Philippine Welser wurde von Frl. Schölermann dargestellt, die damit wohl ihre letzte „Rolle" gespielt hat. Wie wir hören, wird sie der Bühne für immer Valet sagen, um sich in da« Joch der Ehe zu fügen. Herr Liebscher charakterisierte den römischen Kaiser Ferdinand mir viel Geschick. Wir hatten ja öfter Gelegenheit, die DarstellungS- knnst des Herrn Liebscher lobend hervorzuheben ; alle Theaterbesucher erinnern sich der hervorragenden Leistungen dieses Künstlers, namentlich war fern „Flacysmann" eine Figur, wie sie sich Otto Ernst wohl vorgestellt hat. Die Saiserrolle aber bot ihm wenig Gelegenheit, sein Talent zur Geltung zu bringen. Herr Liebscher wird dem Gießener Theater, wie wir hören, treu bleiben und in der nächsten Saison wie bisher der Direktion eine kräftige Stütze bleiben. Auch Herr Ramsey er, deffen Franz Welser allen Ansprüchen genügte, wird im nächsten Winter wieder zu uns zurückkehren. Herr di Bal- thini, von deffen stetig fortschreitender künstlerischer Entwickelung, die zum Ende der Saison eine für unsere Der- hältniffe tüchtige Kraft zeugte, gab mit Geschick den liebenden Erzherzog Ferdinand. Sein Freund, der Graf Franz von Thurn fand in Herrn Marlitz einen würdigen Repräsentanten, wir hatten zwar öfter Gelegenheit, iHv bester spielen zu sehen. Herr Reinhardt scheint sich allmählich Mühe zu geben. Sein Mathias Overstolz war allerdings noch recht mäßig. Gänzlich verfehlt war leider die Rolle des Herrn Heuser als Hans Overstolz, der hier und da unfteiwillige Heiterkeit erzielte. Ein zierlicher Page war Frl. Wohl brück, die wahrscheinlich auch unserer Bühne erhalle» werden bleibt. Auch Herrn Lach mann, der durch seine mit großem Geschick dargestellten komischen Rollen vielen Beifall gefunden hat, werden wir im nächsten Winter wahr- scheinlich Wiedersehen. Frl. Eichenwald, die allseitig beliebte Soubrette, entsagt ebenfalls wie Frl. Schoelermann der Bühne und tritt in den Stand der Ehe. Als Schützenlies'l Röff'l Wirtin, „Wera" in Mann im Monde und bei vielen anderen Gelegenheiten hat sie große Erfolge errungen. Pfl. -o. In der Frankfurter Oper wurde am letzten SamStag Kienzls „Evangelimann" gegeben. Die Handlung vermag ein tieferes Interesse nicht zu erwecken. Sie trägt einen vollständig episodischen Charakter und ist größtenteils un- motiviert. Der „Held" Matthias ist durchaus Passiv und unverständlich ist die grenzenlose Rachsucht seines Bruders Johannes. Die Zerschneidung der Handlung in zwei gleiche Teile, zwischen denen ein Menschenalter liegt, zeugt von erheblicher bühnentechnischer Ungeschicklichkeit. Man begreift nicht, warum Johannes zum Brandstifter wird und seinen brüderlichen Nebenbuhler auf 20 Jahre in den Kerker bringt, man begreift nicht, warum Matthias, der spätere Evangeli- mann, für schuldig gefunden wird, obwohl doch die Brant die beste Zeugin seiner Unschuld ist. Das Libretto also ist durchaus verfehlt, schlimmster Dilettantismus. Die Musik läßt im ersten Akte gleichfalls kalt. Sie ist sehr melodisch, aber wenig originell, rückgratlos, weichmüttg, phrasenhaft. Die Kegelszene ist ja recht nett, aber operettenhaft und sinnlos lärmend, sowohl im Orchester wie im Chor. Der zweite Akt dagegen erhebt sich weit über den ersten, textlich wie musikalisch. Die Handlung ist spannend und auch die Musi! feffelt in ungleich höherem Grade. Allerdings bestätigt sich auch hier das Wort Rubinsteins: „Wo Gedanken schien, stellt ost zur rechten Zeit ein Leitmotiv sich ein." Lieblich ist die Kiuderszene und ohrenfällig der Choral. Die ganze Erzählung des Mathias erinnert musikalisch lebhaft an die des T-unhSuser. starken und nachhaltigen Eindruck aber ruft der zweite Teil lachprüflinge unteren und mittleren W m erhalten griWa Hütet« ■ goetöeMr M, twi MR LZM SHÜ«He 29, Lttnkn. »Weier n, kautionUhig, sucht ^trttataspoßa. udjenber iß seit einem Ich nwaMureau lhätifl. bereS in bet (foiebition, 5*”fler Haulminm umständehalber auiWwch Runß. Offert, unter VM e «TDebilion b. 81. Wschttl lltrlmiai sucht ihre 8 Knaben, welche Juni, und August in Tiesten iiv len, einePeterSbuM Familie, irrten unter M. 01086 tut Wditivn dieses Blattes Ml pIMti r CbaiDctol, R k DM !8crgMe 15. 05282 M brieflitb oder mündlich. falben Wit W 01088 kiirchenvla- < 11761 3d) toobneöom l.lpri 8 (®,fÄ _ v. vmeod, Schuhmacher^ Bnnd entladen: 6er gescheckter, auf den Ava Wnb. 8 ,1 **■ Thema.' Ischwed*” irsSJ nhen*den Vota»! enh»«en [k 1.20 sto- ettich°nfl Rr. r» Erstes Blatt. 151. Jahrgang. Mittwoch 3. April 1901 Erscheint ti-llch mit Rn»,ahme M MonlagS. Mr Eichener fawHitn- NMNf MrWn lern An. .chGer.m mit,Heß uni „vlätttr UrH- •»HMenbe" »iet» »al WSchinttich bei|ekl Mrier. ■MMm, toe^tion unb BmUhiI. »ch-tsttad« 7. GietzenerAnzeiger w SWerai-Anzeiger v Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gietzen vezugspretr bierteljäNL 9K. 2.20, monetL 75 mit vringerlodn; durch w Achtzolesbellen i»kvtehStz»t. Mk. 1.90, monatl. 65 Pch 8« Prchde-a, »ierwjichvt. SW. 2.00 ohne BcfltBfdb •Ulefln» 90 Via- Adresse für Tepef*«! Anzeiger Ließen. Fernsprechanschluß Ät.M. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird Die Abhaltung deS aus den 2. April d. I. in Braunfels anstehenden Biehmarktes an die Bedingungen geknüpft, welche durch meine, den Markt in Leun betreffende Bekanntmachung in Nr. 42 des Kreisblattes von 1901 veröffentlicht worden find. Der Auftrieb beginnt um 9 Uhr vormittags. Aus der Provinz Oberheffen des Großherzogtums Hessen dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden. Wetzlar, den 25. März 1901. Der Landrat. Bekanntmachung, das Erfatzgefchäft pro 1901 betreffend. Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1901 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar: I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen. Mittwoch den 27. März, vormittags von 9 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters, Hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbäch, Lauter, Lindenstruth,Odenhausen und ReinhardShain; Donnerstag den 28. Marz, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Queckborn' Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, WeickartS- Hain und Weitershain. Freitag den 29. März, vormittags von 9 Uhr an: Losziehuug. II. Zu Giehen in der Restauration „Zum Lonys Bierkeller", Schanzenfiraße 18. Samstag den 30. März, vormittags von 8 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen und Gießen bis zum Buchstabe P d?» Jahrgangs 1899; Montag den 1. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1899 und 1900); 1899 vom Buchstaben R—Z; Dienstag den 2. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1901) der Stadt Gießen; Mttwoch den 3. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck, Großen-Linden, Hattenrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Mainzlar und Oppenrod; Mttwoch den 10. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck. Donnerstag den 11. April, vormittags von 9 Uhr an: Losziehnug. III. Zu Lich im Rathaussaale. Freitag den 12. April, vormittags von 9 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich und Grüningen; Samstag den 13. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Lich und Muschenheim; Montag den 15. April, vormittags von 9 Uhr au: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Nieder- Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober- Hörgern, Rabertshausen und Rodheim; Dienstag den 16. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Billingen und Watzenborn mit Steinberg. Mttwoch den 17. April, vormittags von 9 Uhr an: Losziehurig. Besondere. Bestimmungen. 1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen chr gesetzliches Domizil — ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten; b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; e) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten; > und im Jahre 1881 geboren sind; ferner Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1899 bezw. 1900 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist. 2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen. 3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurülk- stelluug in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hatderbetreffendeFamilienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission einzufinden, oder, wenn dies nicht möglich ist, kreisärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen. 4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart- Hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 5. An der Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los. 6. Die Grosiherzoglicheu Bürgermeistereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörige» oder in ihrer Gemeinde gestellungSpstichtigeu Militärpflichtige» auf Grund der ihnen bereits zugegangeueu Stammrollen zu der Musterung vorzuladeu. Bemerkt wird hierbei, daß Militärpflichtige, welche sich auswärts anfhalteu, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur au ihrem Anseuthaltsort gestellungspflichtig find. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Mufte- rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren 1/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Gießener Stadttyealer. Philippine Welser. Historisches Schauspiel in 5 Akten von Oskar v. Redwitz. Samstagabend gelangte als 106. Vorstellung, als 12. Bolksvorstellung und als Schluß der Theatersaison Redwitz' „Philippine Welser" zur Aufführung. Das Haus war sehr gut besucht. Wie viel wurde schon über die Augsburger Patriziertochter, die schöne Philippine Welser, geschrieben! Sie hat ihre Poesie in unseren der Romantik üch wieder nähernden Tagen nicht verloren. Im Volksmund, im Lied, auf der Bühne lebt das zarte Verhältnis des bürgerlichen Mädchens zu dem Kaisersohne, dem Erzherzog Ferdinand, noch nach mehr als 3 Jahrhunderten fort. Auf vrm Reichstage zu Augsburg soll der Prinz Philippine kennen gelernt haben. In Böhmen schloffen sie den Bund fürs Leben still und heimlich. Des mächtigen Kaisers und Vaters Widerstand bezwang der rührende Liebreiz der schönen Philippine. Sie wurde zur Freifrau erhoben. Unter der großen Zahl der Frauen, die dadurch berühmt geworden find, daß fie, dem Zuge ihres Herzens folgend, einem durch Rang unb Stand ausgezeichneten Manne ihre Hand zum Lebens- Sunde gereicht haben, steht Philippine Welser in höchster Achtung und Verehrung. , ,, k Diesen in der Mitte des 16. Jahrhunderts spielenden Borqang hat Oskar v. Redwitz als Schauspiel verarbeitet, tffaen litterarischen Wert besitzt das Stück nicht, es wimmelt oon nebensächlichen Szeneu, bedarf vieler Verwandlungen und die eigentliche Handlung wird in den Hintergrund gedrängt. Gespielt wurde eigentlich recht mäßig. Besonders waren loie Nebenrollen teilweise sogar „programmwidrig" vertreten. Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Donnerstag den 28. März im Gasthaus „Zum Rapp en" zu Grünberg, Mittwoch den LV.April in der Restauration „Zum Sony s Bierkeller", Schanzenstraße 18, zu Gießen, Dienstag den 16* April im Rathaus zu Lich, die Klassifizierung der Mauuschasteu der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Ausgebots und der Ersatz - Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 1. März 1901. Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. Boeckmann. Gberlklltusllt Mger vor dem Gberkriegsgericht. Wir haben gestern bereits bas Urteil der ersten Berufungsinstanz in der Sache des Oberleutnants Rüger mitgeteilt. Heute sei folgendes nachgetragen: Tie Anklage lautete auf vorsätzliche,überlegt« Tötung. Das erstinstanzliche Urteil war auf bloßen Totschlag ergangen. Der Gerichtsherr Generaloberst! Graf Häseler hatte Berufung dagegen angemeldet, weil die Tötung mit Üeberlegung ausgefuhrt sei, und weil aus diesem Grunde Bestrafung wegen Mordes angezeigt sei. Auch der Angeklagte hatte Berufung eingelegt. Das Verhör gestaltete sich wie folgt: Präs.: Sie sind mit 18 Stunden Stubenarrest vorbestraft. Wofür haben Sie diese Strafe erlitten? — Angekl.: Wegen Trunkenheit. — Präs.: Herr Angeklagter, was wollen Sie auf die gegen Sie erhobene Anklage erklären? Angekl. schweigt. Präs.: Wie haben Sie zu dem Hauptmann Adams gestanden? — Angell.: Dienstliche Beziehungen habe ich niemals zu ihm gehabt; auch war ich nicht näher mit ihm befreundet; aber im Privatverkehr stand ich gut mit ihm. — Präs.: Hatten Sie an jenem Tage viel getrunken? — Angekl.: Ja, beim Diner ein Glas Sherry, eine Flasche Zel- tinger und anderthalb Flaschen Champagner. Vorher aber hatte ich vormittags beim Frühschoppen mehrere Glas Bier, außerdem vor Tisch noch ein Glas Rotwein getrunken, das ist früher zu erwähnen vergessen worden. Nach Tische habe ich dann noch ziemlich viel Bier, nämlich sechs große und sechs kleine Gläser — helles mit Kulmbacher gemischt — zu mir genommen. Ich hatte, wie mir klar wurde, genügend viel Alkohol genossen und mein Blut war in starker Erregung. Ter späteren Vorgänge erinnere ich mich nur noch ganz dunkel, und namentlich die Szene in der Wohnung des Hauptmann Adams ist vor meinem Gedächtnisse ganz verschwommen. Sie kam mir vor wie ein häßlicher Traum. — Präs.: Erzählen Sie doch die Vorgänge beim Festessen, soweit Sie sich ihrer erinnern. — Angekl.: Ich saß links vom Hauptmann Adams und rechts von meinem Bruder. Beide sollten einen Bierjungen ausfechten. Alles war in durchaus friedfertiger, harmloser Stimmung verlausen. Oberstabsarzt Baumgarten wollte den! Bierjungen kommandieren; aber Hauptmann Adams ließ sich nicht darauf ein und stieß die vor ihm auf dem Tische stehenden Gläser um, bis ihm mein Bruder, um weiteres zu verhüten, die Hand sesthielt. — Präs.: War der Hauptmann Aoams betrunken? — Angekl.: Er schien mir angetrunken zu sein. Nachdem ihn nun mein Bruder losgelassen hatte, schlug der Hauptmann Adams meinem Bruder mit der linken Hand ins Gesicht. Im ersten Augenblick war es zweifelhaft, ob das nicht lediglich scherzhaft gemeint war; aber glerch hintSrher schlug der Hauptmann meinem Bruder mit der rechten -Hand so heftig ins Gesicht, daß es laut klatschte. Hauptmann Adams wurde darauf sofort hinausgeschleppt, und ich rief ihm in meiner Entrüstung nach: „Bauer!" Mein Bruder war durch den Vorfall so aufgeregt, daß er mir erklärte, er fühle sich außer stände, vor seiner Frau und seinen Kindern wieder zu erscheinen, bevor nicht seine Ehre wiederhergestellt sei. Es wurden nun von den Anwesenden, die darüber einig waren, daß ein Tuell unvermeidlich sei, des zweiten Aktes hervor. Erst nachträglich kommt mau zu dem Bewußtsein, daß die Musik aus „Tristau" und den „Nibelungen" zusammengeschweißt ist, daß man auf Schritt und Tritt Anklängen an Wagner begegnet. Doch diese Musik ergreift uns in der Tiefe unserer Seele. Bon Gewissens- qualen gefoltert liegt Johannes auf dem Krankenbett, er sehnt sich nach Erlösung von den körperlichen und seelischen Leiden, die ihn peinigen, und flucht Gott, der ihn erschuf. Da hört er eine ihm bekannte Stimme den Psalm fingen: „Herr erbarme dich unser." Er will und muß den Sänger sehen und sprechen, und nun folgt die große Szene zwischen Johannes und Mathias. Schon der große Monolog des Johannes ist gesanglich von ausdrucksvoller Kraft. Es ist ein großes, mächtiges Crescendo von der Erzählung an bis zum Ausbruch wildester Verzweiflung und dem Schmerzens- schrei: „Zurück von mir, Mathias! Rühr mich nicht au!" — Gesungen wurde ausgezeichnet. Herrn v. Baudrowsky's Stimme hat den echten Tenortimbre. Es mag ihm au Breite der Tongebung fehlen, doch klingt das Organ auch in den heroischen Momenten kraftvoll und schön. Herr Pröll besitzt ein umfangreiches und geschultes Organ, dessen voller, sym. pathischer, echt männlicher Klang zuweilen nur durch gaumigen Ansatz alteriert wird, worunter dann auch die Intonation hier und da etwas leidet; ferner fehlt dem Ton, je nach dem Charakter der musikalischen Phrase, die Ruhe und Stetigkeit. Im ganzen ist er aber doch ein vortrefflicher dramatischer Bariton. Auch die übrigen Künstler gefielen sehr. Das Haus spendete vielen Beifall. Herrn v. Bandrowsky wurden zwei Riesenlorbeerkränze überreicht. die Bedingungen für eine schwere Forderung festgesetzt. — Präs.: Waren Sie bei der Festsetzung dieser Bedingungen zugegen? — Angekl.: Ja. Mein Bruder regte darauf an, den Hauptmann Adams zur Revokation zu veranlassen; er würde sich mit einer solchen zufrieden erklären. Hauptmann Hoffmann sprach sich indes dahin aus, daß eine bloße Revokation bei einer derartigen thätlichen Beleidigung nicht genüge. Diese schwere Beleidigung und die Formulierung der schweren Forderung, 10 Schritt Barriere und Kugelwechsel bis zur Kampfunfähigkeit, hatten mich hochgradig aufgeregt. Es kam hinzu, daß meine Schwägerin einen Zettel schickte, auf dem sie meinen Bruder dringend bat, rasch nach Hause zu kommen, weil sein kleiner Sohn Heinrich fieberte. Mein Bruder sagte: das ist mir ganz egal, ehe meine Ehre nicht wiederhergestellt ist, verlasse ich das Kasino nicht. — Präs.: Wollen Sie nicht die inneren seelischen Vorgänge schildern, die Sie durchlebt haben? — Angekl.: Ich war hochgradig aufgebracht. Der Alkohol hatte meine geistige Widerstandsfähigkeit geschwächt. So reifte der Entschluß in mir, das Duell zu verhindern und zu diesem Zwecke den Hauptmann Adams kampfunfähig zu machen. Ich bin meinem Bruder außerordentlich zugethan; er hat Vaterstelle an mir vertreten, und ich rechnete in meinem Gehirn mit der Möglichkeit, daß er im Duelle getötet werden könnte, und daß damit seine ganz« Familie unglücklich werden würde. — Präs.: Das ist doch keineswegs gesagt; denn als Beleidigter hatte ja Ihr Bruder den ersten Schuß. — Angekl.: Dieser Gedanke ist mir überhaupt nicht gekommmen. Ich sagte mir nur: dein Bruder ist weniger waffengewandt, als Hauptmann Adams und wird deshalb wahscheinlich getötet werrden. Was nun geschah, war und ist mir auch heute noch unklar; nur Einzelheiten sind mir nachträglich eingefallen. Vom Präsidenten wird dem Angeklagten aus seinen Erklärungen in der vorigen Verhandlung vorgehalten, daß die Kampfunfähigkeit das Duell doch auf die Dauer nicht hätte verhindern können. Früher oder später hätte es doch stattgefunden. — Angekl.: Mich beseelte der Gedanke, daß ich das Duell am nächsten Morgen verhindern müsse, weil mein kleiner Neffe plötzlich krank geworden war. Ich stürzte noch ejn Glas Bier herunter, ging dann nach Hause und lud den Revolver mit sechs Patronen. — Präs.: Weshalb luden Sie alle sechs Kammern? Sie dachten wohl, die Patronen könnten versagen? — Angekl.: Jawohl. Ich that das aber mehr mechanisch. Ich hatte im wesentlichen eben nur den einen Gedanken, das Duett zu verhindern. Wie ich eigentlich auf die Schußwaffe gekommen bin, ist mir nicht bekannt. Vor der Wohnung des Hauptmanns Adams traf ich die beiden Kartellträger, die Hauptleute Hoffmann und Rademacher. Hauptmann Hoffmann fragte mich: Was wollen Sie hier? Ich gab konfuse Antwort und sagte, ich müsse vor Ueberbringung der Forderung noch den Hauptmann Adams sprechen. Der Bursche des Hauptmann Adams weckte ihn. Inzwischen kamen Hoffmann und Rademacher nach. Es dauerte nur wenige Minuten. — Präs.: Von welchem Ge- dankengang wurden Sie nun geleitet? — Angekl.: Ich war vottständig gedankenlos da. Die beiden Offiziere standen daneben. Sie konnten die Waffe nicht sehen. Als Adams eintrat, schoß ich ohne jeden vorhergegangenen Wortwechsel los. — Präs.: Zielten Sie auf Adams? — Angekl.: Zielen machte die Dunkelheit des Zimmers ganz unmöglich. Ich weiß noch, daß ich auf die Schulter des Hauptmanns zielen wollte. Anfangs glaubte ich, daß, der Schuß nicht losgegangen sei. Ich spannte deshalb nochmals den Hahn. Inzwischen sah ich, daß Adams getroffen schwankte und senkte dann den Revolver. Ich hatte keine 2lhnung, daß Adams tötlich getroffen sei. Wenn ich das beabsichtigt hätte, so hätte ich mehrere Schüsse abgegeben. Ich soll gesagt haben: „Jetzt vermag er nicht mehr den Bruder seiner Familie zu entreißen." Ich legte den Revolver auf den Tisch und sagte dabei, das sei das corpus delicti. Hoffmann verlangte mir den Degen ab. Ich rief dem Burschen zu, er solle Verbandzeug holen, ich wollte helfen. Hauptmann Hoffmann aber wies in begreiflicher Erregung meinen dargebotenen Beistand zurück. Ich glaube, ich habe darauf gesagt, daß Adams doch als Verwundeter nicht mehr mein Feind sei. Ich wurde nun ins Arresthaus abgeführt. — Präs.: Ihre ganzen Aeußerungen, Herr Angeklagter, beweisen doch aber, daß Sie durchaus Herr Ihrer Sinne gewesen sind. Sie haben ja auch ganz logisch gehandelt. —< Angekl.: Ich war aber nicht nüchtern, stand unter dem Einflüsse des Alkohols. Das zeigen die Mengen der geistigen Getränke, die ich genossen hatte. Ich hatte das Gefühl, ich müsse thun, was ich gethan. An die Folgen für meine Zukunft, meine Existenz, meine Ehre habe ich gar nicht gedacht. Schon der Gedanke, daß man in einen Ehrenhandel nicht eingreifen darf, hätte mich, wenn ich bei ttarer Üeberlegung gewesen wäre, von meinem Entschlüsse abgehalten. — Präs.: Das wollte ich Ihnen gerade vorhalten. Sie wissen als Offizier wie als Mensch, daß es ganz unstatthaft ist, in einen Ehrenhandel einzugreifen. — Angekl.: Ja, wenn ich Üeberlegung besessen hätte, hätte ich es auch nicht gethan. In dem Augenblicke hatte ich aber durchaus nicht das Gefühl, etwas Unrechtes gethan zu haben, sonst hätte ich unzweifelhaft die Waffe sofort gegen mich selbst gekehrt. Ich habe aber auch nachher absichtlich nichts gegen mein Leben unternommen, weil ich mich sonst nicht ton dem Verdachte hätte reinigen können, mit Üeberlegung gehandelt zu haben. Auf Befragen des Vorsitzenden erttärt Angeklagter weiter, daß er für gewöhnlich durch Alkoholgenuß nicht in seiner Friedfertigkeit beeinträchtigt werde. Wenn aber eine besondere Gemütsbewegung hinzutrete, verliere er die Selbstbeherrschung. Er habe sich deshalb auch schon oft vorgenommen, den Alkohol ganz zu meiden, aber die Gesellschaft habe ihn immer wieder zum Alkoholgenusse verleitet. Er bestreite, eine rohe und gewaltthätige Natur zu besitzen, und beantrage, den Feldwebel und die Unteroffiziere seiner Kompagnie darüber zu vernehmen, daß er seine Mannschaften niemals mißhandelt habe. Alle diese Aussagen macht Angettagter durchaus fest und bestimmt. Es beginnt nunmehr die Zeugenvernehmung. Als erster Zeuge wird der Bruder des Angettagten, Oberstabsarzt Dr. Rüger vom 144. Infanterie-Regiment vernommen. Zeuge giebt an, daß er an dem Unglückstage riet getrunken habe, gerade wie alle anderen auch. Zu dem Hattptmann Adams habe er in dem gewöhnlichen kameradschaftlichen Verhältnis gestanden ohne alle Feindschaft, aber er habe den Verkehr mit ihm vermieden, weil Adams in der Trunkenheit unangenehm und sogar gefährlich sein konnte. Zeuge schildert sodann die Vorgänge beim Kaiser-Geburtstage. Als Adams die Gläser umstieß, ergriff ich seine Hand und sagte: Aber machen Sie doch keinen Unfug. Ich hatte dabei nur die Absicht, zu verhindern, daß noch mehr Unheil angerichtet wurde, keineswegs die Absicht einer Beleidigung. Adams sprang aber auf und schlug zu. Er schlug ungesckfickt, so daß der Schlag mich nur streifte und ich im ersten Augenblick glaubte, es handle sich nur um einen Scherz. Der alsbald folgende zweite Schlag belehrte mich aber eines besseren; Aoams hatte in beleidigender Absicht geschlagen. Alsdann wurden die Bedingungen für das Duett festgesetzt, welche mein Bruder diktierte. Sie lauteten auf Piswlen, zehn Schritt Barriere, Stecher, Visir und Korn hoch, und Kugelwechsel bis zur Kampfunfähigkeit. Ich stellte das Verlangen, daß die Sache noch vor Sonnenaufgang erledigt werde. — Präs.: Haben Sie nicht zunächst vom Revocieren und Deprecieren gesprochen. — Zeuge: Jawohl, das ist jedoch mehr mechanisch geschehen. Ich sah alsbald ein, daß die Beleidigung eine zu schwere war, als daß sie damit hätte abgethan werden rönnen. Mein Bruder war inzwischen verschwunden. Nach längerer Zeit kam Hauptmann Hoffmann, der mit Hauptmann Rademacher zu Adams gegangen war, um die Angelegenheit zu ordnen, mit der Nachricht zum Kasino zurück, daß m'ein Bruder den Hauptmann Adams erschossen habe. — Präs.: Haben Sie noch etwas zu sagen? — Zeuge: Ich möchte noch einige Worte binzufügen, um den Charakter meines Bruders ins richtige Licht zu stellen; denn ich kenne ihn doch von Jugend auf. — Präs.: Dagegen habe ich nichts einzuwenden. — Zeuge: Schon als Knabe zeigte mein Bruder bei seelischen Erregungen eine gewisse verbissene Ruhe. Er konnte daher von einer Idee vollständig in Anspruch genommen iverden und vermochte nicht, kombiniert zu denken. Beim Alkoholgenusse geriet er oft in einen sozusagen unheimlichen Zustand, der geradezu den Eindruck eines anormalen machte. Diese eigew tümliche Schwäche vergrößerte sich mit der Zeit. — Präs.: Ist denn im Leben Ihres Bruders irgend etwas herangetreten, was auf einen geistigen Defekt schließen läßt? — Zeuge: In seiner Kindheit habe ich ihn daraufhin nicht beobachtet. Tann waren wir jahrelang getrennt. Einmal habe ich ihn später in der Trunkenheit gesehen unh dabei einen Fall jenes erwähnten Verranntseins in eine bestimmte Idee beobachtet. — Sachverständiger Direktor Smith: Der Angeklagte hat mir erzählt, er habe den Kasinobesuch mehreremale auf Wochen eingestellt, um die Gelegenheit zum Alkohlogenusse zu meiden. Er habe dann aber abends Angstgefühle bekommen. Zeuge Rüger: Ja, er sagte, er sei außer stände, zu Hause zu bleiben, und bezeichnete diesen seinen eigentümlichen Zustand als „Budenangst". Mein Vater war herzkrank und starb int Alter von 43 Jahren am Hirnschlage. Mein anderer Bruder litt an periodischen Geistesstörungen und verübte als sechzehnjähriger Sekundaner Selbstmord. Verteidiger Rechtsanwalt Gregoire : Ter Herr Zeuge hat den Angeklagten in seiner Zelle besucht. Hierbei soll der Angeklagte den Zeugen nach dem Befindett seines Jungen gefragt haben. — Zeuge Rüger: Jawohl. Seine erste Frage war: Was macht der Junge? Ist er immer noch krank? Ter Gerichtshof beschloß, den Zeugen mit Rücksicht aus seine nahe Verwandtschaft mit dem Angettagten nicht zu vereidigen. Nach Wiedereröffnung der Sitzung bekundet Zeuge Assistenzarzt Dr. Coßmann: Am 27. Januar gegen 10 Uhr 50 Minuten abends holte mich Hauptmann Rademacher zu Hauptmann Adams. Dort war der Angettagte und Hauptmann Hoffmann. Letzterer sagte: „Geben Sie sich keine Mühe. Hauptmann Adams ist bereits tot." Ich habe auch sofort den Tod ärztlich festgeftellt und blieb im Zimmer, bis der Regimentsarzt kam. Der Angettagte machte auf mich einen nüchternen Eindruck. — Präs.: Einen nüchternen oder einen ernüchterten Eindruck? — Zeuge: Einen nüchternen. — Zeuge Leutnant Beeger: In der Nacht vom 27. zum 28. Januar hatte ich oie nächtliche Runde. Im Arrest traf ich den Angettagten in fttrchtbar niedergeschlagenem Zustande. Auf meine Frage sagte der Angeklagte: „Nun ist alles aus. Ich habe den Hauptmann Adams erschossen. Es thut mir furchtbar leid. Ich habe ihn nicht erschießen wollen. Es kommt mir noch alles ganz verschwommen vor." — Zeuge Hauptmann Strauß: Ich hatte in der Nacht vom 27. auf 28. Januar den Befehl erhalten, den Angeklagten nach Metz zu bringen. Ich sagte dem Angettagten: „Wir wollen, um kein Aufsehen zu erregen, in der Dunkelheit nach Metz fahren." Der Angeklagte erwiderte: „Herr Hauptmann, ich werde Ihnen keine Schwierigkeiten machen." Unterwegs stöhnte der Angettagte. Er sagte: „Es thut mir furchtbar leid. Ich habe Adams nicht töten, sondern nur in die Schulter schießen wollen, um ihn kampfunfähig zu machen." — Präs.: Machte der Angeklagte den Eindruck eines Trunkenen? — Zeuge: Keineswegs. Er machte den Eindruck eines sehr überlegenden Menschen. — Zeuge Stabsarzt Dr. Melot de Beauregard : Die Mgel hatte die Herzkammer durclchohrt, so daß der Tod sofort eintreten mußte. Die Lunge lvar am unteren Rande leicht verletzt. Der Tod ist durch innere Verblutung eingetreten. — Präs.: Herr Oberleutnant, Sie haben damals gesagt. Sie hätten mit Hauptmann Adams einen Ehrenhanoel zu regeln, der zeitlich vor der augenblicklichen Angelegenheit liege. War das unwahr? — Angeklagter: Ich erinnere mich nur, gesagt zu haben: „Ich muß Hauptmann Adams sprechen." — Präs.: Sie hatten alsdann mit Hauptmann Adams keinen weiteret: Ehrenhandel? — Angekl.: Nein. — Zeuge Leutnant v. Carlo- witz: Ich war mit dem Angettagten zusammen auf der Kiergsschule. Der Angettagte l)at einmal einem Lehrer, dem Hauptmann Schuch, wegen eines von diesem erhaltenen Befehls gedroht, ihn niederzuschießen. — Staatsanwalt: Hielten Sie diese Drohung für Ernst? — Zeuge : Jawohl. Ich habe deshalb auch Hauptmann Schuch gewarnt. — Angekl.: Tas ist richtig. Ich war damals betrunken. — Zeuge General a. D. Wolff: Ich war Direktor der hiesigen Kriegsschule. Als der Angeklagte Zögling derselben war, wurde mir eines Tages gemeldet: Fähnrich Rüger wollte sich das Leben nehmen, weil Hauptmann Schuch ihn beleidigt habe. Ich fand den Fähnrich Rüger in solch großer Erregung, daß ich die ärztliche Beaufsichtigung für nötig hielt. Nach eindringlichster Ermahnung beruhigte sich Rüger allmählich. — Zeuge Haupttnann T o r r i e s: Der Angeklagte war 1891 einmal so betrunken, daß ich Befehl erhielt, ihn nach Hause zu führen. Der Angettagte hat dabei viel konfuses Zeug gesprochen. Wenn der Angettagte betrtinken war, dann war er gewaltthätig. — Präs.: E» soll beschlossen werden, ob bei der Vernehmung des Herrn Oberst 'n. Weise und der Leutnants Rüge und Schiffmann 5«, ..!»>•,•"(41 di- hecheNMgd-^ selber Kadetten« und erregt. -7. Feldwebel Zeu I* n#"”6 NnseroM.lfa llngettag "' 2a er deshalb a: Ni im Tonnest «Vi Uhr begt: Distrikt gern 4 Eichen-Stär 115 FichtM'Stä 1516 Mrn-Dei 210 Weu-M Eichen«? n Arvßhep 11 14 23 4 m 1 « Radel-N 1 rm Buchen. 4 h Sitten«; 21 , kichm.L 6 , Nadet-Si 3 h Buchend 1 n W'Ä 1670 Wellen Bin •S® . Kch 5: L Netzen, den Stadtkaff ft Non Q ^er eines * «» mi! Wit l *Ä."f** ®ie^, tat Nil ‘V* Ulld 2115 er' den » MM eflJS1™*, SG tage: sLm ”eren 'ar, als Ur.' Ä.H' taii‘‘ ^“X Staber d-L «■• .«oben Sie w tm'3f $»m •Äss- ÄÄ*: konnte dcher Don einer mmen werden und ver- Beim Alkoholgenuist chklmkchen Zustand, der >ien machte. Diese einen, mit derzeit.-Prä, ' .irgend etwas heranae- chkt schließen läßt? - ich ihn daraufhin nicht lang getrennt. Einmal 'heit gesehen und dabei tseins in eine bestimmte ger Direktor Smith: habe den Kasinobesuch t, nm die Gelegenheit habe dann aber abente . «oams fh, reines- rckt, ,o L h n9 aber \^9enbiirfr M°g . ^r alsbald 'W besseres r? ?eni* > A sdann '^esem o^urden Jwen, V^mein er sei außer stände, zu diesen seinen eigentiim> Mein Vater war Hey- Jahren am Himf-Wk. Aschen Geistesstörungen Sekundaner Selbstmord, goire: TcrHen^euge lle besucht, hierbet soll n Befinden seines Jungen : Jawohl. Seine erste e? Ist er immer noch Zeugen mit Rücksicht aus n 'Ungefaßten nicht zu V en fang betiM Zeuge 27. Januar gegen 10 Mvtmann waOcmaaitL Geben Sre sich kenn >it§ tot.“ Ich habe M-d ■ und blieb im Zimmer, ,eLLf0flfe brr >W f 1 tobe >h» «* w tÄi* y । rr leid- wollen, Ahulter jch pachte der i" " - Zeuge: ?ÄÄüberksenben -k^>7to»Beaur ' *e*e bur»*'1: i rzkamnier ou Q1K üe. ^-.Kgird) innen er ^pß rleutnant. tzerr Obeue KL'S enge ^V^mcn °u> mschießem Ernsts ^l0SwtolflnLßbt' htig-Äcbnxrt^ neflaßte BoftriC1 er Ängeu^l: rages f^hn^. ,$ Ms (angeblich über das dienstliche Verhalten des Angeklagten) die Oeffentlichkeit auszuschließen sei. Ich fordere deshalb das Publikum auf, sich zu entfernen. Nach einigen Minuten wird die Oeffentlichkeit wieder hergestellt und der Präsident erklärt: Der Gerichtshof hat beschlossen, während der Vernehmung der drei genannten Zeugen die Oeffentlich- ke i t auszu schließ en, da durch die Oeffentlichkeit das militärische Dicnstinteresse gefährdet erscheint. Der Gerichtshof hat außerdem beschlossen, den anwesenden Prozeßbeteiligten über die Vernehmung der genannten Zeugen Schweigebefehl aufzuerlegen. — Tas Publikum und die Journalisten verlassen hierauf den Saal. Nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit bekundet Oberleutnant Henning : Ich war mit dem Angeklagten auf der Lichterfelder Kadettenanstalt. Der Angeklagte war sehr jähzornig und erregt. — Zeuge Leutnant Schm oller : Der Angeklagte war gutmütig, bescheiden und zurückhaltend. — Zeuge Feldwebel Zeller : Der Herr Oberleutnant war im Dienst sehr ruhig und sehr gutmütig zu den Soldaten. — Zeuge Unteroffizier B a l ck e bekundet dasselbe. — Zeuae Staatsanwalt Voigt vom Oberlandesgericht Kolmar: Ein Bruder des Angeklagten hat als Sekundaner eine Schlägerei gehabt. Ta er deshalb aus dem Gymnasium entfernt werden sollte. hat er sich auf dem Abort mit dem Revolver erschossen. | Ter Angeklagte hatte sich bei einer Uebung im Hochsommer so angestrengt, daß er einen Schwindelanfall bekam und sich deshalb am Sattel meines Pferdes festhalten mußte. — Zeuge: Oberstabsarzt Rüger, der Bruder des Angeklagten, bekundet noch: Herr Hauptmann Dorries l)at meiner Mutter derartige Mitteilungen über meinen Bruder, namentlich über sein starkes Trinken, gemacht, daß sie für seinen Geisteszustand fürchtete. — Zeuge Hauptmann Dorries bestätigt die Angaben des Vorzeugen. Er habe der Mutter des Angeklagten verschiedene alkoholische Exzesse desselben mitgeteilt. Kantonalarzt Groenig bekundet, er habe bei dem Angeklagten wiederholt einen trunkenheitsähnlichen, krankhaften Geisteszustand und wiederholte Angstzustande wahrgenommen. Tas mitgeteilte Urteil wurde vom Präsidenten in folgender Weise begründet: Tas Oberkriegsgericht hat, unter Aufhebung des Urteils erster Instanz, gegen den Angeklagten auf Grund des § 97 des Militärstrafgesetzbuches: „Angriff auf einen Vorgesetzten mit der Waffe, wodurch der Tod erfolgte", auf eine Strafe von sechs Jahren Zuchthaus unter Abrechnung von sechs Wochen Untersuchungshaft, Ausstoßung aus dem Heere und Einziehung des Revolvers erkannt. Ter Gerichtshof hat die Ueberzeugung erlangt, daß der An-, geklagte nicht bewußtlos, sondern mit freier Willensbestimmung gehandelt hat. Es war der Ausbruch feiner gewaltthätigen Natur. Es genügt zur Anwendung des §97, oaß der Angeklagte das Bewußtsein hatte, einen Vorgesetzten angegriffen zu haben. Ter Gerichtshof hat auch die Berufung des obersten Gerichtsherrn geprüft. Er hat aber nicht zu der Ansicht gelangen können, daß der Angeklagte mit Ueberlegung gehandelt ljabe. Ter Gerichtshof hat auch nicht angenommen, daß d,er Angeklagte den Vorsatz hatte, zu töten. Als strafmildernd kam in Betracht, daß der Angeklagte aus Bruderliebe und unter dem Einflüsse des Alkohols gehandelt hat. Strafverschärfend war dagegen, daß sich der Angeklagte durch Täuschung Eingang in die Wohnung verschafft und hinterlistig einen Vorgesetzten, der sich seinem Bruder stellen wollte, unter Außerachtlassung der Standesrücksichten niedergeschossen hat. Ein vLotstand nxir nicht vorhanden, da es nicht unmöglich war, daß das Duell noch vermieden werden konnte und auch nicht unmittelbar bevorstand, llebrigens hatte der Bruder auch die Forderung erlassen. 1901 in reicher Auswahl eingetroffen. Bedeutende Preisermässigung gegen das Vorjahr. 2329 Sämtl. Ersatz- u. Zubehörteile Stete am Lager, Fr. Leo Nchü Herber 71 Seltersweg 71 Fahrradhandlung und Reparaturwerkstätte. Holz - Versteigerung im Hießener Stadtwald. Donnerstag den 11. April 1901, vormittags 9‘/a Uhr beginnend, sollen im Gießener Stadtwald im Distrikt Feruewold versteigert werden: 4 115 1576 210 1 4 21 6 3 4 39 11 14 23 1670 5340 870 7620 Eichen-Stämrne mit 1,18 fm (für Wagner geeignet), Fichten-Skämme mit 40,70 fm, Fichten-Derbstangen mit 91,29 fm Fichten-Reisstangen mit 3,84 fm zu Weißbinderstaugen, Sparren und Spalierlatten geeignet, rm Buchen-Scheitholz, H Birken-Scheitholz (darunter 2 rm Rundscheit), „ Eichen-Scheitholz, h Radel-Scheitholi, N Buchen Knüppelholz, „ Buken-Kuüppecholz, „ Erchen-Knüppelholz (Stammknüppel, darunter 20 rm 4 m lange, zu Pfosten und Wagncrholz geeignet), „ Radel-Knüppelholz, n EichewStockholz, „ Nadel-Stockholz, Wellen Buchen-Reisig H Eichen-Reisig N ASpm Reisig „ Nadel-Reisig meist Durchforstung. Die Zusammenkunft ist an der Strangswiesebeirn Pflanzgarten. 2512 Gießen, den 80. März 1901. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Bekanntmachung. Als Stadtkasirdiener wird eine zuoerläffige, ortskundige, rüstige Person gesucht, welche im Rechnen und Schreiben ge- übt ist. Mit der Stelle, welche zunächst probeweise auf die Dauer eines Jahres besetzt werden soll, ist ein Jahrergehalt von 1300 Mk. verbunden. Es wird aber beabsichtigt, nach Ablauf d-s Probejahres die Stelle de» Kaffendieners in bie IX. Klaffe der Besmdungsübersicht der Gemeindebeamten der Stadt Gießen mit einem Mindestgehalt von 1320 Mk., steigend mit 16 jährlichen Zulagen von 30 Mk. bis zum Höchstbetrage von 1800 Mk., aufzunehmen, so daß später mit der Stelle Anspruch auf Pension, Witwen- und Waisengeld verbunden ist Geeignete Bewerber wollen ihre Meldungen, denen Zeug- uiffe über ihre Befähigung, die seitherige Beschäftigung, Führung Md Gesundheit beizulegen sind, spätesten» bis zum 10. April l. I. bei uns einreichen. Gießen, am 30. März 1901. 2478 Geoßherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Wolff. Wareti-Versttiflenmij. Mittwoch de« 3. April, nachmittags von 2 Ahr a«, versteigere ich dahier im Aiekersche« Saale, Aeslladt 55, eine größere Anzahl Regen- und Souueu schirme, Spazierstöcke, AlbumS, goldene n. silberne Broschen, Manschettenkvöpfe, Vorsteckuadelu, Uhr- ketteu, Armbänder, Ohrringe, Meerfchanmpfeifeu aud Cigarrenspitzen, lange und kurze Tabakpfeifen, Bierkrüge und »Gläser, Zinubecher, Rippfacheu, Cigarrenetuis, Portemonnaies und viele- Andere, .gegen Barzahlung. — Die Versteigerung findet bestimmt statt. Gießen, den 30. März 1901. 1.2475 Seipel, Gerichtsvollzieher. □oooooooooa 0 Carl Retter 8" tfb «g- S tS empfiehlt 2274 Emil Bender, Neustadt 53. । jitinpfchimiiicii s o o Q Lindenplatz Ecke Wallthorstr. Q □oooooooooa Mittwoch i>ea 3. April 1.1., nachmittags 2 Uhr, werden im Bieker'fchen Saale versteigert: Sofas, Kommoden, Kleiderschränke, 1 Vertikow, 1 Sekretär, Tische, 1 Nähmaschine, 1 vollüänd. 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