Mittwoch, 29. April 1903 153. Jahrg. frWnt mü AuSnatzm« Ml Sonntag Ti .Gießen?. Fmnilieiblötter- werben bem Äiijetget vierma wSchenUtch bestiegt Der ^«fßfch« £eaöt»bfw «fchetttt tnenodi* einmal. Gießener Anzeiger WtWTüvnre^ wn nee sogenwewe Mel B. SUtte; für Ma Taietgeewtii Be* RotattonSdru«? und Verla, der Brfl *l*VMa UatoexfüdlAteudeui trfccal MMb General-Anzeiger. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen. e n Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. 298. Sitzung vom 28. April. Ul Uhr. DaS HauS ist sehr schwach besetzt. Am BundeßralhStisch: Graf Posadowsky n. T. Eine Rechnungssache imtb ohne Debatte erledigt. ES folgt die Interpellation der Abgg. Kohl und G e r st 6erger (üentt.j: „Au- welchen Gründen hält der Reichskanzler die Prü- fungSvorschriften für die Fleischbeschauer in den AuöführungS- besttmmungen deS BundeSrathS zu dem Gesetze, bettefsend Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 8. Juni 1900 mit dem Gesetz vereinbar, obschon dieselben den bei der Berathung deS Gcs.tzcS zum Ausdruck gekommenen Absichten nicht entsprechen, und ist derselbe bereit, eine Abänderung herbeizuführen?" Staatssekretär Graf Posadowsky erflärt sich bereit, die Jnter- pellatton sofort zu beantworten. Abg. llohl (Centt.) begründet die Jnterpellatton. Die Ausführungsbestimmungen zu dem Fleischbeschaugesetz haben namentlich unter den Bewohnern deS platten Landes große Erregung hervor- aerufen, überall wird über zu große Härten geklagt. DaS Gesetz sollte angeblich ein Gesetz zum Schutze der Landwirthschaft sein, die AuSsübrungSbcstimmungcn haben der Landwirthschaft nur neue Lasten auferlegt. Besonders geklagt wird über die Prüsungsbc- stimmungen kür die Fleischbeschau. Es ist doch die Frage, ob der BundeSrath oaS Recht hat, auf dem Umwege der Ausführungsbestimmungen den Absichten deS Reichstages entgegenzuarbeiten. Die Exekutive darf doch nicht der Legislative entgegenarbeiten. Ich meine, daß der Bundesralh überhaupt keine Prüfungsvorschriften erlaßen durfte, wenigstens keine so detaillirtcn. Denn in dem Gesetz selbst steht kein Wort von solchen Prüfungsvorschriften. In dem Gesetz felbststcht nur, daß die Fleischbeschau ausgcführt werden sollte von Thierärzten, oder solchen Personen, die genügend Kenntnisse dazu besitzen. Ursprünglich stand in dem Gesetz sogar .thunlichst von Tbierärztcn", doch hat der Reichstag das Wort .thunlichst" gestrichen; er hat damit also deutlich gesagt, daß er auch daS Laien-Element hcranziehcn wollte und eine Prüfung aus- schließe. Die PrüfungSbcslimmunaen sind auch noch vom Reichstag gestrichen, der DurwcSrath hat sie aber wieder auf dem Umwege her AuSführungSbcstimmungen wieder eingeführt. Der Bundesrath hat also seine Kompetenzen weit überschritten. Dazu kommt noch, daß die Prüsungsvorschriften geradezu rigoros find, während die PrufungSbestimmungen, falls solche überhaupt erlassen toerben durften, doch so leicht wie möglich gemacht werden mußten, da cs sich doch um die allcrklcinstcn, ländlichen Verhältnisse handelt. Die Bestimmungen sind so schwer, daß oer einfache Mann aus dem Dorfe sie unmöglich erfüllen kann. Es bedarf gar keiner Vorschriften, denn die Bauern sagen sich: Die besten Fleischbeschauer jmb daS Publikum und unser Hausgesinde. Deshalb verlangen wir, daß die Prüfungsoorschriften für bte Fleischbeschau gestrichen und die alten, gemüthlichcn Verhältnisie wieder hergestellt werden. Staatssekretär Gras PosadowSk»: Der Vorredner, desien Vortrag ich mit dem größten Interesse gefolgt bin, hat gemeint, man solle doch die alten gemüthlichcn Zustände weiter bestehen lassen. Ich bin für gcmüthliche Verhältnisse außerordentlich eingenommen, und ich bin sehr erfreut, wenn die Berathungen im Reichstage sich in gemüthlichcn Formen vollziehen, weil man dadurch sich menschlich näher kommt. Höften wir, daß eS auch bei dieser Berathung der Fall sein wird, 3 cf) werde zunächst formal nachweisen, daß der BundeSrath berechtigt tvar, zu thun, waS er gethan hat, und zweitens, daß daö, waS er gethan, durchaus nothwendig war. Es tft richtig, daß der bettcffende Passus, der von der Prüfung der Fleischbcschauer handelt, von der Reichstagskommisiion einer Aendc- rung unterworfen worden ist, der daS Plenum dann beigetteten ist. Wenn daS Wott „Prüfung" der Vorlage durch daS Wort ^Nachweis" ersetzt worden ist, so ist das, wie auS den Verhandlungen der Kommission hecvorgcht, geschehen, weil eS eine Maße von alten Fleischbeschauern giebt, die zwar keine wissenschaftlichen Kenntnisse, aber genügende Erfahrungen besitzen, und weil man nicht wollte, daß diese alten Leute den sttengen Prüfungsvorschriftcn unterworfen werden sollten. Daher ist auch seitens des Bundcsraths verfügt worden, daß diese Leute erst nach einem Jahre einer nur ganz leichten Prüfung unterzogen werden sollten, die mehr den Charakter eines Kolloquiums tragen solle. Früher waren die Verhältnisie freilich gemächlicher, sogar sehr gemüthlich. Da ist es vorgekommen, daß die Verwaltungsbehörde an einen Thierarzt ein Schreiben richtete, einen Mann einer Prüfung als Fleischbeschauer zu unterziehen. Und nach zwei Stunden kam der Mann wieder und war fix und fertig geprüft (Heiterkeit). Das mochte früher genügen, wo wir kein allgemeines Fleischbeschaugesetz hatten. Jetzt ist auf Grund des Reichsgesetzes eine wesentliche Aenderung eingetteten. Erstens ist jetzt das einmal untersuchte Fleisch im ganzen Reiche freizügig. Ferner muß jetzt auch alles ausländische Fleisch einer Prüfung unterzogen werden. Das gilt für das ganze deutsche Reich, daher muffen auch die Prüfungsbestimmungen für ganz Deutschland einheitlich gestaltet werden. Glaubt denn der Herr Vorredner etwa, daß der einfache Mann aus dem Volke, der für seine Ortschaft vielleicht genügt, auch die Prüfung im Hamburger Freihafen vornehmen könnte? Rein, es ist durchaus eine gleichmäßige Qualifikation crforerlich. Der Fleischbeschauer ist etn sehr mächtiger Mann, ein viel mächtigerer Mann, als ich jemals in meinem Leben gewesen bin. (Heiterkeit.) Während ich unter vielen Koutrolinstanzen und unter der Konttole der Oeftentlichkett stehe, kann der Fleischbesfchauer mit einem einfachen Federstrich ein sehr werthvolles Wertbobjett einfach vernichten, oder er kmm ein krankes Vieh für gesund erklären und damit daS Leben zahlreicher Menschen aufS Spiel setzen; er hat Befugnisse, die unter Umständen auch schwerwiegende Folgen vermogcnsrechtlichcr Sahir haben, da in agrarischen Kreisen das Verlangen nach Entschädigung für das getödkctc Vieb immer stärker wird. Ter Mann, der solche Erkenntnisse fällt, muß daher auch wirklich qualifizirt sein, die Sachlage genau zu beurtheilen. Wir haben durch die Bestimmung, daß wir die bestehenden Fleischbeschauer weiter bestehen lassen, den thatsächlicken Verhältnissen Rechnung getragen, so weit dies überhaupt möglich war. Ich glaube aber, eS war mein gutes Recht, Vorschriften zu erlaffcn, die eine volle Qualifikation für küns- rige Fälle verlangen. Wenn das hohe Haus eine solche Interpellation stellt, har dieRegierung dieVerpflichtung, das, waS sie gethan, erneut einer Prüfung zu unterziehen. Aber die Erfahrung lehrt, daß auf allen Gebieten, wo ein sozialer ober wissenschaftlicher Fortschritt sich vollzieht, stets eine große Pattei — im Lande —, etn Interessentenkreis kommt und sagt: „(ES war ja bisher so gut, warum jetzt diese Aenderung?" Jeder Fortschritt beruht aber darauf, daß man an die Leistungsfähigkeit deS Einzelnen höchste Anforderungen stellt. DaS ist auch hier geschehen. Und ich glaube, die Regierungen haben gut daran gethan, im Interesse der Landwirthschaft, im Interesse der Gesundheit unseres Volkes. fLebhafter Beifall links.) Huf Antrag beB Abg. Gerstenberger (Ctr.) findtt die Besprechung der Jnterpellatton statt. Abg. Säubert (Soz.;: Meine Partei hat zwar gegen daS Gesetz gestimmt, weil es durch den Reichstag verschlechtert wurde, aber jetzt, wo baß Gesetz einmal besteht, werden wir nicht die Hand dazu bieten, daß das Gesetz durchlöchert wird. Wenn der Wunsch der Interpellanten erfüllt wird, würde baß Gesetz gerabezu illusorisch gemacht. Das Centtum hat bas Gesetz mitgemadit, und wenn cS jetzt einem Theil seiner Wähler Beschwerden bereitet, so kann daS Centtum doch nicht verlangen, baß das Gesetz deswegen abgeändert wird. ES handelt sich hier um wichtige hvgieniswe Interessen, da müsien strenge Vorschriften bestehen. Seltsam ist eß, daß daS Centtum sich über die sttengen Vorschttften für die Fleischbeschauer beschwert, während cS für alle anderen Handwerker einen noch viel sttengeren Befähigungsnachweis verlangt. Abg. von TreuenfelS (kons.): Meine Freunde schließen sich den Interpellanten an, und meinen auch, daß die AusfichrungS- befrimmungen dem Beschluß deS Reichstags widersprechen. Bc- sonders rigoros ist die Bestimmung, daß derjenige, der die Prüfiing gemacht hat, alle drei Jahre noch eine Nachprüfung ablegen muß. Wir verlangen also eine Milderung der Vorschriften. Abg. Stockmann (Rp): Auch in meinem Wahltteis hat das Gesetz die größte Unzufiiedenheit hervorgerufen, doch rührt diese zum größten Dheil daher, daß den Landwirthen durch die Fleischbeschau neue große Lasten auferlegt werden. Am besten wäre cs gewesen, wenn die Kosten der Fleischbeschau von den Provinzialverbänden gettagen würden. Auch müßte die Fleischbeschau nicht durch Thierärzte, sondern durch ortseingesessene Leute erfolgen, die daS Vieh vorher schon kennen. DieS aber wird durch die Prüfungsvorschriften erschwert. Es fehlt ferner noch eine allgemeine Viehversicherung, die eigentlich eine nothwendige Ergänzung zu dem Fleischbeschau-Gesetz wäre. Abg. Hofmann-Dillenburg (nat.-lib., schwer verständlich): Ich stimme im Großen und Ganzen dem Vorredner zu. DaS Fleischbeschau-Gesetz hat für einzelne Theile des Reiches in der That große Härten gebracht. Die Gebühren für die Fleischbeschau sind so erhöht worden, daß die Gebühren oft den Werth deS geschlachteten BichS übersteigen, z. B. bei Ferkeln. Ich möchte auch bitten, cS zu erwägen, ob nicht Milderungen Platz greifen könnten, um der berechtigten Erregung der Bevölkerung abzuhelfen, namentlich müßten bie Anforderungen dort, wo eß sich um kleine, ländliche Bedürfnisse handett, nicht so hoch gestellt werden. Abg. Faller (nat.-lib.) schließt sich dem Vorredner an, in Baden seien die Vorschriften ganz besonders sttenge, und je höher die Anforderungen seien, die ma:r an dfi Fleischbeschauer stelle, befto höher würden auch bie Gebühren werden. Die scharfen Bestimmungen müßten daher einer Nachprüfung unterworfen werden. Abg. Gerstenberger (Ctt.) äußert sich im Sinne der Inter - pellanttn, und krittsitt die einzelnen Prüfungsvorschriften und wünscht eine Nachprüfung und Milderung dieser Bestimmungen. Abg. Graf Bernstorff-Uelzen (Welse) protesttrt aufS Entschiedenste dagegen, daß gegen den Willen deS Gesetzgebers, wie er im Reichstage ausdrücklich ausgesprochen ist, durch richterlichen Entscheid auch diejenigen Hausschlachtungen in die Fleischbeschau einbezogen werden, die einzelne Theile des Fleisches gewerblich abaeben. Er wünscht ferner dringend, daß endlich das Korrelat zur Fleischbeschau, ine Schlachtviehversicherung, kommen möge. Abg. Soerner (nat.-lib.) bleibt — wie dies bei Rednern, die der Tribüne den Rücken zudrehen, meistens der Fall ist — im Zusammenhang unverständlich. Er scheint sich tat Sinne des Staatssekretärs auszusprechen. Abg. Braestcke (fieis. Bp): Die ganze Jnterpellatton ist wobl nur mit Rücksicht auf die Wahlen gestellt worden. Ich stehe voll und ganz auf dem Standpunkt des Staatssekretärs. Die kleinen Leute sind immer gegen Neuerungen, weil diese stets mit Unbequemlichkeiten verbunden und man sie nicht ganz verstehen kann. 2lbg. Kohl (nat.-lib.) bleibt dabei, daß ein Widerspruch bestehe zwischen dem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen des Bundesraths. Damtt schließt die Besprechung der Jntervellatton. Das Haus setzt hierauf die zweite Berathung der Krankenversicherungsnovelle fort. § 42 deS bestehenden Gesetzes handelt von den Pflichten des Vorstandes der Äranfenfaffen. Die Kommission hat hier, über die Novelle der Regierung hin- auSgehcnd, vier neue Abs^e hinzugefügt, in denen u. A. bestimmt wird, daß ein Vorstandsmitglied, außer im Falle gerichtlicher Bestrafung, auch wenn vorher ihm Tharsachen bekannt werden, die sich als „grobe Pflichwerletzung" barstellen, seines Amtes durch die Auftichtsbehörde zu entsetzen ist. Abg. von Savigny (Ctt.) beantragt hier zu sagen „höhere Ver- waltungöbcbörde". Die Sozialdemottaten beantragen prinzipaliter die Streichung der ganzen neuen Zusätze, ebent. beantragen sie Streichung der Bestimmung über bie „grobe Pflichtverletzung" und wollen ebent. ferner der Generalversammlung die Entscheidung überlassen, ob die Amtsenthebung gerechfterttgt ist oder nicht. Abg. Rocsicke (fieis. Vgg.) beantragt mich Streichung der Worte, „werden Thatsachen bekannt, die sich als grobe Pflichtverletzung darstellen". In seiner Begründung drückt er sein Bedauern darüber aus, daß bie Regierung in biesem Nothgesetz es für richtig befunben hätte, so weitgehende Einschränkungen der Selbstverwaltung vorzunehmen. Die Thaftache steht fest, daß die Leitung der Ortskaffen meistens in den Händen der Sozialdemo- kfitten liegt. Tas erklärt die Aufnahme dieser Aenderung. Ich bin überzeugt, es hat den Slaatssekttär noch Mühe gekostet, diese Desttmmung so milde zu gestalten. Man hat es den Sozialdemottaten borgetoorfen, daß sie ihre Gesinnungsgenossen in die Leitung der Kassen hineinsetzen. Ja, welche Partei ist denn frei bon diesem Bestreben! Und herrscht nicht anderswo auch Cliquenwirthschaft? Hat mcht Herr Abg. Friedberg im Abgeordnetenhause sich über bie Bevorzugung ber Korpsstudenten in der höheren Verwaltung beschwert? Und was hat der Minister Frbr. b. Hammerstein erwidert? Die Zugehörigkeit zum Korpsstudenunithum ist ein Vorzug persönlicher Art, der neben der Qumifikatton sehr in Frage kommt! Uebersetzen Sie diese Antwort ins Sozialdemottattsche und Siel werden einsehen, daß es ganz begreiflich ist, wenn die Sozialdeuui-1 traten neben der Qualifikation mich Dertb auf die Gesinnung legen. Jedenfalls ist da.- fern Grund, die SewstVttWaÜUNg der Kassen ttgendwie zu beeinträchtigen Die Bestimmungen gehen jcdenfallH weit über daS sachlich zu rcchlferttgendc Maß hinaus. Die Parallele mit der entsprechenden Bestimmung der BerufSgenosienschaften ist sehr berfehlt. Denn dort ist cS dcr Vorstand, hier die Aufsichtsbehörde! Und daS ist doch der eigentliche Unttrschied! Mit den KommisiionS - Zusätzen ist der Willkür Thür und Thor geöffnet, eß liegen geradezu Fußangeln darin. Ich hoffe, daß die arbeiterfieundlichen Herren im Centrum wenigstens in der dritten Lesung gegen diese Bestimmungen stimmen werden: denn eS kann ihnen doch auch nicht bar an liegen, ein Gesetz zu machen, in bem die Arbeiter einen schweren Angriff in ihre Rechte sehen. In bem letzten Absatz deS § 42 ist sogar vorgeschrieben, baß eine Dienstordnung für die Kaffenbeamten zu beschließen ist, bie von der Auf» srchtsbehörbe genehmigt werben muß. DaS kann man boef) nicht machen. Ich beantrage baher ferner, auch noch biefen letzten Absatz zu sttcichcn. Bleibt baß Gesetz so, so nehmen Eie ihm viel von seinem Segen. Geheimrath Hoffmann: In der Novelle ber Regierung hxrt der letzte Absatz, der eine Dienstordnung festsetzt, nicht enthalten, erst die Kommission hat ihn zugesetzt. Für die Nothwendigkett ber anderen Bestimmungen sprechen gewichtige Gründe. ES liegen unS Fälle genug vor, in denen Vorstandsmitglieder und Kasienführer cigernnächttg und pflichtwidrig gehandelt haben. Redner führt eine große Anzahl von solchen Fällen an und erwähnt u. 51., daß ein Vorstandsmitglied wegen eines leichten Magenkatarrhs 30 Flaschen Rothwein auf Kosten dcr Kasse getrunken hatte, in anderen Fällen seien unordentliche Buchführung und Unterschlagung konstatttt wor» den. Gegen solche Vorfälle mußten Maßnahmen getroffen werden, nach dem Urtheil eines jeden anständigen Menschen müßten solche Menschen ihres 5lmtcS enthoben werden. Abg. Stadthagen (Soz.): In den Motiven steht nichts, Wal solche Maßregeln rechtfertigen konnte. In der Kommisiion ist auch nichts zur Begründung gesagt worden. Auch daß, WaS der Vorredner sagte, beweist gar nichts. WaS beweisen denn seine Fälle, die zum großen Theil doch nur nach der Volizcisuche schmecken? Gar nichts, 10 000 Kassen giebt eS in Preußen, und der Geheimrath führte ganze 14 Fälle von angeblichen Pflichtverletzungen an, die höchstens beweisen, daß bie Aufsichtsbehörden nicht rechtzeitig eingefdiritten sink). In einzelnen Fällen kann ich überhaupt nichts Unrechtes sehen. Wenn sich z. B. Vorstandsmitglieder Gelber bewilligen lassen, um Kongresse zu beschicken, so halte ich das nidjt für unrecht. Ebenfalls kann ich nicht einsehen, daß ein Mann, der Leiter eines SttikeS ist, unfähig sein soll, im Bureau einet Krankenkasse zu arbeiten. Hat doch selbst Graf PosadowSky gesagt, daß politische Ausnutzung nicht stattfinden solle. Hier sehen wir, wie die Sache politisch ausgenutzt wird. Einen größeren Tiefstand von sittlichem Empfinden habe ich noch nie von einem Regierung-- Vertreter gehört. Der Regierungsvertreter ist bis zum Jahre 18941 zurückgegangen und hat doch nur 14 Fälle angeführt, die alle den Eindruck machen, als ob sie mühsam zusammengesucht sind. Von diesen 14 Fällen scheiden noch 13 aus. Die ganze Besttmmung ist lediglich politischen, nicht sachlichen Mottven entsprungen. ES braucht nur Jemand in etwas ungeschickter Weise einen Sttike angedroht ober geleitet zu haben und wegen „Erpressung" bestraft worden zu sein, um so schon auß dem Vorstand dcr Kasse entfernt zu werben. Und was ist denn „grobe Pflichtverletzung"? Ein Kautschukbegriff schlimmster Art! Man kann barunter schon die bloße sozialdemottattsche Gesinnung verstehen. Hat doch bet AmtS- vorsteher in Französisch-Buchbolz tn das FührungSattest eineß Ar- beitcrS hineingeschrieben: „Nicht bestraft, aber Sozialdemokratl* (Hört, hört! und Heiterkeit.) Die Absicht bet Bestimmung ist, an Stelle von politisch unabhängigen Männern ausgediente Unter» offizicte, Offiziere a. D. und andere Beamte a. D. in die Kasicn- vcrwaltung hineinzusetzen. Ach, meine Herten, daß daß die Ab» sicht der Bestimmung ist, können Sie nicht befreiten. Redner verbreitet sich unter großer Unruhe des Hauses weitschweifig über die Materie und schließt feine fast zweistündige Rede mit dem Satz, daß der Berliner Ktankenkasien-Kongteß sich dahin ausgesprochen habe, daß eß besser sei, bie ganze Vorlage abzulehnen, als Den § 42 anzunehmen. Sächsischer Geheimrath Dr. Fischer weist einen Angriff, den bre Sozialbemokraten wegen einer angeblich von ihm gemachten Aeußerung erhoben haben, mit Entschiedenheit zurück. Gehermrath Eucken-Addenhausen führt aus, daß fit bie Vorhände von Kassen, die so große Summen verwalteten, unbedingt solche Vorschriften bestehen müßten, wie sie hier votgeschlagen wären. Abg. von Savigny (Ccntr.) befürwortet seinen Antrag, dafi dw Dienstordnung für die Kassen und späteren Abänderungen dieser Dienswrdnung nicht der Genehmigung der „Aufsichtsbehörde", fon» dern der Genehmigung der höheren VerwaltungS- b e h o r d e unterliegen sollen. Redner begründet seinen Anttag da- mtt, daß m kleinen Orten oft die Ortsbehörde die Aufsichtsbehörde sei und man in die Hänoe einer solchen Behörde eine so wichttge Entscheidung nicht legen könne. Redner polemisirt sodann in weit- schweifigen Ausführungen gegen den Abg. Stadthagen, van einer Beschränkung der Selbstverwaltung sei keine Rede. . 2bg- Frhr. v. Richthofen-Tamsdorf (kons.) ttitt für bie ®e» ichlüge der Kommission ein, mit denen sich auskommen lasse. Die Sozialdemottaten wollten doch nicht etwa behaupten, daß sie keine hinreichende Zahl von einwandsfieien Leuten hätten, die sie tn bie Verwaltungen hineinwählen könnten. Tie Weiterberathung wird hieraus auf Mittwoch 11 Uhr vertagt. (Vorher Interpellation Limburg» Stimm, bett. Kündigung der Handelsverträge.) Eine Anregung des Abg. Trimborn (Centr.), die Interpellation erst an die zwette Stelle zu setzen, da dcr Reick'stag sich in anormalen Verhältnisie befinde lHeiterkeit i, während der Brauch, Jnter- pellattonen zuerst vorzunehmen eigentlich nur für normale Verhältnisse passe, findet, nachdem Präsident Graf Ballesttem es als eine Pflicht der Caurtoisie gegen den Reichskanzler bezw. seine Vertreter bezeichnet hat, Interpellationen nicht an eine Stelle der Tagesordnung zu setzen, wo sie möglicherweise überhaupt nicht mehr zur Berathung kämen, nicht die Billigung des Hauses. Ter abg. Trimborn hatte sich nämlich mit der bloßen Anregung begnügt und bemerkt, er überlasse es den anderen Parteien, einen besttmmten Anttag zu stellen, too/u fi* ”nier Heiterkeit des Hauses Niemand bereit fand. F" ' 8 U-w. Parlamentarisches. Berlin, 28. April. Im Abgeordnetenhause «Harte der Minister des Innern, daß er die Jnterpella- tion Gotchein betreffend Sturmschaden nicht beantworten könne, ba. ihm die Berichte über die durch den letzten Sturm verursachten Schäden noch nicht vorliegen. Jedenfalls werde aber die Regierung bet einem Notslande der Bevölkerung helfend eingreifen. Zur konservativen Interpellation über die Benachteiligung der Militär-Anwärter erklärte der Finanzrninrster, daß die Regierung nach wie vor den .Verhältnissen chre besondere Aufmerksamkeit zuwenden wolle. Weiter wurde eine Reihe von Petitionen erledigt. — Im Reichstage wird die Session, wie nunmehr bestimmt feststeht, am Dounerstagabend geschlossen werden. Berlin, 28. ApriL Dem preuß. Abgeordnetenhause ging ein von der gesamten konservativen Fraktion unterzeichneter Antrag Riepenhausen zu, die Staatsregierung aufzufordern, dem Notstand entgegenzuwirken, der durch die letzten Stürme die Bevölkerung, vorzugsweise die Fischer in den Küstenbezirken, betroffen hat. Wahlbeweguug. Friedberg, 28. April. Aus allen Teilen unseres Wahlkreises Friedberg-Büdingen fanden sich dieser Tage die Vertrauensmänner der natümaUiberalen Partei zusammen und beschlossen unter dem Vorsitze des Rechtsanwalts Win- beder einstimmig, als Kandidaten für den Reichstag den bisherigen Abg. Grafen Or io la wieder aufzustellen. Aus Stadt und Saud. ** Personalnachricht. S. K. H. der Gvoßherzog en Allergnädigst geruht, am 25. d. Mts. die Ernennung Oberlehrers an der Realschule und dem Progymnasium zu Bingen Professor Gottfried Erckrnann zum Oberlehrer an der Augustiner schule (Gymnasium und Realschule) zu Friedberg zurückzunehmen und denselben an seiner seitherigen Stelle zu blassen. ** Besitzwechsel. Die Hosraite des Schmiedes Thomas, Neuen Weg 18, welche an das vorn Dachdecker- meister Carlo für 110000 Mk. erworbene Luft'sche Besitztum (Löwen) unmittelbar angrenzt, wurde ebenfalls, und zwar für 36 000 Mk., von Dachdeckermeister Carls gekauft. ** Nationalsozialer Verein. 2ttn 27. d. M. sprach in zahlreich besuchter Versammlung des national- sozialen Ortsvereins Dr. Strecker aus Butzbach über „Kartelle, Syndikate und Trusts'". Eine unaufhaltsame Entwickelungsreihe führe von Kartell zum Syndikat und vom Syndikat zum Trust. Diese letzte Stufe der Entwickelung werde zweifellos auch in Deutschland erreicht werden. Weite Bevölkerungskreise stehen, so führte der Redner aus, allen drei dieser Formen, in denen sich das Kapital zusammen- zuschliehen sucht, mit Mißtrauen und Furcht gegenüber. Aber zu Unrecht. Wohl habe die Entwickelung zürn Trust hin ihre Kinderkrankheiten durchzumachen, doch im Grunde sei sie gesund, berechtigt und notwendig. Nicht hemmen und bekämpfen solle sie der Staat, sondern sie unter verständnisvoller Förderung, aber auch kraftvoller Beseitigung aller schädlich^nAuswüchse dienstbar machen dem allgemeinen Wohl und der großen und glücklichen Zukunft des Vaterlandes. — Dem überaus lehrreichen Vortrag folgte eine ausgedehnte und anregende Debatte. Allerlei Mittel- standsfrageu wurden in Ihrem Verhältnis zu Kartell, Syndikat und Trust gemeinsam erörtert, und eine Reihe von Bedenken gegenüber den Trusts geäußert, die der Referent in einem längeren Schlußwort wirttcngsvoll zu widerlegen wußte. — In einer geschlossenen Nachoersammlung endlich wurde die von den Nationalsozialen bei der bevorstehenden Reichstagswahl einzunehmende Stellung besprochen und vvr- läuftge Beschlüsse darüber gefaßt. m. Friedberg, 28. April. In baä Steuerkom- Miss ariat wurde eingebrochen Außer einigen Flaschen Wein ist den Dieben nichts in die Hände gefallen Tie Täter sind anscheinend durch ein Fenster des ersten Stocks eingedrungen und gelangten mittels Nachschlüssel in den Keller. Trotz sofort eingeleiteter Recherchen gelang es noch nicht, die (Änbrecher zu ermitteln. — Der Stadtvorstand hat die soforttge Ausschreibung von zwei tocVeren Schutzmann stellen mit einem Anfangsgehalt von 1200 Mk. beschlossen; damit steigt die Zahl der Schutzleute aus sechs. r. Eberstadt, 28. April. Gestern mittag, nach dem Brand der fürstlichen Scheunen, war der Untersuchungsrichter von Lich hier, und es wurde ein junger Mensch bald darauf verhaftet und geschlossen nach Lich gebracht. Derselbe ist aus Worms gebürtig und diente hier feit kurzer Zeit als Knecht. Man vermutet in ihm mit ziemlicher Sicherheit den Brandstifter, da er selbst vorher einige -invorsichtige Aeußerungen getan bat t Ni eoer-B es singen, 29. April. Ter schon feit Jahren projektierte Neubau einer Kreisstraße von hier nach Langsdorf kommt jetzt zur Ausführung. Die Gesamtkosten betragen ungefähr 63000 Mk. -h- Michelbach, 28. April. Gestern wurde der erste Spatenstich zur hiesigen Quellwasserleitung getan. Tie Quellen liegen am „Gackerstein", wo unsere Gemeinde größere Hutweiden besitzt Von einem Anschluß des „Lehrerheim" an unsere Leitung ist nichts bekannt, vielmehr sucht man zurzeit nach Quellen oberhalb unseres Torfes, um das Wasser in das Bassin der Lehrerheimsleitung, die vor mehreren Jahren erbaut, aber im Hochsommer an Wassermangel leidet, zu bringen. sd. Darmstadt, 29. April. (Privat-Tet des „Gieß. Anz.") Obermedizinalrat Dr. K r a u ß e r, vorttagender Rat in der Minifterialabteilung für öffentliche Gesundheitspflege, ist heute nacht infolge eines Unfalles, den er am vergangenen Mittwoch beim Herabsteigen von der elektrischen Straßenbahn erlitt, gestorben. Wiesbaden, 28. April. Heute sind der König und und die Königin von Württemberg nach mehrwöchentlichem Aufenihatte nach Stuttgart zurückgekehrt. () Gustavsburg, 27. April. In der heutigen Generalversammlung des hiesigen Bürgervereins wurde auch über die Hebung der Wobnungsverhältnisse der minderbemittelten Klassen verhandelt. Aus diesem Grunde nahm der Landeswohnungsinspettor Gretz- schel aus Darmstadt an der Versammlung teil und erläuterte in ausführlichem Vortrage das hessische Wohn- ungsgesetz und wie die darin vorgesehene Wohnungsfürsorge am besten praktisch durchgeführt werden tönne. Die Versammlung beschloß hierauf nahezu einsttrnmig die Gründung einer gemeinnützigen Baugenossenschaft und wählte eine Kommission, welche in Gemeinschaft mit dem Vorstand des Bürgeroereius die weiteren Schritte (Feststellung des Statuts pp.) veranlassen soll. Da von dem hessischen Zentralverein für Errichtung billiger Wohnungen die erforderlichen Grundlagen für die Beratungen geliefert werden und der Landeswohnungsinspektor seine Teilnahme daran zugesagt hat, so wird die Genossenschaft in nicht ferner Zett konstituiert werden können. Gcrichtssaal. W. Gießen, 29. April. (Strafkammer.) Ter noch jugendliche Arbeiter W. H. von Gießen hat sich ttn März aus seinem eUerHcC.en Hause entfernt und sich ca. 14 Tage obdachlos umhergetrieben. Er enlleerte in einer Frühe die Weckebeutel, stahl sich dazu von Mllchwagen auch in mehreren Fällen ganze Kannen Mllch und suchte so seinen Hunger zu sttllen. In das etterliche Haus ging H. nicht zurück aus Furcht vor Schläge, die er erwartete, wett er die ©einigen über den Verbleib seines letzten Wochenlohnes, das er vertrunken, angelogen hatte. Wegen der Eigentumsvergehen hat das Schöffengericht den H„ der übrigens bereits einmal vorbesttaft war, zu vier Wochen Gefängnis verurteilt. Gestern nun stand W. H. wegen begangenen schweren Diebstahls vor der Strafkammer. Er will nur um sich auszuruhen und um die an jenem Morgen geftobienen Wecke in Ruhe verzehren zu können am Sonntag den 12. Dllirz durch Einsteigen zum Fenster in die Bauhütte an der katholischen Kirche gekommen fein, wo er einen alten Rock und einen Arbettsktttel mttgenom- men hat Die Strafkammer glaubte dem Angeklagten, daß er in den Raum eingestiegen sei nicht um zu stehlen und nahm dagegen an, daß er auf den Gedanken erst gekommen sei, als er längere Zett in der Bauhütte ver- wettt hatte. H. wurde wegen einfachen Diebstahls zu 14 Tage Gefängnis Verurteilt, die als Zusatzstrafe zu den bereits erkannten vier Wochen, die nod) nicht ganz verbüßt sind, zu einer gesamten fünfwöchigen Gefängnisstrafe zusammengezogen wurden. — Der bisher unbestrafte 19 Jahre alte Gewerbeschüler H. H. von Ober-Sorg hat geständigerweise in zwei Fällen seinen Mttschülern aus den verschlossenen Schubkästen mittels falschen Schlüssels und mittels Sperrhakens zwei Reißzeuge im Werte von ca. 50—60 Mark entwendet Die Strafkammer billigte dem jungen Menschen mildernde Umstände zu, da sonst gegen ihn hätte auf Zuchthaus erkannt werden müssen. Der Gerichtshof verurteilte den H. für jeden der beiden Fälle $n der Minimalstrafe von je drei Monate Gefängnis und reduzierte die Gesamtstrafe auf fünf Monate. Der Verurteilte ist der Sohn wohlhabender Ettern. Vermischtes. • San Remo, 28. April. Frau Wessel teilt in einem Briefe mit, daß ihr Gatte an der Verfolgung und Derutteilung Dreyfuß nicht beteiligt gewesen sei, daß aber andere Komplizen vorhanden feien, deren hohe Stellungen sie verhindere, Aussagen zu machen. Eie erklärte sich in* dessen bereit, vor einem Untersuchungsausschuß die Wahrheit zu sagen und verlangt, daß die Untersuchung in Paris im Ministerium stattsinde, da sich dott sämtliche im Jahre 1900 beschlagnahmten Schriften des Hauptmanns Frttsch befänden. Sie werde dann Beweise liefern und Enthüllungen machen. • Budapest, 28. April. Bei dem Steueramt in Oravicha wurden große Unterschlagungen entdeckt Der Staffierer und' ein Kontrolleur wurden verhaftet • Großfeuer. Wie aus Leipzig telegraphiert wird» brannte in dem Vororte Stötteritz ein großes Fabriketadliste- ment bis auf die Umfassungsmauern nieder. Der Schaden wird auf mehrere hunderttausend Mark geschätzt ist aber durch Versicherungen gedeckt * Vom Feldmarschall Grafen Häseler, der jetzt sein 50 jähriges Dienstjubiläum feierte, er^ihtt man sich folgende hübsche Geschichte: Graf Häseler war als Hauptmann im Stabe des Prinzen Friedrich Start Als der Prinz nach Beendigung des siebentägigen Krieges in dem noch von preußischen Truppen besetzten Böhmen bleiben mußte, residierte er in Prag. Es war am 18. August also am Geburtstage des Kaisers von Oesterreich. Prinz Friedrich Karl fuhr mit einigen Herren des Gefolges nach dem Baumgarten, den herrlichen Gartenanlagen bei Prag, hinaus, wo alltäglich viel Spaziergänger lustwandeln, an diesem Festtage aber besonders zahlreiche sich eingefunden hatten, die festlich geschmückt waren. Am Restaurationsgebäude prangten nationale Jarben, und im Musikpavillon konzertierte die Kapelle des preußischen Garde-Regiments. Da kam dem Grafen Häseler ein glücklicher Gedanke, den er sofort dem Prinzen gegenüber äußerte. Der Prinz stimmte freubia ju, der Wagen hielt auf Befehl des hohen Herrn, schnell stieg Graf Häseler ab, schritt durch die au filiert) am werdende Menge dem Musikpavillon zu, und überbrachte dem in respektvoll dienstlicher Haltung dastehenden Kapellmeister den Befehl des Prinzen. Noch ehe Gras Häseler wieder den Wagen erreichen konnte, intonierte bereits die Kapelle die so lange nid)! dort erklungene, an diesem Tage aber besonders gern gehörte Nationalhymne „Gott erhalte Franz den Kaiser". Tas war ein Jubel der erstaunt aufhorchenden Menge, die zum Teil nun erst den Prinzen erkannte, und laute Beifallsrufe tönten dem schnell davon fahrenden Wagen nach. Das war ein Zug vornehmsten Taktgefühls, der es erklärlich macht, weshalb Graf Häseler gerade dazu ausersehen ward, später im neueroberten Lothringen eine milttättjch bedeutsame Rolle zu spielen. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. — 3«/,pro-. Gießener Stadtanleihe »in» 1908. Bon der Mitteldeutschen Rrebitban! und der Deutschen Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisius u. Co., Kornm.-Ges. a. Aktie»» in Frankfurt a. ist der Antrag auf Zulassung von l‘/t Millionen diese» 3'/, pro-. Anleihe zur Frankfurter Börse gestellt worden. Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. Gegen Schnupfen: Korman-Aether-Watte (Dose 30 Pfg.f. 9“ Höchste Temperatur Niedrigste , e am 27.-28. April 14 27.-28. ■B <3' 0. ,o®c. Wetter - April 1903. Bed. Himmel Heller Himm. Bed. Himmel 55 S eo w. S8W. 740,7 742,3 739,3 7,4 7,9 6,7 c S + 14,0 + 8,6 + 64 28. 28. 29. 62 95 96 Gießener Ktadttyeater. Das süße Mädel. Operette von Heinrich Reinhardt. In unserem Stadttheater gab e8 am Dienstag wieder einmal einen großen und ehrlichen Erfolg, lieber die wohl ziemlich neue dreiaktige Operette .Das süße Mädel- von Reinhardt, zu der die Firma Mexander Landesberg und Leo Stein den Text geliefert hat, amüsierte man sich ausgezeichnet bei uns, in auffallendem Gegensatz zu Frankfutt, wo vor etwa Jahresfrist das Publikum des Opernhauses sich fast ablehnend ihr gegenüber verhielt. Tas Libretto, das die genannten Herren zu stände gebracht haben, ist gar nicht übel für eine Operette, mit einer recht merklichen Dosis Witz und Pikanterie versehen, dabei frei von allzu gewagten Wortspielen und Laszivitäten. Die Handlung — sogar von diesem bei Operetten so überaus raren Artikel wurde etwas geboten — ist lange nicht so übertrieben dumm wie die der .Geisha-, des ,Vogelhändlers- rc. rc. Die umständliche Geschichte, die reich ist an höchst verwickelten Fanulienoerhältnisfen, wiederzuerzählen werde ich zu vermeiden wiffen. Rur angedeutet fei hier einiges. Graf Liebenburg jnv. techtelmechtett mit einer Chansonette. Dies ,füf?e Mädel- wird dem offiziell anti- alkoholistischen, in Wahrheit aber recht madelrafreundlichen, aus Siebenbürgen oder da fo wo im Wiener Junggesellen- heim des jungen Grafen plötzlich ailftauchenden Erdonkel als Gattin eines Barons vorgeslellt, als der wieder ein fideler Kumpan des jungen Grafen, ein Maler, herhalten muß. Dieses pseudofreiherrliche Ehepaar wird von bcni guten alten Erbonkel nach seinem Gute eingeladen, unb da spielt sich nun eine Karnevalskomödie ab, die an Tollheit nichts zu wünschen übrig läßt, zumal dort noch das Liebchen des Malers, eine handfeste Masseuse, erscheint, die ihr Hand- .werk an Dlann und Niaus mu Wonne ausübt. Der junge Graf soll nach dem Plane des Erbonkels unter den unerwünschten Pantoffel feiner Cousine Lizzie schlüpfen, diese aber hat ihre Haube in absolut blinder Liebe aufgespatt für einen „jederzeit- trottelhaften Tschechen, den Sekretär des alten Grafen. Daneben spielen noch die Aliwen- tationsfolgen einer uralten Liaison des Erbonkels eine rührende Nebenrolle, und nachdem der naive Zuschauer steif und fest eins von den beiden süßen Mädeln für das mutterlose Kindlein gehalten hat, wird er schließlich überrumpelt durch den guten Einfall, daß das vermeintliche Töchterlein des alten Grafen — der verrückte böhmische Sekretär ist. Wie jedes alten Schwankes gutes Ende ist auch hier die Zahl der Schlußoerlobungen drei. Die Reinhardt'sche Musik gefiel noch erheblich bester als der Text und sie kann gefallen, sogar sehr gelobt werden, wenn man sich bei der Beurteilung auf den Boden der gegebenen Tatsachen stellt. Die neue Operettenkomposition hat in gewisser Weise eine Ähnlichkeit mit bet Hardenberg'schen Bodenreform vor einem Jahrhundert. Wie zahlreiche Gutsherren jener Tage ihrem „Obereigentum- imterstehende, tatsächlich aber durchaus selbständige Bauerngüter m ihren Besitz nehmen konnten, so betrachten die Herren Operettenkomponisten unserer Tage nicht nur die einmal vorhandenen Akkorde, sondern auch eine große Zahl von Melodien, die ihnen gefallen haben, einfach als ihr (Eigentum, das sie durch kleine Veränderungen als ihren Privatbesitz ausgeben. Es kommt nur darauf an, daß sie es mit Geschick und Geschmack tun. Fügen sie dann noch einige eigene Gedanken hinzu, charakterisieren sie sogar hier und da und nehmen Anläufe zur musikalischen Parodie a la Offenbach, daun ist auch der Anspruchsvollere durchaus zufrieden. Reinhardt erfüllt alle diese Bedingungen. Mehr noch als die Textdichter hält er sich von aufdringlicheren Banalitäten frei, seine Walzer haben Schwung, sind wohlklingend und bringen hübsche, sich leicht ms Ohr schnieichelnde Melodien. Ein kleiner Fehler ist nur, daß sie ihm selbst zu gut gefallen haben, und er fic darum gar oft wiederholt. Das Publikum aber war damit ganz einverstanden und bellatschte sie unt*1 fröhlichem Lachen nach Herzenslust. Wesentlich beigetragen hat zu der überaus warmen Auf» nähme der Novität die Aufführung, die als vortrefflich bezeichnet werden kann. Die Herrschaften auf der Bühne waren gestern allesamt bester Laune und zeigten ihr Talent und ihre Routine ausnahmslos im leuchtendstenLichte. Es herrschte die auS- gelaffenfte Stimmung, hcuiptsächlich wohl bewirkt durch die Aufgelegtheit unserer beidenHauptdarstellerinnen, derDamen Stöger und Bartl, die mit einander in übermütiger Keckheit wetteifetten und taten, als ob sie im Flirten und Frou-Frou- machen um die Siegespalme zu ringen hätten. Die undankbare Rolle des PariS mit dem EriSapfel werde ich mich wohl hüten zu spielen, denn beide Damen sind mir zu temperamentvoll. Herrn Sommers junger Graf hätte ja ttwaS vornehmer sein können. Seine Stimme aber würde für die doppelte Größe unseres TheatersaaleS auSreichen. Er hat die 'Angewohnheit, den Ton in der Höhe besonders zu forcieren und macht weniger durch glanzvolle, als durch sprödere, härtere hohe Töne Eindruck. Geschmackvoller singt m. E. Herr Nolte, aber besten Stimme ist in der Mittellage nicht nur nicht klangvoll, sondern geradezu unverständlich. Im ganzen war die Vorstellung, um die sich noch die Herren Bruck (dieser darstellerisch wie als umsichtiger und aufs Dekorative diesmal hübsch bedachter Regisseur) Ganzert und Kapellmeister Schatz sehr verdient machten, eine der besten und animierteften, die uns bisher von dem Ensemble geboten wurde. ES gab diesmal fein verspätetes Erscheinen, alle Requistten waren, der Abwechselung halber, stets hübsch zur Stelle, und fo wickelte sich denn das ganze tolle Spiel auf baS luftigste und flotteste ab. P. W. — Die General-Versammlung be5 Deutschen Bühnen -Vereins, die auf Wu nsch S. K. H. des Großherzogs in diesem Jahre in Darmstadt abgehalten wird, findet am 25., 26. und 27. Mai statt.