nad) Auskunft erMm ‘Jteb eta Lmit in Antwerpen, Carl Rrttn im MosW pn könnt" in Gießen, h. ülippfttin in £ane§borf- ' rtzq! ■ zu verleihen, auch preiäroert r W H fljT 48 H ■ H A. gyH ffl S3 £1 W ® diePostMk. 2.-viertel- Woche beigelegt. VA B M B öT B M BT B B Bk B JF H BH Hr B B n MF M whrl. ausschl. Bestellg. Rotationsdruck u. Der- MjL H Mg 18L/ 63 @w j&S,. 40^ giS BI Mi BH ivJ 'v? < ßa Annahme von Anzeigen lag der Brühl'ichen ^^F M M 5^ H Br ▼ ^86^'3^ H W BL B&a3L fur bte Tagcsnummer ?Univers.-Buch-u.Stein- ■ V ~ ™ 'tF 'Sf bis vormittags 10 Uhr. Nedaktton. E^veditton M Seneral-Ameiaer ® “ssss’- und Druckrei: _ Serantroorttid) für. g~ AniK- md Mzeigebla« für den Kreis Sietzen WZ . zeigenteil: Hans Beck. Ker Kejlreich-Nngarische Ausgleich gelungen! Je mehr jich das verflossene Jahr seinem Ende zuneigte, desto geringer wurden in Wiener diplomatischen Kreisen die Hoffnungen auf das endliche Gelingen der Ausaleichsver- handlungen zwischen den Ministerpräsidenten beider Reiche und noch am Silvesterabend ergingen sich viele Blätter in dtttere Klagen darrcher, dag der so sehnsüchtig von allen »eiten «rhofste Ausgleiche abermals gescheitert sei. Aber im letzten Moment hat sich das Blatt doch noch zum besten gewandt, denn em Telegramm aus Wien von gestern meldet- NachtS 10 Uhr wurde im „Hotel Sacher" der Aus- alerch zwrschen Oesterreich und Ungarn per- fert. An dieser letzten Konferenz nahmen die Ministerpräsidenten v. Szell und v. Körber sowie der österreichische Finanzminister Böhm-Bawerk teil. Der ungarische Finanz- mmrster Lukacs, der in Budapest weilt, beteiligte sich telegraphisch an den Beratungen. Diese plötzliche Wendung in der Ausgleichskrise trat, wre werter aus Wien gemeldet wird, am Mittwoch mittag ein. Ministerpräsident o. Körber besuchte Szell, der einen neuen Bermittelungsversucli machte, wofür Körber in dem österreichischen Ministerrat sich einzusetzen versprach. Der MiNisterrat wurde sofort einberufen und beriet bis 6 Uhr. Zu dieser Stunde wurden beide Ministerpräsidenten vom Kaiser empfangen, dem Körber die Ergebnisse des Minister- rates vortrug. Nach, der Audienz setzten Szell und Körber die Beratung fort. * Der ungarische Ministerpräsident v. Szell hat sich beim gestrigen Neujahrsempfang einer Abordnung der böhmischen liberalen Partei bereits eingehend über den Ausgleiche geäußert. Er sagte mit Bezug auf das mit dem Ministerpräsidenten v. Körber getroffene Uebereinkommen: „Ich komme soeben aus einer Schlacht; an mir klebt ttoch der Staub des Kampffeldes. Erst vor wenigen Tagen hat der große Kampf und die große Arbeit den Abschluß gesunden. Es gibt jedoch in diesem Kampfe keinen Sieg und keine Niederlage, und doch hat es in diesem Kampfe einen Sieger gegeben. Sieger ist der Gedanke geblieben, daß zwei Staaten, die, wie Ungarn und Oesterreich, durch die Gemeinsamkeit des Herrschers und durch unlösliche Bande verknüpft sind, richtig bandeln, wenn sie bestrebt sind, auch die wirtschaftliche Gememsamkeit ausrecht- zuerhalten, indem sie sich mit Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Interessen verständigen und eine billige Aus- gleichung dieser Interessen versuchen. (Lebhafter Beifall.) Der Ministerpräsident erklärte Hierauster werde hinsichtlich des Inhalts der mit Oesterreich geschlossenen Uebereintünft im Reichstage Eröffnungen machen, er hoffe, die Volksvertretung werde dem Ausgleich chre Anerkennung nicht versagen. Derselbe sei mit vollständiger Wahrung der Interessen Ungarns und gerechter Berücksichtigung der Interessen Oesterreichs geschlossen worden. Der Ministerpräsident erklärte sodann, er habe darnach getrachtet, den wirtschaftlichen Zuständen des Landes, auf welchen die Ungewißheit der langwierigen Berhandlungen schwer gelastet habe, die Stabilität wiederzugeben; falls jedoch ein Ueb erein komm en mit Oesterreich auf der Grundlage der Billigkeit nicht möglich gewesen wäre, sei er entschlossen gewesen, ein getrenntes Zollgebiet zu errichten. (Beifall.) Redner schloß, indem er die Partei ersuchte, namentlich im Hinblick aus die großen Aufgaben, die des Parlaments harren, ihm und seinem Kabinett fernerhin Vertrauen und Unterstützung zu gewähren. In diesem Falle könne das Land mit Zuversicht der Zukunft entgegensehen. (Lebhafter Beifall.) Ueber die Aufnahme der Verständigung wird uns aus Wien, 1. Januar, gemeldet: Die gesamte Presse spricht ihre Beftiedigung über die Verständigung aus. Die in der Ausgleichsfrage gestern spät abends erfolgte. — v. Szell, welcher um 11 Uhr nach Budapest abreiste, wird in den nächsten Tagen nach hier zurückkehren, um die endgiltigen Formalitäten zu erledigen. Die getroffenen Vereinbarungen beziehen sichi nicht nur auf die Hauptfragen des Ausgleichs, sondern auch- auf die Nebenfragen, insbesondere auf Die Transportsteuer, die Aufnahme der Barzahlungen, die Rentenkonversion re. Aus Budapest, 1. Ian., berichtet Wolffs Depeschenbureau: Sämtliche Blätter drücken ihre hohe Genugthuung über den Abschluß des Uebereinkommens zwischen den beiden Regierungen betr. die zoll- und handelspolitischen Ver- haltnyse aus. Der „Pester Lloyd" schreibt: Wie wir erfahren, hat Ungarn alle Ursache, mit dem zustande gebraten Ausgleich zufrieden zu sein. Die ungarische Regierung widersetzte sich den ungerechten Forderungen v. Körbers so lange, bis diese im letzten Augenblick fallen gelassen wurden, und erst, als dies geschehen, gelang es auf Grund der Vorschläge v. Szells, der sich ein unvergängliches Verdienst um den Älüsgleich erwarb, sowie dank der Geschicklichkeit v. Körbers, der für die Interessen Oesterreichs Mit Zähigkeit kämpfte, einen Modus dafür zu finden, daß Ungarn volle Kompensation für die an Oesterreich gemachten Zugeständnisse erhalte und umgekehrt. Die Einführung einer einheitlichen deutschen Rechtschreiönng. Das Großherzogliche Ministerium des Innern erläßt folgende Bekanntmachung: In der Sitzung des Bundesrats vom 18. Dezember 1902 haben die Verbündeten Regierungen vereinbart: 1) Eine einheitliche Rechtschreibung in den Schul- unterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung untereinander und mit Oesterreich abzuweichen; 2) als Zeitpunkt für die Einführung der neuen Rechtschreibung in den Schulen, insofern die Einführung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder ersolgt, den Beginn des Schuljahres 1903/04 und als Zeitpunkt für die Einführung in den amtlichen Gebrauch aller Behörden des Reiches und der Bundes st aaten, insbesondere bei allen amtlichen Veröffentlichungen, denl. Januarl903 festzusetzen; 3) auf die Einführung der neuen Rechtschreibung im Verkehr der kommunalen und sonstigen nichtstaatlichen Behörden in geeigneter Weise hinzuwirken. Demgemäß bestimmen wir hiermit, daß vom 1. Januar 1903 an für den amtlichen Gebrauch aller staatlichen Beamten und Behörden, insbesondere für alle amtlichen Veröffentlichungen, die „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis, herausgegeben im Auftrage des Königlich Preußischen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten" (Berlin, Weid- mann'sche Buchhandlung, 1902) maßgebend sein sollen. *) Wegen der Einführung der einheitlichen Rechtschreibung in den Schulen ergeht besondere Verfügung. Darmstadt, den 31. Dezember 1902. Großherzogliches Staatsministerium. Rothe» Dittmar. Gnauth. *) In Uebereinstimmung mit dieser Verfügung wird von heute ab auch im „Gießener Anzeiger" die neue Rechtschreibung zur An- wendung gelangen. ______________________ D. Red. Politische Tagesschau. Die Neujahrsfeier am Kaiserhofe. Zur Feier des Neujahrsfestes im Berliner königlichen Schlosse trafen der Kaiser und die Kaiserin, die kaiserliche Familie und Prinz Heinrich gestern um 9y2 Uhr vormittags aus Potsdam ein. Prinz Arnulf von Bayern war bereits rüher angekommen und hatte im Schlosse Wohnung genommen. In der Schloßkapelle bereitete sich inzwischen der feierliche Gottesdienst vor, an dem teilnahmen die anwesenden Prinzen aus souveränen und fürstlichen Häusern, die Bevollmächtigten zum Bundesrat, die Staatsminister, Generale, Admirale, die Präsidien der parlamentarischen Körperschaften, sowie die Ritter des Schwarzen Adler- ordens. Den Reichskanzler Grasen von Bülow erblickte man in längerem Gespräche mit dem sächsischen Gesandten, dann mit den Herren v. Kröcher und Frhrn. v. Manteuffel sowie dem Grasen Waldersee. Um 10 Uhr hielt der Hof unter Vortritt der höchsten Hofchargen seinen Einzug in vie Kapelle. Ter Kaiser führte die Kaiserin, der Kronprinz die Herzogin von Albany, Prinz Arnulf von Bayern die Prinzessin Friedrich Leopold. Nach Schluß des Gottesdienstes schritten die Majestäten und Fürstlichkeiten in feierlichem Zuge zum Weißen Saal zur Abhaltung der großen Gratulationscour. Das Kaiserpaar nahm vor dem Tron Platz, die Prinzessinnen links, die Prinzen rechts. Dem zuerst vorüberschreitenden Reichskanzler reichte der Kaiser die Hand und richtete freundliche Worte an ihn, ebenso die Kaiserin. Durch Händedruck und Ansprachen zeichnete der Kaiser auch den Grafen Ballestrem, den Grafen Udo zu Stolberg, den Fürsten zu Wied, den Frhrn. von Manteuffel, sowie die Herren v. Kröcher und Krause aus. Nachdem der Kaiser die Glückwünsche der Botschafter, kommandierenden Generale und Minister entgegengenommen hatte, begab er sich in Begleitung des Kronprinzen, der Prinzen Eitel Friedrich und Adalbert, sowie der Herren des Hauptquartiers nach dem Zeughause, von der auf den Straßen angesammelten Menge mit lauten Hochrufen begrüßt. Im Lichthofe des Zeughauses, wo die kommandierenden Generale und die Offiziere der Garmison versammelt waren, sand Parole-AuSgabe statt. Die Parole lautete, wie immer am NeujahrStage, „Königsberg-Berlin". Neue Schwierigkeiten mit China. Das Reutersche Bureau meldet aus P e k i n g, 31. Dez,: Ueber die Weigerung Chinas, die Entschädigungen auf der Goldbasis zu zahlen, wurde von den Gesandten, die darüber auch ihren Regierungen telegraphisch berichten, gemeinschaftlich beraten. Es wurde die Fragender Ueber- reichung einer gemeinschaftlichen oder identischen Note erwogen, in der Chiira darauf hingewiesen wird, daß das Protokoll ausdrücklich die Zählung auf der Goldbasis vorsieht. Sollte China seinen Berpflichtunge.l nichst nach^ kommen, so würde das ernste Folgen nach sich ziehen. Die amerikanische Politik ist das hauptsächlichste Hindernis, das einer gemeinschaftlichen Note entgegensteht. Tie bestehenden Schwierigkeiten werden allgemein der Ermutigung zugeschrieben, die China in oem Umstand findet, daß seine Argumente von der amerikanischen Regierung gutgeheißen werden. Die Chinesen begnügen sich damü, die weitere Entwicklung abzuwarten, weil sie glauben, die Mächte werden es so schwierig finden, sich über irgend ein Vorgehen zu einigen, daß die Angelegenheit auf unbegrenzte Zeit völlig zum Stillstand kommt. Die Krönuugsseier in Delhi. Ein Telegramm des Wolff'schen Bureaus meldet aus Delhi vom 31. Dez.: Unter größter Prachtentfaltung wurde heute die Krönung des Königs in dem herrlichen Amphitheater verkündet, in welchem die Königin Viktoria zur Kaiserin ans'gerufen worden war. Ungefähr 15 000 Personen nahmen an dem Tu.rbar teil. Nachdem der Bize- könig auf dem mit goldenem Löwen verzierten Trone Platz genommen hatie, verlas ein Herold die Proklamation. Ter Vizekönig hielt dann eine Ansprache, in der er sagte, aus dem Durbar sei fast ein Fünftel der gftnzen Menschenrasse vertreten; alle beugten sich vor dem einzigen Trone. Eine solche Herrschaft zu gewinnen, sei ein großes Werk gewesen, sie aber zu einem einzigen Ganzen zusammenzuschweißen, sei das größte Werk. 2er Bizekönig verlas dann eine Bo tschaft des Königs, in der der König dem Wohlwollen, das er für Indien hegt, und der Anerkennung der von den indischen Truppen geleisteten Tienste Ausdruck gibt und die zuversichtliche Hoffnung aus- irückt, daß der Prinz und die Prinzessin von Wales binnen kurzem Jndiep besuchen werden. Der König, heißt es in der Botschaft weiter, märe selbst gern nach Indien gekommen, wenn es möglich gewesen wäre, er habe indessen einen Bruder geschickt. Schließlich gibt der König in der Botschaft all seinen Vasallen und Untertanen in Indien )ie erneute Versicherung, daü $r ihre Freiheiten und Rechte achten und ihre Wohlfahrt sich angelegen fein lassen werde. Nach der Verlesung der Botschaft verkündete Au den Kröuungsfestlichkeiten in AeHi. Dem „Bureau Reuter" ging aus Delhi ein langer Spe- ^ialbericht über das Durbar zu, dem wir einige Bilder entnehmen. Der Berichterstatter erzählt zunächst, daß „Durbar" eine Festverfammlung bei Gelegenheit einer Tronöesteigung oder Ktönung bezeichnen könne. Der Namen paßt also in diesem Falle, da die Festlichkeit zu Ehren der Thronbesteigung König oder vielmehr Kaiser Eduards statt- sindet. Ten Zusammenstrom der Volksmassen schildert der Berichterstatter wie folgt: „Von allen Seiten strömen die Menschen in die alte Stadt Delhi. Alle Rassen und alle Glaubensbekenntnisse des Ostens sind hier vertreten. Die Chadni Chouk, die Hauptstraße von Delhi, ist ein Meer von Farbenpracht, Leben und Thätigkeit; Araber, Afghanen, Siamesen, Burmesen und Japaner, die Einwohner von Neapel, Sikkim, Rajputana, Muskat, Balutschistan und Travancore, Sikhs, Mohammedaner, Hindus, Parsen, Europäer und Buddhisten, alles drängt durcheinander in der geräuschvollen Menschenwoge. Elefanten mit hohen Türmen auf dem Rücken, Kamele, eingespannt in merkwürdige Karren, Motorwagen, elegante europäische Landauer, Rick- schas, gezogen von buncgeileideten Läufern, Fahrräder, Ochsenwagen und Bauerngesährte aller Art, ziehen in langem unnnterbroche^lem Zuge einher. Niemals, selbst nicht zur Zeit -der Moguln, hat Delhi ein solches Bild ausgeregiec Tätigkeit -gejeh^l, niemals haben sich der Osten und der Westen in seinen Straßen w fremdartig vermMt," Nach Angabe des Berichterstatters wurde ein Zusam- menstvom von etwa 250000 Menschen in dem Zeltlager bei Delhi erwartet. Die Zahl der Zelte schätzt man auf 80000 bis 100 000. Der äußere Umfang des Lagers beträgt 35 englische Meilen, und seine Garmison besteht aus 45 000 europäischen und indischen Truppen. Tas ganze Lager ist elektrisch beleuchtet, Der Draht, der über die Zelte hinweggeführt ist, wiegt 60 Tons. Unter dem Lager ist ein Kabel von 50 Meilen Länge gelegt worden. Durch das Lager selbst führt eine Eisenbahn von 12 Meilen Länge, an der sich zehn Stationen befinden. Große Lagerhäuser enthalten über 30000 Tons Nahrungsmittel für Menschen und Tiere, und 2000 Kamele haben mit 4000 Ochsenkarren für weiteren Transport von Vorräten zu Jorgen. Tie telegraphischen Anlagen mußten sehr ausgedehnt werden, und die Länge der Neuanlagen beläuft sich auf 5000 Meilen. Im Sager selbst befindet sich ein Telegraphistenlager mit 400 Beamten, denen 50 Militärradfahrer zur Beförderung einlaufender Telegramme beigegeben sind. T-as Amphitheater, in welchem die Proklamation verlesen werden sollte, hat Raum für 15 000 Personen. An orientalischer Pracht stehen die Lager der einheimischen Fürsten obenan; acht' englische Meilen lang zieht sich der Weg durch diese Lager. Um die Prachttelte jedes Fürsten reihen sich die feiner Unterfürsten und,Vornehmen, und die Zelte für die Elefanten und Leibwachen und Tiener. In der Nähe des bekannten Kafchmirtores erhebt sich das Gebäude für die gestern eröffnete indische Ausstellung, die größte, die man bisher zusammenzubringen vermochte. Ein ganzes Jahr lang har Tr. George Watt, der Veranstalter dieftr Ausstellung, das ganze Land bereist, um die Kunst- fchätze zusammenzubringen. Alles, was den Einfluß des Abendlandes erkennen ließ, wurde streng ausgeschlossen. Tie Ausstellung umfaßt Gegenstände, die verkauft werden können, eine Abteilung geriehener Kunstwerke, eine Abteilung, in der indische Kunsttischler und Kunsthandwerker tätig sind, und endlich eine Abteilung der indischen Juweliere. Holz und Elfenbeinschnitzereien, kostbare Metallgefäße, Teppiche und Stickereien sind die Hauptausstellungsgegenstände; dabei hat man aber auch historische Bauwerke aus allen Provinzen in getreuer 'Nachbildung hergestellt. Tie einzelnen Provinzer- haben sich außerdem durch Verleihen der kostbarsten Schätze ausgezeichnet. Kaschmir lieferte 400 der kostbarsten Shawle, wie sie bisher in dieser Pracht niemals das' Auge eines Europäers sah, Barada stellte einen Perlenteppich aus, dessen Wert auf viele Tausend Pfund Sterling geschätzt wird ufw. In der Iuwetenabteilung flimmern die Schmucksachen aus den Werkstätten der acht reichsten indischen Iuwelenhändler; auf drei Viertel Millionen Pfund Sterling berechnet man den Wert dieser Juwelen. der Vizeköuig, daß die Regierung Ur drei Icchre keine Zinsen von den Anleihen beanspruche. Welche die indische Regierung den Eingeborenen-Stoaten aus Anlaß der Hungersnot gewähre. Nachdem der Vizekönig dann noch auf die unbegrenzte Leistungsfähigkeit Indiens hingewiesen, wurde ein dreifaches Hoch auf den König ausgebracht. Hierauf wurden die indischen Fürsten dem Vize- könig und dem Herzog von Connaught vorgestellt. Tie Fürsten baten den Herzog, dem Könige ihre Glückwünsche zu überbringen. Nachtrag zur Jahreschronik für Monat Dezember. 2. Dez.: Der Reichstag erklärt unter gewaltigen Lärmszenen den Antrag Kardorff für zulässig. 5. Dez.: Rede deS Kaisers an die Arbeiterdeputation in Breslau. 7. Dez.: Deutschland und England stellen an Venezuela ein Ultimatum. 9. Dez.: Annahme de§ Antrages Gröber im Reichstag auf Verkürzung der Geschäftsordnungßdebatten. 11. Dez.: Annahme des Antrages Kardorff und damit der zweiten Lesung des Zolltarifes im Reichstag. Flucht der sächsischen Kronprinzessin ins Ausland. 14. Dez.: Annahme des Zolltarifs in dritter Lesung im Reichstag mit 202 gegen 100 Stimmen. Bombardement von Puerto Cabello durch „Vineta" und „Charybdis". 16. Dez.: Das Linienschiff „Wittelsbach" gerät im Großen Belt auf Grund und wird erst nach 4 Tagen abgeschleppt. 17. Dez.: Italien schließt sich der deutsch-englischen Aktion gegen Venezuela an. 20. Dez.: Verhaftung der Humberts in Madrid. 21. Dez.: Marconi sendet die ersten drahtlosen Depeschen über den Ozean. 22. Dez.: Bekanntwerden der Flucht der sächsischen Kronprinzessin in das Ausland. 23. Dez.: Erzherzog Leopold Ferdinand erklärt sein Austreten aus dem österreichischen Kaiserhause, um die Schauspielerin Adamovic heiraten zu können. 26. Dez.: Präsident Roosevelt lehnt das ihm angetragene Schiedsamt ab, worauf die Venezuela-Frage dem Haager Schiedsgericht überwiesen wird. 29. Dez.: Scheitern der österreichisch-ungarischen Ausgleichs- Verhandlungen. Totenliste für das Jahr 1902. (Nachdruck verboten.) (Schluß.) ES sind gestorben: v. Maler: Der frühere Direktor der Stuttgarter Kunstschule von Schrandolph 5. 1. in Eppcm bei Bozen, Historienmaler Prof. Gustav Schauer 8. 1. Berlin, Landschaftsmaler Ludwig Fahrbach 21. 1. Düsseldorf, Porträtmaler Otto Scholderer 24. 1. Frankfurt a. M., Schlachtenmaler Prof. Emil Hünteu 1. 2. Düsseldorf, englischer Tiermaler Thomas Sidney Cooper 7. 2. London, Landschaftsmaler Albert Brermann 19. 2. Newvork, Maler Marcell Desboutin 18. 2. Nizza, Landschaftsmaler Paul Flandrin 14. 3. Paris, Genremaler Hermann Plathner 1. 3. Düsseldorf, Maler Cobianca 21. 3. Rom, Historienmaler Ncffers 21. 3. Düsseldorf. Historienmaler Prof. Franz Reiff 11.4. Aachen, Landschaftsmaler Camille Vernier 13. 5.Paris, historischer Maler Benjamin Constant 26. 5. Paris, Maler Prof. Otto Eckmann 11. 5. Badenweiler, Maler Emil Luge 6. 6. München, Landschaftsmaler Johann Siegwald Dali 4. 6. Dresden, Geschichtsmaler Joachim Siguenza 7. 7. Madrid, Maler Georg Vibert 27. 7. Paris, Tiermaler Ludwig Beckmann 1. 8. Düffeldorf, Maler Paldomero Galosre 26. 7. Barcelona, Maler Louis Deschamps 5. 8. Montelimar, Maler Otto Keitel 4. 8. München, Maler James Tissot 9. 8. Buillon, Maler Pros. Albert Schwendy 17. 8. Dessau, polnischer Dialer Siemiradzki 23. 8. Stralkowo, Maler Gustav Wertheimer 24. 8. Paris, Porträtmaler Albert Theer 30. 8. Wien, Historienmaler Prof. Ed. Schworser 3. 3. Diünchen, Historieinnaler Karl Otto 2. 10. Schleisheim, Tiermaler Prof. Ludwig Hartmann 20. 10. München, Maler Vinea 19. 10. Florenz, Genremaler Jul. Geertz 21. 10. Braunschweig, Maler- Hans Fehrenberg 27. 10. Bremen, Landschaftsmaler Ferdinand Knab 5. 11. München, Professor an der Wiener Kunstakademie Historienmaler Julins v. Berger 17. 11. Wien, Maler Guido Boggiani 16. 15. Paraguay, Glasmaler Prof. Linnemann 22. 9. Frankfurt a. M., Direktor des Kgl. Instituts für Glasmalerei Heinrich Bernhard 5. 11. Charlottenburg. w. Sänger und Sängerinnen. Preuß. Kammersänger Paul Bulß Berlin, 20. 3. Temesvar, Bayr. Kammersänger Franz Nachbaur 21. 3. München, Hosopernsänger Ferdinand Jäger, der erste Siegfried Richard Wagners, Juni, Wien, Tenorist Mosbugger Mitte August San Franzisco, Sängerin Agnes Büry 4. 10. Berlin, Gesangsmeisterin Hedwig Lemysohn Dtttte September Berlin. x. Darstellende Künstler. Schauspielerin Anna Löhn-Siegel 1. 1. Dresden, Schauspieler Samarv-Paris 3. 2. Berlin, Schauspieler Emil Drach 5. 2. Jl° lenau, Generalintendant der Kgl. Schauspiele zu Berlin Geh. Regierungsrat Henry Pierson 16. 2. Berlin, Hofschauspielerin Henriette Wolff 1. 3. Dresden, Theaterdirektor August Große Ende Mai, Schauspieler Heinrich Stürmer 10. 6., Schauspieler Otto Brinkmann 14. 6. Hamburg, Oberregisseur a. D. Günther Schwerin i. M. 16. 8., Norwegische Schauspielerin Lucie Wolf 9. 10. Chri-- stiania, Schauspielerin Antonie Baumeister 27. 10. Berlin, Schauspieler Theodor Ziedtke 20. 11. Berlin. y. Persönlichkeiten aus dem Gebiete der Industrie, des Handels und des Verkehrs. Goldschmied Charles Louis Tiffany 18. 2. New Aork, Großindustrieller Kommerzienrat Karl Krause 3. 3. Leipzig, Groß- industrieller James C. Brewster 10.3. New Port, der Besitzer der Torpedofabrik in Fiume, John Whitehead 10. 4. Silberminenbesitzer John William Mackay 20. 7. London, Großindustrieller Geheimer Kommerzienrat Spindler 18. 10. Spindlersfelde, Großindilftrieller Geheimrat Krupp 22. 11. Villa Hügel, Großindustrieller Joseph Schreiber 19. 11. München, Großkaufmann Henry Bischoff 7. 3. New Port, Cecil Rhodes 26. 3. Kapstadt, Finanzmann Rotter- Palmer 4. 5. Chicago, Direktor der österr. Kreditanstalt Ritter v. Mauthner 19. 5. Wien. Generaldirektor der Brauerei Patzenhofer Friedrich Goldschmidt Anfang Juni Marienbad, Geh.Kommerzien- rat Hugo Pringsheim 29.6. Berlin, Baron Simon Moritz v.Beth- mann 3. 9. Königstein, Geh. Kommerzienrat und Shakespeare- Forscher Dr. H. Oechelhäufer 25. 9. Berlin, Direktor der Gott- hardtbahn SB lieft 15. 2. Luzern, Kommodore Albers, Kapitän der „Deutschland" im April an Bord seines Schiffes, Direktor L. Meyer von der Hamburg-Amerika-Linie 11. 5. Wiesbaden, Präsident der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft Dr. Anton Baron Banhaus 26. 5. Wien, Dr. Georg v. Bleichröder 11.6. Schloß Lechenisch (Aulo- mobilunfall), Direktor der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffe fahrts-Gesellschaft F. Franzen 23. 7. Hamburg, Generaldirektor der Hamburger Straßenbahn Röhl 8. 11. Hamburg. z. Sonstige bekannte Persönlichkeiten. Mitinhaber der Nikolai'schen Buchhandlung in Berlin Hans Reimarus 27. 6. Basel, Verlagsbuchhändler Oswald Sechageu- Berlin 28. 6. Tarasp, Verlagsbuchhändlcr Konsul Bielefeld 28. 7. Karlsruhe, Verlagsbuchhändler Friedrich Tempsky 23. 7. Praa. Verlagsbuchbändler Geh. Hoftat Prof. Jos. Kürschner 29. 7. Tirol. Verlagsbuchhändler Friedrich Pastet 3. 8. Regensburg, Verleger des musikalischen Wochenblattes Ernst W. Fritsch 16. 8. Leipzig, Sportsman Severo 12. 5. Paris bei Versuchen mit einem lenkbaren Luftschiff, deSgl. Baron Bradsky 13. 10. Paris, Radfahrer Verhetzen 20.5. mit Automobil gestürzt bet Fontainebleau, Führer im badischen Aufstand und amerikanischer General Franz Sigel Mitte August New-Pork, Erfinder des rauchlosen Pulvers Sir Frederik A. Abel Anfang September, London, Schachtmelster Walbrodt, 3. 10. Berlin, Erfinder der schwedischen Streichhölzer Karl Kiesewetter, 28. 10. Braila. Nachtrag zur Toteuliste für Monat Dezember. Es sind gestorben: Don Staatsmännern und Staatsbeamten. Fürst Cantacuzene, russ. Gesandter in Stuttgart, 15.12. Stuttgart. Wirkt. Geh. Staatsrat a. D. Drechsler 24.12. Sondershausen, Geh. Justizrat Ehlert 28. 11. Berlin, Generalsteuerdirektor Wirkt. Geh. Rat Burghart 16. 12. Berlin, früh, deutscher Konsul Maser 17.12. Brüssel, Reichsgerichtsrat Notel 23. 12. Leipzig, Präsident des römischen Staatsrates Saredo 28. 12. Rom, Regierungspräsident v. Holleufer 28. 12. Düsseldorf, Geh. Regierungsrat Otto Agri- cola 27. 12. Kreuznach, Kgl. Baurat Prunert 28. 12. Berlin, Holl. Marineminister Kruys 12. 12. im Haag. Militärs. Der älteste General Europas Feldmarschallleutnant Frhr. Schwarz v. Müller 27. 11. Wien, Arndt's Enkel General d. Inf. z. D. Arno v. Arndt 5. 12. Baden-Baden, Oesterr. Feldmarschallleutnant Frhr. v. Földvary 2. 12. Zichy-Ujfalu, Generalleutnant Burkhardt v. Schmeling 7. 12. Wiesbaden, Generalleutnant a la suite Graf Rudolf v. Kanitz 25. 12. Schmuggerow. Parlamentarier. Früh. Reichstagsabg. Hesse 29. 11. Paderborn, früh, nationallib. Abg. Lautzius-Beninga 5. 12. Aurich, Landtagsabg. v. Wernsdorff 17. 12. Groß-Lichterselde. Geistliche. Erzbischof von Canterbury 23. 12. London, Mitglied der russischen evangelischen Gemeindevertretung Baron Mirbach 26. 12. Petersburg. Männer der Wissenschaft: Anatom Geheiinrat v. Kupffer 16. 12. München, Anatom Dr. Mehnert-Halle 22. 12. Meiningen, Psychiater Prof. Krafft-Ebing 22. 12. Graz, Geh. Sanitätsrat Dr. Ehrenhaus 20. 12. Berlin, Botaniker Prof. Celakowsky 20. 12. Prag, Professor Millardet 16. 12. Bordeaux, Professor der Chemie Geheimrat Dr. Friedrich Rüdorff 29. 11. Charlottenburg, Professor der Chemie Geheimrat Dr. Joh. Wislicenus 5. 12. Leipzig, Philologe Dr. Wilh. Wollner 16.12. Leipzig, Philologe und Oberstudiendirekter des Kadettenkorps Geh. Reg.-Rat Dr. Tallmann 19. 12. Großlichterfelde, Professor der orientalischen Philologie Sören Sörensen 8. 12. Kopenhagen, Pädagoge Stadtschulrat Prof. Dr. Voigt 5. 12. Berlin, Kirchenhistoriker Prof. Dr. Alfred Hegler 4. 12. Tübingen. Schriftsteller und Journalisten: Prof. Condrau 26. 11. Disentis, Romanschriftsteller Mühlfeld L12. Paris, Schriftsteller Hieronymus Lorm (Heinrich Landesmann) 3.12. Brünn, Baron v. Suttner 10. 12. Hermannsdorf, Chefredakteur der Frankfurter Zeitung Dr. Joseph Stern 16.12. Frankfurt a. M. Künstler: Belgischer Landschaftsmaler van Leemputten 26.11. Brüssel, Historienmaler Cluysenaer 26. 11. Brüssel, Holzbildhauer Besarel 15. 12. Venedig, Kunstmaler Graf Thurn-Valjasstne 24.12. Berlin, Direktor des Hamburger Konservatoriums Prof. Julius v. Bernuth 24.12. Hamburg. Sonstige bedeutende Persönlichkeiten: Großindustrieller Mellin 19.12. Barmstedt (Holstein), amerikanischer „Holzkönig" Mackay 30. 11. Ottawa. Aus Stadt und Land. Gießen, den 2. Januar 1902. ** Bauernregeln für den Monat Januar. Januar muß vor Külte knacken, wenn die Ernte soll gut sacken. — Ist der Januar hell und weiß, wird der Sommer sicher heiß. — Januar, Schnee zu Häuf, dann Bauer halte den Sack auf. — Reichlich Schnee im Januar, machet Dung fürs ganze Jahr. — Ein schöner Januar bringt uns ein gutes Jahr. — Januar warm, daß Gott erbarm! — Wenn Gras wächst im Januar, wächst es schlecht das ganze Jahr. — Nebel im Januar macht ein nasses Frühjahr. — Sind die Flüsse klein, gießt es guten Wein. — Am 10. Januar Sonnenschein, bringt viel Korn und Wein. — Wie das Wetter an St. Vincent war, wird es sein das ganze Jahr. — Schönes Wetter bringt Gewinn, merk dir das in deinem Sinn. — St. Paul schön mit Sonnenschein, bringt Fruchtbarkeit an Getreid' und Wein. — Ist der Januar naß, bleibt leer das Faß. — Im Januar viel Regen, wenig Schnee, thut Saaten, Wiesen und Baumen weh. — Ist Pauli Bekehrung (25.) hell und klar, so hofft man auf ein gutes Jahr. — Neujahrsmorgenrot deutet auf viel Jahresnot. — Morgenrot am ersten Tag, Unwetter bringt und große Plag'. — Wie das Wetter am Marcellus (16.) war, so wirds im September, ob trüb oder klar. — An Fabian und Sebastian soll auch der Saft in die Bäume gähn! — Wenn die Tage langen, kommt der Winter gegangen. — Tanzen im Januar die Mucken, muß der Bauer nach dem Futter gucken. — Wie sich das Wetter vom Christtag bis heiligen Dreikönig (6.) hält, so ist es das ganze Jahr bestellt. ** Ter Oberhessisch e Ob stb auv er ein in Friedberg Hütt eine Äusschußsitzung am 3. Januar in den Tret. Schwertern in Frieöberg ab mit der Tagesordnung: Abrechnung über die Butzbacher Ausstellung, Bericht über die Stettiner Ausstellung und mehrere geschäftliche Angelegenheiten. Tie Stettiner Ausstellung verlief bekanntlrch für den Oberhessischen Obstbauverein glänzend, trotz des großen Wettbewerbes. Auch finanziell fiel das Unternehmen glücklich aus, da das ausgestellte Obst, nachdem es seinen Fweck erfüllt hatte, leicht sehr hoch verwertet werden konnte und auch der Rücktransport damit gespart wurde. ** Eine Ausschußsiüung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins Gießen ftndet am 9. Januar 1903, nachm. 3V4 Uhr im Cap Ebel statt. Tagesordnung: Tie Errichtung einer Landwirtschastskam- mer. Bezug von Saattetoffeln. Geschäftliche Angelegen- fieiten. Ter Vereinsvorstaud ist wieder bereit, Saat- rartvfseln von auswärts iu beziehen und dre Frachtkosten wie bisher für kleinere Besteller zu bezahlen. 2anut ine Bestellungen resp. der Ankauf der Saatkartosfeln rechtzeitig zu mäßigen Preisen geschehen kann, rst es nvtwendrg, daß die Besteller sich alsbald überlegen, welchen Bedarf sie haben. Voraussichtlich wird ein Termin bestimmt werden, bis zu welchem Bestellungen angenommen werden. Danach müssen sich die Besteller im eigenen Interesse richten. ,,, , ... r ** Ter Hessische Landwirtschaftsrat erueß eine Einladung zu einer Sitzung für Montag den 5. 3a* i: u ar 1903 in Tarmstadt im Landtagsgebaude. Tages- ordnung: unter 1) Allgemeine und Finanzangelegenheiten: Mitteilungen. Vorlage der Rechnung des Hessischen -ano- wirtschaftsrates pro 1900-1901. Erhöhung der Totatwn des Landwirtschaftsrates für 1903*1901. Schaffung einer berufsständischen Vertretung für die Hessische Landwirtschaft.' 2) Handel, Verkehr und Versicherungswesen: Antrag des Vorsitzenden des Ausschusses für Handel, Verkehr und Ver- icherungswesen Oekonomierat.Schlenke-Hardthof betreffend ne Bekämpfung der Beschlüsse der Handelskammern über den .Verkehr mit Kleie. 3) Viehzucht: Maßregeln zur Förderung der Zucht auf Leistung. Abänderung der Bestim- mungen über die Verwendung der Staatsmittel zur Förderung der Viehzucht. Beschickung der Wanderausstellung der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in Hannover 1903. Beschickung der allgemeinen Ausstellung für hygienische Milchversorgung in Hamburg 1903. Angriffe betreffend' die Verwendung der Staatsmittel für Förderung der Viehzucht. 4) Bodenkultur und Versuchswesen: Maßregeln ^ur Förderung des Ackerbaues. Maßregeln zur Bekämpfung der Fellrmäuse. * • Verschmähte Gewinne. Wie die Leitung bei Düsseldorfer Ausstellung mitteilt, ist eine große An. zahl von Gewinnlosen bei dem Ausstellungsbureau nicht vorgezeigt worden. Die auf dieselben entfallenden wertvollen Gewinne lagern im Lotteriebureau, und es wird darauf aufmerksam gemacht, daß diese Gewinne demnächst verfallen. Es dürfte daher gut sein, wenn die Besitzer von Losen sich noch einmal vergewissern, ob nicht auf ihre Lose einer der nachstehenden Gewinne gefallen ist: Los Nr. 93 493 5000 Mk., Nr. 967 214 5000 Mk., Nr. 255 905 3000 Mk., Nr. 229 414 3000 Mk., Nr. 1049 611 3000 Mk., Nr. 344 963 2000 Mk., Nr. 577 399 2000 Mk., Nr. 994 543 2000 Mk.. Nr. 518 449 1000 Mk., Nr. 1028 558 1000 Mk., Nr. 106 043 500 Mk., Nr. 128 092 500 Mk., Nr. 246 815 500 Mk., Nr. 697 844 500 Mk., Nr. 762 880 500 Mk., Nr. 980 509 500 Mk., Nr. 1066 368 500 Mk., Nr. 363199 300 Mk, Nr. 574 956 300 Mk., Nr. 585 783 300 Mk., Nr. 605 621 300 Mk^ Nr. 614 405 300 Mk., Nr. 898 096 300 Mk. k f Homberg a. d. Ohm. Letzten Sonntag spvach irt hiesigen Ortsgewerbeverein Realgymnasiallehrer Kahl aus Darmstadt über „Das Handwerk der Gegenwart im Vergleich zum Zunfthandwerk des Mittelalters". Der Redner entledigte sich! seiner Aufgabe in sehr gewandter Weise und wies nach, daß die Bestimmungen des neuen Handwerkergesetzes z. B. über das Lehrlingswesen ihrem Sinne nach eigentlich keine anderen seien, als diejenigen zur Zeit der höchsten Blüte des Zunftwesens, daß man also heute zur Hebung des Handwerks gleichsam einen Schritt rückwärts, diesmal aber zum Guten, gethan habe. Mit einer eindringlichen Mahnung an die Handwerker, den Forderungen des neuen Handwerkergesetzes nachzukommen und mitzuhelsen, daß bald wieder Ordnung und Zufriedenheit im .Handwerk Platz greifen möge, schloß der Redner seinen lehrreichen Vortrag und erntete damit den vollen Beifall der Zuhörer. — Da der Vortrag erst eine Stunde später, wie vorgesehen, seinen Anfang nehmen konnte, referierte der Vorsitzende, Dr. Krausmüller, vorher über „Die Schlacht an der Brücker Mühle (am Fuße der Amöneburg) am 21. September 1762", ein für die Bewohner des Ohmthales interessantes Thema. Vermischtes. * Bielefeld, 2. Jan. Ter Betrieb von Dr. OetkerS Backpulverfabrik hat eine wesentliche «Vergrößerung erfahren. Ter Arbeitssaal, in welchem bisher nur ca. 60 Arbeiterinnen tätig fein Sonnten, ist so vergrößert worden, daß jetzt für 150 Personen Platz geschaffen ist. Diese abermalige Vergrößerung in kurzer Zeit ist ein Beweis, welchen Beifall Tr. Oetkers Fabrikate infolge ihrer vorzüglichen Qualität gefunden haben. * Bremen, 2. Jan. Nachhem kürzlich mit Schluß der Düsseldorfer Ausstellung der Seifenfabrik Aug. Luhn u. Co. in Barmen, als einziger der Branche, die höchste Auszeichnung, die goldene Medaille, zuerkannt worden istz. verlieh jetzt der Minister für Handel und Gewerbe dieser Firma die Staatsmedaille für gewerbliche Leistungen. Kmskaflen Ser Redaktion. (Anonyme Anfragen bleiben nnberiickfichtigt.) Merkur. Die einschlägige Stelle des hier zur Anwendung gelangenden Handelsgcletzbuchs „T er Leh rherr dar, d em Lehrling di - zu , einer Ausbildung er, ard erlich- Zeit und Gelegenheit durch Berwendui,^ zu ander - n D i ° n st l ° i st u n g - n n, ch t - n t z , ° h e laßt der Beantwortung Ihrer Frage ziemlich weiten Spielraum. Der Lehr- lina soll lernen, nebenbei auch h-l,-n. Die Litteratur steht durch, weg auf dem Standpunkt, daß der Lehrling nicht bloß mforoeü Dienste zu leisten hat, als wie zum Erlernen des betr. Gewerbes nötig sind, , o n d e r n auch darüber hinaus jorocit e8 sich nämlich um Nebenu errichtung en handelt, ,. SB. »e- wachen der Kinder, Reinigen des Lokals, Besorgen von Gangen für die Wirtschaft u. ,. f. Doch bleibt der L-Hrzweck immer d>- Hauptsache. Die, er d ar, un ter d °r Verw °n d ung d eS Lehrlings zu Nicht b-lehr°nden D>enst° n keines- falls leiden. Hiermit ist dre eme Schranke für iene Nebendienste gegeben. Die andere ergiebt sich einerseits aus der Ver- einbarung bei Eingehung des Lehrvertrages, andererserts aus dem Ortsqebrauch. Dieser dürfte durchweg dabingehen, daß der Prinzipal' von seinem Lehrlinge in seinem Gewerbe vorkommende St eben dien st e, soweit sie dessen Stellung nicht herabwürdigen, verlangen kann. Ob hierher, wie Sie fragen, Ofen wichsen, Fußboden un Laden ölen, diesen aufwaschen, Schaufenster putzen, Bürgersteig vor dem Laden kehren rc. gehört, können Sie füglich selbst entscheiden. Werden von dem Lehrlinge Dienste verlangt, sodaß deffen Ausbildung d a r u n t e r l c i d e t, so kann er, da ein rvichtiger Grund vorliegt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, und von dem Prinzipal Ersatz des durch die Aufhebung des Lehrverhältuisses entstehenden Schaden verlangen. Der Prinzipal kann sogar in diesem Falle mit G e l d st r a f e b i s z u 150 Mark belegt werden. Schmied und Schlosser. Ihre erste Frage ist uns nicht verständlich. Die Versichcrungspflicht bei der Jnvaliditätsversiche- rungskasse beginnt mir dem vollendeten 16. Lebensjahre des 23er- sicherungspflichtigen. . , G. R. Anonyme Zuschriften wandern tu den Paplerkorv. Handel und Verkehr. UolksVittschast. Märkte. Limburg a. d. L., 31. Dez. Fruchrmarkt. Durchschnittspreise pr. Malter. Roter Weizen 13.30 Mk., Weißer Weizen 00.00 Mk., altcS Korn 10.33 Mk., neues Korn 00 00 Mart, Gerste 8.60 Mk., alter Hafer 6.80 Mk., neuer 0.00 Mk., Erbsen 0.00 Mk., Kartoffeln 0.00 Mk. m i Ä > I von 65 Pf. an p. Met., letzte Neuheiten Ball-Seide rfiÄJj berg, Zürich.__ Eiweiss Cakes Mk. 789,000.- stehenden Restbetrag von unter den nachstehenden Bedingungen zur Zeichnung auf: Es sind zu K'ochapparate 4 rechnen: (Herdplatten) erachtet werden. 4. Die Zuteilung erfolgt nach dem Ermessen der einzelnen Zeichenstellen unter baldtunllchster Benachrichtigung an die Zeichner. 5. Die Abnahme der zugeteilten Stücke hat bis zum 20. Januar d. I. gegen Zahlung des Preises (2) zu erfolgen. Berlin/Dresden, im Januar 1903. Bank für Handel und Industrie. Badeöfen für 8—30 Flammen. Bei Verlängerung bestehender Leitungen oder bet Vermehrung der Flammenzahl dürfen die vorhandenen Röhren nur dann beibehalten werden, wenn sie vorstehenden Bedingungen entsprechen. ... Bei außergewöhnlichen Anlagen und Gasmaschinen ist. für die Rohrweiten vor der Einrichtung das Einverständnis! des Gaswerks einzüholen. § 9- In die S-peiseleitungen sämtlicher Gaskraftmaschinen müssen außer den Gummibeuteln noch Druckregler eingeschaltet werden, welche das Zucken der Beleuchtungsflamme verhindern. Zeigen sich die getroffenen Vorrichtungen als ungenügend, so ist der Motorbetrieb während der Beleuchtungszeit einzustellen. e Die Ausblaseröhren sämtlicher Gaskraftmaschmen smd mit einer wirksamen Schalldämpfungsvorrichtung zu versehen. § 10. Alle Deleuchtungsgegenstände und sonstigen Apparate müssen von solcher Beschaffenheit und so befestigt sein, daß dieselben bei'ordnungsmäßigem Gebrauche nicht verletzt und undicht werden können. Gummischläuche dürfen nur zur Speisung einzelner verstellbarer Lampen und Kochplatten angewendct und nur auf Schlauchhülsen gesteckt werden, an welchen sich ein Abschlußhahn befindet. Die Befestigung der Lampen an Decken und Wanden darf nur durch sogenannte Teckenscheiben, welche anzuschrauben und nicht anzunageln sind, erfolgen. Die Befestigung der Lampen an Spalierlatten ist verboten; erforderlichen Falls sind zur Befestigung, der Decken scheib en starke Futterbretter in die Decke einzusetzen. Schwere Kronen miissen mit durch die Decke gehender ____>vlYr_____w___....., mit 2—3 Brennern für rund Flammen, Gasherde für 8—12 Flammen, Heiz- oder Bestimmungen Über die Zulassung von Installateuren zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das GaS- und Wasserwerk der Stadt Gießen. § 1. Personen, welche Anlagen im Anschluß an das Gas- and Wasserwerk der Stadt Gießen ausführen wollen, haben die Erteilung eines Zulassungsscheins bei dem Bürgermeister zu beantragen. Sie müssen ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung in Gießen besitzen und sich über ihre Befähigung ausweisen. § 2. Die Zulassung erfolgt auf' jederzeitigen Widerruf durch Ausfertigung eines Zulassungsscheins durch den Bürgermeister. § 9. Der Installateur hat vor der Zulassung diese Bestimmungen und die Vorschriften über die Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und Wasserwerk ter Stadt Gießen als für ihn verbindlich anzuerkennen Er ist für alle unter seinem Namen ausgeführten Anlagen und Arbeiten verantwortlich und wird durch die erfolgte Abnahme der Arbeiten durck das Werk von dieser Verantwortlichkeit nicht entlastet. Gießen, 29. Dezember 1902. 19 Der Oberbürgermeister: Mecum. It in luuü Angriffe ‘ngsbureau “Ju” ; roi b darauf aut, e^ec von Losen fi* ** ■£ ä 93 498 6000 00M, 3h. 229414 344963 2000 M OOMk.. Nr.6^ ^r. 106 043 5OO M 00 M, Nr. 6978^ 980 509 500 M 300 911.574966 605621 300 M 00 M. t « Sonnta- sprach Mehrer ^ahlm ■ der Gegenwart werk des Mittet! 4 Mer Ausgabe in daß bte Bestimmungen über das Lehrlmgs- kme anbtren seien, ™ des Zunftwesens, > Handwelts gleichsam er zum Guten, gelhm chnung an die Hand- ien vandwerkergesetzrs bald wieder Lrdnmig iß greisen möge, schloß ; und erntete dmit den der Vortrag erst eint einen Anfang nehmen 2r. Lrausmüller, rückr Rühle (am Fuße er 1762", ein für die ües Hem § 4. Für die Genehmigung ist erforderlich: 1. Antrag des Hausbesitzers auf Herstellung der Zuleitungen ; 2. Antrag des Installateurs auf Bestimmung über Größe und Anordnung ter Zuleitungen, Haupthähne und Zähler; 3. Die Vorlage von Zeichnungen, aus welchen Lage, Material, Durchmesser und Bestimmung der Leitungen, die beabsichtigte Lage der Zähler und Absperrhähne, sowie )ie Lage und Art der Verbrauchsstellen ersichtlich ist. Die Zeichnungen sind in zwei Ausfertigungen, davon eine auf Pauspapier, vorzulegen, im Maßstab 1:100 oder bei Uebersichtsplänen im Maßstab 1:250 zu fertigen und vom Installateur zu unterschreiben. Auf denselben muß erner die Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer, der Maßstab der Zeichnungen und der Tag ihrer Anfertigung angegeben sein. Nach erfolgter Genehmigung wird eine dieser Zeichnungen mit entsprechendem Vermerk zurückgegeben, wahrend die andere tm Besitz deH Werkes bleibt. B. Gasleitungen. § 5. Gasleitungen unter ter Erde müssen mindestens 60 Zentimeter tief liegen und 35 Millimeter Durchmesser haben. Für Leitungen von 40 Millimeter und mehr Durchmesser dürfen gußeiserne Röhren jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung verwendet werden. Im übrigen und im Innern von Gebäuden sind nur schmiedeeiserne Leitungen zulässig. . Gußeiserne Röhren müssen nut Hanfstrick und einem fest eingestemmten Ring aus Weichblei gedichtet sein; für Krümmungen sind Formstücke zu verwenden. Schmiedeeiserne Röhren müssen durch Verschraubung unter Verwendung von Hanf und Oel, Zinkweiß- oder Mennig-Kitt mit einander verbunden werden. Undichte Stellen dürfen nicht durch Ueberstreichen mit Kitt, Lack, Verlöten mit Zinn oder dergl. gedichtet werden, vielmehr sind undichte Rohrstücke von ter Verwendung unbedingt ausgeschlossen. § 6. Im Innern ter Gebäude sind die Leitungen in der Regel offen zu verlegen. Eine Ausnahme ist nur mit besonderer Genehmigung zulässig, jedoch sind dann Verbindungsstücke in der verdeckten Leitung möglichst zu beschränken und Langgewinde unbedingt ausgeschlossen. Wenn Röhren unter den Fußboden gelegt werden, müssen die das Rohr bedeckenden Dielen leicht ausgenommen werten können. Verdeckt gelegte Röhren müssen unter allen Umstünden galvanisch verzinkte schmiedeiserne Röhren sein. Alle Leitungen sind mit genügendem Gefälle zu verlegen. Wo das Gefälle unterbrochen wird oder wo die Leitung aus einem warmen in einen Falten Raum tritt, müssen Vorrichtungen zum Ablassen des Niederschlagswassers angebracht werten. r c o lieber all da, wo Röhren durch Setzen eines Gebautes beschädigt werden könnten, muß genügender Spielraum d^a$te Leitungen dürfen nicht durch Schornsteine, Dung- aruben, Abflußkanäle oder andere schwer oder nicht zugängliche Bauteile verlegt werden. Wenn ein Leitungsrohr durch eine dicke Mauer geführt wird, oder wenn die Verlegung durch einen unzugänglichen hohlen Raum Vorschriften Über die Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- nnd Wasserwerk der Stadt Gießen. A. Allgemeines. § 1. Die Zuleitungen vom Straßenrohr bis U den Zählern, die Haupthähne (Absperrventile) und die Zahler^ werden ausschließlich vom Werk geliefert und angebracht. Dre e Vorschrift bezieht sich auch auf solche Sabfc, Wldgrmt Rücksicht auf den geringeren Mers von Gas oder Wasser für bestimmte Zweck- außer dem ersten Zahler^angebracht werden, jedoch nicht auf solche, welche lediMch ^n B-r brauch an verschiedenen Orten des Grundstücks ohne Aende- rung des Einheitspreises feststellen. Die Angabe der letzteren Art Zähler ist für das Werk Feuerlöschleitungen ohne Wassermesser dürfen nur vom Werk ausgeführt werden. , Veränderungen und Ausbesserungen an den, nach vorstehenden Bestimmungen vom Werk ^u liefe im den und an- zub ring end en Leitungen, Zählern und Haupthahnen dürfen nur vom Werk ausgeführt werden. § 2. Die übrigen Leitungen und Einrichtungen können vom Werk oder den hierfür zugelassenen Installateuren aus- aeführt werden, jedoch ist für alle neuen Magen, für Mränderungen und Erweiterungen die vorherige Genehme Vo^/E^ellung^dieftr Genehmigung darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden. § 3 Größe und Anordnung der Zuleitungen, Hauptbühne und Zahler werden allein vom Werk bcstrnimt. eo Gebt*. Arnhold. ich nicht vermeiden läßt, darf in diesem Leitungstessl 'ein Verbindungsstück angebracht werden; außerdem ist m diesem Falle das Leitungsrohr in seiner ganzen Länge mit einem, an den beiden Enden offenen, metallenen Futterrohr zu umgeben, das in seiner ganzen Länge, luftdicht und mindestens 1 Zentimeter weiter sein muß, als der äußere Durchmesser des Leitungsrohres. § 8. Die geringste zulässige lichte Weite für Steigleitungen beträgt 20 Millimeter, für Abzweigungen 6 Millimeter. Zur Bestimmung der Rohrweiten ist bei gewöhnlichen Verhältnissen folgende Aufstellung maßgebend: L ietrieb Don it 6t KlMmig er* 'n M nur ca. 60 io vergrößert worden, offen ß. liefe Kr- ein «weis, welchen t ihrer vorzüglichen kürzlich mit ieniabntMW sülche, die höchste rierkannt worden ist, mb Gewerbe dieser ^Äistungew, Mio«. ttrWM) biet jut Statt« Str d-.,!,dm ngerforderUche wendung zu ZsW hinaus. R äe, in ha" Hangen Besorgen von AeS ^^^-nkeines' Dlensten^ben- ranfeJnuf^'Set* neti«^ ,aui dein , anders °^drin- beli rb hierher, kann- diesen durch d'-L •ft uns r „ w „Schhssbrauerei“ Kiel Aktiengesellschaft in Kiel. — - — »oofioo* ■ ■ Einladung zur Zeichnung auf Mk. 789,000- Aktien dieser Gesellschaft. Auf Grund des in der Berliner Börsen-Zeitung, im Berliner Börsen-Courier vom 2. d. M., sowie im Dresdner Anzeiger und tn der Kieler Zeüitng vom 3. d. M. veröffent- lichten Pospekts, der bei uns ausliegt, sind Mk. 1,500,000.— Aktien der „Schloßbrauerei* Kiel, Aktiengesellschaft, zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen worden und werden von uns in den Verkehr gebracht; die Zulassung an der Dresdner Börse wird beantragt werden. Wir legen von obigen Aktien den uns noch zur Verfügung, 1 ’* 8* "s am Donnerstag, dem 8. Januar d, J. in Berlin bei der Bank für Handel und Industrie, , Dresden bei dem Bcmkhause Gebr. Aruhold, , Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie, . , Giessen bei bet Bank für Handel und Jndnstrie, Depofttenkasfe Großen, , Hamburg bei ter VereinSbank in , Kiel bei dem Bankhause Töilh» Ahlmauu, , „ bei ter Kieler Creditbank, , Leipzig bei der Bank für Handel und Industrie, Depofiteukafse, wahrend der üblichen GeschästSstunden auf Grund eines bei den Stellen erhältlichen AnmeldeformulareS. Früherer Schluß bleibt vorbehalten. 2. Der Zeichnungspreis beträgt ISO °/0 zuzüglich 4 % laufender Stückzinsen vom 1. Oktober v. I. ab und Schlußnotenstempel. 3. Bei der Zeichnung ist eine Kaution von 5 % des gezeichneten Betrages in bar oder in solchen Effekten zu hinterlegen, welche von der betreffenden Stelle als zulässig Durchmesser im Lichten in Millimeter Länge der Röhren in Meter 3 m 6 m 10 m 20 m 30 m 50 m Flammenzahl bei 110 Stundenverbrauch^ 6 mm 1 _ — _ —— 10 » 6 3 3 2 1 — 13 » 15 10 7 5 4 3 19 » 40 25 20 14 10 8 25 ; _ 60 45 30 25 20 32 ” _ — 85 55 45 35 38 " — _ 180 90 70 45 51 » ■— — — — — 100 ein Genuss! Ernst Balser 11 Mäusburg 11. In btt M von 1908 wurden m hlestg gefunden: 1 8^' verloren! 1 filbev 1 Paar |,ge|()»emtnt rou Dir KmpfangSbe! belieben ihre Anlprüch Hießen, den 8. tz-rotzherzoj Sd K'-bMd ftt Mid-°»d d * <%<»-* K Kroßherzo^ ^^irrAnE . DemS'Kechlel'N i sftjtfs —-KftTw- tiässs *su», jfls* Jtf I Tem Wittschaftsj nach. EL ist;a rich nicht so schlimm, wie der allerichwersten Lanzen aver war 1! Merkwürdigerweise i< gar nicht so krisenhas an der Börse eine ' dnstriegebieten laut Einzelne Zweige bt zu hin, und konnte Men gestattet ift, nifche Gemüter wäfy. schon da und ein n Aber „es fiel ein Re vorzeitige Blüte. Zr trüben Stimmung Leg klingenden Meldungen sein Ohr zü leihen. Ti dne Anregung hervor den Schviengkeüen Materials für die M über die beste Art, t lt-negskosten herauzuz Ittöft erwünschten Ar anderen Eeite war l Wustrie in den 6j Tie nach Mitte d< Mueller Gefeilscht Kerke lauteten trii6enb. Tividenden diese < Örtlich nicht geeignk m?1?6! ön lassen, l bie iQ$ überall gün 5« BAtr Ä» hfc LD behauptet ’eJ dik seien. CinwÄ k noch an maS?s ^be n Strauß^Lbr Aelle ettvas derbe "$euer luhten,di??^tlichke Nntlichen Ans H°fbü^ Ä'V- >4 » ttek' D Mmian S Se Bi rKrZK “h‘»Ä § 22. C. Wafferleituugev. bei Bestimmungen i 2. für mm mm Wontaa ben 5. Januar 1903. 4.50 6.00 2—10 10—20 20—40 für einen Meter Länge. Die erste Prüfung erfolgt kostenlos, während für jede weitere Prüfung die dem Werk entstehenden Kosten, mindestens aber 3 Mark vom Installateur an die Kasse des Werks zu bezahlen sind. D. Schlußbestimmungen. Gießen überwiesen worden sind. Gießen, am 80. Dezember 1902. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. 8 H. Du der Nähe von entzündlichen Gegenständen müssen die Brenner mit Gläsern und Drahtschirmen versehen werden. Ueber Gasflammen, welche in weniger als 60 Wir geben nachstehend die Bestimmungen für den Verkehr mit unserer Abteilung für Spareinlagen zur allgemeinen Kenntnis der Interessenten. Gießen, im Dezember 1902. Wank für Kandel und Industrie. Aeposttenkasse Kietzen. Bankgebäude: Johannesstraße !♦ ,, 40—60 ,, ft ff 38 „ *----- u , — ,, t , (Zapfhähne usw. von 10—13 Millimeter lichter Weite.) arbeiten, sowie Kunstarbeiten Bei außergewöhnlichen Anlagen ist für die Rohrweiten das Einverständnis des Werks einzuholen. HMMiWck...Frl.KMm Kietzen, Südanlage 7. Wiederbeginn des Unterrichts in allen weiblichen Harrd- . (Amin Attttt'Mrfli'tfCn 23 stärke mindestens betragen: 13 mm lichter Weite 2.80 kg Die Verbindungen müssen durch Lötungen aufs sauberste ausgeführt und leicht zugänglich sein. Querschnittsverengungen dürfen durch Verbindungen und Biegungen nicht verursacht werden. Die Verwendung von Bleiröhren in Berührung mit Kalk, Zement oder Bauschutt ist verboten. § 17. . _ Die Leitungen dürfen nicht durch Schornsteine, Dung- gruben, Abflußkanäle oder andere schwer oder nicht zugängliche Bauteile verlegt werden. 20 „ 25 „ § 13. Nach Fertigstellung und vor Benutzung einer neuen oder wesentlich erweiterten oder veränderten Anlage hat durch das Werk eine Prüfung derselben in Bezug auf richtige Anordnung der einzelnen Teile und Dichtigkeit der Leitungen bei 1/4 kg./qcm. Luftdruck zu erfolgen. Vor Beginn der Prüfung, deren Zeitpunkt vom Werk festgesetzt wird, hat der Installateur die zu prüfende Leitung mit Luftdruckpumpe und Manometer zu versehen. Die erforderlichen Hilfsarbeiter, Leitern, der Prüfungsapparat usw. find vom Installateur zu stellen. Vor erfolgter Prüfung darf eine Leitung weder angestrichen, noch in einer, oie Prüfung erschwerenden Weise bedeckt werden. (Erdleitungen.) Bei der Prüfung muß der Installateur oder ein sachkundiger Stellvertreter desselben zugegen sein. Fällt die Dichtigkeitsprobe nicht zur Zufriedenheit aus, so ist nach Beseitigung des Fehlers eine zweite Probe vorzunehmen. § 14. Die erste Prüfung erfolgt kostenlos, während für jede weitere Prüfung die dem V^rk entstehenden Kosten, mindestens aber 3 Mark vom Installateur an die Kaffe des § 18. Die geringste zulässige lichte Weite beträgt: polizeilich vorgeschriebene Feuerlöschleitungen . 50 gewöhnliche Steigleitungen . ...... 20 Zapfleitungen, Klosetspülungen . .... 13 u. s. w. 8. B°rmündcr können di-Zinsen für ihre Münde! -ch-b-n wenn das Gericht nicht anders bestimmt hat. Bel Kaprtalruckzahl- ungen bedarf es der schriftlichen Ermächtigung der obervormund- schaftlichen Behörde.___— Für sämtliche Zapfstellen im Innern der Gebäude, mit Ausnahme derjenigen in Kellern und Waschküchen sind Ausgußbecken und Abflüsse anzuordnen. Der unmittelbare Anschluß von Aborten ist verboten. Die Spülung hat aus besonderen Spülbehältern zu erfolgen, die für jeden Sitz mindestens 10 Liter Wasser fassen und für jede Spülung mindestens 8 Liter ablasssen. Der unmittelbare Anschluß von Dampferzeugern höchsten 0,5 kg./qcm. Ueberdruck, ferner von Aufzügen, Motoren und dergleichen kann vom Werk gestattet werden. Beim Anschluß von Dampferzeugern sind dann zuverlässige Einrichtungen anzubringen, welche bei höherem Dampfdruck die Wasserleitung sewstthätig schließen. Vor jedem Behälter mit Schwimmerabschluß (Klofetspülkasten usw.) ist ein Durchgangshahn einzubauen. Die Verwendung von Konushähnen und solchen Armaturen, welche beim Schließen eine plötzliche Hemmung der Wasserströmung und dadurch Stöße in den Leitungen und Wassermeffern Hervorrufen, ist verboten. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 22. d. Mts. und mit Genehmigung Großh. KreiSamts Gießen vom 27. d. Mts. die Gemeindekrankenversicherung Gießen vom 1. Januar 1903 aufgehoben worden ist und die Mitglieder derselben der Ortskrankenkaffe Weichblei gedichtet werden. Leitungen von 25 bis 50 Millimeter lichtem Durchmesser werden zweckmäßig aus galvanisch verzinkten Eisenröhren hergestellt. Die Verzinkung darf bei leichtem Biegen nicht abblättern. Das Erhitzen verzinkter Rohren ist verboten. Die Verbindungen müssen mit gut ein geschnittenen Gewinden her gestellt und durch reinen, mit etwas Talg bestrichenen Hanf gedichtet werden., Dichtungen mit Bleiweis-, Mennig usw. sind verboten. Bleiröhren, welche bis 25 Millimeter Durchmesser zulässig sind, müssen aus bestem zinnfreiem Weichblei gefertigt und innen mit einer dünnen Schicht von Schwefelblei versehen sein. Das Gewicht derselben muß bei durchaus gleichmäßiger Wand- fkcherer, schmiedeeiserner Hängevorrichtung, nötigenfalls unter Anwendung von Sicherheitsketten, befestigt werden. Kugelgelenke sind hierbei möglichst zu vermeiden. Keinen- falts dürfen andere Kugelgelenke als solche mit Voll- Ingeln Verwendung finden. Badeöfen, Heizöfen und größere Kochherde müssen einen Abzug nach einem gut ziehenden Schornstein haben. Beim Abnehmen von Beleuchtungsgegenständen und sonstigen Apparaten müssen die Oeffnungen mit <' geschraubten Verschlußzapfen oder Kappen verschlossen werden; ebenso sind bei noch nicht gebrauchten Leitungen alle Oeffnungen in genannter Weise zu verschließen. § 20. Nach Fertigstellung und vor Benutzung einer neuen oder wesentlich erweiterten oder veränderten Anlage hat durch das Werk eine Prüfung derselben in Bezug auf richtige Anordnung der einzelnen Teile und Dichtigkeit der Leitungen bei 12 kg./qcm. Ueberdruck zu erfolgen. Vor Beginn der Prüfung, deren Zeitpunkt vom Werk festgesetzt wird, hat der Installateur die zu prüfende Leitung mit Druckpumpe und Manometer zu vergehen. Die erforderlichen Hilfsarbeiter, Leitern, der Prüfungsapparat usw. sind vom Installateur zu stellen. Vor erfolgter Prüfung darf eine Leitung weder angestrichen, noch in einer, die Prüfung erschwerenden Weise gedeckt werden. (Erdleitungen.) Bei der Prüfung muß der Installateur oder ein sachkundiger Stellvertreter desselben zugegen sein. Fällt die Dichtigkeitsprobe nicht zur Zufriedenheit aus, so ist nach Beseitigung des Fehlers eine zweite Probe vorzunehmen. § 21. § 19. Mle Leitungen im Innern der Gebäude müssen möglichst frostfrei und derart mit Gefälle verlegt werden, daß eine vollständige Entleerung derselben stattfinden kann. Sie erhalten an allen höchsten Punkten den jeweiligen Rohrabmessungen entsprechende Windkessel. Kupferne und messingene Windkessel müssen innen verzinnt sein. Als Windkessel können auch Rohrenden von mindestens 20 ein- Millimeter lichtem Durchmesser und 1 Meter Länge dienen. Die Verlegung von Masserleitungsröhren in Kellerfußböden ist nur zulässig in einem Rohrkanale, der jederzeit aufgedeckt werden kann und eine Untersuchung der Röhren gestattet. Beträgt die Länge der Rohrleitung weniger als 20 Meter, so ist deren Weite zu nehmen: § 16. Zu Wasserleitungen dürfen nur Bleiröhren, galvanisch verzinkte Eisenrohre und ebensolche Verbindungsstücke, sowie Gußeifenrohre verwendet werden. Leitungen unter der Erde müssen mindestens 1,5 Meter Deckung und 20 Millimeter Durchmesser haben. Für die nur in den Sommermonaten benutzten Gartenleitungen genügt eine Ueberdeckung von 0,6 Meter, sofern diese Leitungen während des Winters entleert werden können. Für Leitungen von 40 Millimeter und mehr Durchmesser dürfen gußeiserne Muffen- oder Flanschenröhren verwendet werden; dieselben müssen der deutschen Normaltabelle für gußeiserne Muffen- und Flanschenröhren entsprechen, innen und außen asphaltiert und auf 20 kg./qcnr Ueberdruck geprüft sein. Für Krümmungen sind Formstücke zu verwenden. Die Muffen müssen durch reinen Hanfstrick und einen fest ein gestemmten Ring aus Weichblei, Flanschen durch Gummiringe mit Leinwandeinlage und Ringe aus Zentimeter Abstand unter der Decke brennen, sind, die Hitze ableitende, von der Decke etwa 6 Zentimeter abstehende Metallplatten anzubringen. Bewegliche Lampen, wie Wand arme usw. find so zu befestigen, daß sie brennbaren Stoffen, Vorhängen, hölzernen Bekleidungen usw. nicht zu nahe kommen können. En geschlossene Räume, wie Schaufenster usw., welche mit Gas beleuchtet werden sollen, müssen mit einer genügenden Entlüftung versehen fein. 8 12. Bei Lampen und Kronen, sowie Druckreglern mit Flüssigkeitsverschlüffen, find die letzteren nicht durch Wasser, sondern durch Glycerin oder durch Oelsorten, die weder verdunsten noch verharzen, zu füllen. Werks zu bezahlen sind. § 16. Auf an ihn gelangte Meldung von einer Gasentweich-- ung oder Gasgeruch hat jeder zugelassene Installateur jederzeit sofort eine fachkundige Person nach dem betreffenden Ort zu entsenden und Abhilfe zu schaffen. Von Gasentweichungen aus Rohrleitungen vor den Gas- Bevor die Anlage in vorschriftsmäßigem Zustande be- messern ist außerdem sofort das Gaswerk zu b'enach- funden worden ist, darf dieselbe nicht in Benutzung ge- richtigen. nommen werden. Zuwiderhandlungen ziehen den Verlust des Zu- § 23. laffungsscheines nach sich. Durch die Prüfung und Abnahme der Anlage wird seitens des Werks keinerlei Verantwortung übernommen. § 24. Entstehen über die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften Meinungsverscbiedenheiten, so entscheidet hierüber die Deputation für bas Gas- und Wasserwerk unter Ausschluß des Rechtswegs endgiltig. § 25. Diese Vorschriften treten am 1. Januar 1903 in Kraft. Gießen, 29. Dezember 1902. Der Oberbürgermeister: Mecum. für 1—2 gewöhnliche Entnahmestellen mindestens 13 20 Das Einlagebuch wird mit 10 Pfg. berechnet. 4. Eimahlungen können täglich geleistet werden. 3. Das Einlagebuch ist von dein Besitzer gut zu verwahren. 4 Kommt ein Einlagebuch abhanden, so hat der Sparer unverzüglich bei der Bank Anzeige zu erstatten. 5. Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bet Kapital- rückzahlungen die Legitimation des Vorzeigenden zu prüfen. 6. Die Beischreibung der Zinsen erfolgt im ^anttar jeben Ja^es in den Bücher« der Bank. Die Besitzer der Einlagebücher können die Auszahlung oder Beischretbung ledoch ganz gelegentlich auch in anderen Monaten veranlassen. Kapitalien unter 1000 Mark können ohne Ktmdigung abgehoben werden, dagegen hat der Zurücknahme von Bettagen über 1000 Mark in der Regel eine dreimonatliche Kündigung vor- AMeM. Wifßcn. Mcistermmgen in MMen bctreMh. Wir beabsichtigen, einem bei der ersten Meisterprüfung aufgetretenen Bedürfnisse entsprechend, während der Zeit vom 13. Januar bis 13. Februar 1903 an unserer Gewerbeschule einen Spezial - Ausbildungskursus für Vorbereitung zur Meisterprüfung — bei genügender Beteiligung — abzuhalten. Diejenigen Gesellen und bereits selbständigen Handwerker in der Provinz Oberhessen, welche sich demnächst der Meisterprüfung unterziehen wollen, werden zum Besuche dieses Kursus eingeladen. Die Gebühren für diesen Kursus betragen 10 Mk. Anmeldungen sind schriftlich — mit genauer Adresse des Teilnehmers — an die unterzeichnete Schulleitnng bis spätestens den 5. Januar 1903 zu richten. Gießen, am 22. Dezember 1902. 43 Der Aufsichtsrat: Die Schulleitung: Heyligenstädt. Traber, Großherzoglicher Hauptlehrer. ßsttaer Lebensversieterungsbanl Versicherungsbestand am 1.September 1902 819'. Millionen Mark. Bankfonds „ „ „ „ 273'« „ „ Dividende im Jahre 1902: 30 bis 135° 0 der Jahres-Normal- Prämie — je nach dem Atter der Versicherung. Vertreter: Heinrich Hochreuther, 10 Süd an läge 5. fttap des Damitahh Montag den 5. Januar. "WS? Hochachtungsvoll Julius Mahn früher Schüler des Dr. Hoch'schen Konservatoriums in Frankfurt a. M. Anmeldungen Wiesensttaße 1. 02 Iuschneide -Lehranstalt Grünbergerstraße 14 a (Mittelbau). Maßnehmen, Mustcrzeichnen, Zuschneiden nud Verarbeiten kann jede Damen gründlich erlernen. 52 Der Kursus beginnt am 12. Januar 1903. Una IPetri, geprüfte Lehrerin. Akademische Vorträge. Freitag den 9. Januar, pünktlich 8 Uhr abends: Professor Dr, Krüger: Der -eilige Kranz. Nach dem Vortrage Vorführung von Darstellungen Giotto's zur Legende des Heiligen in ^ichtvitdern, erläutert von ^rof. Dr. Sauer. Eintrittskarten find in der Ferber'schen, Frees'schen und Ricker'schen Buchhandlung, Stuoentenkarten beim Kollegien- hausverwalter zu haben. 8342 bewährt bei Husten /. OJnfluenza u.fjeiserto Preis 40 Pfe Engrc^-Vertrieb: Gustav Weth. Frankfurt a. M. P«c^lBonrW V] 'Ar _1 vorzujlieh ;>aften. Salem Aleikum- Zu haben in d: n C ■ ■■ - ■nur Qualität! Ah, das ist Keine Ausstattung, Kaufmännische Drucksachen. öctifbHkkr Jos. Seeler, Ludwigsttaße. Grünbergerstraße. Gegr. 1828. Thec-Jmport. Vertreter für Gießen: Chr. Lndw. Thoma*, Telephon 375. P. E. Thuere, Wefemt, Utrecht u. Cöln Allein-Verkauf und Niederlage von Edler & Krische Hannover Thuere'^ Thee von Theekennern bevorzugt, immer mehr verlangt. In Gießen zu haben bei: Frau Kath. Elle, Steinstraße. Jos. Seeler, Ludwigsttaße. Emil Kalbfleisch, Marburgerstr. Joh. Seibel, Ludwigsplatz. Adolf Leuhard, Frankfurterstr. Trageser & Mäher, Frau Lina Pansch, Weserstr.