Nr. 218 Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesfifchen Landwirt die Giehener Familien, blätter viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Unwert.-Buch- u. Stein» drucke re» (Pietsch Erbens Redaktion, Expedition und Druckerei: Schnlstratze 7. Adresse füt Depeschenr Anzeiger Gießen. Fcrnsprechanschluß Nr. 5L Erstes Blatt. 153. Jahrgang Donnerstag l^.SePtcmver 1903 Gietzener Anzeiger General-Anzeiger " Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Bezugspreis, monatlich 75 Ps^ vierteljährlich Mk. 2.20; durch Äbhole- u. Zweigstellen monatlich 6o Ps.; durch diePost Mk.2.— viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen sür dre Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. ZetlenpreiSr total 12 Pj^ auswärts 20 Plg. Berantwortlich sür den poltt and allgem, Teil: P. Wittko: sür .Stadt und ßonb* und .GerichtssaalE: August Götz; sür den Anzeigenteil: HanS Beck. Keine Ruhe im Kraöe. IN der !französischen und einem Teil der deutschen Presse fetzen sich die Debatten über die Vorgänge fort, die sich am Sonntag bei Gelegenheit der Enthüllung eines Denkmals für Ernest Renan abgesvielt haben, und man bemüht sich aus beiden Seiten, die Gegensätze auf die Spitze zu treiben. Es entspricht einem Zuge unserer Zeit, nach Männern oer Vergangenheit zu suchen, denen man ein Denkmal errichten kann. Oft gilt ein solches Denkmal viel weniger dem Gefeierten als der Stadt oder dem Städtchen, das sich damit ein Denkmal seiner eigenen Eitelkeit errichtet. Hat doch kürzlich sogar ein italienisches Städtchen zweitausend Jahre zurückgegriffen und dem antiken Geschichtsschreiber Sallnst ein Denkmal gesetzt, um damit einen: dringenden Bedürfnis abzuhelfen. Und in den letzten Tagen ist es dem winzigen Städtchen Treguier, fern in der Bretagne, hoch oben im äußersten Norden dieser Halbinsel geglückt, in der ganzen Welt genannt zu werden. Treguier hat 3125 Einwohner, eine gute Reede, und seine Bewohner ernähren sich redlich vom Fange wohlschmeckender Mattelen. Unverdient ist ihnen das Glück in den Schoß gefallen, daß ihr Städtchen Geburtsort von Ernest Renan ist. Aber sie wissen diese Ehre gar nicht zu schätzen. Sie sind sehr fromm und untröstlich darüber, daß gerade in ihren Mauern der abtrünnige Priester, der Feind der heiligen Kirche, der Ketzer und Freidenker Ernest Renan das Licht der Well erblickte. Und — o Graus — diese, die ganze fromme Bretagne geradezu Lompromlltierende Tatsache, die man so gern vertuscht hälle, hängen nun die frivolen Pariser auch noch an die große Glocke. Sie machen sich sogar ein teuflisches Vergnügen daraus, den braven Fischern ein Denkmal Renans mitten auf den Vorplatz der Kathedrale gewissermaßen auf die Nase zu setzen. Das war zu viel. Täglich, wenn man aus der Messe kam, den Freigeist dort auf der'Bank sinnend sitzen zu sehen, wie über ihn mll sieghafter Grazie hoch in die Luft die Pallas Athene den Lorbeerzweig brellet, das mußte, wo Gründe fehlten, mit Faust und Knüppel gerächt werden. Zwar zuerst besänftigt der Herr Pfarrer die Gemüter, die er zuerst klüglich mit der „Gottesleugnerei" Renans aufgeregt hatte. Dian verfaßt zusammen einen Protest gegen diese freche Aergernis. Wer vergebens. Zn dem Gemeinderat saß ja eine knappe liberale Mehrheit. Das Gift der Aufklärung war auch bis Treguier gedrungen. Und so half .alles Protestieren nichts, das Denkmal war. errichtet. Ja die Freunde und Verehrer des Orientalisten und religiösen Schriftstellers eilten aus ganz Frankreich herbei, der Widerstand der Fischer machte das ganze republikanische Frankreich bis hinauf zu dem radikalen Ministerpräsidenten mobil. Er hat sich selbst an die Spitze der Vermehrer Renans ausgemacht, um unter Kavallerieeskorte von der nächsten Bahnstation aus einen kecken Husarenritt in das dunkelste Frankreich! zu wagen. Das war den handfesten bretonischen Bauern und Fischern zu viel. Hätte man sich der „Pflicht der Dankbarkeit" in aller Stille entledigt und das Recht der Klerikalen auf die Beherrschung der Geister Treguiers respektiert, so konnte man sich vielleicht verstehen, ein Auge zuzudrücken. Man würde sich dann' begnügt haben, gegenüber dem Denkmal als „Sühne" einen „Kalvarienberg" zu errichten. Aber so wurde die Enthüllungsfeier ja geradezu zu einem Triumphfest der Atheisten und Republikaner. An Renan dachte schon niemand mehr — hüben und drüben nicht. Obwohl er Mitglied der Akademie gewesen war, hatten die republikanischen Veranstalter doch vergessen, die Akademiker überhaupt zu der Enthüllung einzuladen. Nein, ein lärmendes Siegesfest der antiklerikalen Polillk war aus der Gedenkfeier sür den unpolitischen Gelehrten geworden. Und dabei wollten auch die Straße und der Mob ihr Recht haben. Als man gerade vor der Kathedrale der feierlichen "Enthüllmrgsrede unter tausend Regenschirmen andachtsvoll lauschte, kamen die Fischer mit ihren Frauen aus der Kathedrale und begannen sofort ein Drängeln und Vorwärtsschieben, ein Pfeifen und Johlen — bis das Militär, das man zur Vorsorge mitgebracht, die Lärmenden wieder in chre Kirche zurückdrängte. Dort holte man zu neuem Streiche aus. Mo Worte und Fauste nicht geholfen, mußte der Knüppel seine Dienste tun. So zog man zur Festversammlung im Gasthaus zu Treguier. Gerade Äs hier Combes in gewaltiger Rede -die Frecheit des Gedankens feierte, der Renan auch hier im Lande der Gewissensbedrücker und Finsterlinge zum Siege verhalfen habe, als er von den unbewiesenen Dogmen sprach, unter deren Joch die Menge seufzt, und von dem Fortschrllt der Geister und dem seligen Frieden, den er über die Menschheit bringt, da krachten die Fenster, da flogen die Steine als untrügliche Gegenbeweise der braven Treguierer durch den Saal unb1 ein fürchterliches Gewimmel, Schreien, Johlen, Hauen, und Würgen bildete den Knalleffekt der Renanfeier. Und was wußte der Renan der Wirtlichkeit von alledem? Ter phantasievoll dichtende, religions- und schönheitsdurstige stille Gelehrte der aristokratischen Einsamkeit der Studierstube, was wußte er von den tönenden Phrasen der Freiheit der Republik, der Tyrannei der Kirche und Klöster? Renan — auch viele, die seinen Namen in Deutschland mit Stirnrunzeln nennen, vergessen das war trotz allem ein Marin von religiösem Gemüt, ein Mann, dessen Skepsis und Kritik den religiösen Fonds nicht in ihm zernagen konnte, in dessen Innern die Ahnung des Göttlichen wie ein unversteglich er Quell sprudelte, der nur dem Formalismus des Kirchentums widersprach, weil sichllhm seine selbständige Religiosität nicht fügen wollte. Sein berühmtes „Leben Jesu" hat wissenschaftlich nichts Neues gebracht, vieles sogar verwirrt. Renan hat nur bic Ergebnisse der deutschen theologischen Forschung hier wie überall in seinen Werken geschickt zu verarbeiten gewußt. Er hat sie durch eigene Phantasie mit den Zutaten des Milieus, der Sitte und der Stimmung der Zell zu einem schönen, zwar nicht überall zutreffenden, aber überall Pietät» und poesievoll gemalten schönen Bilde zusammengearbeitet. Christus erscheint da wie der „liebenswürdige Held einer galliläisch^n Dorfgeschichte." Die Wissenschaft ist rasch über diesen religiösen Roman Renans hinweggeschritten. Wer unzählige Gemüter in Frankreich erlebten bei der Lektüre Renans ein Wiede rcr wachen ihrer unter der Eisdecke des Dogmenwesens erstarrten Frömmigkeit. Von Renau datiert in Frankreich geradezu: eine neue religiöse Bewegung unter den Gebildeten! Und darun: also verachten ihn die so herbe, die für nichts als sür Frömmigkeit Sinn und Interesse zu haben vorgeben? Sie gehen mit Knütteln auf die los, denen seine Religiosität innerlich etwas gegeben hat. . . Renan war zwar ein religiöser Radikaler, ein Freigeist, sein keckes Unterfangen, sich ein selbständiges Bild des Christentums zu machen, büßte er mll dem Verlust seiner Professur. Aber er hat doch auch dem Papsttum seinen Tribut gezollt durch den Ausspruch: Am Ende werde es nur noch zwei Mächte geben, die freie demokratische Presse und das Papsttum. Hub ein Anhänger der Republik, als deren Typus er in Treguier gefeiert wurde, ist er erst recht niemals gewesen. „In der Denkmalsweihe erblicke ich in nicht allzuferner Zeit", so ekklärte Combes in der Festrede, „das Vorzeichen des nicht allzufernen Augenblicks, wo die Bretagne das Joch der Junker und Priester abschütteln und auf den Trümmern der alten Vorurteile die befreienden Grundsätze der republikanischen Staatsform ausrichten werde." Renan aber geißell in seinen Schriften gleicherweise Demokratie, Republik und Kommunismus, er ist Aristokrat, Monarchist. „Ein republikanisches Land kann nicht gut regiert, nicht gut verwaltet, nicht gut kommandiert werden", sagt er. Zu solchen Betrachtungen tarn man in Treguier nicht. Es ist richtiger, Denkmäler für bedeutende Männer zu setzen, als in die Werke dieser Männer sich zu vertiefen. Das ist die Moral von der Geschichte. Gelegentlich der Enthüllung des Renan-Denkmals Lauchen auch allerlei anekdollsche Brinnerungen an ihn in den französischen Blättern aus, so das folgende Geschichttchen. Eine liebenswürdige und gefällige' Dame seiner Bekanntschaft suchte ihn auf, um seine Stimme für einen jungen Dichter zu erbitten, der sich als Kandidat für die Akademie aufftellen lassen wollte. Tie Dame, Frau Auber- non de dterville, bat ihn in den herzlichsten Ausdrücken um seine Stimme,, und als er sich ein wenig um seine Zusage bitten ließ, sagte sie endlich: „Ich flehe Sie emft= lieh an, dem jungen Poeten Ihre Stimme zu geben — wenn er nicht gewählt würde, — ich versichere Sie, der arme Junge stirbt daran." „Wenn es so ist", sagte Renan, „das ist etwas anderes." Und er stimmte wirklich für ihn — was allerdings nicht verhinderte, daß der Kandidat durch siel. Nach einigen Monaten war wieder ein Sessel bei den Unsterblichen frei geworden, und der junge Poet trat wieder als Bewerber dafür auf. Bon neuem kam Frau Aubernon zu Renan, bat für ihren Schützling, und machte ihr Argument geltend. „Wenn er nicht gewählt wird", sagte sie wiederum, „ich glaube, er stirbt daran." Da sagte Renan mit leisem Borwurf: „Mer, verehrte Frau, das hatten Sie mir schon im vorigen Jahre versprochen! . . ." Eine andere Anekdote bezieht sich aus den Besuch, den ihm de Freycinet machte, als er seine Kandidatur für die französische Akademie aufstellte. Der Kandidat war damals Präsident des Ministerrates. Renan empfing ihn mit äußerster Höflichkell und großer Ehrerbietung. Er hörte ihn mit einem ein wenig übertriebenen Ausdruck der Achtung an und unterbrach ihn mit den Worten: „Sie brauchen gar nicht sortzufahren, Herr Ministerpräsident; meine Stimme ist Ihnen sicher. . ." „Tausend Dunk", sagte de Freycinet, sich verbeugend. „Ich muß Ihnen jedoch sagen", fügte Renan hinzu, ,paß es nur einen Fall gäbe, indem ich mi.ch gezwungen sehen würde, mein Wort zurückzu- nehmen. . „Ach!" „Ja. In dem Falle nämlich, daß der Herr Präsident der Republik selbst seine Kandidatur aufftellen sollte. . ." Ilevrr die Möglichkeit, den Ausgang von Zivil- prozesftn vorauszusagen. Von einem unserer juristischen Mitarbeiter. Original-Artikel des „Gießener Anzeigers". Menn der eine geht und klagt, dann läßt sich sein und des zu beklagenden andern Prozeßschicksal faustü- bus um so sicherer prophezeien, je starrer und unnachgiebiger die Handhaben des Gesetzgebers sind, in welche der Richter das Material pressen muß. Rechtsstreite, die man am besten nicht anfängt, waren nach altem hessischen Recht bis zum Jahre 1300 meist die Klagen auf Gewährung von Unterhaltsbeiträgen für u n e h e l i ch e Ki n d e r, welche höchstens zur Eidesleistung darüber führten, ob der Beklagte die Vaterschaft anerkannt habe. Sobald der Eid geschworen war, triumphierte die Abschreckungstheorie aber icher. Tie Theorie war grau, und grün allein des Lebens goldner Baum, leider aber immer noch in der Sünden Maienblüte. Ost hat unter dem eilten Recht auch eine Klage aus einige 1000 M a r k Entschädigung, wenn der S cy a d e d u r ch e i n T i e r v e r n r s a cht worden war, durch uebergäbe des betreffenden manchmal recht ruppigen .üdters an den Beschädigten mit einer scham- violetten Verbeugung des klägerischen Vertreters geendigt, obgleich man o-ft ohne besondere Mahrsagegabe aus dem corpus juris prophezeien konnte, daß der Bellagte auf diese Weise, wie man zu sagen Pflegt, die Halfter ausstreifen werde. Zu den meist verlorenen Prozessen gehörten im ftüheren Verfahren auch die Klagen auf Rückgängigmachung von Kaufverträgen, weil sie, wenn nicht gerade grober Schwindel vorlag, eine Benachteilig- ung des Käufers um mehr als die Hälfte des Kaufobjekts erforderten; zu diesem Nachweis reichte es dem Kläger fast nie aus. Möchte er sich noch) so sehr verspekuliert haben und das erworbene Gasthaus oder sonstige Geschäft den Anpreisungen und Erwartungen ganz und gar nicht entsprechen, mehr als die Hälfte des Preises war es doch wohl wert. Hierher gehört auch daß die Berufungsklage gegen eine Verurteilung in noch soviel Kosten bis zur Einführung der neuen Zivilprozeßordnung eine verlorene Sache war; denn eine Anfechtung wegen der Kosten allein war unzulässig. So mancher Rechtsanwalt hat aus diesem Grunde die eigene, teilweise Verurteilung in der Hauptsache beantragt, nur um die Möglichkeit der Berufung zu sichern. Heutzutage wird bei dem starken gesetzlichen Schutz der Minderjährigen manche Klage auf Rückzahlung eines Darlehens oder auf Bezahlung aus Kaufgeschäften und manche Lohnforderung an Minderjährige ins Wasser fallen. Die ftüheren, auf Bermögensersparnis oder Bereicherung gestützten Klagen gegen den Vater oder wer ihm darin gleichsteht, sind beseitigt und die Neuerung, daß der gesetzliche Vertreter zuvor zur Erklärung über die Genehmigung des Geschäfts aufgefordert werden muß, ist vielen Geschäftsleuten unbekannt. So tritt denn die gesetzliche Vermutung des § 108 des bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft, d. h. der Lieferant verliert den Prozeß, weil die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters als verweigert anzusehen ist, außer bei Geschäften, die zu väterlich genehmigten Geschäftsbetrieben, oder ebensolchen Arbeitsverhältnissen der Minderjährigen gehören. Um die rechtlichen alltäglichen Aussichtslosigkeiten. weiter durchzugehen, darf der Beklagte nicht vergessen werden, der an jedem Amtsgericht von Zell zu Zell mit der Verteidigung wiederkehrt, daß ihn der Versicherungsagent meuchlings beim Wendschoppen gekapert und die Versicherungsdedingnngen ganz falsch ausgelegt hälle. Menn man den Mann ernst nehmen wollle, hat er noch etwas dazu versprochen bekommen, daß er sich nur versichert hat, und jetzt soll er auf einmal rückständige Bei- träge bezahlen. Die Ausrede nützt gewöhnlich schon deshalb nichts, weil er die nötige unverzügliche Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums versäumt haben wirb', und außerdem, weil ellvaige Vollmachtsüberschreitungen des Agenten, wie sie durch Gewährung von Zahlungsfristen oder ein als solche wllkendes Verhalten begangen sein können, der Gesellschaft nach den bekannten Reichsgerichtsentscheidungen Bd. 3 Nr. 32, Bd. 25 Nr. 35 und Bd.' 28 Nr. 91 nicht zur Last fallen, wie überhaupt einer Versicherungsgesellschaft aus der Duldung von Handlungen' des nicht ausdrücklich zum Vertreter bestellten Agenten eine Verpflichtung, diesen dennoch als ihren Vertreter anzuerkennen, nur dann und in soweit erwächst, wenn und soweit sie duldete, daß letzterer als ihr Vertreter auftrat, d. h. in ihrem Namen rechtsgeschäftlich tätig war. Wie hier vorausgesetzt, hat der Versicherungsnehmer gewöhnlich die Bedingungen akzeptiert und muß gewärtig sein, daß das, was er unterschreibt, als ihm bekannt und gegen ihn gilt. Klagen auf Bezahlung gelieferter Ma- schinen sind erfahrungsgemäß oft aus dem Grunde selbst „geliefert", weil nach vorgelegtem Muster ein bestimmtes System bestellt, aber ein anderes dem Käufer gesandt worden ist. Dabei brauchte die nichtsäumige Partei die im alten Handelsgesetzbuch vorgesehene Frist zur Nachlieferung nur auf Anforderung des Verkäufers zu setzen und jedesmal dann nicht, wenn die Nachlieferung inzwischen unmöglich geworden war oder der Säumige sie verweigert hatte. So entschied das Reichsgericht in Bd. 5 9tt. 27 unb Bd. 1 Nr. 88. Nach dem neuen Recht kann, und zwar nicht bloß bei Handels-, sondern auch bei andern Käufen, wenn der Käufer dem Verkäufer gegenüber einen Mangel der Sache behauptet, der Verkäufer ihn unter dem Erbieten zur Wandlung und unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung darüber auffordern, ob er Wandlung verlange. Tie Wandlung rann in diesem Falle nur bis zum Ablauf der Frist verlangt werden. Bei Fix-Geschäft en muß der Käufer sofort in Kenntnis gesetzt werden, wenn zur bestimmten Zeit nicht geliefert worden ist, und der Käufer dennoch auf dtachiieferung bestehen will. Versäumt der Käufer dies, dann kann er Erfüllung nachträglich nicht mehr beanspruchen. (§ 466 B.-G.- B — § 376 H.-G.-B.) Wenn Verletzung der Pflicht, ein nach Muster bestimmtes Exemplar zu liefern, dem Verkäufer nicht zur Last fällt, dann pflegt für einen Käufer, der wegen Unbrauchbarkeit einer Säe- oder einer anderen fahrbaren Feldmaschine Zahlung verweigert, bei uns zu Land der Prozeß schlecht zu stehen; denn landwirtschaftlicheGeräte, deren Messer und önstige empfindliche Eisenteile dem Anprall der Steine auf hartem Boden auf die Dauer standhalten, gibt es kaum, und das Unbranchbarwerden liegt oft nicht an schlechtem Material oder Kunstsehlcr der Maschine, sondern eben am Arbeitsterrain und daran, daß sie nicht sorgsain genug behandelt und zu wenig nachgesehen wird. Da verständigt man sich besser mit dem Fabrikanten, als daß man einen Prozeß riskiert. , Gerade diese Prozesse sind aber verhältnismäßig raum weniger häufig, wie die massenhaften Klager, auf Räum u u g von M1 et w o h n u n g c n, mit denen sich die Amts gerichte fortwährend befassen müssen. Der beklagte Mieter bat vielleicht auch den guten Willen, auszuziehen, kann aber keine Wohnung bekommen, eine Kalamität, die ihm vor dem Jahre 1900 nicht einmal zu einem Aufschub im Urteil verhelfen tonnte, auch jetzt nicht vor Verurteilung schützt, aber das Gericht kann jetzt doch bei Wohnungsnot oder in ähnlichen Fällen nach § 721 der Zivilprozeßordnung auf Antrag des Schuldners eine angemessene Frist zur Räumung gewähren, wenn nicht gerade die Wohnung bereits ailderweit vermietet ist. Eine andere prozessuale Neuerung, welche die Befürchtungen, die man ihretwegen hegte, nicht zu bewahrheiten scheint, besteht in folgender Möglichkeit: Früher mußte ein Anspruch schon deshalb, lucil er noch nicht fällig war, angebrachtermaßen abgewiesen werden. Statt dessen kann man jetzt auf künftige Leistung von Leibrenten, Lebensunterhalt und überhaupt auf jede zukünftige Leistung dann klagen, wenn der Schuldner sich seinen Verpflichtungen entziehen zu wollen scheint. So wenig Aussicht auf Erfolg wie früher haben heute noch die Klagen auf Rücknahme von eingehandel- tent Vieh, auch wenn der Handelsmann srch hoch und teuer verschworen hat: Es gibt keinen besseren Gaul im ganzen Ort, es ist nichts auszusetzen, so tadellos, frisch und gesund hat noch Leiner in Deinem Stall gestanden usw. Das sind unverbindliche Anpreisungen. Sicherheit gewährt nur ortsgerichtliches Protokoll. Zeigt sich innerhalb der ersten 14, 28 oder 3 Tagen nach dem Kaufabschluß ein gesetzlicher Währschaftsfehler, dann wird allerdings nach § 484 B.-G.-B. vermutet, daß der Mangel bei der llebergabe schon vorhanden war, und wenn der Käufer dann noch dem Ablauf ewiger Gewährfrist oder nach dem Ver- endeu des Tiers dem Verkäufer den Mangel richtig anzeigt, sollte man denken, er müßte seiinen Prozeß gewinnen. Aber der Fall ist selten. Mit Tieren, die derartig an den gesetzlichen ärgsten Kr an k h e i L en leiden, daß diese schon innerhalb der Gewährfrist zum Ausbruch kommen, fällt der erfahrene Handelsmann am wenigsten herein. In den zur Aburteilung kommenden anderen Währschaftsfällen trifft jene, dem Käufer günstige, gesetzliche Vermutung nicht zu und dem Richter bleibt zumeist nur die Auferlegung des richterlichen Eides. „Können Sie den Eid auch, schwören?" fragt er, und der Gesichtsausdruck des Schwur- pftichtigen legt vielleicht den Verdacht der geflügelten Worte nahe: „Gelt, den Eid möchtest Du sehen, den ich nicht schwören torm." 9äitürlich sind solche Rechtsstreite, wie sie hier vom Standpunkte des vermutlich Unterliegenden flüchtig zu beleuchten versucht werden, für die Gegenpartei ebenso sicher aussichtsvoll. ' Kehrt man die Medaille einmal um und sieht nach Rechtsstreiten, von denen nur hie und da einer verloren geht, so kann man sich beispielsmäßig mit Recht fragen, was eigentlich einem aus Grund des § 701 B.-G.-B. auf Ersatz abhandengekommener vom Gast eingebrachter Sachen belangten Logierwirt zur Verteidigung eigentlich überhaupt noch übrig bleibt. Abgesehen davon, daß er unter Umständen nur bis zum Betrag von 1000 Mark haftet, kann man ihm höchstens noch helfen, wenn der Reisende sein Geld hat offen liegen liegen lassen oder seine Koffer unverschlossen befördern ließ. Daß ein Anschlag, durch den der Gastwirt die Haftung ablehnt, ohne Wirkung ist, sagt das Gesetz ausdrücklich. Mit vrelem wenn und aber kann also hier der Rechts- anwall den Klienten nur,chineinverteidigen". Ebenso wie wenn jemand entgegen den §§ 762, 764 B.-G.-B. einen Gewinn aus Spiel, Wette oder Differenzgeschäft einllagen wollte, er den Prozeß wohl verlieren wird, allerdings wird in der Regel das Differenzgeschäft äußerlich als ein gütiges erscheinen, und wie Planck meint, derjenige, der gegen die Verbindlichkeiten aus dem Geschäft einen Einwand erhebt. Umstände darzulegen haben, welche für die Annahme eines unverbindlichen Differenzgeschäftes sprechen. Wenn man die Entscheidungen der oberen Gerichte durchblärrert, sieht man, wie ost Rechtsstreite um Gr u n d- dien st bar Leiten von der Partei verloren werden, welche sich ans Ersitzung solcher auf Grund unvordenllicher Zeit 6prüft; denn wenn sich auch ein Zustand, z. B. der Zufluß von Wasser, die ganze Zeit hindurch nachweisen läßt, jo mißlingt doch gewöhnlich der weiter erforderliche Beweis, daß dieser Zustand das Bewußtsein der Ausübung als Recht des Klägers hinter sich hat. Die Rechtsprechung erblickt nämlich diesen Nachweis nur in solchen Wülenshandlungen, die zwingend auf das Bewußtsein des Rechtsbesitzes hindeuten; wenn also die streitige Berechtigung bereits vorher durch Anlagen auf dem anderen Grundstück in Anspruch genommen worden war oder wenn der Nachbar solche Anlagen ausdrücklich geduldet hat oder wenn er den Zustand zwar ändern wollte, und daran schon vorher in Klageweg verhindert worden ist, kurz nur dann, wenn llar bewiesen wird, daß auch er sich bewußt war, daZ der Nachbar sich auf eine Beschränkung seines Eigentums, auf ein Recht cm seinem Grundstück stützen wolle. Ohne das verhilft sogar die Verheißung des § 938 B.-G.-B nichts, wonach vermutet wird, daß, wenn jemand eine Sache am Anfang und am Ende eines Zeitraums im Eigertbesitz gehabt hat, dies auch in der Zwischenzeit der Fall war. Immer noch bestritten, und zwar fast ebenso ost vergeblich, wird die Anfechtung der im Jahr vorher geschlossenen endgeltlichen Verträge eines Schuldners mit seinem Ehegatten oder mit seinen oder seines Ehegatten Verwandten. Sobald ein Gläubiger, der durch den Vertragsabschluß benachteiligt ist, von seinem An-, fechtungsrecht Gebrauch macht, ist die Hoffnung für den Gegner gering, und zwar wegen der Vermutung des Anfechtungsgesetzes, die dahin geht, daß chm, als er den Vertrag mit dem Schuldner abschloß, dessen Absicht, die Gläubtger zu benachteiligen, bekannt gewesen sei. — Diese Vermutung kann nur durch den Beweis des Gegenteils entkräftet werden, was sehr schwer hält. Bei anderen Prozessen wiederum wird man der Klage schon deshalb keinen günstigen Erfolg Voraussagen dürfen, wert ote Frage, wer denn eigentlich verklagt werden muß, an srch zu Schwierigkeiten führt. Haben dock) gewisse Verernigungen Schulden und werden verklagt, bis es dem Berechtigten llar wird, daß er auf den ersten Blick abgewcefen werden muß, weil es sich um eine Gesellschaft handelt, die als Vereen oder Korporation vom Recht nicht anerkannt ist, daher nach § 50 der Zivilprozeßordnung nur verklagt werden kann, wenn man die einzelnen Mitglieder namentlich kennt und unter Berücksichtigung der 88 705 ff 3--P.-O. verklagt. Aus diesem Grund müssen u. a. abae- wiesen werden die Klagen gegen offene Handelsgesellschaften, bei denen sich ergibt, daß sie noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, denn vor dem Eintrag haben sie keine, von der Gesellschaft unabhängige rechtliche Persönlichkeit. Und nun erst die böse Ei s e n b a h n v e r k e h r s o r d- nung! Wieviel Beweissicherungen werden deshalb verbummelt, weil die Leute glauben, wenn sie eine bestimmte Summe als Interesse an der Lieferung deklariert haben, dann könnten sie diese ohne weiteres auf dem Klageweg erzwingen. Die Bestimmung des § 85 Verk.-Ord., wonach das Vorhandensein und die Höhe des weiteren Schadens genau so bewiesen werden muß, als wenn keine Jnteressedeklaration stattgefunden hätte, führt dann zum verlorenen Prozeß. Abgesehen davon, ist auch wegen der sonsllgen zahlreichen Sonderbestimmungen für den Eisenbahnverkehr fast jeder Prozeß gegen die Direktion eine mißliche Sache; man denke nur an die dem Frachtbrief gegenüber unzulässige Berufung auf mündliche' Abreden, und daran, daß wegen Lieferungsverspätungen nur Prozentsätze der Fracht vergütet werden. Abgesehen davon, daß der Dellarant die Beweislast des Schadens ungeschmälert behält, setzt er auch noch gerade durch die Deklaration seinem Anspruch selbst die Höchstgrenze, weil gesetzlich ihm auf keinen Fall mehr als der deklarierte Betrag zugebilligt werden kann. Eine Deklaration, die den Berechtigten nicht einmal des Nachweises seines tatsächlichen Schadens überhebt, ist immerhin ein Kuriosum. Dem richterlichen Ermessen bleibt daher kaum Spielraum und bestenfalls ist die Urteilssumme eine derartige Lappalie, daß der glückliche Gewinner sagen kann: O wech gewonnen! Es sei nun noch eine gedrängte Auslese von Fällen gegeben, in denen man sich erfahrungsgemäß notwendig unter sehr ungünstigen prozessualen Auspizien befindet. So wäre jemand, der irrtümlich für tot erklärt worden ist, wenn er nach seiner Wiederkehr auf Wiederherstellung des ehelichen Lebens mit seinem inzwischen anderweit verheirateten Ehegatten klagen würde, ohne weiteres auf Grund des § 1348 B.-G.-B. abzuw eis en, weil durch die inzwischen erfolgte weitere Eheschließung die frühere Ehe aufgelöst ist und bleibt. Wer einem andern, dessen grundbuchmäßig eingetragenes Recht bestreiten wollte, wird wegen § 891 B.-G.-B. ebenfalls voraussichtlich keinen Erfolg haben. Ein Ehemann kann die Legitimität eines nach Eingehung der Ehe geborenen Kindes nach §§ 1591, 1720 B.-G.-B. nicht einmal durch den Beweis mehrerer Teilnehmer ausschließen. Er muß geradezu die Unmöglichkeit der Abstammung des Kindes von sich nachweisen. Auf ein vom Erblasser vernichtetes Testament wird man schwerlich mit Erfolg Rechte stützen können, denn § 2255 besagt, daß die Vernichtung in der Absicht, das Testament zu widerrufen, geschehen kann. Einem Nachlaßgläubiger wird man so leicht nicht zu einer Klage auf HerausgÄe von Nachlaßgegenständen raten, wenn der Erbe ein Vermögensverzeichnis ordnungsgemäß errichtet und die verlangte Sache nicht darin aufgeführt hat, und zwar einfach deshalb, weil alsdann nach § 2009 B.-G.-B. vermutet werden muß, daß andere dkachlaßsachen als die verzeichn neten nicht vorhanden sind. Ein Pfandrecht an Sachen geltend zu machen, die man als Pfandgläubiger dem Verpfänder oder dem Eigentümer bereits zurückgegeben hat, würde Erfolg nicht wohl haben, denn eben durch die Rückgabe erlischt nachZ 1253 B.Ä'.-B. das Pfandrecht. Die Echtheit von Urkunden soll man nicht mehr bestreiten, wenn man sie selbst unterschrieben hat, oder wenn gar eine solche vorgelegt wird, die vor einer Behörde errichtet ist. Sie gilt als echt und genießt die besondere Beweiskraft der §§ 437, 440 Zivilprozeßordnung. So läßt sich schon aus dem Gesetz selbst bis zu einem gewissen Graoe sagen, wieviel Gewinnchancen die eine oder die andere Prozeßpartei hat, aber jeder Rechtsstreit bleibt bis zuletzt abhängig von Zufälligkeiten. Scheint er noch so verheißungsvoll, plötzlich kehrt vielleicht die Vorlage eines vergilbten Wischs die Hoffnung ins Gegenteil, oder die berüchtigte Verjährungseinrede platzt wie eine Bombe in die schöne Zuversicht und bläst dem Recht das Lebenslicht aus. Deshalb wird man in zweifelhaften Fällen und vor allem bei Bagatellen besser Unrecht leiden, als Unrecht tun. Tas ist die leider täglich ost übersehene! Handgreiflichkeit der Juristenpraxis. Z ampa. Wom sozialdemokratischen Uarteitage in Dresden. IIL Dresden, 16. Sept. In der heutigen Vormittagssitzung des sozialdemokratischen Parteitages hielt G ö h r e eine sehrerregteRede gegen Bebel. Dieser habe gestern die Ehre Göhres und die anderer Parteigenossen „beschmutzt, um Mehring zu retten. Ein Parteiführer, der dies tue, verdiene ein Pfuü Die Rede Göhres war von großen Lärmszenen, aber auch von lebhaftem Beifall begleitet. Nach Göhre erhielt Mehring das Wort. Dieser erklärte die gegen ihn gerichteten Angriffe für alte Verleumdungen, die er noch einmal widerlegen wolle. Er lege seine Tätigkeit an der „Neuen Zeit" und der „Leipz. Volksztg." solange nieder, bis berufene Instanzen die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit verlangten. Nach einer langen Reihe persönlicher Bemerkungen, in der Bebel und Göhre einander Ehrenerklärungen gaben, wurde die Sitzung abgebrochen. Die Abstimmung wurde auf nachmittag vertagt. In der Nachmittagssitzung wurde nach 2i/2stündiger heftiger Debatte über die Tätigkeit von Sozialdemokraten an bürgerlichen Blättern in namentlicher Abstimmung mit 283 gegen 24 Stimmen folgender Antrag des Vorstandes angenommen: 1. Kann es mit den Interessen der Partei für vereinbar erachtet werden, daß Parteigenossen als Redakteure und Mitarbeiter an bürgerlichen Preßunternehmungen tätig sind, in denen an der sozialdemokratischen Partei gehässige oder hämische Kritik geübt wird? Antwort: Nein! 2. Kann ein Parteii- genosse Redakteur oder Mitarbeiter eines bürgerlichen Blattes sein, auf welches obige Voraussetzungen nicht zu- treffen? Diese Frage ist zu bejahen, soweit Stellungen in Betracht kommen, in denen der Parteigenosse nicht genötigt wird, gegen die sozialdemokratische Partei zu schreiben oder gegen dieselbe gerichtete Angriffe aufzunehmen. Im Interesse der Partei sowohl wie im Interesse der in solchen Stellungen befindlichen Parteigenossen liegt es jedoch, daß den letzteren keine Vertrauensstellungen übertragen werden, weil solche sie früher ober später in Konflikt mit sich und der Partei bringen müssen. Die Abgg. Auer, Bernstein, Heymann und Frau D r. Ä. David- Mainz enthielten sich der Abstimmung. Braun erklärt, feine Frau habe sich c:ij ;jcn, nicht wehr au der „Zukunft" mitzuarbeiten. P s u v. c u ch spricht die Erwartung aus, daß Braun als ij o h . erlogener! Ehemann in gleichem Sinne handeln weroe. Es folgt die Besprechung der Dcff* ercnz zwischen B e b e l u n d d e m „V o r w ä r t s". Es wird, erklärt Bebel, keine Haupt- und Staatsaktion, da man sich privatim bereits ziemlich ausgesprochen habe. Bebel erklärt schließlich, damit zuftieden zu sein, daß der „Vorwärts" die ursprünglich abgelehnte Einsendung Bebels nachträglich veröffentlicht habe. Auer meint humoristisch, wenn Bebel in Berlin ge» wesen wäre und mit ihm die Sache besprochen hätte, wären sie gleich einig geworden, Bebel zu vergewaltigen und dessen Erklärungen nicht zu veröffentlichen. (Bebel: Da irrst Du, lieber Nazi.) Auch Ger i sch spricht noch und Heine. Er erklärt, wie seine Aeußerung, die er in einer Berliner Versammlung gemacht habe, Bebel liege in Küßnacht und schlafe, zu verstehen sei. Das sollte nichts weniger als eine Beleidigung sein. Es gibt einen Zusamm e n st oßzwischen Heine und Stadthagen, worauf diese Sache erledig! ist und die Polenfrage an die Reihe kommt. In der Polen sr age wurde auf Antrag der Frau R o s a L u x e m b u r g beschlossen: Der Parteitag billigt den Beschluß des Parteivorslandes, als er es ablehnte, die nationalen Sonderbestrebungen der Polen, die mit den proletarischen Klassenkümpfen nicht das mindeste zu tun haben, zu unterstützen. Politische Tagesschau. Großbritanniens Reichtum. In einem vor der Jahresversammlung der „British Association" gehaltenen Vortrage schätzte Sir Robert Gisfen den Reichtum auf 15 000 000 000 Pfund Sterling, sein Einkommen auf 1 750 000 000 Pfund Sterling und den Reichtum des britischen Gesamtreiches auf 22 500 000 000 Pfd. öterL Die Ziffern, meinte Sir Robert Giften, seien überwältigend und schwer zu denken; Frankreich und Deutschland könnten wohl kaum die Hälfte oder ein Drittel davon aufweisen. Ein Vergleich mit den anderen Großmächten zeige, daß England und die Vereinigten Staaten die wirtschaftlichen Kräfte der übrigen Welt mehr denn aufwägen. England konsumiert jährlich 1386 000 000 Pfund Sterling, nnb zwar in folgeirdem Prozentverhältuis: Nahrung 34, Kleidung 13, Behausung 16, staatliche Ausgaben (ohne Erziehung) 13, Verschiedenes (mit Erziehung) 9. Ein ernftey Problem sei der kolossale Unterschied in der Wohlfahrt der einzelnen Teile des Reiches, so konsumierten die 42 Millionen Großbritanniens an Nahrung und Getränken allein soviel als das Gesamteinkommen der 300 Millionen der indischen Bevölkerung beträgt. Schließlich verlangte der Vortragende, daß die nationalen Ausgaben von 30 Mill, auf .100 Millionen Pfund Sterling erhöht werden sollten. Linienschiff „Keffen". S. K. H. der Groß Herzog Ernst Ludwig reifte am Mittwochabend von Darnrstadt nach Kiel ab, wo die Taufe eines Linienschiffes durch ihn stattfindet. Dieses neue Linienschiff I wird am 18. d. M. aus der Germaniawerft in Kiel vom Stapel laufen und vermutlich den Namen ^Hessen" erhalten. Dieses Panzerschiff gehört dem Typ der H-Klasse, von dem bislang zwei, nämlich „Braunschweig" und „Elsaß" vom Stapel gelassen sind, an. Ueber die Abmessungen des Schiffes und seine Armierung bemerken wir kurz folgendes: Tie Wasserverdrängung beträgt 13 200 Tonnen, die Länge 121 Meter, Breite 22 Meter und der Tiefgang 7,6 Meter. Somit wird das neueste .Linienschiff neben feinen beiden Schwesterschiffen zu den größten Panzern der deutschen Flotte gehören. Die schwere Artillerie besteht bei den Schi, fen der H-Klasse aus vier 28 Ctm., und die mittlere Artillerie aus vierzehn 17 Ctm. Schnellfeuertcmonen, während die Schiffe der Kaiserklasse und der Wittelsbachklasse mir 24 Etm. unu > . ..... _chnen- feuergeschütze aufzuweisen haben. Die Offensivkraft der neuen Schiffe, von denen zurzeit drei auf Stapel stehen, und« 7 weitere in den nächsten Jahren gebaut werden sollen, ist dementsprechend eine viel größere als die der anderen, oben genannten Schiffe. Auch die hauptsächlich gegen Torpedoboote, ungeschützte Kreuzer und die ungepanzerten Ausbauten feindlicher Schisse zur Geltung kommende, leichte Artillerie ist bei den Schiffen der H-Klassen sehr reichlich bemessen, und setzt sich aus zwölf 8,8 Ctm. Schnellfeuergeschützen, zwölf 3,7 Ctm. Maschinenkanonen und acht 8 Mm. Maschinengewehren zusammen. Auf den Panzerschutz hat man bei den neuen Linienschiffen ganz besonderen Wert gelegt. Kein einziger Teil, in dem sich Geschütze, Maschinen, Schießbedarf und Kommando-Elemente befinden, ist mige- schützt gelassen. Die jowohl hierdurch als auch durch die Installierung der schweren Artillerie bedingte Mehrbelastung des Schiffskörpers hat man durch eine Vergrößerung des Deplacements ausgeglichen. Letzteres beträgt bei den Schiffen der Brandenburgklasse 10060 Tonnen, bei denen der Kaiserklasse und Wittelsbachklasse 11150 bezw. 11800 Tonnen, und bei den neuen Schiffen 13 200 Tonnen. Die Maschinenkraft entspricht bei den vier verschiedenen Schiffsklassen 10000, 13 000, 15 000 und 16 000 Pferdekräften. Die Geschwindigkeit der neuen Linienschiffe wird ebenso wie bei den Schiffen der Wittelsbachklasse 18 Seemeilen in der Stunde betragen gegen 17,5 bezw. 16,8 Seemeilen bei den Schiffen der Kaiserklasse und der Brandenburgklasse. Die neuen Linienschiffe sind auch den stärksten Panzerkolossen aller fremden Marinen ebenbürtig, und wir können deshalb der Hoffnung Raum geben, daß ihr Vorhandensein allein genügen wird, Vergewaltigungsgelüste anderer Seemächte nicht auftommen zu lassen, und uns den Frieden auf See zu sichern, wie dies unsere Armee zu Lande tut. Kauptversawmlmrg des Medizirral-Reamterr- Kerems» In der unter VorsiK öe? Geheimen Medizinalrats Tr. Rapsmund-Minden i. W. abgehaltenen Schlußsitzung des Vereins deutscher Medizinalbeamten in Leipzig wurden Vor- scüläge zur Verhütung der Verbreitung ansteckender Krankheiten durch die Schulen beraten. Reg.-9tat Pros. Tr. Tjaden-Bremen hob hervor, daß für die Verbreitung ansteckender Krankheiten in der Schule und durch die Schule die Hauptquelle das erkrankte Kind ist, das im Prodomalstadium, in leichteren Füllen während des Krankheitsverlanfs oder in der Rekonvaleszenz die Schule besucht. Die llcberiragung geschieht gewöhnlich unmittelbar von Kind zu Kind, doch i)t auch eine mittelbare durch Vermittlung von Staub und Schulutensilien möglich Tie Verschleppung der Krankheitskeime durch gesunde Zwischenträger ist selten. Bei der Bekämpfung der Seuchenverschleppung ist die Fernhaltung der erkrankten Schüler und Lehrer die weitaus wichtigste Aufgabe. Zu ihrer Erftillung müssen Aerzte, Behörden und bakteriologische Untersuchungsstationen mit der Lehrerschaft zusanl- menwirken. In zweiter Linie muß die Gefahr durch die gründlichste Reinhaltung und b-nrch. hygienischen Ausbau der Schule in all ihren Teilen bekärnpft werden, Medizinal- rat Professor Dr. Leubuscher-Meiningen ernpfrehlt die allgemeine Einführung der Schularzteinrichtung als ein wirksames Mittel zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten unter den Schulkindern. In der Diskussion wurden die Ausführungen der Referenten in den leitenden Gesichtspunkten zustimmend beurteilt. Zum Schluß machten Prof. Dr. Straßmann-Berlin und Dr. Art. Schulz, Assistent am Institut für Staatsarzneikunde in Berlin, an der Handl von Demonstrationen Mitteilungen über dre Photogra- phie im Dienste d er gerichtlich en Medizin. Im allgemeinen ist zu sagen, daß dre Photographie in der gerichtlichen Medizin ausgedehnterer Anwendung fähig ist, als dies bisher der Fall war. Sie empfiehlt sich namentlich zur Wiedergabe wichtiger vorübergehender Erscheinungen, beziehungsweise nicht dauernd zu erhaltender Befunde, von denen sie ein klareres und objektiveres Bild zu geben vermag, als die Beschreibung oder Zeichnung. Die Aufnahme einer Leiche zum Zwecke der Rekognition hat die Herstellung eines schürfen Profil- unt> eines vollen en taee- Bildes im Änne der Bertillonschen Methode anzustreben. Bei der Wiedergabe von Verlegungen und sonstigen markanten Befunden an Toten und Lebeirden ist die Hervorhebung des abnormen Zustandes im Bilde ausschlaggebend. Aus Stadt und Land. Gießen, 17. Sept. 1903. Nachrichten über bemerkenswerte Vorkommnisse in Stadt und Land werden stets gern entgegengenommm und angemessen honoriert! ** Personalien. Se. Kgl. Hoh. der Großherzog haben den evangelischen Pfarrer Geh. 'Kirchenrat Wilhelm liebel zu Groß-Gerau auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen und ersprießlichen Dienste mit Wirkung vom 1. November L Js. an in den Ruhestand versetzt. ** Verspäteter Frühlingsbote. Gestern zeigte ein kleiner junger Herr auf unserer Redaktion einen lustig zappelnden Maikäfer vor. In Vilbel sei er eingefangen worden, erklärte uns stolz der kleine Jäger. k. Lich, 16. Sept. Ein schwerer Unfall ereignete hch auf dem nahen Gut Mühlsachsen. Der 29jährige verheiratete Johannes Schröder aus Nieder-Bessingen war reim Maschinendreschen in der Scheune damit beschäftigt, das Stroh aus das Gerüste zu legen, wobei er ausglitt und in iie Tenne stürzte. Er blieb bewußtlos liegen und mußte per Wagen nach Hause gebracht werden. Butzbach, 16. Sept. Wir lesen in der „Butzb. Ztg.": Durch die Ausführungsarbeiten der Butzbach—Licher Bahn ist den Bewohnern von Butzbach für die Zukunst eine be- .ondere Annehmlichkeit in Aussicht gestellt durch die er- ieichterte Möglichkeit der Anlage einer Promenade um ne Stadt, von der jetzt nur ein kleiner Teil besteht. Es darf als ein Verdienst um das Wohl der Stadt und deren Weiterentwickelung gepriesen werden, daß der Stadtvorstand dem Angebot der Butzbach-Licher Eisenbahnaktiengesellschaft zustimmte, nach welchem dieselbe sich bereit erklärt, das erhöhte Gelände längs der Main-Weserbahn bis zur Gießenerstraße, in der Breite wie der schon bestehende kleine Teil der Promenade, abzutragen. Ein großer Äil der Bevölkerung verlangt heute, daß ihm die Stadt eine Promenade schafft, auf der man auch bei schlechter Witterung, bei welcher Feldwege nicht passierbar sind, den notwendigen Spaziergang ausführen kann. Mau spricht in Butzbach so gerne von der Entwickelung der Stadt Gießen, in der eine große Anzahl Rentner und Pensionäre wohnte; betrachte man sich aber auch, was die Stadt Gießen in den letzten 30 Jahren für Herstellung von Promenadewegen getan und wie die ehemals sog. Schur, jetzt Süd-, Ostanlage usw. eine Zierde der Stadt geworden ist. Die Mittel, die Gießen für diese Anlagen aufgewendet, gehen über das, was man in Butzbach seither aufwandte, um das vielfache des Verhältnisses von Einwohnerzahl und Steuerkapital hinaus. Seit über ein Jahrzehnt besteht auch Mangel, an Wohnungen in Butzbach und die innerlichsten Interessen der Gemeinde stehen m Gefahr, wenn diesem Mangel nicht bald abgeholfen wird. Man denke nur, wie leicht es Vorkommen kann, daß der Kommandeur unseres Bataillons keine seiner Stellung entsprechende Wohnung zu erhalten vermöchte, man bemerke sich, daß seither schon Rücksicht genommen wurde auf Nichthierherversetzung vermögender verheirateter Offiziere, man rechne mit der Zukunft im Falle der Bildung weiterer Bataillone und Bemühung um ein zweites Bataillon seitens des Stadtvorstandes und anderer bei solchen Vorlagen tätiger Personen der Stadt I Möge die Eröffnung der Butzbach—Licher Bahn dazu beitragen, daß, wie voraussichtlich in den interessierten Ortschaften, sich auch die Baulust in Butzbach endlich mehr regt. Bad-Nauheim, 16. Sept. Die Abschiedsvor - stellung im Theater gestaltete sich recht glanzvoll. Nach neunjähriger Tätigkeit verläßt jetzt Direktor Carl v. M a i x d o r f f unsere Badestadt; Liebe unü> Anhänglichkeit zu beweisen, waren hiesige und fremde Theaterbesucher zuv letzten Vorstellung in das Theater geeilt. Als der Vorhang zum Schlüsse des letzten Aktes fiel, wurde Direktor von Maixdorff durch wiederholte Bravorufe vor die Rampe der Bühne gerufen und ihm ein Eichenlaubkranz, sowie Blumensträuße überreicht. Auch die Mitglieder wurden mit Blumen- Arrangements fast überschüttet und erhielten ihren Dank durch starken Applaus. Dieser letzte Wend brachte neben ein paar alteren Einaktern noch eine Premie re, das Lustspiel „Heiratsvermittlung" von Myna Geers (Agnes Meyer aus Wiesbaden). Das Stück ist, wie hiesige Blätter sich ausdrücken, von verschiedenen heiteren Episoden durchwebt und fand beim Publikum eine gute 'Aufnahme. In der kommenden Saison wird das ueugegrün- dete Städtebundtheater hier spielen. -i-. Grünberg, 16. Sept. Em Mahlbursche des Müllereibesitzers Zimmer wollte einen Sack Frucht die Treppe hinauftragen. Er fiel rückwärts herunter und trug außer inneren Verletzungen einen Bruch des rechten Arms davon. -h- Schotten, 16. Sept. Heute wurde unter zahlreicher Beteiligung der in weckeren Kreisen bekannte Mit-- inhaber des Tuch- und Manufakturwarengeschäfts Gebrüder Donecker, Karl Donecker, zu Grabe getragen. Der Verstorbene war schon längere Zeit leidend. g. Rüsselsheim, 14. Sept. Auf Veranlassung einer Anzahl Jntereffenten aus Arbeiterlreijen fand heute abend hier behufs Gründung einer gemeinnützigen Baugenossenschaft eine Versammlung statt, die von Arbeitern, Arbeitgebern und sonstigen Bürgern stark besucht war; ebenso waren fast sämtliche Mitglieder des Gemeinderats mit Bürgermeister Sittmann an der Spitze erschienen. Der aus Darmstadt erschienene Landeswohnungsinspektor Gretzschel erläuterte in eingehendem Vortrage die hessische Wohnungsgesetzgebung, sowie Zweck und Wesen der Baugenossenschaften. Er bezeichnete die Mitarbeit aller Bevölkerungskreise und der Ge- meindeverwaltungeu an der vom Gesetzgeber beabsichtigten Hebung der Wohnungsverhältnisse der minderbemittelten Klassen als wünschenswert und notwendig, und wies gleichzeitig darauf hin, daß der hessische Zentralverein für Errichtung billiger Wohnungen stets gern bereit sei, mit seinem reichhaltigen Material an Bauplänen, Statuten, sonstigen Drucksachen, sowie mit seinen weitreichenden Erfahrungen derartige Bestrebungen thackräftig zu unterstützen. In der anschließenden Diskussion wurde von verschiedenen Seiten die Gründung einer Baugenossenschaft befürwortet. Eine große Anzahl der Anwesenden erklärte ihren sofortigen Beitritt, weshalb beschlossen wurde, die Konstituierung der Genossenschaft bereits in den nächsten Tagen vorzunehmen. Frankfurt a. M., 16. Sept. Bekanntlich hatten sich einige Logenabonnenten im neuen Schauspielhaus geweigert, ihr Abonnement zu zahlen, weil sie nach ihrer Behauptung von den ihnen zugewiesenen Plätzen aus die Vorgänge auf der Bühne gar nicht oder nur schlecht sehen konnten. Es kam deshalb zu einem Zivilprozeß, der bei der sechsten Zivilkammer des hiesigen Landgerichts anhängig war und es hatte sogar eine richterliche Besichtigung des „Tatorts" stattgefunden. Nun sind während der Ferien bauliche Veränderungen im Schauspielhaus vorgenommen worben, die bewirkt haben, daß von den fraglichen Plätzen aus die Aussicht auf die Bühne hergesteklt ist. Der Prozeß ist damck gegenstandslos geworden und die Abonnenten haben sich heute im Vergleichsweg bereit erklärt, einen Teil des Abonnements zu zahlen. Vermischtes. * Göttingen, 16. Sept. In dem Städtchen Dassel brannten 18 Gebäude nieder. 10 Familien sind obdachlos; man vermutet Brandstiftung. * Lindau im Eichsfeld, 16. Sept. Ein Großfeuer zerstörte in der letzten Nacht drei Wohnhäuser und fünf Nebengebäude. Der Schaden ist sehr bedeutend. . * Paris, 16. Sept. Oberstleutnant Trouch et, Direktor des Infanterie-Departements im Kriegsministerium, stürzte gestern mit seinem Pferde und ist in der letzten Nacht seinen Verwundungen erlegen. — Die Exkönigin Ranavalo von Madagaskar ist gestern in Begleitung chrer Tante und mehrerer Gesellschaftsdamen in Vichy eingetroffen und im Grand Hotel ab gestiegen. — In der Pariser Vorstadt Pantin erschoß aus Eifersucht ein 24jähriger Mechaniker seine 30jährige Geliebte. Ein 19jähriger junger Mann, der auf den Schuß herbeieilte, wurde ebenfalls erschossen. Hieraus beging der Täter Selb st mord. * Budapest, 16. Sept. In der Ortschaft Macedouika entstand dadurch, daß ein im Kirchturm befindliches zu Böllerschüssen bestimmtes Quantum Pulver böswillig zur Explosion gebracht wurde, eine furchtbare Feuersbrunst. Der Kirchturm stürzte ein. Zahlreiche Häuser brannten ab. Ein Kind fiel den Flammen zum Opfer. * Ein sHweres Unwetter hat auf der Ostsee gewütet. Wie aus Lübeck telegraphiert wird, sind viele Schiffe infolge des Sturmes gesunken. Der Schoner Harme, der von Lübeck nach Gödeborg unterwegs war, ist im Sund gesunken. Zahlreiche Menschenleben sind verloren. — Infolge der letzten Regengüsse ist ferner der Masserstand der Mur, Drau und Enns ungewöhnlich hoch. In vielen Gegenden Steiermarks fanden Ueber- schwemmungen statt. Im oberen Mur- und Ennstal ist der Zugverkehr unterbrochen. Bei Marenberg-Wuchern wurde die neuerbaute hölzerne Draub rücke zum Teil fortgerissen. Ihre Trümmer zerstörten den T r a u st e g bei Marburg, bei dessen Einsturz zwei städtische Wachleute getötet wurden. Ferner sollen drei Erwachsene und drei oder vier Kinder, die zurzeit des Einsturzes die Brücks passierten, getötet sein. — Auch in der Gegend von Salzburg richtet das Hochwasser fortgesetzt großen Schaden an. Der Ort Mittersill steht völlig unter Wasser, ebenso der Gemeindewald im Oberpinzgau. Dort ist ferner ein Haus eingestürzt, bei mehreren anderen droht der Einsturz^ Im ganzen G a st e i n e r t a l ist die Ache ausgetreten. Sie zerstörte die meisten Brücken. — Die Hochwassertalastrophe nahm in Kärn- then einen unerreichten llmsang an. Fast alle Täler sind überschwemmt. Die Er n t e ist v e r u i ch te t und die Felder sind auf Jahre hinaus verwüstet. Auch in den Wäldern ist großer Schaden angerichtet. Im Liejertale wurden zwei Leichen gefunden; auf der Lieser treibt ein hölzernes Bauernhaus mit Bewohnern. Militär sowie Beamte und Ingenieure der Landesregierung leisten Hilfe. — Wegen Regens und Schneefalls könnte die Furrapost nur von Göschenen bis Hospental gelangen, die G r i m s e l p o st nur von Guttannen bis Handeck. Auf dem Oberalppaß mußte die Post wegen Schneemassen nach Andermatt zurückkehren. Die Lukmanierstraße ist zwischen Dissentis und Curaglia durch Lawinenstürze unterbrochen. — Aus dem französischen Bade Vichy wird Schnee gemeldet. * Zu der sensationellen Entdeckung der französischen Giftmischerin liegt folgende nähere Nachricht vor: Jetzt ist auch, schon die Ausgrabung und die Autopsie der Leiche einer Großmutter der „Giftmischerin" Gallio in Cassenuil (Lot-et-Garonne) angeordnet. Es werden immer mehr Einzelheiten über den jähen Tod ihres Gatten, der im November v. I., und den ihres Bruders, der Ende August jm Hause der Frau Gallio eintrat, veröffentlicht, und wenn es immer noch für möglich gehalten wird, daß der an einer Herzkrankheit leidende Mann an einer Verdauungsstörung nach einer reichlichen Mahlzeit starb, so sind alle Anzeichen dafür vorhanden, daß der Bruder Gaston Dupont mit Arsenik vergistet worden ist. Die junge Frau hatte sich mehrere Dosen dieses Giftes durch einen Tierarzt verschreiben lassen, dem sie erzählte, die Ratten ließen ihr keine Ruhe, verhinderten sie am Schlafen und zernagten ihre Kleider und Wäsche. Von diesen Ratten haben andere Bewohner des Hauses nichts gesehen und nichts gehört, und e:> fiel auch einem mit ihrer Familie besreunoeren Apotheker aus, daß Frau Galtie, als ihr Bruder sich unter elllsetzlichen Schmerzen wand und schrie. zu rym Mette und, wen er ihrer DienpmagD rein wcyenn verabreichen wollte, selbst kam, um noch eine Dosis zu verlangen, damit ihr Bruder von den Ratten in der Nachtruhe, der er sehr bedürfe, nicht gestört werde. Sie drang so sehr in ihn als Freund und guten Bekannten ihres Bruders, daß er ihren Bitten nachgab und ihr eine lleine Dosis Arsenik verabreichte. Äe ging mit der Versicherung, sie werde dieselbe den Bestien streuen, und noch vor der Nacht war Dupont seinen Qualen erlegen. Universttüts Nachrichten. — Musikwissenschaft an den deutschen Um v erst täten. Als ein akademisches Stiefkind kann man unter den Disziplinen, die an den deutschen Universitäten gelehrt werden, die Musikwissenschaft bezeichnen. Nur an wenigen Universitäten wird sie von besonders beauftragten Dozenten gepflegt, tue dem akademischen Lehrkörper angehören. In der Regel sind die Vorlesungen über Musikgeschichte, Harmonielehre u. a. in den Händen der akademischen Musikdirektoren, die oft unter einer Rubrik mit den Zeichen-, Turn- und Fechtlehrern im Personalverzeichnis zusammengefaßt sind. Sie galten mit diesen als „Lehrer der Künste und Fertigkeiten", wogegen inan nichts eiirzuweiiden hätte, wenn ihre Tätigkeit nur in der praktischen Ausbildung der Studierenden bestände. Da aber in ihrer Hand z. B. auch die Vorlesungen über Musikgeschichte liegen, so haben sie em Recht darauf, nicht von den anderen akademischen Dozenten getrennt zu werden. Im akademischen Lehrkörper erscheinen die Dozenten der 'Musikwissenschaft nur an den Universitäten B e r l i n (außerordentlicher Professor Fleischer, Privatdozent Dr. Friedländer und Privatdozent Dr. Wolf), Leipzig (außerordentlicher Professor Dr. phil et mus. Riemann, außerordentlicher Professor Dr. phil. Kretzschinar, außerordentlicher Professor Dr. jur. et. phil. Prüfer), München (außerordentlicher Professor Dr. Adolf Sandberger, Prwatdozent Dr. Kroyer, der insbesondere für Musikwissenschaft habilitiert ist, und Privatdozent Dr. Frhr. v. d. Pfordten, dessen Lehrfach die klassische Philologie ist) und Straßburg (ordentlicher Professor — seit 1898 — Dr. Iaeobstshal). In Gießen ist bekanntlich unser Universitäts- Musikdirektor T r a u k m a n n mit Lehrauftrag für Mujikwissen- schast versehen. Vorlesungen aus dem Gebiete der Musikgeschichte finden ailßerdem noch statt in Bonn, Breslau, Greifswald, Halle, Heidelberg, Königsberg, Marburg, Rostock, Tübingen. In Erlangen, Jena und Würzburg siud überhaupt keine Vorlesungen angekündigt. sondern dort erteilen die akademischen 'Musikdirektoren, bezw. Musik- lehrer nur Musikunterricht, bezw. leiten die Gesangsübungen der akademischen Gesangvereine. Die Plazierung der akademischen Dozenten für Aiusikwissenschaft unter eine besondere Rubrik, hinter den Privatdozenten und Lektoren (zu denen sie übrigens in Halle gerechnet werden) ist ein alter Zopf, der von den Unwersüäten möglichst schnell beseitigt werden sollte. Gerichtssaal. Berlin, 16. Sept. Das Landgericht Berlin verhandelte heute gegen den Schriftsteller Paul Koch und den Rechtsanwalt Eduard Jüngst wegen Beschimpfung der jüdischen Religion. Unter Anklage stand die Broschüre Koch's: „Der R i t u a l m o r d, eine neue Forderung des alten Testaments , die nachweisen will, daß auch die heutigen Juden den Ritualmord noch als Gebot ihrer Religion anerkennen müssen. Der Gerichtshof s p r a ch I ü n g st frei, da es sowohl für die Verbreitung der Druckschrift durch ihn, als auch für die Mittäterschaft ander nötigen Unterlage fehlte, erklärte dre in der Broschüre aufgestellte Behauptung Kochs für unwahr und beschimpfend und veriirteilte Koch einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, welche Strafe, da Koch noch sechs Monate zu verbüßen habe, in eine Zusatzstrcrfe von 14 Tagen Gefängnis umgewaridelt wurde. Zwickau, 16.Sept. Das Ehepaar Frenzel aus Meran hatte sich heute vor der hiesigen Strafkammer wegen Betrügereien, begangen durch spiritistischen Unfug nach Art der Amia Rothe, zu verantworten. Frau Frenzel wurde zu 6 M o n a t e r Gefängnis verurteilt, der Ehennrnn freigesprochen. Gisrntlahn-Zeitung. — Der Verein deutsch erLokomotivführer und Heizer, welcher seinen Sitz zu Worms hat, und dessen zirka 14 500 Mitglieder sich über ganz Deutschland, namentlich Süddeutschland, verbreiten, hält vom 15. bis 19. September in Berlin seine 24. Generalversammlung ab. Landwirtschaft. k. Alsfeld , 15. Sept. Eine Geflüg el- und Vogel* Ausstellung findet hier am 17. und 18. Oktober statt. + Kinzenbach, 16. Sept. Auch in diesen Tagen macht sich wieder ein reger Zwetschenhandel am hiesigen Orte bemerkbar. Es mochten wohl 50 Wagen am gestrigen Nachmittag am hiesigen Bahnhofe halten, welche alle mehr oder weniger mit Zwetschen beladen waren. Trotz der anhaltenden Näffe sieht man von ftüh morgens bis zum späten Abend viele fleißige Hände beim Zwetschenpslücken beschäftigt. Da für den Zentner Zwetschen 4 Mk. gezahlt wird, so schlagen die Leute los, was sie nur abernten können. Man befürchtet, daß die Zwetschen bei der nassen Witterung sich nicht lange halten, zumal sie der Sturm am vorigen Freitag schon sehr gelichtet hatte. Zur allgemeinen Erheiterung fand sich am gestrigen Nachmittage rwch ein zweiter Händler hier ein, wllcher sogar 4,30 Mk. für den Zentner Zwetschen zahlte. Bei dem massenhaften Angebot konnten beide Händler befriedigt werden, und erst die hereinbrechende Nacht machte dem regen Zwetschengeschäft ein Ende. Am heuttgen Tage wurde die Versendung fortgesetzt. Tie Zwetschen gehen alle nach den großen Städten am Niederrhein. Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. September Barometer auf 0° reduziert Temperatur der Luft Absolute Feuchtigkeit Relative Feuchtigkeit Windrichtung Windstärke Weller 1903. 16. 226 750,2 11,2 8,7 88 8. 2 Regen 16. 926 752,8 9,9 8,6 95 SW. 1 Bed. Himmev 17. 1^15 754,7 9,4 8,3 95 N. 2 Bed. Himmel Höchste Temperatur am 15.—16. Sept. 11,5° C. Niedrigste „ „ 15. „ 16. „ 8,0° C. Schisssnachrichten. Hamburg-Amerika Linie. Vertreter in Gießen S. Elsoffer, Marktstraße. Hamburg, 14. Septbr. Der Hamburger Schnell-Poft^ Dampfer „Blücher", Kapitän Krech, ist am 12. September, 6 Uhr nachm., wohlbehalten von Hamburg via Soulhampton und Plyrnouth in New York angekommen. Mefkasten der Redaktion. (Auouymc Anfragen bleiben nnbcrückfichtigt.) B. Frage: Darf ein Landwirt, der nur einen Knecht um ein Dienstmädchen beschäftigt, ansangen, für sich selbp Fnvaliden- mcrrten zu kleben? Antwort: Ja, aber nur dann, lucnn er vai- vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet Hal. Ä Wir bitten um stille Teilnahme. Giessen, Walltorstrasse, den 17. September 1903. «3 Die Beerdigung findet Freitag den 18. September, nachmittags 5 Uhr, von der Kapelle des alten Friedhofes aus statt. ■nrans Freunden und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, dass unser guter Bruder, Schwager, Onkel Herr lEmst Müller, Kaufmann 6975 Giessen, den 17. September 1903. Die Beerdigung findet Freitag den 18. September, vormittags 10y2 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Friedhofs aus statt MA worden: Tee 12 per Pfd. Mk. ft Pauyoug-Souchoug . Hochfeiner Gesellschafts-Tee Ceylou-Örange-Pckoe per Pfd. 3.— Mk. und tt Von den per 2. Januar 1902 18. der renommiertesten Firmen. 6973 Lindenplatz 12. Bahnhofstraße 27. >mmen wozu ergebenst einladen die Wirte: in Gießen, den 15. September 1903. 6971 04447 Die Wlkomission der Mui. Fachschule. & -iS*' 17 381 1044 1266 1555 1753 2266 2409 2442 2684 3057 99 474 1230 1297 1558 1911 2273 2412 2545 2850 3250 113 498 1231 1311 1607 2011 2274 2433 2616 2851 3302 236 583 1232 1340 1610 2014 2401 2436 2647 2894 3369 280 828 1333 1351 1706 2028 2402 2439 2648 2984 3429 338 898 1234 1402 1751 2039 2407 2440 2652 3005 3451 1.70 2.— 2.40 3.- 4.— 4 — 3.50 12 368 978 1248 1532 1752 2138 2408 2441 2667 3010 3474. 54 451 1090 1296 1557 1903 2272 2411 2536 2699 3215 neuester Ernte China-Tee .... Souchoug .... ff. Souchoug-Mischung Peeco-Souchoug mit Blüten Za den drei ersten Lehrfächern können auch Schüler, soweit Raum vorhanden, als Hospitanten aufgenommcn werden. Sie sollen durch eine vollkommene Elementarvorbildung befähigt werden, jedes Instrument mit wirklich musikalischem Verständnis zu lernen. Verwandten, und Grossonkel ; : ' -y'i* “ .■< ~ ___________i Ja&ob Sommer BL Ludwig Faber. Georg Häuser. Georg Schmandt Wwe. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Familie Heinrich Simon. Mobilien-Versteigerung. Freitag den 18. September, nachmittags 1>/, Uhr, werden Bleichstraße 33, II. Stock, folgende Mobilien gegen Barzahlung versteigert: 37 389 1088 1276 1556 1809 2270 2410 2527 2686 3135 aus Giessen im Alter von 60 Jahren gestern morgen nach kurzem, schweren Leiden plötzlich gestorben ist. Die trauernden Hinterbliebenen- i. d. n.: Dr. 1 Mettenheimer und Frau Emilie, geb. Müller. Gesangverein Heiterkeit. Samstag den 19. und Sonntag den 20. September: Musik-Schule von Minna BZörner Lehrfächer: Musikdiktat oder Tonschreiben Primavista- Singen oder Tonlesen Theorie der Musik Elementar - Klavierspiel Höheres Klavierspiel (Solo, Ensemblespiel, Hebungen im Begleiten). Hewerkschast Gießener Araunsteinöergwerke vormals Fernie in Gießen. ausgelosten Teilschuldverschreibungen sind folgende Nummern noch nicht eingelöst: 134 1135 1254 1271 1272 1325 1382 1413 1419 fertige Särge in jeder Preislage, Elchen polirt und Tannen lackiert. 5391 Bei der heute dahier vor Notar Justizrat Metz stattgehabten Auslosung unserer 4%igen TeUschuldverschrei- frungen sind folgende 100 Nuinnrern gezogen S,rß-Mßi?is m Kn! Mnhntt 12 Maigasse 12 empfiehlt Schrciuermeister • ■ • .. - IHetailsärge. Btindersärge in jeder sm&e. Watzenborn-Steinberg oiiiitag -eil Llt. September o. Msiitllg öeri 21. TkKmber Kirchweihfest _ __ ff. Tee*Spätzen . per Pfd. 6.50 M Tee "W& in Origtual-Paünug der Firmen Meßmer, Gchepeter. Bictoria-Tee und Souchoug in luftdrcht verschlossenen Dosen in allen Preislagen. Insgesamt bieten wir eine Auswahl von 30 Sorten Tee Todes-Anzeige. Heute morgen verschied nach langem, schweren Leiden unser lieber Bruder, Schwager und Onkel Herr Metzgermeister Karl Schneider Rentier. Alice-Schule Der Unterricht in der Alice-Schule beginnt 6866 Montag den 5. Oktober. Di- Aufnahme findet Samstag den 3. Oktober, morgens 10 Uhr statt. Anmeldungen nimmt an und nähere Auskunft erteilt L. Efloeser, Oberlehrerin, Gartenstratze 30, KMsmmW FchschMe Gieße«. Montag den 21. September, abends 8 Uhr, wird bet genügender Beteiligung in unserer Schule ein neuer Unterrichts-Kursus für Mafchinenfchrciben eröffnet. Anmeldungen werden täglich iui tciufm, Vereinshause — Nordanlage 15 — entgegengcnommcn. ,'W:. 1 Darmstädter Hans. Heute abend 8 Uhr: 04467 Spaaisan ™ Anfang des Winter-Semesters 1903/04: Montag den 5. Oktober. Festsetzung des Stundenplanes: 6972 Samstag den 3. Oktober, nachmittags 2 Uhr. 1429 1439 1441 1493 1500 2418 2420 2427 2432 2469 3071 3089 3104 3151 3303 3459. Die Auszahlung dieser ausgelosten Teilschuldoerschreibungen zuzüglich des Aufgeldes von 5% erfolgt vom 2. Januar 1904 ab mit Mart 1050 pro Stück bei unserer Gewerkschastskasfe in GLetzen, bei dem Bankhause Jacob Grünewald in Giesren, dem Lanthause Sal. Oppenheim jr. & Co. in Köln und dem Bankhause Louis David in Bonn a. Rh. Gießen, den 8. September 1903. Der Grubeuvorstand. 6967 I» A.: Grünewald, Rechtsanwalt. Beter des Whr. Aistmgchßes ’ den Räumen des Gictzeucr Fcftsaates (Cafe Leib). Ansang jedesmal 8 Uhr abends. m Der Borstand. Nur elngtrabene Gäste haben Zutritt 6984 1 dunkelrote Plüschgarnitur, bestehend in 1 Sopha, 2 Sesseln und 6 Stühlen, 1 Tafelklavier, 4 polierte Bettstellen mit Matratzen und Bettwerk, 1 Chaiselongue, 1 Sopha, Wasch- und Nachttische, Kleiderschränke, Stühle, Tische, 1 Wasch- und Wringmaschine, 2 Küchenschränke, sowie sonstige Haus- und Küchengeräte. I. A.: Schneider. Die Gegenstände können von Donnerstag ab von 10 bis Ut)r eingesehen werden. _______ 6943 Mee-Kochschule. Der Koch-Kursus beginnt 6606 am 21. September. Anmeldungen in der Schule bei Fräulein Renner vom September an. — Eine Freistelle ist zu vergeben.