Nr. 229 Zweites Blatt. Sonntag de« 30 September 150. Jahrgang lt>OO Kie Heuer Anzeiger Heneral-Mn^iger Alle Anzeigen-Bermittlungsstellen des In- und Auslandenehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Bezugspreis Vierteljahr!. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Erscheint täglich unit Ausnahme des Montags. Die Gießener Aamilieuvkatter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter -für Hess. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegt. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Amts- unfc Anzeigeblatt für den Kteis Gieren. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schutstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Famitienblätter, Der hessische Landwirt, Kttttter fiir hessische UatKsKunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51. Abonnements-Einladung. Der „Giessener Anzeiger“ tritt am kommenden 1. Oktober in das letzte Viertel seines 150., seines Jubeljahrgangs, ein. Der „Giessener Anzeiger“ ist das älteste, reichhaltigste und für ganz Oberhessen und die angrenzenden Landesgebiete am weitesten verbreitete Organ und als solches hervorragend geeignet, Inseraten weiteste Verbreitung und Beachtung zu verschaffen. Mit Genugthuung stellen wir fest, daß sich der Gießener Anzeiger dank seiner gedeihlichen Fortentwickelung und der beträchtlichen Erweiterung seines Inhaltes nicht nur seine alten Freunde bewahrt hat, sondern fortwährend neue in stattlicher Anzahl hinzuerwirbt. Die in letzter Zeit angeknüpften vorzüglichen Beziehungen des „Gießener Anzeigers" zum Mittelpunkte der Reichspolitik ermöglichen es ihm, die Leser aufs genaueste und schnellste mit allen bedeutsamen politischen Ereignissen bekannt zu machen. In politischer Beziehung richten wir unser Hauptaugenmerk auf China, das durch die jüngsten Unruhen im Mittelpunkte unserer auswärtigen Politik steht. Wir werden fortsahren, unsere Leser durch erschöpfende Berichte ständig und zuverlässig auf dem Lausenden zu halten. Im Lause der nächsten Monate beabsichtigen wir unseren Abonnenten eine in mehrfachem Farbendruck vortrefflich ausgeführte und auf das genaueste orientierende grössere Karte von China unentgeltlich ju liefern. crinnern ferner Qtt die bevorstehende Einberufung des deutschen Reichstages, dessen Beratungen die ernsthafte Aufmerksamkeit jedes denkenden Mannes in hohem Grade beanspruchen werden. Auf die Erweiterung und Vervollkommnung unserer Nachrichten „aus Stadt und Land“ sind wir, wie unsere Leser wohl bemerkt haben werden, m der letzten Zeit ganz besonders bedacht gewesen, und wir werden in diesen Bemühungen rüstig vorwärts schreiten. Die Zahl unserer Berichterstatter in Stadt und Land hat sich in den letzten Monaten sehr erheblich vermehrt. Tüchtige Mitarbeiter sind uns auch weiterhin jederzeit willkommen. Der Unterhaltung und Belehrung dienen nicht nur die mit fesselnden großen und kleinen Erzählungen und intereffanten Original-Abhandlungen aus allen Wissensgebieten reich auSgestatteten „Giessener Familienblätter“, die unsere Leser vier mal wöchentlich als Beilage zu den jeweiligen Tagesnummern erhalten, sondern auch das Feuilleton des Hauptblattes, daS in der bevorstehenden Saison über die Vorgänge aus dem Gebiete der Kunst, namentlich der dramatischen, ausführlich unterrichten wird. Den Interessen deS Handels und Verkehrs zu dienen, werden wir uns fortan ganz besonders angelegen sein laffen. Wünsche in dieser Hinsicht würden wir aus dem Kreise unserer Abonnenten gern entgegennehmen und nach Möglichkeit stets berücksichtigen. Wir haben uns entschlossen, vom 1. Oktober ab einen täglichen telephonischen Kursbericht von der Frankfurter Börse zu veröffentlichen, womit wir unseren Lesern besonders entgegenzukommen glauben. Die Landwirtschaft wird sowohl in dem monatlich einmal erscheinenden „Hessischen Landwirt“ wie in dem Hauptblatte stets zu ihrem vollen Rechte kommen. Die Ziehungslisten der Grossh. hessischen Lotterie werden wir auch in Zukunft vollständig veröffentlichen. Trotz der allgemein anerkannten Erweiterung unseres Blattes nach jeder Richtung hin, trotz der enormen Steigerung der Papierpreise und sonstiger zur Herstellung einer Zeitung erforderlichen Materialien, und trotz deS neuen erheblich verteuerten Poftzeitungstarifs — die letzteren beiden Umstände haben in vielen deutschen Orten die Veranlassung dazu gegeben, den Abonnementspreis zahlreicher Blätter zu erhöhen — beträgt der Abonnementspreis des „Giessener Anzeiger" einschließlich der „Giessener Familienblätter“, der Monatsbeilage „Der Hessische Landwirt“ und der zwanglos erscheinenden „Blätter für hessische Volkskunde“ (redigiert von Pros. Dr. Strack), vierteljährlich Mk. 2,20, monatlich 75 Pfg., für die Postabonnenten Mk. 2,40 pro Vierteljahr. Abonnements werden in unserem Geschäftshause sr Schulstrasse 7 jederzeit entgegengenommen. Wir bitten dringend um recht baldige Bestellung, damit der Andrang in unserer Geschäftsstelle und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten thunlichst vermieden werden. Bestellungen durch die Post bitten wir umgehend bei dem zuständigen Postamte zu bewirken, damit keine Unterbrechung in der Zusendung eintritt. Verlag und Redaktion des Gießener Anzeigers. Politische Tagesschau. Th. Mommsen schreibt in der „Deutschen Revue": Die Stiftung des Goethebundes wird wohl als ernste Mahnung empfunden worden sein. Dieses Ausbäumen der Nation, soweit sie noch nicht auf geistige und staatliche Freiheit Verzicht geleistet hat, richtete sich nicht gegen das eigentliche Uebel, sondern gegen ein einzelnes Symptom desselben. Was liegt denn thatsächlich an diesen Schaufenster- und Theaterparagraphen? Die Gerichte treten bei der Handhabung der staatlichen Sittlichkeitsordnung notwendigerweise in den Hintergrund; auf die Verwaltung kommt dabei der Sache nach so gut wie alles an. Eine kulturfeindlrche Administration kann auch unter dem gegen- wLrtig geltenden Gesetz ziemlich alle, erreichen, was sie be- zweckt; und bei verständigem und schonendem Verfahren der Polizei würde auch bte Normalmenschdoktrin bloß lächerlich geblieben sein. Wäre das Gesetz durchgegangen, es hätte unsere Crvrlisation weniger geschädigt als geschändet- eS war das Ausziehen der weißen Flagge gegenüber den Kultur- feinden. Ernste Abwehr hat sich nicht gegen diese Para- graphen zu richten, sondern gegen die kulturseindliche Reichs- tagSmehrheit. Das Böse find wir los, die Bösen find ge- blieben. Und an ihrem Bleiben ist mit schuldig nicht blos, wer bei den Wahlen einem solchem Manne seine Stimme giebt, sondern auch wer am Wahltag zu Hause bleibt. An der Gleichgültigkeit gegen daS politische Leben mehr noch als an der Feindseligkeit gegen die gesunde staatliche Snt- Wicklung krankt unsere Nation. Gewiß ist nicht blos das Politische Lied ein garstiges; auch die politische Thätigkeit ist wohl bei den Berufenen als Lebensarbeit das Größte «nd Höchste, was der Mensch zu leisten vermag, aber wo fie nur beiläufig au den Menschen herantritt, immer un- dankbar und ost recht unbequem. Aber fie ist Männer- pfiicht, und es ist recht übel, daß unsere Litterateu und Künstler in dieser Hinsicht vielfach sich verhalten, wie die Frauen. Hier wird nun einmal eben diesen sehr nachdrücklich zum Bewußtsein gebracht, daß diese politische Gleichgültigkeit auch das geistige Leben der Nation bedroht. — Möchten alle diejenigen, die nach Goethes Wort Wiffen- schast und Kunst besitzen, alle die, die dem Goethebund bei- getreten sind oder innerlich sich ihm zugehörig empfinden, sich die Frage vorlegen, ob nicht ein jeder an seinem kleinen Teil an dieser unseligen Mehrheit eine Schuld mittrage, und möchte in Zukunft keiner von diesen bei den Reichstagswahlen seine Stimme einem andern geben, als wer sich verpflichtet hat, unter dem Zeichen Goethes die deutsche Kultur zu achten und zu schützen. Ein den Blättern für Rechtspflege entnommener Fall, wonach ein Entschädigungsanspruch an die Eisenbahnverwaltung für den Verlust eines den Eisenbahn- Gepäckträgern zur Aufbewahrung übergebenen Reisegepäcks durch Erkenntnis der 12. Zivilkammer des Landgerichts I zu Berlin abgewiesen worden ist, hat bei der Besprechung in verschiedenen Zeitungen zu der irrtümlichen Auffassung geführt, daß damit die über die Haftpflicht bestehenden Unklarheiten gehoben seien und nunmehr seststehe, daß der Gepäckträger, nicht die Eisenbahn haftbar zu machen sei. Gerade das Gegenteil trifft, wie die „Köln. Ztg." bemerkt, zu: die Abweisung des Entschädigungsanspruchs hat sich nur auf Reisegepäck beziehen können, das vor Hem 1. Januar d. I. in Verwahrung gegeben worden war, da in der Eisenbahn-Ber- kehrsordnung vom 26. Oktober 1899, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat, die zutreffenden Bestimmungen einer Aenderung unterzogen worden sind. Absatz 3 des § 37 der Verkehrsordnung vom 15. November 1892 bestimmte: „Auf den größeren Stationen müssen Einrichtungen bestehen, welche es dem Reisenden ermöglichen, sein Gepäck ohne Verantwortlichkeit der Verwaltung gegen eine festgesetzte Gebühr zur vorübergehenden Aufbewahrung zu übergeben"; dagegen lautet die vom 1. Jan. 1900 ab gütige Bestimmung: „§ 38. Auf größeren Stationen müssen Einrichtungen bestehen, welche es dem Reisenden ermöglichen, sein Reisegepäck gegen eine festgesetzte Gebühr zur vorübergehenden Aufbewahrung niederzulegen. Die Verwaltun g haftet in diesem Falle als Verwahr e r." Diese den Bedürfnissen des Publikums besser entsprechende Bestimmung steht im Zusammenhang mit der ebenfalls verbesserten Vorschrift der Verkehrsordnung, wonach es nicht mehr in das Belieben der Eisenbahnverwaltungen gestellt ist, Gepäckträger zuzulassen, sondern wonach sie verpflichtet werden, soweit ein Bedürfnis vorliegt, solches Personal anzustellen. Im Sinne der Verkehrsordnung sind die Gepäckträger auch, soweit sie einen zwar von der Eisenbahn nicht übernom-menen, aber mit der Beförderung des Reisegepäcks eng zusammenhängenden Transport besorgen, als Bedienstete der Eisenbahn zu betrachten, woraus sich die Haftpflicht der letzteren für ihr Personal von selbst iergab. Es entsprach daher dem Wesen dieser Einrichtung wie den Bedürfnissen des Verkehrs, wenn man der Eisenbahnverwaltung mit der ihr zur Pflicht gemachten vorübergehenden Aufbewahrung des Reisegepäcks durch ihre Bediensteten und in ihren Diensträumen auch die Verantwortlichkeit für die Ausführung dieses Dienstes auferlegte. Aus Stadt rmd Zand. Gießen, den 29. September 1900. ** Der Wintrrfahrpla», der am 1. Oktober in Kraft tritt, weist folgende für unsere Stadt in Betracht kommenden wichtige» Aenderungen aus: von Friedberg nach Gießen sind morgens zwei Züge neu eingelegt Friedberg ab 5U, Gieße» an 6oo, Gießen ab 601, Marburg an 6« (nur vom 15. Oktober bi- 28. Februar) und Friedberg ab 6os, Gießen an 755 (nur Werktags bis Schluß der Osterferien); dagegen fällt der Zug, der 455 in Friedberg abgeht, i» =6® Nähmaschinen Dr. Woerleins to Otto Müller, Lollar 03975 XXXXXKKKXX Aeserenzen 4170 Telrphon 4721 Telkgraphk« EleKtr. Ihren Wafferstands- Fernmellikr Kicherheits- Kandeksgärtner empfiehlt sich zur Anlagen b-gmnt liefert zu billigen Preisen Max Weissbäcker — Hieße«, Südanlage 23. Gießen 545 und in Marburg 635 ankommt, vom 15. Oktober bis 1. März auS. Gänzlich fällt der Zug aus der jetzt abends 1007 auS Gießen geht und 1205 in Frankfurt ist. Von Gießen nach Gründerg verkehrt der Zug, der Werktags jetzt 726 von hier abgeht, im Winterhalbjahr b ab Gießen und ist 716 in Grünberg. Auf der Strecke Gießen Gelnhausen kommt der Zug 6ie ab Sich lünfitg schon 642 in Gießen an (nur Werktags). Neu eingelegt ist ein Hua 545 ab Stockheim, 604 in Nidda, 631 m Hungen, 720 in Gießen (bis Nidda nur Sonntag, Montag, Dienstag und Freitag). Auf der Strecke Kassel-Gießen ist der Zug 520 ab Fronhausen und 543 in Gießen sortgesallen, ebenfo der ^ua 558 ab Marburg und 646 in Gießen. Auf der Strecke GießewKassel ist neu eingelegt ein Zug 601 ab Gießen und 646 in Marburg. Alle diese Änderungen bringt m über- sichtlicher Weise der bekannte große Plakatfahrplan, der in den nächsten Tagen in der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Schulstraße 7) erhältlich ist. Auch die Zeitungsausträger nehmen Bestellungen darauf entgegen. ** Manufchafts Austauschungen finden gegenwärtig bei den Truppenteilen statt. Durch die Abgabe von Leuten an die ostasiatischen Regimenter ist die Soll-Stärke bekanntlich geschwächt worden. Die eine Kompagnie hat 4, die andere 17 Leute verloren. Um nun für das Rekrutenlehrpersonal die erforderliche Anzahl alter Leute zu haben, andererseits aber auch den Anforderungen an die Besetzung der Wachen rc. gerecht werden zu können, erfolgt innerhalb der selbständigen TruppenkommandoS (Bataillon zc.) eine Ausgleichung. Bemerken wollen wir hierbei noch, daß in der That durch die demnächstige Rekruteneinstellung der Etat wieder voll besetzt wird, daß also die „Ostasiaten" in Bezug auf den HeereSetat überzählig sind. ** Haushaltungsschule. Wie in dem Anzetge- teil ersichtlich, soll auch, in diesem Jahre em Herbst- kur sus der H aush altun gs s chule am 18. Ott o. I. eröffnet werden. Der Frühjahrskursus war von 24 Schülerinnen, der höchst aufzunehmenden Zahl, besucht und wurde am 29. Juni geschlossen. Die Leistungen der Schule wurden von den bei der Prüfung anwesenden Damen als „sehr gu t" bezeichnet, weshalb ben betreffenden Eltern nur empfohlen werden kann, ihre Tochter dieselbe besuchen zu lassen. Namentlich aber dürfte ider Besuch besonders denen von großem Nutzen sein, die vor der Gründung eines eigenen Haushaltes stehen; denn das, was in der Haushaltungsschule gelehrt und praktisch geübt wird, ist für das spätere Leben pon größter Wichtigkeit. Es giebt wohl immer noch Mütter, denen Zeit und Geschick fehlen, ihre Töchter in der Hauswirtschaft unterrichten zu können, und es giebt auch eine große Anzahl Mädchen, die nach ihrer Entlassung aus der Schule aus dem elterlichen Hause fortgehen und bis fcu ihrer Verheiratung keine Belehrung und keine Uebung zur Führung eines Haushalts erhalten haben. Wenn auch manche das Kochen in Familien, in denen 'reichliche Mittel verausgabt werden können, gelernt haben, so passen tn den meisten Fällen diese Einrichtungen nicht |U pem feu gründenden eigenen Haushalt, in dem eine sorgfältige Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen stattfinden wuß. Es muß die Kunst geübt werden, mit geringen Mitteln nahrhafte und schmackhafte Speisen herzustellen. Kann die Frau diese Aufgabe nicht lösen, versteht ste nicht einen den Einnahmen entsprechenden Haushalt zu führen, dann entsteht in der Familie Unzufriedenheit, und der wrrt- 0 zahlen Sie für ein Pfund vorzugl. 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Darum sollten I die Eltern es für ihre Pflicht halten, ihre Töchter zur I Führung der Hauswirtschaft gründlich vorbereiten zu 1 lassen, sie in Haushaltungsschulen zu schicken, weil das I gelehrt wird, wie man mit bescheidenen Mitteln wirt- I chaften kann, wie Ordnung und Reinlichkeit in Haus und I Küche hergestellt werden, welchen Nährwert die einzelnen I Nahrungsmittel haben, wie man stopft, flickt und bügelt, I und wie man mit der Nähmaschine arbeitet. Auch Mutter, I die ihre Töchter selbst wirtschaftlich unterrichten, sollten nicht versäumen, sie in die Haushaltungsschule zu schicken, I die sich da noch manches aneignen werden, «was sie zu I Hause nicht gelernt haben. Die Kosten, die für den Unterricht bezahlt werden, sind sehr gering. Auch werden Mädchen kostenlos ausgenommen. Der allenfalsige Ausfall I au Verdienst wird später durch besseres wirtschaftliches Wissen und Können reichlich ersetzt werden. I **Nachdemneuen!§75aderGewerbe-Ord-I nung, welcher am 1. Oktober in Straft tritt, sind die Gesinde Vermieter und die Stellen Vermittler I einschließlich der Theater-Agenten verpflichtet: a) Taxen für ihre gewerblichen Leistungen aufzu st el- len; b) das Verzeichnis der von ihnen aufgestellten Taxen der Ortspolizeibehörde einzureichen; c) dieses Verzeichnis in ihren Geschäftsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen; b) dem Stellesuchenden vor Abschluß des Vermittelungsgeschäfts die für ihn zur M- wendung kommende Taxe mitzuteilen. Dem Gewerbetreibenden ist freie Bewegung in den Ansprüchen für seine Dienstleistungen gestattet. Die nach eigenem Ermessen 1 ausgestellte Taxe ist weder der Genehmigung noch der Abänderung durch die Behörde unterworfen. Sie kann von dem Gewerbetreibenden auch jederzeit abgeändert werden. Der Gewerbetreibende ist aber so lange an die alte Taxe gebunden, bis die Abänderung der Polizeibehörde anaezeigt und das abgeänderte Verzeichnis in den Geschäftsräumen angeschlagen ist. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer dem Betriebe seines Gewerbes die durch Anzeige bei der Ortspolizeibehörde festgelegten Taxen überschreitet oder es unterläßt, das vorgeschriebene Verzeichnis einzureichen. Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu ächt Tagen wird bestraft, wer es unterläßt, das nach § 75 a der Gewerbeordnung aufgestellte und eingereichte Verzeichnis anzuschlagen oder dem Stellesuchenden vor Abschluß des Ver- mittelungsgeschästes die für ihn in Anwendung kommende Taxe mitzuteilen. ** Juristische Prüfung. Die Fragen m überstandenen Prüfungen sind seither von den Geprüften gewissenhaft zu Buch gebracht worden, um für die kommenden Geschlechter eine Art Prüfungskodex zu sein. Das „jus scriptum" enthält eine ganze Reihe Fragen, die dieser oder jener Examinator zu stellen pflegt. Mit grausamer Hand hat die Behörde diesem Liebesdienst ein Ende bereitet, indem sie verfügt hat, daß derartige Aufzeichnungen zwecks Mitteilung an künftige Prüflinge bei Vermeidung strenger disziplinarischer Ahndung verboten sind. Bügel-Kursus. , . w »«tvCits tur aründllcben AuSbilduna im Der zwei- und dreimonatliche Kursus zu fl # , Fein- und Glanzbügeln -Woi iensta- den ».'Oktober ^00 bei Hofmann, früher moinann, t$raU 9n“ffhule Neustadt 75, am Oswalds Garten- vormalS Lehrerin an der Aücesckule, __ Zur Herbstdünguug u ii ii i ui u ii ■ junrnrnrrr I empfehlen 6237 Btnomtrtn u«d Uebemalell pem - öuano (Füllhornmarke) alter Oel«-mLlde. nrn Gentner, bei Abnahme von 10 6tr. und mehr billiger. Goetiiestr^s ^ortraitmakreL^ |’“ 8,50 Mk. pro^entner^e Gjkßkv, LcltttSwkg. Companys Schafft sofort kräftige Bouillon. hiesiger Waidmann den ersten vorgestern in seinem Revier erlegten Hasen verehrt. Diese willkommene Neuerung, die wir dankbar begrüßen" usw. usw. (So hat denn also, wie einst die Nnterthanen des französischen Königs Heinrich IV. ein Huhn im Topf hatten, die Redaktion deS Herf. KreiSbl. einen „Has" im Topf. Wir müssen gestehen, auch wir sind keine Unmenschen und haben auch als temporäre Natur« erscheinungen einen Hasen für unfern Magen lieber als Maikäfer und Schmetterlinge für unser RedaktionS-Museum. D. Red. d. Gieß. A.) * In der Pariser Meltaus st ellung befindet sich, wie ein Pariser Blatt schreibt, eine Abteilung, in der die Regierung der Republik die bewundernswürdigen Resultate des Schulunterrichts ausstellt. Wenn man die Schülerhefte der deutschen Klasse durchblättert, die schriftliche Arbeiten mit den Korrekturen der Lehrer enthalten, so sieht man, daß diese von Fehlern wimmeln. Was aber merkwürdiger dabei ist, die Lehrer verbessern nicht nur die Fehler, sondern sie machen noch mehr als die Schüler. So schreibt z. B. ein Schüler: Ich habe auf der Spaziergang, welche ich gemacht habe . Und der Lehrer verbessert: „Ich habe auf den Spaziergang, wel ch e r ich gemacht habe . . . ." Man Fann sehr alt werden und sehr glücklich leben, ohne den geringsten Brocken einer fremden Sprache zu kennen; aber der Minister des öffentlichen Unterrichts thäte vielleicht gut daran, die Unvollkommenheiten seines Unterrichts und die krasse Unwissenheit einiger seiner Lehrer den Blicken I der Fremden zu entziehen, die darüber doch nur lächeln können. Etwas derartiges stellt Wan nicht aus. . . - . und man setzt sich dem nicht aus! — Soweit das Pariser Blatt. Aber nicht nur in Frankreich, sondern auch bet uns in Deutschland, in unserem Hessen sogar scheint es sonderbaren Unterricht im Deutschen zu geben — wenn man nämlich von manchem Zeitungsdeutsch auf den Unterricht in unseren Schulen schließen darf, was wir aber aus Gründen guter Logik hübsch bleiben lassen. Mir finden I da in einem oberhessischen Blatte folgende Notiz: „M ücke. Am Morgen des 22. ds. Mts. fiel die von Mücke nach Bobenhausen fahrende Post um. Die Vier mitfahrenden Passagiere, sowie der Führer blieben unbeschädigt, ebenso das Pferde. Nur die Scheere und die auf dem Verdeck stehenden etwa 500 Eier gingen I entzwei, auch eine Quantität Butter wurde beschädigt. Der entstandene Schaden beläuft sich aber trotzdem auf ca. 60-70 Mark." I * Nonne und Schmugglerin. Seit einiger Zeit fiel es I dem Personal aus der Zollstation in Genf auf, daß so viele I Schwestern aus den (französischen) Klöstern der Umgegend I durchkamen. Vor einigen Tagen nun gewahrte die Ange- I stellte, die verdächtige weibliche Passagiere zu visitieren hat, I eine Nonne von etwas sonderbarer Gangart. Sie lud die- selbe ein, in das Visitationszimmer zu treten, und fand da I bei der frommen Frau versteckt: eine Quantität Cigarren und Tabak bester Qualität. Die Nonne erklärte, die I Ware sei für einen Wohlthätigkeitszweck bestimmt, wollte I diesen aber nicht genauer angeben oder konnte es vielmehr I nicht. DaS Ergebnis war, daß die fromme Schmugglerin I ihren ganzen Tabak- und Cigarrenvorrat zurücklassen und I zudem noch eine Strafe von 100 Franken erlegen mußte. I Leichter, als sie gekommen, und schnelleren Ganges konnte I die Klosterschwester nach Frankreich weiterziehen. gE Linolenm HZ zum Aetegen ganzer Zimmer, und Linoleum -V orlagen. Bibliothek. Kreisamt rc. rc. _ - Th. Brück, MoUasse^^ Keschästs-Uertegung. Meine Kass®nschrank-Fabrik verbunden mit Fahrradhandlung* und Schlosserei habe ich von Wetzkeingaffe 33 nach W* 30 Bahnhofstraße 30 verlegt. 8006 Frieder. Hrogmann. Stenographie - Unterricht. Der Kavelsöerger Stenographen-Derein (eingetragener Verein) eröffnet Mitte Oktober einen Anfangs-Kursus für Herren in der deutschen EinheitSstenographie (System GabelSberaer). Anmeldungen werden schriftlich an den ersten Vorsitzenden, Herrn Oberlehrer Professor Dr. Ztth, erbeten. 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