Nr. 59 Erstes Blatt. 151. Jahrgang. Sonntag 10. März 1901 täglich mit Abnahme bei Montags. •k Gießener LamIlitN- Hitler werden dem Mm DM-er nn Wechsel mit ^Heff. Hnbwirt- und „SBlätter stbc hey. Bolk-kunde- vier« m«( wöchentlich beigelegt. ■ ■■abme een «nielgtn > »er na*mittag8 für den nben Tag erldjemtnbtn btl norm 10 Uhr klktftt Hungen spätesten» abteb« vorher. Aebeftice, Expedition und Sbruderei- Zchulftratze 7. GietzenerAnzeiger ** General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen vezngrpreir vierieljähtt. Mk 2.20, monatl. 75 Ps». mit Bringerlohn; durch M Äbholestellen vierteljöhel Mk. 1.90, monatl. 65 HG Bei Postbezug vierteljähel. Mk. 2.00 ohne BestellgeR. CQe «njtioen Bennltilunf*. stellen be» ftn- und «uManeH nehmen Anzeigen für »*■ Siebener Anzeiger ciitgcjce. ßetlenpret» lokal 11 WhU., auswärts 80 Pfg. Adresse für Depeschen: Anzeiger Siehe«. Fernsprrchanschluß Nr.H. Amtlicher Feil. Gießen, 7. März 1901. Betreffend: Grunderwerb zum Bau der Nebenbahn Lollar- Londorf. Bekanntmachung. Die für den Bau der Nebenbahn Lollar-Londorf bestellte Geländeerwerbskommifsion hat gemäß Art. 22 des Enteignungsgesetzes vom 26. Juli 1884 in der Fassung vom 30. September 1899 Antrag aus Einleitung des Enteignungsverfahrens hinsichtlich der folgenden in der Gemarkung Lollar belegenen Grundstücke gestellt: Flur XII, Nr. 256, 257, 251, 250, 240, 238, 237, 236, 235, 234, 233, 232, 213, 213a, 216, 216a, 216b, 294, 295, 296, 302, 290, 289, 344, 345, 346, 1 347, 366, 329, 330, 368, 369, 328 und 339; Flur II, Nr. 127, 95, 93, 88,5, 78, 77, 71, 70, 69,6, 69,3, 68,5, 165, 175, 181, 183, 184, 185, 186, 187 und 255 87/100. Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Antrag mit den erforderlichen Anlagen in der Zeit vom 19. März bis einschließlich zum 1. April 1901 auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Lollar zu jedermanns Einsicht offen liegt. Zugleich wird zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung Tagfahrt vor der Lokalkom- Mission auf Donnerstag, den 11. April 1901, vormittags 1 8 ein halb Uhr, im Gemeindehause zu Lollar anberaumt. Die Eigentümer, Pächter, Mieter und sonstige an den abzutretenden Grundstücken persönlich Berechtigte, sowie alle übrigen an der beantragten Enteignung Beteiligten werden aufgefordert: । 1. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung, 2. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebotes, 3. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, 4. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, 5. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind oder notwendig werde»., bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, 6. etwaige noch unbekannte Rechte oder Ansprüche an die zu enteignenden Grundstücke bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, in dem obenerwähnten Termine vorzubringen. Wenn dritte Personen als dinglich berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt sind, so muß der Eigentümer sofort nach Zustellung der Bekanntmachung uns bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese Ansprüche verantwortlich. Die Eigentümer der abzutretenden Grundstücke müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer an der bisherigen bezw. der gewöhn- titfyen abweichenden Art der Bewirtschaftung die Genehmigung des Unternehmers einholen, widrigenfalls eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, für welchen die Enteignung geschieht, der Wert des Geländes erhöht worden ist. Räumt der Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem anderen eine besondere Entschädigung nicht zu. I. V.: Dr. Heinrichs. Gießen, 8. März 1901. Betr.: Die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Gr. Bürgermeistereien des KreiseS. Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 11 der Ausführungsverordnung zur Lundesfeuerlöschordnung, Art. 11 der letzteren und § 3 ff. der Kreisfeuerlöschordnung beauftragen wir Sie, die Grundliste der pflichtigen Mannschaften, sowie ein Verzeichnis der aus der Grundliste für das nächstfolgende, vom 1. April 1901 bis 31. März 1902 laufende Jahr für die Pflichtfeuerwehren oder als Hilfsmannschaften der freiwilligen Feuerwehren in Anspruch zu nehmenden Personen unverzüglich aufzustellen und beide Listen nach oor- aufgegangener ortsüblicher Bekanntmachung acht Tage lang zur allgemeinen Einsicht offen zu legen. Etwaige von Ihnen nicht erledigte Einwendungen gegen die Listen und Befreiungsgesuche sind uns bis zum 20. März l. I. vorzulegen. v. Bechtold. Bekanntmachung, das Grsatzgeschäst pro 1901 betreffend. Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1901 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar: l. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen. Mittwoch be« 27. März, vormittags von 9 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach,Lauter,Lindenstruth Ooenhausinund Remharbshain; Donnerstag den 28. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Queckborn, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickarts Hain und Weitershain. Freitag den 29. März, vormittags von 9 Uhr an: Losziehnng. II. Zu Gießen in der Restauration „Zum Lonhs Bierkeller", Schanzenstraße 18. Samstag den 80. März, vormittags von 8 Uhr an: Mnsternng der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen und Gießen oiß zum Buchstabe P des Jahrgangs 1899; Montag den 1. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1899 und 1900); 1899 vom Buchstaben R—Z; Dienstag den 2. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1901) der Stadt Gießen; Mittwoch den 3. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck, Großen-Linden, Hattenrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Mainzlar und Oppenrod; Mittwoch den 10. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck. Donnerstag den 11. April, vormittags von 9 Uhr an : Losziehnng. III. Zu Lich im Rathaussaale. Freitag den 12. April, vormittags von 9 Uhr an: Mnsternng der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich und Grüningen; Samstag den 13. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Lich und Muschenheim; Montag den 15. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Nieder- Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober- Hörgern, Rabertshausen und Rodheim; Dienstag den 16. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg. Mittwoch den 17. April, vormittags von 9 Uhr an: Losziehnng. Besondere Bestimmungen. 1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domizil — ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten; b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten; und im Jahre 1881 geboren sind; ferner Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1899 bezw. 1900 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist. 2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen. 3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück« stellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hatderbetreffendeFamilienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission einzufinden, oder, wenn dies nicht möglich ist, kreis« ärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen. 4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet,, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugniffe des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von miudesteus drei glaubwürdigen Zengen zn erhärten. 5. An der Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los. 6. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde geftellnugspsttcht'gen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen bereit- zugegaugenen Stammrollen zu der Mnsternng vorznladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militär« pflichtige, welche sich auswärts aushalteu, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort gestelluugS« pflichtig find. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren 1/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich z« erwirken und vorzulegen. Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Donnerstag den 28. März im Gasthaus „ZumRappen" zu Grünberg, Mittwoch den 10. April in der Restauration „ZumLonys Bierkeller", Schanzenstraße 18, zu Gießen, Dienstag den 16, April im Rathaus zu Lich, die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten nnb zweiten Aufgebots nnd der Ersatz - Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 1. März 1901. Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des KreiseS Gießen. Boeckmann. Bekanntmachung. Sei den diesjährigen Fruhjahrs-Kontrollversammlungen im Kreise Sieben haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gieße» gehörigen: 1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr I. Aufgebots (Kleiner Dienstanzug: Mutze, Waffenrock, Achselstücke, lange Hosen oder W Stiefel beliebig, bei schlechter Witterung 2. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden @ntlaffen en aller Waffen. 3 Wehrleute 1. Aufgebots, die vom 1. Oktober 1888 ab eingestellt worden sind. 4. Ersatz-Reservisten, geübte und nicht geübte. Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zeit die Kontrollpflichtigen anzutreten haben. A. Zu Gießen im Oswalds Garten für die Bewohner von Annerod, Allendor a d. Lahn Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Langgöns, Leihgestern, Oppenrod, Watzenborn und Steinberg, Hausen, und zwar: Am 12. April 1901. 1. Appell vormittags 8 Uhr: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots; Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1893 und 1894 eingetreten sind. 2. Appell vormittags 10 Uhr: Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1895 und 1896 eingetreten sind. 3. Appell nachmittags 2 Uhr: Wetten der Infanterie, welche in den Jahren 1897, 1898, 1899 und 1900 eingetreten sind, sowie sämtliche zur Disposition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften der Infanterie. Am 13. April 1901. 1. Appell vormittags 8 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots der Infanterie 2. Appell nachmittags 2 Uhr: Reservisten, sowie zur Disposition der Truppenteile und der Ei satz.Behörden entlassenen Mannschaften aller übrigen Waffen, und zwar der Garde, Jäger, Kavallerie, Feld- und Fuß-Artillerie, Pioniere, Berkehrstruppen (Eisenbahn-, Telegraphen- und Luftschiffertruppen), des Trains (einschl. Krankenträger), Sanitäts- und Veterinärpersonals, Büchsenmacher- Gehilfen, Oekonomie-Handwerker und Marine-Mannschaften. Am 15. April 1901. 1. Appell vormittags 8 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots aller übrigen Waffen. 2. Appell vormittags 10 Uhr: Ersatz-Reservisten oer Jahrgänge 1894, 1895,1896,1897, 1898, 1899 und 1900. 3. Appell nachmittags 2 Uhr: Ersatz-Reservisten ver Jahrgänge 1888, 1889,1890,1891, 1892 und 1893. B. Zu Lollar an dem Bahnhof für die Bewohner von Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck, und zwar: Am 16. April 1901. 1. Appell vormittags 8 Uhr 45 Minuten: Offiziere, Sanitäts-Offiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen. 2. Appell vormittags 11 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen. 3. Appell nachmittags 1 Uhr: Sämtliche Ersatz-Reservisten. C. Zu Grünberg am westlichen Ausgange auf der Straße nach Gießen für die Bewohner von: Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Kesselbach mit der Rabenauischen Papiermühle, Lauter mit der Artztmühle, Bingmühle, Georgenhammer, Strellesmühle und Walkmühle, Lindenstruth,' Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmittmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß- und Klein-), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Qucckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wir berg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer-Hof, Winnerod, und zwar: Am 17. April 1901. 1. Appell vormittags 9 Uhr 15 Minute»: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen. 2. Appell vormittags 11 Uhr 30 Minuten: Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen. 3. Appell nachmittags 1 Uhr Sämtliche Ersatz-Reservisten. D. Zu Lich in der Amtsgerichtsstraße für die Bewohner von: Albach, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen, Holzheim, Lich mit Albacher Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach, und zwar: Am 18. April 1901. 1. Appell vormittags 9 Uhr 30 Minuten: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen. 2. Appell nachmittags 12 Uhr 30 Minuten: Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz- Reservisten. E. Zu Hungen an der Post für die Bewohner von: Bellersheim, Betten- )ausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Gill, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Stein« jeitn, Trais-Horloff, Utphe, Villingen, und zwar: Am 19. April 1901. 1. Appell vormittags 9 Uhr 30 Minuten: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassene Mannschaften aller Waffen. 2. Appell mittags 12 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz- Reservisten. Befreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor dem Appell auf dem Dienstwege (durch das Hauptmeldeamt) einzureichen und müssen durch die Bürgermeisterei bezw. bei Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein, werden aber nur im dringendsten Notfälle gemchmigt. Diejenigen Mannschaften, bei welchen Fußmeffungen vorgenommen werden (Sämtliche Mannschaften aller Waffen, weiche im Jahre 1896 eingetreten sind mit Ausnahme der nicht geübten Ersatz-Reservisten) haben überhaupt keine Ansicht auf Befreiung. Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung, sowie mit reinen Strümpfen zu erscheinen. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher wegzulegen. Die Militärpapiere (Paß mit ein«eklebter lkriegsbeorderuug uud AühruugSzeuguis) müssen zur Stelle sein. * Sämtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Kontrolltages bis einschließlich Mitternacht unter dem Militärgesetz. Gießen, den 4. März 1901. Großh. Bezirks-Kommando. Detring, Oberstleutnant und Kommandeur des Landwehrbezirks Gießen. Das englische Heerwesen, Es war zu Anfang - der sechziger Jahre, als Bismarck», die Kriege vorausschend, die seine Pläne zur Gründung des heutigen Deutschland heraufbeschwören mußten, bte Situation mit Moltke erörterte, und dieser Anstalten traf, um für alle Eventualitäten gewappnet zu fein. Diesw» große militärische Organisator und Feldherr hatte damals die bewaffnete Intervention sämtlicher Mächte Europas, also auch diejenige Englands zu erwägen. Er kannte das britische Heerwesen genau, uud zwar aus eigener Erfahrung infolge häufigen Aufenthalts im Vereinigten Königreiche, sowie Dank seines genauen Studiums des Krimkrieges. Daher gelangte er auch sofort zu dem Schlüsse, daß England für die preußische Polittk nicht ins Gewicht fiel, da es höchstens die Häfen Preußens hätte blockieren können. „England hat keine Armee", schrieb Moltke, „und kann eine solche auch niemals haben, so lang» seine alte Konstitution in Kraft bleibt." Wer an der Richtigkeit dieses Ausspruchs bisher etw» noch zweifelte, dem muß seine Wahrheit durch die Erörterungen im Oberhause zwischen dem ehemaligen Kriegs- Minister Lord L an sd o wn e, und dem Ex-Oberstkomman- dierenden Lord W o l s e l e y, klar geworden sein. Letzterer, dessen bisheriger Posten nun von Lord Roberts ausgefi'illt wird, und der auf eine lange und glänzende militärisch» Laufbahn zurückblickt, machte in einer erschöpfenden Rede auf gewisse Mißstände im englischen Heerwesen aufmerksam, deren Fortbestand er als eine ernste nationale Gefahr betrachtet. Im Jahirc 1895, wo man dem alten Herzog von Cambridge sein Amt als Oberftkommandierender abnahm, und angeblich darauf bedacht war, schreienden Mißständen abzuhelfen, ernannte man Wolseley zu dessen Nachfolger. Er empfing indeß mrr den militärischen Titel seines Vorgängers, und den eigentlichen Oberbefehl erhielt der -Kriegsminister, der in England stets ein Zivilist ist. Gleichzeitig wurden überhaupt fünf von einander getrennte Aemter geschaffen. Das eine, das des fo genannten Oberstkommandierenden, der das Avaneement im freert zu überwachen, sowie Mobilisierungs- und Feldzugspläne zu entwerfen hat. Das zweite ist das des sogenannten Ad)utant-Generat, der die Ausbildung der Truppen leitet, das dritte das des Quartermaster-General, der das Train- wesen verwaltet, das vierte das des Inspektor-General, der sich mit den Befestigungen beschäftigt, und das fünfte das des Direktor-General für Munition. Jeder dieser fünf Offiziere ist vollständig unabhängig von dem andern, und nur dem Kriegsminister gegenüber verantwortlich. Sie iiefjen indcß zu gelegentlichen Beratungen zusammen, und im Falle von Memungsverfchiedenheiten ent- cheidet jener Minister. Ter sogenannte Oberstkommandierende ist allerdings berechtigt, sich darüber zu informieren, was feine Kollegen treiben, aber wenn ihm das, was sie thun, nicht hehagt, muß er sich darauf beschränken, eine „unmaßgebliche" Ansicht auszuspreclzen, oder sie für ich zu behalten. Außerdem i)t er nicht berechtigt, darauf zu rechnen, daß ihn der Kriegsminister bei Vornahme irgend welcher militärischer Operationen konsultiere, uu9 dieser vermag ihn also unter Umständen vollständig zu übergehen. Daß Lord Wolseley ein solches System als eine nationale Gefahr betrachtet, kann kaum überraschen, aber di» Regierung ist offenbar anderer Meinung, wie die Erwiderung' Lord Lansdownes bewies, unter dem jener Offizier fünf Jahre lang „Oberkommandierender" war. Dieser Herr bezeichnete Wolseleys Auslassungen als „travestierte Thatsachen", und warf ihm vor, daß er verfehl! habe, sich über die Situation in Südafrika zu unterrichten, und daß ihn daher die Schuld an Ladysmith und dem ganzen englischen Kriegsunglück treffe. Sauatogen Hrüstigungs-u.Aussrischirngsmittel besonders für dieUerve«. AIS Nährmittel bei allen Erschöpfungszuständen von Profesioren und Slerzwn glänzend begutachtet Erhältlich in Apotheken und Drogerien. Her-gestellt von Bauer & Cie., Berlin 8.0. Atteste gratt« und ftaneo. Kunst und Wissenschaft. m.-Ans Darmstadt wird uns geschrieben: Im Kreise der freien literarisch-künstlerischen Gesellschaft zu Darmstadt las Wilhelm Holz am er einige seiner Dichtungen vor. Ist man im Begriff Vor- kesungen zu hören, dann wird wobl, wenn der Vorlesende nicht Deklamator, Schauspieler oder Rezitator ist, schon jeder sich gefragt haben: Wie mag er wohl lesen? Man kennt irgend jemandes Dichtungen und hat Gefallen, ja kuch tieferes Interesse daran, man kennt auch den einen oder anderen Dichter, man weiß wie er spricht als Mensch an seinem oder unserem Familientisch, man harmoniert mit ihm und seinen Neigungen, die in seinen Werken Ausdruck finden, und all dies ist einem selbstverständlich. Jetzt sieht man dem Moment entgegen, wo der Dichter vor einem streik mehr oder wenig Fremder, also gewissermaßen öffentlich, sei auch der Zuhörerkreis noch so klein — seine Werke selbst lesen wird: da taucht gewiß eben die • 1ail^: lü’c- cr lesen? Man wird zugeben, daß f!? J" r11 entzückend innig oder großartig, je nachdem, schafsen kann, und dennoch nicht selbst der beste Interpret keiner Schöpfungen zu sein braucht. Um so interessanter, um freundlicher ist dann der Eindruck, den man gewinnt, um so nachhaltiger die Erinnerung, wenn man beobachten lann, toav gestern möglich war. Herr .Holzamer kam beim Lesen schon von Anfang an gänzlich in die Stimmung hinein, aus der heraus er z. B. die Erzählung „Großmutter" geschaffen haben muß. Man merkte es ihm an, er war wie cr da las, im Geiste wieder draußen in irgend einem der stillen Thäler am Rand des Ldenwaldes, die sich zwischen den unterschiedlichen Bergkuppen nach der Bergstraße hin öffnen, in denen an vielgewundenen eilig rieselnden Bachwassern weltabgeschiedene kleine Dörfer liegen, Weiler und einzelne Gehöfte, und jene zahlreichen uralten Mühlen, deren rastloses Klappern oft allein Leben verrät in der traulich erhabenen Stille der Natur, die diesen durch Jahrhunderte unverändert gebliebenen Walthälern eigen ist. Während der Dichter las, Ivar der Zuhörer mit ihm auf der Wanderung, oder strich auch allein durch Wald und Thal, nicht nur einmal, wie wir Städter wohl an einem schönen Sommertage thun: sondern wer da zuhörte, vermeinte seit seiner Kindheit dort aufgewachsen zu sein, als Bub ober Mädel zu allen Jahres- und Tageszeiten sich dort umhergetrieben zu haben; man meinte zusammen mit dem Lesenden die alte Müllerin selber gekannt zu haben, man saß mit an ihrem Kaffeetisch, man war ganz bei ihr zu Hause; die Nebel, die das Müllerhaus umspannen, waren altvertraute Märchenerzähler und ihr gespenstischer Spuk weckte die Phantasie so leohaft wie die alten Geschichten der Großmutter selbst aus der Franzosenzeit. Dies schlichte Vorlesen mit seiner unbewußten Beeinflussung der Vorstellung der Zuhörer war überaus köstlich, und es behielt seinen Reiz auch bei einer anderen kleinen ''Novelle „Noch einmal". Auch hier waren Vortrag und Dichtung gleichsam eins, und das versetzte die Hörer unmittelbar in das Milieu des Themas. Holzamer trug zwischen diesen beiden Prosawerken einige seiner intimen kleinen Gedichte vor; und es war sehr interessant, wie stark diese wirken, wenn man sie liest, wie sie dagegen gesprochen ziemlich wirkungslos blieben. Man hätte gewünscht, sie gesungen hören zu ft-nnen. Ja wir hoffen, daß über kurz oder lang wir diesen Genuß haben mögen. Der Dichter hat bekanntlich die Leitung der kleinen Bühne in der diesjährigen Vorstellung der Künstler- Kolonie übernommen, und es wäre wohl verdienstlich, wenn er das Programm, das an sich schon sehr reich zu werden verspricht, durch das Singcnlafien seiner kleinen Vers- I dichtungen noch erweitern könnte. Frankfurter Oper. Am nächsten Montag wird Webers „Freischütz" mit dem Kammersänger Alois Bürgsteller als „Max", welche Partie der Künstler dort noch nicht gelingen hat, in Szene gehen- Die Vorstellung findet außer Abonnement bei gewöhnlichen Preisen statt und beginnt um i Ubr. Billetbestell- ungen werden von jetzt an der Kasse des Opernhauses entgegen: genommen. UniversMs Nachrichten. — Oberpräsident Fürst Hatzfeld wurde, wie aus Breslau gemeldet wird, von der medizinischen Fakultät der dortigen Universität zum Ehrendoktor ernannt. - Als Privatdozenten ai der Berliner medizinischen Fakultät habilitierten sich Professor Dr. med. A. Wassermann mit einer Vorlesung über den Einfluß der Bakteriologie auf die innere Medizin und Dr. med. H. K. Lief> mann mit einer Vorlesung über die Lokalisation der getftiaen Vorgänge und ihre Störungen. — Im Interesse der Neuanlage des könial. Botanischen Gartens zu Berlin begibt sich der Direktor des Instituts, Geh. Rat Professor Engler, auf einige Wochen nach den Kanarischen Inseln, um die dortige Flora zu studieren. Gleichzeitig wird der botanische Reisende Josef Bornmüller, der schon tm vorigen Jahre auf diesen Inseln Pflanzen sammelte, sich wiederum dorthin begeben, um namentlich die östlichen Inseln jener Gruppe botanisch zu durchfottchen. — Der Privatdozent an der Universität in Wien Dr. S. St einher z ist zum a.-o. Professor der historischen Hilfswissenschaften an der deutschen Universität iw Prag und der Privatdozent Professor an der griechisch-orientalischen Realschule in Czernowitz Dr. R. Kaindl ist zum a^o. Professor der österreichischen Geschichte an der Universität in Czernowitz ernannt worden. — In Charlottenburg starb im 76. Lebensjahre der Geb. Regicrungsrat Karl Müller, vormals Professor an der tierärztlichen Hochschule in Charlottenburg, einer der angesehenste* deutschen Veterinärmediziner. — In Rostock starb Profcfior Julius Wiggers, ehemaliger Reichstagsabgeordneter, 90 Jahre alt. leit, Kr? ® kannte boi im m0en.er Mttums btfc ?§!'« 5 'W bisher «iw ! die ^m»Iigtn tegs. ^berstKmL " fe,IL Rietet ™«B mtigefüfft Me MMfchß Wltnbtn Rede aufmerk- l'te nationale (& mein dem alten tkommandierend« tvar, schreienden Wolseley zu dessen militärischen rite, Oberbefehl erhielt 5 ein Zivilist ist. von einanber ge- ' des sogenannten -ment im hen» ib FelbzutzsylLnr des sogenannten it Truppen leitet, il, der das Train- Znspektor-Aneral, ,t, und das fünfte m. Jeder dieser von dem andern, er verantwortlich, eratungen zvsam- chiedenheiten ent- te Oberstkomman- Darüber zu infor, r wenn ihm das, Maus beschränken, chen, oder sie für berechtigt, daraus :et bei Vornahme i konsultiere, uni en vollständig za em als eine na- naschen, aber bii rg, wie die Erster dem Vnn gierender" war. Augen als ,,tr» T, daß er verfehlt ika zu unterrichten, ldysmith und dem >n rsstdieN-M«. »MändM ict SJfntoat ^Nraltelltt^ 2»L'°s *iW idjten. KMi ,Dr. iäiaen V^ f M WuJQflf 8 I iM«ni. Schöner Ausflugsort. ff. Bier ans dem Giessener Brauhaus. W Gute Küche. 1388 Das Allerneueste in gae - Maschinen, Schubradsystem, säen jedeGetreideart, bergauf und bergab ganz gleichmässig. Als neu und beachtenswert von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft anerkannt. Ausstellung Posen 1900. Ph. Rflayfarth & Co., Frankfurt a. M. 1387 Die Firma bitten voll anszuschreiben. Marktttraßie 4 Telephon IW nur allerbeste Qualität zu billigsten Preisen empfiehlt J. M. 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