etei ___ rutsvUH^ gnal :tllch empfohj. mtiertfreivonWer ijaib|toüat,ttnerft Qualität : N. von W, iL) • * . , L- ttWLSU. bei ? irl W “W«, Ecke Lonne, Sa rmann & Hemcli- i garantiert rein,DVi> tun oder Portweii Nti bei. Aag.iVolllL lf, Emil Bender i chbiitten i chlörbe i WO tkelkörbe -ierkörbe ürUDtlagen rfttiiwüttn t blennann n, «letchstr-ße^- nlerslation für _ °-d'E „.'ad«« WS z und L Weh (Marca Italia) he 90 Pfg. wkL A L Rotwein be 60 Pfg. wll. Gb empfiehlt IW „Seeler wigstrasse 20. Ar. 295 ^scheint täglich Ausnahme deS Montags. Die Gießener Familien, olmter werden dem An- Ittger im Wechsel mit i>tm »Hess. Landwirt' unb den .Blättern füt hessische Volkskunde' viermal wöchentlich bei» gelegt. [Reboftion, Erpeditton und Druckerei: Lchulstraße 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gietzen. FernsprechanschliißNr.bl. fünftes Blatt. 151. Jahrgang. Sonntag 15. Dezember 1901 MtzenerAnzeiger General-Anzeiger w Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Annahme von LnzeiaeW au der für den folgenoea« Tag erscheinenden Nr. bis vormittags 10 Uhr. Alle Anzeigen-Dermitt- lungsstellen des In* und Auslandes nehmen Anzeigen entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12Ps^ auswärts 20 Pfg. Rotationsdruck u. Verlag der Brüh l'schen UniversitätS - Druckerei (Pietsch Erben). Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witt ko; für den Anzeigenteil: HanS Beck. Aus KM und Kand. (Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist tun unter genauer Quellenangabe: „Gieß. Auz." gestattet.) • Gießen, den 14. Dezember 1901. ** Falsche Wohlthätigkeit. Daß in der Weihnachtszeit sowohl die Ehristenliebe, wie die allgemeine Menschenliebe mit einander wetteifern, wer am meisten durch Gaben der Liebe wohlthun kann, ist ein erfreuliches Schauspiel. Aber schmerzlich berührt es jeden Kenner des Menschenherzens, wenn er sieht, daß die Weihnachts-Be- scherungen zu öffentlichen Schaustellungen werden, daß ohne Vorsicht und Weisheit dabei verfahren wird, daß dieselben Armen, Familien wie Kinder, an mehreren Stellen zugleich beschenkt werden, dadurch in ihren Ansprüchen wachsen, uno die Gaben gar nicht mehr als Wvhlthat ansehen. Dagegen die bescheidene und verschämte Armut wird ost übersehen, oder doch nur wenig berücksichtigt. Nun läßt sich ja eine Sitte oder Unsitte nicht mit einem Male abstellen. Aber wer das Zartgefühl der Armen schonen, selber das Gefühl der Befriedigung beim Wohl-- thun erfahren, seine Kinder zur Freude an der Liebesübung frühe erziehen will, suche den Armen im Verborgenen weihnachtliche Freude zu machen, knüpfe mit ihnen persönliche Beziehungen an, und zeige herzliche Teilnahme für sie. Der freundliche Händedruck macht die Gabe wertvoll, der dankbare Blick des Auges ist ein schöner Lohn. ** Wichtig für Witwen und Waisen sind einige Bestimmungen des Jnvaliditätsgesetzes, die nicht bekannt genug sind. Es heißt dort: Wenn eine männliche Person, für welche mindestens für 200 Wochen (das sind 4 Jahre) Beiträge entrichtet worden sind, verstirbt, bevor ihr die eine Rente bewilligende Entscheidung zugestellt ist, so steht der hinterlassenen Witwe oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, den hinterlassenen ehelichen Kindern unter fünfzehn Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Verstorbenen entrichteten Beiträge zu (mit anderen Worten: Erstattung aller von dem Verstorbenen selbst ent- Kine ausgebliebenc Auudesratsverordnung. Reinhard Mumm, der Generalsekretär der freien krrchlich-sozialen Konferenz, schreibt in der „Täglichen Runoschau": Auf eine ausgebliebene Bundesratsverordnung über m.e Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gast - uud Schankwirtschaften lenken wir die öffentliche Aufmerksamkeit. Als die Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 das Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe von de.r Sonntagsruhe ausschloß, wurde sowohl von den Ver- tvetern der Regierung, wie von verschiedenen Seiten des HiLichstages anerkannt, daß die Lage der Gehilfen in diesen Asetrieben, besonders der Kellner, sehr mißlich sei. Sonn- logsarbeit, überlange Arbeitszeit uno Nachtarbeit sind in keitnem Berufe so ruinös; in keinem ist der Prozentsatz brr Selbstmorde so hoch Die Erhebungen der Immission flr Arbeiterstatistik vom Jahre 1893 und die Veröffentlichungen der Kommission in den Jahren 1894—1900 vertieften die Einsicht in das Kellnerelend. Endlich 1900 wurde ein Entwurf zum Schutze der jkkllner veröffentlicht, auf Grund dessen kommissarische Beratungen zwischen Vertretern des Reichsamts des Innern umb der beteiligten preußischen Ressorts stattfanden. Im Kürz ging der verbesserte Entwurf dem Bundesrat zu. Der Entwurf sah eine ununterbrochene Ruhezeit Von mindestens acht Stunden, in Städten über 20*000 Einwohnern von mindestens neun Stunden vor — due Ausnahmebestimmung für 60 Tage war nicht sehr wesentlich, da sie nur Verschiebung, nicht Verkürzung der Ruhe zuließ. Alle drei Wochen sollte eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden gewährt werden, in den oi bern beiden Wochen eine weitere ununterbrochene Ruhe- zeiit von mindestens sechs Stunden; Gehilfen und Le hrlinge unter 16 Jahren sollten nickst nach 10 Uhr ab ends und nicht vor 6 Uhr morgens beschäftigt werden; (ö»ehilfen und Lehrlinge weiblichen Geschlechts unter 18 Jahren, die nicht zur Familie des Arbeitgebers gehören, sollten nicht zur Bedienung ber Mste verwandt werden. Gegenüber den schweren Schäden, die bloßgelegt waren, bedeuten diese Bestimmungen eine entschiedene Wendung zur Besserung. Am L Oktober 1901 sollten sie in Kraft traten. Der 1. Oktober kam; die Verordnung war ausge- bliebeu. Am 5. Oktober teilte der Reichskanzler (Reichsamt deÄ Innern) der Hauptverwaltung des deutschen Kelluer- brndes mit, daß der Beschluß des Bundesrats über den Cmttourf voraussichtlich bald erfolgen werde. Der De- reimber ist gekommen, und der Beschluß des Bundesrats ist noch nicht erfolgt. Sollten noch in letzter Stunde Verbesserungen des Lmtwurfs geplant sein? Gewiß wären sie erwünscht. Vor allem ist ungeschickt, daß „als Gehilfen und Lehrlinge im Sinne dieser Bestimmungen nur solche Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gelten, welche im Betriebe der Gast- unb Schankwirtschasten als Oberkellner, Kellner ober Kellnerlehrlinge, als Köche oder Kochlehrlinge, am Büffet «oder mit dem Fertigmachen kalter Speisen beschäftigt werden." Es ist schlechthin unersindlich, weshalb die „kalte Mamsell" geschützt, die Verkäuferin warmer Würstchen aber nicht geschützt ist. Zu einer Satire, die nahe läge, ist alier die Thatsache zu ernst, daß hiernach weiter Zehntaasende, die in Gasd- und Schankwirtschaften gewerblich, beschäftigt werden, ungeschützt bleiben, und der Umgehung äjüren und Thore geöffnet werden sollen. Die Portiers, Oben er, Kutscher, Mrtvmobilführer, Kondukteure, Fahrstuhlführer, Haus- und Büffetangestellte, Bierausgeber und Zapfer, Putzer, Aufwäscher, Zimmer-, Wasch- und Küchen- mädckstn, die Pagen, Spül- und Kegeljungen bleiben ungeschützt. Und es wäre doch einfach und klar, wenn es hieße: unter diese Bestimmungen fallen alle in Gast- unb Schankwirtschaften gewerblich beschäftigten, nicht zur Famille bes Arbeitgebers gehörigen Personen männlichen unb weiblichen Geschlechts. Es müßte weiter eine Mittagspause für die im Hause Beköstigten von einer halben, für die nicht im Hause Beköstigten von einer Stunoe vorgeschrieben werden — wie müssen die Angestellten heute oft ihr Essen hinunterschlingen! Eine, ob auch noch so bescheidene Sonntagsruhe fehlt in dem Entwurf ebenso wie Strafbestimmungen und Vorschriften über eine Betriebsordnung (Höhe und Verwendung der Strafgelder usw.) Aber wickstig ist vor allem, daß die Schutzbestimmungen bald in Kraft treten. Mag später ein Gesetz dauernde Besserung schaffen; zunächst muß eine Verordnung des Bundesrats oen schlimmsten Mißständen ein Ende bereiten. Es war verkehrt, daß ein großer Teil des Ge- hilfenstandes alles von einem Gesetze erwartete — wann wird der Reichstag einmal Zeit haben, ein Kellnergesetz zu verabschieden? Die Krankenversicherungsnovelle und Die Seemannsordnung reden eine Deutliche Sprache. Es ist auf das dringendste zu wünschen, daß die seit zehn Jahren vorbereitete Bundesratsverordnung zum Schutze aller in Gast- und Schankwirtschaften gewerblich beschäftigten Personen zum 1. Januar 1902 in Kraft tritt richteten Beiträge-. Der Erstattungsanspruch muß bei Vermeidung des Ausschlusses vor Ablauf eines Jahres nach dem Tode des Versicherten erhoben werden. Der Antrag ist also innerhalb dieser Frist bei dem Landrat des Kreises oder dem Magistrat ber Stadt oder dem Vorstände der Alters- und Jnvaliditätsanftalt einzureichen, in deren Händen die Versicherung des Verstorbenen lag. ** Die Herbergen zur Heimat, im ganzen 457 in Deutschland, haben schon int Jahre 1900 es gemerkt, daß die Gewerbsthätigkeit stark im Rückgänge war. Im Jahre 1899 hatten sie 2 424142 zahlende Gäste, im Jahre 1900 dagegen 2 538 942, das sind 114 800 Wandernde mehr. Mittellose Wanderer, die auf den Verpflegungsstationen beherbergt wurden, waren 1899 475 068, dagegen 1900 waren es 526 017, also gegen das Vorjahr 50949 mehr. Zahlende und mittellose Wandernde zusammen waren im Jahre 1900 165.749 mehr eingekehrt, als im Vorjahre. Während im Jahre 1899 durch den Arbeitsnachweis in den Herbergen 132 891 Stellen besetzt wurden, konnten dagegen im Jahre 1900 nur 125 789 Stellenbesetzungen geschehen. ** Das Gesetz über den Urkunden stempel. Ter Rhein-Maiu-Gastwirteverband hatte sich vor einiger Zeit an das Grvßh. Ministerium um Revision des Gesetzes über den Ur künden stempel gewandt. Das Großh. Ministerium hat nunmehr dem Vorstände dieses Gastwirteverbandes in Bezug auf diese Eingabe, ein Antwortschreiben übermittelt, dem wir folgendes entnehmen: „Wennschon die Regierung bei der Neuheit des Gesetzes über den Urkunden stempel und dem hieraus folgenden Mangel an hinreichenden Erfahrungen eine Aenderung dieses Gesetzes zur Zeit für enchfehlenswert nicht erachten kann, so ist dieselbe mit Rücksicht auf die Finanzlage des Landes um so weniger in der Lage, Abänderungsanträgen zuzustimmen, welche eine wesentliche Verminderung der Stempeleinnahmen zur Folge haben würden. Dagegen ist die Regierung gerne bereit, Härten auszugleichen, soweit dies mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sich vereinbaren läßt, und mit einer Einnahmen Verminderung nicht verbunden ist." **Rückgang der Einwohnerzahl auf dem Vlatten Laude. In der Nummer 737 der „Mitteilungen der Zentralstelle für die Landesstatistik"' befindet sich ein Verzeichnis der Gemeinden des Gvoßherzogtums mit der Angabe der ortsanwesenden Bevölkerung nach ber Zähluna vom 1. Dezember 1900. Dasselbe legt wieder Zeugnis ab von dem fortschreitenden Rückgang der Einwohnerzahl auf dem platten Lande gegenüber dem teilweise sehr bedeutenden Bevölkerungszuwachs der Städte. Auch Die Laud- orte in ber Nähe ber Städte nehmen an diesem Bevölkerungszuwachs teil, ebenso macht sich die Bevölkerungsabnahme nicht geltend da, wo sich Industrie aus dem Lande entwickelt hat. Die Landflucht ist eben nur in den rein bäuerlichen Bezirken zu finden, das ist auch in unserem Lande eine Thatsache, an der nicht zu rütteln ist uno die fortwährend zu denken giebt. So haben beispielsweise im Kreise Dieburg 40, im Kreise Erbach 60, im Kreise Heppenheim 25, jiim Kreise Gießen 25, im Kreise Alsfeld 47, im Kreise Büdingen 32, im Kreise Lauterbach 35, im Kreise Schotten 30, im Kreise Alzey 30, im Kreise Bingen 13, im Kreise Oppenheim 24 und im Kreise Worms 14 rein ländliche Gemeinden Bevölkerungsabnahmen zu verzeichnen. In den übrigen Kreisen ist die Anzahl der Gemeinden mit Bevölkerungsabnahme nur gering, ber Kreis Groß-Gerau hat überhaupt keine Gemeinde mit Bevölkerungsabnahme. Kaue, Mensch, kaue! Gladstone, der bekannte englische Staatsmann, hat seinem Skiterlanbe nicht nur durch seine staatsmännischen Tugenden große Dienste geleistet, er hat der Menschheit auch ein be- vuihrtes Rezept hinterlassen, um gesund zu bleiben und sehr O zu werden. Er war bis zu seinem Tode einer der rüstigsten ncib gesündesten Männer Englands und verließ die Welt erst aach seinen: achtzigsten Lebensjahr und auch nur ungern. Das jüefultat ist also ebenso glänzend, wie das Mittel einfach. Es heüßt: Mensch taue! Gladstone versicherte es jedem, der es hören wollte, daß er jeden Bissen feiner Mahlzetten 36 mal, jage und schreibe, sechsunddreißigmal kaue. Das will umso- mchr besagen, als der alte Herr bekanntermaßen ein ausgezeichnetes Gebiß besaß. Wie übt nun aber der moderne Mensch die Kautechnik Es? Er steckt einen thunlichst großen Bissen in den Mund, Mckt mit seinen paar Zähnen einfettig zwei- bis dreimal darauf, gießt einen tüchtigen Schluck Bier oder Wein dazwischen, bäumt das „Zeug" besser rutscht, und würgt dann den ganzen Sffeiseknäuel hinunter. Der Magen mag nun sehen, wie er mü den Speisestucken fertig wird. Der läßt aber durchaus jriäjt mit sich spaßen, es wird ihm ohnehin genug zugemutet, ßeeine Verbauungswerkstätte ist nur für gut zerkleinerten und cimgespeichelten Speisebrei eingerichtet. Groben, in Bier ober Wi-lin schwimmenden Speisestücken steht er kraft- und machtlos gegenüber. Er plagt sich, so gut und schlecht es eben gehen vWg, und schiebt daun seinerseits die unbequeme Zufuhr in unzureichend verdautem Zustande in den Darm ab. Im Darme wiederum können nur die vom Magen zuvor gründlich verdauten Nahrungsstoffe verarbeitet werden, und so kann man sich vorstellen, wie wenig Nahrungssäfte der Verdauungsttaktus aus derartig schlecht gekauten Speisen für den Körper herausziehen kann. Ist es da ein Wunder, wenn man jeden dritten Menschen über schlechte Verdauung, Benommenheit im Kopf, Magenbeschwerden, Kopfschmerzen, Migräne, Nervosität und was dergleichen angenehme Drangsale mehr sind, klagen hört? Schlechte Verdauung, schlechtes Blut, schlechtes Befinden, schlechte Laune: schon die Alten nannten den Magen den „$atcr aller Trübsal". Vor allen Dingen nehme man sich zum Esten Zett. Es handelt sich ja nicht um ein Hindernisrennen, sondern um die wichtigste und hygienisch bedeutsamste Tagesfunktton. Wir kennen ja vorläufig keine andere Möglich- kett, unseren Körper instand zu hatten als durch Essen. Folglich: will man seinen Körper gut instand halten, also frisch, gesund, plage- und beschwerdelos, dann muß man auch langsam effen; denn gut gekaut, ist halb verdaut. Die Gewohnheit thut dabei alles. Zuerst wttd man vielleicht lächeln, wenn man hört, man solle 36 mal die Speise kauen; hat man sich aber erst einmal mit einiger Energie daran gewöhnt, gut zu kauen, so wird man schon nach kurzer Zett nicht mehr begreifen, roie es möglich war, daß man früher so unvernünftig große Bisten hinunterwürgte, und bald wird man wahrnehmen, welchen Einfluß auf das Wohlbefinden das Kauen ausübt. Ettern sollten schon zeitig ihre Kinder an die goldene Regel des guten Kauens gewöhnen, anstatt, wie es jetzt oft geschieht, ihre langsam essenden Kinder mtt Schelten zur Ette zu treiben. Es giebt nichts Dümmeres! Gut kauen können, heißt — das ist klar — auch gute Kauwerkzeuge besitzen. Mtt den Fingern kann man kein Papier durchschneiden, mtt Zahnstümpfen und hohlen Zähnen kein Fleisch zerkauen. Die Zahnfrage wäre also zuförderst zu regeln. Hohle Zähne sind, sowett wie möglich, beim Zahnarzt in Ordnung zu bringen, und im Uebrigen muß man sich unverzüglichan eine vernünftige Zahnpflege gewöhnen. Das ist unbedingt nötig, nicht nur um die Zähne selbst zu erhallen, sondern vielmehr der Reinlichkeit wegen; denn die Fäulnisstoffe, die aus jeder Mundhöhle, die nicht täglich mehrere Male gereinigt und gespüll wird, in den Magen hinabgeschluckt werden, beeinträchttgen die Verdauung erst recht aufs empfindlichste. Wie man seine Zähne pflegen muß, das ist oft schon eingehend erklärt worden. „Die Sache ist einfach: den zahnzerstörenden, fäulnisbildenden Spaltpilzen denNährboden verderben, also ihre Entwickelung unmöglich machen. Das geschieht durch mechanisches Entfernen der Bakterien - Nährstoffe und durch chemische Beeinflussung der Spallpttze selbst. Die mechanische Entfernung der Bakterien-Nährstoffe wird mit der Zahnbürste, die chemische Vernichtung der Spallpttze durch antiseptische Mundwässer besorgt. Die Bürste sei mittelhart. Als Mundwasser hat sich Odol am besten bewährt." Auf dem letzten zahnärztlichen Kongreß in Paris wurde Odol als das zweckmäßigste Mundwasser bezeichnet, das bisher im Handel erschienen ist. 8147 (Der nächste Artikel erscheint am Scnnstag dem 4. Januar.) Unter dem Mlmsclikdsm ist eine praktische Gäbe doppelt willkommen, deshalb sollte ein Körbchen der bewährten Maggi-Produkte nicht fehlem Mit „Maggi-Würze* verbessert die Hausfrau jede fade Suppe und Speise. „Maggi's Gemüse- und Krastsuppen" ermöglichen es, in wenigen Minuten, nur mit Zusatz von Wasser, nahrhafte, köstliche Suppen herzustellen. „Maggi's Bouillon-Kapseln" geben, nur mit kochendem Wasser übergossen, eine ausgezeichnete trinksertige Fleisch- oder Kraftbrühe. Der billige Preis dieser vorzüglichen Erzeugnisse ist auch der kleinsten Börse zugänglich. Zu haben in allen Kolonialwaren-Geschäften. Bekanntmachung, betreffend: Tonnen-Abfuhr. Die Abfuhr der Tonnen ist bis zum 1. Oktober 1904 dem Herrn Oekonom Christian Ncbe dahier übertragen. Tie Gebühren, welche der Unternehmer zu erheben hat, sind wie folgt festgesetzt worden: a) für eine Tonne von 120 Liter Inhalt 70 Pfg. b) , <, „ „ 40 „ „ 50 „ c) „ Entleerung eines liegenden Behälters 1.80 Mk. Die Hauseigentümer werden ersucht, rechtzeitig dem Unternehmer Atttteiluug zu machen, wenn die Abfuhr der Tonnen erforderlich ist. ließen, den 11. Dezember 1901. 8143 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _________________________I. B.: Wolff._________________________ Bekanntmachung. Au nächsten Jahre soll wieder eine Anzahl armer.' scrophulöser Kinder in der Kinderheilanstalt zu Bad- Nauheun behufs Gebrauchs eurer Badetür auf Kosten der Sparkasse untergebracht werden. Es ergeht daher an diejenigen Bewohner des Spar- kaffenbezirks Gießen, welche solche kranken Kinder haben, aber nicht m der Lage sind, die Kosten selbst bestreiten zu können, die Aufforderung, sich bei ihrem Pfarramt oder der betr.^ Bürgermeisterei zu melden. Bei der Anmeldung ist ein ärztliches Zeugnis abzugeben, in welchem die Notwendigkeit einer Badekur bescheinigt sein muß. Es können auch solche Kinder berücksichtigt werden, welche bereits auf unsere Kosten eine Badekur durchgemacht haben, falls dies ärztlicherseits für notwendig gehalten wird. Die Pfarrämter und Bürgermeistereien werden gebeten, die einlaufenden Meldungen mit den ärztlichen Attesten und einer Bescheinigung der Mittellosigkeit der betreffenden Eltern bis zmn 15. Dezember L Js. hierher einzusenden. Später einlaufende Meldungen tonnen nur dann berücksichtigt werden, wenn rechtzeitig angemeldete Kinder ausfallen sollten. — Es wird noch bemerkt, daß Kinder unter 3 Jahren, sowie Knaben über 14 und Mädchen über 15 Jahren in die Anstalt nicht ausgenommen werden. Gießen, den 28. November 1901. Der Direktor der Spar- und Leihkasse Gießen. _________________________Wiener. 7833 Bekanntmachung Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß im Monat Dezember L I. außer an den feststehenden Zahllagen — Mittwochs und Samstags — auch noch Dienstags und Donnerstags Geschäststage bei unserer Kasse abgehalten werden. Die Einleger werden im beider- seitigen Interesse ersucht, ihre Einlagebücher vorzulegen und entweder die Zinsen in Empfang zu nehmen oder beischreiben zu lasten. Sollten die Zinsen im Monat Dezember nicht erhoben und auch nicht beigeschriebeu werden, so kann dies ohne Verlust auch später geschehen, weil am L Januar 1902 die nicht erhobenen Zinsen in den Geschäftsbüchern der Kasse den Einlegern gut geschrieben werden. Gießen, den 29. November 1901. 7834 Der Direktor der Spar- und Leihkaste Gießen. ___________________Wiener._____ Mobiliar-Versteigerung. Dienstag den 17. Dezember, nachmittags iya Uhr anfangend, werden in dem Hause Kirchstraße 13, II, die zum Nachlaß des verstorbenen Ortsgerichtsmannes Mütter gehörigen, sehr gut erhaltenen Moblliargegenstände gegen gleich bare Zahlung versteigert: 1 Kaffenschrank, eine Plüschgarnitur (Sofa mit 6 Stühlen), 1 geschw. Salontisch, 1 Ledersofa, 1 Schreibtisch, mehrere Kommoden, 1 Weißzeugschrank, ein- und zweithürige Kleiderschränke, verschiedene Tische, 12 Rohrstühle, Sessel, Bilder und Spiegel, 1 gold. Herren- und 1 gold. Damenuhr, 4 vollständige Betten, mehrere Nachttische, 1 Küchenschrank mit Glasaufsatz, eine vollständige Kücheneinrichtung, sowie Hausgeräte aller Art. 8139 Die zu versteigernden Gegenstände können am Versteigerungstage vormittags zwischen 10 und 12 Uhr an- gesehen werden.I. A.r Schneider. Magdeburger Lebens-Versicherungs-Gesellschaft gegründet 1855. Vertreter für Hieße«: General-Agentur Heine, «rieb, Goethestr. 46 Versicherungen auf Todes- und Erlebensfall, Rente und Aussteuer. Mit und ohne Gewinnanteil, 5G% Bonifikation, Invaliditäts-Versicherung. Auch Versicherung für nicht normale Leben (Abgelehnten- Versicherung). Nach Wahl steigende oder annähernd gleichbleibende Dividende nach 3 Jahren. 1289 Unfall-Versicherung mit und ohne Prämien-Rückgewähr. Üb' Seereise-Unfall-Versicherung auch mit Einschluß b. außererrropätschen^audauleathalts (Weupolice) Lebenslängliche Eiaenbahnunlall-Versicherung «tiizepe liberale Versicherung» bedingungerr. 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Das Buch will unserer Jugend durch anziehende, aber lehrreiche ruhige Schilderung des Lebens im einsamen Bergwalde den Geist bereichern, das Gemüt veredeln, die Liebe zur Heimat stärken u. festigen I Inhalt: Ankunft in Falkenhorst. 2. Abend im Forsthause. 3. Auf froher Streife im Frühlingswalde. Mancherlei Abenteuer. Heimkehr. 5. j)fingstzeit in Falkenhorst. 6. Sommerleben in Falkenhorst. 7. Zur Herbstzeit in Falkenhorst. 8. Zn harter Winterszeit. Der berühmte Pädagoge polacf sagt darüber: Das ist gesunde Lebenskunst, anmutige tvissensbereicherung und bildende Geistes- und Herztnskost. Durch das Buch wehl frische äergesfutt und gesunder tüalbesbuft; Wahrheit und Schönheit gehen Hand in Hand. Nichts poh spannenden Abenteuern und doch spannend, nichts von fremdländischem Gewürz, aber heimatwürzig; nichts von unglaublichen Heldenthaten und doch anfeoernd zu rechtem Thun und Leben. NB. 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