Nr. 44 Viertes Blatt. 153. Jahrgang Samstag 21. Februar 1903 • rlftrtnt tägklch außet Sonnlag-. Dem Lietzener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Lietzener Zamilien- fclätler viermal in der Woche deigelegt. Roiationabrud u. Der» lag bet Brühl scheu ttntvers-Buch'u.Tiem- bruckerettPiellch Erben) Rebafnon, E;pebilloa und Druckerei: Och ul st ratze 7. Adresse füx Depelcheni «nzetger Gtetzeu. ^rrnlprrdjan1d)hi6')it 51. GietzenerAnzeiger General-Anzeiger w Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen ©eba d«pres Wohnungsfürsorge^e,etzes Gebrauch machen, wonach die gemeinden Darlehen bei der Landes.c^dLlasse auch zu dem Zwecke aufnehmen können, diese Gelder an einen gemein* nützigen Bauocrein weiterzugeben. uin berarLgud Hand m 4-aiid-Arbeiten der Gemeinden mit den gemeinnützigen Bauvereinen ist in großem Umfange im Rheinland eingebürgert, dort besuchen weit über 100 Bauvereine, und es ist zur Regel geworden, daß sich die Ge>- meinden an den Vereinen in hervorragender Weise beteiligen. Dies gilt nicht nur für bie großen Städte, sondern auch für kleine Gemeinden. Es kann nur gewünscht werden, daß dieser Vorgang in Hessen recht zahlreiche Nachahmung findet. Die auf Gemeinden bezügliche Vorschriften des Wob- nungssürsorgegesetzes finden auch auf weitere ÄiommunaL verbände Anwendung. Dieselben können also — sofern die Gemeinden versagen — die Wohnungsfürsorge eoensall- in die Hand nehmen. Endlich sieht das Gesetz die Bildung einer Lanbeswoh- nungsätspeknon vor, welche die Aufgabe hat, im Zusammenwirken mit den staatlichen und kommunalen Behörden die Wohnungsverhälinifie ber mindei.lwMitwelten Vviksliassen in gesunbheitlicher und sittlicher Hinsicht festzustellen und in Gemeinschaft mit dem hessischen Zentraloerein für Erricht tung billiger Wohnungen, sowie mit den gemeinnützigen Bauvereinen des Landes auf Beseitigung der sich ergebenden Mißstände hinzuwirken. Ter Landeswohnungsinspektor ist nicht Polizeiorgan, sondern Organ eigentlicher Wohifahcts- \ liege. Durch ihn soll den Gemeinden die Ausführung oes Gesetzes möglichst erleichtert toeroen, da er verpflichtet ist, ihnen jederzeit in Fragen, welche die Ausführung des Wohnungsfür,orgegefetzes betreffen, mit Rat und Auskunft zur Seite zu stehen. Es bedarf also seitens der Gemeinden nur eines entsprechenden Ersuchens an das Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, welchem der Beamte unterstellt ist, um sich der Mitwirkung des Landeswohnungsinspektors zu versichern. Selbstverständlich hat betreibe auch alten anderen Behörden und sonstigen Interessenten in alien auf Verbesserung der Wohnungsoerhulinisse gerichteten Bestrebungen Rat und Auskunft zu erteilen; er soll ferner u. a. zur Gründling gemeinnütziger Bauvereine anregen und statistische Nachweise auf allen Gebieetn des Wohnungswesens beschaffen. Die Stelle des Lanbeswohnungsm,pekiors ist inzwischen besetzt worden. Dem Beamten wurde gleichzeitig Die Ge- schäfisführung des unter dem Protektorate «einer Königs. Hoheit des Gvoßherzogs steh-nden Hessischen Zmtralvereins iur Errichtung billiger Wohnungen übertragen. Dieser Verein will alle Körperschaften und Personen zusammen- sassen, die infolge freiwilliger Entschließung an der Hebung oer Wohnungsoerhälmisse der minderbemittelten Klassen milarbeiten wollen, er will diesen Bestrebungen die zu einem ersprießlichen Ziele führenden Wege zeigen. Es war deshalb sehr zweckmäßig, die Geschäfts, uh rung des Vereins in die Hand des Lanbeswohnungsinspekiors zu legen, dessen amtliche Obliegenheiten in der gleichen Richtung lügen wie die Ausgaben des Vereins. Hier und da Hai man gegen bas Wohnungsfürsorgegesetz ben Einwand erhoben, daß cs möglicherweise den Abzug der Arbeiter vom Lande fördern werde. Die sogenannte „Landflucht" der Arbeiter ist allerdings schon seit langen Jahren eme ständige Klage der Landwirtschaft. Man führt sie darauf zurück, daß sich den Arbeitern in den Stabten höhere Löhne bieten unb baß sie bort bem Vergnügen mehr nachgehen können als auf bem Lande. Versorge man — so wird in Bezug auf bas Wohnungsjürforgeaesetz eingeroenbet — nun bie Leute in ben Stäbten auch noch nut guten Wohnungen, so würben sie bie Städte erst recht vorziehen. Bei näherer Betrachtung erweist sich biefer Einwand nicht als stichhaltig. Es ist zuzugeben, daß die Möglichkeit! der Erzielung Höheren Lohnes manu/en ländlichen Arbeiter in die Stadt zieht, auch mag dies — wenigstens bei Unverheirateten — manchmal der Vergnügungen halber gestehen. Von Sachkennern wird aber nicht mit Unrecht darauf hingewie.en, daß recht häufig schlechte und unzur^cchenoe Wohnungen auf bem Lanbe die Arbeiter zum Wegzuge oeranlas A. Ilolterboff Sohne, Giessen, Seltersweg 20 W> zu aussergewöhnlich billigen Preisen I und I gestrickte wollene Kinder- und Dameu-Strümpfe, englische Länge Erstlings- ; Strümpfe zu 1488> < 20 W- 25 Pfg- re. re. Herren- d. 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