- nute für jeden Fall in eine Strafe von 25 Mk., wer wohl einen Paß besitzt, denselben aber aus Anfordern nicht sofort vc.zeigt, verfällt für jeden Fall in eine Strafe von 5 Mk., und zwar ohne Rücksicht auf die etwa wegen Jagdvergehens befsonders verwirkten Strafen (§ 10). Die Strafbarkeit beginnt, sobald der Jager außerhalb des Wohnortes mit einem zur Jagd tauglichen Gewehr erscheint. Tie Ausübung der Jagd ohne Jagdwasfenpaß wird, ft,tun sie von dem Jagdberechtigten erfolgt, deshalb nicht m unbefugter werden; der Jäger wird ohne Waffenpaß noch nicht zum Wilderer, während der im Besitze emes Ljasseiipasses befindliche Wilderer sich höchstens nicht nach Demi zitierten § 10 strafbar macht- Tie unbefugte Jagdausübung mag indessen einer üxiteren Erörterung Vorbehalten werden, hier soll nur von her Beschränkung der Jagdausübung an Orten, „wo man m jagen berechtigt ist", die Rede sein. Maßgebend hierfür ind die Bestimmungen des hessischen I ag d st r a f- aesetzes vom 19. Juli 1858, teilweise Bestimmungen des Ztcichsstrafgesetzbuches und vereinzelte Bestimmungen des bell Volizeistrafgesetzbuches. Die Jagd kann naturgemäß nur auf Wild ausgeübt werden. Hierzu gehört nach Art.7 ’ltViertle/ genießbare Haarwild und alle zu dem Haarwilde gehörigen Raubtiere von einschließlich dem Iltis auswärts, sodann der Dachs; die Fischotter darf auch von den Jäschereibesitzern gefangen werden. 2 Alles genießbare Federwild von einschließlich den Drosselarten und Staren aufwärts; von den kleineren Vögeln loerden nur die Lerchen zum Federwild gerechnet. Giseiillahn Zeitung. — In Bezug auf das Verhallen des Dienstpersonals gegen alleinreisende Frauen und Mädchen hat die Eisen- bahndireklion Frankfurt a. M. in einer Verfügung unter Hinweis auf einen bereits früher bekannt gegebenen Miiüsterialerlaß nnchmals darauf aufmerksam gemacht, daß alleinreisende Frauen und Mädchen möglichst nur mit Frauen in einem Abteil unter- zubrinqen sind. Tie Unterbringung einzelner Frauen und Mädchen m sonst unbesetzten Abteilen hat nur mit besonderer Einwilligung der betreffenden Personen und mit Genehmigung des Zugführers zu erfolgen. Letzterer hat darüber zu wachen, daß das ihm unterstellte Personal dieser Verpflichtung pünktlich nachkommt. Ferner hat der Zugführer sich wiederholt zu vergewissern, daß die alleinreisenden Frauen und Mädchen während der Fahrt und auf den Stationen vor Belästigungen irgend welcher Art bewahrt bleiben. Das Fahrpersonal hat dem Zugführer sofort Meldung zu erstatten, wenn auf der Fahrt infolge AuSsleigens der übrigen Relsendep eine Frau oder em Mädchen in einem Abteil allein bleibt. Auch den etationsbeamten und Zugrevlsoren wird es nochmals zur Pflicht gemacht, in dieser Beziehung eine scharfe Kontrolle auszuüben und allgemein auch darauf zu achten, daß dem reisenden Publikum nicht durch unangemesseneil Ton oder Haltung und durch Vernachlässigung der Inschutznahme alleinreisender Frauen, Mädchen und Kinder Veranlasjung zu Klagen gegeben wird. — Der Anschluß Württembergs an die preu- ßisch-hefsische Eisenbahngemeinschaft erhält, nach der „Köln. Volksztg.", in Württemberg seit der Verkündigung der Ergebnisse der preußischchessischen Gemein- schaft immer mehr Gegner. 3. Reiher und der schwarze Storch, sowie sämtliche Raubvögel, worunter alle Adler, Fallen, Bussarde, Weihen und Eulenarten zu verstehen sind. Eine zeiklichie Beschränkung der Jagdausübung besteht darin, daß sie nur während der geschlichen Schußzeit aus- geübt werden kann. Grundsätzlich beginnt die allgemeine yeegzeit mit dem 1. Februar und endigt mit dem 31. August, doch ist sie sür die einzelnen Wildarten verschieden; auf der Rückseite der Jagdwaffenpässe finden sich die Schuß- und Heegzeiten für die einzelnen Wildarten verzeichnet. Gleichzeitig muß aber auch der Jäger die Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes beobachten, da diese z. B. Ergänzungen zum Jagdgesetze enthalten. Die Ausübung der Jagd während der Heegzeit kann mit 25,80 Mk. bis 51,50 Mk. bestraft werden. (Art. 31.) Während der gesetzlichien Hcegzeit ist das Erleaen eines Stückes Wild, für welche die Hecgzeit besteht, unbedingt untersagt. Selbst derjenige, welcher ein Stück Wild aus Mitleid, weil es z. B. von der letzten Jagd mit zerschossenen Läufen herumhunipelt, tötet, macht sich nach Art. 31 strafbar; dies ist gewiß eine Härte, aber der Konsequenzen wegen vorläufigen Geschäftsstelle des Bundes Heimat,chutz (Robert Mielke, Charlottenburg V, Rönne-Straße 18) obliegen. — Ter Aufruf sei der warmen Teilnahme aller derer empfohlen, welche die tiefe Bedeutung des schonen deutschen Wortes „Heimat" zu würdigen wissen. - „Die Dichtung' ist der Titel einer auf 60 Bande berechneten Sammlung von Dichter-Monographien, die von Pa ul Reiner herausgegeben und von peinrich Vogeler Worpswede gefchmückt im Verlage ^von S ch u st er u.. L o ff ler, Berlin erscheinen werden. Tie «'kwatur ^stS^ob angelegten Unternehmens ist die hier wohl zum VJ16" ™al °errh™ rn ^® Tatsache, daß Dichter über Dichter schreiben werden. Für dies Jahr sind 20 Bände in Aussicht gestellt, dre, mit seltenen Jllnslralionen oerfehen, zu ganz billigen abgegeben roerbem Berens im April erscheinen die ersten 7 Bande. I b s e n von Paul Ernst, Anzengruber von I. I- Tavid, Vit o r H u g o von Hugo v. Hofmannsthal, L i l i e n c r o n von Paul ^emer, ~l \ t o i von Julius Hart, Hölderlin von Hans Bethge und Boccaccio von Hermann Hesse. — Halbes Jugend" boykottiert. In Mun- chen-Gladbach war die Aufführung des Heckbeschen Liebesdramas „Jugend" ^"öelüridigt worden. Dagegen wurde in der ullramontanen Presse Protest erhoben, und oas Drama ein wüpes Tenoenzfiuck genannt, was den Erfolg hatte, daß öas Stück uiajt au,geführt werden darf. Die liberalen Bürgerkreise beabsichtigen dagegen zu protestieren. ihm das Vorgehen gegen Jagdfrevler usw. wesentlich erleichtert. Zuständig hierfür ist das Kreisamt, in dessen Kreis sich das Jagdgebiet befindet. Tas Kreisamt Darm- tabt hat schon wiederholt einem derartigen Gesuche von Jagdberechitigten entsprochen, und es ist nicht zu verkennen, daß diese Möglichikeit von großer Bedeutung für Jagdbeslander ist. Gcrichlssnal. Kiel. 3. März. Vom vreumjd)en Leutnant zum Pferdedieb hat es der 21]äl)uge Bernhard Schulz gebracht. Er diente als Leutnant im 84. Jnf.-Regilnent, wurde zu zwei Monaten Festung verurteilt und dann entlassen, weil er während Verbüßung eines Arrestes sein Zimmer verlassen hatte. Schulz ließ sich darauf einen Diebstahl zu Schulden kommen, der ihm zwei Aionate Olefängnis eintrug. Durch Vermittelung desVerems für entlassene Gefangene wurde er alsdann bei einem Fabrikanten m Altona untergebracht, der ihn zur Erlernung der Landwirtschaft auf sein Gut Friedrichstal sandte. Von hier aus besuchte Sch. den Jahrmarkt in Kaltenkirchen. Der Gutsverwalter und seine Familie benutzten Fuhrwerk, während Schulz zu Fuß ging Nachdem er herumgekneipt halle, begab er sich nach dem Gasthofe, ivo das Fuhrrverk eingestellt war, spaimte die Pferde selbst an den Wagen und jagte nach Hamburg, um seine Geliebte, die Büffetmamsell in einer Ämericain Bar, zu besuchen. Er verkaufte dann gleich Pferd und Wagen, wobei er sich ais Leutnant a. D. und Giltsbesitzer gerierte, für 350 Mk. Nachdem er eine tolle Nacht verlebt, fuhr er nach Berlin, verjubelte den Rest des Geldes und stellte sich freiwillig der Polizei. Ter Ex-Leutnant stand nun wegen der Wegnahme des Fuhrwerks vor der Kieler Strafkammer. Das Gericht nahm an, daß Schulz, der in der Verhandlung in hochmoderner Kleidung und Lackstieseln erschien, sich einer Unterschlagung schuldig gemacht habe Er wurde mit sechs Alonaten Gefängnis bestraft, iuovon drei Monate auf die fünfmonatliche Untersuchungshaft an- gerechnet werden sollen. Drittes Blatt. 154. Jahrgang Gießener Anzeiger stand entgegen, daß wirtliche Erfolge, die mit einer Aufrüttelung und Klärung der öffentlick-cn Meinung unlösbar verbunden sind, nur erreicht werden können durch ein planmäßiges Zusammenwirken aller dieser gleichgesinnten, aber vereinzelt streitenden Elemente. Die Notwendigkeit wird öffentlich zum ersten Male durch den dieser Tage erschienenen Aufruf zur Gründung eines Bundes Heimatschutz ausgesprochen, lieber 200 deutsche Männer verschiedener Stände und Berufsarten, unter ihnen viele der klangvollsten Namen unseres Vaterlandes, — aus Hessen seien nur genannt Ministerialrat Frhr. v. Biegeleben. Geh. Oberbaurat Pros. Hofmann-Darmstadt und Prälat Tr. Schneider- Mainz — bekunden durch ihre Unterschrift, daß auch in Deutschland ein Gedanke zur Tat werden soll, der in unseren lltachbarreichen England und Frankreich bereits Verwirklichung gefunden hat. Aus dem Programm, dessen Grundzüge der Aufruf entwickelt, kann hier nur hervorgehoben werden, daß der Bund zwar in erster Linie einen Zusammenschluß von Vereinigungen herbeiführen will, daß aber bei der augenbl.cklmLn Lage bei der Beitritt einzelner Personen, auch aus f'-Ciiicivi kleinsten Ortschasten, für die Erreichung der Ziele Bundes unentbehrlich ist; die Erwmunng der ^Nilgü.r schließt eine grunös tzliche Verpiiichtung zu Bel»rag: uugeu nicht ein. B.s zu der Ende Äiärz startsinoe.rcken Konstituierung des Bundes wird d.e Erledigung von e.n- sragen sowohl wie die Zusendung erbetener Ausrufe der Pork angetonnnen. 408 Hausfrauen gebrauchet Kondensierte Alpenmilch Nestle Voller Rahmgehalt.überall käuflich. Submission. 2. das 3. das des 4. die und Eis, Schreibmaterialien, Bürstenwaren, Putzmaterialien und Porzellan und Glaswaren, Die Bedingungen und der Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 liegen auf dem Verwaltungsbüreau an den Wochentagen nachmittags von 3 bis 5 Uhr offen. Offerten sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 14. März d. I., vormittags 12 Uhr, das Rechnungsjahr 1904 auf Submission vergeben werden: 1. Die Lieferung von Backwaren, Spezereiwarcn, Mineralwasser, Butter, Eier, Bier, Reinigen der Oefen und Herde, Reinigen der Senkgruben und das Fortschaffen Kehrichts, Abgabe von Knochen, leeren Flaschen, Lumpen Gespül. Für die Großh. chirurgische und Augen-Klinik sollen für dem Wege der öffentlichen auf dem erwähnten Büreau abzugcben. Zu der angegebenen Zeit werden die Offerten eröffnet. — Der Zuschlag erfolgt bis zum 15. März d. I. Gießen, den 1. März 1904. 2094 Großh. Direktion der chirurgischen und Augen-Klinik. Poppert. Vossius. Submission. Für die Großh. neuen Kliniken in Gießen sollen pro 1904/05 auf dem öffentlichen Submissionswege vergeben werden: a. die Lieferung von: 1. Backwaren, 2. Zwieback 3. Fleischwaren 4. Spezereiwaren und Verbrauchsgegenständen, 5. Kaffee, 6. Butter, 7. Eier, 11. Maschinenöl, 1977 12. Putzwolle, 13. Bürstenwaren, 14. Scheuertücher, 15. Seife, 16. Eis, 17. Porzellanwaren, 18. ca. 32000 Ztr. Maschinen- 8. Milch, kohlen, 9. Vier, 19. ca. 600 Ztr. Nußkohlen, 10. Schreibmaterialien, 20. ca. 60rrnTannenscheitholz. b. das Reinigen des Herdes und der Oefen, die Entleerung der Kehrichtgrube, die Abgabe von Knochen, Gespül, leeren Oel- und Weinfässern, leeren Flaschen und Lumpen. Die Lieferungsbedingungen und der Ministerial-Erlaß vom 46. Juni 1893 können auf dem Verwaltungsbüreau der neuen Kliniken an den Wochentagen von 3 bis 5 Uhr nachmittags eingesehen werden. Proben der unter a. 2, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 bezeichneten Gegenstände sind nebst den ver- schloffenen Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Eröffnungstermin Montag, den 14. März 1904, nachmittags 3 Uhr auf dem oben erwähnten Büreau einzureichen. Zuschlag erfolgt den 19. März 1904. Gießen, den 27. Februar 1904. Großh. Verwaltungs-Direktion der neuen Kliniken. FriiWrö-Pseckimkt zu Gießen. Am Mittwoch, bcu 16. März 1904, vormittags, findet auf den städtischen Marktanlagen nächst der Rodhennerslraße Pferdemarkt statt. Für Stallungen in der Nähe des Marktes ift ausreichend Sorge getragen; wegen derjelben wolle man sich an Herrn Hoflohnkutfcher Huhn dahier wenden. Auskunft über sonstige Marktangelegenheüen erteill Herr Wciuhändler August Schwan dahier. Mit dem Pferdemarkt ist eine Prämiierung verbunden, für welche 1585 Mk. zur Verfügung stehen. Der Prämiierungsplan ist von Herrn Oekonomierat Schleuke-Hardthof bet Gießen oder von Herrn Weinhändler Schwan-Gießen zu beziehen. Die Preisoerteilung erfolgt im Anschluß an die Prämiierung um 12 Vt Uhr. Von 11 Uhr ab Konzert auf dem Marktplatz. Omnibusoerbindung von dem Bahnhof nach dem Marktplatz und zurück. Am 17. März, nachmittags 2 Uhr, findet in der Turnhalle der Stadtknabenschule eine Verlosung statt von Pferden, Wagen, landwirtschaftlichen Maschinen und Gerätschaften, Haushaltungs°und Gebrauchsgegenständen. DerGeneral» vertrieb der Lose ä 1 Mark ist dem Herrn Richard Buchacker dahier übertragen. Gießen, 15. Januar 1904. 683 Die städtische Pferdemarkt-Kommission: Jean Kirch, Stadtverordneter. Nutzholz-Versteigerung. Freitag den 11. März d. F., vormittags von 9 Uhr ab, werden Hierselbst bei Wirt Ainend (Grüner Baum) aus den Gemeindcwaldungen von Weidenhausen, Volpertshausen, Vollnkirchen, Münchholzhausen, Lützellinden, Klein-Rechtenbach, Hörnsheim und Groß-Rechtenbach öffentlich versteigert: Eichen: 7 Stämme I. Kl. — 21,92 Fstm., 30 Stämme II. Kl. — 51,01 Fstm., 162 Stämme III. und IV. Kl. = 100,23 Fstm. und 77,5 Rm. Nutzholz. Buchen: 6 Stämme III. und IV. Kl. — 7,70 Fstm. (Gemeinde Lützellinden). Radel: 215 Stämme II., III., und IV. Kl. — 85 Fstm , 1211 Stangen I., II. und III. Kl., 130 Stangen IV. Kl. und 96 Rin. Nutzholz. Das Laubholz wird zuerst ausgeboten, das Nadelholz etwa von 1 Uhr nachmittags ab. Reihenfolge wie oben bezeichnet ist. Die Herren Förster Both zu Vollnkirchen, Roth hier und Hoffmann-Wetzlar können die Hölzer den Kauflustigen zeigen. Groß-Rechtenbach (Kreis Wetzlar), den 27. Februar 1904. 1998 Das Bürgermeisteramt. Holz-Versteigerung in den Zlmmerschen Gutswaldungen zu Winnerod. Dienstag den 8. März 1904 sollen in den Zimmer- schen Gutswaldungen zu Winnerod, Distrikt Eichköpfcl, versteigert werden: Buchen-Scheit 610 rm Nadel- „ 2 w Buchcn-Prügel 242 „ Eichen- n 36 w Nadel- u 24 , Buchen-Stock 199 , Stämme: mehrere Buchen Eichen-Stock 18 rm Nadel- „ 69 , Buchen-Reiser 598 , Eichen- , 128 „ Nadel- , 134 , mit dem geringsten Durchmesser von 28 cm, „ 3 Birken mit 1,76 fm. Distrikt Burgstrauch, wird jedoch nicht vorgezeigt: Stämme: 1 Lärche mit 0,86 Im, „ 3 Kiefern , 1,29 , Zusammenkunft 91/4 Uhr auf der Kreisstraße Winnerod- Reinhardshain, am Jgelsteich. 2137 Winnerod, den 3. März 1904. Sames. Nutzholz-Versteigerung. Donnerstag den 10. März l. F., Beginn vormittags 10 Uhr, werden in Ebersgöns bei Wirt Wilhelm aus den Gemeindewaldungen von Ebersgöns, Oberkleen und Niederkleen öffentlich versteigert: Eichen: 1 Stamm I. Kl. — 2,99 Fstm., 11 Stämme II. Kl. — 17,28 Fstm., 170 Stämme III. und IV. Kl. — 83,31 Fstm.; 15 Stangen I. und II. Kl. und 25 Rm. Nutzholz. Buchen: 1 Stamm II. Kl. — 2,29 Fstm. Nadelholz: 192 Stämme III. und IV. Kl. — 67,57 Fstm., 221 Stangen L, II. und III. Kl., 100 Stangen IV. und V. Kl. und 235 Rm. Nutzholz. Die Herren Förster Müller zu Niederkleen und Apel zu Oberkleen werden die Hölzer auf Verlangen den Kauflustigen zeigen. Groß-Rechtenbach (Kreis Wetzlar) den 27. Februar 1904. 1999 Das Bürgermeisteramt. Holz - Versteigerung. Montag den 7. März 1904 sollen in den Waldungen der Stadt Staufenberg in den Distrikten Eichwald, Mai- strauch, Mark und Schabenberg versteigert werden: 16 Eichen-Stämine bis 59 cm Durchm. — 21,16 fm (Schnittholz), 91 Fichten-Stämme — 32,00 fm, 25 Buchen- und Eichen-Derbstangen, 1544 Fichten-Derbstangen, 1498 „ Reisstangen. Dienstag den 8. März 1904: 7 rm Buchen-Scheit, 56 g Eichen-Scheit (darunter 18 rm Küferholz), 27 g Buchcn-Knüppel, 131 n Eichen-Knüppel (darunter 9 rm 3 m lang), 145 „ Nadel-Knüppel, 10200 Buchen- und Eichen-Wellen, 4600 Nadel-Wellen, 20 lange Haufen (mitunter Bohnenstangen), 136 rm Buchen-, Eichen-- und Nadel-Stöcke. Die Zusammenkunft ist am ersten Tag um 10 Uhr vormittags im Distrikt Schabenberg und kommen die Eichen- Stämme zuerst zur Versteigerung, am zweiten Tag um 912 Uhr vormittags im Distrikt Strackeloh, beim Gemeinde- Sandsteinbruch. Staufenberg, den 1. März 1904. Großh. Bürgermeisterei Staufenberg. Stephan. 2076 Verdingnng non MMtmsarb eiten. Die Klosett- und Küchenabflußleitungen, sowie Wasserleitungen und event. Kochgasleitungen in unseren neu erbauten Häusern mit 22 Wohnungen sollen im Ganzen oder in Lose geteilt verdungen werden. Zeichnungen und Bedingungen liegen auf dem Bureau des Architekten Gust. Hamann, Bergstraße 11, in den Vormittagsstunden zur Einsicht offen. Angebotsformulare sind daselbst gegen Entrichtung der Kopialgebühren erhältlich. Angebote sind bis Donnerstag den 10. d. Mts. auf dem Bureau der Genossenschaft, Johannesstraße 5, einzureichen. Gießen, den 3. März 1904. 2128 Baugenossenschaft des evangel. Arbeitervereins zu Gießen Eingctr. Genoffenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Doering. Vergcklng her Koks- re. Lieserung für die Arovitfzial-Siech!.'nanstaLt in Kießen. Der für das Jahr 1904/05 nötige Bedarf an KokS, Steinkohlen und Holz von ca. 400 000 kg Hüttenkoks, } in der Korngröße „ 200 000 „ Gaskoks, / 40/60 mm u 32 000 g Steinkohlen (Nutzkohlen 11), „ 15 rm Tannen-Scheitholz, soll im Wege schriftlichen Angebots vergeben werden. Offerten mit der Aufschrift: „Lieferung von Koks, Steinkohlen und Holz für die Provinzial-Siechcnanstalt" versehen, sind auf dem Verwaltungsbüreau bis zum 15. März 1904 einzureichen, woselbst die Lieferungsbedingungen gegen eine Schreib- gebühr von 50 Pfg. bezogen werden können. 2101 Verwaltung der Provinzial-Siechenanstalt Oberheffen. ijtih5!jii11iiüij5 -- Pi-n Tit> üat Santa (Hieß -u, Srcphanstraße 29. Häusl., Wissenschaft!., geielstchaftl. Ausbildung. Französin im Hause. Vorzügliche Referenzen. Prospekte dlirch die Vorsteherin 624 Toui Sander. Holzversteigerung. Dienstag den 8. d. Mts. wird im hiesigen Gemeinde, wald folgendes Holz versteigert: 6 Eichcn-Stämme, 32—45 cm Durchm. und 4—5 m Länge ----- 2,97 fm, 5 Eichen-Derbstangen — 0,24 fm, 18 rm Eichen-Scheit (4 rm Werkholz), 80 w Eichen-Knüppel (4 rm sind 2 >/2 m lang), 1620 Eichen-Wellen, 7900 Nadel-Wellen (hierunter 1000 Wellen in ganzer Länge, zu Baum- und Bohnenstangen geeignet), 72 rm Eichen-Stöcke. Die Zusammenkunft ist mittags 1 Uhr am Distrikt Hain, in der Jägers.hneise. Großen-Linden, den 1. März 1904. 2136 Großh. Bürgermeisterei Großen-Linden. Leun. Wem-Verkauf. Nur kurze Zeit. Das große Weiulager des Herrn Anton Koch im „Kaisergarten", Seltersweg 79, wird einem freihändigen Verkauf ausgesetzt. Einzelflaschen bis zu 5 Stück werden zu Selbstkostenpreisen, dagegen von sechs Flaschen an mit 25 % Rabatt für Weine bis zu Mk. 1.— per Flasche r 3O°/0 g g „ nun 2.— , , n 35 0/Q M n 8 Ü&CC „ 2. g g des Selbstkosten^ .cises abgegeben. — Sämtliche Weine in Flaschen und Fässern koinmen nur aus guten Lagen von Rhein, Mosel rc. und sind von ausgesucht bester Qualität. Schaumweine kommen in besten Marken vor. 2069 Privaten und Wiederoerkäufern ist hier die seltene Gelegenheit geboten, für wenig Geld wirtlich gute Weine einzulegen. Nähere Auskunft erteilt Konkursverwalter F. Boeck, Gießen, Stcinstraße 15, und Anton Koch, „Kaisergarten". M Franko-Liefernng. 10jähr. Garantie. Sonntags geöffnet von 11—1 Uhr. Fasel-, Zuchtvieh- u. Schweinemarkt findet Donnerstag den 17. März 1904 mit Prämiierung von Faseln u. Hindern statt. Gleichzeitig findet auch eine ____ OS®*** Verlosung "VZK stau. 5^* Lose a 1 Mark sind dnrch Rechner H. Forbach zu bezieheu. 1710 Für einen Teil unserer Marktbesucher dürste die Mitteilung von Interesse sein, daß der Betrieb der Butzbach Licher-Bahu, wenn keine Störungen eintreten, am 14. März eröffnet wird. Einladung zur freien Besichtigung unserer anerkannt vorzüglich ausgestatteten Ausstellungshäuser: Darmstadt, Haupt-Ausstellungshaus Heidelbergerstrasse 129, Filiale: Kheinstrasse 39, F'iliale Frankfurt am Main, Wir haben ca. 220 Zimmer-Einrichtungen einschliesslich Küche, ca. 160 Zimmer-Einrichtungen in Darmstadt, ca. 60 in Frankfurt a. M., in seltener Formenschönheit und denkbar bester Fabrikation zu aussergewöhnlich billigen, aber testen und offen ausgezeichneten Preisen ausgestellt und stets lieferfertig vorrätig. Man verlange Offerte und Preisliste. --------- 83 Darmstädter Möbel-Fabrik Darmstadt Grossh. Hess. Hofmöbelfabrik. AckWMlMkt $u tzrllllksuri (Mn) Am Mittwoch, den 9. März d. I. findet aut dem Platze des Landwirtschaftlichen Vereins, vstendstraße 30, ein Markt für Arbeitspferde statt. Derselbe beginnt morgens 6 Uhr und endet abends 6 Uhr. Nähere Auskunft erteilt das Sekretariat des Landwirtschaftlichen Vereins, Oslendslraße 30. daselbst sind auch Anmeldesormularc |o- wie die Scheitle für die Aufstellung der Pserde auf dem Marktplatz zu haben. , l931 Der Vorstand des Frankfurter Landwirtschaftlichen Vereins I Ernst Challier (Rudolphs Nacht) | Giessen. Spscial -Gescliätt für Musikwaaren aller Art. a Grosse Auswahl, solide Preise. Illustrierte Preisverzeichnisse gratis und franko Musikalien-Handlung und -Leihanstalt y Spezialität: Billige Ausgaben. ™ Kaiser Wilhelm-Passage. Bedeutendstes Etablissement dieser Branche Mitteldeutschlands. :m Mm. unb 4. Itnb 21/ n,, 2 m Mj, 8 Ederstrasse 8. 47 Asterweg 47. Geschäftsgründung 1868. 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Borger, Poessnsek. •SSW .■j ■ r~ ~ tbesucher dürste die ÄiL der Butzbach Licher-Wl 111 Mrz eröffnet reirii. buch Flur 1 schlagt: Erd- und Maurerarbeiten Steinhauerarbeiten Zimmerarbeiten Dachdeckerarbeiten Spenglerarbeiten Schlosserarbeiten Glaserarbeiten Schreinerarbeiten Weißbinderarbeiten Tapezierarbeiten Pflasterarbeiten Basaltgruslieferung Eisen- und Röhren- 'icferung 1041,37 237,51 378,91 130,00 83,50 646,90 264,56 861,91 578,98 39,00 240,00 40,00 1702 "W; Dienstag d. 15. März l. I., nachmittags 3 Uhr, 5 ei Großh. Bürgermeisterei Oppenrod, woselbst Pläne, Voranschläge und Bedingungen zur Einsicht offen liegen, portofrei einzureichen. Die Arbeiten und Lieferungen sind wie folgt veran- Gießen, den 3. März 1904. Senßfeld er, Kreisstraßenmeister. LIEBIGS FLEISCHEXTRACT Unentbehrlich in jeder Küche. Donnerstag d. 10. März 1904, nachmittags 3 Uhr, lassen die Erben der Hemr. Carl Bogt Eheleute die in der West- Anlage in Gießen gelegenen Liegenschaften nach dem Grund- Gießen, den 29. Febr. 1904. Der Großh. Kreisbauinspektor. Die hm, Baurat. iung 'M patt art sind durch ä* auf hiesigem Orlsgericht öffentlich meistbietend freiwillig versteigern. Gießen, den 25. Februar 1904. Großh. Ortsgericht Gießen. Gros. 1927 Vergebung von Kauarlieiten. Die für den inneren Ausbau eines neuen Schulsaales, die Errichtung eines Avortgebäudes mit Spritzenhaus und die Herstellung des Schulhofes in Oppenrod erforderlichen Arbeiten und Lieferungen sollen im Wege schriftlichen Angebots vergeben werden und sind An- 9ai,i«8«e„ einkaufen, verlangen Sie in Ihrem Interesse Offerte von Jakob Rumpf & Sohn Schuhfabrik und En roslager in Butzbach i. H. übertrifft an Wohlgeschmack und Billigkeit alle anderen Fette. Reine Pslanzeubuttcr! Keine Margarine! Kein Kunstprodukt! Man fordere in allen Kolonialwaren- u. Butterhandlungen ausdrücklich,Palmin' und achte aus die Originalpackung• 1398 4 fm, werden von LomitW öen 6. bis intl. Sonnte bcil 13. 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Ta Eains und fraj forderte von n sofort herausbe Rücken und bef Er zeigte mir a warf er den 5 röchelte, ließ sic ihn fünf- bi ins Gehirn, dem Morde den Handlungen (Tain larisch bekundet, ganz gemütlich m habe, ibn zu ein^ Miet, daß der Pi stau des £a\n, $ Ansiedler Bann gewohnt hat, in Zeuge Bruck, ■ Zelt geschlafen, ordentlich beste Prinzen „Tu, l Sachversiän konnte dem P ?)oäbeth zu ge abgetreten. In bemerken: Ter Windhuk und an dem Prinze d a ß e r n i ch | Sachverstäi den Angeklagte krankte Berbre. Prinz ist nick Ideenkreis ist । blieben. Tas! seiner Schädel! typus. Bei de ständnis sü erzählt ga schlecktsleben i Gutsvolontür, ^trieben ymi zusammen, unt Angen unter ständnis sis ^geklagte sei 'wen ^fallen getötet habe 'N. Moabit bc Prke aus i| Jaustet er,1 il ^°chverständic e> nes M daß der1 [tQM war , «ch die - Prosed I Kl°"schaftiich iid! fii f "Unheil ^"«ietMr ! ss'L.A ..ä 16ot