Rr. 54 Erstes Blatt. 151. Jahrgang. Dienstag 5. März 1901 Erscheint täglich mit Ausnahme beS Montags. »u Gießener Familien- MitUr werden dem 8lm »tger im Wechsel mit „Hess. Hautzwirt" und „Blätter Mr tzeff. Volkskunde" viermal wöchentlich beigelegt. ■ latent von A n.etgrn £ver nachmittag» für btn »enden Tag erscheinenden armer bie vorm io Ubr «SSeftetlungen fpäteftene adrnd» vorher Redaktion, Expedition und •ruderet: Zchulftrahe 7. GietzenerAnzeiger General-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen Bezugspreis vierteljätztt Mk. 2.20, monatl. 75 nin Bringerlohn: burd- iw Abholestellen Vierteljahr!. Ml. 1.90, monatl. 65 Bei Postbezug vierteljLhtt. Mk. 2.00 ohne Bestellgeld. Alle Anzetaen-BermiiilunOK- Dellen des In- und VluelanHS nehmen Anzeigen für de» Viebencr Anzeiger enlgeae». Zerlenpreiö lokal 12 auSwärtS 20 Pfg. Adresse für Depeschen: Anzeiger Sichen. Fernsprrchanschlußgkr.M. MM Amtlicher Heil. Gießen, 1. März 1901. vetr.: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahreu. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen An bie Großh. Bürgermeistereien der Land« gemeinde» des Kreises. Bei der Prüfung der für das Jahr 1900 ausgestellten Ueberrechnungsbogen obigen Betreffs hat sich wieder eine Reihe von Anständen ergeben. Wir verweisen für die Zu kunft auf das Amtsblatt ohne Nummer vom 3. April 1900 zur püuklichen Nachachtung. v. Bechtold. Bckmintnmtlnmg. Da im nächsten Monat die Obstbaukurse an der Großh. Obstbauschule zu Friedberg wieder beginnen, mache ich darauf aufmerksam, daß der landwirtschaftliche Bezirksverein solchen jungen Leuten aus dem Bezirk, welche sich als be rufsmäßige Baum- oder Straßenwärter ausbilden wollen, über 16 Jahre alt und unbescholten find, eine erhebliche Beihilfe zu den Kosten des Aufenthalts in Friedberg gewährt. Der Unterricht ist für dieselben honorarfrei. Gesuche um Gewährung der Beihilfe sind an die betr. Bürgermeisterei zu richten, welche sie mit berichtlicher Angabe der persön lichen und Bermögensverhältniffe des Gesuchstellers an mich einzusendeu hat. Im letzten Jahre wurden 75 Mk. für jeden Teilnehmer gewährt. Gießen, den 1. März 1901. Der Direktor des landw. Bezirksvereins. v. Bechtolds Swgabe der Großh. Handklskammer Gießen an dss Großh. Ministerium des Innern, betr. die GeireidrMe. Vom 26. Februar 1901. «Schon im «September vorigen Jahres hat die Generalversammlung der drei landwirtschaftlichen Provinzialvereine des Großherzogtums, sowie die Generalversammlung des hessischen Bauernbundes die Großh. Regierung ersucht, für Verdoppelung der bestehenden Getreioezölle einzutreten. Unterm 3. Februar ist nunmehr auch in der Zweiten Kammer der Landstände ein Dringlichkeits-Antrag einge- dracht worden, des Inhalts, die Zweite Kammer wolle beschließen, die Großh. Negierung zu ersuchen, ihre Bundesratsmitglieder zu instruieren, bei den demnächstigen Handelsvertragsverhandlungen nur einem Minimal-Zoll von mindestens 7 Mark auf 100 Kilogramm der vier Hauptgetreidearten zuzustimmen. Wir nehmen heute Veranlassung, im Interesse von Handel und Industrie unseres Bezirks Großh. Ministerium im Nachstehenden die schwerwiegenden Bedenken zu unterbreiten, die den beantragten Zollerhöhungen entgegenstehen und es geboten erscheinen lassen, von der Befürwortung einer Zollerhöhung vor allem auf das uns in erster Linie interessierende Brotgetreide gänzlich Ab st and zu nehmen. Nach der landwirtschaftlichen Betriebszählung vom Juni 1895 gab es im ganzen Großherzogtum 133 840 landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Fläche von zusammen 434 730 Hektar. (Die forstwirtschaftlich benutzte Fläche, das Oed- und Unland, sowie die sonstige unbenutzte Fläche sHaus- und Hofraum, Wege und Gewässer) sind hierbei nicht mit eingerechnet.) Diese Betriebe und Flächen verteilten sich auf die verschiedenen Betriebsgrößenklassen folgendermaßen: (St ötzenklassen. Die landw. benutzten Flächen der einzelnen Bet'iebe betragen landw-rtschaftl. Betriebe Zahl landwirtschaftl. Fläche ha un'er 0,1 At 7 0,0 8 0,1 Ar bis „ 2 „ 1068 10 3 2937 87 B 14120 1682 p 20 „ „ „ 50 „ 20942 6865 S 50 „ „ „ 1 ha 19669 13804 '. 1 ha „ 2 „ 20224 28700 • 2 „ „ „ 3 „ 12448 30399 : 3 „ . „ 4 „ 9049 31232 7014 31207 16684 115788 10 „ „ „ 20 „ 7570 102534 20 „ „ „ 50 „ 1532 40229 50 „ „ „ 100 „ 153 10924 100 „ „ „ 200 v 93 12440 200 „ „ „ 500 „ 29 8291 500 „ „ „ 1000 „ 1 538 Zulammen 133810 434730 In demselben Jahre 1895 betrug die mit Brotgetreide (Roggen, Weizen, Spelz) bestellte Fläche im Großherzogtum 101424 Hektar, also 23,3 o/o der gesamten landwirtschaftlichen Fläche von 434 730 Hektar. Gin ziffermüßiger Nachweis darüber, in welcher Weise diese Brotgetreidefläche sich über die verschiedenen Betriebsgrößenklassen verteilt, fehlt leider (sowohl für Hessen, als ür das Reich). Man ist deshalb auch nicht in der Lage, genau festzustellen, wieviel Brotgetreide in den verschiedenen Betriebsgrößenklassen erzeugt wird. Nur soviel ist allbekannte Thatsache, daß der Brotgetreidebau in den Parzellen- und Klein-Betrieben nur - eine geringe Rolle pielt, erst in den Mittelbetrieben eine größere Bedeutung erlangt und in den Großbetrieben die Hauptrolle spielt. Angesichts des Mangels einschlägiger statistischer Zahlen aus den amtlichen Erhebungen über die landwirtschaftliche Bodenbenutzung ist nun gerade für die Verhältnisse in Hessen eine Enquete von Wert, die der bekannte Nationalökonom Prof. Dr. Conrad in Halle — ein gewiß unverdächtiger Zeuge — in den Kreisen Fulda und Lauterbach veranstaltet har, und bei welcher dem genannten Herrn dort allgemein versichert wurde, daß der Bauer dort erst bei einem Besitze von 10 Hektar und mehr beginnen könne, Getreide zu verkaufen; daß bei weniger Land alles Brotgetreide, das nicht zu menschlicher Nahrung gebraucht werde, verfüttert werde. Aus dieser Feststellung geht zum mindesten soviel hervor, daß gerade in unserem Bezirk und wohl überhaupt in Hessen die Betriebe mit einer Fläche unter 10 Hektar entweder keine nennenswerten Mengen Getreide verkaufen oder, wenn sie verkaufen, — was allerdings viel vorkommen mag — von ihrem eigenen Bedarf verkaufen und dann genötigt sind, ihrerseits wieder eine entsprechende Menge Brot zu kaufen, wodurch der event. erzielte Vorteil der höheren Getreidepreise wieder verloren geht. Nimmt man hiernach für Hessen 10 Hektar als die Grenze an, von der ab aufwärts ein Ueberschuß an Brotgetreide über den eigenen Bedarf erzeugt wird, so trifft dies für Hessen auf 9378 Betriebe d. h. 7 o/o der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu. Damit ist aber zugleich gesagt, daß den Vorteil von einer Erhöhung der Brotgetreidezölle nicht wie man es darzustellen beliebt, die „heimische Landwirtschaft" als Ganzes, sondern nur ein verhältnismäßig sehr geringerProzentsatzvonMi ttel- undnament- lich Groß-Grundbesitzern einheimsen würde. Dieser Vorteil würde überdies — wie sehr betont werden muß — nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb als solchem, sondern lediglich den augenblicklichen Inhabern der einzelnen Betriebe (event. zunächst dem augenblicklichen Pächter bis zum Ablauf der Pachtzeit) zu gute kommen. Denn der höhere Getreidepreis würde einen höheren Geldertrag des Bodens bei gleichbleibenden «Selbstkosten liefern. In dem Maße, in welchem dies der Fall wäre, würde aber naturgemäß auch der Bodenwert steigen. Dadurch hätte, und zwar der augenblickliche Besitzer einen Vorteil. Sowie aber das Gut verkauft oder bei einer Erbteilung einem der Erben zugeteilt oder neu verpachtet würde, würde sich der Kaufpreis, Annahmepreis und Pachipreis entsprechend erhöhen und der Besitznachfolger oder Pächter wäre infolgedessen nicht besser daran, als es der frühere Besitzer bezw. Pächter war. Wir verfehlen Nicht, hier darauf hinzuweisen, daß genau dieselbe Perspektive z. B. Dr. Conrad in Halle a. S. wähnten Nationalökonomen Prof. Dr. Conrad in Halle a. S. eröffnet wird, der sich ungefähr folgendermaßen äußert: „Eine Zollerhöhung würde der Landwirtschaft gar nichts nützen. Denn, sind durch die Zollerhöhung die Kornpreise in die Höhe gegangen, so steigt damit der Wert des Bodens, gleichzeitig aber auch die Pacht; damit ist aber die Zollerhöhung wieder ausgeglichen. Denn der neue Pächter hat in demselben Gute nun ein höheres Kapital zu verzinsen, das Verhältnis von Produktionskosten und Ertrag würde dasselbe bleiben, eine Erhöhung der Kornzölle wäre somit nur eine Kapitalschenkung an die gegenwärtigen Grundbesitzer. Der neue Käufer oder Pächter, der auf Grund der erhöhten Bodenpreise mehr Pacht oder eine größere Kaufsumme bezahlt hat, würde aus der Zollerhöhung keinen Vorteil mehr ziehen; er würde eine weitere Zollerhöhung verlangen. Die Hoffnung auf! die Wirkung der Zölle hat die Landwirtschaft fast anderthalb Jahrzehnt, von 1880 bis 1895, veranlaßt, zu hohe Pacht,! zu hohe Kaufpreise zu bieten. Beide sind dadurch auf der unnatürlichen Höhe erhalten, auf welche sie durch die hohen Getreidepreise Anfang der 70er Jahre hinaufgeschraubt waren. Da nun allgemein zugestanden wird, daß«eineHaupt- ursache der neueren Agrarkrisis auf die übertrieben hohen Preise des Grundwertes wie der Pacht zurückzuführen ist, so muß man sagen, daß die Gesundung der Verhältnisse wesentlich durch die Getreidezölle zurückgehalten ist." In Uebereinstimmung hiermit erklärt auch der Münchener Professor der Nationalökonomie L. Brentano, daß es an der Höhe des Bodenwertes liegt, wenn der deutsche Getreidebau mit dem amerikanischen und russischen nicht zu konkurrieren vermöge, daß aber eine Erhöhung des Getreidezolls gerabe diesen Bodenwert und damit die Ursache steigere, in welcher der Mangel an Konkurrenzfähigkeit liege; du der Getreidezoll das Verhältnis des Bodenertrags zum Bodenwert nicht verändert hat, bleibt der Getreidebau nach wie vor unrentabel. Bleibt der Landwirt beim Getreidebau, so ist er notwendig alsbald wieder notleidend. Dann erschallt aufs neue der Ruf nach aber- maliger Erhöhung des Getreidezolls. Und so geht es fort. Es ist eine Schraube ohne Ende. Die bisherige thatsächliche Entwickelung steht mit diesem Ausblick in die Zukunft vollständig in Einklang. Wir hatten erst einen Zoll von 1 Mark für Brotgetreide; dann von 3 Mark; hernach von 5 Mark; nun verlangt man einen olchen von mindestens 7 Mark. Es würde aller Wahr- cheinlichkeit nach nicht lange dauern, bis man im Interesse des „notleidenden Getreidebaus" einen Zoll von 9 odep 11 Mark fordern würde! Kommt nach dem Gesagten die beantragte Zollerhöhung nicht dem landwirtschaftlichen Betriebe als solchem, sondern nur den augenblicklichen Inhabern (event. eine zeitlang auch den momentanen Pächtern) der Betriebe über 10 Hektar d. h. 7 o/o der Gesamtzahl der hessischen Landwirtschaftsbetriebe zu gute, so haben 9 3 o/o der letzteren zum Teil kein Interesse an der Zollerhöhung, zum Teil würden sie durch dieselbe geradezu geschädigt werden, sofern sie in größerem oder geringerem Umfange genötigt sind, Brotgetreide (bezw. Mehl) für ihren eigenen Bedarf zu kaufen bezw. zuzukaufen. Leider läßt sich ein exakter ziffermäßiger Nachweis der Zahl der letzteren Klasse von, Betrieben nicht geben. Man wird aber der Wahrheit ziemlich nachkommen, wenn man annimmt, daß es die Betriebe mit einer Gesamt-Fläche unter 5 Hektar sind (wobei wir übrigens auch hier wieder den Vorbehalt machen, daß wohl möglich ist, daß ein Teil dieser Betriebe Getreide verkauft; dieselben werden aber immer entsprechend Brot kaufen müssen). Die Betriebe dieser Klasse stellen in Hessen 80 o/o aller Betriebe dar! Innerhalb der Landwirtschaft selbst steht also dem Interesse von 9378 Betrieben (7 o/o aller) dasjenige von 124 462 Betrieben (80 o/o aller) direkt gegenüber, während 16 684 (13 o/o) an der Frage des Getreidezolls kein Interesse haben. Zu dem gegensätzlichen Interesse der 80 o/o landwirtschaftlicher Betriebe tritt nun noch das Interesse der übrigen hessischen Bevölkerung. Die hauptberuflich in Landwirtschaft, Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere, Milchwirtschaft, Molkerei, Wein-, Obst-, Gemüse-, Tabak- u. s. w -Bau Erwerbsthätigen einschl. Angehörige und Dienstboten für häusliche Dienste bezifferten sich 1895 auf zusammen 361565, die übrige Bevölkerung auf 670579 Personen. Aus diese nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung entfällt schon heute eine Last von mehreren Millionen Mark an Brotgetreidezoll. Nach den Berechnungen des Kaiserl. Stat. Amts entfielen nämlich auf den Kopf der Bevölkerung des Reichs an Brotgetreide für menschliche Ernährung im Durchschnitt der Jahre 1880/98 180 Kilogramm. Unter genauer Befolgung derselben Berechnungs- Weise stellt sich der Kopfanteil im Durchschnitt 1897/189$ folgendermaßen: Tonnen zu 1000 Kg. Roggen Weizen Speh 484 249 a) Erntemenge 8626159 3 572 764 b) dazu Einfuhr 777 385 1342609 55 c) ab Ausfuhr 119866 167 867 291 d) ergiebt Einfuhrüberschuß e) also im Inland zur Ver657 519 1174 742 235 fügung 9 283 678 4 747 506 484 013 f) davon ab Aussaatquantum g) bleibt zum Verbrauch für menschl., Her. und in1206 400 427 500 72 000 dustrielle Zwecke h) Abzug für Her. und in8 077 478 4 320006 412 018 dustrielle Zwecke 20119 000 432000 — (ein Viertel von Roggen, ein Zehntel von Weizen) i) bleibt zum Verbrauch für menschl. Zwecke rund 6 058000 3 888000 412 000 k) pro Kopf der Reichs-Bevölkerung 112 Kg. 72 Kg. 8 Kg. (1897/99:54 Mill.) in Kg. zusammen 192 Kg. Nun ist statistisch festgestellt, daß der heutige Ge- treidezoll im wesentlichen vom Inland getragen wird, wie dies u. a. von dem schon mehr er* wähnten Nationalökonomen Prof. Dr. Conrad in den ebenfalls schon zitierten „Beiträgen" nachgewiesen worden ist. Es kostete z. B. die Tonne Weizen im Durchschnitt des Jahre 1891/98 in England 130 Mark in Preußen 165 in Preußen mehr 35 Mark gleich dem Betrag des Zolls pro Tonne Weizen. Hiernach läßt sich die heutige Belastung mit Brotzoll pro Kopf der Bevölkerung ungefähr auf 35 Mark mal 0,192 Tonnen gleich 6 Mark 20 Pfg. ober, wenn man annehmen will, oaß einige Mark des Zolls vom Ausland getragen werden, auf rund 6 Mark ansetzen. Dies ergiebt für eine Haushaltung von 4 Köpfe« eine Zollbelastung mit 24, von 5 Köpfen mit 30 Mark u. s. f. Diese Belastung ist indessen nur erst die durchschnittliche. Sie ist gerade für die ärmeren Volksklassen, die mehr Brot verzehren als die reichen Klassen, noch eine erheblich stärkere. Man wird sie mit mindestens 7 Mark pro Kopf in Ansatz bringen müssen; so daß sich für einen Haushalt von 4 Köpfen eine Belastung mit 28, von 5 Köpfen mit 35 Mark u. s. f. jährlich ergiebt. Würden nun die Brotgetreidezölle verdoppelt und würden dieselben den beabsichtigten Zweck einer entsprechende« Steigerung der Getreidepreise im Jnlande erreichen, f» würde die Belastung pro Kopf auf 12 bezw. 14 Mark anwachsen. Eine Arbeiterfamilie z. B. mit b Köpsen würde dann mit 7 0 Mark Zoll d. i. — bei lohn von 2,20 Mark, wie er z. B. hier als ortsüblich wv den erwachsenen männlichen Arbeiter festgesetzt ift und Arbeitstagen und somit 660 Mark Jahreseinkommen — mit über 10 o/o des letzteren belastet!! Für die gesamte hessische nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung von 670 579 Personen beläuft sich heute schon die Zollbelastung für Brotgetreide auf rund 4 Millionen Mark. Im Falle die beantragte Zollerhöhung eintreten würde, würde sich die Steuer auf 8 Millionen Mark steigern. Dazu kommt noch die — ziffermäßig nicht genau «nzugebende — Belastung eines Teils der landwirtschaftlichen Bevölkerung selbst (vergl. oben), die sich aber jedenfalls mindestens auf 1 bezw. im Falle der Zollerhöhung 2 Millionen Mark beläuft. Zu alledem kommt nun noch die Gefahr, welche die {beantragte Erhöhung 1. für die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie und 2. für den Abschluß von Handelsverträgen mit den am Export von Brotgetreide nach Deutschland interessierten Staaten bedeutet. In erster Hinsicht machen wir darauf aufmerksam, daß die deutsche Industrie ohnehin schon durch die sozialpolitische Gesetzgebung der letzten zwei Jahrzehnte — infolge deren das deutsche Unternehmertum im Durchschnitt 1885/98 eine Last pon über 100 Millionen Mark jährlich zu tragen hatte, der sich eine ebenso hohe Belastung der Arbeiter zur Seite reihte — in ihrer Wettbewerbsfähigkeit mit dem sozialpolitisch nicht ebenso sort- Zeschrittenen Ausland beeinträchtigt ist. Wir weisen ferner darauf hin, daß Deutschland, wenigstens Süd- und Westdeutschland, heute schob die höchsten Brotgetreidepreise in Europa hat, die nun durch die beantragte Zollerhöhung noch wesentlich gesteigert werden würden. Damit würden die Produktionskosten der deutschen Industrie in einer Weise zu ihren Ungunsten alteriert, daß ihr der weitere Wettbewerb mit dem Auslande wesentlich erschwert, zum Teil geradezu unmöglich gemacht würde. Was sodann den Abschluß von Handelsverträgen au- tangt, so sind an der Einfuhr von Roggen und Weizen in erster Linie Rußland und die Bereinigten Staaten interessiert. Es bezifferte sich, nämlich die Einfuhr aus Rußland aus den Vereinigten Staaten an Roggen an Weizen an Roggen an Weizen Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 1000 t Mill. Mk. 10001 Mill. Mk. 1000 t Mill.Ml. 1000 t Mill. Mk. 1895 842 69 678 70,2 3 0,3 194 22,3 1896 788 63 852 98 65 5,9 267 34,2 1897 611 55,6 752 108,3 143 13,9 207 31,7 1898 611 67,9 776 120,2 249 28,6 528 84,0 1899 460 52,7 332 43,7 70 8,5 710 93,8 Zus. 1895/99 308,2 440,4 57,2 266,0 durchschnittlich 61,6 88,1 11,4 53,2 Hiernach haben Rußland im Durchschnitt 1895/99 für jährlich 150 Millionen Mark, die Bereinigten Staaten für jährlich 65 Millionen Mark Brotgetreide nach Deutschland eingeführt. Für Rußland stellt dieser Wert 22 o/o seiner Ges amt aus fuhr nach Deutschland dar, für die Bereinigten Staaten über 9 o/0 der entsprechenden Gesamtausfuhr. Weder Rußland noch die Bereinigten Staaten werden sich diesen erheblichen Export durch eine deutsche Zoll- gefetzgebunlg im agrarischen Sinne gutwillig beeinträchtigen lassen. Rußland hat denn auch in dieser! Tagen in einem offenbar offiziösen Artikel der russischen „Handelsund Jndustriezeitung" rundweg erklärt, daß es auf einen Vertrag, durch den seine landwirtschaftlichen Produkte noch höher verzollt werden sollen, nicht eingehen werde und hat gleichzeitig im Falle der Zollerhöhung entsprechend höhere Zölle auf die deutsche Einfuhr nach Rußland, mit andern Worten, den Zollkrieg in Aussicht gestellt. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen wäre aber um so größer, als ja nach den agrarischen Anträgen auch noch weitere landwirtschaftliche Produkte wesentlich höher verzollt werden sollen. Berücksichtigen wir hier nur die in dem obigen, bei der Zweiten Kammer der Landstände ein- Zebrachten Antrag enthaltenen Zollansprüche, so sollen die Zölle außer für Roggen und Weizen auch für Gerste und Hafer auf mindestens 7 Mark erhöht werden. Dies würde — nebenbei gesagt — für Gerste eine Erhöhung des heutigen Bertragszollsatzes von 2 Mark (allgemeiner Satz 2,25 Mark pro Doppelzentner) auf das dreieinhalbfache, und für Hafer von 2,80 Mark (allgemeiner Satz 4 Mark pro Doppelzentner) auf über das dreifache bedeuten! Nun betrug die Einfuhr nach Deutschland aus Rußland Gerste Hafer Menge Wert Menge Wert lOOO t Mill. Mk. 1000 t Mill. Mr. 1895 619 47,7 225 19,2 1896 500 41,5 425 38,2 1897 488 40,0 414 41,4 1898 686 65,2 206 24,7 1899 576 57,1 131 14,0 Zus. 1895/99 251,5 137,5 durchsch nittlich 60,3 27,5 aus den Vereinigten Staaten Gerste Hafer Menge Wert Menge Wert 1000 t Mill. Mk. 1000 t Mill. Mk. 1,1 0,1 1,6 0,7 46 4,9 49 4,6 119 13,3 96 9,3 38 4,3 220 26 55 5,7 95 10,7 28,3 27,4 5,6 5,5 Der Gesamtexport Rußlands an den vier Hauptgetreidearten nach Deutschland belief sich demnach im Durchschnitt 1895/99 auf 227 eine halbe Mill. Mark, derjenige der Vereinigten Staaten auf 75 eine halbe Millionen Mark, das sind rund 3 4 bezw. 40 o/o des Exports dieser Länder nach Deutschland überhaupt! W iegroß unsererseits dieJnteressensind, ote durch einen Zollkrieg mit Rußland und den 93er- gefährdet bezw. geschädigt werden narb Quj ber Thatsache, daß unsere Ausfuhr 36^ SSp inii3Tuerdlicf)tlitt der Jahre 1895/99 sich auf Staats au 3-^ar diejenigen nach den Vereinigten Staaten auf 3/2 Millionen Mark belaufen hat. ^i'ie immer auch die Chancen eines 3ollkrieaes mit ben genannten Staaten stehen möaen so hipt sicher, das, beide TE J n Än tragen wurden und ein Friedensschluß unter feinen Um senden auf der Basis des von agrarische? Settebean fragten Mmimalwlls zustande kommen würde ° Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen richten wir rtschaj,_ M glaubt ™ec 3ntet. ‘“n9 gegen ' em Punkt ">en o6cr= l”ant'M ,nb gegenüber taucht, £ ewen streng ?°\ Tie bL ?' her daran Me Frank- ^gethan, die Wenn Aba. Ier dem Ver- neren suchte, -wünsch mog° uicht einver- setreidefirmen rgten, so Der- geordneter, hessischer Ab- >es, nicht die hat. „Da die \> so brauchen ie Frankfurter h ihr Kaiser $ die Frank- icht im hessi- cher Teii der • Beziehungen Lüden Ober- s bedars wohl stunkt im Gang ^Ministeriums sozialdemokra- i der Debatte 'bg. Joutz das sich zu diesem Fnteressepunkt tlrich war es, riger Besucher nsragenden er- er Verwaltung ausstellte! Tie cte „Quelle 14" rtz der Ansicht ieser die beiden achgekassen und 'ne neue Adert 5g. lllridj, der eigenen "erbe und Grboürer ene Gutachten drei Quellen ratur und auch rüber dars man und empfunden cheit behandelt >en Worte als tig getroffenen iche Ulrichs'— ffeo. .r er eine Anzahl Abg. Köhler ' 50 (MüS" u Uxtunbtn* ater allen W d°- »7 »i bleiben »irb. i)tV r°S'° mb ba» «> 60, S-M"« Ä.S L-Z i tä4”' W feine bist»' 'ä'" a. tioi, lW?" mb bi* £ itib k°°>"" £' die Reg'-' Gesetz SwJ**“ - (wfS* Mei-»-' »«ie« $7" ie Zache der e- «L AM' "fieiit«1116? 01 * .gier»«6” 8ol!<» d-Ad-E leti des b der so # ° kbareit noch, daß auch der Antragsteller — angesichts der fortgesetzten Mißachtung dieses ReichStagSbefchlusfeS — sich nicht entschließen kann, auf das alsbaldige Eintreffen besagter „Vernunft" großes Vertrauen zu setzen. Dieweil es aber dem Antragsteller nicht angemessen erscheint, daß die Volksvertretung in Ansehung besagter „Vernunft" etwa höher gestellt werde, als der hohe Bundesrat, so er- scheint es dem Antragsteller als ein Akt auSgleichcnder Ge« rechtigkeit, wenn er nun vorschlägt, den Seitens des Bundes« rais für die Volksvertreter gutgeheißenen und angelegten Maßstab — weil er dem Bundesräte gar so sürtrefflich erscheint — nun auch auf die Herren vom Bundesrat selber und zwar allererst hier im Lande Hessen ebenfalls anzuwenden." Herr Köhler erzählt dann u. a., daß der gegen wärtige Großh. Hessische ständige stimmführende Bundes bevollmächtigte zu Berlin allein ein jährliches Ge halt von 24350 Ml., und die übrigen von Fall zu Fall entsandten Kommissäre sowie die anderen Herren Bundes- ratSmitglieder des GroßherzoglumS die mit ihrem Dienstrang rangierenden Diäten und Vergütungen erhalten, die mit dem oben erwähnten Gesandten Gehalt, Miete für Lokalität rc. zusammengerechnet, wahrscheinlich die Summe von 30 000 Mk. übersteigen. Eine Honorierung der 9 hessischen Reichstagsabgeordneten würde demgegenüber kaum zwei Drittteile dieses Aufwandes jährlich erfordern. (100 SitzungStage x 9 Abgeordnete— 9OO SitzungStage x 20 Mk. — 18 OOO Mk.) Er beantragt schließlich, die Kammer wolle beschließen, im Hauptvoranschlag für daS Großherzogtum pro 1901/1902, Kapitel 15, Auswärtige und Bundes - Verhältnisse betreffend": 1. den Text und die Position mit 36 OOO Mk. zu streichen; 2. dafür einzusetzen: a) Pension deS hessischen Gesandten zu Berlin 10 OOO Mk., b) für Kosten der Konsulate, für Kosten der Regulierung der HoheitSgrenze, Umzugs- und Stellvertretungskosten 5000 Mk. Summa 15 OOO Mk. Vorstellungen der Oppenheimer Handelsvereinigung und des Oppenheimer Gemeinderats, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichtsgebäudes in Oppenheim. Eine private Vorstellung geht dahin, die Kammer wolle in einer Interpellation bei der Regierung dahin wirken, daß gesetzlich ein PaffuS erlangt werde, wonach Fischer, die „zünftig" vorgebtldet, auch wenn sie nicht von „zünftigen" Fischern abstammen, ebenso berechtigt zu fischen sind, als die sogenannten „alten" Fischer. Die Abg. Molthan und Schlenger beantragen zu Kapitel 127 (Centralbauwesen) Titel 16 des Hauptvoranschlages für 1901/1902: „Hohe Kammer wolle beschließen, den Titel 16 dieses Kapitels wie folgt abzuänderu: Errichtung je einer Irrenanstalt in Rheinhessen und Ober Hessen. Für Geländeerwerb für beide Anstalten 150OOO Mark." Im Hauptvoranschlag ist nur von der Errichtung einer dritten Irrenanstalt bei Gießen die Rede. Aus dcm Bericht des zweiten Ausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend: den Gesetzentwurf, die Abän derung des Gesetzes vom 23. April 1875 über das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religiousge- meinschasten geht hervor, daß der Ausschuß im allgemeinen der Regierungsvorlage zustimmt. Die Regierung schlägt vor, daß künftig die Kirchensteuer, und zwar sowohl die allgemeine, wie die lokale in den Steuerzetteln erkenntlich gemacht werde, sei es durch Angabe des ziffernmäßigen Betrages der Steuer oder durch Beifügung des die Berechnung des Steuerbetruges ermöglichenden Cosjficienten. Der Ausschuß ist mit diesem Vorschläge einverstanden und sieht, da hierdurch die Erfüllung seines Verlangens gewährleistet ist, von einer Einfügung dieser Bestimmung in das Gesetz ab. Die allgemeinen Kirchensteuern werden als Zuschläge zu den direkten Staatssteuern erhoben. Dabei sieht der Ausschuß im Einverständnis mit der Regierung es als selbstverständlich an, daß die Zuschläge stets zu beiden Arten der Staatssteuer und nach dem Verhältnis derselben erfolgen und nicht etwa nur zur Einkommensteuer oder nur zur Vermögenssteuer, oder zu beiden in einem anderen als dem staatlichen Verhältnis. Ein Mitglied des Ausschusses, Dr. David, beantragt Ablehnung der ganzen Vorlage. Die Hilfsgerichtsschreiber, die zweiten Staats anwaltsgehilfen und Gerichtsschreiber-Aspiranten bitten, dahin wirken zu wollen, daß eine Vermehrung der dekretmäßigen Stellen im Gerichtsschreiber- dienfie in dem Umfange herbeigeführt werde, daß den bis zum Jahre 1892 geprüften Gerichtsschreiber-Aspiranten die Wohlthat einer definitiven Anstellung zu Teil wird. Zur Begründung wird u. a. angeführt: Im Verhältnis zu der Zahl der dauernd mit Versehung der Geschäfte eines Gerichtsschreibers verwendeten Gerichtsschreiber-Akpiranten (etwa 140) erscheint die Zahl der vorhandenen dekretmäßigen Stellen der Gerichtsschreiber.Beamten, sowohl der Gerichtsschreiber wie auch der Hilfsgerichtsschreiber, viel zu gering. In Preußen z. B. sind an jedem Amtsgericht mindestens so viele Gerichtsschreiber angestellt, als Richter vorhanden sind. — Sie bitten ferner, daß die Festsetzung des Gehalts der HilfsgerichtS- schreibe! bei den Amtsgerichten, sowie der zweiten Staats- anwaltSgehilfen derart erfolgt, daß die Zeit vom 29. Lebensjahre ab, bezw. im Falle der Ablegung des Examens nach dem 22. Lebensjahre von dem entsprechend späteren Zeitpunkte an, als BesoldungSoordienfizeit angerechnet werde. Die Tagesordnung zur 42. Sitzung am Dienstag lautet: I. Regierungsvorlage, den Hauptvoranschlag der Staats-Einnahmen und-Ausgaben für das Etatsjahr 1901/02 betreffend II. Regierungsvorlage, Nachträge und Berichtigungen zum Hauptvoranschlag pro 1901/02 betreffend. |IIL Antrag'.deS Abg. Köhler (Langsdorf) zu Kapital 15 des Hauptvoranschlags pro 1901/02, Auswärtige und BundeSverhältniffe betreffend. IV. Antrag des Abg. Haas (Darmstadt) zu Kapital 72 (Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen) und 73 (Landwirtschaftliches Vereins-, GenoffenfchaftS- und Ausstellungswesen) des Staatsvoranschlags für 1901/02. V. Antrag des Abg. Köhler (Langsdorf) zu Kapitel 72, Titel 7 a des Hauptvoranschlags für 1901/02 die Ausbildung von Fischzuchttechnikern betreffend. VI. Antrag des Abg. Dr. Frenay und Genossen zu Kapital 81 des Hauptvoranschlag- für 1901/02 (Gewerbeaufficht). VII. Antrag deS Abg. Dr. Frenay und Genossen zu Kapital 81 des Haupt Voranschlags für 1901/02 (Gewerbeaufsicht). VIII. Antrag der Abg. Molthan und Schlenger zu Kapital 127 Titel 16, Errichtung einer dritten Irrenanstalt bet Gießen betreffend. Politische Wochenschau. Die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland nähern sich dem Gefrierpunkt. In dem Kampfartikel deS Ministers Witte befanden sich, wie erst nachträglich bekannt wurde, auch einige persönliche Ausfälle gegen den Grafen Bülow. So wurde darin u. a. von Staatsmännern gesprochen, die sich „von der Annahme leiten lassen, daß die Verteuerung des Brotes eine ihrer Amtspflichten ist." Doch man begnügte sich damit nicht. In einem andern offiziösen Artikel wurden wirtschaftspolitische Repressiomaßregeln gegen alle Staaten angedroht, aus denen einzelne Syndikate ihre Produkte zu Schleuderpreisen auf den Weltmarkt werfen. Und schließlich kam ein dritter Osfiziosus und belehrte die staunende Mitwelt, daß der deutsch-russische Handelsvertrag für Deutschland auch den ungeheuren Vorteil hatte, daß er es der Gefahr eines Krieges nach zwei Fronten hin enthob. Zugleich ließ man durchblicken, daß daS Aufhören deS Handelsvertrags-Verhältnisses auch die politischen Beziehungen wesentlich ändern müsse. Das alles bildet eine recht starke Leistung, die sich nur aus einer ganz ungewöhnlichen Verstimmung gegen die deutsche Reichsregierung erklären läßt. Das halbamtliche Wolff'sche Telegraphen Büreau verbreitete eine Meldung auS Tientsin, wonach Deutsch land der chinesischen Regierung von Separat Abkommen mit einzelnen Mächten abgeraten hat. Dieser diplomatische Schach zug, der auch von der Mehrzahl der anderen Großmächte unterstützt wurde, kann sich nur gegen das Mandschurei Abkommen richten. Vielleicht ist diese Haltung der deutschen Diplomatie die Ursache der russischen Frostigkeit: vielleicht aber auch nur eine Folge derselben. Eine gewisse Berechtigung war ja für jenen Rat unzweifelhaft vorhanden; ob er jedoch politisch klug war, das vermögen wir auf Grund der bis jetzt bekannten Thatsachen natürlich nicht zu beurteilen. Immerhin muß man wünschen und hoffen, daß Deutschland bei seinem Vorgehen gegen Rußland streng die Grenzen einhält, die ihm die Rücksichten auf die Interessen unseres Vaterlandes ziehen. Man darf dem Zarenreiche gegenüber keine Schwäche zeigen; man braucht es aber auch nicht durch vermeidbare Schroffheit zu provozieren. Am 27. v. M. ist die zweite hessische Kammer eröffnet worden. Sie hat u. a. nach langer Debatte mit 15 gegen 13 Stimmen einen Antrag angenommen, in dem die Regierung ersucht wird, den Ständen baldigst eine statistische Zusammenstellung über die wirtschaftliche Lage der im Staatsdienst beschäftigen Arbeiter, insbesondere über die in den einzelnen Betrieben gezahlten Löhne in ihrem Mindest- und Höchstmaß, zugehen zu lassen, und in dem ferner die Kammer die Hoffnung ausspricht, daß auch den im Staatsdienst beschäftigten Arbeitern das Recht freier politischer Meinungsäußerungen und Koalitionsfreiheit gewährt und beides praktisch gehandhabt werde. Man wird diesen Beschluß nur billigen können und wünschen, daß sich die aus diesem Beschluß ergebenden berechtigten Hoffnungen der Arbeiterschaft erfüllen. Die Debatte über diesen Antrag war recht bemerkenswert. Namentlich interessierten die Ausführungen des Großindustriellen Reinhardt, der für die Arbeiterschaft ein warmes Herz zeigte. Es kam auch zu einer reinlichen Scheidung zwischen denen um Köhler-Langsdorf und den Sozialdemokraten. Köhler erklärte frank und frei, daß er für die Arbeiter nichts übrig habe. Wurst wider Wurst ist nach seiner Meinung höchste politische Weisheit. Die Arbeiter werden sich daS merken. Wie im preußischen Abgeordnetenhause, wurde auch hier von verschiedenen Seiten Klage geführt über die Verhältnisse der Angestellten der preußisch hessischen Eisenbahnen. — Die dringend wünschenswerte Revision der Bauordnung steht in Aussicht. Die Beratung über den Antrag, die Regierung zu ersuchen, ihre Bundesbevollmächtigten zu instruieren, im Bundesrate für Verdoppelung der bestehenden Getreidezölle und eine wesentliche Erhöhung des Zolles auf andere landwirtschaftliche Produkte bei einer gesetzlichen Festlegung der Minimalsätze des autonomen Zolltarifs einzutreten, steht uns noch bevor. Es wird also noch heiße Kämpfe geben. Die Nachrichten aus Südafrika lauten unklar und teilweise widersprechend. Londoner Blätter wollen w'ffen, daß Botha im Begriffe sei, sich mit seinem ganzen Heere zu ergeben. Eine amtliche Bestätigung liegt noch immer nicht vor; dagegen werden jene Meldungen von der Umgebung Krügers entschieden bestritten. De Wet hat sich nach Norden in den Oranjefreistaat begeben müssen, aber keineswegs auf» gerieben, nur gering geschwächt. Im Ganzen machen die letzten Nachricht» v vom Kriegsschauplätze den Eindruck, daß die Buren angesichts des bevorstehenden Winters etwas kampfeSmüde sind. Dos schließt freilich nicht aus, daß Ende August der Tanz von neuem losgeht. Aus Stadt und Land. Gießen, 4. März 1901. LU. Von der Universität. Dr. med. Adolf Danne« mann, Oberarzt an der psychiatrischen Klinik hier (geboren 1867 in Bremen, und Dr. phil. Wilhelm Horn (geboren 1876 in Rehbach im Odenwald) haben, nachdem Colloquium und Probevorlesung stattgefnnden, vom Senat die venia legendi für Psychiatrie, bezw. englische Philologie erhalten. Perfonalnachrichten. Der Großherzog hat am 25. Februar den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Hirschhorn Franz Hoßinger zum Oberamtsrichter bei diesem Gericht ernannt. In den Ruhestand wurde versetzt am 28. Februar der AmtSgerichtSdiener bei dem Amtsgericht Büdingen Heinrich Wilhelm Krenkel auf fein Nachsuchen und unter An» erkennung feiner langjährigen treuen Dienste mit Wirkung vom Tage des Dienstantritts seines Nachfolgers. Der Großherzog hat am 2. Februar den Waldarbeitern Konrad Melchior zu Weickartshain. Georg Kraft zu Altenhain, Heinrich Rahn VII. dortfilbst, Ludwig Müller dort, Johannes Walter III. zu Freienseen. Johannes Meyer III. dort, Karl Lack I. zu Einartshausen, Jost Gilbert dort und Johann Konrad Graf VIII. zu Gonterskirchen das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für treue Arbeit" verliehen. •• Vortrag. Am Donnerstag abend, 7. März, 8 Uhr wird Ingenieur Fleischer im Technischen Verein im oberen Saale des Kaiserhofs einen interessanten Dm trag über Kühlanlagen halten. Da Herr Fleischer auf dem Gebiet des von ihm gewählten Themas große Erfahrungen besitzt, so dürfte ihm eine zahlreiche Zuhörerschaft gesichert fein, zumal jedem sich für das Thema Interessierenden der Zutritt zu diesem Vortrag gestattet ist. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn andere Vereine ebenfalls derartige Vorträge einem größeren Publikum zugänglich machten. Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde. Montag den 4. März, abends 8 Uhr: Bibelstunde tm Konfirmandensaal der Johanneskirche. Text: Ap.-Gesck- 26, 44 ff. Pfarrer Euler Spielplan der vereinigten Frankfurter Stadttheater. Opernhaus. Dienstag den 5. Mar»*): „Der fliegende Holländer". Mittwoch dm 6. März, nachmittags 3 Ubr: Votks»(Schüler) Vor- strllu- g zu ermaß. P r'sen: „Wilhelm Teil". DonncrStar dm 7. Marz: „Jolanthe"; hierauf: „Die Hand", zum Schuh: „Mandanika". Freitag >en 8 MS', geschlossen. Samstag den 9. März: .Die Afrikanerin". Sonntag den 10. März nachmittags 3V, Ubr: „Der WahrhettSmund". Abend« 7 Ubr: „Der Waffenschmied". Hieraus: „Die Hand". Montag den 11. März: „Der Troubadour". D>en«tag den 12. Mä.z: .Jolanthe", hierauf: „Die Hand", zu Schluß: „Mandanika". Schauspielhaus. „ Dienstag den 5.März*): „Fromoni jun. und Rißler sen . Mittwoch den 6. Mir»: „Der Hüttenbesttzer^. Donnerstag den 7. Mä.z, abends V,8 Uhr: „Flachsmann al« Erzieher". F-^itag den 8. März: „Heimat". Samstag den 9 März: Zum ersten Male. „Ostern", ein Passionsspiel in 3 Akten von August Strindberg^nach dem schwedischen Manuskript übertragen von Emil Schering. Sonntag den 10. März, nachmittags 3Va Uhr: „FlachSmann als Erzieher". Abends 7 Uhr: „Rosenmontag". Montag den 11. März: „Ostern". *) Anfang, wenn nickt ander« bemerkt, um 7 Ubr. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Tabak. Im Laufe der Berichtswoche bewegte stch das Geschäft in ruhigen Bahnen. Es wurden verschiedene Posten Tabake an Fabrikanten und Händler verkauft, darunter einen Posten zirka 4W ßentrer Hageltabake zu Mitte 30 Mark. Ferner wurden im bad schen Oberlande verschiedene Posten Tabake von Spekulanten an Händler in der-PretS- tage von 45 bis 48 Mark je nach Qualitäten verkauft. Ein Posten von zirka 200 Zentner Mamprechtshofer Gewächs wurde zu 65 Mark versteuert per Juli genommen. Nach gutbrennenden al en Einlagr, tabaken und Einlagen besteht vermehrte Nachfrage. In losen pfä zer Rippen geschäftslos, lose feine 8 bis 8 Mark 50 Pfennig, gekündete 11 bis 11 Mark 50 Pfennig. Spiritus. An der Berliner Börse warerr auch in dieser Woche die Zusuhrm belangreich. ES zeigt dies, daß die Brennereien im Februar eben so stark wie in den vorhergehenden Monaten gebrannt haben werden. Preise blieben unverändert auf 44 Mark 20 Pfennig. Viehmarkt. Der Umschwung der Witterung beeinflußt die einzelnen Märkte etwas beffer, sodaß die Frcquenz im allgemeinen als sine gute bezeichnet werden kann. Prima Großvieh wurde den einzelnen Niärlten wie immer schlank entnommen während der Handel in mittleren Qualt- läten überall zu wünschen übrig ließ. Kälber waren «« «‘g«!» Märkten rasch ausverkauft, während wieder anderseits ztimnch mua- stand blieb. Prima fette Schweine wurden lebhaft gehandelt, auch mindere Qualitäten wurden an einzelnen Märkten gerne genommen. Es kann der Hindel im allgemeinen als mittelmäßig bezeichnet wcrden. Kohlen. ES notieren: Deutsche Anthaclt-Nußkohlen 340 bis 350 Mark; Englische Anthracit Nußkohlen 400 bis 420 Mark; Ruhr-BruchcokS 320 bis 330 Mark. Alles per 10 Tonnen ab Mannheim. Vorräte o. stehen zurzeit in Mannheim nicht mehr und dürfte bet dem kleinen Wafierstand die Zufuhr während der nächsten Woche sehr spärlich sein, sodaß der direkte Bahnbezug ab Zeche fortgesetzt werden muß. Auszug aus den Standesamtsregistern der Stadt Gießen. Aufgebote. . m Februar 22. Friedrich Wilhelm Wunderlich, Kaufmann in Martin- lamitz mit Elisabeth Susanne Josephine Emma Schulmeyer m Gießen, 26. Heinrich Ernst Hermann Schwalenberg, Tabakspinner m Münden mit Louise Johanna Bertha Heffe daselbst. März 2 Wilhelm Christian Lbber, Bäcker in^Gießen mit Souife Pauline Magdalene Kitz Hierselbst. Hermann Franz Gros, Gerichtsass-ssor in Alsfeld mit Elisabeth Wehner in Gießen. Geborene. „ c m „ Februar 17. Dem Bizefeldwebel Jakob Engelhard Mller eine Tochter. 18. Dem Klubdiener Franz Gopon eine Tochter. Dem Taglöhner Kaspar Christ eine Tochter, Kunigunde Veronika. Dem Lokomo^iv. Heizer Arnold Handloser eine Tochter, Klara. 19. Dem Hilfsbremser Friedrich Wagener eine Tochter, Marie Elisabeth. 22. Dem Postboten Johannes Vollprecht Nagel eine Tochter. Dem Ingenieur Paul Ludolf MUlert eine Tochter, Brunhilde Paula. 23. Dem Hilfsbremser Wilhelm Schneider ein Sohn Wilhelm Heinrich Karl. 25. Dem Taglöhner Heinrich Äu8 dn ei n unb eine T°chter. -6 Dem T°gi»hner Christ-ph Reidelbach eine Tochter. Dem Bautechniker Peter Grode em Sohn, Karl Myelin 27. Dem Schreiner Ernst Falkenheimer eine Tochter, Elisabeth Lina. Dem Fabrikanten Karl Georgi eine Tochter. Gestorbene. Februar 22. Christine Söhnel, geb. Steinberger, Eheftau des Zuschneiders Friedrich Wilhelm Söhnel, 31 Jahre alt 24. Anna Bergen, Witwe 53 Jahre alt. 25. Gustav Försterling, Sohn des Bahmnvaliden Friedrich Försterling, 5 Wochen alt. Elisabeth Bormschlag, Tochter der Fabrikarbeiterin Katharine Bormschlag, 1 Jahr alt. 26. Schuhmacher Johann Georg Karl Böttner, 50 Jahre alt. 28. Fuhrmann Konrad Eichenauer, 33 Jahre alt. Drechslermeister Christian Hermes, 60 Jahre alt , Sammle,Vel»ets„S/t wBIUBIl Blusen, Besatz liefern wir direkt ao J/float». ^l.Muster unserer großen ÄuSwahl. von Elten & Haussen, Handlung Krefeld. D Marke Consum 8 <1 Carton m. 24 fassen-Portionen 75$ 1 1 Proberolle mit 5 Jassen-Portionen 20$ eine Tasse guter Cacao nur 31/« $. Marke Unser Stolz das beste, was in Cacao fabriziert werden kann. 1 Carton m. 25 (Jassen-Portionen vH 1.5Ö 1 Proberolle mit 5 (Jassenport. 30$. Für jeden sparsamen Haushalt das billigste, praktischste u. nahrhafteste Getränk. 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