Nr. 57 Erstes Blatt. 151. Jahrgang. Freitag 8. März 1901 Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montag». Die Gießmer Zamilien- »IStter werden dein Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" und „Blätter für Hess. Volkskunde" viermal wöchentlich beigelrgt. Annahme von ®n*etgtn Ei der nachmitlag» für den lgcnden Tag rrfchetnenden umtntr bi» vorm 10 Uhr Abbrstelinngen spatesten» abend» »orher. Redaktion, Expedition und Druckerei - Zchulftratze 7. GichenerAnzeiger Gerieral-Anzeiger w Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen vezugsprels viericljährl. Ml. 2.20, inonatl. 75 Pfa. mit Bringerlohn: durch bi» Abholcstkllen vicrtcljährl. Mk. 1.90, rnonatl. 65 Pfg. Bei Postbezug Vierteljahr!. Mk. 2.00 ohne BcstellgeR Alle Nnzriarn-vcrmitklmeaA» stellen de« In- und «uSlanda» nehmen Anzeigen für bm Siebener Anzoaer tntgtaet Lrtlenprri» lokal 11 Vf*, audwärtS 80 Plg- Adrefie für Depesch«»t Anzeiger Gieheu. Fernsprechanschluß Nr. H. Amtlicher Mil. Gießen, den 5. März 1901. Betr.: Haftpflichtversicherung der Gemeinden. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Gr. Bürgermeistereien deS Kreises. Wir empfehlen Ihnen, bei vorkommevden Schadensfällen, aus welchen Ansprüche an die Gemeinden gestellt werden, die sorgfältigste Beobachtung der Bestimmungen des abgeschloffenen HaftpflichtvertragS, und weisen Sie insbesondere auf den § 3 desselben hin, wonach bie Gemeinde sobald als möglich, spätestens aber 14 Tage, nachdem sie von einer SchadenSersatzsordernng Kenntnis erhielt, der Direktion der Versicherungsgesellschaft in Frankfurt Nach richt zu geben, und alle auf die Sache bezüglichen Schriftstücke beizuschließen. Auch wollen Sie von jedem Falle uns gleichzeitig Bericht erstatten. £__________v. Bechtold.__________________ y " Gießen, 2. März 1901. Betreffend: Den Wiesengang. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Nach Art. 7 der Wiesenpolizeiordnmrg ist in diesem Monat der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigst mrfzufordern und uns die über den Wiesengang aufzu- nehmenden Protokolle bis längstens 15. April d. Js. vorzulegen. In diesen Protokollen habeir die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen: 1. ob die Anordnungen, welche sie bei dem letzten Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht; 2. welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos ?c., auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Entwässerungsgräben, auf die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen, und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren; 3. Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung die Bildung von Wassergenossenschaften nach dem Gesetze rom 30. Juli 1887 über die Bäche und nicht ständig fließenden Gewässer (Regierungs-Blatt S. 159) er- forderlich ist. Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speziell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß, diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmender^Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nötigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach! Anhörung des Wiesenvorftandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen. Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Teilnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiescn- vorstandes verhindert, am Rundgange Teil zu nehmen, so ist dieses am Schlüsse des Protokolles zu bemerken. Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, noch aus der für Ihre Gemeinden bestimmten Anzahl von Ortseinwohnern, welche Wiesen besitzen oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderat wegen Ergänzung des Wiesen- vorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderates in besonderer Verhandlung vorlegen. v. Bechtold. Die Zusammensetzung der Schulvorstände. In dem Artikel 69 des Gesetzes vom 16. Juni 1874 „das Volksschulwesen im Großherzogtum betreffend" ist die Bildung der Schulvorstände genau geregelt. Danach sind neben dem Bürgermeister und dem dienstältesten Lehrer, „die für die Gemeinde angestellten Geistlichen", Lei mehreren Geistlichen derselben Konfession der von der geistlichen Behörde dazu bestimmte, die ständigen Mitglieder des Schulvorstandes. Die Auslegung dieser Bestimmung ging dahin, wenn .es auch im Gesetz von 1874 nicht ausdrücklich betont' war, daß nur den Geistlichen der großen christlichen Kon-- fessionsgemeinschaften, der Eintritt in den Schulvorstand gestattet war. Das kam daher, daß in dem Schuledikt von 1832, auf das sich das neue Schulgesetz aufgebaut hat, nur von der unierten, lutherischen und katholischen Religionsgemeinschaft die Rede, eine ausdrückliche gegenteilige Bestimmung aber in das Gesetz von 1874 nicht ausgenommen war. Mit der Zeit aber hat sich die Praxis herausgebildet, daß — zwar nicht im Gegensatz zu dem Wortlaut, aber doch zur Idee des Schulgesetzes — den altisraelitischen Rabbinern Aufnahme in den Schulvorstand gewährt wurde. Vertretern anderer Religionsgemeinschaften, insbesondere solcher, auf welche die Verordnung vom 26. Februar 1850 „die Staatsaufsicht über neue Religionsgemeinschaften betreffend", Anwenduna findet, war bislang Sitz und Stimme im Schulvorstand versagt. Nun hat aber die Regierung der Kammer einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bestimmung über die Bildung der Schulvorstände dahin ergänzt, daß „außer dem in der Gemeinde angestellten Geistlichen dem Schulvorstand einer gemeinsamen Schule diejenigen Personen beitreten, welche auf Grund der bestehenden Bestimmungen zu den Verrichtungen eines Geistlichen oder Religionslehrers für eine Religionsgemeinschaft zugelassen worden sind." Die Gemeindevertretung hat über den Beitritt unter Vorbehalt der Genehmigung der Kreisschulkommission au beschließen. Voraussetzung dazu ist, daß der Betreffende Nachweis über entsprechende Vorbildung liefern kann, die Reichsangehörigkeit besitzt und in der Gemeinde, in der er Mitglied des Schulvorstandes werden soll, wohnt und auch Schulkinder der Religionsgemeinschaft die Volksschule besuchen. Diese Aenderung des Schulgesetzes scheint hervorgerufen zu sein durch einen Vorfall in Mainz, wo der Prediger der freireligiösenGemeinde zuerst anstandslos Mitglied des Schulvorstandes war, hernach aber auf Grund des Gesetzes von 1874 aus dieser Korporation aus- fcheiden mußte. Durch den Umstand, daß zurzeit außer der evangelischen und katholischen Kirche und den altisraelitischen Religionsgemeinden andere Religionsgemeinschaften von teilweise größerem Umfange sich, gebildet haben, glaubt die Regierung sich der Billigkeit nicht mehr verschließen zu können, auch diesen die entsprechende Vertretung im Schulvorstande zu sichern und Unannehmlichkeiten, wie sie vorgekommen sind, für die Zukunft auszuschließen. Sollen durch diese Gesetzesänderung Unebenheiten beseitigt, und Gleichstellung der verschiedenen Religions-Gemeinschaften herbeigeführt werden, so entstehen andererseits durch die vorgeschlagene Aenderung auch gewichtige Bedenken. Das Schulgesetz von 1874 sichert den Geistlichen den Beitritt in den Schulvorstand, die für die betreffende Gemeinde angestellt sind. Demzufolge waren und sind die Geistlichen Mitglieder in dem Schulvorstand nicht allein der Gemeinden des Wohnorts, sondern zugleich auch all der Gemeinden, die zur Wohnortsgemeinde im Filial-Verhältnis standen. Der Gesetzentwurf spricht aber nicht von solchen Geistlichen, die für die Gemeinde, sondern die i n der Gemeinde angestellt sind. Er geht demnach von der Voraussetzung aus, daß die Geistlichen nur am Wohnorte Mitglieder des Schulvorstandes sein sollen — und darin irrt er sich —wie es auch ausdrücklich als Bedingung zur Aufnahme der Vertreter der andern Religionsgemein-, schäften stellt, daß der Betreffende am Orte seinen Wohnsitz haben muß. So wird auf der einen Seite Verwirrung geschaffen, wie auch auf der andern Seite das, was erweicht werden soll, nicht erreicht wird. In Rheinhessen bestehen ver- Gießener Stadtthealer. Kosgunsi. Lustspiel In 4 Akten von Thilo von Trotha. Das Stück, das wir am Dienstag in unserem Stadt theater sahen, ist vor ein paar Jahren allenthalben von einem dankbaren Damenpnblikum mit Beifall überschüttet worden. In Berlin hat es damals zahllose Aufführungen erlebt, und in fast allen Musentempeln zwischen Memel und Konstanz hat man über diese lustige Persiflage der „Hofgunst" weidlich gelacht. Es ist ja auch für kindliche Gemüter sehr ergötzlich, und man darf wohl annehmen, daß das Stück, für das allein Herr v. Trotha verantwortlich zeichnet, auch einige Spuren von der Cyefredaktion de« alten Herrn v. Moser trägt, der seinen sonst so getreuen Mitarbeiter und Hausfreund doch zum mindesten freundlich beraten hat. Die harmlose Kleinigkeit wiederzuerzählen, verlohnt sich nicht der Mühe. Wie in den meisten Schwänken der Herren v. Moser, v. Schönthan und Konsorten, ist auch hier ein toller Backfisch, diesmal ein munterer „Hecht im Karpfen^ teiche" einer kleinen Hofgesellschaft, die Hauptperson. Es ist ein Geschöpfchen von überschäumender Ausgelassenheit, gesund und frisch, übermütig keck, manchmal selbst mascweiß, dabei gescheit und vornehmlich ohne Falsch, ohne alberne Ziererei und Zimperlichkeit, treuen Auges und geraden Sinnes, und obendrein von dem Verfasser mit allerhand drolligen Einfällen begnadet. Wer mit den erhabenen Geheimuiffen, der imposanten Weisheit und phänomenalen Geistesstärke eines Backfisches gründlich vertraut werden will, der muß „Hofgunst" auf den weltbedeutenden Brettern gesehen haben. Er wird in dieser Beziehung seine allerkühnsten Erwartungen übertroffen gefunden haben. Sapienti sat est. Der Fingerhut voll Spott, der leicht übersehbar daneben steht, birgt wahrlich nicht sehr viel Geist, nur die kleinen Nadelstiche nach einem großen deutschen Hofe verlocken zu einem behag- lichen Schmunzeln. Die Vicky ist zwar eines jener Naturkinder, wie sie in den schauderhaften Romanen der Eschstruth mit unglaublichem Urwuchs von Naivität in die Salons einzufallen Pflegen, aber man sieht ihr doch ein Salonkind an, das freilich etwas nach der derberen Art des Papa Landedelmann geschlagen ist. Um dieses niedliche Bühnenfigürchen bei uns darzustellen, war aus Anlaß des Benefizes des Herrn di Balthyni Fräulein Lulu Berger, wie man im Theater munkelte, richtiger Frau di Balthyni, aus Hamburg herbeigeeilt. Fräulein oder Frau B. erzielte lauteste Wirkung. Wir sahen da vor uns einen ganz kuriosen kleinen Sause wind und Wildling in langen, manchmal allzulangen Röckchen. Sie schlug von vornherein mit höchst sympathischem Organ .einen übermütig kecken Ton an und agierte mit großer Bühnenroutine und absoluter Sicherheit. Man sah's auf den ersten Blick, ihre Rolle hatte sie sehr fest in Händen, fast allzufest. Sie spielte ihren ganzen Part wie am Schnürchen, ohne das geringste Schwanken und Wanken, ohne Besinnen, mit solcher Glätte ab, daß dem Eindruck des Natürlichen dadurch doch ein wenig Abbruch geschehen mußte. Mit solcher schwirrenden Schnelligkeit fließt doch das Leben selbst eines Backfischchens nicht hin, ein bischen Zagen und Zaudern, Erwägen und Ueberlegen giebt's doch auch in dem prompt funktionierenden Hirnlein VickyS. Und.dann war mitunter auch der im Grundtone durchaus wohl getroffene Farbenauftrag, wenn auch recht wirksam, so doch etwas zu stark, die unaufhörlichen Hofknickse rechts und links und in der Mitte, vorn und hinten, oben und unten und sonst überall ostentative Karrikatur. Dem nie versagenden Humor, der an mutigen Sprechweise fehlte eines: echte Ursprünglichkeit, die ungezwungen wie der ftische Quell im WaldeSgrund hervor sprudelt und alles herzlich erquickt, was in seinen Bereich kommt. Ihr Ton hatte durchweg etwas absichtlich ZugespitzteS, allzu Korrektes. ES war alles sehr wohl überdacht, und sehr fleißig und klug jede Pointe ausgenutzt. Vielleicht war's nur der allzu große Fleiß, der allzu gute Wille, der sie über das Rechte hinausführte. Vielleicht ist Frl. Berger eine ganz untadelige Naive, und nur ihr allzu heißes Bemühen, das Rechte zu treffen, brachte es dahin, daß sie uns des Guten zu viel gab. Daß sie „unter der Nase ausgezeichnet zu Fuß- ist, wie ein vielbeliebter Großstadtarzt zu sagen pflegte, wenn er kmf weibliche Beredsamkeit zu sprechen kam, daS steht bombenfest. Frl. B. ist ganz gewiß eine Dame von reicher Bühnenerfahrung, eine gescheite und temperamentvolle Bühnenkünstlerin. Das ungewöhnlich zahlreich erschienene Publikum schien mit der sehr hübschen Leistung völlig einverstanden, denn die liebenswürdige Darstellerin fand ein voll gerüttelt und geschüttelt Maß deS Beifalls, daS zum größeren Teile auch wohl verdient war. Der Benefiziant, Herr di Balthyni, gab den jugendlichen Fürsten. Man wird eS ihm zugestehen müffen, daß er diese sehr subtile Rolle mit gewinnenden Manieren gab, ohne jedes Vor- und Aufdringen, wozu die Verführung hier so besonders groß ist, und auch den Ton der Unbefangenheit und Noblesse traf et recht glücklich. Selbstverständlich wurde ihm der reichste Beifall gespendet. Aus der farblosen Figur der Prinzessin Elisabeth konnte Frl. v. Lin den au schlechterdings nichts machen. Die sentimentalen Anwandlungen dieser Dame störten im übrige* die Aktion nicht weiter. In der Episodenrolle der Fürstin- Mutter that Frau Ernst ihr Bestes, ebenso Herr Ramsey er, der die ritterliche Gesinnung des Flügeladjutanten v. Halden zu veranschaulichen hatte. Der Verfasser hat diesen „gesetzten" Liebhaber zu einer gewissen Jnaktivität verdammt. Um so beweglicher schwirrte der Chorus der Kavaliere, Exzellenzen rc. über die Bühne, voran der Kammerherr v. Roden, eine für die Gesamtwirkung nicht unwichtige Rolle. Herr Liebscher war recht humorvoll. Er hatte sich eine scherzhafte kleine Extranüance gestattet, und der Devise „Lächeln" folgte daS Publikum willig. Freilich etwas sonderbar stand ihm die Grandezza zu Gesicht. Aber nun erst, mit Ausnahme von Frl. Schoelermann, die Übrige Gesellschaft! „Das Schweigen ist der Liebe keusche Blüte", sagt unser gemeinsamer Freund Heinrich Heine. P. W. Humoristisches. - Indizium. Herr (in ein Restaurant tretend): Ist der Herr Professor schon fort? — Kellner: Ja, fein Schirm hüngt ja d schiedene größere und kleinere freiprotestantische Gemeinden, deren Geistlicher seinen Wohnsitz in Alzey hat. Nach dem Grundsatz der Billigkeit, den der Entwurf feststellt, sollte auch diesem Einfluß in dem betreffenden Schulvorstand gesichert werden. Nun ist aber Alzey gar keine frei- protestantische Gemeinde, demgemäß auch keine Schulkinder, eine Aufnahme in den Schulvorstand in Alzey kann also nicht erfolgen. Ihm aber die Mitgliedschaft an allen Orten, wo sreiprotestantische Schulkinder sind, gewähren, wäre kaum durchführbar. In Gemeinden, in denen israelitische Lehrer wirken, sind diese als Religionslehrer Vertreter ihrer Religion, sollten darum auch nach dem Entwurf Aufnahme im Schulvorstande finden. Man hätte dadurch auch in kleineren Gemeinderi zwei Lehrer als Schulvorstandsmitglieder. Wir sehen, die Angelegenheit ist gar nicht so einfach und bedarf der sorgfältigsten Erwägung. Hessischer Landtag. Zweite Kammer der Stände. NN. Darmstadt, 6. März. Die Sitzung wird um 9.15 Uhr eröffnet. Am Ministertisch: Staatsminister Rothe, Finanzminister Gnauth, sowie sämtliche Mitglieder des Staatsministeriums. Tie Beratung des Finanzbudgets wird mit Kap. 13, Landstände, fortgesetzt. Hierzu bemerkt Finanzminister Gnauth, daß die Regierung nicht dem Antrag stattgeben könne, Eisenbahnfahrkarten für die Darmstädter Abgeordneten zu gewähren. Zu Kap. Ministerium bespricht der Abg. Ulrich das Versammmlungsverbot und die Auflösung derselben durch die Gendarmen und die unrechtmäßige Ausübung der Amtsgewalt durch die Polizei. Er will hier gleiches Recht für alle. Staatsminister Rothe erklärt, daß ihm von derartigen Beschwerden nichts bekannt sei. Er sei aber bereit, für entsprechende Belehrung der Beamten besorgt zu sein. Abg. Schmitt bespricht den Antrag des Abg. Köhler- Langsdorf, die beantragte Streichung der Bezüge des hessischen Bundesratsgesandten betr. Er stellt fest, daß man mit dessen Thätigkeit wohl zufrieden sein könne, und es sei erfreulich, daß durch das maßvolle Auftreten dieses Herren im Bundesrat Hessen eine Stellung einnehme, die weit über die Bedeutung Hessens hinausgehe. Er kommt dabei auch auf das Ehrenschießen bei Beerdigungen von Veteranen, und spricht die Erwartung aus, daß die Großh. Regierung Veranlassung nimmt, die Unzufriedenheit, die durch den Alzeyer Fall hervorgerufen worden sei, zu beseitigen. Es sei ein schöner Brauch, die alten Veteranen- bei ihrem Ableben durch Ehrensalven zu ehren, und er begreife nicht, warum man nur den Hassiamitgliedern dieses Recht einräumen wolle. In gleichem Sinne sprechen die Abgg. Wolff und S e e l i n g e r. Der letztere wünscht, daß man den alten Veteranen ihre letzte Ehrenbezeugung doch nicht verbieten könne. Die Sache habe sehr viel böses Blut gemacht. Staatsminister Rothe dankt dem Abg. Schmitt für jein warmes Eintreten für den Gesandten zum Bundesrat. Einen besseren und einflußreicheren Vertreter könne Hessen nicht mehr erhalten. Bezüglich der Ehrensalven für die Veteranen sei schon 1886 und auch im Jahr 1892 den Kreisämtern Weisung zugegangen, den Kriegervereinen die Erlaubnis jeweils zu erteilen, bei Veteranen-Beerdigungen schießen zu dürfen. Er konstatiert aber dabei, daß diese Verfügung nur für Vereine ^des Hassia-Verbandes gelte. Abg. Köhler-Langsdorf bespricht seinen gestellten Antrag wegen des Bundesratgesandten. Tre jetzige Vertretung ini Reichstag sei keine Volksvertretung, sondern eine Vertretung des Kapitals und der armen Leute. Der Mittelund Bauernstand sei nicht vertreten und das sei zu bedauern. Der Reichstag müsse darauf drängen, daß den Volksvertretern Diäten gewährt werden. Abg. Ulrich stellt ebenfalls öffentlich fest, daß er mit der Thätigkeit des hessischen Bupdesratgesandten voll zufrieden sei. Denn dieser Herr sei eines der fleißigsten Mitglieder. Das Kap. 14 wird hierauf nach, dem Ausschußantrag genehmigt. Ebenso die Kap. 15—22. Zu Kap. 23, Ministerium des Innern, ist beantragt, die Stelle der Vortragenden Räte um einen zu vermehren, sodaß für die Folae 7 Vortragende Räte im Ministerium vertreten sein werden. Auch die Vermehrung des Personals ist von Großh. Regierung beantragt, wofür 16 600 Mk. gefordert werden. Die Regierung steNt hierbei die dringende Notwendigkeit der Arbeitskräfte fest. Die Ausschußmehrheit beantragt' Bewilligung der angeforderten 245 800 Mk. Tie Minderheit beantragt Streichung von 1525 Mk. Abg. Frenay führt Klage über die ungleiche Einhaltung der Sonntagsruhe in Handel und Gewerbe. Gr wünscht gleichwertige Anerkennung der Arbeiter-Organisationen gegenüber den Syndikaten. Bei den weiblichen Arbeitern möge eine Beschränkung der Arbeitszeit herbeigeführt, und Kinderarbeit gänzlich verboten werden; desgleichen Frauenarbeit in gesundheitsgefährlichen Betrieben. Gr wünscht ferner, daß bei Vergebungen von staatlichen Arbeiten sich die Großh. Regierung Einfluß auf die Lvhn- «nd die Arbeitszeit der Arbeiter verschaffen möge. Ministerialrat Braun giebt in eingehender Weise Auskunft über all die Desiderien des Abg. Frenay. Er stellt fest, daß die Großh. Regierung ebenfalls von der Ungleichheit der Sonntagsruhe in kaufmännischen Betrieben nicht sehr erbaut sei. Vorerst sei aber keine Aussicht auf «esferung, da zuviel Interessen hier mitspielen. Die Kinder- öuschasfen und die Frauenarbeit einzuschpänken, ?Uierung zu ihrer Aufgabe. Ebenso die eÖ b9r^. §n «Ä ?^tbrwohls und deren Organisation, ikinthi' Handhabung der Feierabend stunde rn Rheinhessen, insbesondere in Oppenheim und Wunsch eine hu.nanere Behandlung der Bevölkerunq durch die Poll^eiorgane. Er plaidiert für eine Besserstellüna der Gendarmen in ihren Bezügen. Die Gehalte dieser9 Be- amt^i seien sehr niedrig und deren Stellung nicht ent- ßprechend. u } Staatsminister Rothe erklärt, daß er nach wie vor vahin wirken werde, daß die Feierabcndstunde in loyaler Weise gehandhabt werde. Was die Aufbesserung der Bezüge der Gendarmen betreffe, so freue er sich der Anregung und die Regierung werde Veranlassung nehmen, die Sache weiter zu verfolgen. Abg. Leun bespricht die Polizeiverhältitisse im Kreise Gießen, insebsondere die Feierabendstunde daselbst. Tie Gendarmen dort fallen über die Bauern her, schlimmer als die Engländer über die Buren. Dort seien nur junge Beamten in Dienst und diese wollten dann ihre Bravour zeigen und recht viele Anzeigen machen. Tie Gendarmen seien auch der Schrecken der dortigen Bauern und Landwirte, denn wie es hier der Bauer mache, sei gleich; er werde einfach doch ausgeschrieben. Abg. Weidner bemerkt, daß er sich nicht damit einverstanden erklären könne, daß man über die Feierabendstunde so glatt hinweggehe. Die Regierung habe die Pflicht, ihre Organe in geeigneter Weise zu instruieren, damit solche Uebergriffe nicht Vorkommen. Er tritt in scharfer Weise für Aufrechterhaltung der Sonntagsruhe ein. Abg. Frenay tritt den Ausführungen der Abgg. Leun und Weidner bei, daß Amtsüberschreitungen bei der Gendarmerie vorkommen, ohne daß Grund dafür vorhanden sei. Bei dem kleinsten Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen werde das Publikum ausgeschrieben und von übereifrigen Amtsanwälten mit hohen Strafen belegt. Hiergegen müsse die Regierung einschreiten, daß endlich die Klagen hierüber aufhören. Damit wird die Verhandlung^ um 1 Uhr abgebrochen. Morgen früh um 9 Uhr Fortsetzung der Beratung des Budgets. * • —ck— Darmstadt, 6. März. Dem geheimen direkten Wahlrecht stellte Fürst Bismarck schon im Jahre 1867 als unbedingtes Korrelat die Diätenlosigkeit der Abgeordneten gegenüber. Manchen Strauß hatte er mit dem Reichstag zu bestehen, um dieses von ihm stets verfochtene Prinzip auch den Abgeordneten des Reichs gegenüber zu behaupten. Diese eigentlich lediglich das Reich angehenden Verhältnisse kamen heute bei dem Antrag Köhler zur Sprache, der es als. einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit bezeichnete, wenn er beantragte, wegen der Diätenlosigkeit der Reichstagsabgeordneten auch dem hessischen Bundesrats-Be- vollmächti gten die Diäten abzusprechen. Seine seltene Anwesenheit in Berlin als Reichstagsabgeordneter Gießens entschuldigt er mit der Nichtbewilligung von Tagegeldern, und er verspricht sich viel davon, wenn durch die Einziehung der Diäten der Bundesratsbevollmächtigten diese dazu veranlaßt werden, innerhalb des Bundesrats darauf hinzuwirken, daß analog dem lange gehegten und schon öfters vorgebrachten Wunsche vieler Abgeordneten auf Bewilligung von Anwesenheitsgeldern auch von feiten der Regierung entsprochen wird. Der liberale Abg. Jöckel, der die Bismarcksche Politik verteidigte, hegte Zweifel, ob eine- derartige hierdurch verursachte Außerwirkungsetzung des Bundesrats zulässig sei, mit demselben Rechte könne man ja auch die Mitwirkung des Reichstags bei dem Reichsregiment ausschließen. Der Sozialdemokrat Abg. Ulrich war diesmal mit seinem lieben Gegner Köhler natürlich einverstanden. Abg. Köhler will eventuell ein Mittel zur Umgehung der großen Kosten für einen Bundesratsbevollmächtigten darin gefunden haben, daß er unsere hessische Vertretung einem andern Staat anvertrauen will. Hessen gehört bekanntlich zu den größeren deutschen Staaten, und wenn diese selbst auf eigene Vertreter im Bundesrat verzichten wollten, was wäre das für ein Vorbild für die Staaten vom Range der Lande Reuß re.! Außerdem steht es außer allem Zweifel, daß durch eine derartige Umgehung der Reichsverfassung die Interessen des eigenen Landes leiden-würden. Selbst unser bester Freund versteht uns nicht immer. Sonderinteressen werden stets und überall an den Tag treten. Dieser Weg zur Erreichung des Zieles ist verfehlt. Ob es überhaupt staatsrechtlich zulässig ist, dem Bundesratsbevollmächtigten den Gehalt und diese Gebührnisse zu entziehen, diese Frage wurde von den Antragstellern nicht berührt! Da Abg. Köhler im Verlauf der Debatte einsah, daß er in dieser Form niemals eine Mehrheit im Hause erhalten könne, hat er seinen Antrag dahin geändert, daß unser Bevollmächtigter im Sinne seines Antrags instruiert werde. In dieser Form wird er denn auch morgen zur Verhandlung kommen. Noch ein weiterer ernster Punkt wurde heute vom Abg. Dr. Frenay zur Sprache gebracht, nämlich die verschiedene Handhabung der auf die Sonntagsruhe bezüglichen Bestimmungen, besonoers in den landwirtschaftlichen Betrieben. Ta das Reichsgesetz es den Lokalbehörden anheim teilt, lokalen Wünschen bei der Sonntagsarbeit Rechnung zu tragen, so ist diese auch in den verschiedenen Orten und Gegenden verschieden. Dr. Frenay trat mit seinen Fraktionsgenossen (mit Ausnahme des Abg. Pennrich) lebhaft für eine möglichste Beschränkung der Sonntagsarbeit ein, während Abg. Wolff es als ein dringendes Bedürfnis ansah, im Interesse der Landwirtschaft bei dieser der Sonntagsarbeit keine Schranken zu ziehen. Dies wollte aber seinem Gesinnungsgenossen Weidner nicht gefallen, der auf Grund eines religiösen Standpunktes für eine strenge Heilighaltung )es Sonntags gemäß dem kaiserlichen Worte: „Sorget, daß dem Volk die Religion erhalten bleibe!" eintrat. Während so auch ernster Betrachtung ein Teil der Verhandlung gewidmet wurde, so wurden uns, nachdem das Kapitel „Gendarmen" in der Debatte angeschnitten war, einige nette Stückchen zum Besten gegeben. So berichtete Abg. Leun, daß im Kreise Gießen diese, wenn sie auf die Menschheit losgelassen würden, gerade so über sie herfielen, wie die Engländer über die Buren, und daß von ihnen kein Pardon gegeben werde. Er beklagte sich darüber, daß die Gendarmen doch zu übereifrig in der Handhabung ihrer sicherheitspolizeilichen Befugnisse seien, wenn sie schon um 5 Minuten vor 11 Uhr statt um 11 Uhr Feierabend gebieten. Wenn die Gendarmen das gesunde Odeur der Landwirtschaft nicht vertragen könnten, das beim Transport einer Landwirtschaftslokomotive doch verschüttet werden kann, so sei das doch nicht stets straffällig, und etwas mehr Milde und Nachsicht wäre am Platze. Abg. Ulrichs weißnatürlich bei diesem Kapitel wieder über unbefugte Einmischung der Polizeigewalt bei Ver- sammmlungen zu klagen. Abg. Brentano referiert über einen unblutig verlaufenen Ueberfall, den er mit der Gendarmerie an der Frankfurter-Offenbacher Grenze erlebte. D^r einzige, der sicherlich den Gendarmen mit seinen Worten gefallen hätte, war Abg. Seelinger, der ihre bedrängte Laae schilderte und eine Erhöhung ihres Gehaltes von 1200 auf 1500 Mark beantragte.____________________ Deutscher Reichstag. - «. . . , Berlin, den 6 März 1901. n beJr2td,hf<9 befinden sich die Staatssekretäre v. Podbielski, v. Richthofen und «olomatdirektor Stübel Die Vorlage betr. die Einführung von verschließbaren Postabholungs-Fächern wird unverändert in 3.Lesung angenommen. Es folgt die Forlsttzung der Beratung des Etats des Auswärtigen. Eine Reihe Xitel werden ohne Debatte erledigt. Bet Titel „Generalkonsulate" wünscht Abg. Hasse (nl.) ei» Berufe konsulat in Bolivia. Staatssekretär v Richthofen erwidert, das Auswärtige Amt erwog diese Frage, es stellte sich aber kein Bedürfnis zur Errichtung einer diplomatischen Vertretung heraus. In allernächster Zeit werde man aber einen berufskonsularischen Beamten entsenden. Bei Titel „Konsulate" fragt Abg. Oertel (kons.) nach de» Gründen der Versetzung des Konsuls Frhrn. v. Humboldt von Moskau nach Alexandrien. Die Versetzung sei auffällig, weil der Konsulposten in Moskau mit 25000 Mk, der in Alexandrien mit 18000 Mk. dotiert sei. Es gewinne den Anschein, daß die Versetzung zusammenhänge mit der bekannten Antwort auf ein an ihn gerichtetes Schreiben. Frhr. v. Humboldt handelte vollkommen korrekt; das müsse auch vom R-ichstag anerkannt werden. Staatssekretär des Auswärtigen Amts Frhr. v. Richthofen erklärt, die Versetzung Humboldts stehe mit dem erwähnten Vorfall in keinerlei Zusammenhang. Die Versetzung war bereits beschlossen, als von dem ablehnenden Bescheid Humboldts noch keine Kenntnis an das Auswärtige Amt gekommen war. Es handelt sich also um keine Strafversetzung Humboldts. Er ging vielmehr auf seinen Wunsch in ein anderes Klima. Er habe seine Pflicht auf allen seinen Posten erfüllt Zur Frage selbst beziehe er sich auf seine Etklärungen in der Budg tkommtssion. Abg. Müller-Sagan (freif. Volksp.): Es sei die Pflicht des deutschen Konsuls, nach bestem Wissen diejenige Auskunft zu geben, welche dem Interesse der Reichsangehörigen entspricht. Das that Humboldt nicht. Er berücksichtigte Sonderintereffen. Das müsse scharf genußbrlligt werden. Abg. Oertel (kons.): Er würde das Verfahren des Konsuls billigen, auch wenn es sich nicht um industrielle Erzeugnisse handele. Er bittet den Staatssekretär, zur Beseitigung von Mißverständnissen die Erklärung, die er in der Kommission abgegeben habe, zu wiederholen. Staatssekretär Frhr. v. R i ch t h o f e n erklärt, er halte es allerdings für wünschenswert, daß derartige Fälle lediglich der Kritik der Eentralinstanz unterliegen. Im vorliegenden Falle wäre die Antwort der letzteren vielleicht auch in etwas freundlicherer Form erfolgt, wie daS ja im Verkehr des Auswärtigen Amtes allgemein gebräuchlich fei. Er könne aber nicht anerkennen, daß die Konsuln unbedingt verpflichtet sind, jede gewünschte Auskunft zu erteilen. Das Interesse der Gesamtheit muß ja entscheidend sein. Wenn aber auf gewissen Waren ein Schutzzoll liegt, so ist der Zweck, die Einfuhr nicht zu erleichtern. Wenn dann der Konsul durch Auskunftserteilung die Einfuhr erleichtern würde, so liege darin eine Inkonsequenz. Abg. B r ö m e l (freif. Ver.) : Das Verhalten des Konsuls ist nicht im geringsten zu rechtfertigen. Das Auswärtige Amt muß es für seine Aufgabe halten, die Thätigkeit des Konsuls im Auslände den deutschen Interessen dienstbar zu machen. Das ist nicht der einzige Fall, wo wir mit der Thätigkeit Humboldts unzufrieden sind, Beamte, die aus Reichsmitteln gehalten werden, erachten es also für geboten, die Ausfuhr des Landes, in dem sie wohnen, also die Einfuhr nach Deutschland zu brandmarken, als ein Geschäft, das nicht im nationalen Interesse liege. Die ganze Auffassung ist eine überaus klägliche. Abg. d. Kardorff (Reichsp.) hofft, daß alle unsere Konsuln fo handeln wie Humboldt. Abg. Paasche (natl.) Die Antwort Humboldts war weder der Form, noch der Sache nach ang messen. Das gab auch die Rechte in der Budgetkommission zu. Ich muß Verwahrung einlegen gegen Oertels Auffassung, als ob unsere Konsuln nur Agenten für die deutsche Ausfuhr wären. Der Konsul hat keinesfalls das Recht, Kritik zu üben und zu bestimmen, was wir in Deutschland einführen sollen. Abg. Müller-Sagan (freis. Vp ) verlangt, daß der Industrie keine andere Behandlung, als wie der Landwirtschaft zu teil werde Die deutschen Konsuln sollen sich nicht von einseitigen, sondern von Gesamtintereffe» leiten lassen Staatssekretär Freiherr v. Richthofen erkennt an, daß die Konsuln über den Parteien zu stehen und das Interesse der Gesamtheit zu vertreten haben. Oft aber liegt das Interesse der Gesamtheit darin, daß sie keine Auskunft erteilen. Rach einer Bemerkung des Abg v. Waldow-Reitzenstein (kons.) die Interessenten hätten sich nicht an den Konsul in Moskau, sondern an den Handelsattache in Petersburg wenden sollen, schließt die Debatte. Weitere Titel werden ohne erhebliche Debatte erledigt. Staatssekretär Frhr. von Richthofen: Er werde die gestrigen Anregungen des Abg. Münch-Ferber, betr. Paßformulare bei dem zuständigen Reichsamt zur Sprache bringen. Bei dem Titel „Unterstützung deutscher Schulen und Bibliotheken im Auslande" wünscht Abg. Lehr (nat.) eine kräftigere Förderung dieser Schulen, namentlich in Brasilien. Staatssekretär v. Richthofen erklärt, bezüglich der Neueinrichtung solcher Schulen haben die im Auslande lebenden Deutschen selbst die Initiative zu ergreifen; wir können sie nur unterstützen und ihnen die Hand zur Gründung bieten. Die Schule in Konstantinopel haben wir mit 30 000 Mk-, die in Johannesburg mit 16 UOO Mk. dotiert; in Brasilien haben wir 28 Schulen. Alle an uns ergehenden Anträge werden sehr wohlwollend erwogen. Der Rest des Etats des Auswärtigen Amtes wird hierauf debatte- foB genehmigt. Bei dem Etat für Kiautschou betont Referent Paasche (nat.), daß die Kolonie in erfreulichem Aufschwung begriffen fei. Abg. Eickhoff (frs. Vp.) bemerkt, der Fortschritt dieser Kolonie sei unverkennbar; auch die sanitären Verhältnisse lägen günstiger als im vorigen Jahre. Der Etat für Kiautschou wird ohne weitere Debatte bewilligt. Bei dem Etat für den allgemeinen Pensionsfonds verlangt Abg. v. B lödau (wild) die Beseitigung der ungleichen Behandlung der Invaliden im Staats- und Kommunaldienst. Den Invaliden im Staatsdienst werde die Pension von dem Gehalt abgezogen, das geschehe weder bei den Kommunalverwaltungen, noch im Privatdienst. Den Invaliden müßte die Pension unverkürzt gezahlt werden. Der Etat wird darauf ohne weitere Debatte erledigt. Es folgt der Etat detz ReichStnoalidenfondS, verbundm mit einem Antrag und einer Resolution dev Abg. N feier über den gleichen Gegenstand. Die Kommission beantragt die E> Höhung des Titels „Beihilfe •n hilfsbedürftige Kriegsteilnehmer der Feldzüge 1870/71, usw." um 1200000 Mark, ferner eine R-solution, wonach die M ttel für die Beteranenversorgung künftig nicht im Etat für den I validenfondS, sondern im RetchShaushaltSetat besonders aufgefübit werden sollten. Schließlich beantragt die Kommission, den Antrag Nißler abzulehnen, die Resolution aber anzunehmen, wonach die Auszahlung der dm KriegSveteranen gesetzlich zustehenden Beihilfen wo möglich vom Tage der Anerkmnung ihrer Berechtigung erfolgen soll. Abg. Nißler (kons.) bedauert, daß die Kommission setnm Antrag, der in ganz Deutschland Beifall gefunden hat, für unannehmbar erklärte. Es müsse in der Angelegenheit vorwärts gegangen n>erben; er werde seinerzeit anfragen, wohin die Erhebungen, welche wenigstens angestellt werden solltm, geführt habm. Abg. Graf Roon (kons.) erklärt, seine Partei stimme bei aller Sympathie für den weitgehenden Antrag Nißler für den KommifstonS- deschluß. DieAbg. Werner (Reformp.) und Speck (Zmtr.) sprechen sich für den Grundgedanken deS Antrages Nißler aus, der jedoch aus finanziellen Rücksichten nicht angenommen werden könne. Staatssekretär v. Thielemann wiederholt seine in der Budget- Kommission abgegebene Erklärung. Abg. AhrenS (ReichSp ) spricht seine Befriedigung darüber ans, daß der Antrag Ntßler insofern Erfolg gehabt habe, als die Summe für die Krtegsoeteränm erhöht sei. DaS Haus nimmt sodann die KommifsionS-Anträge an, sowie ben Etat des Reichs-Jnvaltdenfonds ohne wettere Debatte. Nächste Sitzung morgen; Tagesordnung: Marine-Etat. Schluß der Sitzung um 5Vi Uhr. — ! DL »P. 6a,f‘ «) eh, ’S,4”»«- Achtung einet roctbc man ab« ib‘*> M de» JjR* in hJ*v ^turt fei ÄMo. ’Minieimiej ' E,°°n dm ab- 6a8 Auswärtia» Ie blrafvttletzun« anderer filij 2r Nie selbst . b,e Wicht bei 1 p leben, welche »t Wölbt nicht, emifcbillijt werben. ?ten beß Aonsuli jniffe handele. Er flinbnissen btt 6t; wiederholen. > er halte es aller- 4 der Kritik der re die Antwort der erfolgt, wie bas ja hiich sei Er könne pflichtet find, jede Mamiljeit muß jg Schutzzoll liegt, so dann bet Konsul le, so liege darin s Konsuls ist nicht muh es sür seine mbe ben deutschen itjige Fall, wo wir te, die aus Reichs- i, die Ausfuhr beS utschland zu branb- intnefse liege. Die unser« Konsuln so is war weder der ch die Rechte in btt gegen Oertels Aus- it deutsche Ausfuhr zu üben und zu bt- ber Industrie keine il werde Die deut- von Gesamtinterefsa an, daß die Konsuln ßcfamtbrit )U oer- imtfeit darin, daß -ihenstein (tonM Mu, sondern an ihl die Debatte, cledtgt. werbt die gestrigm mlate bei dem p m und Bibliothekar tu Forderung dieser j der Neueinrichtung Deutschen selbst dte *rtt und ihnen die it'nopel haben k. votiert; m 8«- :n «ntrige werben )itb hieraus debatte- slaaschr (not.), M »ritt dieser M* gen günstiger °»'« )edatte bewilligt- fonds eerlang W Behandlung Ml,den to «5* bas gesch-h-^ £ Sen Snnaftben 'rMI Iq DllibtpjOnt8< den J iMea- il, >ilr u werden' .„16« «* h«t-, *’ j, Spar® und Dorslhuß-Kerem ?u Mieseck Bekanntmachung Uhr an, sollen im Distrikt Höler versteigert werden: Buchen: 26 rm Scheiter, 32 rm Knüppel, 44 rm Stocke, 1400 Wellen; Eichen: 82 rm Knüvvel, 12 rm Stöcke, 3600 Wellen. Sodann im Distrikt Kellersberg: 3 Fichtenstämme — 0,68 fm, 182 Fichtenstangen — 6,83 fm, weniges Flchten-Stock- und -ReiSholz. Ferner werden versteigert ohne vorgezeigt zu werden: aus dem Distrikt Kolnhäuserkopf: 1 rm Buchen-Sckeiter, 1,2 rm Bucken-Knüppel, 1 rm Eichen-Knüppel, V. rm Eicken-Stöcke, 50 Eicken-Wellen; au5 dem Distrikt Fuchsstrauch: 2 rm Eicken-Sckeiter, 2,4 rm Eichen-Slocke, l rm Fichten-Knüppel; aus dem Distrikt Konzebühl: 0,9 rm Lmdeu Rundscheit, 1,8 rm Buchen-Stöcke, 50 Buchen-, 10 Nadelholz-Wellen und 1 rm Nadelholz-Knüppel. ,r . ... Die Zusammenkunft ist auf der Hauptschneise im Höler, zwischen der Wingerts- und Eberstädter Schneise. den 27. Februar 1901. 1866 Dr. Dleffenbaeh. »M 11524.42 260077.— 5880.— 15769.75 600.— 270.— 7632.86 801754 03 Frankfurt a. M., 5. März. Neuer Reichs Poststempel. AuS Berlin kommende Briefe zeigten zum erstenmal den von der Reichspost zunächst versuchsweise in An- Wendung gebrachten neuen Stempel. Er besteht ans sieben horizontalen Linien in der Länge von 6 bis 7 Zentimeter. In ber Mitte ist ein freier Raum gelassen, in dem sich inmitten der Buchstaben D unb R bie Kaiserkrone befindet. Ein beigefügter kleinerer, runter Stempel gibt die Aufgabezeit genauer auf als bisher, nämlich nach i/2 Stunden an. fc- Frankfurt a. M., 5. März. Fürst Stanislaus zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, ber 1872 geborene Sohn des Grafen von Hachenburg, hatte im vorigen Jahre nachdem er als Offizier bei ben Düsseldorfer Ulanen ben Dienst quittiert hatte, hier seine Residenz aufgeschlagen. Don hier ist er, «unbekannt wohin" abgereist, denn ber Juwelier Koch, bem ber Fürst ein Armband im Werte von 400 Mk. zu zahlen vergaß, ladet Se. Durchlaucht durch Ausschreiben im amtlichen Anzeiger zur mündlichen Verhandlung vor das hiesige Landgericht — Die Wohnungsnot hat hier durch bie vielen Straßendurchbrüche geradezu beängstigende Dimensionen angenommen. Namentlich fehlt es Stand der Mitglieder Ende 1899 288 Zugang in 1900 is 307 Abgang in 1900 ____7_ Bestand der Mitglieder Ende 1900 3uo Der Vorstand: Möser, Direktor. Weller, Rechner. Hildebrand, Kontroleur. Die Rechnung liegt von heute bis »ur General-Versammlung bei Rechner Zveller zur Einsicht der Mitglieder offen. Freitag ben 15. März 1901, abends 8 Uhr: Kenerat-Iersammtung bei Daniel Erb. Tages-Ordnung: 1. Jahresrechnung pro 1900. — 2. Genehmigung ber zu oerteilenben Divibmbe. — 3. Vcrschiebenes. Cokesklein. Das bei ber Zerkleinerung unb Sortierung von Cokes sich ergebenbe Cokesklein, welches zur Auffüllung von Gewölbemauern usw., sowie zur Aurebnung von Fußpfaben bcmutzt wirb, ist, soweit ber Vorrat reicht, abzugeben: 1 Zweispänner-Kastenwagen, gewöhnlicher Größe, zu Mk. 2.50. 1 Einspänner- do. zu „ 1.50. Für Wagenladungen außergewöhnlicher Größe wirb der Preis entsprechend festgesetzt; es wird namentlich auch jebe gewünschte kleinere Menge Cokesklein abgegeben. J. M. 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