154«. Jahrg v. Butte; ffil btt M antnerttidt3bnxle>4i kBUltch General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Fülle von solchen Un- ichter aufzudecken haben. geklagten beschimpft. In der Kommission werden wir eine gerechtigkeiten der Staatsanwälte und der Rn., Je weniger man einem Angeklagten etwas nachweisen kann, desto Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Bcreinbarnug nicht getz«ttet. Deutscher Reichstag. Abg Dr. LucaS (nl.): Auf die Angriffe der Sozialdemokraten gegen die Richter gehe ick nicht ein. D,e Herren schießen wert über das Ziel hinaus, die deutschen Richter stehen turmhoch über solchen Angriffen. (Beifall.) Allerdings, wenn das richtig rst, was der Aba. Müller-Meiningen gesagt hat, daß in solcher.Werse Recht in Unrecht verwandelt wird, dann sage auch ich: weg mit einem solchen Gesetz! Dann dürfen wir keinen Augenblick zögern, die bessernde Hand anzulegen, und dann haben wrr doppelte Ursache, den uns letzt vorgelegten Gesetzentwurf vor derartigen Mängeln zu bewahren. Nicht unwidersprochen lasten möchte ich die Aeußemng, daß, wenn ein Mensch vielfach vorbestraft ser, er schon halb und halb verurteilt ist. Es ist ferner gesagt, jeder, der in Untersuchungshaft kommt und freigesprochen wird, mutz entschädigt werden. Nein, feder, dem das passiert, ist noch lange nickt ohne Schuld m Haft gekommen. Aui keinen Fall aber dürfen wir einen Unterschied konstruieren zwischen Freigesprochenen mangels Beweises und Fret- gesprockenen wegen erwiesener Unschuld. Es hort sich ganz schon an, wenn man sagt, es geht nicht, datz jemand, der wegen mangelnder Beweise freigesprochen ist, aber von der Volksstimme für schuldig gehalten wird, noch obendrein eine Entschädigung bekommt. Blteve der Entwurf bei der einen Ausnahme stehen, datz der,, gegen den em dringender Verdacht vorliegt, entschädigt wird, so konnte man sich allenfalls zufrieden geben, aber der Entwurf geht Wetter, er zahlt die Entschädigung auch dann nickt aus, wenn der Verbackt nicht völlig beseitigt ist Man darf unter keinen Umständen Fälle konstruieren, wo man sagt: Deine Verhaftung war ungerecktfertigt, Du bist freigesprochen, aber Du bekommst nichts, weil der Verdacht nicht ganz beseitigt.ist. Das würde dahin führen, datz über den Entschädigungsanspruch mrm mehr entscheidet Schuld oder Unschuld, sondern der blinde Zufall (Sehr wabrls, denn jeder, der in der Praxis steht, Weitz, ^rh das Strafverfahren sich bald so aestaltet, datz jeder Sckuldverdacht fort« fällt, bald aber auch so, datz zwar keine Verurteilung erfolgt, aber der Verdacht fortbesteht. Es ist Bezug genommen auf das Gesetz über die Entschädigung unschuldig Verurteilter, aber dannt verhau es sich doch ganz anders. Eine Analogie zwischen beiden Gesetzen ist nicht vorhanden. Die Bestimmungen des Entwurfs müsten noch sehr geändert werden. Es ist bester, zwei Sckuldige bekommen die Entschädigung, als datz fie einem Unschuldigen versagt wird. (Zu- stimmung links.) Unbedingt notwendig ist es, datz auch dieienigen die Entschädigung bekommen, bei denen es nicht zum Hauptverfahren gekommen ist. Gerade im Vorverfahren können auch dem getmüen- haftesten Richter große Mißgriffe passieren. Auf die Freigebigkeit der Justizverwaltung darf man uns nickt verweisen. Wir wollen keine Gnade, sondern ein Reckt des Angeklagten. Ganz fr« von fiskalischen Motiven ist die Vorlage keinesfalls. Das zeigt fick in § 5 (Rückzahlung von Entschädigungen). Hoffentlich gelingt es uns, m der Kommission aus dem Torso etwas Brauchbares zu schaffen! (Bestall bei den National-Liberalen.) geschildert worden sei, liegen. Er habe die Empfindung, daß der Mann schon bei seiner Verhaftung insolvent gewesen sei und dann einen viel zu hohen Anspruch gestellt habe; das gehe schon aus der Höhe der Gerichtskosten hervor, die über 2000 Mk. betragen hatten. Wenn das Laienelement in der Rechffprechuna hier höher als die Richter gestellt worden sei, so macke er doch darauf aufmerksam, daß manchmal die Geschworenengerichte jemanden verurteilt hätten, den die weltlichen Richter fteigesprocken hätten. Abg. Gröber (Ztt.): Herr Dr. Müller-Meiningen hat mir zu Unrecht Vorwürfe gemacht Wir wollen dock dasselbe wie er, nämlich eine Verbesserung des Gesetzes. Die Deduktionen des Abg. Stadthagen waren durchaus nicht ifichhaltig, die Anschauungen der Sozialdemokraten werden im ganzen Hause nicht geteilt. Aus Haß und aus dem Bestreben, seinen Gegner nieder^ureitzen, kommt man allmählich in das G-biet des vollendeten Blödsinns. (Große Heiterkeit.) Derselbe Herr Frohme, der heute über das Gesetz so entrüstet ist, ist ftüher selbst für den Antrag Philipps-Lenzmann eingetretcm, der noch lange nickt sc weit ging. (Hört! hört!) Wenn die Sßuniqe der Sozialdemokraten angenommen würden, würde, kein Mensch mehr Untersuchungsrichter sein wollen, denn Irrtümer _ Serben immer Vorkommen. Natürlich nur in der bürgerlichen Geiellschaft; im Zukunftsstaat wird es natürlich keine Irrtümer mehr geben. (Heiterkeit.) Die Angriffe der Sozialdemokraten werden uns nicht daran hindern, em möglichst gutes Gesetz zu machen. ein Herr Staatsanwalt etwas verlegt hat. Nun ja, es handelte sich ja nur um einen Arbeiter' da ist'S ja nicht so gefährlich, da mertt's ja kein Mensck. So sieht die„Gewisienhafttgkeit" der Staatsanwaltschaft aus! Eine famose Ausnahme konstruiert der Entwurf mtt der „groben Fahrlässigkeit" und der eigenen Schuld des Verhafteten. Sieht man sich die bisherige Praxis der Gerichte an, wie widerwillig Freisprechungen erfolgen, vor allem, wenn die Betteffenden Sozialdemokraten sind, so kann es keinem Zweifel unterliegen, datz es als gegen die guten Sitten verstotzend angesehen wird, daß jemand es gewagt hat, ein ehrenwerter Sozialdemottat zu sein, daß es als eigene Schuld des Verhafteten bettachtet wird, daß er es gewagt hat, unschuldig zu sein. (Sehr gut! und Heiterkeit bei den Soz.) Oder sehen wtt vom politischen Angeklagten ab. Nehmen Sie ein- *mat den Prozeß Kwilecki. Glauben Sie nicht, deck es, nachdem die Gräfin Kwilecki fteigesprochen wurde, zum mindesten als gegen die guten Sitten verstotzend erachtet worden toöre, daß sie es gewagt hat, gegen das Gutachten der Sachverständigen, noch im 50. Lebensjahre Mutter zu werden? (Große Heiterkeit.) Herr Hagemann sagte, wir müßten untenr allen Umständen Verttauen zu den Richtern haben. Ja, das Verttauen habe ich zu den Richtern, daß sie auch einmal aus Versehen das Richttge treffen. Ich bin fest davon überzeugt, datz Herr Hagemann aus seiner Praxis eine ganze Anzahl ähnlicher Fälle anführen kann, wie ich sie angeführt habe. Ach, die Richter lechzen ja geradezu nach Klassenjustiz. Es ist nickt gegen die guten Sitten verstoßen, wenn ein Staatsanwalt oder Amtsrichter rohe Handlungen begeht, wohl aber, daß ein Vorwärtsredakteur sie als roh bezeichnet. Ta hat neulich der Vorsitzende eines Schöffengerichts einem Angeklagten zugerufen: Halten Se das Maul! oder was derartiges. Der Angeklagte fuhr auf und rief, wenn das nicht der Herr Vorsitzende gesagt hätte, würde ich ihm ein paar Ohrfeigen geben. Da steht mein Herr Staatsanwalt auf und beantragt sofort eine Ungebührsttafe von 3 Tagen. Ter Vorsitzende sagt auch gleich: „J.li erkenne demgemäß." Ter Angeklagte sagte hierauf, ich glaube, hierüber hat das Gericht zu befinden. Die Schöffen ziehen sich mit dem Vorsitzenden zur Beratung zurück. Es dauert eine ganze Weile. Endlich kommen die Herren aus dem Beratungszimmer heraus und der Vorsitzende hat einen roten Kopf (Heiterkeit) und verkündet, die Mehrheit des Gerichts habe entschieden, daß in den Worten des Angeklagten keine Beleidigung, sondern nur ein Akt der Notwehr zu erblicken sei. Ja, wenn Die Schöffen nach dem Sinne des Herrn Hagemann entschieden hätten, hätten sie fteilich den Angeklagten verurteilt, obgleich er so zurückhaltend war, die Ohrfeigen, die . er angeboten hatte, nicht auch gleich zu verabfolgen. Hier hat ein Amtsrichter offenbar unter Mißbrauch feiner Amtsgewalt einen wehrlosen An- Abg. Bargmann sfteis. Vp.): Alle Gesichtspuntte, die bei diesem Gesetz in Bettacht kommen könnten, sind schon_ erörtert worden Ich habe mich nur zum Wort gemeldet, um zu erklären, daß ich als Vertreter des oldenburgischen Wahlkreises auf den hier angeschnittenen Fall Ruhsttat beim Justizetat zurückkommen werde. Abg. Frohme (Soz.) erwidert den Rednern, die gegen ihn polemisiert, sie sollten sich ihre sittliche Entrüstung sparen. Dadurch schafften sie die recktssckänderiscken Prakttken mancher Staatsanwälte nicht aus der Welt. Die Herren sollten lieber dafür sorgen, daß derarttge Dinge unmöglich würden, wie sie hier gegeißelt werden. Sie sollten sic aber in Ruhe lassen mit ihren pathetischen Fatzkereien. (Unruhe reckts und im Zentrum.) Präsident Graf Ballestrcm: Der Teil der Ausführungen beb Herrn Gröber, welchen der Vorredner bemängelt hat, ist. mir tm stenographischen Bericht vorgelegt worden. Sowohl mir, wie meinem Herrn Stellvertreter, der zum Teil, als diese Aeußerungen gemacht wurden, mutierte, haben diese Aeußerungen den Eindruck gemacht, daß die Kraftworte, die Herr Gröber gebrachte, nicht gegen die Person des Herrn Stadthagen, sondern gegen die to* seguenzen gerichtet waren, die man aus seinen Aeußerungen hatte ziehen können. Ich möchte aber hieran die Bitte an alle Kollegen richten, sich möglichst solcher Krastausdrücke zu enthalten, die zu nichts gutem führen, und die den Ton der. Verhandlungen nur herabmindern. Ich weiß, daß auf vielen Seiten dieses Hausesrn dieser Beziehung gesündigt wird, und ich richte daher diese metne Bitte an alle Anwesenden. Abg. Dr. Müller (Meiningen, freis. Vpt.) hält alle Behauptungen über den Fall des Gerbereibesitzers aufrecht; sein Gewährsmann sei der Rechtsanwalt und Notar Dr. Menge in Gera. Das Ansehen des Richterstandes hat leider in letzter Zeit sehr nachgelassen. (Oho! bei den National-Liberalen.) Die Herren, die Oho! rufen, sind noch nicht lange hier. Selbst ein Organ tote der „Reichsbote" findet, .daß manches faul sei im Staate Dänemark. Durch idealistische Hellmalerei heben Sie nicht das Nweau des deutschen Richterstanoes. , . Nach einer kurzen, gegen den Abg. Frohme gerichteten Bemerkung des Abg. Gröber (Zentt.) schließt die De- Die V o r l a g e wird an eine Kommission von 14 Mtt- gliedern verwiesen und die Sitzung vertagt. . Nächste Sitzung: Freitag, 1 Uhr. (Fortsetzung der sozial- polittschen Debatte beim Reichsamt des Innern.) Schluß 5% Uhr. 2 4. Sitzung vom 4. Februar. 1 Uhr. Am SEtfdge des Bundesrats hat sich Dr. Nieber- d i n g eingefunden. Das Haus ist auffallend schwach besetzt. Zunächst wird die erste Beratung des Gesetzentwurfs, bett, die Entschädigung für unschuldig erlittene Unter- suchungsbaft, fortgesetzt. Abg. Frohme (Soz.): Ich bestreite, daß die Regelung dieser Materie so große Schwierigketten gemacht hat, die Sache war schon lange spruchreif. Preußen hat sich nur so lange Zett der Sache gegenüber ablehnend verhalten, daher die lange Verzögerung. Der preußische Justizminister Friedberg hat offen hier erklärt, daß die Regtteung jeden Eittschädigungsanspruch ablehne. In den Emzel- staaten schien die Meinung zu herrschen, daß es eine unabwendbare Notwendigkeit sei, daß Unschuldige der Justiz zum Opfer fallen müßten. Die Vorlage genügt lange nicht den bescheidensten Ansprüchen. sie ist nur Stückwerk. Unsere Justiz ist tm letzten Grunde doch nur Klassenjustiz. Mag der Abg Hagemann noch so ^sittlicher Entrüstung wettem, es bleibt doch dabei. (Oho! rechts.) Wollen Sie Material haben, so wenden Sie sich nur vertrauensvoll an die sozialdemokratische Fraktion. Sie werden dann Zerfahren, in wie schnöder und gewissenloser Weise oft die Untersuchungshaft verlangt wttd, nut, um zu zwiebeln. Es wäre wttkltch Zeit, hier einmal mtt einer gründlichen Reform vorzugehen. In erster Linie ist es da? ganze Institut der Staatsanwaltschaft, das anzu- greffen fft. Was ist denn die Tättgkeit dieser Behörde? Sie.ist nur darauf bedacht, neue Delikte äu schaffen. Das Widersinnige liegt in der Sache selbst, in dem Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft. Schließlich kann kein Mensch mtt gesunden Sinnen mehr unterscheiden, wo das Recht aufhört und das Unrecht beginnt. Wir haben ja im Kwilecfi-Prozeß gesehen, wohin das fiihrt. Em Staatsanwalt kann alles tun, was ihm in den Sinn kommt. Er dentt: Du kannst Dir alles erlauben, es kann Dir nichts geschehen! Die Regierungen glauben mit dem vorliegenden Entwurf wunder was getan zu haben. Die Gesetzgebung anderer Lander fit uns aber wett voraus, man sehe sich bloß die Schweizer Kantone an. Der Staatssekretär Dr. Nieberding hat den Standpuntt der verbündeten Regierungen, den sie von je eingenommen haben, verteidigt. Wtt vermögen es aber nicht als einen Vorzug anzusehen, daß die Regierungen an ihrem Standpuntt festhalten und nichts dazu lernen wollen. Weshalb hat die Regierung nicht auf den deutschen Juristentag gehört? Wtt bleiben dabei, datz wir die Vorlage als eine Verbesserung nicht anerkennen können, und datz uns eme solche Reform schlimmer scheint als gar keine. Staatssekretär Dr. Nieberding: lieber eine Reihe von Ein^l- beiten will ich mich jetzt nicht auslassen; bagu wird bei der zwecken Beratung genügend Gelegenheit fein. Ich mutz mich bloß gegen einige Vorwürfe wenden, die der Herr Vorredner gegen me Regte- nmgen und gegen die Behörden gerichtet hat. Der Herr Vorredner hat mit vorgeworfen, datz meine Ausführungen dahm gegangen seien, als wenn die Regireungen niemals einen wideren Standpuntt in dieser Frage eingenommen hatten. JH habe kein Wort über diesen Standpuntt gesagt. Jedermann weitz, daß die Regierungen vor 20 Jahren sich dem Gedanken einer Entschädigung gegenüber überhaupt ablehnend verhalten haben. Ich habe auch m meiner Rede immer nur von der Haltung des Reichstages gesprochen und betone, daß die Regierungen den Wünschen des Reichstages ent- gegenfommen. Anstatt dies anzuerkennen und die Regierungen darum zu loben, scheint der Herr Vorredner nur Vorwurfe machen gu wollen. Das kann ich gerade vom Standpmtt emer konstitutionellen Denkweise nicht verstehen. . Der Vorredner hat uns ferner die Gesetzgebung der Schweizer Kantone als Muster vorgehalten. Nun, ich kann mtt fyug behaupten, datz der vorliegende Entwurf besser ist, als die Schwerzer Gesetze. Wenn man überhaupt über kauffchukarttae Begriffe in diesem Entwurf klagt, so sehen Sie sich einmal die Gesetzgebung der Schweizer Kantone an, wieviel Kautschuk m den Bestimmungen dort vorhanden ist. , , „ . . Von Herrn Frohme wttd uns noch gar vorgeworfen, daß totr den Beschlüssen des Juristentages zu wenig Rechnung getragen haben. Aber diese Beichlüsse des Junstentages findja 0erabe von den Anhängern der Partei des Herrn Frohme vorher schlecht gemacht worden, und jetzt halt man uns vor, datz. wir uns rW bar; nach richten; welch ein Widerspruch liegt darin l Uebngen- hat auch der Jurfftentag verlangt, datz ine Entschadi^mg nur den P^- sonen gewährt werden solle, deren Utffchuld nac^etoiesetii ist. Sr steht also in dieser Hinsicht durchaus konform mtt dem^cktourf^ 1 Der Vorredner hat ferner das Verhaften des Staat^nwafts zur Zielscheibe seiner Angriffe gemacht. Ich will da nur kurz bemerken. ick erkenne den Standpuntt des Herrn Vorredners nicht an. Ich halte es nicht für richttg, datz schwerwiegende Vorwürfe gegen Beamte gerichtet werden, ohne datz tatftchliche Beweise erbracht werden. Herr Frohme hat davon gesprochen, datz eme große Anzahl gewisienloser und gesetzwidriger Handlungen> von **r Staats* Awaltschaft begangen seien. Nun, dann bitte ich den Vorredn^. Heraus mit der Sprache l Wenn er zu behaupten wagt, daß dw Staatsanwaltschaft und die Gerichte in gewisienloser Weise vor- gehen, dann soll er uns einzelne Falle anfuhren, die bas belegen. Er soll es aber nicht so machen, wie viele Herren von ferner gartet bei der Etatsberatung tun, daß sie uns, ohne uns vorher Mcktti- luna zu machen, eine Reihe einzelner Falle Vorhalten, auf bje totr darm ^natürlich gänzlich unvorberettet sind und daher mtt Einzeft betten nicht auftoarten können. Derartige Ueberraschungmi hafte üf> nickt für richttg, sondern ich glaube, daß die Herren uns vorher Mitt^ttmtg machen sollten, toelche Fälle zur Sprache kommen, damtt wttenffprechendes Dtttterial Beibringen Immen,. So lange das nicht geschieht, können wtt die allgemeinen Vorwurfe nicht als be- Erkennen. Ich behaupte, wenn irgend welche Gesetzwidrigkeiten vorgekommen sind, ft haben sie ihre Sühne bei den böberen Instanzen gefunden, und sollte das irgendwo nicht der Fall W^ v^nn iübren Sie uns doch Tatsachen an. Wir werden Ihnen L^Vn. Also unterlaßen e§, Derartige allgemeine «ortourfe h§t dann endlich verlangt, daß ß 2 des©nt* Wurfs fallen°ftlle. Ich kmm ihm darauf erwidern d<^ sich Re- herauf niemals emlassen werden, daß .v'61?01 werde g daß Leute, die nach dem Herzen des Volkes schu^tg od^ vmckäcktiableiben, aus öffentlichen Mitteln entschädigt werden Ich JEÄstaMtfS W Meinung das Gefühl d-- »ZLS-m De Nieberding W emhbrtttüb toieber bfe Pflichttreue der Staatsanwaltschaft gerühmt. neulich jemand, der zu einigen Tagen Gefängnis ver- langer läßt man ihn in Untersuchungshaft schmoren. ©in ganz besonderer Nachteil des Entwurfs ist der, daß nur der Vermogensschaden ersetzt werden soll. Nun, der Mensch unterscheidet sich doch nach gewißen Richtungen hin vom Vieh, er hat doch andere Bedürfnisse. Manchmal scheint das ja anerkannt zu werden. Man denke an den Fall Lüders in Haiti. Da verlangte der deuffche Vertreter als Entschädigung für die Verhaftung des Kaufmanns Lüders 1000 Dollars für jeden Tag der Haft und 5000 Dollars für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Ja, wenn der Entwurf soweit ginge, bann würben auch meine Freunbe zu- stimmen. (Große Heiterkeit^ 93 er bient der Zeugniszwang gegen deutsche Redakteure nickt auch eine Entschädigung? Ich glaube, es würde sich empfehlen, in das Gesetz hineinzuschreiben: „In Fällen des Zeugniszwanges gegen deuffche Redatteure ist dieselbe Entschädigung zu gewähren, als wenn der Betteffende deutscher Kaufmann in Haiti wäre. (Heiterkeit.) Redner verbreitet sich Über den Fall Ruhsttat in Oldenburg. Da hat der Justtzminister Ruhsttat zu Frau Biermann, während ihr Mann ttn Gefängnis saß, gesagt: „Ihr Mann ist em Lump!" Hätte das der Präsident von Haitt zu Kaufmann Lüders gesagt, so hätten wir gleich drei Kriegsschiffe nach Haiti gesandt. Nun, Biermann hat 8 Monate bekommen, weil er den Justtzminister mtt Recht beschuldigt hatte. Das ist auch ganz in der Ordnung, jedem das Seine! (Heiterkeit.) Außerdem hat Biermann zweifellos gegen die guten Sitten verstoßen, weil der Justizminister, als er sich nicht wehren konnte, ihn einen Lumpen genannt hat. Ja, Herr Hagemann, Sie haben das gute Verttauen zu den Richtern, weil Sie immer der Hammer sind. Ich wünschte. Sie lägen einmal auf dem Ambos und bekämen die Prügel, von denen Sie gar nicht merken, datz Sie sie anderen geben. Der Justizminister kann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sollte man nicht die Bestimmung in das Gesetz hineinschreiben, zum Justtzminister ist nur der befähigt, der in der Lage ist, die Tragweite seiner Handlungen zu überlegen? (Heiterkeit.) Die Beamten können tun, was sie wollen, sie bleiben straflos, das ist ein unwürdiges Privilegium, gegen das die Beamten selbst den schärfiten Protest erheben sollten. Was ist das für ein anderes Privilegium, als das der Dummhett? Man bettacktet die Beamten offenbar als Bürger minderen Geistes. Man sehe sich den ganzen maschinenmäßigen Betrieb an, nach dem unsere Staatsanwälte und Richter wirtschaften, und rede dann von Verttauen zu ihrer Objekttvität. Uns scheint es mehr als zweifelhaft, ob es gelingen wird, in der Kommission für diesen Entwurf etwas Vernünftiges zusammenzubrauen. Sie wollen uns wohl meuchlings zu Monarchisten machen, indem Sie uns zwingen, pour le roi de Prusse zu arbeiten. (Heiterkeit.) Trotz alledem hege ich die Hoffnung, daß wenigstens die Mitglieder des Reichstags das Ihrige tun, um den Entwurf etwas bernünftiger zu gestalten. Nimmt dann der Bundesrat ihn nicht an, ft haben wenigstens die Vertreter des Volkes gezeigt, was sie wollen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg Deppe (b. k. P.): Indem ich mich gegen die Aeußerungen des Vorredners über die Gerichte und Staatsanwaltschaften verwahre, erkläre ich gleichzeittg, daß ich diese maßlosen Angriffe nut Stillschweigen übergehen werde, denn ich wurde keme Worte fm- den, die hier vom Herrn Präsidenten zugelaffen werden wurden, um diese zurückzuweisen. Eine Zurücktoei,ung ist zum Gluck audj nicht nötig. Das Ansehen der Justizverwaltung fft em sehr hochgeachtetes. (Na! na! auf der Zuschauerttibüne. Zuruf bei den Soz.: Die Taffachen bleiben doch bestehen.) Redner zu den «oz. gewendet: Auf Ihre Zurufe gehe ich nicht em. Was Sie sagen, ist mir total gleichgültig. (Unruhe bei den Soz.) Das eine gebe ich natürlich zu, wie in allen Standen, so kommen auch unter den Richtern und Staatsanwälten Sünder vor. Aber alle Mißgriffe, die da konstattert werden, finden auch ihre Sühne. i Der Herr Reichskanzler hat neulich das Wort gesprochen: : Deutschland in der Well voran! Wenn totr auch auf dem Gebiete der Gesetzgebung in der Welt vorangehen, tote das mit dem bm> : liegenden Gesetzentwurf geschieht, so können wir das nur mtt . Freude begrüßen. Redner, der tm einzelnen fast imberstandltch ist, nimmt die Richter gegen die ihnen m der Debatte gemachten Vorwürfe in Schutz. Der bom Abg Muller-Memmgen gestern angeführte Fall des Gerbereibesitzers, der durch die Untersuchungshast sein ganzes Vermögen berloren habe, könne unmöglich so, wie Freitag, 5. Februar 1904 )hntwr An-etper v nna wöchentlich detgelegt. Der UM JiK !■ wL H & R W & W & Heiftjcke Lauvwi " erscheint msnatftch ctmnaL ▼ II ■ ▼ ™ ” Pie InvaliSerrverstch-rurrg für Kavdwcrker. Man schreibt uns aus Handwerkerkreisen: Trotz der ablehnenden Haltung, welche der Staatssekretär Gras Posadowsty bei der Verhandlung über die Interpellation betreffend die Einführung einer obligatorischen Alters -und Invalidenversicherung für selbständige Handwerker eingenommen hat, nimmt die Agitation für diesen Plan in Handwerkerkreisen ihren Fortgang. Es ist zweifellos richtig, daß zahlreiche Kreise des Handwerts wirtschaftlich sehr ungünstig gestellt sind und der sozialpolitischen Fürsorge minoestens ebenso sehr wie die Arbeiter bedürfen, aber eine andere Frage ist es, ob das Alters- und Invalidenversicherungsgesetz auf das Handwerk ausgedehnt werden soll. Gegen eine solche Ausdehnung sprechen Bedenken, die auch von feiten der verbündeten Regierungen im Reichstag zutreffend zum Ausdruck gebracht worden sind. Tie Novelle von 1899 hatte den Handwerksmeistern gestattet, sich freiwillig an der Reichsinvalidenver.icher^ng zu bete l'.g.n. Tiefe freiwillige Teilnahme in ganz Teutscytand i|t üo eraus gering. Es wurden letzthin nur 2785 derartige Karten gezählt, in Hessen im Jahre 1902 107 Karten, die aber auch nur Gemeinde-Hebammen betreffen. Tiefe Abneigung, von jener Versicherung Gebrauch zu machen, beweist nur, daß der Handwerkerstand von dem Gefühl geleitet ist, daß eine solche Versicherung für ihn nicht paßt. Ter Meister, der kleine Unternehmer, steht anders da wie der Arbeiter. Wenn ein kleiner Unternehmer Geld übrig hat, so soll er es nicht in die Versicherungsanstalten tragen, sondern in das eigene Geschäft stecken, damit er seine Geräte, seine Instrumente verbessert, als Landwirt seinen Acker melioriert, überhaupt sein Geschäft mehr in die Höhe bringt. Tas ist seine beste Invalidenversicherung, die ihm in späteren Jahren eine Stütze gewährt. Auch der Begriff der Invalidität ist bei den Meistern und Unternehmern ein anderer wie bei dem Arbeiter. In betreff eines Arbeiters kann die Invalidität klar erkannt und festgestellt werden, aber wenn einem kleinen Betriebsunternehmer die körperlichen Kräfte versagen, so wird er darum noch nicht für sein Geschäft invalide, zumal wenn er Gehilfen hat. Er kann sein Geschäft fortsetzen, so lange er die Disposition behalt über dasselbe mit) den Verkehr mit seinen Kunden vermitteln kann. Schließlich muß auch daraus hingewiesen werden, daß der Handwerksmeister als Versicherter doppelte Beiträge zu zahlen haben würde, da chm ein Arbeitgeber nicht gegenübersteht. Gegenwärtig zahlt das Reich einen Zuschuß aus den Mitteln der Gesamtheit von 50 Mk. zu jeder Rente. Mit der Ausdehnung der Zwangsversicherung würde dieser Zuschuß, der bis zur Erreichung des Beharrungszustandes für die Reichskasse jetzt schon auf 150 Millionen Mark anwachsen wird, noch weitere Tutzende von Millionen beanspruchen. Wo soll das Geld dazu Herkommen? Etwa aus Verbrauchsabgaben, die wiederum vorzugsweise den Mittelstand und die Arbeiterwelt belasten? Tie Zwangsverficherung würde durch die Beiträge dem Mittelstand Gelder entziehen in Millionen kleiner Par- Ükelchen und sie bis zu Milliarden hinauf in den Reichs- Versicherungsanstalten ausspeichern. Glaubt man, daß dergleichen dem Mittelstand helfen kann? Wenn die Handwerksmeister in die Zwangsversicherung einbegriffen werden, warum dann nicht auch Bauern, die Gastwirte und die Händ ler? Zuletzt gelangen wir dahin, alle Volkskreise zu Reichspensionären heranzuziehen, zumal wenn man, wie dies auch schon verlangt wird, die Zwangsversicherung ausdehnt auf Einkommen über 2000 Mark hinaus. Mit Recht hat Staatssekretär Graf Posadowsky im Reichstag ausgeführt, man müsse sich klar darüber sein, ,chaß, wenn die Handwerker einer obligatorischen Versicherung unterworfen werden, mit demselben Recht die Kaufleute — es gibt auch sehr kleine Kaufleute mit sehr unsicherer Zukunft — daß mit demselben Recht die Bauern den gleichen Anspruch erheben werden". Und nicht minder recht hat der Staatssekretär, wenn er es als staatsrechtlich und sozialpolitisch wichtigen Schritt bezeichnete, die Zwangsverficherung, die bisher nur für unselbständige wirtschaftliche Existenzen gilt, auf selbständige auszudehnen. Tann wird ihnen später kein Zieren Helsen, sie müssen alle die Staatsbürger versicherungspflichtig machen, die überhaupt ein bestimmtes Einkommen nicht haben." Es ist kein Zweifel, daß die Annahme des Gcund- fatzes, der durch die Ausdehnung der Zwangsversicherung auf selbständige Handwerker ausgesprochen würde, uns in den sozialdemokratischen Zukunstsstaat hinein- sühren würde. Aus Stadt und Kand. Gießen, den 5. Februar 1904. **Personalien. S. K. H. der Großherzog haben am 23. Januar d. I. der Schriftstellerin Tr. E l l a M e n s ch in Darmstadt die Silb. Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen. ** Das Vorlesungsverzeichnis der Universität für das Sommerhalbjahr ist soeben erschienen. Die Immatrikulationen beginnen am 18., die Vorlesungen am 25. April. Ter neue ordentl. Professor der theol. Fakultät, Lic. Eck, kündigt ein Kolleg über „theologische Ethik" an. ** In der letzten Monatsversammlung des Ortsgewerbe-Vereins berichtete zunächst unser Reichstagsabgeordneter Heyligenstaedt über das Schick- sal der die Handwerker sehr interessierende Interpellation betreffend Ausdehnung der Invaliditätsund Altersversicherung auf die Handwerker. Kommerzienrat Heyligenstaedt wies auf die „recht ausführlichen Reichs tags berictste des Gieß. Anz. hin, aus denen schon hervorging, daß die Interpellation, wenn sie auch während der Besprechung vom Zentrum und den Konservativen sowie auch vom Regierungstisch ablehnend behandelt wurde, doch das erreicht hatte, daß im Verlaufe der späteren Verhandlungen fick) auch bei diesen Parteien wie auch bei der Reichsregierung eine hanüwerkerfreund- lichere Stimmung entwickelte. Nachdem die Reichsregierung ihre ablehnende Haltung damit begründet hatte, daß gar keine Grundlagen vorhanden seien, um sich von der Wirkung und dem llmsange der Ausdehnung dieser Versicherung aus die Handwerker ein Bild machen zu können, haben die Interpellanten eine neue Resolution eingebracht, worin die Reichsregierung ersucht wird, alsbald unter Mitwirkung der Handwerkerkammern und der Gewerbevereinsverbände Erhebungen über die Grundlagen sür eine obligatorische Invaliditäts-und Altersversicherung der Handwerker alsbald in die Wege zu leiten und die hierfür nötigen Mittel anzufordern. Die während der Reichstagsverhandlungen leider konstatierte sehr geringe Beteiligung der Handwerker an der Invalwitäis- ,und Altersversicherung läßt erkennen, daß viele Handwerker bezügl. ihrer Rechte der Invaliditäts- und Altersversicherung gegenüber nicht unterrichtet sind. Es ist deshalb notwendig, daß in dieser Beziehung seitens der Handwerkervereinigungen etwas mehr aufklärend gewirkt wird, denn nach den jetzigen Bestimmungen könnte schon ein großer Teil der Handwerker die Wohltaten der Jn- validitäts- und Altersversicherung genießen. — Dem Berichterstatter wurde von Herrn Petri der Tank der Versammlung ausgesprochen und sodann zur Besprechung der Handwerkergerichte übergegangen. Die Diskussion führte jedoch zu keinem bejiimmien Resultate, es wurde vielmehr bei dieser Gelegenheit eine Reorganisation unserer Gewerbegerichte in Anregung gebracht, welche dahin ging, daß die Tätigkeit der Beisitzer zu den Gewerbegerichten nicht nach einem bestimmten monatlichen Turnus, sondern möglichst von Fall zu Fall je nach dem Gemerbszweig des zu beurteilenden Falles bestimmt würden. Nachdem noch bezügl. des Submissions- we s e n s einige Anfragen eine entsprechende Aufklärung durch Herrn Petri erhalten hatten, wurde die sehr interessante Monatsversammlung durch den Vorsitzenden geschlossen. — Wir möchten nicht unterlassen, die Mitglieder des Gewerbevereins auf diese in der Regel recht interessanten und lehrreichen Monatsversammlungen, die jeden ersten Mittwoch eines Monats statkfinden, a..j merksam zu machen und zu recht zahlreicher Beteiligung einzuladen. ** Kaufmännischer Verein. Der Vortrag von Prof. Gust. Amberg-Berlin über „Himmelsmechanik, das Sonnensystem, die Kometen" gestern abend im Neuen Sualbau war diesmal wieder sehr gut besucht. Der Redner erfreut sich hier großer Beliebtheit; er wurde, als er seinen Vortrag vor einem Apparat von vielen Demonstrationsvorrichtungeu begann, mit viel Beifall begrüßt. Zunächst begann er, die Anwesenden in die Gesetze der Himmelsmechanik einzuführen, indem er mehrere Versuche vorsührte, die, von populären Erklärungen begleitet, die Zentrifugalkraft, die Ursache der Abplattung der Erde, die Entstehung der Himmelskörper in Kugelgestalt ulid ihre Bewegung, fesselnd erklärten. Die Apparate funktionierten sämtlich tadellos, und die Anwesenden folgten gespannt den ebenso einfachen, gemein- verständlicheü, wie instruktiven und unterhaltenden Belehrungen des Vortragenden. Welche Fülle der Anregung bietet ein so objektiver, in die rätselvollen Wunder der äußeren Erscheinungswelt eindringenoer Vortrag! Wie berechnet und exakt greifen die Rüder der Weltenordnung ineinander, in der wir ein Leben voll Erkenntnis, aber auch voll Verschlossenheit führen! Wo ist der Anfang und das Ende? Das fragten sich die Philosophen aller Zeiten. Die grundlegenden Lehren über das Himmelssystem vom Altertum bis in die Neuzeit, die Weltenordnung der Alten bis zu der umgestaltenden Forschung des Koper- nikus, den Gesetzen Keplers und den Triumphen der Mathematik führte uns der Redner in kurzem Rückblick vor. Dann zeigte er eine Reche prächtiger, farbiger Lichtbilder, womit er unser Wissen von unserer Sonne und den Planeten des Sonnensystems veranschaulichte, von denen uns der Mars, dessen Zustände und Merkmale am meisten denen unserer Erde gleichkommen und der wie die Erde die Möglichkeit der Existenz von den unseren ähnlichen Lebewesen bietet, am meisten interessiert. Alle Bilder begleitete der Vortragende mit Belehrungen über die Größe und Beschaffenheit der Himmelskörper, ihre Entfernung von der Erde und ihre Umdrehungsgeschwindigkeit. Herr Amberg konnte seinen Vortrag nicht eindrucksvoller schließen, als mit dem Bericht über die Entdeckung des Neptun im Jahre 1846 von Leverrier, dessen Erfolg durch die Berechnung von Unregelmäßigkeiten im Gange des Uranus sich ergab und der durch die Beobachtung von Galle bestätigt wurde, was als eine der größten wissenschaftlichen Leistungen des vergangenen Jahrhunderts bezeichnet werden muß. Erst nach 11 Uhr wurde der interessante Vortrag beendet. ** EinUnfall. Am Mittwoch nachmittag gegen 3 Uhr ereignete sich in der Marburgerstraße, in der Nähe des Wieseckerweges ein bedauerlicher Unglücksfall. Einem Fuhrmann, welcher eine Fuhre Holz nach Gießen schaffen wollte, scheute sein Pferd durch ein daherkommendes Automobil. Es rannte die Marburgerstraße entlang und bog dann in den Wieseckerweg ein. Der Fuhrmann wurde von seinem Wagen in den mit Wässer angefüllten Chaussee- graben geschleudert, in dem er besinnungslos liegen blieb, bis ihn ein anderer Fuhrmann, dem beinahe dasselbe Unglück widerfahren wäre, aus der unglücklichen Lage heraushalf und ihn nach Hause fuhr. Das Pferd rannte den Mittelweg entlang. Dort stürzte es zu Boden. Mit Mühe nur gelang es einigen Arbeitern, es wieder auf die Beine zu bringen. Die Wagentrümmer wurden später zusammengelesen. H o m b u r g v. d. H., 4. Febr. Heute nachmittag gingen die für die Weltausstellung in St. Louis bestimmten Saalburg-Altertümer in Eisenbahnwagen nach Berlin ab, wo sie der Kaiser vor ihrem Weitergange besichtigen will. R. B. Darmstadt, 4. Febr. Unsere Stadtverordnetenversammlung hatte heute abend eine sehr lebhafte Sitzung. Nach Erledigung einiger geschäftlicher Mitteilungen wurde zunächst einmütig dem Antrag der Bürgermeisterei zugestimmt, nach dem Beispiel Stuttgarts für die Abgebrannten in Aalesund pro Kvpf der Bevölkerung einen Pfennig, also rund 800 Mark, zu bewilligen.: Tann sprach Beigeordneter Dr. Glässingin schwungvoller Rede .seinen Tank »:us für das Vertrauen, das chm die Stadt durch die Verlängerung seines Vertrages und die Gehaltserhöhung ausgedrückt. Erst als er im Begriff war, zu scheiden, habe er richtig empfunden, wie schwer ihm der Abschied von Darmstadt werden würde, und deshalb habe er sich zum Bleiben entschlossen. Auch Beigeordneter Iä g er dankte in ähnlichem Sinne. Eine große sozialpolitische Debatte rief alsdann der Antrag Bormat-Schnpp hervor, für die zukünftige Konzessionierung neuer Ga st wirtschaften den Bed ürfnisnachweis einzuführen. Namens des sozialpolitischen Ausschusses, der für den Antrag ist, sprach Stadtv. Koch, der ein sehr umfangreiches Material über diese Frage vorbrachte und auch auf Grund der polizeilich veranstalteten Enquete die Tatsache feststellte, daß seit einer Reche von Jahren ein ungeheuer großer Zuwachs von Gastwirtschaften stattgefunden habe, wogegen der Zuwachs der Bevölterungszahl verhältnismäßig sehr zurückblieb. Redner beklagte auch den außerordentlich häufigen Besitzwechsel, namentlich der kleinen Wirtschaften, und brachte auch eine Anzahl Beispiele über die Lage der diesbezüglichen Verhältnisse in anderen Städten zum Vortrag. Stadtv. Götz trat gleichfalls für den Antrag ein, den er auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt wissen will. Tagegen wandte sich in liiiigcicn Ausführungen Stadtv. Justiziar Gallus; er führte aus, es sei nicht der geringste Beweis für die Notwendigkeit der Einführung dieser Zustimmung erbracht, es liege keineswegs ein öffentliches Interesse für ju vor; weder vom sittlichen noch von einem anderen Standpunkt aus ließe sich der Antrag rechtfertigen, im Gegenteil würde er eine grobe Beschränkung der Gewerbefreiheit bedeuten. Bei einer derartigen Einschränkung der Wirtschaften würde der Wert der jetzigen vorhandenen außerordentlich steigen und der Spekulation Tür und Tor geöffnet werden. Dian würde damit auch dem Kreisausschuß die Möglichkeit geben, über die Köpfe der Stadtverordneten weg in Beschwerdefällen die Konzession zu erteilen, und das sei kein gesunder Zustand. Die Stadt Frankfurt, Mainz, Mannheim und viele süddeutsche Städte dächten nicht daran, diese Bestimmung einzuführen, und diejenigen, die sie hätten, machten auch keine besonders günstigen Erfahrungen damit. In Bamberg sei sie sogar wieder abgeschafft worden, weil der Schacher mit den Realwerten geradezu überhand nahm. Die Polizeibehörde habe jetzt schon genügend Gelegenheit, etwaigen Mißbräuchen entgegenzuwirken; auch die hohe Stempelgebühr für die Konzessionserteilung sei schon ein Vorbeug, ungsmiitel gegen ein zu starkes Anwachsen der Gastwirtschaften. Stadtv. Schupp sprach für seinen Antrag und bemerkte u. a.: Ach, was heißt Gewerbefreiheit. Die Schornsteinfeger können sicb auch nicht beliebig vermehren (große Heiterkeit) und die Apotheker ebenfalls nicht (Lachen). M. H. Es freut mich, Sie so heiter zu sehen, ich sehe gern fröhliche Menschen! Ter Redner wendet sich noch des weiteren gegen die Ausführungen des Vorredners. Stadtv. Lehr hat als Armenpfleger sehr böse Erfahrungen über die Trunksucht gemacht und stimmt deshalb dem Antrag zu. Oberschulrat No d n a g el wendet sich gegen den Antrag. R einemer sprach als Vorsitzender des Gastwirteverbandes für den Bedürfnisnachweis, wahrend sich der soz. Reichstagsabgeordnete und frühere Gastwirt Cramer entschieden gegen den Antrag wandte; man unterstütze damit nur die Bessersituierten gegen die minderbemittelten Gastwirte. Nach weiterer Debatte und nachdem sich auch Oberbürgermeister Morneweg kurz zu Gunsten des Antrags ausgesprochen hatte, weil er als Chef der Polizeiverwaltung ebenfalls recht böse Erfahrungen hinsichtlich der Trunksucht gemacht habe, wird er mit erheblicher Mehrheit abgelehnt. Es, bleibt also bei der früheren Konzessionserteilung in Darm- Vermischte». • Unter ber Spitzmarke „Ern unerhörter Vorfall" schreibt die „Berl. Ztg.", der wir die volle Verantwortung für ihre Mitteilung überlassen müssen, folgendes: In der Geschichte des Eisenbahnverkehrslebens dürfte ein Vorfall vereinzelt dastehen, wie er sich am Sonntag auf der Station Kaulsdors abgespielt hat. Dr. Blochmann aus BerUn hatte auf der Rückfahrt von Kaulsdorf eine Zuschlagskarte zu lösen. Er begab sich in das auf dem Bahnsteig gelegene Stationsbureau, wo er vom Stationsvorsteher die Zuschlagskarte ausgesolgt erhielt. Als Dr. Blochmann das Bureau verließ, machte einer der dort anwesenden Beamten die Bemerkung: „Wir werden ein Schild anbringen, auf dem wir anständige Leute bitten, den Hut abzunehmen." Dr. B. erwiderte: „Ich verbitte mir diese Flegelei". Der Stationsvorsteher rief darauf Herrn B. zurück und stellte dessen Personalien fest. Bei dieser Gelegenheit fragte er Dr. B., ob er denn nun den Hut abnehmen wolle. D. B. verneinte. Der Stationsvorsteher wiederholte die Frage und setzte hinzu, er würde sonst Dr. B. den Hut vom Kopse schlagen. Dr. B. meinte, das würde er wohl doch nicht tun. Der Stationsvorsteher schlug ihm nun tatsächlich den Hut vom Kopse. Dr. B. partrte und es kam zu einer Schlägerei, an der sich auch ein anderer Beamter beteiligte. Schließlich waren drei gegen einen, als aus einer rückwärts gelegenen Tür ein Fahrkartenschaffner hereintrat, der auf den Kopf des Dr. B. mit einer Billetzange losschlug. Ein Paffa- gier, der Schlächtermeister Paul Tietze, hatte die ihn empörende Szene mit angesehen. Als man ihn wahrnahm, zog der Stationsvorsteher die am Fenster befindliche Gardine zu, wobei er sagte: „Was hier drinnen vorgeht, geht Niemanden was an." Nachdem es Dr. B. gelungen war, das Freie zu gewinnen, begab er sich in Kcmls- dors zu einem Arzte, der ihm atteftirte, daß er eine Beule am Hmterkops und eine Kratzwunde an der Wange habe. Dr. B. hat bereits den Klageweg beschritten. Humor aus der Schule. Kommerzienrats Fränzchen, ein frühreifes Pflänzchen, Talentvoll, doch träge, bekam häufig Schläge, Atü bläulichen Spuren, wenn schlecht die Zensuren. Doch Fränzchens Mamachen war nicht wie Papachen; Sie fühlte recht bitter, wie meistens die Mlürer, Daß Papa zu heftig und schlage zu krästig. Und weil gar zu lieb sie, deshalb unterschrieb sie Zu Fränzchens Entzücken stets hinter dem Rücken Papas jene Noten, die Fränzchen bedrohten. Es stellt d'rob der Lehrer das Kerlchen zur Rede. ,Mama hat Prokura", spricht Fränzchen nicht blöde. A, G. Im „Yess. Schulbl." Kerichtsjaal. R. B. Darmstadt, 4. Febr. SchulkinderalsKirchen- biebe. Die hiesige Strafkammer hatte sich heute mit den wiederholten Kirchendiebstählen zu beschäüigen, drei im Dezember v. I. in Darmstadt verübt ivurden. Als Täter wurden die erst 13jähngen Knaben ermittelt, die chren Feldzugsplan zur Erbrechung der Opferstöcke in den Schulklassen ausgeheckt hatten, Peter Laub, Anton Volk und Ludwig Möser. Das eme mal hatten sie einen während des Gottsdienstes an die Kirchtür gesetzten Opferstock einfach unter den Arm genommen und davon getragen, das andere mal hatten sie sich des schweren Diebstahls schuldig gemacht, indem sie eine in der flauer befestigte Kasette heraus- brachen und damit verschwanden. Die Diebstähle fanden am 6. Dezember in der Johanneskirche, am 13. und 16. Dezember, also gerade am ersten Weihnachtsfeiertag während des Gockesdienstes stack, was vom Gericht noch als besonders strafschärfend erachtet wurde. Die Angeklagten wollen im Ganzen ca. 30 Mk. bei vier Diebstählen zusammen bekommen haben, welches Geld sie meist im Orpheum verjubelten. Die jugendlichen Verbrecher hatten also nicht ans Not, sondern aus Genußsucht gehandelt. Das Gericht verurteilte Laub und Volk zu je 2 Monaten 3 Wochen und Moser, der an einem der Diebstähle nicht beteiligt war, zu 2 Monaten 2 Wochen Gefängnis. Die Schulbehörde dürfte, rote wir hören, für alle drei Verbrecher die Zwangserziehung beantragen. — Ein glücklicherweise in Deutschland noch seltener Fall von sittlicher Verkommenheit der Jugend wurde ebenfalls, natürlich unter Ausschluß der Oeffentlichkeit, verhandelt. Em 13jähriges Mädchen aus Bürgel, dessen Eltern das Kind zweifellos in sträflichster Weise erzieherisch vollständig vernachlässigten, hatte es verstanden, vier nur um wenig ältere Buden zu allerlei unsittlichen Handlungen und Verbrechen aegen § 176 HI. zu verleiten, und zwar auf die raffinierteste Weise. Tie vier Burschen wurden zur gesetzlich geringsten Strafe, 6 Monaten Gefängnis, verurteilt. Was aber wird mit dem so entsetzlich verkommenen Mädchen?