Nr-. 153 Krscheiut ISglt» außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siebener Zamilien- blätter viermal in der Woche betgelegL Rotationsdruck u. Vermag der Brü h l'schen Untvers.-Buch- u.Stein- druckeret (Pletjch Erden) Redaktion. Expedition v und Druckerei: Schnlstratze 7. Wldresse für Depeschenr Anzeiger Gieße». Ferniprechanichluß Nr. 51. Erstes Blatt. 153. Jahrgang Freitag 3. Juli 1903 GietzenerAnzeiger General-Anzeiger v Amt§- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen VeHNgspretSr monamch75P^ viertel» lährltd) Mk. 2.20; durch Avhole» u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.—viertel- jährl. ausschU Bestellg. Annahme von Anzeigen ür dle LageLnummer .-iS vormUlagS 10 Uhr. ^eilenpreiS: lokal 12P^ auswärts 20 Pfg. Äerantworilich für den poltt und a tigern. Teil. P. ©Utto: für .Stadt und Land^ und »GerichtSsaalE-» August Götz; für den An« jetqentelL yan« Beck. Kesetzentwurf, die Kienstverhaltniffe der Staatsbeamten betreffend. A. Mgemeine Bestimmungen. Art. 1. Beamter im Sinne dieses Gesetzes ist, Mer von Uns oder kraft Unserer Ermächtigung von einer zuständigen Behörde im Dienste des Staates angestellt ist. Dem Beamten ist über die Anstellung einer Urkunde (AnsteUungs- urkunde) zu erteilen. Art. 2. Der Anspruch des Beamten auf das mit dem Amt verbundene Diensteinkommen beginnt in Ermangel- ung besonderer Festsetzungen mit dem Tage des Antritts des Amtes. Art. 3. Jeder Beamte — mit Ausnahme der Richter und der diesen gesetzlich gleichgestellten Beamten — kann ohne seine Zustimmung gegen Vergütung von Umzugskosten auf ein anderes seiner Berufsbildung entsprechendes Amt versetzt werden, wenn mit der Versetzung weder eine Zurücksetzung im Range, noch eine Kürzung des pen- sionssähigen Diensteinkommens eintritt. Art. 4. Ein Beamter ist auf sein Nachsuchen aus dem Staatsdienst zu entlassen, sofern er seine rückständigen Amtsgeschäste erledigt und Rechnung über eine ihm etwa obliegende Verwaltung von öffentlichem Vermögen abgelegt hat. Das zuständige Ministerium kann, auch wenn die Vorschrift des Abs. 1 dem Austritt aus dem Dienste nicht entgegensteht, aus Gründen des dienstlichen Interesses den Austtitt aufschieben. Der Aufschub darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Der fteiwillig ausscheidende Beamte verliert mit dem Austtitt aus dem Dienste seine Ansprüche aus Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung; seinen Amtstitel darf er mit einem das Ausscheiden aus dem Dienst andeutenden Zusatze weiterführen. Dem Beamten kann bei oder nach dem Ausscheiden aus dem Dienste mit lUiserer Ermächtigung das Recht zur Weiterführung des Titels durch Anordnung des zuständigen Ministeriums entzogen werden, wenn hierzu besondere Gründe vorliegen. Auf die Weiterführung eines erteilten Charakters finden die Vorschriften des Abs. 2 Anwendung. Art. 5. Der Beamte hat alle Obliegenheiten, die das Amt mit sich bringt, sowie alle ihm erteitten, seiner dienstlichen Stellung entsprechenden Nebenaufträge nach Maßgabe der Gesetze, Verordnungen und Dienstvorschriften gewissenhaft wahrzunehmen und sich durch sein Verhalten in und außer dem Amte der Achtung und des Verttauens, die sein Beruf erfordert, würdig zu erweisen. Der Beamte ist vor den: Antritt des Dienstes auf die getreuliche Erfüllung seiner Obliegenheiten nach Maßgabe des Gesetzes vom 12. Oktober 1890, die Ableistung des Diensteides betreffend, eidlich zu verpflichten. Der geleistete Diensteid verpflichtet für alle Aemter, welche dem Beamten später übertragen werden, soweit für dieselben keine besondere eidliche Verpflichtung vorgeschrieben ist. Das Unterbleiben der eidlichen Verpflichtung hat auf die Giltigkeit der Amtshandlungen und auf die Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen keinen Einfluß. Art. 6. Der Beamte hat über die ihm amtlich bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu beobachten. Tiefe Pflicht besteht auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Art. 7. Ein Beamter darf ohne Genehmigung des zuständigen Ministeriums weder ein Gewerbe betreiben, noch ein Nebenamt übernehmen oder eine Nebenbeschäftigung ausüben, sofern mit demselben ein dauerndes Einkommen verbunden ist. Zum Betriebe eines Gewerbes ist Genehmigung auch dann erforderliche wenn es von der Ehefrau des Beamten bettieben wird. Eine erteilte Genehmigung ist jederzeit widerruflich. Es bleibt der Entschließung der zuständigen Ministerien überlassen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen sie den ihnen unterstehenden Beamten die lieber- nahme von Privatarbeiten gestatten wollen. Art. 8. Ein Beamter darf sich, nur mit Genehmigung des zuständigen Ministeriums an oer Gründung einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft beteiligen oder in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aufiichtsrat einer solchen eintreten. Die Genehmigung ist jederzeit widerruflich. Sie darf nicht erteilt werden, wenn die Beteiligung des Beamten mittelbar oder unmittelbar mit einem Gewinn oder einer Belohnung verbunden ist. Art. 9. Ein Beamter darf Titel, Ehrenzeichen, Geschenke, Gehaltsbezüge oder Belohnungen von dem Oberhaupt oder der Regierung eines anderen Staates nichjt ohne Unsere Genehmigung oder die Genehmigung der von Uns ermächtigten Behörde annehmen. Zur Annahme sonstiger Geschenke oder Belohnungen, die ihm mit Bezug aus sein Amt zugedacht sind, bedarf der Beamte der vorgängigen Genehmigung des zuständigen Ministeriums oder der von diesem hierzu ermächtigten Behörde. . w Dieser Genehmigung bedarf ein Beamter auch zur Annahme eines Geschenks, das ihm ein Untergebener macht; ausgenommen sind Geschenke unter Verwandten, Widmungen von literarischen Erzeugnissen und Gelegenheits- gejchenke von geringem Wert. Art. 10. Auch ein in den einstweiligen oder dauernden Ruhestand getretener Beamter hat sich der Achtung und des Ansehens, die sein Stand erfordert, würdig zu erweisen. Der Artikel 9 Absatz 1 findet aus Beamte, die sich im einstweiligen oder dauernden Ruhestände befinden, Anwendung. Beamte, welche in den einstweiligen oder dauernden Ruhestand versetzt worden sind, bedürfen zur Beteiligung an der Gründung oder zum Eintritt in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aufsichtsrat einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft der Erlaubnis des zuständigen Ministeriums, wenn ihre Beteiligung unmittelbar oder mittelbar mit einem Gewinn oder einer Belohnung verbunden ist. Die erteilte Erlaubnis kann nicht widerrufen werden, so lange der Beamte im Ruhestände verbleibt. Art. 11. Auf Personen, welche, ohne eine Anstellung erlangt zu haben, mit Genehmigung oder auf Anordnung Unserer Ministerien oder der sonst zuständigen Behörden im Staatsdienst beschäftigt sind, finden die Vorschriften der Artikel 4 bis 9 entsprechende Anwendung. Die Ministerien bestimmen für ihren Geschäfts kreis, auf welche im Staatsdienst verwendeten Personen die Vorschrift des Abs. 1 Anwendung zu finden hat. Art. 12. Soll pinem Beamten auf Grund des Ar- ttkels 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 9. Juni 1898, die Besoldungen der Staatsbeamten betreffend, wegen mangelhafter Dienstführung eine Gehaltszulage ganz oder teilweise versagt oder in längeren Fristen oder nur in widerruflicher Weise gewährt werden, so ist dies dem Beamten unter Mitteilung der gegen seine Dienstführung vorliegenden Anstände zu eröfinen. Der Beamte kann innerhalb vier Wochen von der Eröffnung dieser Entschließung an bei dem zuständigen Ministerium Einwendung erheben; er hat dabei die zu seiner Enllastung dienenden Tatsachen und Beweismittel zu bezeichnen. Art. 13. Wird Einwendung nach Arttkel 12 erb oben, so ordnet das zuständige Ministerium die ihm erforderlich scheinenden Ermittelungen und Beweiserhebungen an. Dem Beamten ist unter Bekanntgabe der Ergebnisse der stattgehabten Ermittelungen und Beweiserhebungen Gelegenhett zu geben, sich zu äußern; der Beamte kann eine Rechtfertig- ungSschrift zu den Akten geben. Art. 14. Die Entscheidung im Falle des Artikels 13 erfolgt durch kollegialische Beschlußfassung Unseres Stactts- ministeriums: sie ist mit Gründen zu versehen und dem betelligten Ministerium sowie dem Beamten zuzuserttgen. Art. 15. Die Rechte und Pflichten der Beamten in Ansehung der ihnen auf Grund des Amts- oder Dienstverhältnisses zur 9ttrtzung ''^erlassenen BZohnungen und anderen Sachen bestimmen sich, soweit nicht gesetzlich ein anderes an geordnet ist, nach den allgemeinen oder besonderen Anweisungen, welche von den zuständigen Ministerien erlassen werden. B. Ergänzung der Bestimmungen über die Versetzung in den Ruhestand. Als Arttkel la bis 1 h werden folgende Vorschriften ein geft eilt: Art. la. Ein Beamter kann in den Ruhestand versetzt werden, wenn er: 1) das fünfundsechzigste Lebensjahr zurückgelegt hat; 2) wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dienstunfähig geworden ist; 3) seit mindestens einem Jahr durch Krankheit von der Versetzung seines Amtes abgehalten ist; 4) infolge besonderer tatsächlicher Verhältnisse als nicht mehr geeignet erscheint, sein Amt oder ein anderes seiner Berufsbildung entsprechendes Amt in einer den Interessen des öffenttichen Dienstes entsprechenden Weise zu führen. Art. 1b. Ein Beamter, welcher a. das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet und eine penswnsfähige Dienstzeit von 40 Jahren zurückgelegt gat, oder b. das siebzigste Lebensjahr vollendet hat, kann seine Versetzung in den Ruhestand beanspruchen. Art. 1 c. Soll ein Beamter aus den im Artikel 1 a bezeichneten Gründen ohne sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt merben, so ist dies ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter unter Angabe der Gründe zu eröffnen. Erhebt der Beamte oder fein gesetzlicher Vertreter innerhalb zwei Wochen nach der Eröffnung keine Einwendungen, so kann die Versetzung in den Ruhestand verfügt werden. Art. 1 d. Wird im Falle des Artikels 1 c gegen die Versetzung in den Ruhestand Einwendung erhoben, so beschließt das zuständige Ministerium, ob dem Verfahren Fortgang zu geben sei, und beauftragt zutreffendenfalls einen Beamten, die streitigen Tatsachen, soweit iwtig unter eidlicher Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, festzustellen. Diesen Vernehmungen darf der Beamte oder dessen gesetzlicher Vertreter beiwohnen. ' Dem Beamten oder dessen gesetzlichen Vertreter ist Gelegenheit zu geben, sich über das Ergebnis der Feststellungen zu äußern. c c. Art. 1 c. Die Entscheidung über die Einwendungen erfolgt durch kollegialische Beschlußfassung Unseres Staats- ministeriums; dieses kann geeignetensalls eine Vervollständigung der EN'üttemngen anordnen. Die Entscheidung ist mit Gründen zu versetzen, und dem beteiligten Mirliste- rium, sowie dem Beamten zuzuserttgen. Art. 1 f. CViC V o r ft änbe der Ministerien können, auch toenn die Voraussetzungen des Artikels la nicht vorliegen, jederzeit in den einstweiligen Ruy e- stand versetzt werden, und ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand beanspruchen. Der Einhaltung des in den Artikeln 1c—le vorgeschriebenen Verfahrens bedarf es in diesen Fällen nicht. Art. 1 g. Auch wenn die Voraussetzungen des Artikels la nicht vorliegen, könneujederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden: 1) Beamte, die infolge einer Veränderung in der Einrichtung der Behörden oder der Bezirke eine geeignete Verwendung im staatlichen Dienste nicht mehr finden können; 2) die diplomatischen Vertreter und die Mitglied e r der M i n i st e r i e n, einschließlich der vor- ttagenden Räte bei den Ministerien und deren Abteilungen, die Provinzialdirektoren und der General st aatsanwalt. Der Einhaltung des in den Artikeln lc bis le fror* geschriebenen Verfahrens bedarf es in diesen Fällen nicht. Art. 1h. Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen ein Beamter nach Llrtikel 1 a Ziffer 1 bis 4 in den dauernden Ruhestand versetzt werden kann, so ist die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ausgeschlossen. Treten bei einem Beamten, der sich im einstweiligen Ruhestand befindet, die Voraussetzungen ein, unter denen ein Beamter nach Artikel 1 a Ziffer 1 bis 4 in den dauernden Ruhestand versetzt werden rann, so ist dessen Versetzung in den dauernden Ruhestand herbeizuführen; die Vorschriften der Artikel 1 c bis le finden entsprechende Anwendung. Art. 2a. Eine Erhöhung des gesetzlichen Ruhegehalts bis zum Bettage des zuletzt bezogenen vollen pensionsfähigen Diensteinkommens kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn der Beamte sich um das Staatswohl durch hervorragende Dienstleistungen besonders verdient gemacht hat. Art. 2 b. Wird ein Beamter nach Artikel 1 f oder lg in den einstwelligen Ruhestand versetzt, so wird chm an Stelle des Ruhegehalts ein Warte geld gewährt. Der Anspruch aus Wartegeld ist nicht von der Zuruckleaung einer bestimmten Dienstzeit abhängig. Das Wartegelo besteht in einem Bettage fron fünfundachtzig Prozent des zuletzt bezogenen pensionsfähigen Diensteinkommens, muß aber mindestens dem Bettage gleichkommen, den der Beamte als Ruhegehalt zu beziehen haben würde, wenn er statt in den einstweiligen in den dauernderr Ruhestand versetzt worden wäre. (Fortsetzung folgt.) Uolilische Tagesschau. Verlorene nationalliberale Wahlkreise. Das in D ortmund amtlich verkündete Wahlresultat stellte die auf den sozialdemokratischen Kandidaten Bömelburg entfallenen Stimmen auf 39 384 Stimmen fest. Der nationalliberale Kandidat und bishettge Abgeordnete Hllbck erhielt 39 097 Stimmen, also nicht 400 weniger. In Thorn- Kulm ist dank der Unterstützung der Sozialdemokraten der polnische Kandidat mit nur 29 Stimmen Mehrheit gegen den bisherigen nationalliberalen Vertreter Graßmann gewählt, welcher 14 695 Stimmen erhielt. In Celle-Gifhorn ergab die amtliche Feststellung für den bisherigen nationalliberalen Kandidaten ebenfalls nur eine geringfügige Differenz, leider zu Gunsten de§ welfischen Kandidaten Frhr. v. Hodenberg, der 12 002 Stimmen erhielt, während auf Wehl 11 947 St. fielen, also nur 55 weniger. Da nach den ersten Meldungen dieser Wahlkreis als im Besitze der Nationalliberalen bezeichnet war, reduziett sich der Besitzstand der nationalliberalen Pattei um 1 Mandat, er beläuft sich auf 50. Zur Wahl eines sozialdemokratischen 2. ReichStagsprafidente» schreibt die klerikale ^öln. Volksztg.": »Was die Reichstagsmehrheit zu einem sozialdemokratischen Vizepräsidenten sagen würde, welcher alles mitzumachen bereit wäre, wissen wir nicht. Vom Zenttum möchten wir annehmen, daß es in Erinnerung an die ihm früher von feiten der kultur- kämpferischen Mehrheit zu teil gewordene Behandlung bei der Besetzung der Präsidentenstelle und in Konsequenz seiner bisher der sozialdemokratischen Forderung gegenüber beobachteten Haltung nicht Nein sagen würde. Die Rechte und vielleicht auch die Nationalliberalen würden sich voraussichtlich sträuben. Sollte denn das Zentrum mit Hilfe der Freisinnigen und Sozialdemokraten einen sozialdemokratischen Vizepräsidenten wählen? Die Beantwottung dieser Frage läßt sich nicht ohne weiteres geben; jedenfalls wollen wir erst abwatten, ob Herr Bernstein mit seinem Vorschlag überhaupt Anklang findet. Selbstverständlich würde die Mehrheit, wenn sie auf die Forderung der Sozialdemokraten ein* ginge, nicht jeden beliebigen Vizepräsidenten aeceptieren. Daß z. B. Herr Singer, der sich im vorigen Winter so rücksichtslos über die Geschäftsordnung hinweggesetzt hat, angenommen würde, erscheint völlig ausgeschlossen." Wahlnachklänge aus Heffen. In Bezug auf die Stimmenzahl stiegen bei den letzten ReichStagSwahlen die Nationalliberalen von 33 368 auf 68 865 und rückten damit wieder an die erste Stelle, die Sozialdemokraten, die 1898 an erster Stelle (mit 48 962 Stimmen) standen, mußten sich bei ihren 68 834 Stimmen mit bem zweiten Platz begnügen. Die Zentrums- stimmen stiegen von 18599 auf 33163 Stimmen, die der Freisinnigen Volkspartei von 9125 auf 9748, die vom Bund der Landwirte stiegen von 2291 auf 2529, während die Antisemiten von 19 373 aus 10595 zurückgingen. Ganz verschwunden sind freisinnige Vereinigung (1898: 4804\ Deutsche Volkspartei (1898: 1373) und Nationalsoziale (1898: 1337). Insgesamt wurden 1898 144 704 Stimmen abgegeben, 1903 dagegen 193 634, was einer Vermehrung von 33,5 pCt. entspricht. Die 91 ationaHi bcralcn sind daran mit 35,5 pCt. beteiligt (1898: 26,9), die Sozial* Kaujmänllischer Aervaudstag in glürnßerg. ftern berechtigen. d) Die von der Handelskammer befürwortete Ermäßigung der Staatsbahn-Abfertigungs-Ge- bühren im Uebergangsverkehr mit der Biebertalbahn ist genehmigt worden, sodaß vom 1. Juli d. I. ab die Frachtsätze der Staatsbahnstationen Abendstern und Gießen für Steine, Erze, Kohlen, Düngemittel, Wegebausrofse, Holz und einige andere Güter um 2 Pfg. für 100 Kilogramm gekürzt werden. e) Ser Jahresbericht der Handelskammer für 1902 ist gedruckt und zum Teil versandt worden. 2. In einer Eingabe an die Kammer wurde auf den Mangel einer telephonischen Verbindung zwischen Grebenhain, Bermuthshain und Lichen- roth hingewiesen und die Einrichtung einer Fernsprechverbindung zwischen diesen Orten angeregt. Die Kammer beschloß dieser Anregung Folge zu geben und bei der Ober-! Postdirektion in Darmstadt die telephonische Verbindung jener Ortschaften zu befürworten. 3. Auf eine Umfrage ist der Handelskammer eine Reihe von Wünschen bezüglich der Ausdehnung des F e r n s p r e ch- bereiches von Gießen und Alsfeld übermittelt worden. Da im Interesse von Handel und Industrie die Ausdehnung des Sprechbereichs beider Städte dringend erforderlich und eine hinreichende Benutzung zu erwarten ist so wird die Kammer auf Grund des eingcgangenen Materials bei der Postverwaltung ihre Erweiterung be- 7. Verträge, die die Wirksamkeit der kaufmännischen Schiedsgerichte umgehen oder aufheben wollen, smo als unzulässig zu erklären. Zu Punkt 2 der Tagesordnung, „Er Mittelung der Arbeitszeiten in bcu Kontoren d es Großhandel s" sprach Hr. C. Fischer-Offenbach. Die von ihin beantragte nachstehende Resolution sand emstunmig die hessische Gewerbesteueracsetzgebung nach der Richtuna hin abgeändert werde, daß^ie großen Betriebe entsprechend ihrer größeren Le ist uugssahigkeit stark progressiv nach oben bestenert luerbeit, um die kleineren Betriebe zu entlasten.! a) Sedd" ÜX>"0bie Tätigleit der Zentralstelle für Ar- beitenvohlfahrtseinrichtungen bis zuni Schluß ihres 12.1 Geschäftsjahres. , b) Zur Geschichte und Entwicklung des Kohlenhandels, Denkschrift, herausgeaeben voll O. Polster. C) Mitteilungen des Mitte!rheinisch,en Zwergverbandes deutscher Müller, Mai 1903. b) 42. Bericht des Vereins Merkur, Kaufmännischer Verein ' in Nümrberg. _ .. e) Mitteilungen des Berg und Küttenmanmschen Vereins zu Wetzlar. f) Von zuverlässiger Seite sind der Kammer Mitteilungen über folgende Gegenstände zugegangen: Bedarf an Stahlschienen in Ecumoa, Winke sür den Export nach Padang (Sumatra), Auswahl und Packung von Waren nach Eoncepcion (Chile), Mexikanische E^porlkommissw- nen, Bestrafung von Zollvergehen in Australien, Warnung vor Kreditgewährung an Firmen in Transvaal, The Manufakturers Commereial Coßip." Newyork, Amerikanischer Zündhölzertrust, Zweifelhafte Firmen in St. Petersburg, Bioslau, Budapest, Lille, London, North antragen. , „ , 4 Bon mehreren Eisenwarenhandlern m Gießen wurde darüber geklagt, daß aus der Station Gießen beim U m l a d e n u n d Ä u s l a d e n injolge Unvorsichtigkeit des Personals in unverhältnismäßig zahlreichen Fällen Guß- wareu beschädigt werden. Es wurde beschlossen, die Eisenbahnverwaltung aus diesen Mißstand aufmerksam zu machen.Handelskammer befragten Detaillisten haben' sich fast sämtlich für eine Sonderbesteuer- una der Warenhäuser ausgesprochen, um dre Er-! richwng solcher Geschäfte im Großherzogkum zu erschweren Die Mehrzahl der Kammermitglieder hielt jedoch, abgesehen von sonstigen Bedenken, die Einführung einer Warenhaussteuer in Hessen nicht für em geeignetes Mettel, um Die Konkurrenz dieser Geschäfte gegenüber den kleineren und mittleren Detailgeschäfteii zu be- schräui i' 2u .bei. Lämmer wirb sich daher in ihrem (Sitaci LCTt an L . • .:•!Regierung gegen eine Sonder- beäea tu: l, ujer aussprechen, reooch der Re- aierung zugleich von den n^chen der a.etaillisten Kenntnis oeben. Reimer wird die Kammer beantragen, daß „Die Haupt Versammlung des Deutschen Verbandes Kaufmännischer Vereine nimmt unter dein Ausdruck ihres Dankes an die Reichsregierung davon Kenntnis, daß |ie durch das Kaiserliche Statistische Amt im Anschluß an Die Erhebungen vom September und Oktober 1901 eine schristliche Umfrage bei den Handelskammern und freien Vereinigungen der deutschen Kaufmannschaft über die Arbeits- Verhältnisse in den Kontoren des Großhandels angeordnet hat. Die Versammlung begrüßt es insbesondere, daß der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine ui dieser Umfrage euibezogen, und es dadurch den Verbandsvereinen ermöglicht ist, ihre die Regelung der oben genannten । Arbeitsverhältnisse betreffenden Wünsche zur Kenntnis der Reichsregierung zu bringen." . . Im Hinblick auf den aufgestellten Fragebogen beschließt die Haupt-Versammlung: e Der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine kann in der Ausdehnung des 8 139 der G. O. auf sämtliche kaufm. Betriebe eine Schädigung dieser Betriebe auch dann nicht erblicken, wenn die Mmimalruhezeit auf 12 Stunden und die Mittagspause auf 2 Stunden ausgedehnt wird. Wo die Arbeitszeit mehr als. 9 Stunden beträgt, muß sie durch die gesetzliche Ruhepause unterbrochen werden. Diese Bestimmuiigen werden nach der Ansicht des Verbandes dem Einreißen allzulanger Arbeitszeiten, wie solche in der ersten Erhebung festgestellt sind, vorbeugen. Für dringend nötig hält oer Verband, daß die Arbeitszeit der kaufmännischen Lehrlinge und jugendlichen Personen unter 18 Jahren eine gesetzliche Begrenzung erfahrt, damit deren körperlicher un geistiger Entwickelung genügend Rechnung getragen wird. Der Verband wiederholt seine Bitte, vor dem Erlaß gesetzlicher Bestimmungen Auskunstspersonen mündlich zu hören und ihn bei dieser Erhebung zu berücksichtigen. — I Nach einer Frühstückspause um 12 Uhr folgte dann zu Punkt 3 der Tagesordnung, „Praktische Ausbildung der Lehrlinge im Handelsgewerbe", ein Vortrag des Herrn Pf itz n er-Apo ld a. Redner stellte folgende Grundsätze aus, die allgemeine Zustimmung fanden. Die gegenwärtig übliche Ausbildung der Lehrlinge im Handelsgeiverbe kann als eine ausreichende und für das spätere Fortkommen der jungen Leute die genügende Grundlage schaffende in den meisten Fällen niajt angesehen werden. Vor allem ist der Lehrling nicht lediglich als eine billige Arbeitskraft zu bettachten, sondern als der heranzu- bildende Nachwuchs des Standes. Um ungeeignete junge Leute vom Kaufmannsstande möglichst fernzuhalten, muß auf ausreichende Schulbildung gesehen werden und es darf auch die Lehrzeit nicht allzu sehr abgekürzt werden. Dem Lehrling ist fooann während der Lehrzeit neben der Gelegenheit zur FachiOUsbilLung auch genügend freie Zeit und Gelegenheit zu weiterer Allgemeinbildung zu gewähren. Der Deutsche Verband kaufmännischer Vereine erachtet es hiernach als eine besonders wichtige Aufgabe des Staates, der Gemeinden und insbesondere auch der Handelskammern, an allen Plätzen, wo eine größere Anzahl kaufmännischer Lehrlinge beschäftigt werden, für die Errichtung kaufm. Fachschulen und für die Einführung des allgemeinen §ort- bildungsschulzwanges Sorge zu tragen. , . .. Zu Punkt 4 der Tagesordnung, „Jnvalidrtats- und Altersfürsorge für kaufm. Angestellte", stellte der Berichterstatter, Herr A. Helms-Nürnberg, nachsteheiiden Antrag, der angenommen wurde: Der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine betont wiederholt die Notwendigkeit der Errichtung einer allgemeinen Pensionskasse mit Alters-, Invaliden-, Wllwen- und Waisenversorgung für die Angehörigen des deutschen Kaufmannsstandes, da für diesen Zweck weder die staatliche Jnvaliden-Versicherung, noch die privaten und Vereins- Penjionskassen genügen. Den raschesten und leichtesten Weg zur Erreichung dieses Zieles erblickt der Deutsche Verband , Kaufmännischer Vereine in der Errichtung einer Berufs- ' genossenschaft des deutschen Kaufmannsitandes, ähnlich der '. See-Berufsgenosfenschiaft. , , Dann folgte als Punkt ö „Urlaubsverhaltnisje d e r k a u f m. A n g e st e l l t e n" (Berichterstatter Herr H e r- tel-Nürnb er.g) die Resolutton: Ein Sommerurlaub ist für die Erhaltung eines arbeitskräftigen Gehilfcnstandes eine unbedingte Notwendigkeit. Der stutzen einer solchen Einrichtting wird nicht nur den Gehilfen, sondern dem gefamten deutschen Kaufmannsstande zu gute kommen. Die heutige Versammlung des Deutschen Verbandes kaufmännischer Vereine stellt an alle Prinzipale, welche in ihrem Geschäfte einen regelmäßigen Urlaub noch nicht eingeführt haben, das dringende Ersuchen, dies zu tim, um ihren Angestellten alljährlich die so notwendige Erholung zu gewähren. Punkt 6 der Tagesordnung, „Stellen vermittel» u n g s b u n d, s o w i e B e s ch a f f u n g st at i st i s ch e ü M a- terialS für das kaiserliche statistische Amt", besprach Direktor Trauner-Frankfurt. Die bezügl. Verhandlungen führten zu folgendem zum Beschluß erhobenen Antrag: In Anbetracht, daß es die wichtigste Aufgabe eines jeden kaufmünnischeii Vereins ist, seinen itellesuchenden Mitgliedern jede Gelegenheit zum Erhalt einer Stellung und die weitgehendste Mtthilfe hierfür zu bieten, spricht der Verband den Wunsch und die Erwartung aus, daß 1. seine Bundesvereine mit bedeutender Stellungsvermittelung sich aktiv dem Stellenvermittelungsbnnd anschließen; 2. die übrigen Vereine bei demselben die passive Mitgliedschaft erwerben. Der Verband erblickt ferner in der richtigen Ausgestaltung des Stellenvermittelungsbnndes ein Mittel zur Beschaffung wertvollen statistischen Materials für die Beurteilung der Verhältnisse des Arbeitsmarktes im Handelsgewerbe. Zum letzten Punkt der Tagesordnung „Bund der Kaufleute" fand folgender Antrag des Berichterstatters, Herrn Voigt-Berlin, Annahme: Der Deutsche Verband Kaufulannischer Vereine hat von der Gründung des Bundes der Kaufleute und von dessen Programm Kenntnis genommen. Ta nach den Bundessatzungen Verbände nicht aktive Mitglieder sein können, so liegt zunächst für den Verband leine Veranlasiuug vor, zu dem Bunde 'und feinen Bestrebungen sich offiziell zu äußern. Er überläßt es vielinehr den einzelnen Verbands-Vereinen und deren Mitgliedern, zu beni Bunde Stellung zu nehmen. Darauf folgte die Neuwahl des Vorstandes, welche eine glatte Wiederwahl ergab. An Stelle des verstorbenen 2. Vorsitzenden WitzigmanwMannheim wurde Kinkel- In den Tagen vom 11. bis 14. Juni hatten sich aus allen Seilen Deutschlands Vertreter in Nürnberg ein gefunden, um an den Jahresversammlungen des Deutschen Vorttags-Verbandes und des Deutschen Verbandes Kaufmännischer Vereine teilzunehmen. Ter hiesige Kaufm. Verein, welcher beiden Verbänden angehört, war durch seinen Vorsitzenden vertreten. Am 12. Juni von 9 bis 4 Uhr, fand die Tagung des Vortrags-Verbandes im großen Saale des Hotel zum goldenen Mler statt. Diese Verhandlungen waren, wie gewöhnlich, nicht öffentlich und bezogen sich auf die Vorträge, die gehalten worden sind, und auf die Feststellung der Rednerliste. Am nächsten Tage war von 10 bis 5 Uhr die Jahresversammlung des Verbandes kaufm. Vereine, wobei die Reichsregierung, die bayrische Staatsregieruug, die Stadt Nürnberg, die Nürn- j berget und die benachbarten Handelskammern vertreten waren. Ueber den ersten Punkt der Tagesordnung „Ka u f-! mannsgerichte" berichtete Hr. O. Backasch-Zwickau! und stellte folgende Forderungen, die zum Beschluß erhoben wurden: Der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine spricht die feste Zuversicht aus, daß dem zusammen- tretenben Reichstage als eine der ersten Vorlagen ein Gesetzentwurf zugehen werde, die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte betreffend. Er stellt hierzu erneut folgende Forderungen: 1. Die kaufmännischen Schiedsgerichte sind den Amtsgerichten anzugliedern. 2. Das Gesetz muß ein rasches, einfaches und billiges Verfahren gewährleisten. 3. Das Gesetz muß auf alle Handlungsgehilfen ohne Rücksicht auf Die Höhe des Gehaltes Anwendung 5. Sitzung der Großh. Handelskammer Gießen, für die Kreise Gießen, -Usseld und Lauterbach. Protokoll-Auszug. Gießen, den 30. Juni 1903. Anwesend die Herren: Kommerzienrat Koch, Vor- sißender, Kommerzienrat Heichelheim, Hoos, Katz, M oll,Nowack,Ram speck, Röhr,Steinecke,Znr- buch, sowie der Syndikus Tr. Knipp er. 1. Aus dem Geschäftsbericht ist Folgendes mit- zuteilen: ~ a) Am 6. Juni fand eine gemeinsame Sitzung von Vertretern der Handelskammern Friedberg und Gießen imd der Letter der Kaufmännischen Fortbildungsschulen in Friedberg und Gießen statt, in der die 2lb- haltung von Konferenzen für die Lehrer an den Kaufm. Fortbildungsschulen Oberhessens beschlossen wurde. Tie Konferenzen sollen vorerst zweimal im Jahre und zwar im Frühjahre, nach Beendigung des Schuljahres und im Herbst in Gießen statt-1 nuden. Die erste Konferenz ist für den nächsten Herbst vorgesehen. Den zur Teilnahme berufenen Lehrern sollen Diäten und, sofern sie auslvärts wohnen, Reisekosten vergütet werden. Auch fand der Vorschlag allgemeine Zustimmung, daß zu den Prüfungen der chrer oberen Aufsicht und Lettung unterstellten Schulen die beiden Handelskammern sich gegen* fettig einladen. . b) Die Handelskammer hatte vor einiger Zett bei dem Reichspostamt beanttagt, daß Po st auf träge mit dem Vermerk „Sofort zurück" nach der erften erfolglos gebliebenen Bestellung nicht sofort zurück-1 gesandt, sondern bis znm Schlüsse der Schalterdienststunden des betteffenden Tages zur Einlösung oder Erteilung der Annahmeerklärung bereit gehalten würden. Nach einer Mittellung des Herrn Staatssekretärs des Reichspostamts wird diesem Anttage durch eine entsprechende Aenderung der Postordnung Folge gegeben werden. _ c) Ferner ist einem Anträge der Kammer zufolge von der Eisenbahn-Tirektton Frankfurt a. M. zugesianden worden, daß die Rückfahrkarten Gießen-Lol- lar in Zukunft auch zur Rückfahrt über Abend- sinden. 4. Dem Gesetz unterstehen alle Streitigketten aus dem kausmäniiischen Anstellungsverhältnis, einschließlich jener aus der sogenannten Konkurrenzllausel. 5. Die Berufungsgrenze darf nicht unter 300 Mark liegen. 6. Dem ordentlichen Richter, als Vorsitzendem, sind je ein Prinzipal und ein Gehilfe als Beisitzer zuzn- ordnen, die nach Art her Schössen zu ernennen sind. Den kaufmännischen Vereinen und Körperschaften ist hierbei ein Vvrschlagsrecht zu gewähren. b e m o f v a t e n ebenfalls mit 36,5 pCt. (gegen 33,9), das l Zentrum mit 17,1 (1898: 12,9), die greifinnige Volkspartei mit 5 pEt. (1898: 6,3), die Antisemiten mit 6,4 (1898: 13,4 pEt.). Allerdings ist daö starke An- ioachfen der Nationalliberalen zu Teil darauf zurückzuführen, daß sie in weit höherem Blaße als früher schon bei der I Hauptwahl Unterstützung auö anderen Lagern fanden. Landwirtschaft und Handelsverträge. DaL Schicksal der deutschen Landwirtschaft bei den neuen Handelsverträgen ist durch die 9leiiwahlen vollkommen in die Hund der Negierung gegeben worden. Daö ist nach der ,Dtsch. Agrarcorr." die Signatur dieses neuen Reichstages. Die wirtschaftliche Rechte fei nicht verstärkt worden, also nach wie vor zu schwach, um gute Tarifverträge von der Negierung erzwingen zu können. Nur eines kann nach dein genannten bündlerifchen Organ der Landwirtschaft noch helfen. Die wirtschaftliche Rechte, die zusamluen 98 Mann zahle, muffe sich mit der .aus Grundsatz fteihändlerischen" Linken von 122 Mann zusammentun, um unter Ablehnung aller Tarifverträge die Rückkehr zuni Freihandel zu bewirken, So biete sich .ein Rettungsweg für die Landwirtschaft aus der sonst unvermeidlichen, abermaligen und dann tätlichen .Umklammerung durch den HandelsvertragspolypenDie .Agrar- corr.* beruft sich bei ihrer Empfehlung des Freihandels auf die .trefflichen Leitartikel*, in denen die .Kreuzztg.* vor etwa Jahresfttst den Beweis erbrachte, daß absoluter Freihandel für die Landwirtschaft günstiger sei, als ungenügender 'Agrarschutz bei hohen Jndustriezöllen, sowie auf eine, auch vom Grafen Mirbach und vom Frhrn. v. Manteuffel unter» schrieben Eingabe des Bundes der Landwitte. Die Eingänge können während der üblichen Geschäfts-^ zett im Bnrcau der Handelslanuner eingesehen werden, i 7. Nach Erledigung der Tagesordnung folgten die Mit- glieder der Handelskammer einer Einladung des Herrn 1 Direktors Tr. Esch zur Besichtigung des Bergwerks der Gewerkschaft Gießener Braunsteinbergwerke vormals Fernie. Dieses Bergwerk ist schon seit den dreißiger Jahren des vorigen Jak)rhunderts im Betrieb und bildet seitdem eine wichtige Quelle des Erwerbs für einen großen Teil der Bewohner der umliegenden Ortschaften. Früher im Privalbcjitz des Herrn geruic in England ist das Werk seit einigen Jahren in eine Aktiengejellschast und kurze Zett nachher in eine Gewerkschaft nmgewandelt worden. Die Besichtigung des Bergwerks erfolgte unter der sach- i kundigeu Lettung des Herrn Dr. Esck>, der die Lagerungsverhältnisse der Erze erklärte und ein klares Bild von der Gewinnung und dem Versande der Erze gab. Die Erze finden sich in wechselnder Tiefe aus Kalkstein und Schiejer ausgelagert. In das Erz selbst sind zuweilen Ton und Sand eingebettet. Obwohl das Bergwerk schon lange Jahre im Betrieb ist, so birgt es dock- noch einen großen Reichtum wertvoller Erze, der noch der Erschließung harrt. Die wichtigsten Produkte sind Manganeiscnstein, der zur Herstellung des Spiegeleisens dient, und der wertvolle Braunstein. Die Gewinnmig erfolgt vorwiegend im Tagebau. Im Jahre 1901 wurden 87 601 Tonnen, im Jnhre 1902 87 976 Tonnen Erz und Braunstein gefördert. Während früher der Betrieb mehr in extensiver Weise erfolgte, indem besonders die rcichl-alttgen und leicht zu gewinneiiden Erze abgebaut wurden, so ist man seit neuerer Zett zu einer durchaus rattoncllen Betriebsweise uvergegangen. Dein- gemäB werden die Erze an jeber Fundstelle bis tief hinab auf die Sohle gefördert und erst dann diese Aiulden wieder ausgefüllt. Die Fottfchasfung der Erze geschieht bekanntlich durch die zur Main-Weser-Bahn führende Drahtsell- bahn. Um den Transport zu verbilligen, ist — namenllich mit Rücksicht auf die im südwestlichen Telle des Grubenbezirkes zu fördernden Erze — die praktische Neuerung beabsichttgt, durch seitliche Verlängerung des,^Hauptstollens^ die östliche Höhe zu durchjchneiden, um alsdann mit elektrischem Betrieb Erztransporte nach der nahe gelegenen | Gelnhäuser Bahnlinie verbringen zu können. Interessant ist es, daß Erze, die früher als nicht verwertbar, zur Aufschüttung der Mulden verwendet wurden, jetzt wieder abbauwürdig sind und daß die Schlammablagerungen ehemaliger Teiche des Braunsteinbergwerks jetzt ein wertvolles terial für die Tonwarenfabriken geben. Alle Tellnehmer gewannen bei der Besichtigung die Ueberzeugnng, daß unter der Leitung des Herrn Direktors Dr. Esch das Werk auch für die Zukunft eine glückliche Entwicklung erwarten läßt und der hiesige Bergbau auch weiterhin eine Quelle wachsenden Woylpandes für die Umgegend bilden wird. — An die Besichtigung des Bergwerks schloß i sich, Dank der liebenswürdigen Einladung des Herrn Di- - cektors, noch ein gemütliches Zusammensein der Teilnehmer : im neuerbauten Direktorialgebäude an. Mannheim gewählt. Das sich an die Verhandlungen anschließende Festmahl nahm einen sehr würdigen Verlauf. Mehrere Reden wurden gehalten. Nachher nahmen die Verbandsmitglieder an dem Stiftungsfest des Vereins Merkur im Stadtpark teil, und der letzte Tag war der Besichtigung der Stadt und ihrer Umgebung gewidmet. Nach dem Besuche des Germansichen Museums wurde im Hose desselben von der Handelskammer ein Frühstück gegeben. Es wurden auch bei dieser Gelegenheit wieder zahlreiche Trinksprüche ausgebracht und besonders des guten Einvernehmens zwischen Handelskammer und Verband- gedacht. Eine Fahrt am Mittage auf der ersten deutschen Eisenbahn nach der alten Veste bezw. Fürth und eine Abschiedsseier abends in Nürnberg bildeten den Schluß der vom besten Wetter begünstigten Verbandstage. Die nächste Verbandstagung findet in Magdeburg statt. Vermischtes. * Berlin, 2. Juli. Der Weichensteller August Stier aus FriedrichSberg, welcher am Mittwoch sein Vierteljahresgehalt in Empfang genommen und damit eine Bierreise unternommen hatte, wurde heute in der Rummelsburgerstraße mit einer schweren Kopfwunde blutüberströmt tot ausgejunden. Geld hatte er nicht mehr bei sich. Es scheint sich um einen Raubmord zu handeln. Als der Tat verdächtig wurde ein Arbeiter Kohl erncittelt und verhaftet. * Breslau, 2. Juli. In dem Dorfe Peters-gräz erschlug der Pantoffelmacker Tertzik den Schneider Ner- lich mit einem Holzscheit. Tertzig ergriff darauf die Fluchst, wurde jedoch von Gendarmen verfolgt und verhaftet. Im Gefängnis beging derselbe Selbstmord. * Senftenberg, 2. Juli. Der Menageriebesitzer Mali wurd egestern von einem Büren angefallen und so fürchterlich zugerichtet, daß er nach kurzer Zeit verstarb. * Paris, 2. Juli. Gestern sind hier wiederum sechs Personen an Hitzschlag gestorben. < * Genf, 2. Juli. Die Expedition des Piolet- I hi b s ging heute morgen um 2 Uhr 30 Min. ab, mit Seilen und Proviant ausgerüstet, und von drei Freunden der auf dem Montblanc Vermißten begleitet. (Vgl. unsere gestrige Nachricht aus Genf.) Die Expedition zählt 22 Mann. Die eine Hälfte geht über Chamounix, die andere über Gervais. Der Bürgermeister von Chamounix, Limond, telephoniert, er ließ heute früh um 2 Uhr drei Führer in Begleitung eines von Genf gekommenen Freundes der Ver- ntttzten ab gehen, sowie fünf weitere Führer in der Richtung des Pavillons Bellevue. Ferner telegraphierte er nach St. -Gervais, damit von dort Führer nach Teterousse entsandt werden. Man hofft immer noch, daß^ die deutschen Studenten gegen Courmayeur ab gestiegen sind. Bozen, 2. Juli. Die Leiche des zu Weihnachten am Schwarzenstein-Gletscher von einer Lawine verschütteten Skiläufers Walter Goetze wurde von Bergführern gesunden und talwärts gebracht. * Erne Kaiser Frredrich-Anekdote. Die „Leipziger N. N." erzählen als wahrheitsgetreu eine hübsche Anekdote. Im Jahre 1881 kam Kaiser Friedrich eines Abends zu allgemeiner Ueberraschung des anwesenden Personals in die Ztüche und erklärte: ,feilte giebt es Kommißbrot und Käse zum Abendbrot." Als er die Verblüffung des Küchenchefs bemerkte, erklärte er mit behaglichem Lächeln : ,La, ein guter Hausvater muß für alles sorgen, ich habe das Brot schon mitgebracht", und zur allgemeinen Verblüffung legte er ein in Papier eingewickeltes Kommißbrot auf den Küchentisch. Der zu Grunde liegende Sachv-erhalt war folgender: Der Kronp^nz war abends, von einem Besuch der Fortbildungsschule in der Reichenbergerstraße, welche er bekanntlich besonders in sein Herz geschlossen hatte, heimkehrend, in der Adalbertstraße auf einen Soldaten gestoßen, der ein Kommißbrot in der Hand hatte. Er redete den Soldaten an und fragte ihn, wohin er mit dem Brote wolle. Verkoofen, lautete die prompte Antwort. Gut, mein Sohn, wat kostet bet? fragte wiederum der in Zivil gekleidete hohe Herr in echtem Berlinerisch. Drei Jute. Der Kauf wurde vollzogen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der Verkäufer das Brot in die Wohnung des Käufers trage. Man kann sich die Verblüffung des braven Soldaten vorstellen, als immer mehr .Leute seinen Begleiter ehrfurchtsvoll grüßten, je näher sie den Linden kamen. Als sie sich aber dem Kronprinzlichen Palais näherten und nun gar der Wachtposten salutierte, dämmerte dem Maröjünger die Ahnung aus, daß er es hier mit einem hohen Offizier in Zivil zu tun habe, daß es der Kronprinz in leibhaftiger Person sei, ahnte er noch immer nicht; erst als ihn letzterer aufforderte, in das Palais hineinzugehen, und auf die mit den Worten: „Nee, da geh' ich nicht rin, da wohnt ja der Kronprinz", begründete Weigerung dem Verblüfften eröffnete, das sei er selber, wurde der Soldat so fassungslos, daß er vor Schreck das Brot fallen ließ. Der Kronprinz hob es aus und überreichte dem förmlich erstarrten Grenadier einen Taler. Tr^tz des erzielten hohen ?.reifes war dieser froh, als er das Palais hinter sich otte, und lies in Eilschritten seiner Kaserne zu. * Der Pan am a-H ut ist nich t mehr modern! Diese Nachricht erhalten englische Blätter aus Newyork. Und was bringt ihm den Untergang? Die Nachahmung der echt so kolossal teuren Kopfbedeckung in billigem Material. Wieder eine Bestätigung der Tatsache, die Werner Sombart, der vortreffliche geistvolle Breslauer Nationalökonom, in einer kleinen Sonderschrift behandelt und der er die Sätze widmet: „Denn da es eine bekannte Eigenart der Mode ist, daß sie in dem Augenblick ihren Wert einbüßt, in bent sie in minderwertiger Ausführung nachgeahmt wird, so zwingt diese unausgesetzte Verallgemeinerung einer Neuheit diejenigen Schichten der Bevölkerung, die etwas auf sich halten, unausgesetzt auf Abänderungen ihrer Bedarfsartikel zu sinnen. Es entsteht ein wildes Jagen, dessen Tempo in dem Maße rascher wird, als die Produktionsund Verkehrstechnik sich vervollkommnen, mit ewig neuen Formen. Kaum ist in der obersten Schicht der Gesellschaft eine Mode aufgetaucht, so ist sie auch schon entwertet dadurch, daß sie die tiefer stehende Schicht zu der ihrigen ebenfalls, machi: ein ununterbrochener Kreislauf beständiger Revolutionierung des Geschmacks, des Konsums, der Produktion." Freilich, beim Panama wurde ja wohl auch das Ende dadurch beschleunigt, daß nicht jeder bereit war, sich ein so unglaublich geschmacklos geformtes Gefäß auf oen Schädel zu zwängen. Requiescat in pace! * Ein Aufrichtiger. Bei der Stichwahl zwischen Prüschenk von Lindenhofen (kons.) und Raute (Soz.) wurde in dem Orte D. des Kreises Liebenwerda in der Wahlurne auf einem Stimmzettel folgender Herzenserguß vorgefunden (die Worte sind in Niederlausitzer Mundart geschrieben): „Fun (von) die Rauteschen (Soz.) mak ich durchaus nischt wissen, die Brider kennen (können) o selber frue (froh) sein, wenn se uich ans Ruder kummen, fünft runge- nierten (ruinierten) sich fe doch, selber mit ab;, ob ses (sie es) denn iwerhaupt selber globen, daß das so kiehn (gehen) kann, wie ses alle weile fufeifen (vorpfeifen). Die Konserfatifen teeren wull (wohl) das mal one nrer (ohne mich) noch durchkummen sie mengen (mögen) den nor (nur) awer o (auch) an die filtert (vielen) klenen Leite denken, die se mit durchgehulfen hau (haben) un o (auch) Hernachen (nachher) in Landtage. Ten sis (denn es ist) fue (so) manches noch nich (noch nicht) richtig den seht emal wie das bei uns mit die Schulsache un o bei andern Sachen bei die Gemeene (Gemeinde) un beis Rütterkut (Rittergut) herkieht (hergeht) da missen (müssen) gue (ja) die Leite daß Zutrauen verlieren, da tuts eenen den wertlich nich wundern, wenn se nich hibsch Wehlen." * Die Gespräche anderer zu belauschen ist, so schreibt jemand der „Straßb. Post", mindestens recht indiskret. Diese schlechte Gewohnheit glaube ich zwar nicht zu haben, wenn ich aber den Gesprächen der zur Schule wandernden Kinder zuhören feuut, bin auch gern mal indiskret. Heute früh kam ich an einem Trupp kleiner Mädchen, welche, die Schultasche am Arm oder auf dem Rücken, zur Schule schleuderten, vorbei. Von weitem klang das wie Spatzengezwitscher. Gerade als ich an ihnen vorbeiging, begann eines der Mädchen zu erzählen: „Ich habe ein Bild gesehen, da war ein Mann, eine Frau und ein Hund darauf. Die Frau kam zur Tür herein und trat auf den Hund. Da sagte sie: „Kusch!" Und da legte sich der Mann auf den Boden. Er hatte gedacht, er sei gemeint." — Allgemeine Heiterkeit. — „Die Grete fagt", fuhr die Erzählerin fort, „so muß man die Männer erziehe n." — „Ei, ei. Diese Grete kann gut werden", dachte ich, da hörte ich ein feines Stimmchen: „Gelt, so machst Du es aucb mal." — „Na, natürlich!" — Das „natürlich", der Ton auf dem langgezogenen „tür", klang so selbstbewußt, fast drohend, daß ich. die armen Männer der Zukunft, die heute noch die Schulbank drücken, bedauerte. Aber ich mußte lachen, und da verstummte die interessante Unterhaltung. So habe ich weiter nichts gehört, aber wenigstens will ich die zukünftige Generation vor der Grete warnen! Robe Bastseide LMN? schon verzollt ins Haus geliefert. Reiche Musterauswahl umgehend, »eideniabrik Menneberg, Zürich. 24 66 © Ci o o oj LO o _Q :> o VD «P CD uU LU Q- P <1P x> C Jo C uo CO in z S s s eti o* g P E er Lo _ /J :> / P* 1 C/D Ä Ä O Ä O CÖ "E c ' 2 L *2 N- 2 » x/\ Ur Z:O ui N xcr ID CO O O) vP (

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