Donnerstag 5. September 1901 4Z 151. Jahrgang Zweites Blatts «r. »08 I 57M Cölhener Geldlotterie. Hettti«. Milk « 7. be* «it.M ■* „Blätter Der „Sühuepriuz" am Ziel. Man schreibt uns aus Berlin, 3. September: Prinz Tschun ist heute Nachmittag kurz nach halb vier Uhr auf dem hiesigen Bahnhof eingctroffen. Im Zuge befanden sich außer den chinesischen Würdenträgern General Höpfner und Major Lüttwitz. Zum Empfang waren erschienen der Kommandant von Potsdam Generalmajor Moltke, Platzmajor Hauptmann Schwerin und Polizeidirektor Graf Gernstorff. Nach gegenseitiger Vorstellung bestieg der Prinz mit einem chinesischen Würdenträger und General Häpfner den Wagen zur Fahrt nach dem neuen Orangerie-Gebäude. Tas 'Gefolge begab sich ebenfalls in Wagen dorthin. Die Empfangsfeierlichkeiten, die ursprünglich in: Plane lagen, Ehrenwache und Ehreneskorte, sind also unterblieben. So hat sich, da der Bahnhof für das Publikum abgesperrt war, die Ankunft des Prinzen Tschun in einer fast geschäftsmäßig nüchternen Weise vollzogen. Damit wird man allseitig einverstanden sein. Denn es ist kaum zu bezweifeln, daß ein mehr dekorativ gestalteter Empfang das ohnehin beträchtliche Selbstgeftihl der Besucher noch gesteigert haben würde. Daß der Zweck der Entsendung mit der erforderlichen Deutlichkeit zum Ausdruck kommt, darauf soll, nach der „National-Zeitung", der Reichskanzler während seiner Anwesenheit in Berlin hingewirkt haben, und zwar durch eine wesentliche Verschärfung des Textes der Ansprache. Es wird jetzt bekannt, daß der Entwurf dieser Ansprache kaum ein Bedauern über die Ermordung des deutschen Gesandten ausdrückte! Daraus wird gewiß nicht auf eine gedemüthigte Stimmung der chinesischen Regierung zu schließen sein, vielmehr auf eine trotzige Gesinnung, die nur auf den geeigneten Augenblick harrt, um sich zu bethätigen. Wie die „National-Ztg." ferner mitteilt, dürfte der Audienz des „Sühneprinzen" beim Kaiser, außer dem Dolmetscher, auch ein Vertreter des Auswrtigen Amts beiwohnen. Möglicherweise ist das ein neuer Grund für den Prinzen Tschun, Einwendungen zu erheben. . . Die Ansprache des Prinzen, der wohl eine Erwiderung des Kaisers folgen dürfte, wird sicherlich unverzüglich veröffentlicht werden, und diese Publikation vor aller Welt ist wahrscheinlich den chinesischen Machthabern am meisten „peinlich", verwundet empfindlicher ihren Stolz, als die Entsendung des Prinzen. Eine Bitte um Verzeihung wird, dem „Berl. Tagebl." zufolge, Prinz Tschun nicht auszusprechen haben, da die deutsche Regierung sich nicht auf den Standpunkt stelle, Kaiser Kwangfü treffe persönlich eine Mitschuld an der Ermordung des Gesandten v. Ketteler. Mit solcher Annahme würde man in der That dem armen Kwangsü Unrecht thun. Thatsache ist aber doch nach einwandfreien Bekundungen, daß die Kaiserin-Regentin den geheimen Befehl zur Vertilgung der Fremden erteilt hat. Kwangsü war und ist nicht mehr, als ihm seine Tante ge- üattet vorzustellen, eine Puppe, die sich bewegt, wie die Fäden gezogen werden, die näch Vorschrift Depeschen, Edikte usw. unterzeichnet, während die Regentin sich klüglich solange im Hintergrund hält, bis der Schlußstrich unter die China-Aktion der Mächte gezogen ist, und die Kaiserin sich im Besitz der Uebermacht weiß. Ob die Ansprache des Prinzen Tschun nun eine Mance schärfer das Bedauern der chinesischen Regierung zum Ausdruck bringt: wir glauben, daß die Anstifterin der Greuel und die ihr ergebenen hohen Beamten, einschließlich Lihungtscha ns, ziemlich weit entfernt davon sind, aus den Ereignissen Lehren zu ziehen. - Prinz Tschun soll auf Befehl des chinesischen Hofes nach Erledigung seines Auftrags sofort nach China zurückkehren. Tas heißt, er soll nicht einen Augenblick länger, als unbedingt geboten, da sich aufhalten, wo die chinesische Regierung „sich demütigen" mußte. König Leopold von Belgien kommt also um das Vergnügen, den von ihm eingeladenen Prinzen begrüßen zu können. Zugehörigkeit zur britischen Krone erklärt hatte, heimlich Informationen von Wichtigkeit an die Buren in Südafrika gesandt haben. Seine Verhaftung soll mit der Merrimans auf seinem Gute iu der Kapkolonie in Verbindung stehen, und man glaubt, daß Krause zur Verhandlung nach Südafrika ausgeliefert werden soll. Der Staatsanwalt erklärte ihm bei seiner Vernehmung, daß eine Denunziation gegen ihn aus der Kapkolonie vorliege und daß die Polizei ihn auf telegraphische Instruktion von der Kapregicnmg verhaftet habe. Der Verteidiger bat um Freilassung gegen Kaution, der Präsident erklärte dies im vorliegenden Falle für ausgeschlossen. Weitere Verhaftungen dürften folgen, da die englische Regierung die gegenwärtigen Mißerfolge in Südaftika jetzt mit angeblichem Verrat beschönigen möchte. Die „Times" kommt jetzt auf die Kritik zurück, welche die Kriegführung Englands m Südafrika in der festländischen und namentlich in der deutschen Presse findet und versucht an der Hand deutscher Kundmachungen aus dem Kriege 1870/71 und von Auszügen aus Busch darzulegcn, daß die Deutschen damals in scharfer Behandlung der Franzosen viel weiter gegangen seien als jetzt die Engländer im Kampfe gegen die Buren. Dieser Versuch dürste den „Times" schwerlich glücken. Die scharfen Maßregeln der Deutschen haben sich zweifellos gegen Franktireurs gerichtet, mit denen jede kriegführende Nation nach Kriegsrecht und ohne Schonung verfährt. Die streitenden Burenscharen sind aber keineswegs als solche zu betrachten. Ein Vergleich zwischen dem Vorgehen Deutschlands gegen Franktireiirs und dem Vorgehen Englands gegen Krieger, die als reguläre Truppen zu betrachten sind, ist durchaus unangebracht. Die neueste Proklamation Kitcheners versucht allerdings, die noch im Felde stehenden Buren zu Franktireurs zu stentpeln. In den Augen aller übrigen Völker sind — wir haben dies des öfteren auf das bestimmteste betont — die Buren immer noch eine kriegführende Macht. Die „Central News Agency" berichtet folgende amüsante Geschichte über eine verschwundene Kompagnie Peomanry: Vor Monaten erbot sich ein Offizier, ein Yeomanry Korps anzuwerben, das aus 300 Mann unter zwei Offizieren bestehen sollte. Das Kriegsministerium nahm das Anerbieten nach langem Zögern an. Bald darauf erschien die Kompagnie in London. Es ivaren 300 kräftige Landleute, die allgemein bewundert wurden. Nachdem sie in Khaki eingekleidet waren, erhielt die Kompagnie den Namen 98. Kompagnie Imperial Leomanry, und das war da§ letzte, was man davon hörte. Sie blieb spurlos verschwunden, denn als das Kriegsministeritun eines Tages neugierig wurde und sich nach dem Verbleib der Kompagnie erkundigte, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, wo sie sich befand. Erkundigungen in Aldershot ergaben, daß die Kompagnie in Südafrika sein „sollte". Dann hieß es, sie wäre in Kimberley, aber Nachforschungen dort blieben ohne Resultat. In Kapstadt, wurden Umfragen gehalten, doch stellte sich heraus, daß weder durch Kapstadt, Durban oder einen der andern Häfen eine solche Kompagnie gekommen sei. In der Heimat der Leute glaubte man denn endlich am besten Auskunft über den Verbleib der Peomen zu erhalten, aber eiile Hoffnung, es stellte sich heraus, daß keiner der Angeworbenen dort war. Das Kriegsminifte- rimn ist noch immer der Hoffnung, daß die Kompagnie „irgendwo" in Südafrika kämpft. Wenn die Zahlungen fällig werden, glaubt man, daß auch diese Vermißten endlich auftauchen werden. Ibrefle für DepefH—» FernspikchanIHlub Ät.WL DsMifche Tagesschau. Man schreibt uns aus Berlin, 3. September: Die wirtschaftliche Situation spiegelt sich im Börsengeschäft wieder. Von nennenswertem Börsenverkehr ist schon seit Wochen keine Rede mehr; man begnügt sich zumeist, die „Stimmung" festzustellen, und auch diese stand lange Zeit auf dem Tiefpunkt. Heute treten die Börsenmänuer zuversichtlicher auf; der Baum der Praxis trieb einige Blüten in Gestalt von Kaufordres auf Kohlenaktien. Die im jüngsten Essener Monatsbericht konstatierte bessere Nachfrage für Hausbrand sowie die Thalsache, daß deutsche Knhle in steigenden Mengen zur Ausfuhr gelangt, läßt eine durchgreifende Ermäßigung der Kohlenpreise im Inland leider für ausgeschlossen gelten. Diese Voraussicht, die in früheren Zeiten Millionen-Ümsätze in Kohlenaktien herbeigeführt hätten, veranlaßte einige „tollkühne" Kapitalisten, den Maklern Kaufaufträge zu geben. Sofern diese Makler darauf angewiesen sind, ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen an Börsen- vermittlungsgebühren zu bestreiten, erscheinen sie beinahe legitimiert, sich den Arbeitslosen beizugesellen, die heute, 1500 Mann stark, hier in einer Versammlung gegen die „Saumseligkeit der städtischen Behörden" in der Beschaffung von Arbeitsgelegenheit protestierten. Die überwiegende Mehrheit dieser Arbeitslosen ist durch den Rückgang der Industrie brotlos geworden. Es eröffnen sich leider nur geringe Aussichten, all' diesen Bedauernswerten jetzt beim Herannahen der ungünstigen Jahreszeit auskömmlichen Verdienst zu schaffen, obwohl es keinem Zweifel unterliegt, daß die städtischen Behörden ebenso wie die staatlichen nach Kräften sich bemühen werden, die Not der Opfer eines in diesem Umfange allenthalben unvorhergesehenen wirtschaftlichen Prozesses ztt lindern. Der Bund der Landwirte hielt eine Versammlung ab, in welcher der Bundesvorsitzeude, Dr. R ösicke und der Bundesdirektor, Dr. Hahn, über den neuen Zolltarifentwuir sprachen. Beide Redner erklärten, der Bund der Landwirte werde den ganzen Zolltarif ablehnen, wenn seine Forderungen nicht bewilligt würden. Es sei ihm lieber nichts, als ungenügende Zölle für die Landwirtschaft zu erhalten. Wenn die Landwirtschaft jetzt die Schlacht nicht gewinne, werde sie es nach 12 Jahren noch viel weniger können. Wenn der Zolltarif abgelehnt werde, sei die Regierung gezwungen, einen anderen vorzulegen, und die Landwirtschaft habe fein erhebliches Interesse daran, wenn die jetzigen Handelsverträge auf ein Jahr verlängert würden. *L 5928 -ISjShrigeMiM hrling, UflO ’* . ^lorationr inneres üreineÄi« S-KÄ StzLZ * Telegramme d-S Gießener Anzeiger-. London, 3. Sept. Der unter dem Verdacht der Spionage verhaftete frühere Burenkommandant Dr. Klause erschien heute vor dem Bowstreet-Polizeigericht. Die Verhandlung wurde auf eine Woche vertagt. Die von Krause angebotene Kaution für Freilassung wurde abgelehnt. Die Anklage lautet auf Hochverrat, begangen in Transvaal. Als ihm gestern Abend der Haftbefehl vorgelesen wurde, bezeichnete er die Anklage als unsinnig. London, 3. Sept. Lord Kitchener telegraphiert: Nach den von den einzelnen britischen Heeresteilen eingegangenen Berichten sind seit dem 26. August 19 Buren getötet, 3 uer. wundet und 212 gefangen genommen worden. 127 yaven sich ergeben. Erbeutet wurden 194 Gewehre, 25J76O Patronen, 144 Wagen, 1700 Pferde, 7500 Stück Vieh und viele T orrate. London, 4. Sept. Das Reuteyche Bureau melbet aus Unionsdale vom 3. September: Eine aus 25 Mann bestehende von Oudtshoorn kommende britische Patrouille wurde beim Ueberschreiten des Flusses Überrascht. Der Befehlshaber und zwei Mann entkamen, drei wurden getötet, vier verwilndet. Die Uebrigcn ergaben sich, wurden aber, nachdem sie den Neiitralitätseid geleistet hatteii, wieder stet- gelassen. Paris, 3. Sept. Der Chemiker Prister, der Boniben für das gegen den Feldmarschall Roberts in Johannisburg geplante Komplott hergestellt haben soll, richtete ein Schreiben an die „Agence Havas", in welchem er sich gegen die gegen ihn gerichtete Anklage energisch verwahrt unb gleichzeitig mit» teilt, daß er um gegen seine ungerechtfertigte Verhaftung zu protestieren, der in London tagenden Entschädigungs- Kommission eine Entschädigungsforderung habe unterbreiten lassen. Die Frostschäden an den Wintersaaten im Jahre 190L Die im vergangenen Winter so häufig und in so weiter Ausdehnung aufgetretenen Frostschäden an Weizen unb Roggen haben die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft bestimmt, Erhebungen darüber anzustellen. Nach denselben ist, ivas die Ausbreitung des Blachfrostes anbetrifft, kein Aeil unseres ganzen Vaterlandes von diesem verschont geblieben. Jedoch läßt seine Wirkung nach Westen hin nach. Mit unerwarteter Klarheit stellt sich heraus, daß eine aus der russischen Ebene zu uns herübergekommene Kältewelle verheerend durch Posen und einen Teil von Westpreußen, Pommern unb Schlesien nach Westen vorgedrungen ist. Sie hat sich ungehindert über das Flachland ausgebreitet und je nach den örtlichen Verhältnissen, wie Sage und Boden- beschasfenheit, mehr ober weniger stark die Saaten zerstört. Rach Westen hin aber hat dieser Vorstoß einer vielfach in starken östlichen ober nordöstlichen Winden ausartenden Kältewelle allmählich seine Kraft verloren unb hat Widerstand gesunden an dem mitteldeutschen Bergland. Hier hat sich der kalte trockene russische Oststrom an den wärmeren und feuchteren Gebirgswaldungen gestoßen, wodurch ein Teil der vorhandenen Feuchtigkeit als Schnee auf die Saaten niedergeschlagen wurde. Dadurch sind hier die Saaten verschont geblieben, während sie ungeschützt in der nord-, deutschen Tiefebene zu Grunde gehen mußten mit Ausnahme der Saatfelder eines anderen Landstriches, der als Küstenstrich, von einem feuchten io armen Weststrom berührt, ein milderes Klima hat und so auch dem kalten Oststrome W l,i üetb,N nicht nsbtannt ah(Vb t doch das „ bracht 'M» b" «ywjji I« Z d-- «aki,. ®USN nai, 'fr 'tbljaftes n,eihiierat6. Kitzel, efte9gtt unb d'° übrigen Wotbnrttn bet worin m Sanbtnje blt friebli^ Gegenstände einer Komitee ist enden Bedeutung ' sowie im Aus- nmente die einer Bolkswiffens ge- Engländer und Buren. Wie wir bereits in unserer gestrigen Nummer in einem Telegramm meldeten, ist der frühere Burenbeamte Dr. Krause, der als Kommandant von Johannesburg die Stadt an Lord Roberts übergab, bei seinsr Rückkehr aus Schottland wegen Verdachts des Hochverrats verhaftet, nach dem Bowstreet- Polijeigefängnis geschafft und dort vernommen worden. Kraust ist dem Aeußeren nach ein echter Bur von schöner, 'tattticher Figur und edlem, gebräuntem Gesicht. Er befindet Uch seit mehreren Monaten in England sund soll, nachdem er seine entqegenwirken konnte. Drei Kälteperioden traten ans. Schon der zweiten erlagen die empfindlichen Weizensorten und die Gerste, während der Roggen erst in der dritten Kalteperiode zu Grunde ging. Die Schädigungen, die durch diese Kälteströmungen den Landwirten zugefügt worden sind, sind bei Weizen bedeutend stärker aufgetreten als bei Roggen, -tie größten Schädigungen sind im Osten und Norden zu verzeichnen unb lassen nach Westen und Süden hin nach. Die interessierende Frage ist nun die, wodurch mau solchen Frostschädigungen entgegenwirken kann, und da zeigt sich, daß man hier durch geeignete Vorbeugungsmittel wirken muß Zwar hat sicht die .Hoffnung, daß es bereits gelungen wäre, Sorten zu empfehlen, welche unter allen Verhältnissen frosthart wären, nicht erfüllt. Diese Hoffnung wird sich aber auch niemals erfüllen können, denn auch die bewährtesten Sorten werden durch die örtlichen 23er=- hältnisse in ihrem Wachstum beeinflußt werden. So ist z B der PetMser Roggen, welcher in dem m Betracht kommenden Gebiet angebaut wird, auf lockerem Boden erfroren, dagegen hat er sich auf schwerem Boden bei derselben Witterung in derselben Provinz widerstandsfähiger erwiesen. Er ist dem Frost erlegen bei später Aussaat, bei früher Aussaat ist er dagegen unter denselben Verhältnissen durchgekommen. Ferner hat sich gezeigt, daß Squarehead- Formen und die englischen Weizen wenig widerstandsfähig waren. Sie sind da, wo sie nicht durch Schnee geschützt waren, überall erfroren, während einige deutsche Züchtungen besser durchgekommen sind. Auch haben die Landsorten, welche seit vielen Jahren in derselben Gegend angebaut werden, sich bewährt. EA muß somit das Bestreben darauf gerichtet sein, aus den deutschen Hochkultursorten in den einzelnen klimatisch verschiedenen Bezirken Lokalrassen zu erziehen. Vor allem haben aber die Frostgefahr leichte Böden und späte Saat gesteigert. Der leichte Boden wirkt darum so gefährlich, weil er bei seiner geringen wasserhaltenden Kraft die verderblichen Temperaturschwankungen vergrößert; die späte Aussaat aber liefert in der Regel schwächere Pflanzen, die an und für sich geringe Widerstandskraft haben und dur'ch ihren geringen Blattapparat sich auch gegenseitig weniger schützen. GietzenerAnzeiger« O General-Anzeiger v ** Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen sslellnug Iguütt Kann ati rttt> ob. VrbtUw let angesehenen Bit sellschaft als sverlreter ) bis 40 Orte iiu ■ S)it nötigen & •idjt iu ertoeta. unb Eyestn. 0. , W., W' i. 203 an TM Istrt a.«. l( Wi den Leikaus rind en Artikels. sserten unter F. U.l olf «oste, Kraut __“Ü mdtr Äomttrtl ie janMift wird |B 1. Oktober auf dal Men Fabrikgp 11. Offerten neb? huf unter Är. 6864 ion b. Al- _ Deutsches Keich Gmunden, 3. Sept. Der zweite Sohn des Herzogs von gestorben. Artikel 3. die Meldungen, wonach Uebertretende Kleider, Schuhe oder Bargeld erhalten, unwahr. Berlin, 3. Sept. Der Kaiser nahm gestern morgen, .......... _.r.. ... u______________, vull der Ankunft in Tempelhof die Meldung des General-1 Cumberland, Prinz Christian, ist heute nach kurzer Krankheit leutnants a. D. Brozowsky anläßlich der Verleihung ber Uniform des 1. Garde-Dragoner-Regiments an denselben entgegen und später auf dem Manöverfeld die Meldung des englischen Obersten Grierson. Zur Abendtafel waren keine Einladungen ergangen. Heute morgen unternahmen der Kaiser und die Kaiserin einen Spaziergang in die Umgebung des Neuen Palais. Vornnttags hörte der Kaiser die Vorträge des Chefs des Militärkabinets und des Chefs des Admiralstabes. Um 12 Uhr empfing der Kaiser die Dover - Harbour-Board-Deputation, welche Pläne für den Ausbau des Handelshafens in Dover vorlegte. stimmten Frist zu erklären, in welchem Wahlbezirk er fein Stimmrecht ausüben will. Erfolgt eine solche Erklärung nicht, so bestimmt die Handelskammer, in welchem Wahlbezirk die Ausübung des Wahlrechts allein zulässig ist. Artikel 8. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die mindestens 25 Jahre alt und entweder Nach den Artikeln 5 und 6 zur persönlichen Ausübung eines ihnen zustehenden Wahlrechts berechtigt oder als persönlich haftende Ge- Cn» ^Cs^a,$tmc^cr Schneider und *ben Hauptentlastungszeugen Hickels, den Unteroffizier Dom nick, der fünf Qbi°1Dicrt Schneider diente bereits Ausland. Win>, 3. s^pt- Die „Ostdeutsche Rundschau" wurde nmtbch verständigt daß d.e Meldung, der evangelische Bund hatte zur Förderung der „Los von Rom-Be- wegung" IN Oesterreich fürs dritte Viertelsahr 200000 3M bewilligt, vollständig der Wahrheit entbehrt. Ebenso seien Berlin, 3. Sept. Von unseren acht Küstenpanzerschiffen ist der Vergrößerungsumbau bei „Hagen" vollendet, bei „Beowulf", „Hildebrand" und „Heimdall" im Gange und soll b»i diesem bis zum Sommer n. I. vollendet sein. Alsdann will die Marinevenvaltung die Küstenpanzerschiste „Sieg- ^lkd , „Ftttjhof", „Odin" und „Aegir" auf den Staats- werften Kiel und Danzig sofort demselben Umbau unterziehen, damit sanckliche Schiffe dieser Klasse im Jahre 1904 wieder frontdienstfähig sind. Bekanntlich hat man mit der Vergrößerung der genannten Panzerschiffe sehr gute Erfahrungen gemacht, wenngleich die um 7 Meter verlängerten Schiffe keineswegs em Linienschiff zu ersetzen vermögen. ö«r —.2^ Kronprinz traf mittags aus Vlissingen in.~ .-----==—— .«^n em und reifte nach kurzem Aufenthalt nach Bonn Regierungsvorlage über bett Gesetzentwurf „ die Handelskammern betreffend. werdet nm« bn.gin von Holla nd und ihr G e,n ° h l Bestimmung und Errichtung der Hande, skammern werden am 8. September m Schwarzburg erwartet. Artikel !. v v ri77\ «Slorbb. SlUgeni. 3tg." schreibt: Die Ab-I Die Handelskammern haben die Bestimmung, die Gebestellung der Herbstparade des Gardekorps am 2.Sep- samtinteressen des Handels, der Industrie und des Ver- “mrb.c^ P* JJ der Presse mit Rücksichten auf die auswärtige kehrswesens ihres Bezirks wahrzunehmen, insbesondere die Politik m Verbindung gebracht worden. Wir möchten fest- Behörden in der Förderung der genannten Erwerbsstellen, daß diese Auslegung irrtümlich ist. Die Gründe des Meige durch thatsächftche Mitteilungen, Erstattung von Ausfalles der diesjährigen Herbstparade liegen auf sanitärem Gutachten und Stellung von Anträgen zu unterstützen. Gebiet. Die Verlegung der künftigen Herbstparaden auf einen JRcget sollen sie bei jeder Handel, Industrie und Zeitpunkt vor dem 2. September ist nicht in Aussicht ae-1 Verkehrswesen betreffenden Angelegenheit gehört werden, nommen. y I Artikel 2. n? ° f ’ ^cr Eröffnungsfeier wohnten der I Bensheim, Heppenheim; die Handelskammer Offenbach um- Oberprasldent, die Regierungspräsidenten von Breslau, Liegnitz I f®&t die Kreise Offenbach, Dieburg; dje Handelskammer und Oppeln, der Herzog von Ratibor, sowie zahlreiche Teil- ließen die Kreise Gießen, Alsfeld, Lauterbach; die Han- nehmer an dem in Breslau tagenden deutsch-österreichischen delskammer Friedberg die Kreise Friedberg, Büdingen, Binnenschiffahrts-Verbandstag bei. Schotten; dre Handelskammer Bingen die Kreise Bingen Esten a. R., 2. September. 34 evangelische Arbeiter-1Ä ; die Handelskammer Worms den Kreis Worms, vereine beschlossen die Neu grün düng eines Verbandes falls bie ^te Dolgesheim, Eimsheim, Friesenheim, Gun- äSSSÖS*** *'“ »...... *■ NKS W 2. B* Ä gat das Zentrum das zu seinem angestammten Besitze gehörige dieses Kreises. B ehauptet. Hermann Bender, der jetzt Verstorbene, . Die Zahl der Mitglieder einer jeden Handelskammer vertrat den Wahlkreis im Reichstage seit dem Jahre 1878 I durch das Ministerium des Innern bestimmt. In Jetzt wurde, wie wir meldeten, Kaufmann Krupp gewäblt' gleicher Weise können auf Antrag der beteiligten Handels- Er erhielt 8053 Stimmen, während auf den Kandidaten der ^mern dre Bezirke derselben abgeändert werden. Nationalliberalen, Landtags-Abgeordneten Osthaus, 6934 und I Wahlberechtigung und Wählbarkeit, auf den der Sozialdemokraten, Erdmann, 119 Stimmen fielen. Vorstandsmitglieder oder Prokuristen eines Wahlberechtigten im öffentlichen Register eingetragen sind, "ach Absatz 1 früher wählbar gewesen ist, kann, falls er tm Bezirke der Handelskammer wohnt, gewählt werden auch wenn er die die Wählbarkeit begründelTe Thatigkert oder Stellung, ohne in einen anderen Bern« uberzugehen, aufgegeben hat. Die Zahl der letzteren Mitglieder darf ein Sechstel der Gesamtzahl nicht überschreiten. Artikel 9. Mehrere Vertreter ein und derselben Gesellschaft, Genossenschaft oder juristischen Person (Gesellschafter, gefefr. lrche Vertreter, Vorstandsmitglieder, Prokuristen) dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben Handelskammer sein Artikel 10. ' ' Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern kann ein Handelskammerbezirk zum Zweck der Wahl der Mitglieder in engere Bezirke ein geteilt werden, insofern sich aus örtlichen Verhältnissen hierzu ein Bedürfnis ergiebt Tie Zahl der in jedem Wahlbezirk zu wählenden Mitglieder wird durch das Ministerium des Innern bestimmt. Wahlverfahreu. Artikel 11. Für jeden Wahlbezirk ist zur Vorbereitung der Wahlen von der Handelskammer eine Liste der Wahlberechtigten aufzustellen, welche 10 Tage lang zur Einsicht offen zu legen ist. Tie Zeit und der Ort der Offenlegung sind zuvor mit dem Anfügen öffentlich bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen den Inhalt der Liste innerhalb der erwähnten zehntägigen Frist bei der Handelskammer schriftlich. vorzubringen sind-. Nach Ablauf der lOtägigen Frist hat die Handelskammer über die vorgebrachten Einwendungen zu entscheiden und die Liste der Wahlberechtigten nach Maßgabe dieser Entscheidungen, soweit nötig, berichtigen zu lassen. Gegen diese Entscheidung ist innerhalb zwei Wochen Beschwerde an das Ministerium des Innern zulässig. Nur diejenigen dürfen ihr Wahlrecht ausüben, welche in die festgestellte Liste ausgenommen sind. Artikel 12. Nach erfolgter Feststellung der Wählerliste macht die Handelskammer den Tag und die für den Beginn und den Schluß der Wahl festgesetzte Stunoe, sowie das Lokal und die Zahl der zu wählenden Handelskammermitglieder öffentlich bekannt. Tie Bekanntmachung hat spätestens drei Tage vor dem Wahltermin stattzufinden. Artikel 13. Paris, 3. Sept. In dem heute Vormittag unter dem Vorsitz des Präsidenten Loubet im Elysee stattgehabten Ministerrat wurde das Programm für den B e s u ch des Kaisers von Rußland in Frankreich endgiltig festgestellt. — Der Minister des Auswärtigen Delcasss machte hierauf Mitteilungen über den ftanzösisch-türkischen Zwischenfall. Im Anschluß hieran veröffentlicht die „Agenee Havas" eine Note, in der es heißt, daß, nachdem trotz des gegebenen Wortes nicht alle Verpflichtungen von der Pforte eingehalten worden seien, der ftanzösische Botschafter in der Türkei den Befehl erhalten habe, Konstantinopel zu verlassen und der türkische j Botschafter in Paris benachrichtigt worden sei, daß feine Anwesenheit in Paris keinen Zweck mehr habe. — „Liberts" will wissen, daß sofort nach der Abreise des Zaren ein französisches Geschwader nach der Levante abgehen werde, falls die Pforte bis dahin die ftanzösischen Forderungen nicht er- ftillt habe. — Der Marineminister v. Lanessar empfing ein Telegramm aus Tientsin, worin gemeldet wird, daß der Palast der Vorfahren in der kaiserlichen Stadt in Peking d/n chinesischen Bevollmächtigten feierlich übergeben worden ist- Ein Bataillon bleibt in dem französischen Quartier bis zur Vollendung der Gesandtschaftskaserne. Die Wahl wirb durch einen für jeden Wahlbezirk von der Handelskammer aus der Zahl ihrer Mitglieder zu ernennenden Kommissär geleitet, welcher als Urkundspersonen! zwei von der Handelskammer gewählte Wahlberechtigte zuzieht. Artikel 14. Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung mittelst Stimmzettel, welche in eine verschlossene Wahlurne niederzulegen sind. Die Stimmzettel dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Arttkel 15. Tie erfolgte Stimmabgabe jedes Wählers ist neben dem Namen desselben in der Wählerliste zu vermerken. Uebev die gesamte Wahlhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, in welchem das Ergebnis der Stimmzählung, sowie jedes wesentliche zur Wahlhandlung gehörige und während derselben eintretende Vorkommnis enthalten sein muß. Dieses Protokoll ist Don fc em von der Handelskammer ernannten Kommissär und den von ihm zugezogenen Urkundspersonen zu unterschreiben; es werden ihm die Stimmzettel unds die sonstigen, das Wahlgeschäft betreffenden Aktenstücke beigefügt. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Arttkel 16. Nach beendigter Wahl hat die Handelskammer die Gewählten. von der auf sie gefallenen Wahl schriftlich in Kenntnis zu setzen und die Namen der Gewählten mit dem Anfügen öffentlich bekannt zu machen, daß das Wahl- irotokoll nebst Anlagen drei Tage zur Einsicht der Wahl- berechttgten offen liege und Einwendungen gegen die Wahl oder die Gewählten binnen dieser drei Tage bei Vermeidung des Ausschlusses bei der genannten Stelle vorzubringen seien. Soweit die Wahl nicht am Sitze der Handelskammer erfolgt ist, hat die Offenlegung an derjenigen Stelle stattzufinden, an welcher die Wahl stattgefunden hat. Arttkel 17. Nach Ablauf dieser Frist hat die 5)crndelskammer die Wahlakten und die etwa eingelegten Einwendungen an das Ministerium des Innern zur Prüfung der Gesetzlichkeit der Wahl und der gesetzlichen Eigenschaften der Gewählten einzusenden, welches hierüber, sowie über die vorgebrachten Einwendungen endgültig entscheidet. Arttkel 18. Die Handelskammer kann durch Statut bestimmen, daß die Wahlen für den ganzen Bezirk oder für einzelne bestimmte Wahlbezirke in Abteilungen der Wahlberechtigten nach den drei Erwerbsgruppen: Industrie, Großhandel und Kleinhandel tattzusindcn haben. Die Zahl der von jeder Erwerbsgruppe zu wählendem Mitglieder ist im Statut festzustellen. Für die Verteilung der Handelskammermitglieder auf diese Abteilungen sind die Gewerbesteuerkapitalien der Wahlberechtigten in den einzelnen Erwerbsgruppen maßgebend, jedoch muß jede Erwerbsgruppe in allen Fällen durch mindestens einen Vertreter in der Handelskammer vertreten sein. Jede Abteilung wählt die für sie festgestellte Zahl von Handelskammermitgliedern in besonderem Wahlgange. Das Statut unterliegt der Genehmigung des Ministettums des Innern. _______________________ Ans Stadt und Land. ttschrichte« rum allgemeinem Interesse find uns stets willkommen und werden angemesse« honoriert. Gießen, 4. September 1901. " Auszeichnung. Der Großherzog hat dem ordentlichen Professor für Maschinenbau an der Technischen Hoch- chule zu Darmstadt, Geh. Baurat Adolf Pfarr, das Ritter- reuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. ’• Gegen die geplante Aufhebung der Sonntagsfahrkattea hat sich auch der Darmstädter Verkehrsverein mit einer eingehend begründeten Eingabe an die Abteilung für Eisenbahnwesen des Ministettums gewendet. Die Mitglieder der Handelskammer werden gewählt. >.?' iiT.’WThf* » ?'*?»” Ä XSÄA'S jurotge i|t bie Meldung des „Berl. Tagbl.", daß Bayern veranlagt sind: . ??n ,uC» ^ichsregierung zu einer Meinungsäußerung überI 1. alle natürlichen Personen, Gesellschaften und ju- , n. cunöun9 einer Kolonialarmee aufgefordert worden sei, | ristischen Personen, welche in einem der für den völlig unbegründet. Der genannten Korrespondenz zufolge! Kammerbezirk geführten Handelsregister als Inhaber entbehtt die ftanzösische Mitteilung, der Kaiser habe die Bi-1 einer kaufmännischen Firma im Sinne der §§ 1, 2 schöse von Straßburg und Metz aufgefordett, keine ausqe- n u”b 3 des Handelsgesetzbuchs eingetragen sind; wiesmm französischen Kongregationen zuzulassen, ebenfalls der 2 H^delsgewerbe betreibenden Genossen- Bearündnna 00 fchaften, welche in einem der für den Kammerbezirk om ? Ädni c , , ri£f . . .. . geführten Genossenschaftsregister eingetragen sind; der Herbstflo11e sind! 3. die Unternehmer solcher Betriebe, welche von einem morgens nacheinander zum Hafen hinausgedampft, um sich in I außerhalb des Kammerbezierks gelegenen im Han- der äußeren Föhrde bei der Glockenboje zur Marschformation I delsregister eingetragenen Hauptunternehmen aus zu sammeln. Von dort geht die Fahtt ostwätts, und zwar, kaufmännisch geleitet und vertreten werden, aach zunächst bis Saßnitz, ivo die Post an Bord kommt. Unter wenn die Betriebsstätten nicht im Handelsregister fortwährendem Manövetteren wird dann die Reise nach Dantta eingetragen sinb, sofern dieselben einen in kauf- fortgsetzt. Ankunst daselbst am 7. September. - Während mänmscher Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb er- das Linienschiff „Kaiser Wilhelm der Große» seine Keffelrohr- fordern. i$aben"llni>9efie9nÜanMiAlCitiMin cP“"5" ®in Wahlberechtigter, der sich nicht im Besitz der „Baden , dessen Ankerlichtmaschine durch Bruch eines Kamm-1 bürgerlichen Ehrenrechte befindet, ist zur Ausübung seines rades unbrauchbar geworden, mit dieser Havarie in See gehen. I Wahlrechtes nicht befugt Das Gleiche gilt von Tem- Das Ankerheben wird während der Flottenmanöver mittels heuigen, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, Handspills ausgefühtt. Die Reparatur soll nach der Rückkehr bis nach Wschluß dieses Verfahrens, sowie von Demjenigen, des Schiffes nach Kiel vorgenommen iverden. welcher seine Zahlungen eingestellt hat, während der Dauer Gumbiuneu, 3. Sept. Wie man von hier meldet, soll Zahlungseinstellung. die Revision des vom Oberktteasaerickt aeaen den Di-a- . Artikel 5. goner Marten und den Sergeanten Hicke?aesällten Uttellsh» ®ine Person männlichen Geschlechts, die nickst unter nunmehr feftftehen ran zum Mitstilleu eines tV Kindes gesucht. 03432 Näheres Alicestraße 12, pari. — SXchelech-Thttrlngrsehes Technikum Rudolstadt Höhere und mittlere Fachschule fQ Architekten, Ban-Ingenieure, Hochbau- Tiefbau-, Steinmetz- und Vermessung» Techniker. Tischlerfachschule. Beife ^■Prüfungen durch Staatscommissar ist erloschen. Gießen, am 3. September 1901. Großherzogliches Amtsgericht. Ein leicktes, gut erhaltenes Halbverdeck mit abnehmbarem Bock, 2 leichte neue Breaks, 1 elegantes neues Shjlorh sehr preiswert abzugeben. 5921 A. 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