Nr. 104 Zweites Blatt. 154. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags. Die „Siehener Zamilienblätter" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der -hessische Landwirt' erscheint monatlich einmal. Gießener Anzeiger Mittwoch 4. Mai 1004 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchm Universitätsdruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.V. Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.; Anzeiger Gießen. General-Anzeiger, Amts- und AnzeigeblaLt für den Kreis Gietzen. Are Heutige Kummer umfaßt 10 Seiten. L ...... .. ---!-------j-------_L___ Kachklänge zur Hffenkacher Aeichstagswahl. Offenbach, 3. Mai. Der Kampf um das Mandat für den Reichstagswcchl kreis Offenbach-Dieburg hatte bekanntlich das Resultat, daß der Sozialdemokrat Ulrich dem nationallibe- valen Dr. Becker-Sprendlingen weichen mußte. Die Sozialdemokraten behaupten, der Sieg des nationalliberalen Kandidaten sei nur starken Wahl-Beeinflussungen zuzuschreiben. Der Vorsitzende des soz. Kreisverbandes für Offenbach, Landtagsabg. und Stadtv. Orb in Offenbach, richtete einen Protest gegen diese Wahl an den Reichstag, der, wie bekannt, jüngst Beweiserhebung beschlossen hat. Durch die an diesen Lotest sich anknupfendcn Zeitungsartikel hat sich der Stadtv. Theodor Böhm, der Führer der Offenbacher Nationalliberalen, beleidigt gefühlt und gegen Orb die Privatbeleidigungsklage erhoben. Der Prozeß wurde heute vor dem hiesigen Amtsgericht verhandelt. Die Beleidigung wird in zwei Artikeln des „Offenb. Abendbl." gefunden. Der e-rste Artikel enthalt einen Aufruf an die Parteigenossen des Wahlkreises, in dem diese gebeten werden, alles mitzuteilen, was sie über den Kauf von Stimmen, für die das Geld von einer hiesigen nationalliberalen Größe gespendet worden sei, über die Verabreichung von Freibier, Vergewaltigung einzelner Wühler in verschiedenen Gemeinden des Kreises und über direkte Gesetzesverletzung und Wahlbeeinflussungen erfahren haben. In dem zweiten „dRein Wahl- proteft" betitelten Artikel wird Böhm direkt angegriffen. Orb erklärte, daß ihm jede Beleidigung des Klägers ferngelegen habe. Er habe nur seine Pflicht erfüllen wollen, als er seine Parteigenossen aufforderte, ihnen Tatsachen mitzuteilen, die eine Mahlbeeinflussung dar- stellen. Rechtsanwalt Dr. Katz erhob Widerklage gegen Böhm wegen einer in der „Offenb. Ztg."" erschienenen, mit Böhm unterzeichneten Gegenerklärung. Die Verteidigung will in weitestem Sinne den Wahrheitsbeweis erbringen. Zunächst werden Zeugen über den angeblich durch Böhm erfolgten Stimmenkauf und Freibier vernommen. Der Zeuge Gemeinderechner Uebel erklärt, daß er niemandem irgendwelche materielle Vorteile zugesichcrt habe, wenn er für Dr. Becker stimme. Er habe einige T'gae vor der Stichwahl, in der das Zentrum für den nationalliberalen Kandidaten eingetreten sei, mit dem Maurerpolier Sebastian Schmit gesprochen, dessen Arbeiterpartie größtenteils dem Zentrum angehöre. Er sagte zu Schmit: „Lassen Sie die Leute nach Hause fahren, ffiir ersetzen ihnen das Fahrgeld und die Zeitversäumnis. Vermeiden Sie aber jeden Schein der Beeinflussung"". Schmit hat jedoch mit den Leuten nicht gesprochen, sondern erst vier Wochen nach der Stichwahl seinen Arbeitern davon KvnntniZ gegeben. Der Maurer Gondorf erinnert sich nicht, daß ihm jemand vor der Wahl gesagt hätte, man würde nachträglich Ersatz für den entgangenen Arbeitsverdienst erhalten. Als schließlich nach der Stichwahl das Geld durch Herrn Uebel kam, hat der Zeuge die Annahme der Entschädigung unter der Begründung abgelehnt, wenn er wählen gehe, wolle er dies nicht bezahlt bekommen. Die anderen Maurer lehnten auch ab, worauf das aus nationalliberalen Mitteln kommende Geld zu einem K'a- pellenbau mit verwendet wurde. Eine Reihe von Maurern, die zu der Schmitschen Partie gehören, bekunden, daß davon keine Rede sein könne, daß vor der Wahl ihnen Ersatz für Fahrgeld re. angeboten worden sei, wenn sie Dr. Becker wählen würden. Der Zeuge Johann Köhler arbeitete zurzeit der Stichwahl in Karlsruhe. Zu jener Zeit sei an die Obmänner ein Schreiben von Uebel gekommen mit dem Inhalt, daß die Arbeiter nach Dieburg zum Wühlen geschickt werden sollten und daß Entschädigung gewährt werden würde. Soweit sich der Zeuge erinnert, ist indessen niemand herübergefahren. Der Zeuge Johann Läufer aus Biber hat nach Bekanntwerden des Wahlresultats Freibier gestiftet. Dieses Bier hat et in der Abrechnung für Wahlagitation, Flugblätter rc., dre er vier Wochen nach der Wahl dem Privatkläger Böhm überreichte, aufgeführt. Er will hierbei sich gesagt haben: wenn Böhm es nicht mitbezahlt, so muß es die Burgervereinskaffe tragen. Böhm sei zuerst sehr überrascht ge- Wen, habe es dann aber mitbezahlt. Böhm erklärt hierauf, daß er das Geld nicht aus eigener Tasche, sondern aus der nationalliberalen Parteu- kasse genommen habe. Der frühere Beigeordnete Wolff hat nut Bohm persönliche Differenzen gehabt und ihn, der Reserveoffr- zierist, gefordert. Der Zeuge ist der Ansicht, daß Bohm damals habe „kneifen"" wollen. In dem zweiten rn- kriminierten Artikel vom 21. Dezember ist em Passus enthalten, der in verschleierter Form diese Angelegenheit zur Sprache bringt, indem er von „sittlichem Mut Bohms, spricht, „wenn ein Gegner unangenehm werden wollte . Nach der Entscheidung des Ehrenrates hat Böhm völlig korrekt gehandelt. Jü demselben Artikel wird weiter dem Privatkläger Böhm vorgeworfen, daß er Schriftstücke — einen Brief und einen Bürstenabzug — m unerlaubter Weife an sich gebracht hat. Wolf erblickt tn diesem Vorgehen Böhms einen Diebstahl bezw. Bertr a ue n s - bruch. Durch die Beweisaufnahme wird festgestellt, daß Böhm in einwandfreier Weise in den Besitz der Lchriftftückc gelangt ist, die er seinerzeit vor dem gegen Wolff verhandelnden Disziplinargericht in Darmstadt produziert W Ter Zeuge Techniker Völker hat den Prrvast- tläaer Böhm oft auf feinen Agitationsreifen begleitet Er hat niemals bemerk', daß Böhm durch Spenden von Freibier oder durch Versprechungen von Geldentschadigungen für die Wahl Dr. Beckers eingetreten sei Die Widerklage, die Orb gegen Bohm erhoben hat, stützt sich auf einen von Böhm unterzeichneten Artikel der Offenb Ztg/' vom 19. Dezember, der als Erwiderung auf den Aufruf Orbs an alle Parteigenossen vom 8. Dezember anzusehen ist. Zn diesem Artikel wird von „infamer Insinuation"". gesprochen, ferner Orb vorgeworfen, daß er sich mit der Immunität des Volksvertreters umhüllen würde, sowie, behauptet, daß er nicht den sittlichen Mut habe, vor Gericht die Wahrheit festgestellt zu sehen. Im Plaidoyer vertrat Rechtsanwalt Brent gno- Offenbach die Ansicht, daß die gegen Böhm gerichteten Vorwürfe in keiner Weise begründet worden seien. Die Be hauptung, daß Böhm dem Uebel Gelder zum Zwecke der Wahlbestechung gegeben habe, sei in nichts zerfallen. Die Gegenerklärung vom 19. Dezember habe Böhm erlassen, um Orb zu zwingen, sich ihm für eine Privatklage zu stellen. Die am 21. Dezember von Orb veröffentlichte Erklärung „Mein Wahlprotest"" enthalte für Böhm eine Anzahl der schwersten Beleidigungen. Nicht nur fein sittlicher Mut sei bezweifelt worden, sondern ihm sei auch die angeblich in unlauterer Weise erfolgte Empfangnahme von Briefschaften zum Vorwurf gemacht worden. Auch die Beschuldigung, daß Böhm gewisse Artikel in die „Offenb. Ztg."" lanciert habe, sei unzutreffend, wie das Zeugnis des vernommenen Redakteurs beweise. Noch selten habe wohl eine Verhandlung mit einem Stich ins Politische ein so glänzendes Zeugnis ür den Angegriffenen erbracht, wie die heutige. Der Verteidiger bat, auf eine Freiheitsstrafe oder eine sehr hohe Geldstrafe gegen Orb zu erkennen. Rechtsanwalt Dr. Katz-Frankfurt führte aus, daß nach dem Ergebnisse der Verhandlung Stimmenkauf vorliege, wenn auch der Privatkläger damit nichts zu tun hätte. Uebel fei vor der Stichwahl zu Schmit gekommen und habe ich erboten, für die Arbeiter Fahrgeld und Zeitverfäumnis zu tragen. Wenn jemand den Gedanken und das Wollen habe, etwas derartiges zu tun, so liege hierin bereits nach den Entscheidungen des Reichsgerichts der Tatbestand im Sinne des § 109 des Strafgesetzbuchs. Auch der Erfolg sei eingetreten. Die Leute seien zur Wühl gegangen und dann et auch — natürlich nicht gleich, denn dazu sei Uebel ein zu vorsichtiger Herr — das Geld gekommen. Der Fall Schmit sei als typisch und schematisch zu bezeichnen, denn Uebel habe auch dem Peter Grimm-Dieburg und dem Brist- ^arlsruhe auf Karten, die allerdings nicht mehr vorhanden eien, ähnlich lautende Anerbieten gemacht. Der Verteidiger job sodann hervor, daß Orb im besten Glauben und aus rein idealen Motiven gehandelt habe und ersuchte um milde Strafe. Der Verteidiger wendete sich sodann der Widerklage zu und beantragte die Verurteilung Böhms wegen der im Artikel vom 19. Dezember enthaltenen formalen Beleidigungen. Das Gericht verurteilte Orb wegen öffentlicher Beleidigung zu 600 Mark Geldstrafe eventuell zu zwei Monaten Gefängnis. Von der Widerklage wurde Böhm freigesprochen. Aus der Urteilsbegründung ist zu erwähnen, daß Böhm veigefprochen wurde, weil er auf scharfe Angriffe gegen eine Ehre in, wenn auch sehr scharfer, aber nicht über das" zulässige Maß hinausgehender Weise erwidert hat. Die Artikel Orbs, namentlich aber der zweite Artikel, enthalten eine Reihe der ehrenrührigsten Vorwürfe, die schwer zu ahnden waren. Der Wahrheitsbeweis sei vollständig mißglückt. Böhm stehe inseinerEhrereinundmakel- l o s da. Menn wirklich Geld nachträglich gegeßen worden sei, so sei darin kein Unrecht zu finden. Das geschähe auch von anderen Parteien. Die Beleidigungen seien so außerordentlich schwer und so ehrenrühriger Natur, daß eine hohe Geldstrafe geboten erschien. Von einer Freiheitsstrafe sei abgesehen worden, da Orb in gutem Glauben gehandelt und das Interesse seiner Partei zu vertreten geglaubt habe. - (Frkf. Ztg.) Die Vilbeler Wahrsagerin vor Gericht. th. Gießen, 4. Mai. Gestern vormittag verhandelte die Strafkammer gegen die Maurer-Ehefrau K. B. von Vilbel wegen Betrugs, begangen in 7 Fällen. Die Angeklagte ist 29 Jahre alt und bisher, außer mit einer geringen Geldstrafe auf Grund des hessischen Volizei- strafgesetzbuches wegen Kartenlegens, noch nicht vorbestraft. Die Angeklagte, eine robust aussehende Frau, bekannte vor dem Gerichtshof ihre Schuld: sie gesteht, den Leuten die Karten geschlagen, ihnen Geldbeträge abgenommen zu haben unter der Vorspiegelung, ihnen zu Geld und Reichtum verhelfen zu können; sie habe von vornherein gewußt, daß sie so wenig wie eine andere dritte Person, von der sie den Leuten immer geredet hat, in der Laae war, etwas tun zu können, um jemand reich werden zu lassen. Auf die Einzel- heiten der Fälle selber will die Angeklagte sich nicht mehr besinnen können, nur bestreitet sie, daß der Betrag, welchen sie von den am meisten gerupften Opfern, Mutter und Tochter K., erhalten hat, die Höhe von Mk. 2400 betragen haben könne, sie ist vielmehr der Ansicht, es seien keine 1000 Mk., die sie von dieser Seite bekommen habe. Die als Zeugin vernommene 23 Jahre alte Wilhelmine K., welche allerdings einen recht einfältigen Eindruck macht, erzählte, wie sie zu der Angeklagten gegangen sei, um sich die Karten legen zu lasten. Diese habe ihr aus den Karten gelesen, daß sie demnächst eine gute Heirat mit einem reichen Mann -mache, es sei ein dunkler Herr, besten Vater ein hoher Beamter sei. — Dann habe die Wahrsagerin von einer Erbschaft gesprochen, von großem Reichtum, der ihr und ihrer Mutter bald zufallcn werde, und hinzugefüqt, daß eine Dame in Bornheim dazu helfen könne. Bei dieser Dame wollte die Angeklagte die Kunst des Kartenschlagens gelernt haben. Die Zeugin K. erklärt weiter, daß die B. ihr erzählt habe, daß jene Dame für niemand weiter zu sprechen sei, a l s f ü r s i e, daß diese adlig sei, mit hohen Grafen und Baronen bekannt und verwandt wäre, ja, daß diese Dame eine Stiefschwester desKaisers sei und durch einen Zauber, der allerdings Geld koste, es machen könne, daß ihr, der Zeugin und ihrer Mutter, viel Geld zufließen würde. Tas junge Mädchen war sicher und, sie habe alles, was die Angeklagte gesagt habe, f e st geglaubt, sie habe dann mit ihrer Mutter über die Angelegenheit gesprochen und diese sei auch damit einver st anden gewesen, daß man den Zauber der Dame in Bornheim durch Vermittlung der Kartenschlägerin benutzen wolle, um das viele Geld zu erhalten. So habe sie denn zuerst ihre und ihrer Mutter Ersparnisse, zusammen 250 Mk., zu her Sin- geklagten getragen, um damit den Zauber der vornehmen Dame zur Wirkung zu bringen. Als der Betrag nach Aussage der Kartenschlägerin noch nicht reichte, habe die Mutter, welche von der Molkerei wöchentlich 90 Pfund Butter bezogen und in Frankfurt a. M. zu Geld machte, diese Butter, die sie früher nlle fDKmate an die Molkerei baar bezahlte, auf Borg genommeii, Damit deren Erlös durch die Angeklagte an die vornehme Dame nach Bornheim abqeliefert werde. Schon war die Witwe K. der Molkerei für die entnommene Butter einen ganzen Posten Geld schuldig, welches säintlich die B. erhalten hatte. Infolge auf die von Woche z ii W o ch e a n s ch w e l l e n d e S ch u l d bei der Molkerei wurden Miittcr und Tochter, auch weil die Wirkung deS Zaubers so lange sich verzögerte, ungeduldig. Die Zeugin schildert, wie sie die Angeklagte energisch um die in Aussicht gestellten Reichtümer gedrängt habe, wie sie ihr vorstellte, daß die Molkerei doch schließlich ihr Geld von der Mutter haben wolle und dieser schließlich, wenn sie nicht zahlen könne, keine Buttler mehr liefern werde. Die Angeklagte erklärte aber der Zeugin, s i e k ö n n e g a n z b e r u h i g t sein, sie werde die Dame in Bornheim veranlassen, daß diese etwas tue, damit die Molkerei die Mutter um die Schuld nicht dränge und ihr noch weiteren Kredit gewähre. Treuherzig erzählt die Zeugin, wie auch wick- lich die Molkerei die Mutter nicht um die Bezahlung der Schuld gedrängt und ruhig weiter noch lange Monate die Butter geborgt habe. Nun habe man geglaubt, der Zauber der vornehmen Dame sei echt und habe weiter Geld und immer noch Geld an die Angeklagte gegeben. Diese habe dann mit einem Male erklärt, die Dame in Bornheim habe ihr miigeteilt, d a ß die Wilhelmine krank sei und hinzugesügt, die Gesundheit sei die Hauptsache, diese sei wertvoller als Geld und Gut. Er st müsse sitz die Zeugin gesund machen und dann erhalte sie die reiche Erbschaft. Für den Zauber zum Gesundmachen habe die Angeklagte Kleider, Wäsche und ein Bett verlangt, in dem sie schon geschlafen habe, wieder sei dafür Geld nötig gewesen. Auf oas Bedenken der Zeugin, daß die Schuld bei der Molkerei bedenklich in die Höhe gegangen sei, hat die Angeklagte gemeint, dies schade nicht; wenn das Geld konime, sei es der zehnfache Betrag der Butterschuld. Und auch daß die Molkerei Monate hindurch nicht um Bezahlung gedrängt habe und weil man diesen Umstand auf den Zauber zurückführte, sei die Gebefreudiqkeit für die Dame belebt worden, fast täglich sei sie zur Angeklagten gekommen. Diese habe alles bekommen, was sie verlangte, bis schließlich die Butter- schuld auf 2400 Mk. anwuchs und auch sonst noch hier qrtb da Schulden gemacht waren und man zu der Einsicht kam, daß der Zauber, an dessen Echtheit man bis zuletzt fest geglaubt hatte, kein echter Zauber gewesen sein könne. Die Wittwe K. ist durch die Angeklagte nicht nur wirtschaftlich ruiniert worden, indem sie, um die Schulden bezahlen zu können, Haus und Hof und die wenigen Aecker, die sie besaß, verkaufen mußte, sondern die alte Frau ist durch diese unglückliche Affäre in den Tod getrieben worden. Sie sollte in der Verhandlung sals Zeuge vor Gericht erscheinen. Bürgermeister Mühlschwein, der als Leumundszeuge geladen war, erklärte, die Wittwe K. sei am gestrigen Morgen tot auS der Ridder gezogen worden; sie habe wenige Tage zuvor erklärt, sie würde cs nicht überleben, wenn sie vor Gericht zu erscheinen hätte, um dort aussagen zu rnüsten, wie dumm und einfältig sie in ihren alten Tagen gehandelt hat. Fn den weiteren 6 Betrugsfällen handelt es sich um Beträge von je unter 25 Mark. Es sind dies sämtlich Frauen, die von der Kartenlegerin beschwindelt worden sind. Diesen hat die Angeklagte die Karten geschlagen und ihnen dabei von Glücks losen waS erzählt, worüber man eine Frankfurter vornehme Dame, damit man darauf auch wirklich was gewinne, erst befragen müsse. Für Geld und gut,e Worte hat die Angeklagte angeblich die Glückslose besorgt. Die Geprellten haben nie eins von den Losen zu Gesicht bekommen, oder auch nur die Nummer davon erfahren; sie erklären sämtlich beschämt, sie hätten fest an den Zauber der angeblich in Frankfurt ober Gießen wohnen sollenben vornehmen uud adeligen Dame geglaubt, welche mit hohen und höchsten Kreisen Beziehungen haben und von der die Angeklagte mehrfach versicherte, sie verkehre viel mit Freimaurern. Einer Briefträger-Witwe und deren Tochter, welche gemeinsam den Zauber der Angeklagten benutzen wollten, um zu Reichtum zu kommen, dauerte, nachdem sie 25 Mark geopfert hatten, die Wirkung zu lange. Die alte Dame wurde ungeduldig und mißtrauisch gegen die Angeklagte, sodaß sie ihr- wiederholt in die Wohnung rückte. Da verlangte tue Kartenlegerin von der ungestüm dringenden Frau 30 Pfennig zum Ankauf eines Wundereies, aus dessen Weißes sie, wohl nur zur Beruhigung der sehr lebhaften Tarne, dieser die Versicherung herauslas, ihr Los habe 11 000 Mark gewonnen. Die Wahrsagern schwindelte der hoch aufhorchenden Dame vor, der Bürgermeister habe auch durch die vornehme Dame 40000 Mark gewonnen, mit denen er sich das neue, schöne Haus gebaut habe; er habe auch mit Hilfe derselben Dame einen großen Schweineprozeß, der schon halb verloren war, glänzend gewonnen. Es hätten schon viele Leute in Vilbel durch diesen Zauber viel Geld bekommen, diese redeten nur nicht darüber. Die „glückliche Gewinnerin" von 11 000 Mark ließ sich durch solche Lügen noch eine Weile wegen der Auszahlung des Gewinnes Hinhalten; immer energischer verlangte sie aber die 11 000 Mark und drohte schließlich mit Anzeigen. In die Enge getrieben, erklärte schließlich die Angeklagte, sie könne doch nicht das schwere Geld nach Vilbel schleppen; das Geld habe bereits die Dame und werde es auch zahlen. Man vereinbarte, daß der Schwiegersohn der Witwe mit einem Korb an einem bestimmten Tage nach Frankfurt a. M. fommen, und dort in der Bahnstraße vor einem näher bezeichneten Gemüselädchen von der Angeklagten die 11 000 Mark erhalten solle. Entrüstet erklärte die als Zeugin gestern vernommene Witwe den Richtern, der Schwiegersohn habe mit dem Korb am Arm vorn frühen Morgen bis zum späten Abend in Frankfurt a. M. vor dem Gemüselädchen gestanden, ohne daß die Angeklagte oder sonst jemand die 11000 Mk. gebracht hätte. Da erst habe sie den Schwindel gemerkt, und nun hat die Zeugin, teilweise mit Erfolg, Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um ihre 25 Mk., die sie für den falschen Zckuber, wie sie sich ausdrückte, bezahlt hatte, von der Schwindlerin zurückzuerhalten. Medizinalrat Kreisarzt Dr. Haberkorn erklärt, baß bie Angeklagte, die er während ihrer langen Untersuchungshaft beobachtet habe, nicht im mindesten etwa nicht klaren Verstandes sei. Er habe die Angeklagte gründlich untersucht und müsse erklären, sie sei körperlich und geistig vollkommen gesund. Er habe sich öfters mit der Angeklagten unterhalten; einmal habe sie versucht, ihn anzulügen, sie habe eine Geschichte angesaugen zu erzählen vom lieben Herrgott und vom Kaiser, sie habe aber den Versuch, ihn zu täuschen, nicht mehr gemacht, nachdem sie gemerkt habe, daß er ihr nicht glaube, lieber das Motiv zu den von der Angeklagten begangenen Handlungen habe er, so häufig er auch versucht habe, im Gespräch mit der Frau etwas zu erfahren, keinen Aufschluß von ihr erhalten können. Die Angeklagte hat mir erklärt, sie sei schuldig und wolle dasür bestraft werden. Der Gerichtshof verurteilte die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren unb 6 Monaten- Wegen der Höhe des Strafmaßes wurde in der Urteilsbegründung ausgeführt, daß die Angeklagte zwar noch nicht bestraft sei; trotzdem aber habe aus eine hohe Strafe erkannt werden müssen, weil die Angeklagte einen hohen Grad verbrecherischen Willens an den Tag gelegt habe und weil durch sie der wirtschaftliche Ruin der Witwe K. herbeigeführt worden sei, unb weil es sich außerdem um sieben Fälle des Betruges handelte. Zwar müsse zugestanden weroen, daß es der Angeklagten durch eine fast unglaubliche Leichtgläubigkeit, ja fast Dummheit ihrer Opfer überhaupt nur möglich war, ihre Schwindeleien zur Ausführung zu bringen. Carl Krailing Südanlage 22. Qualitäten *062 gratis beigegeben. Hochachtungsvoll empfohlen Elise Rühl 25 Seltersweg 25. Den Kaffees von Mk. 1.10 an aufwärts werden auf Wunsch hübsche Zugaben wie: Kaffee-Service, Butterteller, tiefe und flache Teller, Kaffeelöffel, Esslöffel, Gabeln, Dessert- u. Tafelmesser, Tischtücher und Handtücher in verschiedenen Ausführungen und Elise Rühl Giessen 25 Seltersweg 25. Gegen- 4065 Richard Bachacker, Neuen Baue 11. 3932 Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten standes tritt. Laubach, den 28. April 1904. Großherzogliches Amtsgericht. Weiß. Bezeichnung der Grundstücke. Zwangs-Versteigerung. Die nachstehend bezeichneten Grundstücke, die zur Zeit der lEintragung des Versteigerungsoermerks auf den Namen des Ludwig Winn von Röthges, sowie des Ludwig Winn von Röthges und seiner Ehefrau Karoline, geb. Schäfer, im Grundbuch eingetragen waren, sollen Mittwoch den 2. November 1S04, vormittags-10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gcrichtsstelle (Sitzungssaal) versteigert werden. Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Der Versteigerungsvermerk ist am 19. April 1904 in das Grundbuch eingetragen worden. Insoweit Rechte zur Zeit der Eintragung des' Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, sind sie spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Krofdorf erstraße bis zum Gleibergerweg von Mittwoch, den 4. L MtS. an bis auf weiteres für den Fuhrwerks- und Fahrradverkehr gesperrt. Gießen, den 3. Mai 1904. Großherzogin c > uzeiarnt Gießen. Herberg. Bekanntmachung. Am 14. Mai d. I. beginnt die Ziehung I. Klasse 4. Hessisch-Thüring. Staatslotterie. M siiisiiiiufru , Großh. Hess. Kurhaus mit WkMlMN. «. ff Herrliche, absolut ruhige u. geschützte Lage inmitten der schönsten | ■ Parlanlagen n. in uninittelbarcr Mbe dc8 Grudirhauses u. der I 1 Luclitn. Soolbädcr im Hause. Anerkannt vorzüal. Verpflegung. Ä Äl Prospekte u. Auskunft durch d. Inhaber F. Eunlko. _________£s__________L4__________/z , /i Mk. 3.50 Mk. 7 Mk. 14 Mk. 28 . sind zu beziehen durch die amtlich bestellte Haupt-Kollcktur Ordn.-Nr. Flur lH-Meter Kulturart Gewann Betrag der Schätzung Grundbuch für Röthges, Band II, Blatt 131 und 132. 1 I 97 212 Hofraite im Ort 1200 2 I 144 331 Grasgarten die Großengärten 100 3 I 145 58 Grabgarten daselbst 20 4 I 146 83 Grasgarten daselbst 30 5 I 224 719 Acker am Helgenstock 80 6 I 549 775 Acker auf'm Ried 80 7 n 810 294 Wiese Sauerwiese 80 8 ii 829 219 Acker daselbst 60 9 ii 1002 475 Acker hinter der Lücke 100 10 ii 1013 200 Wiese daselbst 40 11 m 105 175 Wiese die Lotzenwiese 60 12 in 394 475 Acker Gillenäcker 40 13 in 517 356 Wiese die Langewiese 65 14 IV 137 269 Acker die Rothsäcker 30 15 V 677 794 Acker im Feldchen 180 16 V 678 800 Acker daselbst 180 17 V 784 350 Acker an derHeidt u.Gellertswicse 60 18 V 785 350 Acker daselbst 60 19 V 828 369 Wiese in der Hcidtwiese 80 20 I 543 694 Acker auf'm Ried 100 21 II 525 163 Wiese an d.Ronnenröther Weide 40 22 II 745 794 Acker am Nußberg 110 23 II 887 444 Wiese im untersten Boden 140 24 III 46 169 Wiese die Lotzenwiese 50 25 III 469 481 Acker an dec Viehtrift 50 26 V 321 794 Acker in der Kalchgrube 60 27 V 517 894 Acker auf den Trieschern 80 28 V 614 444 Wiese unterste Kirchwiese 80 29 I 171 719 Grasgarten im Feldchen 120 30 I 246 456 Acker am Helgenstock 40 31 I 257 325 Acker daselbst 30 32 I 537 937 Acker auf'm Ried 140 33 II 299 762 Acker auf der Riede 50 34 II 304 1062 Acker daselbst 100 35 II 522 200 Wiese an d.Nonnenröthcr Weide 40 36 II 523 194 Wiese daselbst 40 37 II 524 175 Wiese daselbst 30 38 II 1045 47 Acker hinter der Lücke 10 39 III 128 169 Wiese die Lotzenwiese 50 40 III 382 681 Acker am Schmiedsroth 80 41 III 383 925 Acker daselbst 100 42 III 456 631 Acker I. Lage auf der Platte 80 43 V 461 500 Acker Hinterm Wieslappen 80 44 V 496 569 Acker auf den Trieschern 50 45 V 502 906 Acker daselbst 100 46 V 628 619 Acker im Feldchen 40 Summa Mk. 4436 Warum ist Miskopf s Trauben-Senf mit der Traube als bester rheinischer Tafel-Senf bekannt? Weil ber beste Senfsamen den dreifachen Preis des geringsten kostet, MoskopFs Traubcn-Scuf mit der Traube aber ausschließlich aus den besten und besseren Sorten Senfsamen mit den feinsten Zutaten hergeslellt wird, die geringeren Qualitäten dagegen ohne diese geschützte Signatur in den Handel kommen. Daher bietet diese geschützte Marte unbedingt Gewähr für Erhalt erstklassiiger Qualitäten. In allen marktgängigen Verpackungsarten zu beziehen durch die meisten einschlägigen besseren Engros- und Detail-Geschäfte. Lieferung seitens der Fabrik nur an Wiederverkäuser. Rheinische Senf-und Weinessig-Fabrik Th. 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Dr. 3 für eine glrichm. xLSL \tfin in seinem^ V->°- riti ferner für ei und verlangt fw k-ntrolleure sich Nichte die Kontr fal'img löncke n Brn^dimg der . 6tij sei,' gesetzten Bestu W>g. Cfel ZMamten für Mänz^l hervorge Lbg. Dr. ? fam, bah der ®( golllariflommW dar Zentrum dc daß durch daS a zieüer werde. Mg. Goth! zur Vaterschaft mmisch gtmeini bemmti nicht zi Darennerzeichu zeichn'S mit d< DieS sei sehr Oefsenü'iwleit Ter 6t< btt gestern des, durch die Ler < IS8 folgt1 Debatte geneh eine Anzahl t Tie jtontn rdentlichen &i fäufanlefy fih 6085200 SUI. । Schahsekretl babe ich, noch bei dieses Beschlüsse? hat in der ftonr seitigte und die einen Druck au einzuführen. 1 BundcSrat gar schußanleihe zu fordern e;zeptio nae Zuschutzanl stet? der Beamt Lage von Tauf« dm Jahr zu I, tvoüen Cie eine noch schlechter ste daß höhere Ctei Der Reichstag h< «n Veteranen e ^agen werden kmzelstaaten ar Standpunkt der ftegrammatische 2; Lerftörung dar von der tz ft Tie sich, dn Kommission «inen Lesung ^cr. Bin fflnmgen des § ^.solchen Bes Mae man k Bayern bi, Ovaren? «n 1 ^auptanftalt Darmftakt. Die besten Zeugnisse. 82 Bismarckstratze 82. Neuester vervollständigter A. Dickors. 4083 Der Vorstand. 4067 Freitag den 27. Mai l. I., nachmittags 3 Uhr, findet die deutliche Genmlversimililinig her TPr-Leihkche Watzenbm-Steinberg (Aktiengesellschaft) im Saale des Konrad Ruhl zu Watzenborn statt. Tagesordnung: 1) Berichterstattung, Vorlage der Bilanz, Gewinn' und Verlustrechnung des Jahres 1903 mit Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 2) Beschluß über Festsetzung der Dividenden. 3) Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. 4) Wahl des Aufsichtsrates und der Revisionskommission. enthaltend die Fahrzeiten der auf den Stationen Gießen, Frankfurt a. M., Cassel, Marburg, Friedberg, Lollar, Londorf, Zronhausen, Wetzlar, Lodlenz, Löln, Zulda, Alsfeld, Grünberg, Gelnhausen, Nidda, Schollen, Hungen, Laubach, Lich, Stockheim und Gedern ankommenden und abgehenden Lisenbahnzüge, sowie die Fahrzeiten der Bieberthalbahn zum Preise von 20 pfg. in der Expedition ^3 der Gießener Anzeigers vorrätig. — Der Lahrplan kann auch durch die Aus- JHh] träger des Gießener Anzeigers bezogen werden. ßontentla ""W-"* Sonntag den 8. Mai, von nachmittags 3 Lhr an: Echs gtchls Somnirrffft auf der Schönen Aussicht. 4005 Alles Nähere die Plakate. Samstag, Sonntag und Montag: Preisschiessen» Montag abend 9 Uhr: Prcisverteilnng. Der Vorstand. Nationaltt keMgsAettßreit Gieße« 1904. Der Vertrieb der offiziellen Festpostkarten, sowie der Platz zur Errichtung eines Zigarrcnstcmdes, find zu vergeben. Bewerber wollen Offerte bis zum 10. Mai einreichen. Der Musik-, Gesang- und Vcrgnügungs-AuSschutz: —» « , riv. Modell 1904 Telephon 401. Fr. Krogmann, Bahnhofstrasse 30. sind an Eleganz und gediegener, bewährter Konstruktion wiederum unübertroffen. Die seit 2 Jahren eingeführte Neuerung der Doppelüber- setzmig mit Freilauf und Rücktrittbremse für Maschinen mit und ohne Kette hat das Lob aller Kenner gefunden. Die „Wanderer-Räder“ wurden auf der letzten Weltausstellung in Paris mit dem Grand Prix ausgezeichnet. 2670 Fahrräder Aachener (Badeöfen M vber 75.000 im Gebravch pvsseldorf 1902 - Gold.Wedflille