Nr. 153
Zweites Blatt
Giehener Anzeiger
154. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Giehener Kamilienblatter" werden dem EAnzetger viermal wöchentlich beigelegt. Der „Hejstfchl Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Samstag 2. Juli 1904
Rotationsdruck und Verlag der Brühl Ich« Unwersitätsdruckerei. R. Lange. Gieße«.
Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulstr.7.
Tel. Nr. 6L Telegr^Lldr, i Anzeiger Gießen,
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Sieben.
I)ie Heutige Wummer umfaßt 14 Seite».
mand einen Grund, an der aufrichtigen Gesinnung dieser
§ie Wal-Irechtsvorkage vor der zweiten Kammer, in
R.-B. Darmstadt, 1. Juli.
Am Ministertische: Staatsminister Rothe, Geh. Staatseat Krug von Nidda, Regierungsrat Dr. Weber, Mimsterialsekretär Dr. Valkenberg. Das Haus setzt die Generaldebatte über die Wahlrechtsvorlage fort.
Abg. Häußel protestiert zunächst gegen den Vorwurs des Abg. Dr. Schmitt, daß diejenigen, denen die Kautelen nicht genügen, oder die wegen der Erhöhung der Mandate auf 60 re. dem jetzigen Entwurf ihre Zustimmung nicht geben zu können glauben, als „verkappte Gegner des direkten Wahlrechts" bezeichnet werden. Auch er sei ein Anhänger des letzteren, werde aber seine Stellungnahme von den weiteren Kautelen abhängig machen. Der Vermehrung der ländlichen und der städtischen Mandate sttmme er zu.
Abg. Dr. Buff-Darmstadt: Herr Ulrich hat uns Nationalliberalen gestern den Kamps angekündigt, wir nehmen den Kamps auf und wollen es abwarten. Wir vertrauen dem gesunden Sinn des Volkes und dann wird sichs zeigen, wer Sieger bleibt! Redner erklärt dann, daß mit Ausnahme von vier Mitgliedern seine Fraktionsgenossen sämtlich ehrliche Anhänger des direkten Wahlrechts seien und vor allem für die Regierungsvorlage eintreten würden. Er und seine Darmstädter Kollegen seien der Meinung, daß die Regierungsvorlage mit den dort festgestellten Kautelen da§ Sachgemäßeste und Richtigste sei; besonders stimmen sie auch dem Art. 3 zu, der die Erhöhung um fünf städtische Mandate bestimmt und damit durchaus einen Akt der Gerechtigkeit erfüllt. Wenn aber die Regierungsvorlage keine Aussicht auf Annahme habe, so würden sich seine Freunde für die verhältnismäßig günstigsten Abänderungsanträge entscheiden. Redner wendet sich dann mit Entschiedenheit gegen den Vorwurf des Abg. Dr. Schmitt, der emzelne Mitglieder seiner Fraktion als , verkappte Gegner" bezeichnete. Las sei höchst ungerechtfertigt. Es habe nie-
Partei zu jeder Verständigung die Hand bieten werde, um die Einführung de§ direkten Wahlrechts in die Wege zu leiten.
Abg. Wolf bemerkt, im Verlauf der Debatte sei so viel von der Provinz Rheinhessen die Rede gewesen, daß er auch seine Meinung, als außerhalb der Parteien stehend, äußern müsse. Er versichert, daß Rheinhessen in seiner großen Mehrzahl durchaus den freiheitlichen Gesinnungen huldige und polemisiert dann gegen die Nationalliberalen. Als Rhein- heffe bedauere er auch, daß diese Provinz gegenüber Ober- Hessen zurückgesetzt sei, als Realpolitiker sehe er aber ein, daß eä sich nicht ändern lasse. Er könne nicht begreifen, wie man heute noch sich gegen die Einführung des direkten Wahlrechts sträuben könne. Die Gegner desselben eiferten dagegen nur aus Furcht vor der Sozialdemokratie. Redner wendet sich dann gegen die Wormser Zeitung, und meint, sie operiere mit den Zahlen bei der letzten Reichstagswahl, bie aber zumeist, wenn auch nicht absichtlich, auf falscher Unterlage beruhten. Die Wahlrechtsvorlage selbst könne er, wie sie jetzt sei, nicht annehmen. Der Ausschußantrag, der in der Erhöhung der Mandate auf 60 gipfle, werde im ganzen Lande als verfehlt betrachtet. Er hoffe, daß die Regierung jetzt noch ein übriges tun und die Aufhebung der Privilegien der kleinen Städte bewilligen werde, damit auf dieser Grundlage eine Verständigung erreicht werde. Man könne doch diesmal nicht wieder, wie vor zwei Jahren, mit leeren Händen nach Hause kommen. „Bewahren Sie uns vor der Blamage vor ganz Deutschland, daß wir wieder auseinander gehen, ohne in der WahtrechtSsrage etwas erreicht zu haben. Daß man uns sagen kann, die Negierung habe dem Volk die Freiheiten deS direkten Wahlrechts an die Hand geben wollen, Ihr habt sie aber nicht gewollt." (Beifall.)
Abg. Pennrich tritt als Vertreter von Bingen in längeren Ausführungen dem Antrag Hirschel entgegen, die Privilegien der drei kleineren Städte aufzuheben. Das sei ein altes historisches Recht, und so wichtig die Vorlage sei, so könne er doch, so lange noch irgend ein anderer Ausweg möglich sei, einem solchen Antrag nicht zustimmen. Wenn
------ — -- --------s der neue, in Aussicht stehende Kompromißantrag hier zur Herren zu zweifeln. Redner erklärt schließlich, daß seine | Annahme gelange, sei allerdings formell etwas erreicht, positiv
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I aber nicht, denn es frage sich doch sehr, wie sich die Erste Kammer und die Regierung dazu stellen werden.
Abg. Windecker (Rechtsanwalt in Friedberg) bemerkt, nur .vier von seinen Fraktionsgenossen seien Gegner deS direkten Wahlrechts, die große Mehrzahl werde offen dafür eintreten. Den Standpunkt der vier Männer müsse er hochachten. Es sei kein Kunststück, sich jetzt für das direkte Wahlrecht zu erklären, aber es gehöre Mut und UeberzeugungS- kraft dazu, hier so offen dagegen aufzutreten. Redner bekennt sich dann als einen entschiedenen Anhänger des direkten Wahlrechts. Als liberaler Mann könne er sich mit dem System der Wahlmänner nicht befreunden. Er sei deshalb der Re» gierung für die Einbringung der Vorlage dankbar, bedauere aber, daß sie die Frage der Mandatsvermehrung wieder mit in das Gesetz ausgenommen habe, trotzdem ihr doch die Stimmung in der Kammer aus den Verhandlungen vom Jahre 1902 bekannt war. Dadurch werde das Zustandetommen der Vorlage über das direkte Wahl» recht, wenn auch vielleicht nicht in der zweiten Kammer, so doch in der ersten Kammer sehr gefährdet. Er halte es für ba$ Beste, wenn auf Grundlage des früheren Antrages Wolf ein Mittelweg eingeschlagen und eine Verständigung erzielt werde. Man hätte da eben eine Stadt opfern müssen, obgleich es ja sehr schwer gewesen sein würde, sich gegen Worms mit seiner großen Industrie zu wenden. Es sei ein Unrecht, jetzt den drei Städten ihr altes Privilegium nehmen zu wollen und es frage sich auch sehr, wie sich die Regierung zu dem Ansinnen stellen werde. Er habe bis jetzt den Kompromitzantrag des Abg. Gutfleisch noch immer für die günstigste Lösung der Wahlrechtsfrage gehalten. Redner wendet sich dann zu dem rheinhessischen Protest gegen die Wahlkreiseinteilung und bedauert die scharfen Angriffe der Wormser Zeitung gegen geachtete Mitglieder seiner Partei; dieselben hätten ihre Schuldigkeit in vollem Maße getan. Aber andererseits müsse er auch die ungehörigen Angriffe des Abg. Ulrich mit Bezug auf den Fuhrn, v. Hehl aufs schärfste zurück- weisen. Ulrich habe davon gesprochen, daß Herr von Hehl seine Arbeiter zu willenlosen Sllaven mache (Adelung ruft: Tas ist auch richtig! Große Unruhe und Ohorufe. Der Präsident verbittet sich alle Zwischenrufe und ersucht den Redner, gar nicht mehr auf solche Zwischenrufe
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b. Heyl. Die Verdienste desselben um die Arbeiterfürsorgc stäiiden zu hoch, als das; sie durch die gehässige Polemik der» Sozialdemokraten geschmälert werden könnten. Wer einen (Shiblicf in die großartigen ArbeiterwohlsahrtS-Etu- rtchtnngen seines Etablis ements getan habe, werde bezeugen müssen, daß die eilten vorbildlich und muster- giltig in ganz Deutschland sind. Auch für das leibliche und geistige Wohl seiner Arbeiter sei Herr v. Hehl in großartigster Weise vejorgt. Die Sozialdemokraten verstanden dagegen nur musterhaft die Volksleidenschaften aufzuwühlen. Sie suchten überall nur die niedrigsten Instinkte der Massen z>u »vecken, und tver bei den letzten Reichstagswahlen bie unerhörten Agitationen mit an gesehen habe, bei item werde die Begeisterung für das direkte Wahlrecht gewiß nicht mehr allzugroß sein. Er halte es nicht für nötig, daß gerade unser Hessenland in einer so tief einschneidenden Verfassungsänderung als Vorbild vorangehe und als .Versuchstarniclel diene, man solle dies getrost den anderen Staaten überlassen.
Die Generaldebatte ist damit beendet. Es wird nun zunächst zu einer namentlichen Abstimmung über den vom Ausschuß nicht veränderten Artikel 4 geschritten, welcher tautet: „Die ztveite Kammer geht ans direkten Wahlen mit gcl-eimer Abstimmung hervor."
_ Dieser Artikel wird mit 44 gegen die vier Stimmen der ALgg. Braun, Breimer, Dr. Heidenreich und Möllinger angenommen.
Mit großer Spannung sicht man nun der Abstimmung über Artikel 3 entgegen. Die Regierungsvorlage will bekanntlich eine Vermehrung der städtischen Mandate von 10 auf Id (Zuteilung je eines weiteren Sitzes an Mainz, Darmstadt, Worms, Gießen und Offenbach) also Erhöhung der Gesamtmandate von 50 auf 55. Der Ausschußantrag (Antrag Gutfleisch) will den 5 städtischen auch noch 5 neue ländlicl-e Wahlkreise hinznfügen, also deren Gesamtzahl auf 60 erl)öhen.
Ein Antrag Korcll schlägt vor, für die Städte 10 und für das Land 40 Mandate festzusetzen, wie bisher und nur eine Durchtcilung der Mandate nach Maßgabe der BevölkcrungSziffer vorzunehmen.
Der Antrag Bähr endlich, der übrigens den Journalisten bis zum Schluß der Sitzung nickst zugestellt und überhaupt mit einem mystischen Schleier des Geheimnisses umgeben wurde, geht dal)in, daß die Kammer die von der Regierung verlangten fünf neuen städtischen Mandate für Mainz, Darmstadt, Worms, Gießen und Offenbach bewilligt, dagegen die Privilegien der drei kleinen Städte Bingen, Alsfeld und Friedberg aushcbt und diese Wahlkreise in die ländlichen Wahlkreise aufteilt. Demnach soll die Zahl der städtischen Mandate 12 und die der Landkreise 43 betragen, wovon 16 auf Rheinhessen, 16 aus Oberhessen und 23 auf Starkenburg entfallen sollen. In Rheinhessen lverdcn demnach neben den drei Mandaten für Mainz und zwei Mandaten für Worms nur noch 11 auf das
ui acbren Redner fahrt dann fort:) Möge man auch nickst nrit allen Maßnahmen oder Ansclnmungen des Herrn von Hevl einverstanden sein, hm$ er begreifen würde, so lag d w
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. ie Annahme des direkten Wahlrechts.
-tt- Gießen, 2. Juli.
Die Zweite hessische Kammer hat, so kündete und gestern ein Telegramm, am ersten Julitage des Jahres 1904 den Artikel 4 der Wahlrechtsvorlage in erster Lesung angenommen, der bestimmt: »Die zweite Kammer geht aus direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor.*
Vor genau zwei Jahren, am 3. Juli des Jahres 1902, hatte die zweite Kämmer die gefaulte Wahlrechtsvorlage mit 33 gegen 3 Stimmen in zweiter Lesung angenommen. Damals schon schien'S, als ob jener heiße Sommertag uns in Hessen das heiß ersehnte allgemeine direkte Wahlrecht schenken wollte, aber damals schon äußerten wir das Bedenken, daß die erste Kammer sagen wird: »Nicht geschenkt P Und schließ, lich wurde bekanntlich auch nichts daraus. Wir mußten bald darauf sehen, daß man mit dem geheimen und direkten Wahl- rechte nur kokettiert hatte, daß ein ernstlicher Wunsch nach einer Wahlreform in der Kämmermehrheit nicht vorhanden war. Ob's diesmal anders werden wird? Wir hoffen's, aber
ylauben's nicht.
Diesmal haben vier »Volks"-Vertreter gegen den Artikel gestimmt, also wir haben noch einen offenen Gegner des direkten Wahlrechts mehr im neuen Landtage als im alten I Und doch hatte nmn einst vom neuen Landtage gehofft, es werde sich in ihm kein Femd eines mobcmen Wahlrechtes finden. Die Namen dieser vier Herren werden dereinst in der hessischen Spezialgeschichte keinen guten Klang erhalten; fortleben aber wird dies vlerblätterige Unglückskleeblatt als jene seltenen Männer, die, gleich ihren einsichtsvolleren Zeitgenossen auf der ersten Stufe deß 20. Jahrhunderts stehend, weniger an der politischen Reife des Volkes als an der eigenen zu
zweifeln Grund hatten.
Im reaktionären Lager in und um WormS hat man den Eindruck machen wollen, als stünde man auf der hohen Warte überlegener Weisheit und wisse allein, waS dem Lande und dem Volke frommt. Mit schroffem Hohne ist man dorck über die neue Wahlrechtsvorlage hergefallen und speziell das Organ der stets gekränkten rechtsparteilichen Leberwürste hat Gift und Galle von sich gegeben. Mit der wunderlichsten Logikvon der Welt hat man dort für eine Vermehrung der rh em he gischen und Verminderung der oberhess'schen Mandate Propaganda gemacht und zugleich den Teuscl an die Wand geninlt vor dem + + Zentrum und der fit Sozialdcuw nitie. Äl« ob nicht gerade auS dem gesegneten Rheinhessen bisher schon uic meisten ientrumSleute und Sozialdemokraten in den
Landtag gewandert seien, während bei unS m Oberheffen es weder die einen, noch die anderen in maßgebender Zahl giebt! Wesse verkündet das Sprichwort, daß nur die allergrößten Kälber sich zu ihrem Metzger drängen. Man hat unter volksfreundlicher Etikette abgestandenen Wein aus einer fernen Vorzeit unseres Volkes als köstlichsten Trank der neuen Generation servieren wollen, diese aber hat den trüben Trank gänzlich unschmackhast gesunden und in die Goffe fließen lassen — fürs nächste wenigstens! Vielleicht findet sich — man kann nach den Erfahrungen des vorletzten Jahres nichts verschwören — unter unseren Volksvertretern noch eine genügende Anzahl von Leuten wieder, die, wie Heinrich Heine so hübsch sagt, »saufen aus den Gössen". Wer weiß!
Es ist ja begreiflich, daß die Herren, die von der direkten Wahl fürchten, ihr Mandat zu verlieren, sich Wogegen sträuben. Selbst zum Messer zu greifen und sich den Bauch aufzu- schlitzen, ist ein ostasiatisches Vergnügen eigener Art. Und das Lied des alten Grafen Stolberg: »Sohn, da hast du meinen Speer, meinem Arm wird er zu schwer", ist nicht der Lieblingssang der mandatshungrigen Herren. Doch sticht um ihre persönlichen Interessen, sondern um die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten, wurden sie zu Gesetzgebern erwählt.
Wir sind nicht um proletarischer Gassenschreierei willen Freunde eines Wahlrechts, das die Herrschaft im Staate den Nässen überweist. Aber der Staat wie die großen politischen Parteien und namentlich auch die Interessen der einzelnen Berufsklassen sollen im Landtage alle zu ihrem Rechte kommen.
Diese Gesichtspunkte sind in der Regierungsvorlage bezw. der Ausschußarbeit genügend zum Ausdruck gekommen. Die Aushebung des indirekten Wahlrechts ist und bleibt die erste Voraussetzung einer rechten und gerechten Reform. Denn auf diesen Modus ist die Wahlmüdigkeit, die herrschende politische Gleichgiltigkeit zurückzusühren, die auch während der letzten Kampagne deutlich bezeugt wurde. Die zweite Forderung bestand in einer Neueinteilung der Wahlkreise, da die Bestimmungen sich längst überlebt hatten, die damals getroffen wurden, als Hessen noch in den industriellen Kinderschuhen einherschritt. Ob die neue Einteilung, wie sie der "Ausschuß will, billigen und gerechten Forderungen entspricht, darüber läßt sich streiten und wird noch viel gestritten werden.
Der Art. 3, der die Zusammensetzung der Zweiten Kammer regelt, wurde in der Fassung der Regierungsvorlage, die die Zahl der städtischen Mandate um 5, und in der Fassung des AusschußantrageL, der die Zahl der städtischen und ländlichen Mandate um je 5 erhöhen erhöhen soll, abgelehnt. Von zwei aus dem Haufe stammenden Vermittlungsvorschlägen fand der Kompromiß- anlrag Baer und Genossen mit 37 gegen 10 Stimmen Annahme. Der Kompromißantrag gesteht eine Vermehrung der Mandate der größeren Städte um fünf zu, dagegen sollen aber die Pivilegien der Städte Alsfeld, Bingen und Friedberg beseitigt und diese Wahlkreise in die bäuerlichen aufgeteilt werden. Alle drei Provinzen sollen je einen weiteren ländlichen Wahlkreis erhalten. Gegen den Art. 3 in dieser Form stimmten die vier freisinnigen Abgeordneten, einige Nationalliberale und je ein Abgeordneter des Zentrums und des Bauernbundes, die der Beseitigung der privilegierten Wahlkreise und der dadurch bedingten tatsächlichen Erhöhung der städtischen Mandate um nur zwei nicht zustimmen wollten.
Wir hätten fortan also 12 städtische und 42 ländliche Mandate. Bisher zählten wir 10 städtische Mandate und 40 ländliche. Es bleibt also, was das Verhältnis von Stadt und Land zu einander betrifft, eigentlich alles beim Alten, d. h. das Land hätte nach wie vor weitaus das Uebergewicht im Landtage zu Ungunsten der Städte. Das wäre eine schreie nde Ungerechtigkeit und nichts weniger als eine Reform, wie sie von vornherein von der Regierung geplant war. Diese wollte, um des steten und rapiden Bevölkerungszuwachses der Städte willen diesen 5 Mandate mehr geben, was nur recht und billig wäre. Also hier hat die 2. Kammer keine Reform, sondern ein Umrourfteln vollzogen. Sie hat dem großen Regie- rungSwerke in den Weg einen Felsblock gewälzt, vor dem ein gutes Stück des Fortschritts brach liegen bleibt.
Vorläufig aber wollen mir noch die zweite Lesung abwarten und den Tag der Generalabsürmnung über das ganze Gesetz. Dübel können wir uns auf neue Ueberrasch- ungen schon heute gefaßt machen, denn ein Beschluß unserer zweiten Kümmer sieht bekanntlich dem zweiten häufig so ähnlich wie ein Hund einer Katze.
In den Erörterungen spielt auch diesmal wieder die Frage der Einführung des Wahlzwanges eine besondere Rolle. Man spricht zwar von Wahlpflicht, aber dieser Ausdruck ist unseres Erachtens nicht treffend. Eine Wahlpf licht im eigentlichen Sinne des Wortes besteht schon. Jeder seiner Verantwortung bewußte Wähler muß den Gang zur Wah l als Pflicht euch finden. Diejerrigen, lvelche die Einführung einer Wahlpflicht empfehlen, meinen aber damit, daß die Erfüllung der Wahlpflicht erzwungen tverde. Sie wollen also einen Wühl zwang an die Stelle der innerlichen Wahlpflicht sehen.
Das Wahlrecht ist das höchste Ehrenrecht des Bürgers. Es macht schon einen peinlichen Eindruck, wenn durch Zwangsmittel die Ausübung eines Ehrenrechts herbeiae- sitbrt werden soll. Wer dies grundsätzliche Bedenken mußte zurücktreten, tuenn die Einführung des Wahtzwawges durchführbar wäre.
Das nsscheint aber recht fraglich Mr beschränken uns, um das zu erweisen, nur auf einige Andeutungen. Wem: der Wahlzwang eingeführt werden sollle, so müßte mau trotzdem gewisse Entschuldiguugsgründe, nne Krankheit, unaufschiebbare Reisen u. dal. gelten lassen. Welche Kkxmkbeit soll nun als Entschuldigungsarund genügen ? Wer soll darüber befinden, ob sie genüge ? Welcher Arzt soll das Zeugnis ausstellen'? Wie soll eS ferner bann gehalten werden, wenn tatsächlich eine unaufschiebbare Reise die Wahlbeteiligung verhindert hat? Daß es solche Reisen gibt, liegt auf der Hand. Es kann der Vater an baö Sterbebett seines Sohnes gerufen werden; es frmn die wirtfcl>aftliche Existenz vielleicht von einer Reise gerade am Wahltage adhangen Wer soll nun • barüber desmden, ob der Entschuldsspingsgrund genüge und zu Recht be stehe? Alles das sind Fragen, deren bloße Anregung (ctymi genügt, um den Nachweis zu führen, wie schwierig die Durchführung des Wahlzivangs (ein nriLrbe.
Dazu kommt die nicht minder schwierige Frage, wie der- jenige zu bestrafen sei, welcher trotzdem der Wahl fern bleibt. W!enn die allgemeine Entziehung des Waylrechts angedroht würde, so dürfte eine solche Androhung wenig nützen; im Gegenteil, der Wahlschwänzer würde die Strafl gern auf sich nehmen, da er dann vollkommen berechtigt wäre, der Wahlurne künftig fern zu bleiben. Der Gedanke einer Geldstrafe, die verhängt wird, weil von einem Ehrenrechte nicht Gebrauch gemacht wird, hat an sich schon etwas überaus Unsympathisches. Der reiche Wahlschwänzer würde sie ruhig zahlen, ohne dadurch wesentlich belastet zu sein; denn so hoch, daß sie den reichen Mann schwer treffe, würde man sie kaum bemessen können. Den armen Wähler aber, der vielleicht von der Wahlurne ferngeblieben ist, weil er geschäftliche Schädigungen erwartete, würde die Geldstrafe empfindlich und unbillig treffen. Die Strafen, mit denen der Wahlzwang durchzuführen wäre, sind also entweder unwirksam oder unbillig.
Votitische Tagesschau.
Die bayerische Wahlreform.
Die bayerische Kammer der Reichsräte hat den in der Kammer der Abgeordneten wegen des Fehlens der ZwÄrrittel- mehrheit gefallenen Wahlgesetzentwurf einstimmig abgelehnt, weil keine Aussicht besteht, daß in der Kammer der Abgeordneten irgend welche Vermittelungsvyrschläge die Zweidrittelmehrheit erhalten würden. Im Laufl der Debatte regte Reichsrat Frhr. v. Würtzburg den Gedanken an, daß die zukünftige Verttetnna nach dem Proportionalverfahrew auf Grund beruflicher Organisationen eingeführt werde. Mehrere Reichsräte stimmten dem Grundgedanken einer Volksvertretung auf Grund beruflicher Organisationen zu
Wenn das bayerssche Oberhaus die Wahlreformvorlage einstimmig abgelehnt hat, so ist das nicht so aufzufassen, als ob die Herren irgend etwas gegen die beabsichtigte Ersetzung des indirekten Wahlrechts durch das direkte einzuwenden hatten. Atan hat sogar gewünscht, selbst den Anschein einer Feindseligkeit gegen die Wahlreform zu vermeiden, indem die Regierung besonders vom Thronfolger, Prinzen Ludwig, aufgefordert wurde, den Entwurf doch vor der unabweislichen Ablehnung zurüazuzieyen. Das Geses wäre nur dann zu retten gewesen, wenn es dem Reichsratsreferenten v. Bechmann gelungen wäre, sich mit den Parteien der zweiten Kammer über Abänderungsvorschläge zu einigen. Die Liberalen waren wohl bereit gewesen, das Gesetz anzunchmen, wenn die Wahlkreiseinteilung anstatt sie verfassungsmäßig für absehbare Zeü flstzulegen, ebenso nne bisher der Regierung überlassen blieb. Herr v. Bech^ mann stellte fest, daß es die ZentrumsmäTiner waren, die sich ablehnend verhielten, während die Liberalen, jvenn auch vtel- leicht nicht ausnahmslos, zum Entgegenkommen bereit 'waren. Der klerikale Reichsrat v. Soden erklärte im Gegensatz zur Zen- trumspartei der zweiten Kammer, daß die Wahlkreiseinteilung eigentlich ein Kronrecht sei. Auch Prinz Ludwig hielt es aus praktischen Gründen für wünschenswert, daß die Wahlkreiseinteilung der Regierung überlagen bleibe. Vom De- gierungsttsch wurde gesagt, daß trotz dem jetzigen Scheüern der Vorlage das Wahlproblem noch lebhafter als bisher erörtert werden würde. Wenn dem so ist, so wird man wohl auch in Bat-ern dem Gedanken näher treten, ausnahmslos allen Ständen der Bevölkerung den ihr gebührenden Einfluß zu sichern. Tenn es ist fein Zufall, daß auch im bayerischen Ab- geordneteichause — wie bei uns in Hessen — die Interessen der Industrie und des Handels gar nicht vertreten sind.
Mehr von theoretischer als von praktsscher Bedeutung Mr der gleiä-zeittg mit der Wahlreform beratene Antrag des Grafen Moy, die Geistlichen beider Konfessionen von der passiven Wählbarkeit auszuschließen. .Irgend welche Spitze gegen Kirche oder Klerus, erklärte der Graf, habe ihm völlig lerngelegen. Dagegen habe es von jeher fein religiöses Gefühl verletzt, Geistliche in die Arena der Kammer hinabsteigen und sich in eingehender Wesse mit Politik beschäftigen zu sehen. Allein schm aus .dem den katholischen Prieirern auferlegten Eheverbot würde sich nach seiner Ansicht die Nichtbetelligung am polcksschen Leben, wie sie in Spanien, Belgien, Italien, England und der Schweiz Gesetz sei, von selbzr ergeben. Ter GeiUiche schulde seinen Obern, die zum Tell Nicl>tdeutsche seien, unbedingten Gehoissam. W«n aber der Klerus aufhöre, sich mit Politik zu bejchäftigchr, Jo würden auch die jetzigen Bedenken gegen die geisüiche Schnl- anfficht sich mildern. .Von einem Ausnahmegesetz zu ungutsten der Geistlichen könne schon um desfentwillen leine Rede sein, weil ähnliches, wie z. B. die Befreiung des Klerus vom Milltärdien^ durchaus den Beifall der davon Bettoffenen habe. Wahrend die meilten Reichsräte, und zwar auch solche von liberaler Färbung, den Antrag des Grafen Moy nicht für durchführbar oder zeitgemäß hielten, wies der llerikale Fürst zu Löwenstein-Wackheim auf das Beispiel des badischen Wahlgesetzentwurfs hin, demzufolge die Beamten wenigstens in ihrem Bezirke nicht als Abgeordnete aufgestellt werden dürfens
Kurz vor Schluß der Redaktion geht uns ans München folrf gende Nachricht zu:
Die liberale Partei hat nach Bekanntwerden der Ablehnnngs des Wahlgesetzes durch die Reiä)sratskammer durch den Abg. Dr. Hammerschmidt einey Initiativantrag bezw. einen ganzen Gesetzentwurf einreichen lassen, zwecks Einführung der direkten Wahl auf der Grundlage der Verhältnisi zahlen. jKcr Antragsteller bittet, seinen Eintrag noch ün Lause dieser Periode zur Beratung zu stellen; ob dieser Wunsch aber in Erfüllung gehen wird, wird in parlamentarischen Kreisen bo zweifelt.
vermischte».
• Ein an gehen Oer Dippotd. Em unerhörter Vorfall, mit dein sich noch die Gerichte zu befchästigen haben werden, trug sich in Memet zu. Der 8 Jahre alte Knabe eines Friseurs wurde von seinen Ettern auf einen Gang fortgeschicki. Untenvegs begegnete ihm ein Radfahrer-, ein etwa löjähriger Bursche, der vom Rade absprana und den Rnaben bat, ihm ein kleines Kistchen zu tragen. Der Knabe tat das und folgte dem Burschen bis auf den Wall hinter der Aknenbrauerei. Daselbst angelangt, zwang, wie das „9)1. D." berichtet, der Bursche ben Knaben durch Drodungen, sich zu entfleiben, und schlug bann unbarmherzig auf den entblößten Riicken ei«. Die lauten Schmerzensschreie des Kindes unterdrückte der Uichold mit der Drohung, er wurde ihn totprügeln, menn er nicht still seu Zum Glück erschien aber eine Frau in der Nähe, so daß der Uebeltäter von seinem Opfer abließ und schleunigst mit dem Rade verschwand. Der mimdenbedeckte Knabe wurde von seinen Ellern m ärztliche Behandlung gegeben und der Polizei von dem Vorfall Anzeige erstattet. Infolge 'eines Zufalls wurde der Prügelheld bald darauf von seinem Opfer gesehen. Er ergriff die Flucht, aber mit Hilfe von Arbeitern, die an der Dange beim Löschen eines Dampfers beschäftigt ivaren, wurde der Bursche gefaßt und zum Polizeigewahrsam gebracht.
Ein Plaid und eine Schachtel X sollte man immer mit auf die Reise nehmen — — nämlich W eine Schachtel Fay's achte Sodener Mineralpastillen. Gerade auf Reisen ist man nie vor Erkältungen sicher uni) da ist's X gut, wenn man gleich etwas zur Hand Hal, den Eikaltungs- W erscheinungeii zu begegnen. Und dazu sind drc Pastillen vor- 5 trefflid) geeignet, etc lassen sich bequem in der Lasche mit- X führen und sind überdies in allen Apotheken, Drogerien, «t Mmerallvaksechmidl. für 85 Pfg. per Schachtel zu haben. 5Wti
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