1 J r Mäst ff Jb stling ‘WMuM ft? für einige fiefudft. 2_SpebtionV^{, wÄ toäb6(ll ««Ml- ’® io. n. n j. h L-fsmSv.Ar.,1 ■ !2 hinter bttibörk. LgL 2087 tüchtig,» ■n 'ann un- HauS. "v beche-k, vir-,« M Per I ober 15. w öaas.Oftani 81,11 enfam n. Frank!, ein bas bürg. koch. k. u. b. vrck.geq hob Lohn Erm.leufeMol loS, braveS Jtctl m per fofort gesucht bl, t Treppe [IW eiiWihf Mchenau-M^ln., itenogr.llduchsührung lAnfanMüe OlOM M, Wetzlar, HOalt. i, am liebsten oMih. zu kaufen gesucht, nit PreiS unter D r n hie Srpebition - BI. Lick nb£ Lk'S» att^—-^5hrtti «r. 72 Erstes Blatt Dienstag 26. März 1901 ■Aeftiee, Expedition und •"ufewi: rchAlstratze 7. 151. Jahrgang Adrrfle für Depesche»! Anzeiger Siehe». FernsprkchanichlußNr.tt. täglich mit ■»•«•Hm M Montags. •telHettner Familien- Mttter »verden dem An- GichenerAnzeiger General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen vezugrpreir viertestichm Mk. 2.20, monatl. 75 'M mit Bringerlohn: durch ■ Abholestellen üirrteljifr* Mk. 1.90, monatl. 65 M Bei Postbezug vierteljähvi. Mk. 2.00 ohne «efteOt*. »Oe Unjclaen SermttKuiMBf stellen de« tzn> und Uu6(a»w nehmen Anzeigen für Ma Siebener Anzciqer cntgeeaa. Zetlenpretv lokal 11 W», auSwärtv SO Pfg. M Hl- Volkskunde" vier» M«l n^chentlich beigelegt. ■•••♦■« von Anzeigen P» nOchnNitig« für den M»tK»e« Tag erjcheinenden W»>>'»" It3 Bonn io Uhr ■MettllHRgen Ipätefiene »*ibM Borger. Amtlicher Feil. Bekanntmachung. Betr: Die Maul- und Klauenseuche. Nachdem die Seuche in Grebenau, Kreis Alsfeld, erloschen ist, ist die angeordoete Sperre aufgehoben worden. Zu Groß-Karben, Kreis Friedberg, ist die Seuche auSgebrochen und Gehöftefperre angeordnet worden. Gießen, den 22. März 1901. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ______ v. Bechtold. Bekanntmachung. In Ruppertenrod, Kreis Alsfeld, ist die Geflügel cholera auSgebrochen und Stall- und Gehöftefperre an geordnet worden. Gießen, den 22. März 1901. Großherzogliches Kreis amt Gießen. v. Bechtold. Hypothekenbanken. Der Berliner Bankenkrach hat nunmehr im preußischen Abgeordnetenhause auch ein parlamentarisches Nachspiel gehabt. Niel ist dabei freilich nicht herausgekommen; die gestellten Anträge wurden einer Kommission überwiesen, von der man anscheinend erwartet, daß sie besser wissen werde, was damit anzufangen sei, als man das im Plenum wußte. Immerhin kam in der Debatte mancherlei zur Sprache, was auch für weitere Kreise von Interesse ist. Zunächst ist zu konstatieren, daß die Versuche der Regierungsvertreter, hie Aufsichtsbehörde gegen den Vorwurf in Schutz zu nehmen, daß sie den Zusammenbruch der Banken und die Schädigung des Publikums zu verhüten nicht vermocht haben, wlenig Erfolg hatten. Die Behauptung desLandwIirtschafts- ministers, daß es ohne Staatsaufsicht noch scylimmer geworden wäre, läßt sich freilich nicht widerlegen, aber ebensowenig beweisen, und die Annahme des Ministers, daß die Pfandbriefinhaber für Kapital und Zinsen voll gedeckt seien, dürfte sich wohl als etwas zu optimistisch Herausstellen. Am wenigsten glücklich aber war der Hinweis eines-Regierungskommissars darauf, daß die vorgekommenen Inkorrektheiten der Aufsichtsbehörde keineswegs entgangen seien, daß sie es aber noch nicht an der Zeit gehalten habe, einzu- schreiten. Denn nicht darauf kommt es an, was die Aufsichtsbehörde gewußt oder nicht gewußt hat; das Entscheidende ist vielmehr, daß sie trotz dieses Wissens die Katastrophe nicht hat verhindern können. Da hat man denn doch gewiß ein Recht, zu sagen, daß eine Staatsaufsicht, die so wirksam ist, mehr schadet als nützt. Denn sie erweckt im Publikum den Glauben, daß bei staatlicher Kontrolle Ungehörigkeiten nicht vorkommen können, und verleitet es, im Vertrauen auf die behördliche Ueberwachung es an eigener Aufmerksamkeit fehlen zu lassen. Das gilt übrigens nicht allein von der Staatsaufsicht über Hypothekenbanken. Ueber den Weg, aus dem solchen Unzuträglichkeiten abgeholfen werden soll, ist man von jeher verschiedener Meinung gewesen. Tie Einen plädieren für eine Verschärfung der Staatsaufsicht, und darauf wollte im wesentlichen auch der Antrag der Budgetkommission hinaus. Tas Mißliche dabei ist nur, daß man keine Gewähr dafür hat, ob diese verschärfte Staatsaufsicht sich wirksamer erweisen wird, andererseits bürdet man, je weiter man die Grenzen für die Aufsichtsbefugnisse steckt, in desto höherem Maße dem Staate eine Garantie für die ordnungsmäßige Geschäftsführung auf, mag auch diese Garantie nur eine moralische, durch gerichtliche Klage nicht verfolgbare sein. Tarum wird von anderer Seite vorgeschlagen, lieber ehrlich einzugestehen, daß man mit der Staatsaufsicht nichts ausrichten könne, und es dem Interessenten zu überlassen, sich selber zu helfen. Selbstverständlich wird es dann Aufgabe der Gesetzgebung sein, diese in den Stand zu setzen, ihre Interessen in ausreichender Weise wahrzunehmen. Daß zu diesem Zwecke dem „Treuhänder", der die Rechte der Pfandbriefgläubiger vertreten soll, eine selbstständige Stellung angewiesen werden muß, darüber ist man einig, und in dieser Beziehung wird die Kommission vielleicht positive Vorschläge zu machen im stände sein. Von konservativer Seite wird aber kurzerhand beantragt, das Recht zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Pfandbriefe auf die öffentlichen Kreditinstitute, insbesondere die „Landschaften" zu beschränken, den Privatbanken also das Pfandbriefprivileg zu entziehen. Ob das nur gegen (nU3 schädigung angängig wäre, mag dahingestellt bleiben. Aber auch auf d^c Rechten wurde anerkannt, daß darin eine schwere Schädigung des städtischen Kreditwesens liegen würde, auf dessen Befriedigung die Landschaften einmal nicht eingerichtet sind. Auch hier ist es leichter zu zer- stören als aufzubauen. Politische Wochenschau. „Groß Herzog und Sozialdemokratie" istauch in der vergangenen Woche die Spitzmarke geblieben für zahlreiche Artikel, in denen die Begegnung unseres Landesherrn mit dem Sozialdemokraten Ulrich besprochen wurde. Der ganzen An gelegenheit ist u. E. eine größere Bedeutung beigelegt worben, als sie in Wahrheit verdient. Wir sind der Ueberzeugung, daß den Großherzog sein politisches Interesse und sein Streben für die Wohlfahrt aller Bevölkerungsschichten des hessischen Staates zu dem Schritte einer persönlichen Annäherung mit dem Abg. Ulrich veranlaßt hat. Wir gehören zu denjenigen, die da meinen, daß die Unterhaltung niemandem geschadet, wohl aber der Verbreiterung des monarchischen Gefühls in, der Krone sonst fernstehenden Kreisen mehr genützt hat, als das etwa ein Bündel voller aller höchster Erlasie bewerkstelligen könnte. Zur Frage, in wie weit man von Seiten der Urheber des parlamentarischen Abends den Sozialdemokraten entgegengekommen ist, hat am Freitag der Präsident Haas eine Erklärung abgegeben, der zufolge weder er noch das Bureau den Sozialdemokraten irgend welche Zusagen über das Vermeiden monarchischer oder höfischer Ovationen gegeben haben. Indem er aber auf private Anfragen erwidert hatte, daß überhaupt keine Ansprachen au dem parlamentarischen Abende gehalten werden würden, des Großherzogs Erscheinen aber im Voraus bekannt war, wußten die Sozialdemokraten, woran fie waren. Sie gingen hin und brachen chr Brot am Tische mit dem Monarchen. Sonst nun pflegt das deutsche Volk seinen Fürsten, sobald sie unter ihnen erscheinen, nach gutem alten Brauche dafür durch ein Hoch zu danken. Dieses Hoch ist an jenem Aben) unterblieben. Das ist eine Thatsache, die durch die HaaS'sche Erklärung nicht aus der Welt geschafft werden kann. Der erste Abschnitt der Thätigkeit des Reichstags für diese Session ist abgeschlossen. In 13 Sitzungen oft von unerträglich langer Dauer hat er den ReichshauShaltSetat, die beiden Nachtragsetats für die Kosten der China-Expedition und das kleine Gesetz zum Posttaxwesen (betreffend Abholefächer) erledigt und eine große Anzahl von Gesetzentwürfen beraten, die von den 14 Kommissionen meist so weit gefördert sind, daß der Reichstag bei Wiederaufnahme seiner Thätigkeit die umfangreichen Berichte der Kommissionen entgegen- nehmen kann. Wie außerordentlich gefährliche Keime der Zwietracht die chinesische Frage enthält, das hat der jüngste Streit- fall zwischen England und Rußland betreffs eines Bahngeländes bei Tientsin wieder deutlich gezeigt. Diesmal ist der drohende. Zusammenstoß zwischen den beiden Rivalen noch einmal vermieden worden, der Konflikt hat sich noch einmal in die Geleise der diplomatischen Verhandlungen hinüberleiten lassen. Aber der ganze Verlauf des Zwischen falleS ist ein bedeutsames Symptom, ein ernstes Warnungs zeichen, wie schnell sich auf dem ostasiatischen Terrain Reibungsflächen zwischen den beteiligten Mächten bilden, wie leicht aus kleinen Reibungen ein großer Brand entstehen kann. Die ganze Streitfrage, die dicht vor einer kriegerischen Katastrophe von unabsehbarer Wirkung stand, ist an sich eine Bagatelle. Auf einem Bahngelände am linken Ufer des Peiho bei Tientsin wollten englische Arbeiter eine Ausweichstelle an- legen und stießen dabei auf ein Gebiet, das die Russen kraft eines Vertrages mit der chinesischen Regierung bezw. mit dem Vizekönig von Petschili, Lihungtschang, als russisches Gebiet betrachten. Dem Einspruch der Russen, dessen Begründung ja noch zu prüfen ist, setzten die englischen Soldaten sofort einen Gewaltakt entgegen, indem fie das russische Grenzzeichen entfernten. Diese englische Heldenthat kommt aber erst ins rechte Licht, wenn man konstatiert, daß die Engländer sich in zwanzig- facher Ueberzahl befanden. Trotzdem benahmen sich die russischen Soldaten äußerst schneidig und hielten sofort den provozierenden Engländern b:e Büchsenläufe entgegen. Auf beiden Seiten warf man auch schon Schützengräben auf — und das „zufällige" Losgehen einer Patrone hätte den Kriegsbrand entfacht. Doch rechtzeitig gaben die Kabinette dem gefährlichen Spiel eine andere Wendung. Von London aus erging an den Führer des englischen Truppenkontingents in China, General Gaselee, ein telegraphischer Befehl, „sich ber Anwendung von Gewalt zu enthalten, es sei denn zur Abweisung eines Angriffs". Inzwischen sollte sich Gaselee an den Höchstkommandierenden, den Grafen Waldersee, wenden und dessen Vermittlung in Anspruch nehmen. Also geschah es auch. Da die Russen ihren Anspruch zunächst durchgesetzt hatten, so hatte man auch in Petersburg keinen Grund, dem russischen General das Kommando zum Feuern zu geben; Nraf LamSdorf beeilte sich, nach London zu erklären, daß eine Hoheitsrechte auf dem Spiel ständeu, daß vielmehr die irittigen Eigentumsfragen der Prüfung beider Regierungen vorgelegt werden sollen. Inzwischen wurden unter Walder eeS Aufficht die rusfischen und englischen Truppen von dem gefährlichen Feuerherd zurückgezogen. Statt der Büchsen treten die Diplimatenfedern in Aktion. Sowohl in den englischen WiSky wie in den rusfischen Wuttki ist Waffer hineingegoffen worden. Den Chinesen ist nicht >ie Freude zu Teil geworden, zu sehen, wie sich die „Verbündeten" gegenseitig zu Leibe gehen. Wohl aber ist aller Welt wieder offenkundig geworden, daß England sich von jedem ernsten Konflikt ängstlich zurückzieht. Englands Prestige hat von neuem durch diesen an sich so belanglosen Streitfall in Tientsin eine unwiederbringliche Einbuße erlitten. Da« Jnselreich kann in Ostasien nicht mehr eine entscheidende Stellung eiunehmen, eine bestimmende Sprache führen, sondern muß sein Heil in der dilatorischen Behandlung der ostafia- tischen Frage suchen. Das sind die Folgen, das ist die Strafe des BurenkriegeS. Welch tiefe Beschämung ist dem stolz-n Weltreiche widerfahren durch den Ausgang der Friedensverhandlungen zwischen Kltchener und Botha. Nicht der Führer der „marodierenden Banden" des „annektierten" Burenlandes hat um die Einleitung von Friedensverhandlungen ersucht, sondern der GeneralisfiyiuS der übermächtigen englischen Armee in Südafrika hat dies Ersuchen an den Buren-General gestellt. Man frohlockte schon in England über die Kapitulation Bothas und die Unterwerfung der letzten Burenscharen. Und wie hat Botha, im Einverständnis mit seinen Unterführern und mit den entscheidenden Mitgliedern der Regierung den Engländern geantwortet? Mit dem ganzen Stolz und Selbstbewußtsein der unbesiegten Freiheitskämpfer hat er die billigen und nichts weniger als vertrauensvollen Bedingungen Kitcheners zurückgewiesen. Nur auf der Basis der Zusicherung ehrenhafter Selbständigkeit der Burenstaaten, Begnadigung der Kaprebellen und Schadloshaltung der geschädigten Farmenbesitzer kann und will die Heldenschar der Burenregierung, wie sie sich in den Persönlichkeiten eines Botha, Dewet und Delary, Steijn und Schalk Burger repräsentiert, mit den Engländern paktieren. Der Mut und die Zähigkeit der Freiheitskämpfer wird schließlich doch belohnt werden. Immer mehr macht sich in England die Erkenntnis geltend, daß der Krieg endlos und ergebnislos sein wird, daß vor allem Eng- lano durch diese Festlegung aller seiner Kriegskräfte in Südafrika an anderen Stellen seines Weltreiches unwiederbringliche Einbuße erleidet. Dazu kommt als wirksamster Bundesgenosse der Buren die Pest zu Hilfe. Vor diesem Schreckgespenst erlahmt in England wie in den Kolonieen jede Bereitschaft freiwilliger Gestellung zum Kriegsdienste. England ist am Ende seiner Kriegskraft. Politische Tagesschau. Den geheimen Sicherheitsdienst beim Kaiser versieht bekanntlich die sogenannte politische Abteilung der Polizei, die im Berliner Polizei-Präsidium ihren Sitz hat. Auf Grund eigens von uns eingezogener Erkun- digunaen hat infolge des bedauerlichen Vorfalls in Bremen eine Verstärkung der genannten Abteilung, die aus 12Q Kriminalbeamten ausschließlich der höheren Beamten besteht, an Kopfzahl nicht stattgefunden. Dagegen wird der Jnstruktionsdienst desto eifriger gehandhabt, und es werden Uebungen aller Art vorgenommen, die hauptsächlich auf einem äußerst scharfen Überwachungsdienst der Umgebung und speziell der Person des Kaisers basieren. Die Bejamtvn, welche selbstverständlich nur ganz unauffällig in Zivil thütig sein können, dürfen den Kaiser nie aus dem Auge; verlieren und müssen gleichzeitig das Publikum scharf beobachten. Derartige Uebungen, bei denen z. B. eine Person; den Kaiser darstellt, und allerhand unvermutete Zwischenfälle markiert werden, finden unausgesetzt statt; die intimen Einzelheiten solcher Instruktionen werden selbstverständlich geheim gehalten. Eine weitere Folge des letzten Attentates ist, daß in Zukunft m e hr Be am t e den Kaiser auf seinen Reisen begleiten werden als bisher; es würden dann also mehr wie 60 Köpfe den Sicherheitsdienst ausüben. Auch hat man sich entschlossen, ohne Rücksicht auf etwaige Wünsche der Stadtbehörden unter allen Umständen die eigens dazu bestimmten Beamten mit Unterstützung und in Uebereinstimmung der betreffenden örtlichen Polizei-Behörde hierfür zu verwenden. Speziell die^Zansestädte hatten sich bisher erboten, den Sicherheitsdienst a l l e i n zu übernehmen, was also in Zukunst ausgeschlossen ist. Der Bremer Attentäter trug bekanntlich vor der Ausübung des Attentats große Aufregung zur Schau, und es wird in maßgebenden Kreisen die Ansicht allgemein geteilt, daß dies Benehmen den Berliner Kriminalbeamten nicht entgangen und eine Verhinderung der Ausführung der That icher geglückt sein würde. Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt unterm 22. März: Es wird weiter geredet in der Kan al ko m- mission des preußischen Abgeordnetenhauses. Tie Diskussion bewegt sich im Kreise herum. Wer das Lied nicht weiter kann, der fängt es wieder von vorne an. heute hatte die Kommission wegen Ausfalls der Plenarsitzung einen ganzen Tag zur Verfügung. Aber aus den bisher vorliegenden Berichten gewinnt man nur die Auffassung, daß die Kommission nicht einen Schritt dem Ziele näher gekommen ist Zur Selbsttröstung und Belebung des Mutes der Kanalfreunde wird regelmäßig der Hoffnung auf „Verständigung" Ausdruck gegeben. Heute bekundete der Vor- itzende Abg. v. E y n e r n (nl.) seinen Glauben an ein „fruchd- ;ares Endergebnis". Herr v. Eynern selbst meinte aber gleichzeitig, die Regierung könne die Lippe-Linie niemals annehmen. Ties bestätigte zwar nicht dl , aber durch große Zurückhaltung gegen di^LipP ierung Eisenbahnminister v. Thielen. Erne P su g dieses Projekts sei innerhalb kurzer Zeft nicht möglich. Ta die Mehrheit des Zentrums und der konservativen dem Dortmund-Rheinkanal nur unter der Bedingung dtzr Lippe- Linie, statt der von der Regierung gewählten Ernscher-Linie, zustimmen will, so ist aber schlechterdings kein Boden für die Verständigung vorhanden. Wie sollen diese diametral entgegengesetzten Ueberzeugungen zusammenkommen? Welchen Zweck hat überhaupt diese ganze Beratung, da die Absicht der Rechten, den Mittellandkanal abzulehnen, nach Äußerungen eines konservativen Führers „unerschütterlich" ist? Ohne den Rhein-Elbe-Kanal hat wieder die Regierung an dem Dortmund-Rhein-Kanal kein Interesse, erst recht nicht mit der Lippe-Linie. Ohne viel Prophetengabe läßt sich unter allen diesen Umständen voraussehen, daß die Kanalvorlage samt allen ihren „Kompensationen" unter den Tisch fallen wird. Darüber könnte man sich aber bald klar sein, über dies' unfruchtbare Endergebnis.__________ Parlamentarisches aus Hessen. Tie Regierungsvorlage betreffend den den Denkmalschutz behandelnden Gesetzentwurf ist jetzt der Zweiten Kammer zugegangen. Wir haben diesen Entwurf bereits früher in einem ausführlichen Artikel behandelt. Eine andere Regierungsvorlage betrifft die Einreihung des technischen Lehrers Tr. Aug. S ch e u e r m a n n zu Worms unter B. D. 10 der Besoldungsordnung vom 9. Juni 1898. Tr. Scheuermann hat das Gymnasium zu Darmstadt durchlaufen und wurde mit dem Zeugnis der Reife für die Universitätsstudien entlassen. Er besuchte alsdann die Uni- verfttüten Leipzig, Berlin und Gießen und betrieb — außer musikalischen — 6 Semester lang germanistische und geschickt! ixfye Studien. Von dem Konservatorium für Musik in Leipzig erhielt er ein vorzügliches Zeugnis, von der Universität Gießen wurde ihm auf Grund gramen rigo- rosum in Deutsch und Geschichte die Würde eines Doktors der Philosophie magna cum laude verliehen. . Ein neuer Gesetzentwurf, die Ergänzung der Bestimmungen über die Pensionierung der Volks schnl- l ehr er betreffend, wünscht, daß Schullehrern, die nach! zeitweiser Pensionierung im Schuldienste wieder angestellt worden sind, bei Berechnung der Pension die Zeit ihrer früheren Pensionierung in Anrechnung gebracht wird. Das ist ein billiger Wunsch, der zweifellos die Zustimmung der Kammer finden wird. Eine Vorstellung des Gemeindevorstandes von Osthofen geht dahin, daß für eine neue staatliche Irrenanstalt in Rheinhessen die Gemarkung Osthosen in Aussicht genommen werden möge. Ter Zweite Ausschuß beantragt die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes Iber die Anwendung der Artikel 41 bis -51 des Gesetzes vom 21. April 1880, die Disziplinar- verhältnisse der nicht richterlichen Staatsbeamten, auf die Untererheber staatlicher Gefälle und die Ortsein- nehmer, ferner die Annahme des Gesetzentwurfs über das Verfahren auf Grund der Vorschriften in den §§ 20 und 21 der Gewerbe-Ordnung; endlich die Zustimmung zum Gesetzentwurf, die Abänderung des Artikels 22 des Gesetzes vom 12. August 1896 über den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im Großherzogtum. Hessischer Zandtag. Zweite Kammer -er Stände. NN. Darmstadt, 23. März. Die Sitzung wird um 9.15 Uhr eröffnet. Am Ministertisch: Staatsminister Rothe, Justizminister Dr. Dittmar, die Ministerialräte Ewald, Breidert und Oberbaurat Meier. Zur vorläufigen Beratung steht zunächst ein Antrag des Abg. Dr. Heid eure ich, die Verwendung der für die landwirtschaftlichen Ausstellungen im Staatsbudget 1900/01 vorgesehenen Mittel betreffend, sowie ein Antrag des Abg. Weidner, das Ausschreiben der Großh. Regierung über die L a n d w i r t s ch a f t vom 30. November 1900 und 29. Januar 1901. Die beiden Anträge werden zur Vorberatung an den Ausschuß verwiesen. Ein Antrag der Abgg. Leun und Genossen,< bie Ergänzung des Art. 47 des Gesetzes vom 28. September 1890, die Vrandversicherungsanstaltfür Gebäude betreffend, wird nach dem Antrag des Berichterstatters Abg. Häusel für erledigt erklärt. Zu dem Antrag des Abg. Dr. Heidenreich, den.Bau einer Nebenbahn von Wahlen nach Ham meld ach i. O. betreffend, bemerkt Ministerialrat Ewald, die Regierung habe die Ueber- zeugung, daß dort nicht unerhebliche Interessen auf dem Spiel stehen. Sie habe sich bereits mit einem Bahnprojekt beschäftigt und durch Herstellung eines Anschlußgleises an die Hammelbacherbahn werde den Wünschen der dortigen Bevölkerung Rechnung getragen werden könne. Abg. Dr. Heiden re ich beantragt, die Mittel für diesen Zweck ins laufende Budget zu stellen. Ter Antrag wird angenommen und die Vorstellungen der Gemeinden Hammelbach und Litzelbach für erledigt erklärt. Ein Antrag der Abgg. Molthan und Genossen, die Erbauung einer Nebenbahn Mainz-Essenheim- Elsheim betreffend, wird vom Ausschuß der Großh. Regierung zur Berücksichtigung empfohlen. Abg. Molthan hebt den volkswirtschaftlichen Wert dieser Bahn für die dortige Gegend hervor und bittet die Regierung, den Bau derselben möglichst bald in Angriff zu nehmen. Finanzminister Gnauth erwidert, diese Bahn könne nur als Schmalspurbahn und nicht auf Staatskosten gebaut werden, wenn sich ein geeigneter Privatunternehmer hierzu finde. Damit gstaube er auch die Ansicht des Hauses zu treffen. Große Erwartungen brauche man sich aber für diese Bahn nicht zu machen. Die Kammer beschließt dem Ausschußantrag gemäß. Zu der Vorstellung d-er Gemeinde Frischborn, die Erbauung einer Nebenbahn von Lauterbach nach Grebenhain, beantragt der Llnsschuß, die Regierung zu ersuchen, die Errichtung einer Haltestelle mit Stückgutverkehr in Frischborn zu veranlassen. Finanzminister Gnauth erklärt, daß diesem Wunsche bereits entsprochen sei. Die Vorstellung wird daher für erledigt erklärt. Zu der Vorstellung des Eisenbahn-Comites Mücke- Ulrichstein, das Bahnprojekt Mücke-Ulrichstein- Rixfeld betreffend, erklärt Ministerialrat Ewald, daß die Großh. Regierung keine Veranlassung habe, diesem Ansinnen zu willfahren, da über die Führung der Bahnlinie unter den Interessenten die größten Meinungsverschiedenheiten bestehen. Sie behalte sich aber vor, in eine nähere Prüprng über die Führung der Bahn zu geeigneter Zeit einzutreten. . . Nachdem noch der Abg. Schmalbach für Rixfeld über Stockhausen-Salzschlirf und die Abgeordneten Brauer und Korell für das Projekt Mücke- Ulrichstein eingetreten sind, wird die Vorstellung für erledigt erklärt. Ein Antrag des Abg. Leun, Abänderung >es Tarifs zum Urkunden stempel vom 12 August 1899 betreffend, gelangt zur Beratung. Ter Antragsteller wünscht, daß bei Ueberschreibungen von Grundstücken außerhalb des Großherzogtums für den Erbschein nur der Stempel und die Gerichtskostengebühr nach dem Werte des zu überschreibenden Grundbesitzes zur Erhebung gelangen öll. Abg. Leun beantragt ferner:, daß die Verordnung, wonach die O r t s g e r i ch t s v o r st e h e r in Gemeinden mit 2000 Einwohnern für 50 Mk. Stempelmarken vorrätig halten müssen, aufzuheben. Dadurch würde den betreffenden Gemeindebeamten eine bedeutende Last aufgelegt, die zu ihrem Gehalt in keinem Verhältnis stehe. Ein kleineres Depot cCn Stempelmarken, etwa von 20 Mk., reiche vollkommen aus. Justizminister Dr. Dittmar stellt fest, daß dieser Gegenstand nicht nur sein, sondern auch das Ressort des Finanzministeriums und das Ministerium des Innern betreffe. Wenn er die Geneigtheit dieser Faktoren erlangt habe, so würde den Wünschen des Abg. Leun Rechnung getragen werden. Abg. Weidner wünscht, daß auch die Ortspolizeibehörde Stempelmarken für Schaustellungen usw. verab- olgen könne. Abg. Köhler-Langsdorf tritt für eine Reform des ganzen Stempelwesens ein. Das jetzige System sei veraltet und es sei damit zu brechen. Er verweist auf das System der Reichspost, bei der die verschiedensten Arten von Stempelmarken zu haben seien. Der Stempelankauf müsse dem Publikum leicht zugänglich sein. Abg. Weidner glaubt, daß auch mehrere Stempelmarken zu verwenden seien, um den vorgeschriebenen Betrag zu erreichen. Der Antrag des Abg. Leun bezüglich der Stempelmarken wird gegen sieben Stimmen abgelehnt und der Antrag wegen der Abänderung des Urkundenstempels nach dem Antrag des Referenten Abg. Jöckel, einem Ausschuß überwiesen. Die Sitzung wird hierauf um 12 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung am Dienstag den 26. März Vorm. 10 Uhr. -ck- Darmstadt, 23. März. Die heute behandelten Anträge des Abg. Leun bezweckten Aenderungen auf dem Gebiet des Stempelmarkenwesens, auf dem er als Ortsgerichtsvorsteher Mißstände bemerkt zu haben glaubt. Der eine richtet sich gegen die Verfügung der Regierung, wonch die Behörden, die es mit Stempelmarken zu thun haben, angewiesen wurden, bei Verstempelungen eine möglichst kleine Anzahl von Stem- ;elmarken zu verwenden. Der Zweck dieser Anordnung vollte manchen Vertretern nicht einleuchten. Für die ver- chiedenen Stempelmarken sind verschiedene Provisionstufen für den verwendenden Beamten bestimmt, und zwar e höher die Stempelmarken, desto niedriger die Provisions- irozente. Diese Bestimmung war demnach unbedingt nötig, um nicht die verschiedenen Abstufungen illusorisch zu machen. Dadurch, daß ein höherer Stempelbetrag mit einer Menge niederer Marken gebildet wurde, könnten nicht zu- ommende höhere Provisionen geschaffen werden. Darauf teht Disziplinierung. Von feiten der Regierung wurde anerkannt, daß diese Verfügung nicht zu den schönsten gehöre, aber in Ermangelung der Möglichkeit, diese Frage anders zu lösen, sei man genötigt, an ihr festzuhalten. Wäre nicht vielleicht diese Frage auf folgende Weise zu lösen: Der Beamte führt ein Verzeichnis sämtlicher Stem- relbeträge, die in seiner Amtsthätigkeit zur Verwendung ommen, eventuell zur Erleichterung der späteren Provi- ionsberechnung je ein Verzeichnis der verschiedenen Provisionssätze unter Angabe des Datums und Zwecks der Stempelverwendung und des Stempelpflichtigen. Die Provision richtet sich direkt nach dem Stempelbetrag. Diese Aufstellungen sind dann alle Vierteljahre oder in anderen Zeitabschnitten an die Hauptstempelverwaltung einzusenden, die die Provisionstabellen prüft und die Beträge direkt auszahlt. Wenn die Ortsgerichtsvorsteher, wie geplant, einen eisernen Bestand an Stempelmarken erhalten, wäre auch die Abrechnung bedeutend vereinfacht. Daß es hier zu Schwierigkeiten rc. käme, ist nickt zu befürchten, zumal )er Beweis leicht zu führen ist, da der Name des Stempel- >flichtigen angegeben ist und man hier sofort die Richtigkeit der Angaben ergründen könnte. Auf diese Art wäre aber die Zahl und die Höhe der einzelnen Stempelmarkeü einerlei, nur der gesamte Stempelbetrag würde in Berücksichtigung gezogen werden. Heber die ßom Abg. Leun schon gelegentlich! der Generaldebatte über das Justizministerium zur Sprache gebrachte Bestimmung, daß jeder Ortsgerichtsvorsteher einen Stempelmarkenvorrat im Betrage von 50 Mark haben solle, scheinen sich die beschwerenden beschwerten Gemüter jetzt etwas beruhigt zu haben. Der Grund, der dastnals schon von feiten der Regierung angegeben wurde, daß nämlich jedermann in der Lage sein soll, sich Stempelmarken zu verschaffen, ist zu durchschlagend, als daß es hier noch einer Erörterung bedürfte. Aus Stadt und Zand. Gießen, den 25. März 1901. ** Personal-Nachrichten. Der Großherzog hat am 20. März den LehramiSasfessor Paul Helmke aus Freien- walde a. O. zum Oberlehrer an der Augustinerschule (Gymnasium und Realschule) zu Friedberg ernannt. — Ernannt wurde am 20. März der Hilfsdiener bei dem Amtsgericht Mainz Jakob Meixner zum Amtsgerichtsdiener bei diesem Amtsgericht mit Wirkung vom Tage des Dienstantritts seines Nachfolgers, und der Fußgendarm in Lich Albert Holland zum Hilfsdiener bei dem Amtsgericht Mainz mit Wirkung vom Tage des Dienstantritts. •* Die Landpostfahrt Altenbufeck-Gießen erhält vom 1. Apri ab folgenden Gang: ab Gießen vorm. 630, ab Wieseck 726, an Altenbuseck 8 Uhr; ab Altenbuseck vorm. 11, ab Wieseck 1135, an Gießen mittags 1210 Uhr: ab Gießen nachm. 4, ab Wieseck 4.55, an Altenbuseck 5.30 Uhr; ab Altenbusei nachm. 6.30, ab W'eseck 7.05, an Gießen 7.40 Uhr. ** Großh. Hess. Landeslotterie. Wie in allen Staaten, die eigene Klassen-Lotterien besitzen, macht man jetzt auch in Hessen die Erfahrung, daß die Spiellustigen am liebsten aus denjenigen Kvllekturen Lose beziehen, in die viele und hohe Gewinne gefallen sind. Dies ist sehr erklärlich, man ist immer geneigt, sich nacl> den Erfolgen zu richten. Es ist aber diese Richtschnur für den voraus- etzlichen Erfolg in einer Lotterie keineswegs ein geeigneter Anhalt. Tenn die Erfahrung lehrt, daß sich Gewinne im Laufe der Lotterieausj'pielungen mit fast mathematisch genauer Gleichmäßigkeit auf alle Losnummern verteilen, daß also jedem Tausend Nummern nach Ablauf einer gewissen Zeit die nach dem Lotterieplan rechnerisch je 1000 Losen zukommenden Gewinne auch wirklich zufallen. Ta jedem Kollekteur die Lose in bestimmten dtummern nicht blos für eine, sondern für die ganze Dauer der Jnnehabung der Kollektur zum Vertriebe überwiesen sind, so ergiebt sich hieraus,' daß die Lose jedes Kollekteurs einmal gewinnen müssen. Also gerade umgekehrt zu verfahren und demgemäß vielmehr am lie b sten in solchen Koll^kturen zu spielen, die in der Gewinnerzielung besonders auffallend zurückgeblieben sind, muß als erfolgversprechend bezeichnet werden. — Selbstverständlich läßt sich auch auf diesem Wege das Glück nicht erzwingen. Göttin Fortuna ist unberechenbar. Es kommt in der That vor, daß manchen Nummern und den sie besitzenden Kollekturen scheinbar andauernd das Glück hold ist. Wer in der Lotterie spielt, soll es nur thun, um dem Glück die Hand zu bieten, und er soll es unter keinen Umständen mit Beträgen thun, deren Verlust er nicht gut erschwingen kann. Beteiligt er sich nach diesem Maßstabe, so wird er schwerlich jemals Veranlassung haben, ich über seine Beteiligung an der Lotterie zu ärgern, er wird vielmehr, auch wenn ihm das Glück nicht hold zu ein scheint, seine Beteiligung gern fortsetzen, weck eine olche in Gestalt einer Hoffnung eine fortwährende Anregung und Unterhaltung bietet, die er kaum durch eine andere Einrichtung oder Beteiligung für ein verhältnismäßig so leines Risiko erlangen kann. ** Lauterbach, 23. März. Der Jahresbericht der höheren Bürgerschule ist soeben erschienen. Wir ent- nehmen ihm folgendes: Dirigent ist der Oberlehrer und Rektor H. FoermeS. Es unterrichten an der Anstalt etn- chließlich des Dirigenten 7 Lehrer und 2 Lehrerinnen; die Schule ist von 190 Schülern und Schülerinnen besucht. — Die Haltestelle Lauterbach (Rimloserstraße) der Nebenbahn- inie Lauterbach.— Grebenhain, hat den amtlichen Titel Lauterbach (Neu) erhalten. Darmstadt, 24. März. Der Großherzog empfing am 23. März u. a. den Generalleutnant v. Perbandt, Kommandeur der Großh. (25.) Division, deu Geheimen Hofrat Professor Dr. Netto von Gießen, den Forstmeister Hallwachs von Nidda.— Der Großherzog und die Großherzogin nebst der Prinzessin Elisabeth begaben sich Freitag abend 10 Uhr 24 Minuten zu längerem Aufenthalte nach Nizza. In Begleitung befindet sich der Großherzogliche Flügeladjutant Rittmeister Kraemer. — Die Erste Kammer der Stände wird am 28. d. M. zu einer zweitägigen Sitzung zusammentreten. Aus Anlaß der Eröffnung der Lungenheilanstalt in Sandbach fand am Donnerstag hier eine außerordentliche Ausschußsitzung des LandeSauSschusieS der JnvaliditätS- und Altersversicherungsanstalt für das Groß- -erzogtum Hessen statt. Im Anschluß daran wurde auf ergangene Einladung das Therapeutische Institut des ^errn Dr. med. Lossen besichtigt. •* Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. Tas neue Justizgebäude in Mainz wird, nachdem die Verhandlungen mit der hessischen Regierung und der Stadt zu einem definitiven Abschluß gekommen sind, auf dem Platze der alten Bauhofkaserne errichtet. Ter jetzige Justizpalast wird vollständig unter Verwendung der historischen Facade neu aufgebaut und für das zweite großh. Gymnasium eingerichtet. — Mit Mittwoch schloß eine lange Zeitperiode von 100 Jahren ab, während her in der Gemeinde Gensingen im Kreise Bingen das Bürgermeisteramt ununterbrochen ein und derselben Familie Lorey (Großvater, Vater und Sohn) übertragen, und in ein und demselben Hause seßhaft ist. Gewiß ein im Großherzogtum Hessen einzig dastehender Fall. — Samstag vormittag gegen 9 Uhr wurde in Wetzlar die Leiche des beim Hochwasser am 4. d. M. ertrunkenen 16 jährigen Ludwig Schmelz an der Starkenweide an der Mündung der Dill in die Lahn geländet. — Dem Gastwirt im Gasthaus zum „grünen Laub" in Viernheim wurde dieser Tage ein Pferd auf brutale Weise ruiniert Die oder der Thäter versetzten dem Tiere zwei Stiche in die Brust, sodann leerten sie ihm Säure in die Ohren, sodaß das Pferd anderen Tages getötet werden mußte. Donnerstag wurde nun wieder auf ähnliche Art eine Ziege mißhandelt. Von den Thätern hat man noch keine ©pur. — Die Großh. Staatsanwaltschaft aus Darmstadt nahm auch diese Woche wieder in Sachen der Rheinischen Zuckerfabrik in Gernsheim Untersuchung vor. Wie noch immer, scheinen diese auch jetzt wieder resultatlos verlaufen zu fein. — An Blattern erkrankt ist eine seit dem 6. v. M. in Offenbach befindliche polnische Arbeiterin. Sie wurde auf Umwegen unter polizeilicher Aussicht in das sanken Haus gebracht, während ihre sechs Genossinnen, die mit ihr zusammen arbeiteten, in die sogenannten Blatternbaracken überführt wurden. Schisssnachrichteil Norddeutscher Lloyd, ta Gieß« vertret« durch Inn »g«t« teil LooS. Bremen , 22. März. sPer transatlantischen Telegraph.! Der Postdampfer „Dresden", Kapitän A. Koenemann. vom Norddeutschen Lloyd to Bremen, ist heute 8 Uhr vormittags wohlbehalten in Baltimore anyekommen. Kunst und Wissenschaft. Am 25. März 1801 starb der Dichter Friedrich v. Hardenberg oder „Novalis", wie sein Schriftstellername lautet, aus dessen aus übervollem Herzen quellenden Liedern heute nock jedes andachtsvolle Gemüt Segen, Trost und Erbauung schöpft. Bon Haus aus schwächlichen Körpers, wurde Novalis beständig von Krankheiten heimgesucht. Das ließ ihn seinen Bilck frühzeitig von der unbeständigen, ihre Gaben und Schätze launisch verteilen- Mast- jed-Ä .'LSLS MS' Kh? :*S;: flZ A^'an'ta ' m wiüinne im SSSft DZ Vabungdr U° ergiebt llck rnUlm?L9C)Dinnen unb demgemäß '^n SU spielen, wfftMenb zurüct- 5 bezeichnet mer - luL diesem Wege 1 ll‘t unberechen- xWft Nummern ^ooi andauernd IW soll es nur und er soll es un, deren Verlust 1 sich nach diesem !ranlassung haben, erie zu ärgern, er lück nicht hold zu Hetzen, weil eine ährende Anregung mrch eine anders Thältnismäßig so sahreSbericht der )ienen. Mr ent« Obersehrer und ti der Änstall ein« Lehrerinnen; die erinnen besucht. - e) der Nebenbahn- i amtlichen Titel t» s-M erzog ewpfiog am Perbandt, 8om« i Seheiwen hvsrat piftineister Hall' mb dieGrvhher« egaben sich Freitag Ausenthalte naü et Großherzogliche Die Srste Kammer flttäßißtn Sitzung eng der Lungen- uerltag hier eint reSauSschvffeS der ll dar Gtvd- ran wurde aas er- d)t Institut des zdenMb-rstutt-. wird. -°chdm d-- nmq uitb d-i -M 1 M ber W* L- 9* ® schloß WLÄ b bet m ,d"« „ bas »M»” , äbttW"! iit w ® ™ ■ S« di-^' >ti^ 111 r kfl6 des -^'DonnerM MUhsb- ,ne 3ie9e $ic 0ro^ I öpur. «.^se ®£t^< ßw [ä'bril» i Zucker« (t ; 8»>J! iltatlos verl t /beiterin polnische -jA 11 ^ho4*'V den Außenwelt in die Tiefen und Geheimnisse des eigenen Gemüts wenden. Nach einer schweren Krankheit, die ihm im Alter von neun Jahren befiel, traten ferne herrlichen geistigen Anlagen zum erstenmale in überraschender Weise hervor. Andere Schicksalsschläge kamen hinzu, um den Heranreifenden zu läutern. Mehrere Geschwister wurden vor ihm von frühem Tode dahingerafft, seine innigst geliebte Braut folgte ihnen, und wenige Wochen darauf auch der Lieblingsbruder unseres Dichters. Damals schuf er seine Hymnen an die Nacht, aus denen "uns TodessehnAicht und die entschiedenste Abkehr von allem, was in der Welt für wertvoll und erstrebenswert gilt, in ergreifender Weise entgegenklingt. Aber hierbei blieb der Dichter nicht stehen. Hinter den wechselnden und sich gegenseitig vom Schauplatz verdrängenden Bildern des Weltgeschehens und hinter der Todesnacht, die alles Irdische verschlingt, tauchte ihm, in dichten Nebeln noch, aber schon faßbar und verheißungsvoll eine Gestalt voll wunderbarer Majestät und Schönheit auf, die ihm vollen Ersatz für alle Schläge des unbilligen Geschicks, .Frieden und reiches Seelenglück verspricht: die Gestalt des Erlösers. Ihr galt von nun ab sein Lieben und fein Dichten. Er sprach mit niemandem darüber, verschloß sein Geheimnis tief in seiner Brust. Als der Vater in Herrnhut einst das herrliche Lied mitsang: „Was wär ich ohne dich gewesen, und ohne dich was würd ich sein!" fragte er beim Verlassen der Kirche, wer das Lied gedichtet habe, und war tief erschüttert, als man ihm antwortete: „Ihr Sohn". Aus dem reichen Liederschatz des Dichters feien besonders genannt: „Ich sag es jedem, daß er lebt"; „Unter tausend frohen Stunden"; „Wenn ich ihn nur habe". Schwärmerisch ist seine ganze Art, und eine heiße, I innige Liebe zu allem um ihn herum, atmet aus jeder seiner dichterischen Schöpfungen. Wir wollen uns an. seinem > 100 jährigen Geburtstage der schönen Vprse erinnern, die unseren Empfindungen ihm gegenüber bestens zum Ausdruck bringen: „Wenn alle untreu werden. So bleiben wir doch treu, Daß Dankbarkeit auf Erden Nicht ausgestorben sei." Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinte. Montag den 25. März, abends 8 Uhr: vtbelstnnde im Konfirmandensaal der JohanneSkirche. Hebräerbrief Kap. 11. Des Glaubens Wesen, Kraft und Segen. Pfarrer Dr. Naumann. DienStag den 26. März, nachmittags 5'/» Uhr, Aon« firrnandenvereirrlgurrg der LnkaSgemelnde im Schwesternhaus (Johannesstraße). Pfarrer Euler. Mittwoch den 27. März, abendS 6 Uhr: 6. PasfionSandacht Pfarrer Euler. Die nächsten Abendmahlsfeiern finden statt am Gründonnerstag abends 8 Uhr und am Karsteitag im Vormittagsgottesdienst, jedesmal für die LukaS- und die JohanneSgemeinde gemeinsam- Handel Md Verkehr. Volkswirtschaft. Märkte. «rünberg, 23. März. Fruchtmark t. (Durchschnittspreis pro lOO KUo.) Wetzen l60O Mk., Korn 16.20 Dir., Gerste 15.00 Mk., Hafer 13.00 Mk.. Erbsen 16.00 Mk-, Linsen 00.00 M., Leiv 00.00 Mk. Wicken 00.00, Samen 00 00, Kartoffeln 00.00. Zpirlplan der vereinigten Frankfurter Stadttheater. Opernhaus. _ Dienstag, 26. März *): „Der Waffenschmied". Mittwoch, 27. März: 6. AbonnementS-Konzert unter Mitwirkung der Fräulein Frieda Hodapp und Jesfie Ringen und unter Leitung deS Kapellmeisters Dr. Ludwig Rottenberg. Donnerstag, 28. März: „Die Afrikanerin". Im Abonnewent. Gewohnl. Pceife. Freitag, 29. März : Zum Besten der Pensionsanstalten b.-r hiesigen Vereinigten Stadttheater. Neu inszeniert und einstudiert: „Der Bettelstudent." Süßer Abonnement. Große Preise. SamSkag, 30. März: „Der Eoangelimann". Im Abonnement. GewShnl. Preise. Sonntag, 10. März, nachmittag« 3'/, Uhr: „Martha" oder „Der Markt zu Richmond". Außer Abonn. ErmSß. Pr. AbendS: „Benvenuto Cellinl". Im Abonn. Große Preise. Montag, 1. April: Vorstellung bei ermäß. Preisen: „Der WahrbettSmund". Außer Abonn. idtenStag, 2 April: „Norma". Im Abonnement. Gewöhnliche Preise. Schauspielhaus. DienStag den 26. März*): „Lyfanderv Mädchen"; hierauf: „Schule der Ehemänner". Im Abonnement. Gewöhn!. Preise. Mittwoch, 27. März: „lieber unsere Kraft". Im Abonnement. Gewöhn!. Pr. Donnerstag, 28. 7. März, abends '/,8 Uhr: „FlachS- mann als Erzieher". Außer Abonnement. Freitag, 29. März: „Die Liebesprobe". SamStag, 30. März: „Rosenmontag". Zm Abonnement. Gewöhn!. Preise. So.rntag 31. März, nachmittags 3Vs Uhr: Vorstellung bei kleinen Preisen: „Die LiebeSprobe". Außer Abonn. Abends 7 Uhr: „FlachSmann «18 Erzieher". Im Abonn. Gew. Pr. ♦) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, um 7 Uhr. Bekanntmachung. Nachstehende Polizeivervrbnung betreffend „Verhütung .von Unfällen bei baulich ost Arbeiten" wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Auf Grund des Art. 56 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes Dom 13. Juni 1874, betr. die Städteordnung für das Großherzogtum Hessen, der Art. 2 und 28 des Gesetzes vom 30. April 1881, betr. die allgemeine Bauordnung, sowie des '§ 120 e der Gewerbe-Ordnung für das Deutsche Reich wird nach Anhörung der Stabtverordnetien-Versammlung und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des 'Innern vom 28. Februar d. I. im Anschluß an die Baupolizei-Ordnung vom 6. Juli 1888 nachstehende Polizeiverordnung für die Stadt Gießen erlassen. I. Allgemeines. § 1. Mit der Ausführung von Bau-, Erd- oder Abbruchsarbeiten darf nicht eher begonnen werden, als bis die zur Sicherheit der Arbeiter und der Vorübergehenden erforderlichen Einrichtungen und Gerüste nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen hergestellt worden sind. § 2. Alle zur Herstellung und Bedienung von Gerüsten benutzten Materialien und Werkzeuge müssen von guter und zweckentsprechender Beschaffenheit sein; insbesondere müssen alle Rüsthölzer, Stangen, Streichen und Bretter aus gesundem Holz bestehen, und alle Gerätschaften, Maschinen und sonstiges Zubehör, wie Seile, Klammern, Bindezeug usw., in gutem, gebrauchsfähigem Zustande sich befinden. II. Erd- und Fundamentierungsarbeiten. § 3. Gräben, Baugruben usw. müssen entweder genügende Böschung haben oder gut abgesteift werden, sofern die Bodenbeschaffenheit eine gefahrlose senkrechte Abteufstng ohne diese Sicherheit nicht zuläßt. § 4. Neben vorhandenen Bauten sind die neuen Fundamente und besonders der dazu nötige Bodenaushub stückweise auszuführen, wenn die Nachbargebäude weniger lief als der Neubau fundamentiert sind. III. Gerüste, Bauzäune und Schutzdächer. § 5. Sämtliche Gerüste sind nach fachmännischen Grundsätzen dem jedesmaligen Zweck entsprechend so herzustellen, und dauernd zu unterhalten, daß die betreffenden Arbeitsausführungen mit Sicherheit vorgeffommen werden können. Insbesondere sind folgende Vorschriften zu beachten: Sämtliche Gerüste dürfen nur soweit belastet werden, als deren Tragfähigkeit es gestattet. Die zum Aufziehen von Lasten über 2000 Kilogramm bestimmten Gerüste oder Gerüstteile müssen regelrecht gezimmert und in den Verbindungen, die auf Zug in Anspruch genommen werden, mit eisernen Schraubenbolzen befestigt werden, insofern nicht die Baupolizeibehörde im besonderen Falle sich mit Verstärkung gewöhnlicher Mauergerüste begnügt. Abgesehen hiervon sind für alle übrigen Bauarbeiten auch Gerüste zulässig, welche aus bearbeitetem oder unbearbeitetem Rüstholze bestehen. Die Rüstbäume sollen in der Regel nicht mehr als vier Meter von einander abstehen; dieselben dürfen nicht in den befestigten Straßenbelag eingelassen werden, sondern sind in anderer Weise auf geeigneten Unterlagen sicher zu befestigen. § 6. Die Gerüste sind gegen Verschiebungen und Senkungen gesichert und festverbunden herzustellen. Die Gerüstbretter müssen ihrer Belastung entsprechend, jedoch nicht unter fünf Zentimeter stark fein, mit Ausnahme der Bretter für Weißbindergerüste, für welche eine Stärke von vier Zentimeter genügt. Sofern zwei oder mehr Bretter nebeneinander Erforderlich sind, müssen sie dicht aneinander und an den Hirnenden mit angemessener Ueberdeckung verlegt werden, damit das Durchfallen des Baumaterials verhindert wird, und die Bretter nicht aufkippen oder ausweichen können. Dem Aufkippen der Bretter ist Außerdem durch Anbringen von eisernen Klammern vorzubeugen. Werden auf dem Gerüst Materialien gelagert, so ist an der Außenseite des Brettergangs dicht anschließend em Bordbrett hvchkantig anzubringen und zu befesttgen. § 7. -Bei Maurergerüsten muß jeder zur Arbeit benutzte Gerüstgang, mit Ausnahme der zum Material-Transport benutzten, Oeffnungen bis an die inneren Rüstbäume, oder in Ermangelung letzterer möglichst dicht an die ®lauer heran mit Brettern zugelegt, uno sowohl an der Außenseite, als an den Kopfseiten dicht schließend mit einem Bordbrett und mit einer sicheren Rückstange versehen sein; für Verbindungsgänge und Brücken zwischen solchen Gerüsten sind die Bretterabdeckung und die Bordbretter in gleicher Weise herzustellen. . , § 8. Bei Weißbindergerüsten sollen die einzelnen Gerüstgänge in der Regel nicht mehr als zwei Meter übereinander liegen, und müssen mit einer sicheren Rückstange versehen sein. Weißbindergerüste dürfen an Regenabfallrohren und Blitzableitern nicht befestigt werden. sind. VIII. Arbeitsbeleuchtung. § 9. Hebelgerüste (sog. fliegende Gerüste) dürfen mit Baumaterial in größerem Maße nicht belegt werden, sie müssen im Innern der Gebäude sicher befesttgt und an den Außenseiten mit einer, mindestens 35 Zentimeter hohen Vorwand versehen sein. Hänge-(Rahmen J-Gerüste sind nur für kleinere Dachdecker-, Spengler- und Weißbinderarbeiten, für andere Arbeiten nur mit besonderer Genehmigung der Baupolizeibehörde zulässig; diese Gerüste sind an der Außen- und Innenseite mit einer sicheren Rückstange einzufassen. Mauerstuhlgerüste sind auf ihrer ganzen benutzbaren Fläche mit Brettern zu bedecken und an ihrer Hin ter feite >urch Bretter, welche auf schräg herausstehenden Latten befestigt find, zu sichern. Gerüste, die längere Zeit in Benutzung stehen, müssen in angemessenen Zeitabschnitten, jedoch mindestens alle sechs Wochen, auf ihre Haltbarkeit geprüft werden. Es bleibt Vorbehalten, in besonderen Fällen die Herstellung besonderer Baugerüste baupolizeilich anzuordnen. § 10. Bei jedem Neu-, An- oder Umbau und ebenso bei jedem Abbruch, welcher eine Ausgrabung an der Straße oder ein Vortreten von Baugerüsten auf das Straßenterrain erfordert, ist der Bauplatz gegen die Straße mit einem Bauzaun abzuschließen. Bei Bauten, deren Baugerüste in die Straße vortreten, ebenso bei Abbruchsarbeiten an der Straße ist auf der ganzen Baulänge an der Straße in Höhe von 3,50 Meter über dem Bürgersteig ein Schutzdach anzubringen, »velches das Herabfallen von Gegenständen zu verhindern geeignet ist, wenn nicht ein entsprechender Bauzaun angebracht werden kann. Dieses Schutzdach muß aus mindestens 3,5 Zentimeter starken Brettern mit Ueberdeckung hergestellt und in der Richtung auf die Baustelle abwärts geneigt werden: es muß über die größte Breite des Gerüstes mindestens 1 Meter vortreten und, wenn kein Gerüst vorhanden, eine Breite von 2 Meter erhalten. Für Weißbindergerüste genügt die Verwendung von 2 Zentimeter starken Brettern ohne Ueberdeckung. Für besondere Fälle bleibt der Baupolizeibehörde die Anordnung weitergehender Schutzvorkehrungen Vorbehalten. § 11. Veränderungen an Gerüsten aller Art dürfen nur im Auftrage des Eigentümers derselben vorgenommen werden; das Betreten der. Rückstangen und der Schutzdächer an Weißbindergerüsten ist verboten. IV. Leitern, Nottreppen und Oeffnungen. § 12. Freistehende Leitern dürfen zu Bauarbeiten, abgesehen von Absprießungen, nur bis zu einer Höhe von nicht mehr als 8 Meter benutzt werden. Leitern dürfen auf Gerüsten nur auf einer Unterlage von zwei übereinander gelegten, mindestens je 3,5 Zentimeter starken Brettern auf- gestellt werden. Die Bäume und Sprossen aller zur Bauausführung benutzten Holzleitern müssen aus gesundem, nicht über» spähnigem Holz ohne große Aeste bestehen und die Leitern nach ihrer Ausstellung so befestigt werden, daß sie weder unten abrutschen, noch oben überschlagen können. Die Leitern müssen, senkrecht gemessen, mindestens 1 Meter über den Austritt hervorragen und bei größerer Länge gegen Durchbiegen und seitliches Schwanken fest auf- gesteift werden. Die Leitergänge sollen, wo dies irgend möglich ist, so angelegt werden, daß die von einer Leiter herabfallenden Gegenstände den darunter liegenden Leitergang nicht treffen können. § 13. Für größere Neubauten muß eine sichere Nottreppe mit festen Geländern angebracht werden. Treppenpotesye sind mit tragfähigen Brettern auf genügenden Unterlagen dicht schließend abzudecken. Sobald in einem Neu-, Um- oder Anbau eine Balkenlage verlegt ist, muß dieselbe an allen zur Arbeit oder zum Verkehr dienenden Stellen mit mindestens 50 Zentimeter breiten Brettergängen versehen werden. Diese Brettergänge sind so lange zu erhalten, bis die betreffenbe Balkenlage, der nachfolgenden Bestimmung gemäß, dicht schließend mit Brettern überdeckt ist oder die Balkengefache ausgestakt ober anbermeitig ausgefüllt finb. Nach Aufbringung der zweiten und jeber folgenben Balkenlage ist bie unter ber jeweilig obersten liegende Balkenlage dicht schließend mit Brettern zu überdecken. Die Ueberdeckung der jeweilig zweitobersten Balkenlage ist bis zur erfolgten Rohbauabnahme zu erhalten. Bis zur Aufstellung der Treppen sind Oeffnungen für dieselben und sonstige Oeffnungen, wie Lichtschächte, Aufzüge 2C. in den Balkenlagen oder Gewölbedecken, sowie Kalkgruben und andere Vertiefungen auf der Baustelle mit hinreichend sicherer Einfriedigung zu versehen oder mit Brettern fest zuzudecken. Alle derartigen Oeffnungen im Innern des Baues und in den Gerüsten sind, soweit nicht im besonderen Falle von der Baupolizeibehörde eine Aus- § 18. Die Baustelle und namentlich die Zugänge zu derselben müssen bei mangelndem Tageslicht so lange beleuchtet werden, als im Bau ober auf ber Baustelle Arbeiter beschäftigt sind. Wird elektrisches Licht verwendet, Jo müssen an den Ausgängen und auf den Treppen oder Leitern Notlampen brennen. IX. Abbruchs ar beit en. § 19. Beim Abbruch von Gebäuden darf ein Umwerfen ganzer Wände, Schornsteine usw. nur unter fachmännischer Aufsicht ftattfinben; es ist verboten, Arbeiter so zu beschäftigen, baß biefelben übereinander stehen. X. Haftbarkeit. § 20. Für die Erfüllung obiger Vorschriften sind zunächst der jeweilige Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter: verantwortlich, des weiteren auch die einzelnen Arbeiter, infoferne biefelben es unterlassen haben, ihnen bekannte Mängel an ben nötigen Sicherheitsvorkehrungen ober das Fehlen von solchen ungesäumt zur Kenntnis des Arbeitgebers ober seines Stellvertreters zu bringen. XI. Kunbgebung. § 21. Diese Verordnung ist auf jeder Baustelle an geeigneter, bequem zugänglicher Stelle auszuhängen; der Aushang muß stets deutlich lesbar erhalten werden. XIL Strafen und Zwangsmaßr egeln'. _ 8 22. Auf Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften finden die Besttmmungen des Art. 80 der Allgemeinen Bauordnung Anwendung. , „ Außerdem ist bei Nichteinhaltung obiger Vorschriften die Baupolizeibehörde auf Grund des Art. 56 der Städteordnung befugt, die Weiterführung der bettefsenden Bauarbeiten oder die Benutzung der unvorschriftsmäßigen Gerüste, Gerätschaften und Einrichtungen zu verbieten, ober bie betreffenben Arbeitgeber zur Vornahme der vorgeschriebenen Einrichtungen und Maßnahmen oder zur Beseitigung ber unzulässigen Einrichtungen im Zwangswege anzuhalten. § 23. Wenn nach bem Urteil bes rebibierenben Baupolizeibeamten Gefahr im Verzüge steht, Jo ist bieser berechtigt, bie sofortige Einstellung ber baulichen Arbeiten bis auf weiteres felbftänbig anzuorbnen, ober sonstige not» toenbige Maßnahmen zur Abwenbung der Gefahr zu treffen. Die Arbeitgeber unb Arbeiter finb bei den im § 22 festgesetzten Strafen verpflichtet, diesen Anordnungen Folge zu leisten. Wegen der endgiltigen Regelung hat der Beamte binnen 24 Stunden die Entscheidung der Baupolizeibehörde heroer- zuführen. Gießen, den 18. März 1901. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. nähme gestattet wird, an den Rändern mit Schutzbrettern einzufassen, deren Oberkante die Gebälklage um mindestens 15 Zentimeter überragt. V. Aufzugs arbeiten. § 14. Während der Aufbringung von Balken, Tachver- bandhölzern und anderen Baumaterialien hat jede Beschäs- tigung unter ber Arbeitsstelle zu ruhen, wenn nicht be- onbere Schutzmaßregeln eine Ausnahme gestatten. Wenn unter einer Arbeitsstelle eine Aufzugswinbe verwenbet wirb, so müssen bie an ber Winbe beschäftigten Arbeiter burch ein Schutzdach gesichert werden. VI. Dachdeckerarbeiten. § 15. Zur Sicherung^ der Dachdeckerarbeiten muß entweder das vorhandene Baugerüst auf dem obersten Gerüst- gang und zwar, soweit es oas vorhandene Gerüst gestattet, nicht tiefer als 1 Meter unter dem Hauptgesims, in ganzer Breite mit Brettern dicht schließend abgedeckt und an ber Außenseite mit einer mindestens 60 Zentimeter hchen Vorwand oder mit einer 30 Zentimeter hohen Vorwand und )arüber angebrachten Rückstange versehen sein, ober es müssen anberweitige, nach bem Urteil der Baupolizeibehörde genügende Vorkehrungen hergestellt werben. § 16. Zur Ausführung von Dacharbeiten unb bei Reparatur von Glasbächern müssen Sicherheitsgürtel unb die dazu erforberlichen starken Leinen auf der Baustelle vor- hanben sein. Bei Neueinbeckung eines Glasbaches muß unter letzterem, wenn bie Höhe über bem Boden mehr als 6 Meter beträgt, ein mit Brettern fest abgebecktes Gerüst aufgestellt werben. VII. Austrocknen ber Bauten. § 17. Das Aufstellen von offenen Coakskörben ist nur in Räumen, in welchen nicht ftänbig gearbeitet wirb, gestattet. Der unnötige Aufenthalt in solchen Räumen ist streng verboten. Ausnahmen können von ber Baupolizei- behörbe nur bann gewährt werben, wenn baburch gesunb- heitliche Gefahren für bie Arbeiter nicht zu befürchten flr. 5 Beginn dkS Sommersemstei S: 15. April. M. Elia«. % Wer streut, 628 am Rittergut Nordeck. 2271 1901. 2292 Tapeten-Spezial-Keschäst 2136 4 Zimmer und Zubehör zu verm. 1942 L. Moeser. HANNOVER Continental Caoutchouc & Guttapercha Camp., Bannmr. 13 Ludwägsplatz Ludwigsplatz 13 2115 Familien-Wohn zu vermieten. Ilarktptatz 22, im ^aden. Prei Sauberer Arbeiter kann Schlaf« stelle erb. Neuenweg 19, II. ^JedeBsenbapdfang codjedes HaustaHungsArllkel-fjeschäft fahrt diese Maschinen? I Pfeffer, Markwlah 6. Mecum. 2238 «eranttvortlich flir ben allgemeinen Teil: P. Wtttl., für fcm Änj»i8tntri(: Han, Betf. °«d< Vermietungen PATENT? 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