Gxstes Matt^ 153. Jahrgang Amts- md Mzeigeblatt für den Kreis Gießen ■I Nr. 253 Erscheint täglich mtüer SonnlagS. Dem (Siebener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siebener Familien, blätter viermal in dec Woche beigelegL ViotallonSdrnck u. Verlag der Brüh l'schen Univers.-Buch- u.©tem- brucferei (Pletsch Erbens ötebattion. Erpeditton und Druckerel: Schnlstratze 7. Adresse sür Depeschent Anzeiger Gießen. Fernsprechanschluß Nr. öl. jährt ausschl. Bestellg. Annahme von Lnzetgea ui ölt TageSnummer ji3 oorniMagS 10 Uhr. ^eUenprriSl lokal 12 Ps^ auflrodrtl 20 Psg. li«rant«»r»lich für den poltt and augem, LeUi P. Wittko: für .Stadt und LandE und .tSerlchlSsaaiEt August GÜtz, tüt den vln* ictgentetl: $>an< Beck. Mittwoch 28. Oktober 1803 — Ve)NgdpretSr HM monalttch7öPf^ viertel» ▼ jährlich dxL 2.20; durch k Aohole- u. Zweigstellen X 'Äug monatlich 65 Pf.; durch kJ M gxl T die Post Mk.2.— viertel- Sechste ordentliche evangelische Landessynode. (Originalbericht des „Gieß. Anz.") VII. R B. Darmstadt, 27. Okt. Aus der Verhandlung über die Gießener FriedhofTangelegenheit Dürfte es interessieren, nocy einige weitere Ausführungen der Redner nachzutragen. Der Interpellant, Abg. Wahl-Langen, verlas zur Be- krüftigung seiner Forderung, daß die Kirchenbehörde Maßregeln treffen wolle, um ähnliche Vorkommnisse für die Zukunft zu vermeiden, ein längeres Gutachten eines frankfurter Rechtsgelehrten, der'sich in allen wesentlichen Punkten der Haltung des evang. Kirchen- Vorstandes zu Gießen an schließt und ausführt, daß die beabsichtigte Friedhofs weihe nicht geeignet sein konnte, den religiösen Frieden zu stören; es sei somit auch kein Grund zu dem Verbot des Oberbürgermeisters gegeben gewesen. Weiter bemerkte der Redner, er wolle über die ursprünglichen Beweggründe und Absichten des Urhebers dieser unerquicklichen Affäre kein Urteil fällen, aber es klang doch bei allem durch: Begraben könnt Ihr, wie Ihr wollt, aber maßt Euch keinerlei evang. kirchliche Handlungen dabei an. Es schien, als habe man hier wieder einmal die Kirche zurückdrängen wollen. Die S t a d t v e r o r d n e t e n v e r s a m m l u n g sei von dem Gedanken ausgegangen, daß der Friedhof Eigentum der politischen Gemeinde sei und stellte den Grundsatz auf, daß es in solchen Fällen der Stadt vollständig sreigestel'lt sei, einer evang. Gemeinde eine Ingebrauchnahme des Friedhofs für außerordentliche Angelegenheiten einfach zu verbieten. Die von Pfarrer Dr. Naumann beabsichtigte Feier sei aber nur die Ausübung des religiösen Kultus gewesen, der in der Absicht erfolgen sollte, auch für die Evangelischen den Friedhof in Anspruch zu nehmen. Wollte man sich dem Gedanken.ga.ng der Stadtverordnetenversammlung anschließen, so würde man sich auf viele weitergehende „Fälle" bei allen den politischen Gemeinden gehörigen Kirchen, Benutzung der Glocken, bei Festen des Gustav Adolf- Vereins rc. gefaßt machen können. Abg. Dornseifs-Gie ßen stellte sich, wie schon berichtet, auf die Seite der Interpellanten. Ob der Oberbürgermeister katholisch sei oder nicht, darauf komme es nicht an. Er hätte gewiß gerade so gehandelt, wenn er evangelisch wäre. Es sei richtig, daß der Friedhof der Gemeinde gehört, aber das Eigentum einer Gemeinde, einer Körperschaft sei etwas anderes, als das eines Privatmannes. So z. B bei den Straßen. Sie könne eine Straße sperren, aber soweit diese benutzt werde, ruhe ihr Eigentumsrecht. Die Stadt könne auch einen Friedhof sperren, also verbieten, daß nicht mehr daraus beerdigt werde; aber so lange ein solches Verbot nicht erfolgt sei, könne sie auch nicht die mit der Beerdigung verbundenen Kultushandlungen verbieten. Es sei die freie Ausübung des Kultus garantiert, und somit habe man kein Recht zu einem Verbot. Wenn an nationalen Gedenktagen, z. B. für die Gefallenen oder am Totenfest, eine .Feier auf dent Friedhöfe stattfinde, so wäre eher die Frage auf- zuwerfen, ob derartige Feiern als Kultushandlungen aus- zusajsen seien. Jedenfalls sei der jetzige Rechtszustand der, daß keine politische Gemeinde der Kirchengemeinde eine Friedhossweihe verbieten kann. Abg. Dr. L u e i u s, Rechtsanwalt in Mainz, beleuchtete die Sache ebenfalls vom juristischen Standpunkt aus. Nach Art. 21 der Versassungsurkunde und dem Gesetz vom 2. Aug. 1848 dürfen die Gesetze des Staates oder der Sittlichkeit nicht durch Kultushandlungen beeinträchtigt werden. Die Versassungsurkunde garantiere im übrigen volle Kultusfreiheit. Die kirchliche Friedhofsweihe falle natürlich nicht unter die durch Gesetz verbotenen Dinge, und deshalb sei sie erlaubt. Es handle sicy hier auch nicht um ein Eigentum im Sinne des Bürgert. Gesetzbuchs, sondern um ein sehr beschränktes Eigentum. Und so lange eine Kirchenbehörde in der Ausübung ihrer gesetzlichien Rechte sich befindet, könne die politische Gemeinde niemals ein derartiges Verbot erlassen. Der Friedhof sei ein ftir allemal den Beerdigungen überlassen und damit auch den dabei in Betracht kommenden Kultus'handlungen. Es sei daher gleichgiltig, ob eine solche Feier auf einem alten Herkommen beruhe ^der nicht. In der heutigen, durch Öen Vorsitzenden Professor Dr. .Stamm-Gießen eröffneten Sitzung verlas Dekan Dr. Hager-Offenbach abermals eine Erklärung, in der er sich bem Oberkonsist-orium gegenüber bezüglich ferner Halt- ung in der Offenbacher Pfarrbesetzungsangelegenheit zu verteidigen sucht. , . Die Synode genehmigt einstimmig und ohne Debatte eine Vorlage des Oberkonsistoriums, vurch welche der Ruhegehalt des aus dem Dienst yeschredenen Prof Schöler in Friedberg näher festgesetzt totib. (Vgl. unser gestriges Telegramm.) Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die Anfrage des Abg. W ah l - Langen: „Ob der Behörde begannt ist, daß neuerdings auch in Kreisen der hesstjchen Geistlichkert m verstärktem Maße eine Bewegung zur ? s e r 11 g ung d es g e i st l i ch e n V o r s i tz e s i in S ch u l vo r sta n d e oder doch zur Beseitigung der dienstpragmatischen Verpflichtung zur Uebernahme desselben seitens oer Geistlichen Mi Gange yt — ob die Behörde übe«r die Gründe und Ursachen dieser Bewegung ausreichende Mitteilung besitzt — und ob und was etwa die Behörde in dieser Angelegenheit zu tun ge» denkt?" , Das Oberkonsistorium hat darauf folgende schriftliche Antwort erteilt: r Die in Frage stehenden Bestrebungen sind uns bekannt, und auch ihre Gründe und Ursachen glauben wir zu erkennen. Mr haben nicht die Wsicht, in dieser Beziehung etrvas zu tun, insbesondere eine Aenderung in dem bestehenden Rechtszustand herbeizuführen. Mr halten dafür, daß letzterer ebenso im Interesse der Kirche wie der Schule liegt. Die Schwierigkeiten, die daraus für den Vorsitzenden Geistlichen möglicherweise entstehen, können gegenüber diesem kirchlichen Interesse nicht in Betracht kommen. Ist in einzelnen, zum Glück nur höchst seltenen Fällen diese Stellung des Geistlichen im Schulvorstand nicht mehr haltbar, so ist stets in voller Uebereinstirnmung zwischen uns und der obersten Schulbehörde Abhilfe getroffen worden." Prälat Dr. Walz gibt einen längeren Ueberblick über den Stand der Angelegenheit. Von der Landesbehörde müsse eine mehr einheituche Behandlung der Sache und ein vollständig paritätisches Verhalten den Geistlichen beider Konfessionen gegenüber erwartet werden. Abg. Wahl-Langen motiviert seinen Antrag und legt die Gründe dar, die zu der Mißstimmung gegen den Vorsitz der Geistlichen im Schulvorstand geführt hätten. Das schlimmste sei, daß sich die Meinung festgesetzt habe, als ob die Regierung überhaupt kein Interesse daran habe, Pie Geistlichen als Vorjitzeirde im Schulvorstand zu sehen. Man sage sich: Dem Staat liegt nichts mehr an deinen Diensten. Trotzdem aber sei wohl die Mehrheit der evang. Geistlichen zu reger Mitarbeit auch in Zukunft bereit. Abg. Backes-Darmstadt meint, die Instruktion für den Schulvorstand sei veraltet. Der Vorsitz im Schulvorstand gebühre dem ältesten dien st tuen den Lehrer. Abg. Walter-Worms bemerkt, er stehe mit seinen Freunden prinzipiell auf dem Standpunkt, daß der Vorsitz im Schulvorstand dem Lehrer gehöre. Wir Geistliche haben den Vorsitz im Schulvorstand immer so aufgefaßt, daß wir uns sagten, wir tun unserem engeren Vaterlande und unseren Lehrern damit einen Dienst, denn das sagten wir uns, daß, wenn diese die Wahl hätten zwischen dem Pfarrer und dem Bürgermeister, sie dem ersteren den Vorzug geben würden. Unsere Sympathien gehören jedem aufstrebenden Stand, auch dem kräftig emporstrebenden Lehrerstand. Wir rufen ihm Glückauf zu und hätten gewünscht, daß das auch von anderer Seite zum Ausdruck gebracht worden wäre. Abg. Dr. Melchior-Alsfeld ist als Vorsitzender einer Schulkommission der Meinung, daß man die Tätigkeit und die kräftige Mitarbeit der Geistlichen im Schulvorstand nicht entbehren könne. Die Interpellation ist damit erledigt. Letzter Punkt der Tagesordnung ist der Antrag LüHl- Nied er-Eschibach, betr. die Bekämpfung des Alkoho- lismus. Der Antrag ist aus einem Beschluß der Dekanatssynode Rodheim erwachsen, die an die Landessynode die Bitte zu richten beschloß, beim Großh. Ministerium dahin wirken zu wollen, daß staatlicherseils wirksame Mittel angewendet werden möchten, um den übermächtigen Genuß geistiger Getränke energisch zu bekämpfen. Ms solche Mittel empfiehlt der Antrag: Erschwerung der Konzessionierung der Wirtschaften, gesetzliche Regelung des Ausschankwesens, Verbot der sogenannten Nachkirchwerhen, Einschränkung der Vereins feste bezw. Tanzvergnügungen, desgleichen des Wirtshausbesuchs der fortbildungsschulpflichtigen Jugend, strengere KontrollederPolizei stunde,Bestrafung derjenigen Wirte rc., welche geistige Getränke an Betrunkene; verabreichen, Entmündigung notorischer Trunkenbolde gemäß § 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Ausschluß sogenannter Mild erun gsgründe im Strafverfahren bei selbstverschuldeter Trunkenheit. Abg. Lühl ersucht um möglichst einstimmige Annahme des! Antrages. Prälat D. Walz weist namens des Oberkonsistoriums auf ‘ dessen Schreiben in dieser Sache hin. D-re Wsicht des Antragstellers verdiene volle Anerkennung, sei aber zu weitgehend, und bei verschiedenen Fragen bereits durch die hessische Gesetzgebung geregelt. Sollte der Antragsteller eine schärfere und wirksamere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen beabsichtigen, so hätte er eine gesetzliche Neuregelung des Ausschankwesens ver- 1 an gen müssen. In dieser Hinsicht sei dent Vernehmen nach eine Vorlage der Reichsregierung beabsichtigt, in welcher der § 33 der Gewerbeordnung ganz im Sinne des Antrags einer Durchsicht und entsprechenden Umgestaltung unterzogen werden soll. In diesem Zusammenhänge würde sich dann auch die „Bedürfn issfr chge" von feiten der Landesbehörden neu regeln lassen. Im allgemeinen tverde aber eine Besserung der Zustände nur d^un möglich sein, wenn die Behörde von der öffentlichen Meinung unterstützt wird. Die obere Schulbehörde sei bereit, ihre zurzeit angestellten Erwägungen über das, was ihrerserts zur Bekämpfung der Gefahren des Moholismus geschehen rönne, der Kirchenbehörde mitzuteilen und in Verhandlungen darüber einzutredem Letztere nehme den Vorschlag dankbar an und sei bereit, alles zu tun, was möglich ist, um den schlimmen Volksfeind kräftig zu bellimpsen. Nach kurzer weiterer Debatte, an der sich der Ausschußberichterstatter und die Abgg. Schlosser-Gießen, Dr. Melchior-Al'Hekd, Wahl-Langen, Dr. Lahr und Loos-Groß- Umstadt beteiligen, wird soLgender Ausschußantrag einstimmig angenommen: Tie Landessynode wolle das Großh. OberLonsistoriuni ersuchen, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln und in jeder ifym geeignet erscheinenden Weise seinen Einfluß zur Bekämpfung des Alkoholismus bezw. der Trunksucht gellend zu machen. Damit sind sämtliche Gegenstände der diesmaligen Tagung erledigt — mehrere Anträge wurden inzwischen zurückgezogen — und nachpem Wg. Dekan Wagner- Grünberg das Schlußgebet gesprochen, schloß der Vorsitzende die Versammlung. Uolttische Tagesschau. Der Entwurf des MilitärpenfiLUsgesetzes liegt gegenwärtig dem bayrischen Staatsministeriiun vor. Er jetzt folgendes fest: Die Pension beginnt nach zehnjähriger Dienstzell mit ünfzig 5)undertstel des Dienstern kommens, das heißt mit )er Hälfte desselben anstatt gegenwärtig mll einem Viertel; ie steigert sich allmählich um ein Hundertstel des Gehaltes und erreicht somit nachZö Dienstjahren den Höchstbettag von fünfuNdsiebzig Hundertstel oder drei Viertel des penjions- fühigen Diensreinkonnnens. Das wäre soweit ganz aut, nun aber kommt das dicke Ende nach Das Gesetz soll leibev in der Tat nur auf die Kriegsinvaliden ausgedehnt werden, denen allerdings alle Feldzu^steilnehmev zugezähll werden sollen, aber nicht diejenigen, welche die sranzösische Grenze nicht mindestens während eines be^ fttmmten Zeittaumes überschritten haben. Bon den Frie<^ densinvaliden, die vom 6. Juni 1871 an bis zum 31. Rtärz 1904 abgegangen sind, beziehungsweise noch abgehen, sollen nur diejenigen berücksichtigt werden, die eine Verstümmelung erfahren haben. Das Gesetz geht somit in seinem Wohlwollen etwas weiter, als die darüber verbreiteten Nachrichten eine Zelllang befürchten ließen, aber es geht keineswegs well genug. Die Unterschiede, die es macht, sind eine Quelle der größten Unbilligrellen. Mr haben bereits vor einiger Zeit ausgeführt, daß entweder eine Notlage über-^ Haupt nickst besteht, dann ist jede Erhöhung der gegenwärtigen Sätze ein Luxus, oder aber die himmelschreiende Notlage wird, wie es nicht wohl anders sein kann, an-' erkannt, dann ist es eine Pflicht der Gerechtigkeit, alle bereits Verabschiedeten an der Wohltat des neuen Gesetzes tellnehmen zu lassen. Daran wird der Reichstag vermullich noch einige Erweiterungen vornehnren. Beachtenswert ist dazu eine Anregung der „Straßb. Posi". Sie schreibt: Das bisherige Gesetz enthält eine außerordentliche Härte bezüglich der Blinden. Dieselben erhalten wohl eine Entschädigung für den Verlust eines und auch des zwellen Auges, aber der Gesetzgeber hat völlig außer ackst gelassen, daß mit dem Verlust des zweiten Auges die absolute SLotwendigkeit einer ständigen Bedienung durch eine sehende Person eintritt; für diese erhält der Blinde jetzt aber nickst die geringste Entschädigung, während eine solche allen anderen EBeritünrmelten gezahlt wird. Ferner darf doch auch nicht außer Betracht bleiben, daß es eine große Anzahl invalider Militärpersonen giebt, welche durchaus befähigt sind, eine andere Stellung anzunehmen, und sich dadurch ein erhebliches Nebenverdienst zu schaffen, das ist aber für einen Minden in! Deutschland ganz unmöglich. Ein solcher darf nach denr- Gesetz nicht einmal eine Lehrtätigkeit ausüben, während doch Frautteich beweist, daß der Blinde als Lehrer fürs! Blinde besonders geeignet ist, wenn nur die Anforder-» ungen für das Lehrfach sonst vorhanden sind. Es wäre erwünscht, daß die Bundesregierungen diesem^ Punkte ebenfalls noch ihre Aufmerksamkeit schenkten! Zer Mojeß wegen KindesunterschieSung gegen die Krufia Kwilecka, über den wir gestern bereits kurz berichteten, nimmt ii> Berlin seinen Fortgang. Bon Bedeutung ist die Aussage der Tochter Hedwig der inzwischen verstorbenen Dienerin Andruszewska. Die Gräfin Klvllecka soll die Verstorbene? mehrfach aufgefordert haben, ihr zum Januar 1897 einens neugeborenen Knaben mit schwarzen Augen und dunllem Haar zu besorgen. Sie habe sich erweichen lassens und sei gegen Geld nach Krakau gereist, nachdem auf dem< Schlosse in Wroblewo eine Konferenz stattgefunden hatte.^ Hierbei sei verabredet worden, daß sie sich BonczkowstÄ nennen solle. In Krakau ser sie zu einer Hebamme ge-i gangen, die ihr versprochen habe, ihr ein neugeborene^ Kind zu verschaffen. Sie habe sich mit einem Patt Hundertmarkscheine mit der Hebamme zu einer anderen Hebamms begeben, die ihr ein Kind ausfindig gemacht habe. Sie setz dann mit diesem Kinde nach Berlin gereift. Sie hat fernev ihrer Tochter mitgeteUt, daß die Gräfin zum Zwecke derj Entbindun gs komödie mehrere Flaschen! Schweine blut aus Wroblewo nach Berlin mitgenommen habe. Die alte Dienerin soll den Vorfall dem Probst Jaskulska gebeichtet und ihm auf dem Totenbette das Versprechen abgenommen haben, das Geheimnis dem Grafen Kwllecka zu offenbaren. Die Angeklagte besttellet mit großer Zungengeläusigkeit, daß ihr von diesen Dingen etwas bekannt sei. Sie habe regelrecht entbunden, und der kleine Knabe sei ihr Kind. Der Vorsitzende hält ihr vor: Nach dem Tode der alten Andruszewska habe deren Tochter Hedwig aus benr Gut und ihren Verwandten wiederholt über das Wroblewoev Geheimnis Andeurungen gemacht. Nach dem Tode der Mutter wurde die Tochter immer schlechter behandelt. Sie habe sich dann an ihren Bruder gewandt, und dieser t)(ibe sirnnal der Gräfin geschrieben, es sei doch richtig, angrstchts des Geheimnisses Hedwig besser zu behandeln. Die schlechte Behandlcmg habe aber nicht nachgelassen, und eines Tages habe sie in Posen vor ihrem Bruder den ganzen Sach^- verhall schriftlich niedergelegt. Die Angeklagte bleibc bauet, daß von der Erzählung der Hedwig kein Worr wahr sei. Sie scheint andeuten zu wollen, daß es sich um eine Person handele, die zu nichts zu brauchen und unglaubwürdig feu beim Einkauf geschlossenen, Achtet auf die Packung von Quaker Oats; nur in gelben Packeten mit der Quaker Schutzmarke erhältlich. Ein Gericht aus echten Quaker Oats ist ein Genuss, und giebt Kraft und Leben. Quaker Oats A Der Vorsitzende führt einige Momente aus, die beweisen, daß die Erzählung dieser ZenKin^ uumöglrch aus den Fingern gesogen sein könne. Es sei auf Grund der verschiedensten Kombinationen und feststehenden Tatsachen ermittelt worden, daß in der Tat in Krakau eine solche Hebamme lebt, die die unverehelichte Cäcilie Parcza entbunden und das Kind einer Person übergeben habe, die sich als Bonczkowska bezeichnete. Es ist auch ein Meldezettel mit diesem Namen und einer Handschrift vor gesunden worden, die nach sachverständigem Gutachten von der. alten Andruszcwsla herrühre. Die Angeklagte Chwiatkowska soll am Tage vor der angeblichen Entbindung mit der Knasl'a zusammen das Kind erst aus Krakau geholt haben. Sie ist an geklagt, unter Eid falsche Aussagen über den körperlichen Zustand der Gräfin gemacht zu haben. Sie erklärt, an krankhafter Gedächtnisschwäche zu leiden und wenig Erinnerung zu haben. Sie habe nie bemerkt, daß die Gräfin ihre n Körper künstlich, verändert habe. Sie habe den Zustand stets für echt gehalten. Die wegen Meineides und Beihilfe der Kiudesunter- schiebung angeklagte Hebamme Ossowska sagt aus, ihre frühere beeidigte Aussage sei wissentlich falsch gewesen. Als sie die Gräfin massiert habe und die Geburt eines Knaben attestierte, sei der Knabe schon 8Monate alt gewesen. Die Gräfin habe sie zu dem Atteste veranlaßt, weil die frühere Hebamme angeblich gestorben sei. Ein Beweis für die Geburt habe gefehlt. , Aus Mitleid mit der Gräfin und deren Töchtern habe sie die Geburt attestiert. Bei der Ueberbringung des Ältestes sei der Graf zugegen gewesen. Sie bekenne ihren Meineid aus Gewissensbissen. Der Graf habe ihr auch Geld schicken wollen, sie habe es aber abgelehnt. Die Verteidigung macht auf einen von der Angeklagten geschriebenen Zettel aufmerksam, in dem sie schreibt, der Herr werde sich schon erkenntlich zeigen. Die Angeklagte hoffe also durch ihre Aussage eine Belohnung zu erhallen. Tie Gräfin behauptet, die Ossowska habe sie schon vor der Geburt des Knaben massiert und habe das Attest freiwillig geschrieben. Gras Kwilecka bestreitet, bei der Ueberbringung des Attestes gegenwärtig gewesen zu. sein und erklärt, er habe sich auch nach der Entbindung, bei der er nicht zugegen gewesen sei, um nichts zu kümmern brauchen, da die Gräfin olles besorg hatte urrd nach seiner Ankunft sich wohl befand. Wenn die Gräfin zuweilen auf ihn schimpfte, so fei dies meist wegen Verhältnisse mit anderen Frauen geschehen. Tie letzte Angeklagte, die 78jährige Dienerin Knoska, Mutter der Chwiaskowska, ist ebenfalls wegen Beihilfe zur Kindesunterschiebung angeklagt. Sie sagt aus, als sie in der Geburtsnacht gegen 6 Ubr in die Küche kam, teilte die Hebamme die Geburt eines Knaben mit. Die Gräfin fei für die Niederkunft nach Berlin gereift, weil sie dort bessere Pflege zu haben glaubte. Die Osowska unterbricht erregt die Aussagen der Knoska mit den Worten: Jcv muß mich, wundern, daß eine so alle Person noch so furch tb ar lügen kann; sie sagt kein wahres Worch woraus die Knoska lächelnd erklärt, sie lüge nicht. Die folgende Zeugendernehmung dreht sich namentlich um die Vermögenslage der Kwileckas. Hierauf wird die Verhandlung aus morgen vertagt. । । ■■■ —— ।. । ii e Aus Slüdt und Kund. Gießen, 28. Oktober 1903. - Personalien. Se. Kgl. Hoh. der Großherzog haben den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Seligenstadt, Dr. Hermann v. Ackermann, zum Landgerichtssekretär bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg ernannt. •* Generalleutnant Mootz war doch wohl geborener Gießener. Heute schreibt uns Frau Johanna Scheer, geb. Clar, aus Romrod: Ich mache Ihnen die Mitteilung, daß Generalleutnant Mootz in Gießen geboren ist. Sein Later, der Feldwebel Mootz, war in Großen-Buseck geboren und stand seinerzeit in Gießen beim Militär. Ich kann Ihnen sür die Richtigkeit dieser Angabe bürgen, da ich die Nichte des Generalleutnants Mootz bin und meine Mutter, Karoline Elar, geb. Mootz (Ehesrau des verstorbenen Buchbinders Clar in Gießen), seine Schwester war. Mein Onkel erreichte ein Aller von 96, sein Vater 91 und meine sel. Mutter ein solches von 81 Jahren. ** Zur Errichtung eines massiven Bismarckturmes auf dem Taufstein sind jetzt zirka 7000 Mk. gesammelt. 9- bis 10 000 Mk. fehlen noch! Bekanntlich mußte der hölzerne baufällige Turm auf dem Tausstein vor einiger Zeit abgerissen werden. [] Marburg, 26. Okt. Am 13. November 1904 sind es bekanntlich 400 Jahre, daß auf dem hiesigen alten Landgrafenschlosse Landgraf Philipp der Großmütige das Licht der Welt erblickte. Daß dieser Tag besonders hier in -Marburg, das diesem Fürsten so viel, u. a. auch seine Universität, verdankt, gefeiert werden soll, ist wohl klar; wie und in welcher Weise, wird wohl die Zukunft lehren. Dem Vernehmen nach beabsichtigt man, an dem altertümlichen Nathause, das jetzt sowieso renoviert wird, eine Bildsäule anzubringen. Daß im Landeshospital zu Haina ebenfalls ein Denkmal des Fürsten ausgestellt werden soll, ist ja bekannt. Mit der Ausarbeitung eines Entwurfes hierzu ist Professor Wiese in Hanau betraut worden. Letzterer weilte gestern in Gemeinschaft mit dem Landeshauptmann sür Kurhessen Frhr. Riedesel zu Eisenbach aus Kassel und Bezirkskonservator Prof. v. Strach von hier in Kloster Haina, um ^en Platz für die Anbringung des Denkmals zu besichtigen. 0 Bad -Nauheim, 27. Okt. Große Bauveränderungen und Neuanlagen stehen im südlichen Stadtteil westlich der Usa sür die nächste Zeit bevor. An der Stelle eines früheren Siedehauses erhebt sich der stattliche Neubau der Post, der bis nächstes Frühjahr vollendet sein wird. Die noch übrigen anderen Siedehäuser, welche durch ihr unschönes Acußere von jeher störend auf das Auge wirkten, werden abgerissen und weiter nach Süden in die Nähe des Ludwigsbrunnens verlegt. Ein neuer schöner Stadtteil mit hübschen Anlagen am Usauser wird anstelle der allen Siedehäuser bis südwärts nach dem Ludwigsbrunnen entstehen. Am Postgcbäude vorbei wird gegenwärtig eine neue Straße, „Viktoria-Melita-Ring", angelegt und beim Ludwigs- bumncii ist eine neue Fahrbrücke über die Usa im Bau. Das alte Kurhaus ist fast niedergelegt und noch im Winter wird mit dem Neubau der Dankeskirche begonnen. Der Kurbrunnen wird neu gefaßt und die Trinkhalle weiter nach •-c -b s & 7ö SE. 94 NNW. 95 Wetter MZW belSt ja f©s»mii©bl 741,3 739,7 737,6 Oktober 1903. + 14,3 °0. + 5,6" 0. Höchste Temperatur Niedrigste , L Q H potheken, 6911 am 26. bis , 26. „ Bew. Himmel Bew. „ lcht. bew. „ Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. Was habt ihr denn gegen den Katarrh getan? — »Ach, was man eben so tut: den Hals hab ich ihm eingewickelt, Bonbons hat er gekriegt und Kamillen hab ich ihm gekocht und trotzdem ist der Husten stärker geworden." — „Kein Wunder! Das Einwickeln hilft nichts, wenn der Katarrh da ist; die Bonbons hat Willi nutzlos verschluckt, und daß er keine Kamillen mag, das verdenke ich ihm gar nicht. Da, gebt ihm einmal ein paar Fay's ächte Sodener Miueral- pastilleu in heißer Milch — ich habe stets eine Schachtel bei mir — und morgen ist der Junge wieder in Ordnung. Und in Zukunft kauft ihr eben sofort die Pastillen, wenn der rx .... r.-.-x.rx ir.......XI- C-ft— sc.-k-t..—damit bewährteste Nahrung für magendarmkranke 5702 Vermischtes. * München, 27. Okt. Die heute erschienene Shintmer des Simpli cis simus wurde wegen des Titelbildes „Ein Vorschlag zur Güte" mit Kvlpv r t ag e v erbo t belegt. * Kiew, 27. Okt. Gestern erfolgte auf der Station Schmerinka der Südwestbahn in einem Wagen vierter Klasse eines dort haltenden Zuges eine Explosion. Zwei Schaffner, zwei Telegraphisten und53Passagiere wurden verletzt. Der Grund der Explosion ist unbekannt. * Selbstmord. Der 65jährige Graf bei Dosso in Mailand stürzte sich aus dem Fenster seiner Wohnung aus die Straße und war auf der Stelle tot. * Von der eigenen Mutter erdrückt. Es ist verschiedentlich daraus hingewiesen worden, daß zahlreiche Kinder auf die Weise zu Grunde gehen, daß sie unabsichtlich von ihrer Aiutter erstickt werden. Wenn die Mutter das Kind in ihr eigenes Bett nimmt und im Schlaf jäh ihre Körperlage verändert, so kann diese Folge leicht eintreten. Bei uns hört man glücklicherweise nicht viel von solchen Todesfällen, aber in England, wo freilich auch die Trunksucht der Frauen eine weit schlimmere Verbreitung hat, sind sie außerordentlich häufig. Eine jüngst veröffentlichte Statistik will festgestellt1 haben, daß in 10 Jahren 15 000 Kinder erstickt wurden, und daß jährlich im Durchschnitt 600 Kinder in London und 150 in Liverpool einen solchen Tod starben. Da die Herabsetzung der Kindersterblichkeit eine der hervorragendsten Ausgaben des modernen Staates sein muß, so ergibt sich die Bedeutung dieser Zahlen von selbst. 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Georg Albert Gernand, Lokomotivheizer, und Katharine Wilhelmine Kohn, Tochter des Metzgermeisters August Kohn zu Marburg. — Johannes- gemeinde. Den 24. Okt. August Otto Bertram, Schneider zu Gießen, und Marie Oehler, Tochter des Taglöhners Johann Oehler zu Ober-Ohmen. — Peter Rosenbecker, Taglöhner zu Gießen, ein Witwer, und Wilhelmine Luise Hütter, Tochter des verstorbenen Laglöhners Wilhelm Hütter zu Wetzlar. — Wilhelm Giesler, Schlosser zu Gießen, em Witwer, und Anna Katharine Schaub, geb. Sippel, Witwe des Schuhmachers Heinrich Schaub zu Gießen. Getaufte. M a l l h ä u s g e m e i n d e. Den 18. Skt. Dem Schneider Friedrich Bosold ein Sohn Karl Alwin, geb. den 14. Aug. — Dem Schuhmacher Heinrich Wiegand eine Tochter Henriette Luise, geb. den 4. Sept. — Dem Dachdeckermeister Heinrich Ruck- stuhl ein Sohn Theodor Karl Heinrich, geb. den 3. Sept. — Dem Gärtner Ludwig Balßer eine Tochter Frieda Wilhelmine Anna, geb. den 26. Aug. — Dem Taglühner Ehristoph Heidelbach ein ^ohn Erlist Ludwig, geb. den 21. Juni. — Lukasgemeinde. Den 18. Okt. Dem Lackierer Philipp Weigel eine Tochter Emma Margarete, geb. den 11. Sept. — Dem Fuhrmann Konrad Schardt ein Sohn Karl Konrad, geb. den 11. Sept. — Dem Fabrikarbeiter Ludwig Käs eine Tochter Minna, geb. den 3. Aug. — Den 24. Okt. Dem Bahnarbeiter Wilhelm Gelsebach ein Sohn Emil, geb. den 6. Okt. — Dem Regierungsassessor Anton Reimherr eine Tochter Antonie Luise Elisabet Amalie, geb. den 2. Sept. — Johannes- gemeinde. Dem Maurer Konrad Spies eine Tochter Auguste Elise Marie, geb. den 11. Sept. Beerdigte. Matthäusgemeinde. Den 18. Oktober. Luise Pauline Löber, geb. Kitz, Ehefrau des Bäckermeisters Wilhelm Christian Löber, 21 Jahre alt, starb den 16. Okt. — Markus- gemeinde. Den 21. Okt. Heinrich Zimmer, Juwelier zu Gießen, verheiratet, 50 Jahre alt, starb den 18. Okt. — Johannes- gemeinde. Den 21. Okt. Emma Neuschäfer, geb. Heldmann, Ehefrau des Privatier Otto Neuschäfer, 64 Jahre all, starb dev 19. Okt. Süden verlegt. Der Musikpavillon am Kurhaus wird verlegt und die Terrassen sollen eine Erweiterung nach dem Teiche zu erfahren. -8- Bad Salzschlirf, 26.Okt. Nachdem feit August dss. Js. Herr Berlit aus der Stellung als Vorstand der Aktiengesellschaft ausgeschieden ist, hat Oberleutnant Haeseler, der bisherige Mitvorstund und Badekommissar, die Leitung der Geschäfte allein übernommen. Dem Vernehmen nach wird außerdem noch eine Aenderung insofern erfolgen, als der langjährige Beamte der Verwaltung, Stohr, demnächst in den Ruhestand treten wird. Die Gesellschaft plant, wie wir hören, zur Zeit den Bau eines neuen großen Badehauses, sowie sonstige bedeutende Neuanlagcn, sodaß ür unser Bad eine weitere künftige Entwickelung gewährleistet erscheint. Darmstadt, 26. Okt. Vor dem Pr-ovinzialaus- -chußhat sich der Privatdozent Dr. phil. Schrader von hier gegen die Heranziehung zur Gemeinde- 'teuer sür 1902/03 beschwert. Die Beschwerde wird begründet damit, daß er der Steuer nicht unterliege, da er kein Hesse sei und niemals im Großherzogtum eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung ausgeübt habe. Seine Beschäftigung als Privatgelehrter mit der Philosophie sei ausschließlich theoretisch-wissenschaftlicher Natur gewesen; er habe allerdings mehrere ferner Arbeiten im Buchhandel erscheinen lassen, jedoch gehörten diese Veröffentlichungen der Spezialliteratur an; ihr Absatz sei ausschließlich auf einen engen Kreis von Fachgenossen beschränkt. Diese Veröffentlichungen würden ihm aber nichts einbringen, er habe vielmehr noch Geld opfern müssen. Seine Vorlesungen an der Hochschule als Privatdozent halte er unentgeltlich. Die Bürgermeisterei Darmstadt erhob zunächst den Einwand der Unzuständigkeit des Kr eisausschuss es und bemerkte, daß der Beschwerdeführer den im Kapitalrentensteuergesetz vorge- chriebenen Rechtsweg hätte einschlagen müssen. Der Art. 8 >es Gesetzes die Gemeindeumlagen bett, vom 30. März 1901 wie die Motive zu diesem Gesetz ließen erkennen, daß Art. 48 II 5 der Kreisordnung einschränkend auSzulegen sei. Der Kreisausschuß gab der Beschwerde statt. In den Urteilsgründen wird ausgeführt, daß wahrend früher die Kapital- rentenfteuer in erster Linie Staatssteuer gewesen wäre, ihr Charakter sich seit der neuen Steuerorganisation verändert habe. Der Staat erhebe lediglich noch zwei Steuern: Vermögens- und Einkommensteuer. Für die Erhebung der Gemeindeumlage sei ein provisorischer Zu stand dadurch ge- chassen, daß sie weiter auf der Grundlage der früheren Staatssteuer: Kapitalrenten-, Einkommen-, Gewerbe- und Grundsteuer erhoben werde. Während früher also eine Be- chwerde gegen die Erhebung der Gemeindesteuern sich in erster Linie gegen deren Grundlage: die Staatssteuern richtete, handelte es sich jetzt nach der Einführung der neuen Staatssteuern um eine interne Gemeindean gelegen- hell. Dementsprechend sei der Kreisausschuß zur Entscheid- ung zuständig. Der von der Bürgermeisterei Darmstadt eingelegte Rekurs wurde als unbegründet verworfen. Die Entscheidung des Kreisausschusses bezüglich der Kosten wurde ausgehoben und niedergeschlagen. (D. Tgl. Anz.) Miltenberg, 24. Okt. In unserer Nachbargemeinde Bürgstadt ereignete sich vorgestern ein bedauerlicher Un- glückssall. In dem jenseits des Maines gelegenen Stem- bruche des Herrn Uehlein waren die Arbeiter beim Berggraben beschäftigt, als plötzlich die obere Bergpartie zu rutschen ansing und den Vorarbeiter Wilhelm Gahr unter die Stein- und Schuttmasse begrub. Er ist Familienvater und hinterläßt eine Frau mit sechs Kindern, die durch diesen traurigen Fall ihres Ernährers beraubt sind. (H. A.) Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. In der Bekanntmachung, die Herbst- Kontrollverjanunlungen betreffend, in unserem Kreisblatt Nr. 127 vom 24. Oktober ist zu berichtigen, daß in Hungen die Versammlung nicht am 16, sondern am 10. November, vormittags 9 Uhr 15 Minuten stattfindet. UnivelllMs-Wchnchten. — Studentendisziplin und Karzer. Der scheidende Rektor der Universität B onu Geheimrat Zitelmann, hat sich gelegentlich der Uedergabe des Rektorats an seinen Nachfolger über die studentische Disziplin ausgesprochen. Er erklärte u. a., daß er im allgemeinen nicht zu klagen gehabt habe, auch hatten die verschiedenen Korporationen eine wohltuende gegenseitige Toleranz bekundet, worin ein Stück politischer Erziehung liege. Ferner machte Geheimrat Zitelmann die Mitteilung, daß der Senat es chon seit Jahren vermieden habe, bic K arz erstr afe zu verhangen. Diese Strafe passe nicht mehr so recht m unsere modernen Zeiwerhältnisfe, die akademische Jugend sei über die Notwendigkeit und Nützlichkeit solcher Strafen hmausgewachseu. Seitdem die Karzerstrase nicht mehr verhängt werde, hätten auch die entsprechen- den Vergehen der Studenten nbgenommeit, woraus sich der Schluß ziehen lasse, daß die Möglichkeit, in den Karzer zu kommen, vielleicht den Anreiz zu manchen Vergehen gegeben habe. Geheimrat Zilelmann dürste recht haben. Uebrigeus lind die Karzerstrafen heute wohl auf den meisten Universitäten abgeschafft, und der im Karzer „brummende,, Student gehört, wie manches Schöne, der Vergangen hell an. Junge hüstelt — ihr werdet die besten Erfahrunae machen. Zu 85 Pfg. per Schachtel in allen A Trogen- und Mineralwasser-Handlungen zu haben. 27. 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