fititgä: Wlf.) ,r. ' Wn ’®n SI/’« . ’ctbe bv ,et§= iims '»=« iKl»* ”9 ” fctM pt . *110 0» । • Unb 9 5r . 's»; Fs-zK * r.W ^r»!M Nr. 35 •rl^etet täglich außei SonnlagL. Vern Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt d»e Lietzener Kamillen» Häher viermal in der Woche beigelegt RoranonSdruck u. Versag der Brüh l'schen Ünivert^Buch- u. Steindruckerei (Pretsch Lrden) viedaktion, Lrpeduw» und Druckerei: Lchnlstraße 7. Adresse für Deveschen« Anzeiger Gießen. Kernlprrchanlchluß Ar 5L Erstes Blatt. 153. Jahrgang Mittwoch II. Februar 1903 GietzenerAnzeiger General-Anzeiger y Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Vezn gspret», vwnal!ich7bPs., otert* jährlich Mk. 2-20; durch Abhole- u. Hroetgfteüe# inonarlich 6o Pf.; durch diePosl Alk. 8.— viertel» jährt auöscht Beslellg. Annahme von Anzeige» für di« iuyeenuminei biA pormUiagl 10 Uhr, ßetlenpret»; total ISP), auflroärtl 80 Pfg, Verantwortlich, für den volil. u. aQgern, teil. P. Witiko: fü» .Stadl und llanb* und .Äenchissaal^ Earl Plato, für den An» jementetl Han« Deck :r leine SeS*?»* noch Pietc B ?VrDmm“ Paunwtuinseln^ E Cllt ferfSUi- € ** die fnr, ien dort eintrcffr en Sopra und udet 200 Torär en gegangen. ajL ?er ^utnant R ’ ?TTab; Fr5A Jj et Leutnant! fcnr Reiter genommen!" , -Beim Parademarsch M r-l mgksehnl! Mmirfc r Demi Hauptmann oder n^aebttSw: 2,'vV 1(D 2 1 1(1) 1 1 _ sniinen- Gießen, 10. Februar 1908. Betr.: Die Militärdienstpflicht der Volksschullehrer. Die Großh. Kreisschulkommission Gießen an die Schulvorstände des Kreises. Wir beauftragen Sie, die Schulverwalter oder Schulgehilfen Ihrer Gemeinden, welche am 1. April d. Js. ihrer Militärdienstpflicht zu genügen gedenken, zu bedeuten, daß sie unö hiervon umgehend Nachricht zu geben haben. Dr. B r e i d e r t. Kckanntmachung. Die Wallthorstratze zwischen Wetzstein- und HundSgasie wird wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten von Donnerstag dem 12. l. Mts. ab bis auf weiteres für den Wagenverkehr, für Radfahrer und Reiter gesperrt. Gießen, den 10. Februar 1903. Großherzogliu-eo Polizeiamt Gießen. Hechler. Politische Tagesschau. Der Kaiser als Hauptaktionär der „Times". In der Newyorker „Sun" lesen wir eine ernsthafte Erörterung eines Gerüchtes, daß Kaiser Wilhelm sich bemühe, die Majorität der Aktien der — Londoner „Times" zu erwerben, um so die Haltung dieses Organs der öffentlichen Meinung Englands kontrollieren zu können. Das Blatt giebt zwar zu, daß die Meldung vielleicht unwahr sein könne, aber aus der nachfolgenden Besprechung geht doch hervor, daß man trotzdem davon überzeugt ist, daß der Kaiser unter der Hand „Tirnes"-Atiien aufiaufen laßt. Die „Sun" halt es deshalb für nötig, den Kaiser darauf aufmerksam zu machen, daß europäische Monarchen auch schon vorher versucht haben, auf solche Weise die öffentliche Meinung in England zu beeinflussen, daß aber Zeitungen, die von auswärtigen Souveränen auf solche Weise kontrolliert wurden, sehr bald ihre Leser eingebüßt hätten, und schließlich eingegangen seien. So habe Napoleon III. sich den Einfluß auf den früheren Londoner „Herold" gesichert, aber das Blatt habe sich, nachdem dies bekannt geworden, nicht mehr lange halten können. Dann wird der Fall der „St. James-Gazette" angeführt, welche ein Herr steinkopf im Auftrage des Fürsten Bismarck angekauft habe. Durch die Weigerung des Redakteurs des Blattes namens Greenwood, die Instruktionen des deutschen Auswärtigen Amtes zu befolgen, unö dessen darauf folgende Entlassung sei die Angelegenheit vor die Gerichte gekommen und Bismarcks Plan vereitelt worden. Tie „Sun" ist natürlich der Meinung, daß, wie heute die Tinge liegen, nur der Kaiser selbst einen so kühnen Plan fassen kann, die „Times" anzukaufeu, und sie auch möglichst selbst von Berlin aus zu redigieren, etwa unter Assistenz des Legationsrates Tr. Hammann. Daß der Redakteur der „Tunes^ ähnlich wie Mr. Greenwood, den Plan vereiteln könnte, scheint die „Sun" nicht anzunehmen. Wenn Herr Oppert v. Blalvih noch 'lebte, würde er dem Plan allerdings wohl energische Opposition gemacht haben, aber man scheint eben dessen Too abgewartet zu haben, ehe man an die Verwirllichung des Planes ging. Es bleiben aber doch noch Schwierigkeiten genug zu überwinden. So ist es eine schwierige Frage, wie der von Staats- lefretär v. Richthofen vor einiger Zeit auf einer Soiree des Grafen Posadowsky so hart abgekanzelte Berliner „Times"-Korrespondent sich zu der Sache stellen wird. Bielleicht ließe er sich aber dadurch, daß er daun doch hoffähig wird, und durch die Verleihung eines Titels, etwa als Geheimer Korrespondenzrat, gewinnen. Wir können übrigens der „Sun" verraten, daß Kaiser Wilhelm nicht nur versucht, die Kontrolle über die Londoner „Times" zu erwerben, sondern daß auch wegen Ankaufes des „Newyork Herold", mit Henri Rochefort wegen Erwerbes des „L'Jntransigeant" und mit den Erben des Herrn Sigl in München wegen Ankaufes des Bayrischen „Vaterland" verhandelt wird. Die Steuer» und Wirtschaftsreformer. Im Architektenhause zu Berlin wurde am 10. d. M. die 31. Generalversammlung der Vereinigung der Steuer- und Wirtschaftsreformer durch den ersten Vorsitzenden, Freiherrn o. Manteuffel-Crossen, eröffnet. Er führte aus: „Ter Zolltarif ist angenommen, und über das Vergangene zu sprechen und Rekriminationeu anzustellen, halte ich n i ch t für angezeigt. Aber eines möchte ich hier hervorheben: Lassen wir jetzt alle persönlichen Anfelirdungen und Verdächtigungen fort. Ich würde es nicht für richtig hallen, wollte man den Abgeordneten jetzt noch aus ihrer Abstimmung einen Vorwurf machen. (Beifall.) Standen wir im vorigen Jahre unter dem Zeichen des Zolltarifs, so stehen wir heute unter dem Zeichen der H a n d e l s v e r t r ä g e. Lassen Sie uns nunmehr alle trennenden Punkte beiseite schieben . und einmütig kämpfen für gute Handelsver- tr ä g e." Frhr. v. Manteuffel, dem die Versammlung lebhaft zu stimmte, schloß mit einem Hoch auf den Kaiser, die 'Sundesfürsten und freien Städte. Folgende Resolution isurde angenommen: 1. Zur Förderung des Bar-Depositenwesens ist der Erlaß eines Gesetzes über das Depositen-Bankwesen im Sinne des Reichstagsbeschlnsses vorn 17. Juni 1896 und zwar zugleich mit Bestimmungen, die das Scheckwesen regeln, eine dringende Notwendigkeit. In dem Gesetz ist zwischen reinen Depositenbanken und Spekulationsbanken (Emissionen und Gründungen- zu unterscheiden. 2. Die Weiterbildung des Depositenverkehrs durch die Reichsbank und die öffentlichen Geldinstllute (See- bandlung, Zentralgenossenschaftskasse) ist im volkswirtschaftlichen Interesse geboten. 3. Für den Kleinverkehr sind Sparkassen und Genossenschaften die geeignetsten Depositenstellen. Diese haben die Aufnahme der Bar-Depositen durch Einftihrung des Schecksystems möglichst zu heben. Zum neuen Zolltarif und dem Kämpf um die H a n - delsverträge wurde eine Resolution vorgeschlagen, 1. insbesondere die Zollsätze der Tarifftellen Nr. 89, 102, 103, 105, 107 (Vieh- und Fleischzölle) nicht unter die vom Reichstag beschlossenen Sätze zu ermäßigen, 2. bei den Vertragsverhandlungcn sich des Beir llä landwirtschaftlichen Sachverständigen des wirtschaftlichen Ausschusses zu bedienen und im Bedarfsfälle die Zahl der letzteren aus der Mitte der Vertretungskörper der deutschen Landwirtschaft zu ergänzen. So der uns vorliegende kurze Bericht. Man sieht, ganz andere Worte als in der Generalversammlung des „Bundes der Landwirte" sind in dieser Versammlung zu vernehmen. Daß die Mahnung zum Frieden auf die streitbaren Brüder vom „Bunde der Landwirte" auch nur vorübergehend Wirkung üben wird, ist wohl zu bezweifeln. Der Vertäu der Generalversammlung im Zirkus Busch hat auf dieser Sette den Karnpfesmut und den Groll gegen die „unzuverlässigen" Verteidiger der landwirtschaftlichen Interessen nur noch gemehrt. Immerhin haben auch die Agrarier der gemäßigten Richtung der Regierung einen langen Wunschzettel überreicht, mit dem Hauptpunkt: Baldigste Kündigung der Handelsverträge. Die Nicht- kündigung der Handelsverttäge am 1. Januar d. I., so führte der konservative Reichstagsabg. Gras Schwerin- Löwitz aus, sei tief bedauerlich. Die Forderung der Han- delsverttagskündigung soll verhüten, daß die deutsche Landwirtschaft in die Lage versetzt wird, auch die Ernte des Jahres 1904 noch unter der Geltung des alten Vertragstarifs auf den Marti zu bringen. Trotzdem ist nicht anzunehmen, daß die Regierung mit der Kündigung der Ver- ttäge den Sprung ins Dunkle tut, auch wenn sie damit, wie Graf Schwerin verhieß, das rechte .Vertrauen der Landwirtschaft zuvückgewinnt. Ich kann betonen, daß das Walstoersahren dadurch erleichtert werden wird, daß mehrere Wahlgänge in einen zusammen gezogen werden können, und daß das System der Stichwahlen aus das äußerste veremsacht wird. (Sehr gut! rechts.) Tas wird die Grundlage sein. Es kommen dann noch einzelne kleine formelle Aenderungen hinzu, zunächst z. B., daß es nicht notwendig ist, jeden Wähler persönlich seine Abstlmmung eintragen zu lassen, roenn nur die vollständige Freiheit und Sicherheit der Wahl gewährleistet bleibt usw. In allen diesen Beziehungen sollen Erleichterungen eintreten, und wie diese Erleichterungen sich dann bei den nächuen Wahlen bewähren, das wird ja wieder ein Moliv sein, in welcher Weise eventuell eine Abänderung des Wahlgesetzes oder des Gesetzes über die Wähltreise in die Wege geleitet werden wird. Ich glaube aber, daß es notwendig ist, vorher das Ergebnis dieser jetzt von mir in Vorschlag gebrachten und, wie ich hoffe, vom Staats,ninisterium in Kürze angenommenen Abänderung zu erwarten, ehe man definitiv zu einer Aenderung des Gesetzes Stellung nehinen kann. Die wesentliche Aenderung scheint darin zu bestehen, daß die Abgeordnetenwahlen in den Bezirken mit zwei und drei Abgeordneten in einem einzigen Wahlgang stattsinden sollen, wie ja auch bei den Urwahlen dort, wo ztvei Wahlmänner zu wählen sind, dieselben gleichzeitig gewählt werden. Vermutlich sollen dann auch bei der Abgeordnetenwahl die Stich- mablvorschriften die gleichen werden wie bei den Wahlmännerwahlen, bei denen in die Stichwahl doppelt so viel Kandidaten gelangen, als zu wählen sind. Es erfolgt dann bei der ersten Stichwahl die wirkliche Wahl, während bei den Abgeordnetenwahlen bisher im zweiten Wahlgang wieder sämtliche Kandidaten zur Wahl standen, bei den folgenden immer nur derjenige mit der geringsten Stimmenzahl aussiel, bis schließlich auf einen Kandidaten die absolute Majorität fiel. Besondere Schwierigkeiten erwachsen bei der Diskussion aus der Abstimmung über die Giltigkeit der Wahlmanns- Mandate in den Kreisen, in denen mehrere tausend Wahl- männer zur Wahl der Abgeordneten zusammentreten. Noch schlimmer steht es mit den Urwahlen, für die, wie es scheint, nur die Befugnis der einzelnen Wähler in Fortfall kommen soll, ihre Abstimmung selbst in das Protokoll einzutragen. Wir loben uns dagegen den neuen hesjischen Wahlgesetzentwurf, dessen große Vorzüge wir wiederholt dargelegt haben. Siu Opfer des Zolltarifs. Ein praktischer Landwitt aus dem Elsaß schreibt der „N. Bad. LdSztg.": Im Unter-Elsaß in der Nähe von Sesenheim, dem klassischen Dorfe, liegt ein kleines, nur einige hundert Seelen zählendes Dorf Stattmatten, das sich, wie viele Ortschaften jener Gegend, neben dem eigentlichen landwirtschaftlichen Betriebe mit Gänse stopfen befaßt. Da klagte mir nun letzthin em alter kluger Landwitt, von dem mancher Agrarpolittker etwas lernen könnte, in der bittersten Wetse über die Annahme des Zolltattfs, dessen Zollsätze den Ruin des recht lukrativen Nebenbetriebes der Gänsestopferei bedeute, denn ein Maiszoll von 5 Mk. sei doch unerhött. Auf meine diesbezügliche Frage rechnete mir der mit den Verhältnissen genau vertraute Mann aus, daß seine Gemeinde niedrig gerechnet mindestens 1300 Doppelzentner Mais ankaufe. Werde der Zoll von 2 Mk., bezw. 1.60 Mk., den wir jetzt haben, auf ö Mk. erhöht, wie das die klugen Herren in Berlin beschlossen hätten, so würden die Landwitte seines Dorfes, die jetzt schon 2600 bis 3000 Mk. und mehr an Zoll bezahlten, im Maispreis künftighin 6500—7000 Mk. bezahlen muffen. Damit sei der blühende Nebenzweig total ruiniert. Ich mußte dem Manne recht geben, wie denn überhaupt diese wahnsinnige Maiszollerhöhung ein Verbrechen an den Interessen der viehzüchtenden Bauernschaft bedeutet, die doch, wie immer behauptet wird, hauptsächlich im Zolltarif geför- dett werden soll. Auf meine Frage, ob denn der Getretde- zoll etwas nützen könnte, erwidette der Landmann lachend, es werde ja fast gar keins verkauft, dagegen recht tüchtig zu- gekaust. Das sei gar nicht zu berechnen, wie viel gekauft werde, denn jeder verheimliche dies, er sei überzeugt, daß mindestens 300 Doppelzentner angekauft würden, während allerhöchstens 40D.-Ztc. vettauft würden. Die Zahlen seien ungenau, aber sicher zu niedttg gegriffen. Nach längerem anregendem Zwiegespräche, in dem mir der alte Praktiker wiederholt die Schädlichkeit des Zolltarifs nicht nur für Stattmatten, sondern für die meisten Bauerndörfer betonte, verließ ich das kleine Dorf in tiefem Nachdenken über die unergründliche Weisheit unserer Staatsregierung und Volksvettretung, und als ich an dem weltberühmten Gattenhäuschen oorüberging, in dem die Pfarrerstochter aus Sesenheim wohl oft in stillem Gedanken an unseren größten Dichter gesessen haben mag, da war ich von neuem überzeugt von der Richtigkeit des Wortes: „Die Welt will bettogen sein." Unser Bauernstand wird auch in nicht allzu emer Zeit, wenn auch mit weniger zärtlichen Gefühlen wie )ie schöne Friederike, gedenken der großen Geister im Parament, Regierung und Kirche, die alle sich in glühenden Liebeserklärungen an den Bauernjiand ergingen, ihm goldene Berge versprachen als Heiratsgut, im Heiratskontrakt, Zoll- tattf genannt, aber ihn und sich betrogen haben. TaS preußische Wahlrcglemeiit. Die Ausfüririingen des Miniiiers von Hammerstein be- reffs Aenderung des Wahloerfahrens für die preußischen Landtagswahleii lauten nach dem Stenogramm: Die neue ttouzeffiou Chinas. Wie wir bereits meldeten, ist Belgien jetzt in C h i n t» an das Ziel seiner Wünsche gelangt Der belgisch-chinesischen Handelsgesellschaft ist das Recht zur Nieoerlafsung am Peihv-Fluß, gegenüber der deutschen Ansiedelung, erteilt worden. Die belgische Interessensphäre kreuzt das Gebiet der deutschen SchantunZbahn, und es veroient hervor- gehoben zu werden, daß die Bemühungen Belgiens um Erlangung der Konzession durch die deutsche Diplomatie, und zwar durch den deutschen Gesandten in Peking, den jüngsten Frankfurter Frhm. Mumm von Schwarzenstein, persönlich^ erfolgreich unterstützt worden sind. Wenn es auch selostversrändlich ist, daß Deutschland mit diesem Eintreten für Belgien seinen eigenen Interessen nichts vergeben hat, so ist die belgische Regierung der deutschen jchon um deswillen zu Dank verpflichtet, als Frankreich berienige Staat ist, dessen Unterstützmig in dieser Sache Belgien zunächst hätte nachsuchen müssen, weil es sich in seiner bisherigen Chinapolitik hauptsächlich an Frankreich anlehnte und beispielsweise bei den Arbeiten an der Bahnstrecke Peking-Hanlau französische Ingenieure beschäftigte. Warum Belgien die Unterstützung durch die deutsche Tiplomatie vorgezogen hat, und wie es um die Vorgeschichte dieser Konzessionsangelegenheit bestellt ist, darüber dürste bei Beratung des Etats für Kiautschou im Reichstag Aufschluß zu erlangen fein. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß das Freundschaftsverhäirnis Mönig Leopolds zu Kaiser Wilhelm, das erst unlängst wieder beim Jubiläum des Königs der Belgier als preußischer Regi- mentöchef sich dokumentierte, hier mitgewirkt hat. Im Hinblick auf die maßgebende politische Stellung der Kaiserin-Witwe von China erscheint wohl zweifellos, daß die Fürsprache des deutschen Gesandten in Peking bei dieser energischen Herrscherin die Entscheidung zu Gunsten Belgiens herbeigeführt hat. Hieraus läßt sich ein erfreu* licher Schluß ziehen in Bezug auf das Ansehen, welches die deutsche Diplomatie am chinesischen Kaiserhofe genießt. Ueber den Zeitpunkt der Erteilung der Konzession besteht Ungewißheit. Es ist also aus dieser Sache nicht zu entnehmen, ob das neuerdings auf getauchte Gerücht vom Tode der Kaiserin-Witwe auf Wahrheit beruht. Ta eine amtliche Bestätigung bisher nirgend eingetroffen ist, wird man starke Zweifel hegen dürfen. Aus der Genehmigung der belgischen Niederlassung zu folgern, daß die Frage der Konzessionserteilung an rembe Negierungen ooer Gesellschaften in China wieder n Fluß kommt, wäre wohl irrig. Ter einzige europäische Staat, der sich mit dem Gedanken an Landerwerb im Reich )er Mitte nachträgt, ist Italien. Immer wieder erinnern die der Regierung nahestehenden Lllitter daran, daß die Abweisung, welche Italien in der Angelegenheit der Pachtung der San-Mun-Lai erfahren hat, durch erneute und energische Forderung Der Bewilligung einer territorial Konzession wettgemacht weroen muffe. Hält die italienische Regierung den Zeripunkt für gekommen und glaubt sie der Zustimmung des Parlaments sicher zu sein, dann wird 'ie nicht zögern, tn Pellng vorstellig zu werden. Es ent* pricht der Würde Italiens ais Großmacht nicht, hierbei die Unternützung ciner^ anderen E^chnacht nachzujuchen. In der San-Mun-Bai-Frage ist i. . England im Stich gelassen worden, Grund genug, um von einem nochmaligen Appell an die englische Diplomatie ab zu sehen. Italiens Zugehörigkeit zum Dreibunde verpflichtet anderersetts 8 ♦) Wenn । Jchreszeit dem haben, so druck lieber ad, als e ist, dessen Lest« pflegen, bei all Anerkennung ge bestimmt, am X aber da aus eii muh er ohne $ anMunz ersi W 2 Nei-e^Jib. 4 toeta, Men: bett.: Die st Tie bicsjdt)! 8 Arme der Swi Werbungen um bi münblid) bei dem ooMörmgeii. ließen, an DieA ÄS sä» >°«d- ® | ljal ^p-tri-EHe 3 pe> „ -p*-' srflZ er schasst MÜichm »ort ns°rdert rat duck tatet «ad, 11 ietbi«* + Geist, dn Mld Sehe», md ®ti bleiben. .. . Tie Dasme Verein nenn! dieser soll ZM Zu Anfanc schuhlaufen in indem nicht nm erung sich dei das lueibtice 6 iche Quelle de: o daß die 3a;i >en ersten Ans daneben sich „es gezienne j "ML SL'S "Ä; . Die der A Sr<: teys Arbeit, ^treffend die: . r 6Ür das G geön-n aus der »item, i ®c,|i6er auf 6e«|e ich USta* ^°dtverordilen-n •***» * ,?tr Bo betr.: Die Ltist ihres Loh„e Tie diesjahril 12 Arme der Stc Werbungen um di 'nundlich bei den 'orzubriiigen. ließen,dc Die Ar zubürden, denn die Direktion hat für sich und die Rechts- NoLoniatpost Cyle und Römer, sonne der Damew-JmiKttor Herr Delitsch weckten mit ihren verschiedenen Svloszenen die Lachlust in hohem Maße und wurden jedesmal nach ihrem Auftreten stürmisch applaudiert. Das Programm der Leipziger, welche übrigens erst im November hier ein Kvnzert gaben, ist, worauf wir besonders Hinweisen, durchweg neu, und wir können den Besuch des heutigen zweiten Konzertes bestens euch fehlen. -h-. Burkhards, 10. Febr. Gestern fand in den Waldungen hiesiger Forstwattei eine Brennholzversteigerung statt. Es wurden hohe Preise erzielt. Buchenknüppel wurden mit 5,07 Mk., Fichtenknüppel mit 3,33 Mk., Buchenreisig mit 90 Pfg. pro Raummeter im Durchschnitt verkauft. f. Ilbeshausen, 8. Febr. Die Badedirektion Salzschlirf beabsichtigt, hier an einem geeigneten Platz in schöner Lage eine Anzahl Gebäude im Villenstil aufführen zu lassen, hübsche Parkanlagen sollen das Ganze idyllisch gestalten. Man glaubt hiermit dem recht fühlbar gewordenen Bedürfnis nach einem Erholungsheim und einem gesuchten Aufenthalt für eine Nachkur abhelfen zu können. Ilbeshausen erscheint durch seine gesunde Lage hierfür sehr geeignet, zumal das Bad Salzschlirf mit der Bahn leicht erreichbar ist. Bereits wurden durch die Direktion von der Gemeinde Ilbeshausen in geschützter Lage, nahe am Wald und am Fuße des Oberwaldes, dem eigentlichen Vogelsberg, 12 ha für 3000 Mk. angekauft. Der Grund und Boden besteht fast nur aus Fels und Unland. Wenn auch der Erlös gering erscheint, so glaubte die Gemeinde den Wünschen der Badedirektion doch entgegenkommen zu sollen mit Rücksicht auf die der Gemeinde in Aussicht stehenden Vorteile, insbesondere Mehreinnahme an Umlagen und bessere Verwertung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wie Geflügel, Eier, Milch, Butter, Bienenhonig, Gemüse 2C., abgesehen von der allgemeinen Hebung des Orts. Auch liegt es nicht m der Absicht des neuen Besitzers, der Gemeinde die in der Regel damit verbundenen Lasten auf- .jiy yuiiJi uui) tzanö. Gießen, den 11. Februar 1903. Der erste Schmerz ist mir ms Herz gezogen, Leid' finde ich, wo gestern Glück noch war, Mit ihm ist Lebensfreud' und Lust mit fortgeflogen, Einsam steh' ich nun da — bis übers Jahr! Mit dir, Natur, will ich nun schlafen gehen, Will träumen, wie ich glücklich mit ihm war; Wenn alle Wiesen dann voll Blumen stehen, Hab' ich ihn wieder — dann für immerdar. — Entsagung. Du haft mit ruhlos heißem Sehnen Ein Herz erträumt, daß Dich so ganz verstand. Ob Du's gefunden? Ob das Äug' voll Tränen Rückwärts Du wendest und es mich dann fand? Glück giebt es nur im fchmerzlichen Entsagen, Pflicht macht das Schwere Dir nicht schwer, Deines jungen Lebens sonnig schönsten Tagen, Trau' keinem Glück, es läßt Dich kalt und leer. Träumt dann Tein Herz von stillen Glückesstunden, Rastlos sie suchend strebst Du himmelwärts, Im Schaffen hat Dem Geist sein Gluck gefunden, Hoch ist Dein Ziel — und mutig sei Dem Herz! Landrichter Ekermayer in Essen, früher schon hin keine gewöhnliche Frau sein kann, einmal in richterlicher Stellung in unserer Kolonie Ostafrika, Sehnsucht, geht in nächster Zeit als Oberrichter nach Kamerun. Ach, wie zieht geheimnisvolles Sehnen In Deutsch-Neuguinea soll nunmehr nach lang- Mich gewaltsam zu Dir hin? iähriaem Bestehen der T a b a k b a u a u s g e g e b e n werden. Warum füllt mein Auge sich mck Thranen, Von vielen Seiten sah man ein derartiges Ende dieser Kultur Wenn getrennt ich von Dir bm. voraus. Nicht der Boden trägt Schuld hieran, sondern Furchtbar ist das Leid, das ich ertrage, verschiedene Umstände, wie Gcsundheiiszusicurd der Ar- Stan, beiter, enorme Transportkosten und der Weltmarktpreis m N>° doch I°llst Du Horen Sumatra. Es gibt im Osten nur wenig Landstrecken, ine “ 9 „ ' ~ stellenweise einen solch vorzüglichen Boden für den Tabak In ^^Auge^kanns^all^^D s n, ausweisen wie die Gebiete an der Aftrorabe-Bah und auch! Verstehst Du's nicht? ... so ist's ein Traum gewesen am August afluß. Aus diesem Grunde ist es doppelt zu! (§m Traum von meines Lebens schönstem Glück, bedauern, daß das, was uns die Ncatur bietet, nicht im Was ich geträumt: vollsten Maße ausgebentei werden kann. Als Ersatz ge- Norderney August 97 denkt man die Kautschukanpflanz in großartigem Maße roar Traum? auszudehnen. Ueber die Zukunft dieser Kültttr braucht! Da ich, von weißen'Flügeln leicht getragen, man, was Gedeihen anselangt, keine -^vrge zu hegen, auch! Durchschwebt den unermeßlich iveiten Raum die Pflege, die schliehjlich einem Kanaker übertragen werden I g)en Sternen zu, die schlummernd vor mir lagen! kann, ist mit kernen Schwierigkeiten verbunden; ob aber I tzm unbeschreiblich Sehnen füllt' mein ganzes Wesen der Marktpreis der Zukunft ein berarugec fern wrrd, der! Glück jedem Herz zu bringen, das mich kennt, die Kultur bezahlt, ist eine heille Frage. Wohin man im Und im geheunnlöoollen Glanz der Augen dann zu lesen Sunda-Archipel und anderen südöstlichen Inseln schaut. Den schönsten Dank, den man die Liebe nennt! überall schenkt man dieser Kultur jetzt ganz besondere Auf- unb träumend schwebte ich zur Erde nieder, merksamkeit, pielsach hat man dort große wilde Bestände! Die schweigend ruht m sternenheller Nacht, entdeckt, die den Vorrat in New-Guinea weit überholen. Durch meine Seele zogen leise Lieder, Diese Gebiete werden mit ihrer Ware vermutlich eher aus Mir war's, als hättest Du an mich gedacht! dem Markte erscheinen. | Für immerdar. Der erste Frost ist übers Land gezogen, Welk ist das Blatt, das gestern grün noch war, Die lieben Vöglein all' sind sortgeslogen, Einsam steht nun der Wald — dis übers Jahr! Deutschland nicht zu Gefälligkeiten in der außereuropäischen Politik. In China ist Italien, wie Deutschland, auf sich selbst angewiesen. Dewets „Kriegserklärung". ** Die von armen armenischen Witwen und! Waisen gearbeiteten orientalischen Stickereien,! die eben täglich von 11 bis 1 Uhr int Konfirmandensaal der Johanneslirche zur Ansicht und zum Verkauf aufgelegt werden, haben bis jetzt recht erfreulichen Zuspruch gefunden. Es sind auch nach dem Urteil der Damen ausgezeichnet schöne und kostbare Sachen dabei. Da viele die täglich in diesem Blatt erscheinende Anzeige noch nicht gelesen haben, so sei hier noch besonders aufmerksam gemacht auf diese seltene Kaufgelegenheit, die zugleich einem wohltätigen Zweck dient. Bis zum Ende dieser Wache werden die Arbeiten ungebeten. j ** Die Leipziger Konzert-Sänger, die sichi gestern abend in Steins Saalbau vor einem zahlreichen Auditorium hören ließen, haben es diesmal wieder verstanden, ihren Gießener Verehrern und Freunden einen überaus genußreichen Abend zu bereiten. Das Quartett Rosetty, Schmidt, Minkowitz und Steiner erntete wohlverdienten Beifall und muhte sich nach jedesmaligem Auftreten zu einer Zugabe verstehen. Herr Rosetty (Terror) sowohl, wie Herr Steiner (Baß) erwiesen sich übrigens auch als tüchtige Solisten. Die beiden Humoristen Ganz England wird erstaunt sein, daß derselbe Dewet, bat man dort bei dem Erscheinen seines Buches so hoch gepriesen, dessen Treue und Charakterfestigkeit im englischen Sinne man erst gar nicht genug rühmen konnte, nun auf einmal, im englischen Sinne, so wankelmütig, so undankbar und so dreist sein kann, der gesamten britischen Regierung, den allmächtigen Chamberlain nicht ausgenommen, von neuem den Krieg zu erklären. Daß der tapfere und unbeugsame Guerillaführer es nicht über sich gewinnen konnte, fick; mit seinem Bruder, der vor Be- enoigung des Krieges offen zu dem damaligen Feinde überging, auszusöhnen, wurde in England natiirlich schon wenig günstig beurteilt, aber schließlich konnte man die Gründe dafür verstehen, wenn man sie selbstverständlich auch nicht billigte. Aber eine so scharfe, unverbrämte Kriegserklärung hatte man doch nicht erwartet. Nun wäre es zwar verfehlt, zu sagen, daß die Haltung Dewets in England einstimmig als Äerräterei bezeichnet und als solche verdammt wird. Im Gegenteil, ein Londoner Blatt erklärt ganz offen, nur unvervcsserliche Optimisten hätten erwarten können, daß die Pazifikation des neu erworbenen Landes so glatt von statten gehen würde, wie es anfangs den Anschein hatte, und nur diese Optimisten könnten hoffen, daß die soeben berichtete Kontroverse die letzte fein werde. In der Haltung Dewets liege absolut nichts, worüber man sich wundern könne, sie bestätigt vielmehr nur das, was man immer von der Zähigkeit und Beharr- lichkett der Buren im allgemeinen und Christian Dewet im besonderen gesagt habe. Auch dürfe man die politische Wichtigkeit der Vorfälle nicht aufbauschen, denn bekanntermaßen spielten hier Familienzwisttgketten zwischen dem berühmten Guerillaführer und seinem Bruder in nicht unbedeutendem Mage mit. Andere Blätter dagegen gehen mit Dewet schärfer ins Gericht, ja die „Sunday Sun" deutet in schlecht verhehltem Grimme an, daß der , „ „ , .. . .. „ tapfere Krieger evencuell, gleich oem Iren „Colonel" Lynch, nachfolger auf die Benutzung einer Wasfetteltung, Herstellen wegen Hochverrats zum Tode verurteilt werden und Unterhalten der Wege, Kanalisation, Straßenbeleuchtung, könne. Nachtwache usw. in anerkennenswerter Weise verzichtet. „Dewet", sagt das Blatt, „hat keine von den staats- i? Ilbeshausen, 10. Febr. Trotz aller angestellten männischen Fähigkeiten seiner Kollegen Botha und De- Rachforschungen ist der Raubmörder, der Ende des larey gezeigt. Seine Politik ist augenscheinlich, der verflossenen Jahres auf der Sttaße von Grebenhain nach Reichsremerung lästig zu fallen. Seine Versicherungen h^r das von uns gemeldete schwere Verbrechen beging, der Loyalität tämcil nicht von Herzen. Dem Colonel Lynch | jetzt noch nicht entdeckt worden. Nun soll jedoch Don ist kürzlich die Gefährlichkeit des Verrats zu Gemüte [ ^em Mörder ein Brief zum Vorschein gekommen sein, wonach geführt worden. So sehr wir bedauern würden, einen sich i.m Auslande befindet. Ter Brief, in kroatischer tapferen Soldaten wie Dewet in derselben Position zu Sprache geschrieben, wird ins Deutsche übersetzt werden, sehen wie das ehemalige Parlamentsmitglied für Gal- |0 hosfi man endlich den Mörder sestnchmen zu können, way, so kann man ihm doch auf keinen Fall gestatten^ sich nach wetteren Mitteilungen in Amerika 6e* den Frieden Südafrikas zu stören." finden und einen Bries an seine Eltern geschrieben haben. Bedeutend anders sieht die burenfrenndliche „Daily —. ■ljüh 1 "■ News" den Fall an. Das Blatt erklärt, daß, wenn die Kedichte der Kronvrinzejstn ^uise. STöSSWWSrsSSSKÄ ** * »,»*7» T* * tiate und achtungswerte Aiärmer anerkannt werden sollten, I ifiucht aus dem Bereich des Dresdener Hofes die allgemeinste die Engländer dem vielgeschmähten „Colonel" Lynch die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt hatte, wurde auf ihr reges Bruderhand reichen müßten, anstatt ihn einzusperren. Das Interesse für poetische und musikalische Bestrebungen Hin- Blatt nimmt ferner Gelegenheit, den Kolonial- gewiesen. Es wurde auch festgestellt, daß die Prinzessin selber Minister wegen seines Verhaltens zu tadeln unb I QUf beiden Gebieten betätigt habe, und der von ihr Herüberhaupt die ganze Reise als ein verfehltes!!.^.^nden Komposition eines Stielerschen Liedes wurde nicht fetiigto uni! tl;anibertomS? voll mb Prinzessin Lmse in ihrer charakteristischen festen Handschrist die Abfertigung, die er der Deputation zu teil werben ließ, niedergeschrieben, einen Einblick m die bewegten S.unmungen sei einer der hervorragendsten Tlenste gewesen, die er der Verfasserin gestatten. Im Folgenden seien einige von dem Lande geleistet habe. diesen Gedichten mitgeteilt, nicht weil wir die kleinen Arbeiten ‘ etwa für litterarisch wertvoll halten, — das sind sie in keiner Weise — sondern weil sie zeigen, daß die Prinzessin immer- Kandel und UerKehr. Volkswirtsthast. Berlin, 10. Febr. Der Bruttogewinn der Kaliwerk« Aschersleben für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt Mk. 2 774 659. Der Aufsichtsrat beschloß, 10 pCt. Dividende vorzufchlagen, Mk. 147 730 den Reserven zuzuführen, Mk. 818 481 abzuschreiben und Mk. 49 572 auf neue Rechnung vorzutragen. Berlin, 10. Febr. Der Abschluß der Nationalbank für Deutschland in Berlin ergibt einen Bruttogewinn von 5 358 640.35 Mk., welcher sich zufammensetzt aus Gewinn- und Zinskonto im Betrage von 3111 743.19 Mk., aus Gewinn auf Provisionskonto von 1 088 514.75 Mk., aus Gewinn auf Effekten- und Ronfortialtonto von 1 0-'3 645.68 Mk., aus Gewinn auf Sorten- unb Kouponkonto von 29 311.03 Mk. unb Vortrag aus dem Vorjahre von 105 425.70 Mk. Nach Abzug der Verwaltungskosten von 1 354 545.46 Mk., Steuern 314 485.13 Mk. unb Abschreibungen aus Kontokorrent-Konto von 34515.22 Mk. bleiben verfügbar 365509i*. W. Knecht «Sc Co. in Jb'ranki'urt a. 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Die Leitung des stehender Herren: welche nicht von we^ßrin Papier oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind; welche keinen oder insoweit ,ie feinen lesbaren Namen enthalten; Beobachtungen Gieren. Ißa n bi rch den Bürger- : Wahi mittelst ortsüblicher Be- Major Beck, Professor ^r. Direkwr Ehr. Professor Dr. Dr. Dietz, Stalnvevordn. Gelanntmachang, betreffend die Wahlen für das Gewerbegericht Gießen. Für das Gewerbegericht Gießen sind von den Arbeitgebern aus der Zahl der wählbaren Arbeitgeber und von den Arbeitern aus der Zahl der wählbaren Arbeiter je 12 Beisitzer aus 3 Jahre zu wählen. Die Wahlberechtigten berufe ich zur Vornahme dieser Wahl auj Samstag den 14. Marz 1903 m den Stunden von mittags 12 vis abends 8 Uhr in den Stadtverordneten - Sitzungssaal, Bürgermeisterei - Gebäude, Gartenstraße 2, Zimmer 11. Wahlberechtigt sino die Arbeitgeber und Arbeiter, welche zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet und im Gemeindebezirr der Stadt Gießen Wohnung oder Beschäs- ügung hab^n; Personen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig sind, sind nicht wahlberechtigt. Als Arbeiter gellen diejenigen Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche der siebente Titel der Gewerbeordnung Anwenoung findet, desgleichen Be- wiebsbeamte, Werkmeister und mit höheren technischen Leistungen beuauie Angestellte, deren Jahresarbeitsverdienst 'M Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt. Die der Zuständigkeit des GrwerdegerichtS unterstcllten Hausgewerbetreibeichen sind, sofern sie selbst mindestens 2 Arbeiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres besa/ästigen, als Arbeitgeber, andern- sjalls als Arbeiter wahlberechtigt. Die Wahr i|i unmittelbar und geheim; sie finbet nach Sen Grundsätzen der Verhäktniswahl statt. Die Abstimmenden geben ihren LtiMMKrttel in eigener Person ab. Das Reich, dec Staat, die Gemeinde und sonstige Lfsentliche Verbände und juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch ihre gesetzlichen Vermieter aus. Es wird dringend enipsohün, »aß bic Arbeitgeber durch Bescheinigung der Pollzeioernal.ung, die Arbeiter durch Zeugnisse ihrer Arbeitgeber, der Polizeiver.raltung oder der Mständigcn Krankenkassen sich vor dem Wahlausschuß über ihre Wahlberechtigung ausweisen, da sie andernfalls von der Wahl zurüägrwiesen werden können. neten-Versammlung, heute noch genanntem Z: Nicht unerwähnt darf bleiben, daß das Bankhaus Heichel- Bestimmung übergeben und ist dieselbe bis auf den heutigen Tag erhallen und durch neuere Einrichtungen, wie Musikbühne, Hydranten, elektrische Beleuchtung, Abortanlagen, sowie Verbesserungen aller Art pündig verbessert woroen. Die Leitung des Vereins lag in den Händen nach- r-ats Br«- Die nötigen Dämme zur .Halsung des gestanten Wassers waren sorgsam hergerichtet, die Gräben gereinigt und mit den nötigen Schleusen versehen. — Im Winter 1884 wurde ale dann die Eisbahn ihrer mindestens 20 Wahlberechtigten des betreffenden Teiles unterzeichnet und spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin, also Freitag, den 27. Februar, abends bei der Bürgermeisterei eingereicht sein. Die rechtzeitig eingereichten Vorschlagslisten werden nach erfolgter Prüfung spätestens 8 Tage vor der Wahl in ortsüblicher Werse veröffentlicht. Alles Waare ® 3. insoweit barm die Person de. wählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4. auf welchem mehr als 12 Namen oder insoweit darin Namen von rricht wählbaren Personen verzeichnet sind; 5. welche eine Verwahrung, einen Vorbehalt oder Bemerkungen enthalten, die nicht lediglich den Gewählten Das Gewerbegericht umfaßt als Gerichtsbezirk den Gemeindebezirk der Stabt Gießen und führt die amtliche Bezeichnung „Gewerbegericht Gießen". § 2. 1 Ungiftig sind Stimmzettel: -10. ijebruat + 9,6° C, -10. , + 5,0" C. ;en, bei feuchter Witterung oder I lageuverstimimwgen unaueb^i- >t ein wärmender Magentor, Familie fehlen soll. Abrr c : Legion, deshalb verfehl« wir 'ag noch verhältnismässig pte ausgezeichnet wirkende Älptt- machen. Den JßgenLtt-i Dr. W. Knecht & Co., ieniacbea flau»- und delic\6sty “Äk. l-~i f ? Ach. Vertreter: Ch.Lo:< ZUM 20jäyrigen Aesteyen des Kießener tzisvereins. *) Sport bringt Wehr, Der Jugend Lehr, Dem Manne Ehr. Heber die Bedeutung oes Eissports im allgemeinen und des Schlittschuhlaufens im besonderen herrschen vielfach noch heute in manchen Kreisen irrige Ansichten. Ich darf indessen mit Freude feststellen, daß alle Arten des Sports im Laufe der Zeit auch in unserem deutschen Vaterlande an Beliebtheit und Interesse bedeutend gewonnen haben. — Es hat in Deutschland eine Zeit gegeben, wo die patriotische Jugend, welche, dem Beispiele eines Vater Jabn folgend, die Turnerei pflegten, als Demagogen verschrien und verfolgt waren, und doch hat sich gerade in jenen Tagen der Befreiung vom schmählichen Joche des Korsaren gezeigt, welch' hvchzuschätzende Vorteile jeglicher Sport uno Leibesübung bringt. Er bringt Wehr! Das heißt, er schafft Viänner, die ihren Platz ausfüllcn, wenn das Vaterland ruft. Weichlinge und Prasser können auf sportlichem Gebiete leine Erfolge erringen, denn jeder Sport erfordert das Einsetzen der ganzen Kraft, welche nur durch nüchternes und vernunftgemäßes Leben erhalten wird, bei leichtfertigem Lebenswandel aber bald verbraucht ist. Wer stark und gesund ist, an Körper und Geist, der wird auch seinen Weg machen im öffentlichen Leben, und Erfolg und Anerkennung werden nicht ausbleiben. Die Daseinsgemeinschaft, welche sich Gießener Eis- Verein nennt, hat eine „vorgeschichtliche" Zeit, und von dieser soll zunächst, ganz kurz die Rede sein. Zu Anfang der siebziger Jahre begann das Schlittschuhlaufen in unserer Stadt einen Aufschwung zu nehmen, indem mcht nur immer weitere Kreise der männlichen Bevölkerung sich dem Schlittschuhlauf zuwandten, sondern auch das weibliche Geschlecht den Eislauf als eine unvergleichliche Quelle des Vergnügens und der Gesundheit erkannte, so daß die Schar der jungen Mädcheit, welche die Scheu vor den ersten Anfängen auf dem Staylschuh überwand, und daneben sich über das Urteil altjüngferlicher Ansichten „eÄ geziemte sich nicht, daß junge Mädchen Schlittschuh *) Wenn auch milde Witterung und vorgeschrittene Jahreszeit dem Wrnter wohl endgiitig ein Enoe bereitet haben, so drucken wir doch den vorstehenden Artikel umso lieber ab, als er dem Gedenktage eines Vereins gewidmet ist, dessen Bestrebungen, einen der gesundesten Sports zu pflegen, bei alten unseren Mitbürgern längst oie größte Anerkennung gesunden haben. Der Artikel lvar ursprünglich bestiinmt, am Tage des Jubiläums-Eisfestes zu erscheinen, aber da aus eine Eisbahn nicht mehr gehofft werden kann, muß er ohne Hinweis aus den Glanz einer festlichen Veranstaltung erscheinen. D. Red. kommnung der Eisbahn erworben. Der Eislauf, wie er aus unserer Bahn betrieben wird, ist für jung und alt beiderlei Geschlechts ein gesundes Ver^ gnügen, das mit sehr geringen mosten verknüpft ist. In keinem anderen Eisverein irgend einer Stadt sino die Mitgliederbeiträge und Beikarren so außergewöhnlich niedrig, als in unserem Verein. Aber nicht nur die finanziell günstige Seite unseres Vereins tritt dem Beobachter entgegen, sondern er muß auch bekennen, daß eine Eisbahn, die für jedermann zu- gängig ist, ein Jugend- und Boiksfpielplatz im besten Sinne oes Wortes ist. Auf der Eisbahn verwischen sich die großen gesellschaftlichen Gegensätze. Aus der glatten Fläche tummeln sich im buulen Durcheinander alle Stände, jung und alt. Mit dem bestahlten Fuße zeichnet oder kritzelt das gnädige Fräulein neben dem Mädchen aus dem Volke, der Professor oder Oberlehrer neben dem untersten Sextaner, der Offizier neben dem Lehrjungen seines Fußbekleidunasmeisters seine eigenartigen Zeichnungen auf ein und dieselbe Fläche. Oder aber sie fahren gegen oder auseinander und richten sich unter gegenseitigem „Pardon" wieder auf ihre Beine. Nichts verdirbt hier die frohe Laune! Der Gießener Eisverein hat außer dem oben erwähnten und längst zurückbezahlten Darlehen von keiner Seite eine Unterstützung erhalten. Aus eigener Kraft hat er die vielen schwierigen Verhältnisse überwunden, sich immer weiter entwickelt und zu seiner heutigen Bedeutung erhoben. Allen denen aber, die in den 20 Jahren seines Bestehens mithalfen, die Bestrebungen des Eisvereins zu fördern, sei hiermit der wärmste Dank ausgesprochen. Dankbar sei an dieser Stelle auch das Entgegenkommen unserer städtischen Behörden erwähnt. — Möge es dem Eisverein vergönnt fein, in gleicher Kraft fein silbernes Jubiläum zu begehen. Jean Kirch. heim zur Deckung der Herstellung der Dämme und des Vereinshcruses ein Darlehen von 600 Mk. gegen mäßigen Zinsfuß dem Vorstände bereitwilligst zur Verfügung stellte. MK MM '?rDon 5p(?fÖe?mmlun9 tmb nM.Un3eilunq ,tui * SÄiummetei bet -udgen ZWW cks würbe Q0ei1, »teB ung; .. vi11 • - ■ - über die Berechnung und Anrechnung der von den meister 4 Wo Heu vor Otr W Arbeitern zu leistenden Kranlenverficherungsbeiträge tanntmachung dazu berufen. liefen" hinwegsetzten, von Jahr zu Jahr immer mehr wuchs. — Allein die Eisflächen, welche für die Pflege des Schlittschuhlaufs bei uns zur Verfügung standen, waren beschränkt. Nur die Lahn und zwar der fo genannte „Woog" war zur Benutzung vorhanden „wenn er hielt"; Die Wiesen im Heßlar und in der „Schwarz Laach" konnten zuweilen, wenn sie durch günstige Wasserverhältnisse vor dem Eintritte des Frostes überflutet waren, benutzt werden. — Immer mehr zeigte es sich, daß es an einer Eisbahn mangelte, auf der die Heranwachsende Jugend, zumal das weibliche Geschlecht, sich dem vollen Genüsse des Schlittschuhlaufens hmgeben konnte. Diejenigen, welche aar das „Bogenlaufen" üben und dadurch sich in den Kunstlauf einfuhren wollten, konnten hierfür kaum Raum gewinnen. Daneben schwebte über dem Laufen aus der Lahn stets die Gefahr des Einbrechens und Ertrinkens, und es war daher ängstlichen Eltern nicht zu verdenken, wenn sie aus diesem Grunde jüngeren Kindern den Eislauf gar nicht gestatteten. Die Gefahr auf der Lahn wurde jährlich immer größer durch die Gewinnung von Eis für die Bierbrauereien usw. An eine Pflege der Bahn war überhaupt nicht zu denken, denn die Bahnkehrer rührten wohl ohne Ruye- pause ihre Sammelbüchsen, zur Aufnahme von Nickeln und Pfennigen, aber nicht ihren Besen. Dieser war nur das Sinnbild ihrer Würde, die sie durch polizeiliche Erlaubnis erhalten halten. Dieser Besen wurde denn zumeist auch rücksichtslos den Läufern als eine Art Schlagbaum vor- gehalten oder ihnen vor die Füße geworfen, damit sie „stoppten" und zahlten. Dennoch aber begann sich schon eine gewisse Poesie des Eislaufs zu regen. Tie hiesige Rudergefellfchaft war es, die draußen an ihrem Bootshause Eis feste mit Lampions,, Fackelbeleuchtung und Mussik veranstaltete. — Es wurde aber endlich Zeit, an die Herstellung einer genügend großen und oie Gefahr des Ertrinkens ausschließenden Eisbahn zu denken. Am 21. Januar 1883 war es, als die Herren Professoren Fromme, Streng, Thaer, Direktor Soldan, Dr. Buchner und Major Beck im Hessischen Hof zusammentanien, um dem Gedanken der Schaffung einer künstlichen Eisbahn auf einem überschwemmten Wiesenterrain näher zu treten. Bereits fünf Tage später, am 26. Januar 1883, wurde der Eisverein unter Zuziehung der Herren Oberstleutnant Spohr, Stadtbaumeister Stieß Turnlehrer Rübsamen, Ph. Lenz, Ernst Balser und Aeeessist Braun definitiv gegründet, Statuten entworfen unb ein Aufruf an die Bürgerschaft zum Beitritt verfaßt. Als geeigneter Platz wurden die Wiesen.links der Wieseck (jetzt an der Moltkestraße) vorgesehen und die städtische Verwaltung um pachtweise lleberiassung derselben gebeten, die, dank dem Entgegenkommen der Stadiverord- § 4. Das Gewerbegericht Gießen ist zuständig, sofern in dem Gemeindebezirk der Stadt Gießen die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist, oder die gewerbliche Niederlassung des Arbeitgebers sich befindet, oder beide Parteien ihren Wohnsitz haben. Unter mehreren zuständigen Gewerbegerichten hat der Kläger die Wahl. Durch die Zuständigkeit des Gewerbegerichts wird die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ausgeschlossen. § 5. Das Gewerbegericht besteht aus einem Vorsitzenden, 2 Stellvertretern desselben und 24 Beisitzern. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter werden durch die Stadtverordneten-Versammlung auf 3 Jahre gewählt. Von den Beisitzern ist die eine Hälfte von den Arbeitgebern aus der Zahl der wählbaren Arbeitgeber, die andere Hälfte von den Arbeitern aus der Zahl der wählbaren Arbeiter nach näherer Vorschrift dieses Ortsstatuts auf 3 Jahre zu wählen. Die ausscheidenden Mitglieder des Gewerbegerichts haben solange im Amte zu verbleiben, bis eine gültige Neuwahl stallgefunden hat. Ihre Wiederwahl ist zulässig. Die der Zuständigkeit des Gewerbegerichts unterstellten Hausgewerbetreibenden sind, sofern sie selbst mindestens 2 Arbeiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gew.ssen Zeiten des Jahres beschädigen, als Arbeitgeber, andernfalls als Arbeiter wahlberechtigt und wählbar. § 6. Die Wahl der Beisitzer findet unter Leitung des Bekanntmachung, betr.: Die Ltiftuugeu der Fran Hofgerichlsral von Krug und ihres Sohnes, des Hofgerichtsrals Dr. Karl oou Krug. Tie diesjährigen Zinsen aus den rubr. Sliflungen sollen an 12 Arme der Sladt Gießen mit je 20 Mark vergeben werden. Be- iverblingen um dieselben sind bis zum 20. d. Alts, schriftlich oder mündlich bei dem Armenamt, Reuenbäue 43, Zimmer Nr. 2, wrzubringen. Gießen, den 6. Februar 1903. 1280 Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. M e c u m. Bekanntmachung, betr.: Die Stiftung des Gemeiuoeratomitg^.os Friedrich Louy fcu. Die diesjährigen Zinsen aus der rubr. Stiftung sollen an 8 Arme der Stadt Gießen mit je 20 Mk. veraeben werden. Bewerbungen um dieselben sind bis zum 20. d. Alls, schriftlich oder mündlich bei dem Armenamt, Neuenbäue 43, Zimmer Nr. 2, vorzubrmgen. Gießen, am 6. Februar 1903. 1279 Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. M e c u m. und Eintrittsgelder (§§ 53 a, 65, 72, 73 des Krankenversicherungsgesetzes) ; 6) über die Ansprüche, welche auf Grund der lieber* nähme einer gemeinsamen Arbeit von Arbeitern desselben Arbeitgebers gegen einander erhoben werden. Streitigketten über eine Konventionalstrafe, welche für den Fall bedungen ist, daß der Arbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein solches bei andern Arbeitgebern einaeht oder ein eigenes Geschäft errichtet, gehören nicht zur Zuständigkeit des Gewerbegerichts. § 3. Zur Zuständigkeit des Gewerbegerichts gehören ferner Streitigkeiten der im § 2 Abs. 1 Nr. 1—5 bezeichneten Art zwischen Personen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätte der letzteren mit Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind (Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende) und ihren Arbeitgebern, einerlei ob bte Beschäftigung auf die Verarbeitung oder Bearbeitung der den ersteren von den Arbettgebern gelieferten Rohstoffe ober Halbfabrikate beschränkt ist ober ob biese Personen bie Rohstoffe ober Halbfabrikate, welche sie bearbeiten ober verarbeiten, selbst beschaffen. Das Gleiche gilt von Streitigkeiten ber im § 2 Abs. 1 Nr. 6 bezeichneten Art zwischen solchen Hausgewerbetreibenden untereinander. ^It MW i'ndniä' ’llflf Uv l'il11® Sörrt all® ! KAM 1V; smd. 1 gi I1 Ovtsstatut für das Sewerdegericht Gietzen. Auf Grund des Gewerbegerichtsgesetzes in der Fassung vom 29. September 1901, nach Anhörung beteiligter Arbeitgeber unb Arbeiter, in Gemäßheit Beschlusses der Stabt- verordneten-Versammlung vom 31. Juli 1902 unb vom 29. Januar 1903, sowie mit Genehmigung Großh. Ministeriums bes Innen: von: 5. Februar 1903 zu Nr. M. b. Z. III 912 wirb an Stelle bes Ortsstatuts vom 12. Juni 1893, bie Errichtung eines Gewerbegerichts für den Gemeindebezirk der Stadt Gießen betreffend, bas nach- stehenbe Ortsstatut erlassen: Bürgermeisters oder bessen Steuvcrtreters als Wahl-Vor- stehe'r und eines von ber Stabtverordnetenversammlung moeusjjeuu, Krankenkassen-! gewählten Wahlausschusses, bc|tel)enb au§ 4 wahlbcrech- bücher ober Quittungskarten ber Jnvalibenversicher-! tigten Arbeitgebern und 4 wahlberechtigten Arbettern statt. _. . Jean Kirch. Schreiber dieses brängt es, noch bie Tätigkeit des im vergangenen Jahre ans dem Vorstände geschiebenen Herrn Geheimrat Professor Dr. LaSgehreS danwar anzuerkennen; derselbe gehörte fast seit Gründung des Vereins dem Vorstände an und hat sich große Verdienste um die Vervoll- Das Gewerbegericht ist ohne Rücksicht auf den Wert des Strettgegeilstandes zustätrbig für Streitigkeiten: 1) über den Antritt, bie Fortfttzung ober bie Auslösung bes Arbeitsverhältmsses, sowie über bie Aushändigung ober ben Inhalt bes Arbeitsbuches, Zeugniffes, Lohnbuches, Arvettszettels ober Lohnzahlungsbuches; über die Leistungen aus dem Arbeitsverhältnisse; über bie Rückgabe von Zeugnissen, Büchern, Legitimationspapieren, Urkunden, Geräffchaften, Kleidungsstücken, Kautionen und dergleichen, welche aus Anlaß des Arbettsverhättnisses übergeben worden sind; über Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung ober nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter 8lr. 1 bis 3 bezeichneten Gegenstände betreffen, sowie wegen gesetzwidriger oder unrichtiger Eln- tragungen’ in Arbeitsbücher, Zeugnisse, Lohnbücher, Arbettszettel, Lohnzahlungsbücher, f " r r ■■ Ort, Tag und Stunden, in welchen abgestimmt werden kann, enthalten. Die Wahl findet in den Stunden von Mittags 12 bis Abends 8 Uhr statt. § 7. Die an der Wahl sich Beteiligenden haben sich auf Erfordern vor dem Wahlausschuß über ihre Wahlberech- tiauny auszuweisen, und zwar die Arbeitgeber durch Bescheinigung der Polizeiverwaltung, die Arbeiter durch Zeugnisse ihrer Arbeitgeber, der Polizeiverwaltung oder der zuständigen Krankenkassen, durch welche bestätigt wird, daß die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung vorvorliegen. Vordruck für diese Bescheinigungen wird von der Polzeiverwaltung und den Krankenkassen unentgeltlich abgegeben. Die Berücksichtigung anderer Ausweise ist zulässig. Ob der erbrachte Ausweis genüge, entscheidet der Wahlausschuß. § 8. Die Abstimmenden geben ihren Stimmzettel in eigener Person ab. Das*Reich, der Staat, die Gemeinde und sonstige öffentliche Verbände und )uristische Personen üben chr Stimmrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus. Ueber die Abstimmung sind zwei Verzeichnisse zu führen, das eine für die Arbeitgeber, das andere für die Arbeiter. In denselben sind die Namen aller Ab- sttmmenden in der Reihenfolge, in welcher sie abgestimmt haben, einmtragen. Jeder Stimmberechtigte übergiebt seinen handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung ausgefüllten Stimmzettel ohne Namensunterschrift und so zusammengefaltet, daß die auf ihm verzeichneten Namen verdeckt sind, einem Mttglied des Wahlausschusses, welches denselben uneröffnet in die betreffende Wahlurne legt. Nach Ablauf der zur Abstimmung festgesetzten Zeit werden die Stimmzettel aus den Wahlurnen zur Zählung und Feststellung des Wahlergebnisses herausgenommen. § 9. Ungiltig sind Stimmzettel: 1) welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind; 2) welche keinen oder insoweit sie keinen lesbaren Namen enthüllen; 3) insoweit darin die Person eines Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4) auf welchen mehr als 12 Namen oder insoweit darin Namen von nicht wählbaren Personen verzeichnet sind; 5) welche eine Verwahrung, einen Vorbehalt oder Bemerkungen enthalten, die nicht lediglich den Gewählten kenntlich machen sollen. § io. Ueber die Wahlhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Wahlausschuß zu unterschreiben. In dem Protokoll ist, falls Personen, die nicht wahl- berechttgt, zurückgewiesen oder falls Stimmzettel nach den Bestimmungen des § 9 nicht zugelassen oder ganz oder teilweise unberücksichtigt geblieben sind, eines jeden solchen Umstandes besondere Erwähnung zu chun. § 11. Die Wahl findet nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. In der in § 6 genannten Bekanntmachung fordert die Bürgermeisterei zur Einreichung von getrennten Wahlvorschlagslisten für Arbeitgeber und Arbeiter auf. Jede Vorschlagsliste muß 12 Namen enthalten, von mindestens 20 Wahlberechtigten des betreffenden Telles unterzeichnet und spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin bei der Bürgermeisterei eingereicht sein. Dieselbe hat die rechtzeitig eingereichten Vorschlagslisten nach erfolgter Prüfung spätestens 8 Tage vor der Wahl in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen. § 12. Jeder Stimmzettel, der mit einer Vorschlagsliste übereinstimmt oder auf dem höchstens ein Drittel der in der Vorschlagsliste enchaltenen Namen gestrichen oder durch andere ersetzt sind, wird für diese Äste gezählt. Alle übrigen gültigen Stimmzettel werden gemeinsam als eine besondere Liste (Ergänzungsliste) betrachtet und besonders gezählt. Dann wird ermittell, wieviel gültige Stimmzettel im ganzen abgegeben und wieviel aus jede der Vorschlagslisten und die Ergänzungsliste gefallen fiub. Von den auf jeder Liste enthaltenen Personen gilt die Zahl als gewählt, welche sich zu der Gesamtzahl der zu wählenden Beisitzer ebenso verhält, wie die Zahl der auf die Liste entfallenden Stimmzettel zu der Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Sümmzettel. Ergeben sich bei der Verteilung Bruchteile, so werden die noch übrigen Sitze den Listen zugetellt, deren Verhältniszahl die größten Reste aufweist; bei gleich großen Resten entscheidet nötigenfalls das Los. § 13. Personen, welche auf mehreren Vorschlagslisten vorgeschlagen sind, werden von der Bürgermeisterei schriftlich befragt, welcher Liste sie zugeteilt werden wollen. Erfolgt bis zum Ablauf der Abstimmungszeit keine Antwort, io sind sie der Liste zuzurechnen, auf der sie an frühester Stelle stehen, oder falls sie aus mehreren Listen in gleicher Stelle stehen, derjenigen, welche zuerst eingereicht ist. Innerhalb der einzelnen Vorschlagslisten werden die Gewählten wie folgt bestimmt: Den Personen, welche auf mehreren Liften enthalten sind, werden die Stimmen zugezählt, welche auf den für die anderen Listen ein- schlicßlich der Ergänzungsliste abgegebenen Stimmzetteln für sie abgegeben find. Umgekehrt werden den auf einer ^ifte Vorgeschlagenen, falls sie auf einzelnen für diese Liste abgegebenen Stimmzetteln gestrichen sind, entsprechend viele Stimmen abgezogen. Gewählt snid die Personen, welche unter Berückfichtigung dieser Zn- und Abrechnungen die höchsten ^ttmmzahlen erhalten haben, bei Stünniengleichheit entscheidet die Reihenfolge auf der eingereichten Vorschlagsliste. In der Ergänzungsliste entscheidet über die Reihenfolge der Gewählten die Zahl der Stimmen, welche, nach Maßgabe des Abs. 2 zu berechnen ist, und bei Stimmen- gleichheit das Los. § 14. Jeder Gewählte ist durch die Bürgermeifterei von seiner Berufung zum Mitgliede des Gewerbegerichts unter Hinweis auf die gesetzlichen Ablehnungsgründe mit der Aufforderung schriftlich in Kenntnis zu setzen, etwaige Ablehnungsgründe bei der Bürgermeisterei binnen der Ausschlußfrist von einer Woche schriftlich geltend zu machen. Erfolgt binnen dieser Frist keine unbedingt ablehnende schriflliche Erklärung, so gilt die Wahl für angenommen. § 16. Lehnt ein Gewählter die Wahl mit Erfolg ab oder wird seine Wahl für ungültig erklärt, so gilt an seiner Stelle der auf gleicher Liste stehende als gewählt, welcher nach den aus dieser Liste Gewählten die meisten Stimmen erhalten hat. § 16. Das Ergebnis der Wahl ist von der Bürgermeisterei alsbald in ortsüblicher Weise unter Hinweis auf das in § 17 des Reichsgesetzes gewährte Beschwerderecht bekannt zu machen. Surd Beschwerden gegen die Giltigkeit der Wahlen innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erhoben oder die erhobenen Beschwerden endgültig erledigt, so werden Namen und Wohnort der Mitglieder des Gewerbegerichts auf ortsübliche Weise bekannt gemacht. § 17. So ost die Zahl der Beisitzer weniger als insgesamt 12 beträgt, kann die Bürgermeisterei eine Ergänzungswahl für den Rest der Wahlzeit anordnen. Dieselbe findet unter entsprechender Anwendung der §§ 6—16 statt. § 18. Das Gewerbegericht verhandelt und entscheidet, soweit nicht in dem Reichsgesetz ein Anderes bestimmt ist, in der Besetzung von 3 Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. Die Besümmung der Beisitzer und des Monats, während dessen sie zuzuziehen sind, erfolgt für jedes Jahr im voraus durch das Los, welches vom Vorsitzenden in öffentlicher Sitzung gezogen wird. Ist ein Beisitzer verhindert, so ist an seiner Stelle der für den vorausgegangenen Monat bestimmte Beisitzer zuzuziehen. § 19. Die Beiseher werden zu den einzelnen Sitzungen, möglichst unter Bezeichnung der zur Verhandlung gelangenden Strellfälle und unter dem Hinweis auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens (§ 23 des Gesetzes) geladen. Die Zustellung der Ladung soll spätestens am Tage vor dem Termin erfolgen. Die Beisitzer sind verpflichtet, im Falle der Verhinderung chre Entschuldigungsgründe rechtzeitig dem Vorsitzenden anzuzeigen. § 20. Bei dem Gewerbegericht ist eine Gerichtsschreiberei eingerichtet. Der Gerichtsschreiber und sein Stellvertreter werden durch die Stadtverordnetenversammlung aus der Zahl der Gemeindebeamten bestimmt und durch den Vorsitzenden des Gewerbegerichts beeidigt. Die erforderlichen Schreibkräfte und Geschäftsräume überweist die Bürgermeisterei dem Gewerbegericht. Die Kosten der Einrichtung und Erhaltung des Gewerbegerichts sind, soweit sie nicht in dessen Einnahmen ihre Deckung finden, von der Stadt Gießen zu tragen. Die Zustellungen erfolgen in dem Verfahren vor dem Gewerbegericht durch einen verpflichteten Diener der Bürgermeisterei oder durch die Post. § 21. Für die Thätigkeit des Gewerbegerichts als Einiggun gsamt gelten die Vorschriften im 3. Abschnitt des Reichsgesetzes mit der Maßgabe, daß hier die Beisitzer vom Vorsitzenden unter tunlichster Berücksichtigung der von beiden Tellen oder von einem derselben geäußerten Wünsche bestimmt werden. § 22. Die Sitzungen des Emigungsamtes sind nur dann öffentlich, wenn die Vertreter beider Streittelle dies nicht beanstanden. § 23. Die Abgabe von Gutachten und Stellung von Anträgen in Gemäßheit des 4. Abschnlltes des Reichsgesetzes erfolgt durch die Gesamcheit des Gewerbegerichts. Die Gesamtheit des Gewerbegerichts kann rnr Abgabe von Gutachten sowie zur Vorbereitung von Anträgen, desgleichen der Vorsitzende zur Vorbereitung von Gutachten Ausschüsse aus der Mitte des Gewerbegerichls bilden, deren Beisitzer, sowell möglich, aus den Gewerben zu entnehmen sind, auf welche das Gutachten oder der Antrag sich bezieht. § 24. Die Beisitzer erhalten für jede Sitzung, der sie beigewohnt haben, eine Entschädigung von 2 Mark für Zeitversäumnis. Wenn eine Sitzung über 4 Stunden dauert, beträgt die Entschädigung 4 Mark. Zeugen und Sachverständige, geladene Auskunfts- personen und Gutachter erhalten eine Vergütung nach Maßgabe der Reichsgebührenordnung für Zeugen uni) Sachverständige. § 27. Dieses Ortsstatut tritt am 1. Januar 1903 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Ortsstalut vom 12. Juni 1893 außer Wirkung. Die Gültigkeit der auf Grund des letztereii vollzogeiien Wahlen bleibt unberührt. Gießen, den 11. Februar 1303. Der Overbürgermeister: _____________ Mecum._______________ KsinMWmMsiirmtk.4 ^t.e. ' . il empi-ciji; . i;jci)en öl-l SiMse, fmie LchtMu uuuj uui ven Uviiiuhuijwui öu bekommen. Kammermusik-Abende in der grossen Aula der Universität zu Giessen. Dritter und leutfr Abeod: Sonntag den 15. Februar, nachmittags 5V2 Uhr. SIL wirkende: Die Herren Konzertmeister A. Rebaer, Willi Ludewigs (Violine). Angast Leimer Viola), Johannes Hegar (Cello), Universitäts- Musikdirektor G. Trautmanu (Klavier). Programm. 1. Quintett für Klavier, zwei Vionnen, Viola und Violoncell, op. 34 in F-moll . . J. Brahms. 2, Variationen für Klavier, Violine und Violoncell über das Lied „Ich bin der Schneider Kakadu“ aus der Oper »Die Schwestern von Prag“ von W. Müller, up. 121a in ü-dur L van Beethoven. 3. Quintett für Klavier, zwei Violinen, Viola und Violoncell, op. bl in A-dur . . A. Dvorak. Billets: Sperrsitz Mk. 2.50, unnumerierter Platz Mk 1.75, Studenten-* * karten Mk. 1.— sind in der Musikalienhandlung Ernst Chullier (Rudolphs IXachf.) zu haben. Studentenkarten auch beim Hausverwalter Herrn btork. 12)5 WO Arr Bankgeschäft Miaue II. Qeessen. Telephon R Konto-Korrent-, Scheck- und Depositen-Verkehr, Geldeinlagen werden je nach Kündigung mit 3 bis 4% p. a. verzinst. Diskontierung von Wechseln, LrÖTtnung von Krediten unter kulantesten Bedingungen. Ausführung von Aufträgen an deutschen u. ausländischen Börsen. Aufbewahrung und "Verwaltung von Wertpapieren, Versicherung derselben gegen Kurs verlast bei V-. rlosung. Einlösung sämtlicher Zins- und Dividendbuacheine. Besorgung neuer Coupon bogen etc. 202 Kleinkinder - Aewechranjlalt. Von jetzt an sollen die Beiträge für unsere Anstalt in 1903 erhoben werden. Die Erhebung geschieht durch unsere frühere Anstaltsdienerin Käthchen Hofmann, jetzt Frau Enders, die außer der neuen Geberlifte auch die vorjährige mit sich trägt. Niemand sonst ist zur Erhebung der Beiträge berechtigt. Wir bitten zunächst um die Beiträge für das 1. Vierteljahr 1903; mit denselben kann nach Belieben der freundlichen Geber zugleich der Gesamt-Jahresbeitrag gespendet werden. Indem wir dies den Wohltätern und Freunden unserer Anstalt mitteilen, bitten wir steundlichst, uns auch in diesem Jahre gütige Unterstützung gewähren zu wollen. Wir haben für etwa 230 Kinder in unserer Anstalt zu sorgen. Gießen, am 7. Februar 1903. Der Vorstand der Kleintinder-Bewahranstalt. Dr. 9t a u m a n n. 1211 Ur üie AmenWu Mmn imii Mises. Von der Geschäftsstelle der Missionsindustrie sür Armenien in Frankfurt a. 3)L ist eine Anzahl von flemereu und größeren Stickereien, Handarbeiten armenischer Witwen und Waisen, hierher geschickt worden, um sie zum Besten dieser Witwen und Waisen hiesiger Familien zum Kauf anzubieten. Es sind Decken und Teck- chen allerlei Art, Schleifen, wissen, Shawls, Taschentücher, Brteß mappen und anderes, auch ein großer Schreibtischvorleger. Alle Sachen sollen von Montag den 9. Februar d. I. an bis Samstag den 14. Februar, täglich von vormittags 11 bis mittags 1 Uhr, int Konfirmandensaal der Fohannestirche zur Ansicht ausgelegt und zum Verkauf angeboten werden. Frau Nechnungsrat Kalbfleisch wird die Güte haben, das Ausü'gcn und Anbieten der Stickereien zu vermitteln. Um des guten Zweckes willen empfehlen wir den hiesigen Familien, insbesondere Damen, diese Sache aufs wärmste, und bitten dieselben, die Stickereien sich ansehen zu wollen. Gießen, den 7. Februar 1903. 1212 Die Pfarrer: Dr. Naumauu. Schlosser. Euler. Schcuuemann. Bog'.. Wer kommt? | I i I V» _! LagfiteMIS Fnleresseuten zur gesl. Mitteilung, daß ich infolge größerer Abschlüsse m der Lage bin Treibriemen in jeder gewünschten Breite und Stärke per sofort zu liefern. Beste Qualität des Leders und sauberste Ausführung garantiert. Reparaturen werden schnell und billig effektuiert. Offerten unb Preislisten stehen kostenlos ztir Versügung. FSattlenmüsicr, Gieße«. — Neueuweg 32. 685 ,■ iff'-X***- Unserer heutigen Nummer liegt ein Prospekt der Firma Schwerasch ee Setdel, Duchjabrik und Ver^ sandthaus in Sprembcrg N.-L., bei. 1288