Dienstag 23. April 1901 LSI Jahrgang ih?. 94 Erstes Blatt 305» ^ebenen: er ganzen 904» ler Hof 19. 18. Formular B. (§ 19). Bemerkungen- 12. Ist der Auszug gemäß S 6 Absatz 2 eingeholt? Expedition und »rmfcrd- TchRlftraße 7. Falls minderjährig, ist, Ermächtigung erteilt? täglich mit InI«4 und ®u6lanHl nehmen Anzeigen für ten Siebener Mnjctqtr enlge-e». LetlenvreiS lokal 11 auvsürlv 20 Pjst. des Geschäftsraums an augenfälliger Stelle auszuhängen. § 18. Die Gebührentaxe ist von den Gesindevermietern und Stellenvermittlern bis zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres, sowie jedesmal binnen acht Tagen nach eingetretener Abänderung derselben der Ortspolizeibehörde vorzulegen, welche dieselbe auf Losten der zur Vorlage Verpflichteten in den die amtlichen Bekanntmachungen enthaltenden Lokalblättern öffentlich bekannt giebt. 4. Geschäftsbücher. § 19. Die Gesindevermieter und Stellenvermittler sind verpflichtet, Geschäftsbücher nach den unten stehenden Formularen (A. und B.) zu führen. , v § 20. Die. Geschäftsbücher müssen dauerhaft gebunden und mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein. Sie müssen vor der Ingebrauchnahme der Ortspolizeibehörde behufs Einschreibung und Beglaubigung der Seitenzahl und zur Abstempelung vorgelegt werden. Tas Herausnehmen oder Zusammenkleben von Blättern, sowie das Einheften von neuen Blättern ist untersagt. 8 21. Die Einträge in die Geschäftsbücher sind, foiveit sie sich auf die Person des die Vermittlung in Anspruch nehmenden und die Art der zu besetzenden oder gesuchten Stelle beziehen, sofort nach Erteilung des Vermittelungsauftrags, im übrigen nach Abschluß des vermittelten Gesinde- oder Dienstvertrags zu bewirken. Kommt ein Vertrag nicht zu stand oder wird der erteilte Auftrag zurückgenommen, so ist dies zu vermerken. , Tie Einträge müssen leicht leserlich mit Tinte geschrieben und mit fortlaufender Ordnungsnummer versehen sein. Rasuren sind unstatthaft. § 22. Die Geschäftsbücher sind nach ihrem Abschluß mindestens ein Jahr lang aufzubewahren. 5. Aufsichtsrecht der Polizeibehörde. § 23. Der Gewerbebetrieb der Gesindevermieter und Stellenvermittler unterliegt der Beaufsichtigung der Po- *§ 24. Die Gesindevermieter und Stellenvermittler find verpflichtet, die nach § 23 zuständigen Polizeiorgane jederzeit in ihre Geschäftsräume einzulassen, denselben die Geschäftsbücher und Quittungen (§ 15), die in ihrer Verwahrung befindlichen Legitimationspapiere, sowie Zeugnisse Stellensuchender vorzuzeigen und wahrheitsgemäß jede gewünschte Auskunft über ihre Geschäftsführung zu erteilen. 6. Strafbestimmungen. 8 25. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in den §§ 1 bis 24 werden gemäß § 148 Absatz 1 Ziffer 4 a der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft, soweit nicht in Fällen des § 8 Bestrafung nach Artikel 5 des Gesetzes, die Gesindeordnung betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1899 (Regierungsblatt 1 Seite 427), verwirkt ist Darmstadt, 5. Februar 1901. Großh. Ministerium des Innern. Rothe. Matthias. bald bei den Ortspolizeibehörden Auszüge aus den dort geführten Dienstbotenregistern zu erheben und auf Verlangen den Dienstgebern vorzulegen. § 7. Den Gesindevermietern und Stellenvermittlern ist es untersagt, Personen Vermittlerdienste zu leisten, von ipenen sie wissen oder oen Umständen nach annehmen müssen, daß die in § 6 Ziffer 1 erwähnte Ermächtigung nicht vorhanden sei, oder daß die betreffenden Personen durch ältere Verpflichtungen an der Eingehung eines neuen Dienstvertrags gehindert waren. § 8. Gesindevermieter und Stellenvermittler dürfen ihr Gewerbe nicht dazu mißbrauchen, in einem Gesinde- oder Tienstverhältnis stehende Personen zum Verlassen oder zum Nichtantreten des Dienstes oder der Stelle, oder zur Verletzung des Gesinde- ober Dienstvertrags zu veranlassen. § 9. Es ist den Gesindevermietern und Stellenvermittlern weiter untersagt, den ihre Dienste in Anspruch nehmenden Personen über die persönlichen Verhältnisse der Arbeit- oder Dienstgeber und der Arbeit- oder Dienstnehmer, über die Art des Dienstes oder die Höhe des Lohnes eine Auskunft zu erteilen, von der sie wissen oder den Umständen nach annehmen müssen, daß sie den thatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht. § 10. Die Geschäftsankündigungen der Gesindevermieter und Stellenvermittler müssen den Thatsachen entsprechen. Insbesondere ist die öffentliche Ankündigung von offenen Stellen in den Zeitungen oder aus anderem Wege nur dann zulässig, wenn nachweisbar Aufträge für diese Stellen vorliegen. 3. Gebühren. § 11. Ten Gesindevermietern und Stellenvermittlern ist nur dann gestattet, Gebühren zu verlangen, wenn der Gesinde- oder Dienstvertraa infolge ihrer Thätigkeit zu stände gekommen ist; es ist denselben untersagt, ein anderes zu vereinbaren. § 12. Die Höhe der Gebühr wird durch eine nach § 75 a der Gewerbeordnung aufgestellte Taxe bestimmt. § 13. Die Gebühr ist nur einmal zu erheben. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Thätigkeit des Gesindevermieters oder Stellenvermittlers gemeinsam vergüten, so darf der von beiden gezahlte Gesamtbetrag die Taxe nicht übersteigen. § 14. Es ist den Gesindevermietern und Stellenvermittlern untersagt, höhere Gebühren, als sie die Taxe vorschreibt, zu verlangen, oder ihre besondere Mühewaltung von der Zahlung einer besonderen Gebühr abhängig zu machen. § 15. Die Entrichtung der Gebühr hat der Empfänger durch eine Quittung, welche den gezahlten Betrag angiebt, auch dann zu bescheinigen, wenn der Zahlende ein schriftliches Empfangsbekenntnis nicht verlangt. Eine Abschrift der Quittung hat der Gesindevermieter oder Stellenvermittler bis zu dem in §§ 22 bestimmten Zeitpunkt aufzubewahren. § 16. Außer der Gebühr nach § 11 dürfen Gebühren nicht erhoben werden, insbesondere ist die Erhebung der sogenannten Einschreibgebühr, d. h. einer Vergütung für Uebernahme des Vermittlungsauftrags unzulässig. § 17. Die Gebührentaxe ist innerhalb und außerhalb Formular A. (§ 19). GichenerAnzeiger w Eeneral-Anzeiger w Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Von dem Stellung^ suchenden geleistete Zahlungen: Datum Betrag X | H 16 17. Laufende Nummer. || Tag der Meldung. DeS Stellensuchend eri Des letzten Dienst- Herrn Name, Stand, Wohnort. (Wohnung.) Art der gesuchten Stell ung. Zeitpunkt, für welchen die Stellung gesucht wird. Betrag des beanspruchten Lohnes: s ,4^ Bei nachgewiesener Stellung': Betrag der Gebühr: ereit finden. Wenn nun auch zugegeben werden muß, daß an den Bau weiterer Bahnen mit größter Vor- icht herangetreten werden muß, so ist doch eine Gleich. Lellung derjenigen Landesteile, welche noch nicht in das Bahnnetz hineingezogen sind, mit den berücksichtigten Gegenden ne nächste Konsequenz, die durchzuführen Aufgabe und Pflicht >eS Staates ist. ES wäre jedenfalls unverantwortlich, wenn nach dieser Seite hin eine verschiedene Behandlung und Bevorzugung einzelner Landesteile Platz greifen sollte. Die Verhütung ungleichmäßiger Behandlung kann nach Lage der Verhältnisse nur durch Erhöhung der StaatSbeiträge ge- chehen, wodurch die Beteiligung von Privatunternehmern am Bahnbau ermöglicht wird. Deutscher Reichstag. Berlin, 20. April. Tas Haus beginnt die Beratung der Resolutionen: zum Urheberrecht. Tie erste Resolution beantragt, bie Berner Litteraturkonvention vom 19. September 1886 dahin auszudehnen, die Uebertragung von Musikstücken auß olche Instrumente, welche zur mechanischen Wiedergabe gelten, ohne Erlaubnis des Urhebers zuzulassen. Abg. Richter (frf. Vp.) weist auf das schwach besetzte Haus hin, das, wenn es die Resolution, deren Grundgedanken es bei Beratung des Antrages Träger ablehnte, an- nähme, sich selbst widerspreche. Damit schließt die Diskussion. In der AbstimmunH erheben sich für die Resolution die Sozialdemokraten, einige Freisinnige, Nationalliberale, Zentrum und die Rechte. Präs. Graf Balle st rem: Das ist die Mehrheit (Lachen links), oie Mehrheit der Anwesenden (Heiterkeit). Die zweite Resolution besagt, der Reichskanzler solle ersucht werden, zu erwägen, ob nicht bei Herausgabe von Werken der Litteratur und Tonkunst, deren Urheberrecht nicht mehr geschützt wird, von den Verlegern gaben erhoben werden können, deren Ertrag bedürftigen Komponisten und Schriftstellern im Jnlande und derer, Hinterbliebenen zugute kommen soll. Abg. Wellstein (Zentr.) befürwortet die Ress-* lution. Abg. Dr. Oertel (kons.) erklärt dieselbe für undurch-» ührbar. Abg. Dr. Müller-Meiningen (freif. Vp.) meint, die Resolution sei ein totgeborenes Kind, er bitte, biefeöe abzulehnen. Abg. Stadthagen (Soz.): Wir müssen gegen Me Resolution stimmen. Dr. Oertel polemisiert gegen das gute Herz und will den kühlen Verstand entscheiden lassen; ew bat auch Mitleid mit den ausführenden Beamten. Ws teqerrea)!- 88 bet komMwn an tnelfältiguug beantragt W Werke, die in «i mit Ausnahme vc Reichsgerickts, di' jening vorschreib Fischer feinen dagegen um Mel sicher Verbindung abgelehnt. §§ 16 bit 27 tvi nommen. § 28 hc bet- Berlagsre dem Betleger das : Kommission sucht schränken: „Die R sobald die llebertrt leger kann jedoch < geschlossen wurde, Lersassers - übertra wichtigen Gründer Abg. Esche ( sassiing aus. Geheimrat bannig zwischen B könne eine Uebertr "LLfe di Bästii- KfeÄ Mchdem V“) WiumA s* Aushebung Abg. Tr. Oer! cher gegen die dir baten angenom Abg. Dr. Mü' fotgenben Antrag: ftimmung des Bet Verlagsgeschästes % Abg. fiiidjei irchsung: M Recht des SerMrs nicht durch dem Verleger räumt wird, ist nm beschluß gleiche du leger und Schriftsti denwkratische And Hung. IHte^n sich für , ®S- Stoi>t6 ^'toenMag/t! Men erhche, s „ ®9. fr. jte »Unter u 11 V KrdU 58 er «et b-iÄ/k« k wü n“ ^"ki MÄ ^«ertr, Aersa sn iol7™ N Fügung y i übrigen e&flt* Aon beir’Vlne W iUS eine h'eraui jjtrag Q Vntc °us 5 N\U\ IOl, Ti^l 2 tniita , *“ M'« Hm fall b 1 Wet itttiaigiro 1 fitlcmyn lormttn. Da SRiW“ bMgten »tl - 0«MNvg nicht mehr lmsterivm an die »amv« ’eJ ’« HavPtvoravschlaa 2, Ziffer 5 bewilligten 1 des NatSjchS 1901/02 ru>ffev beantragen-, dir hev, die seitherige ver- $ als zweiten Feld- Oberhessen bis ans ie meinen, wenn diese» Verzögerung vnd schwne ngelegrnheitev in Ober- iuj)t zur Folge haben. Lämmer volle beschließ, om 29. Mai 1884, dir ersten Absätze festgesetzte ze von 20000 Ml. auf 24000 Mk., und die im von 18000 Ml. auf . aus 20800 Ml. zu er- geführt, daß die in diesem ierstützungeu aus StaatS- hnen unb btt ersten Aus- 'ein anjuttifytib sind, da bie S8au> unb Meriai- igen und anbernteils bit len, drmVvgeiSdrrtze Mtu W bar ind. Da nun der Staat ad Betrieb selbst zu über- ich aus Bahnen harrenden ilerne hmer angewiesen, int, d-ß ßch kommunal- »fdW™ i»™8* " Mitin werben op«« ® mit irif“ fo iß doch ei« 0* ich- noch «W 11 hr-nAWb-mdd M SJ« eüÄ«e 5 ‘ M uMn»*“ "Nd a* D°“S> da, «'s, M kfein- m Mijch-»L°N" bei 11« S «"Hs n «Hern fei eichbtas- Derll"'f^tivnen ÄS' i&s Mks . z-LS «, hi, Diei»- M dielet P L'-"" bleiben bei ihm diese Rücksichten bezüglich seiner Lieblings- ibec, der Prügelstrafe? (Heiterkeit.) Der verschwommene soziale (Gedanke der Resolution kann um so weniger zur Durchführung gelangen, als die absolute Uebertragbarkeit des Urheberrechts nach wie vor gelten soll und die Tendenz der Vorlage weniger den Autor als den Verleger schützt. Abg. Dr. Hasse (natl.) hält die Resolution auch für undurchführbar. Nachdem sich noch Abg. Dr. Arendt (Reichsp.) für die Resolution ausgesprocl>en hat, wird dieselbe mit großer Mehrheit a b g e l e b n t. Tre dritte Resolution betrifft die Neuberatung der Gesetze zum Schutze des Urheberrechts bei Werken der bildenden Künste und Photographien sowie das Urheberrecht bei Ntodellen und Mustern. Tie Resolution wird einstimmig angenommen. Abg. Büsing (natl.) beantragt eine Resolution auf Aufhebung des fliegenden Gerichts st an des für die Presse. Abg. Richter (kreis. Vp.) meint, wenn es sich um eine neue Frage handele, wäre die Resolution am Platze. Abg. Stadthagen (Soz.) spricht sich für und Abg. Tr. Oertel (kons.) gegen den Antrag aus, welcher gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten angenommen wird. Es folgt die Beratung des Gesetzes betreffend das Verlegerrecht. §§ 1 und 15 werden nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. Zu § 16, der von der Vervielfältigung eines Werkes durch den Verleger handelt, beantragt Abg. Fischer-Berlin hinzuzusetzen: „Aus Werke, die in Lieferungen oder Abteilungen erscheinen, mit Ausnahme von Romanen, findet die Bestimmung des Reichsgerichts, die die Erlaubnis für jede einzelne Lieferung vorschreibt, keine Anwendung." Nachdem Abg. Fischer seinen Antrag befürwortet, Geheimrat Werner dagegen um Ablehnung gebeten hat, da er nicht in sachlicher Verbindung mit dem Gesetz stehe, wird der Antrag abgclehnt. 88 16 bis 27 werden in der Kommissionsfassung angenommen. § 28 handelt von der Uebertragbarkeit des Verlagsrechtes. Tie Regierungsvorlage giebt dem Verleger das unbedingte Uebertragungsrecht. Tie Kommission sucht dies durch eine andere Fassung einzu- schrünken: „Die Rechte des Verlegers sind übertragbar, sobald die Uebertragung nicht ausgeschlossen ist. Ter Verleger kann jedoch auf einen Vertrag, der über einzelne Werke geschlossen wurde, die Rechte nicht ohne Zustimmung des Verfassers übertragen. Tie Zustiinmung kann nur bei gewichtigen Gründen verweigert werden." Abg. Esche (natl.) spricht sich für die Kommissionsfassung aus. Geheimrat Dell brück erklärt, wenn eine Vereinbarung zwischen Verleger und Verfasser geschlossen werde, könne eine Uebertragung nicht möglich sein. Abg. Tr. Müller-Meiningen (freis. Vp.) begründet folgenden Antrag: Tie Rechte des Verlegers sind ohne Zustimmung des Verfassers nur beim Uebergang des ganzen Berlagsgeschäftes übertragbar. Abg. Fischer (Soz.) beantragt für § 28 folgende Fassung: Die Rechte des Verlegers sind ohne Zustimmung des Verfassers nicht übertragbar. Die Vereinbarung, wodurch dem Verleger im Voraus die Uebertragung einge- räurnt wird, ist unzulässig. Abg. Tr. Oertel (kons.) führt aus, der Kommissionsbeschlus; gleiche die berechtigten Interessen zwischen Verleger und Schriftsteller aus, und sei besser, als der sozial- denrokratische Antrag. Er stimme für die Kommissionsfassung. Tie Abgg. Schrader (freis. Vg.) und Zehnter (Ztr.) sprechen sich für die Kommissionsfassung aus. Abg. Stadthaaen (Soz.) begründet den sozialdemokratischen Antrag, wodurch das geistige Eigentum den besten Nutzen erhalte. Abg. Dr. Arendt (Reichsp.) spricht sich gegen den Antrag aus, welcher den Autor als unmündig hinstelle. Geheimrat Delbrück bittet, beide Anträge abzu- lehnen. Abg. Werner (Reformp.) stimmt für den Antrag Fischer, und im Falle der Ablehnung für den Antrag Müller-Meiningen. Hierauf werden beide Anträge ab gelehnt und der Paragraph in der Kommissionsfassung angenommen. 29 bis 37 werden ohne Debatte angenommen. 8 38 regelt die Behandlung des Verlagsverhältnisses beim Konkurs des Verlegers derart, daß das Verlagsrecht als übertragbares Vermögensrecht behandelt wird. Er giebt dem Konkursverwalter die Befugnis, anstelle des Verlegers den Vertrag zu erfüllen, die Erfüllung vom Verfasser zu verlangen und demgemäß das Verlagsrecht zu veräußern. Tie Kommission versucht einen Ausgleich: Der Verfasser soll das Recht zum Rücktritt vom Vertrag haben, wenn bei der Eröffnung des Konkurses mit der Vervielfältigung noch nicht begonnen war. Nach Ablehnung einiger dazu gestellten Anträge wird der Paragraph in der Kommissionsfassung angenommen. Tie übrigen Paragraphen werden ohne Debatte angenommen, ebenso eine von der Kommission gestellte Resolution betr. die baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs über das Verlagsrecht für Werke der bildenden Kunst, Photographien. Abg. Dr. Arendt (Reichsp.) beantragt eine Resolution dahingehend, soweit die Abgabe von Pflicht- ex e m p l a r e n an Bibliotheken landesgesetzlich vorge- sjajrieben sei, eine angemessene Entschädigung für wertvolle Veröffentlichungen zu zahlen. Nach kurzer Debatte wird der Antrag angenommen. Das Haus vertagt sich -hierauf auf Montag 1 Uhr. Tagesordnung: Süßstoff- igesetz. Politische Wochenschau. Unter sehr schwacher Beteilmung hat der Deutsche Reichstag am Dienstag seine Verhandlungen wieder ausgenommen und zwar indem er zum so und so vielten Male -über die Verbesserung der Lage der Kriegsinvaliden beriet. Die Neigung, Ausgaben zu machen, war von jeher in »dieser Angelegenheit bei dem Reichstag größer als bei ifrer Regierung; letztere konnte schließlich aber nicht mehr Zurückbleiben, und so ist dem unentwegten Drängen des Reichstages der jetzt zur Beratung vorliegende Regierungs- ikntwurf zu verdanken. Der Entwurf ist ein seltener Vogel, 'insofern er erschien, nachdem noch unlängst der Schatzsekretär von „schwebenden Erwägungen" gesprochen harte, dank denen die Regierung sich noch nicht endgiltig schlüssig machen könne. Wenn nämlia) einmal Erwägungen am Schweben sind, dann pflegen sie recht lange zu schweben. Bei allem Wohlwollen aber für die Kriegsinvaliden und aller Neigung, ihnen ein Mehr an Unterstützung zu gewähren, kann der Reichstag die Augen vor der Teckungs- frage nicht verschließen. Während nun die Regierung im Plenum auf die Frage nach der Eröffnung neuer Einnahme quellen und weiterer Anforderungen an den Reichstag nicht Rede stand, gab der Schatzsekretär in der Budgetkommission, an welche die Jnvalidenvorlage verwiesen wurde, alsbald die wenig ersreuliche Erklärung ab des Sinnes, daß eS sich nicht lohne, sich im besonderen wegen der dreizehn Millionen Mark Mehrausgabe, welche die Jnvalidenvorlage verlange, den Kopf zu zerbrechen, da schon für den nächstjährigen Etat sehr bedeutende anderweitige Forderungen zu gewärtigen seien; so müsse denn überhaupt auf Erschließung bedeutend ergiebiger neuer Einnahmequellen Bedacht genommen werden. Mit Rücksicht auf die Mehrausgaben für die Invaliden war im Reichstage vom Abg. Tr. Bachem wieder auf die Wehr st euer hingewiesen worden, eine Einnahmequelle, deren Erschließung wohl hauptsächlich das Ungewohnte im Wege steht, während andere Länder sie lange schon haben. An sich sind diejenigen, die nicht dienen, vor denen, die einen bedeutsamen Teil ihrer besten Erwerbszeit dem Vaterlande opfern, im Vorteil, da von ihnen das Vaterland gar fein entsprechendes Opfer fordert. Wer, obgleich dienstumauglich, boci) in keiner Weise erwerbs- imtauglich oder in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt ist, der muß es als eine Forderung der ausgleichenden Gerechtigkeit ansehen, daß er in seiner Weise wenigstens in etwa einen Ersatz bietet für die in ihm dem Vaterlande entgehende Verteidigungseinheit. Man denkt hierbei auch gleich au die I u n g g e s e l l e u st e u e r, die ja bekanntlich bei uns zu Lande in Aussicht genommen war und für deren Einführung sich entsprechende Gründe geltend machen ließen. Aber an die Durchführung dieser Steuergedanken ist ebensowenig wie bei unS, im Reiche vor der Hand zu denken. Im Plenum des Reichstages wurd. nach lebhafter Erörterung und unter merkwürdiger Abweichung der Anschauungen innerhalb der einzelnen Fraktionen die Regierungsvorlage über das geistige Eigentum der Komponisten unverändert angenommen; die Anträge aus Milderung und Verschärfung fanden keine Gnade vor den Augen der Mehrheit. — Die künftigen Handelsverträge, die nach der bestimmten Erklärung der Regierung eine Zollerhöhung für die Landwirtschaft bringen werden, kommen jetzt unter dem Gesichtspunkte der Reichsfinanzreform zur Besprechung. Ter Besuch des deutschen Kronprinzen in der Hauptstadt Oesterreichs l-alte im wesentlichen nur die Bedeutung freundschaftlichen Dankes für die persönliche Teilnahme des Kaisers von Oesterreich an seiner Groß- jährigkeitserklärung. Immerhin war der Besuch aber Anlaß zu Kundgebungen, die ein kräftiges Dementi für jene namentlich in der französischen Presse mit Vorliebe gezüchteten Behauptungen bildete, wonach das Deutsche Reich auf den Zerfall Oesterreichs spekuliere und sich bereits als Herrn in Triest sehe. Dergleichen Wünsche und Pläne würden vom Standpunkte des Dreibundes eine möglichst große Unehrlichkeit bedeuten; daß man im Auslande Deutschland einer solchen fähig hält, ist, so wenig es begründet fein mag, nun einmal Thatsache, und so war es denn eine politische Lektion von nicht geringer politischer Bedeutung, wenn Kaiser Franz Josef in einem Trinkspruck-e sagte: „Die unverbrüchliche Freundschaft, die uns verbindet, bildet auch ein kostbares Gut unserer Reiche und Völker; erweitert durch die Mithilfe unseres verehrten Freundes unb Verbündeten, des Königs von Italien, bedeutet sie für Europa ein Bollwerk des Friedens." Das war überdies ein drei- bundliches Pronunciamento durch die von den Umständen direkt gar nicht geforderte Herbeiziehung des Königs von Italien. Die mit dem Besuch des Kronprinzen zusammen- sallende Anwesenheit des Kölner Männergesangvereins und die diesem zu Teil gewordene Ehrung durch den Kaiser selbst, brachte ebenfalls zur Ansck-auung, daß zwischen hüben und drüben noch immer eine recht feste Brücke besteht. Im übrigen scheint es nachgerade allenthalben fürstlicher Brauch geworden zu sein, nach dem Lorbeer des Demosthenes zu streben. Wir fühlen es alle, daß dies fein guter Brauch ist, daß es besser wäre, den Nimbus der Unparteilichkeit, der über den Leidenschaften der Parteien in gehaltener Ruhe schwebenden höchsten Autorität, nicht zu zerstören. Die Rechte der Fürsten sind so ungemein groß, daß der Verzicht auf die freie Bekundung augenblicklicher Stimmungen ein Leichtes fein sollte. Das Ideal in der Kunst, Größe in Ruhe darzustellen, ist auch das Ideal auf dem Throne. Von dem geistvollsten Redner auf dem ^ronc, von Friedrich Wilhelm IV., mußte abschließend der Historiker das Urteil fällen, daß er durch seine vielverheißenden Reden, durch das beständige Aussprechen persönlicher Gefühle überall so aufregend und aufreizend wirkte, daß bald ein Sturm der Leidenschaften sein ruhiges Land durchtobte und er selbst dem Schicksal des Zauberlehrlings verfiel. Hoch aus dem Gipfel hat der Königsadler feinen Horst, tief unter ihm, im wesenlosen Scheine, muß das Treiben und Ringen der Parteien ruhen. D-as Wort des Junius: „Die Feder, die den königlichen Vogel ziert, trägt seinen Flug; streife ihm sein Gefieder ab und Du fesselst ihn an den Boden." Dieses Wort, einst an einen englischen König gerichtet, hat doppelte Geltung gewonnen, gerade jetzt, wo die Klage um das Sinken der Autorität die Lande erfüllt. Just hat der österreichische Thronfolger aus eigenem Antrieb ganz resolut das Protektorat über den katholischen Schulverein für Oesterreich übernommen, und zwar mit der überaus deutlichen Motivierung, daß in der Zeit einer ?os von Rom-Bewegung die Thätigkeit des Vereins besonders erfreulich sei, zumal diese Bewegung gleichzeitig die Lostrennung von Oesterreich bedeute. Tiefe ganz um erwartete That und die bei dieser Gelegenheit gehalten^ Rede des Erzherzogs haben großen Sturm erregt, besonders natürlich im österreichischen Parlamente. Im Süden Frankreichs stand man unter dem Eindruck des Besuches des Präsidenten; die Art, wie man sich damit beschäftigte, kann Loubet nur befriedigen, sie zeigt seine Beliebtheit. — Recht unangenehm ist der Regierung die Haltung des allgemeinen (sozialistischen) Bergarbeiter^ kongreffes im korben gewesen. Dieser Kongreß hat nämlich mehrere Beschlüsse gefaßt, die der Regierung gegenüber ein Ultimatum bedeuten. Mögen auch die Sozialisten in Frankreich untereinander gespalten sein, es würde doch die jetzige Regierungsmehrheit erschüttern und für das Kabinett Waldeck-Rousseau selbst eine Lebensfrage fein, wenn die Sozialisten sich von ihm abwendeten. Ter Kon greß hat nämlich mit dem allgemeinen Ausstand gedroht, wenn die Regierung nicht binnen zehn Tagen die Wieder- einftellung von 430 in Monteeau-leS-Mines entlassenen Ar- feuern erzwinge. Diese Drohung ist freilich dadurch abge- )a,n>ad>t worden, daß beschlossen wurde, über den Ausstand zuer-t abstimmen zu lassen, und zwar geheim; aber ec» wurden noch andere Forderungen ausgestellt, deren Nickst- crfuuung durch die Regierung wiederum mit einem allgemeinen Ausstand bestraft rverden soll, aber erst nach sechK Monaten. Tie Forderungen betreffen: Abänderung des Gesetzes über die Vertreter der Grubenarbeiter, Einsetzung von bergbaulichen Sachverständigen, Achtstundentag, Mindestlohn von 2 Franks tägliche Altersrente nach fünfundzwanzigjähriger Arbeit. Ein inniger Zusammenhang läßt sich Mischen diesen beiden Drohungen mit verfehle* dener Frist nicht gerade Herstellen; aber die Hauptsack>e ist ja auch nur, daß die Sozialisten der Regierung zu befehlen suchen und ihr die Freundschaft kündigen, wenn sie nicht pariert. An den neuesten Ereignissen in China ist Deutschland in wenig angenehmer Weise beteiligt. Ter Pekinger Winter- Palast, in dessen Bereich Gras Waldersee sein „feuersicheres" Asbesthaus hatte ausstellen lassen, ist zum Teil abgebrannt, und Gras Waldersee hat sich nur mit Mühe aus seinem Hanse gerettet; General v. Schwarzhoff ist leider in den Trümmern umqekommen, als er noch einmal zurückkehrte, um Vergessenes zu holen. Gras Waldersee hat mit mehreren deutschen Offizieren seine ganze Habe verloren. Es wird behauptet, daß das Feuer zufällig entstauden sei. Haß gegen die Fremden mar aber unzweifelhaft der Beweg gründ des Chinesen, der hinterrücks den deutschen Haupt- manu Bartsch erschoß. Eine größere militärische Unternehmung wurde nötig, durch Ansammlung eines chinesischen Heeres unter Lin innerhalb des den chinesischen Truppen verbotenen Gebietes westlich von Paotingfu. 5000 Deutsche llunb 3000 Franzosen zogen zunächst aus, um die anscheinend beträchtlichen chinesiscl-en Streitkräfte zu verjagen. Weitere Verstärkungen sollen folgen. Aus Stadt und Land. 6iefcen, 22. April 1901. * Perfonaluachrichten. Der Großherzog hat den von den Freiherrn v. Löw zu Steinfurth, Stadener Linie, auf die cvangel. Pfarrstelle zu Rodheim, Dekanat Nidda, präsentierten Pfarrverwalter Friedrich Karl Stotz dort für diese Stelle bestätigt. — Ernannt wurde der Gerichisschreiber-Aspirant in Groß-Umstadt Karl Michael Gabelmann zum Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Bad Nauheim unv der Steueraufseher-Aspirant Oskar Hadameck aus Wenigen- Ehrich mit Wirkung vom 25. April an zum Steueraufseher. - Der Großherzog hat den Vortragenden Rat im Ministerium ter Finanzen, Abteilung für Finanzwirtschaft und Eisenbahnwesen, Geh. Oberbaurat Gustav Mayer, mit Wirkung vom 1. Juli er. an zum Hessischen Vortragenden Rat im Königlich Pieuß. Ministerium der öffentlichen Arbeiten, den Vorstand der Kgl. Preuß. Eisenbahn-Betriebsinspektion Frankfurt a. M. 2, RegierungS- und Baurat Franz Coulm ann aus Darmstadt zum vortragenden Rat bei der Abteilung für Finanzwirtschaft und Eisenbahnwesen des Ministeriums der Finanzen mit dem AmtStitel „Oberbaurat" mit Wirkung vom 1. Juli er. an ernannt. — Der Großherzog hat dem Forstwart der Forst- ivartei Bieber Förster Heinrich Erb zu Bieber, anläßlich dessen Versetzung in den Ruhestand das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen und dem Gräflich Solms Rödelheim'fchen Förster Heinrich Rupp in Kaichen oas Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für 50jähr. treue Dienste" verliehen. -k. Der „Deutsche Verein zur Förderung des Unterrichts in Mathematik und 'Naturwissenschaft" hält, wie wir bereit- mehrfach erwähnten, seine 10. Hauptversammlung zu Gieße« in der Pfingstwoche ab. Zu derselben Zeit treffen bekanntlich auch die deutschen Gynäkologen zu gemeinsamer Beratung in unserer Stadt ein. Wir Gießener dürfen wohl mit Stolz uns der Thatsache freuen, daß zwei angesehene deutsche Vereine für ihre diesjährige Tagung unsere Museu- stadt erwählt haben. Am Abend des 2. Pfingstfeiertags findet die Begrüßung der deutschen Mathematiker in den Räumen des GesellschaftsvereinS statt, andern Tags treffen die Gynäkologen bei uns ein, in den gleichen Räumen bieten ihnen ihre Gießener Kollegen gastliches Willkommen. Von dem dritten Feiertage an find sonach etwa 400 Männer der medizinischen und mathematischen Wissenschaft Gäste unserer Stadt, die sie teils den folgenden Donnerstag, teils erst später wieder verlaffen werden. Wenn ja nun auch für den zweiten auf dritten Feiertag die in den Gießener Hotels zur Verfügung stehenden Wohnungen den Mathematikern vielleicht geraoe genügen würden, so steht der vereinigte Wohnungs* auSschuß doch vor der Frage, wie vom dritten Feiertage an unsere Gäste in würdiger Weise beherbergt werden könne«. Sämtliche in ..den Gasthöfen zur Verfügung stehenden Zimmer werden in Anspruch genommen und an die Teilnehmer der beiden Versammlungen in gleicher Weise verteilt, gleichzeitig aber giebt sich der WohnungSauS- ichuß der angenehmen Hoffnung hin, daß Private, die für die eine oder andere Fakultät ein besonders warme- Herz haben, chre „Besuchszimmer" für einige Tage abtreten werden. Aber auch dann wird wohl noch für viele Teilnehmer Wohnung zu beschaffen sein. Der Wohnungsausschuß nimmt an, namentlich da in der Pfinastwoche unsere Musensöhne sich von den Anstrengungen des kaum begonnenen Semesters erholen müffen, daß eine genügende Anzahl von geeigneten Zimmern gegen entsprechendes Ent. gelt angeboten wird. Profeffor Dr. Walther und Oberlehrer Block nehmen Meldungen über Zimmer, die etwa unentgeltlich oder gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden, entgegen, in letzterem Falle wäre eine Angabe über Den Preis des Zimmers mit erstem Frühstück erforderlich. Sch. Darmstadt, 19. April. Der Großherzog wohnte heute abend einer Abschiedsfeier bei, die zu Ehren des zu» Regimentskommandeur ernannten Oberstleutnant v. Rheinbaben im Offiziers Kasino veranstaltet worden war. Neue SpeciaUtät Leibniz CAKESX?ANNOVEI^5FfiBRIK' B AHLSEN-^rHfflmrMBaBäBäl E'^Ä'Ä *,'**<* W*’’ ..«».• «*Ä SÄ Sv&ft fe>- AsK'L *S®?a W E-st tin Zug Mt Si'- ze tern abend m oe genommen. Dee werden unb gelanc Truppen aus der sanden sie den äu Ter englischen Avril gemeldete st Hinterhaltsgi regrment bei Aus Pretoria Zeitunskorre^ in einer Mitteilun englischen Tr Tiefe Nachricht ift -er Hollander füll Sören wir einmal, News", erzählen: dieser Tage die M von Cronje sehr üb aus dem Hospital fei. Die „Daily % bekennen, daß wn waren und unsere ^icht einmal die Südafrika währen artige Ueberraschu daß wir uns mit haben müßten,- w genau zu sag eigentlich vor dem Halbdunkel um die Verlustliste ein wie viel und wer g entdecken wir, dch der Front, ein Gen eine führende M nN genannte ßeit Mressend ist, wisse vsim dekemren, de W vder uMadr mehr aus die fassen können uegen, wer weiß vaK die Besriedic dre Kenntnis des Adasrika - noch •enn st unbeschei solche Lorgänqe n L"°ttUs Acht IS™- «int btt w« nicht blindx _ An SV»? nach I Osten unter ÄÄfei «c s«. w. gefangen *ntr ’ h6h,#a^abt' 21 ' t s bL, Fritz Nowack Seltersweg so7e Neu! Zum ersten Male in Deutschland! Neu! 01501 Ersten Kriginak Akpensänger- und Jodker Truppe 3 Herren in etegantem AationakLoflüm. HBB Eintritt 50 Pfg. Neu! Die Direktion. Krofdorf-Gleiberg. 3069 Hessische» Kalin der Exped. d. Bl. 8010 Lohn. Näheres durch 8011 U])öbl. Zimmer, mit oder ohne Pens, zu veim. Kirchenplatz 6. 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