«ii * r M.: entlieh • f' 6475 en \ eae 17. | •»•Ml taii s 8 elwaS GartemK Är 1. September toi ger Familie gesutt en in bertfoeb. 5» itü^flimSÄa i(fit. Bei guten Lei- । entfpreienbe Ler 'M Offerten ume bie Expevi^vn. b. Ä ^a\x6xnät)d)a fakf L.m\rb eine unüM Wen auf tchvu STagS über M.SallthoriK,» ftr. 186 Erste- Blatt. 161. Jahrgang. Sauestag 10. August 1901 »MiW M«U< -" ■ null ihm» tat eM -Dchm-lich 6**e«le«t. ttU Hmk >«at11tn> WHir wrt« fctu Äm *•♦*•*( mit „4k IT Gäerter" eM „vläNer neebtn ■ fHlcRenl GWMtztrtea unk MmI: IHMWiitz 7. GietzenerAnzeiger " General-Anzeiger *' '*•' Amtr- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Bezugspreis oienett*M Mk. 2.20, monatl. 76 Phg mit (tru.Qfrlohn; durch Mi Äbholeft^Nen vikrtkijüch»! Ml. 1.90, menati. 65 9t|. Bri Postbezug vierteljlhtt. Mk. 2.00 ohne Brstev-tv Alle Mn8ctatn:etnntttlue*e. stellen bU In- und ÜuMt«W nehmen Vnzeißkn fär Hu »Kfetner Un-cioer tntgew. grUenpreiS lokal H m, «useärte so Ma- «dreffe für DepeschEy Anzeiger Sictzen. FernsprechanschlußRr.IT. 3. 6. b) Dr. Melior-Alsfeld, c) Dr. Wallau-Lauterbach, die Großß Kreisamtmänner Dr. Heinrichs-Gießen, Dr. Wagner-Friedberg, Großh. Baurat Stahl, bie Provinzialtagsabgeorbneten Bürgermeister Alles-Nieder-Florstadt, Beigeorbueter Braun-Nidda, Mühlenbesitzer Erk-Nidda, Mühlenbesitzer Falck-Friedberg, Bürgermeister Fendt-Schotten, Justizrat Dr. Gutfleisch-Gießen, Kommerzienrat Heyligenstädt-Gießeu, Gras Orio.la-Büdesheim, Johs. Reibling I.-Brauerschwendt, Landgerichtsrat Dr. Schäfer-Gießen, Bürgermeister Schmalbach-Crainfeld, Ingenieur Schiele-Gießen, Kommerzienrat Trapp-Friedberg, 1. Ersatzwahl eines Mitgliedes zum Provin- zial-Ausschußbis Ende 1901 an Stelle des Präsidenten des Finanzministeriums, Gnauth. LandgerichtsratDr. Schäfer schlug Namens des Provinzialausschusses vor, an Stelle des £errn Gnauth das Ersatzmitglied des Provinzialausschusses Ingenieur Schiele, und an dessen Stelle den Kommerzienrat Georgi zu wählen. Graf Oriola hat selbstverständlich die Borgeschlagenen nicht zu beanstanden, er legt indessen einen gewissen Wert daraus, daß die Mitglieder des Provinzialausschusses sich auf die einzelnen Kreise möglichst gleichmäßig verteilen sollten, und schlägt deshalb den Mühlenbesitzer Georg Falck aus Friedberg vor. Justizrat Dr. Gutfleisch begründete den Vorschlag des Provinzialausschusses, und der Vorsitzende bestätigte die Ausführungen des Redners. Nachdem Landgerichtsrat Dr. Schäfer und Graf Oriola nochmals zur Sache gesprochen, ließ der Vorsitzende mittels Stimmzettel abstimmen. Die Wahl fiel auf Mühlenbesitzer Georg Falck zu Friedberg mit 8 Stimmen, die übrigen Stimmen fielen auf Herrn Schiele, zwei Abgeordnete enthielten sich der Wahl. Herr Falck nahm die Wahl an. 2. ErsatzwahlbisEnde 1901 fürdenProvinzial- ausschuß an Stelle des verzogenen Ersatz Mitgliedes Professor Dr. Frank. Namens des Provinzialausschusses schlägt Herr Landgerichtsrat Dr. Schäfer vor, Herrn Kommerzienrat Georgi an Stelle des Herrn Frank zu wählen, und beantragt zugleich die Vornahme der Wahl per Acclamation. Die Versammlung ist hiermit einverstanden. Es wurde hierauf Herr Kommerzienrat Georgi-Gießen einstimmig als Ersatzmitglied des Provinzialausschusses gewählt. 3. Wahl eines Mitgliedes und eines Stels- oertreters in den Vor st and eines zu bildenden Kassenverbandes zur Gewährung von Ruhegehalten pp. der staatlich bestätigten Forstwarte auf 5 Jahre. (Art. 11, Abs- 6 des Gesetzes vom 17. Januar 1901.) Der Vorsitzende erstattete das Referat und schlug vor, als Mitglied den Großh. Bürgermeister Alles zu Nieder- Florstadt und als Stellvertreter den Großh. Bürgermeister Jochem zu Laubach zu wählen und die Wahl per Aecla- mation vorzunehmen. Ein Widerspruch erfolgte nicht; es wurden hierauf die Genannten nach dem Vorschlag einstimmig gewählt. 4. Antrag der Stadt Lich aus Befreiung von Ler Beitragspflicht zuden Kosten derProvin- zial-Siechenanstalt. Nach dem eingehenden Referat des Vorsitzenden über diesen Punkt der Tagesordnung bemerkte gesagt sein soll, daß fragliche Heranziehung weder auf Grund etlva bestehender Verträge, noch auf Grund des, Art. 16 des Kunststraßengesetzes vom 12. August 1896 statt- finden dürfe, daß jedoch etwaigen künftigen Aenderungen der Gesetzgebung nicht präjudiziert werden solle. Nachdem der Großh. Kreisamtmann Dr. Wagner-Friedberg und Graf Oriola namentlich noch dazu gesprochen hatten, daß die in pos. 7 b des Vergleichs vorgesehena etwaige Rückvergütung an den Staat nicht stattzusinden haben werde, wurde dem Vergleich unter der vorerwähnten Voraussetzung zu Pos. 7 c und 7 b zugestimmt. 6. Prüfung der Rechnung der Provinzialkasse und Erstattung des Verwaltungs-Berichtes für 1899/1900. Unter Bezugnahme auf eine den Abgeordneten als Beilage zum Entwurf des Voranschlags für 1901/1902 vor der heutigen Sitzung in Druck zugegangene summarische Uebersicht über die wirklichen Einnahmen und Ausgaben der Provinzialkasse pro 1899/1900 trägt der Vorsitzende das Rechnungsergebnis der einzelnen Rubriken hieraus vor. Er bemerkte dazu, daß der Abgeordnete Oberamtsrichter Rabenau die Rechnung vorgeprüft, und nichts zu beanstanden gefunden habe. Der Provinzialausschuß beantrage deren Gutheißung. Hierauf verlas der Vorsitzende den Verwaltungsbericht des Provinzialausschusses pro 1899/1900 und stellte diesen und die Rechnung zur Diskussion. Es meldete sich niemand zum Wort. Hierauf wurde dem Anträge des Vorsitzenden gemäß die Rechnung für 1899/1900 in allen Teilen gutgeheißen, und die vorliegenden Kreditüberschreitungen und die Ausstände genehmigt. 7. Voranschlag der Prv vin zialkasse pro 1901/1902 betreffend. Ter Vorsitzende trug die einzelnen Boranschlagskredite, mit der Ausgabe beginnend, vor, und bezog sich auf die dem Voranschlag beigedruckten Erläuterungen. Zu den Rubriken 18 und 19 — „Unterhaltung der Kreisstraßen" und „Neubau von Kreisstraßen" — referierte Großh. Baurat Stahl. Derselbe bringt hierbei einen Antrag Großh. Kreisamts Scholten zur Verlesung, dahingehend, zur Aufbesserung der Gehalte der Kreisstraßenwarte des Kreises Sck)otten weitere 800 Mark in das Budget aufzunehmen. Diesep Betrag wurde zu Lasten der Kreißstraßen-Unterhaltungs- kosten des Kreises Schotten für 1901/1902 genehmigt. Zu dem Straßen-Neubau Bad-Nauheim—Ober-Mörlen bemerkte Mühlenbesitzer Falck, es bestehe eben zwischen Bad-Nauheim und Ober-Mörlen eine Straße, welche das Ideal einer Kreisstraße haben könne. Trotzdem sei eine Straße mit einer Steigung bis zu 10 Prozent geplant. Dies könne man nicht billigen. Er halte die Straße auch nicht für nötig, es genüge vielmehr ein guter Fußweg. Die bestehende Straße sei höchstens 300 Meter weiter als die projektierte Straße. Großh. Kreisamtmann Dr. Wagner erklärte, daß es längst der Wunsch der beteiligten Gemeinden sei, daß diese Straße gebaut werde. Durch den bestehenden gut begangenen Fußweg sei der Verkehr nachgewiesen. Dieser Fußweg vermittele einen direkten Verkehr mit einem Teil von Bad-Nauheim. Gras Oriola bemerkte, daß der Kreistag zu Friedberg einstimmig auf Erbauung gedachter Straße bestanden habe. Aus den Orten Bad-Nauheim und Ober-Mörlen seien dringende Bitten an den Kreistag getommen, diese Straße auszubanen mit Rücksicht auf die enge Verbindung beider Plätze, und deshalb habe auch der Kreistag das Bedürfnis anerkannt. Nachdem Kreisamtmann Dr. Wagner unter Zustimmung des Grafen Oriola noch erklärt hatte, daß die in Betracht kommenden Gemeinden die Absicht ausgesprochen hätten, bie Straße auf eigene Kosten alsbald auszubauen, wenn diese Konen innerhalb 10 Jahren ersetzt würden, beantragte Großh. Baurat Stahl den Ausbau der Straße unter der Bedingung, daß dieselbe auch in der Gemarkung Bad-Nauheim nicht mehr wie 6,28 Prozent Steigung erhalte, und die Stadt Bad-Nauheim gehalten sei, die Straße nach dem Johannesberg so unr- zubauen, daß eine Steigung von 6,28 Prozent mcht überschritten werde. , _ „ _ Diesem Anträge wurde auf die diesbezügliche Frage des Vorsitzenden zugestimmt. Der Vorsitzende Eonftutierte am Schlüsse der Beratungen über Straßen-Neubau, daß der Provinzial tag! zu allen projektierten Straßen seine Zustimmung gab. Nach vollständiger Durchberatung des Voranschlags stellte der Vorsitzende denselben zur Tisors,wn. Tas Wort wurde von niemand weiter begehrt. Es wurde hierauf der Voranschlag dem Anträge des Provinzialausschusses qemäß auf den Gesamtbetrag von je 785 961,26 Mk. in Einnahme und Ausgabe festgesetzt, und die dazu gegebenen Erläuterungen genehmigt. 8 Feststellung eines N ach tra gsb ud g et für Großh. Baurat Stahl erläuterte dieses Budget und gab Aufschluß über die Gründe, welche die Vorlage desselben veranlaßte. Graf Oriola bat bei dieser Gelegenheit die Groß-Karbener Brücke baldigst fertig zu stellen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Provinzialtag das Nachtragsbudget mit einer Einnahme und Ausgabe von je 44 187,50 Mark genehmigen wolle, erfolgte einstimmige Bejahung. Hierauf wurde der Provinzialtag geschlossen. Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: v. Bechtold. Dr- Schäfer. Reibling. Der Protokollführer: Schifsnie. Mühlenbesitzer Falck, er glaube, die Voraus- etzung, daß der Provinzialausschuß die Beteiligung aller Gemeinden an der Siechenanstalt beschlossen habe, könne keinen Grund zur Ablehnung des Antrags bilden, umsoweniger, als er auS dem Schreiben des Herrn Medizinalrat Dr. Haberkorn entnommen habe, daß in Lich für die Siechen genügend gesorgt sei. Es müßte denn nur eine Ablehnung des Antrags auf Grund des Art. 10 der Kreis- unb Provinzial-Ordnung erfolgen können. L a n d g e r i ch t s.r a t D r. Schäfer: Der Provinzial- tag habe bei Beschlußfassung über die Vorlage eingehend darüber beraten, welche Kategorie von Personen in die Anstalt aufgenommen werden sollten, und daß man hierbei Trennung der Geschlechter und audy besondere Räume für sog. Unreine vorgesehen habe. Außerdem solle eine Abteilung für etwaige Geisteskranke und Epileptische geschaffen werden, und es würde sich fragen, ob die Stadt Lich Räume für alle derartige Kranke, also Räume, in welche Kranke und Sieche ausgenommen werden könnten, besitze. Keinesfalls könnten in Lich Kranke, wie sie im Pro- vinzialsiechenhaus untergebracht werden könnten, Aufnahme finden. Außerdem komme der Art. 10 der Provinzial-Ordnung in Betracht, weshalb er bitte, den Antrag Lich abzulehnen. , . _ Graf Oriola: Dem Vorredner stimme er bei. Er könne nicht annehmen, da,ß das Licher Haus den Anforderungen, die an das Provinzial-Siechenhaus gestellt würden, entspreche. Man habe indes die Siechenhaussrage unterstützt, um die kleineren Krankenhäuser für akute Kranke zu erhalten, und diese kleinen Krankenhäuser seien absolut nicht geeignet zur Aufnahme von Siechen die jahrelang dort blieben, und Kranken aller Art den Eintritt in dieselben erschwerten. Wolle man jetzt bei Lich den Anfang machen, und eine Ausnahme beschließen, bann würde bald eine Anzahl anderer Gemeinden mit gleichen, nicht im Interesse der Kranken liegenden Anträgen kommen. Medizinalrat Dr. Haber körn: Er weise auf die medizinischen und sanitären Verhältnisse hin. Es sei nicht nur unzweckmäßig, sondern falsch, wolle man Sieche und akute Kranke zusammenlegen. Dasselbe Personal, welches unreine oder eitrige Kranke zu behandeln habe, müsse im nächsten Augenblick Sieche bedienen, und bei derartiger Verpflegung fei leicht eine Uebertragung von Krankheit möglich. Er glaube, man müsse unbedingt an der Auffassung der beiden Vorredner festhalten und vermeiden, daß Sieche und Kranke in demselben Haus untergebracht würden. Ebenso müßten infektiöse und nicht infektiöse Kranke wie eitrige Kranke von einander getrennt gehalten werden. Der Vorsitzende stellt hierauf die Frage: „Beschließt der Provinzialtag dem Anträge des Provinzialausschusses entsprechend die Ablehnung des Ge- suck)s der Gemeinde Lich um ^Befreiung, von der Zuziehung zu den Kosten der Anstalt mangels der Voraussetzungen des Art. 10 der Kreis- und Provinzial-Ordnung?" Hierauf wurde der Antrag der Gemeinde Lich mit allen gegen eine Stimme abgelehnt. 5. Die Kosten der Straße Bergwerk Ludwigs- Hoffnung bisKreisstraßeMelbach — Dorheim, s o g. „H o h e S t r a ß e". Der Vorsitzende verweist auf die im Anhang II. zum Voranschlag — Seite 25 bis 27 — abgedruckte Erläuterung und erteilt dem Großh. Baurat Stahl das Wort zu einigen technischen Bemerkungen. Großh. Baurat Stahl erläutert hierauf, wie die Frage mit der sog. „Hohen Straße" entstanden ist, und verweist auf den Seite 26 des Voranschlags aufgeführten Vergleich mit Großh. Ministerium der Finanzen. Der Kreis Friedberg habe nun beschlossen der pos. 7 c des Vergleichs nicht zuzustimmen. Er glaube indes, baß auch dieser pos. zuzustimmen sein möchte, zumal bie vom Staate zu leiftenbe Summe von 10 000 Mark Ersatz eines Teiles ber bem Kreise zufallenben Unterhaltungskosten hüben soll. Wenn auch der Inhalt ber pos. 6 des Vergleichs eine andere Auslegung zulasse, so sei zu berücksichtigen, daß in bieser pos. 6 eben der Inhalt des Antrags Großh. Negierung an die Stände toiebergegeben werden mußte. Es frage sich, ob ber Provinzialtag dem vorliegenben Vergleich beitreten wolle unter Abstrich von pos. 7 b und Belassung von pos. 7 c. Er glaube, es werde sich zur leichteren Lösung der Frage«empfehlen, daß bei pos. 6, Zeile 2, hinter dem Worte „Herstellung" noch eingeschaltet werbe „unb Unterhaltung". Der Provinzialtag stimmte zu. I n st i z r a t D r. G u t f l e i s ch teilte mit, baß er seinerzeit Namens der Provinz den Prozeß wegen der Beitragsleistung mit dem Staate geführt habe, und erläuterte, auf welche Art ber oben erwähnte Vergleich zu stände gekommen sei. Er bat, dem Vorschlag des Großh. Baurats zuzustimmen. Sollte ber Kreisausschuß Friedberg seinen Antrag aufrecht erhalten, so müsse er den Vergleich zurückziehen. Graf Oriola bemerkte, er halte sich nicht für befugt, von ber Ansicht bes Kreisausschusses bes Kreises Friebberg heute abzugehen unb bat, ben Beschluß besselben als einen ganz logischen auf zu fassen. Er glaube indes, wenn bie Sache so zu staube komme, wie der Provinzialausschuß Vorschläge, bann werde der Kreisausschuß zu Friedberg seine Bebenken fallen lassen, es müsse aber pos. 7 b wegbleiben. Iustizrat Dr. Gutfleisch fragt hierauf, ob der Provinzialtag mit dem im Vergleich erwähnten Betrag von 10 000 Mark einverstanden fei. Die Frage wurde Redner schlägt hierauf vor, der pos. 7 c des Vertrags unter der Voraussetzung zuzustimmen, daß damit nur Amtlicher Feil. Protokoll der einuuddreistigsteu Sitzung des Proviuzialtags der Provinz Oderhessrn. Geschehen Gießen, den 22. Juni 1901. Anwesend: 1. der Vorsitzende: Großh. Provinzialdirekwr Geheimerat von Bechtold, 2. die Großch. Kreisräte a) Geheimer Regierungsrat Schönseld-Schotten, Bürgermeister Zimmer-Grünberg, Bürgermeister Zinßer-Schlitz, ber Großh. Kreisarzt Mebizinalrat Dr. Haberkorn-Gießen, 7. der Protokollsiihrer Bureauvorsteher Schifsnie. Der Vorsitzenbe eröffnete den Provinzialtag unter Begrüßung der erschienenen Vertreter der Kreise und ber Abgeordneten, unb gedachte sodann der seit der letzten Sitzung des Proviuzialtags^ verstorbenen Mitglieder desselben, Grafen Friedrich zu Solms-Laubach, Erlaucht unb Großh. Bürgermeister Geißler zu Lollar, zu deren Ehrung die Versammlung sich von den Sitzen erhebt. Es wurde nun die Beschlußfähigkeit des Provinzialtags festgestellt. Die fehlenden Abgeordneten find entschuldigt. Zu Urkuudspersonen wurden die Abgeordneten Johannes Reibling I. und Laudgerichtsrat Dr. Schäfer ernannt und als Protokollführer Bureauvorsteher Schifsnie bestellt. Nunmehr wurde in die Tagesordnung eiugetreten. Gießen, 7. August 1901, Betr.: Wie oben. zu erhoffen und lediglich abzuwarten, was die Zeiten bringen, ob sie vielleicht die Gesinnungen der Regentin mildern oder auf andere Weise ihrer Herrschaft ein Ziel setzen. Saran v. Sfietrntran vor dem Kriegsgericht. Niederweiler b. Saarburg, 8. Aug. Der Beginn der Gerichtsverhandlung spielt sich in dem Gasthof von Oberweiler ab. 'Präzis 9 Uhr erschien Baron von Stietencron, der den linken Arm in der Schlinge trug, in der Dragoner-Uniform, mit sieben Orden geschmückt, eine schmächtige, mittelgroße Gestalt mit rötlichem Vollbart und Glatze. Ter ungefähr 50 Jahre alte Angeklagte stellte ich den Mitgliedern des Kriegsgerichts vor. Stietencron ist der Sohn eines Landgerichtsrats; er trat 1870 in das Hannoversche Ulanenregiment Nr. ^.4 xin,,machte den deutsch- ranzösischen Krieg mit, und nahm an den Schlachten von Metz, Amiens, \©t Bapaume und St. Quentin teil. Er wurde 1883 Premierleutnant und 1892 zur Disposition gestellt. Er wurde 1893 wegen Mißhandlung und Nötigung mit 30 polnischer Herkunft, und eß find nach dem Wortlaut der Bekanntmachung polnische Arbeiter russischer oder österreichischer Staatsangehörigkeit dann »icht von der Bersiche- rungspflicht befreit, wenn sie nicht zu denen gehören, denen der Aufenthalt im Jnlande nur für eine bestimmte Dauer behördlich gestattet ist, und die nach Ablauf dieser Zeit in das Ausland zurückkehren müssen. ES find dies also nur solche Arbeiter, auf die die in den Grenzgebieten erlassenen landespolizeilichen Anordnungen Anwendung zu finden haben. Diese landespolizeilichen Anordnungen aber haben in den Gebieten der übrigen Bundesstaaten keine Geltung, wie aus deren Wortlaut zu entnehmen ist. Bekanntmachung. Betr.: Befreiung von Ausländern von der VerficherungS Pflicht nach dem JnvalidenverficherungSgefetz. Der durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. März 1901 veröffentlichte BundeSratSbeschluß, wonach polnische Arbeiter russischer und österreichischer Staatsangehörigkeit, welchen der Aufenthalt im Jnlande nur für eine bestimmte Dauer behördlich gestattet ist, und welche nach Ablauf dieser Zeit in das Ausland znrülkkehren müssen, der BerficherungSpfltcht nicht unterliegen sollen, hat bei Arbeitgebern, die polnische Arbeiter im Großherzog, tum Hessen beschäftigen, vielfach zu irrigen Auslegungen Veranlassung gegeben. Dieser BundeSratSbeschluß bezieht sich in erster Linie auf die in den östlichen preußischen Pro< vinzen in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter russisch Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzogl. Bürgermeistereien der Landgemeinden und die örtlichen Jnvalidenverfiche- rnngsstellen deS Kreises. Wir weisen Sie auf den Inhalt unserer vorstehenden Bekanntmachung hin. v. Bechtold. in dessen Bann der Weg liegt, um den Schaden feststelleu zu lassen. Auf diesen Brief bekam ich keine Antwort. Am 12. Juli arbeiteten die Italiener wieder. Ich ersuchte sie, die Arbeit einzustellen. Dies schien den Arbeitern nicht zu gefallen. Der Arbeiter, welcher an vorderster Stelle arbeitete, stand im Graben mit einer Schaufel in der Hand. Er nahm eine Spitzhacke, stützte sich schwer auf die Schau- el und machte plötzlich eine Bewegung, als ob er aus ;em Graben springen wollte. Ich ging jetzt auf den letzten Arbeiter zu. Auf einmal hörte ich, daß alle Arbeiter laut chimpften. Der vorletzte Arbeiter, Fazzi, machte eine verdächtige Bewegung, welche micb veranlaßte, zurückzutreten. Ich trug des Gewehr unter dem rechten Arm, ging auf Fazzi zu, und suchte mich ihm verständlich zu machen. Fazzi drehte sich Plötzlich um, und stellte sich mit hoch geschwungener Schlippe vor mich Ich riß mein Gewehr hoch und ragte mich, ob ich schießen solle. Ich beschloß jedoch, solange davon abzustehen, bis mich Fazzi thätlich angegriffen hätte. Fazzi sprang aus dem Graben heraus und schlug mit der Schaufel auf meine Büchse, die ich zur Abwehr ihm entgegenhielt. Es folgten nun Schläge Fazzis, die ich mit dem G^vehr parierte. Infolge desDrucks, den die Schläge verursachten, ging ein Schuß, los, ich sagte mir: Wenn nur nicht einer der Leute getroffen ist. Als der Schuß losgegangen war, entstand eine kurze Pause im Angriff. Fazzi rief den anderen Arbeitern zu, sie möchten ihm helfen. Tas veranlaßte mich, mich nach den anderen Arbeitern umzusehen. Als ich sah, daß sie sich ruhig verhielten, wandte ich mW wieder auf Fazzi zu, der mir jetzt den Arm entzweischlug. Ich machte mW jetzt schußfertig und als er mit hochge- chwnngener Schaufel zu einem Schlage gegen mich ausholte, riß ich das Gewehr an den Kopf und schoß. NcW diesem Schuß sah ich das Blut rechts aus dem Halse fließen. Fazzi schrie auf, drehte sich um und legte sich auf die Seite. Ich Kümmerte mich um denGetroffe- nen nicht weiter. Meine Ansicht war, nur so weit zu. gehen, daß der Angriff abgewehrt würde. Ich war einen Augenblick entschieden mir darüber nicht cklar, welche Folgen der Schuß haben konnte. Nachdem mir aber der Knochen am Arm abgeschlagen war, wollte ich mW nicht ganz totschlagen lassen. Als ich sah, wo die Kugel saß, wußte ich, daß Fazzi sterben mußte. Ich begab mW nach Schloß Carrieres, wo ich das Bezirkskommando und das Amtsgericht Saarburg von dem Vorgefallenen in Kenntnis setzte. — Kriegsgerichtsrat Hirschberg: Sie hatten nWt die Absicht, zu töten, sondern nur dem Angriff zu begegnen? A n g e k l.: „Ja Es war wahrscheinlich, daß bei der Nähe . jeder Schuß tätliche Wirkung haben mußte, aber W hatte! keine anderen Verteidigungsmittel zur Hand. Wäre ich! Ein Chinese über die China-Wirren. Man wird den Chinesen kaum Unrecht thun, wenn man nach allem, was man bon ihnen erfahren hat, sie als das „verlogenste" Volk der Erde bezeichnet. Aber es giebt auch Ausnahmen unter den Zopfträgern, und auf einen solchen „weißen Raben", den Verfasser einer in englischer Sprache herausgegebenen Schrift über die chinesischen Wirren, macht die „Kreuzztg." aufmerksam. Es ist wohl der erste gebildete Chinese — Wing CH eng mit Namen —, der sich litterarisch mit dem China-Problem beschäftigt und den Mut hat, seine Ansichten öffentlich auszusprechen. Tie Pointe der Kritik ist in eindringlichen Warnungen vor der Kaiserin-Witwe und Li-Hung- Tschang enthalten. Ter Letztere ist nach Wing ein sehr gefährlicher Mann, ein Fremdengegner, ein Werkzeug in der Hand der Reaktionäre und ein Werkzeug der russischen Diplomatie. Daß Li-Hung-Tschang mit der russischen Diplomatie im Einverständnis handelt, das ist oft genug zu Tage getreten, trotz manches Spiegelfechter- Kniffs, auf den Rußland verständnisvoll einging. Wer weiß, ob nicht an Li-Hung-Tschang die Zauberkraft des „rollenden Rubels" zur Anwendung gelangt ist? Ter Reichtum dieses Mannes ist bekanntlich ungeheuer, sein Verlangen nach Mehrung der Schätze ebenso grost Ohne Li- Hung-Tschangs Hilfe und Duldung hätte Rußland sich nicht so bequem in der Mandschurei festffetzen können. Wing Cheng sieht das größtellnheil voraus, wenn die Mächte die Kaiserin-Witwe nicht zur Abdankung bringen und den jungen Kwa n g sü mit allen Ehren als wirklichen Herrscher auf den Thron setzen. „Vielleicht liehe sich die Kaiserin- Witwe durch Li-Hung-Tschang bewegen, sW im Interesse des Reiches zu opfern." Wir möchten erstens bezweifeln, daß Li-Hung-Tschang einen solchen Vorschlag wagt, der ihm das Leben kosten könnte, — und sei es durch gedungene Meuchelmörder — und noch mehr in Frage ziehen, daß eine Frau wie die Regentin, von dieser staunenswerten Energie und Herrschsucht, ein solchies Opfer bringt. Sie hat 19- .doch die ganze Macht auf ihrer Seite, ihre Befehle stnd offenbar bie einzig maßgebenden. Bliebe also nur das Mittel der G e Wal t Hiervon Gebrauch zu machen, würde nicht nur die Entfaltung militärischer Kraft in größtem Umsange erfordern, einen neuen Feldzug, sondern vor allem buch' das absolute Einvernehmen der Mächte Aber schon Rußland, das zwar bei Beginn der Wirren DvangsüchfiZell pls den einzig legitimen Herrscher- bezeichnete, würde hier sicherlich die Zustimmung verweigern, ebenso Frankreich. So ist denn keine radikale Lösung des China-Problems ' in den vor sie gehörigen Streitigkeiten eine ausschließliche । Zuständigkeit, d. h., sie schließen die Möglichkeit einer > xtlageerhebung vor den ordentlichen (Amts-, Landgericht) ; aus. Wer dennoch vor letzteren klagt, läuft Gefahr, mit . seiner Klage kostenpflichtig abgewiefen zu werden. Dor die Äewerbegerichte gehören nur, wie dies die Bezeichnung schon zuiwAusdruck bringt, gewerbliche Streitigkeiten. Sie können sich zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, sowie zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers untereinander abspielen. Unter Arbeiter im Sinne des Gesetzes sind zu verstehen: die Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, deren Rechtsverhältnisse in dem 7. Titel der Gewerbeordnung geregelt sind, diejenigen Werkmeister, Betriebsbeamte und mit höheren technischen Dienstleistungen betrauten Personen, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt. Vor den Gewerbegerichten können nWt klagend auftreten oder verklagt werden die Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften, sowie solche Arbeiter, die der Militärverwaltung unterstehen. Eine weitere Einschränkung erfährt die Zuständigkeit der Gewerbegerichte durch die Bestimmung, daß die Zuständigkeit der Innungen zur Entscheidung von gewerblichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und ihren Lehrlingen und die Zuständigkeit der Jnnungsschiedsgerichte zur Entscheidung von Streitigkeiten der genannten Art zwischen Jnnungsmitgliedern (Arbeitgebern) und ihren Gesellen und Arbeitern durch das Gewerbegerichtsgesetz nicht berührt wird. Insoweit eine Innung oder ein Jnnungsschiedsgericht zuständig ist, ist die Zuständigkeit des Gewerbegericht's ausgeschlossen. Mitglieder einer Innung oder Lehrlinge solcher Mitglieder können ihre Streitigkeiten untereinander (Mitglied gegen Lehrling und umgekehrt) in Bezug auf das Arbeitsverhältnis nur der Innung zur Entscheidung vortragen, Jnnungsmitglieder oder Gesellen und Arbeiter solcher Mitglieder können nur vor dem von der Innung errichteten Schiedsgericht gegeneinander (Mitglied gegen Geselle und umgekehrt) klagend auftreten. Tie sachliche Zuständigkeit des Gewerbegerichts regeln §§ 3 und 4 des Gesetzes, die durch die Novelle eine Neufassung erfahren. Die Zuständigkeit wird teilweise erweitert, teilweise präzisiert. Tie oben umschriebenen Personenkreise nehmen hiernach vor dem Gewerbegericht Recht in Streitigkeiten, die betreffen: den Antritt, die Fortsetzung oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches, Zeugnisses, Lohnbuches, Arbeitszettels oder Lohnzahlungsbuches, die Leistungen aus dem Arbeitsverhältnisse quf beiden Seiten, die Rückgabe von Zeugnissen, Büchern, Legitimationspapieren, Urkunden, Gerätschaften, Kleidungsstücken, Kautionen u. bergt, wenn ie aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses übergeben worben sind, die Ansprüche auf Schadenersatz oder einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag, wegen gesetzwidriger oder unrichtiger Eintragungen in Arbeitsbücher, Zeugnisse, Lohnbücher, Arbeitszettel, Lohnzahlungsbücher, Krankenkassenbücher oder Quittungskarten der Invalidenversicherung, die Berechnung und Anrechnung der Krankenversicherungsbeiträge und Eintrittsgelder, die Ansprüche, die auf Grund Uebernahme gemeinsamer Arbeit von Arbeitern desselben Arbeitgebers gegen einander erhoben werden. Neu ist, daß man vor dem Gewerbegericht klagen kann auf Aushändigung des Lohnbuches, Arbeitszettels ober Lohnzahlungsbuches, Rückgabe von übergebenen Zeugnissen, Legitimationspapieren ic., von Gerätschaften, Kleidungsstücken und Kautionen, auf Schadenersatz wegen unrichtiger oder gesetzwidriger Einträge in Arbeitsbücher, auf Zahlung einer bedungenen und verfallenen Vertrags-(Konventional-)strafe. Unzuständig ist das Gewerbegericht für Streitigkeiten über Konventionalstrafen, die den Zweck Haden, den Arbeiter vom Eintritt in ein Konkurrenzgeschäft oder von der Errichtung eines ein gen Geschäfts innerhalb eines bestimmten Bezirkes abzuhalten. Solche Konventionalstrafen können nur vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden, oweit sie überhaupt rechtswirksam bedungen sind. Für und gegen die Heimarbeiter (Hausgewerbetreibende) sind die Gewerbegerichte in obenbezeichnetem Umfang gleichfalls zuständig, vorausgesetzt, daß ihnen die Rohstoffe oder Halbabrikate von den Arbeitgebern geliefert werden. Ist dies nicht der Fall, dann ist eine Zuständigkeit der Gewerbegerichte nur dann gegeben, wenn solche im Statut angeordnet ist. Belanglos für die Frage der sachlichen Zuständigkeit ist die Höhe des Streitwertes. Vor dem Gewerbegericht kann man jeden Betrag einklagen. Selbstverständlich kann man nicht an einem beliebigen Gewerbegerichte seine Ansprüche erheben, man muß viel- i mehr stets an demjenigen Gewerbegerichte Nagen, in dessen Bezirk das Geforderte zu leisten ist. Eine im Bezirke ■ des Gewerbegerichts Gießen zu bewirkende Leistung kann nur am hiesigen Gewerbegericht zum Gegenstand einer Klage gemacht werden, einerlei, wo der Beklagte wohnt oder sich aufhält. Mark Geldstrafe bestraft. Stietencron hatte eine Frau, die? in seinem Gutsbezirk Holz aufgeladen und die Nennung ihres Namens verweigert hatte, ergriffen und auf sein Schloß Carrieres geschleppt. Vor Beginn der eigentlichen Verhandlung begaben sich das Gericht, der Angeklagte, der Verteidiger, sowie das Publikum zu dem etwa 200 Meter entfernten Thatort. Dem Wege entlang zieht sich der Wasserleitungsgraben, in dem die italienischen Arbeiter zur kritischen Zeit sich, befanden. Rechts und links liegen Stietencrons Aecker und Wiesen, die teilweise bebaut sind, teilweise voll von Disteln und Unkraut brachliegen. Zunächst wird ein Dolmetsch am Thatort auf freiem Felde vereidigt. Sodann markiert der italienische Arbeiter Passini die Lage, in welcher der erschossene Arbeiter Fazzi aufgefunden wurde. Stietencron gab eine Schilderung des Herganges der Erschießung Fazzis. Die italienischen Arbeiter werden dann in dem Wasserleitungsgraben aufgestellt, wo sie zurzeit der That gearbeitet hatten. Ebenso präsentierten sich die übrigen Zeugen an den Orten, von welchen aus sie ihre Wahrnehmungen gemacht hatten. Nach einhalb 10 Uhr begab sich das Kriegsgericht nach Niederweiler, in dessen Mairiesaale die Weiterführung der Verhandlung anberaumt war. Zunächst wird der Angeklagte verhört; er schildert in sehr ruhiger Weise den Hergang wie folgt: Am 19. April fand im Gemeindehaus von Niederweiler eine Versammlung von Bürgermeistern und Beigeordneten der Orte Ruderdorf, Hochwalsch und Niederweiler statt, wobei über die Anlegung einer Wasserleitung beraten wurde. Ich war dazu als Höchstbesteuerter einge- laben, und erklärte mich im Prinzip mit dem Bau der Wasserleitung einverstanden, machte jedoch darauf aufmerksam, daß die Wasserleitung durch mein Gut gehe, der Weg, an dem sie entlangführte, mein Eigentum sei, und ich die Erlaubnis zum Bau nur unter bestimmten Bedingungen geben könne. Es fand später noch eine weitere Versammlung in dieser Angelegenheit statt. Mit mir wurde jedoch in keiner Weise verhandelt. Als! mir der Meliorationsbauinspektor Berger den Detailplan der Wasserleitung entwickelte, kam ich zu der Ueberzeugung, daß mir die Wasserleitung keinen Nutzen bringen würde, und war erst recht entschlossen, meine Bedingungen zu stellen, ehe fch den Bau meinen Weg entlang erlaubte. Diesen Weg darf niemand befahren. Ich habe jedoch einer Anzahl Personen auf Widerruf gestattet, den Weg zu benutzen. Eines Tages sah ich italienische Arbeiter an der Ecke eines Gemüsegartens Röhren legen, und mit einer Haue arbeiten. Ich konnte jetzt den Weg nicht mehr benutzen, obwohl dieser zu Erntearbeiten nötig war. Ich erklärte dem italienischen Vorarbeiter Cordi, ich sei der Eigentümer des Weges und habe keine Einwilligung zu den Arbeiten gegeben, da mir dadurch der Weg nach meinen Acckem versperrt würde. Tie Arbeiter möchten mit den Arbeiten aufhören. Cordi bat mich, zu gestatten, daß die Arbeiter erst abends mit den Arbeiten aufhörten. Ich ging auf diesen Vorschlag ein. — Inzwischen hatten die Bürgermeister der drei beteiligten Orte auf dem Schlosse Carrieres vorgesprochen, um mich zu bitten, bie Weiterführung der Arbeiten zu gestatten. Meine Frau willigte ein unter ber Bebingung, daß ich zustimme. Ta ich zu der Zeit in Oberweiler war, erfuhr ich von diesen Verhandlungen nichts. Montag, den 8. Juli begannen bie italienischen Arbeiter vor dem Thore des Hofes Oberweiler abermals zu arbeiten. Cordi sagte mir, bie brei Bürgermeister hätten il)n beauftragt, mit den Arbeiten wieder zu beginnen. Ich forderte jetzt den Bürgermeister von Niederweiler auf, er möchte bie Arbeiten ein» teilen lassen, da ich meine Einwilligung zum Bau der Wasserleitung nicht gebe, und auch mit einer Entschädigungsklage gegen die Gemeinde Niederweiler vorgehen würde. Trotzdem wurde weiter gearbeitet. Ich schrieb jetzt an bas Amtsgericht in Saarburg, es möchte bie Arbeiten verbieten, erhielt jedoch am 11. Juli den Bescheib, baß, alls ich es nicht vorziehe, unberechtigte Einwirkungen auf mein Eigentum durch Selbsthilfe abzuwehren, dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eine behördliche Bescheinigung beizufügen fei, durch welche der Ansvruch auf bie sofortige Arbeitseinstellung begründet weroe. Ich wandte mich jetzt an das Bürgermeisteramt in Bruberborf, Bekanntmachung. Der Verein für Vogel- unb Geflügelzucht zu Darmstadt beabsichtigt mit ber daselbst vom 7. bis 9. September d. I stattfindenden allgemeinen GeflügelauSstellung eine Verlosung von lebendem Geflügel und Vögel aller Art zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern hat bie nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung bieser Verlosung unter bet Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 5000 Lose, zu 50 Psg. das Stück, ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 Prozent des BruttoerlöseS aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegeuständen zu verwenden find. Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großherzogtum gestattet worden. Gießen, den 8. August 1901. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Boeckmann. Bekanntmachung. Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf ben 13. August d. Js. in Braunfels anstehenben ViehmarkteS an die Be binguugen geknüpft, welche durch meine den Markt in Leun betreffende Bekanntmachung in Nr. 42 des KreiSblattS von 1901 veröffentlicht worden sind. Der Auftrieb beginnt um 9 Uhr vormittags. Aus der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen darf Rindvieh nicht aufgetrieben werden. Wetzlar, 2, August 1901. Der Königliche Landrat. Das Gewerbegerichtsgesetz. i. Gießen, 9. August. Tas Gesetz vom 29. Juni 1890 betr. bie Gewerbegerichte erfährt durch die am 30. Juni 1901 erlassene Novelle mehrfache Aenderungen. In seiner neuen Fassung tritt es am 1. Jnuar 1902 unter ber Bezeichnung „Gewerbegerichtsgesetz" in Kraft. Tie Erfahrung hat gelehrt, baß bas Gesetz weniger, als wünschenswert, gekannt ist, es sollen deshalb hier kurz seine wichtigsten Bestimmungen nebst ben- jenigen ber Novelle hervor gehoben werben. Soweit Gewerbegerichte errichtet sind, beanspruchen sie Oet Abdruck der um intitt ser " Da8 Beilage Nr. Z-neru für bi btt Kommunal! (Sleuerkommiss sowie eine Neb )a» StatSjahr israelitischen R nchmigten Umli auSschlag für bi betreffend. " SJUIitätl Rrr/ch iourbt K Division übi * Desertion in unserer geftri wrttaft deS I.Ar eil, bei bem tr halte. Miäel n ben der Bürger einen Selbstmo an Halse mel H»spital nach [ winbungen sind ' 9nj an titfa (tlttntn ort Mi Trust Bals AchchtSkarten auf raichung beteilete de; Gießener Ar Brrkleinetung. Riß im Blatt n Gi staltung das Loripe ab. Jr Gußzeilen vorhc reizvollen Eiodn Effektes sicher. 6- M«, 8. ÄLUtnrnfa-rt 4- unb 5. frguft friebrij Schier Ach» mit 27«/, PMen de im W 23. Preis A Preis unb 29. Preis. .Rendel, 8 Mengen Gemein' Wich Jubilar von ix Ebnung abgeb; Klierten Wen Besännen -.e-ittung des Leb, te5. letzteren nmr Gemeinden Acren Freund- fr der Jubilm u _ v- Riddn, s İl^en Pfar Manb«, des r der handa katholisch Uhu „nid Weise d ^"chlichtn : ?«den, in , S“*> «Mu «ft ii iaife9!? teÄ 7 d- 8at t» Äff'". l'"?L v-c" ÄV eltlC ° '^‘‘tragen w» L- E unb k sammeN'A $ ^Äßeeing Mung 9^« Zchutze aus der ir^rden mußten ^^rtsetzuna '29. Preis. Renkel, 8. August. Am Sonntag wurde von der an Spalieren an, sondern auch in den Weinbergen. Man kann sagen, daß der Weinstock in diesem Jahre um mindestens 14 Tage voraus ist. Auch von den sonst mit unheimlicher Regelmäßigkeit sich einstellenden Rebenkrankheiten ist viel weniger als sonst zu verspüren, die Reben sind zum größten Teile kerngesund, die Trauben fangen an dick und hell zu werden und schwer zu hängen, kurz, die Aussichten auf einen guten Herbst sind glänzend. Mainz, 8. August. Bei den Erdarbeiten an dem Neubau der Kirche an dem Kapuzinerkloster in der Hirn- melgasse sind verschiedene Funde und zwar römische, als auch solche aus dem Mittelalter, gemacht worden. Stadtverordneter El. Rühl, als leitender Architekt des Klostcrneubaues, hat es vermittelt, daß die Funde dem städtischen Museum einverleibt worden sind. Unter anderem wurde auch ein römischer Zlinderstcinsarg gesunden. Ter Sarg lag aber nur etwa 25 Zentimeter tief in dem Boden und dürfte früher schon einmal als Brunnentrog verwendet worden sein. So viel ist indessen sicher, daß er nicht an der Fundstelle beigesetzt, sondern daß er von einer anderen Stelle, möglicherweise von dem auf dem Gebiete der Anlage befindlichen römischen Friedhöfe, hierher ver bracht worden ist. Ein Teckel zu dem Sarge fand sich nicht mehr vor, auch Knochen oder sonstige Beigaben waren nicht vorhanden. Tie noch daselbst aufgefundenen Gefäße gehören sämtlich dem Mittelalter an. — Bei der Herstellung eines Anbaues an das in der Großen Weißgasse befindliche Marienstift wurde auch eine Bauurkunde der XIV. römischen Legion aufgefunden und von dem Prälaten T-r. F. Schneider dem Museum zum Geschenk gemacht; dieser Stein schien ebenfalls früher eine andere Verwendung gehabt zu haben. Tie Breite des Steines betrug 40 und die Höhe 18 Zentimeter. Der Stein trug die Inschrift Leg. XIIII G. M. P. Tie 14. römische Legion mit dem Beinamen der Streitbaren und Siegreichen stand in den Jahren 70—90 in Mainz in Garnison. In der Zeit ihres Aufenthaltes in Mainz scheint sie eine besondere Bauthätig- keit entfaltet zu haben. — Unter der Führung des neu ernannten Kreisobstbautechnikers Schäfer findet soeben in allen Gemarkungen des Kreises Mainz eine Besichtigung der O b st b a u m - und B.'erenan pflanz ungen statt. An der Besichtigung beteiligen sich auch sonstige Sachverständige und die Bürgermeister der betreffenden Gemarkungen. Es werden dabei die Interessenten besonders darauf aufmerksam gemacht, in welcher Weise der Obstbau gepflegt werden muß, um denselben auch rentabel und ergiebig zu machen. UniverstMs-Uachrichtell. DoktorfabriktN? Wir lesen in der katholischen „Röln. Bolksztg.": „Der begrüßenswerte Erlaß der bayerischen Regierung über die Führung von im Auslande erworbenen akademischen Graden fand jüngst einen Komentar, der scharf den Doctor romanus aufs Korn nahm, den die Gregorianische Universität in Rom verleiht. Wir lassen jetzt eine Aus- ührung der „Augsb. Postztg." folgen, in denen der Stiel umgedreht wird. „Der Dr. romanus sollte mindestens in seiner Herkunft eigen« gekennzeichnet werden durch die staatlich vorgeschriebene Schreibweise Dr. rom.*, Aos Stadt und Kand. (Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist UUt unter genauer Quellenangabe: „Sietz. An|Z gestattet.) •* Das Grotzherzogliche Regierungsblatt veröffentlicht in Beilage Nr. 16 eine Uebersicht der vom Ministerium des Innern für das Etatsjahr 1901/02 genehmigten Umlagen der Kommunalbedürfniffe in den Gemeinden der Kreise Alzey (Steuerkommiffariat Bingen), Heppenheim und Offenbach sowie eine Uebersicht der vom Ministerium des Innern für das EtatSjahr 1901/02 zur Bestreitung der Bedürfniffe der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Darmstadt genehmigten Umlagen und eine Bekanntmachung, den Steuer- ausschlag für das RabbinatSgehalt zu Offenbach für 1901/02 betreffend. •• Militardienstnachricht. Der hessische GerichtSaffessor Rauch wurde zum KnegSgerichtsrat ernannt und der 20. Division überwiesen. ** Desertion. Der Musketier Schreitz, von dem wir in unserer gestrigen Nummer berichteten, kehrte am Nach mittag des 7. August in Ossenheim bei Landwirt Mickel ein, bei dem er vor seiner Dienstpflicht als Knecht gedient hatte. Mickel machte ihm Vorhaltungen und zeigte die Sache bei der Bürgermeisterei an. Gegen Abend verübte Schreitz einen Selbstmordversuch, indem er sich mittels eines MefferS am Halse mehrere Wunden beibrachte, sodaß er in das Hospital nach Friedberg überführt werden mußte. Die Verwundungen find nicht lebensgefährlich. *• Gruß auS Gießen. Originelle Einfälle in der An- lichtSpostkarten-Juduftrie sind ziemlich selten geworden. Einen Lieser seltenen originellen Einfälle hatte die Papierhandlung von Ernst Balser in Gießen. Sie bringt eine Serie von Ansichtskarten auf den Markt, die uns eine angenehme Ueber- rafchung bereitete. Die Karte ist eine Art Miniaturausgabe des Gießener Anzeigers, eine brillante Nachahmung in der Verkleinerung. Aus dem Texte, der scheinbar durch einen Hiß im Blatt markiert wird, hebt sich in nahezu plastischer Gestaltung daS Panorama Gießens von der Starkenburger Kneipe ab. In einem weiteren Einriß ist Raum für die Gußzeilen vorhanden. Das Ganze bringt einen eigenartigen, reizvollen Eindruck hervor und ist als Gießener Gruß seines Effektes sicher. 8- Lollar, 8. Aug. Auch unsere Turner gingen bei der Gauturnfahrt des Gaues Hessen in Schlitz am 4 und 5. August nicht leer aus. Sie erhielten 6 Preise: Friedrich Geißler mit 28»/2 Punkten den 15. Preis; Otto Kutscher mit 27«/2 Punkten den 17. Preis; Hrch. Bierau ■mit 26 Punkten den 20. Preis; Karl Geißler mit 24»/2 Punkten den 23. Preis; Heinrich Rohrbach mit 23 Punkten den 26. Preis und Karl Erdmann mit 21 1,30 Mk. Mk. . 1,35 Gros. 4903 Es ladet ein Der Vorstand. Frits IVowack 5312 4388 Dr.—Lohmann ’s Unterkleidung 5165 Echte Feigenkaffee von Andre Hofer in Freilassing 5189 Otto Rathschlag, Seltersweg 71. Seltersweg. 5460 aa verkaufen (1'1111111* h hi urteil vtrslMtllts Gießen, 7. August 1901. Das Stadtbauamt. I. V.: ©erbet. Pr. Aepfelwein Carl Beb, Wagengaffe. Auf anstalten Offerten Stück-Cokes.......... 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