Nr. 80 Erstes Blatt Donnerstag 4. April 1901 fpflttfitnl Waffen. der 1. Albach, m von: 2. Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, 3. gesucht. 2MU und und der für die B*eW*, Lxpkditlon uni B—iml .• rchnsßra-e 7. Adresir für Depesch««! Anzeiger Sietzea. Frrntprrchanschlub Nr. Vt. 151. Jahrgang Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots (Kleiner Dienstanzug: Mütze, Waffenrock, Achselstücke, lange Hosen oder hohe Stiefel beliebig, bei schlechter Witterung Paletot). Reservisten, sowie zur Dispofilion der Truppenteile und der Ersatz-Behörden Entlasienen aller Waffen. Wehrleute I. Aufgebots, die vom 1. Oktober 1888 ab eingestellt worden sind. Ersatz-Reservisten, geübte und nicht geübte. Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller 2. Appell vormittags 11 Uhr 80 Minuten: ien * SrtluUi der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen. 2. Appell nachmittags 12 Uhr 30 Minuten: Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz- Reservisten. Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach, und zwar: Am 18. AprU 1901. 1. Appell vormittags 9 Uhr 80 Minuten: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve Landwehr 1. Aufgebots. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile E. Zu Hungen an der Post für die Bewohner von: Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Gill, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen, und zwar: Am 19. AprU 1901. 1. Appell vormittags 9 Uhr 30 Minuten: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassene Mannschaften aller Waffen. 2. Appell mittags 12 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz- Reservisten. Befreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor dem Appell auf dem Dienstwege (durch das Hauptmeldeamt) einzureichen und müffen durch die Bürgermeisterei bezw- be Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein, werden aber nur im dringendsteu Notfälle genehmigt. Diejenigen Mannschaften, bei welchen Fnhmeffungen vorgenommen werden (Sämtliche Mannschaften aller Waffen, welche im Jahre 1896 eingetreten sind mit Ausnahme der nicht geübten Ersatz-Reservisten) haben überhaupt keine Aus- ficht auf Befreiung. Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung, sowie mit reinen Strümpfen zu erscheinen. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher wegzulegen. Die Militärpapiere (Paß mit eiugeNebter Kriegsbeorderuvg und Führungszeugnis) müssen zur Stelle sein. Sämtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Kontrolltages bis einschließlich Mitteroacht unter dem Militärgesetz Gießen, den 4. März 1901. Großh. Bezirks-Kommando. Detring, Oberstleutnant und Kommandeur des Landwehrbezirks Gießen. Sommermühle, Keffelbach mit der Rabenauischen Papiermühle, Lauter mit der Artzlmühle, Bingmühle, Georgenhammer, Strellesmühle und Walkmühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmittmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß- und Klein-), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wir- >crg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer-Hof, Winnerod, und zwar: Am 17. April 1901. 1. Appell vormittags 9 Uhr 15 Minuten: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamleu der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen. 3. Appell nachmittags 1 Uhr: Sämtliche Erfah-Reservisten. D. Zu Lich der Amtsgerichtsstraße für die Bewohner Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und Eisatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller übrigen Waffen, und zwar der Garde, Jäger, Kavallerie, Feld- und Fuß-Artillerie, Pioniere, BerkehrStrupPen (Eisenbahn-, Tele- graphen- und Luftschiffertruppen), des Trains (einschl. Kranken träger), SanitätS- und Veterinärpersonals, Büchsenmacher- Gehilfen, Oekonomie-Handwerker und Marine-Mannschaften. C. Zu Grünberg «m westlichen Ausgange auf der Straße nach Gießen . Bewohner von: Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, »Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, -Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle xnb Ettingshausen, Garbenteich, Gxüningen, Holzheim, Lich mit Albacher Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder-Bessingen, l ; nüert.un,tI -tte hies. Fabnk p --E Amtlicher Wl. Gießen, 1. März 1901. Betr.: FrühjahrSkontrollversammlungen. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die (ftr. Vürgermeistereien deS KrciseS. Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weife zur öffentlichen Kenntnis bringen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Bei den diesjährigen Frühjahrs-Kontrollversammluugen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gießen gehörigen: Am 15. April 1901. 1. Appell vormittags 8 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots aller übrigen Waffen. 2. Appell vormittags 10 Uhr: Ersatz-Reservisten oet Jahrgänge 1894, 1895,1896,1897, 1898, 1899 und 1900. 3. Appell nachmittags 2 Uhr: Ersatz-Reservisten ver Jahrgänge 1888, 1889,1890,1891, 1892 und 1893. B. Zu Lollar an dem Bahnhof für die Bewohner von Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck, und zwar: Am 16. AprU 1901. 1. Appell vormittags 8 Uhr 45 Minuten: Offiziere, Sauitäts Offiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots. Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlasienen Mannschaften aller Waffen. 2. Appell vormittags 11 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen. 3. Appell nachmittags 1 Uhr: Sämtliche Ersatz-Reservisten. Die hessische Laudessynode. In der vergangenen Woche Ijat Darmstadt nicht weniger als drei Parlamente tagen sehen: Die Erste Ständc- kammer, die Zweite Ständekammer und die evangelische Landessynode. Allgemach gewinnt auch das geistliche Parlament mehr an Interesse, d. h. man sieht ein, daß in der Landessynode Tinge zur Beratung stehen, die den Gliedern der Landeskirche an und für sich nicht gleichgiltig sein können, und man beginnt daher, etwas mehr, als dies noch vor ettva^zwei Jahrzehnten geschah, seine Aufmerksamkeit auf die Verhandlungen in der Synode zu richten. Mit größerer Spannung als sonst hat man der diesmaligen Tagung der Synode entgegen gesehen. War doch allbekannt, daß eine Interpellation Bernbeck über die beabsichtigte Verlegung des Totenfestes vorlag, worüber das Oberkonsistorium sollte Rede und Antwort stehen; und weil die Interpellation als dringlich angesehen wurde, ftanb sie als erster Punkt auf der Tagesordnung. Beide VW MM vezupspreir üiairitabd. Mk -“.20, monatl. 75 Py. nul Bring,Nohn' durch w Adholkstkllkn vienNjävrl. Mk. 1.90, monatl. 65 Bet Postbezug mrrtetjlfriL Mk. 2.00 ohne Bestellst-» MÜe »nytarn Brrniitiln**». strUrn bte $n< und «ueianwl nehmen Vlnjttnrn für Hu Siebener ttnicifltt cntMW. Bellenprete total 11 W», auswärt« SO Vfg. »sacht Ml -ZS- MW Roöbt W®arlenant) oi« m Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Me Gießener Zainilien- Miher werden dem Än« stßtster im Dechlel mit ^Heff. und „Blätter Gr haß. Volkskunde" vier- wel wöchentlich be,gelegt. ■ »en Bnielgen W »er ne*ertitag« für den Me«**«* erlchelnenden ■mm M aorni 10 Uhr Teile, Interpellanten und Interpellierte, waren gut gerüstet, die Geister waren schon stark aufeinandergeplatzt, man sprach von „mählicher" und „künstlicher Agitation", da schlug der Präsident einen versöhnlicheren Ton an und bat, durch die ganze Angelegenheit einen dicken Strich zu machen, was von allen Seiten angenommen wurde. Nach der verlesenen offiziellen Erklärung gesteht die Kirchciibehörde ein, daß sie den Totensonntag in dem Bewußtsein des evangelischen Volkes zu gering eingeschätzt habe, und da ihre gutgemeinte Verlegung, die geschah, um diesen Tag „vor der Unruhe, die mit der Feier des! Doppelgeburtstages (dessen Feier damals für den 25. No- vember seststand) verbunden ist, zu sichern", das gerade Gegenteil hervorgerufen hat, nämlich „eine Aufregung, die chlimmer war, als die Nachteile des Zusammenfallens beider Feiern gewesen fein würden", verspricht die ikirchen- behörde, „fruenn abermals beide Feiern auf einen Tag zusammenfallen, dem sogen. Totenfest unter allen Um- tön den seinen feststehenden Tag zu belassen". Die .Mirdjen- behörde hatte für vergangenes Jahr eine Verlegung des Totenfestes auf acfyt Tage an geordnet, und das war ein Fehler, den die Behörde selber zugegeben hat. Wie war die Sache aber in der Praxis? Die Bevölkerung läßt sich die Verlegung nicht gefallen. Ter Totensonntag am letzten Sonntag irMKirchenjahr ist ihr feststehend, es giebt eine große natürliche Aufregung, es wird gestattet, die Feier am letzten Sonntage beizuhalten, überall geschiehts und - es ging sehr gut Die Festveranstaltungen wurden am Samstag vorher gehalten, der Totensonntag hat unter einer „naturgemäßen" Unruhe nicht zu leiden gehabt. Wenn die Mrchenbehörde in dieser Voraussicht fest gewesen wäre, wäre die ganze Erregung nickst entstanden und den Feinden der Kirche wären Angriffspunkte nicht geboten worden. Nun find wir um eine Erfahrung reicher. Das Verständnis für das Totenfest ist im Volke aufs neue angefacht — und das ist der praktische Erfolg der ganzen Bewegung — und wir dürfen gewiß sein, daß es bei einer eben wellen späteren Kollision der beiden so verschiedenartigen Feiern ebenso gut gehen wird, wie es dieses Mal gegangen ist, zumal das Oberkonsistorium nun sestzubleiben versprochen bat, schade nur, daß Oberkonsistorialrat Waas, dem alle Welt zugestimmt hat, hat gehen müssen. Ein tfuriofum ist zu verzeichnen. Die Geburtstagsfeier sand offiziell am Sonntag, 25. November statt, wurde aber that sächlich überall am 24. November gehalten. Die Feier des Totenfestes sollte offiziell am 18. November stattfinden, wurde aber thatsächlich am 25. November begangen. Nach Erledigung des Voranschlages für 1901/1905, der im ganzen und großen gemäß der Vorlage angenommen nntroe und aus dem ersichtlich ist, .daß endlich die definitive Regelung der Pfarr gehälter vom 1. April 1901 statt- haben kann, folgte die Beratung über die Eingabe deS Evangelischen Bundes, die Einigung der deutschen evangelischen Landeskirchen betr. Bekanntlich hat diese Frage auf der „Eisenacher Konferenz", der rechtlichen Vertretung der deutschen evang. Kirck)enbehörden, eine etwas kühle Abfertigung erfahren. Trotzdem hat sie viele Gönner im deutschen Vaterlande, und wir glauben gern den Worten des Prof. W e i f f e n b a =■ Friedberg, daß sie nicht eher von der Tagesordnung schwinden werde, bis eine entsprechende Lösung gefunden sei. Eifrige Befürworter wenden sich an die maßgebenden Instanzen und drängen zu einer baldigen Entscheidung. Aber in der That ist die Frage äußerst schwierig, und zu ihrer cnbgiltigen Erledigung wird noch mandje Synode darüber tagen. Aengstliche Gemüter sehen bereits ein allzustarkes föerüortreten Preußens, dessen Mrchenbehörde in anderen Ländern deshalb sich keines allzugroßen Vertrauens erfreut, weil sie in der sozialen Bewegung der (Geistlichen eine stark schwankende Stellung eingenommen und vor einigen Jahren eine einflußreiche Persönlichkeit auf der Generalsynode sogar bte Worte fallen ließ, er hoffe die Zeit für gekommen, da her lebte Theologe das letzte national bfonomifdie Kolleg belegt habe. Die Verhandlung endigte mit Annahme einer Resolution: , n. . „Tie Synode spricht der Eingabe des Gesamtvor- standeS des Ev. Bundes, die Einigung der deutschen ev. Landeskirchen betr., ihre Sympathie aus und empfiehlt dem Oberkonsistorium deren warme Förderung." Von drei Seiten war an die Synode das Ansinnen ge- fommen, den hessischen Buß- und Bettag mit Nord- deutschland zu feiern; alle drei hatten ein starkes Interesse daran. In Hessen führt uns nach „alter frommer Sitte" der Sonntag Palrnarurn besonders zur Buße, in Preußen der Mittwoch vor dem Totenfest, also ein Werktag. Hier bei uns, an der hessisch-preußischen Grenze, sind durch diese Einrichtung schon viele Unzuträglichkeiten vorgekommen. Den preußisck>en Untertanen, die in hessischen Betrieben bcfd)äftigt sind, die Krofdorfer, Launsbacher, Wiß- marer ic., die in Gießen arbeiten, ist dieser Feiertag genommen. In Dörfern mit starker Fabrikbevölkerung kann nur der weibliche Teil den Festtag begehen, die Männer haben Werktag, gehen mit Arbeitskleidung durch die Straßen, sie müssen in die Fabrik und dürfen keinen Tag fehlen. „Zu Hause" ist Bußtag, sie stehen aber in der Arbeit. Hinwiederum müssen die hessischen Untertanen in preußischen Betrieben feiern. Dazu bietet sich reichlich Gelegenheit, oenn M'tÄÄ X Bfc* «PM GietzenerAnzeiger " General-Anzeiger w Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen lviittt Sausbmsch« fertigen Smlrm flW tuwÄ«, utottytaW wt peI fofort w W ?J'I*I** ■riö, terjeiineterit’ünglWg sss*?- Mrm eisender? ?? drovip, ggt *sür äuäS °?dlahe gesucht. o,,m SesuchT- S WthtUttr «ommit. WM. Offerten unter X z 38 an die Exvedition d 8L wir auf bäuernbe tlxbeiL (25$s > drück, Möbtlfadrik. ein Sägewerk geiuiht 84S8 Georg echubeStt. kolider, tüchtiger .rbeiter Hemauo Heh. Zferdeknecht | eintreten. Pcherstnle 1>. 3) Gin tuchiign, verheirat, »lbmstze für hiesiger Sin st gesucht. Guter Lohn, Fa> ilogii im Hause. heres in der Exved. d. 81 tt, MMHorstraße 8t. Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zeil die Kontrollpflichtigen anzutreten haben. A. Zu Gießen im Oswalds Garten für die Bewohner von Annerod, Allendorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Langgöns, Leihgestern, Oppenrod, Watzenborn und Steinberg, Hausen, und zwar: Am 12. April 1901. 1. Appell vormittags 8 Nhr: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte» der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots; Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1893 und 1894 eingetreten sind. 2. Appell vormittags 10 Uhr: Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1895 und 1896 cingetreten sind. 3. Appell nachmittags 2 Uhr: Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1897, 1898, 1899 und 1900 eingetreten sind, sowie sämtliche zur DiSpofitton der Truppenteile und der Ersatz-Behörden ent- laffenen Mannschaften der Infanterie. Am 13. April 1901. 1. Appell vormittags 8 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots der Infanterie. 2. Appell nachmittags 2 Uhr: trat, tourten als das anerkannt, was sie waren. Mancher Vermischter Umoersitäts Nachrichten. Gerichtssaat. lick nicht. Volitische Tagesschau. besonders vortrefflich dazu. Dagegen hat man bis jetzt vergeblich gekämpft. In Hessen und Preußen wird es gleich start empfunden. Darum begegnen sich die Casseler und Wiesbadener Synode den kirchlich Gesinnten in der Nähe von Frankfurt mit ihren Wünschen in der hessischen Landes- fynode. Der Sonntag Palmarum als hessischer Buß- und Bettag steckt von alters her tief in unserem evangelischen Volk, noch tiefer vielleicht als der Totensonntag, an dem man vergeblich gerüttelt hat. Mindestens müßte der Palmsonntag, der als Sonntag vor der Karwoche zum Buß- und Bettag sich vorzüglich eignet, als solcher beibehalten werden. Ob auch der neue sich gut einbürgern würde? Die Frage bedarf noch der Lösung. Der „Voss. Ztg." wird von einem Arzte geschrieben: In den Erörterungen, die sich an den Bremer Zwischenfall knüpfen, tritt vielfach eine Thatsache hervor, die beachtet zu werden verdient: das geringe Verständnis für psychiatrische Tinge. Es zeigt sich hier, wie Mteratur. - Illustrierte Geschichte ver deutsche« Litteratur mit auraewählten Proben aus dm Hauptwerken hervorragender Dichter. HerauSaegeben von I. G. Bogt. Zwei Bände. In Lieferungen L 10 P g. oder in Heften A 50 Pfg. Verlag von Ernst Wiest Nachf., Leipzig. Lieferung 66—70. ES fehlt uns hier an Raum, um auf bte Vorzüge des Werkes näher einzugehen, aber wir empfehlen die Bogt'sche Litteratru- geschichte Allen, zumal da der geringe Pret« dieselbe in Jedermanns Bereich stellt. Hatten hat • ausnahmsweise kann das Ministerium für einen lange und wie stark falsche Anschauungen und Vorurteile Einzelfall 'einen besonderen Denkmalrat berufen. in den Gemütern haften bleiben. In der Geschichte der Noch einen Schritt weiter geht das Gesetz, indem es Jrrenheilkunde sind Fälle in Hülle und Fülle verzeichnet, (Artikel 29—32) auch Naturdenkmäler durch ähnliche wo Geisteskranke zur Verantwortung gezogen und hart be- Maßregeln zu schützen unternimmt. Als solche bezeichnet es straft wurden, weil die Obrigkeit - es handelt sich um die "natürliche Bildungen der Erdoberfläche, wie Wasserläufe, Zeit, in der Gericht und Verwaltung noch m einer Hand Felsen, Bäume u. dgl., deren Erhaltung aus geschichtlichen vereinigt waren — Nicht glauben mochte, daß sie einen oder naturgeschichtlichen Rücksichten oder aus Rücksichten Geisteskranken vor sich habe. Nur ganz ausgesprochene Falle auf landschaftliche Schönheit und Eigenart im öffentlichen geistiger Erkrankuna, Falle, in denen auch dem Laien Interesse liegt, und sieht ein allgemeines „ciaesement“ grobsinnlich die „Verrücktheit" und „Tollheit" entgegen- solcher Denkmäler vor, mit denen auch ihre Umgebung — ----- '—"" in gleichem Sinne geschützt werden kann. Mit Freude begrüßt man hier die besondere Bestimmung, daß solche amtlich geschützte Naturdenkmäler oder ihre amtlich ge- chützte Umgebung nicht durch Anbringung von „Gegen- tänden, welche für sie mißständig erscheinen", gestört Werren dürfen, eine Bestimmung, die sich, wie man leicht bemerkt, hauptsächlich gegen geschmacklose Ausartungen des Denkmalschutz. Ter Zweiten Kammer des hessisck>en Landtags ist der Entwurf eines Gesetzes betreffend den Denkmalschutz zu- gegangen, das einem langempfundenen Bedürfnis entgegenkommt und unserem Staate wieder einmal einen Vorsprung , vor anderen deutschen Staaten giebt, die zwar älterer und ausgebildeterer Organisation der Denkmalpflege sich rühmen können, nicht aber zu gesetzlicher Regelung des eigentlichen Denkmalschutzes vorgegangen sind. An einer gesetzlichen , Grundlage hat es uns allerdings auch bisher nicht gefehlt; : doch war die von Georg Moller entworfene Verordnung von . 1818, auf der alle früheren Maßnahmen beruhten, nichk wirksam genug zur Verhütung der Gefahren, mit denen ; das moderne Leben die der flüchtigen Betrachtung leicht , überflüssig erscheinenden Reste vergangener Kulturen bedroht. Was jene Verordnung und die im Laufe der Jahr- zehnte im Anschluß an sie erlassenen leisten konnten und erfreulicherweise wirklich geleistet haben, war die Erziehung ■ der Staatsbeamten zu verständnisvoller Beurteilung und , Behandlung der Denkmäler, mit denen sie amtlich in Berührung kamen, und damit eine praktische Stärkung idealer , Interessen, die, auf dem Boden der Geschichtsforschung erwachsen, langsam, aber unaufhaltsam auch außerhalb der gelehrten Kreise Boden gewannen. Der stillen Arbeit vieler Jahrzehnte ist es zu danken, daß heute die Notwendigkeit . des Denkmalschutzes allgemein anerkannt ist und Aufwendungen aus Staatsmitteln, wie sie bei uns bereits seit 1884 , bis zu beträchtlicher Höhe bewilligt wurden, nicht mehr als Verschwendung gelten. Aber es gilt jetzt^idas Machtbereich des Staates zu erweitern: auch DenMiäler, über die Privatpersonen zu verfügen berechtigt sind, soll er schützen, indem er einerseits Organe der Denkmalpflege bestellt, andererseits im stände ist, für die Erhaltung von Denkmälern, die im Privatbesitz zu Grunde gehen würden, aus seinen Mitteln zu sorgen. „ Artikel 1—20 des neuen Gesetzes beziehen sich auf Baudenkmäler, Artikel 22—27 auf Denkmäler, die durch ge- legentlickse „Grabung" gewonnen werden oder durch methodische „Ausgrabung" gewonnen werden sollen, Artikel 21 sorgt für sinngemäße Anwendung der vorhergehenden Bestimmungen auf bewegliche Denkmäler. Me künftige Organisation der Denkmalpflege ist in Artikel 28 vorgezeichnet, Strafbestimmungen enthält Artikel 33. Es liegt in der Natur der Sache, daß Baudenkmäler und eben erst dem Boden entsteigende bewegliche Denkmäler am ausgiebigsten den Schutz des Gesetzes erfahren werden. Ein Bauwerk, heißt es in Artikel 1, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für die Geschichte, insbesondere für die Kunstgeschichte, im öffentlichen Interesse liegt, darf nur nach vorgängiger behördlicher Geneh- migung veräußert, ganz oder teilweise beseitigt, verändert, wiederhergestellt oder erheblich ausgebessert werden, und Artikel 2 sorgt dafür, daß auch Veränderungen in der Umgebung das Baudenkmal nicht schädigen. Nur eine Konsequenz dieser Bestimmungen ist es, daß der Staat die Möglichkeit haben soll, auf Grund des Enteignungsverfahrens vernachlässigte oder bedrohte Baudenkmäler zu retten oder durch ungeeignete Umgebung beeinträchtigte freizulegen. Eine Schädigung privater Interessen ist da- dnrch ausgeschlossen, daß auf Baudenkmäler, über die Privatpersonen zu verfügen berechtigt sind, jene Vorschriften nur dann Verwendung finden, wenn sie „in das amtliche Verzeichnis der Baudenkmäler (Denkmalliste) eingetragen worden sind." Es wird damit das zuerst in Frankreich angewendete und bewährte Verfahren des „ciaBBement1*, der „behördlichen Einwertung" der Denkmäler in die deutsche Tenkmalpflege»eingeführt, ein Verfahren, das ausreichenden Schutz sowohl gegen Uebertreibungen der Altertümelei wie gegen gedanken- und rücksichtslose Vernichtung und Verhunzung wertvollen alten Besitzes gewährt. Auch ziWllig oder durch absichtliche Ausgrabungen gewonnene Fundstücke werden in Zukunft besser als bisher vor Nichtachtung, Zerstörung, Verschleuderung geschützt sein. Sofort nach dem Fund ist der Behörde Anzeige zu erstatten; die Fortsetzung der Arbeiten ist erst drei Tage von Erstattung der Anzeige ab zulässig, falls die bereits gefundenen Gegenstände oder weiter zu erwartende Funde dabei gefährdet werden können; ferner ist der Staat berechtigt, Grundeigentum im Wege des Enteignungsverfahrens zu entziehen ober zu beschränken, soweit es zu Ausgrabungszwecken erforderlich ist. Bewegliche Denkmäler älteren Besitzes konnten leider so ausgiebig nicht geschützt werden. Hier bleibt das Verfügungsrecht privater Personen ungeschmälert, während auf sbeweglick)e Gegenstände, die sich im Besitz von Gemeinden, Kirchen, Religionsgemeinschaften oder öffentlichen Stiftungen befinden, der Denkmalschutz ebenso wie auf Baudenkmäler sich erstreckt. Eine weitere, sehr berechtigte Beschränkung des Verfügungsrechtes solcher Körperschaften besteht darin, daß sie ihre Baudenkmäler nur nach behördlick)er Genehmigung mit beweglichen Gegenständen als Zubehör ausstatten dürfen. Abgeordnetenhause durchgemacht. Es kann also verstehen ist. Kranke ausgesucht, von denen nicht eruhigenden Gefühl in die Osterferien gehen, ^fürchten ist, daß sie anderen Schaden zufügen tverden. Nie und nimmer aber wird es sich vermeiden lassen, daß —» ------ . k• msolch ein Kranker doch einmal sich vergeht. Der Laie aber waren. Optimisten wollen daraus die Schlußfolgerung b s^er:, wenn er den Kranken lange unter ziehen, daß die parlamentarischen Zustande m Frankreich ch^unden sich hat frei bewegen sehen, zumal wenn sich allmählich zu konsolidieren beginnen, und daß ein auf- ber kranke auch noch seinem Erwerbe nachging. Den richtig republikanisches und Abenteuern abgeneigtes Ko- I x n ä r z t e n e r w ü ch st die Pflicht, für die Auf- binett, wie es das gegenwärtige zweifellos ist, alle Au^ närunq desVolkes auch in dem Gebiete ihrer icht habe, noch recht lange am Ruder zu bleiben. Ob sich Lhätigkeit zu sorgen. An Anfängen darin fehlt es diese Annahme bewahrheiten wird, muß man abwarten; .Z. einstweilen hat das Ministerium einen Erfolg für sich. Und y' auch sonst sind Zeichen der Besserung unverkennbar. Man agt wohl, daß die Regierung nur deshalb noch nicht gestürzt ei, weil man in Verlegenheit sei, wer mit Aussicht auf Erfolg die Erbschaft übernehmen könne. Mer wäre nicht — An bet Universität Greifswald werden, wie man unS von dort schreibt, auch In diesem Sommer (8. Jahrgang) die seit 1894 eingerichteten Ferienkurse gehalten werden — vom 15. Juli bis zum 3. August. Die Fächer find folgende: Sprachphysiologie (Geh.-Rat Prof. LandoiS); Deutsche Sprache und Litteratur (Prof. Siebs, Privatdozent Brutnier); Englisch (Prof. Konrath, Mr. Lovel-Cambridge); Franzbsisch (M. Monod-Paris); Religion (Konsistorialrat Prof. Cremer); Phtlofophte und Pädagogik (Prof. Rehmke); Geschichte (Proff. Geh.-Rat Ulmann, Seeck, Bernheim); Geographie (Prof. Credner); Physik (Proff. Richarz und König); Botanik (Prof. Schütt); Zoologie (Dr. Rosemann). qa-ast uverneymen rönne. wuu uw * Heidelberg, l.^bril. e 0 das schon ein wesentlicher Fortschritt. Wann haben sich ist von ihrem letzten Besitzer an den LöwenbrLuwir Graaf bisher die französischen Ministerstürzer von Profession dar- in Straßburg um 500000 Mk. verkauft worden. Die Besitz'- über den Kopf zerbrochen, was darnach kommen soll? Es übernähme erfolgt am 1. Mai. genügt ihnen, dem gerade am Ruder befindlichen Ministe- * Bom Bodensee, 2. April. Ungeheure Schneemassen rium eine Niederlage zu bereiten; alles andere war neben- siegen Heuer noch auf den Bergen, letztere sind fast bis zum sächlich. Auch heute noch giebt es unzweifelhaft Parlamen- ~ & -n blendendes Weiß gehüllt. Auch die Appenzeller und tarier, die dieser Maxime huldigen. Aber sie erhalten)heute Thurgauer Höhenzüge zeigen noch sehr viel Schnee. Auf nicht mehr so leicht wieftuher die Mehrheit, und das ,st gar 3 Mir. hoch. Wegen bestLndiger tmm^rnoÄemit8 bm Le^'!,LrAnsgesetz" belegte Lawinengesohr 'denen die Bergtouren Heuer erst spät beginn,n. Gesetzentwurf richtet sich bekanntlich, wo nicht ausschließlich, "o doch in erster Linie gegen die zahlreichen Kongregationen, >ie ohne formelle Autorisation bestehen und immense Vermögensobjekte an sich gerissen haben. Es gehört immerhin ein gewisser Mut dazu, und nicht allein in Frankreich, in dieses Wespennest zu'stechen. Andererseits ist aber bei den republikanischen Grüppen in Frankreich der Kampf gegen den Klerikalismus so populär, daß die Regierung wenigstens nicht zu befürchten hatte, daß in dieser Frage die republikanische Opposition sich mit ihren Gegnern a tout pmx vereinigen werde. Tie Rechnung stimmte denn auch: das Gesetz sand Annahme. Geflissentlich war vorher das Gerücht ausgesprengt worden, daß im Falle der Annahme em ernstlicher Konflikt mit dem Vatikan unausbleiblich sei.. Die Römische Kurie ist aber viel zu diplomatisch, um es dieser- halb zu einem unheilbaren Bruch koinmen zu lassen. Sie hat längst ihren Frieden mit der Republik gemacht, und sie steht sich recht gut dabei. Auch aus diesem Aiilaß wird sie es schwerlich zu offenen Feindseligkeiten kommen lassen. Zunächst hat das Gesetz noch den Senat zu passieren, und es ist keineswegs ausgeschlossen, daß dieser „Verbesserungen" im Sinne der Wünsck)e, die in Rom gehegt werden, daran vornimmt. Sodann aber kommt es bei solchen Gesetzen weit weniger darauf an, wie sie auf dem Papier stehen, als wie sie ausgeführt werdem Um sich aber eine Einwirkung v. Gießt«, 2. April. Strafk.mmer. Der Oberförster i P. auf die Praxis zu sichern, darf es die Kurie mit der Regier- ftatI Forfchner in Gtehw war vom Schöffem ung nicht ganz verderben. fleriät tn eine Gefängnisstrafe von 3 Wochm und die Kosten M Gleichwohl ist die Lage des französischen Kabinetts feine mrurtetlt worden, weil er den Handelsmann Eltes« beneidenswerte. Die internationale Politik giebt zwar zu Emanuel Stern, genannt Leonhard, tn Nieder-Ohmen, in der Haubach' unmittelbaren Besorgnissen keinen Anlaß; aber ebensowenig jdjen Wirtschaft dahter mit brr ««S-bung -in'« Verbrechens - näw- fäftt siclr bestreiten daß jederzeit ein unerwarteter Zwischen^ l'ch mit Erstechm — b*droht hat. Gegen das Urteil der eisten Instanz all eiickreten kann, der d^^ntracht der Mächte stört und bat der MgeUagte Berufung an di-Str.fkammer^ewgelegt, um. tine den Frieden bedroht. Im Innern machen die ^oßen Aus- ^"^R^Smtttel ^ha?"jedoch' nicht d-S von dem Angeklaodn et» stände der Hafenarbeiter in Marseille und der Gruben- Ergebnis, vielmehr wird die erhobene Berufung kostmfölltg arbeiter in Monteeau-les-Mines der Regierung viel Kopf- --u..m zerbrechen, und ebenso wird sie nach Beendigung der Ferien auf neue parlamentarische Kämpfe gefaßt sein müssen. Auf Rosen gebettet ist also das Kabinett Waldeck-Rousseau sicher- »urückgewtesen. — Wegen SittltchkettsverbrechenS gemStz S 176, Pos. 3, wird der am 14. Februar zu Harheim geborene rmd dort wohnhafte Friedrich Philipp Guth nach erfolgter umfangrctcher Beweisaufnahme, die ein wenig erfreuliches Bild der Harheimer Jugend, insbesondere der weiblichen, eufroUt, tn eine Gefängnis' strafe von zwei Monaten, unter Anrechnung von sechs Monaten erlittener Untersuchungshaft, mrurtetlt. Der Angellagle erkennt die sofortige Rechtskraft deS Urt*U6 an. — In vollem Umfange geständig ist der mehrfach vorbestrafte Taglöhner Georg Schmidt in Eichmrod, dem zur Last gelegt wird, dem Paul Tscharaken tn Dauernheim « rechtswidriger Absicht eine diesem gehörige Joppe weagevommev^ baden. Die Strafkammer erkennt gegm den Angeklagten, gemätz dob Latrag der Sta-isanwaltschast, unter Zubilligung mildernder U»e Lode, auf eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten, auf dte So einschneidende Neuerungen sind ohne entspreck)ende Umgestaltung des behöwlichen Organismus nicht durchführbar. Demgemäß erscheint in dem Kapitel „Denkmalpflege", das im Voranschlag für 1901/02 zum ersten Male aufgeführt wird, auch das neue Amt des Penkmal- pslegers, der als der fachmännisch zuständige Vertreter der Regierung in allen Fragen des Denkmalschutzes die Verwaltungsbehörden zu beraten hat, auch vom Ministerium des Innern die wichtige Befugnis erhalten kann, in Fällen driuaender Gefahr vorläufig die Einstellung gesetzividrig beWneuer Arbeiten zu verfügen, lieber ihm soll ein vom Ministerium des Innern einzusetzeiider Denkmalrat stehen, der in geeigneten Fällen ein Obergutachten zu er Justizmord kam bei dieser Einengung des irrenl)eilkundigen Wissens zu stände. Erst allmählich ist die Jrrenheilkunde zu der Erkenntnis gelangt, daß es eine ganze Reihe von Seelen- "törungen mit Einschränkung des bewußten Handelns giebt, die ohne auf den ersten Blick erkennbare gröbere Zeichen einher gehen. Es bedurfte feinsinniger, aufmerksamer und andauernder Beobachtung, ehe diese Leiden richtig erkannt Reklamewesens richtet. werden konnten. Bisweilen währte es lange Zeit, ehe einem Tendenz und Formulierung des neuen Gesetzes sind solchen neuen Krankheitsbilde eine Stelle in dem System gleicherweise zu rühmen. Ideale Güter, zu deren gerechter der Jrrenheilkunde gegeben wurde. Viel ist jetzt auf dem Würdigung man langsam genug gelangt ist, erfahren hier Gebiete noch zu thun. Den Aerzten ist allgemein bekannt, Anerkennung und Schutz vom Staate, der ivirksamer als daß Psychische Störungen hier vorliegen, die nur bet dem ber Einzelne oder mit beschränkten Mitteln arbeitende genaueren Studium des Falles festzustellen sind. Sie wissen, Körperschaften — ich denke dabei besonders an die um die wie hier die landläufige grobe Beobachtung leicht zu einem Denkmalpflege so verdienten Geschichts- und Altertums- verhängnisvollen Irrtum verleiten kann. In den Kreisen vereine — diesen Schutz auszuüben vermag. Daß es dabei der Laien fehlt es an dem rechten Verständnis für diese nicht büreaukratisch zugehen soll, dafür bürgt die geplante schwerer erkennbaren psychischen Erkrankungen. Tie Laien- Organisation der staatlichen Denkmalpflege, die vielleicht welk beharrt nock) zumeist bei dem Vorurteil, als geistes- bald schon weiterer Ausbildung bedürfen wird, in ihren gestört nur denjenigen anzusehen, der tobt oder melan Grundzüqen aber gewiß bestehen bleiben kann. Die Gefahr cholisch ist oder sichtlich ganz verkehrt handelt. Wenn bet eines zu ängstlichen Denkmalschutzes zum Schaden der le- diesen nicht so drastischen psychischen Leiden der Irrenarzt bendiqen Gegenwart braucht man noch weniger zu fürchten; mit seinem Fachurteile zu Worte kommt stoßt er bei den im einzelnen wird vor ihr schützen das im Gesetz vor- Nichtärzten oft genug auf schweren Widerstand Er muß gesehene verwaltung'srechtliche Verfahren, das dem vom hören, daß seine Annahme als durch fern SonderMidium Denkmalschutz Bedrohten offen steht, im allgemeinen die beeinflußt und dem gesunden Laienverstande als unfaßbar Besckwidenheit der Geldmittel, mit denen auch heute und bezeichnet wird. Hat man es doch erlebt, daß irrenarztliche künftig der Staat einzugreifen in der Lage ist. Unsere Gutachten in derlei Fällen von den ^urijken aufs ab- Volksvertreter werden, wenn sie diesem überaus umsich- fälligste beurteilt wurden. Mehr Wissen aus diesem Ge- tiqen und gediegenen Gesetzentwurf ihre Zustimmung er- biete würde der Mgemeinhett gut thun. Tie irrige Anteilen unserem staatlichen Organismus ein neues Element schauung der Laienwelt wird noch durch einen Grundzug höherer Kultur einverleiben, das nach seinem Vorbild der modernen Jrrenpflege verstärkt, einen Grundzug, der hoffentlich auch andere Bundesstaaten recht bald sich ungemein segensreich ist. Er geht daraus hinaus, dem (•baffen werden. Sauer. Geisteskranken so viel Freiheit wie nur möglich ist, ohne ihn ————— ■ 1 und seine Umgebung zu gefährden, zu gewähren. Nicht nur, erteil in Frankreich. daß das Offenthürsystem Eingana in die Jrrenheilanstalten 4-arzamenrSserten IN ^fimden hat. Geisteskranke werden iii landwirtschaftlichen Tas Kabinett Waldeck-Rousseau hat trotz ^s^ger Kolonien untergebracht. Die Zuweisung von Geisteskranken Stürme eine neue Parlamentssesfion überstanden, und es in Stadt und Land findet immer weiteren hat sogar, wenn auch nicht ganz mühelos, den Vereinsgesetz- to€rben diese freie Verpflegung, wie das 6TT ttülltTTTX aXam mz*»• xa• aawafn.T i«VIA tAtiyi n I ii.*r . j .— _ - v i — — * mit dem beruhigenden Gefühl in daß es Erfolge zu verzeichnen hat, wie lange einem französischen Ministerium nii tu schvrovpttSt ÄS rüb r SotmUUfli 91 It 3benb5 6 W- Brlchte uti) Hk flfiMtnbt. anctlbur Sei Zi M hiefii (Ktragu M:: Nr 47 bte Fii bad)“ zu Gehen ; i Nr. 4B ble M Ziehen > ßchb-r: an Frau ÄuMe! Nr. 49 bü ? Rappen“ zu ® 'Mura ist erteil ebetWafelbfc Nr. 50 bie | zu Sießm; Inhal Nr. 51 bie g Gottlieb Naul Nauheimer baselbst Nr. 52 bie Hotel Tchütz" selbst. Prokura ist oenbifdbji. Mefitn, bei Mm orbentlii Samstag den Hatt, wovon bie mit, l<1^ üitiligung in . Schaltung des *\nb SeUger L,unb des Mairien iU1n B-JS § u bet N nden des $eie 2 «ygeitilt werde ^lung keine s Darmstadt, bt 1548 2502 ] Ul 7h=uih»e uni -»d S-Den Ä’H 5 WnbeltT*’®* b-- S»°ch ."Z/mdic to i', ^®i> Ä-/.S 'EU: !SLjK inbate Z2 ^Iebt ■kB* Kss Tafl? eGK-ä S? 5ie wissen meinem m \ ben frto*1"1'8 dich h«nfiiiiBen. $it SoieJ, Sontttnl, als «eite, 2«*0b« mtlen ■W fianbelt. Senn fei !n rnd-n fei 3rraar.it °™mt, itößt er fei fe„ n SBiberffanb. 6t mit» "ch jein Sonderstudium ^ritantK als unfaßbar rlebt, daß irrenärztliche den Juristen aufs ab- Wissen auf diesem &- t thun. Tie irrige Ari- durch einen Grundzug , einen Grundzug, der t darauf hinaus, dem ur möglich ist, ohne ihn zu gewähren. Nicht nur, n die Jrrenheilanstalten i in landwirtschaftlichen isung von GeistesKantm sindet immer meifcmi e Verpflegung, wie öas gesucht, von denen nicht Schaden zusügen werden, ch vermeiden lassen, daß vergeht. Der Laie aber i Kranken lange unter ;en sehen, zumal wenn nverbe nachging. Den glicht, für dieAuf- r dem Gebiete lhrer Infängen darin fehlt e» N* ti war ° unb bl< > Kirsel 3 S^ ricnbel^fluM» tf&tfSaöS * Ä'A--2'L---Ä .M Nch-I ;ri*Ä»...... -ov ' s. >!« Söwmbtiuntrt 6ra« rta«ft worben. ®ie8t den Kaiser in gröblicher Weise beleidigt haben soll. Der Hauptbelastungszeuge, der auch die Anzüge ver» rnlaßte, konnte wegen unbekannte- Aufenthaltsorie^ — es lieat die V rmutung sehr nabe, daß er sich der Zeugenfchait in der Haupt» -'^Handlung durch die Flucht entzogen hat — nicht geladen werden. Daß Gericht erkennt, dem Anträge deS Staatsanwalts entsprechend, auf Freisprechung deS Angeklagten von Strafe und Kosten und l gt der StaatSkass- auch die durch di, Ladung der Entlastungszeugen, die die Derteidigunt.bewirkt haste, entstandenen Kosten auf. Wer auf billigste Art den Heschmack der Suppe«, Saucen, Gemüse rc kräftigen und deren Verdaulichkeit erhöhe« wtll, verwende wenige Hropfe« genüge«. Zu haben in Fläschchen von 55 Pfg. an bei Eberhard Metzger, SelterSweg 70. Ebenso empfehlenswert sind Wvggi's Suppenwürfel ä 10 Pfg., sowie Waggi's Konitr-u-Aapfel« ä vz unb 16 Pfg. Kirchliche Kachrichtrn. ßjruanqelische Gemeinde. «rstudvnnerStag den 4. April. ebendaselbst. Nr. 50 die Firma .Gustav Mund, Hotel Victoria- zu Gießen; Inhaber: Gustav Mund daselbst. Nr. 51 die Firma „Hotel Grobherzog von Hessen, Gottlieb Nauheimer" zu Gießen; Inhaber: Gottlieb Nauheimer daselbst. Nr. 52 die Firma „Philipp Reitzel, Besitzer de» Hotel Schütz" zu Gießen; Inhaber: Philipp Reitzel da- selbst. Prokura ist erteilt an Frau Susanne Reitzel, geb. Schaller, e -endiselbst. Gießen, den 80. März 1901. Grobherzogliches Amtsgericht. Gottesdienst der iskaeÜtischrn Keligionsgksellschast. Donnerstag den 4. und Freitag den 5. April 1901. Passahseft. 1. Tag. Vorabend 6" Uhr, vormittag» 8 Uhr Predigt, nachmittag» 4 Uhr. 2. Tag. Vorabend 7“ Uhr, vormittag» 8 Uhr. «abbathfeier den 6. April 1901. Vorabend 6» Uhr, vormittag» 8 Uhr, nachmittag» 4 Ufr, Sabbathausgang 785 Ubr WochengotleSdtenst. morgen» 6* Uhr, abend» 6®1 Uhr. Der Borfitzende des Berwaltungsrates: v. Hensert. Ruttershausen ein gut in Holz stehendes zweistöckiges Wohnhaus zum Abbruch versteigern. Ludwig Heorgi. garantiert frische Ware 10 «tück 52 Pfg. 10 Stück 55 Pfg. Bekanntmachung. d^s hiesige Handelsregffti!»., Silbt. A, wurde ein- unter: Addnuh Dienstag den 9. April, vormittags 10 Uhr, HI. Kr. Keusche C$itiibe5-C£otteric. Dikhuuy II. Klasse 2. April 1901. Nummern, neben welchen nichts bemerkt ist, sind mit 100 Mark gezogen. (Ohne Gewähr.) In der JohanneSkirche. Abends 8 Uhr: Viarrer Euter. Beichte und hell. Abendmahl für die Lukas- und Johannesgmeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erdeten. Karfreitag de« 5. April. In der Stadtkirche. Vormittag» 9Vi Uhr: Pfarrer Schlosser. Beichte und heil. Abendmahl für die Matthäus- unb Markus- gemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten. DormtttagS 11V» Uhr: Kinderktrche für dir Matthäus- und MarkuSgcmeinde. Pfarrer Dr. Grein. AbendS 6 Uhr: Siehe Johannesktrche. In der JohanneSkirche. Vormittags 98/i Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Z Beichte und heil.Abendmahl für dieLukas- undJohannesgemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder G«meinde erbeten. AbendS 6 Uhr: L turgilche Andacht. Pfarrer Euler. Nach sämtlichen Gottesdiensten wird eine Kollekte für die christlichen Anstalt," in Jerusalem erhoben werden. Sm 2. Osterseurtag findet die Konfirmation der Kinder au» der MarknS- und MUitärgemeinde statt. Mit der Konfirmation ist die Feier deS heil. AdendmadlS verbunden. Die Beichte hierzu wird am 1. vsterfeiertag, nachmittag» 2 Uhr, gehalten. Anmeldung bei dem zuständigen Pfarrer erbeten. Gottesdienst in der Synagoge, Südanlage. Israelitische Religionsgemeinde. Donnerstag dm 4. unb Freitag den 5. April 1901. 1. Tag. Borabend 6" Uhr Paffahfeft, morgens 8* Uhr Predigt, nachmittags 4 Ubr. ; 2. Tag. Vorabend 788 Uhr, morgens 8’-’ Uhr Predigt, abendS 6« Uhr. »em. Während der Sommermonate beginnt der Morgen- gotteSdienft am Sabbath um 81/, Uhr. | ä Schachtel 25 Pfg. a> zu haben in Apotheken s ” und Drogerien oder direkt 3 < bei A. F. H. Pascoe, ? Mülheim (Ruhr). 1111 Arbetterbewegung. Marseille, 2. April. Die Arbeit auf dm Quai» ist in größerem Umfange wieder ausgenommen worben. Die Zahl der heute ’rflb eingestellten Tagelöhner beläuft sich auf etwa 36,U Mann. Die Maßregeln zur Aufrechterhaltuug der Ordnung werben immer noch sehr ftreng gehandhabt. 47 die Firma „Hotel Kühne, Zacharias Hau. bad)“ zu Gießen; Jnhiber: Zacharias Haudach daselbst. Nc. 48 die Firma „Junus Lenz, Hotel Lenz" zu ließen- Jnhab-r: Justu» Lenz daselbst. Prokura ist erteilt au Frau Auguste Lenz, geb. Petri, ebendaselbst. Nr. 49 die Firma „Anton Weigand, Hotel zum Rappen" zu Gießen; Inhaber: Anton Weigand daselbst. Prokura ist erteilt an Frau Julie Weigand, geb. Krampf, Kitzel« im Hatse rc. rc. g unb zur Erfrischung find Pascoes ! Ci Brust pastillen e ä Neu! Neu!„ E Das beste bei Erkält- S E ung, Husten, Heiserkeit, Job. Seibel Ludtvigsplatz empfiehlt für die Feiertage Ludwigsplatz prima Weine N von 50 Pfg. an per Flasche bis zu den feinsten Markm. Schaumweine, Südweine, Kognaks* la. Westfal. u. Kravuschw. Servelatwurst u. Zchmkeu Mehl, Zucker, Rosinen, Corinthen, Sultaninen, Mandeln in nur prima Waare zu billigm Preisen. 2582 «•®eeee@eeeeeeeeeeee ist die beste, man kaufe nichts anderes. Das beste ist des guten Feind. (Original-Marke in Dosen.' Probat Ar 1 1,20 . (außerordentl. preiswerte Qualität) S robat Nr. 2 1,40 . robat Nr. 3 1,60 . robat Ur. 4 1,80 . Gehr. Berdux A.»oß°M-ß- 27^ Lindenptatz 12. fiuultiiertiu für das GM. Hefts. Die ordentliche Hauptversammlung findet Samstag den 20. April 5.I., nachmittags 4 Nstr jy dem Allsstrüullgssssle der Kuusthsüe za Narmfladt statt, wovon die Mitglieder des Vereins mit dem Ersuchen um zahlreiche Beteiligung m Kenntnis gefetzt werden. LageS'Orbtmug. Erstattung des JahreSberichrS für 1900 über Bestand, Wirksamkeit und Vermögenslage deS Vereins. Vorlage der Rechnung für 1900 und des Voranschlags für 1901. Entlastung deS Rechners Wahlen zum VerwaltungSrat. Nach 8 14 der Statuten müssen Anträge der Mitglieder dem Vorsitzenden deS Vereins 14 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich mitgeleilt werden, widrigenfalls dieselben in der berufenen Versammlung keine Berücksichtigung finden können. Darmstadt, den 22. März 1901. In bet GtAdtttrche. Vormittag» 9 Vs Ulrr: Vorstellung unb Prüfung dcr Konfirmanden s der Marku»- und M litärgcmri^de. Pfarrer Dr. Grein. AbendS 6 Uhr: Pfarrer Dr. Grein. Beichte unb heil. Abendmahl für die Matthäus- und Marku» fti-mtlnbe. Anmelbung vorher bei dem Pfarre, j-der Gemeinde erdeter. Iagdvrrpachtung. Am 13. April, nachmittags 2 Uhr, soll die der Gemeinde Geilshausen gehörige Feld- unb Waldjagd auf weitere 6 Jahre auf Großh. Bürgermeisterei - Bureau ver- teiqert werben. Geilshausen, 2. April 1901. Gr.Bürgermeisterei Geilshausen Wagner. 2560 Dte Hohverfieigerung vom 27. und 28. März d. I. in der Oberförsterei Schiffen- wrg ist genehmigt. Dte Ab- uhrscheine können vom 9. April m bet dm zuständigen Heb- iellm in Empfang genommen werden. Die Ueberweisung des Holzes findet Donnerstag den 11. d. Ms., vormittags 8 Uhr, statt. Gießen, 2. April 1901. Gr. Oberförsterei Schiffmberg. Heyer. 2544 Prohat- Kaffee aus eigener 2480 Mllt- DWpf - ßaffenösterri. Probat per Pfund 0,92 Mk. Familien Nachrichten. Gestorben r Grosib. Major a. D. Karl Hallwach» in Darmstadt. 14 75 109 31 74 210 23 46 52 53 67 76 97 331 33 43 445 46 52 55 76 85 563 94 618 35 72 708 36 14 65 810 43 62 97 931 39 48 1200] 78 84 86 1033 78 112 270 300 '18 32 |200] 76 85 408 42 48 509 23 [200; 27 47 93 625 790 874 962 63 71 74 1200) 2149 69 92 363 |2000] 64 404 30 47 612 53 721 31 86 851 962 3306 7 22 158 80 82 248 371 77 412 532 84 602 748 59 [200J 813 76 78 85 923 27 41 4007 32 190 201 22 23 29 62 83 315 41 45 69 409 89 579 644 731 33 53 55 57 59 94 99 830 78 85 913 48 5154 77 217 18 81 345 49 63 462 72 92 513 50 79 642 736 807 14 [200] 49 92 6023 93 150 202 3 30 302 93 404 5 17 92 509 55 86 729 49 801 14 64 913 [250] 17 22 53 7021 73 169 73 [300] 95 204 59 89 385 407 37 538 61 601 40 59 73 730 60 817 61 77 92 927 35 62 [200] 65 71 75 8 017 54 118 36 204 38 50 97 316 22 26 42 51 55 470 52.) 54 624 30 56 65 73 88 [ 50001 860 975 9056 113 56 69 71 252 309 49 50 [300] 98 439 59 75 502 36 [200] 69 632 33 55 716 [250] 92 833 83 10003 6 30 102 14 17 227 80 306 34 71 433 52 57 71 577 603 o 27 34 77 96 744 68 86 88 926 61 79 M' 61 102 11 22 30 75 80 2:34 78 82 98 301 50 51 [1000] 56 84 85 4 ,2 90 503 39 [500] 60 77 94 633 37 75 746 68 814 35 42 58 901 76 80 12002 35 55 77 85 151 216 47 88 89 91 92 308 79 94 500 6 36 42 48 633 720 35 852 61 73 92 964 1 3056 68 [200] 91 HO 81 262 89 325 96 444 74 564 611 18 26 79 87 776 93 816 20 41 50 79 87 14034 36 74 108 70 224 95 306 [250] 16 21 95 412 29 75 560 604 67 722 23 67 949 87 89 _ r M 15035 59 123 90 214 48 92 304 52 64 81 432 34 80 [40 000] 82 503 37 63 83 99 620 37 51 709 29 67 92 817 79 1 6117 46 90 [200] 201 35 386 430 37 [300] 536 80 607 66 68 76 707 32 77 825 77 82 99 903 15 53 17007 48 65 82 103 34 207 60 77 78 359 68 413 47 543 [1000] 56 57 59 61 69 657 [200] 71 719 66 72 92 803 1500] 917 1 8001 10 27 30 73 234 70 95 442 43 60 64 511 57 71 87 [250] 88 92 639 96 735 78 810 54 67 99 19004 25 93 96 133 40 69 221 87 324 26 53 86 92 95 426 [200] 27 [200] 33 35 50 [200] 536 85 98 637 71 [200] 75 719 48 52 92 96 814 34 917 56 58 63 89 20022 46 145 [250] 79 230 321 42 400 7 45 66 523 55 641 51 56 71 703 16 19 29 67 7 7 93 839 65 1200] 951 21014 44 182 207 23 60 86 423 39 526 768 92 866 97 9:JO 22 »26 [250] 32 41 42 52 130 44 52 72 202 10 37 44 305 27 57 99 401 10 56 71 513 [500] 22 38 [200] 39 71 A4 [200| 624 64 701 2k 34 45 77 828 942 230(7 121 36 62 240 76 99 308 27 37 412 17 92 515 56 709 28 61 75 89 849 60 81 2 4008 50 51 58 81 103 17 52 59 [200] 69 201 32 51 93 303 75 436 42 61 517 [3000] 30 50 77 90 604 16 40 55 61 706 56 57 68 83 85 825 62 85 904 30 76 25115 38 63 90 237 99 304 57 66 448 68 79 503 12 .50 88 621 65 733 52 68 97 838 52 60 924 45 49 [200] 81 26013 91 [300] 204 [300] 76 308 30 402 518 678 755 856 70 82 9:34 49 59 68 98 2 7076 82 133 76 [250 83 305 50 [250] 84 97 402 72 539 48 57 79 609 26 66 81 [250] 739 86 99 864 912 63 [250] 28047 52 121 57 69 71 226 44 401 38 47 504 44 609 13 756 812 47 58 921 27 58 84 91 29037 50 93 126 36 79 224 [ 300 ] 40 67 348 92 96 419 520 621 30 [200] 40 53 56 58 69 729 42 62 99 806 64 72 [200] 80 926 45 71 72 73 30 )! 1 151 77 222 38 73 93 363 95 410 539 76 676 726 39 52 88 92 904 8 21 71 31028 46 43 102 26 [300] 42 96 204 7 4 80 83 345 93 4-0 70 530 41 708 10 80 36 51 57 827 [300] 37 48 63 76 956 89 92 32001 ,58 71 85 95 155 [200] 72 243 [259 | 66 303 42 74 83 441 76 [1000] 84 89 507 72 707 93 912 26 70 73 81 94 96 3 3<»76 94 143 49 o4 7 / 28o 317 58 86 425 65 501 10 30 84 93 641 50 701 802 63 81 993 94 118 77 89 244 50 307 48 52 455 519 30 52 54 660 97 713 38 88 852 944 60 3 5045 126 39 66 202 21 378 510 54 55 70 640 42 754 59 65 839 3 6035 183 275 350 71 440 57 81 533 49 52 54 621 43 o3 68 74 '04 8 41 50 56 79 84 [500! 97 98 811 24 30 39 40 85 9< |2-)0 933 38 41 [2000 37094 116 20 21 49 [20»] 51 68 91 224 43 74 97 3/1 438 93 51o 68 7.< 673 748 76 842 [200] 966 85 38-01 63 128 35 81 83 219 46 64 72 77 93 335 477 80 93 506 43 85 738 [250] 81 810 55 57 906 [250] 38 390o 131 58 85 219 26 36 43 58 [2CO] 91 324 79 88 89 408 31 62 595 620 29 743 850 948 „ 4 0030 53 64 151 242 50 [200] 62 91 316 23 423 500 31 46 657 77 87 /30 55 61 69 78 866 85 943 82 [250] 41003 57 118 ! 2001 211 321 45 S8 92 468 527 [300] 4 1 74 625 42 714 46 |200] 818 54 [10 000] 69 78 945 49 55 66 73 76 92 42019 [250] 22 65 106 67 215 52 65 70 96 97 336 58 60 72 4:32 512 52 68 612 730 45 72 73 80 845 49 78 98 984 43037 101 35 91 221 71 443 514 69 74 635 38 [500] 78 811 925 68 4 4004 [500 40 60 103 56 64 74 87 227 31 349 459 65 98 536 42 54 65 611 36 81 86 723 80 [200] 98 821 23 31 59 913 65 78-83 87 90 91 BF Wein "W Hervorragende Flaschenweine der Jahrgänge 93,94,95,96,98 n. 99 8hm-, Mosel-, sraefös., itaL, griedj., weiße b. rote Meine in Vi unb Vi Flaschen. 2542 Deutsche «ud französische moussierende Weiue in verschiedenen Sorten in V, unb Vi Flaschen. 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