Donnerstag 28. März 1901 rrr. 74 Erstes Blatt S rraSWrtK V-7V- erÄe die Folg- e etwas | haben werde, daß die eine ober die andere Zucht zurückgehe. ■etehi**, tH>ebition und e*drwt: tchilßratze 7. 151. Jahrgang bestand urteilen, der hier in den geschilderten Vorfällen besteht. Nur dann, wenn ohne viel Federlesens stets kurzer Prozeß gemacht wird, ist es möglich, dieses Volk zur Furcht zu erziehen und vielleicht später darin zu erhalten. Das ist ja doch im Grunde genommen, der Zweck der Uebung, und da mit kulturstaatlichen Rechtsparagraphen und eure, päischer Gefühlsduselei den Chinesen gegenüber nii leisten solle. _ , Abg. Schönfeld bespricht die Züchtungsmethode Vogelsberges und stellt fest, daß.^ wenn der (^setz-Entwurf Ibrefit für Depesche«: Anzeiger Gießen. Fernsprechanschluß Nr. At. ausgerichtet werden wird, so dürfte man, ohne sich Gewissensbisse zu machen, in diesem Ausnahmesall dem hier einmal volle Berechtigung habenden Prinzip folgen: „Dec Zweck heiligt die Mittel I" Offßcheint täglich mit tteieetw M Montag«. »m gewitkn- Hüter mtrbtn dem iln« Mtc te Wechsel mit „Hefi. t- unb „SBldtier »x H 8elt8!unbt" vier» »tcheniUch beiyleflt. • oen «nötigen e* hx ne*n unb WuSlanw nehmen Anzeigen für bce Siegener Anzeiger entgyx Seilenprete total 11 vfe auswärts SO Plg. Der Ueberfall eines Boxernestes. Graf Nayhauß, der China-Spezialberichterstatter des „Berl. Tagebl.", schrieb kürzlich diesem Blatte vom Anfang Dezember v. I. folgendes aus Peking: Die durch die Jntriguen Li-Hung-Tschangs verursachte Schwierigkeit der Verproviantierung war wohl doch die Veranlassung, daß am 3. Dezember die achte Kompagnie des Infanterieregiments Nr. 2 den Befehl bekam, unter Führung des Hauptmanns Bartsch (bekanntlich bisher im 116. Inf.- Reg. in Gießen) nach Süd- osten aufzubrechen, und in jener Gegend zunächst Stroh zu requirieren. Tas Traindepot hatte zu diesem Zweck 120 bespannte Karren gestellt. Zugeteilt waren der Kompagnie die Leutnants Wilde, Tölke und Griesel. Nach Absolvierung eines Marsches von ca. 12 Kilometern wurde in dem kleinen Dorfe Liu-Shoförr, südöstlich von Peking, Ortsuntertun ft bezogen, weil sich dort herum noch Vorräte an Mais- stroh zeigten, welches zu Futter- und Sireuzwecken zwar ininderwertiger Natur, aber immerhin besser als garnichts ist. Gersten- und Weizenstroh ist überhaupt bis ziemlich weit ins Land hinein nur noch spärlich zu finden, weil das eben schon andere fortgenommen' haben. 9hm wurde tapfer darauf losfouragiert und tagtäglich eine Wagenkolonne des zugeteilten Fuhrparks unter Führung eines Offiziers zurückgeschickt und dem Feldproviant abgeliefert. Daß ein derartiges Kommando, und dazu noch in grimmiger Winterskälte, in elenden Quartieren, und die durch ihre Eintönigkeit ermüdenden Transportmärsche für die betreffenden Truppen gerade kein besonders Amüsement ist, kann man sich wohl denken. Indes der fleißigen 8. Kompagnie sollte fiir ihr Wirken zum allgemeinen Wohl auch ein überraschender Lohn zuteil werden. In den letzten Tagen des Monats November hatte sich ein Kompagnie-Mafu (chinesischer Pferdepfleger bei den Meldereiterpferden) bei einem Ritt in den Wildpark verlaufen und war nicht mehr zum Vorschein gekommen. Am ö. Dezember nun kam ein Verwandter des verlorenen Mafu in Begleitung eines Kulis nach Liu-Shoförr zur Kompagnie Bartsch und teilte dort mit, daß der Mafu sowie ein Bruder des Kuli nebst noch drei anderen Chinesen, die; gleichfalls in Europäerdiensten gestanden hatten, von Boxern aufgegriffen, in die Stadt Makukiau geschleppt, dort gefesselt gehalten seien und wahrscheinlickt umgebracht werden würden. Auf diese 9tachricht beschloß Hauptmann Bartsch einen nächtlichen Handstreich zur Befreiung der Gefangenen und zur Festnahme der Boxer zu unternehmen. In der Nacht vom 6. zum 7. Dezember und zwar um 2.30 Uhr nach Mitternacht trat Hauptmann Bartsch mit einem Detachement von 50 Mann und den Leutnants Wilde und Tölke den Marsch nach dem südlich, gelegenen Makukiau an. Leutnant Griesel befand sich mit einem abgeführten Strohtransport, sicherlich zu seinen: nachträglichen, nicht geringen Aerger, in Peking. Bitterkalt war die Nacht, mtb dabei toste der Chinas Hauptstadt und ihre Umgebung zu einem so wenig lieblichen Aufenthalt gestaltende Nordsturm wie gewöhnlich, dichte Staubmassen über das Gelände jagend. Vom sternenklaren, dunkelen Firmament leuchtete der Vollmond herab auf den wie ein Nebelmeer sich ausbreitenden und alles verhüllenden Staubschleier. Beschwerlich« war der Marsch, langsam nur ging es vorwärts, und bald zwang die grimme Kälte die Offiziere, von den Pferden, zu steigen und die Tiete an der Hand F» führen. Hessischer Landtag. Swcite Kammer der Staude. nn. Darmstadt, 26. März. Tie Sitzung wird um ein Viertel 11 Uhr eröffnet. Am Ministerttsch Staatsminister Rothe, Minist.-Rat Braun, Landesökonomierat Müller; später Finanzminister Gnauth. Zur Beratung steht der Gesetz-Entwurf das Faselwesen betr. In der Generaldebatte ergreift zunächst Minist.-Rat B r a u n das Wort, und stellt fest, daß dem Gesetzentwurf drei Grundgedanken innewohnen, die ihm sein charakteristisches Gepräge verleihen: Größere Selbstständigkeit in den Zuchtvereinen, Ausdehnung des Faselwesens auf die Schweine- und Ziegenzucht und die Verpflichtung der Gemeinden durch Haltung nur guter Vatertiere soll die Förderung der einheimischen Viehzucht erfolgen. Die Schweine- und Ziegenzüchtung habe in verschiedenen Kreisen der Landwirtschaft Widerspruch erfahren, aber bei der Wichtigkeit und Bedeutung dieser beiden Zweige der Viehzucht habe es die Regierung für nötig gehalten, auf dem Boden der Gesetzgebung die Angelegenheit zu regeln. Der Gesetz-Entwurf habe im Auge die Besttebungen in der Viehzucht überhaupt zu unterstützen. Wer noch intensiver züchten wolle, der möge in die Zuchtvereine gehen. Tie Schäden in der Viehzucht entständen nicht durch ungeeignete Rassezüchtung, sondern durch die Haltung einer großen Anzahl von Vieh selbst. Me Haltuna zweier Arten von Vatertieren sei zu verwerfen, da hierdurch ein schlechter Viehstand herbeigeführt werde. Die Vogelsberger Rasse habe sich in vorzüglicher Weise bewährt, njährend bei der Simmenthaler Rasse der Bauer nur die Gnade habe, hie und da ein Kalb zu erhalten. Durch Mitwirkung der Züchter in der Auswahl der Landschläge soll ein besseres Züchtungsresultat geschaffen werden. Der Gesetzentwurf sei kein Klassen- und Rassengesetz, sondern er wolle nur den Hessischen Zuchtbestrebungen zu Hilfe kommen. In diesem Sinne möge die Kammer an die Prüfung der Vorlage herantreten, sie aber nicht unter dem Gesichtswinkel lokaler Strömungen prüfen, sondern im Auge behalten, welchen Dienst der Gesetzentwurf dem Ganzen Um halb fünf Uhr morgens erfolgte in lautloser Stille die Ankunft vor Makukiau, das noch im tiefften Schlummer lag. Die mitgeführten chinesischen Boten bezeichneten jenes Häuserviertel, in dem die Boxer stecken sollten. Gleich bei dem ersten Hause wurde die Thür erbrochen und in einem Raume elf Mann im Schlafe überrascht, die mit Lanzen und Schwertern an der Seite sich dort niedergelegt hatten. Vpn diesen wurden von den Chinesen zwei als Boxer bezeichnet und festgenommen, die anderen fieigelassen. £3)a diese Haussuchung selbstverständlich nicht ganz geräuschlos vor sich gegangen :var, waren in den Häusern der Nachbarschaft die Leute erwacht, und bald sah man sie in richtiger Erfassung der Situation wie die Katzen auf den Dächern erscheinen. Jedoch nicht wie ausgestörte, entsetzt flüchtende Bürger, sondern ein jeder schleppte seine Waffen mit sich, Gewehre, Schwerter und Lanzen. Während einige von den Dächern sofort zu schießen ansingen, ergriffen die Zaghafteren, von Dach zu Dach kletternd, die Flucht. Daß sich aus diesem neuen Tric ein kleines Feuergefecht entwickelte, ist wohl begreiflich, und daß die Chinesen dabei den Kürzeren zogen, natürlich Inzwischen war bei einem anderen Hause, das als das Hauptquartier und der Aufenthaltsort der Gefangenen bezeichnet worden war, gleichfalls die Thür erngeschlagen und es wurden dort vier bewaffnete Kerls nach heftiger Gegenwehr durch die Leutnants Wilde und Tölke festgenommen. In einem Neben- raum fand man dann geknebelt und auf dem Rücken liegend fünf Chinesen, und darunter den vermißten Mafu, der beim Anblick seiner Befreier wie ein Hund in ein unartikuliertes Freudengeheul ausbrach Kaum der Banden entledigt, stürzte sich der Mafu auf einen der schon vorher als Boxerführer bezeichneten und dingfest gemachten Chinesen und würde ihn übet zu gerichtet haben, wenn die Deutschen nicht interveniert hätten. Diesen Mann bezeichnete er als .denjenigen, der ihn festgenommen und grausam gepeinigt hatte. Von den eingefangenen Boxern hatten Hauptmann Bartsch und Leutnant Wilde persönlich zwei Mann festgenommen. Leutnant Tölke mit einer Patrouille die andern vier Spießgesellen. Die vorgefundenen Gewehre erwiesen sich als deutsches Fabrikat, Modell 71/84. Geradezu auffallend erschien es, daß sowohl die festgenommenen, als auch die entflohenen Boxer nach ihrer Kleidung zu urteilen, sämtlich den besseren Ständen angehören mußten, und daß sie nach Aussage des Mafu alle beritten waren. In dem Hofe des Gehöftes, wo die Gefangenen befreit; wurden, fand sich auch eine Anzahl fertig gesattelter und gezäumter Pferde vor, ein Beweis dafür, daß die Bande auf alle Eventualitäten zum Auskneifen vorbereitet war. Nachdem die Vorgefundenen und erbeuteten Gewehre samt Munition, Schwertern und Lanzen auf einen requirierten Karren geladen waren, wurde der Mafu samt den anderen Zeugen auf die erbeuteten Pferde gejefet und der Marsch nach Peking angetreten, wo das kleine Detachement am 7. Dezember um 12 Uhr mittags eintraf. Nach Makukiau war bereits Ende November Hauptmann v. Freyhold mit der sechsten Kompagnie des zweiten Regiments entsendet worden, um auf dort vermutete Boxerbanden zu fahnden. Da die Truppe bei helllichtem Tage dort eintraf, machte natürlich das Nest mit seinen Einwohnern den Eindruck friedlichster Unschuld — von Boxern sei keine Spur, auch seien nie welche dagewesen. Hauptmann v. Freyhold ließ den Honoratioren des Städtchens durch den Dolmetscher bekannt geben, daß jeder Chinese, der mit den Waffen in der Hand betroffen werde, ober in dessen Haus man solche fände, dem Tode verfallen sei, jetzt sowohl als auch in Zukunft. Wie sehr sich die Einwohnerschaft diese Warnung zu Herzen genommen hat, beweist die Entdeckung und das Resultat der unver- nrutet unternommenen Expedition Bartsch Freilich wird in Chinesenkreisen der Versuch gemacht werden, die That- sachen nach Möglichkeit abzuschwächen, und es bleibt nur zu wünschen und zu hoffen, daß mit den eingelieferten Kumpanen kurzer Prozeß gemacht und an dem Nest Makukiau noch ein Exempel statuiert wird. Es steht jedenfalls fest, daß ein Teil der in der Nacht vom 6. zum 7. Dezember dort aufgestörten Bewohner mit Waffen in der Hand betroffen worden ist, und daß von diesen wieder eine Anzahl nicht blos die Waffen erhoben, sondern sogar Gebrauch davon gemacht und auf die deutschen Soldaten geschossen hat. Diese Thatsachen sind dann selbst nicht aus der Welt zu schaffen, wenn man aus den Vernehmungen der Chinesen zu dem Resultat kommen sollte, daß die Einsaugung des 9J?afu und seine Festhaltung nebst der der anderen Befreiten lediglich auf chinesische Privatjustizpflege Bezug habe, und die festgenommenen Kerls sich nachträglich als Polizeisoldaten von Makukiau entpuppen sollten. Daß die festgenommenen Chinesen alles versuchen werden, um sich herauszulügen, und daß die eventuell verantwortlichen Persönlichkeiten von Makukiau alles aufbieten werden, um denselben dabei durch Zeugenaussagen behilflich zu sein, liegt auf der Hand. In Fällen, wie dem vorliegenden, sollte man sich auf gar keine großen Vernehmungen einlassen, sondern lediglich nach dem That- Amtlicher Feil. Bekanntmachung. Der Gemeindevorstand von Schotten deabfichtigk, mit dem am 3. Juni I. IS. dortseldst statt findenden Bullen- unb Zuchlviehmarkt eine Verlosung von Vieh, landwirtschaftlichen Maschinen und Geiättn, sowie HauShaltungSgegenständen zu verbinden, um die Mittel zur Prämiierung zu gewinnen. Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Be dingnng erteilt, daß nicht mehr al« 4000 Lose, zu 1 Mk das Siück, ausgegeben werden hülfen, unb mindesten» 53 Prozent des BrnttoerlöfeS aus dem verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenstäuden zu verwenden find. Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Ober Hessen gestattet worden. Gießen, den 25. März 1901. Großherzogliches Kreis amt Gießen, v. Bechtold. Gießen, den 25. März 1901. Betr.: Unfälle von Feuerwehrleuten bei Bekämpfung allgemeiner Notstände. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosth. Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 27. Februar l. Js. noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert. v. Bechtold. GietzenerAnzeiger General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen Abg. Wolff kann ficy mit dem Inhalt des Gesetz- Entwurfs, insbesondere mit dem § 3 desselben, nicht einverstanden erklären, da derselbe dem kleinen Landwirt in feiner Weise Rechnung trage. Er ersucht die Kammer, durch Ablehnung des Art. 3 dem ganzen Gesetz ein stilles Begräbnis zu bereiten. Abg. Leun wird gegen dieses Gesetz stimmen, weil er sich keinen Nutzen für Die Landwirtschaft von demselben versprechen kann. Durch den Gesetz-Entwurf werde die einheitliche Zucht nicht gefördert, sondern der Mißjwirtschast Tchor und Thür geöffnet. Abg. Weidner verkennt nicht die gute Absicht der Großh. Regierung, durch den Gesetz-Entwurf eine scharfe Züchtung herbeizuführen. Es sei aber nicht denkbar, daß! man den Bauer auf gesetzlichem Wege zwingen wolle, von zweierlei Züchtung, mit der er seither zufrieden war, abzugehen. Dadurch verbittere man dem Landwirt seine an Entbehrungen reiche Stellung noch mehr, und der Schaden, den der Art. 3 des Gesetzes anrichte, sei größer als sein Nutzen. Landesökonomierat Müller stellt fest, daß an den neuen Gesetz-Entwurf eine Reihe von Mißdeutungen geknüpft worden seien, die er richtig stellen wolle. Die Meinungen über die Züchtungsmaßregeln seien verschiedener Art. Zurückweisen wolle er aber die Ansicht, als sei das Gesetz zum Schutz der Simmenthaler Rasse und Unterdrückung der Landschläge erlassen worden. Der Gesetz-Entwurf bezwecke nichts als die Herbeiführung einer intensiven und ordnungsmäßigen Rindviehzüchtung. Alle anderen Folgerungen beruhten auf Irrtum. Abg. S/Hönberger hebt den Nutzen des neuen Gesetz-Entwurfes hervor und glaubt, daß durch eine Rückverweisung desselben an den Ausschuß die bestehenden Gegensätze ausgeglichen werden könnten. Abg. Korell nimmt denselben Standpunkt ein. Abg. Schönberger stellt einen Antrag auf Z u r ü ck - Verweisung an den Ausschuß. Derselbe wird mit Majorität angenommen. — Zur Beratung gelangt nunmehr der Antrag Ulrich, die Zollerhöhungen auf Lebensmittel, und der Antrag Haas-Darmstadt und 39 Genossen, die Schutzzölle betreffend. Abg. H e i d e n r e i ch als Berichterstatter führt aus, daß sich die Landwirtschaft seit zehn Jahren in einen schwierigen Lage befindet. Die Produktionskosten seien erheblich gestiegen, während die Preise gesunken seien. Der Genügsamkeit und Zähigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung sei es zu verdanken, daß bis jetzt keine besonderen Katastrophen eingetreten seien. Der Schwerpunkt des landwirtschaftlichen Betriebes liege im Getreidebau und in der Viehzucht, peberall sei man bemüht, die Viehzucht rentabler zu machen. Die Umwandlung von Gras- zum Körnerbau vollziehe sich langsam und daher müsse auch die Erhöhung des Zolles nur ungünstig wirken. Die Erhöhung der Zölle wirke auf den Marktvreis und die Konsumfähigkeit im allgemeinen. Würde Der Zoll ganz vom Inland getragen, dann hätten die Exportländer keine Veranlassung sich zu echruffieren. Der deutsche Landwirt trage mit Geduld sein Los, aber es sei auch Pflicht der Regierungen, ihn gegen auftretende Schädigungen zu schützen, und das sei der Fall durch Einführung eines 7 Mark- Zolles. Er hofft von dem Einsehen der hessischen Regierung, daß sie Maßregeln ergreifen werde, um einen der Grundpfeiler des Staates vor dem Untergang zu bewahren. Der Bauernstand müsse wie jeder andere Stand dem Staat mit allen Mitteln erhalten werden. (Brayo!) Tie Verhandlungen werden um ein Viertel 2 Uhr abgebrochen. Morgen früh um 9 Uhr Fortsetzung der Beratungen. • * -ok- Darmstadt, 26. März 1901. „Wenn meran dieOchsekomme, da nn schwätze mer4Woche!" so kündigte schon vor längerer Zeit ein Abgeordneter dem Ministerialrat Braun an. Er glaubte, daß jeder ländliche Vertreter etwas hier dazu äußern müsse, um zu Hanse in seinem ländlichen Kreise berichten zu können, daß auch er das Gesetz mit gemacht habe, und daß er die In- tereffen und den Standpunkt seiner Wähler in dieser für die Landbevölkerung sehr wesentlichen Frage würdig vertreten habe. Diese Aeußerung gab am Samstag Ministerialrat Braun dem Präsidenten H aaS kund, als er das Programm für diese, die letzte Verhandlungswoche festsetzte und bekannt gab, und als ersten Punkt das Faselgesetz und erst dahinter der Antrag betr. Schutzzölle und die Nebenbahnvorlage setzte. Er warnte ihn davor, allzu stark sonst das Programm noch zu belasten, da die hier zu verzapfenden Redeströme gewiß längere Zeit in Anspruch nehmen dürften. Wenn von anderer Seite ihm beigebracht worden war, eS sei alles schon im Klaren, die Sache werde in 2 Stunden abgemacht, so sollte doch schon die heute angefangene Debatte die von Ministerialrat Braun angeregte Befürchtung sich bewahr- heilen. Auch Abg. Ulrich hatte Recht, als er vor längerer Zeit schon sagte: „Wenn wir an die Landwirtschaft kommen, dann werden "mir etwas erleben." Er meinte damals wohl in erster Linie diese Budgetberatung, nun bewahrheitet sich sein Ausspruch doppelt. Die Anlage des ganzen Gesetzentwurfes ist ja durchweg von Kennern und Nichtkennern anerkannt worden, und der Art. 3, der es verhindern will, daß in einer Gemeinde neben einander zwei Rasten von Bullen gehalten werden, hat nicht die Anerkennung aller Vertreter finden können. Daß an diesem einen Punkt das ganze Gesetz scheitern kann, ist 6fr bäuerlich. Das zur Zett geltende Gesetz hat nur eine Hauptrichtung bei den Faseln vorgesehen, und daß seither, wie berichtet wurde, zwei Raffen in manchen Gemeinden ge halten wurden, kann nur als ein Mißstand und eine dem Gesetz direkt ins Gesicht schlagende Zuwiderhandlung bezeichnet werden. Bon Seiten der Regierung wurde angedeutet, daß, wenn daS Gesetz nicht angenommen wü de, oder man ge nötigt sei, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, durch Verwaltungs- Verfügungen die richtige Auslegung des dermalen geltenden Gesetzes zur Geltung gebracht werden würde. Also die Re gierung wird mit ihrer Ansicht so oder so zu chrem Ziele kommen. Die Streitteile haben nun heute vorgezogen, die Sache noch einmal zur reiflichen Neberlegung dem Ausschüsse znrückjuyerweisen und dort wird dieser Antrag über Ostern sich einem süßen Frühlingsschlummer ergeben, um nachher neu gekräftigt und von Regierungsfreundlichkeit leicht umblüht wieder auf dem Tisch des Hauses zu erscheinen. Damit Dürfte beiden Teilen geholfen sein. Landessynode. S. Darmstadt, 26. März. Die 6. ordentliche evangelische Landessynode wurde heute eröffnet. Nach Erledigung der Formalitäten (siehe unseren gestrigen telephonischen Bericht) trat man in die Beantwortung der dringlichen Interpellation der Abgg. Bern - deck, Eck und Wahl-Langen, das Ausschreiben des Oberkonsistoriums vom 30. Oktober 1900 betreffend, ein. Di ei Herren fragen: Aus welchem Grunde und angesichts des § 3 der hessischen Kirchenverfassung, auf Grund welches Rechts- titels das Ausschreiben vom 30. Oktober 1900, die Feier des Totenfestes betreffend, erfolgt ist. Oberkonsistorialpräsident Buchner bemerkt zunächst, daß das Oberkonsistorium s. Zt. unabhängig von dieser Interpellation beschlossen habe, der Synvdh ihre Stellung zu der Frage ausführlich klarzulegen und verliest dann die nachstehende offizielle Erklärung: Wir erklären bezüglich der Verlegung des sogen. Totenfestes von 1900: 1. Als die Frage des sogen. Totenfestes an uns herantrat, stand bereits, fest, daß das Doppelgeburtstagsfest Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs und Jr. Kgl. Hoheit der Großherzogin an dem betreffenden Tage (Sonntag, 25. Nov.) selbst gefeiert werden sollte. Tie Verlegung des sogen. Totenfestes auf den Sonntag vorher ist somit nicht erfolgt, um die an dem Geburtstag stattfindenden weltlichen Festlichkeiten zu ermöglichen, sondern um die Weihe der Totenfeier „vor der Unruhe, die mit der Feier des Doppelgeburtstags naturgemäß verbunden ist, zu sichern"; — wobei Uns namentlich auch die Erwägung leitete, daß der dem „Totenfeste" zugesagte Polizeischutz bei einem Zusammentreffen beider Feiern, die beide öffentlich-rechtlichen Charakter haben, höchst wahrscheinlich versagt hätte. Diesen Standpunkt haben wir von Anfang an eingenommen und bis zuletzt festgehalten. Wir waren der Ansicht, daß bei einer Kollision der beiden so verschiedenartigen Feiern es vom kirchlichen Standpunkt immerhin besser sei, den Tag der kirchlichen Feier, der ja keine dogmatische oder geschichtliche, seine zeitliche Fixierung bedingende Unterlage hat, zu verlegen, als die (neben der vorgeschriebenen Predigt allmählich aufgekommene) Feier selbst, mit ihrem ernsten, wesentlich innerlichen Charakter, durch das Zusammentreffen mit geräuschvoller weltlicher Lustbarkeit zu gefährden. 2. Wir glaubten hiermit dem kirchlichen Interesse zu dienen und hierfür bei unseren Kirchen gemein den Verständnis und Zustimmung zu finden. Wir haben uns hierin geirrt und zu unserem lebhaften Bedauern durch unsere wohlgemeinte Maßregel — wie wir zugestehen — eine Aufregung hervorgerufen, die schlimmer war, als die Nachteile des Zusammenfallens beider Feiern gewesen sein würden, welche Nachteile wir durch unsere Maßregel vermeiden wollten. Wir lassen die Frage der Berechtigung jener Aufregung hier im einzelnen unerörtert. Völlig unberechtigt war aber die ganz grundlose Annahme, wir seien bei unserem Vorgehen durch Menschenfnnhit oder Rücksicht auf Menschengunst geleitet worden. Solchen Vorwurf weisen wir auf das Entschiedenste zurück. 3. Bezüglich der rechtlichen Beurteilung unseres Vorgehens beharren wir auf unserer in der Zuschrift vom 30. Oktober v. I.' kurz skizzierten Auffassung, halten aber die Entscheidung dieser Streitfrage für praktisch ohne weitere Bedeutung, denn: 4. es ergiebt sich für uns nach den gemachten Erfahrungen ganz von selbst, daß, wenn abermals beide Feiern auf einen Tag zusammenfallen, dem sogenannten Totenfest unter allen Umständen sein feststehender Tag belassen wird. Ja, wir halten es — wie die Dinge liegen — für richtig, in dem in Ausarbeitung begriffenen Kirchenbuch die Totenfeier liturgisch auszugestalten und zeitlich festzulegen. Selbstverständlich werden wir s. Zt. hierzu die Mitwirkung der Synode in Anspruch nehmen. Ter Präsident fügt daran eine eingehende mündliche Begründung: Es sei im Publikum eine Fülle von Unwahrheiten, Entstellungen und Aufbauschungen verbreitet, welche zu einem Odium für die Kirchenbehörden geworden seien. Es sei deshalb besonders auch mit Rücksicht auf die mit dem Großherzog geführten Verhandlungen notwendig, einen Teil der Mitteilungen, die er noch zu machen habe, in geheimer Sitzung zu erledigen, denn die intimen Beziehungen S. K. Hoheit zu seinen Ratgebern verlange eine vertrauliche Behandlung. Im übrigen liege in beiderseitigem Interesse, die Verhandlung, die man absolut nicht zu ürchten habe, öffentlich zu führen. — Leider habe sich auch ein Teil der unfreundlichen Auslassungen der Presse auch gegen den Großherzog gerichtet, doch wolle er hierauf nicht näher eingehen, um die Angriffsfläche nicht noch zu vergrößern. Redner stellt fest, daß zu der Zeit, als der erste Antrag auf Verlegung des sogenannten Totenfestes gestellt wurde, feststand, daß der Doppelgeburistag am 25. November gefeiert wurde, und die Verlegung des Totenfestes schon genehmigt war; man habe aber trotzdem den Versuch gemacht, die Geburtstagsfeier zu verlegen. Tas Ergebnis der Verhandlungen war, daß schließlich die Geburtstagsfeier blieb, obwohl voraussichtlich S. K. Hoheit auf eine Äenderuug wieder eingegangen wäre. Hier wurde nun für ca. 10 Minuten die O e f fe n tl ich - feit auch für die Vertreter der Presse ausgeschlossen. Bei der Wiederaufnahme der öffentlichen Verbandluna stellte Ober-Konsistorialpräsident Buchner fest, daß nach den Mitteilungen in der gehabten Sitzung es unrichtig sei, daß der Großherzog die Verlegung des Totenfestes veranlaßt, gewünscht oder gar verlangt habe, im Gegenteil einer Rückgängigmachung der Verordnung freundlich gegenüber gestanden habe. Taß dies nicht erfolgt ist, geschah deshalb, weil sich die Sachlage nicht verändert habe und die Mitglieder des Konsistoriums als ehrliche Männer einen solchen Antrag nicht stellen konnten. Tann wurde der weitere Verlauf der Angelegenheit geschildert, wobei die Oeffentlichkeit vielfach den Sachverhalt entstellt wiedergegeben habe. Durch die Angriffe, die das Konsistorium hierbei erfahren habe, fej es veranlaßt worden, bei dem Großherzog zu beantragen, den Gemeinden die Feier des Totenfestes freizugeben, was bekanntlich geschehen sei Uebrigeus sei das Totenfest nicht mit anderen Kirchenfesten zu vergleichen, da ihm die dogmatische Unterlage fehle, es vielmehr weltlichen Ursprungs sei, da es aus der Totenfeier für die preußischen Gefallenen aus den Freiheitskriegen herrühre. Für eine liturgisck>e Ausgestaltung fehlte bis jetzt die Unterlage, die in Zukunft geschaffen werden solle. Als allgemeine deutsch-evangelische Angelegenheit stelle sich blos Die Sitte dar, am letzten Sonntag des Kirchenjahres der Toten zu gedenken. Im übrigen sei die Totenfeier nicht überall im Volk so tief eingewurzelt, um eine Verlegung nicht zu gestatten. Man habe durch die Verlegung l)auptsächlich den cmften Charakter des Totenfestes tvahren wollen. Rechtlich sei die Verlegung zulässig gewesen und seien die vielfach erfolgten Ablehnungen der Verlegung ohne rechtlickw Grundlage. — Von vielen Seiten seien im übrigen dem Konsistoriunr Zeichen der Anerkennung und des Wohlwollens zu teil geworden, aus denen hervorgehe, daß man an der Gutgläubigkeit des Konsistoriums nicht zweifle. Redner verliest hierauf eine Reihe Presse-Auslassungen aus dem hessischen Kirchenblatt, die das Gegenteil sagen. Ober-Konsistorialrat Walz verbreitet sich über den Standpunkt der Minderheit, die an der Rechtmäßigkeit der Verordnung zwar nicht gezweifelt habe, aber mit Rück- icht auf eine bereits entwickelte kirchliche Sitte, deren Störung hätte vermieden werden können, und auf die öffentliche Meinung, in welcher der falsche Schein des Zurückweichens vor weltlichen Änflüfsen erweckt worden sei, den Standpunkt der Mehrheit nicht gebilligt habe. Aber auch diese Mehrheit müßte nach ihrer ganzen Thätigkeit erwarten, daß ihr auch in dieser Frage keine schlimmen, namentlich keine schwächlichen Motive untergeschoben würden. Zu beklagen sei, daß die Bekämpfung der Verordnung so maßlos gewesen sei, daß das Ober-Konsistorium vor ganz Deutschland als byzantinisch hingesteltl worden sei. Uebertrieben sei die Bezeichnung der Angelegenheit als ein Kampf um die Volkskirche gegen die Staatskirche. Er müsse feststellen, daß die Erregung nicht künstlich gemacht gewesen fei, aber daß die Agitation vielfach zur Verschärfung beigetragen habe. Wenn sonach auch die bekannte Frankfurter Erklärung und die Stellungnahme des Syno- dal-Ausschusses vollkommen berechtigt gewesen sei, so müsse:: doch die Uebertreibungen, die gehässige persönliche Kainpfesweise tief beklagt werden. Einr Kirchenregierung ei nicht unfehlbar und die Feststellung dieser Fühlbarkeit in einem Einzelfalle sei dankbar zu begrüßen (? D. Red.) da sie klärend wirke. Pfarrer Wahl-Langen erklärt sich mit der gewordenen Aufklärung nicht befriedigt. Ihm sei klar, daß die Mehrheit des Konsistoriums die Gründe der Minderheit nichü genügend gewürdigt habe, daß namentlich auch persönliche Vorstellungen an der allein maßgebenden Stelle unterblieben seien. Vor allem müsse er fragen, wo der oberste Geistliche des Landes bei dieser Frage gewesen sei. Auch er wolle ausdrücklich erklären, daß er dem Kirchenregiment eine schlimmen Motive unterstellt habe. An der Agitation ei das Verhalten des Ober-Konsistoriums aber mit schuld, da es allen Vorstellungen gleichgrltig gegenüber gestanden habe. Daß die Verlegung des Totenfestes zu Gunsten der Geburtstagsfeier erfolgt sei, lasse sich nicht Hinwegstreiten. Ein Lichtpunkt sei für ihn die Haltung des Superindentenden Waas gewesen, der gleichsam die Parole für die Bewegung ausgegeben habe. Jedenfalls hätte sich die Behörde vorher erkundigen sollen, wie die Sache im Land« ausgenommen nrerben würde. Die Agitation in der Presse ei seiner Meinung nach berechtigt und nicht übertrieben gewesen. Eine tiefgehende Schädigung für das kirchliche Leben sei das Mißtrauen, das in den Gemeinden ent- tanden sei, und der Eindruck, daß die oberste Leitung der Landeskirche nicht genügend Einblick in die Stimmung des Landes habe. Einen merkwürdigen Eindruck habe es gemacht, daß die Militärbehörde in dieser Frage mehr Takt bewiesen habe, als die Behörde, die diesen Takt eigentlich hätte haben müssen. Bedauerlich sei namentlich auch der Rücktritt des Mannes, der in der Sache Recht gehabt habe. Dieser Rücktritt mache den Eindruck, daß ür Männer, die Die Rechte der Kirche vertreten, in der obersten Kirchenbehörde kein Platz sei. Wir wollen, daß auch nicht der Schein entstehe, als ob Religion Hoffache sei. Ter Erfolg, den das Aufflammen des evangelischen Bewußtseins gehabt habe, sei zu teuer erkauft. Präsident Buchner stellt fest, daß nur~ in einem Falle durch das Kabinett, im übrigen nur von S. K. Hoheit direkt in der Sache verhandelt worden fei. Hier wird die Sitzung abgebrochen, und aus napb mittags 4 Uhr vertagt. Nachmittagssitzung. Prof. D. Stamm-Gießen meint, daß eS sich hier nur um die Frage drehe: Hat das Oberkonsistorium durch den Erlaß vom 20. Oktober das Richtige getroffen oder nicht? Man könne eS wohl verstehen, daß die Frage für viele gleich, giltige Menschen bedeutungslos fei, bei der Synode sei dies aber im Jntereffe des kirchlichen Gemeinde-Ehrgefühls und des historischen Bewußtseins von großem Wert. Es drehe sich darum, welche Stellung die oberste,Kirchenbehörde gegenüber dem LandeSherrnj eingenommen habe. Die zirka 400jährige Kirchengeschichte habe manche dunklen Punkte aufzuweisen, und zwar gerade in Bezug auf die Stellung der Kirchenbehörden zu den Fürsten. Er führt die Dispense Friedrich Wilhelms II., sowie die Stellung eines süddeutschen HofpredigerS an, den seine fürstlichen Zöglinge zum Wechsel chrer Religion veranlaßten und dafür königlich belohnt wurde. Hier sei nicht die formell rechtliche, sondern die sachliche Frage entscheidend, ob das Konsistorium das Richtige getroffen habe. Dies müffe man entschieden mit „Neinbeantworten. Man habe mindestens großes AergerniS erregt, denn baß Konsistorium hätte wissen müffen, daß derartige Eingriffe empfindlich sind und baß Boll er- regen. Beschämend habe auch gewirkt, daß man allge- mein empfand, daß dies bei den Katholiken unmöglich gewesen sei. — Erstaunlich sei, daß die Kirchenbehörde so wenig auf eine christliche Sitte halte, die sich einmal eingebürgert habe. Eigentümlich sei auch die Stellung der Kirchenbehörde zu der Synode. Warum habe man nicht letztere, oder wenigstens den Ausschuß befragt, dann hätte man wenigstens die Stimmung im Laube hören können. Erft burch die Zeitungen fei der Ausschuß unterrichtet wordeu. Die bitteren Bemerkungen des Präsidenten, sowie baß zufällige Eintreffen des Pensionsdekrets deS D. WraS wirkten « LLukunst ^utsch-evange- Sä "Volk so Z ^statten. Ma« ^Aen Cho. °'D- Ellens 1U ber®utgla^^ '^verliest HZ- bem Wchen N^uber den Rechtmäßigkeit aber mit 9?üd= * ‘Sjtte, deren und Ms die Win des &i-_ ^t worden sei, habe. Mr anzen Wligkeit keine schlimmen, ergeschoben tour der Verordne ivnststorium to: teltl morden ja Wtyenfyeit m? Ztaatetirfy. (fr ünftlid) gemacht h zur Berschars- h die bdmte hme des Tyno- wefen sei, so assige persönliche Archenregiermig dieser Fehlbarkeir ißen (? D. Red.) t der geworbenen , daß die Mehr- Minderheit nid>/ l auch persönlck »en stelle «= i, ivo der ckrsle eivcsen sei. Auchs .Urchenregiment In der Agitation aber mit schuld, enüber gestanden 5 zu Gunsten der ijt hinwegMen. des Superinden- e Parck sür die hätte M die Sch! im W 'm in der Asse nicht übertrieben ür das Wiche Gemeinden ent- e oberste Leitung in bie Stimmung 6inbm°be e iefer W «* bil di-ft" f ® uh sei narnentW Der Sache Sick 'n Eindruck, k vertreten, Wir n»M evan^tWn Ar i» einem «4 * s^s age “tD!'JbW fÄ Ä‘S ä-Ä» Ulf W ut Wpe«ss ^Ldd-°« 3* 14® W-ti-I gl>E Lhnt tjnf Mb«» nbet« M* \M °« 1)1“‘jt ,«»*•’ ."‘-*•15 *S*#d xr rllto ’ . hflO» ’ . uftagt' „ söiw^ 5D!', hören " M' ffi,««1,1 ernüchternd. Der Erlaß konnte nicht anders verstanden werden, als daß man Rücksicht auf die weltlichen Lustbarkeiten nehmen wollte. Die Beifügung, daß man später die Totenfeier den Kirchengemeinden anheimgestellt habe, sei ein Berlegenheitsjchritt gewesen; erfreulich sei dagegen gewesen, daß man überall, sogar in Darmstadt, von der Bewilligung Gebrauch gemacht habe. Die Erklärung des Konsistoriums sei mit zu viel Kunst zusammengestellt, und erreiche dabei ihr Ziel nicht; mit wenigen klaren Worten, die das Geständnis eines Fehlers enthalten, hätte man mehr erreicht. Man könne ruhig sagen, daß der Streit einen Kampf um eine gute christliche Sitte bedeutet. Die Synode habe nur zwei Möglichkeiten: Entweder erkläre sie das Vorgehen des Oberconfistoriums für gerechtfertigt und übernehme dann auch die Verantwortung, oder sie nehme ihre eigene Stellung rin, um vor dem ganzen Lande ihre Unzufriedenheit zu zeigen und für ähnliche Fälle vorzubeugen, denn man könne nicht wissen, was noch bevorsteht. Auch sei man dem Synodal- au-schuß, der die Synode vertreten habe, schuldig, chn zu schützen. Konfistorial-Präsident Buchner erläutert und rechtfertigt nochmals den Standpunkt des Consistoriums und stellt verschiedene Mißverständnisse richtig. Leider sei der erwartete Erfolg nicht eingetreten, und dann habe man immer einen Fehler gemacht. _ . Pfarrer Eck-Offenbach glaubt, daß an der Spitze des Kirchenregiments schlechte Politiker stünden. Die schriftliche Erklärung hätte vollständig genügt, statt dessen habe man es für nötig gehalten, eine sehr scharfe mündliche Erläuterung zu geben, die sich die hessische Geistlichkeit nicht gefallen lassen könne. Der zu dem 8. Gebot beigefügten Erläuterung könne man eine solche zum 4. Gebote gegenüberstellen, die da lautet: „Väter, erbittert Eure Kinder nicht." Man habe viel über anonyme Angriffe gesprochen, nicht aber davon, daß die Geistlichkeit durch den Erlaß nicht die Sitte, sondern das Evangelium für angetastet erachtete. Ja diesem Moment seien alle Widersprüche verschwunden und gemeinsam sei die ganze Geistlichkeit für ihr Heiligtum «iugetreten. Er wünsche und verlange, daß der Präsident ausdrücklich das von ihm gesprochene Wort „künstliche Auf rcQuag" zurücknehme. Auch die geschichtliche Darstellung des Totenfestes sei falsch. Präs. Buchner und Oberkonfistorialrat Walz stellen ihre Ausführungen richtig. Da noch drei Redner über die Angelegenheit zum Wort gemeldet find, vertagt sich die Synode auf Mittwoch früh 9 Uhr.__ Statistisches aus Oberhefseu. P. Gieße«, 26. März. Aeterstcht »Ser die in der Sr-vluz Hverheffeu in Zwangserziehung gegebene« «Kinder nnd die AerpstegunsrruKosten. Seit Inkrafttreten des Gesetze« vom 11. Juni 1887 bis zum 31. März 1900 sind in Z-oangSerztebung gegeben: im Kreise Gießen 141 Kinder, im Kreise ÄlSfeld 36 Kinder, im Kreise Büdingen 46 Kinder, im Kreise Friedberg 111 Kinder, im lkretse Lauterbach 75 Kinder und im Kreise Schotten 29 Kinder. Zusammen 4381 Kinder. Während von der P'votnz Starkenburg 753 Kmder und I von d:r Provinz Rheinhesieu 470 Kinder in ZwangScrziehung gegeben wurden. Entlassen wurden, weil entweder der Zweck erreicht oder bk Kinder 18 Jahre alt wurden, teils durch Todesfall, im Kreise Gießen 55 Kinder, im Kreise Alsfeld 11 Kinder, im Kret e Büdingen 20 Kinder, im Kreise Friedberg 45 Kinder, im Kreise Lauterbach 33 Kinder und im Kreise Schotten 17 Kinder. Am 31. März 1900 befanden sich demnach noch in Zwangserziehung im Kreise Gießen 86 Kinder, im Kreise Alsfeld 26 Kinder, im Kreise Büdingen 26 Äinbtr, im Kreise Friedberg 66 Kinder, im Kreise Lauterbach 42 Kinder und im Kreise Schotten 12 Kinder. Zusammen also 257 Kinder. Von diesen Kindern war der größte TeU in Familien und ein kleiner Teil m Anstalten untergebracht. Dtc Zwangserziehung kostete den Kreitz Gießen 5593,47 Mk. und den Staat 5343,91 Mk., zusammen 10937,38 Mk., den Kreis »ltzfeld 1718,78Mk. und den Staat 1797,29 Mk., zusammen 3516,07 Mk.,den Kreitz Büdingen 1187,71 Mk. und den Staat 1187,71 Mk., zus. 2375,42 Mk., den Kreis Friedberg 3842,30 Mk. und dm Staat 3342,30 Mk., zusammen 7684,60 Mk., den Kreis Lauterbach 1872,— Mk und den Staat 1872,— Mk., zusammen 3744,— Mk., dm Kreis Schotten 962,31 Mk. und den Staat 962,32 Mk., zusammen 1924,63 Mk., die 6 Kreise zahlten demnach für die Zwangserziehung der Kinder 15176,57 Mk. während der Staat 15005,53 Mk. zuschoß. Etz wurdm im Ganzen also 30182,10 Mk. ausgegebeo. Der Aufenthalt der Kinder in Familien gestaltet sich um mindestens die Hälfte billiger. So kostet die Verpflegung eines Kindes in einer Familie den Kreis Gießen auf die Dauer eines Jahretz im Durchschnitt 100 Mk. und in einer Anstalt 210 Mk. Zleverstcht über die Todesfälle in den Monaten Aovemver und Dezember 1900. Im November 1900 starben im Kreise Gießen 96 Personen, im Dezember 146 Personen, im Kreise Alsfeld im November 37 Personen, im Dezember 40 Personm, im Kreise Büdingen tm November 64 Personen, im Dezember 61 Personen, im Kreise Friedberg im Nooembec 69 Personm, im Dezember 93 Personen, im Kreise Lauterdach im November 28 Personen, im Dezember 26 Personm und im Kreise Schotten im November 31 Personen, im Dezember 26 Per- ionm. Etz starben in Oberhessen im November 1900 also zusammen 315 Personen und im Dezember 1900 392 Personen. In der Stadt Gießen kamen auf 1000 Lebende per Jahr 25,48 Todesfälle. Vermischtes. • Die Hinrichtung eines Begnadigten. Am 20. März wurde in Krakau ein Soldat namens Balzar wegen dec Ermordung eines GenSdarmen durch den Strang hingerichtct. Am selben Tage bereits wurde die Bevölkerung von Krakau durch das Gerücht aufgeregt, die telegraphische Begnadigung sei zu spät eingegangen. Amtltch wurde dann erklärt, daS angebliche Begnadigungs-Telegramm sei eine Fälschung auS Troppau gewesen. Heute behauptet nun daS Krakauer Polenblatt „Naprzod", das Bcgnadigungstelegramm sei wirklich aus Wien von der obersten Milnärjustizbehörde am Miltwochmorgen in Krakau eingelaufen, aber infolge unglücklicher Zwischenfälle der Krakauer Militärbehörde nicht rechtzeitig zugestellt worden. Das Wiener Telegramm soll gelautet haben: „Begnadigung unterwegs, Hinrichtung sistieren!" DaS Telcgraphenamt wollte den Kommandanten der zur Exekution auSgerückien Truppe auf dem Wawel tele- phontsch davon unterrichten. Auf dem Wawel meldete sich aber niemand am Telephon und die Hinrichlung erfolgte. Eine strenge Untersuchung soll eingeleitet sein. Eisenbahn Zeitung. Wiesbaden, 25. März. In letzter Zett mürben in ben Eisenbahnwagen öfters Messt»gpuffer, Grifte usw. gestohlen. Auch wurden wiederholt in ben Abteilen 1. und 2. Klasse Plüichbrzüge und Fenster- riemen zerschnitten. Neuerbingtz werden nun auch bie Porzellanschüsseln der Wasch- und AbortrSume demoliert. Auf die Ergreifung des Thätertz oder der Thäter wurde von der Bahnverwaltung eine hohe Belohnung gesetzt. Eingesandt. Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) In den letzten Jahren und namentlich unter der THLtigkeit detz Oberbürgermeisters Gnauih ist zur Verschönerung und Erweiterung unserer Stadt recht viel gethan worden, insbesondere sind die sich ringsherum ziehenden Anlagen eine wahre Zierde und die entstandenen neuen Stadtviertel im Südende sagen jedem Fremden auf den ersten Blick, daß Gießen mit der fortschreitenden Entwickelung anderer Städte Schritt gehalten hat. Anders steht's allerdings mit der Innenstadt. Hier bedarf es noch eines rührigen Geistes, um den vielen Gassen und Gäßchen ein Ende zu bereiten, Licht und Luft zu schaffen und den Verkehr der Innenstadt mit den neuen Stadtvierteln durch neue praktische Straßenzüge zu erleichtern. So konnte sich Absender dieses einer gewiffen Freude nicht verwehren, al» er aus Ihrer werten Zeitung kürzlich entnehmen konnte, da» Hau« der Witwe Montanus in der Marktstraße sei zur Weiterführung der Bahnhofstraße städtischerseittz erworben worden. Unser jetziger Bürgermeister Mecum würde sich ein besonderes Verdienst erwerben und viele dankbare Einwohner auf seiner Seite haben, wenn er auf dem scheinbar betretenen Weg weiter wandeln, der Innenstadt und deren Ausbau seine besondere Aufmerksamkeit zuwenden wollte. Gelegenheit dürfte sich hierzu bieten. Ich erinnere nur an die längst gc« plante Erweiterung der Dammstraße, deren Enge für Menschen wie Vieh verhängnisvoll ist. Ferner an die Fortsetzung der Bismarckstraße nach dem Kreuzplatz. Diese, eine direkte Verbindung der Innenstadt mit den Südenden herstellend, würde zur Entlastung anderer verkehrsreicher Straßen wesentlich beitragen. — Hoffentlich verfehlen diese Zeilen ihren Zweck nicht, und bringen durch Ausführung der längst bestehenden Projekte neue Luft und neues Licht in die doch stets stiefmütterlich behandelte Innenstadt. Für Fahrräder, Equipagen und Motorfahrzeuge eignet sich der Continental Pneumatic am besten als eine komfortable und zuverlässige Bereifung. Prima Material, sorgfältigste Ausführung, sinnreichste Konstruktion. 1523 Was dringt uns daS Frühjahr Neues? Auf diese frage gibt untz der soeben erschienene Photographie-Hauptkatalog der Firm« Heinrich Noll, Mäutzburg 7, mit seinem übersichtlich geordneten Inhalt erschöpfende Auskunft. 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