Nr. 109 •rf^riot ta,r»ch auhei Sonnlags. Dem Gießener Anzeig« werden tm Wechsel mit bnn Keffifche» Landwirt btt Siebener Familien» lläfltr viermal in der Woche txtfldcgL Äolaitonflbrud u_ Verlag der vrü h l'schen Unlverl.-Buch- u. El ein- druckerei (Pietsch Erden) Redaktion. Ervedttio« und Druckerei: Scho lstrabe T. Adresse für Depesche«: Vkontag 11. Mai1903 153. Jahrgang Erstes Matt. Amtes und Anroiaoblaii für hon * Teil: V. Wittko: für »Stadt und Uanb" unb < II .Genchtssaal': August V 11V I* ®at); füx den An- U zeigentetl: Han« Beck. ______ _ Ä Vcznstdpret«: / Q Z*> / X © monatlich 7dPl^vterttI- SiehenerAMger 8 u General-Anzeiger v s.“S?» v ■*' den polU. und au gern. Krcisblatt für »cn Kreis Gietzen. Gießener Anzeiger. Nr. 50. 9. Mai. 1903. KeKannlmachung. Belr.: Feldbercinigung in der Gemarkung Gießen rechts der Lahn; hier die Arbeiten des 2. Abschnittes über die infolge Grenzreguliening mit Heuchelheim zuge- zogenen Fluren XVII und XVIII der Gemarkung Heuchelheim. Meine Bekanntuiachung vom 25. April d. I. wird dahin berichtigt, daß der Reklamationstermin nicht Donnerstag, 14. April, sondern Donnerstag, den 14. Mai l. I., vormittags von 11 bis 12 Uhr im Gemeindehause Heuchelheim bei Gießen stattfindet. Friedberg, 6. Mai 1903. Der Großherzogl. FcldbereiniguiigSkomissär S p a m c r, Kreiscuntmann. Gießen, den 6. Mai 1908. Bctr: Reichstagswahlen. Das Großher^ogliche Kreisamt Gießen an die Erotzh. Bürgermeistereien dcS Kreises. Zur Beseitigung von • bei früheren Wahlen entstandenen Ztveifcln, ob die Offenlegung der Wählerlisten auch an Sonn- oder Fciertagett stattzufinden habe, bemerken wir ausdrücklich, daß die Offenlegung auch ain 21. und 24. Mai zu den für die Werktage üblichen Bureaustunden erfolgen muß. Dr. Breidert. Kelranntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des NcichsgesctzeS vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlages von Fünf vom Hundert, pro Monat April 1903 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen: Hafer Mk. 16.60, Heu Mk. 6.70, Stroh Mk.- 6.50. Gießen, den 6. Mai 1903. Großherzoo m i. samt Gießen. Tr. Breidert. Betr.: Die Maul- und Klauenseuche und die Schaf- raude. Unsere nachstehende Bekanntmachung vom 10. Mai 1899 bringen wir hiermit wiederholt in Erinnerung. Für den Fall der Zuwiderhandlung behalten wir unS die Sperrung des ganzen Kreises gegen den Durchtrieb von Schafen vor. Gießen, den 4. Mai 1903. Großherzogliches Kreisamt Gießen- Dr. Breidert. Bekanntmachung. Betr.r Wie oben. Nachdem die Einschleppung der Schafräude und der Maul- und Klauenseuche in den Kreis durch wandernde Schafherden festgestellt worden ist, ordnen wir hiermit gemäß § 8 des Ausschreibens Großh. Ministerium« des Innern vom 8. Juli 1897 an, daß wandernde Schafherden im Kreise Gießen nur die Kreisstrahen benutzen dürfen und der Führer derselben mit dem Zeugnis eines beamteten Tierarztes versehen sein muß, in welchem das Freisein der Herde von Maul- und Klauenseuche bescheinigt ist. Ein solches Zeugnis ist drei Tage lang giltig und muß dem Polizeiaufsichts- Personal, in allen Fällen aber unaufgefordert der OrtS- polizeibehörde desjenigen OrteS vorgezeigt werden, in deffen Gemarkung die Herde zum Aufenthalt cingeführt wird. Zu- ividerhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in § 66, 4 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880. Gießen, den 10. Mai. 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen- v. Bechtold. Gießen, 4. Mai 1903. Bctr.: Wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Lrtspolizcibehvrde». Unter Bezugnahme aufr die vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie an, den wandernden Schafherden Ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwcnden. Die in obiger Bekanntmachung bezeichneten tierärztlichen Zeugnisse, sowie die Benachrichtigungen von dem Eintreffen wandernder Schafherden sind, insoweit es sich um die zum Großherzogl. Kreis- veterinaramt Gießen gehörenden Orte handelt, an Herrn KreiSveterinararzt Schmidt in Gießen, und insoweit die zum Großh. Krcisveterinäramt Grünberg gehörenden Orte unseres Kreises in Frage kommen, an Herrn KreiSveterinärarzt NeunhÜffer in Grünberg umgehend einzusenden. Sollten die Führer der Herden nicht mit den erforderlichen Zeugnissen versehen sein, so ist die sofortige Einsperrung der Herde und ihre Bewachung insolange anzuordnen, bis die Seuchen- fteiheit der Herde durch kreisveterinäramtliches Zeugnis nach- gewiesen ist. In allen derartigen Fällen ist uns alsbald Nachricht zu geben. Wird die Verseuchung festgestellt, so ist den Anordnungen deS Großh. KreisveterinärarzteS pünktlich zu entsprechen. Dr. Breidert. Bekanntmachung. Betr.: Polizeiverordnung für den Kreis Gießen, die Unterbringung der in Backstein fabriken und Ziegeleien beschäftigten Arbeiter betreffend vom 12. März 1894. Die nachstehend abgedruckte Polizeiverordnung bringen wir hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntnis. Sonderabdrücke derselben sind demnächst in der Papierhandlung von W. Klee in Gießen zum Preise von 15 Pfg. zu haben. Gießen, den 2. Mai 1903. I. V.: Dr. Wagner. Polizeiverordnung für den Kreis Gießen, die Unterbringung der in Backstein-Fabriken (Russen st einbrenne- reien) und Ziegeleien beschäftigten Arbeiter betreffend. Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzial-Ord- nung und des Art. 3 letzter Absatz des Gesetzes vom 1. Juli 1893, die polizeiliche Beaufsichtigung der Mietwohnungen und Schlafstellen betreffend, wird unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 7. Mär» 1894 zu Nr. M. I. 6401 für den Kreis Gießen verordnet wie folgt: § 1. Jeder Besitzer einer Backsteinfabrik (Russensteinbrennerei) oder Ziegelei, einerlei ob dieselbe mit fabrik» mäßigem Betrieb stattsindet oder nicht, welcher feinen Arbeitern Unterkunstsräume überläßt, ist verpflichtet, die nachstehenden Vorschriften zu beobachten. trat der Moment ein, daß einer der eigesellten Offiziere, der General- )em Sozialdemokraten Zubeil eine werden ließ in einer außerordent- -b shch, dadurch als ein bemerkens- Aufmerksamkeit der Hörer erwies, bekanntlich die Eigenschaft, selbst »litter in Bewegung zu setzen, und i Innern des Kriegsministers plöß- d zu schmerzen. Ta sieht man, wie .ftlichern Weg sich die merkwürdigsten iären lassen, und wie es manchmal gen Anwendung physikalischer Ex- 3, um zu erkennen, datz ein Minister Sessel geruht hat und einem Nach- 3, da es, wie es heißt, gilt, 30000 ruppen, etliche Tausend Mann sowie neue Geschütze vom nächsten :. In militärischen und parlamen- man der „Tägl. Rundschau" zufolge )lgcr des Kriegsministers außer dem 'm Kriegsministerium, dem General Heren Kommandeur der zweiten nt z. D. v. Alten, der durch die it weiteren Kreisen bekannt ge- , dem Staatssekretär des Reichs- ,eilig der wiederholt mißglückte Der- '.Osäckel durch ein halbes Dutzend eines Reichsmarineamts zu erleich- Älles werden, und man wird wohl -i Bälde auch den Staatssekretär des der großen Zahl derer zugesellen agen müssen, den Penswnsetat von .en zu machen. Auch der Schwager BernhardvonMe iningen, ■)on seinem lange Jahre mit Erfolg i Kvmmando, und Frau Fama er» vie Gründe, die ihn zu diesem Ent- u Aus der einen Seite wird von it dem Kaiser gesprochen, auf der man das Abschiedsgesuch mit dem über Soldaten-Mißhandlungen in >erschiedenen Stellen schon deshalb l er der Öffentlichkeit übergeben suchen die wahre Ursache des hohen Alter des Herzogs von t bat, das anfzuQären muß jeden- assen bleiben. Möglicherweise fühlt verletzt, weil ihm anscheinend nicht vom jetzigen König von Sachsen pekteurs der zweiten Armee-Jnspek- fall. Wie verlautet, ist vorläufig es Kaisers, Generalmajor Graf Kommandeur der 11. Kavallerie- vorden ist, dis zur Ernennung des : Generals für das 6. Armeekorps ig beauftragt. Da neben dem lger auch der kommandierende Ge- rps, Graf H a e s e l e r, um seinen .ft, verliert das deutsche Heer mit *e Reihe bedeutender Generale. Die ch hierbei um irgendwelche Reibganz von der Hand zu weisen und sonderlich zu wundern haben, wenn bersten Stellen des Heeres demnächst isgedehnterer Erörterung geben.' i in Makedonien sind in bet zu einem ganz bedenklichen Grade el Verwirrung cm gerichtet. Wenn mente noch im Unklaren waren, Vaceboniens von der Türkei und «ulgarien Aussicht auf Erfoly habe, 't, daß daran vorläufig nicht zu ie Türkei, sondern auch alle tnler- einen Schuß Pulver wert und die Säfte erschienen erst im 3. unb na- o eine Wärmflasche die ein wenig nig erwärmte, Herr Sommer als ein Loblied auf die Berlinerinnen anauS* stark nachempfundene Wacht- ier Art erleben sahen. Doch die die der Autor ja selber eine Aus- „jiieuiuuicn aw» nuu»uyu»uu , unc ort Oiix qcllcl mit wieder erzählt, zur Dekoration gewonnen, die ein reizendes Tanzdivcrtis s cment im letzten Bilde aufführten. Ein paar Jahre vorher konnte im Berliner Zencraltheater diese Posse das Jubiläum ihrer 200. Ausführung feiern. Damals erzählte man sich in Berlin, daß ein hoher Aristokrat eine Privaworsteliung veranstaltet Hube mit den Hauptbildern aus der tollen Nacht, arrangiert von Emil Thomas, dem Vater der neueren Berliner Lokalposse, der den Insektenpulvers ab ri kant en aus Nakel zu einer populären Berliner Figur gemacht hatte und dafür vom Direktor des Zentral- theaterS eine Gage von 25 000 Mk. bezog. In seiner zweibändigen Autobiographie, die im Jahre 1897 erschien, erzählt er, daß, wahrend er am Jubiläumsabend nur mit einem „Prachtalbum" bedacht tourbc, die vier Damen „Pinscher" eine niedliche Hundehütte mit lveißen Pudeln vom dank- baren Publikum erhielten. Als er noch Direktor des seinen den Elbinger Künstlern zu Liebe zu wildem Spuk erwacht wären. Der Herr Jnsektenpulverfabrikant Pieper (in Wien hieß er Grunbl) trifft in der Reichshauptstadt mit ein paar Turn- brübem zusammen unb einer Kunstreiterin. Ta er sein wertes Ehegespons zu Hause vermutet, macht er frisch, frei, froh, fromm mit der Cirkusdarne eine ursidele Nachtburnmelei durch Berlin, teils frei- teils unfreiwillig. Gleichzeitig hat aber ]ein holdes Weid die Abwesenheit des Herrn Gemahls auch zu einer Spritztour nach Berlin benützt und ihr Bruder gondelt mit ihr in derselben Weife durch die Fährlichkeiten der Reichshauptstadt. Auf einem Maskenballe kommt es zum Krach, aber schließlich klärt sich alles — wie der gestrige Maienfonntag. Die ganze Geschichte ist ja fürchterlich blödsinnig. Der Knalleffekt: Herr Bruck wird aus einer ordert unbedingt eine große Bühne, oes Trubels an der Kranzler-Eafs .nzendes Eirkusbild rc. rc. Die Tia- 'lischen Schlager und die drastischen uuanoiitn inuvyt.4i feine rtoüe Nacht dazu gehören Meisterstücke der JnszenierungSkunst, wie man sie nur in Berlin und Wien zu bieten pflegt, um ein weltstädtisches Wandelpanorama zusammenzustellen. Hier bei uns bot man gewissermaßen nur den Canevas, die reiche Stickerei darauf fehlte, besonders für den Faschingsball im Wintergarten. Für unsere Verhältnisse hatte man ja alles Mögliche getan, der Wmtergartenballsaal sah sogar ganz hübsch aus, aber schließlich streifts doch nahe an Unfug, uns notorische Ausstattungsstücke vorzuführen. Wir sind hier doch glücklicherweise nicht in dem Jnsektenpulvemest Nakel an der polnischen Grenze. Ter ganzen Aufführung merkte man wohl an, daß zum großen Teile nicht Schauspieler, sondern Sänger oder Choristen, bez. Statisten auf der Bühne standen, die sich mit möglichstem Geschick aus der Affäre zu ziehen bemühten. Das Fahrräder mit Freilauf und Rücktrittbremse. 3624 Prompte schnelle Bedienung. Mässige Preise. Zubehör- und Ersatzteile. Farhg^ein&sse Reparatur. Adler, Wanderer, Mars Motorwagen, Motorzweiräder r Müllers lllliMie unerreicht ausgiebig und sparsam, reinigt leicht und schonend dis Wäsche. 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Ist letzteres nicht tunlich, so dürfen auch Familien ohne Kinder bezw. mit Kindern über 16 Jahren, gleich wie in allen Fällen Familien mit jüngeren Kindern nur dann zur Arbeit angeuommen werden, wenn ihnen ander- weit eine Wohnung oder Unterkommen gesichert ist. Werden in dem Betrieb weibliche Arbeiter beschäftigt, welche nicht zur Familie eines Arbeiters gehören (Abs. 3), so sind denselben Wohnräume anzuweisen, welche von denen der männlichen Arbeiter vollständig getrennt sind. Beschaffenheit der Wohn- und Schlafräume. § 3. Die Wohn- oder Schlafräume müssen mindestens 30 Zentimeter über dem Erdboden liegen, mit trockenem, festgedieltem Fußboden, mit gut schließenden Türen und einer genügenden Zahl von Fen tern, welche sich öffnen lassen, versehen sein. Auf den Kopf der zulässigen höchsten Zahl von Bewohnern oder Schläfern muß mindestens Va Quadratmeter Fensteröffnung vorhanden sein. Die Höhe der Wobnräume hat mindestens 2,5 Meter zu betragen. Jedem Arbeiter muß 3 Quadratmeter Bodenfläche und, wenn die Wohnungsräume gleichzeitig als Schlafräume dienen, ein Luftraum von wenigstens 10 Kubikmeter gewährt werden. § 4. Sämtliche Wohn- bezw. Schlaftäume müssen, so oft die Polizeibehörde es für notwendig erachtet, mindestens aber einmal iährlich, und zlvar vor Beginn der Arbeitszeit, mit Kalkwasser frisch geweißt werden. Schlaf st eilen. 8 5. Schlafstellen über Brennöfen oder in unmittelbarer Nähe von solchen dürfen nicht eingerichtet werden, und ist den Arbeitern das Schlafen über Brennöfen oder in unmittelbare r Nähe von solchen zu verbieten. § 6. Die Schlafstellen müssen jeder Person einen Raum von mindestens 1,75 Meter in der Länge und von mindestens 0,63 Meter in der Breite gewähren. Der Abstand der Schlafstellen vom Fußboden muß zum Mindesten 30 Zentimeter betragen. § 7. Jedem Arbeiter ist ein gefüllter Strohsack oder eine durchnähte Strohmatratze, ein keilförmiges, mit Stroh oder Heu oder dergleichen gestopftes, bezw. durchnähtes Kopfkissen und eine wollene, hinreichend warme Decke (Kolter-) von mindestens 1,75 Meter Länge und 1,25 Meter Breite zu verabreichen. Der Inhalt der Strohsäcke und Kissen ist alle 2 Monate zu erneuern; die Säcke und Kissen selbst sind nach Bedarf, mindestens aber von zwei zu zwei Monateu zu reinigen. Durchnähte Strohmatratzen und Kissen müssen alle sechs Monate gereinigt'werden und ist hierbei gleichzeitig deren Inhalt zu erneuern. Die wollenen Decken sind gleichfalls alle 6 Wochen entsprechend zu reinigen, bezw. zu walken. Jedem neu ein treten den Arbeiter ist ein neuer ober frisch gereinigter Strohsack nebst Kissen, bezw. eine neue oder frisch gereinigte und gefüllte Matratze nebst Kissen zu verabfolgen. § 8. In den Schlafräumen muß für jeden Arbeiter ein Trinkgefäß und mindestens für je 2 Arbeiter 1 Tisch mit Waschgefäß und ein Wasserbehälter vorhanden sein. Außerdem muß jedem Arbeiter wöchentlich ein reines Handtuch verabfolgt werden. 8 9. Das Reinigen und Trocknen von Wäsche in Schlafräumen ist nicht zu dulden. Heizung und Beleuchtung. 8 10. Werden in den Betrieben Arbeiter auch während der kälteren Jahreszeit — von Anfang Oktober bis Ende März — beschäftigt, so ist für entsprechende Envärmung und Beleuchtung der Wohnungsräume Sorge zu tragen. Kochgelasse und Vorratsräume. § 11. Denjenigen Arbeitern, für deren Berköstigpng nicht in anderer Weise gesorgt ist, ist in einem genügenden Raume mit den erforderlichen Kochgefäßen Gelegenheit zur Selbstbereitung von Speisen und Getränken zu geben. Der Arbeitgeber hat bas nötige Feuerungsmaterial zum Selbstkostenpreis abzugeben. Zum Aufbeivahren von Nahrungsvorräten ist ein besonderer Raum zu überlassen. DaS Kochen in ben Schlafräumen, sowie bas Aufbewahren von Nahrungsvorräten in ben letzteren ist untersagt. Wasserbezug. § 12. Den Arbeitern ist ber Bezug von gutem, ge- sunbem Trinkwasser aus Brunnen mit orbnungsmäßiger Pumpenvorrichtung zu ermöglichen. Ist ein Brunnen aus ber Betriebsstätte selbst nicht vorhanden, so soll die Ent-, sernung der Bezugsstelle nicht über 300 Meter betragen. Aborte. § 13. Aus jeder Betriebsstätte muß ein Abtritt vorhanden sein. Befinden sich auf der Betriebsstätte weibliche Personen, so ist für solche ein besonderer Abtritt zu stellen. § 14. Die Abtrittsgruben sind nach Vorschrift der alte gemeinen Bauordnung vorn 30. April 1881 und der Ausführungsverordnung vorn 1. Februar 1882, soweit es ati- gängig ist, nördlich oder östlich von den Wohngebäuden herzurichten und in Sohle und Wand wasserdicht auf* zumauern. Die Entfernung dieser Gruben von den Wohn- unb Schlafräumen, sowie von etwa vorhaubenen Brunnen muß minbestens 8 Meter betragen. Ausnahmen hiervon können aus besonberen Grünben burch bie Lokalpolizei- Berwaltunasbehörbe (Kreisamt) gestattet werben. Die Gruben müssen nach Bebarf, minbestenS aber vierteljährlich, gänzlich entleert unb auf etwaige Aw» orbnung ber Lokalpolizeibehörbe besinfiziert werben. Aufrechterhaltung ber Orbnung und Sittlichkeit. § 15. Der Betriebsunternehmer ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Reinlichkeit unb Sittlichkeit unter de« von ihm beschäftigten Arbeitern verpflichtet. Wenn <1 nicht in Person auf der Betriebsstätte ioohnt, hat er zn diesem Behufe einen zuverlässigen Aufseher zu bestellen Ansteckende Krankheiten. § 16. Der Arbeitgeber darf keinen Arbeiter annehmen^ welcher ersichtlich an einer ansteckenden Krankheit, z. Bi. Krätze usw., leidet. Erkrankt eine zur Arbeit bereits angenommene Person an einer derartigen Krankheit, so i# dieselbe sofort von den übrigen Arbeitern zu isolieren und ungesäumt der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten. Verbot des Branntweinausschanks. § 17. Jeder Ausschank von Branntwein auf der Betriebsstätte durch den Unternehmer, ober mit dessen Erlaubnis burch anbere, ist untersagt. Bekanntgabe ber Polizei-Verorbnung an bie Arbeiter. § 18. Diese Polizeiverorbnung ist auf einer allgemein zugänglichen Stelle in jeher Betriebsftätte ber in § I erwähnten Art unb, wo mehrere Wohn räume vorhanben finb, in einem jeben betreiben anzuschlagen, auch jedem neu eintretenben Arbeiter besonbers bekannt zu machen, was burch Namensunterschrift berfeTben in einem bazu bestimmten Buche zu bescheinigen ist. Für bie Befolgung ber Vorschriften derselben ist der Betriebsunternehmer, eventuell der von ihm bestellte Aufseher verantwortlich. Strafbestimmungen. § 19. Zuwiderhanblungen gegen bie Vorschriften biefer Berorbnung bezw. Nichtbefolgung berselben werben mit Gelb strafe bis zu 30 Mark ober entsprechender Hast bestraft. Uebergangsbestimmungen. § 20. Diese Polizeiverorbnung, mit Ausnahme ber Bestimmungen in § 3, tritt mit bem 1. Avril b. I., bie Bestimmungen beS 8 3 treten erst am 1. Juli 1894 in Kraft. Gießen, ben 12. März 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Gagern. von den besten Zechen, Unwohlen, Anthracit, prima rheinische Briketts und Kaks zu den billigsten Preisen. T'tiina Tmcn - VrcnMz pro Centncr geschnitten SÜff. 1.2U - , gehackt , 1.30 jedes Quantum frei anS £>au-5 liefert 1163 Audi. (Pitler. zum Selbstfärben giftfrei! empfi-hlt 1613 Adolf Bieler, Victoria-Drogerie. Marktstrasse 5. Trockenes, kurz geschnittenes Arennljolz iTanuen-AbsallhoU) liefert für 1,1» 501 f. rro Ztr. frei miS HcurS. 2925 B. Nuhn, Lollar. uiunt ^uuuhui früher LteinS «arten. ZtzLO Mittagstisch ä Couvert Mk. 1.20, nn Abonnement Mk. 1.—. __________________Trescher & Schrödel. LoiWlichcs tuttfrinf salz- nuö WWckn PreWktteiiiLU »Mr empfiehlt billigü 3222 Georg Wallenfels Marktplatz 21. Telephon 40. Feinste Sützrahm- Tafelbntter per Pfund 1,20 Mk., empneyü 3564 C. Roth II. Rachf. rSaltthorftraßc 5. 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Möglicherweise fühlt auch verletzt, weil ihm anscheinend nicht -Slang vom jetzigen König von Sachsen walinspekteurs der zweiten Armee-Jnspek- verden salb Wie verlautet, ist Vorläufig; .nt des Kaisers, Generalmajor Graf •-eben Kommandeur der 11. Kavallerie- au geworden ist, bis zur Ernennung des renden Generals für das 6. Armeekorps ctretung beauftragt. Da neben dem -rou folger auch der kommandierende Ge- meekorps, Graf H a e s e l e r, um seinen men ist, verliert das deutsche Heer mit e ganze Reche bedeutender Generale. Die es sich hierbei um irgendwelche Reib- nicht ganz von der Hand zu weisen und > nicht sonderlich zu wundern haben, wenn den obersten Stellen des Heeres demnächst zu ausgedehnterer Erörterung geben. tun gen in Macedonien sind in der e bis zu einem ganz bedenklichen Grade -en viel Verwirrung angerichtet. Wenn n Elemente noch im Unklaren waren, ing Macedoniens von der Türkei und mit Bulgarien Aussicht auf Erfolg habe, belehrt, daß daran vorläufig nicht zu .iur die Türkei, sondern auch alle inler- Bettcnhausen Reiskirchen Winnerod Bollenbach Saasen Lindenstruth Hattenrod Rodheim a. Bieber Crumbach Fellingshausen Frankenbach Vetzberg Steinbach (Heffen) Berlin W, 66, den 25. April 1903. Aenderungen Postordnung vom 20. März 1000. Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden Punkten geändert: 1) Im § 6 „Zur Postbesörderung bedingt zugelassene Gegenstände" erhalten die beiden ersten Sätze unter III folgende Fassung: Zur Verwendung für Handfeuerwaffen bestimmte Zündhütchen, Zündsviegel und Patronen sind zulässig, wenn sie in Kisten oder Fässern fest von außen und innen verpackt und als solche sowohl auf der Voftpaketadresse als auch auf der Sendung selbst bezeichnet sind. Die Patronen müssen für Zentralfeuer bestimmt und außerdem derart beschaffen sein, daß weder ein Ablösen der Kugel oder ein Herausfallen der Scbrote noch ein Ausstreuen des Pulvers statlsinden tarnt; Pappepatronen müssen eine Wandstärke von mindestens 0,7 Millimeter haben. 2) Im § 18 „Postausträge zur Einziehung von Geldbeträgen und zur Einholung von Wechselaceepten" erhält der erste Satz des Abs. VI nachstehende Fassung: Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Postauftrag nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung oder nach dem ersten vergeblich gebliebenen Versuche der Vorzeigung an ihn zurüctgesandt oder an eine andere innerhalb des Deutschen Reichs wohnende Person weitergesandt werde. 8) Im § 36 „Bestellung und Bestellgebühren" i st u n t e r VII als zweiter Satz nach zu tragen: Diese Gebühr wird für Postanweisungen auch bann erhoben, wenn die Geldbeträge auf ein Girokonto der Reichsdank überwiesen werden. 4) In demselben § (36) ist im Abs. X hinter ,,q) für Zeitungen usw.......32 Pfg " einzuschalten: , r. für Zeitungen, die Wöchentlich zweiund- zwanzigmal bestellt werden.....34 Pf., Heinr. Becker, Löwengaffe. Gustav Sonntag, Neuen-Bäue. Karl Eichmann, Ederstraße. Gg. Emil Seng, Seltersweg. Karl Seibel Frankfurterstr. 76. Heinrich Bellof, Alicestr. 20. Lehrmund Witwe, Neuenweg. Friedrich Weber, Tiefenweg 6. Hermann Otto, Klinikstrahe 2L Gastwirt Wagner. Mojes Engel. Philipp Lenz. Ludwig Sommer. Anton Dillmann. Wilhelm Balser. Ludwig Schwarz. Johannes Otto U. Johannes Klotz, Schuhmacher. Jacob Bender. Johannes Schmidt, Kaufmann. Kaufmann Karl Kreiling L Heinrich Rinn, Kaufmann. Philipp Feufer, Gastwirt. Kaufmann Anton Konrad Muller. Christian Köhler IV. Hermann Klippstein. Heinrich Schäfer Gastwirt. Joh. Gq. Müller Witwe. Jakob Becker I. Heinrich Schmidt. Wilhelm Wagner IL Wilhelm Schepp. Joh. Keil. Heinrich Seipp VIL Kaufmann Wilhelm Strackbein. Jacob Waldfchmidt V. Philipp Weber, Gastwirt. Theodor Geller, Gastwirt. Kaufmann Hsaak Michel. Heinrich Krämer I. Daniel Schmidt, Gastwirt. Heuser Witwe. Konrad Rahn. Albach u ii Stcmoerg (Kr.Gieffen) Frau Garbenteich bei Herrn Gießen, 2. Mai 1908. Betr.: Die Vertilgung der Blutlaus. Das Mroßheyogliche Krrisaml Gießen an die Ärotzh. Bürgermeistereien bezw. Ortspolizci- beamten des Greises. Nach dem in obiger Angelegenheit erlassenen Reglement vom 3. Februar 1888 — KreiSblatt Nr. 32 — hat im Laus deS Monats Mai durch die zu bestellende Kommission eine Untersuchung der Aepfelbäume auf das Vorhandensein der Blutlaus stattzufinden. Wir beauftragen Sie, diese Untersuchung vornehmen zu lasten und über das Resultat bis Ende Mai zu berichten. In die Kommission sind möglichst dieselben Männer zu wählen wie in früheren Jahren, da bei denselben eine bessere Erfahrung im Auffinden der Blutlaus vorausgesetzt werden darf. Besondere Aufmerksamkeit muß bei der Besichtigung denjenigen Bäumen geschenkt werden, an welchen in den letzten Jahren die Blutlaus gesunden wurde. In den Berichten ist anzugeben, ob sie sich hier wieder gezeigt hat. Wird das Insekt gefunden, so ist mit der Reinigung der Bäume nach den Vorschriften des Reglements alsbald vorzugehen. Wegen der besten Art der Vertilgung verweisen wir auf unser Ausschreiben vom 9. Juli 1887 — KreiSblatt Nr. 160 —. I. 93.: Dr. Heinrichs. BcrkanfSstellen für Postwertzeichen bestehen: bei Herrn L. Kalkhof Nachf., Westanlaac 2. Christoph Bieker, Neustadt 55. Bernhard, Wolfstraffe 9. Conrad Roth, Wallthorstraße. Philipp Stier, Neuen-Bäue. Jacob Hcnast, Licherstraße 20. Fahrräder mit Frellanf und Rücktrittbremse. 8624 Prompte schnelle Bedienung. Mässige Preise. Zubehör- und Ersatzteile. 9F Fach"pmässe Reparatur. "HTII Adler, Wanderer, Mars Motorwagen, Motorzweiräder Telephon 36. 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