«r. 199 Erste« Blatt. LSI. Jahrgang* Sonntag LS. August 1901 Te^ meinem jtl, i den hierzu ♦♦ zur öffent- 51« i I hützt. es 3. leichtert werden. Adresse für Depescheur Anzeiger Sichen. Fernsprechanschluß Nr.bl. . Wv .a n 1901. Der Dirigent der Anstalt: Klein, Großh. Hauptlehrer. Bitt M bitt ; SM ohne Unterschied, ob fie derMilitär-(Mariue-)Verwaltung oder Privatpersonen gehören, dient das Kaiserliche Wappen in beistehender Form und Größe.*) Der Stempel wird auf der Innenseite beider Flügel aufgedrückt. . Jede Privatperson, welche Militärbriestauben halten will, muß Mitglied eines Vereins sein, der dem Verbau) deutscher Brieftaubenliebhaber - Vereine angehört und eD Dergl. Zentralblatt für daS Deutsche Reich Nr. 49. unterstützt. DaS Schulgeld beträgt 15 Mk. im Halbjahr. Unbemittelten Schülern kann die Entrichtung des Schul gelbe« nachgelassen, auch kann im Großherzogtum Ansässigen Schulprogramm kostenlos. Erbach i. O., im August Der Vorsitzende des Aufsichtsrais: Stegmüller, Bürgermeister. abrikale 466« Anmeldungen und Gesuche find an den unterzeichneten Leiter der Anstalt zu richten, welcher weitere Auskunft erteilt. Grotzh. Fachschule für Clfenbeinschnitzerei und verwandte Gewerbe. Kunstgew. Fachschule mit Lehrwerkstätten zu Erbach i. O. Beginn des Winterhalbjahres 1. Oktober 1901. Unterrichtet wird von 4 Fachlehrern und 2 Hilfslehrern. Gründliche fachmännische, praktische und theoretische Ausbildung von jungen Leuten in den gesamten Zeichen- und Modellierfächern, sowie in Werkstätten für Elfenbeinschnitzer, Holzbildhauer, Drechsler und Ciseleure. Die Anstalt enthält für eine abgeschloffene kunstgewerbliche Ausbildung einen dreijährigen Lehrplan mit 6 Semestern. Die Lehrwerkstätten nehmen nach schriftlichem Lehr vertrag Schüler vom 14. Lebensjahre auf; die Lehrzeit be- trägt 3 Jahre. Nach erfolgreicher Vollendung derselben er halten die Schüler einen Lehrbrief ausgestellt (Gew.-Ordn. § 129.) Außerdem findet ein gewerblicher und kaufmännischer Fortbildungsunterricht statt. Der Unterricht wird durch eine reiche Modell- und Dorbildersammlung, sowie gut ausgestattete Werkstätten 1 -cke Ler. £ Een. r Gießen, den 20. August 1901. Gro ßherzo glich es Kreis amt Gießen, v. Bechtold. Bekanntmachung. Betreffend: Schafräude in Elbenrod. Nachdem die Schafräude in Elbenrod (Kreis Alsfeld) erloschen ist, find die angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden. Gießen, den 21. August 1901. Droßherzo glich es Kreis amt Gießen. v. Bechtold. t.?C. Gießen, den 22. August 1901. Betr.: Die Büreaukosten der Bürgermeister. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grosth. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises. Da von Ihnen vielfach unsere schriftliche Genehmigung der Ihre Bureaukosten regelnden Gemeinderatsbeschlüffe beantragt wurde, so bemerken wir Ihnen, daß eine solche Ge- nehmigung nicht nötig ist. Für die Gemeinderechnung genügt es, wenn Sie beurkunden, daß auf unsere Anregung durch Beschluß des Gemeinderats vom (Datum) mit Wirkung vom 1. April 1901 ab die Büreaukosten auf den bestimmten Betrag festgesetzt worden sind. In streitigen Fällen ist die Entscheidung des Kreis- und Provinzialausschuffes anzuführen. Für die Zukunft genügt Vermerk im Erläuterungshefte zum Voranschlag. Die Aufbringung der Mittel im laufenden Rechnungsjahr wird ja leicht möglich sein. v. Bechtold. . Am. ' * Ith * • . • 1 . ' 'ItiM . • • ml HibeftieB, Expedition und Druckerei: Schulstrahe 7. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von GeleiSanlagen wird der von der Margarethenhütte nach dem Güterschuppen über die Geleise führende Weg im Interesse der Sicherheit deS PubliknmS bis auf weiteres von abends 8 Uhr bis morgens 5 Uhr gesperrt. Gießen, den 21. August 1901. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. (Nr. 2182.) Gesetz, betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege. Vom 28. Mai 1894. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. drwrdnen im Namen de» Reichs, nach erfolgter Zustimmung brS BundeSratS und des Reichstages, was folgt: § 1. Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen daS Necht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien betroffene Tauben der freien Zueignnng oder der Mung unterliegen, finden auf Militärbrieftauben keine Inwenbung. Dasselbe gilt von landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigentümer des letzteren gehören. § 2. Insoweit auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen Sperrzeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben auf die Reiseflüge der Militärbrieftauben keine Anwendung Die Sperrzeiten dürfen für Militärbrieftauben nnr einen zusammenhängenden Zeitraum von höchsten- je zehn Tagen im Frühjahr und Herbst umfaffen. Sind länger als zehntägige Sperrzeiten eingeführt, so gelten für Militärbrieflauben immer nur die ersten zehn Tage. § 3. Als Militärbrieftauben int Sinne diese» Gesetzes gelten Brieftauben, welche der Militär (Marine-)Verwaltung ge- Pren oder derselben gemäß den von ihr erlassenen Vor- lihriften zur Verfügung gestellt, und welche mit dem vor- geschriebenen Stempel versehen find. Privatpersonen gehörige Militärbrieftauben genießen 6en Schutz dieses Gesetze» erst dann, wenn in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Landen der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat. § 4. Für den Fall eines Krieges kann durch Kaiserliche Ver- orbnung bestimmt werden, daß alle gesetzlichen Vorschriften, »eiche da- Töten und Einfangen fremder Tauben gestatten, fit da» Reichsgebiet oder einzelne Teile desselben außer Kraft hetcn, sowie daß die Verwendung von Tauben zur Beför- bemng von Nachrichten ohne Genehmigung der Militärbehörde eit Gefängnis bis zu drei Monaten zu bestrafen ist. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift tnb beigedrucktem Kaiserlichen Jnfiegel. Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1894. A. 8.) Wilhelm. Graf von Caprivi. Bekanntmachung. ick Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 über oen Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege betreffend. Vom 10. Dezember 1894. Die von dem Bundesrat in seiner Sitzung vom 8. No ihrabec d. I. beschlossenen, im Zentralblatt für das Deutsche Mich Nr. 49 v. 30. v. Mts. veröffentlichten nachstehenden AiiefÜhrungsb estimmungen zu dem Gesetz vom 28. Mai d. I. (ReichSgesetzblatt S. 463) werden hiermit Mr öffentlichen Kenntnis gebracht. 1. Als Stempel zur Bezeichnung der Militärbrieftauben, statutengemäß seine Brieftauben der Militär-(Marine-) Verwaltung zur Verfügung stellt. Jeder verein erhält zur Abstempelung der seinen 8 gliedern gehörigen Militärbrieftauben einen Stempel, bei: von dem zuständigen Kriegsministerium (Reichs- marineamt) beschafft wird und dessen Eigentum bleibt. 3. Die Ortspolizeibehörden erhalten alljährlich im Laufe des Dezember durch die vorgesetzten Verwaltungsbehörden — denen das zuständige Kriegsministerium die erforderlichen Unterlagen zukommen läßt — Verzeichnisse der in ihrem Bezirke befindlichen Brieftaubenliebhaber . Vereine. Die Vereine haben zum 15. Dezember jedes Jahres der Ortspolizeibehörde Listen einzureichen, au» welchen für jedes einzelne Mitglied hervorgehen muß: Name, Stand, Wohnung jedes Mitgliedes, Zahl seiner Militärbrieftauben und Lage deS Taubenschlages. Die Ortspolizeibehörde erläßt hierauf bis zum 15. Januar des folgenden Jahres die int § 3 Abf. 2 des Gesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung. 4. Die Ortspolizeibehörden haben die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften und dieser AuSfÜhrungS- vorfchriften seitens der Privatpersonen zu Überwachen, insbesondere jeden Mißbrauch des Stempels zur strafrechtlichen Verfolgung zu bringen. Darmstadt, den 10. Dezember 1894. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz. Finger. Rößler. vczugspreirvierleljShrl) Mk. 2.20, monatl. 75 Psa. mit Bringerlohn; durch bie Abholestellen Vierteljahr!. Mk. 1.90, monatl. 65 Pf^. -ei Postbezug vierteljährl. Mk. 2.00 ohne Bestellgeld. Es stärkt durch seine festen und regelmäßigen Einlagen Die Betriebsmittel der Kassen und bietet in einfachen Ver- ä»ältnissen gute und leicht anwendbare Amortisationspläne. Der Vortrag fand die Zustimmung der Versammlung. Der Anwalt des Allgemeinen Verbandes, Geheimrat Dr. Haas, Darmstadt, wies in seinem Schlußwort au; Die rege Thätigkeit in den beiden Verhandlungstagen hin und wiederholte nochmals den Dank der Versammlung an den hohen Ehrenpräsidenten des Genossenschaftstages, den Prinzen Ludwig, an den ein Mschieds- und Danktelegramm obgesandt wurde. Sodann übermittelte er den Tank d es Kongresses dem bayerischen Landesverbände, den Referen- t-en und allen, die mitgewirkt haben, nicht zuletzt auch der Presse. Mit einem Hoch auf das deutsche Vaterland schloß der Anwalt den 17. Deutschen landwirtschaftliche Folgen knüpfen, indern «t durch eine bestimmte Ernährungsweise der Mütter das ^schlecht der künftigen Kinder beeinflussen wollte Die der Professor wegen dieser versuchten prak- nschen Anwendung seiner Lehre sich gefallen lassen mußte, itid>einen nicht unbegründet; denn wenn die Lehre selbst richtig sein mag, so will sie doch weiter nichts be- lagen, als daß unter übrigens gleichen Bedingungen bei Pt genährten Frauen es wahrscheinlicher ist, daß sie Mütter voir Töchtern werden, als von Söhnen; es ist aber nicht lftannt, von welchen sonstigen Bedingungen das Geschlecht der Kinder abhängig ist, und die geflissentlich noch! so weit g-lmebene Unterernährung der Mütter wird vieNeicht we- chetc zu bedeuten haben, als die anderen, uns noch un- 'trla-nnt gebliebenen Bedingungen. Theoretisch aber mag rrofiessor Schenks Lehre von der Wirkung der Ernährung lan8 richtig sein; für das Tierreich werden ja noch genauere ^olllachtungen notwendig sein, für das Pflanzenreich sind schon vor langer Zeit angestellt worden. Unter genau gleichen Bedingungen wurden zwei Felder mit Früchten der ^-^besäet uno nur der eine Unterschied wurde! man sich einer kleinen Ttznamomaschine, die ebenfalls im zwischen beiden Feldern gemacht, daß auf dem einen die! Wagen aufgestellt, von der Betriebsmaschine des Automobils Sanientorner enger aneinander, auf dem andern in größern • - - • ~ - Abständen gesetzt wurden. Tas Ergebnis ivar, daß auf dem enger besäeten Felde mehr männliche Pflanzen entstanden, auf dem locker besäeten mehr weibliche, d. h. da, wo dem jungen Pflanzenkeim mehr Erdreich, also auch mehr Nahrung zur Verfügung stand, da entwickelten sich mehr weibliche, bei geringerer Nahrung mehr männliche Pflanzen. Für das Pflanzenreich scheint die Schenksche Theorie also wirklich Geltung zu halten. Marconis automobiler Wagen für drahtlose .Telegraphie. Die drahtlose Telegraphie war, wie bekannt, für den Militärdienst bisher nur deshalb in beschränktem Umfang verwendbar, weil der Transport der Apparate mit zu großen Schwierigkeiten verknüpft war. Diesem Uebelstand hat Marconi neuerdings durch Konstruktion der automobilen Telegraphenstatiou abgeholfen. In und auf einem omnibusartig gestalteten Automobil sind Geber und Empfänger untergebrachl. Letzterer stellt sich als 6 bis 7 Meter hoher Zylinder dar, der auf dem Dack> des Wagens umlegbar angeordnet ist. Im Gebrauchsfall wird der Empfänger aufgerichtet, während der Fahrt liegt er auf dem Dach des Wagens, behindert also dessen Bewegungen in keiner Weise. Als Geber dient ein Ruhmkorff'scher Induktor von 25 Etm. Funkenlänge, dem der nötige Strom aus einer Akkumulatorenbatterie zugeführt wird, die im Wagenkasten des Automobils untergebrachl und für 100 Watt berechnet ist. Zu ihrer Ladung bedient J|y Unwiderruflich vom 7.—9. September Hauptziehung. ä. 70000 Mark. -.7Si"L - 30000 Mark. Gewinne. nmn Zusammen 5520 Geld-Gewinne. Lose a 8 Mark, Porto und Liste 20 Pfennig durch L F. Ohnacker in Darmstadt und Ph. Weiler in Giessen. Cöthener Geld- Lotterie. 67^9 aaüoaaDDa^DDDaaQDaaQQOQQDoaQOQaoDoaooDQaDDaooa o a 5764 a □ a 5768 □ a Reparaturen schnell und öillig wozu ergebenft einladet 03285 wozu ergebenst einladen 03261 Maurermeister. 6720 5205 L. Huhu. sofort gesucht. 5728 zu vermieten. 5718 6639 Grünbergerstraße. CTstei große Bttnmer, Küche nebst all. Zubeh. zu verm. Gderstr.13. itiictijclndjc u vevmiEn a □ □ Q a erkaufe von heute ab zu ganz bedeutend herabgesetzten Preisen. 5757 □ □ 8 Grotzen-Buseck Sonntag de« 25. lind Montag den 26. 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Wir machen die betreffenden Rübenlieferanten darauf aufmerksam, daß dies nach § 7 der Rübenbauinstruktion und ebenso nach den Bestimmungen des Accordscheines absolut unzulässig ist. Wir werden durch unsere Beamten die Rübenäcker besichtigen taffen und die sämtlichen Rüben derjenigen Lieferanten, auf bereit Aecker ein Abblatten konstattert wird, nur zur B^ahlung nach Zuckergehalt abnehmen. 5766 Friedberg, den 21. August 1901. Aktien-ZuckerfabrikDVetterau. //. Werften Areundl. möbliertes Zimmer ie Zkferdemarkt-KommWon zu Hieße«. Wolff, Beigeordneter. 5756 Lehrling gesucht für meine Kolonialwaren- Großhandlung. Schriftl. Off. unter 5512 an die Exped. d. Bl. erb. 5086] süchtige Noch-«.HatUen- arvetteriunen finden bei hohem Lohn dauernde Beschäftigung bei Aug. Montanus Achs. Geschasts-Uebernahme. Freunden und Bekannten, sowie einem verehrlichen Publikum die ergebene Mitteilung, daß ich mit dem Heutigen daS von meinem verstorbenen Vater betriebene Schuhmacher-Geschäft übernommen habe. 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