Mut «uh M. hij Sonntag 17. November 1901 Nr. 271 Erstes Blatt. 151. Jahrgang Erscheint tägllch mit Ausnahme des Montags. Die Siebener ZamMen- vlätler werden dem Anzeiger im Wechsel mit dem »Hess. Landwirt" und den »Blättern für hessische Volkskunde" viermal wöchentlich bei- gelegt. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstratze 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gichen. Fernsprechanschluß Nr. 51. © O Annahme von Anzeige« . zu der für den folgenden GietzenerAnzeiger in w General-Anzeiger " *•' ESäS Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen es V -»y t kr zeigenteil: Hans Beck. ch °n-»,rhk«t!r ''Eiutracht". Isen sind zu z'nhs. Vorstand. Uhr. lumm ltzsschs , abends VW mmers rkeller. Mittags; ' Hardt Wl 1 Lorftaud. i vom Lande tti !n gesucht. 7ti? , Neuenweg 29. jräulem wird zu Ma von 3 Kinder -9 nadren gesch -8 Uyr. Offerte- n die Expediaoi MerWges, ■ arbeit er/afrai "vc 1b. tJlooembe. Qrau Hmt5- bt, OstanllvM Trogisl, empsich nhnachten als Bs- gerist, gleich welch . dauernd. Zu ev Expedition d. Bl, persck kocht u.al!i eil vch.. sucht M Tracker, Maig.H idchen sucht sofov 2U Kindern obs besserem hiuShal' t Hiitteuderzkr. -rltersweg 61__ Ä» 'WS4'* Aomanr, 1t; W6 "16 ltod. P.hu' aln*,w Kekanntmachung. Betreffend: Die Sterblichkeitsstatistik. Diejenigen 17 Großh. Bürgermeistereien, welche mit der Einsendung der Todeszeugnisse und Zählkarten von den Monaten September und Oktober noch rückständig sind, werden aufgefordert, uns alsbald dieselbe zukommen zu lassen. Bekanntlich sind die genannten Aktenstücke bis zum 10. der Monate Januar, März, Mai, Juli, September und November einzuliefern. Gießen, 15. November 1901. Großh. Kreisgesundheitsamt. Dr. Haberkorn. Kekanntmachung. Vom 20. November ab können bei dem Postamte 2 (Schulstraße) an den Werktagen Telegramme auch nach Schalterschluß bis abends 7 Uhr aufgcliefert werden. Die Auflieferung erfolgt in der Packkammer, Eingang tm Posthof. Gießen, 15. November 1901. Kaiserliches Postamt 2. Bernhard. Kekanntmachung. Die landw. Haushaltungsschule zu Liudheim beginnt ihren ersten nächstjährigen fünfmonatlichen Lehrkursus am Freitag den 3. Januar 190 2. Tie Schule hat die Aufgabe, junge Mädchen zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bürgerlichen Haushaltung vorzubereiten. Gegenstände des Unterrichts sind: Hauswirtschaft und Milchwirtschaft, Gemüsebau, Obstverwertung, Gesundheits- und Ernährungslehre, Krankenpflege, Rechnen, Abfassung von Aufsätzen und Briefen, Bnch- sührung, sowie weibliche Handarbeiten. Auch ist für gute Lektüre gesorgt und wird der Gesang gepflegt. Tie Schule besitzt einen Garten beim Hause, eigene Molkerei und Geflügelhaltung. Tie unmittelbare Leitung der Anstalt untersteht einer Vorsteherin (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrie- lehrerin). Sowohl diese als die Mädchen wohnen im An- staltsgebäude. Für Unterricht und Logrs sind 20 Mark pro Kursus und für Kost und Verpflegung 1 Mark pro Tag zu entrichten. Außerdem sind nur noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten. Ausführliche Programme, aus denen das Nähere über die Anmeldungen, die möglichst frühzeitig erbeten werden, zu ersehen ist, sind von dem Unterzeichneten, sowie von Herrn Oberamtmann Westernacher zu Lindheim erhältlich. Büdingen, den 24. OÜober 1901. Ter Vorsitzende des landw. Bezirksvereins. Jrle. Von der hessischen Kammer. Nächsten Dienstag werden unsere Landesboteu wieder in Darmstadt zusammentreten, jedoch höchstens auf eine Woche. Man hatte zwar im Frühjahr gelegentlich der Budgetberatung wiederholt bemerkt, im Herbste sollte eine Reihe wichtiger Gesetzesvorlagen im Landtage zur Verabschiedung kommen, so namentlich das Gesetz betreffend das Wahlrecht, das Den km alschutzg esetz, die Stan- desordnnng der Aerzte, das Pfandbriefbankgesetz usw. Wir werden jedoch uns noch einige Zeit gedulden müssen. Im neuen Jahre wird erst wieder das Budget fertig gestellt werden müssen, und ob dann noch genügend Zeit bleibt, die Beratung der umfangreichen Gesetze im Frühjahr auch nur zum Teil zum Abschluß zu bringen, bleibt leider fraglich. Die neuen Gesetzesvorlagen sind in der That von so weittragender Bedeutung und wollen so schwierige Materien regeln, daß es nicht Wunder nehmen darf, wenn der Ausschuß trotz fleißigster Arbeit die Durchberatung und Berichterstattung noch nicht zu Ende bringen konnte. Es ist klar, daß das Wahlrechtsgesetz, eines der grundlegendsten der ganzen Staatsversassung, singendster Beratung bedarf. Es spielen natürlich auch stark die Interessen der einzelnen Parteien hier hinein. Obwohl nun in dem Entwurf die Regierung den Wünschen der Parteien, insbesondere des Zentrums und der Sozialdemokratie, in weitestem Maße entgegengekommen ist, namentlich durch die Statuierung des geheimen direkten Wahlrechts, so erscheint es dennoch in vielen Punkten dem Zentrum und der Sozialdemokratie abänderungsbedürftig. Die Beratung im Plenum wird uns denn auch noch, einen heftigen Kampf bringen. Besonders schwierige und heikle Fragen harren durch das Psandbriefbankgesetz ihrer Lösung. Tas Institut, dessen Schaffung der Entwurf beabsichtigt, kann von segensreichster Wirkung für das Land, insbesondere auch die Landbevölkerung sein, es kann aber auch die übelsten Folgen zeitigen, wenn nicht die nötigen Garantien für seine Sicherheit gegeben und seine Organisation eine gesunde ist. Was die Fertigstellung dieses Gesetzes besonders verzögert, ist, daß die Einrichtung einer Landeshypotheken- bank die Umgestaltung anderer schon bestehender Institute, wie die Landeskreditkasse nötig macht, was natürlich auch, nur auf ?cm Wege der Gesetzgebung erfolgen kann. Das ^enkmalschutzgesetz wird vielleicht das einzige das noch in diesem Jahre im Plenum zur Beratung kommt. Der Ausschußbericht liegt wenigstens fertig vor. - Mit diesem Gesetze werden wir dann in Deutschland, was den Schutz und Fürsorge für Altertums-Denkmäler betrifft, an erster Stelle marschieren. Wie schon anfangs erwähnt, wird uns das nächste Jahr auch die von den Aerzten schon lange erwartete Stan des ordnung bringen. Desgleichen ist ein sogenanntes W-ohnun g sg esetz in Vorbereitung. Im ganzen betrachtet, erwartet unsere Volksvertretung die nächfle Zeit ein erfreuliches Arbeitsfeld. Werden alle Gesetzesvorlagen zum Gesetze erhoben werden, so werden wir damit einen großen Schritt in der sozialen Gleichstellung und Mrsorge, sowie in der Pflege der Kunst vorwärts thun. Ueber die Arbeiten der Ausschüsse re. können wir heute wieder mancherlei berichten. Der Vierte Ausschuß hat u. a. über die Vorstellung hessischer Jgrden, betreffend die Gleichberechtigung mit den Be^ennern anderen Glaubens beraten. Eine Anzahl Bekenner jüdischen Glaubens hat sich, mit einer Petition an die Zweite Ständekammer gewandt, in der sie darüber Beschwerde führen, daß die Regierung bei Anstellung der Beamten ihre Glaubensgenossen zurücksetze und eine eventuelle Anstellung geradezu vom Abfalle des jüdischen Glaubens abhängig sei. Zu dieser Vorstellung hat die Großh. Regierung, um Meinungsäußerung ersucht, dem Vorsitzenden des Vierten Ausschusses folgendes erwidert: Die Regierung erkennt an, daß den Angehörigen des jüdischen Bekenntnisses in Bezug auf die Erlangung von Staatsämtern im Großherzogtum die gleiche Stellung zukommt, wie den Angehörigen anderer Bekenntnisse. Was die Petenten vorbringen, um darzuthun, daß sich die Regierung in Widerspruch mit dieser grundsätzlichen Auffassung gesetzt habe, ist t e i ls n i ch t r i ch t i g, teils nicht schlüssig. Eme auf dem 19. Landtag eingebrachte Interpellation, das Recht der Juden auf Verwendung im Staatsdienst betr., fand ihre von keiner Seite beanstandete Erledigung durch folgende Antwort des damaligen Ministerpräsidenten: „Bei der Anstellung und Beförderung von Juden im Staatsdienst findet die Regierung keine prinzipiellen Bedenken, wie dieses schon daraus hervorgeht, daß Juden irrt Staatsdienst stellen." Als in den Verhandlungen der Zweiten Kammer der Lanostände vom 7. April 1894 der damalige Staatsminister u. a. erklärte: „Auf dem Lande würden rotr, wie meine feste Ueberzeugung ist, wie ich das Land kenne, großen Anstoß erregen, wenn wir jüdische Richter dorthin setzten", erhob sich in der Kammer kein Widerspruch; ja es fand diese Erklärung die ausdrückliche Zustimmung eines Abgeordneten, der die antisemitische Bewegung ebenso verurteilte, wie es die Grotzherzogliche Regierung thut. Auch heute befinden sich Juden im L>taatsdienst, allerdrngs nur im Justizdienst und im Schuldienst. Es ist eine unwahre Behauptung, oaß jüdische Bewerber, die sich zu der Stellung eines Richters oder Staatsanwalts gemeldet hätten, anqestellt worden seien, „sobald die Bewerber die Religion gewechselt" hätten. Wenn aber die Petenten im Anschluß hieran die Anschuldigung erheben, es sei „der Glaubenswechsel um äußerer Vorteile willen" be- lo-hnt worden, so verdächtigen sie zugleich ehrenhafte Beamte in einer Weise, die nachdrücklich zurückgewiesen werden muß. Seitdem die gegenwärtige Staatsregierung dte Geschäfte übernommen hat, ist die Anstellung eines jüdischen Staatsdienstanwärters nicht in Frage gekommen, da Anwärter mit entsprechendem Dienstalter nicht vorhanden waren. Großh. Ministerium der Justiz. Dittmar." Dazu bemerkt der Vierte Ausschuß: Der prinzipielle Standpunkt der Regierung stimmt durchaus mit derbestehendenGesetzgebung überein und wird crnch dieselben, auch wenn sie nach jeder Richtung hin einwandfrei waren, in ständiger Hebung unberücksichtigt gelassen, es erfolgte dagegen die Anstellung, sobald bie Bewerber die Religion gewechselt hatten. Seit Jahrzehnten haben wir diesen Zustand mit Schmerz und Erbitterung über uns ergehen lassen. Von einem Ministerium zum andern erhofften wir endliche Aenderung. Anläßlich in der jüngeren Zell vorgekommener Fälle, in welchen unwidersprochen Bewerber von der Anstellung zurückgewiesen wurden, weil sie Juden waren und bleiben wollten, hatten sich die Juden Hessens bereits zu einer Petition an die Hohe Ständekammer entschlossen, als eine bekannte Gerichtsverhandlung dem verantwortlichen Leiter unseres Justizministeriums Gelegenheit zu einer eidlichen Programmerklärung gab. Obwohl unsere Glaubensgenossen seit fünfzig Jahren ihren Beschwerden, wenn auch vielleicht mit allzugroßer Zurückhaltung, häufig Ausdruck gegeben haben, obwohl auch in der hohen Ständekammer der Groß herzoglichen Regierung das Verfassungswidrige ihrer seitherigen Hebung vor- gehalten wurde, glaubt der Herr Justizminister von einem Zustand sprechen zu können, „über den die zunächst hierzu Berufenen sich nicht beklagt hätten." Allerdings waren wir so vertrauensselig gewesen, von den Leitern unserer Justiz oor allem Gerechtigkeit auch ohne laute Klage erwarten zu dürfen, und gaben die Hoffnung nicht auf, daß endlich auch den Juden Hessens gegenüber Verfassung und Gesetz zur Anwendung gelangen müßten. Eine Generation jüdischer Aspiranten nach der anderen hat sich den Regierungen zur Hebernahme von Staatsämtern zur Verfügung gestellt mit dem einzigen Ergebnis, daß der Glaubenswechsel um äußerer Vorteile willen belohnt, das Festhalten an dem ererbten Glauben bestraft wurde. Gegen eine derartige Verwirrung südlicher Begriffe werden unzweifelhaft unsere christlichen Mitbürger mit uns Verwahrung einlegen. Dieses Vorgehen erscheint um so unbegreiflicher unb muß umsomehr verletzen, als es von demjenigen Ressort der Regierung geübt wirb, bas vor allem berufen ist, bas Vorbild unbeugsamer unb getreuer Wahrung ber Verfassung unb ber Rechtdanwenbung in unserem Staatswesen zu sein. . . . Während im übrigen Deutschland jüdische Richter an allen Gerichten, vom Reichsgericht bis zu den Amtsgerichten, thätig sind, während selbst in Gegenden, in denen ber Antisemitismus seine Hauptwurzeln hat, Juben ohne Schäbig- uug ber Justiz als Richter fungieren, hält bie hessische Regierung unsere Bevölkerurig für so rückständig oder die Juden Hessens für so minderwertig, daß hier das, waS allenthalben möglich, ausgeschlossen sein müsse. Wir protestieren gegen diese Herabsetzung, die unsere christlichen Mitbürger in gleicher Weise trifft wie uns. Von dem festen Vertrauen geleitet, daß über der seitherigen ministeriellen Praxis als Hüterin und Wächterin der Verfassung, als Schutz der Minoritäten in den ihnen gewährleisteten Rechten die hohe Ständekammer steht, wenden wir Hessen jüdischen Bekenntnisses uns an unsere Volksvertretung. Wir sind auf- gewachsen in dem Glauben an Deutschlands Größe und Gerechtigkeit, unsere Glaubensgenossen haben Blut und Leben freudig eingesetzt für des Reiches Einheit und Macht, überall stehen wir in der Vertretung vaterländischer und sittlicher Interessen mit unseren christlichen Mitbürgern in Reih und Glied. Wir fordern, daß wir auf anderen Gebieten nicht als minderen Rechts behandelt werden." Eine Eingabe einer Anzahl Gerichtsvollzieher, die sich an das Ministerium der Justiz und die beiden! Stände-Kammern wendet, wünscht, daß die Gerichtsvollzieher demnächst für ihre dienstlichen Verrichtungen, ein fixes Gehalt aus der Staatskasse erhalten, daß bi? zu diesem Zeitpunkte aber: a) den Gerichtsvollziehern ein Mindesteinkommen garantiert wird, und zwar mit Rückwirkung vom 1. Januar 1900; b) die Stellvertretungen der Gerichtsvollzieher, welche infolge von Erkrankungen oder auS sonstigen unverschuldeten Gründen notwendig werden, mifi Staatskosten erfolgen; c) das pensionsfähige Tienstein- kommen der Gerichtsvollzieher erhöht wird, und zwar in Abstufungen nach Tienstaltersklassen, derart, daß dieselben anderen hessischen Beamten derselben Kategorie gleichge-, stellt weroen. Ter Vierte Ausschuß beantragt dazu, die Kammer wolle 1. das Gesuch, das dahin geht, denjenigen Gerichtsvollziehern, welche Anwartschaft auf eine andere weite staatliche Anstellung haben, diese zu erhalten, ins-, besondere aber den aus dem Stande der ehemaligen Aktu- ariats-Aspiranten hervorgegangenen Gerichtsvollziehern den Rücktritt in den Dienst der Gerichtsschreibereien unb bas Aufrücken in Gerichtsschreiberstellen zu gewähren, ber Großh. Regierung zur Berücksichtigung empfehlen; 2. im übrigen bie beiben Vorstellungen mit Rücksicht auf bie seitens ber Regierung für bas bemnächstige Bubget in Aus-, sicht gestellten Vorschläge berzeü für erlebigt erklären." Der Abg. Erk hätte bie Wiederherstellung bes früheren Kreises Nibba beantragt. Das Ministerium- Des Innern hat bazu bemerkt, baß es bie Eingabe den mit ber Revision ber Verwaltungsgesetze beauftragten Beamten überwiesen hat, unb mit Rücksicht auf bie bereits im Gange befinbliche Revisionsarbeit zur Zeit nicht in ber Lage ist, auf ben Antrag selbst bes Näheren einzugehen. Trotzbem bie enbgiltige Entscheidung über diesen Antrag bis zum Abschlüsse der im Gange befindlichen Revision der Verwaltungsgesetze verschoben wird, haben Vertreter! der Regierung an einer Sitzung des beratenden Ausschusses bereitwillig teilgenommen. Der Gleichartigkeit der Materie halber wurden Die Anträge des Abg. Schönfeld, die Wieder-, errichtung des früheren Kreises Grünberg betreffend und des Abg. Köhler (Langsdorf), die Neubildung eines Kreises Hungen betreffend, gemeinsam behandelt, und die Antragsteller uir Begründung ihrer Aanträge waren ebenfalls anwesend. Das Ergebnis dieser eingehenden Bestechung an der Hand statistischer und kartographischer Unterlagen soll kurz, soweit es sich auf den Antrag Erk bezieht, in Nachfolgendem angeführt werden: Das aus der geschichtlichen Entwickelung hergeleitete Vorrecht Niddas touroe auch für Grünberg geltend gemacht. Angeführt wurde ferner, daß vor Trennung der Verwaltung von der Justiz im Jahre 1832 andere Landstädte wie z. B- tomberg, Vilbel, Butzbach, Sitz der Verwaltung waren. ie Antwartschaft für Hungen wurde sogar bis auf den Ritter Heimrich im Jahre 752 zurückgeführt. Bei der Beurteilung der örtlichen Beziehungen und der geographischen Verhältnisse chußte die günstige zentrale Sage Niddas anerkannt werden im Gegensatz zu Büdingen, das an der Grenze des Kreises liegt. Doch würde von diesem Kreise fast die Hälfte weggenommen, und bliebe nur ein größerer und kleinerer Teil übrig. Der neuzuerrichtende Kreis würde dem Kreise Schotten (dem kleinsten der oberhessischen Kreise) ebenfalls einige Orte wegnehmen. Eine Ergänzung desselben aus dem südlichen Teil des langgestreckten, und in dieser Hinsicht am ungünstigsten beschaffenen Kreises Lauterbach verbiete einmal das dazwischen geschobene preußische Gebiet, sodann der Mangel an Verkehrswegen über bie Höhen des Vogelsberges, die Wasserscheide zwischen Rhein und Weser. Auch würden die beiden räumlich größten Kreise Gießen unb Alsfeld nicht entlastet werben. In dritter Linie wurden als völlig ebenbürtig ben schon berücksichtigten Erwägungen historischer unb lokaler Natur wirtschaftliche Momente be- sonbers betont. Die heutigen Kreise hätten sich aus ben früheren einfachen Verwaltungsbezirken zu Tragern außer- ordentlich wichtiger Körperschaften mit Selbstverwaltung ausgebildet. So erstrebenswert nun auch eine im Interesse eines regen persönlichen Verkehrs des Verwaltungsbeamten mit feinen Kreisangehörigen und umgekehrt liegende leichte Erreichbarkeit ber einzelnen Orte unb infolge besten nicht zu große Ausdehnung des Bezirkes sei, müsse doch anderseits die Leistungsfähigkeit unter einer zu engen Begrenzung leiden. Während z. B. die Städte Mainz und Darmstadt von den Kreislasten je ungefähr drei Viertel trügen, müßten in dem von Natur weniger begünstigten nördlichen Oberhessen die einzelnen Sanborte derart belastet werden, daß eine weitere Steigerung unmöglich sei. Wenn die finanzielle Sage eines kleinen oberhessischen Kreises relativ günstig fei, so fei dies dem hervorragenden Talente des tüchtigen praktischen Verwaltungsbeamten zuzuschreiben. Der Vorschlag durch Verlegung des wirtschaftlichen Schwerpunktes in Die Provinz, die Bildung kleinerer Bezirke zu ermöglichen, und hierdurch anerkannte Mißstände zu beseitigen, habe wieder den Verlust eines Teiles der Selbständigkeit der Kreise zur Folge. Die Fragen, ob die in Aussicht gestellten, sehnlichst erwarteten, revidierten Verwaltungsgesetze die Lösung dieser schwierigen Ausgaben erleichtern oder ermöglichen, sowie ob die derzeitige Finanzlage, die mit der Errichtung eines oder mehrerer Kreise verbundenen, nicht unbedeutenden dauern- den Ausgaben gestatte, wurden nicht erörtert. — Der Vierte Ausschuß beantragt: die Kammer wolle den Antrag Erk vorerst für erledigt erklären. Dem Antrag der Abgg. Storni und Genossen, betreffend die Fleischbeschaugesetzesvorlage stin. . der Vierte Ausschuß zu, und beantragt, die Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen, im Bundesrat dafür zu wirken, daß das Fleischbeschaugesctz im vollen Umfange in Straft tritt, und die notwendigen Bundcsratsberordnungen so rasch lüie möglich erlassen werden. Die Vorstellung der Kreisstr aßen Wärter des Kreises Alsfeld, betreffend die Regelung der Gehalts-Verhältnisse 2C. der Kreisstraßenwärter im allgemeinen, und die Vorstellung der Straßenwärter des Großherzogtums, betreffend deren Anstellungs- und Pensionsverhältnjsse beantragt der Vierte Ausschuß für erledigt zu erklären. Der Antrag des Freiherrn Hehl zu Herrnsheim, betreffend die gesundheitlichen Gefahren der Ableitung der Fäkalien der Städte Straßburg und Mannheim in den Rhein hatte von der Ersten Kammer folgende Fassung erhalten: Die Regierung zu ersuchen, im Bundesräte dahin Wirken zu wollen, daß der Reichsgesundheitsrat mit denjenigen Kompetenzen ausgestattet werde, welche ihn in den Stand setzen, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohner des Rheins vor Gefahren zu schützen. Der Vierte Ausschuß beantragt dem Beschlüsse der Ersten Kammer zuzustimmen. Ein Antrag der Abgg. Dr. Frenay und Genossen betraf oie jährliche Einquartierung von Mannschaften in den um Mainz liegenden Gemeinden. Der Vierte Ausschuß hat sich mit der Angelegenheit des längeren befaßt und stellt nun folgenden Antrag: die Zweite Kammer wolle an üe Regierung das Ersuchen richten, bei ihren Verhandlungen mit den Reichsbehörden darauf hinzuwirken, daß a) durch Erbauung von Baracken den um Mainz liegenden Ortschaften die Einquartierungslast erleichtert wird, und -) den betreffenden einzelnen Gemeinden die zur Verpflegung der Mannschaften erforderlichen Zuschüsse aus per Reichskasse vergütet werden. Ein umfangreicher Bericht des Zweiten Ausschusses behandelt den Antrag der Abgg. Ulrich und Genossen, betr. Die obligatorische, staatliche Vieh- und Schlachtvieh- Versicherung. Die Regierung hatte dem Ausschuß mit- zeteilt, daß z. Zt. ein Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Rindviehbestände gegen die Verluste durch Verenden oder beim Schlachten verunglückter oder erkrankter Eiere sich in Vorbersitun g befindet. Die Regierung -erlangt nun, wie es in dem Ausschußbericht heißt, von der Zweiten Kammer auf Grund eines historischen Ueberblicks Zlber die Anläufe, die bisher von verschiedenen Seiten ge- siommen worden sind, um zu einer gesetzlichen Regelung! Der in Rede stehenden Materien zu gelangen, Stellung ,n nehmen zu der wichtigen prinzipiellen Frage, über die bei dieser Gelegenheit entschieden werden muß, der Frage nämlich, ob die zu errichtende Landes-Viehversicher- tngs-Anstalt aufgebaut werden soll, auf der Grundlage :ines unbedingten, nicht von örtlichen Abstimmungen abhängigen Versicherungszwanges oder nicht. Der Ausschuß rmpfiehlt der Kammer, sich über bestimmte Grundsätze zu rinigen, welche für die Errichtung einer Landes-Viehversicherungsanstalt maßgebend sein sollen und bezeichnet als die wichtigsten derselben die nachstehend aufgeführten, über welche im Ausschüsse vollständige Uebereinftimmung erzielt Vurde: 1. die Versicherung müßte obligatorisch für särnt- -iche Viehbesitzer sein; 2. die Viehbesitzer müßten auf Grund des Prinzips der Gegenseitigkeit zu örtlich organisierten Versicherungsvereinen und diese Ortsvereine auf Grund desselben Prinzips zu einem Lanbes-Versicherungsverbande zusammengefaßt und die Teilung des Risikos bezw. der Umlage in angemessener Weise geregelt werden; 3. Orts- Vereine und Versicherungsverband müßten auf der Grundlage der Selbstverwaltung ausgebaut und verwaltet werden; 4. Streitigkeiten zwischen Versicherten und örtlichen Ver- stcherungsvereinen oder zwischen Ortsvereinen und Ver- ächerungsverband sollten durch ein schiedsgerichtliches Verfahren entschieden werden; 5. dem Landes-Versicherungsver- bande sollte bei Eröffnung des Geschäftsbetriebes aus staatlichen Mitteln ein Reservefonds in angemessener Höhe zugewiesen und demselben außerdem ein jährlicher, angemessener Staatszuschuß geleistet werden, dessen Höhe mit der Höhe der Verbands-Umlage in Relation gebracht werden könnte; 6. die Versicherungs-Anstalt (Landes-Versicherungs-- Verband) müßte unter Staatsaufsicht gestellt und der Regierung ein ausreichender Einfluß auf die Verwaltung zu- gestanden werden. Ein Mitglied des Ausschusses, Abg. Dr. David, beantragt zu Pos. 5.: „Der Staatszuschuß ist derart zu verwenden, daß die Prämie für die ersten 1—4 Stüc Vieh ermäßigt bezw. ganz erlassen werden." Der Ausschuß sah von einer Beschlußfassung über diesen Antrag ab. 'Eier Ausschuß glaubt ferner empfehlen zu sollen, das Versicherungs-Unternehmen zunächst auf Rindvieh und Ziegen zu beschränken und es erst dann auf weitere Tierarten auszu- dehnen, wenn alle Schwierigkeiten, denen das neue Unternehmen begegnen wird, überwunden und genügende Erfahrungen aus diesem Gebiete gesammelt sein werden, um auch schwierigere Versicherungsobjekte ohne allzu großes Risiko übernehmen zu können. Was die staatliche Schlacht- viehversicherung betrifft, so hält es der Ausschuß für notwendig, diese Aufgghe gleichzeitig mit der Versicherung gegen Verluste zu lösen, welche durch Umstehen oder Not- schlachtung von Rindvieh und Ziegen entstehen. Aus Stadt und Sand. Nachrichten von allgemeinem Interesse sind uns stets willkonnneu und werden angemessen honoriert. Gießen, 16. November 1901. ** Volksbad. Die Frequenz unseres Vollsbades wird sich nach den bisher feststehenden Ergebnissen auch in diesem Jahre erheblich günstiger als im Vorjahre gestalten. — Während 1899 83 914 Bäder abgegeben wurden, badeten im Jahre 1900 92 141 Personen in der Anstalt. Bis zürn Anfang dieses Monats wurden im Volksbad in diesem Jahre 83 084 Bäder verabreicht. Rechnet man hierzu die Frequenz der Anstalt im Vorjahre für November mit 7420 Bädern und für Dezember mit 6325 Bädern, so würde dies schon zusammen für das Jahr 1901 96 829 Bäder ergeben, wobei eine sicher zu erwartende Steigerung des Badebcdürfiüffes für die beiden herangezogenen letzten Monate des laufenden Jahves außer Ansatz geblieben ist. Diese Zahlen bedeuten eine Steigerung von 4700 Bädern innerhalb eines Jahres. Interessant ist, zu erfahren, inwieweit hierbei das Bedürfnis für die Brausebäder sich vermehrt hat. Während 1899 13 501 Personen von dieser billigen Badegelegenheit Gebrauch machten, wurden im Jahre 1900 16 544 Brausen verabfolgt. Unter Zugrundelegung der Zahlen für die beiden Monate November und Dezember des Vorjahres wird die Frequenz der Brausebäder für 1901 die Zahl 18 000 erreichen, roenn nicht um eine Kleinigkeit überschreiten. Es ist eine nicht zu leugnende Thatsache, daß an jenen Tagen, wo der Arbeiter und der kleine Gewerbetreibende Zeit finbert, ihr Badebedürfnis zu befriedigen, die Brausebäder so stark in Anspruch genommen werden, daß es ohne ein längeres Warten der Badelustigen nicht abgeht, wodurch manchem das Baden verleidet wird. Daher ist auch die Absicht des Vorstandes des Volksbades, demnächst die Brausen zu vermehren, mit Freuden zu begrüßen ; durch eine Verwehrung der Brause-Zellen wird in Zukunft der Frequenz dieser Bäder ohne Frage erheblich Vor- chub geleistet. Darüber aber sollte man sich auch klar sein, daß der Preis von 10 Pfennig für ein Brausebad nicht einmal die Selbstkosten deckt, und da man einmal beim Neueinrichten solcher Bäder ist, dürfte der Vorschlag gewiß in Erwägung zu ziehen sein, einige dieser Bäder als solche erster Klasse einzurichten und diese zu höheren Preisen abzugeben, um so in etwas einen Ausgleich zu Gunsten des Unternehmens zu schaffen. Es dürfte gewiß auch interessieren, zu erfahren, welche Zuschüsse andere Städte für Badeeinrichtungen leisten. Im Jahre 1899 wandten als Zuschüsse für Badeanstalten u. a. auf: Elberfeld 7863 Mk., Dortmund ^2 Badeanstalten) 16 240 Mk., Duisburg 21104Mk., Crefeld 30044 Mk., München- Gladbach 5600 Mk. nebst unentgeltlich er Wasierlieferung, Bochum 17 000 Mk., Remscheid 2200 Mk., sowie sämtliche Zinsen und Abschreibungen des Anlagekapitals. Die Stadt Gießen hat bisher das Volksbald in der Weise unterstützt, daß ie im Besitze der Hälfte des Aktienkapitals im Betrage von 60 000 Mk. ist. Ferner hat unser Gemeinwesen ein vor- äufig unverzinsliches Darlehen von 10 000 Mk. an die Aktiengesellschaft gegeben. ** Volkskouzert. Das Konzert, das der hiesige Konzertverein am nächsten Montag, 18. d. M. abends 8>/z Uhr, dem Evangel. Arbeiterverein und den durch Mitglieder des Arbeitervereins eingeführten Gästen zu geben beabsichtigt, verspricht sehr genußreich zu werden. Bekanntlich soll ein Teil des am letzten Sonntag zur Aufführung gekommenen Konzerts wiederholt werden, um dadurch weiteren Kreisen die Schönheiten einer guten klassischen Musik darzubieten, gerade den Kreisen, die die Eintrittspreise für ein gutes Konzert auszugeben, sonst nicht in der Lage sind. Aus diesem Grund indet auch zu dem in Aussicht stehenden Volkskonzert — ebensowenig wie es bei dem 1. Konzert im Frühjahr geschah — ein öffentlicher unbeschränkter Billetverkauf nicht statt. Es liegt aber auch auf der Hand, daß eine derartige größere Veranstaltung (mit Orchester) im Hinblick auf die großen Unkosten, die ja durch die niederen-Eintrittspreise (Karte ä 20 Pfg.) lange nicht gedeckt werden können, nur ausnahmsweise verwirklicht werden kann. Um so erfreulicher ist es jedoch, daß das diesmalige Defizit durch eine größere hochherzige Zuwendung von privater Seite, die den Wert solcher Volkskonzerte schätzt, gedeckt werden wird. Wie wir hören, sind nahezu 700 Karten unter Arbeitervereinsmitglieder und deren Freunde verkauft. Der etwa überbleibende kleine Rest wird ebenfalls nur für Mitglieder des Arbeitervereins oder für eingeführte Gäste am Eingang des Saales am Abend zu haben sein (siehe auch das heutige Inserat). ** Bcsihwechsel. Das Haus an den Bahnhöfen Nr. 20, dem Heizer Mank gehörig, wurde vom Wirt T ei gl er (bisher im Frankfurter Bierkeller), für. 00 Mk. erworben. Der neue Eigentümer beabsichtigt, die daselbst bislang betriebene Wirtschaft weiterzuführen. rt. Friedberg, 15. Nov. Wie alljährlich so hat auch in diesem Jahre wieder der sogen. „Feierabend" seinen Anfang genommen. Es ist dies eine Vereinigung von Lehrlingen ohne Unterschied der Konfession. Jeden Sonntag abend von 1/91 Uhr ab, ist den jungen Leuten Gelegenheit geboten, sich bis neun Uhr durch gute Litteratur und zahlreiche Spiele zu unterhalten. Auch die Gesangeskunst wird gepflegt, und hier ist es Taubstummenlehrer Schneider, der sich große Mühe giebt, die jungen Leute mit unseren schönen Volksliedern bekannt zu machen. Außerdem findet an jedem Abend ein kleiner Vortrag statt. Die Themata sind immer Gebieten entnommen, die allgemeines Interesse haben. Gewöhnlich werden diese Vorträge von Kandidaten des Predigerseminars gehalten, die überhaupt den Besttebungen des Feierabends ein reges Interesse entgegenbringen. Mittelgründau, 14. Nov. Der auf der hiesigen Station bedienstete 29jährige Weichenwärter Heinrich Boyer, aus Ranstadt gebürtig, kam gestern Abend gegen 8 Uhr beim Rangieren des Güterzuges unter einen abgestoßenen Wagen und wurde schwer verletzt. Er wurde in das Spital nach Hanau verbracht und ist dort bald seinen Leiden erlegen. Er war noch nicht sehr lange'verheiratet. (:) Wetzlar, 15. Nov. Der erste Haushaltungskursus für junge Mädchen, der in diesem Winterhalbjahr abgehalten1 wird, findet zu Erda (bei Hohensolms) statt. Der Unterricht für 24 Teilnehmerinnen berechnet, wird unentgeltlich erteilt und umfaßt Kochen, Waschen, Bügeln, Nähen, Flicken, Stricken und Stopfen. Der Kursus erstreckt sich auf die Zej.t vom 26. November bis zum 4. Januar. Anmeldungen sittd an Bürgermeister Huttel zu Hohensolms zu richten. Vermischtes. • Abenteuer deL Sultans von Johore. Den lebenslustigen Sultan von Johore, der noch vor kurzem in Frankfurt geweilt (von dort soll er wegen eines höchst unerquicklichen Auftrittes während eines Wohlthätigkeitsfestes, das im Zoologischen Garten stattfand, verschwunden sein. D. Red. d. Gieß. Anz.") hat seine Vorliebe für schöne Frauen in Paris, wo er zur Zeit verweilt, in ein Abenteuer verwickelt. Mit einer jungen Dame seiner Bekanntschaft wollte er vor einigen Tagen einen Spazierritt machen und hatte dazu die Pferde einem Leihstalle entnommen. Kaum waren .sie in die Avenue du Boi§ de Boulogne eingebogen, als das Pferd der Dame scheute, mit ihr durchging und schließlich stürzte, wobei das Pferd das Genick brach. Die Dame wurde bei dem Sturze schwer verletzt und von dem Sultan in einer Droschke nach dem Elysee-Palast-Hotel gebracht. Am nächsten Tage sandte der Eigentümer des Pferdes dem Sultan eine Rechnung und forderte Schadenersatz für seinen Verlust. Der Sultan aber verweigerte die Zahlung und stellte im Namen der verunglückten Dame eine Gegenforderung, da das Pferd ein Durchgänger gewesen und daher der Eigentümer für den Unfall verantwortlich sei. Die Gerichte müssen daher in dieser Angelegenheit das letzte Wort sprechen. * Großfürst Alexis von Rußland hatte dieser Tage in Paris ein hübsches Abenteuer. Während er auf den Boulevards flanierend seine Frühstücks-Zigarre rauchte, trat ein wohlgekleideter Herr auf ihn zu und bat ihn um Feuer. „Ich werde Ihnen Originalfeuer produzieren", sagte der riesig gewachsene russische Prinz, und indem er eine wundervolle, mit Edelsteinen besetzte Streichholzbüchse aus der Tasche zog, zündete der Onkel des Zaren dem llnbeiannten höflich die Zigarette an. Nach einem Wort des Dankes bemerkte der Fremde: „Wollen Sie mir erlauben, diese Streichholzbüchse einmal näher zu betrachten? Sie ist wirklich sehr geschimackvoll und ein Kunstwerk ersten Ranges. Ich bin Kenner." Das Kunstwerk wurde dem Kenner überlassen, der es aufmerksam musterte und dem anscheinend daran lag, die Konversation in die Länge zu ziehen. „Herrlich! Fürstlich! Eines Prinzen würdig!" so und ähnlich lautete das Urteil. Der Kunstkenner konnte sich von dem kostbaren Gegenstand nicht trennen und schien immer auf etwas zu warten. „Sind Sie Russe?" fragte er schließlich, nur um wieder etwas zu sagen. „Ein ganz klein wenig", war die ironische Antwort, als der Kunstkenner plötzlich in rohester Weise von einem Passanten angerempelt wurde. „Elender, Sie entschuldigen sich nid# einmal!" rief der Kunstkenner nun entrüstet und eilte mit drohend geschwungenem Stock dem Unverschämten nach Aber auch der Großfürst machte ein paar Sätze und kam gerade recht, als der Kunstkenner von einem Herrn im schwarzen Ueberrock festgehalten wurde, der von weitem die Szene beobachtet haben mochte. „Ein alter Kunde von uns! Kaiserliche Hoheit wollen bitte Ihr Eigentum wieder an sich nehmen." Es soll der Schaden des tüchtigen Do* tektivs nicht gewesen sein, bemerken hierzu bie „M. N. N.", daß er seine russischen Kollegen in Bezug auf die Wach, samkeit über den Großfürsten noch übertroffen hat. Universitäts-Nachrichten. S. Darmstadt, 14. Nov. An der Technischen Hoch» schule sind bis jetzt ca. 1700 Studierende eingeschrieben, gegen 1683 im letzten Winter- und 1604 im letzten (Sommer- semester. Damit hat Darmstadt auch die Karlsruher Hochschule überflügelt und ist nach Eharlottenburg und Münchs in die dritte Stelle der deutschen Hochschulstädte ein* gerückt. Marburg, 14. 9toö. Die Zahl der Studiere»*» den im Wintersemester beläuft sich auf etwa 1100. Der Lektor der englischen Sprache an der Universität Marburg, Tilley, scheidet nach Ablauf des Wttttei-- emesters aus seiner bisherigen Stellung aus. Zum Rektor der Universität Kiel wurde an Stelle von Professor Pappenheim der Professor der philosophischen: Fakultät, Dr. Gering, gewählt. Wir lesen in der „Bert. Eorresp.": In einzelnen Zeit, ungen findet sich die Mittelung, daß für Preußen neuert dings Bestimmungen erlassen seien, welche die Anrechnung des Studiums im Auslande oder wenigstens, an einzelnen ausländischen Universitäten für die juristischen Prüfungen s/icherstellen. Diese Annahme ist unzutreffend. Die Anrechnung ausländischer Semester, svwett diese nach dem Reichs^Gerichts Verfassungsgesetz für einen Teil der Studienzeit erfolgen kann, bleibt vielmehr nach wie vor von dem bei der Zulassung zur ersten juristischen Prüfung zu erbringenden Nachweise abhängig, daß der Studierende an der ausländischen Universität ein ordnungsmäßiges Rechtsstudium im Sinne der preußischen Prüfungsvorschriften zurückgelegt hat. Es gilt dies ausnahmslos für alle ausländischen Universitäten. Lausanne und Grenoble! machen in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Gerichtssaal. D. Gießen, 15. Nov. (Strafkammer). Hinter vev» chloffenep Thüren wird gegen den Heinrich Ru ppenthal, Dach- >ecker in Rockenberg, mehrfach, insbesondere auch wegen Sittlichkeitsverbrechens vorbestraft, verhandelt wegen Verbrechens gegen § 176,3 Verfuchs der Nötigung und Körperverletzung mit gefädr» ich em Werkzeug, die beiden letzten Delikte begangen gegenüber einer Ehefrau. Der Angeklagte leugnet. Das Urteil lautet auf eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren, unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrecht auf die Dauer von zehn Jahren. Mildernde Umstände werden dem Angeklagten nicht zugebilligt. — Der vielfach, insbesondere auch wegen Betrugs voroeltrafte Theodor Kem«f von Ober-Erlenbach, Gärtner feinem Berufe nach, ist be- chrckdigt, in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvor- teil zu verschaffen, durch 4 selbständige Handlungen im Juli, August und September d. I. das Vermögen des Oekonomen Ehristtan Haubach von hier um 4 und 6 Mk., des Brauereibeytzers Georg B/.chler von hier um Mk. 2.40 und Mk. 2.25 durch Vorspiegelung falscher Thatsachen geschädigt zu haben. Ter Angeklagte ist ge- fänoig, schützt aber Notlage vor. Tie Staatsanwaltschaft beantragt, gegen den Angeklagten auf eine Gesamtaefängnisstrase von 0 Monaten zu erkennen, in Anbetracht seines Geständnisses jedoch foic erlittene Untersuchungshaft in Anrechnung zu _ bringen. Tie Kammer erkennt dem Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß. Der Angeklagte erkennt die sofortige Rechtskraft des Urteils an. — Der Fuhrmann August Marx in Gießen steht unter der Anklage vor der Strafkammer, am 11. Oktober ds. Js. zu Gießen durch Fahrlässigkeit und unter Außerachtlassung der Aufmerksamkeit, zu der . er vermöge seines Gewerbes auch verpflichtet war, die Körperverletzung des Fabrikarbeiters Wilhelm Kümmel II. von Wieseck verursacht zu haben. (§ 230 Abs. 2 des St.G.B.) Der Angeklagte bestrettet jede fahrlässige Nachlässigkeit und macht zu feiner Verteidigung geltend, sein Pferd sei scheu geworden und er habe deshalb für den Augenblick die Herrscha t über es verloren. Der Unfall hat sich vor der Thomas'fchen Wirtschaft am Schiffenberaer- weg ereignet. Der Verletzte war schwer beschädigt und mußte drei Wochen lang klinisch behandelt werden. Nach dem Ergebnis der Beweisausiiahme hält die Staatsanwalt den Angeklagten des ihm zur Last gelegten Deliktes für nicht schuldig und beantragt seine Freisprechung. Das Gericht erkennt demgemäß. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last. — Der Leopold Alles in Lich, der schon verschiedene Male nach dem freien Amercka gefahren ist und Deutschland auf seine Kosten heruntersetzt, ist der Majestätsbeleidigung, gerichtet gegen den Kaiser und den Großherzog, sowie der leidigung des Amtsgerichts Lich und des dortigen Burgermeyters Heller beschuldigt. Der Angeklagte leugnet jede Schuld. Er wird als unruhiger, prahlerischer Mensch geschildert, der die hervorragenden Segnungen Amerikas in Deutschland nicht zu finden vermag. Heute vor Gericht befimü er sich wieder aus sein Deutsth- tum und beruft sich auf feine Teilnahme am 70er Kriege. Die Beweisaufnahme ergiebt seine Schuld. Die Staatsanwaltschaft be- antragt gegen den Angeklagten unter Schuldigsprechung tn allen Punkten, auf eine Gefängnisstrafe von 5 Monaten zu erkennen, »ls strafmildernd hebt er die Aufgeregtheit des Beschuldigten zur Zeit der Begehung der ihm zur Last gelegten Strasrhcu hervor. Der Verteidiger beantragt Freisprechung, da die Hauptbelastungszeugen als nicht genügend glaubwürdig anmsehen seien. Das Gericht erkennt auf eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten. Ein Monat der erlittenen Untersuchungshaft wird dein Angeklagten an- gerechnet. — Von der ihm ziir Lasl gelegten Beleidigung des Jakob Dillmann in Rockenberg — des Privatklagers — ivar der Reinhard Pauli von da — derÄngeklagte — durch Entscheidung des Schössen» Gerichts Butzbach vom 20. September sreigesprochen worden. Gßgen das pelsprechcnde Urteil hatte der Prioatkläger Berufung eingelegt, um ein verurteilendes Bekenntnis zu erzielen. Nach den Aus- führimgen der beiderseitigen Parteivertreter zur Sache verkündet das Gericht Urteil dahingehend, daß die Berufung als unbegründet zu verwerfen sei. Die kosten auch der Berufungsinstanz hat der Privatkläger zu tragen. — Ter Landwirt Eberhard 9iahrgang, Müller in Allcndors a. d. Lda., war beschuldigt worden, am 24. Zull zu Allendorf a. d. Lda. an Orten, an beiten er zu jagen nicht berechtigt war, die Jagd ausgeübt zu haben, indem er im Allendorfer Gememdcivald während der Schonzeit ein Rehkitz schoß. Das Schöffengericht zu Gießen vcrurleille den Angeklagten durch Ent- scheidung uoin 4. Oktober in eine evenr. mit 5 Tagen Gefängnis zu verbüßende «Geldstrafe von 25 Mk. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft wegen des geringen ^Strafmaßes, aus das das Gericht erster Instanz erkannte, Berusung eingelegt. Ter Angeklagte behauptet, ergäbe das Reh, als er ein £tücf Wild von seinem Acker durch einen Schreckschuß habe vertreiben wollen, zufällig getroffen. Außerdem habe er sich in großer Aufregung wegen des Schadens befunden, den das Rehwild aus seinem Kleeackcr verursacht habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt, gegen den Angeklagten nach erfolgter ziemlich umfangreicher Beweisaufnahme auf eine Geldstrafe von 400 Mk. und die Kosten des Verfahrens zu erkennen, auch das benutzte Jagdgewehr einzuziehen. Die Verteidigung beantragt Verwerfung der eingelegten Berusung. Die Strafkammer giebt der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und verurteilt den Angeklagten in eine Geldstrafe von 200 Mk., die int Uueinbringlichkeits- salle mit 40 Tagen Gefängnis zu verbüßen sind, sowie in die Kosten des Verjährens. Frankfurt a. M., 15. Nov. Wir haben mitgeteilt, daß das hiesige Landgericht gegen den sozialdemokratischen Redakteur Dr. Quark wegen Veröffentlichung eines sogen. Hunnen- briefes eine Strafe von 3 Wochen Gefängnis verhängt und eine Bestrafung Bebels abgelehnt hat. In der Begründung führt das Gericht aus: Das Gericht habe nicht zu untersuchen gehabt, ob der Bries echt ist, sondern sich nur die Frage voraelcgt, ob der Angeklagte diesen Brief für echt gehalten hat. Die Verhandlung habe nicht dargethan, daß Quarck den Brief für gefälscht angesehen hat. In dem Brief sei vielerlei zu unterscheiden: die Thaten, die der Briefschreiber von sich behauptet und diejenigen, die er von anderen mitteilte. Dadurch, daß der Angeklagte generalisierte und von anderen nicht erweisbare Thatsachen behauptete, was auch die Ueberfchrift: „Deutsche Bestien" darthue, und einen Kommentar daran knüpfte, hat er sich der öffentlichen Beleidigung durch die Presse schuldig gemacht und war zu bestrafen. Die Wahrung berechtigter Interessen wurde vom Gericht verneint; denn hätte der Angeklagte in Wahrung solcher handeln wollen, so hätte er den Briesschreiber nennen müssen, damit die Behörde Ermittlungen über denselben hätte anstellen können. Strafverschärfend kamen die Vorstrafen des Angeklagten in Betracht, deshalb wurde auch von der Verhängung einer Geldstrafe abgesehen. Der Antrag des Staatsanwalts auf Bestrafuna Bebels wegen Zeugnisverweigerung mit 200 Mk. wurde abgelehnt, weil das Gericht in der Vernehmung des Abg. Bebel eine unbedingte Zeugnisoerweigerung nicht erblicken kann. Eisenbahn-Zeitung. — Yei Rückerstattung der Beträge für unbenutzte Rückfahrkarten bringt die Eisenbcchn-Verwallung neuerdings eine Schreibgebilhr von einer Mark in Abzug. Die Handelskammer in Wiesbaden halte die königl. Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M. um Herabsetzung dieser Gebühr auf den Selbstkostenpreis ersucht. Tie Antwort, die auf dieses Gesuch ergangen ist, teilt die „Köln. Ztg." nut: „Tie königliche Eijenbahndirektlon stellt sich in ihrer Antwort ebenfalls auf den Standpunkt, daß nur die Selbstkosten die Höhe der Reklamationsgebühr zu bestimmen haben. Sie iveist dabei jedoch darauf hm, baß viele Reklamationen unbegründet erhoben würden, daß viele sich auf ganz geringe Beträge bezögen, daß viele Reisende für den Fall einer zwar unwahrscheinlichen, aber möglichen Rückreise sich unHinblick auf die kostenlose Reklamation Rückfahrkarten lösten. Tie Folge sei gewesen, daß die Reklamationen von Jahr zu Jahr zugenommen hätten. Im Jahre 1900 seien int Bezirk der kouigl. Eijenbahndireklion Frank- snrt 13 436 Fahrgeldreklamationen für 22 400 Fahrtausweise erhoben worden. Tie baren Auslagen für diese Reklamationen hätten ohne Generalkoslen 15 503 Alk. betragen. Bei einer Reklamations- gebühr von 1 Mk. würden also im Jahre 1900 ziemlich genau die Selbstkosten der Reklamationen gedeckt worden jein. Dabei sei noch zu berücksichtigen, daß für gänzlich abgewiesene Reklamationen, für Reklamationen, denen ein Rechtsanspruch nicht zur Seite steht, feine Gebühr hätte berechnet werden können. Der Zweck der Maß- regel war tndessen nach Ansicht der königlichen Eilenbahndirektion nicht die sinanzielle Entlastung der Eiseiibahnverwaltuilg, sondern die möglichste Beehinderung des Mißbrauchs der neu eingesührten 45tägigeu Rückfahrkarten. Ter verbotene und mit allen sJ)htteln zu bekämpfende Handel mit den langgiltigeu Rückfahrkarten werde ivenigstens einigermaßen erschwert, tvenn, der auf einen Verkauf seiner Karte ausgehende Reisende das Risiko trage, im Falle der Unverkäuflichkeit seiner Rückfahrkarte 1 All. über den einfachen Fahrpreis zahlen zu muffen." — Tas heißt mit anderen Worten: Eine Ermäßigung der Schreibgedühr ist nicht zu erwarten. Kunst und Wissenschusi. Frankfurt, 12. Nov- Die zweiäktige Volksoper „Der polnische Jude"" von Karl Weis wurde in der letzten Zeit an verschiedenen Bühnen ausgeführt und gilt fast als das einzige Werk, das die unfruchtbare Produttion der Operndramatik unterbricht. Vorweg jedoch sei konstatiert, daß man sich einer bedenklichen Täuschung hingiebt, wenn nian die Oper als Retterin aus den Röten der bedauerlichen Kunst-Sterilität gelten lassen will; nach den Eindrücken der Frankfurter Premiere, die zu bett besten Aufführungen zählt, welche das Werk bis jetzt erlebte, hat man es mit einem effektvollen Textbuch zu thun, zu dem ein geschickter Ton setz er einige melodische Sätze geschrieben hat, ohne jedoch, etwas Besonderes bieten zu können. Die Aufführung war ganz ausgezeichnet. Dr. Pröll sang den dNatthis, die Hauptfigur des Stückes ergreifend schön und erschütterte weit mehr, als die Musik durch die Wahrheit und hinreißende Natürlichkeit seines Spiels. Auch die übrigen nur kärglich bedachten Partien befanden sich in den besten Händen. Dr. Rottenberg war eifrig bemüht, der Musik zu ihrem Rechte zu verhelfen. Landwirtschaft. Gleich dem Regensburger Bauerntage will sich audji der Landwirtschaftliche Zentralverein des HerzogtumsBraunschweig mit dem Sechsmarkzoll für Oetretöe zusrteoen geoen. raus zrrainqajTOtiB, 12. November, wird geschrieben: In der heutigen Versamrn- lung des Landwirtschaftlichen Zentralvereins erklärte man sich mit dem Vorgehen des Vorstandes, der sich in Bezug auf die Zolltarisoorlage den Anträgen des Ausschusses des deutschen Landwirtschaftsrates angeschlossen hatte, ein* verstanden. Ferner beschloß man, von der Errichtung einer Lanowirlschaftskammer für das Herzogtum Braunschweig einsttveilen abzusehen, sondern nur zu beantragen, daß der Zentralverein nicht nur wie bisher offiziös, sondern auch offiziell als die berufene Vertretung der Landwirte schäft des Herzogtums anerkannt werde. Es ist dies bereits vom Ministerium in Aussicht gestellt worden. Der Bund der aLndwirte hat dem Zentralverein mitgeteilt, daß er eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 150000 Mk. gründen will behufs Herausgabe einer. Wochenzeitschrift, welche die Bildung der Getreidepreise und der Preise der anderen landwirtschaftlichen Produkte auf- llären soll. Ter Verein wurde ersucht, sich mit einem Geschäftsanteil von 500 Mk. zu beteiligen. Es wurde jedoch beschlossen, einstweilen davon avzusehcn. Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. November Barometer auf 0° reduziert Temperatur der Lust Absolute Feuchtigkeit Relative Feuchtigkeit cn E -c 'S ■2 s Windstärke Wetter 15. 15. 16. 2 v> 9" 1^34 736,9 740,9 742,4 + + 3,9 0,0 2,8 3,7 4,3 3,7 87 94 100 NW. WSW. w. 1 1 1 bero. Himmel Such. Himmel Nebel Höchste Nieorig Temp ‘le .ratur am L ,, 1" :. bis v. „ 15. No 15. „ o. + — ,5° 0. ),2° C. Homöopathisch® Anstalt ig FRANKFURT A. M„ Töngesgasse 33 35 U MMW spec. für GescklkchlS-, Harnröhr-, Blasrnl.. 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Rcallehrer Karl Jann 3. Schreinermeister Karl Orbig 4. Oekonom Louis Flett 5. Fabrikant Emil Schwall 6. Goldarbeiter Karl Brück Von den Genannten sind Ord.-Nr. 1—10 auf die Dauer von 9 Jahren und Ord.-Nr. 11 auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Wahlprotokoll und die Abstimmungsliste während drei Tagen, nänllich Montag den 18. November, Dienstag den 19. November und Mittwoch den 20. November einschließlich, vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr, auf unserem Bureau zur Einsicht jedes Stimmberechtigten offenliegen und daß während dieser Frist Einwendungen gegen die Wahl und gegen die Gewählten, sowie gesetzlich zulässige Äblehn- ungen bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorgebracht werden können. Gießen, den 16. November 1901. 7512 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Bekanntmachung. Die Stadt Gießen hat aus der von ihr erworbenen Margarethenhütte noch einige Lagerplätze und Lagerräume zu verpachten. Refl.ktar.ten wollen sich an uas oder an dar Stadtbauamt wenden, woselbst auch der Plan und die Beschreibung über die einzelnen Plätze eingesehen werden können. Gießen, den 14. Juni 1901. 4393 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. M e c u m. Bekanntmachung. In das hiesige Handelsregister Abt. A wurde heute unter Dir. 130 eingetragen die Firma „Karl Erdmann" zu Lollar; Inhaber: Handelsmann Karl Erdmann daselbst. Gießen, am 15. November 1901. 7508 Großherzogliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Kesfelbach für das Jahr 1902/03 liegt vom 18. d. Mts. an acht Tage lang auf hiesigem Bürgermeisterei-Bureau zu jedermanns Einsicht offen. Kesselbach, den 15. November 1901. Großh. Bürgermeisterei Kesselbach. Stein 7507 Bekanntmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Ruttershausen für das Jahr 1902/03 ' liegt vom 18. d. Mts. an acht Tage lang auf der hiesigen Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht offen. Ruttershausen, den 15. November 1901. Großherzogliche Bürgermeisterei Ruttershausen. Klinkel. 7500 Bekanntmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Reiskirchen für das Jahr 1902,03 liegt vom 18. d. Mts. an acht Tage lang auf hiesigem Bürgermeisterei-Bureau zu jedermanns Einsicht offen. Reiskirchen, den 15. November 1901. Großh. Bürgermeisterei Reiskirchen. Wagner. 7511 Museum des Höerhess. Heschichtsvereius. Wiedereröffnung Sonntag den 17. d. Mts., um 12 Uhr. Das Museum ist vom 24. d. Mts. an wie früher jeden Sonntag von 11 bis 1 Uhr dem Publikum unentgeltlich geöffnet, außerhalb dieser Stunden gegen ein Eintrittsgeld von 50 Pfg. für 1 bis 2 Personen, 1 Mark für 3 bis 6 Personen. Gießen, 15. November 1901. 7509 Der Vorstand. Pfelfenfabrik, Export und Versandt. gratis und frei von C. H. Schneller, Erfurt, No, i«. 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Verwaltungs-Direktion der neuen Kliniken. Verdingung von Drainagearbeiten. Die Graben- und Rohrverlegungsarbeiten für die in den Grundstücken des Herrn Kommerzienrat Gail in Rodheim a. B. zur Ausführung vorgesehenen Drainaaen sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen in den Geschäftsränien des Bauherrn, Gießen, Neustadt 32, aur Einsicht offen, woselbst auch die Offerten in verschlossenem Umschläge postfrei, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis spätestens Mittwoch den 20. d. Mts., einzureichen sind. Die Bodenbeschaffercheit kann jederzeit an Ort und Stelle eingesehen werden. 7464 Gießen, am 13. Novdr. 1901. Die Bauleitung. WtHNVWU Verboten für Damen müßte flüssiger Spiritus zu Frisierzwecken werden, denn Frisier - Lampen mit HartspiritnS-Heiznug ind nicht allein praktisch, sondern vor allen Dingen ungefährlich. Zu haben bei 7494 H.Tichy. LelttrSm 43. i KOGNAK deutscher und framösischer, ärzllich empfohlen, zu haben bei 884 F. 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