SelohlNE — crt*eInt oben •r Ml 10 Utzr fpdttfleni «nM w*r. Im Konak zu Aesgrad fitzt König Alexander in seinem Arbeitszimmer, raucht eine Zigarette und nimmt den Vortrag seines Polizei-Präfekten entgegen. Der Präfekt (das Vorlesen eines Bittgesuches beendend): „Aus allen diesen Gründen, Majestät, ist es woh' nicht zu unbescheiden von mir, wenn ich mich in der Hoffnung wiege- — Der König (sehr erregt auffahrend): Sprechen Sie da- Wort Wiege nicht vor mir aus! Das Bittgesuch ist abgelehnt! Der Petent erhält zwei Tage Ge ängnis! Der Präfekt: Zu Befehl, Majestät! (zögernd) Dann habe ich Ew. Majestät noch ein Gesuch zu unterbreiten — hm — nämlich — da ist der (schöpft Äthern und sagt sehr schnell) der Christitsch JlanowicS, welcher die Ehre hatte, frO Kilo Wickelbänder, ein Dutzend Baby Häubchen, vier Dutzend Kinderhemdchen mit echter Spitze, sechs Dutzend seidener Windeln mit gestickten Rosen und Veilchen, vier Dutzend Wickeltücher, zwei Dutzend Lätzchen und ein Dutzend Steckkissen mit der Königskrone in erhabener Goldstickerei zu senden, ersucht Ew. Majestät um die Gnade, ihm das Prädikat Hoflieferant zu erteilen! Der König (aufbrausend): WaS, der Kerl untersteht sich — Der Präfekt (schnell): Der Christitsch JlanowicS er- klLrt sich dafür auch bereit, die ganze Ausstattung wieder- Anehmen und das Geld zurückzuzahlen!! Der König: .So, so — das ist allerdings etwas anderes. Na, meinetwegen — lassen Sie ihm das Hoflieferanten Diplom zugehen! (er tritt an das Fenster und blickt hinaus). (Ein Lakai wankt zitternd über die Schwelle und überreicht dem Polizeipräfekten ein Telegramm). Der Präfekt (für sich). Ein Staatstelegramm aus Rom! Donnerwetter! Der König (sich umwendend). Was haben Sie da? Der Präfekt (mit zitternder Stimme). Soeben ist für Ew. Majestät ein Telegramm angelangt aus — aus — aus Rom! Der König. Aus Rom?! (wankt und hält sich an einem Stuhl fest.) Oeffnen Sie und sagen Sie mir, was das Telegramm enthält! Der Präfekt (nachdem er die Depesche gelesen und überflogen hat). In Rom ist die Königin Elena so zu sagen, entbunden worden! Der König (finkt in einen Sessel, dumpf). Es giebt also noch Höfe, wo so etwas vorkommt! Der Präfekt: Majestät — es ist übrigens nur eine Kleinigkeit — so gut wie gar nichts — eine Prinzessin! Der König (atmet auf). Das ändert allerdings die Sachlage. Und so was wird telegraphiert! Lächerlich!! Der Präfekt (bekommt einen Lachkrampf). Hahahaha! Hahahaha, hahahahaha! Im hö — höchsten Grade ko — komisch! Der König (zu dem Lakai). Sagen Sie Ihrer Majestät der Königin, ich ließe sie bitten, zu mir zu kommen! Die Königin Draga (tritt, gefolgt von dem Lakaien, in das Zimmer): Du wolltest mich sprechen, Sascha? Der König. Jawohl, liebste Draga! Ich habe Dir etwas furchtbar Komisches mitzuteilen — denke Dir — hahahaha — nein, es ist zu drollig — hahahaha — Du wirst Thränen lachen, — also, denke Dir, die Königin Elena von Italien ist von einer ganz kleinen Prinzessin ent« bunden worden! Die Königin (triumphirend). Eine Prinzessin — daS lohnte gerade — eine solche Lappalie! (lacht höhnisch) hahaha! Der Präfekt. DaS ist einfach eine Irreführung der öffentlichen Meinung! Der König. Brillanter Witz! Verleihe Ihnen die erste Klasse des Takowa Ordens, lieber Präfekt! (nimmt ihn aus der Westentasche.) Hier! Hahaha! Di,e Königin. Hahahaha! Der Präfekt. Hahahaha! Der Lakai. Hahahaha! Der Präfekt. Es wäre köstlich, wenn Ew. Majestät und Ihre Majestät die Königin an den König Emanuel ein sogenanntes Glückwunsch-Telegramm senden würden — vielleicht mit einer kleinen Ermunterung! Die Königin. Ein famoser Einfall! Sascha, daS th n wir. (Auf den Präfekten deutend): Gieb ihm auch die Brillanten zum Takowa Orden! Der König (nimmt sie aus der Hosentasche). Da haben Sie auch die Brillanten! Setzen Sie sich, Präfekt, und schreiben Sie! (er diktiert) „An Seine Majestät den König Viktor Emanuel von Italien. Wir gratulieren Ew. Majestät und Ew. Majestät erlauchten Gemahlin herzlichst zu )er Geburt einer Prinzessin. Nur Mnt! Mögen Majestät >en Wahlspruch Ihres Hauses beherzigen — „Sempre avanti, Savoia!“ Alexander. Draga.- Amtlicher Feil. Bekanntmachung. Betr.: Die Mathildenstiftung für die Provinz Oberhessen. Die diesjährtge Hauptversammlung der Mathildenstiftung für die Provinz Oberhessen findet DieuStag de« 18. Juni 1901, vormittags 11 Uhr, im RegterungSgebäude zu Gießen statt, wozu die verehelichen Mitglieder der Stiftung ergebenst eingeladeu werden. Tages-Ordnung: 1. Prüfung der Rechnung pro 1900. 2. Verteilung des Überschusses aus 1900 zur Unterstützung gemeinnütziger Anstalten. 3. Feststellung des Voranschlags für 1901. < Ergänzungswahl des Vorstandes. Gießen, den 5. Juni 1901. Der Vorstand der Mathildenstiftung für die Provinz Oberhessen. __v. Bechtolds _____________ Gießen, den 4. Juni 1901. Betr. DaS Hochbauwesen der Kirchen und Stiftungen. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen a» die Kirchen» und StiftnngSvorstäude deS Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 11. Mai I. IS. (Gießener Anzeiger Nr. 112) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert. v. Bechtold. Kaust auf dem deutschen Markte! Von fachmännischer Seite schreibt man uns: Auf dem Wege über Oberschlesien wurde jüngst bekannt, da st englische Werften der rheinischr-wesftälischen Eisen-Industrie Aufträge zur Lieferung von Maschinenteil- und Konstruktionsmaterial erteilt Haven. Es ist gewiß erfreulich das ,Ausland als Kunden der deutschen Industrie zu sehen, zu einer Zeit, wo deren Lage nichts weniger als glänzend genannt werden kann. Und es wäre zu wünschen, daß auch die vberschlesischen Werke an solchen Aufträgen teil hätten, zumal sie m Bezug auf die Lieferung von Schiffsbaumaterial oen westlichen Werken gegenüber selbst seitens der deutschen Verbraucher zurückgesetzt sind. Doch es liegt andererseits kein Grund vor, den Wert der ausländischen Aufträge zu überschätzen. Man halte, sich gegenwärtig, daß das Ausland nicht nur giebt, sondern auch nimmt, bereits genommen hat. Daß Deutschland seine Schiffe, gleichviel welchen Typs, vom Kiel bis zur Mastspitze aus deutschem Material zu bauen in der Lage ist, steht fest, und ist oft mit berechtigtem Stolz hervorgehoben worden. Ebensowenig aber läßt sich schon die Thatsache aus der Welt schaffen, daß deutscherseits Schiffsbau-Aufträge noch immer ans Ausland gegeben werden. Gs könnte da fteilich eingewendet werden, die deutschen Werften seien geraume Zeit mit Bauaufträgen überhäuft gewesen, besonders seitens ausländischer Besteller. Ohne Zweifel. Ein förmlicher Vorwurf gegen die deutschen Auftraggeber soll daraus auch nicht hergeleitet werden. Wohl aber muß es beftemden, wenn deutscherseits Material zum Bau von Schiften, vollends von deuftchen Schissen, aus, dem Ausland bezogen wird. Mag auch, der deutsche Werftbetrieb zeitlich nicht immer lieferungsfähig gewesen sein, die deuftche Industrie war stets in der Lage, den an sie gestellten Ansprüchen voll zu genügen. hat deshalb mit Recht Bedauern erregt, und es verdient, in die Erinnerung gerufen zu werden, daß eine große Schiffahrtsgesellschaft vor einiger Zeit die Lieferung eines beträchtlichen Quantums Stahl ans Ausland vergab. Es geschah dies, obgleich die ungünstiger werdende Konjunktur die deutschen Industriellen zu Betriebseinschränkungen und Arbeiterentlassungen nötigte. Die Herstellung der erwähnten Stahlmenge durch deutsä-e Werke wäre also wünschenswert gewesen. Dock), wichtiger ist die grundsätzliche Seite der Sache. Tie deutsche Industrie wird an Leistungsfähigkeit von keiner anderen übertroffen. Tas ist nicht ein aus der Toaststimmung berausgesprochenes, sondern ein von nüchternen, sachkundigen Kritikern aller Nationen gefälltes Urteil. Speziell in der Fabrikation von Eisen und Stahl hat Teutschland keinen Wettbewerb zu scheuen. Solange rrun nicht nachgewiesen ist, daß das Ausland Besseres! leistet, solange, sollte man meinen, liegt es im nationalen Interesse wie in dem der Auftraggeber, auf dem heimischen Markte zu kaufen. Tie erwähnte Stahllieferungsordre mag im Verhältnis zu den der deutschen Jndurstie sonst zusließenden Aufträgen nicht so sonderlich ins Gewicht fallen. Sie darf und muß aber Anlaß bieten zu einem Appell an die Verbraucher von IndustrieerZeugnissen, in Zukunft keinen Auftrag außer Landes zu geben, ganz besonders nicht in einer Periode ungünstiger industrieller Konjunktur. Der ausländischen Bestellungen wird die deutsche Industrie dadurch schwerlich verlustig gehen, eben weil ihre Erzeugnisse allseitig für erstklassige gelten. Daß England Schiffsbestandteile aus Deutschland bezieht, beweist es zur Genüge. Minderwertige Ware nimmt ein Englishman nicht — er giebt sie allenfalls. Politische Tagesschau. Eine wunderliche Geschichte ging dieser Tage durch die Presse, die durch eine daraufhin erfolgte öffentliche Erklärung besondere Beachtung verdient, und auch von der unparteiischen Presse nicht verschwiegen werden darf. Die Frau eines Arbeiters Faßbender in Düsseldorf lag totkrank im Krankenhause. Als sie ihr letztes Stündlein nahen fühlte, da empfand sie das Bedürfnis, ihren Mann noch einmal zu sehen, und von ihm Abschied für die Ewigkeit zu nehmen. Als er aber herbeieilte, um den Wunsch der Sterbenden zu erfüllen, da erhob sich vor ihm die Krankenschwester und wehrte ihm den Eintritt, da der Kaplan dies verboten habe, weil er mit seiner Frau nicht kirchlich getraut sei, und daher kein Anrecht auf sie habe. Ter Abgewiesene eilte zum Bezirkskommissar, doch auch ein ihm mitgegebener Polizeibeamter vermochte sich keinen Zutritt zu verschaffen, obwohl er die Papiere vorwies, die seinen Begleiter als den gesetzlichen Ehemann legitimierten. Der Eintritt wurde verwehrt. Erst nach Stunden erhielt der Mann Einlaß mit dem Bemerken, „nun könne er seine Frau sehen, sie fei schon tot". Nun veröffentlicht der Dekan Schwippert einen offenen Brief, um sein Verhalten zu rechtfertigen, und den Nachweis zu versuchen, daß er nur handelte, wie seine Pflicht es ihm vorschrieb, und daß er nur Anschauungen vertrat, die ihm die Regeln seiner Kirche gebieten. Also lautet das Schriftstück: „Als ich am Abende des 27. Mai nach einem Krankenbesuche das St. Josefskrankenhaus verlassen wollte, wurde mir bedeutet, daß eine Frau Faßbender nahe am Sterben sei, tvoraufliin ich auch diese besuchte, um einige Worte mit ihr zu reden. Als ich nach einigen Augenblicken hinausging, sagte mir die Schwester, sie habe gerade von einer Kranken gehört, die Frau sei nicht kirchlich getraut. Daraufhin bat ich die Schwester, während ich an der Thür stehen blieb, die Frau hierüber zu befragen, und es stellte sich heraus, daß sie zweimal bürgerlich verheiratet gewesen, und zwar nach dem Tode ihres ersten „Mannes" mit dem p. p. Faßbender, der von seiner ihm kirchlich an getrauten Frau geschieden lebt. Tie Frau wurde von den Schwestern auf das Bedenkliche ihres Zustandes aufmerksam gemacht und ihr nahegelegt, diese Sache noch vor ihrem baldigen Tode zu regeln. Es kommen nun für einen solchen Fall folgende kirchliche Vorschriften zur Anwendung: 1. Kann die Ehe nicht geschlossen werden, so ist die Trennung der beiden Konkubinarier (so nennt der Kaplan die nach dem Zivilgesetze Getrauten) unerläßliche Bedingung für die Erlaubnis zur Spendung der Sterbesakramente, es sei denn, dah dieselbe physisch oder moralisch unmöglich wäre. Tic Trennung war hier möglich; aber die Ehe konnte nicht geschlossen werden, weil die rechtmäßige Frau des Faßbender noch lebt. 2. Die Sakramente dürfen natürlich nur dann gespendet werden, wenn der Kranke seine Vergangenheit ausrichtig bereut und ernstlich entschlossen ist, das sündhafte Verhältnis sobald als möglich auch äußerlich aufzugeben. Hierzu hatte sich die Frau schon freiwillig bereit erklärt. 3. Ist das Konkubinat öffentlich, die Trennung der beiden Konkubinarier möglich, die Ehescyließung dagegen unmöglich, so muß vor Spendung der Sterbesakramente die Trennung verlangt und vollzogen werden. — Wenn die betr. Frau später ihren Entschluß widerrufen und nach dem „Manne" verlangt haben sollte, so wäre dies im Interesse der Frau jedenfalls zu bedauern. Hierfür fann mich jedenfalls kein Vorwurf treffen, da ich nur gethan, was meine strenge Gewissenspflicht war, wie die obigen kirchlichen Grundsätze von mir verlangten. Man kann einem solchen Vorkommnis nur den Wunsch beifügen, daß Gott seine Kirche vor solchen Katholiken bewahren möge. Schwippert, Kaplan." Wir enthalten uns angesichts der Thatsachen jeder Kritik. ________ Vom Zentralkomitee des „Allgemeinen Jüdischen Arbeiterbundes in Rußland und Polen" wird folgende Schauergeschichte mitgeteilt: „Eine fürchterliche Grausamkeit geschah vor kurzem in Lodz, wo von der Ortspolizei ein jüdischer A r b e i t e p zu Tode gefoltert wurde. Ties der Thatbestand: 2Lm 9. Mai wurde in Lodz der Bäckergeselle Jakob Leiser Palkin auf die Anzeige seines Arbeitgebers als politisch „Unzuverlässiger" arretiert. Er wurde im 1. Polizeirevier in einer Einzelzelle gehalten, wo er bet schauderhafter Behandlung seitens der Polizei fünf Tage hintereinander nichts zu essen und nichts zu trinken bekam. Als der unglückliche Arbeiter am fünften Tage vor Hunger- und Turstqualen seine Kräfte fchlwinden fühlte, klopfte er an die Thür seiner Zelle und flehte seine Henker an, ihm etwas Wasser zu geben. Doch die Henker rissen sofort die Thür auf, stürzten sich auf ihn und bearbeiteten ihn mit fürchterlichen Schlägen. Tie in den Nachbarzellen inhaftierten Genossen teilten uns nachher mit, daß sie anfangs ein unmenschliches Geschrei und Stöhnen hörten, allmählich wurde aber die Stimme des Gefolterten schwächer Nr. 132 Erstes Blatt. 151. Jahrgang. Samstag 8. Juni 1901 Adrrflt für Depesche«! Sujeigtr Siehe«. FtrnsprkchanfchlußNr.IN, Ww M*rWn bau An« ems-Ä ► ML ••«•4mübt" Her« Ml MchMltch btttttoflt. tstmt Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giehen »ezugrprtti eiaktHM Ml. 2.20, moRotl. 76 W mit Brmgcriohn; bttr*Ä siegen vverletMM, Ml. 1.90, 66 M, Bä Postbezug viertelM«. vtt. 2.00 ohne BesteSGM. eo< Bnjflfltn FtnnlttlMeeB« stelle» be» Hn. und UuMmM »cstmen Unjriar» für bei •Rfcfnrr Wn» Bou -er Ter Beschluß über die Beschwerde des C h r. Petri V. wegen Beschädigung der Grenzmauer seines Grundstücks an der Moltkestraße durch Hochwasser, bezw. die Errichtung einer Stützmauer daselbst wird behufs Einholung eines Gutachtens der juristischen Kommission ausgesetzt. Eine Anzahl Baugesuche, bezüglich deren es des Dis- oenses von baupolizeilichen Bestimmungen bedarf, werden auf Antrag der Baudeputation befürwortet. U. a. beabsichtigt L. Roth die Lücke zwischen den Häusern der Firma Gebr. Schmidt und C. Nowack am Seltersweg zu bebauen; Brauereibesitzer I h r i n g beabsichtigt die Restauration zum Schipkapaß umzubauen, womit die Kaplansgasse am Eingang der Bahnhofstraße erweitert wird; der Bau des verteilen, bezeichnet die Genossenschaft Gelände im Gart- feld oder am Wallthor als chr besonders genehm. Bürgermeister Mecum berichtet, daß in der bezeichneten Gegend städtisches Gelände nicht vorhanden sei; das Gelände zwischen der Moltkestraße und der Schmallschen Bleiche sei zu teuer, und über dasjenige an der Landmannstraße könne noch nicht verfügt werden. Die Baudeputation hat vorgeschlagen, einen Teil des zwischen dem Mittelweg und der Credner- straße gelegenen Geländes zum Preise von 4.50 Mk. pro Quadratmeter an die Gesellschaft abzutreten. — Stadtv. Löb er meint, daß im Gartfeld passendes Gelände vorhanden sei; Stadtv. Helfrich empfiehlt, der Genossenschaft bei späterem Bedarf solches in Aussicht zu stellen; Stadtv. Huhn empfiehlt, auch dem einzelnen Arbeiter durch Ueberlassung billigen Geländes die Möglichkeit zu bieten, sich ein Häuschen zu bauen. Bürgermeister Mecum bemerkt dazu, daß ein derartiges Gesuch bisher noch nicht eingereicht worden sei; es müßten in solchem Falle Cau- telen geschaffen werden, durch welche jede Spekulation ausgeschlossen werde. Man habe fkfy übrigens bereits mit der Frage beschäftigt, ob Baugelände etwa in Erbbaurecht gegeben werden könne; bevor man sich über diese Frage schlüssig machen könne, empfehle sich das Studium der in Vorbereitung befindlichen einsch>lägigen Litteratur. — Die Anfrage des Stadtv. Hanau betr. des Bebauungsplans für das Gartfeld, beantwortet Bürgermeister Mecum dahin, daß das z. Z. vorhandene Personal des Stadtbauamts nicht hinreiche, die Sache zu beschleunigen. Der Antrag der Baudeputatton wird zum Beschluß erhoben. Zum Verkauf von 104 Quadratmeter Gelände des städtischen Hospitals an die Gailsche Tampfziegelei, sowie zum Ankauf des Semmlerschen Grundstückes im Hamm (Kaufpreis für 469 Quadratmeter 1900 Mk.) wird Genehmigung erteilt. Ter Vertrag mit Gärtner Berger wegen Geländeabtretung und Herstellung einer Einfriedigung an seinem Neubau am Wicseckerweg wird genehmigt, desgl. die auf erfolgte Ausschreibung eingelegten Gebote für Unterkellerungs-Arbeiten am Forsthaus „Hochwarte", ferner die Anlage eines hochjwasserfreien Steges vom Lenzschen Felsenkeller nach dem Hamm (Kosten 3600 Mk.). Tas Gesuch der Gartenbesitzer am Nahrungsberg um Wasserpreis-Ermäßigung wird auf Anttag der zuständigen Deputation abgelehnt. um zu seinem Sohne zugelassen zu werden, und ihm Nahrungsmittel zu geben. Aber er wurde nicht zugelassen. Erst am sechsten Tage, als sein Sohn schon getötet war, wurden die Nahrungsmittel angenommen. Auf seine Frage, wo sein Sohn sich befindet, wurde ihm geantwortet, er sei stach Warschau überführt worden. Doch einigen Verhafteten, die die schreckliche Szene angehört hatten, gelang es, dem Greise das Geschehene mitteilen zu lassen. Dieser wandte sich an den Chef der Gendarmerie und bat, ihm eine Auskunft über seinen Sohn zu geben. Doch er erhielt folgende Antwort: „Bis zum Alter von 12 Jahren gehört der Sohn Dir, nach 12 Jahren . . . uns, und Du hast kein Recht, zu fragen, was wir mit Deinem Sohn gethan haben." Ter unglückliche Greis begab sich nun zu dem Rabbiner Maisel, der ihm nur mitteilen konnte, daß er, der Vorschrift der Polizei treu gehorchend, bereits am 16. den Begräbnisschein seines Sohnes unterzeichnet hatte, ohne ihn davon in Kenntnis gesetzt zu haben. Der Greis begab sich weiter an den Vorstand der Beerdigungskommission und bat, ihm den Ort zu zeigen, wo sein Sohn begraben wurde, doch auch da erhielt er die Antwort, daß es von der Polizei verboten wäre, ihm diese Auskunft zu geben. Es gelang ihm nur, zu erfahren, daß auf der Leiche seines Sohnes deutliche Spuren von Schlägen zu sehen waren und daß sie in der Nacht des 16. zu Grabe gebracht wurde. Als der Leichenwagen in den Hof des Reviers hineingefahren wurde, war die Straße streng bewacht und für den Verkehr gesperrt. Der Sarg wurde von Kosaken bewacht; verkleidete Schsutzmänner folgten dem Leichenwagen. . . . Außer diesen Maßregeln, ihr Verbrechen nicht in die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen, verbreitete die Polizei das Gerücht, 5er Arbeiter habe sich selbst das Leben genommen. Dieser Vorfall steht durchaus nicht vereinzelt da, auch ist er nicht ein Produkt eines unglücklichen Zusammentreffens der Umstände; ähnliche Fälle sind auch früher vorgekommen und vor der Wiederholung derselben sind wir durch nichts gesichert. Tie Verhafteten werden in ihren Wohnungen, sogar auf den Sttaßen geschlagen, wobei sich! die Polizei durch das Vorhandensein von Zuschauern nicht genieren läßt. Was aber hinter Schloß und Riegel geschieht, das ersehen wir aus dem letzten Fall in Lodz. Und nicht nur kein Weg der Vergeltung, sondern es ist uns sogar die Möglichkeit genommen, solche Barbareien der Oeffentlichkeit in Rußland zu übergeben." Provinzial-Si^echenhauses in Nähe der Licher- traße ist von der Erteilung des Dispenses von der Be- timmung über das Bauen in noch nicht zur Bebauung vorgesehenen Stadtteilen abhängig, der Umbau des Kreisamtsgebäudes am Brandplatz von der Genehmigung zur Ausführung des oberen Stockwerks in Holzkonstruktion. Tie Rechnung über eine Anzahl von Bauausführungen, Arbeiten und Lieferungen, bei denen sich ein Mehr- auftvand an Kosten nötig machte, werden genehmigt. Von den nachverzeichneten Gesuchen werden befürwortet: 1) das Gesuch des Karl Stork um Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb im Hause Schloßgasse Nr. 9; 2) das Gesuch des Friedr. Kopp um Erlaubnis zum Ausschank von Branntwein über die Straße im Hause Bismarcksttaße Nr. 30; 3) das Gesuch des W. Gerhard um Erlaubnis zur Ausdehnung der Schankwirtschaftskonzession 'auf ein weiteres Zimmer in dem Hause Bleichsttaße Nr. 31; 4) das Gesuch des Hermann H u b l i tz um Erlaubnis zum Schankwirtschaftsbetrieb im Hause Riegelpfad Nr. 39. Tas Gesuch des Louis Dreher von Marburg um Erlaubnis zum Gastwirtschaftsbetrieb im Hause Bahnhof- traße 57 hat die Kommission behufs Einziehung von Erkundigungen zurückzustellen beantragt. — Das Gesuch von Emil Kal b fleisch, der in seinem Neubau an der Marburgerstraße eine Kolonialwarenhandlung nebst Frühstücks- tube einrichten will, wird nicht befürwortet. Mehrere aus der Mitte der Versammlung gestellte Anfragen finden durch entsprechende Erklärung des Vor- itzenden Erledigung. U. a. fragt Stadtv. Hanau an, ob es zulässig sei, an öffentlichen Wegen (er verweist auf die Hollergasse) Stq,ch>eldraht anzubringen; eine weitere Anrage desselben Stadtverordneten betrifft die nicht richtig gehende Rathausuhr, eine dritte Anfrage, die polizeiliche Beaufsichtigung der Badeanstalten und die in denselben zu treffenden Sicherheitsvorrichtungen; an der Diskussion Über den letztbezeichneten Gegenstand beteiligen sich, die Stadtv. Löber und Haubach — Dtadtv. Wallenfels wünscht Verlegung des Uebungsplatzes der Tamboure und Hornisten aus dem Philosophenwald nach einem entfernter liegenden Ort; Stadtv. Heichelheim die Verabreichung der Steuerzettel auch der zweiten Abteilung in Couverts. (Daß diese Steuerzettel bisher stets offen verteilt worden ind, ist in weiten Kreisen der städtischen Bevölkerung oft beklagt und mißbilligt worden. D. Red.) und schließlich verstummte sie ganz: er war tot! Der Vater des Getöteten, ein Greis, kam mehrmals ins Revier, Geschworenen zu entscheiden hätten, ob durch die Verletzungen, die der Angeklagte dem Verstorbenen, beigebracht hat, )er Tod des letzteren herbeigeführt worden fei. Ein Beweis )dfür, daß der Angeklagte ein Instrument benutzt habe, ei nicht erbracht. Er sucht ferner darzuthun, daß die zuletzt geführten Schläge die linke und nicht die rechte Seite des Kopses des Verstorbenen getroffen hätten. Ten Aussagen des Zeugen Holzkemper sei kein Glauben beizumessen, da er selbst verdächtig wäre. Er bittet, die Hauptfrage zu verneinen, eventuell bei Bejahung derselben die Nebenfrage auch zu bejahen. Nachdem der Staatsanwalt den Ausführungen des Verteidigers entgegenge- ' ffaff1 M 6'/> llhr Hüterzag iiitrümmert unreal GÄ brand, bis aichlel. All bei den Lös • Ant vormittags in die noch Die Bewohn die Schisse, nehmen ihre auf 65 biä trete« $ L «s- VÄ ebenfalls b' des «ahi dezügllch ° Perteidlger kündet naa Versah^ Ztaatskasse Angeklagten Schwurgericht. C. Gießen, 6. Juni. Ter Gerichtshof ist heute wie folgt besetzt. Präsident: Landgerichtsrat Schmeckenbecher, Beisitzer: Landgerichtsrat Tornseiff, Amtsgerichtsrat Schmidt, Vertreter der Staatsbehörde: Staatsanwalt Zimmermann, Gerichtsschreiber: Gerichtsassessor Deibel. Unter Anklage steht der 25 Jahre alte Ziegelarbeiter Karl Grywatz aus Roschkowitz wegen vorsätzlicher Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeug und tätlichem Erfolg. Geladen sind hierzu 7 Zeugen und 1 Sachverständiger. Ter Angeklagte, der seit Februar vorigen Jahres in Massenheim aus der Ziegelei mit kurzen Unterbrechungen arbeitete, trieb gern mit seinen Mitarbeitern seinen Spaß. Insbesondere hänselte er beständig den Stefan Organicziak. Am Abend des 4. März geriet G. niit biefem in dem gemeinsamen Eß- und Schlafzimmer nachdem er ihn schon den ganzen Tag über belästigt hatte. Organicziak ging in die Wirtschaft von Lotz, 11 m dort für seine Mitarbeiter Häringe und Rollmöpse zu Ter groß eröffnete int ein Beweis d was mit ben bringt Im aber auch eil wir uns heul konnten, das Unsere Leser r über die Gesch haben wir bi Feuers Macht Geschichte bie wehr. Im Jo des Bürgerm« „Feuerlösch- Teutschlanb, Feuerwehr zu zu Berlin un Gtäbten. Bis unb ihre Orgc " ““»gelten 1 Steten Shme bie $a lnb zahlreich, ""»es fiinb feuerte fe Ä# ®Si wehr»,, '■ Unb siche/" S1 heben N $ der Spi M ““Ke Teil des M e ber Vollme AorrichAannn bi Kelche V ^sgesa^Me Sitzung der Stadtverordneten. Gießen am 6. Juni 1901. Anwesend Bürgermeister Mecum, die Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, Tr. Gutfleisch, Hanau, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Petti, Schiele, Schmall und Wallenfels. Entschuldigt die Stadtverordneten Dr. Fuhr, Tr. Gaffky, Grünewald, Jughard, Dr. Schäfer. Bürgermeister Mecum bringt ein Schreiben des Geh. Rats Pros. Tr. Löh lein zur Kenntnis der Versammlung, worin die deutsch eGesellschaftfürGynäkologie nochmals ihren Dank abstattet ifür die Anläßlich des Kongresses der Gesellschaft von der Stadt gewährte Gastfreundschaft., — Von der an die Stadtverordneten-Versammlung gerichteten Einladung zur Einweihung des Burschenhauses „Alemannia" wird Kenntnis genommen und mitgeteilt, daß Beigeordneter Wolff die Stadt bei dieser Feier vertreten wird. — Ein Schreiben der Fleischerinnung bezieht sich auf die s. Z. dem ehemaligen Schlachthausverwalter Möhl gewährte Zuwendung von 750 Mk. Die Innung erklärt, Kritik nicht üben zu wollen, der damalige Beschluß habe aber Bedenken erregt; man hätte vorher Mitglieder der Innung ruziehen sollen, die Stadt wolle in Zukunft bei allen das Schlachthaus betreffenden Angelegenheiten die Metzger zuziehen. — Eine weitere Bitte der Innung geht dahin, ihr bei künfttgen Wahlen zur Schlachthaus-Kommission das Vorschlagsrecht zu wahren. Bürgermeister Mecum bemerkt dazu, daß zur Zeit als der Beschluß über die Zuwendung an Möhl gefaßt wurde, dessen Dienstverhältnis bereits gelöst gewesen, es habe sich nur um die Gehaltsregulierung eines früheren Beamten gehandelt. Betr. der Wahlen zur Schlachthauskommission teilt Bürgermeister Mecum mit, daß in Zukunft die Innung über etwaige Vorschläge gehört werden solle. — Beigeordneter Wolff berichtet über das Ergebnis des am 27. November v. I. beschLosfenen Kohlen- einkaufs zu Gunsten minderbemittelter Einwohner. Es wurden bis znm 8. März d. I., an welchem Tage der Verkauf eingestellt wurde, 2450 Zentner Kohlen bezogen und dafür verausgabt 2738.38 Mk.; erlöst wurden für 2325 Zentn. an die Einwohner und für 134 Zentner (Restquantum) an die städtischen Anstalten abgegebene Kohlen 2873.44 Mk. Ter Ueberschuß von 135.06 Mk. wurde dem Fonds zur Beschaffung warmen Frühstücks für arme Kinder überwiesen. — Infolge in früherer Sitzung gegebener Anregung bett. Errichtung eines Krematoriums, dessen Herstellungskosten s. Z. mit 7000 Mk. angegeben wurden, hat Bürgermeister Mecum Ermittelungen angestellt, aus denen hervorgeht, daß ein der Stadt Gießen würdiges Krematorium mit allem Zubehör ca. 100000 Mk. kosten würde. Die Versammlung war mit dem Bürgermeister darin einig, daß unter diesen Umständen vorläufig von der Errichtung eines Krematoriums abgesehen werden müsse. Im Don gen Jahre beschloß die Versammlung, die Feldbereinigung im links der Lahn gelegenen Teil ber Gemarkung Gießen zu beantragen. Die Bereisung des ms Auge gefaßten Gebiets hat inzwischen stattgefunden. Es wurde mit Hinweis auf mancherlei Vorteile empfohlen, me ursprünglich in zwei Verfahren gedachte Bereinigung, wobei bie Grünbergersttaße bie Grenze bilden sollte, in euiem Verfahren ni beantragen. Die landwirtschaftliche Kvm- minwn hat in biefem Sinne Anttag gestellt und weiter beantragt , tue Anlage von Wegen nach den vbstbaumstiickcn und ine Bewilligung eines städtischen Zuschusses zu den Kosten. T-ie Versammlung erklärt sich mit dem Antrag der Kommission einverstanden. ° (ftn Gesuch der Baugenossenschaft des Evangelischen Arbeitervereins besagt, daß die Genossenschaft im Laufe des Jahres wieder mehrere Häuser zu erbauen beabsichtige und deshalb um käuflick>e Ueberlassung städttschen Geländes zum früheren Preise nachsuche. Um die Arbeiterhäuschen möglichst auf alle Stadtteile zu holen. Diese brachte er bann in das Zimmer des K. Sy-> mossek, das in demselben Hause war. Der Angeklagte, der sich auch dort befand, eignete sich, sofort einen Rollmops an und verzehrte ihn. Von O. darüber zur Rede gestellt, faßte er diesen an die Kehle, und sagte, „ich muß Dich heute noch erwürgen". O. machte sich los, ging nach Hause, und verzehrte dort sein Abendbrot. Als nun der Angeklagte kurz darauf ins Zimmer kam, trat er hinter den am Tisch sitzenden O., faßte ihn um den Hals und drückte ihn heran, daß er sich verfärbte, und es ihm schlecht wurde. Als er ihn bann losließ, erfaßte O. eine Bratpfanne und warf sie nach dem Angeklagten, ohne ihn jedoch zu treffen. Daraufhin faßte dieser den O. abermals am Halse und drückte ihn, weshalb dieser, da er sich nicht mehr anders helfen konnte, mit dem Messer, das er beim Essen seines Abendbrots benutzt, und das er noch in der Hand hatte, dem Angeklagten über die Hand fuhr, und ihm so eine kleine Schnittwunde beibrachte. Bei dem nunmehr folgenden Ringen fielen beide hin, und zwar lag der Angeklagte auf dem Organicziak, dem er fortwährend mit der Faust auf den Kops schlug. Ta diese fortgesetzte Mißhandlung des O. dem schon im Bette liegenden Holz- Kemper zu^viel wurde, stand er auf und riß den Angeklagten von dem O. zurück, der sich dann erhob und sich auf sein Bett legte. Ter Angeklagte folgte ihm sofort nach und schlug ihm wiederholt mit geschlossener Faust auf den stopf. Hierauf zeigte er bem Holzkcmper bie Schnittwunbe, weshalb dieser an das Bett des O. ging, und diesen mit den Worten „wart', ich will Tich stechen lehren" auf den Zement- boben warf, wo O. röchelnd auf der linken Seite so, wie er gefallen war, liegen blieb und kurze Zeit darauf, ohne nochmals zum Bewußtsein gekommen zu sein, starb. Tie Sektion ergab als Todesursache fürchterliche Schädelverletzungen, die aus ber völligen Trennung zweier Schädelnähte und Schädelsprüngen bestand, was einen großen Knochen- defekt und das Springen der Glastafeln in der inneren Auskleidung der Schädelknochen zur Folge hatte. Tie rechte obere Hälfte des Schädels ist dreiviertel Zentimeter tief eingedrückt. Jede einzelne Verletzung ist an sich tötlich. Tab ei steht es außer Zweifel bei- ber Dicke bes Organicziak- chen Schübels, daß der Angeklagte seine Schläge mit bewehrter Hand geführt hat, und daß diese allein den Tod des O. verursacht haben, ittcht aber die Thätigkeit des Holz- kempcr, die ausscheiden muß. Ter Angeklagte selbst leugnet nicht nur, daß er ein Instrument gehabt, sondern auch, daß er den O. überhaupt mit der Faust geschlagen habe. Er will ihm nur einmal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Tie Verteidigung des Angeklagten liegt in den Händen des Rechtsanwalts Rosenberg. Nach Bildung der Geschworenenbank wird der Angeklagte in Abwesenheit der Zeugen vernommen. Er erzählt in längerer Rede, daß er schon mittags am fraglichen Tage mit dem Er- chlagenen Streit gehabt habe, daß sich dieser Streit am Abend fortgesetzt habe, er bestreitet jedoch, gesagt zu haben, er wolle den Organicziak erwürgen, ebenso daß er ihn von hinten am Halse gewürgt habe. Er giebt zu, daß er ben Erschlagenen auf die Erde geworfen und geschlagen habe, er habe dabei aber nichts in der Hand gehabt weder eine Bierflasche noch einen Backstein. Bevor Holzkemper )en Organicziak auf die Erde geworfen habe, hätte er ge- agt, „Du Krüppel, ich mach' Dich kalt. Du Hund." Bei diesen Worten habe er denn auch dem auf dem Bette liegenden O. verschiedene Stöße gegeben. Der Angeklagte, ber einen sehr guten Eindruck macht, erklärt unter Thränen, für das, was er gethan habe, wolle er seine Strafe entgegennehmen. Die Zeugen bestätigen im wesentlichen die Angaben des Angeklagten. Es hat niemand ge- ehen, daß derselbe irgend ein Werkzeug in der Hand gehabt habe, was sie aber alle als möglich zugeben. Einen größeren Gegenstand habe er nicht in der Hand gehabt. Holzkemper bekundet, nicht einen einzigen Schlag nach dem Verstorbenen geführt zu haben. Symossek behauptet fest, daß der Angeklagte in seinem Zimmer den Verstorbenen angefaßt und gesagt habe: „Dich muß ich heute noch erwürgen". Im allgemeinen bekunden die Zeugen, daß der Verstorbene ein friedfertiger Mensch gewesen sei, der sich etwas mehr als die anderen gefallen ließ, und mit dem insbesondere der Angettagte, der ein etwas streitsüchtiger Mensch sei, immer seinen Spott getrieben habe. Der Sachverständige, Kreisarzt Medizinalrat Dr. Matthias von Friedberg giebt eine kurze Darstellung von bem Leichenbefund, beschreibt die Schädelverletzungen und erklärt, daß es bei ihm zweifellos feststehe, daß der Tod durch die Schädel- verletzuugen bezw. durch den dadurch veranlaßten Bluterguß in die rechte Gehirnhälfte eingetreten sei. Was die Verletzungen anbetreffe, so hält er es bei ben denkbar ungünstigsten Verhältnissen für unmöglich, baß sie burch Fall entstauben sinb; sie konnten nur burch mehrere Schläge unb zwar mittels eines stumpfen Werkzeugs hervorgerufen worben sein, und jede für sich wäre tötlich. Taß ein Instrument benutzt worden sei, gehe zweifellos aus der Beschaffenheit der Schädelverletzung am Stirnbein hervor. Taß die Verletzungen durch Schläge mit unbewehrter Hand entstanden sind, hält er für ausgeschlossen, da der Schädel des Verstorbenen als ein abnorm dicker angesehen werden müßte. Bezüglich des Zeugen Holzkemper, der noch nicht beeidigt ist, beantragt ber Staatsanwalt bie Beeibigung, welchem Antrag ber Verteidiger widerspricht. Der Gerichtshof beschließt die Beeidigung. Daraus werden die gerichtseitig festgestellten Fragen verlesen, und zwar eine Haupt- rage auf vorsätzliche Körperverletzung mit tätlichem Ersolg und eine Nebenfrage auf mildernde Umstände. Staatsanwalt Zimmermann führt aus, es gehe aus den Zeugenaussagen hervor, daß der Angeklagte den Verstorbenen geschlagen habe, daß Verletzungen entstanden seien, und Oer Verletzte an diesen gestorben sei, weshalb er bitte, )ie erste Frage zu bejahen, ebenso die auf mildernde Um» tände. Rechtsanwalt Rosenberg führt aus, daß der Angeklagte nicht streitsüchtig genannt werden könne, daß auch ernsthaster Streit zwischen ihm und dem Verstorbenen nicht behänden habe. Er hebt insbesondere hervor, daß die und Quantum um daraus „Räuber, MörderI" nach. Das Gericht verhängte über den Later 9 Ms- nate, die Mutter und den Schwiegervater je 1 Monat, den Bruder 8 Monate und die Schwester 3 Wochen Gefängnis. Die Frau des» Philipp L. war wegen Krankheit nicht erschienen , zu einer Berhandlunß gegen sie wird es voraussichtlich nicht kommen, da sic geistig nicht normal sein soll. — Neuer Prozeß in Sönitz. Der mit dem Morde deS Gymnasiasten Winter in Könitz in engstem Zusammenhänge st.hmde Prozeß gegen den Privatdetektiv Gustav Schiller aus B dm wegen versuchter Verleitung zum Meineid bezw. FalschetdeS, wird am 10. b. Mts. vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts zu Könitz ftaHfinbau Insterburg, 6. Juni. Gereralleutnant v. A.ten legte als Gerichteherr im Mordprozeß Krosigk Berufung g-g n das freisprechende Urteil des Unteroffiziers Marten und des 0b auf bem brutschen Markte burch hohe Eingangszölle, tnSbesonbrre burch hohe Lebenkmittel- zölle, mehr oder weniger ausschließen wollte. Von diesem Gesichtspunkte auS, sowie im Interesse einer billigen Ernährung der breiten Massm deS Volkes, speziell der Arbeiterbevölkerung, und damit zugleich im Interesse der Konkurrmzsähigkett der deutschen Industrie au dem Weltmärkte, sind daher insbrsondere die auf «ine Verdoppelung der heutigen Getreidezölle gerichteten agrarischen Brstrebungm um so mehr abzulehnen, als letztere nicht der Landwirtschaft alS solcher, sondern nur dm augenblicklichen Inhabern deS lanbwtrtschaft« ltchen Grundbesitzes, und zwar vornehmlich des Großgrundbesitzes, zu Gute kommen würde. (Fortsetzung folat.) Sport. — „Die Wanderer^, Gießener Radfahr Gesellschaft (Bundes» verein) veranstalten Sonntag, 23. Ju.ä 1901 ein Radfahrer-Wetifahren. Das Programm ist folgenbrö: Nachmittags 21/, Uhr: Preis-Korso, offen für alle Bundesvereine vom Roidbezirk des Gaues 9. — Ausstellung Vi Stunde vorher am Ludwigsplatz. — Einsatz 5 Mark pro Verein. 3 Ehrenpreise, deren erster vom Bezirksvorstände gestiftet ist. Nachmit» tags 3»»iltcl. Man achte darauf, daß jede Scbochtel al« rilanette da« wettze Kreu, In rothem Felde, wie nebenstehend,trügt. Witznlcht in den Apotheken erhältlich wende man sich mit lvPsg^Bostlarte an Apoth. Rich. Brandt'« lacht., Schaffhausen (Schweiz), vestandtheile find: Lxtract von Silge 1,5 gr. Moscho«garbe, Abfynth, Aloe je 1 gr., Bitter- Nee, Senttan je 0,5 gr., bojn «entian- unb Bttterklcevulver in gleichen Stellen unb im 60 Pillen Im Gewicht von 0,12 gr. her»ustellen. m boa Q. h)ür^«ter des e > KW MW S?ä‘£“ übttdi?^ “ M •" b-idk hi» « btt ’W N- Za WeW'f’te " im Betfp S tyWu du Schniwmins?"' hm N, Md dü 'M lehren" auf dpn 2 N °>d°r ' lu--«iche AH fcÄ? 9rÄ* Glastafeln ui bet innerer ' rechte r]äler-- Zentimeter tüi lÖM Ä Dicke des organicziak ■ & lein/ e[W mit be- ' diese allein den Tsd lber die rhätigkeit des Holz-: Lcr Angeklagte selbst leugnet nent gehabt, sondern auch der Faust geschlagen habc w flachen Hand ins Gesichi Mg des Angeklagten lieg! its Rosenberg. Nach BildM er Angeklagte in Abwesend erzählt in längerer Rck, lglichen Tage mit bem fc daß sich dieser Streif üir. eitet jedoch, gesagt zu haben, Bürgen, ebenso daß er ibn . : habe. Er giebt zu, daß er L )e geworfen und geschlagen s in der Hand gehabt webet ; Zackstein. Bevor yotzkempei ■ geworfen habe, hätte er ge^ Dich falt, yunb." Bei and) bem auf bem Bette gegeben. Der Angeklagte mck macht, erklärt unter thM habe, \* n ferne Zeugen bestätigen im wrseiw tagten. Es hat niemand ge- ein Werkzeug in der haut : als möglich zugeben. Emec nicht in der Hand gehabt > en einzigen Schlag nach dm 1. 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I., von vormittags 10 Uhr an, auf der Schreiuersmühle bei Freienseen: 1. von 116 Morgen Wiesen im Wetterauergrund (Hart« mannshausen bis Sorgenlos, einschließlich Kleegras- fläche am Ziegenberg); 2, von 156 Morgen im Revier Freienseen (Eichwiesen, WolfSgarten, Kreuzseener-, Obernseener-, Lippergrund); VI.