bettet LSt Erstes Blatt »r. 17S ' U9 50 Kriegsministerium. Berlin, 19. Juni 1901. i werden den zum i «ulid* Donnerstag 35. Juli ISOL 16.7» C. 12.8» c. «s. hr Ldreffe für Depesch««, Anzeiger Kietze«. Fern fprechan jchl uß Nr. HL niit rr(*f4n<*be1een:BerinKtkieeBe ftefUn btl In. unk tluetweü ndnnen tlryeiacn für kee •kfcenet »njciger tnlftM 8etlen»ret«: lokal 11 auswärts 80 P4g. GietzenerAnzeiger w General-Anzeiger w Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen '»ruf) r&tbtu. ü 5126 ,KWch16. ummitrte üuchener jbrauetei 5, Restaurants und en bei Bierbezug mit Itfl. Offerten unter ief. Rudolf Koste, .K. digung gestorben sind, wie die Hinterbliebenen solcher Kriegsteilnehmer versorgt, deren Tod als die Folge einer inneren Kriegsdienstbeschädigung anerkannt worden war. In diesem Fall mußte der KrieKteilnehmer vor Ablauf eines Jahres nach dem Friedensschluss gestorben sein. Nunmehr ist die äussere Kriegsdienstbeschädigung der Kriegsverwundung gleichgestellt worden. Demnach ist die gesetzliche Versorgung für Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern, welche an den Folgen einer Kriegsverwundung oder einer äusseren Kriegsdienstbeschädigung gestorben sind, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Todes zuständig. Dagegen muß! die Ehe vor dem Jahre 1901 geschlossen gewesen sein. Hinterbliebene, welche hiernach ein Versorgungsrecht erlangen, haben sich unter Vorlage der Militärpapiere des verstorbenen Kriegsteilnehmers an die Polizeibehörde ihres Wohnortes mit dem Gesuche um Austvirkung der gesetzlichen Versorgung zu wenden. Vergl. Ziff. 6. Von hier aus gehen die vorbereiteten Anträge an das Landrats- oder Bezirksamt zur Weitergabe an die Landes- oder Bezirksregierung. 4. Nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften waren die bedürftigen Eltern und Großeltern von Kriegsteilnehmern nur dann versorgungsberechtigt, wenn sie in dem Verstorbenen ihren einzigen Ernährer verloren hattett. Nunmehr ist die gesetzliche Beihilfe für Eltern und Großeltern zu gewähren, wenn ihr Lebensunterhalt ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen zur Zeit seines Todes bestritten worden war, und solange die Hilfsbedürftigkeit dauert. Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass der Tbd des betreffenden Abkömmlings, sofern er nicht durch Kriegsverwundung oder äussere Kriegsdienstbeschädigung, sondern durch innere Kriegsdienstbeschädig- ung verursacht worden ist, vor Ablauf eines Jahres nach dem Friedensschluss ein getreten sein muß Anträge sind nach Ziffer 3 zu stellen. 5. Die gesetzlich noch nicht versorgten oder noch nicht mit fortlaufender Unterstützung bedachten Witwen von Kriegsinvaliden, denen nach § 17 des Gesetzes besondere Witwenbeihilfen in der Art zu gewähren sind, dass das jährliche Gesamteinkommen der Witwe eines Generals oder in Generalstellung stehenden Offiziers 3000 Mk., der Witwe eines anderen Offiziers 2000 Mk., der Witwe eines Feldwebels, Vizefeldwebels .oder der diesen Dienstgraden gleichstehenden Militärperfon en oder Unterbeamten 600 Mk., der Witwe eines Sergeanten, Unteroffiziers oder der diesen Dienstgraden gleichstehenden Militärpersonen oder Unterbeamten 500 Mk., der Witwe eines Gemeinen 400 Mk. beträgt, haben ihre Anträge nach Ziffer 3 zu stellen. Diese Witwenbeihilfe wird ohne Rücksicht auf die Ursache und den Zeitpunkt des Todes des Kriegsinvaliden gewährt; jedoch muss die Ehe vor dem Jahre 1901 geschlossen gewesen sein. 6. Wer von den in Ziffer 1 und 2 erwähnten Hinterbliebenen bis zum 1. September 1901 die vermeintlich zuständige höhere Gebührnis noch nicht erhalten hat, mag sich an die Polizeibehörde seines Wohnortes wenden. Die außerhalb Deutschlands wohnenden Hinterbliebenen sowie die Hinterbliebenen von Offizieren und oberen Beamten können allgemein ihre auf das Gesetz gegründeten Anträge an die Versorgungs-Abteilung des Kriegs-Mi- nisteriumS in Berlin W. 66, Leipzigerstraße 5, richten. 7. Hinterbliebene von Personen, welche zwar an einem Kriege beteiligt waren, aber nicht als Kriegsinvalide anerkannt worden sind, haben kein Versorgungsrecht und wollen sich aller Anträge enthalten; es sei denn, dass sie ein bisher noch nicht geltend gemachtes Recht auf gesetzliche Versorgung zu begründen vermögen. 8. Etwaigen Berufungen gegen abschlägige Bescheide sind die vorhergegangenen Entscheidungen beizufügen. I. A.: (gez.) v. Ballet des Barres. Bekanntmachung. Der Gchotterrer Gommermarkt — Biehmarkt — wird am 5. und 6. August abgehalten. Bezüge von gesetzlichen Beihilfen bereits anerkannten Personen ohne weiteren Antrag ihrerseits von der seitherigen Zahlstelle vom 1. April 1901 ab (sofern sie an diesem Tage schon bezugsberechtigt waren) gezahlt werden. Bis zur Höhe dieser Zuschüsse fällt die Zahlung der den Betreffenden etwa bewilligten fortlaufenden Unterstützungen und anderweiten Zuschüsse weg. 2. Von Amtswegen werden nach Beendigung der gesetzlich erforderlichen Feststellungen auch bewilligt werden ck. Die nach § 16 des Gesetzes zuständigen höheren Zu- 500 Mk. zu der gesetzlichen Witwenbeihilfe von jährlich 1500 Mk. 400 „ „ n ff n » » 1200 ff 300 „ , n ■ ff u n 900 n 276 „ „ • >r w w n 324 n 248 „ „ » e w n ff 252 n 220 „ , w w nun 180 rr 50 „ , , jährlichen Erziehungsbeihilfe von 150 tf 75 „ „ n w n n 225 n 42 , „ n ff w » 126 n 60 , „ it n ff n 180 tt 300 „ „ „ „ Beihilfe für Eltern und Großeltern von 150 H 124 „ , „ „ Beihilfe für Eltern und Großeltern von 126 ff Provisorische Roh-Bilanz per 80. Juni 1901. Aktiva: dav 2203190 Mutmaßliche Sachlage. Juli) Kapital, was 1456581 869651 300000 2122626 Pfand. Conto Kassa-Conto (22. Grundstück-Conto 85245» 21626647 2459687 28600888 42322 Mark-Wechsel- Conto Devise-Wechsel Conto gesellschaft beteiligt sei — etwas so Ungeheuerliches, daß man es kaum ausmalen konnte, sofort beschlossen haben, die Leipziger Bank fallen zu lassen. In den drei Wochen, die seit der Konkurseröffnung verflossen sind, ist es leider nicht möglich gewesen, eine vollständige Bilanz aufzumachen. Me Organisation der Bank ist so vorzüglich und die Buchtführung so praktisch eingerichtet, daß es unter gewöhnlichen Umständen sicher- Der Betrieb der Tr e b er g e s e l l s cha ft. WaH die Unternehmungen der Casseler Trebertrocknungsgesell- schaft und deren Tochterunternehmungen anlangt, so herrscht bei Konkursverwaltung und Gläubigerausschuß das Bestreben vor, was sich an brauchharen Werten vorfanch zu sichern, um sie nach Möglichkeit günstig zu veräußern, nicht lebensfähige Betriebe aber fallen zu lassen. Es wurde für besser gehalten, das Unternehmen in beschränktem Umfange betriebsfähig zu erhalten. Diesem Bestreben ist ess nehmen, weil größere Firmen, die bisher mit der Leipziger Bank in geschäftlichen Beziehungen gestanden hatten und sich sofort um eine andere Bankverbindung bemühen mußten, den Abschluß ihrer Konten forderten. Derartige Fälle, bei denen oft die Existenz größerer Unternehmungen und das Wohl und Wehe vieler Menschen auf dem Spiele stand, bedingten, daß die begonnenen Bilanzarbeiten! teilweise wieder eingestellt werden mußten. tents eure wesentliche Erweiterung erfahren hatte. Auf lich mögliche gewesen wäre, innerhalb eines kurzen Zeit-- die,es Patent hatte die Trebergesellschaft die größten Hoff- raumes einen genauen Abschluß vorzulegen. Durch den nungen gesetzt, obwohl Fachkreise von Anfang an dem Zusammenbruch der Bank sind aber so außerordentliche Patent recht kritisch gegenüberstanden, ja, es geradezu Umstände geschaffen worden, daß an ein rege-rechtes Ar-, für wertlos erllärten. Dte Werte der Tochtergesellschaften I beiten der mit der Buchführung betrauten Beamten wurden fortwährend hin-und hergeschoben, bald erschienen schlechterdings nicht zu denken war. In erster Linie ver- ,ie in den Bilanzen als Eigentum der Trebertrocknungs- dienen hier die Geschäfte der Depotabteilung Erwähnung, Entstehung der Zahlungsunfähigkeit der Leipziger Bank, über die Lage der Sache und über die bisher ergriffenen Maßregeln. Welches ist nun der Grund des Zusammenbruchs der Leipziger Bank? Er ist nicht der, den die Direktion der Leipziger Bank in ihrer Bekanntmachung an- gab, der Sturz der Dresdener Kreditanstalt, denn mit dieser hat die Leipziger Bank niemals in besonderen Beziehungen gestanden. Wenn man den Ursachen der Katastrophe nachgeht, die in der Geschichte des Aktien- und Bankwesens Deutschlands ohne Beispiel dasteht, so ergiebt sich, daß diese lediglich und allein in den Geschäftsbeziehungen der Leipziger Bank zu der Aktien-iGe- sellschaft für T r e b er trockn um g in Cassel und deren Tochterunternehmungen zu suchen sind. Zum Ber-j ständnis der Situation i,t es unerläßlich, einen kurzen! Rückblick auf die Entwickelung dieses Unternehmens zu werfen. Die Aktiengesellschaft für Trebertrocknung in Cassel wurde im November 1889 mit einem Aktienkapital« von nur 350 000 Mark M dem Zwecke gegründet, um Biertreber zu trocknen und daraus Futtermittel zu verfertigen. Tas Aktienkapital wurde bis zum Jahre 1898 mehrfach bedeutend erhöht. Hand in Hand mit diesen Kaprtalserhöhungen ist die Gründung zahlreicher Tochterunternehmungen im In- und Auslande gegangen, insbesondere nachdem der anfängliche Zweck des Unternehmens durch Erwerbung des Bergmannschen Holzverkohlungs-Pa-1 7 Mill, können eingeh. allein 23316462 d. Lotterie hat über 10 Mill. humoristischer Novellistik. Wer im Vogelsberg bekannt ist. oder denselben auch nur aus Schilderungen kennt, wird an dieser Novelle seine Freude haben, schon deshalb, weil darin der Lokalkolorit auf das Glücklichste getroffen ist. Der Münchhausen im Vogelsberg ist der Oberförster Lätus, ver durch seine entsetzlichen Lügen weit und breit bekannt ist. Sein Freund, der Pfarrer Kick von Ilbeshausen, den Otto Müller die Geschichte vom JlbeShäuser Papagei erzählen läßt, ist allerdings nichts weniger als ein fein gebildeter Mann mit weltmännischen Formen, er gehört in die Kategorie der „echten Vogelsberger Kernmenscheu von altem Schrot und Korn, die ein Deutsch redeten, so rauhpolternd und schnalzend, daß es große Aehulichkeit mit Hottentottisch hatte, und jedenfalls eine Sprache genannt werden dürfte, die Gott in seinem Zorne geschaffen, da er sah, wie schlecht der rauhe Vogelsberg mit seinem Steinreichtum und ewigen Nebel in die üppige schöne Weltschöpfung paßte. . . . Solche Kernmenschen mag es vov 80 Jahren unter den Pfarrern im Vogelsberg gegeben haben. Uebrigens läßt Otto Müller in seiner Erzählung „Der Tenueuschütz", worin ein junger pflichteifriger Pfarrer vor- kommt, unserem Stande alle Gerechtigkeit widerfahren, und sein Roman „Altar und Kerker" ist „den Manen WeidigS- gewidmet", des unglücklichen Rektors von Butzbach, der iw den 30er Jahren wegen demagogischer Umtriebe verhaftet unt> durch seinen Gefängnisaufseher zu Tode gequält wurde." Passiva: Beamten-PenfionS« Fonds- Conto Baar-Depofiten Conto Check-Conto Accept-Conto (wird auf 20 Mill, herabfinken) Aktien-Dividende-Conto aus der Trebertrocknungsgesellschaft für bitt Leipziger Bank herausspringt, sowie schließlich die Ansprüche, die die Gläubiger an die Aufsichtsräte haben. Eine größere Reihe von Firmen, die mit der Leipziger; Bank in Geschäftsverbindung gestanden hatten, war durch den Zusammenbruch der Leipziger Bank in Zahlungsschpie-r rigkeiten geraten. In vielen Fällen ist es möglich ge- I wesen, durch Verhandlungen mit anderen Bankinstituten eine neue Verbindung für die Betreffenden zu verschaffen. In anderen Fällen war es jedoch nicht möglich gewesen, den Zusammenbruch von Firmen zu verhüten. Es sind bis jetzt folgende Konkurse eröffnet worden, bei denen die Leipziger Bank als Gläubigerin beteiligt ist: Eduard Kroh- manv, Arthur Schwedler, F. L. Born-Leipzig, Leipziger Thonwaren-Jndustrie-Aktiengesells^aft-Brandis, Spinnerei- Maschinenfabrik Popp-Werdau, Neumerkel-Gera-Reuß, F. G. Lehmann-Böhrigen und bei mehreren mit der Casseler Trebergesellschaft in Beziehung stehenden Firmen. Bet mehreren dieser Konkurse ist die Leipziger Bank für ihre Forderungen zum größten Teile gedeckt, bei anderen auch nicht, wie z. B. in Brandts, wo die Bank mit einer Million, zur Hälfte in Aktien, zur Hälfte in Obligationen, beteilegt ist, die insgesamt keine 10 000 Mk. wert sind. Anderen! Unternehmungen mußte Stundung und Nachlaß gewährt werden. Z Schmidt, Arnold Sumpf, Hermann Sumpf, E. E. Otto, Th. Schulze-Dellwig mit je 4 200 227 Mk. und Richard »l Schlegel mit 1410000 Mk. interessieren. Auf diese Weise «sind also rund 33 Millionen Mark abgestoßen worden, so daß der Ausdruck „Schiebung" nicht unberechtigt sein dürfte. Das gesamte Engagement der Leipziger- Bank, ihren Direktoren und Auffichtsräten, sowie ihren Tochterunternehmungen hat betragen ultimo 1898 rund 22 370 000 Mk., ultimo 1899 rund 40 874 000 Mk., ultimo 11900 rund 74 687 000 Mk. und am 26. Juni 1901 rund 187 304 000 Mk. Bis zu einem gewissen Grade war für diese Forderungen Deckung gegeben worden, die sich bei näherem Zusehen jedoch als höchst zweifelhafter Natur, Aktien von ! Tochterunternehmungen re., herausstellt. Die ungeheuren Beträge, mit welchen die Leipziger. Bank sich in Cassel festgefahren hatte, haben schließlich die! ihr zu Gebote stehenden Hilfsquellen erschöpft und so sah sich die Direktion gezwungen, ihre Zahlungen einzustellen. I Die Frage, ob es möglich gewesen wäre, die Leipziger Bank Izu halten, ist nur schwer zu beantworten. Man wird es verstehen, daß die anderen Banken, als sie hörten, daß die Leipziger Bank mit 87 Millionen Mark bei der Treber- faffern. Als ein leidenschaftlicher Jäger wird der Ammen« fieiner Pfarrer geschildert, der in seinem Jagdeiser sogar den Gottesdienst vergißt. Der Auenheimer Pfarrer beschäftigt sich mit Mathematik und sucht eine algebraische Formel für das große X des Weltalls, kurzum, von keinem hören wir, daß er in seinem Amte etwas Tüchtiges leistet. . . . Ueb« rigens kommen in feinen Schriften nicht nur die Pfarrer schlecht weg. Auch die Profesioreu der übrigen Fakultäten, die Gießener Bürger, die Beamten, darunter ein Minister, werden der Lächerlichkeit preisgegebeu. Nur eine Bevölke- rungsklaffe kommt gut weg, nämlich die Juden. Ihnen schreibt Vogt, obwohl er sich auch über sie lustig macht, zu, daß sich Gießen in kurzer Zeit aus einem schmutzigen Land» städtchen in eine betriebsame, industrielle, von schönen Landhäusern und Gärten umgebene Stadt verwandelt hat. Nun wiffen die Gießener doch wenigstens, wem ihre Vaterstadt den Aufschwung zu danken hat. Schilderungen, speziell ober» hessischer Pfarrer finden sich außerdem in den Werken eines anderen hessischen Schriftstellers. Dieser Schriftsteller ist Otto Müller, geboren 1828 in Schotten, also ein Altersgenosse von Karl Vogt. Zwei reizende Novellen desselben: „Der Helm von Cannä" und „Münchhausen im Vogelsberg", spielen im Hessenlande, die erste in Erbach, die r^ite, wie der Titel andeutet, im Vogelsberg. Gerade auf diese letztere Novelle, die Paul Heyse in seinem „Neuen deutschen Novelleuschatz" aufgevommen hat, möchte ich diel Aufmerksamkeit lenken. Sie ist ein wahres Kabinettstück' nötig, hinüber nach den Niederlanden zu schauen, von denen Herr von Thielen vieles lernen könnte. Schon lange haben dort die Rückfahrkarten 30 Tage Giltigkeit, einen Preiszuschlag für Schnellzüge kennt man nicht, rm Nahverkehr werden eintägige Rückfahrkarten zum Preise der einfachen Fahrt verausgabt, und mit Kilometerheften zahlt man 2. Klasse 2 einhalb Cent gleich 4 Pfg. für den Kilo- v .... meter. Alle diese Erleichterungen könnten ohne Schwierig- gesellschaft, bald waren sie wieder aus den Bilanzen ver- die ganz enorm zu nennen waren. Bei Abhebung fast keilen auch uns zugute kommen. Wir wüßten wenigstens schwunden und — wie angegeben wurde — in,das Eigentum eines ^jeven Depots mußte das Konto des Hinterlegers, keinen Grund, der der Einführung dessen entgegenstehen* j“4“ * 5 ' sollte, was die kleinen Niederlande schon längst haben. Doch wir Deutsche sind mit unseren Ansprüchen, wie immer, bescheiden, weil nach alter Erfahrung gar wenig an unseren guten Hoffnungen in Erfüllung geht. Durch die neue Reform ist Herr v. Thielen populär geworden. Wir freuen uns des Geschenkes, das freilich dem Eisenbahn-1 ftskus jährlich mehrere Millionen Minderertrag bringen | soll. (!) Zur Verhütung eines so großen EinnahmeminusI sinnt der Minister von Thielen nun nach kleinen Mitteln.! So soll er neuerdings bei den in Frage kommenden Dienst-! stellen Anfragen haben ergehen lassen, wieviel weibliche! Hilfskräfte im Schalterdienst, in der Gepäckaufbewahr-I ung und Güterabfertigung, sowie im Fernsprechverkehr Ver-I Wendung finden können. Mit der vermehrten Anstellung! von Frauen soll schon in der allernächsten Zeit im preußischen und preußisch-hessischen Eisenbahn dienst der Anfang gemacht werden. Wer Herrn von Thielens Liebe zur Frauenwelt aber als rein ideal bezeichnen wollte, würde sich irren, denn es ist als gewiß anzunehmen, daß der! neue Gedanke lediglich Sparsamkeitsrücksichten entsprungen I 850000 21600000 2500060 20000000 40000 40000000 84990000 7000000 1500000 25000000 1400000 8500000 8400000 45800000 leben seines Helden schildert. Der berühmte Zoologe war eben kein künftiger Novellist. So ist die „Geschichte des lungen Pfiffig" nichts als eine Satire auf die hessischen Zustande in der Zeit, da der Verfasser jung war. Obwohl Hessen mcht ausdrücklich als der Schauplatz der Erzählung genannt wird, so weisen doch schon die Ortsnamen nach unserem Lande; Friedheim, Mockheim, Watzenstein, Pfungs« heim lassen sich unschwer auf Friedberg, Mockstadt, Watzen- vorn, Pfungstadt zurückführeu. Der junge Pfiffig, dessen ?#^?C?r9C c* ^lcC: er^lt wird, ist ein Pfarrerssohn, der nach ^iuer Eltern Theologie studiert, schließlich aber bMiAM1 b9i8a?b«ltl Don dem Vater, des Helden berichte der Verfasser: „Womit hätte sich der gute Mann beschäftigen sollen? Früher, wo die Pfarrer eine Oeko- ll^n Qab ed Arbeit, und die geist- ltchen Verrichtungen, bte sonntägliche Predigt, einige Hiock- zeiteu, Kindertaufen und Beerdigungen waren nur eine ae- e-äU bC<^Üf?cn bed Amtes." Bogt hat mithin eine sehr geringe Meinung von den Amtsgeschästen eines Psarrer« g-habi. «nberen Schlag» ist bct in6 K8 Satire varkommende Watzenstemec Psarrer. Derselbe ein alSubiaer Orthodoxe, wie es da heißt, schreibt unter b™ US» Lorenz Rivalta für ein kleine, Refidenzblatt Novellen ---ist in Spanien und Italien spielten also n Länden' d der Versasier nie gesehen hat. 'Diesen Zug ha. vom wob kau« erfunden, thatsächlich hatten viele Ritter? und RiÄ romane in der Zett vor 80-100 Jahren Pfarrer jn >von Vorstand und Aussichtsrak der Gesellschfast Überge- nachgesehen, abgeschlossen und nachgeprüst werden. Für gangen. Diese finanziellen Manipulationen erregten seit die Unsumme der hier geleisteten Arbeit spricht die Thak- geraurner Zeit das größte Mißtrauen fast aller geschäft- sache, daß bei der Leipziger Bank Depots im Gesamtwerte- llchen Krerse, und die gegen die Verwaltung gerichteten von weit über eine Milliarde Mark hinterlegt waren bez. Angriffe veranlaßten schüeßli chden Beschluß, den gesamten sind. Ein zweiter Umstand, der den Abschluß der Bilanz Besitz au, Aktien, Obligationen und sonstigen Werten der arbeiten bereits verhindert hat und noch einige Zeit lang Tochtergesellschaften zu veräußern. Bereits am 28. Fe- verhindern wird, liegt darin, daß nach einem Beschlüsse ™^V^1 J «hereine Erhöhung des k-s Gläubiger-Ausschusses den Inhabern von Depots die Grundkapitals um 8 400 0M Mark beschlossen, um den Erlös Beträge der von ihren Wertpcwieren vor der Konkurs- dieser neuen Aktien zum Eintausch von Aktien einer Anzahl eröffnung abgetrennten, aber erst am 1. Juli 1901 fälligen Tochtergesellschaften und zum Erwerb des gesamten Ver- Zinsscheine als Masseschuld bar ausgezahlt werden sollen. einerReche von ^chterunteMehmungen und neuer Durch von dritter Seite veranlaßte Mtungsnachrichten Etablissements zu verwenden. Die Durchftrhrung der Fu- ist dieser Beschluß den Hinterlegern sehr bald zur Kenntnis^ LID» e schlossen, i halten, roei erhalten hl Ter A die Gläubig ®ne AbW gesetzlich « icimin erfc Auszahlung miaustg m Mra bnHeseüsch [teilte. Em schnnMn fassung, dc schäft tun’ jelbft fei i attsschnsse (Ertrag, er tote 'Mage, tiifjen, bie, z bringen merb fremdem Gell herauspM tot zu gelte sei es, auf haben, um ' ziger Ank i Oberarm vom Gericht tag und Ju dem ersten gegen roentgi daß der des sich zusamme den, lvie gemt fiskus Wertet sächliche Lanh M, bie Leh Provisorischen ( l □ i6i°i viä-h Ä9« 5* ölotf nm au ~ öet4213 L«-'L * Buiib” pttl. Wen. —- bilh a. «Zbrniiel, 65tÄtnein^ MeÄ Ä?0’3 i fanden ^>ühs, SS; ".'“fefen Lt&er°Ä(bert ^Ä5 ■ten T5 Ad, Itet Äteit 'M NÄesamA^ Ä"e •B der %(2?ö- mirt. -. Riu ' 1901. siva-. ‘■Sonbii onio tb auf mken) Santo 85245t 31626847 2456687 28600888 42322 \\w 850000 21600000 2500000 20000000 > 40000 into 40000000 84990000 llschast für die e&lid) bie Än- ■äte ßaben. ■ der w, war durch Wuugssctzvie-- es möglich' ge- Bankinstituten : zu verschaffen, ich gewesen, den . Es sind bis denen die Leip» Mach Kwh- PZig, Leipziger )is, Spinnerei- ra-Reuß, F.G. it der Casseler Firmen. Bei Bank für ihre ’i anbeten auch t einer Million, ionen, beieiietzb sind. Anderen achlaß gewährt l schäft. WoZ rocknungsgesell- n anlangt,!» gerausschuß da» Serien oorfand, r in veräußern, feit. K wurde chmnktem Um* ieftreben ist es itrg bekannt ist W «tt « halb, w« b“l ’s $«$* M, ««doch ifl. » d-° D» tjiblen W>- f W 'S--? » di. w*S ?Ä öchb°^ ° ntb b. ottW“, |Uilt »«the- entsprungen, daß die Konkursverwaltung der Leipziger Bank der Konkursverwaltung der Trebergesellschaft einen selbstverständlich verzinslichen Kredit von 500 000 Mk. ein- geräumt hat, ein Betrag, der noch lange nicht annähernd Verwendung gefunden hat. Es ist dies wohl überlegt, nachdem eine eingehende Prüfung der einschlägigen Verhältnisse stattgefunden hat. Die Summe ist nicht der Gesellschaft, sondern der Kontursverwaltung vorgestreckt worden, sodaß an einen Verlust des Geldes, das vor allen anderen Verpflichtungen kommt, nicht zu denken ist. Ferner ist der Konkursverwaltung in Kassel vorgeschla^en worden, in Zukunft nur gegen bar oder an kreditfähige Leute Waren zu liefern. Was das Casseler Unternehmen anlangt, so gehört der Gläubiger-Ausschusi zu den Pessimisten. Es erscheint sehr leicht möglich, daß die Hilfe vergeblich sein wird und es doch zu dem Abbruche kommt. Gegen die Direktion und den Aufsichtsrat der Leipziger Bank wurde wegen Regreßansprüchuen aus ihrer Geschäftsführung die Klage erhoben. Verhandlungstermin steht am 12. Oktober an. Gegen Direktor Exner ist außerdem ein Arrestbefehl erwirkt worden. Außer seinen Grundstücken in Connewitz und der wertvollen Einrichtung derselben, sowie außer den Wertpapieren, die er bei der Leipziger Bank selbst hinterlegt hatte, ist allerdings kein Vermögen Exners ermittelt worden. Direktor Tr. Gentzsch hat unter Protest, da er sich nicht für schadenersatzpflichtig hält, freiwillig sein ganzes Vermögen an Wertpapieren, Grundstücken und Hypotheken der Konkursverwaltung verpfändet, sodaß für den Fall des -Obsiegens der Konkursverwaltung im Prozeßfalle alle Sicherheiten gegeben worden sind, die über» hauvt zu erringen waren. Bei den beiden verstorbenen Auffichtsratsmitgliedern wird die Nachlaßverwaltung angeordnet. Durch sie kann bewirkt werden, daß das Vermögen zunächst zur Befriedigung der 'Gläubiger verwendet werden wird. Mit den Mitgliedern des Auffichtsrates ist ein bindendes Abkommen getroffen worden. Sie haben unter Protest ihr gesamtes Vermögen zur Sicherung überlassen. Die Verträge sind freiwillig von den Aufsichtsratsmitglie- dern gemacht worden, sie haben ihr Vermögen zur Verfügung gestellt und sich durchgängig als Ehrenmänner benommen. Was die Aktionäre anlangt, so wird ihr Interesse auch von dem Konkursverwalter wahrgenommen. Es ist ausgeschlossen, daß die Aktionäre auch nur einige Prozent erhalten, wenn nicht vorher die Gläubiger all ihr Geld zurückerhalten haben. Der Wunsch nach einer Abschlagsdividende an die Gläubiger kann vorläufig noch nicht in Erfüllung gehen. Eine Abschlagsdividende am 1. Oktober zu gewähren, ist gesetzlich unzulässig, da dieses erst nach dem Prüfungstermin erfolgen kann. Sie kann vielleicht im Januar zur Auszahlung gelangen, lieber die Höhe derselben läßt sich vorläufig nichts mitteilen. Justizrat Dr. Barth schilderte die Verhältnisse der Tre- ber^Gesellschaft in Cassel, die er als äußerst mißlich hin- stellte. Eine Bilanz in Cassel aufzustellen, wäre noch weit schwieriger als in Leipzig. Er hätte die pessimistische Auffassung, daß die Leipziger Bank aus der Casseler Gesell- fchast rund vier Millionen herausbekommen würde. Er selbst sei übrigens veranlaßt worden, aus dem Gläubiger- ausschusse in Cassel auszutreten. Er scheidet Anlagen mit Ertrag, ertragsfähige Anlagen und sterbende oder bereits tote Anlagen. Die ersteren verglich Redner mit den Milchkühen, die, wenn sie leben gelassen, noch mehrere Millionen bringen werden. Bei den ertragssähigen Anlagen soll mit fremdem Gelde der Versuch gemacht werden, noch etwas herauszuschlagen, während die anderen Anlagen als völlig tot zu gelten haben. Die Pflicht der Konkursverwaltung sei es, auf jede der Anlagen ein aufmerksames Auge zu lwben, um so viel, als möglich, für die Gläubiger der Leipziger Bank zu profitieren. Oberamtsrichter Müller ersuchte die Versammlung, die vom Gericht bestellten Konkursverwalter Rechtsanwalt Frey- tag und Justizrat Barth, als solche zu wählen, was bei dem ersten einstimmig, bei dem zweiten Konkursverwalter gegen wenige Stimmen erfolgte. Ferner wurde beschlossen, daß der definitive Gläubigerausschuß aus neun Personen sich zusammensetzen sott. In den Gläubigerausschuß wurden, wie gemeldet, gewählt: Der Königlich sächsische Staatsfiskus (Vertreter: Rechtsanwalt Frenkel in Leipzigs die jächsiche Bank, die Reichsbankhauptstzelle Leipzig, die deutsche Bank, die Leipziger Hypothekenbank, sämtlich bisher dem provisorischen Gläubiger-Ausschuß an gehörend, ferner Herr Kommerzienrat Kummer-Leipzig, Herr Dobias i. F. Dobias und Schmidt und Herr Kaufmann W. L. Müller-Plauen i. V Mannigfaltige Anfragen wurden nunmehr aus der Mitte der Versammlung an den Konkursverwalter gestellt So teilte er auf Befragen mit, daß das Gesamtvcrmögen der verklagten Aufiichtsratsmitglieder sich kaum viel höher als auf zehn Millionen Mark beziffern würde. Die Lotterie darlehnskasse habe nur dieselben Rechte, wie jeder andere Gläubiger. Eine lange Debatte entstand darüber, wo die eingehenden Gelder untergebracht werden sotten. Der Antrag, alles Geld zinslos auf der Reichsbank liegen zu lassen,' wurde abgelehnt, und dem Anträge des Gläubigerausschusses gemäß beschlossen, 3 Millionen auf der Allgemeinen Kreditanstalt, 3 Millionen auf der sächsischen Bank und weitere 3 Millionen auf der deutschen Bank zinsbringend anzulegen. Ueber die Anlage von weiteren flüssig werdenden Geldmitteln sott der Gläubigerausschuß befinden. Gerichtssaal. Brand st iftungimGymnasiumzuFreiburg i. Br. durch zwei Schüler. Vor der Strafkammer in Freiburg i. Br. standen zwei Gymnasiasten, der 1886 in Konstanz geborene Karl G. und der 1888 in Freiburg geborene Eugen V. Ihr Hauptvergehen besteht in einer Brandstiftung im Freiburger Gymnasium. G. war außerdem wegen Bedrohung, Beleidigung mehrerer Lehrer, Fälschung von Urkunden, Mebstahls usw. angettagt. Die Vernehmung dieses Angeklagten ergab etwa Folgendes: G.'s Jahreszeugnis für 1900 war schlecht. Nach Beendigung der Ferien hat G. daran gedacht, die Schule überhaupt nicht mehr zu besuchen. Am Tage vor der Aufnahmeprüfung (am 11. September) unternahmen G. und V. einen Spaziergang. G. äußerte, es wäre vielleicht am besten, wenn das Gymnasium abbrennte, und V. antwortete, auch ihm würde das recht sein. „Tann zünden wir's einfach an!" war die Entgegnung G's. Um einviertel 4 Uhr nachmittags gingen beide Schüler nach dem Gymnasium. V. ging zuerst hinein, während sein Genosse draußen Wache hielt. V. zündete im Musiksaale Papier an. Da in den folgenden Stunden kein Feuerlärm zu hören war, gingen beide um einviertel 7 Uhr abermals nach dem Gebäude und sahen aus einem geöffneten Fenster nur leichten Rauch dringen. Auf Vorschlag G's. wurde nun eine Kanne gekauft und mit einem Liter Petroleum gefüllt. G. stieg durch das Fenster in das Musikzimmer, da V. vorher eine Thür von innen verriegelt hatte. Da kein Feuer mehr zu sehen war, wurde das Petroleum an mehrere Stellen gegossen, und in der Nähe des Notenschranks Feuer angelegt. So entstand ein Schaden von etwa 1000 Mark. Als die Brandstifter später verhaftet wurden, .beschuldigten sie einen der Sache ganz fernstehenden Schüler. G. sagte diesem sogar ins Gesicht, er sei schuldig. Beide Angettagten erttärten in der Verhandlung, sie hätten viele Jndianergeschichten usw. gelesen. Der Direktor des Gymnasiums, Geh. Hofrat Bender, erhielt nach der Brandstiftung verschiedene Karten und Briefe mit Beleidigungen und Drohungen, durch die sich die Familie des Adressaten beunruhigt fühlte. In der einen Karte wurden längere Herbstferien verlangt, da sonst das „ganze Schiff in die Luft fliegen werde". Das sei, heißt es dann weiter, keine leere Drohung, sondern es werde Ernst gemacht. Das Pulver sei bereits am Ort. Wir und die Brandstifter find eins. Sie müssen denjenigen, der die Petroleumkanne holte, nicht strafen; er ist unschuldig". In einer späteren Karte wird sogar mit einer Kugel gedroht, falls nicht mehr Weihnachtsferien gegeben würden. Ehe die Brandstiftung geschah, hatte der Angeklagte G. verschiedene der bereits erwähnten Strafthaten ins Werk gesetzt: Er fälschte Zensuren und eine Schulgeldquittung, damit sein Vater glauben sollte, er ginge in das Gymnasium, während er in Wirklichkeit „bummelte". Auch der Diebstphlt G.'s hat eine romanhafte Verbrämung erhalten. In einer Zeit, als er die Schule nicht besuchte, stahl er einer Hausgenossin 11 DHaler, die That wurde aber entdeckt. Er sandte von Breisach aus an die bestohlene Frau ein Kistchen mit Zimmetsternen, die er aber mit einem Gemisch von Oxalsäure und Kleesalz verzierte. G.'s Vater öffnete am nächsten Morgen im Auftrage der Empfängerin das Packet und schaffte es zu einem Apotheker, der die giftigen Bestanoteile konstatierte. Schließlich bestellte G. im Namen von Kaufleuten für 204 und für 1001 Mk. Waren (Gemüse, Champagner, Wurst usw.) bei auswärtigen Firmen, blos um diese zu ärgern. Tas Urteil des Gerichts lautete gegen G. auf 2 Jahre, 7 Wochen, 5 Dage Gefängnis. V. erhielt 1 Jahr 2 Monate Gefängnis wegen Brandstiftung. London, 22. Juli. Die „St. James's Gazette" spricht sich in ziemlich scharfer Weise über den Russelprozeß aus, sie sagt: „Tie imposante Zeremonie, die für deii Prozeß ins Werk gesetzt worden war, endigte in einer ziemlich zahmen Weise. Ein toller junger Ehemann, dessen häusliche Angelegenheiten jedenfalls nicht viel zur Verherrlich- ung eines glänzenden historischen Namens beigetragen haben, wird seine Sommerferien im Gefängnis von Hollaway verbringen. Hoffentlich wird dieses nun das letzte Mal gewesen sein, daß ein Peer von dem „König im Parlament" gerichtet wurde. Tieses Mal konnte es nicht vermieden werden, weil die Gesetze im Wege standen, jedenfalls war aber auch keine Ursache dafür vorhanden, soviel Aufhebens um die Sache zu machen. Ganz besonders unnütz ist es gewesen, 400 Pfund Sterling dafür auszugeben, daß die Royal Gallery in einen Gerichtssaal verwandelt wurde. Noch unnützer war es, den Frauen und Töchtern der Peers Gelegenheit zu geben, der Sitzung beizuwohnen. Der angeklagte Peer hätte ebensogut im Hause der Lords abgeurteilt werden können, und zwar in dem Zimmer, wo andere Appelle und dergleichen abgeurteilt werden. Und was für ein Grund war vorhanden, die Richter der wichtigsten Gerichtshöfe zu der Verhandlung hinzuzuziehen, so daß wichtige Fälle, die in diesen Höfen zur Entscheidung, gekommen wären, verschoben werden mußten? Die Mitglieder des Hauses der Gemeinen beschwerten sich nach der Ditzung, daß die Plätze, die ihnen tzugeteilt worden seien, schlechter waren, als die der Presse zugeteilt waren." Tie Presse veröffentlicht noch eine ganze Anzahl von Anekdoten, die in Verbindung mit dem Prozeß erzählt wurden. So wird berichtet, daß, gleich nachdem im Namen des Königs Ruhe befohlen war, einem Mitgliede des Unterhauses ein Stock oder Schirm umfiel, worauf ein Lord ganz entrüstet zu seinem Nachbar sagte: „Die haben wohl noch gar nicht gemerkt, daß sie nicht in ihrem Hause sind." — Bei dem Namensaufruf hatten alle anwesenden Lords mit „hier" zu antworten. Als Lord Kitcheners Name gerufen wurde, erfolgte natürlich keine Antwort, was den Clerk sehr zu irritieren schien, denn er rief den Namen noch einmal lauter, und machte dann eine Pause, um die Antwort abzuwarten. — Vach Beendigung der Sitzung versuchte ein Vertreter der Presse von einem Teil des Hauses in den anderen zu gelangen. Er kam dabei an einem Polizisten vorbei, der ihn pflichtgemäß fragte: „Sind Sie ein Lord?" — denn nur Lords war der Zutritt zu den anderen Teilen des Hauses gestattet. — „Nein, ich bin ein Vertreter der Presse", war die Antwort. „Na, das ist gerade, so gut", erwiderte der Polizist, und ließ den Mann durchs - Lord Rüssel hat übrigens in Holloway dasselbe Quartier bezogen, in dem seine Schwiegermutter Lady Scott im Jahre 1896 wohnte, als sie die für Beleidigung ihres, Schwiegersohnes zuerkannte Strafe von acht Monaten absaß. Im Jahre 1893 bewohnte die verwitwete Herzogin von Sutherland den Raum, als sie sechs Wochen gefangen gehalten wurde, weil sie einen Teil des Testaments ihres! verstorbenen Gatten verbrannt hatte. — Die Kosten des gesamten Prozesses werden auf 2000 Pfund Sterl. geschätzt, welche die Steuerzahler zu tragen haben werden. Aus Stadt und Kand. Nachrichten von allgemeinem Interesse sind uns stets willkommen und werden angemessen honoriert. •* Personal-Nachrichten. Der Großherzog hat den Ge- richtSschreiber bei dem Amtsgericht Gießen Wilhelm Orth auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand versetzt. — Ernannt wurde der Gefangenwärter an der Zellenstrafanstalt Butzbach August Gottschalk zum Gefangenaufseher au dieser Anstalt mit Wirkung vom 1. August 1901. § Ostheim, 23. Juli. Unsere Molkereigenossenschaft hat auch im Jahre 1900 einen günstigen Abschluß erzielt. Der Reingewinn beträgt 13 075,56 Mk., die Aktiva 76 101,29 Mk. Die Mitgliederzahl ist aus 390 gestiegen. DaS Gesamtquantum der Milchlieserungen im verfloffenen Jahre betrug 1 828 467 Liter. Zn vermieten 4610] »leichstra-e 18 schöne 6-Zimmerwohnung im 1. Stock, mit Balkon, GaS, Blerchplatz und sonst. Zubehör, ver 1. Okt. zu vermieten. 2998] «irchstratze 8 ist der mittlere Stock per sofort anderw. zu verm. Carl Lrrdwig Leib. 4276] Dammstratze 36, Ecke der Nordanlage, ist der mittlere Stock, 6 —7 Zimmer mit allem Zu- behör, für 1. 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Dezember 1900 be-I antragt, die Sperre dieser Sparkasseneinlage, da inzwischen die Gründe für den Eintrag derselben weggefallen find, ouf- zuheben und ihr die Sparkasseneinlage auszuliefern. In Gemäßheit des § 947 der Civilprozeßordnung werden deshalb alle etwaige Berechtigte aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an genannter Sparkasseneinlage spätestens im Aufgebotstermin Montag de« 11. November 1901, vormittags 9 Ayr, anzumelden, widrigenfalls die Sperre aufgehoben und die Ein« läge der Antragstellerin überwiesen werden wird. VogdKäflgc in großer Auswahl äußerst billig empfiehlt 4916 Wilhelm Ovbig Schnlflraße 10. Svcnaliiät: fioufl« u.Küchenoeräte Ueber 200 Instrumente aus den besten Fabriken stets vorrätig. lOjähr. Garantie. Freie Lieferung. Höchster Rabatt, kleinste Raten. Pianos und Harmoniums zu vermieten monatliche Mietpreise 2-12 Mk. Bei späterem Ankauf gemieteter Instrumente Gutschrift der bezahlten Miete nach festen Bedingungen. 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