Nr. 73 Erstes Blatt 151. ^nljrflnitQ nvoch 27. März 1901 ein vom Gießener StMtheater. Seit Bismarck für den Reichstag, in dem hie höchsten nationalen Fragen zur Entscheidung kommen, das geheime direkte Wahlrecht gegeben, steht es nicht mehr gut an, wenn die Regierungen der Bundesstaaten, vielleicht aus Furcht vor dem Gespenste der Sozialdemokratie, an Einrichtungen noch festhalten wollen, die, weil überlebt, in unsere Zeit nicht mehr passen. Unser hessisches landständisches Wahlgesetz hat soviel Phasen durch^emacht, daß es ganz interessant wäre, dieselben in ihren Hauptpunkten einmal darzustellen. Vielleicht kommen wir demnächst darau' zurück. Adreflr für Dkpksch««: Anzeiger Stehen. 5ernfpicd)anfdHu69k.M. nung haben, im Jahre 1900/1901 entrichtet 3 525 382 Mk. gegenüber 2 909 052 Mk., die an Einkommensteuer von dem übrigen Teil des Landes aufgebracht wurden. Die Zweite Kammer, die aus direkter geheimer Abstimmung hervorgeht, setzt sich zusammen aus 15 Abgeordneten der Städte, nämlich je 3 von Darmstadt und Mainz, je 2 von Gießen, Offenbach und Worms, und je 1 Abgeordneten derjenigen kleineren Städte, denen ein historisches Recht auf besondere Vertretung in der Zweiten Kammerzusteht, nämlich Friedberg, Alsfeld und Bingen: ferner aus 40 der nicht mit besonderem Wahlrecht begabten Städte und Landgemeinden, die zu diesem Zwecke zu eigenen Wahlkreisen vereinigt werden, zu wählenden Abgeordneten, sodaß sich die Zahl der Mitglieder der Zweiten Ständekammer von 50 auf 55 erhöht. Die ländlichen Wahlkreise haben eine Vermehrung ihrer Abgeordneten nicht erfahren, die 5 größeren Städte jedoch ent- enden je einen Abgeordneten mehr ins Parla- nent. Dies kommt daher, daß letztere einen ungleich stärkeren Personenzuwachs verzeichnen, wobei freilich die Eingemein- mng einiger Vororte von Worms und Darmstadt einen Hauptanteil trägt, der der Landbevölkerung entzogen wor- )en ist. Kamen im Jahre 1875 auf 17 970 Einwohner aus Landgemeinden 1 Abgeordneter, so jetzt nach der neuen Zählung von 1890 auf 21026, während in den fünf größeren Städten durchschnittlich 21318 Einwohner je 1 Abgeordneten wählen dürfen. Abgesehen von Friedberg, Alsfeld und Bingen, die in dieser Beziehung eine bevorzugte Ausnahmestellung einnehmcn, erscheint die Verteilung äußerst genau und gut. •tHeUt täglich mit WaHtNw« bei 'IRontaflfl. *<6tner $a*ttien- WHItr werden dem Hni Btfcefttoe, Expedition und •twfftd »chnlßratze 7. W* M- Volkskunde- wer« Maf »4che» freQen de» und AuSIanbeO nehmen Utijetgen für Siebener Anzeiger eutgeeee Betlenpreto lokal 11 auewäne 10 Pfi» Der neue Entwurf lehnt sich in seinen Hauptzügen, abgesehen davon, wo er prinzipielle Aenderungen bringt, an das Gesetz vom 8. November 1872, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, an und nimmt zum Teil ganze Partien fast wörtlich herüber. In fünf Abschnitten mit zusammen 62 Artikeln ist die Materie behandelt. Die Ständeversammlung, von der im 1. Abschnitt die Rede ist, soll aus zwei Kammern bestehen. Zu den Prinzen des Großherzoglichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien, dem Senior der Familie Riedesel, dem katholischen Landesbischof, dem evangelischen Prälaten, einem Vertreter der Landesuniversität (das frühere Kanzleramt soll abgeschafft werden), von dem akademischen Senat gewählt, zwei erwählten Mitgliedern aus dem grundangesessenen Adel und bis zu zwölf ausgezeichneten, vom Großherzog auf Lebenszeit ernannten Staatsbürgern, die sämtlich früher die erste Ständekammer bildeten, sollen als neue Gruppen hinzutreten: bis zu drei vom Großherzog für die Dauer des Landtages zu ernennende Bürgermeister von Städten mit Städteordnung und, analog der Landesuniversität, .... ..... großen Senat der technischen Hochschule zu Darmstadt ae- wählter Vertreter, entsprechend der hohen Bedeutung, die dieses Bildungsinstitut in den letzten Jahren genommen hat. Die 34 Mitglieder, die zur Zeit die erste Ständekammer bilden, werden demgemäß eine Vermehrung von 4 Mitgliedern erfahren. Die direkte Verttetung der Städte wird durch ihre in stetem Aufschwung begriffene wirtschaftliche Bedeutung und die reich entfaltete Jndusttie, das Gewerbe, den aufblühenden Handel und die außerordentlich gesteigerte Steuerkraft begründet. An staatlicher Einkommensteuer wurden von den sieben Städten, die die Städteord- sprüchen. Wir können wieder mit Freuden konstatieren, daß sein Spiel eine stetige künstlerische Abrundung gewinnt. Eina unwiderstehliche vis comica zeigte die „Mutter Anais" den Frau Direktor Helm. Ebenso erregte Herr Direktor H e l nr als „Lartignon" (der Deklamator) große Heiterkeit. Fxau Grnft war eine würdige Kammerfrau, die mit Eifer ihrem Pflichten genügte. Tie Damen Schölermann, Kugler- Wohlbrück, Eichenwald, Lindenau, Korn und de laChapelle (die letztere gab übrigens einen hübschen, flotten Kellner ab), und den Herren Liebscher, M a r l i tz Kirchner, Heuser, Neumann, Reinhardt, Keßler und Lach mann kamen weniger zur Geltung, trugen, aber das Ihrige zum guten Zusammenspiel bei. Lobend sei hier noch der allerliebsten achtjährigen Trude Helm gedacht, die ihre ziemlich lange Rolle der Toto zur allgemeinen Freude und Bewunderung des Publikums ohne Fehler abspielte. Unter der Regie deo Direktors Helm „klappte" alles vorzüglich, der Beifall des gut besetzten Hauses steigerte sich von Akt zu Akt und erreichte am Ende des vierten Aktes seinen Höhepunkt. Der Benefiziant und Fr. Berger wurde mehrmals herausgerufen und durch Kränze und Blumen ausgezeichnet. Psl- Z-z-- Von Pierre Verton und Charles Simon. Dieses französische „Sittenbild" hatte sich unser „Held und Liebhaber" Herr R a m s e y e r für Sonntag abend zum Benefiz ausgewählt. Es war einmal eine Abwechslung. Ter Benefiziant hatte sich zu seinem Ehrenabend Frau Lulu Berger zu verschaffen gewußt, und diese bot uns in der Titelrolle des Stückes eine Leistung aus einem Guß. Große Schwierigkeiten bietet namentlich der erste Akt, der die ungezwungene Vereinigung von gefälliger Anmut mit naiv-srnnlicher Begehrlichkeit erfordert, aufdringliche Pikanterien bringt und den schnippischen Ton der Hintertreppen auf die Bühne zerrt. Das muß sich alles als menschliche Selbstverständlichkeit geben, als etwas, was unangreifbar ist, weil es ist. Fr. Berger spielte ihre Rolle «icht, sie lebte sie. Sie besitzt eine starke Dosis Bühnen- toutine, eine frappierende Sicherheit vom ersten Augenblicke an. Die widersprechendsten Seelenstimmungen, die verschiedenen Leidenschaften eines dunklen „Sternes", der stetige Wechsel des Gemütszustandes, sie wurden von ihr Tie vom grundangesessenen Adel in die Erste Kammer ‘ zu entsendenden zwei Mitglieder werden auf 6 Jahre gewählt. Wählbar und sttmmberechttgt hierzu sind solche । adelige Grundbesitzer, bei deren Veranlagung zur ■ Vermögenssteuer seit Anfang des Rechnungsjahres, in dem die Wahl stattfindet, Grundstücke, die zusammen mindestens zehn Hektare im Werte von mindestens einer halbe« Million Mark umfassen, in'Anschlag gebracht worden . sind, lieber den Modus dieser Wahl, die Art. 16 feststellt, können wir füglich hinweggehen, da er unsere Leser weniger interessieren dürfte; umsomehr wollen wir auf die Stimm- berechtigung und Wählbarkeit zur Zweiten Kammer unser Augenmerk richten. Darüber geben uns die ArtikeD 6—8 näheren Aufschluß. Stimmberechtigt sind alle Hessen männlichen Geschlechts, welche zurzeit der Wahl das 25. Lebens- jahrzurückgelegt haben, wenigstens dreiJahre imGroßherzogtum wohnen und feitbie ferkelt die hessische Staatsangehörigkeit besitzen und feit Anfang des Rechnungsjahres, in welchem die Wahl vorgenommen wird, zu einer direktenStaats- oder Gemeindesteuer herangezvgen sind. Wenn solche Steuer nicht entrichtet wird, so soll dies doch bei denen kein Grund zum Ausschluß vom Stimmrecht fein, die nach dem neuen Einkommensteuergesetz b ei dor Best e u e r u n g mit anderen Personen zusammen als eine Person angesehen werden, ober bie als Militärbeamten ober Invaliden von der Ein - kom men st euer ausgeschlossen sind, oder weil in der Gemeinde direkte Gemeinde st euer n nicht erhoben werden. Trifft bie zweite Ausnahme auch nicht viele Personen, so bie beiden anderen mehr, denn wir haben immerhin, wenn auch nicht mehr viele, aber einige Gemeinden, bie in ber beneidenswerten Lage sich befinden, ihre Bütger mit Umlagen nicht besonders belasten zu müssen. Auch im Gesetz von 1872 ist nicht die Rede davon, daß bie Stimmberechtigten thatsächlich zur Gemeindesteuer herangezogen, sondern daß sie gemeinde- steuerpflichtig fein müssen, gegebenen Falls also Umlagen entrichten, wenn die betreffenden Gemeinden Stenern erheben. Sehr wichtig ist auch der erste Punkt. Nach dem neuen Einkommensteuergesetz sind alle die Haus söhne steuerfrei, welche an sich ein steuerpflichtiges Einkommen haben, deren Einkommen aber bet der Veranlagung einer dritten Person, nämlich des Haushaltungsvorstandes, dem Einkommen des letzteren zugerechnet wird. Ter Entwurf will also den über 25 Jahre alten Haussöhnen das Stimmrecht zusichern, die im Gewerbe, Betrieb, Landwirtschaft des Vaters oder der Mutter arbeiten und nur deshalb keine Steuer zahlen, weil sie wirtschaftlich noch nicht selbständig sind, und ihr Erwerb dem des Haushalttingsvorftandes zugute kommt, der das Einkommen des Sohnes als sein Einkommen mit versteuern muß. Ter Art. 7 führt alle die Fälle an, welche einen Ausschluß vom Stimmrecht zur Folge haben. Darnach dürfen nicht wählen die Personen, welche unter Vormundschaft oder Pflege stehen, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, die zu Zuchthausstrafe, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und zur Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verurteilt sind, während der Tauer dieses Verlustes, die Personen, gegen welches auf Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter, sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte, Beamte, welche im Tisziplinarwege ihres Amtes entlassen, Rechtsanwälte, die von der Rechtsanwaltschaft ausgescylossen worden sind, solche Personen, gegen welche auf UeberweisunA an die Landespolizeibehörde erkannt ist, diese letzteren ämtlich auf die Dauer von fünf Jahren nach dem Urteilspruch, oder avenn zugleich auf Freiheitsstrafe erkannt wurde, nach Verbüßung dieser Freiheitsstrafe; ferner sind ausgeschlossen, Personen, die unter Polizeiaufsicht stehen, auch olche, welche zurzeit der Wahl zu ihrem Lebensunterhalte' eine nicht blos vorübergehende Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder zwölf Monate vorher bezogen haben, und endlich bie, bie zurzeit ber Wahk Der Gesetzentwurf die Landstäude betreffend. Bereits auf dem 29. Landtage im Jahre 1896 und ganz besonders am Schlüsse des 30. Landtages im Jahre 1899 »raren aus den verschiedensten Kreisen der Abgeordneten Anträge auf Abänderung des bestehenden indirekten und Entführung des direkten Wahlrechts zur Wahl der Abgeordneten in die Zweite Kammer gestellt, die jedesmal nach ®€^a^en/ das letzte Mal mit überwältigender -Mehrheit 32 gegen 8 Stimmen — angenommen wurden, aber deshalb kein Gesetz werden konnten, weil die Erste Standekammer sich ablehnend verhielt. Dagegen hat die Regrerung die Erklärung abgegeben, die Prüfung des land- ftandtsckien Wahlgesetzes ins Auge fassen zu wollen. Demgemäß wurde bei der Eröffnung des 31. Landtages in der Thronrede die Zusicherung gegeben, daß man die Absicht habe, eine Revision des landständischen Wahlgesetzes eitt- treten zu lassen. So ist daher vor kurzem an die Zweite Kammer als Ergebnis der Prüfung ein Gesetzentwurf über bie Zusammensetzung der Landstände gelangt, dessen wesentlicher Inhalt, die Abschaffung des indirekten u n d Ern f ü h r u n g des direkten geheimen Wahl- rechts, alsbald nach seinem Bekanntwerden große Genug- Ihuung im ganzen Lande hervorgerufen hat. Ter hessische Staat ist dadurch der-zweite Bundesstaat — Württemberg besitzt schon seit dem Jähre 1868 die direkte Wahl zu seinem Landtage — ber mit dem alten Zopf der indirekten Wahl brechen will. Wir sind dadurch weit vor Preußen gerückt, das zwar in solchen Dingen im Reiche den Ton angeben zu können meint, aber für feinen Landtag noch das rückständigste aller Wahlsysteme, Dreiklassenwahl mit mündlicher Abstimmung, auflveist. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll den hessischen Staatsbürgern die Freiheit der geheimen und direkten Wahl gegeben werden, oder besser gesagt, wieder gegeben werden, denn, und das dürste ber jüngeren Generation nicht bekannt sein, dieses Recht besaßen wir schon einmal. Das Gesetz vom 3. September 1849, die Zusammensetzung der beiden landständischen Kammern und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, bestimmte in feinem Art. 3: „Die Abgeordneten zur Zweiten Kammer werden unmittelbar von denjenigen Staatsbürgern des Großherzogttims gewählt, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben." Durch fernere Artikel war auch die geheime Wahl gesichert. Der damalige Zustand war also bezüglich der Wahl zur Zweiten Kammer im Ganzen und Großen derselbe, ber jetzt eingeführt werden soll. Tas „tolle" Jahr 1848 hatte ihn gezeitigt. Nachdem jedoch im Jahre 1850 ber Landtag hat zweimal aufgelöst werden müssen, wurden durch Großh. Verordnung vom 7. Oktober 1850 die indirekten Wahlen provisorisch wieder eingeführt und wurde diese Bestimmung durch Gesetz vom 6. September 1856 kodifiziert. Jetzt soll, nach über 50 Jahren, die vorübergehend herrschende Lage, zu der bie damalige Zeit noch nicht reif zu sein schien, wieder hergestellt werden. bewunderungswürdig wiedergegeben. Erst war sie jene schamlose Tochter der Schande, leichtsinnig, gedankenlos, naschsüchtig. Liebe wirkt dann veredelnd auf sie, macht ein hingebendes Weib aus ihr. Alles lieble ftreift sie ab, sie lebt in Seligkeit und Wonne, sie ist glücklich, bann wieder bis ins Herz erbebend, voll stürmischer Leidenschaft alles um sich vergessend. Eifersucht macht sie verzweifett, stolz empört ist sie über unverdiente Schmähungen. Ten Kampf zwischen Liebe und Eifersucht, das Hervorbrechen des Zornes und der Entrüstung gestaltete sie mit künstlerischer Vollkommenheit. Sie wußte im Laufe des Abends den Gegensatz eines durch heiße Liebe und herben Schmerz veredelten Gemütes zu den vulgären Instinkten eines rein animalischen Empfindens treffend zu ck-arakterisieren. Herr Ramseyer spielte die Rolle des Gesangkomikers Caseart. Eigentlich bot sie ihm wenig Gelegenheit, seine Kunst ins rechte Licht zu stellen. Caseart ist zu einer gewissen Passivität verurteilt, aus ber er während des Abends kaum heraustritt. Herr Ramseyer zeichnete ihn vollständig richtig, er war der Zaza nicht ein feuriger Liebhaber, sondern mehr der wohlwollerwe väterliche Freund und Berater. Wir haben ja oft Gelegenheit gehabt, den Benefizianten lobend hervorzuheben, seine Leistungen sind den Theaterbesuchern bestens bekannt. Hevr Balthyni als Bernhard Dufresne genügte allen An- 1 Mchil ^tmlieiftinunfertin : schnelle frti. rboff & tzotlar. Wn tt fenfann Lohn lkM. Klelujkrch 41, patt. m unö £iaui= LrsahreneS ti M chlllhol, Wüiftt. t Mem Familie für besserer bei freier Station utbt. 2114 lajiirtlt, Mda. ochw gefudiL tiAMt SS, UL ngttti vuvchm i otW ictiba, MW-2. IWrfrdiMi der ö-Mau M ina. M !üh. durch 0M ktchtkhtU« eM Wttr i gegen gute W MisM i per 1. April andew. i. auch andere Branche. enteil- un-Vei® STiÄ‘% an^_—■— •S» rrEI »atrag^Lrileb^ -mit der Entrichtung der direkten Staats- oder Gemeindesteuer länger als zwei Monate sich im Rückstände befinden. Es ruht die Stimmberechtigung für die Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines solchen Deliktes eingeleitet ist, wegen dessen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter erkannt werden kann oder muß; auch für die Beamten, gegen welche unter Suspension von ihrem Amte das Disziplinarverfahren auf Dienstentlassung erhoben ist; endlich bei allen denen, die sich in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden. Wählbar ist jeder stimmberechtigte Wähler, der vom Stimmrecbt nicht ausgeschlossen ist, diejenigen also, bei denen das Stimmrecht aus den soeben angeführten Gründen vorübergehend ruht, können Abgeordnete werden. Erfolgt nachträglich die Verurteilung, so müssen dieselben, sobald der Urteilsfpruch rechtskräftig geworden ist, selbstverständlich aus der Kammer ausscheiden. Abschnitt IV. handelt von der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer. Wir heben nur die Punkte von allgemeinem Interesse hervor, während wie all die Vorschriften außer Betracht lassen können, die nur für die Wahl.leitenden Wahlvorsteher oder die das Ergebnis der Wahl eruierenden Wahlkommissäre bestimmt sind. Durch Verordnung soll die Abgrenzung der Wahlkreise festgestellt werden. Durch die Errichtung solcher räumlich abgegrenzten Wahlkreise soll vermieden werden, daß, wie nach dem Gesetz von 1872 geschah, die Einwohner von den Städten, die mehr als einen Abgeordneter! entsenden' dürfen, nicht mehrere Abgeordnete zugleich wählen können und dadurch einen zwei bis dreimal größeren Einfluß, auszuüben im stände sind, als die ländlichen Wähler. Dasselbe ist auch bei den Reichstagswahlen in den großen Städten, wie Berlin, Hamburg, Breslau, München u. a. der Fall, wo auch selbständige, einander unabhängige Wahlbezirke bestehen, wodurch verhindert wird, daß z. B. ein Berliner Bürger nicht zugleich sechs Abgeordnete wählen kann. Tie Bürgermeister haben die Wählerlisten aufzustellen, und sie acht Tage lang offen zu legen, gegen deren Entscheidungen Rekurs an den Kreisausschuß möglich ist. Bei Neuwahlen innerhalb eines Jahres wird nach den alten Listen gewählt, sodaß die, die unterdessen das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, an die Wahlurne nicht treten dürfen. Tie Wahl dauert von vormittags 10 Uhr bis abends 6 Uhr, und es müssen stets mindestens drei Mitglieder der Wahlkommission anwesend sein. Wer seine Stimme abgeben will, hat sich mit seinem Stimmzettel, der von weißem Papier sein muß, ins Wahllokal zu begeben, empfängt hier einen amtlich abgestempelten Umschlag, be- giebt sich mit diesem an einen abgesonderten Tisch oder Raum, damit er dort unvermerkt seinen Stimmzettel in den Umschlag legen kann, den er dann unverschlossen dem Wahlvorsteher einhändigt, der denselben in die Wahlurne gleiten läßt. Alle Stimmzettel, welche nicht in dem amtlich abgestempelten Umschlag liegen, oder von dem Wähler nicht an dem besonderen Raum in denselben eingesteckt wurden, die äußerlich kenntlich sind, mehrere Namen enthalten, aus denen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft hervorgeht, oder einen Vorbehalt machen, sind ungiltig. Zur Ermittelung des Wahlergebnisses wird ein Wahlkommissär bestellt, der sich Protokollführer und Beisitzer wählt und die zusammen die obere Wahlkommis s i o n bilden, an die die Wahlakten unverzüglich eingesandt werden müssen. Wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt. Wird eine engere Wahl erforderlich, so ist dieselbe von dem Wahlkommissär auf den vierzehnten Tag nach dem Tage der Ermittelung des Ergebnisses zwischen den beiden, die die meisten Stimmen hatten, anzuberaumen. Hier entscheidet relative Mehrheit, bei Stimmengleichheit das L o s. Tie Wahlen finden im ganzen Lande an einem und demselben Tage statt. Von den 40 l än d l i ch en Abgeordneten werden in Starkenburg 17, in Oberhessen 13 und in Rheinhessen zehn gewählt. Sowohl den Wahlkommissionen, wie den oberen Wahlkommissionen stehen zur Aufrechterhaltung der Ordnung Strafgewalten bis zu 30 Mark zu. Die Abgeordneten der Zweiten Kammer werden auf sechs Jahre gewählt. Alle drei Jahre tritt, nachdem die Kammer nach dem neuen Wahlgesetz sich vollständig gebildet haben wird, dergestalt eine Erneuerung ein, daß abwechselnd 28 oder 27 Abgeordnete neu gewählt werden. Das erste Mal scheiden 28 Abgeordnete aus und zwar wird durchs Los bestimmt, ob die der Städte Darmstadt, Mainz und Gießen oder die der anderen Städte, ferner, soviele wiederum durch Losentscheidung, daß insgesamt in Starkenburg 11, in Oberhessen 9 und in Rheinhessen 8 Abgeordnete ihr Mandat verlieren. Während der Tauer von sechs Jahren finden Neuwahlen statt, bei Todesfall oder Mandatsniederlegung, wenn ein Abgeordneter ausgeschlossen wird oder die Wählbarkeit verliert, ein besoldetes Staatsamt annimmt, oder im Staatsdienst in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein größeres Gehalt verbunden ist. Tas Gesetz soll mit dem Schlüsse des gegenwärtigen Landtages in Kraft treten. Jedoch bleiben die Abgeordneten, deren Mandat noch nicht erloschen ist, solange Mitglieder der Kammer, bis sie nach den seitherigen Besnmmungen auszuscheiden haben. Treten aber Neuwahlen ein, so haben diese sich nach vorstehenden Bes- stimmungen zu richten. Mit gegenwärtigem Gesetzentwurf ist die Regierung der Stimmung der Zweiten Kammer im wesentlichen gerecht geworden, und es besteht hier kein Zweifel, daß die prinzipiellen Punkte die richtige Würdigung erfahren. Wir wollen wünschen und hoffen, daß die Erste Ständekammer ihren früher zum Ausdruck gebrachten Standpunkt verlassen und ihre Zustimmung weiterhin nicht versagen ft’1- ' wir ein Wahlgesetz erhalten, auf das wir Hessen mit Recht stolz sein dürfen. politische Tagesschau. Die Aeußeruugeu des Kaisers gegenüber dem Präsidenten r. Kröcher find, wie wir gestern ausführlich mitteilten, von letzterem dem preußischen Abgeordnetenhause mitgeteilt worden Abg. Tugen Richter hat dagegen Einspruch erhoben, da nach seiner Nnficht nur solche Kundgebungen des Monarchen dem Landtage übermittelt werden dürfen, für die ein Minister die Verantwortlichkeit übernimmt. Die „Voss. Ztg.-, die dieser Auffassung beistimmt, führt zum Beweise einen Präzedenzfall an. Im Jahre 1866 äußerte König Wil- Helm I. gegenüber dem Präsidium des Abgeordnetenhauses: Wenn dir Adresse der Indemnität erwähnt, die die StaatS- rrgierung von der Landesvertretung verlangt, so ist in dieser Forderung etwas ausgesprochen worden, was ich und meine Regierung sie s im Auge gehabt haben Es'ist meine Pflicht gewesen, zu einer Zeit, wo kein EtatSgesitz zu Stande gekommen, so einzutreten, wie ich es getban. So muß^e ich handeln und werde immer so handeln, wcnn sich ähnliche Zustände wiederholen sollten." Präsident v. Forckenbeck setzte fich infolge dieser politischen Kundgebung, deren Tragweite offenbar war, auch wenn der König schließlich lächeln hinzugefügt hatte: „Aber, meine Herren, es wird nicht wiederkommen", erstlich mit dem Ministerpräsidenten Grafen Bismarck und zweitens mit der Adreßdeputation in Verbindung. Er war der Meinung, daß er die Worte des Königs nur, wenn der Ministerpräsident die taatsrechtliche Verantwortung übernehme, der Kammer übermitteln dürfe. Derselben Ansicht war der Minister - wäfident selber. Es wurde ein Ministerrat abgehalten und unter dem Vorsitz Bismarcks beschloffen, mit der Thronrede und der Ueberreichung der Adreffe seien die Staatsakte ge- chlossen, die freie Rede des Königs sei kein RegierungSakl md das Ministerium dafür nicht verantwortlich, folglich sei »er Standpunkt des Präsidenten v. Forckenbeck, auf den sich auch die Adreßdeputation einmütig stellte, zu billigen und die Mitteilung an das Abgeordnetenhaus zu unterluffen. Entweder ist also auch die Rede des Kaisers vom 22. März 1901 ein Regierungsakt, und dann hätte ihr Wortlaut unter Verantwortlichkeit eines Ministers dem Hause übermittelt werden müffen, oder sie ist kein Regierungsakt, und dann durfte ihr Inhalt nicht der Volksvertretung mitgeteilt werden. Da sich übrigens der Kaiser auch gegenüber dem ReichStagSpräfidium n ähnlicher Weise geäußert haben soll, so darf man gespannt ein, ob Graf Ballestrem das Beispiel des Herrn v. Kröcher lesolgen wird oder nicht. Während der jüngsten Feierlichkeiten in München aus Anlaß des 80. Geburtstags des Prinzregenten sollte, wie eine gewisse sensationslüsterne Presse erfahren haben wollte, ein anarchistischer Anschlag auf den Kaiser von Oesterreich geplant gewesen sein. Thatsächlich war kein Sterbenswörtchen an dieser wahr. Der „Frkf. Ztg." wird jetzt dazu aus München geschrieben: Im Anschluß an die Prinzregentenfeier wurden allerlei Sensationen von der Fama vermeldet. So hieß es, der Kaiser von Oesterreich habe sich nicht öffentlich gezeigt, weil ein „a n a r ch i st i s ch e s Attentat" gegen ihn signalisiert gewesen sei. Das ist unrichtig. Es war von Anfang an so geplant, daß der Kaiser eigentlich rein privat kommen wolle. Er kam in Zivil und hielt sich von allen öffentlichen Veranstaltungen fern. Als er dem Prinzregenten nach seiner Ankunft gratuliert hatte, sagte er zu ihm: „So, nun habe ich dem Drang meines Herzens entsprochen, nun ziehe ich mich zurück, das Fest ist Dein Fest, es ist Deine Sache. Ich will Dich darin nicht stören." Taß damit auch das Hofzeremoniell auch mit Rücksicht auf die Anwesenheit des preußischen Kronprinzen vereinfacht wurde, ist erklärlich. Vor einem Attentat fürchtete sich der Kaiser nicht. Er fuhr in der offenen Hofkutsche, lediglich vom Prinzen Leopold oder vom Prinzen Ludwig begleitet, ohne jede Ueberwachung in der Stadt, den Vorstädten und in den Anlagen an der Peripherie umher. Allerdings wurden polizeiliche Maßnahmen festgestellt, als noch die Hierherkunft des deutschen Kaisers in Aussicht stand. Vielleicht gehörte dazu auch das Schweigen, das die Behörden über die Wahrscheinlichkeit der Hierher- tunft beobachteten. Aber auch diese Maßnahmen beruhten nur auf allgemeiner Vorsicht, nicht auf bestimmten Besorgnissen. Sie wurden dann größtenteils überhaupt gegenstandslos. Viel kommentiert wird auch der Umstand, daß Prinz Rupprecht, der eventuelle Thronfolger, der seit seiner im vorigen Jahre erfolgten Vermählung mit einer Tochter des Herzogs Karl Theodor in Bamberg residiert, nicht zur Jubelfeier seines Großvaters hierher gekommen ist. Auch dieser Umstand ist ohne jegliche Bedeutung. Der Prinz war als Vertreter des Prinzregenten in Nürnberg bei der Denkmalfeier und hatte Repräsen- tionsaufgaben in Hamberg. Jetzt ist er hier eingetrosfen, um dem Regenten über all das Bericht zu erstatten. Er wird bald wieder abreisen, weil ein freudiges Ereignis in 1 der Bamberger Residenz zu erwarten ist. Die Eltern seiner Gemahlin, Herzog und Herzogin Karl Theodor, reisen Ende dieses Monats nach Bamberg. Km Stadt und Land. Gießen, den 26. März 1901. * • Personal-Nachrichten. Der Großherzog hat am 23. März den Vortragenden Rat im Ministerium des Innern, Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege, Obermedizinalrat Dr. Ludwig Hauser zum Mitglied der Zentralstelle für die LandeSstatiftik ernannt und am 23. März den Oberlehrern Dr. Hermann Gräfe zu Groß-Umstadt, JshanneS Götz zu Oppenheim, Dr. Hugo Müller zu Darmstadt, Albert Kost zu Offenbach, Franz Michel zu Groß Umstadt, Wilhelm Schmid zu Darmstadt, Gustav Magel zu Darmstadt, Wilhelm Walger zu Darmstadt, Ludwig Dautel zu Worms, Dr. Friedrich W iß mann zu Alzey, Dr. Julius Fink zu Mainz, Dr. Heinrich Jung zu Mainz, Dr. August Baur zu Darmstadt und Dr. Julius Röll zu Darmstadt — den Charakter als Professor erteilt. Der provisorische Lehrer an dem Schullehrerseminar zu Alzey, Lehramtsassessor Dr. Psilipp Männchen wurde zum Oberlehrer an dieser Anstalt ernannt und der Oberlehrer an der Real- und Land wirtschafiSschule zu Groß Umstadt, Professor Dr. Ferdinand Günther auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. April 1901 an bi- zur Wiederherstellung seiner Gesundheit und der Ober-RechnungSrevisor bei der 2. Justifikatur-Abteilung der Ober-Rechnungskammer Rechnungsrat Hermann Vogel auf sein Nachsuch-n und unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste mit Wirkung vom 1. April d. IS. an in den Ruhestand versetzt, ferner wurde der Sergeant Hemrich Schminke in Darmstadt zum Kanzlisten bet den Ministerien des Innern und der Justiz uvd der Hochbau aufseher Johannes Kröhler aus Freimersheim zum Hochbauaufseher bei dem Hochbauamt Darmstadt mit Wirkung vom 1. April d. I. an ernannt und dem Steuerkommiffär des Steuerkommissariats Seligenstadt Regierungsrat Adolf Hippenstiel aus Anlaß seiner Versetzung in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. * * Personalnachrichten. Ter Großherzog hat am 23. März den Vorsteher und ersten Lehrer an der landwirtschaftlichen Winterschule zu Alzey Gustav Linckh auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. April l. Js. seines Dienstes entlassen. Tie Gro ß h er zo gi n hat ihre seither bei der Kabinetts-Direktion geführten Sekretariatsgeschäfte dem Großherzoglichen Kabinettssekretär Dr. Kranz- b ü h l e r im Nebenamt übertragen. * * Silberne Hochzeit. Am 30. ds. Mts. feiert das Ehepaar August H i l g a r t das Fest seiner silbernen Hochzeit. * * E i n P f e r d e v e r k a u f m i t H i n d e r n i s s e n. Ein Einwohner aus Schweinsberg taufte auf dem letzten hiesigen. Pferdemarkt ein Pferd und gab dem Verkäufer den Auftrag, es nach Marburg zu einem Fuhrwerksbesitzer zu bringen. Das Pferd wurde jedoch dort nicht abgeliefcrt, trotzdem man von hier aus meldete, daß es unbedingt da sein müsse. Der Käufer fragte überall nach dem Verbleib des Tieres, doch niemand konnte ihm Auskunft geben. Gerade im Begriff, einen anderen Handel ab^uschließen, erfuhr er durch Zufall, daß in dem Stalle eines Marburger Wirts ein Pferd stehe, dessen Eigentümer sich bis jetzt noch nicht gemeldet habe. Nun kam der Mann endlich in den Besitz seines Pferdes. Ter Knecht, der das Tier von hier nach Marburg gebracht, hatte die Adresse des Fuhrwerksbesitzers vergessen und es einfach im nächsten Stalle untergebracht. * * Eine Feldbriefpost n a ch China geht von Berlin am 29. März ab. Befördert werden nur Feldpostbriefe und Postkarten. * * I n Sachen der Errichtung einer neuen Irren an st alt brachten wir gestern eine kurze Notiz, die durch einen Druckfehler peinlich entstellt wurde. Nicht seit 4 Wochen, sondern seit 4 Iahren erstrebt Herr Prof. Dr. Sommer, der Direktor der hiesigen psychiatrischen Klinik, die Errichtung einer Irrenanstalt in Gießen. Wi- Friedberg, 26. März. Der 6. Jahresbericht der Großh. Obstbauschule und der 30. Jahresbericht der Landw. Winterschule in Friedberg, Schuljahr 1900/01, ist zum Schluß des Winterkursus erschienen. Derselbe enthält die Geschichte der Anstalt und einen Vortrag des Direktors Dr. v. Peter über „Die praktische und theoretische Ausbildung der Baumwärter". Nus dem Schülerverzeichniß ist erficht- lich, daß die landwirtschaftliche Abteilung im ganzen von 35 Schülern besucht war, von denen 16 die Oberklasse und 19 die Unterklasse besuchten. Der landwirthschastl. Uebungs- und RepetitionSkursuS zählte 6, der Baumwärterkursus 18, der RepetitionSkursuS für Baumwärter 13, der Kursus für Obstweinproduzenten 4, der für Geistliche, Lehrer und sonstige Freunde des Obstbaues 4, für die Kandidaten des Predigtamtes 10; ObstverwertungSkursuS für Frauen und Mädchen wurden zwei mit zusammen 42 Teilnehmerinnen abgehalten. Die Gesamtfrequenz der Schule umfaßte demnach 132 Schüler und Schülerinnen. Ferner enthält der Jahresbericht die von der Anstalt ausgeführten Versuche, über die Oberlehrer Reich eit berichtet. Der Geschäftsbericht des Direktor- hebt weiter hervor, daß von 4 Beamten der Anstalt 206 Dorträge und Demonstrationen im Gebiet der Provinz Oberhessen gehalten worden sind. Des weiteren enthält der Jahresbericht Angaben über die im Laufe des Sommers abzuhaltenden Kurse. -u- Nidda, 23. März. Ein bedauerlicher Vorfall ereignete sich gestern in dem benachbarten Geiß-Nidda. Einem neunjährigen Mädchen wurde in der Schule mit einem Griffe! so heftig ins Auge gestoßen, daß ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden mußte. Man befürchtet den Verlust des Auges. Mainz, 25. März. Als sich gestern abend gegen 9 Uhr zwei Soldaten in einer Schiffsschaukel amüsierten, 'chlug dieselbe plötzlich infolge zu starken Schwingens um, wodurch beide Soldaten herausgeschleudert wurden. Ter eine, ein Infanterist vom 117. Regiment, war infolge Genickbruchs sofort tot, während der andere, ein Artillerist vom 27. Regiment bewußtlos nach dem Garnisonlazarett gebracht wurde. — Tie Torpedoflottille hat im vergangenen Jahre durch ihre für den Rhein zu starke Maschine mancherlei Unheil angerichtet, das zum Teit mit recht erheblichen Kosten verknüpft ist. Einem Aschaffenburger Schiffer mürbe auf der Fahrt nach Worms sein vollbeladenes Schiff durch den von den Torpedobooten herbeigeführten Wellenzug direkt gegen das Ufer geworfen, daß es in Trümmer ging. Die von dem Schrffsergentumeu eingeleitete Klage wurde von dem Reichsmarineamt durch Zahlung einer Entschädigung von 12 600 Mark auf güt- lichem Wege erledigt. __ ___ Vermischtes. * Köln, 24. März. Der Badeinspektor deS Bades Neuenahr, Schnelting, wurde wegen Veruntreuungen, geschehen beim Wafferversandt, sowie bei der Ausgabe von Kurkarten, verhaftet. Ts handelt sich um ungeheure Summen, da der Schwindel bereits Jahre hindurch betrieben wurde. Schnelting genoß das unbegrenzte Vertrauen bet Badeverwaltung und wurde erst kürzlich zum Badeiuspektor ernannt. ♦ Riel, 25. März. Dicht am Torpedoboothafen rannte das Torpedoboot S. H die Dampfpinaffe des Schulschiffs Charlotte an, die Pinaffe ging unter, ein Matrose und em Heizer, beide von der Charlotte, ertranken. * Leipzig, 25. März. Zu der in der Berliner Bank in Berlin erfolgten Verhaftung eines Einbrechers, bei welchem Wertpapiere, Geld und Silbersachen gesunden wurden, teilt das „Leipz. Tagebl." mit, efl handle sich um einen Einbrecher, der letzthin in verschiedenen dortigen Prr- vatwohnungen Einbruchsdiebstähle ausgeführt hat. In einem Falle erbeutete der Einbrecher eine Kassette mit Wertpapieren im Betrage von 3600 Mk., 480 Mk. bar und eine Anzahl Schmucksachen. • Proben echten KuustlerhumorS und köstlichen Koullsten- MkS boten in der Nacht auf den Dienstag die fidelen Mit» Richard Grohmann. stumm Sonst VorkommendeS: können. rohren und Blitzableitern nicht befestigt werden. § 9. Hebelgerüste (sog. fliegende Gerüste) dürfen mit Baumaterial in größerem Maße nicht belegt werden, sie müssen im Innern der Gebäude, sicher befestigt und an den Außenseiten mit einer, mindestens 35 Zentimeter hohen nähme gestattet wird, an den Rändern mit Schutzbrettern einzufassen, deren Oberkante die Gebälklage um mindestens 15 Zentimeter überragt. Awon Jules. I nny Lch^rider. HanS Lackner- Auszug aus den Kirchenbüchern -er Stadt Müßen. Evangelische Gemeinde. Getraute. Markusgemeinde. Den 16. März Johann Heinrich Pfeffer, Pachter zu Darmstadt gesetzt werden, während Roagen her schwach lag. Hiesiger Markt: Weizen guter Begehr für den lausenden Bedarf, Preisstand blieb fest. In Rougen stand williger Abqab.lust schvacher Kaufbegehr gegenüber. Gerste ver kehrte in behaupteter Hc-llunu. Hafer hatte guten Absatz bei voll be^ haupteten Preisen ,\n Mais zeigte sich zunehmendes Angebot. Für sonstige Futterstoffe G schäft belanglos. Mehl bekundete feste Tendenz. Preisstand st amm — Weizen ab unserer Gegend 17 Mk, do. frei hier 17,10— 7 25 Mk, do. La Plata und Kansas (kieberreicher Weizen) 17,60—18 Mk., do. Redwinier und russische Sorten (kleberreicher Merzen 17,60—18 Mk. Roqqen hles 14,75 Mk. Braugerste, Wetterauer (gelb und unegal) 16,50 Mk., do. Franken (Ochsenfurter Gau) 17,50 bis 17,75 Mk., Pfälzer und Rr v 17,50 -17,75 Mk Hafer (je nach Qualität, erquis. 25—50 Pfg.. über Notrz 14,25—14,75 Mk. Marü (gesundes mixed) per März April 11,20 Mk, Weizenkleie 9—9,25 Mk., Roggenkleie 10 — 10,25 Mk. Malzkerme 9,75—10 Mk. getrocknete Biertreber 10,50 bis 10,75 Mk. Spe zspreu pr Ztr. ca. 2 Mk. HaferhMfen pr. Ztr. —Mk., Heu (je nach Qualität) pr. Ztr. 3,75—4,25 Mk. Rogaenstroh (Handdrusch) 2,60—2,75 Mk. Werzenftroh (gepreßtes) pr Ztr. ca. 2 Mk Weizenmehl (automat.) 0 25 50—26 Mk., I 23,50—24 Mk, III 21,50 bis 22 Mk., do. exquis. Qualität pr. Sack 1,50—2 Mk. über Notiz, Roggen mehl 0 22,50 23,50 Mk., 0/1 1,25 - 1,50 Mk. darunter Torffneu pr. Ztr. 1,25 Mk Die Preise verstehen sich pr. 100 Kgr- ab hier, häufig auch loco auswär «qer Stationen bei mindestens 10000 Kar. Kandel und KerKehr. Volkswirtschaft. — frankfurter Getrriyemarktbericht vom 25. März. An den deutschen Getreidemärkten war die Grundstimmung in den letzten acht Tagen vorwiegend fest, doch konnten bei dem ausreichenden Angebot inländischer Ware keine nennenswerten Preiserhöhungen für Weizen durchs Ein Holzwurm. Eine giuiz, ganz alte, alte Uhr. Am Gemäuer: Ein Ueberzteher. Am Boden darunter: Ueberfchuhe. Zeit der Handlung: U-be'woro.n. — Ort der Handlun.: Eendafelbft. und AgneS Minna MagnuS, Tochter des. Schuhmachers Friedrich MagnuS zu Gießen. JohanneSgemeinde. Den 16. März Heinrich Grebe, Zigarrenmacher zu Gieß n, ein Witwer, und Luise Schmidt, Tochter des verftorbenkN Bergmanns Hcinrich Schmidt zu Weinbach. Getaufte. Matthäu sgemeind e. Den 17. März. Dem Taglöhner Heinrich Rau ein Sohn, Franz, geboren den 26. Juni. Denselben- Dem Fabrikarbeiter Johannes Rispel ein Sohn, Heinrich Ernst, geboren den 10. F bruar. Markusgemeinde. Den 17. März. Dem Ziegler Johann Wilhelm Hofmann eine Tochter, Babette, geboreu den 2. Februar. Denselben. D m Bierbrauer Rudolf LooS eine Tochter, Eugenik Elisabeth, geboren den 10. Februar Lukasgemeinde. Den 18. März Dem Kaufmann zu Heuchelheim Max Ehmke ein Sohn, Walter Friedrich Gustav, geboren den 27. November. Johannesgemeinde. Den 17. März. Dem Schneider Clemens Narz eine Tochter, Carola Minna, geboren den 27. Januar. Militärgemeinde. Den 17. März. Dem Feldwebel Karl Ritter eine Tochter, Ottilie Marie Minna Philippine, geboren den 8. Februar. Beerdigte. Johannesgemeinde. Den 17. März. Johannette Eckstorm geb. Meyer, Witwe des Land« richters Ludwig Eckstorm, 80 Jahre alt, starb den 14. März. Denselben. Margarethe Bopp geb. Wacker, Witwe deS Zugführers Philipp Bopp, 68 Jahre alt, starb den 15. März. Vorwand versehen sein. .Hänge-(Rahmen)-Gerüste sind nur für kleinere Dachdecker-, Spengler- und Weißbinderarbeiten, für andere Arbeiten nur mit besonderer Genehmigung der Baupolizeibehörde zulässig; diese Gerüste sind an der Außen- und oder „Kletn'Eyerwolf". Paralyttfch-benebelteS Ueber-Drama au» dem Krafft Ebing schrn von Ernst Hallenstein. Reigen der erbUch öelastetm: Er, früher Echlitienschellen-Virwofr, stumpf- stnntg, hat, rote immer, nicht viel zu sagen, Sie, mrnsck-vscheu, stiert immer, . . - . Etz, genannt Er'ch roahrscheinlich beider Sohn, selbstverständlich blödsinnig, . . . • • • Kle'n-Eyerwolf, sitzt seit Kindheit in Spiritus, um sich dm Seinen zu erhalten. Ei.. Arzt, hat keine Sprechstunde, daher § 13. Für größere Neubauten muß eine sichere Nottreppe mit festen Gelanoern angebracht werden. Treppenpotestse sind mit tragfähigen Brettern auf genügenden Unterlagen dicht schließend abzudecken. . Sobald in einem Neu-, Um- oder Anbau eine Balken- V. Aufzuasarb eiten. § 14. Während der Aufbringung von Balken, Tachver- bandhölzern und anderen Baumaterialien hat jede Beschäftigung unter der Arbeitsstelle zu ruhen, wenn nicht be- ondere Schutzmaßregeln eine Ausnahme gestatten. Wenn unter einer Arbeitsstelle eine Aufzugswinde verwendet wird, so müssen die an der Winde beschäftigten Arbeiter durch ein Schutzdach gesichert werden. VI. Dachdeckerarbeiten. § 15. Zur Sicherung der Dachdeckerarbeiten muß entweder das vorhandene Baugerüst auf dem obersten Gerüst- gang und zwar, soweit es das vorhandene Gerüst gestattet, nicht tiefer als 1 Meter unter dem Hauptgesims, in ganzer Breite mit Brettern dicht schließend abgedeckt und an der Außenseite mit einer mindestens 60 Zentimeter h chen Borwand oder mit einer 30 Zentimeter hohen Vorwand und darüber angebrachten Rückstange versehen sein, oder es müssen anderweitige, nach dem Urteil der Baupolizeibehörde genügende Vorkehrungen hergestellt werden. § 16. Zur Ausführung von Dacharbeiten und bei Reparatur von Glasdächern müssen Sicherheitsgürtel und die dazu erforderlichen starken Leinen auf der Baustelle vorhanden sein. . , _ , , . Bei Neueindeckung eines Glasdaches muß unter letzterem, wenn die Höhe über dem Boden mehr als 6 Meter betrügt, ein mit Brettern fest abgedecktes Gerüst aufgestellt werden. , VII. Austrocknen der Bauten. § 17. Das Aufstellen von offenen Coakskörben ift nur in Räumen, in welchen nicht ständig gearbeitet wird, gestattet. Der unnötige Aufenthalt in solchen Räumen ist lreng verboten. Ausnahmen können von der Baupolizeibehörde nur dann gewährt werden, wenn dadurch gesundheitliche Gefahren für die Arbeiter nicht zu befürchten sind. VIII. Arbeitsbeleuchtung. § 18. Die Baustelle und namentlich die Zugänge zu derselben müssen bei mangelndem Tageslicht so lange beleuchtet werden, als im Bau oder auf der Baustelle Arbeiter ^o^Ärd^ elettrisches Licht verwendet, so müssen an den Ausgängen und auf den Treppen oder Leitern Notlampen brennen. IX. Ab brück-s arbeit en. 8 19. Beim Abbruch von Gebäuden darf ein Umwerfen ganzer Wände, Schornsteine usw. nur unter fachmännischer - Aufsicht stattfinden; es ist verboten, Arbeiter so zu beschas- ; tigen, daß dieselben übereinander stehen. X. Haftbarkeit. § 20. Für die Erfüllung obiger Vorschriften sind zunächst der jeweilige Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter verantwortlich, des weiteren auch die einzelnen Arbeiter, insoferne dieselben es unterlassen haben, ihnen bekannte Mängel an den nötigen Sicherheitsvorkehrungen oder das Fehlen von solchen ungesäumt zur Kenntnis des Arbeitgebers oder seines Stellvertreters zu bringen. XI. Kundgebung. 8 21. Diese Verordnung ist auf jeder Baustelle an geeigneter, bequem zugänglicher Stelle auszuhängen; der Aushang muß stets deutlich lesbar erhalten werden. XII. Strafen und Zwangsmaßregeln. 8 22. Auf Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften finden die Bestimmungen des Art. 80 der Allgemeinen Bauordnung Anwendung. Außerdem ist bei Nichteinhaltung obiger Vorschriften die Baupolizeibehörde auf Grund des Art. 56 der Städteordnung befugt, die Weiterführung der betreffenden Bau- arbeiten oder die Benutzung der unvorschristsmaßigen Gerüste Gerätschaften und Einrichtungen zu verbieten, oder die betreffenden Arbeitgeber zur Vornahme der vorgeschriebenen Einrichtungen und Maßnahmen oder zur Beseitigung der unzulässigen Einrichtungen im Zwangswege anzuhalten. § 23. Wenn nach dem Urteil des revidierenden Baupolizeibeamten Gefahr im Verzüge steht, so ist dieser berechtigt, die sofortige Einstellung der baulichen Arbeiten bis auf weiteres selbständig anzuordnen, oder sonstige notwendige Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr zu treffen. Tie Arbeitgeber und Arbeiter sind bei den im § 22 festgesetzten Strafen verpflichtet, diesen Anordnungen Folge zu leisten. _ Wegen der endgiltigen Regelung hat der Beamte binnen 24 Stunden die Entscheidung oer Baupolizeibehörde heroei- zuführen. Gießen, den 18. März 1901. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. geeigneten Unterlagen )ia;er zu oejt|iiy^- aesteist werden. § 6. Die Gerüste sind gegen Verschiebungen und Senk- 8e'“*fle unqen gesichert und festverbunden herzustellen. Die Gerüstbretter müssen ihrer Belastung entsprechend, jedoch nicht unter fünf Centimcter stark sein, mit Ausnahme der Bretter für Weißbindergerüste, für welche eine Starke von vier Zentimeter genügt. Sofern zwei oder mehr Bretter nebeneinander erforderlich sind, müssen sie dicht aneinander und an den Hirnenden mit angemessener Ueberdeckung verlegt werden, damit das Durchfällen des Baumaterials ______ verhindert wird, und die Bretter uicht aufkipperi oderi. H ^üß dieselbe an allen zur Arbeit oder zum ausweichen können. Dem Aufkippen der Bretter istputzet- ^kehr dienenden Stellen mit mindestens 50 Zentimeter dem durch Anbringen von eisernen Klammern vorzuveugen. rBrettergängen versehen werden. Diese Brettergänge Werden auf dem Gerüst Materialien gelagert, so ist an lange zu erhalten, bis die betreffende Balkenlage, der Außenseite des Brettergangs dicht anschließend emBestimmung gemäß, dicht schließend mit Bordbrett hochkantig anzubrmgen und zu befestigen. $ ettern überdeckt ist oder die Balkengefache ausgestakt oder 8 7. Bei Maurergerusten muß feder zur Arbeit oe- ausaefüllt sind. nutzte Gerüstgang, mit Ausnahme der zum Mate^al-^ran §- Ausbringung der zweiten und jeder folgenden Port benutzten, Oeifnungen b>- an duun«„’b'Äauer »aItal(o9E 'st die unter der jeweilig obersten liegende oder rn Ermangelung letzterer möglichst dicht an die ttiauer schließend mit Brettern zu überdecken, heran mit Brettern zugelcgt, und jowohl an der, Außen -""'^"Ueberdeckung der jeweilig zweitobersten Balken- jeite, als an den kopjsectcn dicht „Mie^nd mi «™y™Lge ist bis zur erfolgten Rohbauabnahme zu erhalten. Lordbrett und mit einer sicheren Ruckstange versehen fem, l y Mnfftenuna der Trevven sind Oeffnungen für W8 ife'iawi wär s einander tieqen, und müssen mit einer sicheren Rückstange Brettern fest zuzudecken. Alle derartigen Oeffnungen un versehen sein. Weißbindergerüste dürfen an Regenabfall- Innern des Baues und in den Gerüsten smd, soweit nicht rnhrpn und Blitzableitern nicht befestigt werden. 'im besonderen Falle von der Baupolizerbehorde eine Ausglieder de« Wiener Raimund-TheaterS. Sie führten auf dem „benn doch zu bunten Theater- zwei sehr spaßhafte Stücke auf. Der Inhalt deS ersten, sehr ernsten, er- zählt der redselige Theaterzettel, den wir nachstehend folgen lassen: .Wenn die Anek-Toten erwachen" Bekanntmachung. Nachstehende Polizeivervrdnung betreffend „Verhütung von Unfällen bei baulichen Arbeiten" wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Auf Grund des Art. 56 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes vom 13. Juni 1874, betr. die Städteordnung für das Großherzogtum Hessen, der Art. 2 und 28 des Gesetzes vom nach Anhörung der Stadtoerordneten-Versammlung unb ,J 2eberfJn utlb an ihrer Hinterseite » SuÄ8 iÄffÄÄ durch Bretter, welche ans schräg herausstehenden Latten XSeXS*"1' Po-izeiverordnung für dw besesttgt^smb,^zn^stchern.^^ Stadt Gießen brüsten. in angemessenen Zeitabschnitten, jedoch mindestens alle 8 1. Mit der Ausfüh^un^ Von Bau-, Erd- oder Ab- sechs Wochen, auf ihre Haltbarkeit geprüft werden, bruchsarbeiten darf nicht eher begonnen werden, als bis Es bleibt Vorbehalten, m besonderen Fallen die H r- die zur Sicherheit der Arbeiter und der Vorübergehenden stellung besonderer Baugerüste baupolizeilich anzuordnen, erforderlichen Einrichtungen und Gerüste nach Maßgabe der § 10 Bei jedem Neu-, An- oder Umbaii und ebenso bei nachfolgenden Bestimmungen hergestellt worden sind. hebern Abbruch, welcher eine Aufgrabung "n der Strafte 8 2. Alle zur Herstellung und Bedienung von Gerüsten oder em Vortreten von Baugerüsten auf dav Straßen- benutzten Materialien und Werkzeuge müssen von guter terrain erfordert, ist der Bauplatz gegen die Straße mit und zweckentsprechender Beschaffenheit sein; insbesondere einemi Bauzaun abzuschließen. müsse?! alle Rüsthölzer, Stangen, Streichen und Bretter Bei Bauten, deren Baugerüste in die Straße voraus gesundem Holz bestehen, und alle Gerätschaften, treten, ebenso bei Abbruchsarbeiten an ber ©trage nt auf Maschinen und sonstiges Zubehör, wie Seile, Klammern, der ganzen Baulange an der Straße in Hohe von 3,oO Mtter Biudezeuq usw, in gutem, gebrauchsfähigem Zustande sich über dem Bürgersteig ein Schutzdach anzubringen, welches beHnbcn 9 bas Herabfallen von Gegenstänben zu verhinberu geeignet ll. Erb- unb Fundamentierungsarbeiten. ist- wenn nAt ein entsprechenber Bauzaun angebra^t wer- 8 3 Gräben, Baugruben usw. müssen enttoeber ge- ben kann. Dieses Schutzbach muß aus minbestenv 3,o Zenti- nüaenbe Böschung haben ober gut abgesteift werben, sofern meter starken Brettern mit Ueberbeckiing hergestellt unb in die^Bobenbeschassenheit eine gefahrlose senkrechte Abteufung ber Richtung auf bie Baustelle abwärts geneigt werden, ubne diese Sicherheit nicht zuläßt. es muß über die größte Breite des Gerüstes mmdefstMs 8 4 Neben vorhandenen Bauten sind die neuen Fun- 1 Meter vortreten und, wenn kein Gerüst vorhanden, eine damente und besonders der dazu nötige Bodenaushub Breite von 2 Meter erhalten. Für Weißbindergeruste ge- stückweise auszuführen, wenn die Nachbargebäude weniger nügt die Verwendung von 2 Zentimeter starken Brettern "lllebr” fnra«afUU”äZ"tieund'^chutzdäch er. ^"^-rbeckung.^ B°up-Nzeibehö-be 8 5 Sämtliche Gerüste sind nach fachmännischen die Anordnung weitergehender Schutzvorkehrungen vor- m.bb ^T?!. Ve-änb-rungen an Gerüsten aller Art bürfen en Arbeitsausführungen mit Sicherheit °°rg°nomrnen wer- nur^irn Austr^bes CH Jusbesondere sii^ folgende Vorschriften zu beachten: an Weißbiudergerüsten ist verboten. Sämtliche Gerüste dürfen nur soweit belastet werden, jy. Leitern, Nyttreppen unb Oeffnungen. als bereu Tragfähigkeit es gestattet. r 12. Freistehend Leitern bürfen zu Bauarbeiten, ab- Die zum Aufziehen von Lasten über 2000 Kilogramm gesehen von Absprießungeu, nur bis zu einer Höhe von bestimmten Gerüste ober Gerüstteile müssen regelrecht ge- »nte()r Z Meter benutzt werben. Leitern bürfen zimmert unb in ben Verbinbungen, bie auf Zug rn Au- Gerüsten nur auf einer Unterlage von zwei übereinander sprach genommen werben, mit eisernen Schraubenbolzen ^legten, rninbesteus je 3,5 Zentimeter starken Brettern auf- befeftigt werben, insofern nicht die Baupolizeibehorde im » stZtt werden. besonderen Falle sich mit Verstärkung gewöhnlicher Mauer- Bäume und Sprossen aller zur Bauausführung gerillte begnügt. . benutzten Solzleitern müssen aus gesundem, nicht über- Abgeseheu hiervon sind ]ur alle übrigen Lauarbeiten fpäbmgein Holz ohne große Aeste bestehen und die Leitern auch Gerüste zulässig, welche aus bearbeitetem ober un- na(l |hrer Aufstellung so befestigt werben, baß sie Weber bearbeitetem Rüstholze bestehen. ^ie ihuftbaunie follen m un^cn abrutschen, noch oben überschlagen können. bet iRegel iiidjl ineijr: al§ pier Meter: üon Die Leitern müssen, senkrecht gemessen, mindestens dieselben dürfen nicht in den befestigten Straßenbelas Meter über den Austritt hervorragen und bei größerer eingelassen werden, sondern find w anderer Weise auj gegen Durchbiegen und seitliches Schwanken fest aus- geeigneten Unterlagen sicher zu befestigen. gesteift werden. §6. Die Gerüste sind gegen Verschiebungen und Senk- j ^itergänge sollen, wo dies irgend möglich ist, so angelegt werden, daß die von einer Leiter herabfalleuden Gegenstände den darunter liegenden Leitergang nicht treffen vt UlttM Sun« W MM' LS- fi?Ä KM -Äs' Ä$Dllei Ntz ° W h/! 7n9en tieru! nW L?u 1 Ä«Ki ZK 52 ^q- itÄt ii an ine Pr wird in dk „National«, teilt, daß Sondennte tmirbe zur fei, worcra richt aufri Organ erk Aeußerung haben, sie der Landwi Eine si Erachtens j Die Verfolc nehmen, hi Form-, sie den Tchwie nicht znm von dener möchte ur bietet. G bessern m -em Bono keit die fördere. L um die M mhl erst zunächst Er füllung ih viel öit nähme - mit sachü, VuMnanb sondern un die Parteibi j£*W lot. WaKöps oder ol^ene die Patriot egoistische beiten" die Äer uni archisten, i besser aus. sollte aufh ionds anstc man sMe Im letzten £e. wirklich Resultante ungen. M vesseruntz ! ^ibsteinteh sichtslose ö nicht in bw ® «um iw Unnung 1 Sunse?e; W trägt' uS^ortfi * auf h Holzversteigerung 22 auf der Grünbergerstraße am 1901. emofiehlt 2274 Emil Bender, Neustadt 53 JtchlHreiieiei örr Irrtet grfurtjt 40 flülfltn, hohen »nd nikdrigeo Kaiser 'st 2331 EelterSweg Vi. Ein Hausbursche 153 1266] Schön möbliertes Zimmer fofort Qcfud>t- 2822 *lit 13 5 76 J. Vogel, Dammstr 8. 882 JZahuyofstraße 57. Näheres «iteirrflratze 17, p»t. Bopp. 2341 1711 A. Siegel. 2163 142 6850 Buchen-Tcheitholz, Eichen-ScheUholz, Buchen-Knüppel, E chen-Knüppel, Kirschen.KnÜppel, rm n n n n berg, 47 per sofort zu vermieten. Reulladt 1, H, Ecke Bahnhosstr. 5 27 279 61 63 15 15 63 4 71 1300 1400 120 26 J5 Heringe ÄX, Rollmöpse«^, 01050] Cucke für meinen Sohn, 17 Jahre alt, eine Lehrstelle als Schlaffer, Kost und Logis im Hause. Off. erbeten unter 0. D. 01050 an die Erped. d. Bl. 01098] Mädchen nach Köln gesucht^Kammkratze 15. Illg. Nereiu für Armen- nab Krankenpflege Are tag den 29. 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