bl$,,i"an8'^aton l6« einem !Vvll Schwab unb b-kbl Mn teb(| >oü *» Wkcht. shrlhis' Alhtefigr ;i 6 yiftantn: a.J^ 7 Duetten unter 01881 an d« tzM. d > MM RaMwiflb gt W per sofort ober »M L. o. eine tüdnige, ge. Me unb biandietunbiae Btt- tf*bk[id)burd) U Zeug, ^-^?s^?,.defLhigung, ein liaft selbständig zu leiten, auS- ifen kann. RaulionLWe bt> jugt. Gest. Angebote mit Se> tSansprüten unb Pbotographie ter Nr. 8410 an die Expedition ses Blatte? erbeten.____________ tp junge- Mdchm fleluot. »emnve- »r. [sm W.WALW ud)t. Frau 8. Krumm, 51 BabnbofKraße 40. 1417] fron ober «äbcheu Silber gehiM WereS ifelmtrfajt 49, bei 6iitnaH. 19] «evaubte -anvathr. »m fiudm pmnannü lehr lohnende Beschäftigung. tototii Levi, SeltttSVtg 85. H*SkU^allek,fÄ6r?l «< Ä«t* * SU? T junger lani SUDs wÄSE** [tine 5FJU yjcuen^LS-rs ® oor^L-4^uM'y,' m> «r; B -> 7*7hrau*le _r.7*L 66UL<< tk-ve-, tüchtige- £*>•<* ' für bald ober 1.9uy‘‘ iu I, Seib, Wall'borSr. S4. eftaiir«ii-«s-Köchia DeJ*™ ... Nr. 109 Erstes Blatt. 151. Jahrgang. Freitag 10. Mai 1901 W*ete< täglich mit 1*»***e M 2R»*te»8. -v» Gechmer f •■eilten- NttOf »erbat bau Am. ** i« S#Nd mit mb „Blätter * M- BetWunbe“ Mtr< SMf WOcheallich bciyket. MHm, «WtMtioH unb •***!■ «HllWl ltze T. GiehenerAnzeiger General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen St)Mgspreii mertdHNl MU 2.20, mMtart. 75 PH. mrt Bringrrlohn; durch le 8bholeß IkMhM nehmet. iUueieew fir bee •Ufceeet Än>et<rtw total 11 PH. tuHUrtl 10 Wfl. Adresse fir Depeschoei Kajeig« Sietze». Kernstrechanschluß Ihr. Al. ■ Amtlicher Heil. BckinmtmMimq. Betr.: Maßregeln gegen die Verbreitung der Man!« ewb Klauenseuche. Grund des § 17 des ReichSviehseuchengesetzeS vom 23. Juni 1880 (1. Mai 1894) ordnen wir hiermit die stän- dige veteriuärpolizeiliche Ueberwachung und Beauffichtiguug sämtlicher von Unternehmern behufs öffentlichen Verkaufs in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten znfammengebrachten sowie der in Gastftälle», privaten Schlachtställen und Ställen von Viehhändlern vorhandenen und fernerhin in solchen gelangenden Viehbestände, alles dies in der Gemeinde Wiefeck, mit dem Anfügen an, daß dem Großh. Kreisveterinäramt Gießen diese Tiere bei ihrer Einführung nach Stückzahl — und zwar, wenn diese Einführung durch die Eisenbahn erfolgt war, unter Vorlage der Frachtscheine — auzumelden find. Skt verkauf der Tiere ist vor der daraufhin erfolgende» veterinäramtlichen Untersuchung, die ftühesteuS 24 Stunden uach der Einstellung vorgenommen wird, verboten. Zuwiderhandlungen werden unnachfichtlich bestraft. Gießen, den 8. Mai 1901. AroßherzoglicheS KreiSarnS Dietzen. ___________________v. Bechtolds Bekanntmachung. — Betr.: Viehmärkte im Kreise Gieße». Im Hinblick auf die bevorstehenden Gießener BiehwSrkte bringe» wir die von uns unterm 28. März 1900 (Gießener Anzeiger Nr. 78) getroffenen Anordnungen nachstehend wiederholt zur Kenntnis der Beteiligten. Gießen, den 8. Mai 1901. Großherzogliches SreiSamt Gießen. >. v. Bechtold. § 1- Alles zu den Biehmärtteu i» Gießen anfgetriebene Klauevvieh (Rindvieh und Schweine) wird bei« Markteingang kreisveterinärärztlich untersucht, und nur -ugelaffe», wenn es fenchenfrei befunden worden ist. § 2. Die Gastställe und Ställe von Viehhändlern in Gießen, Heuchelheim und Wiefeck werden der veterinSrärzt lichen Aufficht unterstellt. 8 3. Vieh, welches an den Markttagen und an den vier vorhergehenden Tagen in den Bezirk der Gemarkungen Gießen, Wiefeck und Heuchelheim eiugebracht und daselbst eingestellt wird, muß an dem ersten Standort mindestens 7 Tage lang verbleiben, und darf chn innerhalb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der fiebentägigen Quarantäne nur ver- laffe», wenn es nach dem Zeugnis des Großh. SreiSveterinär- arzteS keine seucheuverdächtigen Erscheinungen gezeigt hat. Bon dieser Quarantänepfltcht ist das Bich nur bann befreit, wenn es auf den Markt gebracht und der tierärztlichen Untere snchung daselbst unterworfen wird. Alle Tiere, die vom vierten Tage vor dem Markte bis zum letzten Markttage eingestellt werden, find sofort vom Eigentümer oder Begleiter der Tiere der Ortspolizeibehörde und von dieser dem Großh. SreiSveterinäramt anzumelden; in gleicher Weise ist der Be- fitzer des Stalles zur Anmeldung verpflichtet und verantwortlich. 8 4. Das Handeln auf Straßen und Plätzen der Stadt Gießen, der Orte Wieseck und Heuchelheim ist verboten. § 5. Bich aus Gemarkungen, in welchen die Seuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden und wird nicht zu- gelaffen. § 6. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 328 des Reichsstrafgesetzbuches und § 66, Abf. 4, des ReichS- viehseuchengesetzeS bestraft. Bekanntmachung. Zahltage bei Großh. Bezirkskaffe Gießen II: Dienstag, Donnerstag und Samstag von vormittags 8—12 und nachmittags 2—4 Uhr mit Ausnahme am 11., 12. und 13. jeden Monats. An diesen Tagen können weder Zahlungen in Empfang genommen noch solche geleistet werden. Gießen, den 8. Mai 1901. Großh. Bezirkskaffe II. ~ Einladung zur 24. ordentlichen General-Versammlung deS LandeSpferdezucht-BereinS im Großherzogtum Hessen, am Sonntag, dem 12. Mai 1901, nachmittags 3 Uhr, zu Friedberg im „Hotel Trapp". Tagesordnung. 1. Bericht des Vorstandes über die Wirksamkeit deS Vereins im Jahre 1900. 2. Vorlage der JahreS-Rechnung und Entlastung des Schatzmeisters. 3. Ergänzungswahl im Ausschuß. 4. Revision der Statuten und Erwerbung der Rechtsfähigkeit für den Verein. 6. Fohlenimport im Jahre 1901 und Dahl der Mitglieder der Ankanfs Sommisfione». 6. Stntenkörung im Jahre 1901. Referent: Herr Landstallmeister v. Wiüich. 7. Ueber die Fohlenweide Merlau. Referent: Herr Oekonomierat Leithiger. 8. Antrag der Züchter vereinignng: »RheinhesfischeS Stutbuch", betr.: Einfuhr von Sangfohlen und älteren Stuten aus dem Rheinlande unter denselben Vergünstigungen, wie bei der Fohlen«Einfuhr aus Oldenburg und Belgien. Darmstadt, de» 1. Mai 1901. Der Präsident: v. Westerweller. Handelsminister Möller. Der neue preußische Handelsminister Th. Möller ist im Plenum der Parlamente nicht sehr hervorgetreten, umsomehr hat er in den Kommissionen seine bedeutende Arbeitskraft bewährt, und im vorigen Jahre wurde er zu Verhandlungen im Ministerium des Innern heraugezogen, die er selbständig leitete. Scho» damals mag man an leitender Stelle auf die Arbeitskraft des nationalliberalen Abgeordneten aufmerksam geworden sein »nd die Blicke des Kaisers auf ihn gelenkt haben. Denn wie der Kaiser im Jahre 1890 dem Frank fettet Oberbürgermeister Johannes Miquel die Hand mit den Worten drückte: „Sie find mein Mann!", so sagte er im August vorigen Jahres, als er zur Enthüllung des Großen Kurfürsten-Denkrnals auf der Sparenburg weilte zu Möller. Im Dezember 1898 fand vor dem Berliner Landgericht ein Majestätsbeleidigungsprozeß gegen einen Amerikaner statt, in dem Möller als Zeuge austrat. Der Amerikaner war in einer Berliner Weinstube verhaftet worden; über die Vorgänge, die zur Verhaftung führten, sagte Möller folgendes aus: „In einer Nische sei eine ttsteifceltung in so lautem Tone geführt worben, daß die allgemeine Aufmerksamkeit daraus gelenkt werben mußte. 6r habe gehört, daß in der Nische ein Herr von bet ^erbärmlichen deutschen Nation" und in beleidigender Weise über die Hohenzollern «nd dm deutschen Kaiser sprach. Da hab« er sich nach der Nische begeben, in welcher der Angeklagte mit seiner Begleiterin saß. Er habe ihn voller Entrüstung unterbrochen: „Ich verbitte mir, daß Sie in solchem Tone von Seiner Majestät, den Hohenzollern und dem deutschen Volke sprechen. Sie füllten sich schämen, hier so aufzutreten. Ich könnte Sie prügeln, und wenn Sie nicht innerhalb fünf Minuten da» Lokal verlaßen habm, laste ich Sie htnauSbrtngm, und wenn eS durch die Polizei tstl" Der Amerikaner wurde vom Gerichtshof freigesprochen, weil er sich nicht in normaler Geistesverfassung befunden habe. ES verlautet, der Kaiser sei bei dieser Gelegenheit besonders auf Möller aufmerksam geworden. Herr v. Miquel und die Preffe. Tas neue preußische Ministerium ist nach dem Gesichtspunkt gebildet worden, daß es ein einheitliches Regieren ermöglichen soll. Jetzt erst giebt es ein Ministerium Bülow. — So schreibt die „Nationalztg." ToZ Blatt hat Recht insofern, als bis zur Krisis nicht Graf Bülow, sondern Herr v. Miquel als die „Seele" der Regierung galt und thatsächlich, kraft seiner Erfahrungen und seines Amtes als Vizepräsident des Staatsministeriums, die Führung in allen entscheidenden Fragen beanspruchte. Herrn v. Miguels S tär ke bestand darin, daß'er die o f fizi ös e Presse dirigierte, d. h. nicht etwa die vom Ministerium des Innern gespeiste „Berl. Korrespondenz", sondern vor allem die „Bert. Pol. dtachr." Für die Ideen und Absichten, die in dem Ministerhotel im Kastanicnwäld- chen entstanden, machten die „Pol. Nachr.", gleichzeitig das Organ des „Verbandes deutscher Industrieller", Stimmung. Herr v. Miquel selbst wird nur in sehr seltenen Fällen, wenn überhaupt, die Feder angesetzt haben zu einem Entrefilet; Deutscher Reichstag. Berlin, 8. Mai. Aus der Tagesordnung st/ht die dritte Beratung de» Weingesetzes. In der Generaldiskussion erklärt Abg. Schmitt-Mainz (Ztr.), er werde für bad Gesetz stimmen, trotzdem dre Kellerkontrolle ausgenommen sei. Tie Hauptaufgabe des Gesetzes sei, einer Fabrikation des Kunstweines entgegenzutreten. Man habe den deutsche» Weinhandel gegenüber dem Auslande verleumdet. Er habe aber das Vertrauen zu den Winzern und Weinhändlerp, daß sie mit Hilfe dieses Gesetzes den Ruhm des Vaterlandes, den besten Weißwein der Welt besitzen, nicht nur erhalten, sondern auch befestigen. (Beifall.) Abg. Wallenborn (Ztr.) wendet sich gegea^den Verschnitt der Weißweine mit Rotwein zur Herstellung von Rotwein. Ein solches Produkt dürfe nicht als Rotwein verkauft werden. Abg..Teinhard (Ztr.) bleibt duf der Tribüne unverständlich. Abg. Schuler (Ztr.) bemerkt, die Wein pantsch er ei, die mit Hilfe umständlicher Apparate, sogenannte Weinfabri- lation, betrieben werde, sckMige die kleinen Winzer, die gar nicht in der Lgae seien, derartige Manipulationen: vorzuneymen. £er Verkauf verschnittener Weine sei offenbar Betrug. Abg. Preiß (Els.) führt aus: Tas Gesetz ist für die Reichslande, das größte Weinbaugebiet Deutschlands, von größter Bedeutung. Tie Erwartungen, die an den Entwurf geknüpft waren, sind nicht ganz erfüllt. Ost hätte man glauben können, es handele sich mehr um ein Wassergesetz, als um ein Weingesetz. Immerhin enthält das Gesetz Verbesserungen gegenüber den früheren Zuständen. Abg. Cahensly (Ztr.) sagt, er werde für das Gesetz stimmen, zumal da die Kontrollvorschriften aufrecht erhalten seien. Abg. Hilpert (Südd. Bbd.) spricht sich in demselben Sinne aus. Abg. Wintermeyer (fr. Vp.) bemerkt: Die Vorredner waren in der Kommission eigentlich gegen das Gesetz; sie scheinen sich aber damit ausgesöhnt zu haben und schlagen Rückzugsgefechte. Er selbst habe manches gegen das Gesetz einzuwenden, werde aber dafür stimmen, denn er halte das Verbot des Kunstweines für sehr wichtig Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Jäger (Ztr.), erklärt Abg. v. Schele (Welfe), er werde mit seinen Freunden gegen das Gesetz stimmen. . Abg. Gräfe (Antis.) begrüßt das Verbot des Kunst- er ist dazu ein viel zu vorsichtiger Mann, um Niederschristea politischen Inhalts, die unter Umstanden zu einer Indiskretion hätten ausgebeutet werden können, aus der Hand au geben. Hetr v. Miquel, der schon als Oberbürgermeister in Frankfurt a M. die Macht der Presse zu schätzen wußte, wählte vielmehr den Weg, Auverlässige Journalisten in der Art zu instruieren, daß er scheinbar absichtslos und nach etlichen harmlosen Bemerkungen das ihn interessierendLi Thema anschlug und seine Meinung darüber auseinaitder- setzte. • Aber Herr v. Miquel sagte dann — so wird uns vo» einem „WissOnden" geschildert — keineswegs etwa: „Schreiben Sre in diesem Sinne in Ihre Zeitung", sonder» er überließ es seinem Besucher, diesen Schluß selbst z» ziehen und die von dem Minister mit feuriaem Eifer geltend gemachten Argumente in der Presse wiederzugeben. Unleugbar war ein solcher Modus zweckmäßig und Vorteilhast. Denn einrnal übernahm Herr v. Miquel für das, waS nun geschrieben wurde, keinerlei Verantwortung — er konnte ja ungenau verstanden worden sein —: zweitens vergab sich der journalistische Besucher nichts durch eine solche „freie politische Konversation"; dritten- war Herr v. Miquel in der Lage, falls der betreffende Artikel der einen oder anderen Stelle in der Regierung nicht gefiel, voUkommen zutreffend zu erklären: „Ich habe keinerlei Auftrag gegeben, meine privatim geäußerte Meinung in die Presse zu bringen." Solcherart war Herv v. Miquel ebenso mächtig wie geborgen. In den ihm ergebenen ossiziösen Organen stand kaum je eine Zeile, die nicht den Intentionen des „Meisters" entsprochen hätte. Häusig mag während der Amtszeit des Herrn v. Miqueß in anderen Regierungslagern mit Erstaunen gefragt worde» sein: „Wer hat denn diesen Zeitungsartikel inspiriert? Woher stammt diese sichere Kenntnis der Pläne der Regierung?" Und so wird auch Graf Bülow sich gefragt und u* Stillen gedacht haben, ob da nicht von Herrn v. Miquel die Noten zu der Musik herrühren könnten? Herrn v. Miquels üieblingswort war: „W eitgehende Ueberei n st immun g." Herr v. Miquel ließ Zweifel an der Einheitlichkeit der Regierung überhaupt nicht gelten. Natürlich : der Minister war mit sich einig und betrachtete seine Entschlüsse als die der Regierung. Unter dem guten alten Fürsten Hohenlohe ging das an. Graf Bülow spürt keine Lust, sich als Ministerpräsident auch nur ein Titelchen seiner leitenden Befugnisse nehmen lassen. Damit das Ministerium das „Ministerium Bülow" und nicht Miquel hieß, war des Letzteren Ausscheiden unvermeidlich geworden — und der Minister, die mit Vorliebe auf Herrn Miquel- Seite standen. Gras Bülow dirigiert fortan; er wird vermutlich auch Verkeyrungen getroffen haben, die ihm den- maßgebenden Einfluß auf die offiziöse Presse sichern. Weins und bedauert, daß der Verschnitt von Weißwein mit Rotwein wegen der entgegenstehenden Bestimmungen der.Handelsverträge noch nicht verboten werden konnte. Äbg. Bollinger (Ztr.) bemerkt: Wenn wir auch nicht alle Punkte des Gesetzes gutheißen können und insbesondere furchten, daß das Gesetz die dem Weine drohenden Gefahren der Zuckerkrankheit und Wassersucht nicht beseitigen wird, werden wir doch für das Gesetz stimmen, weil es den Kunstwein verbietet. Damit schließt die Generaldebatte. Auf Antrag des Abg. Blankenhorn (nl.) findet die Abstimmung en bloc statt, und zwar wird das Gesetz gegen wenig Stimmen angenommen. (LS folgen Resolutionen. Tie erste derselben fordert ein Reichsgesetz über eine einheitliche Nahrungs- und Genußmittelkontrolle durch besondere Beamte. Dazu liegt ein wesentlich redaktioneller Antrag des Abg. Steinhauer (fr. Vp.) vor. Tie Abg. D el fo r (Els.) und R ö s i ck e - Kaiserslautern (B. d. L.) sprechen sich für die Resolution aus. Staatssekretär Graf Posadowsky bemerkt, er könne namens der verbündeten Regierungen keine Erklärung abgeben. Tie Kontrolle der Nahrungs- und Genußmittel sei eine polizeiliche Thätigkeit, die man nicht von der gesamten übrigen Thätigkeit trennen könne. Tiese sei aber Landesjuche. • Abg. Wurm (So^.) bemerkt, auf allen Seiten des Hauses sei der Wunsch laut geworden, daß endlich etwas in der Nahrungsmittelkontrolle geschehe. Tie Resolution wird hieraus in der Steinhauerschen Fassung angenommen. Aus Antrag des Abg. Schmidt-Elberfeld werden die übrigen Resolutionen von der Tagesordnung abgesetzt und die Petitionen zu dem Gesetzentwurf für erledigt erklärt. Es folgt die zweite Beratung des Antrags des Abg. Gröber (Ztr.), betreffend Präsenzgelder und freie Eisenbahnfahrt für die Mitglieder des Reichstags. Abg. Basser mann (nl.) berichtet über die Beratungen der Kommission, die den Antrag abgeändert hat. Abg. Gröber (Ztr.) erklärt, das Zentrum werde für die Kommissionsfassung seines Antrags stimmen. Tie in der Presse ausgesprochene Behauptung, daß sich Fürst Bismarck unbedingt gegen die Diäten ausgesprochen habe, sei falsch. Ter Haupt-Einwand gegen die Diäten, daß sie eine zu lange Tauer der Sessionen und ein übermäßiges Eindrängen der Berufsparlamentarier in den Reichstag herbeiführen würden, sei nicht stichhaltig. Trotz der Tiäten- losigkeit habe die Sessionsdauer durchschnittlich zugenommen. Daran seien nicht die Berufsparlamentarier schuld, sondern das natürliche Anwachsen der wichtigen Reichsaufgaben. Tie Diätenfrage ist besonders wichtig für die süddeutschen Abgeordneten, die weit entfernt von dem Sitze des Reichstags wohnen. Möge der Bundesrat dazu beitragen, daß die Gesetzgebungsmaschine nicht durch einen einzigen Abgeordneten fortgesetzt zum Stillstand gebracht werden kann. Abg. v. Levetzow (kons.) erklärt, die Konservativen stimmen sämtlich gegen den Antrag. Die mangelnde Frequenz des Reichstages beruht nicht auf der Tiätenlosig- keit. Den einzigen Vorteil von Diäten würden die Sozialdemokraten haben, deren Parteikasse dadurch entlastet würde, der Hauptgrund der Konservativen gegen die Tiäteü ist; aber ein prinzipieller. Das bestehende Reichstagswahlgesetz ist entschieden demokratisch ; das einzige nicht Demokratische daran ist die Tiätenlosigkeit. Durch die Diäten würde der Reichstag auf das niedrigste Niveau einer rein demokratischen Versammlung herabgedrückt werden. (Große Unruhe.) Abg. Singer (Soz.) polemisiert gegen die Ausführungen des Abg. v. Levetzow und fragt gegenüber letzterem: Bekommen denn die konservativen Landräte und Vortragenden Räte im Landtage nicht auch Diäten? Welches Niveau sei niedriger, das des. Landtages, der wie die Karrikatur einer Volksvertretung erscheine, oder dasjenige des Reichstages? Redner erhält einen Ordnungsruf und kommt dann auf die angebliche drastisck)e Aeußerung des Kaisers zu sprechen. Die Diäten, betont Redner, werden nicht bezahlt von den Fürsten,, sondern von den Steuerzahlern, die auch die Privatschatullen der deutschen Fürsten füllen. (Große Unruhe rechts.) Redner schließt, indem er betont, durch Annehmen dSs Antrages müsse der Reichstag bezeugen, daß er aus Kerls besteht, die sich nicht einschüchtern lassen. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt, die Volksvertretung müsse sich doch stets gegenwärtig halten, daß sie nur aus staatsrechtlichen Rücksichten die Geschäfte führen kann. Ter Staatssekretär kommt sodann auf die Anspielung des -Vorredners hinsichtlich einer zur Diätenfrage gefallenen Bemerkung zurück und sagt: „Es ist bedauerlich, daß immer mehr in der Öffentlichkeit die Unsitte einreißt, auf Grund unrichtiger Zuträgereien selbst den Träger der höchsten Gewalt im Reiche in die Debatte zu ziehen und Behauptungen aufzustellen, die falsch sind. Ich erkläre, daß die vom Abg. Singer angedeuteten Gerüchte erfunden und unwahr sind." Abg. v. Arnim (Rp.) spricht sich gegen die Diäten aus. Als Mittel gegen die Beschlußunfähigkeit empfehle er Abänderung der Geschäftsordnung. Er persönlich würde Diäten zurückweisen, da er sein Amt als ein Ehrenamt übernommen habe. (Lärm und Unruhe links.) dlbg. Büsing (nl.) erklärt, seine Partei stimme geschlossen für die'Kommissionsfassung. Es handle sich um eine alte liberale Forderung. Dringend sei zu wünschen, daß die Frage endlich gelöst werde. Die Nationalliberalen lehnen es ab, die Gewährung von Diäten von Gegenleistungen auf dem Gebiete des Wahlrechts oder der Geschäftsordnung abhängig zu machen (Beifall). Der Abg. v. Levetzow hat mit seiner Erklärung ein Urteil über alle Volksver- tretuilgcn gesprochen, selbst über den preußischen Landtag, c " ^r-Saga:: (frs. Vp.) spricht sich in dem- selben ^inne aus. Den Freisinnigen gehe der Antrag noch nicht weit genug, sie würden aber den Antrag einstimmig annehmen. ° ” Tie Abgg. Gäbel (Refp.), Rickert (frs. Vq) und Haust (Els.) treten für den Antrag ein. 9? Mg. Rickert (freis. Vg.) wünscht namentliche Abstimmung. Abg. Oertel (kons.) erklärt, er sei mit einer Minderheit seiner politischen Freunde für Anivesenheitsgelder, er werde aber gegen den vorliegenden Antrag aus verschiedenen Gründen stimmen. Vielleicht werde die Regierung veranlaßt, dem Reichstag bald einen annehmbaren Entwurf vorzulegen. Abg. Lerno (Zentr.) spricht sich für den Antrag aus und fragt an, ob es wahr sei, daß die bayerische Regierung bereits Stellung zu dem Antrag genommen habe. Ter bayerische Gesandte Graf Lerchenfeld erklärt, die bayerische Regierung habe zu dem Antrag noch keine Stellung genommen, da er dem Bundesrat noch nicht vorgelegen habe. Er bitte etwas vorsichtiger zu sein bei der Beurteilung von Depeschen, die im Schaufenster des „Bert. Lok.-Anz." aushingen, Papier sei sehr geduldig. (Heiterkeit.) Abg. Tr. Arendt (Rp.) erklärt namens seiner Freunde, ein Teil der Reichspartei stimme für den Antrag. Nach einen: Schlußwort des Referenten erfolgt die namentliche Abstimmung. Für den Antrag in der Kommissionsfassung stimmen 185, dagegen 40 Abgeordnete. Die Minderheit besteht aus den Konservativen, einem Teil der Reichspartei und dem Fürsten Herbert Bismarck. Ter Antrag ist somit angenommen. Das Haus vertagt sich hierauf auf morgen. Tagesordnung: Resolutionen zum Weingesetz und Gewerbegerichts-Novelle. Schluß gegen 6 Uhr. ihr Srskhkutmrl über die fenitekrebifkafft. Ter der zweiten Kammer im vergangenen Jahre vorgelegte Gesetzentwurf über die Pfandbriefbank, den wir iin den Nummern 272 und 273 v. I. ausführlich besprachen, und der eine Förderung des Realkredits in Stadt und Land beabsichtigt, mußte notwendigerweise in das bestehende Gesetz der Landeskreditkasse so tief einschneiden, daß über diese Kasse ein neuer Gesetzentwurf herausgegeben werden mußte, der jetzt erschienen ist. Man konnte zunächst überhaupt die Frage aufwerfen, ob'es nicht ratsam sei, sämtlichen Realkredit im Lande der zu errichtenden Psandbrief- bank zu überweisen, und von dem weiteren Bestehen einer Landeskreditkasse gänzlich abzusehen. Verschiedene Momente sprächen dafür. Tie Regierung glaubt jedoch einer eigenen Kasse für gemeinnützige und sozials Zwecke auch fernerhin nicht entraten zu können. Damit ie Unternehmungen dieser Art frei nach selbständiger Ent- chließung und nach eigenem Gutdünken und Ermessen ordern kann, und damit Unterstützungen von Arbeiten auf riesen: Gebiete ungehindert und in reichstem Maße erfolgen können, bestimmt uns, unser Wort zu Gunsten des weiteren Bestandes der Landeskreditkasse mit den vorgesehenen Ein- chränkungen und Erweiterungen in die Wagschale zu verfen, wiewohl uns sonst der Gedanke einer Kasse für ämtlichen Privat- und Kommunalkredit nicht unsympatisch gewesen wäre. Tie Landeskreditkasse will Darlehen geben an jedermann, an Kommunen wie Private, an jene gewöhnlich ohne, an diese aber stets gegen hypothekarische Sicherheit bis zu drei Fünftel des Schätzungswertes der Unter» Zünder zum Zwecke von Meliorationen jeder Art und zwar zum Schutze gegen lleberschwemmungen, zur Entwässerung ohne Unterschied der Größe der Grundstücke (ftüher nur bei größeren) ferner zu im Bach- und Feldbereinigungsgesetz vrogesehenen Arbeiten und als neue Punkte zu Bewässerungen und Aufforstungen. Für alle andere Bedürfnisse werden Private an die Pfandbriefbank gewiesen, während Gemeinden oder weitere Kommunalverbände verzinsliche Darlehen zur Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte, sowie auch zur Bestreitung von Grunderwerbskosten und Geldbeiträge zum Bau von Nebenbahnen, und neuen Kreisstraßen und endlich zur Bestreitung der Kosten der Neuanlage von Wasserleitungen erhalten. Hierin liegen Beschränkungen und Erweiterungen in der Thätigkeit der Landeskreditkasse gegen früher. Als gänzlich neuer Punkt, der in sozialer Hinsicht äußerst wichtig ist, erscheint dieBereitstellung von Mitteln zur Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte ohne Rücksicht auf deren Lebensbern f. Tie Regierung hat eingesehen, daß es« nicht »alleinige Ausgabe des Staates sein kann, diejenigen Mietwohnungen- und Schlafstätten, aus deren Benutzung Nachteile für die Gesundheit oder Sittlichkeit zu befürchten sind, polizeilich zu überwachen, sondern vor allen Tingen zur Abschaffung der liebel mit positiver Arbeit vorzugehen. Daß die Regierung sich nicht dazu verstanden hat, den von den Freiherrn H e y l-Herrnsheim und Riedesel- Eisenbach in der ersten Kammer gegebenen Anregungen zu folgen, auch rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften oder Genossenschaften zu genanntem Zwecke Gelder gegen hypothekarische Sicherheit bis zu 60 Prozent des Werts der zu beleihenden Hausgrundstücke zur Verfügung zu stellen, können wir nur bedauern. Wir wissen, wie schwerfällig Kommunen in dieser Beziehung oft sind und wie sie hierzu meist durch Bauvereine erst angeregt werden müssen, wenn sie nicht vorziehen, diesen die ganze Arbeit zu überlassen. Wir glauben aber, der sozial gerichtete Teil der Kammer wird in diesen: Punkte einsetzen und hoffentlich nach den in der ersten Kammer ausgesprochenen Wünschen etwas Ersprießliches hervorbringen. Wer das Wohnungselend in Stadt und Land kennt, wird ein stärkeres Hervortreten dest Staates nach der genannten Richtung mit Freuden begrüßen, und kam: sich nicht mit dem Umweg begnügen, den der Gesetzentwurf als Möglichkeit vorsieht, daß ' die Gemeinden auch ermächtigt werden können, die von der Landeskreditkasse zum Zweck der Erbauung von Wohnungen entliehenen Beträge an Vereine, Genossenschaften oder Unternehmer weiter zu geben. Warum sollen denn diese letzteren das Geld nicht direkt beziehen können? Ein halbwegs einschlügender Grund ist uns nicht ersichtlich, die Thätigkeit solcher Vereine kann aber durch diese Bestimmung sehr erschwert, wenn nicht gar in Frage gestellt werden. Will der Staat die im Gesetzentwurf bezeichneten Aufgaben, lösen, also Gelder für gemeinnützige und soziale Zwecke bereit halten, daß ohne Umstände' und ohne die) Zustimmung anderer Faktoren oder allein der Regierung eingegriffen werden kann, so ist ein selbständiges, von, der Pfandbriesbank unabhängiges Institut, wie die Landeskreditkasse eins werden soll, notwendig. Die Pfandbriefbank soll grundsätzlich nur hypothekarische Darlehen an jedermann ohne Zweckbestimmung gewähren, während die Landeskreditkasse in den meisten Fällen und immer da, wo die Gemeinden die Schuldner sind, von Sicherstellung deshalb absehen kann, m e i I e i n V e rlusthier so gut wie ausgeschlossen erscheint. Wurde die Pfandbriesbank allein jeglichen Kredit befriedigen, so würden, wenn hartnäckig auf Sicherheit bestanden würde, d:e Losung und Förderung großer Kulturaufgaben wesentlich erschwert, oder die Anstalt würde zweierlei Arten von Schuldverschreibungen ausgeben müssen, nämlich durch Hypotheken gedeckte Pfandbriefe und Obligationen ohne Realsicherheit, deren Marktfähigkeit und börsenmäßiger Betrieb wegen ihrer verhältnismäßig geringen Anzahl und niedrigen Kapitalsumme stark in Zweifel zu ziehen ist. Aber da d:e Pfandbriefbank als gänzlich selbständiges Jn- Ititut nut eigenem Vorstand und ausführendem technischen Mitglieds gedacht ist, in dem die Regierung sich nur das Aufsichtsrecht und vermöge der starken Anteilnahme an Anteilscheinen im Aufsichtsrat sich nur eine, wenn auch gewichtige Stimme, .erhalten hat, so'könnte bei dem alleinigen Bestehen dieser Anstalt die Regierung nicht, wüte sie gern möchte, und wie sie es, wenn sie ihrer Pflicht gerecht werden will, thun muß, an die Bearbeitung und Förderung kultureller und sozialer Ausgaben Herangehen. Äeses Moment, ist das entscheidenste, das für Trennung beider Institute spräche. Die besondere Verwaltungskommission, die bei der großen Ausdehnung, die die Landeskreditkasse genommen, notwendig war, wird bei der bedeutenden Einschränkung Wegfällen und die Staatsschuldenkasse wird, bei völliger Absonderung des Vermögens der Kasse von dem des Staates, die Kassengeschäfte erledigen. Die begebenen Darlehen, über die mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen das Ministerium des Innern, wo auch die Gesuche einzureichen sind, allein zu entscheiden hat, sind nur Annuitätsdarlehen, deren jährliche Tilgungen mindestens dreiViertelProzent der ursprünglichenTar- lehenssumme betragen müssen. Tie Zinsen müssen, wenn auch schon geringere oder größere Quoten abgetragen sind, stets von der ganzen ersten K a p i t a l s u m m e bezahlt werden. Die Beträge, die über die jeweiligen Zinsen- und Rückzahlungsforderungen hinausgehen, werden zur schnelleren Tilgung ebenfalls von der Hauptsumme abgeschrieben. Die Höhe des Zinsfußes berechnet sich nach dem Stande der dreieinhalbprozentigen hessischen Staatsschuldschreibungen unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Begebungskosten mit einem Aufschlag von ein Zehntel Prozent zur Deckung der Verwaltungskosten. Die Darlehen sind von Seiten der Kasse unkündbare Annuitätsdarlehen, während der Schuldner jederzeit nach dreimonatlicher Kündigung außerordentliche Rückzahlungen leisten kann. Die alsbaldige Rückzahlung zu fordern, steht der Kasse jedoch zu, wenn der Schuldner innerhalb eines halben Jahres feinen Verpflichtungen nicht nachkommt, das Darlehen zu anderen als im Gesetzentwurf angegebenen Zwecken verwendet wird, über das Vermögen des Schuldners Konkurs eröffnet oder der Wert der Unterpfänder derart vermindert ist, daß die Sicherheit der Hypothek gefährdet erscheint. Entgegen den früheren Bestimmungen, wonach nach Bedürfnis neue Anleihen ausgenommen wurden, soll die Landes- kreditkasse jetzt mit einem festen Grundkapital ausgestattet werden, das in einer solchen Höhe vorgesehen ist, daß allen Ansprüchen kann genügt werden. Zu dem jetzigen Bestand von 14 drei Viertel Millionen sollen, wenn nötig, noch 4 weitere Millionen hinzutreten, mit denen man glaubt, alle Bedürfnisse befriedigen zu können, sodaß )ie Anstalt durch die eingehenden Tilgungsbeträge sich elbft erneuern wird. Beide Institute, Pfandbriefbank und Landeskreditkasse, nachdem ihnen nun genau abgegrenzte Gebiete vorgezeichuet ind, fnönen, jedes in seiner Art, arbeiten zum Nutzen )er hessischen Staatsangehörigen und wir wolle:: wünschen, daß die beiden Entwürfe samt dem über die öffentlichen Sparkassen baldigst Gesetz werden. Politische Tagesschau. Das preußische Sanitätsoffizierkorps er- )ält Ehrengerichte. Tie einschlägige Verordnung, die bereits vom Kaiser genehmigt ist, wird am 1. Juni in Kraft treten. Die Neuerung hängt mit der Schaffung der taatlichen Ehrengerichte für Aerzte zu einen: wesentlichen Teile zusammen. Den ärztlichen Ehrengerichten sind die Militär- und Marineärzte nicht unterworfen. In dem Ehrengerichtsgesetz wird hinsichtlich der Militärärzte nur das eine bestimmt: Wenn in Bezug auf einen Militärarzt Thatsachen zur Kenntnis des Ehrengerichts kommen, die, wenn sie irf Bezug auf einen anderen Arzt Vorlagen, ein ehrengerichtliches Verfahren nach sich ziehen würden, o hat das Ehrengericht hiervon der vorgesetzten Dienst behörde des Militärarztes Mitteilung zu machen. Vergeblich ist von weiten Kreisen der Aerzteschaft in Preußen ver langt worden, daß auch die Militärärzte in .Hinsicht auf ihre private Praxis den allgemeinen ärztlichen Ehrengerichten unterstellt werden sollten. Die in dem Ehren gerichtsgesetz für Aerzte vorgesehene Anzeige gegen einen Militärarzt wird in Zukunft an das Ehrengericht des Sanitätsoffizierkorps zu gelangen haben. Die Ehrengerichtsbarkeit der Sanitätsoffiziere ivar bisher nicht ausreichend geordnet. Das Sanitätsoffizierkorps hatte bisher kein Ehrengericht, dem Ehrengericht des Offizierkorps aber waren )ie Sanitätsoffiziere nicht unterworfen. Vielmehr half man ich damit, daß bei ehrenrechtlichen Vergehen eines Sanitätsoffiziers die militärischen und die militärärztlichen Vor^ gesetzten gemeinsam gegen diesen vorgingen und von Falt zu Fall ihre Entscheidung trafen oder diese herbeiführten. Kolonialpoft. Dic Unruhen im südlichen Bezirk Groot- ontein in Deutsch-Südwestafrika, die nach der amtlichen Darstellung ihren Ursprung in dem Widerstande hatten, den die Grootsonteiner Bastards der Besichtigung ihres Pferdebestandes durch den Distriktschef von Groot- ontein entgegengesetzt haben, sind beendet. Der Londoner „Kabel-Korr." wird aus Windhoek unterm 28. März be richtet: Am 14. d. M. fand in Rehoboth Kriegsgericht über die schuldigen Grootsonteiner, sowie über die Rehobother Bastards statt, die sich an den: Aufruhr beteiligt hatten. Es standen im ganzen 22 Angeklagte vor Gericht. Davon wurden 3 zum Tode, 2 zu 10 Jahren, 1 ZU 5 Jahren, 7 zu 2,. Jahren, 2 zu 1 Jahre Gefängnis mit Zwangsarbeit verurteilt. 7 Bastards wurden freige- prochen; von diesen sind 5 als Kriegsgefangene mit nach Windhoek überführt worden. Die zum Tode Verurteilten ind ausgebildete Bastardsoldaten. Der Gouverneur ftelli* dem gesamten Volke der Bastards bei seiner Anwesenheit! in Rehoboth das Verbrechen vor Augen, das ein Soldat durch die Teilnahme an einem Aufstande unter Verletzung seines Eides begeht. Nach langem Schwanken sahen die Bastards dies auch ein und stimmten selbst für den Tdd Witf) fe(^Än ist • ftuW«ff WXftj'Wn Si?t. |7"“' bas »r 1™t ti« °?"S nttfjÄ0’ «nigen I1' ihrer SfiuJ’1 Vrn »Ss Ö®L* b-i der ibeutenbcn LS””*i, *iie tab b fetaB 5 Mit d,7'?°"'S°r LMr D^L ÄK'« s,»«-»te ßes berechnet fity nach dem le» hessischen Staatsschuld Z der durchschnittlichen MU von ein Zehntel ungskostein Tie Darlehen dbare Annuitätsdarsehen, nt nach dreimonatlicher ahlunaen leisten kann. Tie 'n- W der Kasse sedod )alb eines Halden Wahres -kommt, das Darlehen zu angegebenen Zwecken vcr- n des Schuldners Konkur? cpfänder derart vermindm hek gefährdet erscheint. Ent- |en, wonach nach Bedürsni? ourdcn, sott die Landes, ui Grundkapital Ms- 1 solchen höhe vorgesehen genügt werden. Zu dem :tet Millionen sollen, wenn n hinzutteten, mit denen friedigen zu können, sodaß iben Mgungsbeträge sich in! unb Sanbc^frebittafjt, mzte Gebiete twrgezei'chnet xt, arbeiten zum Nutzen und wir wollen wachen, dem über die vssentlichen m, ___ grbschan. tätsoffizierkorps er- nschlägige Verordnung, die ist, wird am 1. Zum m i t mit bei■ rite zu einem tvesenckchen i Ehrengerichten sind die ■t unterworfen. dem nrfi der Militärärzte nur Z auj M'°° ®m* »rmacrWs tommen, />'«■ g anteten W * i nach » 5* 1Ä °n her !iW“ fflÄeu6en #ir ^nÄte «>W al! memeÄ bem Ären ten. : neden einen an das Eh ^.^gerichto- " *>abe111' S auto** °r aber »« S'L'Sr rrs&ss ggi*es Ä ’.ris i ;SisSS &*&äV »s°K, MW KW Der Basta rdsvldaten, welche nachweisbar auf deutsche Soldaten geschossen hatten. Erst daraufhin begnadigte- der Gouverneur die zum Tode Verurteilten zu je zehn Jahren Kettenhast, jedoch unter Ausstoßung aus dem Soldaten- ftande. Ties ist in feierlicher Weise vor versammelter Mannschaft und angesichts der Einwohnerschaft von Rehoboth erfolgt, und der Eindruck des ganzen Vorganges auf die Soldaten und die Bevölkerung scheint sehr tief und nach- haltig gewesen zu sein. Aus Stadt und Land. Vietze«, 9. Mai 1901. ** Zn der Kunstausstellung im Turmhaus am Braud find nunmehr die Gemälde von Jan Toorop eing-troffen und gelangen soeben zur Ausstellung. Einige Daten auS dem Leben des Künstlers dürsten gewiß interessieren. Jan Toorop wurde geboren 1860 in Borworedyo auf Java als Sohu eines norwegisch, javanischen BaterS und einer englisch javanischen Mutter. Nach abenteuerlicher Kindheit genoß et eine europäische Erziehung in Batavia, bann in Leyden, Delft u. s. w., 1881 endlich wurde er Schüler der Amfier- dam^r Akademie und studierte später in Brüssel, Loudon und Paris. Mit Anlehnung an die dortigen Symbolisten und Pointilisten bildete er sich zu einer der eigenartigsten Erscheinungen der Neuzeit aus, der die Knust in indisch orientalischer Weife zur Trägerin philosophischer Symbole macht, zugleich aber einen Zug europäischen Dekorationsgefühls in der Behandlung der Form und in dem Zusammen- ,timmen der Farbe aufweist. Auch die ungebundensten Erscheinungsformen zwingt er in einen rhythmischen Linien- fluß und für sein Empfinden verbinden sich bestimmte Ge- 'ÜhlSvorstelluugeu mit den einzelnen Formen. ** Ans dem Post- und Xelegraphenverkehr. In dem ab- gelaufenen Rechnungsjahre betrug die Gesamtzahl bet in Mainz aufgegebenen und baselbst eingelaufenen Telegramme 311147 Stück gegen 304 193 Stück im Vorjahre, mithin ein Mehr von 6945 Stück. Da sich in der Provinz Ober- Hessen der gesamte Telegraphenverkehr nur auf 287 461 Telegramme belief, so find in Mainz allein 11147 Telegramme mehr auf ge geb en worden und dort eingelaufen, als in der ganzen Provinz Oberhessen. Dabei besitzt die Provinz Obetheffen 150 Tele- gtaphen-Anstalten. ** Rückfahrkarten zu Pfingsten. Ten am 23. Mai und den folgenden Tagen — auch nach dem Pfingstseste - auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen, den Bahnen der Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. und der Main Weserbahn gelösten gewöhnlichen Rückfahrkarten von sonst kürzerer Tauer ist eine Giltigkeit bis e i n s chl i e ß l i ch d e 113. I u ni beigelegt worden. Tie Rückfahrtinuß spätestens am 3. Juni um 12 Uhr Mitternacht angetreten und darf nach Ablauf dieses Tages nicht mehr unterbrochen werden. Die direkten Rückfahrkarten nach bayerischen, badischen, pfälzischen, württembergischen und Stationen der Reichsbahnen erhalten die verlängerte Giltigkeitsdauer bis 3. Juni nur auf den preußisch-hessischen Strecken, während sich die Giltigkeitsdauer auf den Strecken der genannten Bahnen selbst nicht Über Mitternacht des Zehnten Tages, vom Lösungstage ab gerechnet hinaus erstreckt. § Butzbach, 8. Mai. Die Hundesteuer bringt auch in diesem Iahte unserer Stabtkasie rund 1000 Mk. ein: ebensoviel fließen dem Fiskus zu. — Der Großh. Unter, iuchnngStichter aus Gießen weilte gestern abermals betreffs ier kürzlich versuchten Brandstiftungen hier und verhörte mehrere Personen. — Das an bet Lubwigsttaße projektierte Schuhfabrikgebäude des I: Rumpf IV. hier ist schon bis zum ersten Stockwerk aufgerichtet. Auch die Maurerarbeiten des Realschulneubaues nehmen einen guten Fortgang. Friedberg, 8. Mai. In der letzten Sitzung der Handelskammer wurde berichtet, daß die Reichsbanknebenstelle Friedberg genehmigt worden und ein Vertrag zwischen der Handelskammer (als Vertreterin der interessierten Firmen) unb bet Reichsbank abzuschließen sei. Der 8er tcagSentwurf würbe genehmigt. Die VerkehrSinspektion Frankfurt a. M. hat bie Benutzung der Monats-Fahrkarten Friedberg—Affenheim, auch auf der Strecke Friedberg— Bruchenbrücken wieder zngelaffen. Die JahreSrechnung, die mit Mk. 4428 Einnahmen, Mk. 3759 Ausgaben unb Mk. 669 Vortrag für 1901/02 balanciert, wird genehmigt. Der Vor- Lüfchlag Pro 1901/02 wird angenommen. Die Voraussicht- lichen Ausgaben pro 1901/02 werben sich auf Mk. 5500 belaufen. Das Vorwort und der allgemeine Teil des Jahresberichts 1900 finden die Zustimmung. Das Kaiser!, statistische Amt hat sich mit einer Umfrage an die Handelskammern gewandt, ob und wie die Methode der Ermittelung der Handelswerte zn verbeffern, insbesondere ob an die Stelle der jetzigen Schätzungen ganz oder teilweise Wert Deklarationen zu setze« seien. Die Kammer beschließt die Umfrage dahin zu beantworten, daß das jetzige System der Ermittelung der Handelswerte durch Schätzung beizubehalten sei, wenn auch anerkannt werden muffe, daß es im Einzelnen verbefferungS- bebürftig fei. Auf Antrag Schäfer (Bübingen) beschließt bie Kammer einstimmig, bie Eingabe der Handelskammer Lennep gegen die geplante Erhöhung des Zolles auf harte Kammgarne energisch zu unterstützen. Die Kammer beschließt ferner einstimmig gegen die Zurücksetzung des legi timen Handels, wie sie in der Beschränkung der durch den Notstandstarif für Streu- und Futtermittel ge währten Vergünstigung einer 25 Prozentigen Frachtermäßigung ausschließlich auf die landwirtschaftlichen Kreise zu erblicken sei, entschieden Verwahrung einzulegen. Iw Laufe der vergangenen Woche hat eine auswärtige Firma ein größeres Quantum — offenbar verfälschten — Weins und CognacS nach Friedberg gesandt und denselben unter der falschen Angabe, es handle sich um Ware, deren An nähme seitens des Empfängers zurückgewiesen werde, durch einen Gerichtsvollzieher auf Grund des Handelsgesetzbuchs im Bahnhof öffentlich versteigern laffen. Die Kammer hat bereits gegen diese unlautere und betügerische Marti- pulation bei dem Dienstaufsichtsführenden Amtsrichter Anzeige erhoben und beschließt ferner, die Angelegenheit zur Kenntnis der Staatsanwaltschaft zu bringen. Die Kammer wird bei der Verkehrsinspektion Gießen vorstellig werden, damit der Zug Nr. 505 ab Gelnhausen in der Richtung Büdingen etwa eine Viertelstunde später abgeht und so Anschluß an Den Zug Nr. 18 Bebra—Gelnhausen erhält, ferner damit der Güterzug in der Richtung Büdingen, Gießen (gegen 7,10 Uhr vormittags ab Büdingen) auch Personen befördert. sl. Obbornhofen, 8. Mai. Nur wenige Orte unseres Kreises vermögen ein so schönes, geräumiges, den hygienischen Anforderungen der Neuzeit entsprcchcndeS, musterhaftes Schulhaus aufzuweisen, als unser Ort. Außer zwei geräumigen, mit den nötigen Schulutenfilieu auögeftattcteu Schulsälen befinden sich zwei Lehrerwohnuugen mit je vier Zimmern nebst Küche, Speicher und Waschküche. Jede Woh aung hat ihren separaten Eingang. II Babenhausen bei Ortenberg, 8. Mai. An Stelle des seitherigen Bürgermeisters Lenz hier, der sein Amt niedergelegt hat, wurde gestern der Gastwirt Hilgen mit 22 Stimmen gewählt. Sein Gegenkandidat Landwirt Dietz erhielt 17 Stimmen. fc. Darmstadt, 7. Mai. Das auf dem Friedhöfe füi Karl Schaffnit errichtete Denkmal soll am 19. Mai eingeweiht werden. Darmstadt, 7. Mai. Zu den Fahrpreis-Seltsamkeiten im Eisenbahn-Direktionsbezirk Mainz liefert eine Darmstädter Firma folgende Beiträge: Ein Retour- billet zweiter Klasse Darmstadt-Frankfurt kostet bei 37 Kilometer Entfernung 3.10 Mk., dagegen ein solches Darmstadt-Mainz bei nur 34 Kilometer 3.60 Mk. Löst man dagegen ein Retourbillet zweiter Klasse Darmstadt-Bischofsheim für 2.60 Mk. und ein solches Bischofsheim-Mainz für 0.30 Mk., zusammen 2.90 Mk., so reist man um 0.70 Mk. billiger. Aehnlichss Ersparnisse macht man in der ersten und dritten Klasse. Ein größerer Vorteil entsteht auf der Strecke Darmstadt-Wiesbaden. Während hier ein Retourbillet zweiter Klasse 5.60 Mk. kostet, bezahlt man für diese Fahrt bei Benutzung eines Retourbillets Darmstadt-Bischofsheim (2.60 Mk.), eines Retourbillets Bischofsheim-Mainz (0.30 Mk.), zweimaliger Omnibusverbindung Mainz-Kastel (0.80 Mk.) und eines Retourbillets Kastel-Wiesbaden (0.80 Mark), zusammen nur 4.50 Mk., hat also 1.10 Mk. Ersparnis. Merkwürdig ist ferner, daß man nach Metz über Straßburg bessere Verbindung hat, als auf der direkten Strecke über Bingerbrück-Kreuznach, obgleich diese Strecke 62 Kilometer kürzer ist als jene. Das Gleiche gilt für die Verbindung mit Paris. Auch hat uns die Staatsbahn keine bessere Verbindung mit dem nahen Kreuznach gebracht als zu Ludwigsbahn-Zeiten, obgleich eine solche Verbesserung dringend not thut. *• Kleine Mitteilungen ans Hessen und den Rachdaritaatr«. Die Kupferberg'sche Sektkellerei-Aktiengesellschaft in Mainz hatte bei ihrer jüngsten Generalversammlung den Oberbürgermeister von Mainz, Dr. Heinrich Gaßner, an Stelle des verstorbenen Mitgliedes Louis Reuleaux zum Mitglied des Auf- fichtsrats gewählt. Zur Annahme dieser Wahl hatten nachträglich der juristische Ausschuß unb bie Stadtverordneten Versammlung von Mainz ihre Zustimmung gegeben. Wie man jetzt in Erfahrung bringt, hat das Ministerium des Innern unb ber Justiz bem Oberbürgermeister die Erlaubnis versagt, in den AuffichtSrat einzutreten. Das Ministerium hat sich grundsätzlich gegen die Uebernahme einer solchen Stelle durch einen Bürgermeister ausgesprochen. Vermischter. * Zürich, 7. Mai. Die Bergsteigsaison 1901 hat ihr erstes Opfer gefordert. Ernst Gmähle aus Schorndorf in Württemberg ist Samstag nachts beim Aufstieg nach dem chneebedeckten Pilatus verschwunden. Alles bisherige Suchen der Hilfskolonnen war vergeblich; man glaubt, daß Gmähle n einen Schneeschrund gefallen ist. Der junge Mann war tie Stütze seiner betagten Mutter in Schorndorf. ♦ Der Mörder von TiSza-ESzlar entdeckt? Der „83. Allg." Ztg." wird aus Pest gemeldet, daß der Mörder von TiSza-ESzlar endlich gefunden fei. Die Gouvernante Katharina Duerrifch wurde vor einiger Zeit ’oegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, ©in Hauptbelastungszeuge gegen sie war ihr früherer Geliebter, ber ehemalige antisemitische Abgeordnete Geza Onody, ber seinerzeit im Tisza-Eszlarer Prozeß eine be deutende Rolle gespielt hat. Duerrifch hat nunmehr dem Gerichte angezeigt, sie könne den Beweis erbringen, daß Onody im Jahre 1882 das Mädchen Esther Solymoffy, ->'ffen Verschwinden den bekannten Prozeß veranlaßte, beifeite ejdjafft unb ermordet habe. Einer Aufforderung zur Polizei zu erscheinen, hat Onody keine Folge geleistet; er ist feit einigen Tauen aus ber Stad! verschwunden. Gerichtssaal. B e r l i n, 8. Mai. Ter B e r b a u d s a u w a l t deutscher wt.a Ülahrer, Rechtsanwalt Remling, fuhr eines Abends gegen 7 Uhr mit seinem Rade aus einem Wege im Grünewald, welcher für Radfahrer ver- b^o ten war; am Wege stand eine das Verbot enthaltende Tafel. Ter Radfahrer, welcher sich spater vor dem Strafe richter zu verantworten hatte, führte zu seiner Verteidigung an, es sei zu jener Zeit schon so dunkel gewesen, daß er die Tafel mit dein Verbot n i ch t h a b e b e m e r k e n können; auch habe er keine Kenntnis davon gehabt, daß der in Rede stehende Weg für Radfahrer verboten sei. Unter diesen Umständen sprach die Strafkammer den Amvatt frei und nahm an, eine Bestrafung könnte höchstens dann erfolgen, wenn dieTafel mit dem Verbot deut lich sichtbar gewesen sei. Diese Entscheidung focht die Staatsanwaltschaft durch Revision beim Kammergericht an, denn die Radfahrer müßten sich vorher gehörig erkundigen, ob ein Weg für sie verboten sei. Tas K a m m e r g e richt hob die Vorentscheidung auf, und wies die Sache an die Voriustanz zurück, um zu prüfen, ob bei normaler Be« leuchtung einem Menschen mit normaler Sehschärfe die Verbotstafel sichtbar gewesen wäre. Arbeiterbewegung. Nordhausen, 8. Mai. Nachdem in der Kautabatfabrik von Berlin & Bona Differenzen über bie Regelung beß Lehrlingswesens entstanden und keine Einigung erzielt wurde, legten sämtliche Arbeiter dieser Fabrik die Arbett nieder. Daraus erklärten die Kautabak- lubritanten ihren Arbeitern, daß in allen Fabriken Fleitag 1500 Arbeitern gekü ndigt würde, im Fall die letzteren nicht dafür Sorge trügen, daß die streikenden Arbeiter an ihre Plätze zurück- f'-’brten und bie Arbett wieder auknäbmen. Theater, Kunst und Wissenschaft. Darmstadt, 6. Mai. Die erste Aufführung des Thuille'schm Bühnenspiels „Gugeline", zu dem O. I. Bierbaum ben Text gedichtet, erfolgte gestern vor gut besetztem Hause. Wenngleich die beiden ersten Auszüge wärmere Teilnahme nicht zu erregen vermochten, sand das Werk doch vom dritten Aufzuge an eine so freundliche Aufnahme, daß Dichter und Komponist, die beide anwesend waren, zu wieder- holtenmalen für den rauschenden Beifall danken konnten. Den Höhepunkt der Aufführung bedeutete das LiebeSduett im driitm Akte, dem Frl. Saccur in der Titelpartie und Herr Wolf als Prinz zu durch- ' klagender Wirkung vcrbalien, wie denn überhaupt der Erfolg bei Abends zum guten Teil dies» beiden Künstlern zu danken ist. Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Meßen. Evangelische Gemeinde. Getraute. Markusgemeinde. Dm 27. April. Adolf Karl Braun, Hilfsheizer zu Gießen und Dina Wacker, Tochter des Schreinermeisters Jakob Wacker zu Gießen. Lukasgemeinde. Dm 29., April. Karl Otto Mayer, Kaufmann zu Gießm und Bercha Elisabeth Appel, geb. Christ. Getaufte. Matthäusgemeinde. Den 28. AprU. Dem Kutscher Heinrich Bechtold eine Tochter, Frieda, geboren den 28. März. Markusgemeinde. Dm 28. April. Dem Fuhrmann Ludwig Hofmann eine Tochter, Johanna Elisabeth, geboren den 15. Februar. Den 2. Mai. Dem Schutzmann Richard Reinhard eine Tochter, Else, geboren den 13. April. Lukasgemeinde. Den 27. April. Dem Professor Dr. Johann Biermann eine Tochter, Ameltese Dora Amalie, geborm den 11. Januar. Johannesgemeinde. Dm 28. April. Dem HUssbremser Heinrich Schönhals ein Sohn, Heinrich, geborm dm 25. März. Denselben. Dem Buchhalter Philipp Brehm eine Tochter, Anna Johanna Elisabeth, geboren den 16. März. Beerdigte. Lukasgemeinde. Den 27. April. Heinrich Adolf Roth, Sohn des TaglöhnerS Heinrich Roth, 16 Jahre alt, starb den 25. April. Den 28. April. Marie Elisabeth Müller, Tochter des Wagm- meisters Otto Müller, 19 Jahre alt, starb dm 25. April. Dm 2. Mai. Philipp Christian Leo, Uhrmacher, 80 Jahre alt, starb dm 30. April. Darmstadt. In ber .Ausstellung der Darmstädter Künstlerkolonie 1901" wird einen der Anziehungspunkte für die große Welt unstreitig daS „Restaurant" bilden. ES ist allerdings ein Restaurant, bem nicht so leicht eine Konkurrenz erwachsen kann. Die innere und äußere Einrichtung ist, wie überbaupt alles in ber Ausstellung, daS Werk ber verbünbeten Künstler. Der obere Saal zeigt zwei prächtige GlaSfenster von Ehristtansen, ein herrliches Belvedere öffnet sich nach dem riesigen Platanenhatn, dessen dunkle Schatten Kühlung spenden. DaS ist ein Wirtsgarten, wie ihn sich mancher brave Gastwirt te seinen kühnsten Träumen vorstellt. Wie ein dichtes Dach wölben sich die Kronen der Hunderte von Platanen, harmonisch bemalte Pfeiler ragen dazwischm, sie tragm am Abmb bunte Schalen mit Acrtylen- lammen und stimmen in Farbe und Schattierungm zu den Tisch» tüchern, mit baien die Tische im Garten belegt find. Gabeln, Messer, Teller. Schalm, Gläser, alles ist nach Entwürfm der sieben Künstler speziell angeferttgt, ein« mehrsprachige Speisekarte und ein exgutfiter Keller gehören natürlich dazu. Im übrigen sind die Weine das einzige nicht .moderne und neuzeitliche- tu dem Restaurationsbetrtebe. Nur gediegene erstklassige Fabrikate. Frachtfreie Lieferung nach auswärts. DV Billigste Preise. Grösste Auswahl am Platze. Seltersweg 68 F8'8^^ NlniiiJSirlf Seltersweg 68 Parterre und erste Etage. BOB ■« 'LH KV» Parterre und erste Etage. Spezial-Geschäft für Betten und Schlafzimmer-Einrichtungen. Permanente Ausstellung von 20 kompletten Schlafzimmern in Nissbftum, matt und blank, Amerikanisch Nussbaum. Italienisch Nussbaum, Satin-Nussbaum, echt Mahagoni, Eiche, Edelbuche etc., »d- 2955 Abgabe sämtlicher Möbel auch einzeln. Unsere heutige Beilage bitten zu beachten Lehmann & Assmy, Tuchfabrik, Spremberg L Internationale m 12. unb 13. 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