189.W 112- 184.W 8 «en** S> 186- 131- 2182»! 166.- 209.- ' 538.50 178.', 184.—(■ 178.75 197.40 141.« 219.79 330- 173.21 173.5« 1701« 192« 1401 J 15 H Verloren AWMMG Äbzugrbm gegen gute Belohn, unü im 013 Rekauravt Sobeozollmr. 188.70 123.50 isi- 24< 15.40 M fließe «er Stadtchrater. Dm^^r-ÄnnMiM: BoUSinuüicht BorSellsnz zu kleinen Preise«. M Dir Alv W- Sinttillöpreise: Loge 1,1® W. Saal S0 'M Ne™ 30 AaSorbereiMg. als KrjieM 8nmttO8 inloitH. - MgmbR ad geb., denselben gegen Belohn. ItänDcteetftf. 44 abjuaeben. itÄTÄ 'hnnng abiugeben 087 ArMsnrtnlkLhe 48, ytrl 4 4 6 133.60 128- 350.- 339- 220.— 20»- Y 210.21 EM *ttmÄ*^* s. .Fabrik. äte8^»ft »tahta •» «'"'feuäXS ca. 35000 B. Men gesucht. -u erfr. in der (W M € \ tzörder Berg». ( Rölnet . Mnnst'-^O" 5torb(l.S«gw. Phönik « Nbe-M-nWi I -els«k.Mß» ßarMJi. »t0w' Laura • • • ßiskü-'M' I oA SlaatLb- -»urr'SM'io« Knch-^' : -rorth-n P^ xranSva« ■ pih 14101 128« 139.« sj 110« NenenM — ------" ttfdFw® 2 I 27J10.I 51. 39.1b "Ja ®flblJVfoO - «fä’lW Nr 7 GMes Blatt« Mittwoch den 9 Januar 151. Jahrgang 1901 Wchener Anzeiger Heneral-Anzeiger Alle Anzeigen-Dermittlungsstellen des In- und A»S- Kmdes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen« Zellenpreis: lokal 12 Pf., auswärts 20 Pf. «««ahme von Anzeigen zu der nachmittag- für bett folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vor«. IQ Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Nezugspreis vieneljährl. Mk. L2L monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellar »ierteljährl. Mk. 1.96 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2.— Vierteljahr, ohne Bestellgeld. Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montag». Die Gießener KamikieuvtStter «erden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. 8anbroirt* u. „Blätter für Hess. Volkskunde* «Lchtl. 4 mal beigelegt. Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schnlftrahe Ur. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Ktätter für hessische Dotbslrnnde. Adresse für Depeschen: Anzeiger öiefeau Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Heil. Bekanntmachung. Betr.: Erteilung von Meldescheinen zum freiwilligen Ein tritt in daS Heer. Mit Rücksicht auf die zurzeit eingehenden zahlreichen Gesuche um Ausstellung von Meldescheinen zum freiwilligen Diensteintritt in daS Heer für den kommenden Herbst l. IS sehe ich «ich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß diese jetzt erteilt werdenden Meldescheine am 31. März l. I. gesetzlich ihre Giltigkeit wieder verlieren, und daß daher nach diesem Zeitpunkt neue Meldescheine ausgestellt werden müssen, da die Truppenteile keine Freiwilligen ohne noch giltigen Melde .schein ciflft/Ben dürfen. ES ist daher am zweckmäßigsten, wenn die betreffenden Gesuchsteller mit ihre« Anliegen bis nach Ende März l. IS. warten. Für diejenigen Leute, welche bereits dieses Jahr milttär pflichtig sind, empfiehlt es sich, im nächsten MusterungStermiue ihr Gesuch zum freiwilligen Eintritt vor der Ersatz-Kommission vor-ubringen, wo ihr Wunsch dann meistens Berück fichtigung findet, und sie dann ohne Meldeschein zu dem von ihnen gewünschten Truppenteil gelangen. Vielfach ist die ganz irrige Meinung verbreitet, daß die- jenigen Leute, welche sich im Besitze eines Meldescheins be fänden und dieses Jahr militärpflichtig sind, sich nun nicht vor den Ersatz-Behörden zur Musterung zu stellen braucht.n Hiervor muß dringend gewarnt werden, da nur solche Militär Pflichtige beim Ersatzgeschäft fehlen dürfen, welche ausdrück lich vom Erscheinen befreit sind, was aber durch den Meldeschein nicht geschieht, und setzen sich daher diese Leute, welche dennoch aus diesem Grunde fehlen sollten, den gesetzlichen Strafen auS. Gießen, den 3. Januar 1901. Der Zioiloorsitzende der Großh. Ersatz-Kommission Gießen. Boeckmann. Bekanntmachung, betreffend das Ersatz Geschäft suc 1901. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden 1. alle im Jahre 1881 geborenen Militär pflichtigen, sowie 2. die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder 3. welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als HauS- nnd Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Hand werkSgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder tu ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 10. Januar bis zum 20. Januar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres dauernden Aufenthaltsortes zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden StaudeS mt zu erwirken ist, und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musteraug gestellt haben, ihren Losungs- Schein vorzulegen. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung Unterlasten, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung auSgeschlosten und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden. Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zurzeit abwesend sind, find deren Eltern, Vormünder-, Lehr«, Brod- und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Die Großherzoglicheu Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten. Gießen, den 2. Januar 1901. Der Zioiloorsitzende der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann. Bekanntmachung, betreffend das Eisatzgeschäft pro 1901. Unter Hinweis aus obige Bekanntmachung bringe ich weiter zur Kenntnis der Beteiligten, daß als dauernder Aufenthalt anzusehen ist: a) für militärpflichtige Dienstboten, HanS- und Wirt- schastsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähn- lichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; b) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Oct, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten an« gehören, sofern dieselben auch au diesem Orte wohnen. Gießen, den 2. Januar 1901. Der Zivilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann. Bekanntmachung. Betr.: Zurückstellung der mit Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen. Die im laufenden Jahre militärpflichtig werdenden und mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, alsbald bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen längstens aber bis zum 1. Februar l. I. bei mir schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen, einerlei, ob sie bereits am 1. April l. I. zum Dienst eintreten wollen oder nicht. Ohne den Zurückstellungsvermerk auf dem Berechtigungsschein findet Die Annahme bei einem Truppenteil nicht statt. Diejenigen Militärpflichtigen, welche mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehen sind und im Kreise Gießen geboren sind, haben sich auch an ihrem Geburtsorte, wenn sie daselbst wohnen, zur Stammrolle anzumeldcn. So weit die Berechtigung auf Grund des Schulzeugnisses bei der Großh. Prüfungskommission in Darmstadt noch nicht nachgesucht sein sollte, hat dieses sofort zu geschehen, und werden die Jntereffenten noch ausdrücklich auf die dem Schulzeugnis aufgedruckten Bestimmungen zur genauen Nachachtung aufmerksam gemacht. Gießen, den 2. Januar 1901. Der Zioiloorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Kommission Gießen. _________________Boeckmann._________________ Bekanntmachung. Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1901. Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1901 stattfiudendeu rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deSfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1901 bei der unterzeichneten Kommission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen, das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungskommission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende hn Großherzogtum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendete« 17. Lebensjahr erfolgen. 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a) Geburtszengnis; b) Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen w rden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der M litär- Verwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in vorstehendem Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. e) ein Unbescholtenheitszeugnis, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist; d) ein selbstgeschriebener Lebenslauf. 5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will. Otto Ernst. In litterarisch interessierten Kreisen wird in letzter Zeit von dem 'Poeten Otto Ernst viel gesprochen, und es ist erfreulich, daß die Gießener Theaterleitung sein neuestes Merk „F l a ch s m a n n als Erzieher" uns vorführen will. Mit Rücksicht hierauf dürsten den Lesern einige über den Dichter orientierende und einführende Bemerkungen gelegen kommen. Otto Ernst — sein eigentlicher Name ist Schmidt — i# Hamburger. Er wurde geboren zu Ottensen bei Hamburg am 7. Oktober 1862 und bekleidete in Hamburg die Stellung eines Volksschullehrers. Neuerdings kam die Nachricht, daß er um Entlassung aus dem Schuldienst ein- Lkkommen ist, damit er sich völlig der schriftstellerischen Lhätigkeit hingeben kann. Otto Ernst können wir einen Vertreter der „Heimat- «der Stammeskunst" nennen. Seine Werke haben als tzmtergrund den heimatlichen Boden, sie stellen ein Stück- l«ven seiner Gegend dar. Die Schicksale seiner Helden ergeben sich nicht nur aus der äußeren Umgebung, aus b'tr ganzen Atmosphäre, in der sie leben, sondern das „ Blut", die Stammesangehörigkeit spielt auch eine Rolle. Es sind im ganzen lebenswahre Gestalten, die der Dichter uns zeigt, wenn auch Uebertreibungen nicht fehlen, was ja bei einer Satire leicht vorkommen kann. So ist das ganze Schaffen des Dichters sehr erfreulich, er vermeidet alles Schablonenhafte und Konventionelle, er giebt uns einen gesunden Liberalismus. Neben zahlreichen Gedichten bietet uns der Dichter als Anfangswerke auf dem Gebiete des Dramas „Die größte Sünde" vom Jahre 1895, und aus dem Gebiete der Erzählung zunächst zwei Novellensammlungen „Aus verborgenen Tiefen" (1891) und „Karthäusergeschichten" (1896). Allgemeiner bekannt geworden ist Otto Ernst durch „Jugend von Heute", „eine deutsche Komödie", erschienen Ende 1899, die den Gießenern ja bekannt ist. Neben der „Jugend von Heute" möchte ich noch ein Werk von Otto Ernst hervorheben: „E i n s r o h e s F a r b e n- spiel", humoristische Plaudereien, ebenfalls Ende 1899 erschienen (bei L. Staackmann, Leipzig). Dieses Buch enthält wundervolle Erzählungen. Eine Fülle von Beobachtungsgabe bietet sich uns hier. Ich empfehle nur einmal die letzte Erzählung „Wintersonnenmärchen" zu lesen, jetzt, wo das Weihnachtsfest mit seinen himmlischen Reizen noch so in Erinnerung ist, und man wird entzückt sein. „Flieh auf, hinaus ins weite Land" hat mir auch sehr gefallen. ________ \ Kittcratur. — Im Derlag«hause Vita in Berlin, das die bekannte vortreffliche Wochenschrift „£>ie Romanwelt" herausgibt, erschien jüngst ein Roman von Alfred Bock, betitelt „Die Pftasterrnetfterin". Ich habe dieser Buch mit lebhafterem Interesse gelesen als manches Werk, das zu wertem Ruf gelangt ist. Es steckt etwas von der Art und der Kunst Otto Lud. wigs darin. Mir imponiert namentlich die scharfe Charakteristik sämtlicher Personen, die der Autor dem Leser vorführt-, jede von ihnen hat chre Eigenart, von der fie auch nicht um Haaresbreite abweicht, jede von ihnen steht in plastischer Geschloffenheit vor dem Leser, dec die Ueberzeugung hat: so, und nur so kann dieser ganze Mensch denken, sprechen und handeln. Das ist durchgesübrt mit unfehlbarer Treffsicherheit nicht nur bei der die Handlung kaumbehrcsch nden Pflastermeisterin, bei ihrem untreuen Gatten und der Einhornlina, um deren Liebschaft sich alles konzentriert, sondern auch bei Nebenpersonen wie dem geschwätzigen, aber wackeren und im Grunde wohlmeinenden alten Schloff r Kipping. Wenn auch einzelne Figuren, wie der „narrige Balduin", Linas Mutter u. a. ein wenig verschärfte Konturen auch noch vertragen würden, so zeichnet sich das Buch doch durch meisterhafte Einzelcharakteristik aus. Was allein meinem ehrlichen Mitempfinden widerspricht, das ist der wiederkehrende Vogelrus: „'s früh", den die Pflastermeisterin als Lockruf zur zweiten Ehe nimmt Das dünkt mich ein Stücklein Gartenlaubenromantik, die in dem sonst so ganz unromantischen, unsentimentalen, kraftvoll gesunden, ich möchte fegen: hessisch erdschweren Buche mir nicht am Platze, ja fast störend scheint. Doch das ist eine winzige Kleinigkeit. Die sonstige schlichte Geradheit der To«- heit, die Einheülichkeit von Stoff und Stil ist einer der wesentlichsten Vorzug, dieses Buches, das dem Leser echten, herzhaften Genuß bereitet. V. w . 6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereickt worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheilszeugnis beizulegen. Heber bie Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, giebt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Wehr Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.-Blatt Nr. 27 von 1894 —) Aufschluß. Bezüglich des Prufuugstermius sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden. Darmstadt, den 15. Dezember 1900. Großherzogliche Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: __________________________Wick._________________________ Bekanntmachung. Betr.: Abhaltung landwirtschaftlicher Vorträge. Am Souutag, 13. d. Mts., nachmittags ^4 Uhr, wird Herr LandwrrtschaftSlehrer Lintz aus Büdingen im Rathausfaale zu Billtngeu einen Vortrag über „Hruchtfolge, Biehfütterung und anderes" halten. Ich lade dazu jedermann, der sich dafür interessiert, ein, und bitte die Herren Bürgermeister von Villingen und der Nachbargemeinden um ortsübliche Bekanntmachung. Gießen, den 5. Januar 1901. Der Direktor des landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold. Bekanntmachung, betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Garbenteich In der Zeit vom 10. Januar l. IS. bis einschließlich 46- Januar l. IS. liegen die Akten Über den Abtrieb des Waldes in dem Waldbezirk „die Sträuchen rechts des Gilder Pfads- auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Garbenteich zur Einsicht der Beteiligten offen. - Aus diesen Akten sind insbesondere die in Betracht kommenden Privatwaldparzellen mit Angabe der BonitierungS- werte, sowie des Wertes des auf diesen Parzellen bestandenen Holzes zu ersehen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des AuS schluffes innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Garbenteich schriftlich einzu- reichen. Friedberg, 2. Januar 1901. Der Großh. Bereinigungskommiffär: Sandmann. Bekanntmachung. Während der Beurlaubung des Großh. Bezirkskassierers, Rendant Müller zu Grünberg versieht Finanzaspirant Georg Schmitt aus WormS die Stelle eines Bezirkskassierers zu Grünberg. Gießen, 4. Januar 1901. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. Bekanntmachung. Es kommen häufig Anträge ans Ausfertigung eines Jagdwaffenpaffes mit der Bitte um schleunige Erledigung, denen aber wegen Unvollständigkeit zunächst keine Folge gegeben werden kann, wodurch den Antragstellern Nachteile entstehen. Zur Ausfertigung eines Jagdpasses auf 1 Jahr ist nötig Angabe des Alters, der Körpergestalt. und Haarfarbe des Antragstellers. Besonders sind es die Gesuche aus Preußen, wo die Aufnahme dieser Personalien in den Paß nicht vorgesehen ist, die an der bemerkten Unvollständigkeit oft leiden. Die Erteilung eines JagdwaffenpaffeS auf 7 Tage (Stempel 5 Mk.) kann nur erfolgen, wenn Antragsteller Reichsangehöriger ist, außerhalb des Großherzogtums Wohnsitz oder Aufenthalt hat und im Besitz eines von einer nichthessischen Staatsbehörde auf 1 Jahr ausgestellten, noch gil« tigen JagdwaffenpaffeS ist. Wir bringen diese Bestimmungen wiederholt zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 2. Januar 1901. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. Schulfragen in Hessen. i. Nicht allein in Preußen stehen zurzeit die Schulfragen auf der Tagesordnung, sondern auch bei uns in Hessen. Sind sie dort von dem Träger der Krone aufgeworfen, so hier von der Volksvertretung, und zwar von der sozialdemokratischen Partei. Bchandeln sie in Preußen das höhere Schulwesen, so wird in Heffen direkt und zunächst die Volksschule getroffen, aber auch das höhere Schulwesen wird dabei nicht unberührt bleiben können. Wichtige Debatten hat vor ihren Weihnachtsferien zwei Tage lang die zweite hessische Ständekammer gehabt und die Negierung und sämtliche Parteien, wie auch die einzelnen, nicht organisierten Mitglieder haben zu diesen bedeutungsvollen Fragen Stellung genommen und ihre Meinungen zum Ausdruck gebracht. Soweit die sozialdemokratischen Anträge eine Mehrheit nicht erreicht haben, haben sie doch mit einer starken Minderheit gut abgeschnitten. Wenn auch die Vertreter der sozialdemokratischen Partei erklärt haben, sie seien nur von sachlichen Beweggründen zu ihren Anträgen veranlaßt, so ist doch nicht zu verkennen, daß wir mit ihrer Annahme einen Schritt weiter dem Zukunftsstaate entgegen gekommen wären, daß die Sozialdemokraten mit einem Schulprogramm auf dem Plane erschienen, ist ihnen gewiß nicht zu verdenken, denn jede Partei sucht ihre Ideale zu verwirklichen, mit allen Mitteln ihre Ziele zu erreichen. Und das muß man bekennen, geschickt haben es diese Herren angefangen, viel Berechtigtes lag in ihren Anträgen sowohl, als auch in dem, was zu ihrer Begründung vorgebracht wurde, der Zeitpunkt war jedoch äußerst ungünstig gewählt. Wenn der eine Antrag, Uebernahme sämtlicher Volks schulkosten auf den Staat, der Personal- wie der Realkosten, so sehr in die Staatskasse einschneidet, daß diese 4 bis 5 Millionen Mark jährlich mehr auszuwerfen hat, der Staat demnach seine direkten Steuern um 40—50 Prozent wird erhöhen müssen, so wäre es gut gewesen, angesichts der nun tn Kraft tretenden Steuerreform abzuwarten, welches die Erträgnisse der neuen Steuern sein werden. Die Kommunal umlagen werden auch für das neue Steuerjahr 1901/02 noch nach den alten Grundsätzen erhoben und ihre Reform ist erst für 1902/03 in Aussicht gestellt. Eine sichere finanzielle Unter läge war demnach nicht gegeben, und wie die Verschiebungen der Lasten für das Volksschulwesen sich in Zukunft zu ge stallen haben, konnte niemand auch nur mit einiger Bestimmt Helt voraussagen. Die von dem Staatsminister in Aussich' gestellte erneute Erhebung über den finanziellen Effekt des Antrages wird bald das Nähere darlegen. Der sozialdemokratische Antrag bezweckte Verstaatlichung der Volksschulen, Schaffung der obligatorischen Volksschule, unentgeltliche Lieferung der Lehrmittel auf Staatskosten und endlich Unterhaltung aller zum Besuche der höheren Bildungsaustalten befähigter Kinder unbemittelter Eltern bis zum Abschluß ihrer Studien aus öffentlichen Mitteln. Reine Arbeit wollte die Sozialdemokratie hiermit schaffen, eine große, viele Gemüter bewegende Frage nach ihrem Sinne und Programm erledigen. Die Regierung hatte mit langer Motivierung schon schriftlich ihre verneinende Antwort gegeben, und dem Oberregierungsrat Best war der Auftrag zu Teil geworden, während der Verhandlung der Ansicht der Regierung noch mündlich Ausdruck zu verleihen. Der vorberatende Ausschuß beantragte mit allen gegen zwei Stimmen Ablehnung der Schulanträge. Durch die Debatte jedoch wurde das Endergebnis anders, als man es vielleicht vermutet hatte. Die beiden letzten Punkte des Antrags waren mehr untergeordneter Art und sollen von den Antragstellern selber nicht mit der Energie betont worden sein, wie die beiden ersten. Man zog einen Vergleich mit dem allgemeinen Militärzwang und deduzierte, der Schulzwang besteht wie jener, und wie den ihrer Militärpflicht Genügenden alle Mittel und die ganze Unterhaltung vom Staate geliefert wird, so muß dies konsequenter Weise auch den Volksschülern gegenüber geschehen. Bon seilen der Regierung wurde darauf hingewiesen, daß der Staat keineswegs die ganze Erziehung zu besorgen habe, ein gut Stück davon auch in den Händen der Eltern und Erzieher liege, und außerdem bei gänzlich Unbemittelten die Gemeinde einzutreten habe. Wir halten diesen Einwand für vollauf berechtigt. Die wenigen Kosten werden von den meisten Ellern ganz gewiß gern getragen und ein nicht gering zu schätzendes moralisches Bewußtsein der Kinder und Eltern selber würde gewiß bei Durchführung des Antrages schwinden. Auch für die geistige Entwickelung haben, wie für die leibliche, zunächst und in erster Linie die Eltern einzutreten. Es liegt in dem einzig artigen Verhältnis des VaterS zu seinem Kinde, daß er sich die Last hierfür so schnell nicht von Dritten abnehmen läßt Wer diese Empfindung nicht hat, in dem beginnt daS Bewußt sein der Persönlichkeit verloren zu gehen. Mit dem Gedanken der staatlichen Ausbildung befähigter Kinder unbemittelter Eltern, „damit an die leitenden Stellen diejenigen kämen, die das meiste Zeug dazu besäßen-, war die Regierung gar nicht einverstanden und erklärte von dem dahin gehenden Antrag könne keine Rede sein. Wenn dieser auch zur Wirklichkeit würde und der Staat in der Thal für Ausbildung solcher Kinder eine angemessene Summe in das Budget einstellle, so wäre damit die sozialdemokratische Hoffnung keineswegs ganz erfüllt. Denn nicht sowohl auf eine große Menge von Wissen kommt es bei der Besetzung hoher Stellen an, als vielmehr auf den Charakter der Persönlichkeit. Wilh. Jordan sagt sehr richtig: „Eta U-bermatz von Wtffenskram macht geistesschwach und wtllenslahm." Charaktere werden nicht aus viel Wiffen herangebildet. Aber doch können wir diesem vorgebrachten Gedanken unsere Sympathie nicht völlig absprechen. Auch wir würden eintreten für Erleichterung höherer Ausbildung, zwar nicht eines jeden Jungen, der etwa- gescheiter ist, als seine Mitschüler — auch für Han dwerk und Industrie ist Intelligenz erforderlich — sondern ganz hervorragender Kinder, aber weniger wegen der „leitenden Stellen-, denn ihre Anzahl ist äußerst gering, sondern mehr im Interesse der Kunst, Wissenschaft und Technik. Es ist schade für jede Kapazität, die diesen verloren geht. Weil auf diesen Punkt nicht eingegangen wurde, können wir die Ablehnung nicht beklagen. Im Zentrum des Interesses und der Diskussion standen selbstverständlich die beiden ersten Punkte des Mrich'schen Antrages: Verstaatlichung der Volksschule und Einführung der obligatorischen Volksschule, und der Sozialdemokratie galt es zunächst auch nur um Verwirklichung dieser Gedanken, während die beiden anderen mehr Begleiterscheinungen waren, um daS sozialdemokratische Schul Programm komplett zu machen. Die Verstaatlichung der Volksschule herbeizuführen, ist an sich kein neues Verlangen, auch nicht der Sozialdemokratie allein zu eigen. Schon ost ist sie gefordert worden; daher erklärt sich auch ihre An- nchme mit 19 gegen 16 Stimmen. ES ist ein altes Begehren der Lehrer, die Kosten für ihre Besoldungen der Staatskasse allein aufzulegen. Bisher ist die Lage so, daß die Gemeinden für daS Grundgehalt, das je 900 Mk. beträgt, und für freie Wohnung oder angemessene Wohnungsentschädigung aufzukommen haben, während die Alterszulagen von der StaatS- kaffe bestritten werden. Das heutige Volksschulwesen ist eine Gemeindesache, die Gemeinde hat im Prinzip sämtliche Ausgaben ihrer Schule zu übernehmen, und nur zu ihrer Entlastung wurden die Alterszulagen auf die Staatskasse ab gewälzt. Die Lehrer sind demgemäß nicht Staats- sondern Gemein de beamten. Wenn sie daher schon seit lange die Forderung stellten, ihre Besoldung allein aus der StaatS- kaffe zu beziehen, so war für sie weniger das soziale Interesse maßgebend, als vielmehr das Standesinieresse; sie wollten aus dem Gemeindeverband a^sscheiden und Staatsbeamte« werden. Demgemäß hatte auch Aba. Backes, einer der ältesten und angesehensten Lehrer H ssenS, die Uebeinähme nur der Person al ko ft en durch den Staat beantragt, der iozialdemokratische Antrag ging aber werter und verlangte Uebertragung sämtlicher Kosten deS Volksschulwesens auf den Staat. Gewichtige Grüude brachten die Antragsteller vor» Wiederum wurde auch hier die Parallele mit dem M'litär- zwang gezogen und die Berechtigung des Antrags dadurch hergeleitet. Vor allen Dingen aber waren es soziale Momente, die den Ausschlag geben. Die Kosten für daS gesamte Schulwesen werden zur Zeit schon aufgebracht, aber, wie oben klargelegt, teils durch die Kommunen, teils durch sämtliche Steuerzahler. Eine Veränderung in dem Sinne des Antrags Ulrich bedeutet eine Verschiebung der Ausgaben von den ärmeren auf die reicheren Schultern, auf bie Städte mit ihren wohlhabenden Einwohnern zu gunsten der weniger gut situierten Bewohner des platten Landes. Diese würden nach einer Berechnung des Abg. Dr. David, die wir auf ihre Richtigkeit nicht prüfen können, um 3/* Millionen Mark entlastet. Demgegenüber wurde von der Regierung betont, die Entlastung, wenn überhaupt eine solche emträte, sei nur vorübergehend. Denn sobald die Kosten für die Ausgaben der Schule in den Gemeindebudgets gestrichen würden, wäre bei den Gemeindeverwaltungen Sinn und Neigung zu andere» notwendigen Ausgaben voi Händen, und im Voranschlag wäre die alte Höhe schnell wieder erreicht. Die Staatskaffe jnüßte eine jährliche Mehraufwendung von 4—5 Millionen machen, was eine Steuererhöhung von 40—50% ausmache. Bei Erwägung dieses Antrages dürfe demgemäß nicht nur der theoretische Gesichtspunkt maßgebend sein, sondern auch der finanzielle. Die fteuerkräftigen Städte trügen jetzt schon nicht allein ihre gesamten Schulkosten, sondern partizipierten auch nach ihrem Verhältnis an den Dienstalterszulagen für die Lehrer der Landgemeinden und an den Zuschüssen, die ärmere Gemeinden bis zu 600 Mk. bezögen. Würde eine solche Mehrbelastung deS Staatsbudgets, rote ihn der Antrag Ulrich vorsieht, perfekt, so würden Industrielle, Gewerbetreibende und Fabrikanten sich sehr bald überlegen, ob sie in Hessen bleiben wollten oder vorzögen, in dem billigeren „Auslande" sich niederzulassen. Auch leide die Interessengemeinschaft zwischen Gemeinde und Schule ganz b irächilich. Können die Stadtverordneten ständige Ans schüffe unter besonderen Borfitzenden bilden? Ter Provinzialausschuß zu Tarmstadt verhandelte ami 29. Dezember die Rekursklage des Oberbürgermeisters Brinl von Offenbach gegen die Entscheidung des KreisausschusseH vom 26. September v. I., mit der den Offenbacher Stadtverordneten das Recht zugesprochen wurde, auf Grund der Städteordnung ständige Ausschüsse unter eigenen Vorsitzenden zu bilden; der Provinzialausschuß kam, was s. Z. kurz mitgeteilt wurde und hier kurz vorweg wiederholt sei, im der Hauptsache zu dem Schluß, daß die Entscheidung der: Vorinstanz aufzuheben sei, er bestreitet also den Stadtverordneten das Recht, das vom Kreisausschuß als vorhanden angesehen worden war. Tie sozialdemokratischen und zwei bürgerliche Stadtverordneten Offenbachs hatten am 25. Januar v. Js. einen Antrag Ulrich angenommen, der dahin ging: „Die Versammlung wolle beschließen, die bisherige Einteilung der Stadtverordneten-Versammlung in Ausschüsse wird ausgehoben und wie folgt erneut: a) Ausschüsse: (Sie bestehen lediglich aus Stadtverordneten pnfr wählen den Vorsitzenden usw. aus ihrer Mitte.) Bauausschuß, Verfassungs- und Vermögensausschuß, Schulausschuß und Ausschuß für Arbeiter- und Meld^- wesen. b) Verwaltungs-Deputationen und Kommissionen. (In diesen führen der Oberbürgermeister bezw. die Beigeordneten den Vorsitz.) 1. Armen-Deputation. 2. Armenhaus-Deputation. 3. Gas- und Wasserwerks-Deputation. 4. Klein-Kinder- schul-Deputation. 5. Kunst- und gewerbliche Fachschfuk- Deputation. 6. Leihhaus-Deputation. 7. Schul-Deputatrorr (Schulvorstand, Lokalkommission der Realschule, Vorstand der höheren Mädchenschule). 8. Sparkassen-Deputation. 9. Beitreibungs-Kommission. 10. Einquartierungs-Kon»- mission. 11. Feuerwehr-Entschädigungs-Kommission. 13., Friedhofs- und Anlagen-Kommission. 13. Stiftungs-Kommission (Krafftsche Stiftungs-Verwaltung). 14. Krankenhaus-Kommission. 15. Musterungs - Kommission. 16.- Schuldverschreibungs- und Urkunden-Kommission. 17. Verwahrungs-Kommission. 18. Wald- und Feld-Kommission. 19. Ortsgesundheitsrat. Tie angerufene Entscheidung des Kreisausschusses wies! die vom Oberbürgermeister Brink bewirkte Beanstandung dieses Beschlusses als unbegründet zurück; sie legte entscheidende Bedeutung nicht dem Beschluß vom 25. Januar, sondern dem weiteren, durch die Beanstandung notwendig gewordenen Beschluß vom 2. Februar bei, der dahin ging: „Unter der ausdrückliches Feststellung, daß die Stadtverordneten-Versammlung von dem Herrn Oberbürgermeister Brink alsbald die Vorlegung einer Geschäftsordnung erwartet, durch welche die bisher für die Stadtverordneten-Versammlung gütig gewesene Geschäftsordnung vom 22. Februar 1883 im Sinne des beanstandeten Beschlusses geändert wird urtb zwar in der Richtung de» Geschäftsordnung für die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Mainz vom 27. November ±895, beharrt die Stadtverordneten-Versammlung auf dem Beschlüsse vom 25. Januar 1900, die Bildung von Ausschüssen betreffend." Mit diesem Beschluß sei — das war der kurze Sinn der Entscheidung — nur die Vorlage einer Geschäftsord- nug verlangt worden, ein solches Verlangen könne besonders auch darum keine Beanstandung begründen, weil bi» Stadtverordneten in diese Geschäftsordnung alles das auf- it wllö etile" ? ; sSftrul ' •"ätfieit"*"'.’ RS.,. W"c •W"s et«1 W der als & sich i1 bei ■ ■ 2« Mutationen ui Kn ä * y md ” Verammlung lhr .Ko Endpunkt m dieser ö Sie Einrichtung der Aus sei hergebracht und s amn antritt. In der Geschah !1 Kommissionen verzeich und dem Verzeichnis sei gefügt: Ten Vorsitz in all Bürgermeister ober ein schüft, die im Einklang seither verfahren worden, gekommen und habe er Städten selten möglich idi rechtzeitig erledigt mord spätnng in den Besitz ih Oberbürgermeister Brink dem Beschluß vom 25. I hervor, daß man von bei gerade 4 herausgegriffer bestanden nnd 1881 ansd sitz des Bürgemeisters sie zweifellos Kommissi And ausnahmslos, eben eine genriffe fyetutioe m ube bie über bie und Verläufe vorzubereite selbständig Arbeiten zu i russchuß gehe alles an, v -ladt betreffe; der Vermö ‘ tveise die Bedürfnisfram Bersaksungsausschuß bety «usschuß für Wald-und ; daß kaum fe etwas aus ; 7 ,Ve ^le seien also zv j die nicht zu e „, 3» dem Beschluß w ! ßSl.* * ft auf Att. I «nt n 'ei ba irnmec i ■ Ungezogen wort : die Vorlegung ei Januar abgeänderten LZB I ^ssen daü ^^ aufheb iet b-e,te^en ! * am?2 se,er Abä ! “N «beAK^nei . Sobünn fo- berHt teputQtif(1°nin,en. Auch rnd7 > oder N bie ininlyn den MiÄl fCA»ta ■»"SÄ N ®er '"W .Sut b t krl, X§te.Jb schon feif . e’n aus her ? »di1*« rr,pr L s »ä u ,Mnu*Her t>ot Sä’« bcm «Mfa “ ft"“'®0“'"’ rj durch ü J" dem Sinnt des 9 der Ausgaben v°n lUrn, ouf die Städte 1 Gunsten der tvenioer °nde«. Dich «m David, dir wir auf n 3/< Millionen Mark ^mung betont, die ’S* «tt, fei nur ’nen für die Ausgaben kstrichen würden, wäre °d Neigung,«anbtrtn ,m Voranschlag wäre Di/StaatSkaffe-nW —5 Millionen machen, -50°/p ausmache. Bei ugemäß nicht nur der gebend fein, sondern lästigen Städte trügen t Schulkosten, sondern lältnis an den Dienst, »gemeinden und an dm ! zu 600 Mk. bezögen. eS Staatsbudgets, rote so würdm Industrielle, jich sehr bald überlegen, orzögen, in dem billigeren ich leide die Jnlmßen- Zchule ganz b trWlich. Utt ständige Aus asttzeudeu bilden? rmftadt verhandelte am ^berbürgemeisters Brink ng bes KreisauWus/eH bett Offenbarfier Stabt* würbe, auf Grund der nter eigenen Vorsitzen iy kam, was s. 8- weg wiederlzov sei, ui , die Entscheidung der :eitet also den Stadt- ^reisausschuß als vor- Mi bürgerliche Stabt» ^Januar v. IS. einen fließen? die bisherig -Versammlung m W folgt erneut: Stadtverordneten M» ins ihrer Mitte.) mb . Arbeiter- und Melo»- utationen und rbürgemeister beyv. bie Mw». f(ir «mm > Äp-rf? *n913Sätu"98*";. KÄ d-s Schluß ”?L' »otmeriM KllunS'd°zK< LrKS 1 bish^ ^schästso^K, ne des ^t^tunw verord" ^95, beUJ ovemoer j lang oul Ausschuli dang oo" ginfl Se: Z-s- bohrten sie der gesetzlichen Grundlage, und beständen nur thatsächlich, nicht rechtliche und nur darum, daß sie von niemand angefochten worden sind. Tie vorbereitenden Ausschüsse, die lediglich als eine Einrichtung der Stadtverordneten-Bersammlung zu betrachten wären, sollten durch den von der Regierung später wieder zurückgezogenen Gesetzentwurf aus dem Anfang der neunziger Jahre erst g e s e tz l i ch m ö g l i ch gemacht werden. Damals habe die Regierung, und zwar nicht zu dem Art. 46, der von der Geschäftsordnung, sondern zu dem Art. 38, der von den Beschlüssen der Stadtverordneten-Bersammlung handelt, folgenden Zusatz aufgestellt: „Tie Vorbereitung der hierzu geeignet erachteten Gegenstände kann besonderen, zu diesem Zweck gebildeten Ausschüssen übertragen werden." Schluß folgt. Aus Stadt und Zand. Zuschriften über lokale Vorgänge find uns stets sehr erwünscht und werden auf Wunsch gut honoriert.) Sieben, 8. Januar 1901. Reichsgesundheitsrat. Aus dem Großherzogtum Hessen tnb auf die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des Reichsgesundheitsrats gewählt worden: Dr. Gaffky, Geh. Medizinalrat, Professor in Gießen, Dr. I. Mahr Höfer, Vorsteher des chemischen NntersuchungSamts in Mainz, Dr. Louis Merck, Fabrikbesitzer und Dr. Neidhart^ Geh. Obermedizinalrat in Darmstadt. *• Kriegerkameradschaft tzasfia. Aus dem Protokoll der letzten Sitzung des Gesamtpräsidiums teilen wir folgendes mit: Die Tagesordnung wurde wie folgt erledigt: Pos. 1. Providentia- und Zürich-Vertrag. Der mit der Providentia abgeschlossene Vertrag betreffs Versicherung gegen Feuersgefahr hat ebenso, wie der Vertrag mit der Zürich im letzten Jahre zu keinerlei Beschwerden Veranlassung gegeben. Es wird den Kameraden erneute eifrige Förderung lieser Verträge dringend anempfohlen. Der Lebensversicher- ungsvertrag mit der Providentia dagegen, der am 1. Januar 1901 abgelaufen ist, wurde von der Hassia gekündigt, diese Kündigung von dem anwesenden Vertreter der Providentia auch angenommen und beschloßen, einen neuen Lebensversicherungsvertrag mit der Providentia abzuschließen. Die Kameraden Vogt und Lahr sollen die Verhandlungen hierüber führen und in der nächsten Sitzung Vorlage machen. Pos. 2. Bezirksneubildung. Dem vorliegenden Anträge, bezüglich Dieburg und Umgegend einen neuen Bezirk zu bilden, stimmte das Präsidium mit Rücksicht auf die dort zur Zeit bestehenden unpraktischen Verhältnisse im Prinzip zu, sofern sich eine genügende Anzahl Vereine hierfür aussprechen sollte, worüber noch Verhandlungen schweben. Pos. 3. Zeitungswesen. Es wird beschlossen, daß bezüglich des Verbandsorgans vorläufig keine Aenderung eintreten, demzufolge die „Parole" als solches beibehalten und eine eigene Zeitung nicht gegründet werden soll. (Also hat das Anerbieten, die „Feldpost" zum Vereinsorgan zu wählen, erfreulichen Mißerfolg gehabt. D. Red.) Pos. 4. Jahrbuch. Dem vom Kameraden Minnich erstatteten Bericht ist die sreudige Mitteilung zu entnehmen, daß in diesem Jahr die stattliche Zahl von 23 000 Jahrbüchern abgesetzt wurde, was eine Bonifikation von circa 5800 Mk. einbringt. Zu beklagen ist die Thatsache, daß 14 Vereine dieses vortreffliche Buch nicht bestellt und große Vereine nur eine verschwindend kleine Anzahl bezogen haben. Der Vertrag mit Gebrüder Reichel läuft mit 1. Juli 1901 ab. Kamerad Minnich wird beauftragt, auf der Grundlage des alten Vertrags mit denselben zu verhandeln. Pos. 5. Die Beschwerde des Militär-Kriegervereins Viernheim wegen Beteiligung von Vereinen, die anderen Landesverbänden angehörev, an Festen von Nicht-Hassiavereinen wird für begründet erachtet und beschlossen, den bezüglichen Antrag in dem hierfür zuständigen Kyffhäuserbund zur Verhandlung und Annahme zu bringen. — Pos. 6. Verträge. Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, daß die Bezirks- Vorsitzenden aufgefordert werden, geeignete Persönlichkeiten in ihrem Bezirke, wie Pfarrer, Lehrer usw. zu ermitteln und zu Borträgen aufzufordern, gegen Ersatz der Auslagen und eventueller Gewährung der satzungsmäßigen Diäten, wie das bereits im Präsidialausschreiben vom 6. Dezember ausgeführt ist. Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden vertagt, weil der Referent Kam. Vogt infolge schweren Trauerfalls am Erscheinen verhindert war. Bad-Nauheim, 7. Jan. In der am Samstag stattgehabten Kreisausschußsitzung wurde das Ansinnen des Großh. Kreisamts, wonach die Stadt Bad-Nauheim allein die Kosten für die Polizei zu tragen hätte, abgewiesen. Jedenfalls wird jetzt seitens des Ministeriums gegen das für die Stadt günstige Urteil Berufung eingelegt werden und die Sache ihre endgültige Erledigung erst am OberverwaltungsgerichtSho finden. K. Treis a. d. Lda., 6. Jan. Heute hielt in der Wirtschaft deS Bürgermeisters Benner hier der frühere Reut amtmann Schäfer auS Gießen einen Vortrag über „Rück gang des Kleingewerbes und die Mittel, wie demselben entgegengearbeitet werden könnte." Der Referent gab zunächst auf Wunsch einiger anwesenden Mitglieder des Londorfer Gewerbevereins intereffante Mitteilungen über die geschichtliche Entwicklung des Handwerks, zeigte dabei, waS das Handwerk geleistet habe und behandelte die Frage: „Welches sind die Pf lichten des Handwerks?" Er gedachte der Kredit- und Gewerbebanken, behandelte die Buchführung und zeigte an Beispielen, wie notwendig sie für den Handwerker wie für den Landwirt sei. Der Redner empfahl den Handwerkern, sich zu Vereinen zusammeuzuthun, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Mainz, 7. Jan. Heute Morgen geriet bei dem v-Zuge 41 Basel-Berlin vermutlich durch Funkenflug aus dem Aschkasten der Maschine die Hülle der unter dem Boden eines Wagens entlang laufenden eisernen Heizleitung in Brand. Der Zug hielt infolge deffen auf Station Nackenheim und setzte nach alsbaldiger Löschung des geringen Brandes die nehmen könnten, was sich auf die Erledigung ihrer Geschäfte beziehe. Taß die Versammlung mit dem zweiten Beschluß den ersten ausdrücklich aufrecht erhielt, ließ die Entscheidung ganz außer Betracht. Oberbürgermeister Brint meldete gegen diese Entscheidung sofort Rekurs an mit der Beacündung, daß die Stadtverordnetenbeschlüsse ungesetzlich seien und daß auch die Entscheidung des Kreisausschuffes gesetzlich nicht zu stützen sei. Tem Rekurs war eine eingehende Begründung beigegeben. „ .. Tiefe Verhandlung, an der Landgerichtsrat Buss, Oberamtsrichter Lahr, Kommerzienrat Tiefenbach, Fabrikant Engelhardt, Bürgermeister Höhn und Fabrikant Kumpf als Mitglieder teilnahmen, wurde durch den Vorsitzenden Provinzialdirektor v. Granch eröffnet. Regierungsassessor Ruch, der als Referent fungierte, trug den Klageinhalt kurz vor, und darau schloß sich die Verlesung des Erkenntnisses des KreisausschMcs vom 26. Sfptember. 9?ad)bem notf) bie Relursbegrünimng des Oberbürgermeisters inhaltlich dar- qeleat worben war, würbe zur Anhörung der Parteien ge- fthritten, unb zwar erhielt zunächst bas Wort ber Klager Oberbürgermeister Bri n k. Er betonte einleitend, daß man von einem Gesetz und sonach auch von der Städteordnuna verlangen müsse, daß es klar und auch dem Laien verständlich sei und die Heranziehung von Kommentaren überflüssig mache. Und wer die Städteordnung mit einfachem Verstände lese, der finde auch mühelos, daß die Befugnisse des Bürgermeisters und der Stadtverordneten scharf umgrenzt seien, daß der Bürgermeister die Stadt verwalte, daß die Versammlung ihm zur Mitwirkung beigegeben ist, und außerdem eine kontrollierende Thätigkeit auszuüben hat, daß ferner dem Bürgermeister Deputationen und Kommissionen (Ausschüsse) bei- aegeben sind, die ihn in der Erledigung feiner Geschäfte unterstützen sollen. Der Art. 52 regle die Frage der Bildung und Bedeutung dieser Kommissionen, der Artikel 37 sichere der Versammlung ihr Kontrollrecht. Lese man die Städteordnung so, dann müsse man auch dahin kommen, feinen Standpunkt in dieser Frage als berechtigt anzuerkenneu. Die Einrichtung der Ausschüsse, wie sie heute noch bestehe, fei hergebracht und stamme aus der Zeit vor seinem Amts- ontritt. In der Geschäftsordnung vom Jahre 1881 seien 21 Kommissionen verzeichnet, die auch heute noch bestehen, und dem Verzeichnis sei ausdrücklich die Bestimmung beigefügt: Den Vorsitz in allen diesen Kommissionen führt der Bürgermeister oder ein Beigeordneter. Rach dieser Vorschrift, die im Einklang mit der Städteordnung stehe, sei seither verfahren worden, man sei stets auch gut dabei sort- aetommen und habe erreicht, was in anderen hessischen Städten selten möglich war, daß regelmäßig der Voranschlag rechtzeitig erledigt worden und die Einwohner ohne Verspätung in den Besitz ihrer Steuerzettel gelangen konnten. Oberbürgermeister Brink kam daun auf den Antrag, der zu dem Beschluß vom 25. Januar führte, zu sprechen und hob hervor, daß man von den heute bestehenden 23 Ausschüssen qerabe 4 herausgegriffen habe, die, obgleich sie von jeher lestanden und 1881 ausdrücklich erwähnt werden, dem Vormüssen, daß die bestehende Geschäftsordnung abzuändem sei. Bezüglich dieser Abänderung blieb dann immer noch das am Schluß des Art. 46 zur Erledigung von Meinungsverschiedenheiten vorgeschriebene Verfahren offen. Eine Geschäftsordnung hat nun aber immer nur den Zweck, für die Behandlung und Erledigung der der Stadtverordneten- Bersammlung zugewiesenen Geschäfte Regeln aufzustellen, sachlich aber könne sie nichts bestimmen, was gesetzwidrig 1 fei oder der gesetzlichen Grundlage entbehre, sie könne also auch keine Ausschüsse ins Leben rufen, deren Zusammensetzung der Städteordnung widersprechen, ober welche die Städteordnung überhaupt nicht kennt. Sodann sei in dem Beschlüsse vom 25. Januar 1900 nicht ausgesprochen, was später behauptet wurde: daß die Ausschüsse mit einem Vorsitzenden aus der Mitte der Stadt- verordneten-Versammlung lediglich eine vorbereitende Thätigkeit haben sollen. Aber auch, wenn sie nur zu diesem Zwecke errichtet werden sollten, könnten sie, ihrem Wesen nach, nicht durch die Geschäftsordnung allein zur Entstehung kommen. Auch die vorbereitenden Ausschüsse seien Deputationen oder Kommissionen im Sinne des Art. 52 und müßten den Bürgermeister ober einen Beigeordneten jum Vorsitzenben haben, benn sie seien berufen, ben Bürgermeister bei ber Erfüllung ber ihm burch ben Art. 49,2 ber ©täbteorbnung zugewiesenen Aufgabe, „bie Beschlüsse ber Stabtverorbneten-Versamm- iung vorzubereite n", zu unterstützen, also bei bieser iZerwaltungsthätigkeit mitzuwirken. Sogar wenn bie Stadtverorbneten-Versammlung eine Kommission in einem einzelnen Falle zur Begutachtung ober Vorbereitung einer Angelegenheit für ihre Beratung einsetze, falle biese Kvm- inission, als mit ber Erlebigung eines vorübergehenben kluftrages betraut, unter ben Art. 52, unb habe ihren Auftrag nur unter bem Vorsitz bes Bürgermeisters zu «lebigen. Wo vorbereitenbe Ausschüsse unter bem Vorsitz eine$ Stadtverordneten in hessischen Städten bestehen, ent- itz des Bürgermeisters entzogen werden sollten, obgleich ic zweifellos Kommissionen im Sinne des Art. 52 seien und ausnahmslos, ebenso wie die anderen 19 Ausschüsse, eine gewisse Exekutive auszuüben hätten. Der Bauausschuß übe die Aufsicht über die Baupolizei, er sei ermächtigt, An- und Verkäufe vorzubereiten ober auch auszuführen, er habe selbstänbig Arbeiten zu vergeben usw. Den Vermögensausschuß gehe alles an, was bas wirtschaftliche Leben ber Stabt betreffe; ber Vermögensausschuß begutachte beispielsweise bie Bebürfnisfraae bei Wirtschaftskonzessivnen, ber «erfassungsausschuß behanble rechtliche Fragen, und der Ausschuß für Wald- unb Arbeiterwesen arbeite so selbstänbig, daß kaum je etwas aus ihm an die Versammlung komme — sie alte seien also zweifellos Teile der städtischen Verwaltung, die nicht zu entbehren seien. In dem Beschluß vom 25. Januar unb in seiner Begründung finde sich, was hervorgehoben werden müsse, keinerlei Hinweis auf Art. 46, der von ber Geschäftsordnung handle. Es fei da immer nur der Art. 37 als Stütze für den Antrag herangezogen worden, unb erst am 8. Februar habe man auch die Vorlegung einer im Sinne des Beschlusses vom 25. Januar abgeänoerten Geschäftsordnung verlangt. Aber man habe auch am 8. Februar den Beschluß vom 25. Januar ausdrücklich aufrecht erhalten, es gehe also nicht an, denselben als durch den weiteren Beschluß mit der neuen Motivierung ersetzt aufzufassen, wie die Entscheidung des Kreisausschusses oarthue. Hätte man wirklich erst durch die Geschäftsordnung die Ausschüsse aufheben und neu bilden wollen, so hätte man ben Beschluß vom 25. Januar 1900 vor allem wieder aufheben unb dafür vorerst beschließen Fahrt nach Mainz fort. Eine Beschädi ung des Wagens erfolgte nicht. Der Z g wurde fahrplanmäßig von Mainz abgefertiat. — Der „Goethe-Bund" veranstaltete heute einen „Goethe Abend". Die sehr zahlreich Erschienenen, die den großen Saal der Liedertafel bis auf den letzten Platz üllten, bewillkommnete Dr. Rautert, worauf Prof. Dr. Nover ne Festrede hielt. Dem aehallvollen Vortrag folgten Darbietungen Goetbe'scher G dichte und Lieder mit Texten von Goethe. Die Veranstaltung fand lebhaften Beifall. ko. Marburg, 6. Jan. In den letzten Tagen hieß eS, das Projekt einer Vergr ö her ung des hiefigenHaupt- bahnhofs fei durch allerhand Einwirkungen illusorisch geworden. Es fei dafür ein neuer Güterbahnhof im Süden ber Stadt in Aussicht genommen. Zur Einholung näherer Erkundigungen sind gestern drei Bürger von hier noch Berlin abgereift. Die Bauten am Nordbahnhof sind auf 800000 Mk. veranschlagt. Vermischtes. * Bielitz (Schlesien), 7. Jan. Auf dem Grundstück )er Fabrikficma I. G. Bartholdt Söhne brach in einer Arbeiterbaracke, in der 16 Personen übernachteten, gegen Mitternacht Feuer aus. 8 P rsonen konnten sich retten, ieben wurden in total verkohltem Zustande als Leich-n vorgefunden, einer war vollständig mit Brandwunden bedeckt. * Rom, 7. Jan. Hier und in ganz Italien ist starker Schneefall eingetreten. Der Bahnverkehr ist vielfach gestört. In Abessynien herrscht große Kälte. * Laroche, 7. Jan. Der Rom-Expreßzug ist bei Villeneuve in der Nähe von Paris entgleist. Personen sind nicht verletzt. ♦ Budapest, 8. Jan. Der frühere Handelsminister Bela von LukacS, zuletzt Regierungskommissär für Ungarn auf der Pariser Ausstellung, ist gestern nachmittag zum Selbstmörder geworden. Lukacs sprang um fünf Uhr von der Franz Josefbrücke in die Donau, wo er auf einer Eisscholle lot liegen blieb. Die Leiche konnte nur schwer geborgen werden. Lukacs stand in der letzten Zeit unter strenger Bewachung und war wegen wchgradiger Nervosität in einer Heilanstalt untergebracht. Gestern war er von dort entflohen. LukacS war in der etzten Zeit speziell deshalb so aufgeregt, weil die Zeitungen vielfach Die finanzielle Seite der Pariser Vertretung besprachen. Er entstammte einer bürgerlichen Familie. Seine Eltern und Geschwister wurden 1848 von aufständischen Rumänen ermordet. Lukacs, der 53 Jahre alt wurde, war Vizepräsi- >ent der liberalen Partei, Abgeordneter unb auch als Schriftsteller hervorragend thätig. Bela von Lukacs, war geboren 1847. Namentlich wird ihm die Idee und die Durchführung des Zonentarifs zugeschrieben. * Petersburg, 7. Jan. Ein offizieller Bericht über verdächtige Erkrankungen im Gouvernement Astrachan giebt indirekt bas Bestehen ber Pest zu. Die Quarantäne-Maßregeln sinb so streng, baß, wer den Fuß auf infiziertes Gebiet gesetzt hat, nicht zurückgelaffen wird. Wer sich außerhalb bes Cordons begiebt, wird unbarmherzig von seinen Angehörigen getrennt. Die Reisenden werden auf der Fahrt angehalten und der Observation unterworfen. Die Maßnahmen sind sehr streng, dürften aber ihren Zweck erreichen. Arbeiterbewegung. Brüx, 7. Jan. Der Kohlenarbeiterstreik ist beigelegt. Auf allen Zechen wird heute normal gearbeitet. GrrichtssaaL PeterSdurg, 7. Jan. Ein sensationeller Prozeß gegen Sektierer ist geschloffen. Angeklagt waren hundert Personen, die den Versammlungen der Stunlisten beigewohnt hatten. Nach glänzender Verteidigung unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wurden vier Führer zur Deportation nach Sibirien verurteilt. Das Verdikt erregt in liberalen und lutherischen Kreisen höchste Entrüstung. Mainr, 6. Jan. Der Kanonier Krämer auB Wiesbaden vom 3. Fußartilleriei Regiment hatte sich am 2. Dezember ohne Urlaub von hier nach Wiesbaden begeben. Von dort aus wollte er die Flucht nach Luxemburg ergreifen, wurde aber von seinem Bruder verraten und von der Polizei verhaftet. Das Kriegsgericht verurteilte ihn gestern wegen Fahnenflucht zu 9 Monaten Gefängnis und Versetzung in die zweite Klaffe des Soldatenstand's. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. — Deutsche Grundschuldbaur. Der Aufsichtsrat hat Generaldirektor Georg Cohnitz, Bürgermeister a. D. August Eupel und Justmat Karl Teppel zu Vorstandsmitgliedern unter der (selbstverständlichen) Voraussetzung ernannt, daß sie gemäß den von der Generalversammlung ge« faßten Beschlüssen die Liquidation der Bank, über die am 28. d. M. end- giltig entschieden werden soll, durchführen und von letzt ab d,e hieraus bezüglichen Maßregeln treffen, ihr Amt aber nieder legen, falls die neue Generalversammlung nicht die Beschlüffe der vongen hinsichtlich der Liquidation bestätigen sollte. Schiffsnachrichtri» Der Postdmnpser „Kensington" der „Red ®tn Line* in Lot' werpen ist laut Tekcgr«mm em 5. Januar wohlbehalten in Stnryori! «naekovnn'n. H» S S G TAFELKARTEN SS« BALL- UND TISCHKARTEN ö HOCHZEITSTAFELKARTEN REIZENDE NEUE MUSTER IN EINFACHER UND GLÄNZENDER o o o o o AUSFÜHRUNG o o o o o BRÜHL’SCHE UNIV.-BUCH- UND STEINDRUCKEREI, GIESSEN, SCHULSTRASSE 7. 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