Zweites Blatt. 153* Jahrgang Montag 17* August 1903 Aie Heutige Wummer umfaßt 8 Seite« Aus Stadt und Zand. Gießen, den 17. August 1903. *• Personalien. S. K.H. der Großherzog haben dem Gräflich Solms-Laubachschen Oberforstmeister Thum das Ritterkreuz 1. Klasse und dem Lehrer Jakob zu Wetterfeld, Kreis Schotten, das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen, ferner dem Jäger Krauß und den Lakaien Knau und Göbel, letztere drei in Gräflich Solms-Laubachschen Diensten, das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen. — In den Ruhestand wurde versetzt der Amtsgerichtsdiener in Oppenheim Johann Jakob Burk. ** Allerlei Ausschreitungen. In der Nacht vom Samstag auf Sonntag gerieten mehrere Arbeiter auf dem Lindenplatz in Streit, wobei einer vom Messer Gebrauch machte, und es seinem Gegner in die Seite stiejß, .daß dieser schwerverletzt in die Klinik gebracht werden mußte. Der Täter ist von auswärts und wurde verhaftet. Tie Streithühne, welche vorher in einer Wirtschaft in der Tammstraße Wortwechsel gehabt hatten, und vom Wirt aus dem Lokal entfernt worden waren, verfolgten und belästigten sich gegenseitig auf der Straße, was ja dann in der Regel schlimme Folgen mit sich bringt. — In derselben Nacht verübte am Seltersweg ein junger Herr, welcher hemdärmelig aus einer dortigen Wirtschaft gekommen war, groben Unfug und veranlaßte einen großen Menschenauflauf dadurch, daß er Passanten anrempelte und belästigte. Gegen ihn wurde Anzeige erhoben. — Gestern nachmittag kamen zwei Arbeiter in der sog. Trillergasse aneinander, wobei der eine seinen Gegner g,egesn die dortige Mauer warf, daß dieser eine starkblutende Wunde am Kopfe davontrug und in der Minik verbunden werden mußte. Auch hier war ein Wirtschaftsstreit vorausgegarrgen. •• Der Tierschutzverein für das Großherzog- tum Hessen wurde dieser Tage durch eine bedeutende Schenkung erfreut. Frau Rentner Passet in Darmstadt überwies demselben im Sinne ihres vor kurzem verstorbenen Gatten und im eigenen 1000 Mk. in bar als Anerkennung seiner Leistungen und zur Förderung seiner Bestrebungen. ** Der katholische Gesellenverein machte gestern einen Ausflug nach Weilburg. Am dortigen Bahnhof wurde er von den Bruderoereinen Wetzlar, Limburg und Weilburg mit Musik empfangen. Im Kurhotel vergingen allzu schnell die schönen Stunden. Sämtliche Vereine wetteiferten mit Vorträgen, die mit großem Beifall ausgenommen wurden. Erst um halb 12 Uhr fuhr man wieder vergnügt nach Gießen zurück. Nr. 191 »rschet«« t«gnq außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger w"d«n »m Wechsel mit dem hessischen Landwirt bte Siefetnet Kamillen. Platter viermal in der Woche beigelegt Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Unl^rs-'Buch-».Stein- druckerei (Pietsch Erben) Redaktion. Expedition und Druckerei: Schrrlftratze 7. Adresse für Depeschenr Anzeiger Gießen. Fernsprechanschluß Nr. 5L Über beide Fragen schlüssig macht. Daß dieses Ziel das erstrebenswerte ifi> darüber herrscht Einigkeit, die Wege, die zur Erreichung dieses Zieles vorgeschlagen werden, gehen jedoch weit auseinander. Am radikalsten gehen diejenigen vor, die die Geschworenengerichte überhaupt abschaffen und die Rechtsprechung auch in Straffachen allein dem zuweisen wollen, dem sie nach seinem Bildungsgang und seiner Stellung allein gebühre, nämlich dem rechtsgelehrten Richter. Es ist ja schwer zu verstehen, warum es sich der rechtsgelehrte: Richter, der sich die Befähigung zu seinem Amt durch einen außerordentlichen Aufwand von Zeit, Geld und Arbeit erwerben muß, ehe er vom Staat für mündig erachtet wird, Richter zu sein,' gefallen lassen muß, gerade die Rechtsprechung in den schwersten Straffällen sich aus der Hand nehmen zu lassen und zuzusehen, wie dieselbe Menschen als Richtern anvertraut wird, die ihre Befähigung zu diesem Amt durch nichts nachzuweisen brauchen. Man würde den Gesetzgeber für reif für das Narrenhaus halten, wollte er Vorschlägen, daß der Arzt vor einer schweren Operation, der Forstmann vor einer Betriebsreguliernng, der Lehrer vor der Erteilung der Schlußnote gezwungen sei, das Urteil einer Anzahl durch Zufall zusammengewürfelter Laien einzuholen und sich demselben widerspruchslos zu zu fügen. Laß dieser Zustand aber kraft Gesetzes bei dem Juristen besteht, das findet man natürlich, ja man feiert es als eine große Errungenschaft. Aus welchem Grund aber ist die Rechtsprechung gerade in den schwersten Straffällen dem rechtsgelehrten Richter aus der Hand gewunden? Ist tatsächlich das Vertrauen des Volkes zu der Unparteilichkeit, dem Wissen und Können, der Fähigkeit der rechts- gelehrten Richter erschüttert oder geschwunden? Ich glaube nein. Ein einziges Bedenken läßt sich vielleicht mit Recht gegen die ständige und ausschließliche Tätigkeit der be- soweten Richter erheben. Zwar wird durch die tägliche Uebung die Befähigung gesteigert, aber andererseits hat auch die Gewohnheit eine schwächende und äbstumpfende Kraft. Es ist daher in einzelnen der vor Einfiihrung der Strafprozeßordnung ein geh ölten Spezialgutachten mit einem gewissen Recht hervorgehoben, daß bei der ausschließlichen Verwendung rechtsgelehrter Richter die Gefahr naheliegt, daß die Frische, mit der der konkrete- Fall ausgefaßt werden will, eine Einbuße erleide, daß die Würdigung nicht unbefangen erfolge, sondern äußerlich nach diesem oder jenem Schema vor sich! gehe. Dieser Gefahr könnte jedoch sehr wohl dadurch vorgebeugt werden, daß man die rechtsgelehrten Richter in kürzeren Zeiträumen abwechselnd in der Zivil- und in der Straffustiz beschäftigt. Jedenfalls ist dann eine bessere Rechtsprechung zu erwarten, als sie der derzeitige Zustand in den Schwurgerichten gezeitigt hat. Es ist ~ jedoch wenig Aussicht vorhanden, daß diese radikale Richtung die Oberhand gewinnt. (Forffetzung folgt.) Zur Meform der Schwurgerichte. Von unserem juristischen Mitarbeiten., Mriginalartikel deS „Gieß. Anz.") (Nachdruck verboten.) in. (£3 ist ein ktrcküng, Schuld- und Straf frage dergestalt zu trennen, daß jede -zvon ihnen von einem besonderen Richterkollegrum unabhängig entschieden wird. Es klingt so einfach: „Die Geschworenen sind zur Entscheidung der Schuld frage berufen. Was liegt aber alles in dieser Schuldfrage? Nach den Motiven erstreckt sich die Aufgabe der Geschworenen zunächst auf eine Prüfung dahin, welche Tatsachen psts bewiesen anzusehen sind, sodann auf eine Vergleichung der in concreto bewiesenen Tatsachen mit den vom Strafgesetz in abstracto als strafbar bezeichneten (Subsumtion unter den Verbrechensbegriff), endlich aus die Feststellung, daß eine dem Angeklagten strafrechtlich zuzurechnende Tat vorliege, d. h. daß keine die Schuld des Täters ausschlleßende Umstände vorhanden sind. Das alles umfaßt die Schuld frage, und diese schwerwiegende Frage wird lediglich beantwortet mit „Ja""oder „Nein". An der Beratung der Schuldsrage nimmt das gelehrte Richterkollegium nicht teil, es weiß nicht, was die Geschworenenbank als tatsächlich feststehend angenommen hat, es weiß nicht, aus welchen Erwägungen heraus die Geschworenenbank gerade den von ihr bejahten Verbrechensbegriff als vorliegend sestgestellt hat, es weiß nicht, welche Gründe dazu geführt haben, daß die Geschworenenbank das Vorliegen eines strafausschließenden Umstandes verneinte, es weiß nicht, in welchem Umfang dem Angeklagten nach Ansicht der Geschworenen mildernde Umstünde zuzubilligen sind, und trotzdem verhängt es, angeblich unter Zugrundelegung des Spruches der Geschworenen, die Strafe. So kommt es, daß oft das schließliche Urteil des Gerichts im krassesten Widerspruch mit deni steht, was die Geschworenen gewollt haben, so erklärt es sicy, daß die Geschworenen niemals so geurteilt haben würden, wie sie getan, wenn sie im voraus gewußt hätten, welche Folgen der Gerichtshof aus ihrem Spruche ziehen würde. Am klarsten kommt dies oft zum Ausdruck bei der Bejahung der Frage najch dem Vorliegen mildernder Umstände. Tie GeschworenenLank ist der Ansicht, daß die Tat des Angeklagten die Zulassung mildernder Umstände im weitesten Umfang rechtfertigt, sie darf dies aber nicht zum motivierten Ausdruck bringen, sondern muß die Frage nach dem Vorliegen mildernder Umstände lediglich bejahen. Das Gericht dagegen hat eine andere Auffassung von der Sachlage, es ist der Ansicht, daß dem Angellagten durch die Bejahung der Frage nach dem Vorliegen mildernder Umstände, durch die er meist vor dem Zuchthaus bewahrt wird, mehr als hinreichend entgegengekommen ist, und es verhängt eine Strafe, die an das Maximum der bei dem Vorliegen mildernder Umstände angedrohten Strafe heranreicht. Staunend vernehmen die Geschworenen dieses Urteil, das so ganz und gar nicht dem entspricht, was sie gewollt haben. Und doch kann dem Richterkollegium aus dieser mißverständlichen Auffassung des Spruchs der Geschworenen ein Vorwurf nicht gemacht werden, denn das Gesetz will ja, daß der Gpruch der Geschworene hinsichtlich jeiner Motive in ewiges Dunkel gehüllt bleibt. Oder nehmen wir den Fall an, daß zwei Burschen angeklagt sind, durch gemeinschaftliche, schwere Körperverletzung den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Für das Gericht gilt als feststehend, daß beide hierbei sich eines Messers bedient und daß beide hierbei dem Getöteten tödliche Wunden beigebracht haben. Die Geschworenen dagegen nehmen an, daß nur der eine gestochen, der andere aber sich lediglich in unerheblichem Umfange zu Anfang der Schlägerei an derselben beteiligt habe, ohne ern Messer zu gebrauchen. Sie müssen trotzdem auf Grund der ihnen erteilten Rechtsbelehrung die Frage nach dem Vorliegen einer gemeinschaftlichen Körperverletzung mit tödlichem Erfolg mit Recht lediglich bejahen, billigen aber dem einen, weniger Beteiligten mildernde Umstände zu und erwarten, daß der Gerichtshof unter Annahme dieser ihrer Auffassung der Sachlage nun zu einem milden Urteil für den einen Angellagten kommen werde, etwa zu einer nur nach wenigen Monaten bemessenen Strafe. Der Gerichtshof aber geht von der Ansicht aus, daß die Geschworenenbank gleich ihm die Auffassung hat, daß beide von dem Messer Gebrauch gemacht haben und daß die Zubilligung mildernder Umstande für den einen Angellagten nur mit Rucrsicht auf dessen Jugend oder welch sonstigen strafmildernoen Umstand erfolgtfei. Es spricht demgemäß gegen den angebllchen WW helLen ebenfalls die seiner Praxis entsprechende hohe Strafe aus, und das Mißverständnis ist sertig. Es bedarf keiner Ausführung, daß durch derartige Mißverständnisse, die gar nicht zu vermeiden, sind, lliM Mißtrauen zwischen beiden Kollegien gesät wird. Geschworenen fühlen sich nicht verstanden und der Erfolg ist oft der, daß die Geschworenen aus Furcht, einen mirckrer belasteten Angellagten könne trotz ^Zubilli^ng Mildernder Umstände eine ihrer Auffassung nach zu harte Strafe treffen, auf den Ausweg geraten, ihn einfach freizusprechen, obwohl sie ihn an und für sicy für schuldig halten und obwohl vielleicht gerade in diesem Fall das Richterkollegium mit der Geschworenenbank gleicher Ansicht war und auf die von den Geschworenen gewollte niedere strafe erkannt > Diesem unerträglichen und widersinnigen Zustand kann war dadurch abgeholfen werden, daß die Entscheidung über i>ie gesamte Schuld- und Straf frage eine m Kollegium mberlassen wird, das sich aus Grund gemeinsamer Beratung FH Jbh,. BezngSpretSt Fw W monatltch7b Ps^ viertel GlehenerAmelgerA ■ ** General-Anzeiger S 1 6 jfb den poltt and augem. Amts- und Anzeigeblaü für den Kreis Gießen MG« „ KF zetgentetl: Pan« Beck. •• Die Baugenossenschaft des hiesigen evang. Arbeitervereins hat bis Ende vor. Js. 38 Häuser errichtet, deren Herstellungswert einschließlich Grund und Boden zirka 284 760 Mk. betrug; im laufenden Jahre sind weitere Häuser erbaut worden. Die meisten Häuser sind kleine Einfamilienhäuser, indessen besitzt der Verein auch einige größere Miethäuser mit kleinen Wohnungen, um solchen Leuten, die nicht in der Lage sind, sich ein Häuschen zu erwerben, die Vorteile des gemeinnützigen Wohnungsbaues ebenfalls zu gute kommen zu lassen. Die Genossenschaft ist stets mit gutem Erfolg bestrebt gewesen, ihren Häusern auch äußerlich einen behaglichen und netten Eindruck zu verleihen und die einzelnen Wohnungen den Bedürfnissen des kleinen Mannes entsprechend auszugestalten. In sämtlichen Häusern wohnen nur minderbemittelte Familien im Sinne des Wohnungsfürsorgegesetzes. Die Zahl der Genossenschaftsmitglieder beträgt 100, unter ihnen sind alle Stände vertreten, Fabrikanten und Arbeiter, Beamten und sonstige Bürger. Die Genossenschaft hat zur Hebung der Wohnungsverhältnisse in Gießen nicht unwesentlich beigetragen, und es ist dies auch von der Stadt dadurch anerkannt worden, daß sie der Genossenschaft das Gelände für ihre Bauten für etwa die Hälfte des wirklichen Wertes überlassen hat. h. Heuchelheim, 17. Aug. Trotz der ungünstigen Witterung, welche am gestrigen Sonntag bis gegen mittag herrschte, übte doch die Heuchelheimer Kirmes ihre althergebrachte Anziehungskraft aus. Man hätte zwar den mitgebrachten Regenschirm entbehren können, aber gar manchem Gaste wäre ein lleberzieher erwünscht gewesen, denn es wehte ab und zu ein mildes Lüftchen. Im übrigen bot die Kirmes dasselbe Bild wie in früheren Jahren. In der breiten Dorfstraße und in den Wirtschaften herrschte ein buntes Treiben, zumal die Stadt Gießen in gewohnter Meise wieder große Züge von Kirmesgästen entsandt Halle. Für die Biertrinker war diesmal das Bier gerade kühl genug, man hörte wenigstens keine Klage; noch besser mundeten aber die duftenden Bratwürste, denen überall in den Wirtschaften fleißig zugesprochen wurde. Bad-Nauheim, 15. Aug. Folgende Unterhaltungen werden in dieser Woche stattfinden: Dienstag nachmittags und abends Konzell der Kurkapelle. Nachmittags Oester- reichisches National-Konzell anläßlich des Geburtstages S. M. des Kaisers von Oesterreich. Bei gutem Wetter Lampionsbeleuchtung der Terrasse. Abends Theatervorstellung unter Mitwirkung der Kurkapelle: Letztes Gastspiel der Flammentänzerin La Roland. „Unter vier Augen". Hierauf: „La Roland". Zum Schluß: „In Zivil". — Mittwoch nachmittags und abends Konzell der Kapelle des 5. Großh. Hess. Jnfanterie-Regts. Nr. 168 aus Offenbach a. M. Abends Symphonie-Konzell der Kurkapelle. Donnerstag nachmittags und abends Konzell der Kurkapelle. Abends Tanz. — Freitag nachmittags und abends Konzell der Kurkapelle. Abends: „Es war eine köstliche Zeit".— Samstag nachmittags und abends Konzell der Kurkapelle. Abends: „Eharleys Tante". — Sonntag Konzell der Kapelle des 5. Großh. Hess. Jnfanterie-Regts. Nr. 168 aus Offenbach. -st Nidda, 15. Aug. Am 19. ds. Mts. findet im Hotel „Traube" hier die Jahresversammlung der sog. Frankfurter Konferenz hessischer Geistlicher statt. Lic. Dr. Eck aus Darmstadt wird einen Vortrag halten über „Kirchengeschichte und Religionsgeschichte". Den Teilnehmern wird eine Anzahl Gastquartiere zur Verfügung gestellt werden. Am folgenden Tage wird die Konferenz einen Ausflug in den Vogelsberg unternehmen. — Acht Tage später soll auf dem Hoherodstopf die jährliche Familienkonferenz der Geistlichen des Dekanats Schotten statt- finden, auf der Pfarrer Keller aus Herchenhain einen Vortrag halten wird. = Unter-Schmitten bei Nidda, 15. Aug. Nachdem in unserer Gemeinde die elekttische Beleuchtung perfekt geworden ist und vorzüglich funktioniert (es sind 11 Lampen vorhanden), beschäftigt man sich mit der Frage der Wasserversorgung, da nur ein Brunnen im Olle gutes Wasser zum Kochen liefert. Quellen auf der Höhe sind schon vorhanden, und so dürfte in absehbarer Zeit auch der Volleil einer Wasserleitung der Gemeinde zu teil werden. [] Fronhausen, 16. Aug. Bei dem Dorfe Roth wurde heute die neue Lahnbrücke eingeweiht. Sie ist von der Firma Bieker in Cölbe erbaut und kostet mit den notwendigen Durchlässen etwa 75 000 Mk. Die eine Hälfte der Baukosten trägt der Kommunalverband und die andere Hälfte tragen die Gemeinden Roth, Argenstein und Wenkbach, denen der Kreis Marburg eine Beihilfe von 18 000 Mk. hierzu gewährt. -ü- Vom höheren Vogelsberg, 15. Aug. Heute nacht gingen schwere Gewitter mit heftigen Regengüssen, vermischt mit Hagel, hier nieder. Ein orkanartiger Sturm richtete an Dächern, Kornhaufen und Bäumen Schaden an. Fulda, 14. Aug. Zur Teilnahme an der am Dienstag, 18. d. Mts. beginnenden zweitägigen Bischofskonserenz sind bis heute angemeldet: Kardinal-Fürstbischof Dr. Kopp-Breslau, Kardinal-Erzbischof Dr. Fischer- Köln, Erzbischof Dr. Nörber-Freiburg, Weihbischof Dr.Likowski- Posen, die Bischöfe Dr. Dr.: Willi-Limburg, Rosentreter- Culm, Dingelstad-Münster, Schneider-Paderborn, Korum- Trier, Thiel-Ermland und Voß-Osnabrück. Eilt! In wenigen Tagen! Eilt! Garantiert Ziehung 22. August 1903 «us» IL Wohlthätigkeits- Geld-Lotterie des Slras&burg-Neudorfer k. Arbeiterheims u. Männervereins 2490=:™,141000 Hauptgewinn bar ohne Abzug Mk. 15O4MP Los 1 Mk, 11 L. 10 Mk., Porto u. Liste 25 Pfg. extra, empfiehlt j. Stürmer, K-lieml-iteiii, Strassburg i. Els. und alle mit diesen Losen u. Plakaten kenntl. Verkaufsstellen. 6229 6208 Bekanntmachung- die Re- Besitzer des Windhofes. 6224 b) d) Mecu m. Angebote Ale Z 6228 Bau- und Platz-Ausschutz. Dr. Curscbmaim verreist 6236 September zu vermieten. C. 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Während der Marktzeit findet der Verkauf des Fleisches in der Großviehschlachthalle statt. 3n ummeten Grummetgras- Dersteigerimg. Freitag den 21. August l. F., vormittags 9 Uhr, läßt die Aktien - Brauerei Gietzen das Grummetgras ihrer Wiesen in 22 Parzellen meistbietend versteigern. Der Anfang wird bei der Schönen Aussicht gemacht. 6225 Aktien - Brauerei Gietzen. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Brüdkenbauarbeiten ivird die Kreis- straße von Watzenborn nach dem Haltepunkt Schiffenberg vom 17. bis einschlietzlich 10. August für den Juhrwerks- verkehr gesperrt. Während dieser Zeit muß der Fuhrverkehr von Gießen nach Watzenborn über Garbenteich oder Steinberg Größere bekannte Handelsauskunitei hat hiesige Geschäftsstelle zu verpachten. Notwendiges Kapital 250 Mk. Geeigiiete He^en bellen ihre Adresse und näheren Verhältnisse unter K. V. 5057 an Rudolf Mosse, Köln, zu richten. J Montag, den 24. August: m . an Ort und Stelle von den Wiesen vor der Neustadt, von den Wieseckdojchungen, sowie von der früher Pascoe- schen Wiese; , am Neuenwegertor von den Wiesen un Heegs trau ch, un Rußland und in der Slephansmark; an Ort und Stelle vom Friedhof und von den Anlagen vor dem Friedhof; . im Philosophenwald, nachrnittags 2 Uhr, von den Wiesen un Fürstenbrunnen, im Wiesecktal, von zwei Hospital- wiesen und voli zwei Pfarreiwiesen m der Gemarkung Wlejeek, sowie um 5 Uhr von ca. 16 Morgen Wiesen in der Schwarzlach. Dienstag, deu 25. August: von den Ochsenwie,en, emer Hospüalwiese, von den Wiesen im Stolzenmorgen, am Utersbrminen und Altentijch, nachittags 2 Uhr, von den Wiesen in der Gemarkung rmchmü'lags 2'/, Uhr, von den Wiesen in der Gemarkung Alten-Bujeck, . . . nachmittags 3 Uhr, von den Wiesen tn der Gemarkung .nzler z jfatuit ■ i/iin La LL'Oahr h i scht geroä jierig M tt ior. bei i ei' hol j Here g, ünbli nach^ i doktort Graf ' Schle Geburt, Graf ä jnmtt, seiner i des Kai Ueberze Gegner tritt d kann |i zu dies Angebote für diese Lieferungen wollen bis Samstag den 22. August l. I., vormittags 11 Uhr, im Kreisamtsgebäude, Zimmer Nr. 22, abgegeben werden. Liefertermin 7. September l. I. Gießen, den 16. August 1903. W . Kaiiptversammümg ©HW verbunden mit Gravelottefeier Dienstag den 18. August 1903, abeuds 9 Uhr «Damenrad billig m verkaufen, ^.chützeustratze 14, 2. Stock Näh. in d. Expeoitioii. 03873 mit allem Zilbehör per 1. In einer verlehrsreicheri Kreisstadt Oberhessens ist ein seit 45 Jahren nachweisbar mit bestem Erwlg betriebenes Sloloniab, Material- und erfolgen. Gießen, den 14. August 1903. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Breidert. Schwedische preisselbeere» in feinster Qualität eingetroffen. Je flfl. Schulhof« Prompter Versandt nach auswärts. [6230] Telephon 119. Gießen c. , r, , ,, ,u verteilen und wollen sich Bewerber um dieselben innerhalb der nächsten 4 Wochen schriftlich hierher wenden. Gießen, den 15. August 1903. . I6232 Der Vorstand der israel. Rctigionsgemcrndc Greste«. I. V.: N. Stamm. Ter f rredlr nW .bensjah' »„Nord äsident. )-Tru also i .nmnge •-r vorb in, Lc Z.inend '^anisa- LeissttiLutkrhsn empfiehlt 03877 G. Walter, Nläusb. 13. Tel. 386. V O । nt tu äu vermieten. (03815 i Qimmtr Tiefenweg 18. Grummetgras-Versteigerung der Stadt Gietzen. Montag den 24. und Dienstag den 25. Wuguft, jedesnial vormittags 9 Uhr beginnend, soll das Gruminelgras voii den städtischen Wiesen, ooit dem Friedhof, von den Anlagen vor dem Friedhof und von den Wieseckböschungen meistbieteiid versteigert werden u3v26| Ein gut empiol)lene£ Mädchen, ivelches in besserem Hause ist, sucht baldigst Stellung. Näheres Stellenbureau Hofmann, __Tammstraße 15. 03931) Bess. Mädchen, welches j Servieren u. auch Hausarb. verst.,1 sucht Stelle als Stütze od. Büffet-| fräulein. Zu erfragen bei Frau Schmidt, Westanlage 27, III. j 038381 Ein Mädchen, 25Jahre alt, welch, in all. Fächern bewand, ist, sucht leichte Stetig, z. baldig. Eintritt. 9!äh. Wejerslr. I, part. ung, mlttelsterStoct, Tlefenweg 19, »getragene Kleider, Möbel, l per sofort an ruhige üeute zu V9 Metall u. s. iv. lauft an | yerni. Edgar Borrmaun. Großeii-Buseck. „ x , Die Zujammenlunit ist am 24. August am Neusladtertor und am 25. August in den Ochsenwlesen. Die Gr. Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, Vorsteheiides ui ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen Gießen, den 15. August 1903. b21< Ter Oberbürgermeister. Prima Speisekartoffeln per Gentner 3.75 bis 4 Mk. empfiehlt die Kartoffelhaiidlmig J. Weisei, 6051 Telephon 235. Sonnenstraße 6. Vsv«nzerge. Aus Anlaß von Simchat Thora (Gesetzbuchsfest) veranstalte ich in dem großen Festsaal meines Etablissements Windhof am 13. Oktober einen Großen Festball. Battmusik von einer Militärkapelle. Eisenbahnverbindung zu den Zügen nach Wetzlar und Gießen. Öhr. DtiisB, Oichen, |... Eine Ml manch» Äim 1 f *■«£ f bie Qu5 Lcr. dem c Krames,' |b„ 2as fei?1- i L“lbeu, [)C EjS’l'lHonj bä A I Gejucht zrim 1. Oktober ein emiaches, ge- bildetes Mädchen, nicht unter 25 Jahren, zur Pflege und Unterhaltung einer 72 jährigen Dame. Dasselbe muß schon eine ähnliche Stelle bekleidet und Erfahrung im Nähen u. Handarbeiten haben. 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Die Nachtragsheberolle über Beiträge zur land- und forst- wirllchafllichen Berufsgeiiosselischaft von GrimdelgentiMiern m bei Gemarkung Schiffenberg für das Jahr 1902 W joon beute an während 14 Tagen auf der unterzeichiieteri Burgermelsteiel (Z mmei Nr. 14) zur Einsicht offen. Jiilierhalb einer lueüeren pnst von zwei Wochen, nach Ablauf der Offenlegungsfrist, kann der m der Heberolle als beitragspflichtig in Alispruch Genommene gegen / Beitragsberechnilng bei dem Vorstande der land- und fmstwiit schafttlchen Berufsgenossenschaft Einspruch erheben lwhe ^l Verordnung vom 31. Mai 1902, Negierungsblatt ocite -01). Gießen, den 17. August 1903. Der Oberbürgermeister: I. V.: Eurschmann. Frau Jakob Ott, 03825 Wetzstein gass'e 19. 6185) 2 schön mSv!. Zimmer, mit oder ohne Pension, zil vermieten^Reustadt 45. 03831) Einfach möbl. Zimmer zu verm. Asterweg 9, Hof ttuks. h s 6233) Schölle 3-Zimmerwoh- nung an kinderlose Leute zu ver- mieteil. Neuen Bäue v. 6^31- Lanvgrafenstratze 6 3. 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