Nr. 101 Erstes Blatt. 151. Jahrgang Mittwoch 1. Mai 1901 5. 3265 sichert. der 2. 3. 4. Donnerstag den 2S. Mai 1901 zu: Langsdorf vormittags 9^ Uhr, Bettenhausen mittags 12 Uhr, Muschenheim nachmittags 2«/, Uhr, Birklar nachmittags 4 Uhr; Freitag den 24. Mai 1901 zu: Eberstadt vor- mittags Öl/, Uhr, Ober Hörgern mittags 12 Uhr, Holzheim nachmittags 3 Uhr, Grüningen nachmittags 5 Uhr; 32)3] Wfler Ätlttttt 8» "11 fioljbatib\g. £tebiflftr. 61. !'*« unb'ÄSw ÄAL°Ue?_ Subehh 6. TamStag den 2S. Mas 1901 zu: L ch vormittags 10 Uhr, Garbenteich nachmittags 3 Uhr, Hausen nach mittags 5 Uhr. Die Züchter von Simmenthaler Bieh, welche ihre Tiere in das Herdbuch eintragen lasten wollen und diesbezügliche Anmeldungen schon bei mir gemacht haben, werden ersucht, ihre betreffenden Tiere an einem von der betreffenden Großh. Bürgermeisterei hierzu bezeichueten Orte auszustellen, damit die Arbeiten der^Kommisfion ohne Aufschub erledigt werden können. Sollten noch weitere Viehzüchter ihre Tiere kören lassen wollen, so werden dieselben ersucht, solche gleichfalls an den betr. Körterminen vorzuführen, vorher aber dem Vorsitzenden dieser Kommission, Herrn Gutspächter Pfaunstiel in Angenrod, oder dem Geschäftsführer, Herrn Laudwirtschasts lehrer Reichelt in Alsfeld, direkte Mitteilung davon zu machen. Hardthof, den 30. April 1901. Der Präsident des landwirtschaftl. Vereins für die Provinz Oberhesten. Schlenke. 4tW»< täglich mit Ü**eeNK Ws Montags Mt Gichmrr Familien- Witter »erden dem An. >^-rtm»echjelmU„Hcfs ■**•**<* and „Maner W* Hl- •♦WSIunbf" »ier- Wchch-nUich beitzelegk Amtlicher Heil. Bekanntmachung. Bei Gelegenheit de- letzten HochwasterS wurde von der Wieseck hinter dem hiesigen GaS* und Wasserwerk ein Holzste^ augeschwemmt. Derselbe besteht auS 3 starken eichenen Balken und ist mit eichenen Bohlen belegt. Er hat eine Länge von 4,50 Meter und eine Breite von 2 Meter. Weiterhin ist ein Balken von ungefähr 4 Meter Länge und 13 zu 20 Zentimeter Stärke an der gleichen Stelle augeschwemmt worden. Etwaige Intereffenten werden aufgefordert, sich be Großh. Bürgermeisterei Gießen, bei welcher sich die be< treffende« Gegenstände in Verwahrung befinden, zu melden. Gießen, den 29. April 1901. Großh. Kreisamt Gießen. v. Bechtold. nachmittags 3«/zUhr, WeiterShain nachmittags 44/zUhr; DienStag den 21. Mai 1901 zu: Münster vormittags 9 Uhr, Ettingshausen vormittags 10 Uhr, Ober-Bessingen vormittags IN/z Uhr, Nieder-Besfingen nachmittags 12V, Uhr, RöthgeS nachmittags 3 Uhr, Nonvenroth nachmittags 4 Uhr; Mittwoch den 22. Mai 1901 zu: Hungen vormittags 9 Uhr, Langd vormittags 11 Uhr, Inheiden nachmittags 2 Uhr, Riedmühle nachmittags 3 Uhr, Bellersheim nachmittags 5 Uhr; Herren, I welche im Verkehr mit dem 1 besseren Publikum p wudt I sind and sich der Ferricher- I nngibranohe widmen wollen, I wer Jen ersucht, Offerten 11 Beifügung von Ret. n Angabe bisb. Thitigkeit udIm 0 4473 durch Helnr. Eisler, Hamburg, eiozureichen. Unterstützung während Einarbeitung rege- Bekanntmachung. Betr.: Gesuch der Reinhard Graf II. Witwe von Villingen um Genehmigung zur Errichtung einer Schlächterei. Reinhard Graf II. Witwe in Villingen beabsichtigt auf dem Grundstück Flur I Nr. 1040 der Gemarkung Villingen eine Schlächterei zu errichten. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, »om Erscheinen dieses an gerechnet, auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Villingen zur Einsicht der In- tereffenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist be Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Biß liugen vorzubringen. Gießen, den 29. April 1901. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. tzn. Bekanntmachung. Betr.: Die Abhaltung von Körterminen zwecks Auf- nähme der Zuchtttere in das Provinzialherdbuch im 2. Körbezirk. Die Körkommission des 2. Körbezirks (Simmenthaler Vieh) wird an folgenden Tagen im Streife Gießen nachfolgende Körtermine abhalten: 1. Montag bett 20. Mai 1901 zu: Grünberg mittags 12 Uhr, Stangenrod nachmittags 2i/2 Uhr, Beltershain -M 'S'K i und nach dem Mittagessen und abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt. Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer Personen nur unter Begleitung eines Mitglieds des Aufsichtsrats. In die Anstalt sind mitzubringen: 1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen, (Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 3 Betttücher, 2 einfache Truckzeugkleider, 6 Hemden, 4 Handtücher, 2 Bettjacken (Kleider und Wäsche gezeichnet), 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Zahnbürste, 1 Regenschirm, 1 Nähstein, Zeug und Leinwand zur Anfertigung bezw. Unterhaltung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken rc. und 2 Borhängschlößchen. Am Schlüsse des Kursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugnissen über Betragen und Leistungen, sowie eine feierliche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörige eingeladen werden. Der II. Ku r s-u s pro 1901 beginnt Montag den 1. Juli und wird Samstag den 30. November geschlossen werden. Die Meldungen hierzu sind bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des landw. Bezirksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor- und Zunamens, des Tags, Monats und Jahres der Geburt und des Wohnorts der Schülerin und oes Namens der Eltern oder des Bvr-i mundes schriftlich cinzureichen. Beim Eintritt in die Anstalt hat eine jede Schülerin ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das sich über ihren Gesundheitszustand, sowie weiter darüber aussprechen muß, daß gegenwärtig keine ansteckende Krankheit in ihrer Familie und bei deren Hausbewohnern bestehe. Lindheim, den 11. April 1901. Der Vorsitzende des landw. Bezirksvereins Büdingen. Jrle, Kreisrat. Der Auffichtsrat: Westernacher, Oberamtmarin. Frau Westernacher. Buß, Schulrat. Bär, Pfarrer. Lipp, Bürgermeister. König, Beigeordneter. Lnnis-beKennMM IT --------- 49 ' v-rlo««- 8(lel, Me laudw. HaushMungss-ule ;n Fiudhem Zkroviuz Hver-efferr. Tie zu Lindheim seit 1889 bestehende Haushaltungsschule des landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen steht unter Oberleitung und Verwaltung des landw. Bezirksvereins Büdingen und eines Aufsichtsrats zu Lindheim, und hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 16—20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit, Pünktlichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auf Geist und Gemüt bildend einzuwirken. In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen vorzugsweise Unterricht und praktische Anleitung im Kochen. Die Unterweisung erfolgt hierin abteilungswcise an zwer Kochherden und ist auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen sog. Hausmannskost gerichtet. Weiter wird unterrichtet im Konservieren von Nahrungsmitteln, wie Einmachen von Gemüsen und Früchten, Einsalzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch und Wurstwaren, sodann im B a ck e n, im W a s ch e n, in der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln und Putzen. Hieran schließen sich an: Molkereiwesen (Behandlung der aus dem Orte Lindheim bezogenen Milch und Bereitung von Butter und Käse in der in dem Vom Tage des Eintritts an, also während des Kursus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubnis oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und sie haben sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen- auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aufsichts- und Lehrerperjonal, Freundlichkeit, Verttäglich- keit und liebevoller Verkehr unter einander und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht. An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, den Gottesdienst ihrer Konfession zu beuchen, wobei die Hausmutter bezw. die Assistentin die Begleitung übernimmt. Morgens vor dem Frühststck, vor »WWW iuä)t ptt sofort. 3211 ouid M Wuibm U Der erste Mai. Die deutsche Sozialdemokratie hat zum ersten Mai ihr übliches Festblatt herausgegeben. Es enthält ein paar Bilder, ein paar Verse, ein paar Aufsätze. Ter Ton ist kräftig, volkstümlich Daß es sich von Uebertreibun^ertz nicht fernhält, ist nicht verwunderlich. Welche politische Partei verfällt nicht, wenn sie sich auf das gleißende Gebiet der Agitation begiebt, in jenen Styl, der dem de» Arbeiten der Akademie der Wissenschaften diametral ent- gegenläuft. In dem Festartikel heißt es, daß in den- Awölf Jahren des Sozialistengesetzes das Bürgertum in Die Unterthänigkeit der Junkerschaft geraten sei; „aller Idealismus erstarb in wüstem Jnteressenhasse. Bereichert euch, war die Losung. Servilität, Byzantinismus, Muckerei begannen verheerend zu grassieren. Um des Geschäfts willen war man zu jedem Verrat bereit, log und betrog man. DaS widerlichste Strebertum wurde zum Geist dieser Zeit." In dieser Sprache ergeht sich die Schrift ein paar Ellen lang. Jedermann kann sich leicht selbst seinen Vers daraus machen. Eine alte, mehr oder minder berechtigte Eigentümlichkeit der Sozialdemokratie ist es, sich in alle Himmel zu erheben, an die sie selbst nicht glaubt. Sie versteht es, in schwungvollen Tiraden sich selbst zu preisen. „An jedem Maitag war das Heer der Freiheitskämpfer um Hunderttausende vermehrt. Heute giebt es nur noch eine Weltmacht auf der Erde, die aufsteigt und die sich vor keiner Zukunft und keiner Gewalt zu fürchten braucht, der internationale Sozialismus. Was ist England, was Rußland, was Amerika, was Deutschland, trotz aller Soldaten, Kriegsschiffe, Maschinen und Goldhaufen, gegenüber der Weltmacht der solidarisch sttebenden Arbeiterschaft der Erde!" Tas ist entschieden hübsch gesagt und man wird nicht leugnen, daß die Herren Sozialdemokraten ihren Mund vollzunehmen verstehen. Freilich ist es mit der sozialistischen Weltmacht auf der Erde nicht gar so weit her. Weder den kleinsten noch den größten Krieg vermag sie aufzuhalten oder zu verhindern, und selbst eine Zollerhöhung zu hintertreiben reicht ihre Kraft nicht aus. Das Festblatt sagt, was die Sozialdemokratie unüberwindlich mache und was sie vor allen übrigen Parteien auszeichne, sei der Zukunstsglaube und die Siegesgewißheit. Heute aber existtert neben ihr noch eine Anzahl recht kräftiger und zukunftsfreudiger, auch siegeszuversichtlicher Parteien, und wenn eine Partei von ihren letzten Idealen Erhebliches resigniert dahingegeben hat, so ist es die Sozialdemokratie, die auf ihren erträumten Jdealstaat heute längst weise Verzicht geleistet hat. Immer mehr und mehr geht die Sozialdemokratie ihren Weg aufwärts, nähert sie sich jenen Parteien, di« ich von jeher als die staatserhallenden erwiesen haben. Bernsteins Theorien sind nicht ohne Nachhall in die Welt hinausgegangen und das Gespräch unseres Landesherrn mit dem Führer der hessischen Sozialdemokratie hat mit dazu beigetragen, daß das Wort von der „Mauserung der Sozialdemokratte" eine gewisse Popularität erlangt hat. Mit Recht berichtet das Festblatt: „Wir arbeiten ^ Parament und Stadtverwaltungen, wo es praktische Arbeit Anstaltsgebäude eingerichteten kleinwirtschaftlichen Molkerei), Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Zucht und Pflege des Geflügels. Gründliche Unterweisung erfolgt ferner in der Fertigung weiblicher Handarbeiten (Stticken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine, Kleidermachen, wobei sich die Mädchen für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen). Auch wird in den Fortbildungsfächern, nämlich im Rechnen, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertielt, wie auch Unterricht in den Anfanasgründen der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt. Es ist in Anstalt für eine geist- und gemütsbildende Lektüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt. Ein Klavier ist der unentgeltlichen Benutzung der Mädchen überlassen. Tie unmittelbare Leitung der Anstalt ist einer Vor- steheriil (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrie- lehrerin) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem erteilen in der Anstalt der Großh. Kreisarzt zu Büdinaen, ein Landwirtschaftslehrer, ein Volksschullehrer und Der Kreis-Obstbautechniker Unterricht. Es finden jährlich zwei Unterrichtskurse von je fünf Monaten statt, in welchen jede Schülerin für Unterricht, Wäsche und Logis 20 Mk. bei dem (Eintritt, und für Kost und Verpfleguna pro Tag 1 Mk. in Monatsraten prä- numerando am 1. jeden Monats schuldet und zu entrichten hat. Außerdem sind noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten. Gießen, den 29. April 1901. Betr.: Pferdemusterung im Jahre 1901. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Zu Anfang Juni d. I. wird im Kreise Gießen eine Vormusterung des Pferdebestandes nach Maßgabe der neuen Pserde-Aushebungs-Vorschrist vom 17. Juli 1900 (Reg.-Bl. 9kr. 65) stattfinden. Unter Hinweis auf Die §§ 4 und 5 der Vorschrift beauftragen wir Sie, ein Verzeichnis der in Ihren (Gemeinden bezw. Gemarkungen vorhandenen Pferde nach dem Muster Anlage A zur Pferde-Aushebungs-Vorschsrift (Reg.-Bl. S. 527) in doppelter Ausfertigung aufzustellen. Tie Spalten 4 und 5 sind durch Sie nicht auszufüllen. Das Verzeichnis ist im Musterungstermin dem Kommissar doppelt zu überreichen. Tie Musterung der »Fahrzeuge beschränkt sich in diesem Jahre auf die Fahrzeuge der Orte, in welchen die Musterungen stattfinden (Gießen, Gr.-Linden, Grünberg, Hungen, Lich). Zur Gewinnung eines Ueberblicks, wievie' Fahrzeuge außerdem in den anderen Orten vorhanden sind, ist es erforderlich, daß sämtliche Bürgermeistereien dem jkommissar bei der Pferdemusterung eine Liste vorlegen, aus welcher die Zahl der in ihren Gemeinden vorhandenen kriegsbrauchbaren Fahrzeuge hervorgeht. Welche Anforderungen an kriegsbrauchbare Fahrzeuge gestellt werden, ist aus Anlage G zur Pf.-M-V. (Reg.-Bl. S. 541) ersichtlich. Ms Muster für diese Lifte ist die Anlage H (im Reg.-Bl. S. 543 ist versehentlich II statt H gedruckt) Spalte 1—4 zu benutzen. lieber die Termine der Vormusterung und die Vorführung der Pferde wird demnächst weitere Verfügung folgen. v. Bechtold. 13, auf2^öm ■—MiJMyotbanl ^-La-rrvtg 9, Sonia keiner Laden l zu vmnieltn. 01670 ibtrcg -kulladt 14, MrL « ae***tege ffir ben Z<1 «rtchetnendrn MC M Wie 10 Ubr fpOttflcnl n W dw MetzenerAnzeiger -s General-Anzeiger w mbeärte in) Ma- es»« Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen 3»»: iii W ßEjch it ein kleiner Hotel in Bad-M •im sofort gesucht. 5 Mms in bet SM kJ! MM iert die HM d. Bl------ auf sozialem Gebiete giebt; überall sind mir thättg!" Hier übertreibt das sozialdemokratische Pamphlet that- sächlich nicht. Die Herren Ulrich und Dr. David im hessischen Landtage und der Gießener Stadtverordnete Krumm leisten praktische Arbeit in erheblichem Maße. Früher allerdings war das anders, da arbeiteten die Sozialdemokraten im Parlament nicht, sondern protestierten nur Tag für Tag und suchten die Massen zur Revolution aufzurufen; davon ist es jetzt ganz still geworden. Die ehemaligen Umstürzler sind heute mit allem Eifer mit an der Arbeit, den modernen Staat in seinen Fugen zu festigen und seine Säulen zu stützen. Dessen rühmen sie sich selber, und sie sind stolz darauf, daß sie überall gebraucht werden und zu brauchen sind: „Wir sind thätig in der Sozialisierunlg der Gemeinde, vielfach sind die Stadtverwaltungen in unseren Händen, selbst bei Zusammensetzung von Ministerien bedarf man bereits der organisch bildenden Macht des Sozialismus". Man sieht, die Herren empfinden es mit besonderer Genugthuung, daß das französische Ministerium einen Millerand zum Mitgliede hat. Wohl ist in dem Festblatt auch, die Rede von dem „Hofsnungsfest der erlösten Arbeit", von dem „Maitag der völkerbefreienden und Völkereinenden Arbeit". Aber diese Worte dienen nur zum Schsmuck der Rede. Auch vom Achtstundentag ist im Verhältnis zu früheren Festblättern nur wenig die Rede, mehr dagegen vom „Brotverteuerungszoll", gegen den ja aber, wie männiglich bekannt, nicht allein von der Sozialdemokratte unter dieser Standarteninschrift zu Felde gezogen wird. Auch er Aufrduf des „Vorwärts" zur „Völkerfeier der neuen Menschheit"' bringt von ausschließlich sozialistischen Forderungen nicht so viel wie von Völkerfrieden, Weltpolitik und „Hunnentum", von der Gewaltherrschaft in Rußland, von dem Eroberungszug der Engländer gegen die Buren. Aus allem diesem erhellt klar, daß die Sozialdemokratie ihre letzten Ziele ganz und gar in den Hintergrund gedrängt hat, und sich mit Eifer bemüht, praktische Politik zu treiben und die Forderung ihres Programms den Zeitverhältnissen entsprechend voll zu beschränken. Leben ist Entwickelung, und die Entwickelung der Sozialdemokratie lehrt, da ß die Feier des ersten Mai heute eine ganz andere ist als wie sie sich vor 12 Jahren die Führer der Sozialisten erträumt hatten. Sie glaubten an eine nachhaltige und eindrucksvolle Kraftprobe des vereinigten, Schulter an Schalter gegen das Bürgertum anstehenden Proletariats der Völker der Erde. Dazu ist es nicht gekommen und eine internationale Solidarität blieb ein Traum. Solidarisch sind wohl zuweileu die Arbeiter eines bestimmten Berufes innerhalb eines Staates, niemals aber die Arbeiter aller Industriezweige, geschweige denn die Arbeiter aller Staaten vorgegangen. Die Einen feierten, wenn die Anderen arbeiteten, so ist's bisher immer gewesen. Die Maifeiern haben sich an den meisten Orten zu friedlichen Volksfesten gewandelt, zu Festen, wie sie das Bürgertum etwa aus Anlaß einer patriotischen Feierlichkeit zu begehen pflegt. Konflikte erheblicherer Art sind auf diesen Maifeierlichkeiten nur äußerst selten vorgekommen und nur vereinzelt hat sich die Polizei einzugreifen veranlaßt gesehen, die stets um so Weiser handelte, e mehr sie die Feiernden gewähren ließ. Die Arbeitgeber, die Behörden und das Bürgertum haben ihre ansänglichen Besorgnisse längst hinter den Ofen gesteckt. Auch der Beschluß des Brüsseler Arbeiterkongresses vom Jahre 1891, den 1. Mai als einen Ruhetag zu begehen, ist im Laufe der Jahre immer mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Tas Gießener sozialdemokratische Wochen- । blatt streift z. B. diese vor zehn Jahren aufgestellte Forderung der internattonalen Arbeiterschaft in ihrer Mai- festnummer nur mit wenigen Worten als nebensächlich. Die Sozialdemokratte hat eben eingesehen, daß eigenmächtige Arbeitseinstellung mitten in der Woche offenkundiger Vertragsbruch wäre, eine ungerechtfertigte Herausforderung des Arbeitgebertums. 9htr am Abend des ersten Mai findet hier eine Volksversammlung statt. Das eigentliche Maifest ist verständigerweise auf den Sonntag verlegt worden, an dem Herr Stadtverordneter Krumm bei Kinderspiel' und Bretzelessen, bei Sang und Tanz eine gewiß recht besonnene Rede reden iwird. Auch in ben Nachbarorten, wie Wieseck, Heuchelheim, Watzenborn, Rödgen usw., sind die Feierlichkeiten auf den Sonntag verlegt worden. Damit hat unsere sozialdemokratische Arbeiterschaft bekundet, daß es ihr durchaus fernliegt, für den ersten Mai Arbeitsruhe zu erzwingen, und die vielen schhnen Festartikel und Festblätter haben für sie ein rein theoretisches Interesse. Die Thronfolge im Grotzherzogtum Hessen. ii. Wenn wir uns von dem Wesen der Erbverbrüder- ungen, auf deren Bedeutung für die hessische Thronfolge wir am Schlüsse unseres ersten Artikels hingewiesen haben, eine klare Vorstellung meiden wollen, müssen wir uns in die Anschauungsweise der Zeiten zurückversetzen, in denen jene eigentümlichen Abmachungen entstanden sind. Dem Mittelalter war der von den Griechen und Römern bereits klar erfaßte Begriff des Staates und der Staatsherrschaft gänzlich abhanden gekommen. Wie man auch sonst überall ösfentliche und private Rechtsanschauungen mit einander vermengte und verwechselte, so vermochte man auch den tiefgreifenden Unterschied zwischen dem Rechte der staatlichen Herrschaft und dem Eigentumsrecht nicht zu erfassen. Man sah im Landesherrn nicht den Inhaber der staatlichen Herr- sck>aftsgewalt, sondern den Eigentümer des Landes, der über den Grund und Boden desselben wie über die, gewissermaßen als lebendes Inventar, dazu gehörigen Bewohner, die Unter- thanen, ganz wie ein privater Grundbesitzer frei verfügen konnte. So wurden in damaliger Zeit Länder und Völker gerauft und verkauft, verschenkt, verpfändet, als Mitgift gegeben, .ererbt und vererbt, wie andere Eigentumsobjekte. Anstoß daran, bei solchen Gelegen- tkHpr' s2^e!»°n xCre 6ci Vorhandensein mehrerer Erbberech- 'Ster, da» Land ganz nach privatrechtlichen Grundsätzen zu teilen, wodurch die für unsere nationale Entwickelung so verhängnisvolle territoriale Zersplittcruna immer weiter fortschritt. Auf demBoden dieser Anschauungen erwuchsen nun auch die sog. Erbverbruderungen, jene besondere Art von Erbverträgen, durch welche zwei oder mehr regierende Familien sich ein wechselseitiges Erbfolgerecht in Land und Leute einräumten, sodaß wenn der erbberechtigte Mannsstamm des einen Hauses erlösen, die Landesherrschaft an die Agnaten des erbverbrüderten Hauses übergehen sollte. Derartige Abmachungen kommen in freu deutschen Fürsten Häusern seit dem 14. Jahrhundert häufig vor; eine besonders wichtige Rolle spielen sie aber in unserem hessischen Hause. Schon am 9. Juni 1373 schlossen die hessischen Landgrafen Heinrich der Eiserne und Hermann der Gelehrte mit den nahverwandten Landgrafen von Thüringen, Markgrafen von Meißen, eine Erbverbrüderung, die nachhervielfach erneuert und auch auf das von den Meißener Markgrafen inzwischen erworbene Herzogtum und Kurfürstentum Sachsen ausgedehnt wurde. Im Jahre 1457 wurde auch das Haus Brandenburg in diese sächsisch-hessische Verbrüderung ausgenommen. Diese dreifache Erbverbrüderung wurde gleichfalls wiederholt erneuert und erhielt ihre letzte, endgiltige Fassung durch den Naumburger Vertrag vom 29. März 1614. Darnach sollte beim Aussterben des sächsischen Fürstenhauses Brandenburg ein Drittel, Hessen zwei Drittel, beim Aussterben der brandenburgischen Familie Hessen und Sachsen je die Hälfte, Hessen aber in beiden Fällen die Kurwürde, beim Aussterben Hessens endlich Brandenburg ein Drittel und Sachsen zwei Drittel erben. Diese Erbver- brüderunaen bedurften, da es sich, dabei um Verfügungen über Reichslehen handelte, zu ihrer Giltigkeit der Bestätigung durch den Kaiser als den Oberlehnsherrn. Eine solche ist ober nur der sächsisch-hessischen Erbverbrüderung ausdrück- lich zuteil geworden; ihre Giltigkeit nack) dem früheren Reichsstaatsrecht ist daher ganz unzweifelhaft. Dagegen ist es eine vielverhandelte, schwierige und hwr nicht näher zu erörternde Streitfrage, ob auch die hessisch-sächsisch- brandenburgische Verbrüderung als wenigstens indirekt durch den Kaiser bestätigt und mithin als rechtsgiltig betrachtet werden darf. Ueberwiegende Gründe scheinen für die Verneinung dieser Frage zu sprechen. Wie steht es nun aber mit der heutigen Giltigkeit dieser Erbverbrüderungen? Der Untergang des alten Reiches hat die Rechtsgiltigkeit derselben in keiner Weise beeinflußt. Wohl aber muß der vollständige Umschwung der gesamten Staatsauffassung, der sich zu Beginn des vorigen Jahrhunderts vollzogen und die älteren, als Eigentumsobjekte der Landesherren betrachteten deutschen Territorien in moderne, auf eigenem Recht ruhende Staaten umgewandelt hat, auch auf unsere Beurteilung der Rechtsbeständigkeit der Erbverbrüderungen von Einfluß sein. Da dieselben in einer patrimonialen fürstlichen Verfügungsgewalt über den Staat wurzeln, wie sie heute nirgends mehr anerkannt ist, da sie ferner, insoweit sie eine Teilung des Staates in Aussicht nehmen, mit einem der obersten Grundsätze der heutigen Staatsordnung in Widerspruch stehen, so würden wir an sich wohl berechtigt sein, ihnen überhaupt die fortdauernde Giltigkeit abzusprechen. Dem steht aber entgegen, daß Art. 5 der hessischen, ebenso wie die sächsische Verfassung, die Rechte der Erbverbrüderten ausdrücklich anerkannt hat. Diese Rechte bestehen allo unzweifelhaft auch heute fort. Aber sie bestehen, weil und insofern die Verfassung sie anerkennt, und daraus folgt, daß sie auch nur in Gemäßheit der Verfassung geltend gemacht werden können, daß also ihre Verwirklichung niemals zu einer Verletzung der obersten Grundsätze eben dieser Verfassung führen darf. Tas letztere würde nun aber bei einer buchstäblichen Ausführung der Erbverbrüderungen mit Mtwendigkeit eintreten. Sollte der gesamte Mannesstamm des hessischen Hauses erlöschen, so würde nach der hessisch-sächsischen Verbrüderung das Groß- Herzogtum an das Haus Sachsen fallen. Dieses sächsische Haus zerfällt aber gegenwärtig in fünf regierende Linien, die mit Bezug auf die hessische Erbschaft vollkommen gleichberechtigt sind. Das Großherzogtum müßte also in fünf Teile zerschlagen und an das Königreich Sachsen, an Weimar, Meiningen, Altenburg und Koburg-Gotha verteilt werden. Nehmen wir die hessisch-brandenburgische Erbverbrüderung als gütig an, so müßte gar eine Fünfzehntelung des Großherzogtums stattfinden, damit dann Preußen ein Drittel Md jeder der sächsisch-thüringischen Staaten zwei Fünftel erhalten könnte. Nur ein gänzlich in privatrechtlichen Anschauungen befangener Schriftsteller, wie Cosack, konnte ein derartiges Resultat als ein mögliches hinnehmen. Der gewöhnliche Laienverstand wird ohne weiteres sagen: nein, so etwas ist nicht möglich; dazu kann und darf es nicht kommen, was auch vor so und soviel hundert Jahren einmal verabredet worden sein mag! Und der Laienverstand hat Recht; seine Entscheidung ist die einzige, die dem modernen Staatsrecht entspricht. Man teilt heutzutage Staaten und Völker nicht mehr, wie man Grundstücke und Herden teilt. Der heutige Staat ist nicht mehr ein willenloses Objekt dynastischer Verfügungsgewalt; er ist ein selbständiger Organismus mit eigener Persönlichkeit und einem eigenen Willen, der allein über das Schicksal des Staates bestimmt. Dieser Staatswillen kann aber unmöglich seine eigene Vernichtung wollen, indem er eine Teilung des Staates von vornherein staatsrechtlich festsetzte. Der moderne Staat ist seinem ganzen Wesen nach einheitlich und unteilbar; dieser Grundsatz findet sich an der Spitze fast aller neueren Verfassungen ausdrücklich ausgesprochen und ist auch in denjenigen enthalten, die ihn etwa nicht klar und unzweideutig ormuliert haben sollten. Diesem obersten Recht des Staates auf seine Existenz muß jedes andere staatliche Recht weichen, auch jedes Thronfolgerecht; denn das Thronfolgerecht besteht um des Staates, nicht der Staat um der Thronberechtigten willen. Tie Thronfolge darf also unter allen Umständen nur eine Nachfolge in die monarchische Gewalt des bestehenden Staates, d. h. sie darf jedenfalls nur eine Einzelfolge sein. Daraus folgt, daß die hessischen Erbverbrüderungen, unbeschadet ihrer fortdauernden Giltigkeit, heute nicht mehr so verwirklicht werden können, wie sie unter den zur Zeit ihres Abschlusses vorhandenen, gänzlich verschiedenartigen Verhältnissen gedacht waren. Es kann vielmehr von den mehreren durch Erbverbrüderung Berechtigten gegebenenfalls nur Einer den hessischen Thron besteigen. §ier liegt nun die Hauptschwierigkeit; denn es besteht zur Zeit keinerlei rechtliche Festsetzung, nach welcher sich bestimmen ließe, welches der mehreren erbberechtigten Häuser zunächst für die Thronfolge in Hessen in Betracht käme. Es wäre möglick), daß die Erbverbrüderten sich darüber gütlich einigten. Im Falle eines Streites unter denselben könnte, da es sich in diesem Falle um einen Ver- sassungsstreit in einem Äundesstaat handelte, auf Grund -Art. 76, Abs. 2 der Reichsverfassung der Bundesrat angerufen werden und entweder einen gütlichen Ausgleich versuchen oder aber eine Erledigung durch Reichsgesetz veranlassen. Tas Beste und Zweckmäßigste aber wäre, wenn die Thronfolgefrage audy für diesen Fall im Voraus geregelt würde durch ein die Verfassung ergänzendes hessisches Landesgesetz. Daß der hessische Staat berechtigt wäre, ein solches Gesetz zu erlassen und durch dasselbe auch die Thronfolge der Erbverbrüderten näher so zu regeln, wie es dem ^taatdrntereffe am entsprechendsten märe, unterliegt keinem Zweifel, lieber eine Rechtsverletzung könnten sich die Erbverbrüderten, wie auch immer die verfassungsmäßige Regelung ihrer Rechte erfolgen möchte, nicht beklagen. Das Gesetz ist der oberste Staatswille und für jeden verbindlich, der innerhalb des Staates irgendwelche staatliche Rechte geltend machen will. „Dem Gesetz gegenüber giebt es keine wohlerworbenen und unentziehbaren Rechte." Immerhin aber könnte eine solche gesetzliche Neuregelung der Thron- olgefrage Empfindlichkeiten wecken, Verstimmungen Hervorrufen und das gute Verhältnis Hessens zu dem einen oder dem anderen der erbverbündeten Häuser und deren Staaten trüben. Und darum erscheint es als inopportun, diese heikle Frage aufzurühren und an eine gesetzliche Regelung der- eiben heranzutreten, so lange kein dringendes Bedürfnis dafür vorhanden ist, so lange die Geltendmachung der auf >ie Erbverbrüderungen gegründeten Ansprüche noch in weiter Ferne liegt. Wer weiß, ob der Fall, in dem die Thronfolge an die Erbverbrüderten überzugehen haben würde, überhaMt jemals eintreten wird? Es ist denkbar, wenn auch nicht gerade wahrscheinlich, daß das Haus Hessen )ie sämtlichen erbverbrüderten Häuser überdauert. Zum mindesten dürfte der Mannesstamm des hessischen Gesamthauses noch aus mehrere Menschenalter hinaus gesichert ein. Und wer kann voraussehen, wie sich bis zur Zeit eines etwaigen Erlöschens die Verhältnisse gestaltet haben werden? Es dürfte alfp- wohl fürs erste das beste sein, abzuwarten, und sich und anderen durch die Sorge um in weiter Ferne liegende Möglichkeiten die Ruhe nicht stören zu lassen. H- Deutscher Reichstag. Berlin, 29. April. Am Bundesratstische befindet fich Staatssekretär Graf PosadowSky. Bet der fortgesetzten Beratung deS Gesetzentwurfs bett, die privatm VersicherungSunternebmungen wirb die Abstimmung über den bekannten Antrag Richter zu 8 81 auf Vorschlag des Promten zunächst aoSgesetzt und eine Reche weiterer Paragraphen debatteloS ge- nehmigt.^ mit 6em DOm Abg. Dietrich und Genossen S«stelltm Antrag, der auch von den verbündeten Regierungen empfohlen wird, angenommen. r , _ . _ . Ein Antrag zu 8 108 will den KommisstonSzusatz streichen, brr die Strafbarkeit von der Kenntnis deS Paragraphen abhängig macht. Abg. v. Strombeck (Ztr.) hatte für den KommisfionSvorfchlag gestimmt, da durch diesen kein Nachteil entstände. Inzwischen hat fich das HauS. das anfangs schwach besucht war, gefüllt. Auch die Staatssekretäre Nieberding und Frhr. v. Thielmann ind'erschienen. Präsident Graf Battestrem schlägt deshalb vor, zur Abß^mung über den Antrag Richter zu 8 81 zu schreiten, wonach das Reich allein die Kosten deS Aufsichtsamtes für die Privatversicherungen tragen soll. Der Antrag wird mit großer Majorität abgelehnt und der 8 81 angenommen, desgleichen eine Reihe weiterer Paragraphen. 8 115 bestimmt in der KommisfionSfasiung, daß der Vorstand einer Versicherungsanstalt, deren Betrieb sich über daS Gebiet eines Bundesstaates hinaus erstreckt, den in Frage kommenden LavdeS- konttollbehörden Anzeige erstatten soll , Abg. Zehnter (Ztr.) beantragt im wesentlichen die Wiederher- iellung der Regierungsvorlage, wonach daS VerftcherungSunternehmeo in den in Frage kommenden Bundesstaaten Hauptbevollmachtigte zu bestellen hat, wenn sich die Bestellung eines solchrn rechtfertigt. Abg. Richter (fr. Vp.) rügt, daß der Berichterstatter der Rom« Mission mit Anträgen gegen die Kommisstonsbeschlüsse h^vortrete. Der Inhalt der Anträge sei unpraktisch und ein Ueberbleibfel auS der deutschen Kleinstaatlerei. Er bittet, den Antrag abzulehnen. Bayerischer Ministerialdirektor Herrmann führt auS, daß Bayern diesm Antrag freudig begrüße. Bayern wünsche einerseits di« Bestellung eines Hauptbevollmächtigten, bann im besonberen bm Ge- richtsstano am Wohnort beS Hauptbevollmächtigten im Jnteresie der Versicherten. Die Annahme des 8 Hb in der Kommission bedeute eine Verschlechterung deS bisherigen Zustandes. m Abg. Zehnter (Zentrum) erklärt, er wüßte nicht, daß eine Be- iimmung der Geschäftsordnung nicht existiere, die ihn hindern konnte, »ier Anträge einzubringen. WaS dm Antrag selbst angehe, so könne er nur das unterschreiben, waS der kayerische Bevollmächtigte ge- •0t habe. „ Abg. Müller-Meinigen (frs. Dp.) meint, erst wolle man hier ein Zenttalgesetz schaffen, nun dezentralisiere man wieder. Durch die Vorschrift der Bestellung von Hauptagenten in jedem Staat fördere man nur den kleinstaatlerischen PartikulariSmus. Der Antrag bezwecke nur die Durchbrechung deS ganzen System«. Abg. Opfergelt (Zentrum) spricht fich für dm Anttag, Abg. SchmidttWarburg (Zentr) gegm denfelbm aus. Abg. Schrader (frs. Vp.) hebt hervor, der Anttag sei ganz entbehrlich, ebenso wie der Haupiagent selbst. Er achte die Autorität deS BundeSratS sehr, aber für die rein geschäftliche Aufgabe werde sie kaum auSreichen. Seine Partei lehne den Antrag ab. Staatssekretär Graf Posadowsky führt au5: Wenn der bayerische Bevollmächtigte fich sür den Antrag Zehnter aussprach, so gab er damit nur der Ansicht der verbündeten Regierungen Ausdruck. Er könne nur bitten, den Anttag anzunehmen. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Pichler, Richter, Lehr unb Dr. Spahn wird bet Anttag Zehnter angenommen. Bei 8 109 erklärt Staatssekretär Graf P o s ab o w s ky , daß der Gesetzentwurf bei den Regierungen nur bann Aussicht auf Annahme habe, wenn bas bestehenbe Recht ber öffentlichen Gesellschaften nicht berührt und bas Besteuerungsrecht nicht alteriert werbe. Es mürben aber ernste Erwägungen gepflogen werben, ob burch eine gegenseitige Uebereinhinft eine Doppelbesteuerung zu vermeiben ober ob hierbei ber Weg ber Gesetzgebung zu beschreiten sei. Was ben Anttag Albrecht zu 8 120 angeht, baß bie Lanbesgesetzgebung ben Betrieb bestimmter Verficherungsgeschäste öffentlichen Anstalten vorbehalten soll, so erscheint bieser Antrag nicht erforber- lich, weil bieseS Recht von selbst schon ben Einzelstaaten zusteht Abg. Müller-Meiningen (freisinnige Vp.) widerspricht betn; bie Kommissionsbeschlüffe enthielten bas Minimum ber gesetzlichm Normen. Die Drohung mit ber Unannehmbarkeit sei nur ein Schreckschuß. Geheimrat Gruner und Avg. Knebel (kons.) schließen fich Posadowsky an. Abg. Pichler (Ztr.) beantragt, in 8 119 der KommissionSfaffung den PaffuS zu streichen, wonach auf Grund der LandeSgefetzeSvor- fchristm die errichteten Verficherungsanstaltm dm Vorschrfftm der 88 9, 10, 98 Absatz 1 dieses Gesetzes unterliegen. Der Anda; wird angenommen, d. h. die Regierungsvorlage wieder hergestellt. Zu 8 120 beantragt Abg. Richter (stets. Dp.) eine Erweiterung, Monopole zukünftig nur auf dem Wege der Reichsgesetzgebung zu« zulaffen. Der AbänderungSanttag Richter zum 8 120 wird abgelehnt und die Wetterberatung auf morgen vertagt. Tagesordnung: Rest der beuttgm. Schluß der Sitzung 6>/« Uhr. Aus dem Reichstage Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt unten« 29. April: Ter Ruf zur „Sammlung", den Präsident Graf Balle- strem am Donnerstag an die säumigen Reichsboten ergehen ließ, ist nicht wirkungslos verhallt. Heute war das Parkett erheblich besser besetzt, obwohl Zweifel an der Be- s ck) l u ß f ä h i g k e i t der hohen Versammlung zunächst noch gestattet sein mochten. Auch der würdige Präsident tonnte •üS&Sä .,r n>urD,ti DKr *'£B' '»‘«über gieß6 ®^te ' «echte-- ?«9elut,„ SWn Ä: 1'1‘S Sm,!'1' ^i!Ik ; bri«Ää dc" i :s«°8 jMfafcfg? : w' Ä"’ »‘i'fjtit Wim, ?ÄlLs”8' ™ >» oie Ruhe nicht stören ---- fr, chLtüg. Berlin, 29. «priL »i3tortai@rflfWow8!i. ? GelehrntwurtS brtr. btt ■o ble Abstimmung über bm 3r^l«fl bt§ PiLstbwtm jo» Paragraphm brballeloS gr- rich mb Genossen gestellim egittWgm enipsohlen whb, nisstonSzusitz strtichm, btt rigrophrn ibbLngig macht bm KommsfionSvorschtaz fläabe. vsangS schwach beucht wer, mg MdM.V.TWwM üor,)ur Absttmmwg itm, wonach bis Reich tütin Ivntvnficheiwgen tiifia kH irüit «bgeie-ot unbba $ 81 Inti Pnagruhen. ossassung, baß btt Borstaub i sich über da« Mkt tlntl Fragt lommmbtn fimbtl- , weiwtlichm btt Btbtrba: aSVttstchnuvgsMnnthwto ztm hauptbevostmü-liglt |i i(8 Wtn rechtstitigl. btr Btrichtnst-Ua dn Rom- niffhinWüfit ^wrtrrte. uub (in Ueberbleibstl «8 m Mag qan wüMttionMbü wntobMtunbtntSt’ taWw W** , bn Kommission btbtuU dnc aste taytiischr BtvollmaWc 6t- ’%*Ä» W$. $« »•*-•!! Kl"11 % für ta «"<« w ?&8Äa* rfÄÄ*** & dö egieiE»«» SÄj&Ä? I •<£&<***£ :SePÄi b-r SelE •ft**«* « •■affÖÄ'8* E dp / «srhMl * Si»5®"* i tzitundD{1 grollt », bl ’’ 5rwe»rr^ - zavl S Igt. Fritz Nowäck 68 Seltersweg 68 68 Seltersweg 68 ♦ Lemberg, meldet: Gegen den BolkSpartei) wurde Staatsanwaltschaft der Beleidigung ausschließt und daher Straflosigkeit aus § 193 des Strafgesetzbuches genießt. •• Lich, 29. April. Am vergangenen Sonntag hatte man die seltene Gelegenheit, einmal recht gediegene Musik in vollendetster Darbietung zu hören, indem das bereits an« gekündigte Kirchenkonzert zum Besten des FraueuvereinS vor vollbesetztem Gotteshause zur Ausführung kam. Man war allgemein überrascht, in einem kleinen Orte solche geradezu künstlerische Musikvorführungen zu hören, zudem die AuSführenden sämtlich aus Lich waren. Besonders hervorzuheben waren die Orgelvorträge unseres bewährten Organisten Herrn Jäger, sowie des Herrn Zimmer. Arien von Raff und Stradella brachte uns Frl. Jäger in geradezu vollendeter Ausführung und in Gemeinschaft mit Frl. Weber ein Duett von Mendelssohn zu Gehör. Nicht vergeffen dürfen wir die sehr schönen Borträge (Baritonsolo) des Herrn etud. Stamm und die meisterhaft vorgetragenen Violinstücke des Herrn sind. Weber. Die Solovorträge wurden von Pfarrer Weber vorzüglich begleitet. Er wäre wünschens- wert, wenn man die beiden Herren, die zum erstenmale ihr Talent hier öffentlich in den Dienst des Guten stellten, öfter hören könnte. Schließlich müssen wir noch die prachtvollen Darbietungen des Kirchengesangvereins, sowie deS Cäcilienvereins erwähnen, die, wie immer, die Zuhörer bis zum letzten Tone zu fesseln wußten. 8t. Friedberg, 29. April. Dienstag und Mittwoch ist in Friedberg die Hauptversammlung des evang. Pfarr- Vereins im Großherzogtum Heffen. B. Schlitz, 28. April. Wie wir soeben aus bester Quelle erfahren, trifft der Kaiser nächsten Sonntag den 4. hier ein und wird bis zum Montag hier bleiben. Darmstadt, 30. April. Die Groß Herzogin und die Prinzessin Elisabeth kehrten heute aus Nizza nach hier zurück. *• Kleine Mitteilungen aus Hessen nud den Nachbarstaaten. In Chicago ist einer der ältesten und bekanntesten Apotheker daselbst, Julius Roemheld, 73 Jahre alt, gestorben. Roemheld war in Darmstadt geboren und etwa 1850 nach Amerika gekommen. Eine Witwe und vier Kinder betrauern seinen Tod. Unter den Kindern befindet sich Frl. Emma Roemeldi, eine Opernsängerin, die irn Italien weilt. — Bor dem Spitale in Mainz hielt kürzlich ein kleiner Rollwagen, auf dem es wie in einem Ameisenhaufen wimmelte. Sieben Kinder in einem Alter von einviertel bis zwölf Jahren saßen darauf, die sämtlich in das Spital kamen. Es waren die Kinder eines Arbeiter- Ehepaares in Budenheim, die alle an Hautkrankheiten litten, und von denen zwei auch entzündete Augen hatten. Unreinlichkeit und mangelhafte Pflege der Eltern tragen die Schuld an der Erkrankung der Kinderschar. — Spurlos verschwunden ist seit 14 Tagen ein junges Ehepcur^ in Appenheim. Alle Anhaltspunkte über den Ausbleib des Paares fehlen. — Eine grausige Kunde durchlief vor einigen Tagen das Dorf Billigheim. Die Ehefrau des Steuer- und Gemeinde-Mnnehmers Sonn hier hätte in der vergangenen Rachut zwischen 11 und 12 Uhr ihre beiden Kinder, ein Mädchen im Alter von 9 Jahren und einen Knaben im Alter von 7 Jahren in gutem Anfalle von Geistesumnachtung getötet. Vermischtes. 29. April. Die „Gazeta Narodowa- ReichSratSabg. Krempa (polnische beim Bezirksgerichte in Mielce und der in Tarnow Anzeige wegen Straßen- Landwirtschaft. Vd. G e f l ü g e l - und Vogelzuchtverein Gießen und U m g e g e n d. Wie wir erfahren, hat der Verein in seiner gestrigen Versammlung den Beschluß gefaßt, im November d. I. seine vierte allgemeine Geflügel-Aus- stellung, verbunden mit der Verbandsausstellung oberhessischer Geflügelzucht-Vereine abzuhalten. Gerichtssaal. Köln, 28. April. In dem gestrigen sogenannten Sternbergprozesse lautete das Urteil der Strafkammer gegen den wegen Sittlichkeitsverbrechen angeklagten Musiker Alwin Joel Jaenert von hier auf Freisprechung, weil die betreffenden Mädchen sich in ihren Aussagen widersprochen hätten, und schon zu verdorben seien, als daß auf ihre alleinige Aussage hin eine Verurteilung eintreten könne. Ans Stadt und Kand. Gießen, den 30. April 1901. ** Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten- Hersammlung am Donnerstag, dem 2. Mai 1901, nach mittags 3i/z Uhr. 1. Den Voranschlag der Stadt Gießen für 1901/02; hier: Fortsetzung der Beratung. 2. Das GaS- nnd WaffereinrichtungSwesen; hier: Beschwerde der Gießener Spengler und Installateure. 3. Baugesuch des Karl Nikolaus für die Moltkestraße; hier: DispenS. 4. Baugesuch deS Johans Prang für Löbers Hof; hier: DiSpenS. 5. Baugesuch des Eberhard Metzger für den SelterSweg; hier: DispenS von § 9 der Lokalpolizeiverordnung vom 6. Juli 1888. 6. Baugesuch des Hermann Credner für die Credner- straße; hier: DispenS. 7. Gesuch des Philipp Benner II. zu Gießen um Erlaubnis zur Aufstellung eines Häuschens zum Wafferausschank. 8. Die Marktlauben; hier: Ueber- tragung der Vereinbarung mit Emil Schmal! auf den neuen Besitzer deS Frankfurter Hofes Georg Seipp. 9. Tieferlegen der Zufuhrstraße zur Jrrenklinik; hier: Rechnung des V. Suchan. 10. Annahme eines Gehilfen für den Stadtgeometer. 11. Die Löhne der Vorarbeiter int Stadtwald. 12. Gesuch des Oskar Kemmerich um Erlaubnis znm Gastwirtschafts- bettieb. *• Personalnachrichten. Der Großherzog hat den Gewerbeinspektor HanS Engeln in Gießen zum Gewerbe- inspektor bei der GeMrbeinspektion WormS, den Assistenten bei der Gewerbeinspektion Darmstadt Dr. Franz Gerhard zum Gewerbeinspektor bei der Gewerbeinspektion Gießen — mit Wirkung vom 1. Mai I. Js. ab ernannt; dem Oberlehrer Karl Friedrich Reichelt an der Obstbau- und landwirtschaftlichen Winterschule in Friedberg den Charakter als Professor erteilt und den Finanzaspiranten Wilhelm Dingel- dey aus Unter-Moffau zum Bibliothekgehilfen bei der Zentral- stelle für die Gewerbe ernannt. In den Ruhestand wurde versetzt der Kanzlist bei der Main-Neckar-Eisenbahn Heinrich Dieter zu Darmstadt. Der Großherzog hat dem Kanzlisten bei der Direktion der Main-Neckar-Eisenbahn Heinrich Dieter zn Darmstadt aus Anlaß seiner Versetzung in den Ruhestand die Krone zum Silbernen Kreuz deS Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. Ernannt wurden am 25. d. M. die Regierungsbauführer Hermann Heyer aus Lauterbach und Wilhelm Jost aus Darmstadt zn Regierungsbaumeistern. •• Wichtige Entscheidung. Eine für die Presse wichtige Entscheidung hat der 1. Strafsenat deS Reichsgerichts getroffen. Derselbe hat erkannt, daß ein Eingesandt, worin tretet voller Namensnennung (Unterschrift) im Interesse des Publikums ein Mißstand öffentlich gerügt wird, die Absicht sich solcher offenbar nicht ganz entschlagen. Er warf einen prüfenden Blick in die Runde und schlug kurz entschlossen vor, die Abstimmung Über den § 81 des Gesetzes betr. die privaten Versicherungsunternehmungen, mit der die Beratungen fortgesetzt werden sollten, einstweilen nicht vvrzunehmcn, sondern ihm, dem Präsidenten, zu überlassen, die Entscheidung später herbeizuführen. Ter Paragraph will die Versicherungsunternehmungen zu den Kosten des Reichs-Aufsichtsamtes heranzi^hen, eine Maßregel, die dem Abg. Richter (freis. Vp.) bedeutsam genug erscheint, um von einem beschlußfähigen Hause zur Abstimmung gebracht zu werden. Der freisinnige Führer bezweifelte deshalb am Donnerstag mit Erfolg die Beschlußfähigkeit des .Hauses. Zu Beginn der Mutigen Sitzung hätte em solcher Zweisel, wie gesagt, das gleiche Ergebnis gehabt, doch der Präsident fand flugs den erwähnten Ausweg und erregte dadurch die verständnisvolle Heiterkeit der Gesetzgeber. Diese Herren waren überhaupt in sehr aufgeräumter Stimmung, sodaß Graf Ballestrem nachdrücklich um Ruhe bitten mußte. Man verlegte denn auch den Austausch von Begrüßungen, politischen und unpolitischen Bemerkungen usw. um so lieber in die Wandelgänge und Erfrischungsräume, als die sachliche Debatte über den Versicherungs- gesetzentwurs lediglich Juristen und Sozialpolitiker zu interessieren vermochte. Um drei Uhr nachmittags stand eine Präsenz von 200 Köpfen außer Zweifel. Graf Ballestrem konnte also die zurückgestellte Abstimmung über § 81 in Szene gehen lassen und die Annahme des Kommissionsbeschlusses konstatieren. Abg. Richter geriet, in der Folge in eine Auseinandersetzung mit dem bayerischen Ministerialdirektor v. Hermann, dem der Berichterstatter, Abg. Zehnter (Ztr.), sekundierte. Die „partikularistische Erscheinung" des Hauptbevollmächtigtcn, den jedes Versicher- nngsunternehmen ev. in verschiedenen Bundesstaaten zu bestellen haben wird, wollte Herrn Richter nicht gefallen und weckte seine Spottlust. Doch auch hier war alle Mühe umsonst ; die Mehrheit entschied zu Gunsten der besagten „Erscheinung". Derart wurde noch manch gründliche Rede zu Protokoll gegeben — als ob die glücklich einmal erreichte Beschlußfähigkeit irgendwie die Gewähr der Tauer in sich trügeDiese Zuversicht mußte um so unbegreiflicher erscheinen, als bereits heute unterschiedliche Abänderungsanträge zur dritten Lesung des Urhebergesetzes verteilt wurden, die eine umfangreiche Diskussion und Anträge auf namentliche Abstimmung mit Sicherheit erwarten lassen. Graf Posadowsky gab den Abgeordneten heute ein beherzigenswertes Beispiel; er sprach kurz und bündig, „Spaziergänge" auf naheliegende Gebiete vermeidend. Ten Rekord in Bezug auf Anzahl der Reden erreichte Abg. Richter. schusses über den Vergleich mit der Preußischen Hypotheken- Aktienbank entgegen, sowie über den Sanierungsplan. Vergleich und Sanierungsplan wurden angenommen. Von den Vertretern von 48 987 000 Mark Realobligationen stimmten nur 146 000 dagegen. Die Entlastung wurde ein- timmig erteilt. Stetzen, 80. April. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Butter per Pfd. X 1.00—1.20, Hühnereier per St. 0—0 4, 2 St. 10-11 j), Enteneier 2 St. 12—>3 «J, Gänse- eier per St. 10—11 Käse 1 6t. 5—8 Kasematte 2 St. 5—8 Erbsen per Liter 22 Linsen per Liter 34 Tauben per Paar X 1.00—1.20, Hühner per St. X 1.60—2 20, Hahnen per Stück X 1.80—2.00, Enten per St. X 2.00—2 30, Gänse per Psd. X 0.00 bi« 0.00, Ochsenfleisch per Psd. 68—74 <), Kuh. und Rindfleisch per Psund 60—64 Schweinefleisch per Psd. 64—74 «j, Schweinefleisch, gesalzen, per Pfd. 78 «J, Kalbfleisch per Pfd, 60—66 <£, Hammelfleisch per Pfd. 50—66 Kartoffeln per 100 Kilo 6.00—7.00 X, Weißkraut per 6t. 00—00 Zwiebeln per Ctr. X 6.50—7.50, Milch per Liter 18 4. Dauer der Marktzeit von 7 Uhr vormittag« bis 1 Uhr mittags. — Frankfurter Getreidemarktbericht vom 29. April. Die Vegetation hat unter dem Einfluß des sonnigen Wetters flute. Fortschritte gemacht und die Frühjahrsaussaat ging rüstig vorwärts, da die frischen Winde eine Abtrocknung der zu naffen Felder bewirkten. Ueber den Stand der Wintersaaten in Preußen ist vergangene Woche der amtliche Bericht von Mitte April erschienen; die Angaben desselben sind schlechter, als man erwartet. In Weizen herrschte fortgesetzt lebhafte Frage für den Inlandsbedarf und erfuhren Preise eine Erhöhung von ca. 15 Pffl. Für Roggen Konsumbegehr befriedigend, Preise anziehend. Gerste begegnete vereinzelt geringer Frage. In Hafer Offerten noch immer in engen Grenzen, ohne ausgesprochene Tendenz. Mais mäßig im Kurse geschwankt. Sonfiige^utterstoffe stagnierend. Mehl gewann gletchfalls von der festen Tendenz des WeizenmartteS. Weizen ab unserer Gegend 17,75 biS 18 Mk., do. frei hier 18—18,25 Mk.,do. La Plata und Kansas (kleberreich« Weizen) 18—18,50 Mk., do. Redwinter und russische ©orten (kleberreich« Weizen) 18—18,50 Mk., Roggen hies. 15 Mk. Braugerste, Wetterauer (gelb und unegal) 16,50 Mk., do. Franken (Ochsenfurter Gau) 17,50 bis 17,75 Mk., Pfälzer und Ried 17,50—17,75 Mk. Hafer (je nach Qualttät, exquis. 25—50 Pfg. über Notiz) 14,25—14,75 Mk. Mais (gesunde« mixed) per März April 11,60 Mk , Weizenkleie 9,75—10 Mk., Roggenkleie 10—10,50 Mk. Malzkeime 9,75—10 Mk. Getrocknete Biertreber 10,50 bis 10,75 Mk. Spelzspreu pr. Ztr. ca. 2-2,25 Mk. Haferhülsen pr. Ztr. —Mk., Roggenstroh (Handdrusch) 2,75—3 Mk. Weizenmehl (automat) 0 25,50—26 Mk., I 23,50—24 Ml, III 21,50 bis 22 Mk., do. exquis. Qualität pr.Sack 1,50—2 Mk. über Nottz, Roggenmehl 0 22,50—23,50 Mk., 0/1 1,25-1,50 Mk. darunter. Torfstreu pr. Ztr. 1,25 Mk. Die Preise verstehen sich pr. 100 Kgr. ab hier, häufig auch loco auswärtiger Stationen bei mindestens 10000 Kgr. Arbeiterbewegung. Lemberg, 29. April. Ein Trupp Arbeitsloser plünderte am Vormittag die Bvotverkaufsstände auf dem Marktplatz und zog sodann nach, dem Ringplatz, wo die Arbeitslosen unter den Rufen: gebet uns Arbeit und Brot, die Marktbuden angriffen. Trotzdem der Bürgermeister und der Statthalter den bei ihnen erschienenen Abordnungen Arbeit in Aussicht stellten, durchzog der Trupp Arbeitsloser die Straßen, und warf zahlreiche Fenster von Kaufläden und gnderen Häusern ein. Inzwischen wurde Militär requiriert. Zwei Uhr nachmittags war die Ruhe lieber hergestellt._____________________________________________ Kandel und Verkehr. Volkswirtschaft. Berlin, 29. April. Tie heutige Versammlung der Realobligationäre der deutschen Grundschuldbank nahm den bekannten Bericht der Vertretung des Aus- r au des erstattet, da er in Gesellschaft von 10 Bauern bei der Ortschaft Pradew den reichen Ochsenhändler Rusinowski aus einem Versteck überfiel. Rusinowski wurde durch Steinwürfe schwer verwundet; es gelang ihm, mit seinem Wagen zu entkommen.______________________________________________ Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen. Evangelische Gemeinde. Getraute. Lukasgemeinde. Den 20. April. Bernhard Wilhelm Heußler, Rechtsanwalt zu Pirmasens, und Paula Müller, Tochter des Landgerichtsrats Wilhelm Müller zu Gießen. Denselben. August Theodor Hartmann LokomottvhilfSheizer zu Gießen und Christiane Döll, Tochter des Handarbeiters Johannes Doll zu Villingen. Den 25. April. Leonhard Ludäscher, Bildhauer zu Gießen und Marie Frick, Tochter des verstorbenen Taglöhn«s Johannes Frick zu Lieben. Johannesgemeinde. Den 20. April. Kaspar Volland, Schneider zu Gießen, ein Wittwer, und Elisabethe Schäfer, Tochter des Landwirts Konrad Balthasar Schäf« zu Keffelbach. Den 21. April. Adam Dürr, Lackierer zu Gießen und Luise Kluge, Tochter des verstorbenen Klaviersttmmers Karl Kluge zu Gießen. Getaufte. Matthäusgemeind e. Den 21. April. Dem Kutscher Philipp Blum ein Sohn, Karl geboren den 27. März. Denselben. Dem Hilfsgerichtsschreiber Johannes Becker, eine Tochter, Katharine Elisabeth, geboren den 25. März. Markusgemeinde. Deu 21. April. Dem Schloffermeister Oskar Brauer ein Sohn, Reinhold Heinrich Karl Georg, geboren den 24. März. Denselben. Dem Hilfsheizer Adolf Rinker ein Sohn, Wilhelm gekoren den 24. März. Denselbm. Dem Dreher Wilhelm Müller eine Tochter, Marie Jula, geboren den 9. März. Lukasgemeinde. Den 21. April. Dem Wagenmeifier Phllipp Flocke eine Tochter, Elisabeth, geboren 12. März. Johannesgemeinde. Dm 22. April. Dem Großh. RegierungS-Affeffor und Steuerkon- roleur Schwarz zu WormS a. Rh. ein Sohn, Hans Joachim Kaspar Valenttn, geboren den 28. März. Beerdigte. Markusgemeinde. Den 17. April. Johann Heinrich Feußer, Fleischbeschauer, 52 Jahre alt, starb dm 24. Mai. Johannesgemeinde. Dm 21. April. Jakob Rühl, Taglöhner, 50 Jahre alt, starb den 18. April. Denselben. Konrad Wemhard Dietz, Rentner, 76 Jahre alt, starb den 19. April. Dm 26. April. Luise Sauer, Tocht« des verstorbenen Universitätsgärtners Wernhard Sauer, 63 Jahre, starb den 24. April zu FreinSheim. Spezial - Greachäft für Betten und Schlafzimmer - Einrichtungen. Grösste Auswahl in eisernen Bettstellen, Messing-Bettstellen n«d Kinder-Bettstellen. Grosses Lager in Patent-Matratzen nur bewährter Systeme, für Holz-Bettstellen passend. Anfertigung von Rosshaar-, Kapok- und Seegrass-Matratzen in gediegener Ausführung» Bewährte Qualitäten in Daunencöper, Barchend und Drell. — Staubfreie Bettfedern und Daunen. — Prima Rosshaare. 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Bankfonds , , 258 „ Dividende im Jahre 1901: 29 bis 128 Prozent der Jahres-Normal- Prümie — je nach dem Alter der Versicherung. jltttrrftr: Heinrich Hochreuther jugendliche ^lrbeiter für leichte Arbeit gesucht. Bekanntmachung. In der Generalversammlung der Molkerei-Genoffenschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, zu Hungen vom 24. März '901 wurde an Stelle des aus- geschtedenen Herrn von Oven Herr Otto Schneider in Inheiden als Mitglied des Vorstandes gewählt, sowie beschlossen, daß die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Be kanntmachungen nur in der „Hungener Landpost- erfolge« sollen. Eintrag in unser Genossenschaftsregister ist erfolgt. Akademischer Gesangverein Giessen. Konzert Mittwoch den 8. Mai, nachmittags 572 Uhr, im Saale von Steins Garten unter Leitung des Akadem. Musikdirektors 6. Trautmann. Mitwirkende: Frau Kammersängerin Emma Hiller-Rückbeil aus Stuttgart (Sopran). Fräulein Auguste Gross aus Zweibrücken (Mezzosopran). Fräulein Anna Walther aus Giessen (Alt). Herr Richard Fischer aus Frankfurt (Tenor). Herr Adolph Müller aus Frankfurt (Bassbariton). Herr Rudolph Hellmrlch aus Frankfurt (Bass). Chor; Der Akademische Gesangverein. Orchester: Die Kapelle des Infanterie-Regiments „Kaiser Wilhelm“ und andere geehrte Künstler. Programm. Szenen ans Goethe’s Fanst für Solostimmen, Chor nnd Orchester von Robert Schumann. Eintrittskarten za 2 Mk (Sperrsitz 3 Mk.) sind in der Mum- —----------------- kalien-Handlung von Ernst Challier und abends an der Kasse, für Studierende zu 1 Mk. auch bei Herrn Hausverwalter Stork zu haben. Hauptprobe s Dienstag den 7. Mai, nachmittags 5 Uhr. 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